Rede von
Karl
Gengler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die Beratungen über den Haushalt des Bundesministeriums für Angelegenheiten des Marshall-planes haben 'die zeitlich wichtige Bedeutung
dieses Ministeriums gezeigt. Das hat auch die Mehrheit des Ausschusses in der Zustimmung zum Haushalt dieses Ministeriums zum Ausdruck gebracht. Die hohe Bedeutung der dem Ministerium gestellten Aufgaben wurde auch von den Gegnern eines eigenen Ministeriums nicht bestritten.
Das Bundesministerium für Angelegenheiten des Marshallplanes ist in gewissem Sinne ein Spiegelbild unserer finanziellen Lage in der Verbindung mit dem Ausland, wie sie die Kriegs- und Nachkriegslasten gebracht haben. Im Vordergrunde stehen hier die Hilfsleistungen aus dem Marshallplan, ohne die wir die gegenwärtig überaus schwierige finanzielle, wirtschaftliche und soziale Lage nicht bestehen könnten. - Diese Hilfsleistungen sind Überbrückungsmaßnahmen ganz besonderer Art, die uns aber gleichzeitig für Gegenwart und Zukunft sehr wichtige wirtschaftspolitische und finanzielle Aufgaben weisen.
Ich möchte Veranlassung nehmen — und ich glaube, mit der übergroßen Mehrheit dieses Hohen Hauses zu sprechen —, der amerikanischen Nation und dem Kongreß der Vereinigten Staaten unseren ganz besonderen Dank und unsere Anerkennung für die großen Hilfsleistungen auszusprechen.
Es sind dies nicht nur bedeutsame Akte der Menschlichkeit gegenüber dem hartgeprüften deutschen Volk, sondern auch Wege und Mittel zum europäischen Wiederaufbau und zum so heiß ersehnten Frieden.
Zum Haushaltsplan. des Bundesministeriums für Angelegenheiten des Marshallplans selbst nach dem vorliegenden Einzelplan kurz folgendes. Dem Bundesministerium sind eingegliedert di e Delegationen der Bundesrepublik in Paris und Washington sowie das ERP-Kontor in Frankfurt am Main. Das Ministerium ist verantwortlich und federführend für die Angelegenheiten des Marshallplans und der europäischen wirtschaftlichen Zusammenarbeit. Ihm obliegen die zentrale Durchführung des Marshallplans und der Nachweis der zur Verfügung stehenden Mittel. Außerdem bearbeitet dieses Ministerium diejenigen Angelegenheiten des Marshallplans, für die kein anderes Bundesministerium zuständig ist. Hierzu gehören unter anderem das Berichtswesen, die völkerrechtlichen Fragen des europäischen Wiederaufbauprogramms sowie die Information der Öffentlichkeit über die Ziele und Ergebnisse des Marshallplans, zu der die Bundesrepublik verpflichtet ist.
Die Delegation der Bundesrepublik in Paris vertritt deren Interessen bei der Organisation des Ausschusses für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit — OEEC —. Sie wirkt bei der Aufstellung der Programme mit, die die Grundlage für die Verteilung der Marshallplanhilfe bilden, und sorgt für die Vertretung der Bundesrepublik in den verschiedenen Komitees, in welchen die Grundlagen für die europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit geschaffen werden.
Die Delegation der Bundesrepublik in Washington vertritt die Bundesregierung bei der
amerikanischen Marshallplanverwaltung. Sie behandelt grundsätzlich Fragen am Ort und ist mit der von der ECA vorgeschriebenen technischen Abwicklung der einzelnen Einfuhren befaßt.
Das ERP-Kontor in Frankfurt führt den Nachweis über den Verbleib der aus der Marshallplanhilfe zur Verfügung gestellten Mittel. Ich darf bemerken, daß der Haushaltsausschuß auf die Kontrolle über die Verwertung der Mittel besonderen Wert gelegt hat.
In Ausgaben sieht der Einzelplan V den Betrag von 3 919 000 DM vor. In Kap. 1, Ministerium, betragen die persönlichen Verwaltungskosten 415 000 DM, die sächlichen Verwaltungskosten und allgemeinen Haushaltsausgaben 1 837 500 DM. Für einmalige Ausgaben ist in Kap. E 11 ein Betrag von 67 000 DM vorgesehen. — Ich darf bemerken, daß unter allgemeinen Haushaltsausgaben der Beitrag zu den Ausgaben für die ständige Organisation des Ausschusses für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit mit einem Betrag von 1 620 000 DM eingeschlossen ist und weiterhin die Kosten der Publizitätsverpflichtungen aus dem ERP-Vertrag mit 25 000 DM.
In Kap. 2, Delegation in Paris und Washington sowie ERP-Kontor in Frankfurt/Main, betragen die persönlichen Verwaltungsausgaben 799 000 DM, die sächlichen Verwaltungs- und allgemeinen Haushaltsausgaben 454 800 DM, die einmaligen Ausgaben in Kap. E 12 345 000 DM. Diese einmaligen Ausgaben sind besonders bedingt durch die Einrichtungen in Paris und Washington; hierbei 300 000 DM für - einen Umbau des Delegationsgebäudes in Paris.
Bezüglich des Personalbestandes ist festzu- stellen, daß im Hinblick auf den zeitlich bedingten Charakter des Ministeriums von den 195 Stellen nur 30 als Beamtenstellen angefordert sind gegenüber 165 nichtbeamteten Hilfskräften im Angestelltenverhältnis.
Im einzelnen sind es bei Kap. 1, Ministerium, 20 Beamte und 87 Angestellte, zusammen 107 Stellen, bei Kap. 2, Delegationen in Paris und Washington sowie ERP-Kontor, 10 Beamte und 78 Angestellte, zusammen 88 Stellen.
Bemerken darf ich noch, daß die Vertretung bei der Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit in Paris als ständige Einrichtung angesehen wird.
Zur Drucksache Nr.- 675, Einzelplan V, verweise ich noch auf die verteilte Berichtigung zu Seite 6 Tit. 1, wonach in der Gruppe „Feste Gehälter" unter „Besoldungsgruppe B 2" gesetzt wird: „Besoldungsgruppe B 7 a", und ferner nach Tit. 2 gesetzt wird: „Tit. 3: Hilfsleistungen durch Beamte", Im Auftrage des Ausschusses beantrage ich Zustimmung zu dem Ausschußantrag gemäß Drucksache Nr. 675.