Ich bin der Meinung, daß die Ausgaben bei Einzelplan I an verschiedenen Stellen viel zu hoch sind, und gestatte mir deshalb, im einzelnen Anträge zu stellen, die das Ziel verfolgen, diese Ausgaben herabzudrücken. Da' ich die Sache nicht anders machen kann, bitte ich Sie, -den Einzelplan I vorzunehmen und meine Begründung zu unseren Anträgen zu den einzelnen Abschnitten entgegenzunehmen.
— Mein Antrag liegt auch schriftlich vor, das heißt, ich werde ihn nachher abgeben, und mehr brauche ich zunächst nicht zu tun. . Ich muß meine Anträge aber an Hand des vorliegenden Einzelplans begründen.
In Kan. 1 Tit. 1 der Ausgaben des ordentlichen Haushalts ist für den Herrn Bundespräsidenten ein Jahresgehalt von 50 000 DM vorgesehen. Ich halte diesen Satz für zu hoch und beantrage, ihn von 50 000 DM auf 40 000 DM herabzusetzen. Ich kann auf eine nähere Begründung dieses Antrages verzichten, leite die allgemeine Begründung vielmehr aus der Tatsache her — das gilt auch für alles Weitere, was ich zu sagen habe —, daß wir uns in einer allgemeinen Verarmung befinden. Sehr viele Leute wissen nicht ein noch aus, und auch die Verhältnisse auf dem Geld-und Kreditmarkt sind dermaßen schwierig, daß wir überall sparen müssen. Eine allgemeine Aussprache über 'diese wirtschaftliche Not unseres Volkes ist in der zweiten Lesung nicht erfolgt; sie soll in der dritten Lesung stattfinden. Dann werden wir ja genügend Zeit haben, darauf einzugehen.
Unter dem gleichen Titel sind Aufwandsgelder für den Herrn Bundespräsidenten mit jährlich 100 000 DM veranschlagt. Ich beantrage, diesen Satz auf 50 000 DM herabzusetzen.
Bei Tit. 24 ist dann noch einmal eine besondere Verfügungssumme für den Herrn Bundespräsidenten in Höhe von jährlich 60 000 DM ausgeworfen. Ich beantrage, dafür 30 000 DM jährlich zu setzen.
— Es fällt mir schwer, dem Herrn Bundespräsidenten diese. Kürzungen zuzumuten.
— Jawohl, ich sage das ausdrücklich. Ich bin mir sehr wohl der Tatsache bewußt, daß der Bundespräsident als Vertreter des deutschen Volkes eine genügend hohe Summe zu seiner Verfügung haben muß,
aber ich frage mich, ob ein Betrag von insgesamt 160 000 DM nötig ist. Wenn dem Herrn
Bundespräsidenten nur die Hälfte zur Verfügung
steht, muß er eben sehen, wie er damit auskommt.
Wir können uns mit den heute anscheinend üblichen Aufwandsentschädigungen nicht abfinden. Uns steht das Wasser bis zum Munde. Wir dürfen uns nicht einfach über ,die Schwierigkeiten hinwegsetzen, vor denen wir heute stehen. Wir müssen die Konsequenzen aus den harten Tatsachen ziehen. Ich weiß, daß diese Konsequenzen unangenehm sind, und weiß auch. daß es hart erscheinen mag, wenn solche Anträge gestellt werden. Sie müssen aber angesichts der Not auf dem Gebiete ,der Finanzen und Steuern und angesichts der Not unseres gesamten Volkes gestellt werden.
Für das Bundespräsidialamt sind bei Kap. 2 Tit. 1 unter den persönlichen Verwaltungsausgaben 12 Stellen vorgesehen. Ich glaube, für dieses Amt würden 8 genügen.
Wir haben ja im Haushaltsausschuß genügend Zeit gehabt, um zu erkennen. welche Aufgaben wirklich auf den einzelnen Ämtern ruhen.
- Ich komme mit noch mehr Anträgen, meine
Damen und Herren, lassen Sie sich die Zeit nicht
verdrießen! Diese Anträge müssen gestellt werden. Ich fühle mich jedenfalls vor meinem Gewissen angesichts dieser allgemeinen Not verpflichtet, solche Anträge zu stellen und auch zu
sagen, wo wir sparen können. Es hat keinen
Wert, wenn man immer nur den Willen betont
und sagt: wir wollen sparen. Nein, dann müssen wir auch zeigen, wie wir es wollen und wo wir es wollen. Das ist der Sinn des Budgetrechtes. Mit allgemeinen Redensarten kommen wir über die Dinge nicht hinweg.
Also ich bitte, in Kap. 2 Tit. 1 statt 12 nur 8 Stellen zu nehmen.
Unter Tit. 4 sind Hilfsleistungen durch nicht beamtete Kräfte vorgesehen. Ich bitte, diese Summe — — Augenblick, ich habe mich versehen.
Unter Tit. 2 stehen noch Zulagen und Aufwandsentschädigungen.
— Ich bitte, meine Herren, nehmen Sie doch nur einmal den Etat zur Hand! Wer den Etat hat
und sich damit beschäftigt, — —
— Die beiden Herrn, die im Haushaltsausschuß mitgearbeitet haben, wissen ja, wie wir die einzelnen Titel vornehmen können. Machen Sie sich doch nicht gleich lustig, wenn ich mich da mal versprochen habe. Ich bin dabeigewesen, als auch Sie sich versprochen haben, und ich bin auch dabeigewesen, als Sie vorher in Unkenntnis gestellte Anträge nachher wieder zurücknehmen mußten! Also nur nicht .sich gleich aufs hohe Roß setzen!
Unter Tit. 2 sind für Zulagen und Aufwandsentschädigungen 7700 DM vorgesehen. Auch
diese Zulagen und Aufwandsentschädigungen sind nach meiner Ansicht überhaupt nicht nötig, die müssen wir einsparen; wir können uns solche Aufwandsentschädigungen nicht leisten. Ich werde auch bei den späteren Einzelplänen immer wieder den Antrag stellen, die Aufwandsentschädigungen nun endlich zu streichen. Wir sind bei unserer Armut und unserem Elend nicht mehr in der Lage, derartige Aufwandsentschädigungen zu zahlen, mögen sie auch noch so schön herausgeputzt werden.
Unter Tit. 4, Hilfsleistungen durch nicht beamtete Kräfte, sind 22 Stellen vorgesehen. Ich bitte, auch hier 6 Stellen zu streichen.
Unter Tit. 7 a ist ein Betrag von 12 200 DM vorgesehen, und zwar für Trennungsentschädigungen an versetzte Beamte und Angestellte. Wir haben jetzt überall Gemeinschaftsküchen eingerichtet, in denen die Beamten und Angestellten essen können, so daß also die Ausgaben, die ihnen daraus erwachsen, daß sie nicht mit ihrer Familie zusammenleben können, geringer werden. Die Beträge sind nach meiner Auffassung zu hoch, wir müssen sie kürzen. Ich beantrage daher, statt 12 200 DM nur die Hälfte zu nehmen; es muß eben mit der Hälfte auch gehen.
In Tit. 11 sind für „Geschäftsbedürfnisse" 9000 DM festgesetzt. Wie Sie aus der Erläuterung auf der rechten Seite ersehen können, entstehen diese Kosten auf die verschiedenste Art und Weise. Wenn man dem gegenüberstellt, daß diese Ausgaben ebenfalls niedriger sein können und vor allem niedriger sein müssen, so ist eine Ermäßigung um ein Drittel auf 6000 DM zu rechtfertigen.
Das gleiche gilt für Tit. 12, Unterhaltung und Ergänzung der Geräte und Ausstattungsgegenstände in den Diensträumen. Die Diensträume sind kaum eingerichtet, und schon werden wieder 6000 Mark gefordert für Unterhaltung und Ergänzung. Der Betrag von 6000 Mark ist nach meiner Ansicht zu hoch, wir können ruhig 4000 Mark sagen. Ich beantrage das entsprechend.
Nun kommen wir zu Tit. 13, Bücherei. Meine Damen und Herren, Sie finden in den Einzelplänen — —
- Warten Sie nur mal ab, bis ich meine Sache begründe! Sie können, wenn Sie anderer Meinung sind, nachher andere Anträge stellen. Es hat jetzt gar keinen Wert, mit derartig „wohlmeinenden" Scherzen über die Dinge hinwegzugehen.
— Die Dinge sind viel zu ernst, als daß wir über diese Sache Späßchen machen sollten. Ich freue mich, daß die Spaßmacher, die im allgemeinen bei der Sozialdemokratie sitzen, jetzt mal nicht da sind, und nun tauchen sie auf einmal bei Ihnen auf.
— Die mögen ihre Freude daran haben, daran liegt mir gar nicht. Ich spreche nicht, um den anderen eine Freude zu machen. Ich spreche
auch nicht, um Ihnen eine Freude zu machen, Herr Strauß, sondern ich spreche deshalb, weil ich es für notwendig halte. Wir wären über diesen Punkt wahrscheinlich auch schon weg, wenn diese Zwischenbemerkungen zur „Belebung" nicht eingeworfen worden wären.
Ich bin der Meinung, daß wir nicht bei jedem Ministerium eine Bücherei einrichten können. Wir sollten eine Bibliothek einrichten und diese Bibliothek so ausstatten, wie wir das in unserer Lage können. Wir können nicht bei jedem einzelnen Ministerium Tausende und Zehntausende von Mark für die Bücherei, wie Sie später sehen werden, einsetzen. Mit einer Bibliothek in Bonn ist das alles zu machen, und da könnte selbst bei den verwöhntesten Bedürfnissen der einzelnen Ministerien doch eine schöne Bibliothek zustande kommen. Ich weiß auch, was man dagegen sagen kann, etwa, daß das Justizministerium andere Bücher braucht als das Wirtschaftsministerium,. Das ist alles richtig. Im übrigen sind aber auch allgemeine Werke da, die für jedes Ministerium notwendig sind. Deshalb sollte man bei den Einzelplänen die Beträge für die Bücherei streichen und für eine Bibliothek eine Summe ansetzen, die dann viel niedriger wäre, als wenn wir bei jedem Ministerium einen Betrag für eine Bücherei einstellen. Deshalb bitte ich, diesen Betrag hier zu streichen und an anderer Stelle eine größere Summe für eine Gesamtbibliothek auszuwerfen.
Unter Tit. 15 sind für Unterhaltung der Dienstgebäude 10 000 Mark vorgesehen. Auch diese Summe scheint mir viel zu hoch zu sein, und ich bitte Sie, den Betrag auf die Hälfte herabzusetzen.
In Tit. 16 sind für Bewirtschaftung von Dienstgrundstücken und Diensträumen 30 000 Mark vorgesehen. Sie sehen aus der Erläuterung, wie sich dieser Betrag zusammensetzt. Es ist schon im Haushaltsausschuß gesagt worden, daß diese Beträge kaum erreicht werden. Ich bitte deshalb, diesen Betrag von 30 000 DM auf 20 000 DM herabzusetzen. Auf der anderen Seite, Seite 16, finden Sie unter Ziffer 17: Unterhaltung und Ergänzung der Geräte und Haushaltsgegenstände der Dienstwohnung. Nach meiner Ansicht sind 5000 DM zu hoch; die Hälfte genügt. Ich stelle deshalb den Antrag, statt 5000 DM 2500 DM zu sagen.
- Meine Damen und Herren! Ich bitte, mir doch mit Aufmerksamkeit zu folgen. Sie reden sonst immer davon, wie wir sparen sollen, und machen dem Volk draußen etwas vor, wenn Sie sagen, Sie wollen sparen. Und wenn es an die Summe geht, bewilligen Sie sie großzügig. So können wir nicht sparen. Alle, die sich mit dem Haushalt beschäftigt haben, wissen, daß die Haushaltssumme sich aus der Addition von Einzelposten ergibt. Und wenn wir das Budgetrecht gewissenhaft ausüben wollen, müssen wir uns jeden einzelnen Posten ansehen. Ich hätte diese Anträge bereits im Haushaltsausschuß gestellt. Da ich aber im Haushaltsausschuß nur Gast war, durfte ich dort keine Anträge stellen. Es blieb mir nichts anderes übrig, als sie hier im Plenum zu stellen und Ihnen das Exerzitium hier bei der Durchberatung des Haushaltsplanes zuzumuten. Vielleicht ist das gar nicht schlecht. Wahrscheinlich hat der eine oder andere den Einzelplan nicht betrachtet und ist wenigstens, wenn er mir folgt, genötigt, sich auch einmal die Zahlen anzusehen und Betrachtungen anzustellen. Insofern halte ich es nicht für unangebracht, wenn wir es so durchexerzieren. Hoffentlich falle ich Ihnen dabei nicht auf die Nerven.
Ich werde bei anderen Einzelplänen genau so verfahren, wenn es auch Ihrer Aufmerksamkeit mancherlei Anstrengung zumutet.
Nun kommen wir weiter zu Ziffer 18. Dort sind die Dienstkraftwagen verarztet,
für die 12 500 DM eingestellt sind. Es handelt sich dabei um fünf Kraftwagen, die dem Herrn Bundespräsidenten zur Verfügung gestellt sind. Der Betrag ist auf 7500 DM herabzusetzen. Ich bin der Meinung. daß drei Kraftwagen vollständig genügen,
daß wir keine fünf Kraftwagen für den Bundespräsidenten brauchen. Wir sind mit der Anschaffung von Kraftwagen überhaupt sehr großzügig. Ich werde das bei den einzelnen Ministerien noch nachzuweisen haben und werde immer wieder beantragen, die Zahl der Kraftwagen auf ein erträgliches und verständiges Maß zurückzuführen.
— Wenn Sie derselben Meinung sind, nehmen Sie nachher unsere Anträge an; dann sind wir einig. Mit theoretischen Auseinandersetzungen und mit großen begeisterten Begründungen kommen wir nicht weiter.
Meine Damen und Herren! Ich bin also der Meinung, daß fünf Kraftwagen zuviel sind und daß drei Kraftwagen genügen. Im übrigen, wenn sich Herr Dr. Oellers einen „Kapitän" leisten will, so kann er das ja tun.
— Wenn er es nicht tut, so tut er es deshalb vielleicht nicht, weil er glaubt, daß er schließlich im Ausland, wenn er einmal als „Auslandsvertreter" in England oder sonstwo landet, einen englischen Kraftwagen billiger kaufen kann.
Im übrigen stelle ich weiter den Antrag, die Reisekosten unter Ziffer 19 in Höhe von 12 000 DM ebenfalls, und zwar auf 10 000 DM zu senken.
Unter Tit. 23 b, Zuschuß zu der Gemeinschaftsküche, sind 6600 DM aufgeführt. Im Haushaltsausschuß ist wiederholt davon gesprochen worden, daß die Gemeinschaftsküche sich selbst unterhalten soll. Ich bin deshalb der Meinung, daß wir diesen Betrag auch um 2600 DM kürzen könnten.
Nun haben wir noch unter Kap. E 12 Ziffer 1 einen Betrag von 8000 DM für die erstmalige Beschaffung von Schreib- und Bürobedarf aus-
gewiesen. Auch dieser Betrag scheint mir viel zu hoch zu sein. Ich glaube, daß man mit der Hälfte vollständig zurechtkommen kann.
Ich beantrage weiter: In Kap. E 12 Tit. 2 ist der Betrag von 60 000 DM auf 40 000 DM zu ermäßigen.
In Kap. E 12 Tit. 3 ist der Betrag von 15 000 DM auf 10 000 DM zu senken.
Kap. E 12 Tit. 4 wird gestrichen.
In Kap. E 12 Tit. 5 ist die Summe von 70 000 DM auf 40 000 DM zu ermäßigen.
Ich habe den Plan gewissenhaft durchgearbeitet und habe Ihnen einige Anträge vorgetragen, die nach meiner Auffassung zu Einsparungen führen können. Ich will hier nicht großsprecherisch die Summen zusammenstellen, die sich daraus ergeben, weil mir ja nicht darum zu tun ist, irgendwelche „Erfolge" zu erzielen,
sondern weil mir nur um Einsparungen zu tun ist, damit wir uns später einmal nicht nachsagen lassen müssen, die Steuern wären nicht gesenkt worden, weil wir nicht den Mut dazu aufgebracht hätten.
Meine Damen und Herren! Wir können die Steuern nicht senken, wenn wir die Ausgaben nicht senken. Heute sind ja sehr schöne Worte gesagt worden, daß wir uns nach den Einnahmen richten und unsere Ausgaben danach gestalten sollten. Ich habe schon vor 20 Jahren im Hessischen Landtag nach diesen Gesichtspunkten gearbeitet. Ich bin damals schon ein nach der Annahme von Herrn Dr. Nöll von der Nahmer „moderner Finanzpolitiker" gewesen und setze das hier' fort, insofern ich dafür eintrete, daß die Ausgaben sich nach den Einnahmen richten sollen. Wir können keine Einnahmen erzielen, ohne daß wir die Bevölkerung sehr stark mit Steuern in Anspruch nehmen. Nehmen Sie diesen Antrag zu diesem Kapitel hier an, und Sie werden eine erhebliche Ersparnis herbeiführen! Die weiteren Einsparungen werden wir dann bei den anderen Einzelplänen vorzusehen haben.