Rede von
Dr.
Franz-Josef
Wuermeling
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen eine ganz kurze Begründung für den Abänderungsantrag Nr. 742 geben. Es handelt sich dabei an sich um eine Selbstverständlichkeit, die aber einer ausdrücklichen Klarstellung im Gesetz bedarf. Der Sachverhalt ist folgender.
In § 10 des Gesetzentwurfs ist bestimmt, daß der Bund seinen Fehlbetrag auf die Länder umlegt. Dieser Fehlbetrag besteht aber zunächst aus einem auf die Bundesrechnung zu überneh-
menden alten Fehlbetrag des Vereinigten Wirtschaftsgebiets, zu dem die Länder der französischen Zone nicht gehört haben, und im übrigen rührt er im wesentlichen aus Lebensmittelsubventionen her. Die Länder der französischen Zone haben insoweit mit dem Fehlbetrag des Bundes nichts zu tun. Das ist auch in den Verhandlungen des Finanzausschusses des Bundesrats bereits festgestellt worden. Die Länder der französischen Zone machen weiter geltend, daß sie nach den Abreden, die mit dem Bundesfinanzministerium und dem Bundeslandwirtschaftsministerium getroffen sin d, ihre Lebensmittelsubventionen selbst aufbringen, wodurch der Bund um 30 Millionen DM entlastet wird.
Aus diesen Darlegungen ergibt sich, daß erstens der Fehlbetrag des alten bizonalen Haushalts und zweitens der Fehlbetrag des Bundes, soweit er sich aus den Lebensmittelsubventionen ergibt,. nicht zu Lasten der Länder der französischen Zone unterverteilt werden kann. Es haben über diese Fragen inzwischen Besprechungen auch mit dem Herrn Finanzminister und mit den Kollegen aus dem Haushaltsausschuß aus anderen Zonen stattgefunden. Alle Beteiligten teilen offensichtlich den in dem Antrag niedergelegten Standpunkt, so daß das Hohe Haus dem gestellten Antrag unbedenklich zustimmen kann.