Rede von
Fritz
Schäffer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren! Die Bestimmungen des Grundgesetzes über die Finanzorganisation sind schwierig und verwickelt. Es ist deshalb erfreulich, daß es gelungen ist, in vollem Einvernehmen mit dem Bundesrat - also im Einvernehmen zwischen dem Bund und den Ländern — den Gesetzentwurf auszuarbeiten, der Ihnen heute vorliegt.
In einem einzigen Punkte ist eine Einigkeit zwischen Bundesrat und Bundesregierung nicht zu erzielen gewesen. Es handelt sich um die Frage, ob eigene Bundesvermögens- und Bauabteilungen bei den Oberfinanzpräsidien einzurichten sind. Die Länder stehen auf dem Standpunkt, daß solche eigenen Bundesvermögens- und Bauabteilungen nicht erforderlich seien und daß die Verwaltung des Bundesvermögens und die Bauten an bundeseigenen Gebäuden durch die Länderverwaltungen durchzuführen seien. Dem konnte sich die Bundesregierung nicht anschließen. Die Bundesregierung ist der Überzeugung, daß Bundesvermögen durch bundeseigene Behörden verwaltet und Bundesbauten durch eine eigene Bundesbauverwaltung geregelt werden müssen. Es besteht aber die Hoffnung, daß auch in diesem Punkt noch eine Einigung erzielt werden kann; denn der Bundesrat hat selbst angeregt, daß eine gemeinsame Besprechung der Finanzausschüsse des Bundesrats und Bundestags stattfinde, gerade um über diese Frage noch eine Einigung zu erzielen. Ich würde wünschen, daß dies geschehen kann.
Die Grundlage des Gesetzentwurfes sind Artikel 87 Absatz 1 und Artikel 108 Absatz 1 des Grundgesetzes. Nach diesem Grundsatz werden die Finanzmonopole und die Bundessteuern durch Bundesbehörden, die übrigen Steuern durch Länderfinanzbehörden verwaltet. Bundesfinanzbehörden bestehen bis heute überhaupt noch nicht. Die Einrichtung dieser Bundesfinanzbehörden, die Abgrenzung zu und die Zusammenarbeit mit den Landesfinanzbehörden zu regeln, ist Aufgabe dieses Gesetzentwurfs, der im wesentlichen in seinen Grundzügen auf den Bericht des Finanzausschusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 1. August 1949 zurückgeht.
Ich darf bemerken, Ihrem Finanzausschuß liegt bereits das Gesetz über den Bundesfinanzhof vor. Hier haben wir das Gesetz über die Bundesfinanzverwaltung. Ein Gesetzentwurf über die Regelung der gesamten Finanzgerichtsbarkeit ist bereits in Ausarbeitung. In Ausarbeitung ist ebenso ein Gesetzentwurf über die Ausbildung der Finanzbeamten des Bundes und der Länder mit dem Ziele der Einrichtung von Bundesfinanzschulen. Wenn diese Gesetze dem Bundestag vorgelegt und von den gesetzgebenden Körperschaften beschlossen worden sind, dann ist das gesamte Gebäude der Finanzverwaltung in Bund und
Ländern neu errichtet. Im Anschluß daran wird das Verfahrensrecht in der Reichsabgabenordnung neu geregelt werden.
Wir sind in einer Zeit, in der wir eine Steuerreform durchführen, und in einer Zeit, in der wir eine Finanzverwaltung neu aufbauen. In der Stunde des Werdens des Grundgesetzes haben diese Fragen eine große Rolle gespielt und viele Meinungsverschiedenheiten hervorgerufen. Daß es bisher gelungen ist, diese Fragen in vollem Einvernehmen zwischen Bund und Ländern durchzuarbeiten und zu regeln, erscheint mir als ein Erfolg politischer Art und als ein günstiger Aspekt in die Zukunft der deutschen Bundesrepublik.