Meine Damen und Herren! Ich habe den Ausführungen des Herrn Berichterstatters für meine Freunde und mich nichts hinzuzufügen und kann nur beantragen, den vorgelegten Haushalt des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes und der weiteren Behörden, die dem Bundeskanzleramt zugeordnet sind, in der vom Haushaltsausschuß beschlossenen Form anzunehmen. Weil die Einzelfragen hier zum ersten Mal auftauchen, ist aber Ge-
legenheit gegeben, zu dem Antrag der sozialdemokratischen Fraktion, Drucksache Nr. 734, und zwar zu den Ziffern 1, 2 und 3 Stellung zu nehmen. Es ist von der sozialdemokratischen Fraktion beantragt worden, die Dienstaufwandsentschädigungen für die Bundesminister auf 4800 DM festzusetzen. Der Herr Kollege Müller hat das dahin erläutert, daß, da es sich um einen Jahresbetrag handelt, für das halbe Jahr mit einer Festsetzung auf 2400 DM von der sozialdemokratischen Fraktion gerechnet wird. Es ist, wie Sie in den einzelnen Haushaltsplänen festgestellt haben, bisher ein Betrag von 3600 DM für das halbe Jahr, also von 600 DM monatlich, und für Staatssekretäre ein Betrag von 2400 DM für das halbe Jahr, also von 400 DM monatlich, eingesetzt worden. Die sozialdemokratische Fraktion beantragt, die Dienstaufwandsentschädigung für die Bundesminister herabzusetzen und die für die Staatssekretäre völlig zu streichen. Für meine Freunde und mich kann ich erklären, daß wir diesem Antrag für diesen Haushaltsplan nicht zustimmen werden auch mit Rücksicht darauf, daß die auf Grund dieser Ansätze getätigten Ausgaben für dieses Haushaltsjahr bereits geleistet worden sind. Wir halten es bei der Bedeutung, die die Staatssekretäre für die Arbeit der Ministerien und die Vertretung der Minister haben und mit Rücksicht auf ,die heute zweifellos besonders kostspieligen und vielseitigen Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, nicht für zweckmäßig und richtig, die Staatssekretäre ohne Dienstaufwandsentschädigung zu lassen. Das Hohe Haus hat vorhin den Antrag des Abgeordneten Dr. Leuchtgens auf Streichung aller Aufwandsentschädigungen, also auch der Ministerialzulagen, der generell gestellt worden ist, abgelehnt. Es ist selbstverständlich, daß die Staatssekretäre nicht schlechter gestellt werden können als die übrigen Beamten der Ministerien. Wir beantragen also, den Antrag der sozialdemokratischen Fraktion abzulehnen.
Für dieses Haushaltsjahr habe ich zugleich für die Herren Kollegen Bausch, Dr. Pünder, Wellhausen, Mayer, Dr. Nöll von der Nahmer, Mende, Dr. Wahl, Matthes, Dr. von Merkatz den Antrag zu stellen:
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, im Haushaltsplan des Bundes für 1950 die Dienstaufwandsentschädigungen der Bundesminister mit 4800 DM und die der Staatssekretäre mit 2400 DM jährlich zu bemessen.
Wir glauben, daß wir nach den ersten besonders schwierigen und von mancherlei besonderen Verpflichtungen erfüllten Anfangsmonaten dieses Haushaltsjahres im nächsten Haushaltsjahr zu einer Ordnung kommen sollten, die diese Dinge ungefähr den Regeln, die wir vor 1933 in den Haushaltsplänen gehabt haben, wieder anpaßt. Ich habe den Antrag dem Herrn Präsidenten vorgelegt.
Ich möchte weiter einige Ausführungen machen zu Ziffer 2 des Antrags der SPD Drucksache Nr. 734. Meine Damen und Herren! Ich bin durchaus der Meinung, daß es zweckmäßig sein kann, etwa durch eine Feststellung des Finanzministeriums, am Ende des Rechnungsjahres einmal zu ermitteln, welche Mehrkosten tatsächlich durch die Trennung der Verwaltung zwischen Frankfurt und Bonn oder durch die noch nicht erfolgte Verlegung von Verwaltungen eingetreten sind. Ich glaube aber, daß es nur Sinn hat, das am Ende eines Rechnungsjahres zu tun, wenn tatsächlich die Ausgaben geleistet sind, nicht aber im voraus solche Feststellungen haushaltsplanmäßig durch eine Trennung der Reisekosten zu treffen. Ich kann mich dem Eindruck nicht entziehen— das hat sich bereits in gleicher Weise bei den Beratungen des Haushaltsausschusses ergeben —, daß der Hintergrund- dieses Antrages nicht ein rechnungsmäßiger, sondern ein politischer ist. Ich habe schwerste Bedenken, die Gestaltung des Haushaltsplans unter solchen politischen — ich möchte nicht sagen: propagandistischen — Gesichtspunkten zu treffen, sondern ich glaube, daß wir die Position 19 — Reisekosten —, die ja nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen, die gesetzlich feststehen, entstehen können, beibehalten und alles übrige der Initiative der Ministerien am Ende des Rechnungsjahres überlassen sollten. Ich beantrage also, die Ziffer 2 des SPD-Antrages auf Drucksache Nr. 734 ebenfalls abzulehnen. Das gleiche gilt für die Ziffer 3.
In Tit. 24 ist ein Betrag ausgewiesen, der für den dienstlichen Aufwand der Minister in besonderen Fällen 'vorgesehen ist und der nach dem Antrag der SPD um 50 %, also bei den einzelnen Ministerien von 10 000 auf 5000 DM jährlich gekürzt werden soll. Es war dem Haushaltsausschuß durchaus klar, daß gerade gegenüber solchen Positionen auf die allgemeine Notlage des deutschen Volkes hingewiesen und die Forderung aufgestellt werden würde. daß man insbesondere in der Frage der Repräsentation Zurückhaltung üben und Ersparnisse machen sollte. Der Haushaltsausschuß hat an den verschiedensten Stellen diesem Wunsche und dieser Notwendigkeit nachgegeben. Auf der anderen Seite haben wir nicht übersehen können, daß die Notwendigkeit, die Beziehungen der Bundesrepublik zu den ausländischen Staaten aufzunehmen, zu stärken und zu festigen und endlich wieder das deutsche Volk aus der hoffnungslosen Isolierung herauszuführen, in die wir — weithin durch unsere Schuld — hineingeraten sind, erfordert, daß wir auch mit einer gewissen sparsamen und unseren Verhältnissen angemessenen Repräsentation auftreten. Es ist so, daß wir es nicht allein in der Hand haben, wie- die diplomatischen und politischen Beziehungen der Völker und der Regierungen untereinander gestaltet werden, sondern es gibt da immer noch bestimmte Normen, denen wir uns nicht ohne weiteres entziehen können. Wir glauben, daß jeder Minister, insbesondere der Bundeskanzler, diese Positionen mit aller gebotenen Sparsamkeit in Anspruch nehmen wird, daß aber auf der anderen Seite die Aufgaben, die uns gestellt sind und — auch das darf ich hier einmal sagen — die Würde der Bundesrepublik es erfordern, daß diese Aufgaben in einer Form wahrgenommen werden, die den Vorwurf der Schäbigkeit vermeidet. Ich glaube daher, daß auch diese Position genehmigt werden sollte. Ich beantrage daher, den Antrag der SPD zu Ziffer 3 der Drucksache Nr. 734 ebenfalls abzulehnen.