Rede von
Dr.
Erich
Köhler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, ich habe weiter folgende Mitteilungen zu machen.
Mit Schreiben vom 17. März hat der Bundesrat mitgeteilt, daß er in seiner Sitzung vom 16. März 1950 beschlossen hat, gemäß Artikel 77 des Grundgesetzes den folgenden Gesetzentwürfen . seine Zustimmung zu geben:
Entwurf eines Gesetzes über 'die Aufhebung von Vorschriften auf dem Gebiet des Handelsrechts, des Genossenschaftsrechts und des Wechsel- und Scheckrechts,
ferner dem
Entwurf eines Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen,
weiter dem
Entwurf eines Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld-und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen,
ferner dem
Entwurf eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes,
zum Schluß dem
Entwurf eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen
und dem
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes.
Zu den beiden letztgenannten Entwürfen hat der Bundesrat Erläuterungen über die Beweggründe dieser seiner Entscheidung gegeben. Da sie ausführlich und bedeutsam sind, habe ich veranlaßt, daß beide Schreiben des Bundesrates den Mitgliedern des Hauses als Material zugehen.
Ich habe ferner mitzuteilen: Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 20. März 1950 die Anfrage Nr. 53 der Fraktion der FDP betr. Wiederaufbaudarlehen — Drucksache Nr. 576 — beantwortet. Die Antwort wird unter Drucksache Nr. 735 den Mitgliedern des Hauses zugehen.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat weiterhin unter dem 21. März 1950 die Anfrage Nr. 58 der Abgeordneten Krause und Fraktion des Zentrums betreffend Durchführung des Bundestagsbeschlusses über Pensionen und Wartegeld für heimatvertriebene Beamte — Drucksache Nr. 647 — beantwortet. Die Antwort wird den Mitgliedern des Hauses als Drucksache Nr. 736 zugehen.
In Erfüllung der ihm mit Beschluß der 32. Sitzung zu Drucksache Nr. 401 gemachten Auflage hat der Herr Bundeskanzler am 18. März 1950 über den Stand der Arbeiten am Rahmengesetz für die Jagd berichtet. Das Schreiben wird als Drucksache Nr. 731 vervielfältigt.
Meine Damen und Herren! Ich habe zunächst eine geschäftsordnungsmäßige Maßnahme durchzuführen. Nach dem Ausschluß des Abgeordneten Hedler aus der Sitzung am 10. dieses Monats haben sich bekanntlich außerhalb des Sitzungssaales gewisse Vorgänge abgespielt. Dazu möchte ich folgendes erklären:
Ich hatte in der Unterbrechungspause die Gruppe der Deutschen Reichspartei gebeten, angesichts der vorhandenen gespannten Atmosphäre den Abgeordneten Hedler zu veranlassen, nicht mehr an der Fortsetzung der Sitzung teilzunehmen. Diese meine Bemühung ist vergeblich geblieben.
Der Abgeordnete Hedler hat im Ruheraum der Abgeordneten, der durch ein Schild nur für Abgeordnete bestimmt ist, Journalisten empfangen. Nach Kenntnis dieses Vorgangs haben verschie-
dene Abgeordnete den Abgeordneten Hedler aus dem Ruheraum weiter durch die Wandelhalle gedrängt. Es ist dann zu schweren Tätlichkeiten an der Tür und auf der Treppe des Südausgangs gekommen. Wie bekannt, hatte ich in der Sitzung am Freitag, dem 17. März, den Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität gebeten, die mir als beteiligt genannten Abgeordneten über den Vorgang zu hören. Aus den Protokollen ergibt sich, ,daß Abgeordneter Gleisner an den Vorgängen nicht beteiligt war, dagegen die Abgeordneten Wehner und Heiland. Der ebenfalls noch genannte Abgeordnete Roth konnte vom Ausschuß nicht gehört werden, weil er sich im Ausland befindet. Aus der zu Protokoll genommenen Erklärung des Abgeordneten Wehner geht hervor, daß er die Initiative zu einem gemeinschaftlichen Handeln einer Reihe von Abgeordneten ergriffen hat. Der Abgeordnete Heiland ist an dieser gemeinschaftlichen Aktion, wie ebenfalls aus seinen protokollarischen Erklärungen hervorgeht, beteiligt gewesen.
Dieses Verhalten bedeutet den Tatbestand der gröblichen Verletzung der Ordnung des Hauses im Sinne der Geschäftsordnung gemäß § 91. In Würdigung der Gesamtlage, die im Zusammenhang mit dem politischen Fall Hedler entstanden ist, nicht zuletzt der daraus erwachsenen Erregung — ich füge hinzu, daß die beiden genannten Herren Abgeordneten im Dritten Reich schweren Verfolgungen ausgesetzt waren —, sehe ich von der Anwendung der nach der Geschäftsordnung zulässigen Höchstahndungsmaßnahme ab. Ich spreche aber die bestimmte Zuversicht aus, daß derartige Vorgänge sich nicht wiederholen, und lasse keinen Zweifel darüber, daß es das Ansehen und die Würde des Bundestags andernfalls erfordern würden, die zulässigen schärfsten Maßnahmen zu ergreifen.
Dies vorausgeschickt entscheide ich dahin: der Herr Abgeordnete Wehner wird auf 10 Sitzungstage, der Herr Abgeordnete Heiland auf 8 Sitzungstage ausgeschlossen. Ich bitte die beiden Herren, den Saal zu verlassen.
Meine Damen und Herren, darf ich dazu folgendes sagen. Ihre Erklärung, Herr Abgeordneter Ollenhauer, ist mir nach der Vorschrift des § 85 der Geschäftsordnung zugegangen. Ich verlese den § 85:
Zu einer tatsächlichen oder persönlichen Erklärung kann der Präsident
— kann der Präsident —
außerhalb der Tagesordnung das Wort erteilen. Die Erklärung ist ihm vorher schriftlich mitzuteilen.
Ich habe von dem -Inhalt dieser Erklärung Kenntnis genommen und entnehme daraus, daß sie sich auf die soeben von mir getroffene Entscheidung bezieht. Wenn eine Entscheidung des Präsidenten bezüglich geschäftsordnungsmäßiger Maßnahmen — wie in diesem Falle hinsichtlich eines Ausschlusses — erfolgt ist, gilt der § 92, der den Weg aufzeigt, wie eine solche Anordnung oder Maßnahme des Präsidenten zu behandeln ist. Unter diesen Umständen kann ich das Wort zu der gewünschten Erklärung nicht erteilen.
Meine Damen und Herren, wir treten in die Behandlung der Tagesordnung ein, doch darf ich vor Eintritt in die Tagesordnung bekanntgeben: wir haben uns im Ältestenrat dahin verständigt, daß wir an ,den drei Sitzungstagen heute, morgen und übermorgen jeweils abends um 19 Uhr ohne Rücksicht auf den Stand der Diskussion schließen wollen.
Ich rufe auf Punkt 1 der Tagesordnung: Einspruch des Abgeordneten Dr. Arndt gemäß § 92 der vorläufigen Geschäftsordnung gegen den ihm in der 47. Sitzung am 16. März 1950 erteilten Ordnungsruf.
Der Einspruch des Herrn Abgeordneten Dr. Arndt liegt Ihnen unter Drucksache Nr. 732 vor. Nach der einschlägigen Bestimmung der Geschäftsordnung beschließt der Bundestag über einen derartigen Einspruch ohne Besprechung.
Ich bitte daher diejenigen, die diesem Einspruch stattgeben wollen, die Hand zu erheben. — Ich bitte diejenigen, die gegen diesen Einspruch sind, die Hand zu erheben. — Das letztere war zweifelsfrei die Mehrheit. Damit ist der Einspruch abgewiesen.
Wir kommen nunmehr zu Punkt 2 ,der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten über den Antrag der Abgeordneten
Dr. Horlacher und Genossen betreffend
kriegszerstörte landwirtschaftliche Anwesen .
Im Ältestenrat bestand Übereinstimmung darüber,
daß für die Berichterstattung zu den Punkten 2
und 3 der Tagesordnung einschließlich einer etwaigen Aussprache ungefähr 40 Minuten aus-
reichen sollten. Ich bitte, sich darnach zu richten.
Als Berichterstatter zu Punkt 2 hat der Herr Abgeordnete Schmidt das Wort.
— Erst der Berichterstatter!