— jeden einzelnen Punkt durchberaten haben.
Ich weise darauf hin, daß der Herr Abgeordnete Leuchtgens in einem sehr erfreulichen Arbeitseifer als Gast an fast sämtlichen Sitzungen des Haushaltsausschusses teilgenommen hat, daß der Herr Vorsitzende in sehr großzügiger Handhabung der Geschäftsordnung des Ausschusses ihm wiederholt die Möglichkeit gegeben hat, das Wort zu nehmen. Ich erinnere mich nicht, daß der Abgeordnete Leuchtgens jemals dem Ausschuß irgendeinen produktiven Vorschlag gemacht hätte.
Ich kann daher nur sagen, daß das, was der Herr Abgeordnete Leuchtgens hier vorträgt und beantragt, nicht für die sachliche Arbeit dieses Hauses, sondern für die Propaganda in der nicht informierten Öffentlichkeit bestimmt ist.
Ich betrachte das nicht als Förderung der Arbeit, die uns aufgetragen ist. Meine Damen und Herren, es heißt nicht, einem Abgeordneten das Wort abschneiden, wenn gefordert wird, daß hier in einer Form mitgearbeitet wird, die wir vor der Sache, die uns anvertraut ist, verantworten können.
Ich darf ein weiteres Wort zu dem Organisations- und Stellenplan des Deutschen Bundesrats sagen. Ich halte es nicht für richtig, wenn man glaubt, das Gewicht des Deutschen Bundesrats nach dem Betrag, der im Haushaltsplan an Ausgaben angesetzt ist, beurteilen zu sollen. Es ist gar kein Zweifel, daß zwischen dem Bundestag und dem Bundesrat ein sehr wesentlicher Unterschied insbesondere im Hinblick auf die Tatsache besteht, daß der Bundesrat sich durchweg aus Ministern zusammensetzt, die sowieso im Dienste der Länder stehen und die diätenmäßig usw. ganz anders behandelt werden müssen.
Ich weise darauf hin — und ich bitte Sie, das im Organisations- und Stellenplan, wie er Ihnen vorliegt, nachzuprüfen —, daß sowohl bei der Einstufung des Direktors des Bundesrats wie insbesondere bei der Einstufung der Sekretäre der Ausschüsse des Bundesrates der Haushaltsausschuß außerordentlich entgegenkommend gewesen ist. Es ist uns vorgetragen worden, daß die Sekretäre der Ausschüsse des Bundesrates in noch anderer Weise als die des Bundestags, die durchweg nach TOA III oder A 2 c 2 eingestuft
sind, sachverständig sein müßten, und Sie werden finden, daß fast sämtliche Stellen der Sekretäre des Bundesrats mit Beamten im Ministerialratsrang besetzt sind. Ich glaube, das macht deutlich, daß jedenfalls der Haushaltsausschuß nicht die Absicht gehabt hat, die sachliche Arbeit des Bundesrates in irgendeiner Weise zu beschränken, sondern sich bemüht hat, alle personellen und sachlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit der Bundesrat die ihm nach dem Grundgesetz obliegenden Arbeiten ausreichend und gut wahrnehmen kann
Im übrigen mache ich darauf aufmerksam, daß sich der Haushaltsausschuß selbstverständlich auf den Standpunkt gestellt hat, es sei nicht Aufgabe des Bundestags als eines Parlamentes, das andere Haus, den Bundesrat, in seiner Haushaltsgestaltung in irgendeiner Weise zu beschneiden, sondern daß wir hier aus Gründen der Courtoisie — von der ich gewünscht hätte, daß man sie auch gegenüber dem Herrn Bundespräsidenten hier in der Debatte hätte walten lassen — genötigt sind, das, was der Bundesrat fordert, ihm zu bewilligen, weil wir erwarten, daß er in gleicher Weise auch nicht unnötig in den Haushalt des Bundestages hineinredet. Ich glaube, daß wir uns zu dieser Praxis bequemen sollten, weil nur auf diese Weise eine sachliche und förderliche Zusammenarbeit dieser beiden Häuser geschehen kann.
Ich bitte also darum, den Haushalt des Bundesrats in der vorliegenden Form anzunehmen. Der Bundesrat hat, worauf ich ausdrücklich hinweise, Vorteile davon, daß er im Hause des Bundestags untergebracht ist und so mancherlei Kosten, die sonst unmittelbar anfallen würden, hier nicht entstehen, sondern im Haushalt des Bundestags erscheinen. Den Anliegen und den Notwendigkeiten des Bundesrats ist durch diesen Haushalts-, Organisations- und Stellenplan hinreichend Rechnung getragen.