Gesamtes Protokol
Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 49. Sitzung des Deutschen Bundestages und bitte den Schriftführer Herrn Abgeordneten Karpf, die Liste der abwesenden Mitglieder des Hauses zu verlesen.
Es fehlen wegen Erkrankung die Abgeordneten Schuler, Dr. Karl Müller, Schütz, Kemper, Frau Dr. Probst, Frau Dr. Gröwel, Frau Dietz, Frau Schroeder, Herrman, Schönauer, Dr. Koch, Bettgenhäuser, Hennig, Dr. Gülich, Margulies, Dr. Becker, Dirscherl, Frau Dr. Ilk, Middelhauve, Revenstorff, Fisch, Wittmann, Niebergall, Kurt Müller, Rische, Harig. Entschuldigt fehlen die Abgeordneten Kahn, Mühlenberg, Nickl, Hans Schmitz, Naegel, Dr. Dresbach, Peters, Behrisch, Neumann, Dr. Suhr, Brandt, von Knoeringen, Höhne, Dr. Schmidt, Grundmann, Onnen, Volkholz, Kohl, Hugo Paul, Reimaan, Weickert, Willy Müller , Dr. Falkner, Dr. Henle, Dr. Vogel. Außerdem fehlt der Abgeordnete Goetzendorff.
Meine Damen und Herren, ich habe weiter folgende Mitteilungen zu machen.
Mit Schreiben vom 17. März hat der Bundesrat mitgeteilt, daß er in seiner Sitzung vom 16. März 1950 beschlossen hat, gemäß Artikel 77 des Grundgesetzes den folgenden Gesetzentwürfen . seine Zustimmung zu geben:
Entwurf eines Gesetzes über 'die Aufhebung von Vorschriften auf dem Gebiet des Handelsrechts, des Genossenschaftsrechts und des Wechsel- und Scheckrechts,
ferner dem
Entwurf eines Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen,
weiter dem
Entwurf eines Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld-und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen,
ferner dem
Entwurf eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes,
zum Schluß dem
Entwurf eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen
und dem
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes.
Zu den beiden letztgenannten Entwürfen hat der Bundesrat Erläuterungen über die Beweggründe dieser seiner Entscheidung gegeben. Da sie ausführlich und bedeutsam sind, habe ich veranlaßt, daß beide Schreiben des Bundesrates den Mitgliedern des Hauses als Material zugehen.
Ich habe ferner mitzuteilen: Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 20. März 1950 die Anfrage Nr. 53 der Fraktion der FDP betr. Wiederaufbaudarlehen — Drucksache Nr. 576 — beantwortet. Die Antwort wird unter Drucksache Nr. 735 den Mitgliedern des Hauses zugehen.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat weiterhin unter dem 21. März 1950 die Anfrage Nr. 58 der Abgeordneten Krause und Fraktion des Zentrums betreffend Durchführung des Bundestagsbeschlusses über Pensionen und Wartegeld für heimatvertriebene Beamte — Drucksache Nr. 647 — beantwortet. Die Antwort wird den Mitgliedern des Hauses als Drucksache Nr. 736 zugehen.
In Erfüllung der ihm mit Beschluß der 32. Sitzung zu Drucksache Nr. 401 gemachten Auflage hat der Herr Bundeskanzler am 18. März 1950 über den Stand der Arbeiten am Rahmengesetz für die Jagd berichtet. Das Schreiben wird als Drucksache Nr. 731 vervielfältigt.
Meine Damen und Herren! Ich habe zunächst eine geschäftsordnungsmäßige Maßnahme durchzuführen. Nach dem Ausschluß des Abgeordneten Hedler aus der Sitzung am 10. dieses Monats haben sich bekanntlich außerhalb des Sitzungssaales gewisse Vorgänge abgespielt. Dazu möchte ich folgendes erklären:
Ich hatte in der Unterbrechungspause die Gruppe der Deutschen Reichspartei gebeten, angesichts der vorhandenen gespannten Atmosphäre den Abgeordneten Hedler zu veranlassen, nicht mehr an der Fortsetzung der Sitzung teilzunehmen. Diese meine Bemühung ist vergeblich geblieben.
Der Abgeordnete Hedler hat im Ruheraum der Abgeordneten, der durch ein Schild nur für Abgeordnete bestimmt ist, Journalisten empfangen. Nach Kenntnis dieses Vorgangs haben verschie-
dene Abgeordnete den Abgeordneten Hedler aus dem Ruheraum weiter durch die Wandelhalle gedrängt. Es ist dann zu schweren Tätlichkeiten an der Tür und auf der Treppe des Südausgangs gekommen. Wie bekannt, hatte ich in der Sitzung am Freitag, dem 17. März, den Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität gebeten, die mir als beteiligt genannten Abgeordneten über den Vorgang zu hören. Aus den Protokollen ergibt sich, ,daß Abgeordneter Gleisner an den Vorgängen nicht beteiligt war, dagegen die Abgeordneten Wehner und Heiland. Der ebenfalls noch genannte Abgeordnete Roth konnte vom Ausschuß nicht gehört werden, weil er sich im Ausland befindet. Aus der zu Protokoll genommenen Erklärung des Abgeordneten Wehner geht hervor, daß er die Initiative zu einem gemeinschaftlichen Handeln einer Reihe von Abgeordneten ergriffen hat. Der Abgeordnete Heiland ist an dieser gemeinschaftlichen Aktion, wie ebenfalls aus seinen protokollarischen Erklärungen hervorgeht, beteiligt gewesen.
Dieses Verhalten bedeutet den Tatbestand der gröblichen Verletzung der Ordnung des Hauses im Sinne der Geschäftsordnung gemäß § 91. In Würdigung der Gesamtlage, die im Zusammenhang mit dem politischen Fall Hedler entstanden ist, nicht zuletzt der daraus erwachsenen Erregung — ich füge hinzu, daß die beiden genannten Herren Abgeordneten im Dritten Reich schweren Verfolgungen ausgesetzt waren —, sehe ich von der Anwendung der nach der Geschäftsordnung zulässigen Höchstahndungsmaßnahme ab. Ich spreche aber die bestimmte Zuversicht aus, daß derartige Vorgänge sich nicht wiederholen, und lasse keinen Zweifel darüber, daß es das Ansehen und die Würde des Bundestags andernfalls erfordern würden, die zulässigen schärfsten Maßnahmen zu ergreifen.
Dies vorausgeschickt entscheide ich dahin: der Herr Abgeordnete Wehner wird auf 10 Sitzungstage, der Herr Abgeordnete Heiland auf 8 Sitzungstage ausgeschlossen. Ich bitte die beiden Herren, den Saal zu verlassen.
Meine Damen und Herren, darf ich dazu folgendes sagen. Ihre Erklärung, Herr Abgeordneter Ollenhauer, ist mir nach der Vorschrift des § 85 der Geschäftsordnung zugegangen. Ich verlese den § 85:
Zu einer tatsächlichen oder persönlichen Erklärung kann der Präsident
— kann der Präsident —
außerhalb der Tagesordnung das Wort erteilen. Die Erklärung ist ihm vorher schriftlich mitzuteilen.
Ich habe von dem -Inhalt dieser Erklärung Kenntnis genommen und entnehme daraus, daß sie sich auf die soeben von mir getroffene Entscheidung bezieht. Wenn eine Entscheidung des Präsidenten bezüglich geschäftsordnungsmäßiger Maßnahmen — wie in diesem Falle hinsichtlich eines Ausschlusses — erfolgt ist, gilt der § 92, der den Weg aufzeigt, wie eine solche Anordnung oder Maßnahme des Präsidenten zu behandeln ist. Unter diesen Umständen kann ich das Wort zu der gewünschten Erklärung nicht erteilen.
Meine Damen und Herren, wir treten in die Behandlung der Tagesordnung ein, doch darf ich vor Eintritt in die Tagesordnung bekanntgeben: wir haben uns im Ältestenrat dahin verständigt, daß wir an ,den drei Sitzungstagen heute, morgen und übermorgen jeweils abends um 19 Uhr ohne Rücksicht auf den Stand der Diskussion schließen wollen.
Ich rufe auf Punkt 1 der Tagesordnung: Einspruch des Abgeordneten Dr. Arndt gemäß § 92 der vorläufigen Geschäftsordnung gegen den ihm in der 47. Sitzung am 16. März 1950 erteilten Ordnungsruf.
Der Einspruch des Herrn Abgeordneten Dr. Arndt liegt Ihnen unter Drucksache Nr. 732 vor. Nach der einschlägigen Bestimmung der Geschäftsordnung beschließt der Bundestag über einen derartigen Einspruch ohne Besprechung.
Ich bitte daher diejenigen, die diesem Einspruch stattgeben wollen, die Hand zu erheben. — Ich bitte diejenigen, die gegen diesen Einspruch sind, die Hand zu erheben. — Das letztere war zweifelsfrei die Mehrheit. Damit ist der Einspruch abgewiesen.
Wir kommen nunmehr zu Punkt 2 ,der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten über den Antrag der Abgeordneten
Dr. Horlacher und Genossen betreffend
kriegszerstörte landwirtschaftliche Anwesen .
Im Ältestenrat bestand Übereinstimmung darüber,
daß für die Berichterstattung zu den Punkten 2
und 3 der Tagesordnung einschließlich einer etwaigen Aussprache ungefähr 40 Minuten aus-
reichen sollten. Ich bitte, sich darnach zu richten.
Als Berichterstatter zu Punkt 2 hat der Herr Abgeordnete Schmidt das Wort.
— Erst der Berichterstatter!
Meine Damen und Herren! Vor Ihnen liegt der Bericht des Ausschusses Drucksache Nr. 555 zu dem Antrag Drucksache Nr. 429. Wir haben diesen Antrag schon in der Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 15. Februar behandelt. Es wurde einstimmig beschlossen, die Regierung zu ersuchen, dem Antrage in weitestem Maße stattzugeben. Sie kennen den Antrag ja, der da lautet:
Der Bundestag wolle beschließen:
die Bundesregierung zu ersuchen,
bevorzugt Mittel flüssig zu machen, damit die noch nicht wieder aufgebauten kriegszerstörten landwirtschaftlichen Anwesen in diesem Jahre aufgebaut werden können.
Vielleicht sind viele von Ihnen, meine Damen und Herren, der Ansicht, daß es sich auch hier wieder darum handle, für die Landwirtschaft bevorzugt etwas herauszuholen, und Sie haben viel-
leicht das berechtigte Bedenken, wie es auch im Ausschuß vorgetragen wurde: auch andere Anwesen, auch andere Grundstücke sind ja beschädigt worden, warum soll also hier für die Landwirtschaft etwas Besonderes geschehen? Hier aber handelt es sich um etwas anderes. Der Antrag soll eine weitere Gefährdung der Ernährung unseres deutschen Volkes verhindern.
Wenn Sie durch die deutschen Lande gehen, von oben von der Nordsee angefangen bis her-. unter an die Schweizer Grenze, oder durch die Länder, durch die der Rückzug der Armeen ging, dann stoßen Sie auf viele, viele Tausende von landwirtschaftlichen Anwesen, die auch heute noch nicht wieder aufgebaut worden sind. Die Besitzer dieser Anwesen waren in den letzten fünf Jahren gezwungen, ihre Ernten an Getreide sowohl wie an Futtermitteln draußen in Schobern oder in Stöcken, wie wir sie in den Ländern bezeichnen, zu lagern. Dadurch sind an den Ernten sehr große Schäden entstanden. Wären die vergangenen fünf Jahre so naß gewesen wie trocken, dann wäre der Schaden an diesen Ernten noch bedeutend größer gewesen. Wir hatten aber trockene Jahre, und deswegen waren die Schäden nicht so groß. Würden wir jetzt einen nassen Sommer erleben und würden die Leute wieder gezwungen sein, ihre Ernten draußen zu lagern, dann wäre die Ernährung des Volkes dadurch, gefährdet, denn dann würden große Getreidemengen draußen verderben. Das ist auch in dem Antrag zum Ausruck gebracht. Deshalb haben wir im Ernährungsausschuß beschlossen, daß für diese Zwecke unbedingt bevorzugt Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen, damit diese Schäden vordringlich behoben werden können.
Die Begründung für die Punkte 2 und 3 des Antrages werden die Herren Antragsteller selber übernehmen. Auch in diesen Fällen ist es notwendig, die Schäden und Mißstände schnellstens abzustellen.
Ich möchte Sie daher ersuchen, meine Damen und Herren, sich dem einstimmigen Beschluß des Ernährungsausschusses ebenso einstimmig anzuschließen, ohne Unterschied der Parteien, ohne Unterschied der Stände, und die Regierung zu beauftragen, die Mittel für die Behebung dieser Schäden so schnell wie möglich zur Verfügung zu stellen. Damit fördern wir auf der einen Seite die Ernährung, während wir auf der andern Seite zugleich die Arbeitslosigkeit beheben, dadurch also zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Aus diesem Grunde darf ich Sie im Auftrage des Ernährungsausschusses bitten, im Sinne meiner Ausführungen zu dieser Frage Stellung zu nehmen, aber nicht lange Reden zu halten. Denn jetzt ist die Zeit! Nach der Saat hat der Bauer einige Wochen Zeit übrig; da kann er darangehen, diese Schäden zu beheben. Wenn erst die Heuernte und die anderen Ernten kommen, ist er dazu nicht mehr in der Lage. Deshalb dürfen wir heute nicht lange reden, sondern wir müssen schnell handeln, und darum, meine Damen und Herren, möchte ich Sie gebeten haben. Ich danke Ihnen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen.
Meine Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache über den Antrag Drucksache Nr. 555. Wer wünscht .das Wort? — Herr Abgeordneter Dr. Horlacher, bitte.
Meine Damen und Herren! Ich möchte idem Antrag, der im Ausschuß ein-. stimmig angenommen ist, noch einige Worte mit auf den Weg geben. Es handelt sich hier in der Tat um eine sehr ernste und wichtige Angelegenheit.
Ich spreche hier nicht bloß für die kriegszerstörten Anwesen im bayerischen Raum, sondern ich spreche ebenso für die kriegszerstörten Anwesen in den drei Westzonen, weil ich mir die Verhältnisse in den verschiedenen Gebieten aus einer Reihe von Gründen persönlich angesehen habe. Es geht um eine wichtige deutsche Angelegenheit, eine Angelegenheit ,der gesamten Landwirtschaft der Westzonen. Fünf Jahre nach Beendigung des Krieges ist es nach meine? Überzeugung endlich an der Zeit, daß dem Teil unserer Volkswirtschaft, der für die Volksernährung von besonderer Bedeutung ist, geholfen wird.
Dazu gehört insbesondere der Wiederaufbau der zerstörten landwirtschaftlichen Anwesen. Wir haben solche Zerstörungen in Bayern beispielsweise in idem Kreis um die Landratsämter Feuchtwangen, Rothenburg, Uffenheim, Scheinfeld. Wir haben auch in Mittelfranken solche Gebiete. Dort, wo der Widerstand sich besonders bemerkbar gemacht hat, sind noch große Teile der Dörfer wiederaufzubauen.
Besonders erschreckend waren für mich die Verhältnisse an der französischpfälzischen Grenze.
Ich habe mir die Lage dort selber angesehen und
kann Ihnen sagen: ein solches Maß einerseits von
Vertrauen der Bevölkerung darauf, daß ihr einmal wieder Hilfe ,zuteil wird, und andererseits
von Festhalten des Bauern und seiner Familie an
ihrem Grund und Boden habe ich selten erlebt.
Das war für mich ein tiefes Erlebnis. Die Umstände, unter denen die Leute dort leben müssen, sind zum Teil einfach erschütternd. Ich habe daher bei der dortigen Begrüßung, in der übrigens die Verbundenheit weiter Teile der Pfälzer Bevölkerung mit Bayern zum Ausdruck gekommen ist,
was ich besonders betonen möchte, in meiner Rede momentan stoppen müssen, weil ich von dem, was mir dort vorgetragen worden war, so erschüttert war, daß ich wegen des Eindrucks, der bei mir entstanden ist, nicht sofort flüssig weitersprechen konnte.
Es handelt sich also wirklich um eine Angelegenheit von sehr ernster Bedeutung. Deswegen ist in dem Antrag auch gefordert, daß diese zerstörten landwirtschaftlichen Anwesen noch in diesem Jahre wiederaufgebaut werden sollen. Das ist ein dringendes Bedürfnis. Hier heißt es, daß von seiten der Regierung die nötigen flüssigen Mittel bereitgestellt werden sollen. Das hat mit dem § 48 a der Geschäftsordnung nichts zu tun, denn die flüssigen Mittel für solche Zwecke sind disponibel. Sie müssen nur in einem entsprechenden Finanzierungsprogramm unter allen Umständen untergebracht werden.
Dafür kommen eine Reihe von Maßnahmen in Frage, die hier getroffen werden können. Erstens die Gegenwertmittel, und diesen Antrag habe ich deswegen gestellt, um besondere Schwierigkeiten, die außerhalb der deutschen Seite liegen, zu überwinden. Wenn ich schon von Steigerung der Veredlungsproduktion und von Steigerung der landwirtschaftlichen Erzeugung rede, dann muß ich in erster Linie diese zerstörten landwirtschaftlichen Anwesen wiederaufbauen.
Deswegen müssen aus den Gegenwertfonds entsprechende Mittel unbedingt bereitgestellt werden. Ursprünglich waren die Mittel sehr hoch geschätzt; aber diese Mittel haben sich ja zu einem Teil erniedrigt, weil durch die Selbsthilfe der Leute selber das Menschenmöglichste getan worden ist.
Aber die Selbsthilfe allein reicht nicht aus. Ich
habe in der Zeitung gelesen, daß wieder 123 Millionen DM aus den Gegenwertfonds für solche Zwecke zur Verfügung stehen sollen. Aber, meine verehrten Damen und Herren, ich glaube den Zeitungsmeldungen auf diesem Gebiet kaum
mehr, bevor nicht das Geld wirklich flüssiggemacht ist.
Deswegen ist es hier notwendig, Gewißheit darüber zu bekommen.
Weiterhin muß auch ein Teil der Mittel aus dem allgemeinen Arbeitsbeschaffungs- und Wohnungsbauprogramm beschafft werden.
Denn nach meiner Überzeugung ist es außer-
ordentlich wichtig, daß durch die Inangriffnahme
solche Bauvorhaben die Arbeitslosigkeit gerade
auch auf dem Lande bekämpft wird. Wir haben
ja hier gesehen, daß die Arbeitslosigkeit zum
großen Teil nicht so sehr in den großen Industrie-
gebieten allein vorliegt, sondern sich auch auf
dem flachen Lande draußen bemerkbar macht.
Deshalb ist es notwendig, daß hier dieses Finanzierungsprogramm aufgestellt wird.
Zu dem Finanzierungsprogramm gehört auch, daß die Regierung ihrerseits beispielsweise Zinsverbilligungsmittel zur Verfügung stellt, um die Finanzierung absolut sicherzustellen. Dazu gehört auch eine weitsichtige Handhabung der Steuergesetzgebung zugunsten dieser kriegszerstörten Gebiete.
Denn hier muß durch weitgehende Steuernachlässe unter allen Umständen für eine Reihe von Jahren die Möglichkeit gegeben werden, daß Selbsthilfe und Staatshilfe sich zu einem wirksamen Zusammengreifen vereinigen können.
Das möchte ich grundsätzlich dazu sagen. Mir kommt es also darauf an, daß das Finanzierungsprogramm möglichst bald fertiggestellt wird, damit hier die Arbeiten möglichst rasch in' Angriff genommen werden können. Manche Länder haben hier auf diesem Gebiet schon manches getan; manche Länder konnten das nicht. Auch das Land Rheinland-Palz konnte das nicht.
Und deswegen ist es notwendig, daß der Bund
hier unter allen Umständen einspringt und im
Zusammenwirken mit den Ländern das Notwendige veranlaßt, damit die Dinge möglichst rasch in Fluß kommen.
Dann ist meinem Antrag noch ein letzter Punkt angefügt. Er lautet:
Mit den Hohen Kommissaren sollen alsbald Verhandlungen aufgenommen werden, damit die auf französischem Boden liegenden Grundstücke der in der „roten Zone" befindlichen Besitzungen wieder genutzt werden können.
Da muß es — das ist noch nicht korrigiert — anstatt „auf französischem Boden" heißen: „auf ausländischem Boden". Ich bringe einen dementsprechenden Abänderungsantrag dazu ein. Das ist ja eine notwendige Änderung.
Ich möchte dazu folgendes sagen. Wir und insbesondere auch die Landbevölkerung sind sicher Anhänger weitgehender Völkerverständigung. Wenn die Verständigung zwischen Frankreich und Deutschland wirksame Fortschritte machen soll, ist es unter allen Umständen notwendig, daß die gegenseitigen Beziehungen an der Grenze wieder auf freundschaftliche Weise hergestellt werden.
Denn das ist ein erstes Erfordernis. Hier sind die Verhältnisse an der Grenze in der roten Zone besonders schlimm, weil hier die Leute zu den Feldern, die ihnen ehemals jenseits der Grenze gehört haben, nicht hinüberkommen, weil beispielsweise in einer Gemeinde, die ich gesehen habe, eine Brücke, die zerstört war, nicht wieder aufgebaut wird, d. h. es wird nicht zugelassen. Da besteht auch die Notwendigkeit, daß die Regierung ihrerseits mit den Hohen Kommissaren in Verhandlungen eintritt, damit diese Grenzverhältnisse wieder auf eine normale Grundlage gestellt werden.
Das ist auch ein wichtiger Teil der Völkerverständigung. Gerade an der Grenze ist das wichtig, damit die Beziehungen der Grenzbevölkerungen zueinander wieder normale und freundschaftliche werden können.
Diese wenigen Worte wollte ich dem Antrag mit auf den Weg geben. Ich hoffe, daß es der Regierung gelingt, in diesem Jahre durch wirksame Maßnahmen einen Schritt vorwärtszukommen. Sie würde dadurch Zehntausenden von Familien gerade in den kleineren und mittleren landwirtschaftlichen Betrieben einen ungeheuren Dienst erweisen. Ich wette darauf, daß dann, wenn die Leute das hier hören könnten, sie sagen würden: endlich kümmert man sich um unsere Verhältnisse. Nun, es ist jetzt auch Zeit, daß die Regierung sich darum kümmert, damit \\wir hier einen wichtigen Teil des Wiederaufbaus in diesem Jahre vollenden können.
Meine Damen und Herren, wird das Wort weiter zu Punkt 2 gewünscht? — Ich stelle fest, daß das nicht der Fall ist. Dann schließe ich die Aussprache.
Vor der Abstimmung hat der Herr Abgeordnete Ritzel ums Wort zur Geschäftsordnung gebeten. Ich erteile ihm das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestützt auf § 99 der Geschäftsordnung bezweifle ich die Beschlußfähigkeit des Hauses.
Meine Damen und Herren! Nach § 99 der Geschäftsordnung kann entweder der Vorstand einmütig von sich aus die Beschlußfähigkeit bejahen oder verneinen. Diese Voraussetzung ist in vorliegendem Falle nicht gegeben. Ich mache daher von der weiteren Bestimmung des § 99 der Geschäftsordnung Gebrauch, durch Auszählung die Beschlußfähigkeit des Hauses festzustellen.
Ich bitte Sie, auf weißen Zetteln Ihre Namen aufzuschreiben. Ich lasse dann sofort diese Zettel einsammeln.
Ich bitte zwei weitere Schriftführer, und zwar die Kollegen Matthes und Pannenbecker, sich an der Einsammlung zu beteiligen. — Es genügt ein einfacher weißer Zettel mit dem Namen, also ohne Umschlag. — Darf ich mit dem Einsammeln anfangen lassen? — Dann bitte ich die vier Herren Schriftführer, sich auf die einzelnen Blocks zu verteilen.
Haben jetzt alle Damen und Herren, die im Hause anwesend sind, ihre Zettel abgegeben? — Wenn das der Fall ist, dann schließe ich die Abstimmung. Es wird jetzt ausgezählt. — Ich bitte, das hier drüben am Bundesratstisch zu machen. Ich bitte alle Schriftführer, die eingesammelten Zettel hierherzubringen.
Ich bitte, hereinzukommen und die Türen zu schließen. Das Ergebnis der Auszählung beträgt 204. Damit ist die Beschlußfähigkeit des Bundestages festgestellt.
Da die Ausprache beendet war, kommen wir zur Abstimmung. Wer für den Antrag Drucksache Nr. 555 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich danke und bitte um die Gegenprobe. — Mit eindeutiger Mehrheit angenommen.
Ich muß noch folgendes nachholen. Der Herr Abgeordnete Horlacher hatte einen Abänderungsantrag dahingehend gestellt, daß in Ziffer 3 Zeile 2 die Worte „auf französischem Boden" durch die Worte „auf ausländischem Boden" ersetzt werden. Darf ich das Einverständnis des Hauses mit dieser Abänderung feststellen? Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist demgemäß beschlossen.
Wir kommen nunmehr zu Punkt 3 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Abgeordneten Strauß und Genossen betreffend Bekämpfung der Wildplage .
— Zur Geschäftsordnung bitte Herr Abgeordneter Seelos!
Meine Damen und Herren! Zu dem vorliegenden Antrag möchte ich sagen, daß die Bayernpartei bereits am 10. Oktober 1949 einen Antrag gestellt hat, der materiell absolut dasselbe Thema behandelt. Der Antrag lautet:
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird beauftragt, bei den Hohen Kommissaren der Besatzungsmächte Schritte zu unternehmen, daß für die Ausübung der Jagd hinsichtlich der Benützung von Jagdgewehren so weitgehende Erleichterungen gewährt werden, daß eine weidgerechte Hege, insbesondere der ordnungsgemäße Abschuß aller Art von Raubwild, durchgeführt werden kann.
Bei der Geschäftsfülle des Bundestags hat es nun keinen Zweck, daß wir uns zweimal über materiell dieselben Dinge aussprechen, insbesondere wenn »der eine Antrag schon dreieinhalb Monate früher gestellt worden ist, aber durch irgendwelches Mißgeschick des Ausschusses vielleicht in der Versenkung verschwunden ist. Deshalb möchte ich bitten, den Ausschußbericht dahingehend zu ergänzen, daß dieser Antrag eingearbeitet wird, daß es also am Schluß heißt:
Insbesondere sollen für die Ausübung der
Jagd hinsichtlich der Benützung von Jagdgewehren so weitgehende Erleichterungen gewährt werden, daß eine weidgerechte Hege,
vor allem der ordnungsgemäße Abschuß aller
Art von Raubwild, durchgeführt werden kann. Wenn diese Ergänzung eingefügt wird, ist die Sache erledigt. Wenn »das aber nicht möglich ist und nicht angenommen wird, würde ich den Eventualantrag stellen, daß der Antrag heute abgesetzt wird, daß »der Ausschuß neu formuliert und daß beide Anträge gleichzeitig erledigt werden. Ich glaube, das wäre nur eine faire Behandlung, nachdem doch »der eine Antrag bereits dreieinhalb Monate vor dem anderen Antrag gestellt worden ist.
Herr Abgeordneter Seelos, ich darf Ihnen anheimstellen, den Abänderungsantrag, den Sie hier formuliert haben, schriftlich bei mir einzureichen.
Zu Punkt 3 »der Tagesordnung erteile ich dem Herrn Abgeordneten Nowack als Berichterstatter das Wort.
— Dann müssen wir auf die Berichterstattung verzichten.
Der Antrag des Ausschusses liegt in der Form der Drucksache Nr. 556 vor. Ich eröffne die Aussprache dazu. Herr Abgeordneter Strauß bitte!
Meine Damen und Herren! Herr Kollege Seelos hat insofern recht, als die beiden Anträge, sowohl der seinerzeit von der Bayernpartei eingereichte Antrag als auch der von uns eingereichte Antrag, mit der Bekämpfung von Wildschaden zu tun haben. Bloß bewegen sich die beiden Anträge wohl in etwas verschiedener Richtung, Herr Kollege Seelos. Es ging mir bei diesem Antrag nicht darum, die Frage der deutschen Jagdhoheit, die Sie mit Recht angeschnitten haben, und die Frage »der baldigen Ausgabe von Jagdgewehren allein zu regeln. Dieser Antrag ist vielmehr einfach ein Ausfluß des verzweifelten Hilfeschreies weiter bäuerlicher Kreise in Bayern und im übrigen Deutschland wegen des ständig zunehmenden Wildschadens, insbesondere auch gerade des Wildschweinschadens, der im letzten Jahre im Bundesgebiet eine Summe von 2,5 Millionen DM und allein in Bayern eine Summe von 1,2 Millionen DM erreicht hat. Wir möchten die
Bundesregierung mit diesem Antrag um Hilfe bitten, ganz gleich ob es auf dem Wege der Schaffung der deutschen Jagdhoheit geschieht, deren Wiederherstellung wegen der Schwierigkeiten mit dem Jagdgesetz vermutlich noch längere Zeit dauern wird, oder auf dem Wege, daß die Besatzungsmacht selbst eingreift. Aber die deutschen Stellen leiden überall in größtem Umfang dadurch Schaden in ihrer Autorität, daß sie nicht einmal in der Lage sind, so einfach zu behebende Schäden abzustellen. In einem Zeitpunkt, in dem man anderswo schon wieder von der deutschen Aufrüstung spricht, erhalten wir nicht einmal die Erlaubnis, die Verteidigung gegen die Wildschweine bei uns durchzuführen.
Aus diesem Grund möchten wir die Bundesregierung bitten - ich bin damit einverstanden, daß die beiden Anträge verbunden werden —, unverzüglich Schritte zu unternehmen. Wenn wir es nicht tun dürfen, soll die Besatzungsmacht das ihre dazu tun, damit die Wildschäden und die Wildschweinplage bei uns endlich einmal aufhört.
Wird das Wort weiter gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache.
Herr Abgeordneter Dr. Seelos hat mir für seine Fraktion soeben einen Abänderungsantrag unterbreitet. Darin heißt es:
Insbesondere sollen für die Ausübung der Jagd hinsichtlich der Benützung von Jagdgewehren so weitgehende Erleichterungen gewährt werden, daß eine weidgerechte Hege durchgeführt werden kann.
Zum Schluß soll angefügt werden: „und vor allem
der ordnungsmäßige Abschuß aller Art von Raubwild". Wir haben zunächst über diesen Abänderungsantrag zu Drucksache Nr. 556 abzustimmen.
Zu dem Zusatzantrag.
Der Antrag würde jetzt wie folgt lauten — es handelt sich um die Drucksachen Nr. 556 und Nr. 102, die wahrscheinlich niemand von Ihnen zur Hand haben wird; es war der damalige Antrag der Fraktion der Bayernpartei —:
Die Bundesregierung wird ersucht, in Verhandlungen mit der Hohen Kommission dahin zu wirken, daß alle wirksamen Maßnahmen zur Bekämpfung der Wildplage, im besonderen der Wildschweinplage, im Interesse eines Schutzes der Saaten umgehend ergriffen werden, da die Notlage auf diesem Gebiet einen unerträglichen Stand erreicht hat.
Der Zusatzantrag würde dann sinngemäß lauten: Für die Ausübung der Jagd hinsichtlich der Benützung von Jagdgewehren sollen so weitgehende Erleichterungen gewährt werden, daß eine weidgerechte Hege und vor allem der ordnungsmäßige Abschuß aller Art von Raubwild durchgeführt werden kann.
Das letztere war der Zusatzantrag; über ihn lasse ich zuerst abstimmen. Wer für diesen Zusatzantrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Das war einstimmig angenommen.
Wer nunmehr für den Antrag Drucksache Nr. 556 einschließlich des soeben beschlossenen Zusatzantrags ist den bitte ich, die Hand zu er- heben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Das war einstimmig.
Meine Damen und Herren, damit ist Punkt 3 der Tagesordnung erledigt.
Wir kommen nunmehr zu Punkt 4:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 19. Januar 1950 betreffend Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Dr. Baumgartner .
Als Berichterstatter war Herr Abgeordneter Dr. Brill vorgesehen. — Herr Abgeordneter Gengler, übernehmen Sie die Berichterstattung? Danke schön! Ich erteile Herrn Abgeordneten Gengler das Wort als Berichterstatter.
Im vorliegenden Falle hat das bayerische Justizministerium dem Bundestag die Akten in der Angelegenheit des Abgeordneten Dr. Baumgartner übersandt, und zwar ohne eine Stellungnahme. Ein förmlicher Antrag des bayerischen Justizministeriums auf Aufhebung der Immunität des Herrn Abgeordneten Dr. Baumgartner liegt nicht vor. Infolgedessen hat der Geschäftsordnungsausschuß sich grundsätzlich mit der Frage befaßt, ob er in eine Behandlung dieses Falles eintreten soll. Der Geschäftsordnungsausschuß war übereinstimmend der Meinung, daß ein Antrag auf Aufhebung der Immunität seitens der zuständigen Justizbehörden gestellt werden muß; sonst ist eine Behandlung hier im Bundestage nicht möglich. Infolgedessen hat der Geschäftsordnungsausschuß den Antrag auf Drucksache Nr. 610 gestellt, und ich beantrage, diesem Antrag des Geschäftsordnungsausschusses zuzustimmen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen. Ich nehme an, das Wort wird dazu nicht gewünscht. Doch! Herr Abgeordneter Strauß, bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will nicht zu dem Sachverhalt, der zu diesem Antrag des Justizministeriums geführt hat, sprechen, sondern nur erwähnen, daß hier zwischen den Justizbehörden der einzelnen Länder eine Meinungsverschiedenheit besteht, die bei der nächsten Sitzung des Justizkollegiums, die wahrscheinlich in dieser Woche am Samstag stattfinden wird, besprochen werden soll, damit eine einheitliche Regelung erzielt wird.
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz steht auf dem Standpunkt, daß kein Antrag notwendig sei, sondern daß der Bundestag nach Übersendung der vorliegenden Akten selbst entscheiden soll, ob die Immunität aufgehoben werden soll oder nicht. Die übrigen Länder haben eine andere Praxis; sie stellen einen formellen Antrag auf Aufhebung der Immunität. Ich würde deshalb, ohne daß dieser Fall jetzt speziell behandelt wird — es sind noch andere Fälle, die damit im Zusammenhang stehen —, vorschlagen, daß diese grundsätzliche Klärung zwischen den Justizministerien der Länder, die am nächsten Samstag im Justizkollegium erfolgen soll, und dem Geschäftsordnungsausschuß bei uns erfolgt, bevor weitere Anträge dieser Art behandelt werden.
Das Wort hat der Herr Bundesjustizminister.
Meine Damen und Herren! Ich möchte die Anregung des Herrn Abgeordneten Strauß unterstützen. Ich bin der Meinung, daß es des Antrags einer Strafvollstreckungsbehörde oder eines Länderjustizministeriums nicht bedarf. Anträge im Bundestag - besonders über die Frage der Aufhebung der Immunität — können nur aus dem Hause gestellt werden. Von außen her kann nur eine Anregung an das Haus herangebracht werden, die Frage der Immunität zu prüfen. Notwendig ist, daß der Geschäftsordnungsausschuß zu dem Ergebnis kommt: Die Frage soll behandelt und positiv oder negativ entschieden werden.
Wenn ein strafbarer Tatbestand gegen einen Abgeordneten behauptet wird, so genügt das, damit der Bundestag eine Entscheidung über die Aufhebung der Immunität herbeiführt.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage würde ich es für richtig halten, daß das Haus die Stellungnahme des Justizkollegiums, also der zusammengefaßten Länderjustizminister, abwartet.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Gengler.
Die Vorschläge, die der Herr Bundesjustizminister gemacht hat, würden dazu führen, daß dem Geschäftsordnungsausschuß der Auftrag zukommt, die materielle Seite der Angelegenheit jeweils zu prüfen.
Das ist aber nicht Aufgabe des Geschäftsordnungsausschusses,
sondern der zuständigen Justizbehörde.
Aus diesem Grunde gerade hat der Geschäftsordnungsausschuß diesen Beschluß gefaßt. Ich kann auch feststellen, daß er sich mit den Auffassungen der Landtage deckt, und ich sehe keine andere Möglichkeit, als nach diesem bisher bewährten Verfahren in den Parlamenten weiterhin zu verfahren.
Herr Abgeordneter Strauß!
Darf ich vom Platz aus beantragen: Aussetzung der Beratung bis zur Klärung dieser Angelegenheit!
Herr Abgeordneter Dr. von Merkatz, bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf die Ansicht meines Herrn Vorredners unterstreichen. Wenn man anders verfahren wollte, würde hier schließlich eine Inflation von Anträgen auf Aufhebung der Immunität eintreten, die bereits jetzt spürbar ist. Im Reichstag waren die Anträge auf Aufhebung der Immunität verhältnismäßig selten. Der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität hat sich bereits mit zahlreichen Fällen befassen müssen, die wenig fundiert waren. Hier muß ein
Filter eingebaut werden, um die Immunität in der Würde erwachsen zu lassen, die notwendig ist.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Wird das Wort zur Sache weiter gewünscht? Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Schatz!
Meine Damen und Herren! Ich muß den Ausführungen der Herren Kollegen Gengler und Dr. von Merkatz insofern entgegentreten, als die Justizbehörden nicht die Möglichkeit haben, überhaupt Erhebungen zu pflegen. Im Gegenteil! Deswegen hat ja das Justizministerium in Bayern angefragt, ob es überhaupt die Möglichkeit hat, in den Fall einzutreten. Ich hätte im Falle Dr. Baumgartner viel lieber gesehen, der Ausschuß hätte beschlossen, daß eine Notwendigkeit zur Aufhebung nicht gegeben ist. Ich mache Sie auf folgendes aufmerksam. Wir haben am Freitag die Sache Marx behandelt, und dort hat der Ausschuß zunächst laut der Drucksache festgestellt, daß eine Aufhebung der Immunität nicht gegeben sei. Plötzlich hat dann der Berichterstatter Mayer hier erklärt, daß zur Tagesordnung überzugehen sei.
— Verzeihen Sie, meine Herren aus Bayern, ich spreche nicht zum Fall Dr. Baumgartner,
sondern nur- zur formellen Seite der Sache. Es muß aber doch einem Bundesjustizministerium die 'Möglichkeit gegeben werden, — —
— Meine Herren, das ist eine ganz glatte Sache.
(Abg. Dr. Oellers: Das wissen wir ja alles!
Das ist doch gleichgültig!)
— Bitte, das ist wichtig! Wir haben uns oft mit der Sache befaßt. Ich bitte Sie, doch zu beschließen, daß wir im Rechtsausschuß diese Sache noch klären und sie heute nicht entscheiden, sondern tatsächlich von der Tagesordnung absetzen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Wird das Wort zur Sache weiter gewünscht? — Herr Abgeordneter Gengler!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Gegenüber meinem Vorredner darf ich nur bemerken, daß auf jeden Fall der Geschäftsordnungsausschuß noch weniger als eine Justizbehörde oder ein Staatsanwalt die Möglichkeit hat, einen Tatbestand festzustellen.
Herr Abgeordneter Ewers, bitte! — Ich möchte aber von mir aus vorschlagen,
daß wir dann die Aussprache schließen und zur Entscheidung kommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Fall Marx, der technisch genau so lag, haben wir ungefähr vor einer Woche unter dem Präsidium des Herrn Dr. Carlo Schmid erledigt. Herr Dr. Carlo Schmid hat den Vorschlag des Ausschusses, der ebenso wie der heutige lautete, dahin gedeutet, daß zur Tagesordnung überzugehen sei. Ich bin der Ansicht, daß heute bei .den uns jetzt bekannten Meinungsverschiedenheiten Bayern contra Reich eine andere Erledigung um der Gerechtigkeit willen gar nicht möglich ist. Wir müssen genau so beschließen oder hätten diese Debatte zum Falle Marx führen müssen. Nachdem wir A gesagt haben, können wir nur noch B sagen. Ich stelle den Antrag auf Übergang zur Tagesordnung.
Meine Damen und Herren!
Einen Moment, ehe ich das Wort zur Sache erteile! — Es liegen jetzt zwei geschäftsordnungsmäßige Anträge vor, einer des Herrn Abgeordneten Strauß, heute abzusetzen, und der andere des Herrn Abgeordneten Ewers, zur Tagesordnung überzugehen. Ich möchte von mir aus den Vorschlag machen, daß wir uns unbeschadet der Verschiedenheit der Rechtsauffassung zunächst einmal über - den vorliegenden Bericht des Ausschusses entscheiden. Wenn Herr Abgeordneter Dr. Horlacher noch das Wort zur Sache wünscht, — —
— Ich kann einem Abgeordneten das Wort nicht verwehren! Ich muß es ihm zur Sache geben.
Ich möchte hier folgende Ausführungen machen. Diese Sache rentiert sich nicht, um eine Mißstimmung unter den Parteien herbeizuführen. Deswegen bin ich dafür, den Antrag auf Drucksache Nr. 610 anzunehmen. Die Frage kann trotzdem im Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht grundsätzlich geklärt werden. Auch das bayerische Justizministerium hat das Recht, jederzeit einen Antrag zu stellen, wenn ihm die Entscheidung des Deutschen Bundestags nicht paßt. Ich wäre also dafür, den Antrag des Ausschusses jetzt einmal anzunehmen. Das hindert nicht, daß der Fall geklärt wird und daß das bayerische Justizministerium seinerseits den Antrag stellt.
Damit schließe ich die Aussprache zur Sache. Ich habe zunächst über zwei geschäftsordnungsmäßige Anträge abzustimmen. — Herr Abgeordneter Strauß, halten Sie Ihren Antrag auf Absetzung aufrecht?
Ich ziehe meinen Antrag zurück und pflichte dem Antrag des Herrn Abgeordneten Ewers bei. Gehen wir zur Tagesordnung über.
Ich lasse über den Antrag des Herrn Abgeordneten Ewers abstimmen. Wer für den Antrag auf Übergang zur Tagesordnung ist. den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe. — Das letzte war die Mehrheit. — Wer nunmehr für Drucksache Nr. 610 ist, den bitte ich. die Hand zu erheben. — Damit ist der Bericht des Ausschusses angenommen.
Wir kommen nunmehr zu Punkt 5 der Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Finanzverwaltung .
Es war vorgesehen, diesen Entwurf durch die Regierung einbringen zu lassen und dann ohne Debatte an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen zu überweisen.
Zur Einführung erteile ich dem Herrn Bundesfinanzminister das Wort.
Meine Damen und Herren! Die Bestimmungen des Grundgesetzes über die Finanzorganisation sind schwierig und verwickelt. Es ist deshalb erfreulich, daß es gelungen ist, in vollem Einvernehmen mit dem Bundesrat - also im Einvernehmen zwischen dem Bund und den Ländern — den Gesetzentwurf auszuarbeiten, der Ihnen heute vorliegt.
In einem einzigen Punkte ist eine Einigkeit zwischen Bundesrat und Bundesregierung nicht zu erzielen gewesen. Es handelt sich um die Frage, ob eigene Bundesvermögens- und Bauabteilungen bei den Oberfinanzpräsidien einzurichten sind. Die Länder stehen auf dem Standpunkt, daß solche eigenen Bundesvermögens- und Bauabteilungen nicht erforderlich seien und daß die Verwaltung des Bundesvermögens und die Bauten an bundeseigenen Gebäuden durch die Länderverwaltungen durchzuführen seien. Dem konnte sich die Bundesregierung nicht anschließen. Die Bundesregierung ist der Überzeugung, daß Bundesvermögen durch bundeseigene Behörden verwaltet und Bundesbauten durch eine eigene Bundesbauverwaltung geregelt werden müssen. Es besteht aber die Hoffnung, daß auch in diesem Punkt noch eine Einigung erzielt werden kann; denn der Bundesrat hat selbst angeregt, daß eine gemeinsame Besprechung der Finanzausschüsse des Bundesrats und Bundestags stattfinde, gerade um über diese Frage noch eine Einigung zu erzielen. Ich würde wünschen, daß dies geschehen kann.
Die Grundlage des Gesetzentwurfes sind Artikel 87 Absatz 1 und Artikel 108 Absatz 1 des Grundgesetzes. Nach diesem Grundsatz werden die Finanzmonopole und die Bundessteuern durch Bundesbehörden, die übrigen Steuern durch Länderfinanzbehörden verwaltet. Bundesfinanzbehörden bestehen bis heute überhaupt noch nicht. Die Einrichtung dieser Bundesfinanzbehörden, die Abgrenzung zu und die Zusammenarbeit mit den Landesfinanzbehörden zu regeln, ist Aufgabe dieses Gesetzentwurfs, der im wesentlichen in seinen Grundzügen auf den Bericht des Finanzausschusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 1. August 1949 zurückgeht.
Ich darf bemerken, Ihrem Finanzausschuß liegt bereits das Gesetz über den Bundesfinanzhof vor. Hier haben wir das Gesetz über die Bundesfinanzverwaltung. Ein Gesetzentwurf über die Regelung der gesamten Finanzgerichtsbarkeit ist bereits in Ausarbeitung. In Ausarbeitung ist ebenso ein Gesetzentwurf über die Ausbildung der Finanzbeamten des Bundes und der Länder mit dem Ziele der Einrichtung von Bundesfinanzschulen. Wenn diese Gesetze dem Bundestag vorgelegt und von den gesetzgebenden Körperschaften beschlossen worden sind, dann ist das gesamte Gebäude der Finanzverwaltung in Bund und
Ländern neu errichtet. Im Anschluß daran wird das Verfahrensrecht in der Reichsabgabenordnung neu geregelt werden.
Wir sind in einer Zeit, in der wir eine Steuerreform durchführen, und in einer Zeit, in der wir eine Finanzverwaltung neu aufbauen. In der Stunde des Werdens des Grundgesetzes haben diese Fragen eine große Rolle gespielt und viele Meinungsverschiedenheiten hervorgerufen. Daß es bisher gelungen ist, diese Fragen in vollem Einvernehmen zwischen Bund und Ländern durchzuarbeiten und zu regeln, erscheint mir als ein Erfolg politischer Art und als ein günstiger Aspekt in die Zukunft der deutschen Bundesrepublik.
Meine Damen und Herren! In der Vorbesprechung des Ältestenrats ist vereinbart worden, diesen Gesetzentwurf ohne Debatte gleich an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen zu überweisen. Ich bitte diejenigen Damen und Herren, die mit diesem Vorschlag einverstanden sind, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit. Es ist also so beschlossen.
Wir kommen nunmehr zu Punkt 6 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Treibstoffpreise .
Im Ältestenrat ist für die Debatte ein Gesamtzeitaufwand von 60 Minuten, verteilt nach dem üblichen Schlüssel, vorgesehen worden.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Etzel.
Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen für die Fraktion der FDP und der CDU/CSU einen Abänderungsantrag zu dem vorgelegten Gesetzentwurf und auch zu dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache Nr. 728 und der Drucksache Nr. 620 vorzulegen. Dieser Abänderungsantrag hat folgenden Wortlaut:
Der Bundestag wolle beschließen: § 1) wie folgt zu fassen:
Der Verbraucherhöchstpreis für Vergasertreibstoff beträgt:
a) Benzin: DM 0,55.
Weiter:
Als § 3 nachstehenden Text einzufügen:
Beträge, die der Zentralbüro für Mineralöl G.m.b.H., Hamburg, aus dem Absatz von Kraftstoffen zu den in Abschnitt 1 festgesetzten Preisen zufließen oder auf Grund der in der Preisanordnung PR 90/49 vom 21. 12. 1949 festgesetzten Preisen ab 1. 1. 1950 zugeflossen sind, müssen an den Bund abgeführt werden, soweit sie die Selbstkosten der Zentralbüro für Mineralöl G.m.b.H. übersteigen. Hierüber hat die Zentralbüro für Mineralöl G. m. b. H. dem Bundesminister für Wirtschaft monatlich Rechnung zu legen. Selbstkosten im Sinne dieser Bestimmung sind Warenpreis , Umschlag bei Übernahme, staatliche
Abgaben, Frachten, Benzolbeimischungen und sonstige Qualitätsaufbereitungskosten und Vertriebs- und Handelsspannen der Zentralbüro für Mineralöl G.m.b.H. Der Bundesminister für Wirtschaft setzt die Übernahmepreise für importierte Kraftstoffe und Benzol sowie für die im Bundesgebiet aus deutschen und eingeführten Rohölen hergestellten Kraftstoffe fest. Das gleiche gilt für die Festsetzung etwaiger Einfuhrspannen.
Den bisherigen § 3 als § 4 zu bezeichnen. Bonn, den 21. März 1950.
Dr. Schäfer und Fraktion,
Dr. von Brentano und Fraktion.
Die beiden genannten Fraktionen geben also zu dem gestellten Antrag ihre Zustimmung.
Das Wesen dieses Antrages beruht auf folgendem. Wir haben in der letzten Sitzung des Deutschen Bundestages Differenzen wegen der Frage gehabt, wie die Subventionierungskosten auf gebracht werden sollen. Dadurch, daß der Benzinpreis statt 53 Pfennig 55 Pfennig betragen soll, wird ein entsprechender Aufpreis erreicht, welcher es zusammen mit den Möglichkeiten, die sich aus dem Abschöpfungsparagraphen, den ich eben verlesen habe, ergeben, möglich macht, die entsprechenden Mittel für die notwendige, auf 80 Millionen geschätzte Subventionierung aufzubringen. Der Herr Bundesfinanzminister hat dieser Regelung ebenfalls seine Zustimmung gegeben, so daß mit diesen Abänderungsanträgen das Benzinpreisproblem endlich seine Klärung finden könnte.
Der § 3, wie ich ihn vorgelesen habe, wird nötig, um das ZB zu veranlassen, auf gesetzlicher Grundlage seine Gewinne an den Bund abzuführen, damit auf diese Art und Weise auch hier die notwendige finanzielle Untermauerung für die geplanten Benzinpreisänderungen gegeben wird.
Ich darf dem Hohen Hause die Annahme dieser Anträge empfehlen. Ich glaube, sie finden im wesentlichen die Zustimmung der Beteiligten und regeln das angeschnittene Problem, auf das ich mich im einzelnen angesichts der Debatten, welche wir früher gehabt haben, nicht mehr einlassen will, endgültig.
Zur Berichtigung möchte ich noch sagen, daß auch die Deutsche Partei diesen Antrag unterschrieben hat. Der interfraktionelle Antrag wird also nicht nur von der FDP und der CDU/CSU, sondern auch von der DP gestellt.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Löfflad.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zweifellos befindet sich das Haus heute nicht unter dem Druck der Straße, auch nicht einmal unter dem Druck der ganzen Opposition.
Ich glaube, daß weder der Regierung noch dem Kraftfahrzeuggewerbe ein Dienst erwiesen wird, wenn wir dem Antrag des Ausschusses zustimmen. Denn wenn wir die Lage betrachten, so müssen wir feststellen, daß überall Abmeldungen vorgenommen werden, daß die Tankstellen lange nicht mehr den Umsatz haben, wie es zur Zeit der
alten Treibstoffpreise der Fall war, sondern daß sehr viel Treibstoff auf dem Schwarzen Markt bezogen wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie sich das letztemal vor dem Druck der Straße gefürchtet haben,
so sehen Sie sich doch bitte vor dem Druck des Volkes vor, der immer merklicher und dringender wird.
Es ist zweifellos keine Lösung, wenn jetzt die Treibstoffpreise auf 53 Pfennig für Benzin und 38 Pfennig für Dieselkraftstoff festgesetzt werden. Das ist noch keine Lösung für das Kraftfahrzeuggewerbe, das einen Existenzkampf führt, der von der Regierung leider Gottes zugunsten der Bundesbahn entschieden worden ist.
So bitte ich Sie alle, die Sie es mit diesem schwer ringenden Kraftfahrzeuggewerbe ehrlich meinen, unserem Abänderungsantrag zuzustimmen und die alten Treibstoffpreise wiederherzustellen.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Aumer.
Meine Damen und Herren! Der neue Abänderungsantrag, der eben. vorgelegt worden ist und der von der FDP, der CDU/CSU und der Deutschen Partei gebilligt wird, ist mir vollkommen neu. Ich kann nicht einsehen, warum auf einmal der Antrag Nr. 620, den die Freie Demokratische Partei eingebracht hat und der schon des längeren, auch mit viel Stimmaufwand, diskutiert worden ist, zurückgezogen werden soll. Dazu sei in aller Kürze folgendes ge-. sagt. Meine Partei ist der Ansicht, daß der Treibstoffpreis auf 53 Pfennig für Benzin und 38 Pfennig für Dieselkraftstoff festgelegt werden soll. Ich kann mich auch nicht ohne weiteres damit einverstanden erklären, daß das Zentralbüro, wie das vorhin von Herrn Kollegen Etzel ausgeführt worden ist, die gesamten Überschüsse ohne eine vorherige genaue Prüfung dieser Überschüsse und ihrer Verwendung an den Bund abführen soll. Ich bin daher der Ansicht, daß wir der Drucksache Nr. 620, die heute zur Debatte steht, zustimmen sollten.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Bertram.
Meine Damen und Herren! Ein Kompromiß zu schließen, ist häufig eine gute Sache; es kann aber auch eine sehr faule Sache sein. Wenn wir uns hier auf den Treibstoffpreis von 53 Pfennig festgelegt haben — wir haben diesen Preis ja in der vorigen Sitzung mit einer erheblichen Mehrheit festgesetzt —, dann sollten wir, glaube ich, diesen Beschluß des Bundestages jetzt nicht umstoßen, wo es sich um einen Betrag von 2 Pfennig handelt. Meiner Ansicht nach ist es richtig, daß man nach den langen Erörterungen, die gerade in dem zustängen Ausschuß dazu geführt haben, daß man den Preis von 53 Pfennig als sachlich gerechtfertigt
festgestellt hat, bei - diesem Preis verbleiben sollte. Ich bin deshalb der Ansicht, daß wir den Antrag der FDP so, wie er ursprünglich gestellt worden ist, heute auch in zweiter und dritter Lesung annehmen sollten.
Ich weiß im übrigen nicht, ob der heute gestellte Abänderungsantrag der FDP nicht tatsächlich eine Zurückziehung ihres eigenen ursprünglichen Antrags bedeutet und ob geschäftsordnungsmäßig die Behandlung in diesem Sinne als zweite Lesung überhaupt zulässig wäre. Ich bin also der Ansicht, daß wir den Gesetzentwurf der FDP in der ursprünglichen Form heute in zweiter und dritter Lesung zur Abstimmung bringen müssen und daß wir uns an unsere eigene ursprüngliche Abstimmung gebunden halten sollten.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Loritz. Ich darf darauf aufmerksam machen, daß nach der Vereinbarung im Ältestenrat für Ihre Fraktion nur noch zwei Minuten Redezeit zur Verfügung stehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist außerordentlich bedauerlich, daß sich die Diskussion um die so wichtige Benzinfrage heute hier nicht so entwickeln konnte, wie es nötig ist, nachdem die SPD nicht mehr hier im Hause weilt.
— Ich habe jetzt nicht vom Dafürkönnen gesprochen, Herr Zwischenrufer, sondern ich habe eine Tatsache konstatiert, die außerordentlich bedauerlich ist, bedauerlich deswegen, weil es sich hier um eine der wichtigsten Fragen für die ganze Volkswirtschaft handelt und die Anwesenheit der SPD für alle zur Debatte stehenden Anträge zweifelsohne von größter Bedeutung und Notwendigkeit wäre.
Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen nochmals mit allem Nachdruck eines sagen. Ihre Hoffnung, durch die Erhöhung der Benzinpreise in größerem Umfange Einnahmen für die Staatskasse zu bekommen, wird nicht in Erfüllung gehen.
Mein Vorredner von der WAV-Fraktion hat Ihnen das bereits gesagt. Ich bin jetzt im Besitz der neuesten Daten über den Absatz von Benzin und Dieselkraftstoff auf dem normalen Weg im Monat Februar. Auch hieraus ersehen Sie wieder klar und deutlich, daß die Erhöhung der Einnahmen des Bundes, die der Herr Bundesfinanzminister erwartet hat, nicht eingetreten ist. -Nur eines ist eingetroffen, daß nämlich Tausende von Unternehmern des Kraftfahrzeuggewerbes bereits vor dem Ruin stehen und Tausende ihr Personal schon ausgestellt und ihre Lastwagen abgemeldet haben. In einigen Finanzamtsbezirken hat man diesen Leuten, die ihre Kraftfahrzeugsteuer nicht mehr bezahlen konnten, bereits die Nummernschilder von den Wagen heruntergehauen. So liegen die Dinge! So glaubt man in diesem Lande Arbeitsbeschaffung treiben zu können, indem man einen der wichtigsten Zweige des Gewerbes, nämlich das Verkehrsgewerbe ruiniert.
Meine Damen und Herren, wir möchten noch in letzter Minute den dringendsten Appell. an Sie richten, sich für den Antrag der WAV einzusetzen, der dahin lautet, daß die Treibstoffpreise so wiederhergestellt werden, wie sie am 1. Dezember 1949 bestanden. Alles andere wird nichts weiter sein als eine Schädigung des Gewerbes und eine Schädigung der Staatskasse. Das möchten wir Ihnen noch in letzter Minute sagen! Wir beschwören Sie geradezu: Sie sollen jetzt endlich einmal auf die Stimmen der Wirtschaft hören
und sollen das tun, was nicht bloß das Kraftfahrzeuggewerbe, sondern auch die breitesten Schichten der Bevölkerung fordern, nämlich die sofortige Wiederherstellung der alten Benzin-und Dieselkraftstoffpreise!
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Leuchtgens.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren! Wir haben uns in einer früheren Sitzung auf den Antrag der FDP, d. h. auf einen Preis von 53 Pfennig für das Liter Benzin und von 38 Pfennig für das Liter Dieselkraftstoff geeinigt. Wir müssen deshalb auf diesem Antrag stehen bleiben. Es ist der Würde des Hauses doch wahrhaftig nicht angepaßt, wenn wir alle 14 Tage andere Beschlüsse fassen. Wir sind deshalb unbedingt dafür. daß wir den früher angenommenen Antrag, den ich eben erwähnt habe, auch heute annehmen und bei dem bleiben, was in dem Antrag Drucksache Nr. 620 vorgesehen ist, also bei einem Preis von 53 Pfennig für Benzin und von 38 Pfennig für Dieselkraftstoff.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Glasmeyer. — Ich darf darauf aufmerksam machen, daß Ihre Fraktion nur noch eine Redezeit von zwei Minuten hat.
Meine Damen und Herren! Ich habe nur eine kurze Erklärung abzugeben. Der Herr Abgeordnete Bertram hat uns anscheinend nicht verstanden. Die Zentrumsfraktion stimmt für den Antrag der WAV-Fraktion in dem Sinne, daß der alte Preis von 40 Pfennig bestehen bleibt.
Das Wort hat der Herr Bundesminister der Finanzen.
Meine Damen und Herren! Ich begrüße den Abänderungsantrag, der gestellt worden ist, und zwar aus folgendem Grunde. Dieser Abänderungsantrag wird es möglich machen, daß die Treibstoffe zu begünstigten Preisen, d. h. zu Sonderpreisen an Landwirtschaft und Binnenschiffahrt in dem Maße, in dem es notwendig ist, und in dem Rahmen, der jeden Schwarzhandel unmöglich macht, gegeben werden können.
Wer also Landwirtschaft und Binnenschiffahrt unterstützt haben will, den möchte ich ersuchen, dem Abänderungsantrag zuzustimmen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen damit zur Abstimmung. Ich rufe zunächst § 1 des Antrags Drucksache Nr. 620 auf. Es liegt dazu der Abänderungsantrag auf Drucksache Nr. 729, der Antrag der WAV auf Drucksache Nr. 730, der Antrag der FDP auf Drucksache Nr. 728 und der heute morgen eingereichte Abänderungsantrag zu dem Abänderungsantrag vor.
Wir stimmen zunächst über den weitestgehenden Abänderungsantrag ab; das ist die Drucksache Nr. 729. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist abgelehnt. Wir stimmen nunmehr über den Abänderungsantrag auf Drucksache Nr. 730 ab. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist abgelehnt.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung über Drucksache Nr. 728 mit dem Abänderungsantrag, der hier durch den Abgeordneten Etzel als interfraktioneller Antrag eingebracht worden ist. Wir stimmen zunächst über diesen Abänderungsantrag ab, und zwar über die Bestimmungen, die zu § 1 darin enthalten sind. Wer für die Annahme dieses Abänderungsantrages ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist angenommen. Damit ist die Drucksache Nr. 728 durch die Annahme dieses Abänderungsantrages erledigt.
Wir kommen nunmehr zu § 2. Da liegt auf Drucksache Nr. 730 ein Abänderungsantrag vor. Ich bitte diejenigen, die für den Abänderungsantrag auf Drucksache Nr. 730 zu § 2 sind, die Hand zu erheben. — Das ist die Minderheit. -Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist abgelehnt. Damit kann ich die Zustimmung des Hauses wohl zu dem § 2 Absatz 1 und 2 in der mir vorliegenden Fassung der Drucksache Nr. 620 annehmen. — Es ist so beschlossen.
Dann kommen wir zu § 3. Da liegt ein Abänderungsantrag auf Drucksache Nr. 730 und Drucksache Nr. 728 vor. Wir stimmen zunächst ab über den Antrag auf Drucksache Nr. 730. Wer für den Abänderungsantrag zu § 3 auf Drucksache Nr. 730 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Das ist die Minderheit. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Damit ist dieser Abänderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen nun zu Drucksache Nr. 728/II.
- Das Wort zur Geschäftsordnung hat Herr Abgeordneter Etzel.
Diese Nummer wird durch meinen Antrag geändert
Ach so, in dem heute morgen eingebrachten Antrag ist der bisherige § 3 geändert in § 4.
Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit. — Es ist so beschlossen.
Jetzt müssen wir noch über die neue Fassung des § 3 gemäß Antrag Etzel und Genossen abstimmen. Wer für diesen Antrag ist; den bitte
ich, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit. — Es ist so beschlossen. — Ich bitte um die Gegenprobe, um das klarzustellen. — Der Antrag ist also angenommen.
Jetzt kommen wir zu § 4. — Das ist ja schon erledigt.
Dann kommen wir zu Einleitung und Überschrift. Ich bitte diejenigen, die dafür sind, die Hand zu erheben. — Es ist so beschlossen.
Damit ist die zweite Beratung erledigt. — Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Das Wort wird nicht gewünscht. Wir kommen zur Abstimmung.
— Herr Abgeordneter Aumer hat das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der dritten Beratung stelle ich den Antrag auf Abänderung des § 3 des Änderungsantrages Nr. 728, der nach meiner Ansicht lauten soll:
Dieses Gesetz tritt am 1. April 1950 in Kraft und spätestens mit Freigabe des Benzins und Dieselkraftstoffes außer Kraft.
Ich habe Ihre Wortmeldung bisher nicht gesehen. Dann, bitte, Herr Abgeordneter Loritz!
Es liegt hier ein Abänderungsantrag vor. Wir beanstanden, daß verhandelt wird, nachdem hier ein Abänderungsantrag vorliegt.
Im übrigen stellen wir den Antrag, die Abstimmung über diesen Punkt bis zum Ende der heutigen Tagesordnung zu verschieben, um auf diese Weise den Fraktionen der SPD und KPD nahelegen zu können, sich an der Abstimmung zu beteiligen.
- Der Antrag lautet primär, die Abstimmung
zu verschieben und an das Ende der heutigen Tagesordnung zu setzen. Zweitens beanstanden wir, daß jetzt abgestimmt werden soll, nachdem noch ein Abänderungsantrag vorliegt.
Zur Geschäftsordnung?
- Das Wort hat der Abgeordnete Etzel.
Ich möchte im Namen der Fraktionen der DP, FDP, CDU/CSU erklären, daß wir dem Antrage Aumer unsere Zustimmung geben werden.
Zunächst kommt der Antrag des Herrn Abgeordneten Loritz, die Abstimmung der dritten Lesung bis zum Schluß der Tagesordnung der heutigen Sitzung auszusetzen.
So lautet doch Ihr Antrag, Herr Abgeordneter I Loritz?
Ich lasse über diesen Antrag abstimmen. Wer für den Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Das ist die Minderheit. — Der Antrag ist also abgelehnt.
Aber hier kommt § 44 der Geschäftsordnung in Frage:
Die dritte Beratung erfolgt frühestens am zweiten Tage nach Verteilung der in zweiter Beratung .gefaßten Beschlüsse oder, falls keine Änderungen der Vorlage beschlossen sind, nach Schluß der zweiten Beratung . . . Änderungsvorschläge zu einzelnen Artikeln bedürfen der Unterstützung von 10 Mitgliedern.
Die Änderung ist beantragt worden. Also die Bedingung, daß keine Änderungen der Vorlage eingetreten sind, ist nicht erfüllt. Unter diesen Umständen halte ich es nach der Geschäftsordnung nicht für zulässig, jetzt die Abstimmung in dritter Lesung durchzuführen.
Das ist nicht nur von zehn Abgeordneten unterstützt, sondern der Antrag ist durch die Erklärung des Herrn Abgeordneten Etzel und von einer breiten Mehrheit des Hauses unterstützt worden.
Das Wort zur Geschäftsordnung hat Herr Abgeordneter Dr. Höpker-Aschoff.
Ich glaube, daß die Auffassung des Herrn Präsidenten nicht ganz richtig ist. Der dritten Lesung hätte widersprochen werden können mit Rücksicht darauf, daß in zweiter Lesung Abänderungen beschlossen sind. Das ist nicht geschehen,
sondern wir sind in die dritte Lesung eingetreten. Daß in der dritten Lesung Abänderungsanträge gestellt und zur Abstimmung gebracht werden, unterliegt keiner Beanstandung.
Ich halte diesen Einwand allerdings für stichhaltig. — Das Wort zur Geschäftsordnung hat Herr Abgeordneter Loritz.
Der Abänderungsantrag ist noch in der zweiten Lesung schriftlich gestellt worden.
Nein, Herr Abgeordneter Loritz, das stimmt nicht. Der Abänderungsantrag ist gestellt worden, nachdem ich bereits die dritte Beratung eröffnet hatte. Infolgedessen liegen die Voraussetzungen des § 44 der Geschäftsordnung nicht vor. Ich schließe mich da den Ausführungen des Abgeordneten Dr. Höpker-Aschoff an.
Wir kommen also zur Abstimmung in der dritten Lesung. Es liegt zunächst ein Abänderungsantrag Aumer, Dr. Seelos und Fraktion vor. Ich bitte diejenigen, die für diese Abänderung sind, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit.
Damit ist dieser Abänderungsantrag angenommen.
Wer nunmehr für das Gesetz in der in zweiter Lesung beschlossenen Fassung mit dem soeben angenommenen Abänderungsantrag stimmt, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit. Ich bitte um die Gegenprobe. — Damit ist dieses Gesetz in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen nun zu Punkt 7:
Interfraktioneller Antrag betreffend Oberweisung von Anträgen an die Ausschüsse .
Ich darf annehmen, daß das Haus diesem interfraktionellen Antrag zustimmt. — Es wird kein Widerspruch ,geltend gemacht. Infolgedessen ist so beschlossen.
Ich werde soeben darauf aufmerksam gemacht, daß noch einige Punkte von der Tagesordnung der vergangenen Woche zur Erledigung übriggeblieben sind. Es handelt sich u. a. um die Beratung des mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag der Fraktion der KPD betreffend Verhaftung des Landtagsabgeordneten Lehmann und um die erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Beendigung der Entnazifizierung. Da ich im Augenblick die Drucksachen nicht genau feststellen kann, was aber die Voraussetzung für eine geschäftsordnungsmäßige Erledigung ist, bitte ich, daß ich das in der Mittagspause klären und dann darauf eingehen kann. Es ist übrigens im Ältestenrat nicht besprochen worden; es wurde übersehen.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Oellers.
Ich selbst bin derjenige gewesen, der darauf aufmerksam gemacht hatte, daß diese Dinge übersehen worden sind. Ich halte es aber nach der Geschäftsordnung nicht für möglich, sie jetzt ad hoc auf die Tagesordnung zu setzen. Wir müssen vielmehr morgen früh bei Feststellung der neuen Tagesordnung die Ergänzung der Tagesordnung um die noch ausstehenden vier Punkte der Verhandlungen der vergangenen Woche beschließen.
Gut, damit ist die Anregung erledigt. Meine Damen und Herren, wir kommen nunmehr zu Punkt 8:
Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes
über die vorläufige Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltsplans und über die vorläufige Rechnungsprüfung sowie über die vorläufige Haushaltsführung im Rechnungsjahr 1949 (Drucksachen Nr. 682 und 223).
Als Berichterstatter war Herr Abgeordneter Schoettle vorgesehen. Darf ich fragen, ob Herr Abgeordneter Schoettle anwesend ist? Das ist nicht der Fall. Darf ich fragen, ob der stellvertretende Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Herr Abgeordneter Dr. Nöll von der Nahmer, die Berichterstattung übernimmt?
Dann erteile ich Herrn Abgeordneten Nöll von der Nahmer als Berichterstatter das Wort.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren! Wenn in der Öffentlichkeit immer wieder Kritik an unseren Arbeiten geübt wird,
dann möchte ich wünschen, daß all die vielen
Kritiker einmal Gelegenheit haben würden, an den
Beratungen des Haushaltsausschusses teilzunehmen.
Ich habe in meinem Leben einer ganzen Reihe verschiedener Gremien angehört und bei großen Fakultäten und in wirtschaftlichen Organisationen mitgearbeitet. Aber wenn ich die Arbeit unseres Haushaltsausschusses in den letzten Monaten mit dem vergleiche, was bei unseren Behörden, die ich auch aus eigener Anschauung kenne, und bei anderen Gremien geleistet wird, dann glaube ich doch, das eine ganz ruhig sagen zu können und auch einmal sagen zu müssen: daß wir Abgeordneten vielleicht doch etwas besser sind als unser Ruf draußen im Lande.
Ich kann nur sagen, daß meine Kollegen monatelang von Dienstag bis Freitag,
Morgen für Morgen, stundenlang Titel für Titel des Haushaltsplanentwurfs mit einer Gründlichkeit durchgegangen sind, die nach meinem Empfinden jeder Kritik standhält.
— Wir hätten viel mehr streichen müssen, Herr Kollege Loritz? Sie werden nachher gleich sehen, daß wir den Rotstift schon erheblich haben gehen lassen. Es ist schon das Stichwort gefallen, daß der Abgeordnete X Y ein Nachfolger des Herrn Dr. Guillotin wäre. Wir sind uns alle der Verpflichtung bewußt gewesen, so weit wie irgend möglich zu sparen; aber ich komme darauf nachher noch zu sprechen.
Meine Damen und Herren! Ich darf zur Einführung noch einmal kurz darauf hinweisen, was Ihnen an Unterlagen alles vorliegt. Das, was wir heute zu beraten haben, ist die Drucksache Nr. 682, der Entwurf eines Gesetzes über die vorläufige Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltsplans 1949. Dieser Haushaltsplan betrifft grundsätzlich nur die sogenannten „neuen" Verwaltungen. Für die bereits beim Vereinigten Wirtschaftsgebiet vorhandenen Verwaltungen gilt nach § 3 des Gesetzestextes der Ihnen allen ebenfalls zugegangene Haushaltsplan des Vereinigten Wirtschaftsgebietes mit zwei Nachträgen. Nach diesen vom Wirtschaftsrat verabschiedeten Haushaltsplänen richtet sich also die Wirtschaftsführung dieser „alten" Verwaltungen.
Außerdem liegt Ihnen der sogenannte Ergänzungshaushalt 1949 vor, der bereits am vorigen Freitag dem Haushaltsausschuß überwiesen wurde; das ist die Drucksache Nr. 633. Die großen Finanzprobleme werden wohl im wesentlichen erst bei der Beratung dieses Ergänzungshaushaltes zur Diskussion kommen, der mit der sehr erheblichen Summe von rund 500 Millionen DM abschließt. Er enthält zusätzliche Anforderungen über die Haushaltspläne des Vereinigten Wirtschaftsgebietes hinaus, betrifft aber nicht die Pläne, die dem heute zur Beschlußfassung vorliegenden Gesetz beigefügt sind.
Die heute zur Beratung stehenden Einzelpläne für das Rechnungsjahr 1949 schließen ab mit einer Summe von 27 601 000 DM. Meine Damen und Herren, Sie-werden nun vielleicht sagen: das ist
nur eine kleine Summe! Sie dürfen aber dabei zunächst einmal nicht übersehen, daß diese Zahlen und Pläne nur die Zeit vom 21. September 1949 bis zum 31. März 1950 umfassen, sich also nur auf einen Zeitraum von 6 Monaten und 10 Tagen erstrecken. Sie müssen also von vornherein damit rechnen, daß im Haushaltsplan 1950 diese Summen, die Sie jetzt bewilligen sollen, schon wegen des größeren erfaßten Zeitraums entsprechend höher sein werden.
Nun ist eben der Einwurf gemacht worden, wir hätten im Haushaltsausschuß mehr streichen sollen. Meine Damen und Herren, Sie haben gestern wohl bei Ihren Postsachen eine Zusammenstellung gefunden, die eine Übersicht über die vom Haushaltsausschuß gegenüber den Vorschlägen der Regierung geänderten Haushaltspositionen innerhalb der verschiedenen Einzelpläne enthält. Aus dieser Gesamtzusammenstellung ersehen Sie, daß der Haushaltsausschuß Einsparungen von immerhin 2 263 100 DM vorgeschlagen hat. Auf der anderen Seite hat es der Haushaltsausschuß durchaus nicht nur als seine Aufgabe aufgefaßt, immer nur mit dem Rotstift zu arbeiten. Dort, wo die Ansätze dem Haushaltsausschuß aus irgendwelchen Gründen nicht zweckmäßig und richtig erschienen, hat er auch Erhöhungen vorgeschlagen, und zwar in einem Betrage von 704 600 DM, so daß sich eine Einsparung von insgesamt 1 558 000 DM ergibt.
Der Haushaltsausschuß des Bundestages hat bei den Ausgaben im Haushaltsplan des Bundestages besonders stark gestrichen. Sie sehen aus der Gesamtübersicht, daß wir allein beim Haushalt des Bundestages 1 531 000 DM gestrichen und damit die Ausgabenansätze dort wesentlich gesenkt haben.
Es erhebt sich natürlich immer wieder die Frage — und wir haben sie uns im Haushaltsausschuß immer wieder vorgelegt —: Ist diese Summe von 27 Millionen, die hier für die sogenannten „neuen" Verwaltungen angefordert wird, hoch oder niedrig? Ich möchte an dieser Stelle auf die grundlegenden Fragen eingehen, die bei jeder Haushaltsberatung erörtert werden müssen. Die Nationalökonomen unter Ihnen kennen das verhängnisvolle sogenannte ,Gesetz der wachsenden Staatsausgaben', das einer unserer Altmeister, Adolf Wagner, zu Ende des 19. Jahrhunderts formuliert hat und das sich in der Vergangenheit leider Gottes als wahr erwiesen hat. Ich empfehle Ihnen sehr, sich in einer ruhigen Stunde einmal das Lieblingsbuch des Nationalökonomen vorzunehmen, das Statistische Handbuch von Deutschland, und sich dort auf Seite 549 einmal die Angaben über den Personalaufwand der öffentlichen Verwaltung von 1928/29 bis 1943/44 anzusehen. Wir kranken immer noch an den Sünden des verflossenen nationalsozialistischen Regimes. Gerade in dieser Zeit Ist der öffentliche Bedarf außerordentlich gestiegen.
Ich möchte Ihnen für Ihre weiteren Beratungen, gewissermaßen als eine Art Menetekel, nur einmal ein paar Zahlen über die Kosten unseres Personalaufwandes vorlesen, der allein natürlich nicht maßgebend ist, der aber doch immerhin sehr zu denken gibt. Im Jahre 1932/33, vor der Machtübernahme, betrugen bei Reich, Ländern, Gemeinden, Gemeindeverbänden und Hansestädten — ich fasse also die Gesamtverwaltung zusammen — die Aufwendungen an Gehältern und Vergütungen 3 767 Millionen. Diese Summe ist dann im letzten Jahr vor Kriegsausbruch, 1938/39, auf 5 618 Millionen gestiegen. Nicht weniger interessant ist die Entwicklung der Versorgungsbezüge. Da lauten die
entsprechenden Zahlen: 907 Millionen und 1938/39 1 222 Millionen. Der gesamte Personalaufwand ist in dieser Zeit gestiegen von 4 674 Millionen auf 6 840 Millionen.
Wir wollen hier gar nicht näher untersuchen, woran das liegt, und nicht davon sprechen, daß im ganzen letzten Jahrhundert auch teilweise Zwangsläufigkeiten mitgespielt haben. Wir wollen nur einmal die Tatsache als solche herausstellen und uns darüber klar werden, daß bei allen unseren Haushaltsberatungen dieses verhängnisvolle „Gesetz des wachsenden Staatsbedarfes" eine Rolle spielt. Gerade unsere Generation muß irgendwie versuchen, der weiteren Auswirkung dieses Gesetzes Einhalt zu gebieten. Das ist für uns Finanzpolitiker in diesem Hohen Hause eine der dringendsten Aufgaben. Ich habe in den letzten Monaten dieses Problem in der Presse schon wiederholt angeschnitten. Gerade unter dem Eindruck der, wie gesagt, sehr sachlichen und sehr gründlichen Arbeiten des Haushaltsausschusses verstärkt sich in mir immer mehr die Überzeugung, daß wir um eine Umstellung der Technik unserer ganzen Haushaltsberatungen und Haushaltsaufstellungen nicht herumkommen. Die ältere Generation, zu der ich mich ja selbst rechnen muß, die vor 20 und 30 Jahren auf deutschen hohen Schulen Finanzwissenschaft hörte, bekam vorgetragen, der Unterschied zwischen der öffentlichen und der privaten Wirtschaft bestehe darin, daß der Privatmann seine Ausgaben nach den Einnahmen richte, während umgekehrt die öffentliche Verwaltung von den Ausgaben ausgehe, sich frage: was muß, was will, was soll ich ausgeben? — und erst nachher, nachdem man die Ausgaben festgestellt hat, kommt die Frage der Deckung. Die Finanzwissenschaft, wenigstens soweit ihre Vertreter der modernen Richtung angehören, hat unter den Einwirkungen der Krisenjahre diese Lehre längst aufgegeben; ich trage sie so nicht mehr in den Vorlesungen vor. Wir wissen heute, daß diese Unterscheidung zwischen öffentlicher Wirtschaft und Privatwirtschaft tatsächlich nicht richtig ist.
Es erhebt sich die Frage, ob wir nicht auch bei unseren Haushaltsaufstellungen und Haushaltsberatungen einmal von dem anderen Gesichtspunkt ausgehen sollten. ob wir nicht versuchen sollten, einmal festzustellen: Deutsches Volk, was willst du für deine Verwaltung in Bund, Ländern und Gemeinden insgesamt ausgeben, wieviel bist du zu opfern bereit, was hältst du für notwendig? Eine Reihe feststehender, zwangsläufiger Ausgaben müssen abgezogen werden, zum Beispiel die Besatzungskosten. Dann bleibt eben ein entsprechender Rest. Dann wäre es nun die Aufgabe der Verwaltungen, einmal zu versuchen, mit diesen Beträgen den Verwaltungsaufwand zu decken, genau so wie das ja alle leitenden Herren der Ministerien auch in ihren Privathaushaltungen machen.
— Richtig, jawohl, verehrte Frau Kollegin; ich komme gleich darauf zu sprechen! Die Verwaltung muß dann jedenfalls mit diesen Beträgen auszukommen versuchen.
— Ich freue mich, Frau Kollegin, über Ihren Zwischenruf. Sie kennen ja meine Einstellung zu den Frauen.
Ich bedauere immer wieder, meine Damen und
Herren, daß außer unserer verehrten Kollegin Frau
Dr. Probst im Haushaltsausschuß keine weitere Frau ist.
Ich möchte hier vor aller Öffentlichkeit sagen, daß
ich der festen Überzeugung bin, es wäre vieles
besser, wenn gerade bei den Haushaltsberatungen
in ganz anderem Umfange als bisher unsere weiblichen Kollegen zur Mitarbeit herangeholt würden.
Ja, ich gehe sogar so weit, meine Damen und Herren, bei aller Verehrung für unseren amtierenden Herrn Bundesfinanzminister zu sagen: vielleicht wäre es sehr gut, wenn in den deutschen Ländern auch einmal Frauen Finanzminister würden.
Denn im allgemeinen muß ich doch feststellen, daß
unsere Hausfrauen diese Finanzprobleme jedenfalls ohne weiteres lösen, weil sie sie lösen müssen.
In der öffentlichen Finanzwirtschaft stehen wir vor der Tatsache, daß wir im Laufe der Jahrzehnte immer mehr Ausgaben beschlossen haben, ohne danach zu fragen, ob denn diese Ausgaben vom deutschen Volke auch wirklich noch getragen werden können. Diese ganze schwerwiegende Problematik, die mir schon bekannt war, bevor ich ins Parlament eintrat, hat sich mir bei den Beratungen des Haushaltsausschusses täglich immer wieder neu gezeigt. Ich sagte schon: der Entwurf des Haushaltsplanes ist wirklich Titel für Titel durchgegangen worden, keine Position wurde bewilligt, ohne daß sie genau geprüft wurde. Die Vertreter der Ministerien sind gehört worden und haben Auskünfte geben müssen. Die verschiedensten Gesichtspunkte fanden in den Beratungen Berücksichtigung.
Die Dinge liegen ja auch keinesfalls so, daß die Herren hier auf der Regierungsbank nicht auch Steuerzahler sind. Diese Herren haben ja keineswegs nur den Wunsch, dem Steuerzahler Ausgaben aufzubürden. So ist es ja nicht. Sondern die Dinge vollziehen sich doch so, daß sich zunächst die Fachressorts überlegen, welche Anforderungen sie stellen sollen. Dann beginnt der Herr Finanzminister, der ja ob dieser Tätigkeit bei den Ressorts durchaus nicht beliebt ist, mit den sogenannten „kommissarischen Verhandlungen" und drückt nun seinerseits auf die Ressorts und versucht so viel einzusparen wie möglich. Ich fürchte sogar, daß der Herr Bundesfinanzminister die Absicht hat, dieses Drücken auf die Ressorts im nächsten Jahr noch wesentlich zu verstärken. - Er nickt mit dem Kopf, und es ist kein Zweifel daran! Seine Kollegen werden darüber wahrscheinlich nicht sehr erbaut sein. Nachdem schon so weit eine Ausgabensenkung versucht worden ist, kommt der Haushaltsplanentwurf zum Haushaltsausschuß. Dort werden dann die Ausgaben eingehend durchgesprochen. Natürlich sind diese Ausgabenansätze irgendwie begründet. Die Männer, die die Vorschläge machen, sind ja doch keine Laien; sie denken sich doch auch etwas dabei und haben ihre Gründe für die Anforderungen.
Der Haushaltsausschuß, der immer zunächst von den Ausgaben ausgeht, steht nun vor der Frage: Soll man angesichts dieser Vorschläge einfach Nein sagen, oder muß man nicht als verantwortlicher Abgeordneter und als vernünftig denkender Durchschnittsmensch diesen begründeten Forderungen irgendwie entsprechen?
Sehen Sie, meine Damen und Herren, so kommt es dann eben zu diesen Ausgabenansätzen, wobei
es dann nachher immer wieder fraglich ist: Ist die im Ausschuß beschlossene Ausgabe wirklich lebensnotwendig? Können wir wirklich, wenn wir die Gesamtsituation, die gesamte Steuerbelastung, berücksichtigen, uns diese Ausgabe eigentlich leisten, die an sich begründet ist? Ich glaube nicht, daß in diesem umfangreichen Aktenstück sich irgendwelche Ausgaben befinden, die Luxus und absolut überflüssig sind und sich nicht begründen lassen. Keiner meiner Kollegen im Haushaltsausschuß glaubt, daß wir Genies wären; wir sind Durchschnittsmenschen. Aber wir glauben andererseits auch nicht, daß wir dümmer sind als der Durchschnitt unseres Volkes. Wir haben uns diese Dinge sehr genau überlegt und geprüft und sind schließlich mehr oder weniger einstimmig oder jedenfalls mit entsprechenden Mehrheiten dazu gekommen, diese Ausgabenansätze, die vor uns schon einmal die Verwaltung durchgeprüft hat, dem Plenum zur Genehmigung vorzuschlagen.
Aus meiner Skepsis, gerade unter dem Eindruck der sehr gründlichen Haushaltsberatungen des letzten halben Jahres, mache ich kein Hehl mehr. Der verhängnisvollen Entwicklung des immer wachsenden Staatsbedarfs werden wir nur entgegentreten können, wenn wir uns einmal von der alten überholten Theorie freimachen, daß bei der öffentlichen Haushaltswirtschaft immer von den Ausgaben auszugehen ist. Wir meinen vielmehr die in der Privatwirtschaft selbstverständliche Technik auch hier anwenden zu müssen, daß wir zuzunächst einmal feststellen : Was können wir unsinsgesamt leisten ? Wozu reichen unsere Einnahmen aus ?
Dann, meine Damen und Herren, noch eine Angelegenheit, die auch in der letzten Sitzung des Haushaltsausschusses am vorigen Freitag, als die Vertreter des Bundesrates bei uns waren, erörtert wurde. Wir müssen uns alle darüber klar sein, daß wir den Bundeshaushalt sozusagen nicht einfach im „luftleeren Raum" beschließen können, d. h. ohne Rücksicht auf die Länder und vor allen Dingen die Gemeinden. Der Steuerzahler muß für alle drei Organisationen aufkommen. Deswegen müssen wir auch bei unseren Anforderungen hier im Bund berücksichtigen, daß auch die Länder und vor allen Dingen — last not least — unsere Gemeinden einen begründeten Anspruch an die Steuerkraft stellen können.
In diesem Zusammenhang darf ich Sie auf den schwerwiegenden § 10 des vorliegenden Gesetzes verweisen. Es -wird ja mit Zustimmung des Herrn Bundesfinanzministers wahrscheinlich noch ein Abänderungsantrag zu den Beschlüssen des Ausschusses kommen.
Hier, beim § 10, hat der Ausschuß wohl die weitestgehende Abänderung der Regierungsvorlage beschlossen. Auch wenn Sie den noch kommenden Abänderungsantrag berücksichtigen, bleibt der Absatz 2 bestehen, der sehr wichtig ist. Der Herr Bundesfinanzminister muß in der Lage sein, den Umlageschlüssel für die sogenannten „Matrikularbeiträge" der Länder festzusetzen, solange nicht ein Umlagebeschluß seitens des Bundesrates zustande kommt.
Im übrigen sehen Sie, daß der Ausschuß selbst dem Herrn Bundesfinanzminister eine größere Hilfe hat angedeihen lassen wollen, als er selbst jetzt in Anspruch nimmt. Die Regierungsvorlage hatte ursprünglich „mit Zustimmung des Bundesrates" vorgesehen. Wir haben dann im Haushalts-
ausschuß das Wort „Zustimmung" durch das etwas weichere Wort „Benehmen" ersetzt. Dagegen haben aber die Herren Vertreter des Bundesrates nun neulich im Haushaltsausschuß erhebliche Einwendungen erhoben. Da wir alle den Wunsch haben, Schwierigkeiten zu vermeiden und mit dem Bundesrat ein Einvernehmen zu erzielen, und da wir alle mehr oder weniger der Überzeugung sind, daß hier kein wirklich entscheidendes Problem vorliegt, wird also dieser Ergänzungsantrag noch eingereicht werden.
Ein Problem, das uns im Haushaltsausschuß sehr viel Sorge gemacht hat, ist das vielfach ungeklärte Verhältnis zwischen dem Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der in Bonn in Anspruch genommenen Einrichtungen. Wir hatten alle im Haushaltsausschuß den Wunsch, daß diese Dinge nun baldmöglichst endgültig geklärt werden. Auch hier ist ja kein Gegensatz vorhanden. Der Kollege aus Nordrhein-Westfalen sitzt mitten unter uns. Wir sind ja letztlich doch immer dasselbe, dieselben deutschen Staatsbürger und dieselben deutschen Steuerzahler. Aber es fällt wahrscheinlich vielen von Ihnen auf — das ist gestern auch bei meiner Fraktion zur Sprache gekommen —, daß z. B. kein Mietpreis für
Gebäude Bund benutzte Gebäude eingesetzt ist. Das hängt mit dieser noch ungeklärten Frage zusammen.
Wir hoffen, baldigst darüber Klarheit zu bekommen, ebenso wie über die gesamte Finanzlage. Das allerdings wird erst möglich sein, wenn uns der Haushaltsplan 1950 vorliegt. Erst bei diesem Plan werden wir die Anforderungen eines ganzen Haushaltsjahres übersehen . Wir werden dann auch die bisher noch im Haushaltsplan des Vereinigten Wirtschaftsgebietes enthaltenen Pläne eingegliedert finden in den großen Bundeshaushalt. Das entbindet uns aber nicht von der Verpflichtung, jetzt durch rasche Verabschiedung dieses Gesetzes eine haushaltsrechtliche Grundlage für das Arbeiten des Bundes schaffen.
Ich darf insbesondere auch noch darauf hinweisen, daß nach diesem Plan im Bunde so lange weiter gewirtschaftet werden muß, bis der neue Haushaltsplan 1950 verabschiedet ist. Es ist also nicht etwa so, daß das, was wir heute beschließen, nur post festum ist, sondern diese Beschlüsse haben auch Bedeutung für die Zukunft. Aus diesem Grunde haben wir auch vielfach höhere Ansätze in diesem Plan vorgesehen, als tatsächlich bisher in Anspruch genommen wurden. Die tatsächlichen Ausgaben bis 31. März werden wahrscheinlich geringer sein, als sie vorgesehen sind. Das hängt z. B. schon damit zusammen, daß sehr viele Beamtenstellen, die planmäßig vorgesehen werden mußten, in diesen Monaten noch nicht besetzt worden sind. Aber wir mußten die Stellenpläne insgesamt einmal aufstellen, damit die Minister in den kommenden Monaten die Möglichkeit haben, den notwendigen Apparat aufzubauen.
Der Abgeordnete hat sich der öffentlichen Kritik zu stellen. Ich würde mich freuen, wenn unsere Wirtschafskreise, aber auch andere Kreise unseres Volkes und insbesondere die verantwortliche Presse sich nun einmal ernsthaft mit diesen Haushaltsplänen beschäftigen würden.
Wenn ich im Londoner „Economist" sehe, wie schön
dort der englische Haushalt kommentiert wird und
wie dort Papier geopfert wird, um den Haushaltsplan weitesten Kreisen bekanntzumachen, dann
bedaure ich, daß zwar in unserer Presse immer Papier vorhanden ist für irgendwelche Eheirrungen von Filmstars, daß aber für unsere Haushaltspläne leider nur sehr wenig Raum zur Verfügung steht.
Ich glaube, für alle meine Kollegen im Haushaltsausschuß zu sprechen, wenn ich sage: wir sind
dankbar für jede sachliche Mitarbeit auch außerhalb des Hauses. Es ist nur zu wünschen, daß uns,
die wir ja auch nur Durchschnittsmenschen sind,
gesagt wird, wo wir einen Fehler gemacht haben
und unsere Ansätze zu hoch sind, oder wo dies und
jenes gebessert werden kann. Beim Haushaltsplan
geht es um nichts anderes als um das Portemonnaie
eines jeden Staatsbürgers. Hier liegt wirklich eine
Möglichkeit zur demokratischen Bewährung, indem sich nämlich weiteste Kreise auch außerhalb
des Parlaments um den Haushaltsplan kümmern
und das Parlament durch positive Kritik und Mitarbeit in weitestem Umfang bei der Haushaltsberatung unterstützen. Ich glaube, daß eine solche
Kritik von uns allen dankbar begrüßt werden wird.
Und nun, meine Damen und Herren, darf ich abschließend den Antrag wiederholen,_ den der Haushaltsausschuß gestellt hat, nämlich den vorliegenden Gesetzentwurf in der aus der nachstehenden Zusammenstellung ersichtlichen Fassung zu genehmigen. Um diese rasche Beschlußfassung darf ich Sie bitten.
Meine Damen und Herren, ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen.
Ich eröffne nach der Geschäftsordnung die Einzelbesprechung, nachdem im Ältestenrat beschlossen worden war, heute von einer Gesamtberatung abzusehen, diese vielmehr auf die dritte Lesung zu verlegen. Ich erteile also nur das Wort zur Einzelbesprechung der Paragraphen des vorläufigen Haushaltsgesetzes.
Das Wort hat zunächst der Herr Abgeordnete Dr. Pünder.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte meinerseits meinem verehrten Herrn Vorredner aufrichtig dafür danken, daß er im letzten Augenblick als stellvertretender Vorsitzender des Haushaltsausschusses hier als Berichterstatter eingesprungen ist und in der ihm eigenen temperamentvollen Art einen genauen Bericht erstattet hat über die großen Schwierigkeiten, denen wir im Haushaltsausschuß gegenüberstanden. Wie soeben auch der Herr Präsident bemerkt hat, ist es ja im allgemeinen üblich, Haushaltsberatungen zu einer Gesamtdiskussion über die politische Lage zu benutzen. Davon haben wir im Haushaltsausschuß und davon hat, wie wir zu unserer Freude feststellen können, auch der Ältestenrat Abstand genommen, weil es im Augenblick nur darauf ankommt, der Bundesregierung möglichst schnell eine solide haushaltsrechtliche Plattform zu geben, auf der sie weiterarbeiten kann.
Herr Kollege Dr. Nöll von der Nahmer hat die Arbeiten, die wir im Haushaltsausschuß von Anfang Dezember bis in den März hinein vollführen mußten, gut geschildert. Ich möchte mich seiner Auffassung durchaus anschließen, und ich glaube wirklich, der Haushaltsausschuß verdient eine gute
Note. Der Abgeordnete — das darf ich wohl hier vor einer weiteren Öffentlichkeit sagen — ist wohl nicht nur nach den Ohrfeigen, die draußen in der Wandelhalle verteilt werden, noch nach den mehr oder wenigen langatmigen Reden im Plenum zu beurteilen, sondern vielleicht doch etwas mehr nach der wertvollen Arbeit, die in den Ausschüssen geleistet wird. Und darin ist tatsächlich unser Haushaltsausschuß mit gutem Beispiel vorangegangen.
Dabei waren diese Arbeiten zweifellos nicht nur schwierig, sondern zum Teil auch recht unerfreulich. Denn es ist ganz klar — und das bedeutet keinerlei Vorwurf oder Kritik an der Bundesregierung —: einen wahren Überblick über das, was haushaltsrechtlich geschaffen werden muß, hat heute noch niemand, weder die Bundesregierung noch wir hier im Plenum noch wir im Haushaltsausschuß. Es handelt sich in diesen Übergangsverhältnissen eben darum, das Beste an ersten Unterlagen zu schaffen, auf denen dann weiter aufgebaut werden kann. In dieser Bemühung waren wir im Haushaltsausschuß mit der Regierung völlig einmütig. Dabei muß ich allerdings feststellen, daß der Kollege von der kommunistischen Fraktion uns bei den Haushaltsberatungen kaum je mit seiner Gegenwart beehrt hat. Ich hatte deshalb schon vermutet, daß er heute hier nicht sprechen würde; aber das wird wohl aus anderen Gründen jetzt sowieso entfallen.
Herr Abgeordneter Dr. Pünder, darf ich Sie einen Augenblick unterbrechen. Ich habe festgestellt: wir sind in die Einzelbesprechung der einzelnen Paragraphen der Drucksache Nr. 682 eingetreten.
Verzeihen Sie, Herr Präsident! Die Verabredung ging, wie mir mitgeteilt worden ist, entsprechend dem Vorschlag des Haushaltsausschusses dahin, daß zunächst eine Art Generaldebatte über diesen Gesetzentwurf stattfinden soll.
Verzeihung! Nicht in der zweiten Lesung, sondern erst in der dritten Lesung.
Das ist mir ganz neu.
Ich habe es aber soeben bekanntgegeben.
Ich glaubte aber, daß das auf einem kleinen Irrtum Ihrerseits beruhe.
Ich bin im übrigen in wenigen Minuten mit meinen Ausführungen fertig. Ich glaube, es wird doch wohl zweckmäßiger sein, daß erst der Rahmen gespannt wird, in den die Einzelpläne eingebettet werden, als daß über einzelne Paragraphen hier sofort abgestimmt wird.
Das weiß ich sehr wohl aus vergangener Zeit.
Ich darf mit der Überschrift des Gesetzentwurfs beginnen. Zur Aufklärung muß ich noch einmal darauf hinweisen, daß dieser Gesetzentwurf aus zwei Teilen besteht. Das eine ist die vorläufige Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltsplans und die Rechnungsprüfung; das zweite ist die Regelung der vorläufigen Haushaltsführung für das Rechnungsjahr 1949. Das sind zwei ganz verschiedene Dinge. Die Paragraphen, die sich auf den ersten Teil beziehen, gelten bis auf weiteres, bis wir einen endgültigen Haushaltsplan haben; dagegen die Paragraphen, die die Haushaltsführung für das Rechnungsjahr 1949 betreffen, nämlich die §§ 4 bis 12, nur bis zum Ablauf dieses Rechnungsjahrs. Um das zu verdeutlichen, haben wir im letzten Absatz des § 15 die Bestimmung eingefügt, daß diese Paragraphen mit dem 31. dieses Monats außer Kraft treten.
In der ersten Lesung habe ich namens meiner politischen Freunde bereits unsere Zustimmung zu den Grundsätzen dieses Gesetzentwurfs erklärt. Diese Zustimmung kann ich in der heutigen zweiten Lesung wiederholen, zumal wir im Einvernehmen mit der Bundesregierung verschiedene Verbesserungen in den Entwurf eingefügt haben. Wenn die Damen und Herren den Entwurf durchsehen, werden sie durch Sperrdruck die verschiedenen Änderungen, auf die auch mein verehrter Herr Vorredner schon hingewiesen hat, bemerken können.
Im einzelnen ist noch folgendes zu sagen. Herr Abgeordneter Nöll von der Nahmer hat auf den einen großen Unterschied hingewiesen: Die Verwaltungen, die bisher bereits einen Haushaltsplan in Frankfurt hatten und sozusagen ohne Änderung übernommen werden, werden in § 3 behandelt, indem hierfür der Haushaltsplan des Wirtschaftsrates von Frankfurt global übernommen wird. Die neuen Bundesstellen werden dagegen in § 9 behandelt, wo eigene Etatsansätze vorbereitet sind. In bezug auf das letztere enthält der Entwurf des Haushaltsausschusses eine wesentliche Verbesserung. In dem Haushaltsentwurf der Regierung war nämlich zunächst die Einsetzung sogenannter Verfügungssummen vorgesehen. Das war ein Schönheitsfehler, den auch die Regierung eingesehen hat. Das würde unseres Erachtens ein Verstoß gegen das Budgetrecht des Parlaments gewesen sein. Die Bundesregierung hat sich deshalb erfreulicherweise in der Lage gesehen, schon recht bald auch die Einzelpläne für diese neuen Verwaltungen vorzulegen.
Was die ersteren Verwaltungen angeht, die mit dem Haushaltsplan von Frankfurt übernommen sind, so möchte ich hier doch feststellen, daß die oft geübte Kritik an den sogenannten „Wasserköpfen" von Frankfurt nicht zutreffend ist. Sonst würde unser verehrter Herr Bundesfinanzminister Schäffer sicher der letzte gewesen sein, der diese Einzelpläne so ohne weiteres übernommen hätte!
Infolgedessen haben wir, wie auch Herr Abgeordneter Nöll von der Nahmer gesagt hat, heute sämtliche Einzelpläne aller Verwaltungen vor uns. Dabei stoßen wir zunächst auf die Zahl von 14 Bundesministerien. Ich stehe nicht an, zu erklären — vielleicht ist manches Mitglied der Bundesregierung inzwischen derselben Meinung —, daß diese Zahl bedauerlich hoch ist. Auf die Einzelheiten und auf die politischen Hintergründe brauchen wir heute nicht einzugehen. Bei den Beratungen im Haushaltsausschuß hat sich nun gezeigt, daß diese große Zahl der Ministerien die
Gefahr vieler Überschneidungen und von viel Doppelarbeit in sich schließt. Auch Doppelbesetzungen, Ressortstreitigkeiten, Zeitverlust und Leerlauf sind dann leicht zu besorgen. Nach dieser Richtung hin ist im Haushaltsausschuß mancherlei verbessert worden. Auf das zahlenmäßige Ausmaß hat Herr Nöll von der Nahmer schon hingewiesen. Es sind gut 1,5 Millionen DM, die gespart worden sind. Es handelt sich aber nicht etwa nur um diesen Betrag, es ist vielmehr eine größere Übersichtlichkeit geschaffen worden, die sich zahlenmäßig nicht leicht ausdrücken läßt, die aber viel bedeutsamer ist als ein Betrag von 1,5 Millionen DM.
Die Manövriermasse, mit der überhaupt gearbeitet werden kann, ist naturgemäß bei solchen Haushaltsplänen sehr gering. Jeder Sachkenner weiß, daß bei uns durch die ungeheuren Belastungen des Krieges und des Zusammenbruchs wenigstens 80 % aller Staatsausgaben rein zwangsläufig sind. Die Manövriermasse ist aber auch nicht 20 % groß, sondern auch innerhalb dieser 20 % sind es nur kleine Spitzenbeträge, bei denen man herauf oder herunter etwas aushandeln kann.
Auf einen wichtigen Punkt hat Herr Nöll von der Nahmer bereits hingewiesen; das ist der § 10, also der Punkt, bei dem es sich darum dreht, wie die Länder an der Tragung des Defizits beteiligt werden. Sie haben gehört, daß im Haushaltsausschuß die bisherige Formulierung „mit Zustimmung des Bundesrates" abgeändert worden war in „Benehmen mit dem Bundesrat". Wir haben uns nun aber. nachdem wir die Herren des Bundesrates angehört haben, im Ausschuß mit Mehrheit dafür entschieden, die alte Formulierung wiederherzustellen. Ein solcher Antrag liegt Ihnen in der Drucksache Nr. 737 vor. Der Herr Bundesfinanzminister hat dieser Änderung zugestimmt, da der neue Absatz 2, der Ihnen vorliegt, ihm genügende Basis bietet, mit den Ländern zu einem guten Ergebnis zu kommen.
Ein weiterer Antrag ist soeben dem Herrn Präsidenten vorgelegt- worden, der auch die Unterschrift meiner politischen Freunde trägt und die Wünsche der französischen Zone zur Berücksichtigung empfiehlt. Die Länder der französischen Zone haben nämlich die Sorge, daß sie an dem Fehlbetrag der Bizone durch die bisherige Formulierung des § 10 ungebührlich beteiligt werden könnten. Deshalb dieser Abänderungsantrag zu § 10, auf den vielleicht nachher noch zurückgekommen werden kann.
§ 13 haben wir im Haushaltsausschuß gestrichen; er bezog sich auf die allgemeine große Kreditermächtigung des Bundesfinanzministers. Sie wissen, daß wir diese Frage in anderer gesetzlicher Form bereits vor einigen Wochen hier im Hohen Hause erledigt haben.
Zum Schluß nur noch die eine Bemerkung: Es könnte in der weiten Öffentlichkeit vielleicht etwas merkwürdig erscheinen, daß wir jetzt, Ende März, uns noch so eingehend mit einem Haushaltsplan befassen, der doch in wenigen Tagen schon wieder außer Kraft tritt. Aber — mein Herr Vorredner hat auch schon darauf hingewiesen — dem ist keineswegs so. Wir haben versucht — und ich glaube, mit Erfolg —, die Plattform zu schaffen, auf der nun der Haushaltsplan 1950 aufgebaut werden kann; außerdem wird' dieser Haushaltsplan auch die Unterlage dafür bieten, daß die Bundesregierung bei Beginn des neuen Haushaltsjahres auf vereinfachtem gesetzgeberischen Wege mit monatlichen Teilbeträgen - einem Jahres-Zwölftel— arbeiten kann.
Wir begrüßten eben sehr das Kopfnicken des Herrn Bundesfinanzministers, als er den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Nöll von der Nahmeru zustimmte, daß der Haushaltsplan 1950 besonders sorgfältig und mit größter Sparsamkeit — hoffentlich noch mit weit größerer Sparsamkeit als dieser hier — aufgestellt werden müsse. Für den Haushaltsausschuß kann ich jedenfalls erklären, daß wir da mit äußerster Tatkraft mithelfen werden!
Im übrigen darf ich namens meiner politischen Freunde bitten, möglichst schnell in die Einzeldebatte der Haushaltspläne und der einzelnen Paragraphen einzutreten und alsdann diese Gesetzesvorlage positiv zu verabschieden, damit die Bundesregierung die haushaltsrechtliche Basis für ihre weitere Arbeit bekommt.
Ich gebe weiter zur Einzelbesprechung das Wort Herrn Abgeordneten Dr. Bertram.
Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion hat in der Drucksache Nr. 734 einige Abänderungsanträge vorgelegt, die zum großen Teil auch unsere Zustimmung finden. Einigen dieser Abänderungsanträge
möchten wir allerdings noch eine andere Fassung geben, und zwar möchten wir insbesondere - der Antrag wird zur Zeit geschrieben — folgenden allgemeinen Abänderungsantrag stellen:
Mit Ausnahme des Einzelplans I , des Einzelplans IV (Haushalt des Bundeskanzlers und Bundeskanzleramts) und des Einzelplans XV (Haushalt des Bundesministeriums für Angelegenheiten der Vertriebenen) wird der Betrag in Titel 24 in allen Einzelplänen bis auf einen Restbetrag von 1000 DM gekürzt.
Der Betrag in Titel 24 im Einzelplan XV wird auf 20 000 DM erhöht.
Wir halten es nicht für erforderlich, daß alle Ministerien — der Justizminister und alle die anderen Ministerien — einen derartigen Dispositionsfonds von je 10 000 DM bekommen. Wenn diese Ministerien einen Dispositionsfonds von 1000 DM haben, so haben sie damit für unvorhergesehene Fälle genügende Bewegungsfreiheit. Dagegen wird das Ministerium für die Angelegenheiten der Vertriebenen mit einem Dispositionsfonds von 20 000 DM wahrscheinlich eine notwendige Hilfe haben müssen, denn gerade auf diesem Sektor sind völlig unvorhergesehene Fälle denkbar, die dem Minister eine gewisse persönliche Bewegungsfreiheit geben müssen. Wir haben also einen entsprechenden Abänderungsantrag zu stellen, den ich eben verlesen habe.
Ferner haben wir den Antrag zu stellen, daß die Dienstaufwendungen für die Staatssekretäre gestrichen werden. Wir halten es nicht für notwendig, eine Dienstaufwandsentschädigung für die Staatssekretäre festzulegen.
Zu den Einzelplänen, insbesondere zum Einzelplan des Wirtschaftsministeriums bezüglich des Staatssekretariats für das Handwerk, wird wohl die Debatte gleich im einzelnen noch fortgeführt werden.
Wird das Wort weiter zur Einzelbesprechung der Drucksache — ich wiederhole nochmals Nr. 682 gewünscht? Es liegen bekanntlich zwei Abänderungsanträge vor: der eben genannte Abänderungsantrag der SPD- Fraktion Drucksache Nr. 734 Ziffern 4, 5, 6 und der Antrag Drucksache Nr. 737 der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP zu § 10 Absatz 1. Ich frage: Wird zur Einzelbesprechung der Paragraphen der Drucksache Nr. 682 bzw. der eben von mir genannten Einzelanträge das Wort gewünscht? Es ist sonst üblich, daß nach der Aufrufung der Paragraphen bei den Paragraphen das Wort gewünscht wird.
— Das wollte ich eben feststellen.
Meine Damen und Herren, dann schließe ich die Einzelbesprechung. Es war — ich darf das einmal aussprechen — trotz meiner ehrlichen Bemühungen darum keine Einzelbesprechung im Sinne der Geschäftsordnung.
Ich rufe jetzt § 1 auf. Irgendwelche Abänderungsanträge dazu liegen nicht vor.
— Ich bin mitten in der Abstimmung! Wer für § 1 ist - in der Fassung der Drucksache Nr. 682 rechte Seite —, den bitte ich, die Hand zu erheben. Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Der § 1 ist angenommen.
Und nun — einen Moment bitte, Herr Abgeordneter Loritz — liegen zu § 2 der Drucksache Nr. 682 folgende Abänderungsanträge vor: Drucksache Nr. 734 ,der SPD — ich bitte, diese Drucksache zur Hand zu nehmen —, die Einzelpläne V, XVI und XVII zu streichen. Umgekehrt ist mir der Antrag der Deutschen Reichspartei zugegangen, — Verzeihung, Herr Dr. Leuchtgens, aus dem Antrag ist nicht zu erkennen, ob er die zehn nötigen Unterschriften trägt; darauf muß ich nach der Geschäftsordnung selbstverständlich bestehen.
— Jeder Antrag muß 10 Unterschriften tragen.
- Bitte sehr, es steht drin: „von mindestens 10 Mitgliedern".
— Verzeihung, nach § 49 muß ja jeder Antrag
— darauf hatte ich hingewiesen — die Unterschrift von mindestens 10 Mitgliedern tragen.
- Aber bitte, ich will Ihnen gern das Wort zur Geschäftsordnung erteilen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Während der Beratung einer Regierungsvorlage kann jeder Abgeordnete einen Antrag auf Änderung einbringen. Er braucht dazu keine Unterstützung, das steht ausdrücklich im § 41 verzeichnet. Ich- kann also als Abgeordneter während der Beratung einer Regierungsvorlage jederzeit für mich allein einen Antrag einbringen.
Wir wollen uns nicht auf lange Geschäftsordnungsdebatten einlassen. Wir müßten es prüfen.
— Herr Abgeordneter Dr. Nöll von der Nahmer, bitte! Es ist ganz gut, wenn wir uns manchmal über Interpretationen unterhalten. Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Leuchtgens, wollen Sie Herrn Abgeordneten Dr. Nöll von der Nahmer Platz machen? —
— Jetzt müssen wir erst diese Geschäftsordnungsangelegenheit klären. In § 41 heißt es: „Änderungsanträge bedürfen keiner Unterstützung." Also in Ordnung!
Ich verlese außerdem zu § 2 den vorliegenden Antrag Dr. Leuchtgens und Genossen: die Einzelpläne V, XVI und XVII zu streichen.
Ich eröffne nunmehr die Aussprache über die von mir verlesenen Abänderungsanträge zu § 2. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Ehlers.
— Ich erteile sofort das Wort zur Geschäftsordnung, nachdem der Herr Abgeordnete Dr. Ehlers gesprochen hat.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu den Abänderungsanträgen der SPD und dem jetzt von Herrn Abgeordneten Dr. Leuchtgens gestellten Antrag auf Abänderung des § 2 des Ihnen vorliegenden Gesetzes sprechen. Zu Ziffer 1 muß ich darauf hinweisen — ich weiß nicht, wieweit das den Damen und Herren bereits aufgefallen ist —, daß die Dienstaufwandsentschädigung für die Bundesminister in den Voranschlägen für die einzelnen Ministerien auf einen Betrag von 3600 DM für das halbe Jahr — d. h. also auf 600 DM monatlich — festgesetzt war. Der Antrag der SPD bedeutet eine Erhöhung. Gleichzeitig ist vorgesehen, die Dienstaufwandsentschädigung der Staatssekretäre wegfallen zu lassen. Ich habe gegen diese Festlegung Bedenken, da sie der bisherigen Praxis widerspricht und im übrigen der Stellung, die die Staatssekretäre in einem Ministerium innehaben, und der Aufgabe der Vertretung der Minister nicht gerecht wird. Ich glaube, daß wir es auch unter diesem Gesichtspunkt nicht für zweckmäßig halten sollten, in der Bemessung der Dienstaufwandsentschädigung der Bundesminister über die Ansätze der Regierungsvorlage und der Ausschußbeschlüsse hinauszugehen.
Ich spreche zu Ziffer 2. Man hätte natürlich so verfahren können, daß man diese Frage beim ersten Haushalt — soweit er im einzelnen erörtert wird — besprochen hätte. Da aber die Besprechung bereits jetzt vorgenommen worden ist, ist es vielleicht zweckmäßig, zu den Dingen generell Stellung zu nehmen. In Ziffer 2 der Drucksache Nr. 734 ist die Aufteilung der Reisekosten gefordert.
Herr Abgeordneter, darf ich dringend bitten: das gehört jetzt nicht zum § 2. Wir wollen uns nur an § 2 des allgemeinen Haushaltsgesetzes halten und das andere nachher bei den betreffenden Titeln behandeln, weil die Ziffer 2 des Antrags der SPD im allgemeinen Haushaltsgesetz nicht festgesetzt ist.
Herr Präsident! Ich muß darauf aufmerksam machen, daß der § 2 des Haushaltsgesetzes von Aufgliederung in Einzelpläne spricht. Wenn Sie aber über die Einzelpläne eine Einzelberatung nachher herbeiführen wollen,
Das ist ja selbstverständlich!
- dann spreche ich lediglich zum § 2, soweit sich die Anträge der SPD und des Herrn Abgeordneten Dr. Leuchtgens auf die Ziffern 4, 5 und 6 der Drucksache Nr. 734 — Beseitigung des Bundesministeriums für Angelegenheiten des Marshallplans, des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen und des Bundesministeriums für Angelegenheit des Bundesrates — beziehen.
Diese Dinge sind in den Beratungen des Haushaltsausschusses bereits erörtert worden. Es ist selbstverständlich, daß die Zusammensetzung des Bundeskabinetts und die Aufgabenzuteilung der einzelnen Ministerien von verschiedenen Gesichtspunkten aus beurteilt werden kann. Ich halte es aber bei der gegenwärtigen Situation für außerordentlich schwer tragbar, daß in dieser summarischen Form auch hier die Beseitigung bestimmter Ministerien beantragt wird. Wir sind uns klar darüber und erfahren es jeden Tag, welche Bedeutung die Fragen des Marshall-plans und des europäischen Wiederaufbauprogramms für die gesamtdeutsche und europäische Wirtschaft haben. Ich halte es nicht für tragbar, daß in diesem Zusammenhang der Einzelplan V generell gestrichen wird, und bin der Auffassung, daß dieser Antrag abgelehnt werden muß.
Das gleiche gilt für die Angelegenheit des Haushalts des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen. Die Lage ist so, daß wir jeden Tag neu erfahren, von welcher grundsätzlichen Bedeutung für unser gesamtes politisches Leben die von dem Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen in Richtung auf den Osten, aber auch auf die Grenzgebiete des übrigen Deutschland wahrzunehmenden Aufgaben sind. Ich glaube nicht, daß diese Aufgaben dadurch beseitigt oder anders gelöst werden können, daß dieses Ministerium gestrichen wird. Im übrigen war sich im Haushaltsausschuß, glaube ich, jedes Mitglied darüber klar, daß insbesondere das Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen außerordentlich vorsichtige und zurückhaltende Haushaltsansätze gemacht hat.
Ich widerspreche gleichzeitig dem Antrag auf Streichung des Einzelplans XVII, des Bundesministeriums für Angelegenheiten des Bundesrats. Es ist im Haushaltsausschuß bei dem gleichen Antrag bereits darauf hingewiesen worden, daß wir uns in einem völligen Neubau des deutschen staatlichen Lebens befinden, und wir erfahren in der praktischen Arbeit jeden Tag von neuem, welch außerordentlich große Bedeutung die Klärung der Frage des Verhältnisses von Bund und Ländern hat; wir erfahren g es bei Tausenden von Aufgaben, wie sich Schwierigkeiten und Zuständigkeitsüberschneidungen ergeben. Ich halte es für außerordentlich förderlich, daß allerdings bei einem begrenzten und vorsichtigen Haushaltsansatz des tatsächlichen Bedarfs dieses Ministeriums die hier auftauchenden Aufgaben sachverständig, in Form einer Koordinierung erfüllt werden. Ich widerspreche also ausdrücklich auch dem Antrag, soweit er sich auf den Einzelplan XVII bezieht.
Ehe ich Herrn Abgeordneten Schuster das Wort zur Geschäftsordnung erteile, gestatten Sie mir folgende Bemerkung. Ich habe vorhin übersehen, daß seitens der Fraktion der WAV der Antrag vorliegt,
Einzelplan . XIV, Bundesministerium für Wohnungsbau; Einzelplan XVI, Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen, und Einzelplan XVII, Bundesministerium für Angelegenheiten des Bundesrats, zu streichen.
Darf ich nunmehr das Wort Herrn Abgeordneten Schuster zur Geschäftsordnung erteilen, oder ist mit dieser Feststellung die Angelegenheit erledigt?
Inzwischen ist ein weiterer Antrag, der soeben bereits von dem Herrn Abgeordneten Dr. Bertram angekündigt wurde, eingegangen; er lautet — in den entscheidenden Punkten übereinstimmend mit der Drucksache Nr. 734 —, daß Einzelhaushaltsplan V, Einzelhaushaltsplan XVI und Einzelhaushaltsplan XVII gestrichen werden sollen. Das gleiche gilt übereinstimmend für den Antrag der Abgeordneten Dr. Leuchtgens und Genossen.
Wird das Wort jetzt weiter zu diesen Abänderungsanträgen zu § 2 gewünscht? — Bitte, Herr Abgeordneter Schuster!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Endlich, nachdem ich schon als zweiter Redner zum Wort gemeldet war, endlich komme ich - spät, aber doch noch - zu Wort. Der Herr Berichterstatter, Herr Kollege Dr. Nöll von der Nahmer, hat besonderes Gewicht darauf gelegt, die Streichungen, die im Haushaltsausschuß getätigt wurden, zu erwähnen ; immerhin eine Tatsache, die auch wir anerkennen, nur daß wir doch nicht ganz damit zufrieden sind. Ich erlaube mir, hierzu festzustellen: Bei diesen Streichungen wurde von ganz unten und von ganz hinten bei den einzelnen kleinen Angestellten- oder Beamtenstellen angefangen; es wurde angefangen, dort eine Kleinigkeit und hier eine Kleinigkeit zu streichen,
aber da, wo es notwendig gewesen wäre, ist leider nichts gestrichen worden.
— Ich komme schon, meine Damen und Herren, warten Sie!
Bei der Regierungsbildung konnte man sich des
Eindrucks doch nicht ganz erwehren, als wäre
die Anzahl der Ministerien nicht so ganz nach Bedarf und Notwendigkeit, sondern mehr nach der Forderung auf Ministersessel bestimmt worden, die die einzelnen Koalitionsparteien gestellt haben.
— Vor Jahren einmal! — Es gibt da ein ganz großes Argument, das entgegengehalten wurde: in anderen Ländern gäbe es das auch, in anderen Ländern gäbe es sogar Ministerien ohne Portefeuille. Aber dem halte ich entgegen: andere Länder sind eben nicht so arm wie wir! Solange wir nicht in der Lage sind, unseren Kriegsversehrten, unseren Rentenempfängern usw. so viel zu geben, — —
Ich bitte, den Redner in Ruhe anzuhören.
Meine Damen und Herren, es ist ja heute sehr leicht; Sie sind sich dessen bewußt, daß nur ein ganz kleiner Teil der Opposition anwesend ist. Nützen Sie das nicht besonders als Ihre Stärke aus!
Aber um zur Sache zu kommen: solange wir uns nicht erlauben können, der großen Masse am Hungertuch nagender Kriegsversehrter und Rentenempfänger usw. so viel zu geben, daß sie ein menschenwürdiges Dasein führen können, so lange können wir uns auch nicht erlauben,
unseres Erachtens unnotwendige Ministerien zu bilden. Wir haben deshalb zu § 2 einen Änderungsantrag eingebracht, der Ihnen noch nicht vorliegt und der folgenden Wortlaut hat:
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Einzelplan XIV, Haushalt des Bundesministeriums für Wohnungsbau wird gestrichen. Zur Erledigung der Aufgaben dieses Ministeriums wird innerhalb des Innenministeriums eine Wohnungsbauabteilung gebildet.
Meine Damen und Herren, wir sind der Ansicht, daß es vollkommen genügt, wenn im Innenministerium eine Abteilung Wohnungsbau vor-, handen ist, nachdem dieses jetzt bestehende Ministerium doch nur koordinierende und statistische Aufgaben hat.
2. Der Einzelplan XVI, Haushalt des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen, wird gestrichen. Zur Erledigung der Aufgaben dieses Ministeriums wird innerhalb des Bundeskanzleramts eine Abteilung errichtet.
Wenn wir auch diese Aufgaben als wichtig erachten, so sind sie doch nicht so umfassend, daß man dafür ein ganzes Ministerium braucht. Unseres Erachtens genügt eine Abteilung innerhalb des Bundeskanzleramts vollkommen.
Zu Punkt 3: Einzelplan des Haushalts des Bundesministeriums für Angelegenheiten des Bundesrats. Wir sehen keine Notwendigkeit, für die Angelegenheiten des Bundesrats noch ein ganzes Ministerium zu beschäftigen. Wir haben deshalb diesen Antrag eingebracht und können
Sie nur darum bitten, ihm zuzustimmen. Ob Sie es tun wollen, müssen wir Ihnen selbst überlassen.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Leuchtgens.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren! Die drei Ministerien, die aufzuheben wir beantragt haben, nämlich das ERP-Ministerium, das Ministerium für gesamtdeutsche Fragen und das Ministerium für die Angelegenheiten des Bundesrats, sind gewiß das Produkt der Verhandlungen bei der Bildung der Koalitionsregierung gewesen. Wir haben uns nicht darum zu kümmern, wie der Herr Bundeskanzler seine Koalition zustande gebracht hat; aber rein sachlich haben wir doch hervorzuheben, daß der Geschäftsbereich dieser drei Ministerien nicht aus sich heraus ihre Schaffung rechtfertigt. Diese Ministerien könnten ohne weiteres anderen Ministerien eingegliedert werden. Das Ministerium für ERP-Angelegenheiten und ebenso auch das Ministerium für gesamtdeutsche Fragen könnten in das Bundeskanzleramt eingebaut werden, während der Geschäftsbereich des Ministeriums für die Angelegenheiten des Bundesrats an und für sich so dürftig ist, daß man es wohl ohne weiteres unter den Tisch fallen lassen könnte. Ich gebe zu, daß im Haushaltsausschuß zur Verteidigung dieser Ministerien sehr vieles und Gutes gesagt worden ist und daß wir uns bei normalen Finanzverhältnissen auch einen solchen Luxus gestatten könnten; aber heute, wo uns finanziell das Wasser am Munde steht, müssen wir versuchen, alle unnützen Ausgaben zu vermeiden. Sie werden nachher bei der Beratung der Einzelpläne finden, welche erheblichen Summen diese drei Ministerien verschlingen, und wenn wir sie anderen Ministerien eingliedern, dann würde ihre Arbeit — —
— Nein! Ich bitte Sie um alles; das können Sie doch nicht behaupten!
Die anderen Ministerien könnten diese Arbeit
zum Teil durch ihre Beamten mitmachen lassen.
— Das müssen Sie doch zugeben!
Im übrigen glauben Sie doch nur nicht, — —
Herr Abgeordneter
Leuchtgens, Sie berauben Ihre Worte der Wirkung, wenn Sie sich vom Pult entfernen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Im übrigen glauben Sie doch nicht, daß wir zur Bewältigung der Arbeiten in den einzelnen Verwaltungsämtern unbedingt Ministerien brauchten. Geben Sie doch ruhig zu, daß diese Ministerien Geschöpfe der Koalitionsbildung gewesen sind und daß sie sachlich nicht notwendig sind. Mehr wollen wir ja gar nicht. Diese Feststellung muß genügen, um die Kosten, die diese Angelegenheiten verursachen, zu vermindern. Wir werden nachher noch bei den Einzelplänen sehr eingehend
darüber sprechen. Ich habe die Überzeugung, daß die ganze Art, wie die Debatte heute aufgebaut ist, nicht richtig ist. Wir hätten erst eine allgemeine Debatte führen sollen, dann hätten alle diese Gesichtspunkte schon vorher behandelt werden können. Nun soll die allgemeine Debatte in der dritten Lesung geführt werden. In einer allgemeinen Debatte könnte manches zur Begründung der zu stellenden Anträge gesagt werden. Es geht gar nicht gegen die einzelnen Herren Minister — das braucht man wohl nicht zu betonen —; das sind zum Teil sehr hochgeachtete Männer.
Darüber ist gar nichts zu sagen.
Herr Abgeordneter
Leuchtgens : „zum Teil" ? !
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Es geht lediglich um die Sache, und wir können es in der heutigen Zeit nicht verantworten, daß wir drei Ministerien haben, die als solche nicht nötig wären.
Meine Damen und Herren, ich möchte einmal auf folgendes aufmerksam machen. Mir ist der interfraktionelle Vorschlag unterbreitet worden, daß wir um ein Uhr eine Mittagspause machen, diese Pause — das würde ich schon deshalb für zweckmäßig halten, damit jeder rechtzeitig bedient werden kann — bis 2 Uhr 30 ausdehnen und dann die Beratungen fortsetzen.
Es haben sich noch eine Reihe von Rednern zur Sache gemeldet. Zunächst aber hat der Abgeordnete Müller die Bitte an mich herangetragen, eine Richtigstellung gegenüber den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Dr. Ehlers zu Drucksache Nr. 734 vortragen zu dürfen. An sich gehört das nicht zu § 2. Ich möchte aber so entscheiden, daß der Abgeordnete Müller jetzt seine wenigen Sätze zur Richtigstellung vorträgt und wir nach der Pause in der Sachdebatte zu § 2 fortfahren.
Bitte, Herr Abgeordneter Müller.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aus Ziffer 1 der Änderungsanträge der Fraktion der SPD auf Drucksache Nr. 734 hat der Herr Abgeordnete Dr. Ehlers einen Antrag auf Erhöhung der Dienstaufwandsentschädigung herausgelesen. Um hier gar kein Mißverständnis aufkommen zu lassen, muß ich erklären, daß sich diese Zahl selbstverständlich auf den Jahresansatz und nicht auf den Habjahresansatz bezieht. Sie können von der Opposition bestimmt nicht verlangen, daß sie die Dienstaufwandsentschädigung für die Regierung noch erhöht.
Wenn Sie nur etwas mehr Fairneß hätten obwalten lassen wollen, Herr Abgeordneter Dr. Ehlers, hätten Sie zugeben müssen, daß in den ersten Entwürfen der Haushaltspläne die Jahresansätze und daneben die Halbjahresansätze angegeben waren.
Zur Richtigstellung will ich also sagen: es handelt sich hier nicht um einen Antrag auf Erhöhung der. Dienstaufwandsentschädigung, sondern um einen Antrag auf eine Reduzierung im
Jahresansatz von 7200 DM auf 4800 DM bzw. im Halbjahresansatz von 3600 DM auf 2400 DM.
Meine Damen und Herren, ich möchte gemäß meinem vorhin gemachten Vorschlag jetzt die Mittagspause eintreten lassen mit der Maßgabe, daß wir um 2 Uhr 15 wieder zusammentreten. Ich unterbreche die Sitzung.
Die Sitzung wird um 14 Uhr 33 Minuten wieder aufgenommen.
Meine Damen und Herren! Die Verhandlungen sind wieder eröffnet.
Wir fahren in der Tagesordnung von heute vormittag fort.
Das Wort hat zunächst Herr Abgeordneter Dr. Bertram.
Meine Damen und Herren! Wenn wir heute den Antrag gestellt haben, die Zahl der Ministerien zu verringern und insbesondere das Marshallplan-Ministerium, das Ministerium für gesamtdeutsche Fragen und das Ministerium für Angelegenheiten des Bundesrats zu streichen, so soll darin nicht unbedingt ein persönliches Mißtrauensvotum gegen die einzelnen
Minister liegen. Es sind ganz andere Erwägungen, die uns, ganz unabhängig von den Persönlichkeiten der Minister, zu diesem Antrage geführt haben. Die Zahl der Minister einer Regierung ist an sich nichts Willkürliches. Eine Regierung muß die Funktionen, die ihr innerhalb der politischen Gewalten zugedacht sind, ausüben können. Sie muß daher der Zahl nach ausreichend besetzt sein, um auch alle Funktionen a ausüben zu können. Wird sie aber auf der anderen Seite als Körperschaft zu stark besetzt, so ergeben sich doch ganz schwerwiegende politische Nachteile. Ich will nicht einmal den weit verbreiteten Gedankengang hier aufgreifen, wonach die große Zahl der Ministerien ausschließlich auf parteitaktische Erwägungen zurückzuführen sei. Wenn wir aber heute in den Ländern 110 und im Bunde 14 Minister haben, so sagt die absolute Zahl an sich noch nichts über ihre politische Notwendigkeit. Wäre die Zahl der Minister wirklich notwendig, so würde jede Kritik in unserem deutschen Volke gegenüber den positiven Leistungen der einzelnen Ministerien bald verstummen. Tatsächlich sind aber diese 14 Minister beim Bunde ebensowenig notwendig wie die 110 Minister bei den Ländern.
Die allgemeine kritische Stellungnahme der Öffentlichkeit richtet sich also im wesentlichen gegen die Zahl der Ministerien. Infolge unserer Neigung zum Grundsätzlichen resultiert hieraus bei vielen unserer deutschen Mitbürger eine Kritik an der Regierungsform überhaupt. Man sagt nämlich: eine Regierungsform mit so vielen und so überflüssigen Ministern kann nicht richtig sein. Wir vom Zentrum verteidigen das parlamentarische System mit innerer Überzeugung. Wir müssen aber Auswüchse deutlich kennzeichnen und verlangen deshalb ihre Ausmerzung überall da, wo wir sie antreffen, mögen solche Auswüchse nun auf Wünsche von rechts oder von links zurückgehen. Bei diesen drei Ministerien, deren Streichung wir beantragt haben, handelt es sich um überflüssige Ministerien, wie ich Ihnen gleich noch näher darzulegen haben werde.
Das zweite Argument, das gegen eine so große Zahl von Ministerien spricht, geht dahin: die Schwierigkeit, innerhalb der Regierung selber zu klaren Entscheidungen zu kommen, wird umso stärker, je größer eine solche Körperschaft ist. Auch die einheitliche Willensbildung innerhalb der Regierung wird durch überflüssige Minister unnötig erschwert. Diese inneren Reibungen müssen sich vor allem dann ergeben, wenn der eine oder andere der Minister kein aus der Sache geborenes Arbeitsfeld hat, oder wenn sich infolge einer Aufgliederung der Aufgaben der Ministerien nach verschiedenen Gesichtspunkten Überschneidungen ergeben. So mag der regionale Gesichtspunkt eine Aufgliederung der Aufgaben der Ministerien, der in früheren Jahrhunderten herrschend war, an sich eine klare Aufteilung der Aufgaben herbeiführen können. Das gleiche gilt, wenn man nur von dem fachlichen Aufteilungsprinzip ausgeht. Eine Vermischung beider Aufteilungsprinzipien aber muß Reibungen hervorrufen, die sich für die Aktivität der Regierung selbst nachteilig auswirken.
Das ist bei den drei hier in Betracht kommenden Ministerien der Fall. Das Ministerium für den Marshallplan umfaßt sachlich gesehen Aufgaben, die im Wirtschaftsministerium, im Finanzministerium und im Außenministerium, zur Zeit also noch im Bundeskanzleramt, ebensogut bearbeitet werden könnten, wenn es sich wirklich um eine fachliche Aufteilung handelte. Da man nicht weiß, wie man dieses Aufgabengebiet des Marshallplan-Ministeriums logisch aufteilen soll, hat man also einen ganz zufälligen Maßstab gewählt. Dieser völlig zufällige Maßstab hat aber dazu geführt, daß sich sehr bald erhebliche Reibungspunkte ergeben haben. Ich erinnere Sie an die verschiedenen Memoranden, die vom Marshallplan-Ministerium im Dezember vorigen und im Januar dieses Jahres herausgegeben worden sind, Memoranden, die, .wenn später auch als Entwurf und nicht-offizielle Stellungnahme der Regierung bezeichnet, doch vom MarshallplanMinisterium bearbeitet worden sind und mangels einer klaren Aufteilung der Sachgebiete zu einer innerlich widerspruchsvollen Stellungnahme zu den wesentlichsten Problemen der gesamten deutschen Wirtschaftspolitik geführt haben. Das Marshallplan-Ministerium müßte also entweder eine Art Überministerium, eine Art Überwirtschaftsministerium sein, dem alle anderen genannten Ministerien zu unterstellen wären, wenn eine einheitliche Koordinierung herbeigeführt werden sollte, oder aber es müßte zu einer Abteilung im Rahmen des Wirtschaftsministeriums organisiert werden. Dann würden wir diese Schwierigkeiten, die sich in der Vergangenheit durch die nicht zu Ende gedachte Aufteilung nach einem einheitlichen Aufgliederungsgesichtspunkt ergeben haben, vermeiden.
Dasselbe gilt bei dem Ministerium für gesamtdeutsche Fragen. Das Ministerium für gesamtdeutsche Fragen soll doch wohl, wenn ich es richtig verstehe. nach regionalen Gesichtspunkten aufgeteilt worden sein. Aber bei meiner Überlegung, welche regionalen Gesichtspunkte maßgebend sein sollen, bin ich zu einer richtigen Lösung auch nicht gekommen. Gehört beispielsweise das Saargebiet zum Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für gesamtdeutsche Fragen, oder gehört Berlin zum Zuständigkeitsbereich dieses Ministeriums, wenn man im letzteren Falle
weiß, daß die Dienststelle Dr. Vockel unmittelbar dem Bundeskanzleramt unterstellt worden ist? Wenn diese beiden Gebiete nicht zum Arbeitsbereich des Ministeriums für gesamtdeutsche Fragen gehören sollten und entsprechend dem Vorwort zum Einzelplan XVI in erster Linie untersucht werden sollen der „Stand und die Entwicklung der Rechts- und Verwaltungsverhältnisse in der Ostzone und in dem Gebiet jenseits der Oder-Neiße-Linie", dann ist wieder eine fachliche Überschneidung festzustellen, und zwar eine fachliche Überschneidung mit dem Flüchtlingsministerium, das ebenfalls die Aufgaben hat, die hier in diesem Vorwort dem Ministerium für gesamtdeutsche Fragen zugeschrieben worden sind. In dem Vorwort heißt es weiter:
Außerdem kommt dem neuen Ministerium die Beschaffung einwandfreier Unterlagen über die Verluste am deutschen Volkskörper und Volksvermögen zu, die durch die Abtrennung der Gebiete jenseits der OderNeiße-Linie, durch die Vertreibung der deutschen Bevölkerung und durch die Abschnürung der deutschen Länder der Ostzone entstanden sind.
Man sieht also: eine eindeutige fachliche Aufgabenteilung kann mangels eines einheitlichen Gliederungsgesichtspunktes nicht herbeigeführt werden. — Mit diesen Ausführungen glauben wir gezeigt zu haben, daß diese Ministerien überflüssig sind.
Ebenso überflüssig ist insbesondere aber das Ministerium für Angelegenheiten des Bundesrats. Es ist doch so, daß die Koordinierung der Aufgaben zwischen Bundesrat und Bundestag nicht — jedenfalls ist mir bisher kein einziger Fall bekanntgeworden — durch den dafür zuständigen Minister vorgenommen worden ist, sondern wenn Bundestag und Bundesrat sich einigen mußten, haben sie sich in einer gemeinschaftlichen Unterkommission zusammengesetzt, und die gegenseitigen Gesichtspunkte sind in einer manchmal sehr offenen Art,. jedenfalls aber in einer sehr ruhigen Atmosphäre geklärt worden. Wir sind auch — das muß man sagen — mit den Vertretern des Bundesrats in diesen Unterausschüssen meistens zu einem völligen Übereinkommen gelangt. Mir ist kein Fall bekannt, daß in diesen Sitzungen etwa der Minister, der für diese Koordinierungsaufgaben zuständig ist, überhaupt erschienen wäre, geschweige denn, daß er sich eingeschaltet hätte. Wenn der zuständige Minister allerdings in dieser Weise tätig würde, würde das auch nur zu einer Erhöhung der Spannungen führen; denn es ist ganz klar, daß die Zusammenarbeit dieser beiden Gremien, der Mitglieder des Bundesrates und der Mitglieder des Bundestages, durch die Zwischenschaltung einer dritten Persönlichkeit, die über all die Fachgebiete, die in den einzelnen Ausschüssen beraten werden, gar nicht unterrichtet sein kann, nur erschwert werden könnte. Dieses Ministerium ist also nicht nur überflüssig, es ist gefährlich für eine gedeihliche Zusammenarbeit zwischen Bundestag und Bundesrat, und die tatsächliche Entwicklung ist über seine Existenz bereits längst hinweggeschritten.
Nun sage man mir nicht, die Beträge, die für diese Ministerien ausgeworfen seien, seien nicht sonderlich hoch, es handele sich ja nur um rund 8 Millionen DM. Dazu muß ich doch auf folgendes hinweisen: Was geben wir denn für den gah-
zen Bundestag aus? Für den ganzen Bundestag geben wir eine Summe von über 9 Millionen DM aus. Diese Summe ist also dazu gedacht, die Kontrolle der Regierung und die Kontrolle der Verwaltung und außerdem die gesamten gesetzgeberischen Arbeiten zu ermöglichen. Wenn man sich einmal die relativ geringen Kosten vor Augen führt, die das deutsche Volk für diese außerordentlich wichtigen Aufgaben aufzuwenden hat, und wenn man auf der anderen Seite sieht, mit welcher Leichtigkeit man über außerordentlich hohe Beträge, wie sie für diese drei Ministerien verlangt werden, zur Tagesordnung übergehen will, dann muß man doch sagen, daß zwischen den Aufwendungen für den Bundestag einerseits und für diese Ministerien andererseits wirklich kein richtiges Verhältnis besteht.
Es kommt noch ein weiterer Gesichtspunkt hinzu. Sollte es tatsächlich der Fall sein, daß diese Ministerien nur gebildet worden sind, um eine Regierungskoalition zusammenzubringen — ich habe eben schon gesagt, daß ich diesen Gesichtspunkt nicht als meinen eigenen vortragen will —, so wäre es doch auf keinen Fall notwendig, daß nunmehr diese Ministerien auch noch einen Verwaltungsunterbau erhalten. Selbst wenn sie also im Kabinett mit Sitz und Stimme benötigt würden, um die Vorlagen ihrer Parteifreunde im Kabinett vorzutragen und um bei Abstimmungen ein etwa gleiches Verhältnis in der Regierung herzustellen, wie es unter den Koalitionspartnern herrscht, so ist es doch auf keinen Fall erforderlich, daß man diesen Ministerien nun auch noch Verwaltungsaufgaben zumutet und ihnen einen Verwaltungsunterbau schafft, der ja die eigentlichen Kosten erst verursacht. Es müßte also auf alle Fälle verhindert werden, daß wir hier einen kostspieligen Verwaltungsaufbau nur deshalb haben, weil nun einmal in Deutschland — im Unterschied zu der ausländischen Praxis — jeder Minister seine eigene Verwaltung haben zu müssen glaubt.
Meine Damen und Herren! Sie werden vielleicht sagen: Wenn wir zusammen mit dem Zentrum gegen diese Ministerien stimmen, dann werden wir unserer Regierung in den Rücken fallen. Dieser Gedankengang ist meiner Ansicht nach keineswegs beweiskräftig. Es ist doch so, daß das Grundgesetz durch die Schaffung des konstruktiven Mißtrauensvotums jedem Abgeordneten die Möglichkeit gegeben hat, nach seinem Gewissen frei zu entscheiden, ohne befürchten zu müssen, daß dadurch sofort eine Regierungskrise ausgelöst werden würde. Auch wenn Sie den einen oder anderen Punkt dieser Regierungsvorlage nicht akzeptieren, so wird die Regierung dadurch keineswegs schwächer oder sie wird keineswegs gezwungen, etwa zurückzutreten; sie kann unverändert weiterregieren. Sie sind also in der Lage, selbständig zu entscheiden. Gerade dieser Gedanke, aus dem Grundgesetz abgeleitet, beweist, daß die einzelnen Abgeordneten nicht Gefolgsleute ihre Minister sind, sondern die Regierung ein unabhängiges Gremium ist, und daß wir als Abgeordnete dieser Regierung gegenüber unsere Kritik zu üben haben, wenn wir der Ansicht sind, daß die Vorschläge der Regierung nicht richtig sind.
Meine Damen und Herren! Wir müssen uns vor allem diesen letzten Gesichtspunkt in allem Ernst überlegen, weil das öffentliche Wohl doch das
höchste Gesetz für uns alle sein soll. Wenn wir zu der Überzeugung kommen, daß aus Gründen des öffentlichen Wohls und aus Gründen der Staatsräson diese Ministerien verschwinden müssen, dann müssen wir auch gegen ihre Beibehaltung stimmen ohne Rücksicht auf unsere Parteizugehörigkeit, weil eine Gefährdung der Stabilität der Regierung dadurch nicht herbeigeführt werden kann.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Ott.
Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Bertram hat in ausgezeichneter Weise die Begründung für die beantragte Einsparung von Ministerien vorweggenommen, die ich auch anführen wollte.
Zum Schluß hat Herr Kollege Dr. Bertram ganz besonders betont: nicht aus eventuellen parteiegojstischen Einstellungen heraus kommt diese Ablehnung, sondern weil das Gewissen jedes Verantwortlichen zu dieser Stellungnahme zwingt. Das deutsche Volk hat sich schon einmal sterbenskrank gesiegt, und wir sind nahe daran, uns zu Tode zu regieren.
Wir müssen unter den gegebenen Umständen, in denen sich unser Volk zur Zeit befindet, den § 2 des Haushaltsplans in seiner jetzigen Form ablehnen, weil unser deutsches Volk sich diesen großen Regierungskopf nicht leisten kann. Wir sind nicht in der Lage, die Länderregierungen, die momentan ein schmerzender Stachel oder
sagen wir es so — ein wirklich tödlich verwundender Dorn im Volkskörper sind, aus der Welt zu schaffen. Um so mehr aber müssen wir bei den Ministerien des Bundes sparsam sein.
Auf Grund eingehenden Studiums habe ich mir da folgenden Vorschlag zurechtgelegt:
Erstens das Bundeskanzleramt, zweitens Bundesministerium für Angelegenheiten des Marshall-plans in Zusammenlegung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft, Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und Bundesministerium für Arbeit, drittens das Bundesministerium des Innern, Bundesministerium der Finanzen und Bundesministerium für Wohnungsbau, viertens Bundesministerium für Justiz, fünftens Bundesministerium für Verkehr, Bundesministerium für Post und Fernmeldewesen, sechstens Bundesministerium für Angelegenheiten der Vertriebenen mit dem Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen. - Ich bin selber Heimatvertriebener. Es könnte vielleicht einer . sagen: Ja, das ist eine Unmöglichkeit. Dieses Ministerium sollte dann selbstverständlich mit einem Heimatvertriebenen besetzt werden. Ich bin aber der Meinung, daß diese beiden Ministerien durchaus nicht selbständig nebeneinander bestehen bleiben müßten. Hier könnte ohne weiteres eine Zusammenlegung erfolgen.
Ich stimme mit Herrn Kollegen Bertram auch darin überein, das Bundesministerium für Angelegenheiten des Bundesrats gänzlich zu streichen. Wenn man sich die Lage unseres Volkes ernstlich überlegt und betrachtet, wird man zu
der Überzeugung kommen, daß es wirklich eine Unmöglichkeit ist, einen derartig großen Apparat von Ministerien aufzuziehen, und ich bitte deshalb, niemals die Zustimmung zum § 2 in der jetzigen Form zu geben, sondern die Zahl dieser Ministerien, wie ich in großzügiger Weise
hier dargelegt habe, auf 6 herabzusetzen.
— Ich möchte mich korrigieren. Ich meine nicht: meine Ausführungen waren großzügig,
sondern: der Standpunkt, daß man mit sechs Ministerien regieren kann, ist ein großzügiger Standpunkt, von der Lage des Volkes aus gesehen.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Seelos.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere Stellungnahme zu dem Bundeshaushalt ergibt sich aus den Ausführungen, die wir bereits bei Antritt der Regierung im September vorigen Jahres gemacht und worin wir zum Ausdruck gebracht haben, daß die Regierung viel zuviel Ministerien zählt, darunter vor allem „Überministerien", die die eigentliche Regierungsarbeit nur schwerer machen.
Im einzelnen ist das von den Herren Vorrednern nach der grundsätzlichen und praktischen Seite erörtert worden. Ich kann mir daher weitere Ausführungen hierzu ersparen.
Den Anträgen des Zentrums und des Kollegen Dr. Leuchtgens und auch anderer Parteien, in denen die Streichung des Marshallplanministeriums und die Streichung des Haushalts des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen verlangt wird, werden wir zustimmen, außerdem auch einem Antrag, der die Streichung des Wohnungsbauministeriums verlangt. Hier hat zum Beispiel der Herr Bundeskanzler in seinen grundsätzlichen Ausführungen vom September erklärt, daß es sich ja praktisch nur um ein Ministerium handelt, das die Finanzierung in Ordnung halten und einen gewissen Druck auf die Länder ausüben soll, damit sie ihren Aufgaben gerecht werden. Dazu braucht man aber wahrhaft kein eigenes Ministerium. Diese Aufgabe kann sehr wohl im Rahmen des Wirtschaftsministeriums viel einheitlicher und besser erfüllt werden.
Was aber nun für diese drei Ministerien — Marshallplan-, Wohnungsbauministerium und Ministerium für gesamtdeutsche Fragen — zutrifft, daß sie die Regierungsarbeit nur erschweren daß sie einen Unterbau benötigen, daß sie Doppelarbeit leisten, das gilt nicht für das Ministerium für Angelegenheiten des Bundesrats. Das hat einen ganz besonderen Charakter. Dieses Ministerium hat praktisch kaum einen Unterbau. Es stellt eigentlich ein Ministerium ohne Portefeuille dar. Es hat eine Sonderaufgabe: es soll die Stellung und die Beziehungen des Bundes zu den Ländern regeln und erleichtern. Wenn man gegen dieses kleine Ministerium angeht, dann geht man gegen die Idee des Bundes
überhaupt an, gegen ein Prinzip, das in der Verfassung verankert ist.
Ich bitte also dringend, dieses Ministerium im Interesse des föderalistischen Gedankens beizubehalten, und zwar in der kleinen Form, in der es aufgestellt worden ist.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Bausch.
Meine Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete Dr. Ehlers hat heute früh schon Stellung genommen zu den verschiedenen Anträgen, die auf Streichung der Haushaltspläne einzelner Ministerien gerichtet sind.
Ich möchte zu dieser Angelegenheit nur noch ein ganz kurzes Wort sagen. Es ist ohne Zweifel richtig, daß man gute und durchaus erwägenswerte Gründe für die Streichung der Haushalte einzelner Ministerien anführen kann. Diese Angelegenheit muß aber sehr sorgfältig durchdacht und nach meiner Überzeugung in erster Linie von einer anderen Seite betrachtet werden. Unser Land ist durch den Krieg aufs furchtbarste und schwerste getroffen worden. Wir müssen heute einen Wiederaufbau bewerkstelligen, wie ihn kein anderes Land durchzuführen hat. Wenn wir diese ungeheuer großen Aufgaben allzusehr in einzelne wenige Ministerien hineindrängen würden, so würde die Gefahr bestehen, daß ein Minister gar nicht mehr in der Lage wäre, die Aufgaben seines Ministeriums zu übersehen. Die leitenden Aufgaben würden der Bürokratie zufallen. Wir . wünschen aber nicht, daß in den einzelnen Ministerien die Herrschaft der Bürokratie Platz greift. Wir wünschen, daß der Minister und niemand sonst seinem Ministerium das Gepräge gibt. Er soll politisch-schöpferisch tätig sein. Er soll Initiative entfalten. Wenn er das tun will, dann darf er nicht allzusehr mit Aufgaben überlastet sein. Daß aber die Gefahr der Überlastung der Minister besteht, meine Damen und Herren, das haben Sie sicher alle schon beobachtet.
Wir wollen doch bedenken, daß sich auch andere Länder für besonders wichtige Aufgaben Sonderministerien geschaffen haben. Es tut uns Deutschen nur gut, wenn wir einmal einen Blick auf diejenigen Länder werfen, in denen die Demokratie gut verankert ist, sich gut bewährt hat, Länder, in denen die Demokratie, Staatsform und Lebensform zugleich, dem Volk eine Hoffnung und ein Quell der Ermutigung ist. Sehen wir nach England! Ich weiß wohl, daß man nicht ohne weiteres einen Vergleich zwischen Deutschland und England ziehen kann. Aber ich habe unlängst bei der Neubildung der Labour-Regierung Berichte in der Zeitung gelesen, aus denen zu ersehen war, daß England 39 Minister hat. Sollen wir denn nicht wenigstens ein Drittel davon ertragen können?
– Jedenfalls haben diese 39 Minister alle eine Dienstaufgabe. Ich glaube nicht, daß sie nichts tun. Ich glaube, daß sie alle mit ihrer Aufgabe voll ausgefüllt sind. Ich könnte mir denken, daß
unsere Minister auch ein gerüttelt und geschüttelt
Maß von Arbeit auf ihren Schultern haben.
Damit, daß man einige Ministerien streichen und ihre Aufgaben den übrigen Ministern übertragen würde, wäre unter Umständen niemandem gedient.
Nun möchte ich noch ein besonderes Wort sagen zu dem Antrag, der heute früh gestellt worden ist, das Ministerium für Wohnungsbau zu streichen. Meine Damen und Herren, wenn etwas in unserem Lande bitter notwendig ist, dann ist es der Wohnungsbau. Und wenn wir dafür einen Mann ansetzen, der sich ganz auf diese Aufgabe konzentrieren kann, dann ist das, glaube ich, eine gute und nützliche Sache. Schließlich kommt es darauf an, daß unsere Minister ihre Aufgabe erfüllen. Nach dem, was wir bisher aus den Berichten des Wohnungsbauauschusses über die Tätigkeit des Ministers für den Wohnungsbau gehört haben, dürfen wir der guten Hoffnung sein, daß aus dem Schoße dieses Ministeriums unter unserer Mitwirkung ein gutes Wohnungsbaugesetz entspringen und daß der Wohnungsbau mit großem Nachdruck gefördert werden wird. Wenn das aber der Fall ist und wenn jetzt überall noch mehr als bisher die Bauarbeiten in Gang kommen, dann soll uns das Geld, das wir an das Wohnungsbauministerium wenden, wirklich nicht zu schade sein. Ich bitte Sie darum, alle Anträge, die auf Streichung der Haushalte einzelner Ministerien gerichtet sind, abzulehnen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Renner.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will diese Gelegenheit, die sich hier aus Anlaß der Diskussion des § 2 des Gesetzes ergibt, benutzen, um die Auffassung meiner Fraktion zu dem vorgelegten Haushaltsvoranschlag bekanntzugeben.
§ 2. Heute- früh hat die Regierung Adenauer eine Presseveröffentlichung herausgegeben, in der der einleitende Satz heißt: „Die Deutsche Bundesregierung kennt seit ihrem Bestehen keine verpflichtendere Aufgabe als die Wiederherstellung der deutschen Einheit."
Wir bestreiten die Richtigkeit dieser Äußerung des Kabinetts.
Wir beweisen das Gegenteil und benutzen diese Beweisführung, um unsere Stellung zum § 2 zu erläutern.
Sie sollten vielleicht auch die Tatsache, daß einer
wenigstens seine oppositionelle Stellung hier bekanntgibt, ruhig hinnehmen. Sie haben ja dafür
gesorgt, daß Sie hier sittsam unter Ausschluß der
Öffentlichkeit Ihre Geschäfte erledigen können.
Wir beweisen das Gegenteil. Wir beweisen und haben es mehrfach bereits getan, daß die Gründung dieses separaten Weststaates und die Schaffung des Grundgesetzes, das ihm seinen verfassungsrechtlichen Unterbau gibt, auf Befehl der westlichen Besatzungsmächte erfolgt sind. Wir haben bewiesen, daß es in Westdeutschland deutsche Kräfte gegeben hat und gibt, die, um die Ausdehnung der Potsdamer Beschlüsse auf Demokratisierung der Wirtschaft und der Verwaltung auf ganz Deutschland zu verhüten, diese Befehle der westlichen Besatzungsmächte freudigst durchgeführt haben. Wir sind der Auffassung, daß die Gründung dieses westdeutschen Staates die Krönung langjähriger Spaltungsbestrebungen darstellt, daß die Gründung dieses westdeutschen Separatstaates die Verhinderung des Abschlusses eines Friedensvertrages mit Gesamtdeutschland und des Abzugs der Besatzungsmächte bedeutet. Wir sind darüber hinaus der Auffassung, daß die Gründung des Weststaates bereits die Anerkennung des Besatzungsstatuts, des Ruhrstatuts, des Atlantikpaktes und damit auch der imperialistischen Kriegspolitik bedeutete, zu der die hier in Westdeutschland herrschenden Kräfte sowohl das Wirtschaftspotential wie das Menschenmaterial Westdeutschlands zur Verfügung zu stellen absolut bereit sind.
Wir sind der Auffassung, daß die Bildung dieses Weststaates nichts anderes ist als die Restaurierung der monopolkapitalistischen Kräfte, daß der Zweck dieses Manövers die Verhinderung der Verstaatlichung der Grundstoffindustrien, der Änderung der Eigentumsverhältnisse in den Grundstoffindustrien sowie die Verhinderung des Mitbestimmungsrechts der Werktätigen in der Wirtschaft ist.
Und ich weise abschließend, um nur ein Ergebnis dieser Ihrer destruktiven Arbeit aufzuzeigen, auf die Tatsache des Vorhandenseins von mehr als 2 Millionen Erwerbslosen im Augenblick hin.
§ 2, ganz recht!
Da wir Kommunisten von Anfang an diesen separaten Weststaat abgelehnt haben, lehnen wir
auch die Kosten für den Aufbau der Bundesorgane und des Bundesverwaltungsapparats ab!
Wir sind der Auffassung, daß diese Regierung, dieser Verwaltungsapparat keine andere Aufgabe hat als die der Verhinderung der Wiederherstellung der Einheit Deutschlands, als die der Durchführung der wirtschaftlichen und auf den Krieg ausgerichteten Pläne der westlichen Imperialisten. Wir sind der Auffassung,
daß dieser Verwaltungsapparat und diese Kolonialregierung dem deutschen Volke keine 27,3 Millionen Mark Zuschuß kosten dürfen.
Und da wir dieser grundsätzlichen Auffassung sind, halten wir es auch für abwegig, Anträge zu stellen.
— Ja, das wäre ein gutes Werk, wenn Sie das täten,
wenn Sie in die Ostzone gingen und sich dort einiges ansähen und dafür sorgten, daß es auch bei uns durchgeführt wird.
Wir lehnen also in konsequenter Folgerichtigkeit, wie wir den Weststaat abgelehnt haben, auch ab, solche einzelnen Anträge zu stellen, in denen wir ja nur Palliativmittelchen erblicken, wie etwa Anträge auf Streichung des einen oder anderen Ministeriums, auf Ersetzung der Stelle eines Staatssekretärs in einem Ministerium durch einen Ministerialdirektor. Wir sind der Meinung, daß es belanglos ist, hier angesichts des Grundproblems die Frage der Kürzung von Aufwandsentschädigungen, der Stellenzahl von Ministerialdirektoren usw. usw. zu behandeln. Das ist unsere Auffassung.
Wir sind vor allen Dingen der Auffassung — das ist ja schon von anderen Mitgliedern des Hohen Hauses zum Ausdruck gebracht worden —, daß es eine ungeheuerliche Übersteigerung des selbst von Ihnen eigentlich nur anzuerkennenden Bedarfs an Ministerien darstellt, wenn Sie über die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz hinaus statt der von dieser vorgeschlagenen 9 Ministerien 14 geschaffen haben.
Ich bin darüber hinaus der Auffassung, daß Sie doch nicht so kühn und kalt an Feststellungen des Bundesrates vorübergehen sollten — des Bundesrates, in dem ja Fleisch von Ihrem Fleische sitzt,
oder soll ich sagen: Geist von Ihrem Geiste? Das wäre aber wahrscheinlich eine Überschätzung seiner Mitglieder.
Der Bundesrat hat Ihnen seine Auffassung mitgeteilt, die folgendermaßen lautet:
Wenn auch das Gegenwartsproblem der öffentlichen Finanzwirtschaft selbst mit einem radikalen Abbau der Verwaltungskosten nicht gemeistert werden kann, hält der Bundesrat aus staatspolitischen und finanziellen Gründen die Vereinfachung und Verbilligung des behördlichen Verwaltungsapparats für eine zwingende Notwendigkeit. Damit in dem ersten Bundeshaushalt die präjudiziellen Grundlagen für die künftige Entwicklung der persönlichen und sächlichen Verwaltungsausgaben des Bundes gelegt werden, erscheint dem Bundesrat beim organisatorischen Aufbau der Bundesverwaltung besondere Zurückhaltung geboten.
Hier haben wir heute — zwar nur im Sinne einer Behauptung, ohne daß der Versuch gemacht wurde, den Beweis dafür zu führen — Andeutungen in der Linie gehört, daß Sie sich zum Beispiel bei der Bildung des einen oder anderen Ministeriums — Sie, die Koalitions-Mehrheit, meine ich — von Erwägungen haben leiten lassen, von Notwendigkeiten, die eben aus der Tatsache des Bestehens dieser Koalition und aus der Zwangslage der Erhaltung dieser Koalition herauswachsen. Ich will es noch deutlicher sagen. Im Haushaltsausschuß ist zum Beispiel bei der
Besprechung des Ministeriums für Angelegenheiten des Bundesrates von der Regierungsmehrheit ganz ehrlich ausgesprochen und zugegeben worden, daß man tatsächlich wegen des Bestehens der Koalition und der daraus resultierenden Notwendigkeiten dieses Ministerium und andere überflüssige Ministerien habe schaffen müssen.
Das ist im Haushaltsausschuß offen von Mitgliedern der Mehrheit, also der Koalitionsparteien, zugegeben worden. Falls Sie das bestreiten, bin ich genötigt, das Protokoll herauszusuchen. Aber ich glaube, daß die Mitglieder dieses Ausschusses nicht den Mut aufbringen werden, das zu bestreiten.
Wenn man also heute die Notwendigkeit des Bestehens des einen und des anderen Ministeriums davon abhängig macht, daß man sagt, mindestens im Augenblick habe das betreffende Ministerium so ungeheuer vordringliche Aufgaben, wie es zum Beispiel der Herr Kollege Bausch — sogar mit Recht — für das Ministerium für Wohnungsbau behauptete, dann verstehe ich nicht, verehrter Herr Kollege Bausch, warum man diesem nach Ihrer Konzeption so überaus wertvollen und wichtigen Ministerium ausgerechnet den Staatssekretär gestrichen hat.
- Ach, der Minister ist die Hauptsache? Sind Sie wirklich davon überzugt?
- Ich rate Ihnen, einmal Minister zu spielen. Dann können Sie sehr schnell von der Irrtümlichkeit Ihrer Auffassung überzeugt werden.
Die Verwaltung ist die Hauptsache. An dieser ehernen Verwaltung, diesem reaktionären Block, der alle Entwicklungen der letzten 50 Jahre bei uns in Deutschland überstanden hat und der auch Ihre Bestrebungen, sofern welche vorhanden sein sollten, auf eine gewisse Demokratisierung der Verwaltung zunichte machen wird, an dieser Verwaltung, eherner als Erz, verehrter Herr Kollege Bausch, zerbrechen auch Sie sich den Kopf, vor allen Dingen an der Verwaltung, die bei uns auf dem Gebiete der Justiz besteht.
Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen unsere Auffassung zur Kenntnis _gebracht. Ich gebe mich nicht der Illusion hin, daß Ihre Entscheidungen dadurch irgendwie beeinflußt werden.
— Richtig, nicht wahr? Es gibt ein Sprichwort, das mit „Narren" endet und mit „Beharren" anfängt.
— Ja, ich überlasse Ihnen auch das andere.
Ich möchte nur noch ein Wort an meinen verehrten Herrn Kollegen Pünder richten. - Da
sind Sie ja wohl, Herr Kollege Pünder; wir kennen uns ja schon länger. — Herr Kollege
Pünder hat sich bemüßigt gesehen, die Behauptung herauszustellen, daß im Haushaltsausschuß die kommunistische Fraktion überhaupt nicht ver- treten gewesen sei.
— Schön! — Das ist nicht ganz wahr, und wenn es wahr ist, ist es eine Folge der heute noch bestehenden Tatsache, daß unsere Fraktion zahlenmäßig so schwach ist.
Aber, Herr Pünder, ich möchte Sie einmal auf Ihr Gewissen fragen: Hätte denn die Anwesenheit der Kommunisten in diesem Ausschuß Sie irgendwie bewegen können, einen kommunistischen Antrag anzunehmen?
— O nein! — Also Ihr Hinweis ist nichts anderes als ein bißchen Bluff. Wenn Sie ernst genommen werden wollen, Herr Abgeordneter, dann sollten Sie sich solche kleinen Anzapfungen sparen. Hier werden Etats aufgestellt, hier werden Ministerien gebildet nach den Belangen der Klasse, die Sie zu vertreten haben. Hier werden Ministerien aufgerichtet, die die Aufgabe zu erfüllen haben, die die westlichen Besatzungsmächte und das deutsche Monopolkapital von Ihnen erwarten. Hier wird eine Regierung aufgebaut, die spaltet, statt zu einen, die dem werktätigen Volk das Recht auf Mitbestimmung in der Wirtschaft versagt. Hier wird eine Regierung aufgebaut, die den Krieg und die Einbeziehung Westdeutschlands in den Krieg systematisch vorbereitet.
Dafür haben Sie Mittel übrig. Für soziale Zwecke, für soziale Pläne haben Sie bisher keine Mittel übrig gehabt.
— Ich kann Ihnen die Erklärung des Herrn Adenauer zur Kriegsfrage vorlesen, wenn Sie sie noch nicht gelesen haben sollten.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. von Merkatz.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aus den Darlegungen einiger der Herren Vorredner ist der Eindruck entstanden, als habe bei der Bildung der Ministerien eine gewisse Hypertrophie obgewaltet. Diese Darstellungen waren schief; denn wenn man sich die Pläne genau ansieht und sich konkret vorstellt, welche Zuständigkeiten und welchen Verwaltungsbau die Ministerien haben, die hier als überflüssig bezeichnet werden, so wird man sehen, daß diese Verwaltung unter allen Umständen vorhanden sein müßte, wenn nicht in der Form eines Ministeriums, so doch immerhin in der Form von großen Hauptabteilungen. Diese Verwaltungskörper würden bei einer anderen Organisation der Regierung, bei einem andern Gebrauchmachen von der Organisationsgewalt, die nach dem heutigen Grundgesetz beim Bundeskanzler und beim Bundespräsidenten liegt, irgendwo doch vorhanden
sein müssen. Das Wesen der Bildung dieser Ministerien ist, daß man mit Rücksicht auf den Neubau des Staates, mit Rücksicht darauf, daß wir die Grundlagen neu zu gestalten haben, gewisse Fragenbereiche zum Kabinettsrang erhoben hat, damit der Regierungswille, d. h. das Zusammenspiel der verschiedenen Sachbereiche so konkret erfolgen kann, wie es unsere besondere Aufgabe, unsere besondere Lage gebietet.
Mein Herr Vorredner, der Herr Kollege Bertram, hat in seiner Kritik gar nicht so sehr die Zahl der Minister als die Zahl der Ministerien gegeißelt. Die Ministerien, der Verwaltungsunterbau ich wiederhole mich - müßten sowieso vorhanden sein. Das, was hinzukommt, was politisch wesentlich und notwendig ist, ist der Kabinettsrang, aie Stimme im Kabinett. Wenn Sie sich dann die Aufgabenbereiche genau ansehen — gesamtdeutsche Fragen, Wohnungsbauministerium, Marshallplanministerium —, dann werden Sie mir zugeben müssen, daß das Fragenbereiche sind, die ihrer besonderen Vertretung im Kabinett bei der Willensbildung der Regierung bedürfen.
Mit der Zahl der Minister und überhaupt mit der Zahl an Ministerien wird in Deutschland — das ist eine sehr alte Platte — immer gegen das parlamentarische System polemisiert. Wenn Sie die totalitären Staaten aber einmal damit vergleichen — ich denke hier beispielsweise an den kostspieligen Aufbau des nationalsozialistischen Deutschlands, des sogenannten Dritten Reiches, sowie an den Staatsaufbau Sowjetrußlands und die Organisation des faschistischen Italiens, überhaupt aller totalitären Staaten —, wenn sie einmal Gehälter und Stellungen, die ungefähr unseren Landesministern und Bundesministern entsprechen, in den totalitären Staaten zusammenzählen würden, so würden Sie auf eine überraschende Hypertrophie von Funktionären und Bedienern eines solchen totalitären Apparats stoßen.
Wenn Sie den Aufbau der deutschen Bundesrepublik, die Zahl ihrer Ministerien und die Art der sehr wohl erwogenen Organisation und Kompetenzverteilung der Ressorts etwa mit der ständigen Umgestaltung bei einer Regierungsbildung in Frankreich vergleichen, dessen Zahl an Ministern ungefähr in die dreißig geht — dazu auch jeweils ein Verwaltungsunterbau —, wenn Sie an die Zahl der Ministerien in England, Spanien, ja überhaupt in allen westeuropäischen Staaten denken, so werden Sie finden, daß der Aufbau der deutschen Bundesregierung durchaus das Gewand unserer Armut trägt. Allerdings ist das, was notwendig ist, auch verwirklicht worden.
Es ist, wie gesagt, eine alte Platte, die Zahl der Minister gegen das parlamentarische System auszuspielen, das indessen — das hat die geschichtliche Erfahrung bewiesen — das sparsamste und billigste Regierungssystem ist, im Vergleich zu den Ausgaben, die ein totalitärer Staat durch das dort wahrhaft geltende Gesetz des wachsenden Staatsapparates verbraucht.
Herr Kollege Bertram ist auch einem sachlichen Irrtum hinsichtlich des Ministeriums für Angelegenheiten des Bundesrats unterlegen. Die Koordinierung, d. h. das Zusammenspiel der beiden gesetzgebenden Körperschaften Bundesrat
und Bundestag kann niemals eine Regierungsaufgabe sein, sondern das liegt ja in der Souveränität, in der Eigenständigkeit dieser gesetzgebenden Körperschaften. Daß hierbei auch eine Regierungsinstanz gute Dienste zu leisten vermag, wird die Entwicklung zeigen. Sie haben davon gesprochen, das Ministerium für Angelegenheiten des Bundesrats habe bisher noch keine sichtbare Koordinierungsaufgabe übernommen. Ich möchte dem Herrn Kollegen Bertram entgegenhalten: es ist nicht immer die schlechteste Arbeit, die still getan wird.
-Sie wird getan; Sie können sich ja davon überzeugen. Gerade das Vermeiden von Reibungen spart und ist beim Aufbau unseres Staates eine Notwendigkeit.
Föderalismus ist eine hohe Kunst, das möchte ich hier doch einmal sagen. Föderalismus ist die Ergänzung der Demokratie auf der staatlichen Ebene, ist noch mehr. Er ist eine Schule der Freiheit, dem Föderalismus ist Einigkeit in der Freiheit und aus der Freiheit. Wir haben den Föderalismus als eine alte staatliche Tradition im Aufbau unseres Staates entwickelt. Wie jede praktische Idee im Laufe der Zeit ihre Wandlungen erfährt, hat der Föderalismus auch bei uns in Deutschland durch die neuartigen Verhältnisse neue Aufgaben gestellt bekommen und damit Wandlungen erlebt. Es wird sehr wesentlich darauf ankommen, diese föderative Tradition in unserem Staatswesen praktisch, und zwar an der konkreten Aufgabe zu entwickeln. Es ist jene grundsätzliche menschliche Haltung, die in der Achtung vor der Freiheit des anderen lebt. Ich möchte hier unseren bayerischen Freunden besonderen Dank sagen; es entspricht dies absolut auch den Auffassungen unserer Fraktion. Es ist eine fundamentale Notwendigkeit, daß dieser föderative Aufbau des deutschen Bundesstaates zu einer Einigung führt, die weit tiefer, weit stärker und weit reicher sein wird, als es je ein zentralistischer Kommandostaat zustande bringen könnte.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist damit geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Es handelt sich um Drucksache Nr. 682 § 2. Es liegen eine Reihe von Abänderungsanträgen vor. Sie sind zum Teil gleichlautend, teilweise überschneiden sie sich. Eine Regelung, was am weitestgehenden ist, läßt sich auch schlecht treffen. Ich glaube, es ist auch ziemlich bedeutungslos, in welcher Reihenfolge über die einzelnen Anträge abgestimmt wird.
Zur Abstimmung! Ich beantrage namentliche Abstimmung bezüglich unseres Antrages Drucksache Nr. 743 Ziffer 2, 3, 4 und 5.
Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Ich bitte diejenigen die Hand zu erheben, die den Antrag unterstützen. — Das sind keine 50 Abgeordnete.
Zur Geschäftsordnung hat das Wort der Herr Abgeordnete Loritz.
Die Beschlußfähigkeit des Hauses wird bezweifelt.
Meine Damen und Herren, es ist die Beschlußfähigkeit bezweifelt worden. Wir waren aber schon in der Abstimmung begriffen.
Die Abstimmung hatte bereits begonnen. Ich
hatte ausdrücklich gesagt: „Wir kommen zur
Abstimmung". Die Abstimmung hatte begonnen.
Ich mache von der Möglichkeit Gebrauch, die Abstimmung einige Minuten auszusetzen. Wir werden dann feststellen, ob die Beschlußfähigkeit des Hauses vorliegt.
Meine Damen und Herren, ich bitte, Platz zu nehmen, damit eine Übersicht möglich ist.
- Meine Damen und Herren, es ist eine sichere Feststellung von hier aus nicht möglich. Wir müssen also auszählen.
Ich bitte also — —
- Wir sind jetzt in der Abstimmung über die Anzweiflung der Beschlußfähigkeit.
- Nein, ich erteile das Wort zur Geschäftsordnung jetzt nicht. Wir vollziehen jetzt die Auszählung. Ich bitte also diejenigen, die — —
— Es ist kein Antragsteller verpflichtet, bei der Abstimmung über seinen Antrag hier zu sein.
- Aber die Geschäftsordnung gibt da ja keine Möglichkeit. - Ich bitte also die Schriftführer, die Zettel einzusammeln, damit ausgezählt werden kann, ob die Beschlußfähigkeit vorliegt.
Ich bitte die Damen und Herren Schriftführer, die jetzt nicht tätig sind, sich hier schon zur Durchführung der Auszählung bereitzuhalten.
Meine Damen und Herren, die Abgabe der Stimmzettel ist beendet. Ich frage, ob Abgeordnete im Hause sind, die ihre Stimmzettel noch nicht abgegeben haben.
Meine Damen und Herren, ich machte ausdrücklich feststellen: es ist natürlich eine Unmöglichkeit, daß jemand sich an der Debatte beteiligt und bei der Feststellung der Beschlußfähigkeit des Hauses keine Zettel abgibt.
Da ist eine loyale Handhabung der Geschäfte natürlich nicht möglich.
Meine Damen und Herren! Das Ergebnis der Auszahlung durch die Schriftführer hat ergeben, daß 202 Stimmen abgegeben worden sind.
Damit 'ist die Beschlußfähigkeit festgestellt. Außerdem ist eine Reihe von Abgeordneten hier im Saal gewesen, die keine Zettel abgegeben haben.
Die müssen natürlich dazugezählt werden.
Infolgedessen läge, selbst wenn die Zahl von 202 Abgeordneten nicht erreicht wäre, trotzdem die Beschlußfähigkeit des Hauses vor.
— Das Wort zur Geschäftsordnung hat der Herr Abgeordnete Müller .
Ich bitte zunächst, Platz zu nehmen!
Meine Damen und Herren! Ich stelle fest: Es sind 202 ,Stimmen ausgezählt worden.
Die letzte Stimme war die Stimme des Herrn Bundeswirtschaftsministers, der nach der ausdrücklichen Erklärung des Herrn Präsidenten, daß die Stimmzettelabgabe beendet ist, noch nachträglich seinen Zettel abgeben konnte. Und diese eine Stimme — —
— Wollen Sie das bestreiten, was wir hier gesehen haben?
— Was wollen Sie denn?
Ich wage nur, das festzustellen!
(Anhaltende Zurufe rechts. — Glocke
des Präsidenten.)
Meine Damen und Herren, ich stelle fest:
nach Beendigung der Zettelabgabe wurde ein weiterer Zettel abgegeben. Daß Ihnen diese Feststellung unangenehm ist, kann ich mir denken.
Meine Damen und Herrén, wenn alle zugleich reden, ist eine Verständigung und ein Fortgang der Verhandlungen unmöglich.
Das Wort hat zur Geschäftsordnung Herr Abgeordneter Dr. von Brentano.
Meine Damen und Herren! Die Verantwortungslosigkeit
oder — lassen Sie es mich offen sagen— die Gewissenlosigkeit,
mit der hier geschäftsordnungsmäßige Möglichkeiten mißbraucht werden, um die Arbeit des Deutschen Bundestags zu sabotieren,
ist so beispiellos, daß ich wünschte, das deutsche Volk, das diese Vertreter gewählt hat, wäre Augenzeuge.
Wir stehen in der Debatte über den Bundeshaushalt. Ich glaube, es besteht Einmütigkeit in diesem Hause darüber, daß dieses Gesetz eines der. wesentlichsten Gesetze ist, mit denen wir diese junge Demokratie zu errichten bemüht sind.
Aus parteitaktischen Gründen
entzieht sich eine große Minderheit der Mitarbeit.
Meine Damen und Herren, ich stehe nicht an, zu erklären: diejenigen, die sich so benehmen, sind Totengräber der Demokratie.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort zur Geschäftsordnung hat zunächst Herr Abgeordneter Euler.
Ich darf aber einmal darauf aufmerksam machen, daß sich die Geschäftsordnungsdebatte nur auf die Weiterführung der Verhandlungen, also auf die weitere Durchführung der Abstimmung beziehen darf.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens meiner Freunde möchte ich auf das Verhalten eines Abgeordneten dieses Hauses aufmerksam machen, das in den letzten zehn
Minuten die Szene hier beherrscht hat. Es ist das Verhalten des Herrn Abgeordneten Loritz, das als gegen die guten Sitten grob verstoßend bezeichnet werden muß.
Denn es ist nichts als eine bewußte Sabotage der parlamentarischen Arbeit,
wenn von einem Abgeordneten beantragt wird, die Beschlußfähigkeit des Hauses festzustellen, er nach einer Vorabstimmung weiß, daß es möglicherweise von seiner Stimme abhängt, ob die Beschlußfähigkeit gegeben ist, und er sich dann der Teilnahme an dieser Abstimmung entzieht, um die Beschlußunfähigkeit des Hauses festgestellt zu sehen.
Ich möchte anregen, daß dieses Haus übereinkommt, aus einem derartigen Verhalten, wenn es sich heute noch einmal wiederholen sollte, keine Konsequenz zu ziehen und es einfach zu ignorieren.
Das Wort zur Geschäftsordnung hat Abgeordneter Loritz.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Nachdem der Herr Präsident
Ausdrücke, die eine Beleidigung gegenüber einem Abgeordneten darstellen, nicht gerügt hat,
— so?, ist der Ausdruck „Gewissenlosigkeit" keine Beleidigung? —,
werde ich Ihnen auch nochmals von hier aus sagen, warum wir den Saal verlassen haben.
Meine Damen und Herren. ich habe hier das Wort erteilt, und zwar auf Grund der Geschäftsordnung.
Ich muß Sie bitten auch das anzuhören, was Ihnen zuwider ist.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Wir haben uns nicht mehr beteiligt,
nachdem Anträge der WAV zur Abänderung des Gesetzes — und das ist unser Recht, und das lassen wir uns von Ihnen nicht bestreiten —. die schon seit längerem hier oben beim Präsidenten vorgelegen sind, nicht verteilt worden sind und deshalb über diese Anträge hier überhaupt nicht abgestimmt werden kann. Mit einer solchen Geschäftsführung haben wir nichts zu tun.
Und hier bleibt uns als einzige Möglichkeit — —
— Schreit nur recht fest heraus! W i r können hinausgehen und werden dann sagen, wie die Minderheit hier behandelt wird! Ja, das können wir schon tun; wenn Ihr nicht wollt, daß wir in diesem Hause mitarbeiten; dann werden wir hinausgehen und es sagen!
Ich stelle fest: Ihr habt unseren Antrag, einen ganz wichtigen Abänderungsantrag der WAV nicht zur Abstimmung stellen lassen, und nachher sagt man uns, der Antrag sei nicht eingelaufen; und mindestens drei von unserer Fraktion sind Zeugen dafür, daß er vorher eingelaufen ist.
Und das ist der Grund, warum wir hier vor aller Öffentlichkeit Protest erheben müssen.
Denn sonst nutzt unser Protest nichts; und das ist der Grund, warum wir uns nicht an der Abstimmung beteiligt haben.
Ihr könnt brüllen, was Ihr wollt, Ihr werdet die Wahrheit nicht überbrüllen!
Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst dazu folgendes feststellen. Der Abänderungsantrag des Herrn Abgeordneten Loritz und seiner Freunde ist heute morgen hier eingegangen. Er liegt hier bei den Antr gen, über die abzustimmen wir hier im .Begriffe sind.
Es ist also nichts vernachlässigt worden und nichts zurückgestellt worden, sondern die Abstimmung ist überhaupt noch nicht vorgenommen worden, und ich habe keinerlei Anträge beseitigt. Und auch der Herr Präsident, der heute morgen selbst hier amtiert hat, hat in keiner Weise Anträge beseitigt, sondern der Antrag liegt hier zur Abstimmung bei mir. Wenn nicht die ganzen Zwischenfälle gewesen wären, wäre die Abstimmung längst erledigt.
Das Wort hat Abgeordneter Schröter zur Geschäftsordnung; nur zur Geschäftsordnung!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem der Herr Abgeordnete Loritz sich mit der SPD und mit der KPD verbindet hat. um die Arbeit die wichtigste Arbeit dieses Parlaments, die Etatsberatungen, zu sabotieren und lahmzulegen, schlage ich dem Hohen Hause vor, daß wir von dem bisher eingeschlagenen Verfahren abweichen, daß wir heute in der Einzelberatung fortfahren und die gesamten Abstimmungen. die vorzunehmen sind, auf heute abend um 19 Uhr festsetzen.
Meine Damen und Herren, wenn wir diesen Antrag annehmen, dann bringt das Haus damit seinen entschlossenen Willen zum Ausdruck, sich
vor keiner Seite in seinen Arbeit zum Wohle des deutschen Volkes stören zu lassen
und jeden Sabotageversuch zurückzuweisen.
Meine Damen und Herren, nunmehr scheint mir ausgiebig das Notwendige besprochen worden zu sein. Es ist von allen Seiten die Möglichkeit gewesen, die Stellungnahme zu den Vorgängen hier zur Geschäftsordnung zum Ausdruck zu bringen. Zu diesem Gegenstand erteile ich zur Geschäftsordnung nicht mehr das Wort.
— Das habe ich nicht gesehen. Hier ist keinerlei Wortmeldung eingegangen. Außerdem ist auch von Ihrer Seite zu den Dingen und Vorgängen durch den Herrn Abgeordneten Müller Stellung genommen worden. Also, es ist keine Möglichkeit.
Also meine Damen und Herren, Ich mache von dem geschäftsordnungsmäßigen Recht Gebrauch und erteile das Wort zur Geschäftsordnung nicht mehr. nachdem von allen Seiten jede Möglichkeit der Stellungnahme gewährt worden ist.
Ich lasse nunmehr über den Antrag Schröter
D abstimmen. Herr Schröter hat im Laufe dieser Geschäftsordnungsdebatte einen konkreten Antrag eingebracht. der dahin seht, die Abstimmung über dieses Gesetz Drucksache Nr. 682 auszusetzen und zunächst in der Beratung des Gesetzes fortzufahren,
die Abstimmung aber insgesamt am Schluß dieser Beratungen des Gesetzes um 19 Uhr,
— um 18 Uhr vorzunehmen. Es wird sowieso in der Uhrzeit nicht so genau sein. Das Wichtigste ist. daß die Abstimmung über das Gesetz am Schluß der gesamten Beratung des Gesetzes erfolgt. Wer für .diesen Antrag ist, den bitte ich. die Hand 711 erheben. — Das ist zweifellos die Mehrheit. Ich bitte aber um die Gegenprobe. — Damit ist dieser Antrag angenommen.
Wir fahren dann in der weiteren Beratung der Drucksache Nr. 682 fort. Ich rufe 8 2 a auf. Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Nöll von der Nahmer.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren! In der Ihnen vorliegenden Fassung des Haushaltsausschusses zu § 2 a muß noch aus technischen Gründen eine Ergänzung erfolgen, und zwar müssen hinter den Worten ,.im Vereinigten Wirtschaftsgebiet" die Worte eingefügt werden: „sowie in den Ländern Baden, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern". Das Ministerium hat noch um diese Klarstellung gebeten, und wir haben diesen Antrag auch eingebracht.
Der Antrag ist als K Drucksache auch schon verteilt. Zu § 2 a liegen weitere Wortmeldungen nicht vor.
Ich rufe § 3 auf. — Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich rufe § 4 auf. — Wortmeldungen liegen nicht vor. .
§ 5. — Wortmeldungen liegen nicht vor.
§ 6. — Wortmeldungen liegen nicht vor.*
§ 7. — Wortmeldungen liegen nicht vor. § 8. — Keine Wortmeldungen.
§ 9. — Keine Wortmeldungen.
§ 10. — Das Wort hat der Herr Bundesminister der Finanzen.
Meine Damen und Herren! Zu § 10 des Gesetzes ist der Antrag gestellt worden, die Worte des Absatzes 1 „im Benehmen mit dem Bundesrat" durch die Worte „mit Zustimmung des Bundesrats" zu ersetzen. Ich möchte diesem Antrag auch im Namen der Bundesregierung zustimmen. Ich stimme ihm deshalb zu, weil wir das Mitwirkungsrecht des Bundesrats gerade in diesem Haushaltsjahr, in dem der gesamte Ausgabenüberschuß des Bundes aus Mitteln der Länder bezahlt werden muß, anerkennen. Wenn auch diese Mittel der Länder zum größten Teil aus Steuern genommen sind, die am 1. April 1950 auf den Bund übergehen, so haben doch die Länder in ihren Haushalten mit den Einnahmen aus diesen Steuern zu rechnen gehabt, und es ist deshalb billig, die Bereinigung der Haushalte im Einvernehmen mit den Ländern festzustellen. Das kann um so mehr geschehen, als der Grund, warum im Haushaltsausschuß die Worte „im Benehmen mit dem Bundesrat" gewählt worden sind, heute, glaube ich, weggefallen ist. Damals war noch ein Streit, ob. der Ausgabenüberschuß nach dem wirklichen Ist, also nach dem Anfall, zu berechnen ist oder ob er etwa von einer der beiden Seiten festgesetzt werden kann. Der Ausgabenüberschuß ist das Ergebnis der Rechnung und muß infolgedessen nach dem Ist, also nach dem wirklichen Anfall, berechnet und allenfalls vergütet werden. Es ist möglich, daß unter den Ländern in der Berechnung des Schlüssels, nach dem die Anteile zu verteilen sind, vielleicht mehr Zeit vergeht, als die Kassenlage des Bundes ertragen könnte. Infolgedessen sind auch die Länder damit einverstanden, daß der im Ausschuß angenommene Absatz 2 zu § 10 erhalten bleibt. Ich erkläre daher das Einverständnis der Bundesregierung zu dem Abänderungsantrag.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Wuermeling.
Meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen eine ganz kurze Begründung für den Abänderungsantrag Nr. 742 geben. Es handelt sich dabei an sich um eine Selbstverständlichkeit, die aber einer ausdrücklichen Klarstellung im Gesetz bedarf. Der Sachverhalt ist folgender.
In § 10 des Gesetzentwurfs ist bestimmt, daß der Bund seinen Fehlbetrag auf die Länder umlegt. Dieser Fehlbetrag besteht aber zunächst aus einem auf die Bundesrechnung zu überneh-
menden alten Fehlbetrag des Vereinigten Wirtschaftsgebiets, zu dem die Länder der französischen Zone nicht gehört haben, und im übrigen rührt er im wesentlichen aus Lebensmittelsubventionen her. Die Länder der französischen Zone haben insoweit mit dem Fehlbetrag des Bundes nichts zu tun. Das ist auch in den Verhandlungen des Finanzausschusses des Bundesrats bereits festgestellt worden. Die Länder der französischen Zone machen weiter geltend, daß sie nach den Abreden, die mit dem Bundesfinanzministerium und dem Bundeslandwirtschaftsministerium getroffen sin d, ihre Lebensmittelsubventionen selbst aufbringen, wodurch der Bund um 30 Millionen DM entlastet wird.
Aus diesen Darlegungen ergibt sich, daß erstens der Fehlbetrag des alten bizonalen Haushalts und zweitens der Fehlbetrag des Bundes, soweit er sich aus den Lebensmittelsubventionen ergibt,. nicht zu Lasten der Länder der französischen Zone unterverteilt werden kann. Es haben über diese Fragen inzwischen Besprechungen auch mit dem Herrn Finanzminister und mit den Kollegen aus dem Haushaltsausschuß aus anderen Zonen stattgefunden. Alle Beteiligten teilen offensichtlich den in dem Antrag niedergelegten Standpunkt, so daß das Hohe Haus dem gestellten Antrag unbedenklich zustimmen kann.
Weitere Wortmeldungen zu § 10 liegen nicht vor.
Ich rufe § 11 auf. — Wortmeldungen liegen nicht vor.
§ 12 entfällt; § 13 desgleichen.
Ich rufe auf § 14. — Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich rufe auf § 15. — Wortmeldungen liegen nicht vor.
Die Abstimmung ist, wie vorhin beschlossen, ausgesetzt.
Wir kommen dann zu den mündlichen Berichten des Haushaltsausschusses über die Einzelpläne. Ich rufe auf:
Einzelplan I — Haushalt des Bundespräsidenten und Bundespräsidialamts .
Das Wort als Berichterstatter hat Herr Abgeordneter Bausch.
Meine sehr verehrten D' men und Herren! Der Haushaltsausschuß hat den Einzelplan I, Haushalt des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamts. sehr sorgfältig beraten. Nach Abschluß dieser Beratung hat der Ausschuß den Antrag angenommen, der ihnen in Drucksache Nr. 670 vorliegt:
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Einnahmen und Ausgaben im Haushalt des Bundespräsidenten und des Bundespräsidialamts bestimmen sich nach anliegendem Einzelplan I.
Dieser Haushaltsplan schließt demnach ab
in Einnahmen mit 300 DM,
in Ausgaben mit 794 400 DM,
mithin Zuschuß 794 100 DM.
Ich darf Sie bitten, sich diesem Antrag des Haushaltsausschusses anzuschließen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Weitere Wortmeldungen zum Einzelplan I liegen nicht vor.
— Zum Einzelplan I, Herr Abgeordneter Dr. Leuchtgens?
— Bitte!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich bin der Meinung, daß die Ausgaben bei Einzelplan I an verschiedenen Stellen viel zu hoch sind, und gestatte mir deshalb, im einzelnen Anträge zu stellen, die das Ziel verfolgen, diese Ausgaben herabzudrücken. Da' ich die Sache nicht anders machen kann, bitte ich Sie, -den Einzelplan I vorzunehmen und meine Begründung zu unseren Anträgen zu den einzelnen Abschnitten entgegenzunehmen.
— Mein Antrag liegt auch schriftlich vor, das heißt, ich werde ihn nachher abgeben, und mehr brauche ich zunächst nicht zu tun. . Ich muß meine Anträge aber an Hand des vorliegenden Einzelplans begründen.
In Kan. 1 Tit. 1 der Ausgaben des ordentlichen Haushalts ist für den Herrn Bundespräsidenten ein Jahresgehalt von 50 000 DM vorgesehen. Ich halte diesen Satz für zu hoch und beantrage, ihn von 50 000 DM auf 40 000 DM herabzusetzen. Ich kann auf eine nähere Begründung dieses Antrages verzichten, leite die allgemeine Begründung vielmehr aus der Tatsache her — das gilt auch für alles Weitere, was ich zu sagen habe —, daß wir uns in einer allgemeinen Verarmung befinden. Sehr viele Leute wissen nicht ein noch aus, und auch die Verhältnisse auf dem Geld-und Kreditmarkt sind dermaßen schwierig, daß wir überall sparen müssen. Eine allgemeine Aussprache über 'diese wirtschaftliche Not unseres Volkes ist in der zweiten Lesung nicht erfolgt; sie soll in der dritten Lesung stattfinden. Dann werden wir ja genügend Zeit haben, darauf einzugehen.
Unter dem gleichen Titel sind Aufwandsgelder für den Herrn Bundespräsidenten mit jährlich 100 000 DM veranschlagt. Ich beantrage, diesen Satz auf 50 000 DM herabzusetzen.
Bei Tit. 24 ist dann noch einmal eine besondere Verfügungssumme für den Herrn Bundespräsidenten in Höhe von jährlich 60 000 DM ausgeworfen. Ich beantrage, dafür 30 000 DM jährlich zu setzen.
— Es fällt mir schwer, dem Herrn Bundespräsidenten diese. Kürzungen zuzumuten.
— Jawohl, ich sage das ausdrücklich. Ich bin mir sehr wohl der Tatsache bewußt, daß der Bundespräsident als Vertreter des deutschen Volkes eine genügend hohe Summe zu seiner Verfügung haben muß,
aber ich frage mich, ob ein Betrag von insgesamt 160 000 DM nötig ist. Wenn dem Herrn
Bundespräsidenten nur die Hälfte zur Verfügung
steht, muß er eben sehen, wie er damit auskommt.
Wir können uns mit den heute anscheinend üblichen Aufwandsentschädigungen nicht abfinden. Uns steht das Wasser bis zum Munde. Wir dürfen uns nicht einfach über ,die Schwierigkeiten hinwegsetzen, vor denen wir heute stehen. Wir müssen die Konsequenzen aus den harten Tatsachen ziehen. Ich weiß, daß diese Konsequenzen unangenehm sind, und weiß auch. daß es hart erscheinen mag, wenn solche Anträge gestellt werden. Sie müssen aber angesichts der Not auf dem Gebiete ,der Finanzen und Steuern und angesichts der Not unseres gesamten Volkes gestellt werden.
Für das Bundespräsidialamt sind bei Kap. 2 Tit. 1 unter den persönlichen Verwaltungsausgaben 12 Stellen vorgesehen. Ich glaube, für dieses Amt würden 8 genügen.
Wir haben ja im Haushaltsausschuß genügend Zeit gehabt, um zu erkennen. welche Aufgaben wirklich auf den einzelnen Ämtern ruhen.
- Ich komme mit noch mehr Anträgen, meine
Damen und Herren, lassen Sie sich die Zeit nicht
verdrießen! Diese Anträge müssen gestellt werden. Ich fühle mich jedenfalls vor meinem Gewissen angesichts dieser allgemeinen Not verpflichtet, solche Anträge zu stellen und auch zu
sagen, wo wir sparen können. Es hat keinen
Wert, wenn man immer nur den Willen betont
und sagt: wir wollen sparen. Nein, dann müssen wir auch zeigen, wie wir es wollen und wo wir es wollen. Das ist der Sinn des Budgetrechtes. Mit allgemeinen Redensarten kommen wir über die Dinge nicht hinweg.
Also ich bitte, in Kap. 2 Tit. 1 statt 12 nur 8 Stellen zu nehmen.
Unter Tit. 4 sind Hilfsleistungen durch nicht beamtete Kräfte vorgesehen. Ich bitte, diese Summe — — Augenblick, ich habe mich versehen.
Unter Tit. 2 stehen noch Zulagen und Aufwandsentschädigungen.
— Ich bitte, meine Herren, nehmen Sie doch nur einmal den Etat zur Hand! Wer den Etat hat
und sich damit beschäftigt, — —
— Die beiden Herrn, die im Haushaltsausschuß mitgearbeitet haben, wissen ja, wie wir die einzelnen Titel vornehmen können. Machen Sie sich doch nicht gleich lustig, wenn ich mich da mal versprochen habe. Ich bin dabeigewesen, als auch Sie sich versprochen haben, und ich bin auch dabeigewesen, als Sie vorher in Unkenntnis gestellte Anträge nachher wieder zurücknehmen mußten! Also nur nicht .sich gleich aufs hohe Roß setzen!
Unter Tit. 2 sind für Zulagen und Aufwandsentschädigungen 7700 DM vorgesehen. Auch
diese Zulagen und Aufwandsentschädigungen sind nach meiner Ansicht überhaupt nicht nötig, die müssen wir einsparen; wir können uns solche Aufwandsentschädigungen nicht leisten. Ich werde auch bei den späteren Einzelplänen immer wieder den Antrag stellen, die Aufwandsentschädigungen nun endlich zu streichen. Wir sind bei unserer Armut und unserem Elend nicht mehr in der Lage, derartige Aufwandsentschädigungen zu zahlen, mögen sie auch noch so schön herausgeputzt werden.
Unter Tit. 4, Hilfsleistungen durch nicht beamtete Kräfte, sind 22 Stellen vorgesehen. Ich bitte, auch hier 6 Stellen zu streichen.
Unter Tit. 7 a ist ein Betrag von 12 200 DM vorgesehen, und zwar für Trennungsentschädigungen an versetzte Beamte und Angestellte. Wir haben jetzt überall Gemeinschaftsküchen eingerichtet, in denen die Beamten und Angestellten essen können, so daß also die Ausgaben, die ihnen daraus erwachsen, daß sie nicht mit ihrer Familie zusammenleben können, geringer werden. Die Beträge sind nach meiner Auffassung zu hoch, wir müssen sie kürzen. Ich beantrage daher, statt 12 200 DM nur die Hälfte zu nehmen; es muß eben mit der Hälfte auch gehen.
In Tit. 11 sind für „Geschäftsbedürfnisse" 9000 DM festgesetzt. Wie Sie aus der Erläuterung auf der rechten Seite ersehen können, entstehen diese Kosten auf die verschiedenste Art und Weise. Wenn man dem gegenüberstellt, daß diese Ausgaben ebenfalls niedriger sein können und vor allem niedriger sein müssen, so ist eine Ermäßigung um ein Drittel auf 6000 DM zu rechtfertigen.
Das gleiche gilt für Tit. 12, Unterhaltung und Ergänzung der Geräte und Ausstattungsgegenstände in den Diensträumen. Die Diensträume sind kaum eingerichtet, und schon werden wieder 6000 Mark gefordert für Unterhaltung und Ergänzung. Der Betrag von 6000 Mark ist nach meiner Ansicht zu hoch, wir können ruhig 4000 Mark sagen. Ich beantrage das entsprechend.
Nun kommen wir zu Tit. 13, Bücherei. Meine Damen und Herren, Sie finden in den Einzelplänen — —
- Warten Sie nur mal ab, bis ich meine Sache begründe! Sie können, wenn Sie anderer Meinung sind, nachher andere Anträge stellen. Es hat jetzt gar keinen Wert, mit derartig „wohlmeinenden" Scherzen über die Dinge hinwegzugehen.
— Die Dinge sind viel zu ernst, als daß wir über diese Sache Späßchen machen sollten. Ich freue mich, daß die Spaßmacher, die im allgemeinen bei der Sozialdemokratie sitzen, jetzt mal nicht da sind, und nun tauchen sie auf einmal bei Ihnen auf.
— Die mögen ihre Freude daran haben, daran liegt mir gar nicht. Ich spreche nicht, um den anderen eine Freude zu machen. Ich spreche
auch nicht, um Ihnen eine Freude zu machen, Herr Strauß, sondern ich spreche deshalb, weil ich es für notwendig halte. Wir wären über diesen Punkt wahrscheinlich auch schon weg, wenn diese Zwischenbemerkungen zur „Belebung" nicht eingeworfen worden wären.
Ich bin der Meinung, daß wir nicht bei jedem Ministerium eine Bücherei einrichten können. Wir sollten eine Bibliothek einrichten und diese Bibliothek so ausstatten, wie wir das in unserer Lage können. Wir können nicht bei jedem einzelnen Ministerium Tausende und Zehntausende von Mark für die Bücherei, wie Sie später sehen werden, einsetzen. Mit einer Bibliothek in Bonn ist das alles zu machen, und da könnte selbst bei den verwöhntesten Bedürfnissen der einzelnen Ministerien doch eine schöne Bibliothek zustande kommen. Ich weiß auch, was man dagegen sagen kann, etwa, daß das Justizministerium andere Bücher braucht als das Wirtschaftsministerium,. Das ist alles richtig. Im übrigen sind aber auch allgemeine Werke da, die für jedes Ministerium notwendig sind. Deshalb sollte man bei den Einzelplänen die Beträge für die Bücherei streichen und für eine Bibliothek eine Summe ansetzen, die dann viel niedriger wäre, als wenn wir bei jedem Ministerium einen Betrag für eine Bücherei einstellen. Deshalb bitte ich, diesen Betrag hier zu streichen und an anderer Stelle eine größere Summe für eine Gesamtbibliothek auszuwerfen.
Unter Tit. 15 sind für Unterhaltung der Dienstgebäude 10 000 Mark vorgesehen. Auch diese Summe scheint mir viel zu hoch zu sein, und ich bitte Sie, den Betrag auf die Hälfte herabzusetzen.
In Tit. 16 sind für Bewirtschaftung von Dienstgrundstücken und Diensträumen 30 000 Mark vorgesehen. Sie sehen aus der Erläuterung, wie sich dieser Betrag zusammensetzt. Es ist schon im Haushaltsausschuß gesagt worden, daß diese Beträge kaum erreicht werden. Ich bitte deshalb, diesen Betrag von 30 000 DM auf 20 000 DM herabzusetzen. Auf der anderen Seite, Seite 16, finden Sie unter Ziffer 17: Unterhaltung und Ergänzung der Geräte und Haushaltsgegenstände der Dienstwohnung. Nach meiner Ansicht sind 5000 DM zu hoch; die Hälfte genügt. Ich stelle deshalb den Antrag, statt 5000 DM 2500 DM zu sagen.
- Meine Damen und Herren! Ich bitte, mir doch mit Aufmerksamkeit zu folgen. Sie reden sonst immer davon, wie wir sparen sollen, und machen dem Volk draußen etwas vor, wenn Sie sagen, Sie wollen sparen. Und wenn es an die Summe geht, bewilligen Sie sie großzügig. So können wir nicht sparen. Alle, die sich mit dem Haushalt beschäftigt haben, wissen, daß die Haushaltssumme sich aus der Addition von Einzelposten ergibt. Und wenn wir das Budgetrecht gewissenhaft ausüben wollen, müssen wir uns jeden einzelnen Posten ansehen. Ich hätte diese Anträge bereits im Haushaltsausschuß gestellt. Da ich aber im Haushaltsausschuß nur Gast war, durfte ich dort keine Anträge stellen. Es blieb mir nichts anderes übrig, als sie hier im Plenum zu stellen und Ihnen das Exerzitium hier bei der Durchberatung des Haushaltsplanes zuzumuten. Vielleicht ist das gar nicht schlecht. Wahrscheinlich hat der eine oder andere den Einzelplan nicht betrachtet und ist wenigstens, wenn er mir folgt, genötigt, sich auch einmal die Zahlen anzusehen und Betrachtungen anzustellen. Insofern halte ich es nicht für unangebracht, wenn wir es so durchexerzieren. Hoffentlich falle ich Ihnen dabei nicht auf die Nerven.
Ich werde bei anderen Einzelplänen genau so verfahren, wenn es auch Ihrer Aufmerksamkeit mancherlei Anstrengung zumutet.
Nun kommen wir weiter zu Ziffer 18. Dort sind die Dienstkraftwagen verarztet,
für die 12 500 DM eingestellt sind. Es handelt sich dabei um fünf Kraftwagen, die dem Herrn Bundespräsidenten zur Verfügung gestellt sind. Der Betrag ist auf 7500 DM herabzusetzen. Ich bin der Meinung. daß drei Kraftwagen vollständig genügen,
daß wir keine fünf Kraftwagen für den Bundespräsidenten brauchen. Wir sind mit der Anschaffung von Kraftwagen überhaupt sehr großzügig. Ich werde das bei den einzelnen Ministerien noch nachzuweisen haben und werde immer wieder beantragen, die Zahl der Kraftwagen auf ein erträgliches und verständiges Maß zurückzuführen.
— Wenn Sie derselben Meinung sind, nehmen Sie nachher unsere Anträge an; dann sind wir einig. Mit theoretischen Auseinandersetzungen und mit großen begeisterten Begründungen kommen wir nicht weiter.
Meine Damen und Herren! Ich bin also der Meinung, daß fünf Kraftwagen zuviel sind und daß drei Kraftwagen genügen. Im übrigen, wenn sich Herr Dr. Oellers einen „Kapitän" leisten will, so kann er das ja tun.
— Wenn er es nicht tut, so tut er es deshalb vielleicht nicht, weil er glaubt, daß er schließlich im Ausland, wenn er einmal als „Auslandsvertreter" in England oder sonstwo landet, einen englischen Kraftwagen billiger kaufen kann.
Im übrigen stelle ich weiter den Antrag, die Reisekosten unter Ziffer 19 in Höhe von 12 000 DM ebenfalls, und zwar auf 10 000 DM zu senken.
Unter Tit. 23 b, Zuschuß zu der Gemeinschaftsküche, sind 6600 DM aufgeführt. Im Haushaltsausschuß ist wiederholt davon gesprochen worden, daß die Gemeinschaftsküche sich selbst unterhalten soll. Ich bin deshalb der Meinung, daß wir diesen Betrag auch um 2600 DM kürzen könnten.
Nun haben wir noch unter Kap. E 12 Ziffer 1 einen Betrag von 8000 DM für die erstmalige Beschaffung von Schreib- und Bürobedarf aus-
gewiesen. Auch dieser Betrag scheint mir viel zu hoch zu sein. Ich glaube, daß man mit der Hälfte vollständig zurechtkommen kann.
Ich beantrage weiter: In Kap. E 12 Tit. 2 ist der Betrag von 60 000 DM auf 40 000 DM zu ermäßigen.
In Kap. E 12 Tit. 3 ist der Betrag von 15 000 DM auf 10 000 DM zu senken.
Kap. E 12 Tit. 4 wird gestrichen.
In Kap. E 12 Tit. 5 ist die Summe von 70 000 DM auf 40 000 DM zu ermäßigen.
Ich habe den Plan gewissenhaft durchgearbeitet und habe Ihnen einige Anträge vorgetragen, die nach meiner Auffassung zu Einsparungen führen können. Ich will hier nicht großsprecherisch die Summen zusammenstellen, die sich daraus ergeben, weil mir ja nicht darum zu tun ist, irgendwelche „Erfolge" zu erzielen,
sondern weil mir nur um Einsparungen zu tun ist, damit wir uns später einmal nicht nachsagen lassen müssen, die Steuern wären nicht gesenkt worden, weil wir nicht den Mut dazu aufgebracht hätten.
Meine Damen und Herren! Wir können die Steuern nicht senken, wenn wir die Ausgaben nicht senken. Heute sind ja sehr schöne Worte gesagt worden, daß wir uns nach den Einnahmen richten und unsere Ausgaben danach gestalten sollten. Ich habe schon vor 20 Jahren im Hessischen Landtag nach diesen Gesichtspunkten gearbeitet. Ich bin damals schon ein nach der Annahme von Herrn Dr. Nöll von der Nahmer „moderner Finanzpolitiker" gewesen und setze das hier' fort, insofern ich dafür eintrete, daß die Ausgaben sich nach den Einnahmen richten sollen. Wir können keine Einnahmen erzielen, ohne daß wir die Bevölkerung sehr stark mit Steuern in Anspruch nehmen. Nehmen Sie diesen Antrag zu diesem Kapitel hier an, und Sie werden eine erhebliche Ersparnis herbeiführen! Die weiteren Einsparungen werden wir dann bei den anderen Einzelplänen vorzusehen haben.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Loritz.
Herr Kollege, regen Sie sich nicht auf! Denn Sie werden genau wie jeder andere, der nicht zu dieser alleinseligmachenden Partei gehört, niedergeschrien oder lächerlich zu machen versucht. Das ist die Taktik, die man in diesem Parlament immer und immer wieder anwendet.
— Nein, dafür sorgen die Redner gar nicht! Wenn Sie keine Mitarbeit der Opposition wollen, dann brauchen Sie das nur zu sagen!
— Nein, wir haben sie gar nicht sabotiert! Jetzt
um 16 Uhr 20 ist unser Antrag nachträglich, nachdem wir durch diese Demonstration dem Präsidium gezeigt haben, daß wir -uns nicht alles gefallen lassen, stillschweigend gerade verteilt worden. Die Verteilung erfolgt um 16 Uhr 20.
Herr Abgeordneter Loritz. zu diesen Behauptungen muß ich nochmals feststellen; daß sie nicht zutreffend sind. Ihr Antrag ist heute morgen von Ihnen während der Sitzung eingereicht worden, und er lag hier zur Abstimmung.
Er ist aber nicht verteilt worden.
Die Verteilung war erst möglich, nachdem die Vervielfältigung abgeschlossen war. Ich muß feststellen, daß hier keinerlei Verschulden oder Versagen des Präsidiums vorgelegen hat. Ich bitte Sie deshalb, nun endlich diese Vorwürfe gegen den Herrn Präsidenten zu unterlassen.
Dann möchte ich nur wissen, warum Anträge; die nach dem unsrigen eingereicht worden sind, früher verteilt worden sind.
Weil sie direkt im Büro abgegeben worden sind. Ich bin hier nicht dazu da, die Maßnahmen des Büros zu verteidigen. Bitte, wenn Sie sich unterrichten wollen, dann wenden Sie sich an das Sekretariat. Da können Sie die einzelnen Zusammenhänge erfahren. Ich bitte, jetzt zur Sache zu sprechen.
Ich mußte doch auf den Zwischenruf antworten, da mir hier Sabotage vorgeworfen wurde. Unser Antrag ist genau wie alle - anderen Anträge, die vor unserem verteilt worden sind, abgegeben worden.
Zu dem Einzelplan I — Gesamtsumme 794 100 DM — stellen wir den Antrag, die Summe auf 400 000 DM zu kürzen. Meine Damen und Herren, in der heutigen Notzeit ist ein Etat allein für den Bundespräsidenten und sein Amt in Höhe von 400 000 DM schon mehr als genügend und vollständig ausreichend, um die wichtigsten Repräsentationspflichten erfüllen zu können. Vielleicht ist es gut, wenn man gar nicht allzuviel repräsentiert — dem Ausland gegenüber —, damit da nicht der Eindruck entsteht, als würden wir hier in Deutschland im Reichtum schwimmen. Ich finde es beinahe sogar komisch, wenn man uns immer wieder sagt: Ja, im Ausland, in England usw., da hat der Präsident oder das Staatsoberhaupt die und die Repräsentationsgelder. Wollen wir uns doch bitte nicht mit reichen Staaten, wie England, Amerika und Frankreich, vergleichen! Diese Länder haben zwei Weltkriege gewonnen, haben Kolonialgebiete oder riesige Inlandsgebiete. Die wollen wir doch nicht mit einem verarmten Lande wie dem kleinen Westdeutschland vergleichen.
— Im Gegenteil, je bescheidener wir bei diesen
Staatsempfängen und Repräsentationen wirken,
um so mehr werden wir im Ausland Eindruck
machen. Ich glaube, wir würden mehr erreichen
als bisher, wenn alle, die zu uns kommen und
auf deren Mildtätigkeit — ich wage, dieses Wort
zu gebrauchen — wir angewiesen sind — denn
I ohne den Marshallplan könnten wir ja überhaupt nicht leben —, den Eindruck haben, daß wir bettelarm sind. Ich glaube, sie wären dann noch eher bereit, uns zu helfen.
Entsprechend wären dann gewisse Posten im Haushaltsplan zu streichen. Ich bin überzeugt, daß fast sämtliche Posten, wie sie drinnen sind, eine entsprechende prozentuale Streichung, also um 50 %, ohne weiteres zulassen, einige Posten sogar noch mehr.
Und da möchte ich nun einige wenige herausgreifen. Es sind hier bei Kap. E 12 Tit. 7 - Dienstwohnung des, Bundespräsidenten, Repräsentationsräume und Garten — 150 000 DM eingesetzt. Die Dienstwohnung des Bundespräsidenten kennen wir doch alle. Das war doch nicht eine Ruine. Das war doch nicht ein Gebäude, das erst gebaut werden mußte. Es ist die Viktorshöhe droben.
— Warten Sie doch! Es ist die Viktorshöhe.
— Unterbrechen Sie mich doch bitte nicht! Es ist da drüben das Palais, das soll eingerichtet werden.
— Hier drüben. Ich weiß den Namen nicht, ich bin kein Bonner.
— Ja, Hammerschmidt! Ich kenne diese Räume genau. Ich habe sie mir seinerzeit sehr eingehend angesehen, weil ich Mitglied des Ausschusses war, der sich für Bonn oder Frankfurt entscheiden sollte. Hätten Sie damals nicht eine so unglückliche Lösung gewählt, würden wir schon Einsparungen genug machen können. Aber wie es auch sei, wir wollen heute nicht mehr darauf zurückkommen; sonst könnte man noch sehr lange darüber reden. Sowohl Viktorshöhe wie Palais Hammerschmidt sind fertiggebaute Häuser. Sie müssen nicht etwa neu gebaut werden. Vielleicht sind einige Schönheitsreparaturen drinnen zu machen, die der erste bester Maler machen kann. Aber sonst fehlt nicht viel oder gar nichts in diesen Gebäuden. Ich habe sie mir damals zusammen mit den übrigen Mitgliedern des Hauptstadtausschusses sehr genau angesehen.
Und hier ist nun ein Posten eingesetzt, mit dem
Sie bei sparsamer Einteilung sogar ein Haus neu
bauen können. Das ist vollkommen unmöglich.
Wir beantragen, von diesen 150 000 DM den Betrag von 100 000 DM zu streichen. Dann sind es immer noch 50 000 DM. Jeder Hausbesitzer weiß, daß man an einem Haus, das im allgemeinen in sehr gutem Bauzustand ist, das nur halb abgewohnt ist und neu angestrichen werden muß, mit 50 000 DM schon enorm viel machen kann. Es muß ja nicht überall gerade die teuerste Ausführung sein ; es braucht nicht überall Goldlack und ähnliches Zeug verwandt zu werden. Ein einfacher Anstrich genügt durchaus. Das macht auch Eindruck im Ausland; man sieht, wie armselig wir leben müssen, wir insgesamt. Millionen von Mitbürgern wären froh, wenn sie in ihren Wohnungen auch nur die notdürftigsten Schönheitsreparaturen machen könnten. Bitte, wir
bewilligen 50 000 DM; jawohl, das sollen Sie haben, aber keinen Pfennig mehr. Wir verstehen es durchaus, wenn der Bundespräsident einen repräsentativen Kraftwagen für seine Fahrten bzw. für die Fahrten seiner Gäste braucht. Wir streichen ihm deshalb den Betrag zu Ziff. 1 zu Tit. 5 in Höhe von 16 000 DM nicht; wir streichen aber die folgenden Posten, nämlich drei weitere Daimler-Benz-Kraftwagen und nochmals einen Daimler-Benz-Kraftwagen mit einem Ansatz von 31 500 DM und weiteren 5 200 DM. Er hat dann immer noch Volkswagen zur Verfügung, und er kann auch, wenn wirklich Not am Mann ist,
— nein, keineswegs — auch hier beim Bundestag einen Wagen anfordern. Nicht der Herr Bundespräsident, dem muten wir es gar nicht zu, in einem Volkswagen zu fahren, dem haben wir den repräsentativen Kraftwagen ohne weiteres zugebilligt, wie Sie gerade gehört haben; aber seinen Angestellten können wir es zumuten, auch einmal mit kleineren Wagen vorlieb zu nehmen.
— Herr Zwischenrufer, ich glaube, daß ich zu den Abgeordneten gehöre, die dem Bund die allerwenigsten Kosten machen. Ich habe noch keinen Pfennig liquidiert für irgendeine Autofahrt und bitte nur dann — und auch dann nicht immer —, daß mir ein Wagen zur Verfügung gestellt wird, wenn die Sitzung des Ältestenrats bis 12 oder 1 Uhr nachts dauert; dann allerdings sehe auch ich keine andere Möglichkeit mehr, heimzukommen. Ich glaube, wenn Sie sich beim Präsidenten erkundigen würden, dann würden Sie wissen, daß gerade der von Ihnen so angegriffene Loritz zu den allersparsamsten Abgeordneten dieses Bundestages gehört.
— Also, bitte, meine Damen und Herren, ich habe den Fahrer noch niemals warten lassen. Wenn gerade ein Journalist zu mir kommt, muß der Fahrer natürlich noch kurz warten. Aber daß Sie den Fahrer hier erwähnen, zeigt nur, wie Sie alles immer wieder ins Lächerliche verzerren wollen, statt hier mit Ernst- den Beratungen zu obliegen.
— Das fällt Ihnen freilich schwer!
— Es gibt Leute, die immerzu lachen; das ist durchaus möglich. — Diese drei Posten also -Ziff. 2 und 3 — gehören gestrichen.
Es gibt weitere Posten, die unter allen Umständen zu hoch sind. Wir haben keinerlei Verständnis dafür, wie hier für die erstmalige Beschaffung von Büromöbeln gleich ein Betrag von 60 000 DM eingesetzt ist. Ich kenne die Preise im Schreinergewerbe auch etwas; für 60 000 DM können Sie allerhand anschaffen. Auch hier wäre eine Kürzung der Summe in dem Rahmen, den ich Ihnen angegeben habe, und bei einem Gesamtetat von 400 000 DM ohne weiteres möglich. Es gibt noch eine ganze Reihe von kleineren Posten, die unseres Erachtens viel, viel zu hoch
sind. Hier ist nochmals ein Posten für Betriebsstoff, kleinere Instandsetzungen, und für die gewöhnliche Unterhaltung, — wiederum 10 000 DM! Das kommt alles noch zu dem anderen, was ich Ihnen schon nannte. Auch hier könnte man diese Summe ohne weiteres auf die Hälfte kürzen, noch dazu, nachdem es sich doch nur um einen vorläufigen Etat handelt.
Das ist das, was die WAV zu sagen hat. Wir stellen also den Antrag auf Kürzung des Einzelplans I — Bundespräsident und Bundespräsidialamt — von 794 000 DM herunter bis auf 400 000 DM.
Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen nur eines sagen: Wenn Sie hier diesen Haushaltsplan nicht wirklich radikal kürzen — das Volk wird kein Verständnis dafür haben, daß für repräsentative Zwecke hier Summen hinausgeworfen werden, die weiß Gott nicht verantwortet werden können, wenn man weiß, wie arm tatsächlich unser deutsches Vaterland geworden ist. Wir bitten Sie deswegen, wir richten an Sie den Appell — wir geben uns keiner trügerischen Hoffnung hin, daß Sie sich plötzlich bekehren könnten —,
aber wir richten an Sie den Appell, und die Bevölkerung wird Sie danach bei den kommenden Wahlen zu prüfen haben: Sparen Sie endlich einmal bei den repräsentativen Ausgaben für die Staatsspitze; denn gerade hier ist Repräsentieren sehr schlecht, wenn man auf Milliarden D-Mark vom Ausland angewiesen ist, und wenn man darauf angewiesen ist, der Bevölkerung immer wieder zu sagen, daß wir nichts anderes mehr haben als Ruinen und verzweifelte Arbeitslose und Leute, die kaum das Notwendige mehr ver dienen, wenigstens was den größten Teil der Bevölkerung betrifft.
Herr Abgeordneter Loritz, Sie haben von Anträgen gesprochen; ich bitte, mir die Anträge in schriftlicher Form zu übergeben.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schröter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich nur ganz wenige Worte zu den Ausführungen der Abgeordneten Leuchtgens und Loritz sagen. Diese beiden Abgeordneten haben es für nötig befunden, ausgerechnet den Etat des Herrn Bundespräsidenten heranzuziehen, zu kritisieren und verschiedene Streichungen zu empfehlen. Meine Damen und Herren, für meine Fraktion ist es eine Selbstverständlichkeit, da bei der Aufstellung dieses Etats bereits die größte Sparsamkeit gewaltet hat, diese Streichungsanträge der WAV abzulehnen. Darüber hinaus aber, meine Damen und Herren, lassen Sie mich diesen beiden Herren einmal etwas Grundsätzliches sagen. Ich habe in manchem außerdeutschen Parlament den Etatdebatten beigewohnt, und ich habe Gelegenheit gehabt, die Parlamentsberichte so manchen außerdeutschen Parlaments zu studieren, und ich muß Ihnen sagen, ich habe in keinem Parlament bisher gefunden, daß man den Mut gehabt hat, an
dem Etat des Staatsoberhauptes irgendeine Kritik zu üben. Es ist der traurige Ruhm des Abgeordneten Leuchtgens und des Abgeordneten Loritz, von dieser interparlamentarisch anerkannten Höflichkeitsregel abzuweichen.
Meine Damen und Herren, wir lehnen infolgedessen diese Anträge ab. Darüber hinaus möchte ich aber diesen beiden Herren Abgeordneten sagen, daß meine politischen Freunde diese Ausführungen als unwürdig, peinlich und taktlos empfunden haben.
Herr Abgeordneter Schröter, ich glaube, daß der Ausdruck „unwürdig" -- —
- Ja, Herr Abgeordneter Loritz, ich bin ja gerade damit beschäftigt, die Ausdrucksweise des Herrn Abgeordneten Schröter zu beanstanden und darauf aufmerksam zu machen, daß er die Grenze der parlamentarischen Ordnung überschritten hat.
Das Wort hat nunmehr der Herr Abgeordnete Ewers.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Während der Herr Kollege Leuchtgens für seine Anträge, die eben Herr Schröter, wenn auch sehr scharf, so doch in der Sache zutreffend, charakterisiert hat, wenigstens die Entschuldigung vorbringen kann, daß er kraft dec Stärke seiner politischen Gemeinschaft, die übrigens zur Zeit in diesem Hause außer ihm nicht vertreten ist,
keine Gelegenheit gehabt hat, im Haushaltsausschuß diese Anträge einzubringen, hat der Herr
Abgeordnete Loritz diese Entschuldigung nicht.
Ich darf feststellen, daß der Vertreter seiner Fraktion derartige Anträge im Haushaltsausschuß nicht angekündigt und nicht zur Debatte gestellt hat, wenigstens nach dem, was ich darüber erfahren habe.
Aber nun zur Sache! Es ist ein Unding, daß man sich hier, wenn man nicht lediglich Agitation betreiben, sondern sachliche Arbeit leisten will,
im Plenum hinstellt und einen sorgfältig erwogenen Ansatz im Haushaltsplan auf die Hälfte zuzusammenstreichen will. Das würde nur dann Sinn und Verstand haben, wenn man annimmt, daß der Herr Berichterstatter Dr. Nöll von der Nahmer, der seinen Bericht, einen Stegreifbericht, in einer so außerordentlich einprägsamen Weise erstattet hat, das Haus belogen hätte, daß nämlich die Herren Abgeordneten im Haushaltsausschuß sich überhaupt keine Gedanken wegen irgendwelcher Sparmöglichkeiten gemacht, sondern willkürlich die einzelnen Beträge ohne Belege im einzelnen
einfach aus dem Handgelenk eingesetzt hätten. Nur bei einer solchen leichtfertigen Etatisierung ließen sich in dieser willkürlichen und sachlich nicht weiter begründeten Weise irgendwelche Abstriche im Plenum rechtfertigen.
Die Begründung, die Herr Leuchtgens dafür gegeben hat, indem er z. B. sagte, es genügten statt 5 000 DM ebensogut 2 500 DM, ist keine Begründung. Lassen Sie mich drastisch sagen: das ist nur ein „Dröhnschnack" und sonst gar nichts.
Daß aber ausgerechnet der Bundespräsident in die Zange einer populären Sparsamkeit genommen werden soll, berührt auch meine Fraktion außerordentlich unsympatisch. Als- man im Bonner Parlamentarischen Rat die Stelle des Bundespräsidenten schuf, muß man sich über die Notwendigkeit seiner Stellung und ihre Ausgestaltung doch wohl etwas mehr sachliche und einsichtsvolle Gedanken gemacht haben, als aus den Worten der Herren Vorredner hervorging. Einen Sparkommissar, d. h. einen Mann, der der Straße das billigste Leben vorlebt, das man sich vorstellen kann, können wir als „Bundespräsidenten" nicht brauchen.
Wir haben jetzt einen Bundespräsidenten, der der Öffentlichkeit sein besonderes Menschentum darstellt, der seine mit Weisheit und Humor gepaarte Lebensart in sein Amt einbringt und damit dem Volke den Stil eines Staatsoberhauptes vorlebt, wie es in Europa wohl kaum bisher je geschehen ist.
Ich weiß aus eigener Erfahrung, daß die großen Massen auf den Straßen ihm, wenn er bei seinen Staatsbesuchen durch die Straßen fährt, zujubeln, und zwar eben wegen seiner menschlichen Haltung als Staatsoberhaupt. Diese Massen bringen wesentlich mehr Verständnis auf als die Abgeordneten, die im Bundestag aus populärem Agitationsbedürfnis ihre Reden halten
und es für notwendig halten, ausgerechnet an seinem Etat zu sparen.
Wir werden nach diesem Muster den weiteren Ausführungen des Herrn Leuchtgens nicht mehr lauschen, nicht weil sie komisch, sondern weil sie im tiefsten unsachlich sind.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Höpker-Aschoff.
Meine Damen und Herren! Ich halte es nicht für zulässig, einen Antrag in der Form zu stellen, wie es der Herr Abgeordnete Loritz getan hat, nämlich einfach in der Schlußsumme am Ende eines Haushalts eine bestimmte Pauschalsumme abzusetzen. Der Herr Abgeordnete Loritz müßte sich schon die Mühe geben, diese Summe in Einzelanträgen ' auf die einzelnen Positionen zu verteilen. Sonst ist eine Entscheidung in diesem Hause nicht möglich.
Aber das ist nicht der einzige Grund, warum ich mich zum Wort gemeldet habe. Es ist sowohl in den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Leuchtgens wie in denen des Herrn Abgeordneten Loritz vor allen Dingen bemängelt worden, daß in diesem Haushalt des Herrn Bundespräsidenten zwei Positionen für Aufwandsentschädigungen eingesetzt sind, und zwar an einer• Stelle 100 000 DM, an einer anderen Stelle 60 000 DM. Es ist dabei ausgeführt worden, daß eine großartige Repräsentation
in der heutigen Zeit keine Notwendigkeit darstelle.
Meine Damen und Herren! Hier liegt ein Irrtum vor, der der Berichtigung bedarf. Es handelt sich bei diesen Positionen nicht um die persönliche Repräsentation des Herrn Bundespräsidenten oder jedenfalls nicht im wesentlichen darum,
sondern es handelt sich darum, dem Herrn Bundespräsidenten als unserem Staatsoberhaupt die Möglichkeit zu geben, im Sinne des mittelalterlichen Wortes Milde zu üben, da zu helfen, wo ein anderer nicht in der Lage ist, einem Bedürftigen zu helfen.
Für solche Ausgaben sind diese beiden Posten in der Hauptsache bestimmt.
Meine Damen und Herren! Wer Theodor Heuss kennt, weiß, daß ihm nichts ferner liegt als die Neigung, fürstliche Repräsentation zu üben, sondern daß er den Wunsch hat, ein bürgerlicher Präsident im besten Sinne des Wortes zu sein.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Renner.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hätte mich nicht zum Wort gemeldet, wenn es mir nicht notwendig erschiene, auf eine Äußerung einzugehen, die gefallen ist; nämlich auf die Behauptung, daß es taktlos sei, eine Kritik an dem Bundespräsidenten zu üben. Das hat ja kein Mensch getan!
Es ist hier eine Kritik an dem Haushalt des Bundespräsidenten geübt worden, nicht wahr, nicht des Herrn Bundespräsidenten. sondern des Bundespräsidenten, also an einem Plan, den ja nicht der Herr Bundespräsident ausgeklügelt hat,
sondern den der Haushaltsausschuß zusammengestellt hat.
Zur Sache selber ist meines Erachtens doch immerhin einiges zu sagen. Ich bin durchaus der Auffassung, daß es auch im Interesse des Herrn Bundespräsidenten liegt, wenn ihm einmal hier indirekt gesagt wird, daß das Volk nicht bereit ist, allzu großes Verständnis etwa für den Tatbestand aufzubringen, daß für die Ausstattung der Repräsentationsräume des Bundespräsidenten und nebenbei bemerkt auch für die des Herrn Bundeskanzlers je 250 000 DM ausgegeben werden. Ich bin der Meinung, daß es durchaus notwendig ist, sich einmal mit dem Haushalt zu beschäftigen, soweit er für den Bundespräsidenten selber in Fräge kommt. Ich bin durchaus der Auffassung. daß es diskutabel ist, ob angesichts der heutigen Notlage ein Gehalt von über 50 000 DM nicht stark überspitzt ist. Aber man soll uns nicht mit Abschwächungsversuchen bezüglich der Aufwandsgelder in der Höhe von insgesamt 160 000 DM kommen. Man soll uns hier nicht erklären wollen. daß diese Position dem Herrn Bundespräsidenten Gelegenheit geben soll, in Fällen, wo nur er allein Milde walten lassen kann, von einer karitativen Einstellung ausgehend etwas zu tun. Eine bessere Lösung der Not der Massen unseres Volkes ist meines Erachtens dadurch herbeizuführen, daß man hier eine anständige Sozial-
gesetzgebung schafft und daß man es nicht auf die Hergabe von gelegentlichen Bettelgroschen abstellt, denn mehr sind alles zusammengenommen angesichts dieser ungeheuren Not im Land diese 160 000 DM nicht.
Aber ich wage auch zu behaupten, daß es durchaus diskutabel ist, ob das Bundespräsidialamt diese Besetzung erhalten muß. Da finden wir, daß im Bundespräsidialamt 12 Dienststellen vorgesehen sind, davon insgesamt 7 für höhere Verwaltungsbeamte; 1 Ministerialdirektor, 3 Ministerialräte, 1 Oberregierungsrat und 1 weiterer Oberregierungsrat als Ministerialbürodirektor. Ich wage zu behaupten, daß diese Besetzung eine Überbesetzung darstellt, daß die Funktionen des Bundespräsidenten einen derartigen Aufwand an Personal nicht notwendig machen.
Dann noch eine letzte Betrachtung zu diesem Punkt; die politische habe ich gegeben. Ich finde im Bericht des Ausschusses, der sich mit der Frage beschäftigt, woher die Deckung für die Ausgaben kommen soll, die durch die Anmietung des Sitzes des Bundespräsidenten und seines Büros, durch die polizeilichen Sicherheitsmaßnahmen und die baulichen Veränderungen entstehen, die auf der Viktorshöhe vorgenommen werden mußten, einen außerordentlich aufschlußreichen Satz. In dem offiziellen Bericht des Haushaltsausschusses steht kurz und lapidar: Es wird angenommen, daß das gastgebende Land — gemeint ist Nordrhein-Westfalen — diese Kosten übernimmt. Ich bin nicht davon überzeugt, daß ein derartiges Ansinnen bereits an den Landtag von Nordrhein-Westfalen gestellt worden ist. Ich bin aber sicher, daß bis heute ein dahingehender Beschluß des Landtages von Nordrhein-Westfalen noch nicht vorliegt, so daß die Ausgaben für das Büro und die allgemeinen Unkosten des Bundespräsidentenamtes sich gegebenenfalls noch um diese recht hohen Ausgaben erhöhen können.
— Das steht im Bericht des Ausschusses drin. — Wer hat den Bundespräsidenten nach hier bestellt? Was meinen Sie?
Bitte keine Zwiegespräche!
Das ist eine Frage, die ich zwar beantworten könnte, die ich aber aus Anstandsgründen nicht beantworte.
— Bestellt hat es jemand. Aber es bleibt eigenartig, daß Ihr Ausschuß die Frage offen läßt, wer nun bezahlen soll, was bestellt worden ist. Immerhin ist das für einen Ausschuß eine recht eigenartige Haltung einem konkreten Tatbestand gegenüber. Das möchte ich im Augenblick nur zu den Dingen sagen.
Meine Damen und Herren, liegen weitere Wortmeldungen zu Einzelplan I vor?
— Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Leuchtgens.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Es tut mir sehr leid, daß ich das Wort noch einmal ergreifen muß,
um die Ausführungen des Herrn Schröter richtigzustellen. Es ist mir noch selten ein Mann so
wie Herr Schröter entgegengetreten, der die Sache,
um die es sich dreht, gar nicht im Auge hat, sondern auf einmal mit einer Anwandlung von HurraPatriotismus — denn etwas anderes ist es ja nicht — nun sagt: bitte, bleibt davon, das ist der Herr Staatspräsident! Ich habe alle Achtung vor Herrn Heuss und glaube sogar, ein Freund von ihm zu sein oder mich als einen Freund von ihm bezeichnen zu können.
Aber ich habe auch die feste Überzeugung, daß er
derartige Verhimmelungen, wie sie der Herr
Schröter ihm angedeihen läßt, zurückweisen wird.
Wenn ich einfach die Titel des Voranschlags, die etatisiert sind, kritisiere, so hat das mit der Person von dem Herrn Heuss gar nichts zu tun, und wenn der Herr Schröter in einer ganz verkehrten Auffassung behauptet, in anderen Parlamenten würden alle Positionen, die das Staatsoberhaupt betreffen, ohne weiteres genehmigt, so geht er dabei auch wieder von ganz falschen Voraussetzungen aus. Es wird in keinem Parlament vorkommen, daß dort eine Kritik an den sachlichen oder personellen Ausgaben — an der Hofhaltung zum Beispiel oder an anderen Einrichtungen — als Majestätsbeleidigung hingestellt wird, wie das Herr Schröter getan hat. Ich überlasse seine Darstellung ganz dem Urteil seiner Parteifreunde. Ich habe die Überzeugung, daß sie für diese Art von Kritik kein Verständnis haben. Es kommt mir, wenn der Herr Schröter aus dem Kasten springt, immer so vor, daß er irgend etwas zu sagen hat, um die Koalition zu verteidigen. Er gehört ja zur Koalition, vielleicht hat er auch den Ehrgeiz, in dieser Koalition etwas anderes zu werden, und nun verteidigt er alles, was von dort ausgeht. So kann man es ja nun doch nicht machen. Ich weise seine Ausführungen zurück, vor allem, weil er behauptet hat, ich hätte den „traurigen Mut" gehabt, hier den Herrn Staatspräsidenten oder das Staatsoberhaupt irgendwie zu kritisieren. Ich habe nicht den Herrn Präsidenten kritisiert, ich habe nicht das Staatsoberhaupt kritisiert, sondern ich habe die Ansätze kritisiert, die nach meiner Ansicht zu hoch sind.
Auch dem Herrn Kollegen Höpker-Aschoff möchte ich sagen, daß man doch diese 160 000 DM nicht als etwas hinstellen kann, was lediglich der „Milde" des Staatsoberhauptes dienen soll. Wenn wir eben das Geld nicht haben, um diese Milde walten zu lassen, dann können wir diese Summen nicht ausgeben, und mit der Milde allein wird es ja auch nicht gemacht sein. Wir stehen hier vor der Forderung — und das möchte ich mit allem Nachdruck unterstreichen —, daß wir versuchen müssen, die Steuern herunterzubringen, und daß wir vor allen Dingen versuchen müssen, vor einem Bankrott unserer Wirtschaft bewahrt zu bleiben. Ich bedauere immer wieder, daß man hier vorher keine allgemeine Aussprache herbeigeführt hat, um uns die gesamte Lage, in der sich die deutsche Wirtschaft heute befindet, vor Augen zu stellen und dann erst die Bewilligungen auszusprechen.
Wenn das Wort zu Einzelplan I nicht weiter gewünscht wird — ich stelle das hiermit fest —, dann erkläre ich die Beratung über Einzelplan I für geschlossen.
Wir kommen nun zur Beratung über
Einzelplan II — Haushalt des Deutschen Bundestages .
Ich bitte Herrn Abgeordneten Bahlburg, als Berichterstatter das Wort zu ergreifen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen über die Drucksache Nr. 6'71, Haushalt des Deutschen Bundestags, zu berichten. Ich habe Ihnen also über den Plan zu berichten, den wir hier selbst erleben und verleben.
Es ist hier so manches über den Bundestag und seine Einrichtungen gesagt worden. Aus diesem Grunde hat sich der Haushaltsausschuß ganz besonders bemüht, diesen Plan eingehend zu beraten, ihn in seinen einzelnen Punkten ganz gründlich unter die Lupe zu nehmen, und er hat festgestellt, daß nun, wie der Herr Kollege Professor Dr. Nöll von der Nahmer hier heute morgen schon sagte, dieser Haushaltsplan mit den weitestgehenden Einsparungen zum Abschluß gebracht ist.
Der Ausschuß schlägt Ihnen deswegen vor:
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Einnahmen und Ausgaben im Haushalt des Deutschen Bundestags bestimmen sich nach anliegendem Einzelplan II.
Dieser Haushaltsplan schließt demnach ab
in Einnahme mit 18 300 DM,
in Ausgaben mit 9 073 500 DM,
mithin Zuschuß 9 055 200 DM.
Der Ausschuß bittet um Annahme.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen und eröffne die Aussprache über Einzelplan II. Oder wollen Sie gleich über II a berichten? - Ich möchte vorschlagen, daß der Herr Abgeordnete Bahlburg als Berichterstatter auch gleich zu
Einzelplan II a — Haushalt der Bundesversammlung
spricht. Das ist eine Vereinfachung.
Ich habe Ihnen weiter über Drucksache Nr. 672, Haushalt der Bunversammlung, zu berichten, den der Praxis halber der Haushaltsausschuß unter II a von dem Haushalt des Bundestages getrennt hat.
Die Bundesversammlung hat einmal getagt, und es sind Ausgaben entstanden. Die persönlichen und sächlichen Verwaltungsausgaben sind dankenswerterweise nach dem Bericht von Nordrhein-Westfalen übernomen worden.
Der Ausschuß schlägt Ihnen daher folgendes vor: Der Bundestag wolle beschließen:
Die Einnahmen und Ausgaben im Haushalt der Bundesversammlung bestimmen sich nach anliegendem Einzelplan II a.
Dieser Haushaltsplan schließt demnach ab
in Einnahmen mit — ,
in Ausgaben mit 99 800 DM,
mithin Zuschuß 99 800 DM.
Es wird um Annahme dieses Einzelplans gebeten.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen und eröffne die gemeinsame Aussprache über die Einzelpläne II und II a.
Wird das Wort gewünscht? — Bitte, Herr Abgeordneter Loritz, und dann Herr Abgeordneter Leuchtgens.
Wir haben auch hier bezüglich des Haushalts für den Bundestag, nur in viel größerem Ausmaße noch als bei dem zuvor Gesagten, Ausgaben, die sich in dieser Höhe nicht mehr rechtfertigen lassen. Wir haben eine Gesamtsumme von 9 073 500 DM. Es ist ohne weiteres möglich, diesen Antrag zu stellen, nachdem es von gewisser Seite bemängelt worden ist, eine globale Kürzung dieses Betrages eintreten zu lassen. Es ist keineswegs so, daß man bezüglich jedes einzelnen Postens jetzt die betreffenden Anträge stellen müßte, sondern wir sind in der zweiten Beratung, und wir stellen den Eventualantrag, wenn die Kürzung angenommen worden ist, den Plan zwecks Verteilung der Kürzung im einzelnen in den Ausschuß zurückzuverweisen.
Die Summe von 9 Millionen DM läßt sich nicht mehr rechtfertigen. Es ist eine Summe, wie sie vielleicht in früherer Zeit beim Reichstag möglich war, und selbst da, wenn ich recht informiert bin, nicht in diesem Umfange, obgleich der Reichstag das ganze deutsche Gebiet umfaßte. Heute können wir unter gar keinen Umständen eine Summe von 9 Millionen DM als Ausgabe für den Bundestag akzeptieren. Wir schlagen eine Kürzung dieser 9 Millionen DM auf den Betrag von 5 Millionen DM vor, und ich glaube, daß das eine Summe ist, die sich schon sehen lassen kann und die weitgehend dazu in der Lage wäre, ein reibungsloses Funktionieren des Bundestages zu ermöglichen. Wir haben an Ausgaben sowohl für das Büro des Bundestages als auch für die Bezüge an Diäten usw. Summen eingesetzt, die meines Erachtens zu hoch sind. Ich werde mich insbesondere, wenn ein neues Diätengesetz in diesem Hause eingebracht wird, noch eingehend zum Wort zu melden haben, und ich werde — das kann ich Ihnen jetzt schon sagen — fordern, daß für die Diäten der alte Satz wiederhergestellt wird, der bisher bestanden hat. Ich werde mich insbesondere auch schärfstens dagegen wenden, daß durch Kraftfahrzeuggelder usw. große Summen verbraucht werden.
— Wer es auch sei!
Ich stelle, wie gesagt, den Antrag auf Kürzung und stelle gleichzeitig den Antrag, das Haushaltsgesetz nochmals dem Ausschuß zu überweisen, damit sich der Ausschuß dann schlüssig wird, wie diese Kürzungen im einzelnen zu verteilen sind. Ich persönlich weiß, daß im Haushaltsausschuß eine ganze Reihe von Anträgen, die wir stellen wollten, rücksichtslos niedergestimmt worden ist. Und das möchte ich dem Herrn sagen, der hier gefragt hat, warum wir das nicht schon im Ausschuß gesagt haben: Wir haben im Ausschuß schon Anträge aller Art gestellt; wir haben aber gesehen, wie die Regierungsparteien dort gegen die Opposition vorgegangen sind, und wir haben daraus die Lehre gezogen, daß nur noch hier, im Plenum, im vollen Licht der Öffentlichkeit, Anträge dieser Art gestellt
werden sollen, damit es Ihnen nicht mehr möglich ist, über diese Anträge stillschweigend zur Tagesordnung überzugehen. Denn was hier gesprochen wird, wird bekanntlich alles bis zum letzten Wort und bis zur letzten Ziffer protokolliert.
Der Haushalt, wie die WAV ihn vorschlägt, ist an sich hoch genug, und Sie werden, wenn Sie ihn auf die einzelnen Posten vernünftig verteilen, ohne weiteres damit auskommen, damit das Parlament, die demokratische Spitze des Staates, richtig funktionieren kann. Gerade das wollen wir von der WAV, und wir sind sehr gern bereit, alles zu tun, um das zu ermöglichen. Wir sind aber nicht bereit, Geld zum Fenster hinauswerfen zu lassen für Zwecke und Ausgaben, die in der heutigen Notzeit einfach nicht mehr verantwortet werden können.
Darf ich nachher um die schriftlichen Anträge bitten, Herr Abgeordneter.
Die sind Ihnen infolge eines Versehens anscheinend noch nicht übergeben worden.
Sie liegen hier oben nicht vor, und hier oben nicht vorliegende Anträge muß ich als nicht vorhanden bezeichnen.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Leuchtgens.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren! Leider muß ich Sie mit meinen Anträgen weiterhin belästigen und insbesondere die Vertreter der Regierungsparteien vielleicht wieder
zu irgendwelchem Widerspruch reizen. Ich hoffe aber. daß sich allmählich auch hier die Vernunft einstellt und man ruhige Anträge auch ruhig anhört. Man kann sie ja nachher, wenn man sie nicht für gerechtfertigt hält, ablehnen. Ich weiß genau, daß meine Anträge weite Kreise des deutschen Volkes durchaus angenehm berühren und daß sie gerade von uns fordern, daß wir diese Anträge stellen.
Ich möchte auch hier noch einmal auf folgendes aufmerksam machen. Man kann den Regierungsparteien ruhig angehören und braucht doch nicht unbedingt die Summen zu vertreten, die nun zufällig in die Vorlage hereingekommen sind. Es ist ja doch so, daß die Ansätze vielfach von seiten der Bürokratie gemacht worden sind und die Minister oft gar nichts damit zu tun gehabt haben. Ich habe auch im Haushaltsausschuß erfahren müssen, daß leider vielfach nicht die Minister als die Wortführer zur Verteidigung der Ansätze aufgetreten sind, sondern daß die Minister ihre Staatssekretäre vorschickten. Dazu haben sie wahrscheinlich einen sehr guten Grund gehabt; aber das geht mich ja nun weiter nichts an. Ich betrachte diese Ansätze nicht als den Ausfluß einer politischen Auffassung. sondern mehr oder weniger als den Ausfluß der mit diesen Dingen beschäftigten Bürokratie.
Im übrigen habe ich im Haushaltsausschuß vor allen Dingen vermißt, daß kein Mann vom Finanzministerium aufgetreten ist, der die Zusammenhänge des Haushaltsplans nach allen Richtungen hin sachlich gekannt hat. Es waren Herren vom Finanzministerium da, deren Sachverständnis ich durchaus bewundert habe; aber es war kein Vertreter da, der alle vorgeschlagenen Einrichtungen und die dafür vorgeschlagenen Summen nach allen Seiten und Beziehungen hin so gekannt hat, daß er sachlich und fachlich Auskunft geben konnte. Es waren immer wieder die Staatssekretäre der einzelnen Ministerien, die die Dinge so verteidigten, wie sie hier vorgesehen sind. In diesem Zusammenhang muß noch das eine gesagt werden, daß die Staatssekretäre häufig geneigt waren, einer Opposition, die irgend etwas gefordert hat, willfährig entgegenzukommen, um die Opposition zu meistern und beiseite zu schieben. Ganze Referate, ganze Aufstellungen sind von einer Sitzung zur andern umgestellt worden. Wenn man sich fragt, warum das geschehen ist, dann muß man sagen: weil die Sozialdemokratie opponiert hat. So kann aber eine Regierung die Dinge nicht meistern.
Die Regierung muß an ihrer Auffassung festhalten und sie auch gegenüber einer Opposition vertreten. Das hat sie im Haushaltsausschuß sehr selten getan. Die objektiv urteilenden Mitglieder Tier Regierungsparteien werden mir das bestätigen müssen. Es hat mich sehr irregemacht, und es hat auch die Autorität der Regierung im Haushaltsausschuß sehr stark erschüttert. daß die vorgeschlagenen Ansätze nicht auf alle Fälle durchgehalten wurden, sondern daß man sich gelegentlich auf eine Art Kuhhandel eingelassen hat, bloß 11m die Sache durchzubekommen. Damit erwirbt eine Regierung nicht die nötige Autorität für ihre Haushaltsansätze.
Ich wende mich nun im einzelnen — ich, werde gelegentlich immer noch die Dinge herausheben, die allgemeine Bedeutung haben — unserem Antrag zu. In dem Einzelplan II — ich darf Sie bitten. ihn aufzuschlagen — sind in Kap. 1 Tit. 1 79 Stellen gefordert. Ich habe die Überzeugung, daß diese Stellenzahl viel zu hoch ist. Die Stellen sind natürlich in einem Stellenplan aufgegliedert worden. Man kann nun verschiedener Meinung sein, ob diese Stellenzahl unbedingt notwendig ist oder nicht. Ich gebe ohne weiteres zu. daß diese Besetzung in einer Zeit, in der wir es besser hätten, ruhig bleiben könnte. Ich bin mir aber auch dessen bewußt: je mehr Beamte da sind, desto mehr wird regiert, und wenn man die Zahl der Behörden, der Beamten und der Referate verkleinern kann, dann wird auch weniger regiert und werden auch weniger Ausgaben verursacht. Deswegen ist es schon richtig, diese Zahl aufs äußerste zu beschränken. Ich beantrage, statt 79 Stellen nur 59 anzusetzen.
Nun wird vielleicht Herr Ewers wieder sagen, das sei keine Begründung. Ich kann hier die Dinge nicht im einzelnen begründen. Dazu würde mir ja die Zeit gar nicht ausreichen. Ich habe meinen guten Grund. Wer Lust hat, das näher zu wissen, kann sich ja einmal privatim mit mir unterhalten. Dazu lade ich auch Herrn Ewers ein, der von staatshaushaltsrechtlichen Dingen nicht viel zu verstehen scheint; sonst hätte er seine Bemerkung vorhin nicht gemacht.
In Kap. 1 Tit. 2, meine Damen und Herren, haben wir für Zulagen und Aufwandsentschädigungungen eine Summe von 34 500 DM stehen. Ich bitte, diesen Posten zu streichen. Wir haben heute kein Geld für Zulagen. Die Beamten bekommen ihre Gehälter, die Arbeiter ihre Löhne, die Angestellten ihre Bezüge. Zulagen zu geben, dazu
haben wir im allgemeinen keinen Grund, es sei denn, daß für die Arbeiter ein Entgelt für die über die vorgeschriebene oder tariflich vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeit gewährt wird; aber darum dreht es sich hier gar nicht. Zur Bewilligung von Dienstaufwandsentschädigungen für Bundestagsbeamte haben wir überhaupt keine Veranlassung. Ich bin der Meinung, daß auch der Herr Präsident keine Dienstaufwandsentschädigung braucht, und zwar aus dem einfachen Grund, daß wir es uns versagen können, als Parlament besondere Veranstaltungen zu geben, die besonderes Geld kosten. Deswegen bitte ich, diese 34 500 DM zu streichen.
In Tit. 3 sind nach der Auffassung meiner Freunde und nach meiner eigenen Auffassung die Ausgaben von 70 500 DM auf 35 000 herabzusetzen; denn Hilfsleistungen von solchen Beamten haben wir nach unserer Auffassung nur in dem Maße nötig, daß die Hälfte der veranschlagten Summe vollständig genügt.
Unter Tit, 4 desselben Kapitels sind 355 Stellen gefordert. Die Zahl der Beamten und Angestellten hier im Bundestag ist überaus hoch. Wenn Sie diese 355 ins Auge fassen und dazu die vorher erwähnten 79, so kommen Sie auf eine Zahl, die weit über 400 ist. Ich glaube mit meinen Freunden, daß die Arbeit hier im Bundestage durchaus — ich schätze sie nicht gering, ich weiß, wieviel schriftliche Arbeiten hier zu machen sind — mit weniger Personal gemacht werden könnte. und wir beantragen deshalb, die Zahl von 355 in Tit. 4 auf 275 herabzusetzen.
In Tit. 7a, meine Damen und Herren, werden Trennungsentschädigungen für versetzte Beamte in Höhe von 32 500 DM gewährt. Ich habe vorhin schon angeführt, daß wir die Trennungsgelder herabsetzen müssen und daß durch Einrichtung der Gemeinschaftsküchen und der Unterkunft von Beamten diese Ersparnisse an Trennungsgeldern auch gerechtfertigt sind.
Unter Tit. 11 auf Seite 11 sind Geschäftsbedürfnisse erwähnt, und zwar in Höhe von 440 000 DM. Wenn Sie sich daneben bei den Erläuterungen umsehen, so finden Sie Fahrgelder, Transportkosten, Frachtkosten: 15 000 DM, Schreibund Zeichenbedarf: 130 500 DM, Druck- und Buchbinderarbeiten in und außer dem Hause ausschließlich der Bücherei: 274 000 DM und Sonstiges: 20 100 DM. Meine Damen und Herren, das sind ungeheure Summen, beinahe eine halbe Million. Ich glaube, daß es auch mit weniger Geld gemacht werden könnte und daß mancherlei Ersparungen auch in bezug auf die Benachrichtigungen der Bundestagsabgeordneten gemacht werden könnten. Wir sind deshalb der Meinung, daß wir diesen Betrag auf 240 000 DM herabsetzen sollten.
Im Tit. 12 heißt es: Unterhaltung und Ergänzung der Geräte und Ausstattungsgegenstände in den Diensträumen 80 000 DM. Auch hier, nachdem alles neu eingerichtet wurde, dreht es sich nur um Ergänzung der Geräte und Ausstattungsgegenstände, so daß der Betrag von 40 000 DM vollständig genügt.
In Tit. 13 ist für die Bücherei der Betrag von 99 000 DM angefordert. Ich glaube, wenn wir den Gedanken der vereinigten Bücherei für alle Dienststellen der Regierung, des Bundestages und des Bundesrates verwirklichen, wenn wir alles in einer Bibliothek zusammenfassen könnten — es sind ja bereits die Pläne gewälzt, das Gebäude ist auch schon in Aussicht genommen worden —,
dann könnten wir diese Summe auf 40 000 DM ermäßigen.
In Tit. 14 sind 333 000 DM für Post-, Telegraphen- und Fernsprechgebühren sowie für Kosten für private Fernsprechanlagen angesetzt. Meine Damen und Herren, ich bin der Meinung, daß das Telefonwesen und die Art, wie von den Telefonen hier von den Abgeordneten Gebrauch gemacht wird, auch einer Neuordnung bedürften und ,daß nicht so viel telefoniert zu werden brauchte
und daß da auch erhebliche Ersparnisse gemacht werden könnten. Ich habe nicht die Absicht, irgendeinem bestimmten Abgeordneten etwa nachzusagen. Aber wenn man das so sieht, wie alles hergeht und wie die „Dienstgespräche" geführt werden, dann fragt man sich doch• ist denn das nun wirklich nötig in der heutigen Zeit der Verarmung? Wir können dieser übergebührlichen Benutzung des Telefons nur entgegenwirken, indem wir im Bundestag nur eine bestimmte Summe genehmigen. Der Herr Präsident muß nun sehen, wie er im Zusammenwirken mit dem Ältestenrat mit dieser Summe auskommt. Wir beantragen, von 333 000 DM auf 200 000 DM zurückzugehen.
In Tit. 15, Unterhaltung der Dienstgebäude, sind 119 000 DM vorgesehen. und zwar heißt es in der Erläuterung: zur Unterhaltung des Dienstgebäudes 102 500 DM. Das ist eine ungeheure Summe für die Unterhaltung eines Dienstgebäudes, mag es auch noch so groß sein. 102 000 DM für die Unterhaltung ist ungeheuer viel. Wir bitten Sie, den Betrag auf 79 000 DM herabzusetzen. Auch damit wird der Herr Bundestagspräsident auskommen können.
Unter Tit. 16, Bewirtschaftung von Dienstgrundstücken, sind noch einmal 206 400 DM vorgesehen. Sehen Sie sich doch bitte die Beträge in der Erläuterung einmal an: Heizung allein 69 900 DM, Beleuchtung usw. 50 400 DM. Kosten der Reinigung usw. 35 200 DM. Mieten und Pachten usw. noch einmal 30 000 DM. Das ist ein Betrag von 206 400 DM; das ist für ein neues Gebäude nach meiner Ansicht viel zu hoch. Ob der Herr Ewers sich davon überzeugen läßt, das weiß ich nicht. Ich sehe. er ist eben nicht da Aber selbst wenn er da wäre, würde ich auch noch zweifeln, ob er meinen Ausführungen folgen kann.
Das Entscheidende bleibt auch hier das Gefühl für solche Dinge. Wenn man das nicht im Gefühl hat, was man ungefähr für etwas ausgeben kann, dann kann es einen ein anderer gar nicht lehren. Ich bitte also, diesen Betrag von 206 000 DM auf 100 000 DM herabzusetzen.
Dann haben wir die Zahl der Kraftwagen. Es sind 16, die der Bundestag unterhält. Wenn man denkt, daß soviele Abgeordnete gelegentlich hier mit dem Auto fahren, will einem diese Zahl nicht sehr hoch erscheinen. Ich gestehe, daß ich mich gelegentlich abends mal nach Hause fahren lasse.
— Jawohl, das tue ich! Ich habe sonst das Auto fast noch nicht in Anspruch genommen, abgesehen von einer einzigen weiteren Fahrt.
Meine Damen und Herren, das ist doch das gute Recht des Herrn Abgeordneten.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich sage das von vornherein, weil ich weiß, daß es auch andere Abgeordnete gibt, die anders mit den Autos verfahren und sie anders in Benutzung nehmen.
Ich will das nicht wiederholen, was im Haushaltsausschuß über diese Dinge gesagt worden ist. Es sollte nach meiner Ansicht auch einmal unter Namensnennung gesagt werden, dann gäbe es doch vielleicht manchen, der sich schämen würde, wie er mit den öffentlichen Einrichtungen verfährt und umgeht. Ich bin der Meinung, daß für uns 16 Wagen zuviel sind, daß die Hälfte genügt. Wenn wir eben nur acht Wagen haben, die wirklich leistungsfähig sind, dann muß man im Bundestag auch mit diesen Wagen auskommen. Wenn wir der Regierung Wagen streichen wollen, wenn wir ihr sagen wollen: ihr habt zuviel Wagen in Betrieb, dann müssen wir vor allen Dingen mit gutem Beispiel vorangehen. Das will ich versuchen auf diesem Wege zu erreichen.
Unter Tit. 20 finden Sie: Kosten für Sachverständige 10 000 DM. Ich weiß nicht, was für Sachverständige hier herangezogen werden sollten, wenn es nicht die berüchtigten Architekten sind, die im Aufbau von Bonn eine so große Rolle gespielt haben und über die demnächst auch im Untersuchungsausschuß noch manches zu Tage gefördert werden soll. Ich bin der Meinung, es sind Sachverständige genug hier, die kein Geld kosten. Wir brauchen keine 10 000 DM für Sachverständige auszugeben. Deshalb bin ich der Meinung, daß diese 10 000 DM gestrichen werden sollten.
Ich komme zum Tit. 23 b. Hier steht wieder die Frage der Gemeinschaftsküche zur Debatte. Die Gemeinschaftsküche soll mit 18 000 DM unterstützt werden. Man ist im Haushaltsausschuß der Meinung gewesen, daß jeder der Teilnehmer eine kleine, aber ausreichende Summe für die Verköstigung in der Gemeinschaftsküche geben sollte, und ich sehe nicht ein, daß wir da noch 18 000 DM Zuschuß geben. Ich halte dafür, daß 12 000 DM durchaus genügen.
Nun kommen wir zu den Titeln 32 und 33. Meine Damen und Herren, hier sind wir eigentlich mitten in unserem eigenen Gebiet, über das soviel gesprochen und in der Presse geschrieben worden ist, in das auch viel hineingeheimnist wird aus Kreisen, die dem Hohen Haus nicht Wohlwollen. Aber wenn Sie die beiden Beträge unter Tit. 32 und Tit. 33 sehen, dann werden Sie doch feststellen, daß es weit über 5 Millionen DM sind, die hier für Tagegelder und für Aufwandsentschädigungen für den Präsidenten und die Abgeordneten des Bundestags angefordert werden. Ich bin der Meinung: diese Beträge müssen gekürzt werden.
Ohne in die eigentliche Frage der Diäten eintreten zu wollen, sage ich Ihnen ganz offen, daß nach meiner und meiner Freunde Auffassung die Dinge doch zu reichlich sind. Ich will keine Zahlen nennen, vor allen Dingen deshalb nicht, weil wir das Volk draußen mit diesen Zahlen nicht beunruhigen wollen. Aber eins dürfen wir uns doch sagen: diese Summen sind zu hoch. Ich schlage
Ihnen deshalb vor, diese Beträge um ein Drittel zu senken. Wenn wir ein Drittel davon abziehen und danach unsere Diäten und Aufwandsentschädigungen einrichten, dann werden wir etwa da hin kommen, daß wir die Ausgaben vor dem Volke wirklich verantworten können. Mehr will ich darüber nicht sagen. Es ließe sich wahrscheinlich, wenn man die Sache demagogisch aufziehen will, was mir gar nicht liegt, viel darüber reden. Hoffentlich folgen Sie meinem Antrag und senken diese Beträge unter Tit. 32 und Tit. 33 um ein Drittel; dann werden wir schon an den rechten Platz kommen.
Unter Tit. 34 finden wir zur Verfügung des Präsidenten 15 000 DM. Ich glaube, diese Summe können wir uns ersparen. Es wird der Autorität des Präsidenten nichts ausmachen, wenn er diese Summe nicht zur Verfügung hat. Er wird die Summen bekommen, die ihm von Rechts wegen zustehen und durch die sein Amtsaufwand auch entschädigt wird, soweit er entschädigungsfähig ist. Aber nochmals eine besondere Aufwandsentschädigung für den Präsidenten zu bewilligen, halte ich für durchaus unnötig. Streichen Sie im Tit. 34 die 15 000 DM.
Nun zu Tit. 36, Zuschuß zu den Personalkosten des Gaststättenbetriebs. Da sind 51 000 DM ausgegeben worden. Ich will dieses Kapitel hier nicht weiter vertiefen. Ich weiß, daß diese Summen vom Herrn Präsidenten für die Oberkellner und Kellner drüben ausgegeben worden sind, weil sie nicht genug verdienen und drohten, in den Ausstand zu treten. Das ist doch nicht Sache des Präsidenten des Bundestags, sondern Sache des Pächters, der den Gaststättenbetrieb betreibt, seine Kellner richtig zu besolden und sie das verdienen zu lassen, was ihnen zukommt. Wenn sie durch die Trinkgelder, die sie haben, zu wenig verdienen, dann muß der Pächter eben eine Anzahl entlassen und versuchen, den Gaststättenbetrieb mit einem kleineren Personal zu betreiben.
- Das hat mit Sozialismus gar nichts zu tun.
Herr Ewers, wenn Sie das Sozialismus nennen, daß Sie einem Gastwirt, der seine Kellner nicht richtig bezahlt, von seiten des Eigentümers noch Gelder dazu geben, damit er seine Kellner bezahlen kann, dann überlasse ich es Ihnen, eine neue Lehre vom Sozialismus herauszubringen.
— Was kostet S i e das? Sie bekommen Ihr Tagegeld heute sowieso,
ob ich jetzt eine Stunde länger oder kürzer spreche, Sie bekommen es ja doch.
— Wenn Sie mich nicht hören wollen, dann gehen Sie doch weg; es ist Ihnen ja überlassen.
— Das kostet Sie gar nichts und kostet den Bundestag auch nichts! Wenn Sie natürlich unter Redefreiheit bloß die Redefreiheit Ihrer Freunde verstehen, dann haben Sie recht. Aber ich möchte noch einmal wieder an das Wort von Rosa Luxemburg erinnern, die gesagt hat, die Freiheit, die gemeint sei, sei immer die Freiheit des andern und nicht die eigene Freiheit. Im übrigen lasse ich mich dadurch auch gar nicht beirren. Ich spreche, solange ich will; dafür haben wir freie Aussprache. Wenn Sie aber keine freie Aussprache mehr haben wollen, dann bringen Sie wenigstens jetzt so viel Sinn für Freiheit auf, mich anzuhören.
Meine Damen und Herren, darf ich zwischendurch im Interesse des Herrn Abgeordneten Dr. Leuchtgens folgendes feststellen: Wir haben im Ältestenrat keine Beschränkung der Redezeit festgelegt.
— Darf ich noch ein Wort hinzufügen?
— Bitte, wir wollen doch diese Dinge leidenschaftslos besprechen. — Die Dauer der Redezeit ergibt sich aus der Geschäftsordnung, falls keine besondere Redezeit festgelegt ist. Danach darf die Redezeit eine Stunde nicht überschreiten. Dafür, daß das nicht geschieht, wird — da können Sie beruhigt sein — das Präsidium schon sorgen.
Bitte, fahren Sie fort, Herr Abgeordneter.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Im übrigen wird die Demokratie — diese Bemerkung möchte ich Ihnen gegenüber, verehrter Herr Kollege, doch nicht unterdrücken — nicht dadurch gestört, daß einer redet, sondern dadurch, daß einer den andern niederknüppeln will, wie Sie das wollen!
— Natürlich wollen Sie das! Lassen Sie mich doch reden! Freuen Sie sich, wenn Sie von mir etwas lernen können!
— Sie werden mir das Handwerk legen? Das haben Sie wohl von den Kommunisten da drüben gelernt? Von ihnen haben wir Ausführungen dieser Art schon genossen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Abgeordneter Bausch, ich bitte Sie, sich doch in Ihrer Redeweise zu mäßigen!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich bitte also, den Tit. 36 zu streichen.
Ich komme nun noch zu Kap. E 11 der Einmaligen Ausgaben. Dort stehen unter Tit. 7 a 85 300 DM für Neubeschaffung von Dienstkraftwagen. Da ich schon beantragt habe, die Zahl der Dienstkraftwagen zu vermindern, erklärt sich wohl unsere Auffassung, daß der Betrag von 60 000 DM hier auch genügen würde.
Damit habe ich die Einzelpositionen beim Haushaltsplan des Bundestages angegeben, bei denen wir glauben, eine wesentliche Ersparnis erzielen zu können. Sie können ja darüber hinweggehen, können nachher all unsere Anträge niederstimmen.
Nach den Worten des Herrn Abgeordneten Bausch werden Sie ja dafür sorgen, des Herrn Bausch, der die Zügel so kräftig in die Hand nehmen will, der die Redezeit beschränkt haben will,
des Herrn Bausch, der überhaupt ein bißchen die Neigung zum Autokraten hat.
— Sie haben die Neigung zum Autokraten. Sie wollen dafür sorgen, Sie wollen die andern an die Kette legen.
— Das wollen Sie, und das nennen Sie Demokratie!
Herr Abgeordneter Dr.
Leuchtgens, bitte begeben Sie sich an den Rednerplatz!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ob die eigenen Leute hier sind oder nicht, spielt dabei -gar nicht mit. Ich habe es erlebt, daß der Abgeordnete Seelos sprach und niemand von seiner Fraktion da war. Deswegen ist das hier ganz bedeutungslos, ob —
Herr Abgeordneter, wenn Sie weiterreden wollen, dann darf ich Sie bitten, von dem dazu vorgeschriebenen Platz zu sprechen, schon im Interesse der Wirkung Ihrer eigenen Ausführungen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Im übrigen bitte ich, aus den Verhältnissen in meiner eigenen Fraktion keine Schlüsse auf Ihre Fraktionen zu ziehen.
— Vielleicht wäre es aber doch am Platze! Wir haben es ja schon erlebt, wie gerade der Herr Bundeskanzler sich darüber beschwert hat, daß auch die Mitglieder der CDU nicht zur Stelle waren, obgleich es sich darum handelte, einen Antrag gegen die Sozialdemokratie durchzupauken.
Man soll also, wenn man unter dem Glasdach sitzt, nicht mit Steinen werfen.
Auch Herr Abgeordneter Dr. Oellers sollte es nicht tun, der auch immer sehr geneigt ist, mit Steinen zu werfen.
Aber Herr Abgeordneter, ich habe im Bundestag noch nie einen Abgeordneten gesehen, der mit Steinen geworfen hätte!
Das möchte ich zur Ehre aller anwesenden und abwesenden Mitglieder des Bundestages sagen.
Wird das Wort zum Einzelplan II weiter gewünscht? — Bitte, Herr Abgeordneter Matthes.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir sachlich-fachliche Arbeit im Bundestag leisten, dann können wir es vertreten, daß mehr als ein Dutzend Autos oder Kraftwagen laufen; denn schneller können wir das Geld gar nicht verdienen.
Nachdem hier Worte der Kritik an diesem Etat gefallen sind, möchte ich feststellen: der Haushaltsausschuß hat in Zusammenarbeit mit anderen Ausschüssen, die sich gerade mit Angelegenheiten des Bundestages befaßt haben, diese Dinge schon so eingehend erörtert, jede Position so eingehend beraten, daß kaum noch etwas auf diesem Gebiete zu sagen bleibt. Meine Freunde versagen es sich deshalb, noch näher die Materie zu behandeln. Wer glaubt, hier Entschuldigungen vorbringen zu müssen, auch im Hinblick auf das in Kürze anstehende Diätengesetz, der muß wohl die Arbeit, die er selber bisher im Bundestag geleistet hat, und die Arbeit, die die Beamten, Angestellten und Arbeiter für uns geleistet haben, nicht richtig einschätzen. Derjenige, der in seinem Geist fortwährend hierüber ein Transparent sieht, auf dem weiter nichts steht als „Volk hört mit!", bewilligt sich das Geld, das er glaubt, sich gegenüber dem Volke, seinem Fleiß, seinem Können und seiner Pflichterfüllung bewilligen zu dürfen.
Der heutige Tag hat uns j a wieder mit erschütternder Deutlichkeit gezeigt, daß es müßig ist, über Sparsamkeit zu reden, wenn wir uns in diesem Hause nicht an fachliche, sachliche Arbeit gewöhnen können.
Da wartet draußen in allen Schichten, in allen Teilen der Bevölkerung eine von Not gequälte Seele, daß das oder jenes Gesetz, diese oder jene Verordnung zur Verabschiedung kommt, und hier im Hause ist man sich dieser Verantwortung und dieser brennenden Forderung nicht bewußt.
Aus diesem Grunde versagen wir es uns, auf die Einzelheiten des Gesamtetats, nicht nur dieses Etats, der gerade hier ansteht, einzugehen, weil der Haushaltsausschuß in Zusammenarbeit mit dem Vorstand des Bundestages, mit dem Organisations-ausschuß, mit dem Geschäftsordnungsausschuß, und was weiß ich, mit welchen Ausschüssen noch, die sich damit befaßt haben, jede Position eingehend überarbeitet hat. Und das lassen Sie uns doch ganz offen und ehrlich zum Ausdruck bringen: was hier teilweise an Anträgen noch einmal über die Bühne gehen soll, um uns erneut vor den Augen der Öffentlichkeit. vor den Ohren der Welt zu beschäftigen, das geschieht ja lediglich aus propagandistischen Gründen.
Von dieser Linie müssen wir uns entfernen. Gerade diejenigen, die am ehesten glauben, immer wieder das Recht in diesem Hause für sich in Anspruch nehmen zu dürfen, dem Volke etwas zu sagen, sollten in erster Linie diesen Dingen Rechnung tragen. Dafür hat das Volk kein Verständnis. In den Ausschüssen geht es doch sachlich und fachlich zu, ohne die Propagandawalze zu drehen. Warum können wir uns nicht auch hier im Plenum allmählich daran gewöhnen? Dann würde von draußen nicht ein Wort der Klage mehr über die Gelder kommen, die wir uns zu bewilligen haben.
An und für sich ist es überhaupt eine Schande, daß der Deutsche Bundestag sich nach sieben Monaten sein Geld und seine Däten noch nicht bewilligt hat. Dann wäre es draußen still. Und ginge es in diesem Hause so zu, wie es angesichts dieser zum Himmel schreienden deutschen Not sein müßte, würde uns das draußen im Volk bei unseren Sonnabend- und Sonntagsveranstaltungen, bei unserem Gang durch die Flüchtlingslager und durch die Wohnungen, wohin wir unsern Blick und unsern Schritt richten, überall lebendig vor Augen stehen, dann wären wir in unserer Arbeit schon weit, weit gediehen. Dann würde überhaupt keine Kritik an den Maßnahmen geübt, die wir hier zu treffen haben und an denen wir es hier in dem Streit fehlen lassen. Das zum Ausdruck zu bringen, haben mich meine Freunde beauftragt, und aus diesem Grunde geben wir diesem Etat unsere Zustimmung.
Ich habe mich aber weiter noch eines ehrenvollen Auftrages zu entledigen, und das tue ich mit
ganz besonderer Wärme und mit ganz besonderer
Freude. Derjenige unter uns, der in den sieben
Monaten unseres Wirkens seine Augen und Ohren
offengehalten und einmal Verbindung hin und her
aufgenommen hat und der nicht vergessen hat, daß
er als Abgeordneter dieses Hauses, der vom Volke
gekommen ist, auch immer wieder zum Volk gehen
soll, muß mit dankbarem Herzen feststellen, daß
alle diejenigen, die es uns ermöglicht haben, hier
arbeiten zu können, mehr denn ihre Pflicht getan
haben als Beamte, als Angestellte und als Arbeiter.
— Das ist keine Agitation; das überlassen wir Ihnen, verehrter Kollege Renner.
— Vielleicht wäre es zweckmäßig gewesen, Sie hätten sich dieser Aufgabe schon längst einmal entledigt, denn Sie haben weiß Gott oft genug hier oben gestanden. Nun müssen Sie es mir überlassen. Bei mir kommt es aus dem Herzen und nicht aus Propagandawillen. Mir kann man ruhig auf die Fäuste sehen, nicht aufs Maul, verehrter Kollege Renner. Wenn Sie, Herr Kollege Renner, von den Belegschaften, die Sie zu führen hätten, einmal das Prädikat bekommen „ein guter Kamerad", dann brauchen wir kein Arbeitsgericht und nichts mehr, das merken Sie sich! Deswegen erlaube ich mir, dazu das Wort zu nehmen.
Sie hatten Gelegenheit dazu.
Meine Damen und Herren, ich habe mich dieses ehrenvollen Auftrages zu entledigen, und ich tue das von Herzen gern, weil wir in den diversen Ausschüssen engste Verbindung haben mit all den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesem Hause. Namens meiner Fraktion — und ich glaube, ich darf Sie alle einschließen —
danke ich all denen, die in Emsigkeit und harter Pflichterfüllung dafür gesorgt und sich darum gemüht haben, daß dieses junge Parlament so schnell zum Wirken und Tragen kommen konnte und so reibungslos bisher zu arbeiten vermochte. Ich wünschte, mancher unter uns würde sich einen
Beamten oder Angestellten oder Arbeiter dieses Hauses zum Vorbild nehmen.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Mensing.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Der Abgeordnete Leuchtgens hat hier im Laufe der letzten Stunden Ausführungen gemacht, die mich zu einer Stellungnahme veranlassen. Die Worte, die er hier gesprochen hat, erinnern mich lebhaft an die Jahre vor der Machtübernahme der Nazis. '
Ich selbst erinnere mich jener Methode, mit der man in den Jahren vor 1933 im hannoverschen Provinziallandtag arbeitete. Herr Kollege Leuchtgens, da erlebte ich einmal, daß — ich hätte beinahe gesagt: Ihr Kollege Rust —
der damalige Minister und Abgeordnete Rust im hannoverschen Provinziallandtag den Antrag stellte, die Tagegelder, die nur 16 Mark betrugen, um die Hälfte zu ermäßigen. Damals, erinnere ich mich, traten wir von unserer Fraktion vor und erklärten: Herr Rust, wir wollen Ihrem Sparsinn entgegenkommen. Wir stellen zunächst fest, daß von den 8 Herren Ihrer Fraktion 5 Herren Reichstagsabgeordnete sind, die ihre Reichstagsdiäten in die Tasche stecken. Weiter sind 5 Ihrer Herren pensionierte Beamte, die von einer zweiten staatlichen Stelle ihre Pension beziehen. Und als Drittes: Schämen Sie sich nicht, sich hier noch die Tagegelder des hannoverschen Provinziallandtages geben zu lassen? Wir wollen aber, wie gesagt, Ihrem Sparsinn entgegenkommen und stellen daher den Antrag: Doppelverdiener des hannoverschen Provinziallandtages erhalten in Zukunft kein Tagegeld mehr. Und ich erinnere mich noch der Situation
— Herr Kollege Renner, das interessiert auch Sie —, wie sich der ganze Landtag erhob und lediglich die NSDAP-Fraktion und die KPD-Fraktion sitzen blieben. Als sich alle erhoben hatten, da stand der KPD-Fraktionsführer — damals der Abgeordnete Suplieth, wenn ich mich recht erinnere — auf und rief Herrn Rust zu: „Rust, es sieht besser aus, wenn wir uns auch erheben!"
Und so stand der ganze Landtag auf.
Sehen Sie, das ist die Methode, mit der auch Sie heute arbeiten. Das ist Theorie und Praxis, ist die Methode, mit der ein anderer Kollege Ihrer Fraktion im Lande herumreist und im Volke erzählt, daß die Tagegelder deshalb noch nicht hätten ermäßigt werden können, weil Sie nicht in der Lage gewesen wären, die zehn Unterschriften für einen entsprechenden Antrag zusammenzubringen. Ich habe Herrn von Thadden vor Wochen geschrieben, daß ich bereit wäre — und auch andere Kollegen meiner Fraktion —, ihm die fehlenden Unterschriften zur Verfügung zu stellen, damit die Frage hier behandelt werden kann; allerdings in einem anderen Sinne, als Sie sich die Dinge vorstellen. Wenn wir schon zu einer Kürzung kommen wollen, kann dies nur geschehen, wenn dies individuell geschieht.
Worauf ist es denn zurückzuführen, daß das Parlament eine beruflich verhältnismäßig einseitige Zusammensetzung erfahren hat, daß zum Beispiel die Massen, die ich vom Handwerk vertrete, hier nicht vertreten sind.
Herr Leuchtgens, ich möchte Ihnen das Rätsel lüften und Ihnen sagen, worauf das zurückzuführen ist. Ein Handwerksmeister — und wir haben eine Million selbständige Handwerksbetriebe allein im Bundesgebiet —, der es wagt, sich in die politische Arena zu begeben, muß sich von vornherein einen erstklassigen Geschäftsführer oder Werkmeister nehmen, wenn sein Geschäft nicht zurückgehen soll. Oder er muß es so machen, wie ich es getan habe, einen Teilhaber in sein Geschäft nehmen, damit er sich hier betätigen kann.
Sehen Sie, das ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns. Die Methode, mit der Sie arbeiten, ist nichts anderes — um ein scharfes Wort zu gebrauchen — als der Appell an den inneren Schweinehund im Menschen.
Ich möchte Sie daher herzlich bitten: ziehen Sie daraus die Schlußfolgerung. Mit dieser Methode werden Sie sich bewußt oder unbewußt zu Totengräbern der heutigen Demokratie machen.
Meine Damen und Herren! Weitere Wortmeldungen zu den Einzelplänen II und II a liegen nicht vor. Ich schließe daher die Aussprache zu Einzelplan II in Verbindung mit Einzelplan II a.
Ich rufe auf
Einzelplan III — Haushalt des Bundesrates —
Ich stelle fest, daß der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Seuffert, nicht da ist. Darf ich das Einverständnis des Hauses annehmen, daß ich diese Beratung auf morgen verschiebe?
— Verzeihung, ich frage, ob das Haus einverstanden ist, nachdem ich mich vorher mit einigen Herren in Verbindung gesetzt habe. Es erhebt sich -- wenn der vom Ausschuß vorgesehene Berichterstatter nicht da ist — jetzt die geschäftsordnungsmäßige Frage, wer an seine Stelle treten soll. Eine Bestimmung in der Geschäftsordnung ist darüber nicht enthalten. Das stelle ich ausdrücklich fest.
— Sie sind bereit, diesen Bericht über den Bundesratshaushaltsplan zu erstatten?
— Dann darf ich zunächst das Einverständnis des Hauses feststellen, daß an Stelle des vorgesehenen Berichterstatters, des Herrn Abgeordneten Seuffert — —
— Zur Geschäftsordnung? Das ist etwas anderes. Bitte, Herr Abgeordneter!
Meine Damen und Herren! Ich bin der Auffassung, daß durch die itio in montes die sachliche Beratung zur Verabschiedung des Haushaltsplanes keine Verzögerung erleiden dürfte. Da wir im Augenblick keinen mündlichen Berichterstatter haben, darf ich geziemend darauf aufmerksam machen, daß wir aber einen schriftlichen Bericht haben; er liegt uns allen vor.
Er heißt:
Einzelplan III — Haushalt des Bundesrates. Antrag des Ausschusses:
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Einnahmen und Ausgaben im Haushalt des Bundesrates bestimmen sich nach anliegendem Einzelplan III.
Dieser Haushaltsplan schließt demnach ab in Einnahme mit 3 000 DM,
in Ausgabe mit 687 800 DM,
mithin Zuschuß 684 800 DM.
Der Haushaltsausschuß
Schoettle Seuffert
Vorsitzender. Berichterstatter.
Ich beantrage, diesen schriftlichen Bericht als genügend anzusehen und auf dieser Grundlage die Aussprache zu eröffnen.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten für den Vortrag des schriftlichen Berichts
und stelle das Einverständnis des Hauses damit fest, daß auf den mündlichen Bericht verzichtet wird. — Ich höre keinen Widerspruch.
— Sie protestieren dagegen? — Eine überwiegende Mehrheit ist anderer Meinung.
Ich eröffne daher die Aussprache über Einzelplan III. Wer wünscht das Wort zum Einzelplan III, Haushalt des Bundesrates? — Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Seelos.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Haushalt des Bundestages sieht, wie Sie eben gehört haben, eine Gesamtsumme von 9 055 000 DM und der Haushalt des Bundesrates nur eine Summe von 684 000 DM vor. Ein Verhältnis von 1 zu 13. Wir glauben aber nicht, daß dieses zahlenmäßige Verhältnis der Bedeutung der beiden Einrichtungen entspricht. Wir sind erstaunt. daß der Bundesrat sich mit dieser wirklich bescheidenen Summe begnügt hat. Wir wissen nicht: hat er sich vielleicht durch das Vorgehen der Bundesregierung einschränken lassen, die einmal versucht hat, seinen Etat auf die Hälfte herabzusetzen,
oder will er von den nach der Verfassung möglichen Rechten selbst nicht Gebrauch machen? Denn der Bundesrat hat nach dieser Verfassung eine sehr gewichtige Stellung. Der Bundesrat ist schließlich die Gesamtrepräsentation der Länder. Der Bundesrat hat über die Rechte des Bundestags hinaus nicht nur das Gesetzgebungsrecht, sondern nach Artikel 50 auch die Beteiligung an der Verwaltung. Nach Artikel 76 hat er ebensosehr wie die Bundesregierung und der Bundestag das Initiativrecht in der Gesetzgebung.
Wir müssen nun zu unserem Bedauern feststellen, daß der Bundesrat von diesem Initiativrecht praktisch überhaupt noch keinen Gebrauch
gemacht hat. Er läßt die ganze Gesetzgebungsarbeit auf sich zukommen und nimmt erst dann Stellung. Wir bedauern, daß der Bundesrat sich nicht viel stärker im Interesse der Länder in diese Gesetzgebungsarbeit einschaltet. Das hat sich schon von Anfang an bemerkbar gemacht. Der Bundesrat hat nicht weniger als drei Monate gebraucht, bis er überhaupt zu einer Organisation seines Sekretariats kam, bis er überhaupt wußte, wie er seine Arbeit gestalten sollte.
Der Bundesrat hat sich zum Beispiel auch rein formal nach außen mit einer Zurückschiebung seines Einflusses abgefunden. Denn der Bundesratspräsident ist doch im gegebenen Falle derjenige, der für den Bundespräsidenten einspringen muß. Der Bundesratspräsident ist wohl immer der Ministerpräsident eines Landes. Die Zusammensetzung des Bundesrates aus den Regierungen der Länder sichert ihm eine ganz große Stellung. Aber, wie dies schon vorgekommen ist, rangiert nach der offiziellen Hierarchie bei Staatsakten der Bundesratspräsident hinter dem Bundestagspräsidenten, der doch eine mehr formale Stellung einnimmt.
Oder zum Beispiel ein weiterer Vergleich. Der Direktor des Bundestags ist als Ministerialrat in
A la eingeordnet, ebenso der Direktor des Bundesrates. Nun besteht aber hier wiederum ein wesentlicher Unterschied. Der Direktor des Bundestags hat eine reih formale, technische Stellung, während der Direktor im Bundesrat durch seine koordinierende Tätigkeit und sein Koordinieren der Länderaufgaben doch auch eine politische Stellung haben sollte. Man sieht also, daß der Bundesrat die Möglichkeiten in keiner Weise ausgeschöpft hat, die ihm die Verfassung gibt. Wir bedauern sehr, daß er sich in dieser Weise in seiner verfassungsrechtlichen Stellung hat zurückschieben lassen.
Der Etat ist nicht ausreichend, um sein Initiativrecht, diese Einschaltung in die Gesetzgebung, wirklich durchzuführen. Wir bitten daher, daß der künftige Haushalt viel weiter ausgebaut wird, so daß der Bundesrat sein Recht wirklich geltend machen kann. Zum äußeren Zeichen für den Wert, den wir darauf legen, daß dieser Bundesratshaushalt entsprechend gestaltet wird, beantragen wir, daß der Direktor des Bundesrates, der zur Zeit sich in einer A 1 a-Stelle befindet, aber für seine Person die Bezüge von B 7 hat, in eine Stelle nach
B 4 kommt. Einen entsprechenden schriftlichen Antrag werde ich einreichen.
Wer wünscht noch das Wort zu Einzelplan III? — Das Wort zur Geschäftsordnung hat Herr Abgeordneter Gengler.
Meine Damen und Herren! Der bisherige Verlauf der Aussprache hat gezeigt, daß hier die Verhandlungen des Haushaltsausschusses in einem Ausmaß wiederholt werden, wie es Zeit. und Umstände nicht als erforderlich erscheinen lassen. Ich beantrage daher, daß wir die Redezeit ohne Rücksicht auf kleine oder große Fraktionen für den Redner in der Debatte auf fünf Minuten festsetzen.
Meine Damen und Herren, darf ich zu diesem geschäftsordnungsmäßigen An-
trag folgendes sagen. Es ist ja bereits heute nachmittag auf Antrag des Herrn Abgeordneten Schröter beschlossen worden, ab 18 Uhr mit den Abstimmungen zu beginnen. Ich stelle fest, daß es 18 Uhr ist. Wir können also jetzt schon bei der Aussprache über den Einzelplan III überhaupt nicht mehr viel weitergehen. Ich richte von mir aus in sinngemäßer Aufnahme der Anregung oder des Antrags des Herrn Abgeordneten Gengler an diejenigen Damen und Herren, die etwa jetzt noch zum Haushalt des Bundesrates sprechen, die Bitte, darauf Rücksicht zu nehmen, daß wir ab 18 Uhr mit den Abstimmungen der bisher besprochenen Gesetze und Einzelpläne beginnen wollen.
— Bald 18 Uhr, Herr Kollege Loritz!
Zur Geschäftsordnung hat das Wort Herr Abgeordneter Dr. Leuchtgens. Sie wollen doch zum Geschäftsordnungsantrag des Herrn Abgeordneten Gengler sprechen?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich habe den Geschäftsordnungsantrag, den der Herr Abgeordnete Gengler gestellt hat, schon nach meiner zweiten Rede erwartet. Man will mir eben einen Maulkorb anlegen, man will mich nicht reden lassen.
Das ist der Sinn des Antrages, die Redezeit auf fünf Minuten zu beschränken. Warum wollen Sie mich denn nicht reden lassen, verehrter Herr Kollege Gengler?
— Warum? Ich verstehe Sie nicht.
— Ich bin da, wenn ich etwas zu sagen habe. Und
wenn ich nichts zu sagen habe, bin ich nicht da, verehrter Herr Kollege Mayer. Es geht mir nicht so wie Ihnen. Sie sagen manchmal etwas, wo Sie besser geschwiegen hätten.
Ich gehöre nun zu denen, die nur dann etwas sagen, wenn sie was zu sagen haben.
Ich gebe mich also mit einer Beschränkung der Redezeit nicht zufrieden. Wir haben hier als Abgeordnete das Recht, unsere Meinung zu sagen. Wenn Sie uns daran hindern, dann sorgen Sie in der Tat dafür, daß wir überhaupt keine Demokratie haben.
Hier steht das Haushaltsgesetz zur Debatte. Das Haushaltsgesetz ist das wesentlichste Stück unserer ganzen Gesetzgebungs- und Beaufsichtigungsarbeit. Wenn Sie mir dazu überhaupt nicht das Wort geben oder mich durch künstliche Beschränkung der Redezeit behindern wollen, dann bedaure ich Sie und nicht mich. Sie verhindern dann eine freie Aussprache. Ich weiß ganz genau, daß es Ihnen weh tut, wenn ich hier meine Anträge stelle; ich kann aber nicht anders. Ich konnte sie im Haushaltsausschuß nicht stellen, da muß ich sie im Plenum stellen, und das hat an und für sich ja auch gar nichts zu sagen. Wenn Sie ein bißchen großzügiger wären, würden Sie in der Zeit, in der ich hier spreche, eine Tasse Kaffee trinken, wenn Sie mich nicht hören wollen;
aber wenn Sie mir nun das Wort verbieten, wie es vorhin schon Herr Bausch androhte und jetzt der Herr Gengler wieder, dann kennzeichnet das wirklich den Geist, der in Ihren Reihen herrscht!
Meine Damen und Herren, ich stelle jetzt folgendes fest: Es ist genau 18 Uhr, also der Zeitpunkt, der vorhin von dieser Versammlung als derjenige beschlossen worden ist, von dem ab die Abstimmungen beginnen sollen, gleichgültig, wie der Stand der Diskussion ist. — Die Diskussionen sind abgeschlossen worden, bzw. es liegen Haushaltsausschußanträge vor, Abänderungsanträge über das Gesetz bis einschließlich Einzelplan II a. Im Sinne des vorhin gefaßten Beschlusses beginnen wir daher mit der Abstimmung.
— Herr Abgeordneter Renner, Sie hatten sich zur Geschäftsordnung gemeldet. Das ist damit erledigt? — Danke schön!
Meine Damen und Herren, wir kommen nunmehr zur Abstimmung. Das Wort zur Abstimmung hat der Herr Abgeordnete Dr. Bertram.
Ich beantrage namentliche Abstimmung über den Antrag Nr. 743 des Zentrums Ziffern 2 bis 5. Es handelt sich bei der Frage, die bei diesem Punkt zur Debatte steht, um die mögliche Einsparung von 8 Millionen DM im halben Etatsjahr. Das ist eine so wichtige Frage, daß in ihr jeder Abgeordnete seine Entscheidung durch namentliche Abstimmung bekanntgeben sollte.
Meine Damen und Herren! Wir kommen nunmehr zum § 2 in der Fassung der Drucksache Nr. 682 und haben abzustimmen über die dazu vorliegenden Abänderungsanträge, und zwar auf Drucksache Nr. 734 der SPD, Ziffern 4, 5, 6, d. h. Streichung der Haushaltspläne von ERP-Ministerium, Ministerium für gesamtdeutsche Fragen und Ministerium für Angelegenheiten des Bundesrates. Derselbe Antrag ist inhaltlich und fast wörtlich in dem nicht vervielfältigt vorliegenden, hier eingebrachten Antrag des Zentrums, ebenfalls Einzelpläne V, XVI und XVII zu streichen, enthalten. Dasselbe gilt für den Antrag von Dr. Leuchtgens und Genossen auf Streichung der Einzelpläne V, XVI und XVII und schließlich für den Antrag der WAV für die Ziffern 2 und 3, die sich ausdrücklich auch auf die Einzelpläne XVI und XVII beziehen. Ich nehme das Einverständnis des Hauses an, weil alle diese Anträge mit Ausnahme des Antrags Ziffer 1 der WAV übereinstimmend sind in bezug auf die Streichung der von mir genannten Einzelpläne, daß wir insgesamt über die — —
— Schön, wenn getrennte Abstimmung gewünscht wird, dann bitte!
Wir beginnen also jetzt mit der Abstimmung. Wer für die Streichung des Einzelplanes V nach dem Antrag des Zentrums, nach dem Antrag der SPD, nach dem Antrag Leuchtgens und Genossen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben.
—Haben Sie namentliche Abstimmung beantragt? — Dann frage ich zunächst, ob dieser Antrag auf namentliche Abstimmung unterstützt wird, wobei ich Ihnen loyalerweise entgegenkomme, denn ich bin bereits in der Abstimmung.
Bitte, meine Damen und Herren, jetzt frage ich, ob der Antrag des Abgeordneten Dr. Bertram auf namentliche Abstimmung die nötige Unterstützung von 50 Stimmen findet. - Meine Damen und Herren, es unterliegt keinem Zweifel, und wir sind hier oben im Vorstand einmütig der Meinung, daß die Zahl von 50 Stimmen nicht erreicht ist. Insofern entfällt die Voraussetzung für die Durchführung einer namentlichen Abstimmung.
Meine Damen und Herren! Begeben wir uns nunmehr an das schwierige Geschäft der Abstimmung selbst. Ich wiederhole: Wer für die Streichung des Einzelplans V, Haushalt des ERP-Ministeriums, gemäß dem Antrag der SPD auf Drucksache Nr. 734, gemäß dem Antrag des Zentrums auf Drucksache Nr. 743 — er ist inzwischen veröffentlicht worden, höre ich — und gemäß dem Antrag Leuchtgens und Genossen ist, den bitte ich die Hand zu erheben. — Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag auf Streichung des Einzelplans V ist zweifellos mit Mehrheit abgelehnt.
Wer für die Streichung des Einzelplans XVI, Haushalt des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen, gemäß dem Antrag der SPD auf Drucksache Nr. 734, gemäß dem Antrag des Zentrums auf Drucksache Nr. 753 und gemäß dem Antrag Leuchtgens und Genossen und der WAV ist, — —
— Ich sehe hier folgendes: Wir müssen doch zuerst in der Reihenfolge der Einzelpläne abstimmen. Da liegt zuerst der Antrag zum Einzelplan XIV von der WAV vor. Das ist der Haushalt des Bundesministeriums für den Wohnungsbau. Dieser Antrag wiederholt sich in keinem der anderen Anträge. Wer für diesen Antrag ist — Streichung des Einzelplans XIV, Bundesministerium für den Wohnungsbau —, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Danke. Der Antrag ist eindeutig mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen dann zu dem- Antrag der Bayernpartei, Einzelplan XV neu zu fassen, wie er auf der Drucksache Nr. 749 vorliegt. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist mit eindeutiger Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen dann zu den Anträgen auf Streichung des Einzelplans XVI, Haushalt des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen. Hierzu liegen die Anträge auf Drucksache Nr. 734 der SPD, auf Drucksache Nr. 743 Ziffer 4 des Zentrums, der Antrag Leuchtgens und Genossen sowie der Antrag Loritz von der WAV Drucksache Nr. 747 Ziffer 2 vor. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben; — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
Meine Damen und Herren! Nunmehr kommen wir zu den Anträgen auf Streichung des Einzelplans XVII, des Haushalts des Bundesministeriums für die Angelegenheiten des Bundesrates. Ein gleichlautender Antrag wird gestellt auf Drucksachen Nr. 734, N. 747 und Nr. 743 Ziffer 5. Außerdem liegt derselbe Antrag von Herrn Abgeordneten Leuchtgens vor. Wer also für Streichung des Einzelplans XVII, des Haushalts des Bundesministeriums für die Angelegenheiten des Bundesrates, beantragt von den verschiedensten Fraktionen, ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letztere war die Mehrheit; damit sind die Anträge abgelehnt.
Ich mache ferner darauf aufmerksam, daß, wenn I ich recht höre, vom Bundesfinanzministerium darum gebeten worden ist, in der Ziffer 25, wo es heißt „Finanzielle Hilfe für die Stadt Berlin", zu sagen: „für Berlin". Wer für diese Änderung, d. h. für die Weglassung der Worte „die Stadt" ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. Ich bitte um die Gegenprobe. — Fast einstimmig angenommen.
Da nunmehr die zu § 2 vorliegenden Abänderungsanträge abgelehnt sind, darf ich wohl das Einverständnis des Hauses dazu feststellen, daß es mit der vorliegenden Fassung des § 2 einverstanden ist.
Wir kommen zu § 2 a. Hierzu liegt der Antrag, und zwar von der Fraktion der FDP, von Vertretern der CDU usw. vor, hinter den Worten „Im Vereinigten Wirtschaftsgebiet" einzufügen: „sowie in den Ländern Baden, Rheinpfalz und Württemberg-Hohenzollern". Ich sehe diesen Antrag als einen Zusatzantrag an und bitte diejenigen, die für diesen Zusatzantrag sind, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit.
Wer nunmehr für § 2 a im ganzen einschließlich der soeben beschlossenen Änderung bzw. des Zusatzes-ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich danke. Das ist die Mehrheit.
Zu den §§ 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 liegen keine Abänderungsanträge vor. Ich darf das Einverständnis des Hauses mit diesen Paragraphen feststellen.
Meine Damen und Herren! Zu § 10 liegen die Anträge auf Drucksache Nr. 737 und 742 vor, die Sie vor sich haben. Wir stimmen darüber ab. Wer für den Abänderungsantrag auf Drucksache Nr. 737 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist gegen 4 oder 5 Stimmen mit eindeutiger Mehrheit angenommen.
Wer für den Antrag auf Drucksache Nr. 742 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist gegen wenige Stimmen mit eindeutiger Mehrheit angenommen.
Wer nunmehr für § 10 mit der soeben durch die Annahme der Abänderungsanträge Nr. 737 und 742 bewirkten Fassung im ganzen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — § 10 ist gegen wenige Stimmen mit überwältigender Mehrheit angenommen.
Wer für § 11, § 14, § 15 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke schön. Die Gegenprobe! — Wiederum mit der gleichen Mehrheit angenommen.
Wer nunmehr für die Einleitung und die Überschrift ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Wiederum mit eindeutiger Mehrheit angenommen.
Ich stelle nunmehr fest, daß wir in zweiter Lesung die Drucksache Nr. 682, den Entwurf eines Gesetzes über die vorläufige Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltsplans angenommen haben.
Wir kommen nunmehr gemäß Absprache zunächst zu der Abstimmung über Einzelplan I in Verbindung mit Drucksache Nr. 670 und den dazu eingegangenen Abänderungsanträgen der Abgeordneten Dr. Leuchtgens und Genossen und zu dem Antrag der WAV. Beide Anträge sind hier von den Herren Antragstellern im einzelnen vorgelesen worden; ich brauche sie deshalb wohl nicht noch einmal vorzulesen. — Wer für den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Leuchtgens und Ge-
nossen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Mit eindeutiger Mehrheit abgelehnt. — Wer für den Antrag der Fraktion der WAV ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Mit eindeutiger Mehrheit abgelehnt.
Wer nunmehr für den Einzelplan I gemäß der Drucksache Nr. 670 ist — in Einnahmen 300 DM, in Ausgaben 794 400 DM, Zuschuß 794100 DM —, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Gegen wenige Stimmen mit eindeutiger Mehrheit angenommen.
Damit kommen wir zu Einzelplan II in Verbindung mit Drucksache Nr. 671. Dazu liegen zwei Anträge vor, einmal der Antrag des Herrn Abgeordneten Loritz und Fraktion, der Ihnen bereits mündlich vorgetragen worden ist. Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Mit eindeutiger Mehrheit abgelehnt.
Es liegt ferner der von dem Herrn Abgeordneten Dr. Leuchtgens und Genossen mündlich vorgebrachte Abänderungsantrag vor. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Gegenprobe. — Damit ist auch dieser Abänderungsantrag abgelehnt.
Wer nunmehr für den Einzelplan II mit den in der Drucksache Nr. 671 ausgeworfenen Einnahmen und Ausgaben im ganzen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Mit eindeutiger Mehrheit angenommen.
Meine Damen und Herren! Wir kommen damit zu Einzelplan II a. Ein Abänderungsantrag dazu liegt nicht vor. Wer für diesen Einzelplan II a in Verbindung mit Drucksache Nr. 672 einschließlich der ausgewiesenen Einnahmen und Ausgaben im ganzen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Mit eindeutiger Mehrheit beschlossen.
Damit sind wir mit den für heute vorgesehenen Abstimmungen am Ende, denn wir -hatten Beratung und Aussprache über Einzelplan III — Haushalt des Bundesrates — noch nicht beendet. Ich berufe die nächste — —
— Verzeihung, dann müssen Sie Ihre Anträge anders stellen. Es ist heute mittag ausdrücklich beschlossen worden, um 6 Uhr abzustimmen.
Das Wort zur Geschäftsordnung hat Herr Abgeordneter Euler.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte den Antrag von heute mittag so aufgefaßt, daß zwar um 6 Uhr die Abstimmungen vorgenommen werden sollten, daß aber dann anschließend die Beratung fortgesetzt wird,
um an Einzelplänen zu erledigen, was erforderlich ist, wenn wir überhaupt Aussicht haben wollen, in dieser Woche mit dem Haushalt fertig zu werden. Ich bitte Sie also, damit einverstanden zu sein, daß wir die Sitzung fortsetzen.
Ich bin für diese nachträgliche Interpretation sehr dankbar und ware noch
dankbarer gewesen, wenn sie mir vorher gegeben worden wäre.
— Also bitte noch einmal zur Geschäftsordnung.
Ich stelle den Antrag, auch weiterhin so wie bisher im Laufe des heutigen Nachmittags zu verfahren. Wir setzen die Beratungen fort und nehmen die Abstimmungen dann um 20 Uhr vor.
Wird das Wort zu diesem geschäftsordnungsmäßigen Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Oellers gewünscht?
Bitte, Herr Abgeordneter Loritz.
Meine Damen und Herren! Wir warnen Sie, auf diese Art und Weise ein Gesetz durchpeitschen zu wollen.
Das ist keine Art, wie hier Beratungen gemacht werden.
Wir warnen Sie! Niemals wird die Öffentlichkeit verstehen, daß hier in einer solchen Art und Weise die Beratungen übers Knie gebrochen werden sollen. Wir protestieren schärfstens gegen diese Form und verlangen, daß heute, wie es der Herr Präsident ursprünglich wollte, bis morgen vertagt wird.
Darf ich das Einverständnis des Hauses feststellen, — —
— Ich habe einem Herrn für und einem gegen den Antrag das Wort erteilt.
— Der Ausdruck „Wir wollen arbeiten" ist vollkommen parlamentarisch und bedarf deshalb keiner geschäftsordnungmäßigen Beanstandung. Darf ich das Einverständnis des Hauses mit dem geschäftsordnungsmäßigen Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Oellers feststellen?
Dann bitte ich diejenigen, die für diesen Antrag sind, die Hand zu erheben. — Das ist eindeutig die Mehrheit.
Meine Damen und Herren! Wir fahren in der Aussprache mit dem
Einzelplan III — Haushalt des Bundesrates — fort. Bisher hat der Herr Abgeordnete Dr. Seelos gesprochen und einen Abänderungsantrag gestellt. Das Wort hat zunächst Herr Abgeordneter Dr. Ehlers.
Meine Damen und Herren! Ich möchte zuvor zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Dr. Leuchtgens noch ein Wort sagen. Niemand in diesem Hause wird irgendeinem Abgeordneten das Recht bestreiten wollen, sachliche Ausführungen zu machen. Aber ich muß Einspruch dagegen erheben, daß durch die Art und Weise der
Ausführungen des Herrn Abgeordneten Leuchtgens hier der Eindruck erweckt wird, als ob der Haushaltsausschuß über diese Dinge leichtfertig hinweggegangen wäre.
Es ist ganz eindeutig und klar, daß alle Mitglieder des Haushaltsausschusses — sowohl der Regierungsparteien wie der Opposition — in einer außerordentlich sorgfältigen Arbeit — —
Meine Damen und Herren, ich bitte, dem Redner in Ruhe zuzuhören und auch die Plätze einzunehmen; dafür sind sie nämlich da.
— jeden einzelnen Punkt durchberaten haben.
Ich weise darauf hin, daß der Herr Abgeordnete Leuchtgens in einem sehr erfreulichen Arbeitseifer als Gast an fast sämtlichen Sitzungen des Haushaltsausschusses teilgenommen hat, daß der Herr Vorsitzende in sehr großzügiger Handhabung der Geschäftsordnung des Ausschusses ihm wiederholt die Möglichkeit gegeben hat, das Wort zu nehmen. Ich erinnere mich nicht, daß der Abgeordnete Leuchtgens jemals dem Ausschuß irgendeinen produktiven Vorschlag gemacht hätte.
Ich kann daher nur sagen, daß das, was der Herr Abgeordnete Leuchtgens hier vorträgt und beantragt, nicht für die sachliche Arbeit dieses Hauses, sondern für die Propaganda in der nicht informierten Öffentlichkeit bestimmt ist.
Ich betrachte das nicht als Förderung der Arbeit, die uns aufgetragen ist. Meine Damen und Herren, es heißt nicht, einem Abgeordneten das Wort abschneiden, wenn gefordert wird, daß hier in einer Form mitgearbeitet wird, die wir vor der Sache, die uns anvertraut ist, verantworten können.
Ich darf ein weiteres Wort zu dem Organisations- und Stellenplan des Deutschen Bundesrats sagen. Ich halte es nicht für richtig, wenn man glaubt, das Gewicht des Deutschen Bundesrats nach dem Betrag, der im Haushaltsplan an Ausgaben angesetzt ist, beurteilen zu sollen. Es ist gar kein Zweifel, daß zwischen dem Bundestag und dem Bundesrat ein sehr wesentlicher Unterschied insbesondere im Hinblick auf die Tatsache besteht, daß der Bundesrat sich durchweg aus Ministern zusammensetzt, die sowieso im Dienste der Länder stehen und die diätenmäßig usw. ganz anders behandelt werden müssen.
Ich weise darauf hin — und ich bitte Sie, das im Organisations- und Stellenplan, wie er Ihnen vorliegt, nachzuprüfen —, daß sowohl bei der Einstufung des Direktors des Bundesrats wie insbesondere bei der Einstufung der Sekretäre der Ausschüsse des Bundesrates der Haushaltsausschuß außerordentlich entgegenkommend gewesen ist. Es ist uns vorgetragen worden, daß die Sekretäre der Ausschüsse des Bundesrates in noch anderer Weise als die des Bundestags, die durchweg nach TOA III oder A 2 c 2 eingestuft
sind, sachverständig sein müßten, und Sie werden finden, daß fast sämtliche Stellen der Sekretäre des Bundesrats mit Beamten im Ministerialratsrang besetzt sind. Ich glaube, das macht deutlich, daß jedenfalls der Haushaltsausschuß nicht die Absicht gehabt hat, die sachliche Arbeit des Bundesrates in irgendeiner Weise zu beschränken, sondern sich bemüht hat, alle personellen und sachlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit der Bundesrat die ihm nach dem Grundgesetz obliegenden Arbeiten ausreichend und gut wahrnehmen kann
Im übrigen mache ich darauf aufmerksam, daß sich der Haushaltsausschuß selbstverständlich auf den Standpunkt gestellt hat, es sei nicht Aufgabe des Bundestags als eines Parlamentes, das andere Haus, den Bundesrat, in seiner Haushaltsgestaltung in irgendeiner Weise zu beschneiden, sondern daß wir hier aus Gründen der Courtoisie — von der ich gewünscht hätte, daß man sie auch gegenüber dem Herrn Bundespräsidenten hier in der Debatte hätte walten lassen — genötigt sind, das, was der Bundesrat fordert, ihm zu bewilligen, weil wir erwarten, daß er in gleicher Weise auch nicht unnötig in den Haushalt des Bundestages hineinredet. Ich glaube, daß wir uns zu dieser Praxis bequemen sollten, weil nur auf diese Weise eine sachliche und förderliche Zusammenarbeit dieser beiden Häuser geschehen kann.
Ich bitte also darum, den Haushalt des Bundesrats in der vorliegenden Form anzunehmen. Der Bundesrat hat, worauf ich ausdrücklich hinweise, Vorteile davon, daß er im Hause des Bundestags untergebracht ist und so mancherlei Kosten, die sonst unmittelbar anfallen würden, hier nicht entstehen, sondern im Haushalt des Bundestags erscheinen. Den Anliegen und den Notwendigkeiten des Bundesrats ist durch diesen Haushalts-, Organisations- und Stellenplan hinreichend Rechnung getragen.
Der Herr Abgeordnete Leuchtgens hat das Wort.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren! Ich werde von allen Seiten angegriffen. Das wundert mich weiter gar nicht, und ich möchte diese Angriffe auch nur insoweit richtigstellen, als sie falsch sind.
Ich fange zunächst mit dem Herrn Kollegen Dr. Ehlers an. Er hat gesagt, ich hätte fast allen Sitzungen des Haushaltsausschusses beigewohnt. Jawohl, das habe ich. Ich habe die Herren kommen und gehen sehen und habe sehr viele gesehen, die einmal da waren und dann wieder dutzendemal nicht da waren. Von einer kontinuierlichen Arbeit im Haushaltsausschuß kann nach meinen Beobachtungen nicht die Rede sein.
— Das ist nicht frei erfunden. Dann betrachten Sie sich bitte die Protokolle und lassen Sie sich von den Protokollen sagen, wer da war und wer nicht da war. Es sind ganz wenige Herren — zum Beispiel der Herr Kollege Dr. Pünder —, die regelmäßig anwesend waren; Sie können sich die von den 27 Herren, die immer da waren und sich
nicht durch andere Herren haben vertreten lassen, an den zehn Fingern abzählen.
Ich hätte die Sprache nicht auf diese Dinge gebracht, aber Sie haben mich herausgefordert, so daß ich diese Dinge auch einmal darlegen muß. Von einer kontinuierlichen Arbeit im Haushaltsausschuß kann überhaupt nicht die Rede sein. Die meisten Herren waren ganz sporadisch da, ließen sich oft vertreten, und die Vertreter wußten natürlich nichts von dem, was vorangegangen war. Halten wir das einmal fest.
Ich benutze diese Gelegenheit, um zu gleicher Zeit zu sagen, daß wir mit dieser Arbeit in den Ausschüssen nicht weiterkommen.
Sie haben 27 Abgeordnete in diesem einen Ausschuß. So geht es nicht; das sind viel zuviele. Die Mitglieder interessieren sich vielfach gar nicht dafür, bringen zum Teil nicht die Voraussetzungen mit und können sich infolgedessen auch nicht als die fühlen, die nun wirklich etwas zu sagen haben. Wir könnten einen Ausschuß von höchstens 11 oder 13 Leuten haben, die regelmäßig anwesend wären und auch wirklich Interesse und Verständnis für die Sache hätten. Dann könnten wir die Dinge weiterführen.
Daß wir 35 oder 39 Ausschüsse haben, ist eine Sache, die nicht nur ich zu kritisieren habe, sondern die auch der Herr Bundeskanzler bereits an anderer Stelle kritisiert hat. So kann die parlamentarische Arbeit nicht geleistet werden. Glauben Sie nicht, daß an den sachlichen Ausführungen, die ich mache, irgend jemand Anstoß nimmt.
Wenn weiter Herr Ehlers gesagt hat, ich hätte im Ausschuß keine Anregungen gebracht, so ist das richtig. Der Herr Vorsitzende Schoettle hat mir ausdrücklich gesagt, daß ich keine Anträge stellen darf. Was soll ich denn herumplänkeln, wenn ich keinen Antrag stellen darf? Ich hätte schon eine Reihe von Anträgen gestellt, die ich hier nicht zu wiederholen brauche, wenn man mich zugelassen hätte. Ich will ja nicht sagen, daß man das hätte tun sollen — ich bin ja nicht Mitglied des Ausschusses —; aber man soll mir jetzt nicht vorwerfen, ich hätte im Ausschuß keine Anträge gestellt.
Wie kann ich Vorschläge machen, wenn ich keine Anträge stellen kann
und wenn ich vom Vorsitzenden des Ausschusses aus Gnade und Barmherzigkeit hier und da einmal das Wort bekomme?
- Herr Ritzel hat, als ich im Haushaltsausschuß
zum erstenmal ums Wort gebeten habe, erklärt,
es sei beschlossen worden, — —
— Lassen Sie mich ausreden! Den anderen Herren haben Sie ja auch nicht gesagt, daß sie zur Sache sprechen sollten. Ich hebe also ausdrücklich hervor, daß Herr Ritzel damals gesagt hat, ich dürfe überhaupt nicht das Wort nehmen, und nur
aus Gnade und Barmherzigkeit nehme ich nicht das Wort. Das ist die Wahrheit über die Arbeit im Haushaltsausschuß.
Wenn nun der Herr Matthes in einer kaum glaublichen Art und Weise kritisiert, ich hätte diese Anträge zu propagandistischen Zwecken gestellt, dann kann man — —
- Warten Sie es doch ab, bis ich dazu komme! Sind Sie denn so heißhungrig darauf?
Ich habe ja das Wort. Lassen Sie es sich auch geben, wenn Sie durchaus reden wollen! Das Entscheidende ist: Ob Sie mich hören wollen oder nicht, ich stehe hier als Bundestagsabgeordneter und spreche, wenn ich das Wort habe.
Meine Damen und Herren, damit der Herr Redner seine Ausführungen machen kann, möchte' ich Sie doch bitten, ihn nicht ständig zu unterbrechen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich mache schon meine Ausführungen, wenn ich drankomme; ich muß aber zu den Vorwürfen, die andere Herren mir gemacht haben, Stellung nehmen.
— Die kann ich ja auch abgeben.
Ich bitte nochmals, die zahllosen Zwischenrufe zu unterlassen, die den Gang der Verhandlungen nur aufhalten.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Jedenfalls hat der Herr Matthes hier ausdrücklich erklärt, ich hätte meine Anträge zu propagandistischen Zwecken gestellt. Das ist eine Unverfrorenheit, die ich von einem Kollegen niemals erwartet hätte.
Herr Abgeordneter Leuchtgens, haben Sie mit dem Ausdruck „Unverfrorenheit" ein Mitglied des Hauses gemeint?
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Jawohl!
Dann muß ich Sie zur Ordnung rufen!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich könnte ja nun dem Herrn Matthes sagen: daß er hier die Bundestagsbeamten so gelobt hat, das sei auch propagandistisch. Das war vielleicht mehr propagandistisch als mein Antrag.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie nochmals, diese zahllosen Zwischenrufe einzustellen, weil sie den Gang der Verhandlungen nur unnötig aufhalten.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Der Herr Menzel hat mich nun in einer auch wieder unglaublichen
Form mit einem Schrittmacher für den Nationalsozialismus verglichen.
Ich weiß ja nicht, was für eine nationalsozialistische Vergangenheit Herr Menzel hat. Meine Weste ist in bezug auf diese Dinge sauber und weiß.
Ich kann wohl zu allem benutzt werden, aber nicht als Schrittmacher für einen kommenden Nationalsozialismus. Mehr möchte ich darüber nicht sagen. Der Vergleich mit dem Herrn Rust war sehr deplaciert und paßte jedenfalls nicht auf mich. Wenn Sie das Bedürfnis hatten, die Angelegenheit mit dem Herrn Rust hier in der Versammlung vorzutragen, dann hätte ich nur gewünscht, daß Ihnen etwas Besseres eingefallen wäre, als ihn mit mir zu vergleichen.
— Wissen Sie, wir haben einen hessischen
Dichter, der heißt Datterich, und dieser Datterich
hat einmal gesagt: „Das ist gar kein Gegenstand
für meinen Zorn." So geht es mir mit Ihnen auch!
Ich habe nun meine Anträge zum Bundeshaushalt, Einzelplan III, zu stellen. Ich werde, wenn es Ihnen auch nicht angenehm ist, über diese Dinge noch weiter sprechen, und zwar in der Form, wie ich es mir vorgenommen habe. In Kap. 1 Tit. 1 sind 20 Stellen gefordert. Ich habe die feste Überzeugung, daß nach dem, was wir vom Bundesrat gehört Und gesehen haben, auch, 15 Stellen genügen. Ich beantrage Entsprechendes.
In Kap. 1 Tit. 2 sind für Zulagen und Aufwandsentschädigungen 9200 DM eingesetzt. Nach dem Grundsatz, nach dem ich die anderen Einzelpläne kritisiert habe, beantrage ich auch hier wieder Streichung.
In Tit. 4 sind für Hilfsleistungen durch nichtbeamtete Kräfte insgesamt 72 Stellen vorgesehen. Ich habe die Überzeugung, daß es auch 56 Stellen täten.
Ich beantrage das Entsprechende.
— Wenn ich Ihnen die Richtigkeit meiner Ansicht an der Hand des Stellenplans nachweisen wollte, hätten Sie ja auch weiter nichts davon, sondern Sie würden auch nur lachen, weil Sie wahrscheinlich diese Stellenpläne auch nicht verstünden.
Mehr brauche ich dazu nicht zu sagen. Um die Stellenpläne zu verstehen, muß man schon etwas mehr vom Haushaltsrecht kennen. Dieses Verständnis ist nicht schon vorhanden, wenn man sich als Bundestagsabgeordneter hinsetzt und einen solchen Stellenplan zum ersten Mal sieht.
_In Tit. 7 a werden 44 000 DM für Trennungsentschädigungen gefordert. Nach dem Schema, nach dem ich vorhin schon meine Ausführungen gemacht und den Antrag zur Frage der Trennungsentschädigungen begründet habe, beantragen wir, die Ausgaben auf die Hälfte, also auf 22 000 DM herabzusetzen.
Unter Tit. 11 sind für Geschäftsbedürfnisse 34 500 DM vorgesehen. Nach dem, was im Haushaltsausschuß über diese Dinge gesagt wurde, bin ich der Meinung, daß 23 000 DM auch genügten.
In. Tit. 12 sind für Unterhaltung und Ergänzung der Geräte und Ausstattungsgegenstände in den Diensträumen 3500 DM vorgesehen. Ich beantrage, dafür 2400 DM anzusetzen.
In Tit. 13 kommt wieder die berühmte Frage der Bücherei. Ich habe dazu meinen Standpunkt schon vorhin dargelegt und bitte, den Betrag hier zu streichen.
In Tit. 15 werden für Unterhaltung der Dienstgebäude 20 000 DM vorgesehen. Die Hälfte davon ist ein Betrag, mit dem man auch schon etwas Erhebliches bei einem neuen Dienstgebäude machen kann; das genügt vollständig.
In Tit. 16 sind für Bewirtschaftung von Dienstgrundstücken und Diensträumen 45 000 DM vorgesehen. Wir beantragen, den Betrag auf 30 000 DM herabzusetzen.
Bei Tit. 18, der die Ausgabe für die Haltung der Dienstkraftwagen und krafträder betrifft, sind 4 Kraftwagen zugrunde gelegt. Nach unserer Auffassung wären zwei Dienstkraftwagen völlig genug. Wer mehr haben will, mag seinen Privatwagen nehmen.
Für Tit. 23 b, der den Zuschuß an die Gemeinschaftsküche betrifft, gilt das gleiche, was ich in den verschiedenen anderen Anträgen gesagt habe. Ich bitte deshalb, den Betrag von 3500 DM auf 2300 DM zu ermäßigen.
In Tit. 24 sind „zur Verfügung des Präsidenten für Aufwand aus dienstlicher Veranlassung" ó000 DM eingesetzt. Da wir nach wie vor jeden dienstlichen Aufwand für etwas halten, was unserer Armut nach außen und nach innen nicht entspricht, bitte ich, diesen Betrag zu streichen.
Die in Tit. 31 für besondere Aufwendungen anläßlich der Plenar- und Ausschußsitzungen vorgesehenen 6000 DM sind ebenfalls zu streichen.
In Tit. 32 a sind die Fahrkosten für die Mitglieder des Bundesrats mit 42 000 DM festgesetzt. Nach dem, was im Haushaltsausschuß darüber geredet wurde, halte ich die Summe von 30 000 DM für vollständig ausreichend.
In Tit. 32 b ist eine Summe von 137 000 DM an Tagegeldern für die Mitglieder des Bundesrats und der Ausschüsse sowie für deren Kraftfahrer eingesetzt. Wir wollen uns doch nicht verhehlen, daß die Mitglieder des Bundesrats Minister der Länder sind. Infolgedessen können wir hier nicht noch einmal den ungeheuren Betrag von 137 000 DM zu Lasten des Bundes einsetzen. Der Betrag von 100 000 DM ist das Äußerste, was man nach der Richtung hin genehmigen kann.
Zu Kap. E 11 Tit. 3 ist für die Erstanschaffung von Dienstkraftwagen der Betrag von 23 000 DM eingesetzt. Da die Zahl von vier Dienstkraftwagen viel zu hoch ist und zwei durchaus genügen, wie ich vorhin schon ausgeführt habe, könnte der Betrag auf 12 000 DM ermäßigt werden.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Renner.
Meine Damen und Herren! Ich finde, daß es an der Zeit ist, die Diskussion von dem Niveau eines Streits der Männer untereinander auf das zurückzuführen, um was es wirklich geht. Es geht hier um sehr reale Dinge, und diese werden zwischen Parteien, d. h. zwischen Klassenkräften entschieden. Ich glaube nicht, daß man der Sache einen entscheidenden Dienst tut, wenn man eine lange Diskussion darüber führt, ob die oder jene sachliche Ausgabe zu hoch, ob bei dem einen oder anderen Ministerium etwa zu viele Autos eingesetzt sind. Man muß vielmehr der Sache auf den Grund gehen. Wenn man das tut, dann ist zum Haushaltsplan des Bundesrats meines Erachtens folgendes zu sagen.
Der Bundesrat hat sich in der Zeit der Aufstellung des Etats sichtlich in der Rolle gefallen, dem Bundestag Sparvorschläge und sonstige gute Ratschläge darzubieten. Er hat aber bei der Zusammenstellung seiner eigenen finanziellen Anforderungen für die Organisation seines Apparates diese dem Bundestag angeratene Sparsamkeit böse, sehr böse außer acht gelassen. Der Organisations- und Stellenplan ist, was die Dotierung der Stellen angeht, unserer Auffassung nach außerordentlich großzügig aufgestellt. Ich weise z. B. auf den Tatbestand hin, daß die Ausschußsekretäre im Bundesrat als Ministerialräte eingesetzt sind. Dazu kommen noch die Sekretärinnen und die sogenannten Bürobeamten. Die Sekretäre der Ausschüsse des Bundestags sind wesentlich niedriger eingestuft. Das gesamte Personal des Bundesrates beträgt 92 Beschäftigte. las ist also etwas mehr als ein Viertel des Personals des Bundestags. Das sei zum Personal- und Organisationsaufbau gesagt.
Nun einige Fragen, die mehr die Rechtslage, die verfassungsrechtliche Stellung des Bundesrats gegenüber dem Bundestag und gegenüber den sonstigen Organen des Bundes berühren. Ich finde es unverantwortbar, daß der Bundesrat verlangt, daß die Fahrtkosten und Tagegelder seiner Mitglieder auf den Haushalt des Bundes übernommen werden sollen. Und damit komme ich zu einem anderen Problem, zu dem Kernproblem: Was ist eigentlich dieser- Bundesrat? Ist er ein Organ des Bundes, oder ist er eine Vertretung der Länder? Wir stehen auf dem Standpunkt, daß er kein Organ des Bundes ist,
sondern daß er eine Vertretung der Länder ist,
und zwar eine Vertretung der Länderregierungen, also ein Verwaltungsapparat. Wir sind der Auffassung, daß es durchaus den Ländern zumutbar ist, daß sie ihre Interessenvertretung beim Bund aus eigenen, d. h. aus Ländermitteln finanzieren. Das ist unsere Auffassung zu den Dingen. Und gerade die Mitglieder dieses Hohen Hauses, die bei jeder Gelegenheit den föderativen Gedanken so wütend verfechten, sollten schon im Interesse der größeren Unabhängigkeit ihrer Bundesratsmitglieder gegenüber dem Bundestag Verständnis dafür haben, daß deren Tätigkeit aus Mitteln der Länder finanziert werden sollte.
Eine abschließende Feststellung: ich finde es außerordentlich drollig, daß hier ein Vertreter
der CDU/CSU — ich glaube, es war Herr Dr. Ehlers — sich hingestellt und dem Hause angeraten hat: seien wir ein bißchen großzügig gegenüber dem Bundesrat und seinen Ansprüchen, damit er uns nicht unsere eigenen Ansprüche — ich will das Wort bewußt gebrauchen —„vermasselt".
— Aber das ist so Ihr Prinzip: Do ut des! Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß! Wir geben dir, sei aber nicht so unverschämt,- allzu großen Widerstand gegen unsere Ansprüche zu leisten!
Ich glaube, das ist kein politisch zu verantwortender Standpunkt, auch nicht, wenn man zur Koalitionspartei gehört.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Pünder.
Meine Damen und Herren! Ich bin das einzige Mitglied des Haushaltsausschusses, das in der bösen Anklagerede des Herrn Kollegen Leuchtgens eine gute Note bekommen hat. Deshalb komme ich nicht in den Verdacht, pro domo zu reden, wenn ich mich hier mit Schärfe gegen diese Ausführungen des Herrn Abgeordneten Leuchtgens wende.
Er hat, wie ich leider betonen muß, von dem Gastrecht, das wir ihm im Haushaltsausschuß gerne gewährt haben, einen sehr merkwürdigen Gebrauch gemacht. Ich habe aber nicht die Absicht, mich mit seinen Ausführungen, die er über die Arbeit des Haushaltsausschusses gemacht hat, irgendwie auseinanderzusetzen. Aber eines möchte ich betonen, Herr Kollege Leuchtgens: Von all den vielen „wertvollen" Anregungen, die Sie hier gebracht haben, haben Sie im Haushaltsausschuß als dessen Gast nicht eine einzige zur Sprache gebracht. Sie haben mir attestiert, daß ich immer dabei war. Das ist richtig, und ich habe die Verhandlungen sehr genau verfolgt und weiß auch ganz genau, was Sie dort angeregt haben. All das, was Sie hier zum Etat des Bundesrates gesagt haben, ist von Ihnen im Haushaltsausschuß nicht vorgebracht worden. Und deshalb ist die Feststellung selbstverständlich, daß alle Ihre Anträge und Ausführungen für ganz andere Zwecke bestimmt waren, aber nicht zur Förderung eines soliden, schnellen Fortgangs der Arbeit, die unser aller Pflicht ist. Deshalb wiederhole ich den Antrag, den mein Herr Fraktionsfreund Dr. Ehlers gestellt hat - den Sie völlig unberechtigt angegriffen haben —, daß wir sehr schnell diesen Haushaltsplan des Bundesrates so, wie er Ihnen vorliegt, verabschieden.
Ich kann hier vor der großen Öffentlichkeit, vor der in- und ausländischen Presse, nur feststellen, daß gerade umgekehrt, wie Sie sagen, die Arbeiten des Haushaltsausschusses ein Muster von
Zusammenarbeit und von solider, fleißiger Arbeit eines Parlamentes gewesen sind.
Ich erwähne das auch in bezug auf die ausgezeichnete Vorsitzführung durch den Herrn Abgeordneten Schoettle. Uns hat über die Fraktionen und die Koalition hinweg eine wirklich echte Zusammenarbeit, um zu einem guten Ziele zu kommen, verbunden, und ich habe sehr bedauert, daß ein Gast dieses Ausschusses heute vor der in- und ausländischen Öffentlichkeit ein so falsches Bild von unserem jungen Parlamentarismus gibt, der wirklich verdient, daß das Wenige, was anzuerkennen ist, auch in aller Öffentlichkeit anerkannt wird.
Ich stelle daher den Antrag, daß wir dem Haushaltsplan zustimmen. wie Herr Dr. Ehlers es vorgeschlagen hat, und daß wir die Anträge, die Herr Leuchtgens gestellt hat, und die auch Sie. mein sehr verehrter Herr Kollege Renner, gestellt haben, sofort ablehnen und dann zum nächsten Einzelplan übergehen.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Leuchtgens.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich werde fortgesetzt angegriffen in einer Weise, daß ich mich dagegen wehren muß. Herr Kollege Pünder. Sie können mir doch nicht sagen, daß ich das Gastrecht des Haushaltsausschusses genossen habe.
Ich bin als Bundestagsabgeordneter berechtigt, in jeden Ausschuß zu gehen. Das ist mein gutes Recht, und dann können Sie mir nicht sagen, ich hätte das Gastrecht mißbraucht. Sie haben mich doch nicht persönlich aufgenommen als Gast. Ich bin gekommen auf Grund des Rechtes, das mir nach der Verfassung zusteht und das ich mir auch nicht nehmen lassse.
Sie haben das zweimal gesagt. Deshalb muß ich es zurückweisen, wenn Sie sagen, ich hätte das Gastrecht mißbraucht. Ich habe über ,den Haushaltsausschuß überhaupt nicht gesprochen.
Ich habe erst dann dazu gesprochen, nachdem der Herr Kollege Ehlers mich herausgefordert hat.
— Er hat gesagt, ich hätte meine Anträge dort stellen können, und ähnliche Dinge. — Das war also von mir aus Selbstverteidigung. Deshalb habe ich überhaupt die Angelegenheit hier vorgebracht. Ich befinde mich allen Rednern gegenüber heute in der Verteidigung aus dem einfachen Grunde, weil ich etwas vorbringe und sage, was die übrigen im Haushaltsausschuß nicht gesagt haben. Ich hätte gewünscht, das alles wäre im Haushaltsausschuß zur Sprache gekommen.
- Ich durfte es doch nicht sagen!
— Mir wurde doch verboten, Anträge zu stellen.
Das hat Herr Schoettle ausdrücklich gesagt, Anträge dürfte ich nicht stellen, und nur um ein paar Worte zu sagen, aus Vergnügen, dafür bin ich mir zu alt.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Bausch.
Ich muß zu dem, was Herr Abgeordneter Leuchtgens gesagt hat, feststellen, daß Herr Leuchtgens Gelegenheit gehabt hätte, jeden Tag bei jeder Sitzung des Haushaltsausschusses die Vorschläge zu machen, die er heute hier gemacht hat. Er hat es nicht an einem einzigen Tag getan. Ich erinnere mich nicht, daß ihm auch nur ein einziges Mal das Wort verweigert worden wäre. Er hat jedesmal, wenn er ums Wort gebeten hat, das Wort bekommen und hat sprechen können, solange er wollte.
Herr Abgeordneter Leuchtgens, Sie haben eben gesagt, Sie hätten nicht über die Arbeit des Haushaltsausschusses geurteilt. Ich muß dem widersprechen. Sie haben das getan. Sie haben es gewagt zu sagen, es sei im Haushaltsausschuß keine solide sachliche Arbeit geleistet worden. Ich muß diese Behauptung auf das allerschärfste als un-, wahr zurückweisen. Sie ist unsachlich und entspricht nicht den Tatsachen. Ich habe schon in vielen Parlamentsausschüssen gearbeitet. Ich kann mich aber nicht erinnern, daß in einem Ausschuß jemals eine so gründliche, sorgfältige und gewissenhafte Arbeit geleistet worden wäre, wie sie jetzt im Haushaltsausschuß des Bundestags geleistet worden ist. Ich muß auch hervorheben, daß die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Abgeordneten und Parteien im Bundestag ganz ausgezeichnet war. Sie war ausschließlich auf die sachliche Arbeit gerichtet und nicht auf die Agitation, wie das leider häufig hier in den Plenarberatungen der Fall ist.
Damit ist die Beratung über den Einzelplan III geschlossen. Nach dem vorhin gefaßten Beschluß des Hauses wird die Abstimmung zurückgestellt.
Wir gehen jetzt über zur Beratung von Einzelplan IV - Haushalt des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts .
Das Wort zur Berichterstattung hat Herr Abgeordneter Dr. Blank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor Ihnen liegt die Drucksache Nr. 674 über den Einzelplan IV, Haushalt des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts. Dieser Haushaltsplan schließt ab mit einem Zuschußbedarf in Höhe von 3 167 900 DM Einnahmen sind nicht zu erwarten. Ich kann infolgedessen über die Einnahmekapitel hinweggehen.
Der vorliegende Einzelplan gliedert sich in die Kap. 1, 2 und 3. Das Kap. 1 trägt die Bezeichnung: Bundeskanzler und Bundeskanzlei.
Unter Kap. 2 finden Sie das Organisationsbüro für die konsularisch-wirtschaftlichen Vertretungen im Ausland sowie die Verbindungsstelle zur Alliierten Hohen Kommission. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ist in Kap. 3 enthalten. Der Personalstand dieser drei Abteilungen ist im Vorwort der Drucksache auf Seite 3 wiedergegeben. Sie finden dort, daß beim Bundeskanzler und in der Bundeskanzlei 111 Personen, im Organisationsbüro und in der Verbindungsstelle 175 Personen und im Presse-und Informationsamt der Bundesregierung 136 Personen, zusammen 422 Personen tätig sind.
Die dem Haushaltsausschuß vom Bundeskanzleramt seinerzeit zunächst vorgelegten Haushaltsvorschläge sahen eine etwas andere Aufgliederung der einzelnen Kapitel vor. Das hat sich dann im Laufe der Beratungen ,des Haushaltsausschusses zu der Form entwickelt und kristallisiert, wie sie Ihnen jetzt vorliegt. Ich darf auf das Vorwort zu diesem Einzelplan auf Seite 2 und 3 noch einmal ausdrücklich aufmerksam machen, weil es das Verständnis des ganzen umfangreichen Planes wesentlich erleichtert. Über die Einnahmen brauche ich, wie ich schon sagte, nicht zu sprechen; es werden solche nicht erwartet.
Zum Ausgabenkapitel 1 Tit. 1 ist zu bemerken, daß gegenüber dem Vorschlag der Regierung der Stellenplan um zwei Stellen vermindert worden ist, und zwar um eine Stelle in Besoldungsgruppe A 1 a und eine Stelle der Besoldungsgruppe A 2 d. Dieser Stellenfortfall hat sich ergeben, weil der Haushaltsausschuß bei der Durchberatung des vorgelegten Stellen- und Organisationsplans der Auffassung war, daß das in diesem Vorschlag enthaltene Referat 9 - wissenschaftliche Forschung — in den Aufgabenbereich des Bundesministeriums des Innern gehört, zumal auch bei diesem Ministerium ein gleiches Referat vorgesehen ist. Ich darf auch kurz darauf hinweisen, daß zum Beispiel der kulturpolitische Ausschuß dieselbe Stellung eingenommen hat wie der Haushaltsausschuß. Das sind die Bemerkungen zu diesem Tit. 1.
Ich bitte auch auf die Erläuterungen zu Tit. 2 zu achten. Die entsprechenden Ansätze ergeben sich automatisch aus' Tit. 1.
Der Betrag und die -in den Erläuterungen zu Tit. 4 veranschlagten Angestelltenstellen und Stellen für Arbeiter haben sich gegenüber dem ursprünglichen Regierungsvorschlag auch geändert. Entsprechend einem Beschluß des Kabinetts ist aus politischen Notwendigkeiten ab 1. Februar der Bevollmächtigte der Bundesrepublik Deutschland in Berlin ernannt worden. Diese Stelle mit einer weiteren für einen Referenten und für eine Sekretärin ist beim Kap. 1 in Erweiterung des Tit. 4 nach einem Vorschlag des Bundesfinanzministeriums mit Zustimmung des Haushaltsausschusses hier ausgebracht worden. Die Aufgliederung finden Sie auf Seite 17 der Ihnen vorliegenden Drucksache. Im übrigen mache ich gerade zur Einrichtung dieser Stelle des Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland auf die entsprechende Bemerkung im Vorwort aufmerksam Zu den übrigen Titeln der personellen Verwaltungsausgaben sind hier_ weitere Bemerkungen nicht zu machen.
Der Tit. 11 — Sächliche Verwaltungsausgaben - mußte auf Antrag des Bundeskanzleramts
gegenüber dem" ursprünglichen Vorschlag um 8000 DM erhöht werden, weil sich ergab, daß der tatsächliche Bedarf so hoch ist. Das gleiche gilt auch für den Tit. 12, bei dem eine Erhöhung um 3000 DM vorgenommen werden mußte. Andererseits konnte bei Tit. 13 eine Herabsetzung um 2000 DM erfolgen. Bei den weiteren Titeln 14 bis 23 sind verschiedentlich kleine Erhöhungen und Herabsetzungen vorgenommen worden. Es ergeben sich insgesamt bei den sächlichen Verwaltungsausgaben keine wesentlichen Änderungen gegenüber den Vorschlägen der Regierung. Der Mehrbetrag in den Titeln 11-30 beläuft sich insgesamt auf rund 8000 DM.
Der Tit. 31 ist gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag um 100 000 DM erhöht worden. Das erklärt sich daraus, daß man den im ursprünglichen Vorschlag der Regierung bei Kap. 3 Tit. 31 zur Verfügung des Bundespressechefs ausgebrachten Betrag von 100 000 DM gestrichen und ihn bei diesem Titel, d. h. also in Kap. 1 Tit. 31, zusätzlich eingesetzt hat. Der Haushaltsausschuß ging hierbei von der Auffassung aus, daß ein derartiger Fonds nicht einem Amtsleiter zur Verfügung gestellt werden könne, der hinsichtlich der Verwendung der Gelder parlamentarisch nicht verantwortlich gemacht werden kann. Um erkennbar zu machen, daß der Betrag bei Kap. 1 Tit. 31 nicht allein zur Verfügung des Bundeskanzlers steht, sind entsprechende Erläuterungen eingesetzt worden, auf die ich hinweise.
Dem Kap. 2, auf das ich jetzt zu sprechen komme, muß ich mich etwas ausführlicher widmen. Es hat nicht viel Sinn, hier einen Vergleich zwischen dem ursprünglichen Vorschlag und der jetzt vorliegenden Fassung des Kap. 2 hinsichtlich der personellen Besetzung anzustellen, da durch inzwischen eingetretene Ereignisse eine völlig andere Situation geschaffen wurde. Zu dem Organisationsbüro für konsularisch-wirtschaftliche Vertretungen im Auslande ist zu sagen, daß der Haushaltsausschuß sich in mehreren Sitzungen sehr eingehend mit diesem Büro befaßt hat. Wie Sie wissen, sieht zwar das Besatzungsstatut unter 2 vor, daß die Zuständigkeit für auswärtige Angelegenheiten, einschließlich der von Deutschland oder der in seinem Namen abgeschlossenen internationalen Abkommen den Besatzungsbehörden, ausdrücklich vorbehalten bleibt, jedoch ist durch das Petersberg-Abkommen der Bundesregierung das Recht eingeräumt worden, konsularisch-wirtschaftliche Vertretungen im Auslande zu errichten. Als seinerzeit der mehrfach erwähnte Vorschlag der Regierung ausgearbeitet wurde, konnten natürlich die für die Einrichtung des Organisationsbüros notwendigen haushaltsrechtlichen Konsequenzen noch nicht übersehen werden, und deshalb war zunächst eine Verfügungssumme in Höhe von etwas über 300 000 DM ohne weitere Aufgliederung eingesetzt worden.
Bei der Beratung des ersten Vorschlags entstand überdies im Ausschuß der Eindruck, daß zwischen dem Deutschen Büro für Friedensfragen, auf das ich noch zu sprechen komme, und dem Organisationsbüro sowie der Verbindungsstelle zur Alliierten Hohen Kommission gewisse Aufgabenüberschneidungen vorhanden zu sein schienen, und so wurde die Regierung gebeten, die Organisation nochmals zu überprüfen und dem Ausschuß präzisere Vorschläge zu machen. Das ist
geschehen, und der für 1949 von der Regierung als notwendig erachtete Etat für das Organisationsbüro — nach Prüfung auf Aufgabenüberschneidungen zwischen den bereits genannten Dienststellen — liegt Ihnen nunmehr in Kap. 2 vor. Der Haushaltsausschuß hat diese Vorschläge ohne wesentliche Änderungen für den Augenblick akzeptiert. Er hat jedoch davon Kenntnis genommen, daß in kürzerer Zeit — in naher Zukunft — unter Eingliederung dieses Organisationsbüros in der Heimat eine Zentralstelle für die konsularisch-wirtschaftlichen Vertretungen geschaffen werden müsse.
Diese Zentralstelle, für die dann übrigens zu gegebener Zeit auch noch eine Amtsbezeichnung gefunden werden müßte, soll nach den im Ausschuß gemachten Mitteilungen voraussichtlich in 6 Abteilungen gegliedert werden, und zwar mit den folgenden Aufgabengebieten: 1. Abteilung: Personalfragen und Verwaltung, Organisierung der Missionen; 2. Abteilung: Verbindungssteile zur Alliierten Hohen Kommission; 3. Abteilung: Konsularabteilung, die in die Unterabteilungen Rechtsabteilung und Abteilung für allgemeine Fragen gegliedert sein wird; 4. Abteilung: Handelspolitische Abteilung, die zum Teil im gegenwärtigen Zustand schon beim Wirtschaftsministerium bzw. bei der Verwaltung für Wirtschaft in Frankfurt vorhanden ist; 5. Abteilung: Kulturabteilung; 6. Abteilung: Abteilung für Protokollfragen.
Wenn eine solche Organisation geschaffen wird, dann wird man auch an die haushaltsmäßigen Konsequenzen denken müssen, nämlich an die dann notwendig werdende Erweiterung der personellen Besetzung und eine Erhöhung der Sachausgaben, ganz abgesehen davon, daß die immer weiter fortschreitende Einrichtung und Unterhaltung der konsularisch-wirtschaftlichen Vertretungen im Auslande den Bundeshaushalt in nächster Zeit noch erheblich belasten wird. Ein endgültiges Wort über diesen ganzen Komplex ist im Rahmen dieses Haushalts und von der haushaltsmäßigen Seite noch nicht möglich.
Wenige Worte über die geplante Ausbildung der Anwärter für den Auswärtigen Dienst, für die ein besonderer Betrag unter Kap. 2 Tit. 32 ausgeworfen ist. Der derzeitige Leiter des Organisationsbüros hat in sehr erschöpfenden und klaren Ausführungen die Grundsätze für die Auswahl und die Ausbildung dieser Anwärter bekanntgegeben. Der Haushaltsausschuß hat diesen Ausführungen zugestimmt und hat insbesondere zur Kenntnis genommen, daß für den konsularischen Dienst nur Persönlichkeiten mit einwandfreier politischer Vergangenheit in Betracht kommen. Im Haushaltsausschuß ist bei der Beratung über diese Fragen der Wunsch zum Ausdruck gekommen, man möge dafür sorgen, daß die Einrichtung von Auslandsmissionen durch zwei Ministerien, nämlich durch das Bundeskanzleramt und das ERP-Ministerium, und auch die Errichtung einer personalpolitischen Zuständigkeit für Auslandsvertretungen in beiden Ämtern soweit wie irgend möglich vermieden werde. Die in diesem Jahre noch entstehenden Kosten für die im Ausland bereits laufenden vorbereitenden Maßnahmen für die konsularisch-wirtschaftlichen Dienststellen finden Sie unter Kap. 2 Tit. 31 auf Seite 44 der vorliegenden Drucksache.
Die in diesem Haushalt unter Kap. 2 weiterhin erscheinende Verbindungsstelle zur Alliierten Hohen Kommission ist eine Folgeerscheinung des Besatzungsstatuts, d. h. sie befaßt sich im wesentlichen mit Arbeiten, die nach dem Besatzungsstatut anfallen bzw. damit zusammenhängen. Sie haben schon vorhin bei meinen Ausführungen über das Organisationsbüro bemerkt, daß mit der Schaffung einer Zentralstelle für die gesamten Beziehungen nach draußen diese Verbindungs - stelle aufhören würde, als selbständiges Element zu existieren und eine Abteilung dieser Zentralstelle, deren Namen wir alle noch nicht kennen, werden würde. Für dieses Haushaltsjahr muß es bei der jetzigen Regelung verbleiben. Gegenüber dem ersten Vorschlag der Regierung hat sich bei Tit. 4 für die personelle Ausstattung der Verbindungsstelle eine gewisse Stellenerweiterung als notwendig erwiesen, der der Haushaltsausschuß nach gewissenhafter Prüfung auch zugestimmt hat.
In dieser Verbindungsstelle ist noch das für den Sprachendienst notwendige Personal enthalten sowie die für Protokollfragen zuständigen und unerläßlichen Sachbearbeiter. Für den Sprachendienst muß vom Standpunkt des Haushaltsausschusses grundsätzlich gefordert werden, daß er so weit wie irgend möglich auch von den anderen Bundesministerien in Anspruch genommen wird, so daß die Ministerien auf die Einrichtung eigener Sprachendienstapparate verzichten können. Der Haushaltsausschuß hat das Bundesfinanzministerium gebeten, bei der Aufstellung der Haushaltspläne 1950 diese Auffassung zu berücksichtigen.
Ich glaube, es ist nicht erforderlich, über die Einzelpositionen des Kap. 2 noch näher zu sprechen. Ich darf nur sagen, daß diese Positionen vom Haushaltsausschuß auch im einzelnen geprüft und gutgeheißen worden sind.
Unter Kap. E 12 — Seite 62 der Drucksache —
erscheint nun ein Zuschuß für das Deutsche Büro für Friedensfragen in Höhe von 200 000 DM. Ich komme auf dieses Institut schon hier und jetzt deshalb zu sprechen, weil ein gewisser Zusammenhang mit den bereits unter Kap. 2 genannten Amtsstellen besteht. Unter Hinweis auf die Erläuterungen, deren Lektüre ich allen Interessenten auch hier wieder ausdrücklich empfehlen kann, darf ich bemerken, daß dieses ursprünglich für die Länder der amerikanischen Besatzungszone in Stuttgart errichtete Büro von der Bundesregierung im Vertragswege übernommen worden ist und sich zum wesentlichen bereits am Sitz der Bundesregierung in Bonn befindet. An der jetzigen Organisationsform dieses Büros hat der Haushaltsausschuß lebhafte Kritik geübt, da die derzeitige Lösung dem Ausschuß nicht als befriedigend erscheinen konnte. Mit Rücksicht darauf, daß bei den derzeit von diesem Büro durchzuführenden Aufgaben die jetzige Organisationsform noch beibehalten werden mußte, hat der Haushaltsausschuß die Zahlung eines Zuschusses bis zum 31. März 1950 bewilligt. Dabei wurde aber eindeutig zum Ausdruck gebracht, daß über den 31. März 1950 hinaus Zuschüsse nicht mehr gezahlt werden können und daß daher die Regierung bemüht sein möge, bis dahin eine andere Lösung unter Berücksichtigung der noch zu erfüllenden Aufgaben zu finden. Der Haushaltsausschuß hat seinen Willen in der geschilderten Richtung dadurch besonders unter-
strichen, daß er beschlossen hat, den bisher unter den fortdauernden Ausgaben ausgebrachten Zuschuß in die einmaligen Ausgaben zu übertragen. Ferner hat der Ausschuß einer Anregung zugestimmt, daß die noch in Stuttgart verbliebenen Teile des Deutschen Büros für Friedensfragen bis zur endgültigen Entscheidung über das Schicksal des ganzen Büros in Stuttgart verbleiben. Schließlich darf ich darauf hinweisen, daß der ursprünglich geforderte Zuschuß von 250 000 DM auf 200 000 DM herabgesetzt wurde, weil dieser Betrag sich als ausreichend erwies.
Zu dem unter Kap. 3 veranschlagten Presse-und Informationsamt der Bundesregierung ist zu berichten, daß der Haushaltsausschuß die unter Tit. 1 und 4 ausgewiesenen Stellen nach Streichung einer Stelle der Besoldungsgruppe A 1 a und einer Stelle der Vergütungsgruppe TOA III zwar genehmigt hat, jedoch die personelle Besetzung im allgemeinen für zu hoch hält; eine Auffassung, die im übrigen auch der Bundesrat teilt, indem er eine fühlbare Einschränkung des Amtes für dringend erforderlich erklärt. Die Belassung der in der Drucksache beantragten Stellen ist für diesen Haushalt vor allem unter dem Gesichtspunkt erfolgt, daß dem Bundespressechef Gelegenheit gegeben werden soll, seine Dienststelle, zu einem wirklich schlagkräftigen Apparat auszubauen,
und daß man nicht durch Streichung von Stellen ihn von vornherein in seinen Dispositionen unnötig einengen wollte. Der Haushaltsausschuß erwartet aber, daß der gesamte Pressedienst der Bundesregierung auch wirklich hier zusammengefaßt wird und daß die Bildung von Pressestellen bei den einzelnen Bundesministerien unterbleibt oder auf das äußerst tragbare Mindestmaß herabgeschraubt wird. Auch diesem Standpunkt des Haushaltsausschusses hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme vollauf beigepflichtet. — Zu den einzelnen Positionen ist nichts . Besonderes zu sagen. Sie finden die vom Ausschuß nunmehr endgültig festgesetzten Beträge in der vorliegenden Drucksache auf den Seiten 46 bis 56.
Bei den einmaligen Ausgaben unter Kap. E 11 — das ist also wiederum ein Kapitel, das sich mit Bundeskanzler und Bundeskanzlei befaßt — finden Sie gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag in der Gesamtsumme eine Ersparnis von rund 80 000 DM. Diese Ersparnis ergibt sich daraus, daß die für die Ausstattung des Hauses Alexander König und des Hauses Schaumburg sowie für die Schaffung von Repräsentationsräumen und Gästezimmern angesetzten Beträge vorn Haushaltsausschuß bedeutend herabgesetzt werden konnten, nachdem der Ausschuß die ursprünglichen Anschläge als zu hoch befunden hat. Der Ausschuß war der Auffassung, daß es am zweckmäßigsten ist, durch die Festsetzung einer Pauschalhöchstsumme einen Plafond zu setzen, unter dem die Verwaltung bei der Einrichtung der Räume zu bleiben und zu disponieren hat. Ich darf hier vielleicht in Parenthese bemerken, daß den Haushaltsausschuß gerade in diesem Zusammenhang auch der Gesichtspunkt geleitet hat, daß es vielleicht nicht unzweckmäßig sei, eine festumrissene Summe für die Einrichtung von Räumen festzulegen, um damit auch den Tatendrang der Architekten auf die nun einmal durch
die Gesamtlage gebotene Sparsamkeit hinzulenken.
Der Haushaltsausschuß hatte — und ich glaube wirklich, 'daß wir auch da, wie die Herren Vorredner das schon getan haben, behaupten dürfen, daß wir gründlich gearbeitet haben — eine Sonderkommission eingesetzt, die sich durch Besichtigung von den Arbeiten im Palais Schaumburg einen besonders genauen und nachhaltigen Eindruck verschaffen sollte. Einen erschöpfenden Einblick in die vorliegenden Pläne konnte diese Kommission seinerzeit im Zeitpunkt der Besichtigung nicht gewinnen, weil die Besichtigungskommission zu früh gekommen war und endgültige Pläne für die Innenausstattung in dem Zeitpunkt noch nicht vorlagen. Im weiteren Verlauf sind wir dann aber zu dem Ergebnis gekommen, über das ich Ihnen berichtete und bei dem wir mit 80 000 DM unter dem ursprünglichen Anschlag bleiben konnten.
Zu den weiteren Positionen bei den einmaligen Ausgaben in Kap. E 11, E 12 und E 13 sind seitens des Haushaltsausschusses und seitens des Berichterstatters besondere Bemerkungen nicht mehr zu machen. Sie finden die veranschlagten Beträge, die im Rahmen 'der neuen Einrichtung dieser Dienststelle notwendig sind und von deren Notwendigkeit sich der Haushaltsausschuß überzeugt hat, in der Drucksache auf den Seiten 58 bis 64. Ich möchte diese Gelegenheit wahrnehmen, um auf die Ihnen als Material vorliegende besondere Übersicht zu den Drucksachen Nr. 670 bis 682 hinzuweisen, aus der Sie einen genaueren Eindruck über die zahlenmäßige Auswirkung der Arbeiten des Haushaltsausschusses gewinnen können. Soweit es sich um den Haushalt des Bundeskanzleramtes handelt, finden Sie, daß sich der Einzelplan IV aus den dargelegten Gründen — und das bezieht sich fast ausschließlich auf Kap. 2 — insgesamt um 180 300 DM erhöht hat. Die einzelnen Unterschiede zwischen den ursprünglichen Regierungsvorschlägen und den Ergebnissen, zu denen der Haushaltsausschuß gekommen ist, finden Sie in derselben Drucksache auf den Seiten 9 bis 15.
Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen über die Arbeiten des Haushaltsausschusses am Einzelplan IV — Haushalt des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — für das Rumpfgeschäftsjahr 1949 berichtet und darf Sie namens der Mehrheit des Ausschusses bitten, dem Vorschlag des Ausschusses zu entsprechen und den Anträgen des Ausschusses zuzustimmen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Wir kommen nunmehr zur Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Ehlers.
Meine Damen und Herren! Ich habe den Ausführungen des Herrn Berichterstatters für meine Freunde und mich nichts hinzuzufügen und kann nur beantragen, den vorgelegten Haushalt des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes und der weiteren Behörden, die dem Bundeskanzleramt zugeordnet sind, in der vom Haushaltsausschuß beschlossenen Form anzunehmen. Weil die Einzelfragen hier zum ersten Mal auftauchen, ist aber Ge-
legenheit gegeben, zu dem Antrag der sozialdemokratischen Fraktion, Drucksache Nr. 734, und zwar zu den Ziffern 1, 2 und 3 Stellung zu nehmen. Es ist von der sozialdemokratischen Fraktion beantragt worden, die Dienstaufwandsentschädigungen für die Bundesminister auf 4800 DM festzusetzen. Der Herr Kollege Müller hat das dahin erläutert, daß, da es sich um einen Jahresbetrag handelt, für das halbe Jahr mit einer Festsetzung auf 2400 DM von der sozialdemokratischen Fraktion gerechnet wird. Es ist, wie Sie in den einzelnen Haushaltsplänen festgestellt haben, bisher ein Betrag von 3600 DM für das halbe Jahr, also von 600 DM monatlich, und für Staatssekretäre ein Betrag von 2400 DM für das halbe Jahr, also von 400 DM monatlich, eingesetzt worden. Die sozialdemokratische Fraktion beantragt, die Dienstaufwandsentschädigung für die Bundesminister herabzusetzen und die für die Staatssekretäre völlig zu streichen. Für meine Freunde und mich kann ich erklären, daß wir diesem Antrag für diesen Haushaltsplan nicht zustimmen werden auch mit Rücksicht darauf, daß die auf Grund dieser Ansätze getätigten Ausgaben für dieses Haushaltsjahr bereits geleistet worden sind. Wir halten es bei der Bedeutung, die die Staatssekretäre für die Arbeit der Ministerien und die Vertretung der Minister haben und mit Rücksicht auf ,die heute zweifellos besonders kostspieligen und vielseitigen Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, nicht für zweckmäßig und richtig, die Staatssekretäre ohne Dienstaufwandsentschädigung zu lassen. Das Hohe Haus hat vorhin den Antrag des Abgeordneten Dr. Leuchtgens auf Streichung aller Aufwandsentschädigungen, also auch der Ministerialzulagen, der generell gestellt worden ist, abgelehnt. Es ist selbstverständlich, daß die Staatssekretäre nicht schlechter gestellt werden können als die übrigen Beamten der Ministerien. Wir beantragen also, den Antrag der sozialdemokratischen Fraktion abzulehnen.
Für dieses Haushaltsjahr habe ich zugleich für die Herren Kollegen Bausch, Dr. Pünder, Wellhausen, Mayer, Dr. Nöll von der Nahmer, Mende, Dr. Wahl, Matthes, Dr. von Merkatz den Antrag zu stellen:
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, im Haushaltsplan des Bundes für 1950 die Dienstaufwandsentschädigungen der Bundesminister mit 4800 DM und die der Staatssekretäre mit 2400 DM jährlich zu bemessen.
Wir glauben, daß wir nach den ersten besonders schwierigen und von mancherlei besonderen Verpflichtungen erfüllten Anfangsmonaten dieses Haushaltsjahres im nächsten Haushaltsjahr zu einer Ordnung kommen sollten, die diese Dinge ungefähr den Regeln, die wir vor 1933 in den Haushaltsplänen gehabt haben, wieder anpaßt. Ich habe den Antrag dem Herrn Präsidenten vorgelegt.
Ich möchte weiter einige Ausführungen machen zu Ziffer 2 des Antrags der SPD Drucksache Nr. 734. Meine Damen und Herren! Ich bin durchaus der Meinung, daß es zweckmäßig sein kann, etwa durch eine Feststellung des Finanzministeriums, am Ende des Rechnungsjahres einmal zu ermitteln, welche Mehrkosten tatsächlich durch die Trennung der Verwaltung zwischen Frankfurt und Bonn oder durch die noch nicht erfolgte Verlegung von Verwaltungen eingetreten sind. Ich glaube aber, daß es nur Sinn hat, das am Ende eines Rechnungsjahres zu tun, wenn tatsächlich die Ausgaben geleistet sind, nicht aber im voraus solche Feststellungen haushaltsplanmäßig durch eine Trennung der Reisekosten zu treffen. Ich kann mich dem Eindruck nicht entziehen— das hat sich bereits in gleicher Weise bei den Beratungen des Haushaltsausschusses ergeben —, daß der Hintergrund- dieses Antrages nicht ein rechnungsmäßiger, sondern ein politischer ist. Ich habe schwerste Bedenken, die Gestaltung des Haushaltsplans unter solchen politischen — ich möchte nicht sagen: propagandistischen — Gesichtspunkten zu treffen, sondern ich glaube, daß wir die Position 19 — Reisekosten —, die ja nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen, die gesetzlich feststehen, entstehen können, beibehalten und alles übrige der Initiative der Ministerien am Ende des Rechnungsjahres überlassen sollten. Ich beantrage also, die Ziffer 2 des SPD-Antrages auf Drucksache Nr. 734 ebenfalls abzulehnen. Das gleiche gilt für die Ziffer 3.
In Tit. 24 ist ein Betrag ausgewiesen, der für den dienstlichen Aufwand der Minister in besonderen Fällen 'vorgesehen ist und der nach dem Antrag der SPD um 50 %, also bei den einzelnen Ministerien von 10 000 auf 5000 DM jährlich gekürzt werden soll. Es war dem Haushaltsausschuß durchaus klar, daß gerade gegenüber solchen Positionen auf die allgemeine Notlage des deutschen Volkes hingewiesen und die Forderung aufgestellt werden würde. daß man insbesondere in der Frage der Repräsentation Zurückhaltung üben und Ersparnisse machen sollte. Der Haushaltsausschuß hat an den verschiedensten Stellen diesem Wunsche und dieser Notwendigkeit nachgegeben. Auf der anderen Seite haben wir nicht übersehen können, daß die Notwendigkeit, die Beziehungen der Bundesrepublik zu den ausländischen Staaten aufzunehmen, zu stärken und zu festigen und endlich wieder das deutsche Volk aus der hoffnungslosen Isolierung herauszuführen, in die wir — weithin durch unsere Schuld — hineingeraten sind, erfordert, daß wir auch mit einer gewissen sparsamen und unseren Verhältnissen angemessenen Repräsentation auftreten. Es ist so, daß wir es nicht allein in der Hand haben, wie- die diplomatischen und politischen Beziehungen der Völker und der Regierungen untereinander gestaltet werden, sondern es gibt da immer noch bestimmte Normen, denen wir uns nicht ohne weiteres entziehen können. Wir glauben, daß jeder Minister, insbesondere der Bundeskanzler, diese Positionen mit aller gebotenen Sparsamkeit in Anspruch nehmen wird, daß aber auf der anderen Seite die Aufgaben, die uns gestellt sind und — auch das darf ich hier einmal sagen — die Würde der Bundesrepublik es erfordern, daß diese Aufgaben in einer Form wahrgenommen werden, die den Vorwurf der Schäbigkeit vermeidet. Ich glaube daher, daß auch diese Position genehmigt werden sollte. Ich beantrage daher, den Antrag der SPD zu Ziffer 3 der Drucksache Nr. 734 ebenfalls abzulehnen.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Renner.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Einzelplan IV, also der Haushalt des Bundeskanzlers, erschreckt schon bei der äußeren Betrachtung nicht nur durch seinen Umfang, sondern auch durch seinen Inhalt. Das Bundeskanzleramt beschäftigt nach dem Voranschlag 422 Kräfte. Ein Ihnen allen bekannter Bericht des Rechnungshofs des Vereinigten Wirtschaftsgebietes hat seinerzeit den Personalbedarf des Bundeskanzleramtes mit etwa 120 Kräften veranschlagt. Bei der Beratung des Etats im Haushaltsausschuß ist angeführt worden, daß eine gewisse Steigerung des Aufgabengebietes und damit auch des Bedarfs an Personal zur Erfüllung dieser Aufgaben durch die Entwicklung auf außenpolitischem Gebiet verursacht worden sei. Auf diese Entwicklung und damit auf die Frage, welchen Nutzen das deutsche Volk von der Tätigkeit dieses Bundeskanzlers und seines Bundeskanzleramtes hat, bei der dritten Lesung dieses Gesetzes einzugehen, halten wir für richtig. Wir halten es für überflüssig und falsch, eine so tief einschneidende politische Frage vor einem Haus zu behandeln, in dem nicht einmal mehr ein Achtel der gewählten Mitglieder anwesend sind. Aber lassen Sie mich einige Einzelfeststellungen treffen.
Da ist das Kap. 2, Organisationsbüro für konsularisch-wirtschaftliche Vertretungen des Bundes im Ausland. Wir sind der Auffassung, daß die personelle Besetzung gerade dieses Büros außerordentlich hoch ist. Man hat beispielsweise für den Sprachendienst eine erhebliche Anzahl von Kräften in diesem Büro angesetzt. Trotzdem sind die übrigen Ministerien nicht davon abgegangen, nun ihrerseits entsprechende Kräfte für den
Sprachendienst einzustellen. Das zwingt einem die Erkenntnis auf, daß, neben den ungewöhnlich hohen doppelten Ausgaben, auch eine straffere Aufgliederung der Arbeit unmöglich gemacht wird, daß also da eine direkt unverantwortliche Aufblähung des Apparates vorliegt.
Ganz besondere Aufmerksamkeit werden wir bei der dritten Lesung dieses Haushaltsvoranschlages auch der Bundespressestelle widmen; Sie werden uns die Notwendigkeit, dazu zu sprechen, ja wohl nicht gut bestreiten können.
Nun noch einiges zu den Ausführungen des Sprechers der CDU/CSU. Er hat einen Antrag der Koalitionsparteien oder wenigstens einiger, der entscheidenden Mitglieder dieser Koalitionsparteien angekündigt, der auf die Anregung eines Beschlusses hinausläuft, in dem festgelegt werden soll, daß für das Rechnungsjahr 1950 eine Senkung der Aufwandsentschädigung einzutreten hat. Zukunftsmusik, sage ich dazu. Richtiger und besser wäre es gewesen, angesichts ,der ungeheuer übersteigerten Ausgaben gerade für dieses Ministerium das, was auch im sozialdemokratischen Antrag gefordert ist, jetzt schon vorzunehmen und eine Senkung der derzeitigen Aufwandsentschädigung zu verlangen.
Dann etwas zu der Feststellung, daß die SPD die Streichung der Staatssekretäre verlangt hat. Wir sind — das ist kein Geheimnis — auch der Auffassung, daß die Arbeiten dieser Ministerien, die ja nichts anderes sind als Dependancen des Petersberges, von Ministerialdirektoren geleitet werden können.
Nun noch ein letztes Wort. Ich sehe in dem guten Rat der CDU/CSU, sich mit dem Problem,
welche Ausgaben in Form von Trennungszulagen und Reisekosten dank der Tatsache entstehen, daß ein Teil der Ministerialbüros in Frankfurt, der andere in Bonn liegt, erst dann zu beschäftigen, wenn konkrete Zahlen vorliegen, also bei Abschluß des nächsten Etatjahres etwa, einen Versuch, an dem doch nicht zu leugnenden Tatbestand vorbeizukommen, daß durch die Aufteilung der Verwaltung auf Frankfurt und Bonn — ich will gar nicht von weiteren Plänen reden, etwa der Verlagerung von Büros der Bundesregierung nach Berlin — eine ungeheure Verteuerung des Apparates entsteht und darüber hinaus auch eine unverantwortliche Erschwerung der Arbeit der Bundesministerien.
Das ist das, was ich im Augenblick zu den Dingen sagen möchte. Wie gesagt, die politische Betrachtung dieses Ministeriums behalten wir uns für die dritte Lesung vor.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Bausch. — Meine Damen und Herren, ich mache darauf aufmerksam, daß wir um 8 Uhr schließen wollen.
— Ja, ganz recht.
Meine Damen und Herren! In der Presse ist mehrfach Kritik geübt worden an den Gehältern, die die Minister der Bundesregierung und der Bundeskanzler beziehen, und auch an dem Gehalt, das dem Bundespräsidenten zukommt. Mehrfach wurde behauptet, die Gehälter der Minister seien steuerfrei und überhöht. Der Herr Abgeordnete Leuchtgens hat heute einen Antrag gestellt, das Gehalt des Bundespräsidenten herabzusetzen.
Diese Tatsachen geben mir Anlaß, darauf hinzuweisen, daß diese Gehälter allesamt vorweg der 6°%oigen Kürzung aller Beamtengehälter unterliegen und sodann durchweg nach dem normalen Lohnsteuertarif versteuert werden müssen. Die vielfach in der Öffentlichkeit verbreitete Meinung, diese Gehälter seien steuerfrei, beruht deshalb auf einem Irrtum. Der Bundeskanzler wird von seinem Gehalt von 45 000 DM netto nach meiner Berechnung nur einen Betrag von etwa 25 000 DM ausbezahlt bekommen. Ein Bundesminister wird von seinem Gehalt von 36 000 DM nur 20 000 DM beziehen. Dem Bundespräsidenten verbleiben von dem Bruttogehalt von 50 000 DM nur 27 000. Die Zwischenbeträge gehen an die Staatskasse zurück. Wenn wir die Nettobeträge betrachten, die den Ministern und den leitenden Männern unseres Staates zukommen, dann, glaube ich, können wir uns darüber einig sein, daß sie keinesfalls überhöht sind. Wir wollen, daß unsere Minister auch finanziell frei und unabhängig dastehen. Wir wollen auch, daß sie ein Entgelt für ihre Arbeit beziehen, das der hohen Verantwortlichkeit entspricht, die ihnen auferlegt ist.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Bertram.
Meine Damen und Herren! Einer der Herren Vorredner hat heute nachmittag gesagt, wenn man an der Vorlage der Regierung Kritik übe, dann sei das Propaganda. Er hat -gemeint, es sei selbstverständlich, daß wir dieser
Vorlage zustimmen sollten. Ich glaube aber doch, daß es eine ganze Menge von Punkten gibt, die des Nachdenkens wert sind.
Einer dieser Punkte ist folgender. Wie ist es, wenn ein Mitglied dieses Hohen Hauses zugleich Staatssekretär ist? Bezieht dann dieses Mitglied des Hohen Hauses außer seinen Tagegeldern und Diäten noch das Gehalt eines Staatssekretärs von rund 26 000 DM und die Dienstaufwandsentschädigung von 4800 DM jährlich, so daß die Einnahmen eines solchen Mitglieds des Hohen Hauses sich durch Akkumulierung —
— Entschuldigen Sie, das ist wohl möglich; denn Herr Dr. Wuermeling beispielsweise, der auch Staatssekretär ist — —
— Gut, diese Frage ist noch zu stellen.
Es ist ein weiterer Vorschlag gemacht worden für die Person des Herrn Kollegen Dr. von Merkatz, der ebenfalls als Staatssekretär offiziell in Vorschlag gebracht wurde.
Diese Frage ist aber damit noch keinesfalls erledigt. Sie erweitert sich auf die Personen der
Minister. Wie ist es mit denjenigen Ministern, die
gleichzeitig Abgeordnete sind? Ist es bei diesen
Ministern richtig, daß sie im Unterschied zu anderen Beamten, die bei Eintritt in das Bundesparlament auf ihre Dienstbezüge verzichten müssen, sowohl ihre Bezüge als Minister wie auch ihre Bezüge als Abgeordnete dieses Parlaments erhalten? Wenn man diese Frage stellt, dann wird wird man sie, glaube ich, allgemein verneinend beantworten müssen. Diese Frage wäre zum mindesten einer genaueren Untersuchung wert.
Wenn wir den Antrag gestellt haben, daß die Dienstaufwandsentschädigungen für die Staatssekretäre gestrichen werden, dann muß man sich doch darüber klar sein, was mit diesen Dienstaufwandsentschädigungen geschehen soll. In den Ausführungen, die zu diesem Thema heute gemacht worden sind, habe ich kein sachliches Wort gehört. Ich habe aufmerksam zugehört. Tatsächlich ist es so, daß der Staatssekretär ein recht ansehnliches Gehalt bekommt. Dieses ansehnliche Gehalt sollte ausreichen, um ihm persönlich einen angemessenen Lebensunterhalt zu ermöglichen. Er ist außerdem Beamter. Er hat also dieses anständige Gehalt auf Lebenszeit. Er erhält im allgemeinen noch eine Dienstwohnung, insbesondere der Staatssekretär im Bundeskanzleramt. Er hat im allgemeinen auch einen Dienstwagen. Ich frage mich: was für Ausgaben sollen mit der Dienstaufwandsentschädigung gedeckt werden, wenn es sich tatsächlich um beamtete Staatssekretäre handelt? Es ist eben die Frage: sollen wir überhaupt in unseren Ministerien beamtete Staatssekretäre haben? Dann müssen wir aber auch die allgemeinen Grundsätze der Beamtenbesoldung bei diesen Staatssekretären zur Anwendung bringen. Oder wäre es richtiger, politische Hilfsarbeiter oder sozusagen eine rechte Hand des Ministers aus dem Parlament als
Staatssekretär zu bestellen? Dann aber dürfen wir nicht diese hohen Gehälter für diese Persönlichkeiten auswerfen. Welcher dieser beiden Wege zweckmäßiger ist, mag in einer eingehenden Debatte geklärt werden. Für beide Wege lassen sich erhebliche Gründe vorbringen, für den beamteten Staatssekretär die Vertrautheit mit der Routine seines Verwaltungskörpers, für den politischen Staatssekretär der engere Kontakt mit dem Parlament und die Möglichkeit, vom Parlament her besser den gesamten Verwaltungskörper mit den politischen Ideen zu durchdringen, wie sie hier entwickelt werden. Beide Lösungen haben etwas für sich. Aber wir dürfen dann nicht die besoldungsrechtlichen Konsequenzen dieser Lösungen vergessen.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Leuchtgens.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren! Fürchten Sie nicht, daß ich Ihre Zeit noch lange in Anspruch nehme.
Ich wünschte, Sie hätten meinen Anträgen Bravo zugerufen; das wäre schöner gewesen.
Ich beschränke mich darauf, mit Rücksicht auf die vorgeschrittene Zeit meinen Antrag zu dem Einzelplan IV zu verlesen, ohne ihn näher zu begründen.
Zu Kap. 1 Tit. 1 - Haushalt des Bundeskanzlers — soll das Gehalt des Bundeskanzlers auf jährlich 30 000 DM herabgesetzt werden, desgleichen sollen in Kap. i Tit. 1 nur 28 von 38 Stellen bewilligt werden.
In Kap. 1 Tit. 2 soll die Position von 32 000 DM auf 16 000 DM herabgesetzt werden.
— Herr Dr. Oellers! Sie machen immer wieder den- Versuch — —
— Wer war es denn?
— Nun ja, in Gottes Namen! —
Zu Kap. 1 Tit. 2 Ziffer 2 b — Dienstaufwandsentschädigung des Staatssekretärs — beantrage ich, die Aufwandsentschädigung von 4800 DM zu streichen.
Zu Kap. 1 Tit. 2 Ziffer 3 beantrage ich gleichfalls, die Aufwandsentschädigung von 17 600 DM zu streichen.
Bei Tit. 4 schlage ich vor, statt 70 Stellen nur 50 Stellen zu bewilligen, in Kap. 1 Tit. 7 a die vorgesehenen 40 000 DM auf 20 000 DM zu ermäßigen,
ferner die Summe von 18 000 DM auf 12 000 DM herabzusetzen.
Zu Tit. 12 beantrage ich, den Ansatz von 5 500 DM auf 4000 DM zu ermäßigen, ferner Tit. 13 Ziffer 1 ganz zu streichen, die in Tit. 16 vorgesehene Summe von 25 000 DM auf 15 500 DM zu senken.
Meine Damen und Herren! Ich bitte, die Ruhe zu bewahren, damit Sie den Herrn Redner anhören können.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Lassen Sie mich doch reden; ich habe das verfassungsmäßige Recht, hier Anträge zu stellen.
Ich bitte Sie, mich im Interesse der raschen Erledigung anzuhören. Sie können sich ja die Finger in die Ohren stecken, dann hören Sie mich nicht, wenn Sie mich nicht hören wollen.
Im übrigen müssen Sie eben die Geduld aufbringen, einen Mann wie mich anzuhören, ob Sie wollen oder nicht. Ich werde meine Anträge stellen. Beruhigen Sie sich also jetzt dabei, daß ich meine Anträge stelle, und machen Sie sich gefaßt, daß ich morgen auch damit fortfahre, wenn Sie mir nicht den Mund verbieten. Es geht darum, festzustellen, ob wir im Deutschen Bundestag ein demokratisches Recht oder eine autarkische Selbstbeschränkung haben, wie Sie es wollen.
In Kap. 1 Tit. 16 sind 25 500 DM angesetzt. Es sind nur 15 500 DM zu bewilligen. Tit. 18: von 17 000 DM sind nur 12 000 DM zu bewilligen, statt 7 Kraftwagen, die hier gefordert werden, ist die Zahl auf 5 herabzusetzen.
Tit. 20 ist zu streichen. Tit. 24 — —
Meine Damen und Herren! halten Sie doch Ruhe; um so schneller wird der Herr Abgeordnete zweifellos zum Ende kommen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Tit. 24: von 25 000 DM ist der Betrag auf 10 000 DM herabzusetzen. Tit. 31: von 150 000 DM ist der Betrag auf 50 000 DM herabzusetzen.
Kap. 2 Tit. 1. 69 Stellen sind vorgesehen, die Zahl der Stellen ist auf 50 herabzusetzen. Tit. 3: von 15 800 DM sind nur 12 000 DM zu bewilligen. Tit. 4: statt 101 Stellen sind nur 81 Stellen zu genehmigen. Tit. 7 a: der Betrag von 88 000 DM ist auf 44 000 DM zu ermäßigen. Tit. 11: von 20 200 DM ist der Betrag auf 10 100 DM herabzusetzen. Tit. 12: von 7100 DM sind nur 5100 DM zu bewilligen. Tit. 13 ist zu streichen. Tit. 16: von 13 600 DM ist der Betrag auf 10 000 DM herabzusetzen. Tit. 18: von 10 000 DM ist der Betrag auf 8000 DM, Tit. 23 a: von 2300 DM auf 1500 DM, Tit. 32: von 55 000 DM ist der Betrag auf 35 000 DM herabzusetzen.
Kap. 3 Tit. 1: Statt 11 Stellen sind nur 6 zu bewilligen. Tit. 4: statt 125 Stellen sind nur 80 zu bewilligen. Tit. 7 a: von 40 000 DM sind nur 20 000 DM zu bewilligen. Tit. 11: 25 000 DM sind auf 18 000 DM zu ermäßigen. Tit. 13 ist zu streichen. Tit. 15: von 10 000 DM sind nur 5000
DM zu bewilligen. Tit. 16: von 16 500 DM sind 12 000 DM zu bewilligen. Tit. 18: von 9600 DM sind nur 7000 DM zu bewilligen.
— Ich kann ja auch noch einen Augenblick warten, bis die Unterhaltung zu Ende ist.
E 11 Tit 1: der Betrag von 60 000 DM ist auf 50 000 DM herabzusetzen. E 11 Tit. 3: der Betrag von 77 500 DM ist auf 60 000 DM herabzusetzen. Tit. 4: der Betrag von 28 000 DM ist auf 20 000 DM herabzusetzen. Tit. 5: der Betrag von 66 000 DM ist auf 50 000 DM herabzusetzen. E 11 Tit. 10 wird gestrichen. E 12 Tit. 1: ist von 103 300 DM auf 70 000 DM herabzusetzen. E 12 Tit. 3: 78 700 DM sind auf 30 000 DM herabzusetzen. E 12 Tit. 7: von 200 000 DM auf 150 000 DM, E 13 von 220 400 DM auf 150 000 DM herabzusetzen.
Damit bin ich zu Ende. Nun stimmen Sie ab!
— Ich danke Ihnen für die Ovation!
Herr Abgeordneter, geben Sie mir bitte den Antrag! — Meine Damen und Herren! Wer wünscht weiter das Wort? — Es meldet sich niemand. Damit schließe ich die Aussprache.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung, und zwar liegt ein Abänderungsantrag vor — —
— Ich bin mitten in der Abstimmung! Ich bedaure! — Es liegt ein Abänderungsantrag Dr. 1 Leuchtgens und Genossen vor, dessen Inhalt er Ihnen soeben vorgetragen hat. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist abgelehnt.
Wir stimmen nun an Hand der Drucksache Nr. 674 über Einnahmen und Ausgaben des Einzelplanes IV ab. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist mit eindeutiger Mehrheit angenommen.
Wir kommen nunmehr zur Beratung des Einzelplans V.
— Wir sind nicht in der Abstimmung; es ist soeben zur Beratung und nicht zur Abstimmung aufgerufen worden. Ich rufe die Beratung von
Einzelplan V - Haushalt des Bundesministeriums für Angelegenheiten des Marshallplans
auf. Infolgedessen erübrigt sich ein Antrag zur Geschäftsordnung auf Feststellung der Beschlußunfähigkeit.
Ich erteile zum Einzelplan V in Verbindung mit Drucksache Nr. 675 dem Herrn Abgeordneten Gengler das Wort als Berichterstatter.
Die Beratungen über den Haushalt des Bundesministeriums für Angelegenheiten des Marshall-planes haben 'die zeitlich wichtige Bedeutung
dieses Ministeriums gezeigt. Das hat auch die Mehrheit des Ausschusses in der Zustimmung zum Haushalt dieses Ministeriums zum Ausdruck gebracht. Die hohe Bedeutung der dem Ministerium gestellten Aufgaben wurde auch von den Gegnern eines eigenen Ministeriums nicht bestritten.
Das Bundesministerium für Angelegenheiten des Marshallplanes ist in gewissem Sinne ein Spiegelbild unserer finanziellen Lage in der Verbindung mit dem Ausland, wie sie die Kriegs- und Nachkriegslasten gebracht haben. Im Vordergrunde stehen hier die Hilfsleistungen aus dem Marshallplan, ohne die wir die gegenwärtig überaus schwierige finanzielle, wirtschaftliche und soziale Lage nicht bestehen könnten. - Diese Hilfsleistungen sind Überbrückungsmaßnahmen ganz besonderer Art, die uns aber gleichzeitig für Gegenwart und Zukunft sehr wichtige wirtschaftspolitische und finanzielle Aufgaben weisen.
Ich möchte Veranlassung nehmen — und ich glaube, mit der übergroßen Mehrheit dieses Hohen Hauses zu sprechen —, der amerikanischen Nation und dem Kongreß der Vereinigten Staaten unseren ganz besonderen Dank und unsere Anerkennung für die großen Hilfsleistungen auszusprechen.
Es sind dies nicht nur bedeutsame Akte der Menschlichkeit gegenüber dem hartgeprüften deutschen Volk, sondern auch Wege und Mittel zum europäischen Wiederaufbau und zum so heiß ersehnten Frieden.
Zum Haushaltsplan. des Bundesministeriums für Angelegenheiten des Marshallplans selbst nach dem vorliegenden Einzelplan kurz folgendes. Dem Bundesministerium sind eingegliedert di e Delegationen der Bundesrepublik in Paris und Washington sowie das ERP-Kontor in Frankfurt am Main. Das Ministerium ist verantwortlich und federführend für die Angelegenheiten des Marshallplans und der europäischen wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Ihm obliegen die zentrale Durchführung des Marshallplans und der Nachweis der zur Verfügung stehenden Mittel. Außerdem bearbeitet dieses Ministerium diejenigen Angelegenheiten des Marshallplans, für die kein anderes Bundesministerium zuständig ist. Hierzu gehören unter anderem das Berichtswesen, die völkerrechtlichen Fragen des europäischen Wiederaufbauprogramms sowie die Information der Öffentlichkeit über die Ziele und Ergebnisse des Marshallplans, zu der die Bundesrepublik verpflichtet ist.
Die Delegation der Bundesrepublik in Paris vertritt deren Interessen bei der Organisation des Ausschusses für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit — OEEC —. Sie wirkt bei der Aufstellung der Programme mit, die die Grundlage für die Verteilung der Marshallplanhilfe bilden, und sorgt für die Vertretung der Bundesrepublik in den verschiedenen Komitees, in welchen die Grundlagen für die europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit geschaffen werden.
Die Delegation der Bundesrepublik in Washington vertritt die Bundesregierung bei der
amerikanischen Marshallplanverwaltung. Sie behandelt grundsätzlich Fragen am Ort und ist mit der von der ECA vorgeschriebenen technischen Abwicklung der einzelnen Einfuhren befaßt.
Das ERP-Kontor in Frankfurt führt den Nachweis über den Verbleib der aus der Marshallplanhilfe zur Verfügung gestellten Mittel. Ich darf bemerken, daß der Haushaltsausschuß auf die Kontrolle über die Verwertung der Mittel besonderen Wert gelegt hat.
In Ausgaben sieht der Einzelplan V den Betrag von 3 919 000 DM vor. In Kap. 1, Ministerium, betragen die persönlichen Verwaltungskosten 415 000 DM, die sächlichen Verwaltungskosten und allgemeinen Haushaltsausgaben 1 837 500 DM. Für einmalige Ausgaben ist in Kap. E 11 ein Betrag von 67 000 DM vorgesehen. — Ich darf bemerken, daß unter allgemeinen Haushaltsausgaben der Beitrag zu den Ausgaben für die ständige Organisation des Ausschusses für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit mit einem Betrag von 1 620 000 DM eingeschlossen ist und weiterhin die Kosten der Publizitätsverpflichtungen aus dem ERP-Vertrag mit 25 000 DM.
In Kap. 2, Delegation in Paris und Washington sowie ERP-Kontor in Frankfurt/Main, betragen die persönlichen Verwaltungsausgaben 799 000 DM, die sächlichen Verwaltungs- und allgemeinen Haushaltsausgaben 454 800 DM, die einmaligen Ausgaben in Kap. E 12 345 000 DM. Diese einmaligen Ausgaben sind besonders bedingt durch die Einrichtungen in Paris und Washington; hierbei 300 000 DM für - einen Umbau des Delegationsgebäudes in Paris.
Bezüglich des Personalbestandes ist festzu- stellen, daß im Hinblick auf den zeitlich bedingten Charakter des Ministeriums von den 195 Stellen nur 30 als Beamtenstellen angefordert sind gegenüber 165 nichtbeamteten Hilfskräften im Angestelltenverhältnis.
Im einzelnen sind es bei Kap. 1, Ministerium, 20 Beamte und 87 Angestellte, zusammen 107 Stellen, bei Kap. 2, Delegationen in Paris und Washington sowie ERP-Kontor, 10 Beamte und 78 Angestellte, zusammen 88 Stellen.
Bemerken darf ich noch, daß die Vertretung bei der Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit in Paris als ständige Einrichtung angesehen wird.
Zur Drucksache Nr.- 675, Einzelplan V, verweise ich noch auf die verteilte Berichtigung zu Seite 6 Tit. 1, wonach in der Gruppe „Feste Gehälter" unter „Besoldungsgruppe B 2" gesetzt wird: „Besoldungsgruppe B 7 a", und ferner nach Tit. 2 gesetzt wird: „Tit. 3: Hilfsleistungen durch Beamte", Im Auftrage des Ausschusses beantrage ich Zustimmung zu dem Ausschußantrag gemäß Drucksache Nr. 675.
Das Wort zur Geschäftsordnung hat der Herr Abgeordnete Dr. von Brentano.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantrage namens der Fraktionen der Koalition, jetzt die Sitzung
abzubrechen und morgen früh mit der Beratung fortzufahren.
Ich darf dazu sagen: Die Abstimmung über Plan III fehlt noch. Ich wollte bitten, diese noch nachzuholen.
Meine Damen und Herren! Es war verabredet worden, diese Abstimmung bis 8 Uhr vorzunehmen.
Meine Damen und Herren, es liegen zu Einzelplan III betreffend Haushalt des Bundesrats in Verbindung mit Drucksache Nr. 673 folgende Abänderungsanträge vor. Das ist einmal der Antrag der Bayernpartei, den der Herr Abgeordnete Seelos bereits vorgetragen hat, der sich auf verschiedene Umgruppierungen in den Stellen bezieht. Ich glaube, ich brauche ihn nicht noch einmal vorzutragen. Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist abgelehnt.
Es liegt ferner der Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Leuchtgens und Genossen vor, den Herr Dr. Leuchtgens im einzelnen bereits vorgetragen hat. Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. —
Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist abgelehnt.
Wer nunmehr für den Einzelplan III unter Berücksichtigung der in Drucksache Nr. 673 ausgeworfenen Einnahmen und Ausgaben im ganzen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Einzelplan III ist angenommen.
Ich darf das Einverständnis des Hauses damit feststellen, daß die Sitzung nunmehr geschlossen wird. Ich mache darauf aufmerksam, daß die 50. Sitzung des Bundestags morgen früh um 10 Uhr beginnt. Wir werden mit der Aussprache über Einzelplan V, Haushalt des Bundesministeriums für Angelegenheiten des Marshallplans, beginnen.
Ich schließe die 49. Sitzung des Bundestags.