Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren! Wenn in der Öffentlichkeit immer wieder Kritik an unseren Arbeiten geübt wird,
dann möchte ich wünschen, daß all die vielen
Kritiker einmal Gelegenheit haben würden, an den
Beratungen des Haushaltsausschusses teilzunehmen.
Ich habe in meinem Leben einer ganzen Reihe verschiedener Gremien angehört und bei großen Fakultäten und in wirtschaftlichen Organisationen mitgearbeitet. Aber wenn ich die Arbeit unseres Haushaltsausschusses in den letzten Monaten mit dem vergleiche, was bei unseren Behörden, die ich auch aus eigener Anschauung kenne, und bei anderen Gremien geleistet wird, dann glaube ich doch, das eine ganz ruhig sagen zu können und auch einmal sagen zu müssen: daß wir Abgeordneten vielleicht doch etwas besser sind als unser Ruf draußen im Lande.
Ich kann nur sagen, daß meine Kollegen monatelang von Dienstag bis Freitag,
Morgen für Morgen, stundenlang Titel für Titel des Haushaltsplanentwurfs mit einer Gründlichkeit durchgegangen sind, die nach meinem Empfinden jeder Kritik standhält.
— Wir hätten viel mehr streichen müssen, Herr Kollege Loritz? Sie werden nachher gleich sehen, daß wir den Rotstift schon erheblich haben gehen lassen. Es ist schon das Stichwort gefallen, daß der Abgeordnete X Y ein Nachfolger des Herrn Dr. Guillotin wäre. Wir sind uns alle der Verpflichtung bewußt gewesen, so weit wie irgend möglich zu sparen; aber ich komme darauf nachher noch zu sprechen.
Meine Damen und Herren! Ich darf zur Einführung noch einmal kurz darauf hinweisen, was Ihnen an Unterlagen alles vorliegt. Das, was wir heute zu beraten haben, ist die Drucksache Nr. 682, der Entwurf eines Gesetzes über die vorläufige Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltsplans 1949. Dieser Haushaltsplan betrifft grundsätzlich nur die sogenannten „neuen" Verwaltungen. Für die bereits beim Vereinigten Wirtschaftsgebiet vorhandenen Verwaltungen gilt nach § 3 des Gesetzestextes der Ihnen allen ebenfalls zugegangene Haushaltsplan des Vereinigten Wirtschaftsgebietes mit zwei Nachträgen. Nach diesen vom Wirtschaftsrat verabschiedeten Haushaltsplänen richtet sich also die Wirtschaftsführung dieser „alten" Verwaltungen.
Außerdem liegt Ihnen der sogenannte Ergänzungshaushalt 1949 vor, der bereits am vorigen Freitag dem Haushaltsausschuß überwiesen wurde; das ist die Drucksache Nr. 633. Die großen Finanzprobleme werden wohl im wesentlichen erst bei der Beratung dieses Ergänzungshaushaltes zur Diskussion kommen, der mit der sehr erheblichen Summe von rund 500 Millionen DM abschließt. Er enthält zusätzliche Anforderungen über die Haushaltspläne des Vereinigten Wirtschaftsgebietes hinaus, betrifft aber nicht die Pläne, die dem heute zur Beschlußfassung vorliegenden Gesetz beigefügt sind.
Die heute zur Beratung stehenden Einzelpläne für das Rechnungsjahr 1949 schließen ab mit einer Summe von 27 601 000 DM. Meine Damen und Herren, Sie-werden nun vielleicht sagen: das ist
nur eine kleine Summe! Sie dürfen aber dabei zunächst einmal nicht übersehen, daß diese Zahlen und Pläne nur die Zeit vom 21. September 1949 bis zum 31. März 1950 umfassen, sich also nur auf einen Zeitraum von 6 Monaten und 10 Tagen erstrecken. Sie müssen also von vornherein damit rechnen, daß im Haushaltsplan 1950 diese Summen, die Sie jetzt bewilligen sollen, schon wegen des größeren erfaßten Zeitraums entsprechend höher sein werden.
Nun ist eben der Einwurf gemacht worden, wir hätten im Haushaltsausschuß mehr streichen sollen. Meine Damen und Herren, Sie haben gestern wohl bei Ihren Postsachen eine Zusammenstellung gefunden, die eine Übersicht über die vom Haushaltsausschuß gegenüber den Vorschlägen der Regierung geänderten Haushaltspositionen innerhalb der verschiedenen Einzelpläne enthält. Aus dieser Gesamtzusammenstellung ersehen Sie, daß der Haushaltsausschuß Einsparungen von immerhin 2 263 100 DM vorgeschlagen hat. Auf der anderen Seite hat es der Haushaltsausschuß durchaus nicht nur als seine Aufgabe aufgefaßt, immer nur mit dem Rotstift zu arbeiten. Dort, wo die Ansätze dem Haushaltsausschuß aus irgendwelchen Gründen nicht zweckmäßig und richtig erschienen, hat er auch Erhöhungen vorgeschlagen, und zwar in einem Betrage von 704 600 DM, so daß sich eine Einsparung von insgesamt 1 558 000 DM ergibt.
Der Haushaltsausschuß des Bundestages hat bei den Ausgaben im Haushaltsplan des Bundestages besonders stark gestrichen. Sie sehen aus der Gesamtübersicht, daß wir allein beim Haushalt des Bundestages 1 531 000 DM gestrichen und damit die Ausgabenansätze dort wesentlich gesenkt haben.
Es erhebt sich natürlich immer wieder die Frage — und wir haben sie uns im Haushaltsausschuß immer wieder vorgelegt —: Ist diese Summe von 27 Millionen, die hier für die sogenannten „neuen" Verwaltungen angefordert wird, hoch oder niedrig? Ich möchte an dieser Stelle auf die grundlegenden Fragen eingehen, die bei jeder Haushaltsberatung erörtert werden müssen. Die Nationalökonomen unter Ihnen kennen das verhängnisvolle sogenannte ,Gesetz der wachsenden Staatsausgaben', das einer unserer Altmeister, Adolf Wagner, zu Ende des 19. Jahrhunderts formuliert hat und das sich in der Vergangenheit leider Gottes als wahr erwiesen hat. Ich empfehle Ihnen sehr, sich in einer ruhigen Stunde einmal das Lieblingsbuch des Nationalökonomen vorzunehmen, das Statistische Handbuch von Deutschland, und sich dort auf Seite 549 einmal die Angaben über den Personalaufwand der öffentlichen Verwaltung von 1928/29 bis 1943/44 anzusehen. Wir kranken immer noch an den Sünden des verflossenen nationalsozialistischen Regimes. Gerade in dieser Zeit Ist der öffentliche Bedarf außerordentlich gestiegen.
Ich möchte Ihnen für Ihre weiteren Beratungen, gewissermaßen als eine Art Menetekel, nur einmal ein paar Zahlen über die Kosten unseres Personalaufwandes vorlesen, der allein natürlich nicht maßgebend ist, der aber doch immerhin sehr zu denken gibt. Im Jahre 1932/33, vor der Machtübernahme, betrugen bei Reich, Ländern, Gemeinden, Gemeindeverbänden und Hansestädten — ich fasse also die Gesamtverwaltung zusammen — die Aufwendungen an Gehältern und Vergütungen 3 767 Millionen. Diese Summe ist dann im letzten Jahr vor Kriegsausbruch, 1938/39, auf 5 618 Millionen gestiegen. Nicht weniger interessant ist die Entwicklung der Versorgungsbezüge. Da lauten die
entsprechenden Zahlen: 907 Millionen und 1938/39 1 222 Millionen. Der gesamte Personalaufwand ist in dieser Zeit gestiegen von 4 674 Millionen auf 6 840 Millionen.
Wir wollen hier gar nicht näher untersuchen, woran das liegt, und nicht davon sprechen, daß im ganzen letzten Jahrhundert auch teilweise Zwangsläufigkeiten mitgespielt haben. Wir wollen nur einmal die Tatsache als solche herausstellen und uns darüber klar werden, daß bei allen unseren Haushaltsberatungen dieses verhängnisvolle „Gesetz des wachsenden Staatsbedarfes" eine Rolle spielt. Gerade unsere Generation muß irgendwie versuchen, der weiteren Auswirkung dieses Gesetzes Einhalt zu gebieten. Das ist für uns Finanzpolitiker in diesem Hohen Hause eine der dringendsten Aufgaben. Ich habe in den letzten Monaten dieses Problem in der Presse schon wiederholt angeschnitten. Gerade unter dem Eindruck der, wie gesagt, sehr sachlichen und sehr gründlichen Arbeiten des Haushaltsausschusses verstärkt sich in mir immer mehr die Überzeugung, daß wir um eine Umstellung der Technik unserer ganzen Haushaltsberatungen und Haushaltsaufstellungen nicht herumkommen. Die ältere Generation, zu der ich mich ja selbst rechnen muß, die vor 20 und 30 Jahren auf deutschen hohen Schulen Finanzwissenschaft hörte, bekam vorgetragen, der Unterschied zwischen der öffentlichen und der privaten Wirtschaft bestehe darin, daß der Privatmann seine Ausgaben nach den Einnahmen richte, während umgekehrt die öffentliche Verwaltung von den Ausgaben ausgehe, sich frage: was muß, was will, was soll ich ausgeben? — und erst nachher, nachdem man die Ausgaben festgestellt hat, kommt die Frage der Deckung. Die Finanzwissenschaft, wenigstens soweit ihre Vertreter der modernen Richtung angehören, hat unter den Einwirkungen der Krisenjahre diese Lehre längst aufgegeben; ich trage sie so nicht mehr in den Vorlesungen vor. Wir wissen heute, daß diese Unterscheidung zwischen öffentlicher Wirtschaft und Privatwirtschaft tatsächlich nicht richtig ist.
Es erhebt sich die Frage, ob wir nicht auch bei unseren Haushaltsaufstellungen und Haushaltsberatungen einmal von dem anderen Gesichtspunkt ausgehen sollten. ob wir nicht versuchen sollten, einmal festzustellen: Deutsches Volk, was willst du für deine Verwaltung in Bund, Ländern und Gemeinden insgesamt ausgeben, wieviel bist du zu opfern bereit, was hältst du für notwendig? Eine Reihe feststehender, zwangsläufiger Ausgaben müssen abgezogen werden, zum Beispiel die Besatzungskosten. Dann bleibt eben ein entsprechender Rest. Dann wäre es nun die Aufgabe der Verwaltungen, einmal zu versuchen, mit diesen Beträgen den Verwaltungsaufwand zu decken, genau so wie das ja alle leitenden Herren der Ministerien auch in ihren Privathaushaltungen machen.
— Richtig, jawohl, verehrte Frau Kollegin; ich komme gleich darauf zu sprechen! Die Verwaltung muß dann jedenfalls mit diesen Beträgen auszukommen versuchen.
— Ich freue mich, Frau Kollegin, über Ihren Zwischenruf. Sie kennen ja meine Einstellung zu den Frauen.
Ich bedauere immer wieder, meine Damen und
Herren, daß außer unserer verehrten Kollegin Frau
Dr. Probst im Haushaltsausschuß keine weitere Frau ist.
Ich möchte hier vor aller Öffentlichkeit sagen, daß
ich der festen Überzeugung bin, es wäre vieles
besser, wenn gerade bei den Haushaltsberatungen
in ganz anderem Umfange als bisher unsere weiblichen Kollegen zur Mitarbeit herangeholt würden.
Ja, ich gehe sogar so weit, meine Damen und Herren, bei aller Verehrung für unseren amtierenden Herrn Bundesfinanzminister zu sagen: vielleicht wäre es sehr gut, wenn in den deutschen Ländern auch einmal Frauen Finanzminister würden.
Denn im allgemeinen muß ich doch feststellen, daß
unsere Hausfrauen diese Finanzprobleme jedenfalls ohne weiteres lösen, weil sie sie lösen müssen.
In der öffentlichen Finanzwirtschaft stehen wir vor der Tatsache, daß wir im Laufe der Jahrzehnte immer mehr Ausgaben beschlossen haben, ohne danach zu fragen, ob denn diese Ausgaben vom deutschen Volke auch wirklich noch getragen werden können. Diese ganze schwerwiegende Problematik, die mir schon bekannt war, bevor ich ins Parlament eintrat, hat sich mir bei den Beratungen des Haushaltsausschusses täglich immer wieder neu gezeigt. Ich sagte schon: der Entwurf des Haushaltsplanes ist wirklich Titel für Titel durchgegangen worden, keine Position wurde bewilligt, ohne daß sie genau geprüft wurde. Die Vertreter der Ministerien sind gehört worden und haben Auskünfte geben müssen. Die verschiedensten Gesichtspunkte fanden in den Beratungen Berücksichtigung.
Die Dinge liegen ja auch keinesfalls so, daß die Herren hier auf der Regierungsbank nicht auch Steuerzahler sind. Diese Herren haben ja keineswegs nur den Wunsch, dem Steuerzahler Ausgaben aufzubürden. So ist es ja nicht. Sondern die Dinge vollziehen sich doch so, daß sich zunächst die Fachressorts überlegen, welche Anforderungen sie stellen sollen. Dann beginnt der Herr Finanzminister, der ja ob dieser Tätigkeit bei den Ressorts durchaus nicht beliebt ist, mit den sogenannten „kommissarischen Verhandlungen" und drückt nun seinerseits auf die Ressorts und versucht so viel einzusparen wie möglich. Ich fürchte sogar, daß der Herr Bundesfinanzminister die Absicht hat, dieses Drücken auf die Ressorts im nächsten Jahr noch wesentlich zu verstärken. - Er nickt mit dem Kopf, und es ist kein Zweifel daran! Seine Kollegen werden darüber wahrscheinlich nicht sehr erbaut sein. Nachdem schon so weit eine Ausgabensenkung versucht worden ist, kommt der Haushaltsplanentwurf zum Haushaltsausschuß. Dort werden dann die Ausgaben eingehend durchgesprochen. Natürlich sind diese Ausgabenansätze irgendwie begründet. Die Männer, die die Vorschläge machen, sind ja doch keine Laien; sie denken sich doch auch etwas dabei und haben ihre Gründe für die Anforderungen.
Der Haushaltsausschuß, der immer zunächst von den Ausgaben ausgeht, steht nun vor der Frage: Soll man angesichts dieser Vorschläge einfach Nein sagen, oder muß man nicht als verantwortlicher Abgeordneter und als vernünftig denkender Durchschnittsmensch diesen begründeten Forderungen irgendwie entsprechen?
Sehen Sie, meine Damen und Herren, so kommt es dann eben zu diesen Ausgabenansätzen, wobei
es dann nachher immer wieder fraglich ist: Ist die im Ausschuß beschlossene Ausgabe wirklich lebensnotwendig? Können wir wirklich, wenn wir die Gesamtsituation, die gesamte Steuerbelastung, berücksichtigen, uns diese Ausgabe eigentlich leisten, die an sich begründet ist? Ich glaube nicht, daß in diesem umfangreichen Aktenstück sich irgendwelche Ausgaben befinden, die Luxus und absolut überflüssig sind und sich nicht begründen lassen. Keiner meiner Kollegen im Haushaltsausschuß glaubt, daß wir Genies wären; wir sind Durchschnittsmenschen. Aber wir glauben andererseits auch nicht, daß wir dümmer sind als der Durchschnitt unseres Volkes. Wir haben uns diese Dinge sehr genau überlegt und geprüft und sind schließlich mehr oder weniger einstimmig oder jedenfalls mit entsprechenden Mehrheiten dazu gekommen, diese Ausgabenansätze, die vor uns schon einmal die Verwaltung durchgeprüft hat, dem Plenum zur Genehmigung vorzuschlagen.
Aus meiner Skepsis, gerade unter dem Eindruck der sehr gründlichen Haushaltsberatungen des letzten halben Jahres, mache ich kein Hehl mehr. Der verhängnisvollen Entwicklung des immer wachsenden Staatsbedarfs werden wir nur entgegentreten können, wenn wir uns einmal von der alten überholten Theorie freimachen, daß bei der öffentlichen Haushaltswirtschaft immer von den Ausgaben auszugehen ist. Wir meinen vielmehr die in der Privatwirtschaft selbstverständliche Technik auch hier anwenden zu müssen, daß wir zuzunächst einmal feststellen : Was können wir unsinsgesamt leisten ? Wozu reichen unsere Einnahmen aus ?
Dann, meine Damen und Herren, noch eine Angelegenheit, die auch in der letzten Sitzung des Haushaltsausschusses am vorigen Freitag, als die Vertreter des Bundesrates bei uns waren, erörtert wurde. Wir müssen uns alle darüber klar sein, daß wir den Bundeshaushalt sozusagen nicht einfach im „luftleeren Raum" beschließen können, d. h. ohne Rücksicht auf die Länder und vor allen Dingen die Gemeinden. Der Steuerzahler muß für alle drei Organisationen aufkommen. Deswegen müssen wir auch bei unseren Anforderungen hier im Bund berücksichtigen, daß auch die Länder und vor allen Dingen — last not least — unsere Gemeinden einen begründeten Anspruch an die Steuerkraft stellen können.
In diesem Zusammenhang darf ich Sie auf den schwerwiegenden § 10 des vorliegenden Gesetzes verweisen. Es -wird ja mit Zustimmung des Herrn Bundesfinanzministers wahrscheinlich noch ein Abänderungsantrag zu den Beschlüssen des Ausschusses kommen.
Hier, beim § 10, hat der Ausschuß wohl die weitestgehende Abänderung der Regierungsvorlage beschlossen. Auch wenn Sie den noch kommenden Abänderungsantrag berücksichtigen, bleibt der Absatz 2 bestehen, der sehr wichtig ist. Der Herr Bundesfinanzminister muß in der Lage sein, den Umlageschlüssel für die sogenannten „Matrikularbeiträge" der Länder festzusetzen, solange nicht ein Umlagebeschluß seitens des Bundesrates zustande kommt.
Im übrigen sehen Sie, daß der Ausschuß selbst dem Herrn Bundesfinanzminister eine größere Hilfe hat angedeihen lassen wollen, als er selbst jetzt in Anspruch nimmt. Die Regierungsvorlage hatte ursprünglich „mit Zustimmung des Bundesrates" vorgesehen. Wir haben dann im Haushalts-
ausschuß das Wort „Zustimmung" durch das etwas weichere Wort „Benehmen" ersetzt. Dagegen haben aber die Herren Vertreter des Bundesrates nun neulich im Haushaltsausschuß erhebliche Einwendungen erhoben. Da wir alle den Wunsch haben, Schwierigkeiten zu vermeiden und mit dem Bundesrat ein Einvernehmen zu erzielen, und da wir alle mehr oder weniger der Überzeugung sind, daß hier kein wirklich entscheidendes Problem vorliegt, wird also dieser Ergänzungsantrag noch eingereicht werden.
Ein Problem, das uns im Haushaltsausschuß sehr viel Sorge gemacht hat, ist das vielfach ungeklärte Verhältnis zwischen dem Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der in Bonn in Anspruch genommenen Einrichtungen. Wir hatten alle im Haushaltsausschuß den Wunsch, daß diese Dinge nun baldmöglichst endgültig geklärt werden. Auch hier ist ja kein Gegensatz vorhanden. Der Kollege aus Nordrhein-Westfalen sitzt mitten unter uns. Wir sind ja letztlich doch immer dasselbe, dieselben deutschen Staatsbürger und dieselben deutschen Steuerzahler. Aber es fällt wahrscheinlich vielen von Ihnen auf — das ist gestern auch bei meiner Fraktion zur Sprache gekommen —, daß z. B. kein Mietpreis für
Gebäude Bund benutzte Gebäude eingesetzt ist. Das hängt mit dieser noch ungeklärten Frage zusammen.
Wir hoffen, baldigst darüber Klarheit zu bekommen, ebenso wie über die gesamte Finanzlage. Das allerdings wird erst möglich sein, wenn uns der Haushaltsplan 1950 vorliegt. Erst bei diesem Plan werden wir die Anforderungen eines ganzen Haushaltsjahres übersehen . Wir werden dann auch die bisher noch im Haushaltsplan des Vereinigten Wirtschaftsgebietes enthaltenen Pläne eingegliedert finden in den großen Bundeshaushalt. Das entbindet uns aber nicht von der Verpflichtung, jetzt durch rasche Verabschiedung dieses Gesetzes eine haushaltsrechtliche Grundlage für das Arbeiten des Bundes schaffen.
Ich darf insbesondere auch noch darauf hinweisen, daß nach diesem Plan im Bunde so lange weiter gewirtschaftet werden muß, bis der neue Haushaltsplan 1950 verabschiedet ist. Es ist also nicht etwa so, daß das, was wir heute beschließen, nur post festum ist, sondern diese Beschlüsse haben auch Bedeutung für die Zukunft. Aus diesem Grunde haben wir auch vielfach höhere Ansätze in diesem Plan vorgesehen, als tatsächlich bisher in Anspruch genommen wurden. Die tatsächlichen Ausgaben bis 31. März werden wahrscheinlich geringer sein, als sie vorgesehen sind. Das hängt z. B. schon damit zusammen, daß sehr viele Beamtenstellen, die planmäßig vorgesehen werden mußten, in diesen Monaten noch nicht besetzt worden sind. Aber wir mußten die Stellenpläne insgesamt einmal aufstellen, damit die Minister in den kommenden Monaten die Möglichkeit haben, den notwendigen Apparat aufzubauen.
Der Abgeordnete hat sich der öffentlichen Kritik zu stellen. Ich würde mich freuen, wenn unsere Wirtschafskreise, aber auch andere Kreise unseres Volkes und insbesondere die verantwortliche Presse sich nun einmal ernsthaft mit diesen Haushaltsplänen beschäftigen würden.
Wenn ich im Londoner „Economist" sehe, wie schön
dort der englische Haushalt kommentiert wird und
wie dort Papier geopfert wird, um den Haushaltsplan weitesten Kreisen bekanntzumachen, dann
bedaure ich, daß zwar in unserer Presse immer Papier vorhanden ist für irgendwelche Eheirrungen von Filmstars, daß aber für unsere Haushaltspläne leider nur sehr wenig Raum zur Verfügung steht.
Ich glaube, für alle meine Kollegen im Haushaltsausschuß zu sprechen, wenn ich sage: wir sind
dankbar für jede sachliche Mitarbeit auch außerhalb des Hauses. Es ist nur zu wünschen, daß uns,
die wir ja auch nur Durchschnittsmenschen sind,
gesagt wird, wo wir einen Fehler gemacht haben
und unsere Ansätze zu hoch sind, oder wo dies und
jenes gebessert werden kann. Beim Haushaltsplan
geht es um nichts anderes als um das Portemonnaie
eines jeden Staatsbürgers. Hier liegt wirklich eine
Möglichkeit zur demokratischen Bewährung, indem sich nämlich weiteste Kreise auch außerhalb
des Parlaments um den Haushaltsplan kümmern
und das Parlament durch positive Kritik und Mitarbeit in weitestem Umfang bei der Haushaltsberatung unterstützen. Ich glaube, daß eine solche
Kritik von uns allen dankbar begrüßt werden wird.
Und nun, meine Damen und Herren, darf ich abschließend den Antrag wiederholen,_ den der Haushaltsausschuß gestellt hat, nämlich den vorliegenden Gesetzentwurf in der aus der nachstehenden Zusammenstellung ersichtlichen Fassung zu genehmigen. Um diese rasche Beschlußfassung darf ich Sie bitten.