Ich sage das von vornherein, weil ich weiß, daß es auch andere Abgeordnete gibt, die anders mit den Autos verfahren und sie anders in Benutzung nehmen.
Ich will das nicht wiederholen, was im Haushaltsausschuß über diese Dinge gesagt worden ist. Es sollte nach meiner Ansicht auch einmal unter Namensnennung gesagt werden, dann gäbe es doch vielleicht manchen, der sich schämen würde, wie er mit den öffentlichen Einrichtungen verfährt und umgeht. Ich bin der Meinung, daß für uns 16 Wagen zuviel sind, daß die Hälfte genügt. Wenn wir eben nur acht Wagen haben, die wirklich leistungsfähig sind, dann muß man im Bundestag auch mit diesen Wagen auskommen. Wenn wir der Regierung Wagen streichen wollen, wenn wir ihr sagen wollen: ihr habt zuviel Wagen in Betrieb, dann müssen wir vor allen Dingen mit gutem Beispiel vorangehen. Das will ich versuchen auf diesem Wege zu erreichen.
Unter Tit. 20 finden Sie: Kosten für Sachverständige 10 000 DM. Ich weiß nicht, was für Sachverständige hier herangezogen werden sollten, wenn es nicht die berüchtigten Architekten sind, die im Aufbau von Bonn eine so große Rolle gespielt haben und über die demnächst auch im Untersuchungsausschuß noch manches zu Tage gefördert werden soll. Ich bin der Meinung, es sind Sachverständige genug hier, die kein Geld kosten. Wir brauchen keine 10 000 DM für Sachverständige auszugeben. Deshalb bin ich der Meinung, daß diese 10 000 DM gestrichen werden sollten.
Ich komme zum Tit. 23 b. Hier steht wieder die Frage der Gemeinschaftsküche zur Debatte. Die Gemeinschaftsküche soll mit 18 000 DM unterstützt werden. Man ist im Haushaltsausschuß der Meinung gewesen, daß jeder der Teilnehmer eine kleine, aber ausreichende Summe für die Verköstigung in der Gemeinschaftsküche geben sollte, und ich sehe nicht ein, daß wir da noch 18 000 DM Zuschuß geben. Ich halte dafür, daß 12 000 DM durchaus genügen.
Nun kommen wir zu den Titeln 32 und 33. Meine Damen und Herren, hier sind wir eigentlich mitten in unserem eigenen Gebiet, über das soviel gesprochen und in der Presse geschrieben worden ist, in das auch viel hineingeheimnist wird aus Kreisen, die dem Hohen Haus nicht Wohlwollen. Aber wenn Sie die beiden Beträge unter Tit. 32 und Tit. 33 sehen, dann werden Sie doch feststellen, daß es weit über 5 Millionen DM sind, die hier für Tagegelder und für Aufwandsentschädigungen für den Präsidenten und die Abgeordneten des Bundestags angefordert werden. Ich bin der Meinung: diese Beträge müssen gekürzt werden.
Ohne in die eigentliche Frage der Diäten eintreten zu wollen, sage ich Ihnen ganz offen, daß nach meiner und meiner Freunde Auffassung die Dinge doch zu reichlich sind. Ich will keine Zahlen nennen, vor allen Dingen deshalb nicht, weil wir das Volk draußen mit diesen Zahlen nicht beunruhigen wollen. Aber eins dürfen wir uns doch sagen: diese Summen sind zu hoch. Ich schlage
Ihnen deshalb vor, diese Beträge um ein Drittel zu senken. Wenn wir ein Drittel davon abziehen und danach unsere Diäten und Aufwandsentschädigungen einrichten, dann werden wir etwa da hin kommen, daß wir die Ausgaben vor dem Volke wirklich verantworten können. Mehr will ich darüber nicht sagen. Es ließe sich wahrscheinlich, wenn man die Sache demagogisch aufziehen will, was mir gar nicht liegt, viel darüber reden. Hoffentlich folgen Sie meinem Antrag und senken diese Beträge unter Tit. 32 und Tit. 33 um ein Drittel; dann werden wir schon an den rechten Platz kommen.
Unter Tit. 34 finden wir zur Verfügung des Präsidenten 15 000 DM. Ich glaube, diese Summe können wir uns ersparen. Es wird der Autorität des Präsidenten nichts ausmachen, wenn er diese Summe nicht zur Verfügung hat. Er wird die Summen bekommen, die ihm von Rechts wegen zustehen und durch die sein Amtsaufwand auch entschädigt wird, soweit er entschädigungsfähig ist. Aber nochmals eine besondere Aufwandsentschädigung für den Präsidenten zu bewilligen, halte ich für durchaus unnötig. Streichen Sie im Tit. 34 die 15 000 DM.
Nun zu Tit. 36, Zuschuß zu den Personalkosten des Gaststättenbetriebs. Da sind 51 000 DM ausgegeben worden. Ich will dieses Kapitel hier nicht weiter vertiefen. Ich weiß, daß diese Summen vom Herrn Präsidenten für die Oberkellner und Kellner drüben ausgegeben worden sind, weil sie nicht genug verdienen und drohten, in den Ausstand zu treten. Das ist doch nicht Sache des Präsidenten des Bundestags, sondern Sache des Pächters, der den Gaststättenbetrieb betreibt, seine Kellner richtig zu besolden und sie das verdienen zu lassen, was ihnen zukommt. Wenn sie durch die Trinkgelder, die sie haben, zu wenig verdienen, dann muß der Pächter eben eine Anzahl entlassen und versuchen, den Gaststättenbetrieb mit einem kleineren Personal zu betreiben.
- Das hat mit Sozialismus gar nichts zu tun.
Herr Ewers, wenn Sie das Sozialismus nennen, daß Sie einem Gastwirt, der seine Kellner nicht richtig bezahlt, von seiten des Eigentümers noch Gelder dazu geben, damit er seine Kellner bezahlen kann, dann überlasse ich es Ihnen, eine neue Lehre vom Sozialismus herauszubringen.
— Was kostet S i e das? Sie bekommen Ihr Tagegeld heute sowieso,
ob ich jetzt eine Stunde länger oder kürzer spreche, Sie bekommen es ja doch.
— Wenn Sie mich nicht hören wollen, dann gehen Sie doch weg; es ist Ihnen ja überlassen.
— Das kostet Sie gar nichts und kostet den Bundestag auch nichts! Wenn Sie natürlich unter Redefreiheit bloß die Redefreiheit Ihrer Freunde verstehen, dann haben Sie recht. Aber ich möchte noch einmal wieder an das Wort von Rosa Luxemburg erinnern, die gesagt hat, die Freiheit, die gemeint sei, sei immer die Freiheit des andern und nicht die eigene Freiheit. Im übrigen lasse ich mich dadurch auch gar nicht beirren. Ich spreche, solange ich will; dafür haben wir freie Aussprache. Wenn Sie aber keine freie Aussprache mehr haben wollen, dann bringen Sie wenigstens jetzt so viel Sinn für Freiheit auf, mich anzuhören.