Der Herr Menzel hat mich nun in einer auch wieder unglaublichen
Form mit einem Schrittmacher für den Nationalsozialismus verglichen.
Ich weiß ja nicht, was für eine nationalsozialistische Vergangenheit Herr Menzel hat. Meine Weste ist in bezug auf diese Dinge sauber und weiß.
Ich kann wohl zu allem benutzt werden, aber nicht als Schrittmacher für einen kommenden Nationalsozialismus. Mehr möchte ich darüber nicht sagen. Der Vergleich mit dem Herrn Rust war sehr deplaciert und paßte jedenfalls nicht auf mich. Wenn Sie das Bedürfnis hatten, die Angelegenheit mit dem Herrn Rust hier in der Versammlung vorzutragen, dann hätte ich nur gewünscht, daß Ihnen etwas Besseres eingefallen wäre, als ihn mit mir zu vergleichen.
— Wissen Sie, wir haben einen hessischen
Dichter, der heißt Datterich, und dieser Datterich
hat einmal gesagt: „Das ist gar kein Gegenstand
für meinen Zorn." So geht es mir mit Ihnen auch!
Ich habe nun meine Anträge zum Bundeshaushalt, Einzelplan III, zu stellen. Ich werde, wenn es Ihnen auch nicht angenehm ist, über diese Dinge noch weiter sprechen, und zwar in der Form, wie ich es mir vorgenommen habe. In Kap. 1 Tit. 1 sind 20 Stellen gefordert. Ich habe die feste Überzeugung, daß nach dem, was wir vom Bundesrat gehört Und gesehen haben, auch, 15 Stellen genügen. Ich beantrage Entsprechendes.
In Kap. 1 Tit. 2 sind für Zulagen und Aufwandsentschädigungen 9200 DM eingesetzt. Nach dem Grundsatz, nach dem ich die anderen Einzelpläne kritisiert habe, beantrage ich auch hier wieder Streichung.
In Tit. 4 sind für Hilfsleistungen durch nichtbeamtete Kräfte insgesamt 72 Stellen vorgesehen. Ich habe die Überzeugung, daß es auch 56 Stellen täten.
Ich beantrage das Entsprechende.
— Wenn ich Ihnen die Richtigkeit meiner Ansicht an der Hand des Stellenplans nachweisen wollte, hätten Sie ja auch weiter nichts davon, sondern Sie würden auch nur lachen, weil Sie wahrscheinlich diese Stellenpläne auch nicht verstünden.
Mehr brauche ich dazu nicht zu sagen. Um die Stellenpläne zu verstehen, muß man schon etwas mehr vom Haushaltsrecht kennen. Dieses Verständnis ist nicht schon vorhanden, wenn man sich als Bundestagsabgeordneter hinsetzt und einen solchen Stellenplan zum ersten Mal sieht.
_In Tit. 7 a werden 44 000 DM für Trennungsentschädigungen gefordert. Nach dem Schema, nach dem ich vorhin schon meine Ausführungen gemacht und den Antrag zur Frage der Trennungsentschädigungen begründet habe, beantragen wir, die Ausgaben auf die Hälfte, also auf 22 000 DM herabzusetzen.
Unter Tit. 11 sind für Geschäftsbedürfnisse 34 500 DM vorgesehen. Nach dem, was im Haushaltsausschuß über diese Dinge gesagt wurde, bin ich der Meinung, daß 23 000 DM auch genügten.
In. Tit. 12 sind für Unterhaltung und Ergänzung der Geräte und Ausstattungsgegenstände in den Diensträumen 3500 DM vorgesehen. Ich beantrage, dafür 2400 DM anzusetzen.
In Tit. 13 kommt wieder die berühmte Frage der Bücherei. Ich habe dazu meinen Standpunkt schon vorhin dargelegt und bitte, den Betrag hier zu streichen.
In Tit. 15 werden für Unterhaltung der Dienstgebäude 20 000 DM vorgesehen. Die Hälfte davon ist ein Betrag, mit dem man auch schon etwas Erhebliches bei einem neuen Dienstgebäude machen kann; das genügt vollständig.
In Tit. 16 sind für Bewirtschaftung von Dienstgrundstücken und Diensträumen 45 000 DM vorgesehen. Wir beantragen, den Betrag auf 30 000 DM herabzusetzen.
Bei Tit. 18, der die Ausgabe für die Haltung der Dienstkraftwagen und krafträder betrifft, sind 4 Kraftwagen zugrunde gelegt. Nach unserer Auffassung wären zwei Dienstkraftwagen völlig genug. Wer mehr haben will, mag seinen Privatwagen nehmen.
Für Tit. 23 b, der den Zuschuß an die Gemeinschaftsküche betrifft, gilt das gleiche, was ich in den verschiedenen anderen Anträgen gesagt habe. Ich bitte deshalb, den Betrag von 3500 DM auf 2300 DM zu ermäßigen.
In Tit. 24 sind „zur Verfügung des Präsidenten für Aufwand aus dienstlicher Veranlassung" ó000 DM eingesetzt. Da wir nach wie vor jeden dienstlichen Aufwand für etwas halten, was unserer Armut nach außen und nach innen nicht entspricht, bitte ich, diesen Betrag zu streichen.
Die in Tit. 31 für besondere Aufwendungen anläßlich der Plenar- und Ausschußsitzungen vorgesehenen 6000 DM sind ebenfalls zu streichen.
In Tit. 32 a sind die Fahrkosten für die Mitglieder des Bundesrats mit 42 000 DM festgesetzt. Nach dem, was im Haushaltsausschuß darüber geredet wurde, halte ich die Summe von 30 000 DM für vollständig ausreichend.
In Tit. 32 b ist eine Summe von 137 000 DM an Tagegeldern für die Mitglieder des Bundesrats und der Ausschüsse sowie für deren Kraftfahrer eingesetzt. Wir wollen uns doch nicht verhehlen, daß die Mitglieder des Bundesrats Minister der Länder sind. Infolgedessen können wir hier nicht noch einmal den ungeheuren Betrag von 137 000 DM zu Lasten des Bundes einsetzen. Der Betrag von 100 000 DM ist das Äußerste, was man nach der Richtung hin genehmigen kann.
Zu Kap. E 11 Tit. 3 ist für die Erstanschaffung von Dienstkraftwagen der Betrag von 23 000 DM eingesetzt. Da die Zahl von vier Dienstkraftwagen viel zu hoch ist und zwei durchaus genügen, wie ich vorhin schon ausgeführt habe, könnte der Betrag auf 12 000 DM ermäßigt werden.