Rede von
Dr.
Franz Josef
Strauß
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will nicht zu dem Sachverhalt, der zu diesem Antrag des Justizministeriums geführt hat, sprechen, sondern nur erwähnen, daß hier zwischen den Justizbehörden der einzelnen Länder eine Meinungsverschiedenheit besteht, die bei der nächsten Sitzung des Justizkollegiums, die wahrscheinlich in dieser Woche am Samstag stattfinden wird, besprochen werden soll, damit eine einheitliche Regelung erzielt wird.
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz steht auf dem Standpunkt, daß kein Antrag notwendig sei, sondern daß der Bundestag nach Übersendung der vorliegenden Akten selbst entscheiden soll, ob die Immunität aufgehoben werden soll oder nicht. Die übrigen Länder haben eine andere Praxis; sie stellen einen formellen Antrag auf Aufhebung der Immunität. Ich würde deshalb, ohne daß dieser Fall jetzt speziell behandelt wird — es sind noch andere Fälle, die damit im Zusammenhang stehen —, vorschlagen, daß diese grundsätzliche Klärung zwischen den Justizministerien der Länder, die am nächsten Samstag im Justizkollegium erfolgen soll, und dem Geschäftsordnungsausschuß bei uns erfolgt, bevor weitere Anträge dieser Art behandelt werden.