Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor Ihnen liegt die Drucksache Nr. 674 über den Einzelplan IV, Haushalt des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts. Dieser Haushaltsplan schließt ab mit einem Zuschußbedarf in Höhe von 3 167 900 DM Einnahmen sind nicht zu erwarten. Ich kann infolgedessen über die Einnahmekapitel hinweggehen.
Der vorliegende Einzelplan gliedert sich in die Kap. 1, 2 und 3. Das Kap. 1 trägt die Bezeichnung: Bundeskanzler und Bundeskanzlei.
Unter Kap. 2 finden Sie das Organisationsbüro für die konsularisch-wirtschaftlichen Vertretungen im Ausland sowie die Verbindungsstelle zur Alliierten Hohen Kommission. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ist in Kap. 3 enthalten. Der Personalstand dieser drei Abteilungen ist im Vorwort der Drucksache auf Seite 3 wiedergegeben. Sie finden dort, daß beim Bundeskanzler und in der Bundeskanzlei 111 Personen, im Organisationsbüro und in der Verbindungsstelle 175 Personen und im Presse-und Informationsamt der Bundesregierung 136 Personen, zusammen 422 Personen tätig sind.
Die dem Haushaltsausschuß vom Bundeskanzleramt seinerzeit zunächst vorgelegten Haushaltsvorschläge sahen eine etwas andere Aufgliederung der einzelnen Kapitel vor. Das hat sich dann im Laufe der Beratungen ,des Haushaltsausschusses zu der Form entwickelt und kristallisiert, wie sie Ihnen jetzt vorliegt. Ich darf auf das Vorwort zu diesem Einzelplan auf Seite 2 und 3 noch einmal ausdrücklich aufmerksam machen, weil es das Verständnis des ganzen umfangreichen Planes wesentlich erleichtert. Über die Einnahmen brauche ich, wie ich schon sagte, nicht zu sprechen; es werden solche nicht erwartet.
Zum Ausgabenkapitel 1 Tit. 1 ist zu bemerken, daß gegenüber dem Vorschlag der Regierung der Stellenplan um zwei Stellen vermindert worden ist, und zwar um eine Stelle in Besoldungsgruppe A 1 a und eine Stelle der Besoldungsgruppe A 2 d. Dieser Stellenfortfall hat sich ergeben, weil der Haushaltsausschuß bei der Durchberatung des vorgelegten Stellen- und Organisationsplans der Auffassung war, daß das in diesem Vorschlag enthaltene Referat 9 - wissenschaftliche Forschung — in den Aufgabenbereich des Bundesministeriums des Innern gehört, zumal auch bei diesem Ministerium ein gleiches Referat vorgesehen ist. Ich darf auch kurz darauf hinweisen, daß zum Beispiel der kulturpolitische Ausschuß dieselbe Stellung eingenommen hat wie der Haushaltsausschuß. Das sind die Bemerkungen zu diesem Tit. 1.
Ich bitte auch auf die Erläuterungen zu Tit. 2 zu achten. Die entsprechenden Ansätze ergeben sich automatisch aus' Tit. 1.
Der Betrag und die -in den Erläuterungen zu Tit. 4 veranschlagten Angestelltenstellen und Stellen für Arbeiter haben sich gegenüber dem ursprünglichen Regierungsvorschlag auch geändert. Entsprechend einem Beschluß des Kabinetts ist aus politischen Notwendigkeiten ab 1. Februar der Bevollmächtigte der Bundesrepublik Deutschland in Berlin ernannt worden. Diese Stelle mit einer weiteren für einen Referenten und für eine Sekretärin ist beim Kap. 1 in Erweiterung des Tit. 4 nach einem Vorschlag des Bundesfinanzministeriums mit Zustimmung des Haushaltsausschusses hier ausgebracht worden. Die Aufgliederung finden Sie auf Seite 17 der Ihnen vorliegenden Drucksache. Im übrigen mache ich gerade zur Einrichtung dieser Stelle des Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland auf die entsprechende Bemerkung im Vorwort aufmerksam Zu den übrigen Titeln der personellen Verwaltungsausgaben sind hier_ weitere Bemerkungen nicht zu machen.
Der Tit. 11 — Sächliche Verwaltungsausgaben - mußte auf Antrag des Bundeskanzleramts
gegenüber dem" ursprünglichen Vorschlag um 8000 DM erhöht werden, weil sich ergab, daß der tatsächliche Bedarf so hoch ist. Das gleiche gilt auch für den Tit. 12, bei dem eine Erhöhung um 3000 DM vorgenommen werden mußte. Andererseits konnte bei Tit. 13 eine Herabsetzung um 2000 DM erfolgen. Bei den weiteren Titeln 14 bis 23 sind verschiedentlich kleine Erhöhungen und Herabsetzungen vorgenommen worden. Es ergeben sich insgesamt bei den sächlichen Verwaltungsausgaben keine wesentlichen Änderungen gegenüber den Vorschlägen der Regierung. Der Mehrbetrag in den Titeln 11-30 beläuft sich insgesamt auf rund 8000 DM.
Der Tit. 31 ist gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag um 100 000 DM erhöht worden. Das erklärt sich daraus, daß man den im ursprünglichen Vorschlag der Regierung bei Kap. 3 Tit. 31 zur Verfügung des Bundespressechefs ausgebrachten Betrag von 100 000 DM gestrichen und ihn bei diesem Titel, d. h. also in Kap. 1 Tit. 31, zusätzlich eingesetzt hat. Der Haushaltsausschuß ging hierbei von der Auffassung aus, daß ein derartiger Fonds nicht einem Amtsleiter zur Verfügung gestellt werden könne, der hinsichtlich der Verwendung der Gelder parlamentarisch nicht verantwortlich gemacht werden kann. Um erkennbar zu machen, daß der Betrag bei Kap. 1 Tit. 31 nicht allein zur Verfügung des Bundeskanzlers steht, sind entsprechende Erläuterungen eingesetzt worden, auf die ich hinweise.
Dem Kap. 2, auf das ich jetzt zu sprechen komme, muß ich mich etwas ausführlicher widmen. Es hat nicht viel Sinn, hier einen Vergleich zwischen dem ursprünglichen Vorschlag und der jetzt vorliegenden Fassung des Kap. 2 hinsichtlich der personellen Besetzung anzustellen, da durch inzwischen eingetretene Ereignisse eine völlig andere Situation geschaffen wurde. Zu dem Organisationsbüro für konsularisch-wirtschaftliche Vertretungen im Auslande ist zu sagen, daß der Haushaltsausschuß sich in mehreren Sitzungen sehr eingehend mit diesem Büro befaßt hat. Wie Sie wissen, sieht zwar das Besatzungsstatut unter 2 vor, daß die Zuständigkeit für auswärtige Angelegenheiten, einschließlich der von Deutschland oder der in seinem Namen abgeschlossenen internationalen Abkommen den Besatzungsbehörden, ausdrücklich vorbehalten bleibt, jedoch ist durch das Petersberg-Abkommen der Bundesregierung das Recht eingeräumt worden, konsularisch-wirtschaftliche Vertretungen im Auslande zu errichten. Als seinerzeit der mehrfach erwähnte Vorschlag der Regierung ausgearbeitet wurde, konnten natürlich die für die Einrichtung des Organisationsbüros notwendigen haushaltsrechtlichen Konsequenzen noch nicht übersehen werden, und deshalb war zunächst eine Verfügungssumme in Höhe von etwas über 300 000 DM ohne weitere Aufgliederung eingesetzt worden.
Bei der Beratung des ersten Vorschlags entstand überdies im Ausschuß der Eindruck, daß zwischen dem Deutschen Büro für Friedensfragen, auf das ich noch zu sprechen komme, und dem Organisationsbüro sowie der Verbindungsstelle zur Alliierten Hohen Kommission gewisse Aufgabenüberschneidungen vorhanden zu sein schienen, und so wurde die Regierung gebeten, die Organisation nochmals zu überprüfen und dem Ausschuß präzisere Vorschläge zu machen. Das ist
geschehen, und der für 1949 von der Regierung als notwendig erachtete Etat für das Organisationsbüro — nach Prüfung auf Aufgabenüberschneidungen zwischen den bereits genannten Dienststellen — liegt Ihnen nunmehr in Kap. 2 vor. Der Haushaltsausschuß hat diese Vorschläge ohne wesentliche Änderungen für den Augenblick akzeptiert. Er hat jedoch davon Kenntnis genommen, daß in kürzerer Zeit — in naher Zukunft — unter Eingliederung dieses Organisationsbüros in der Heimat eine Zentralstelle für die konsularisch-wirtschaftlichen Vertretungen geschaffen werden müsse.
Diese Zentralstelle, für die dann übrigens zu gegebener Zeit auch noch eine Amtsbezeichnung gefunden werden müßte, soll nach den im Ausschuß gemachten Mitteilungen voraussichtlich in 6 Abteilungen gegliedert werden, und zwar mit den folgenden Aufgabengebieten: 1. Abteilung: Personalfragen und Verwaltung, Organisierung der Missionen; 2. Abteilung: Verbindungssteile zur Alliierten Hohen Kommission; 3. Abteilung: Konsularabteilung, die in die Unterabteilungen Rechtsabteilung und Abteilung für allgemeine Fragen gegliedert sein wird; 4. Abteilung: Handelspolitische Abteilung, die zum Teil im gegenwärtigen Zustand schon beim Wirtschaftsministerium bzw. bei der Verwaltung für Wirtschaft in Frankfurt vorhanden ist; 5. Abteilung: Kulturabteilung; 6. Abteilung: Abteilung für Protokollfragen.
Wenn eine solche Organisation geschaffen wird, dann wird man auch an die haushaltsmäßigen Konsequenzen denken müssen, nämlich an die dann notwendig werdende Erweiterung der personellen Besetzung und eine Erhöhung der Sachausgaben, ganz abgesehen davon, daß die immer weiter fortschreitende Einrichtung und Unterhaltung der konsularisch-wirtschaftlichen Vertretungen im Auslande den Bundeshaushalt in nächster Zeit noch erheblich belasten wird. Ein endgültiges Wort über diesen ganzen Komplex ist im Rahmen dieses Haushalts und von der haushaltsmäßigen Seite noch nicht möglich.
Wenige Worte über die geplante Ausbildung der Anwärter für den Auswärtigen Dienst, für die ein besonderer Betrag unter Kap. 2 Tit. 32 ausgeworfen ist. Der derzeitige Leiter des Organisationsbüros hat in sehr erschöpfenden und klaren Ausführungen die Grundsätze für die Auswahl und die Ausbildung dieser Anwärter bekanntgegeben. Der Haushaltsausschuß hat diesen Ausführungen zugestimmt und hat insbesondere zur Kenntnis genommen, daß für den konsularischen Dienst nur Persönlichkeiten mit einwandfreier politischer Vergangenheit in Betracht kommen. Im Haushaltsausschuß ist bei der Beratung über diese Fragen der Wunsch zum Ausdruck gekommen, man möge dafür sorgen, daß die Einrichtung von Auslandsmissionen durch zwei Ministerien, nämlich durch das Bundeskanzleramt und das ERP-Ministerium, und auch die Errichtung einer personalpolitischen Zuständigkeit für Auslandsvertretungen in beiden Ämtern soweit wie irgend möglich vermieden werde. Die in diesem Jahre noch entstehenden Kosten für die im Ausland bereits laufenden vorbereitenden Maßnahmen für die konsularisch-wirtschaftlichen Dienststellen finden Sie unter Kap. 2 Tit. 31 auf Seite 44 der vorliegenden Drucksache.
Die in diesem Haushalt unter Kap. 2 weiterhin erscheinende Verbindungsstelle zur Alliierten Hohen Kommission ist eine Folgeerscheinung des Besatzungsstatuts, d. h. sie befaßt sich im wesentlichen mit Arbeiten, die nach dem Besatzungsstatut anfallen bzw. damit zusammenhängen. Sie haben schon vorhin bei meinen Ausführungen über das Organisationsbüro bemerkt, daß mit der Schaffung einer Zentralstelle für die gesamten Beziehungen nach draußen diese Verbindungs - stelle aufhören würde, als selbständiges Element zu existieren und eine Abteilung dieser Zentralstelle, deren Namen wir alle noch nicht kennen, werden würde. Für dieses Haushaltsjahr muß es bei der jetzigen Regelung verbleiben. Gegenüber dem ersten Vorschlag der Regierung hat sich bei Tit. 4 für die personelle Ausstattung der Verbindungsstelle eine gewisse Stellenerweiterung als notwendig erwiesen, der der Haushaltsausschuß nach gewissenhafter Prüfung auch zugestimmt hat.
In dieser Verbindungsstelle ist noch das für den Sprachendienst notwendige Personal enthalten sowie die für Protokollfragen zuständigen und unerläßlichen Sachbearbeiter. Für den Sprachendienst muß vom Standpunkt des Haushaltsausschusses grundsätzlich gefordert werden, daß er so weit wie irgend möglich auch von den anderen Bundesministerien in Anspruch genommen wird, so daß die Ministerien auf die Einrichtung eigener Sprachendienstapparate verzichten können. Der Haushaltsausschuß hat das Bundesfinanzministerium gebeten, bei der Aufstellung der Haushaltspläne 1950 diese Auffassung zu berücksichtigen.
Ich glaube, es ist nicht erforderlich, über die Einzelpositionen des Kap. 2 noch näher zu sprechen. Ich darf nur sagen, daß diese Positionen vom Haushaltsausschuß auch im einzelnen geprüft und gutgeheißen worden sind.
Unter Kap. E 12 — Seite 62 der Drucksache —
erscheint nun ein Zuschuß für das Deutsche Büro für Friedensfragen in Höhe von 200 000 DM. Ich komme auf dieses Institut schon hier und jetzt deshalb zu sprechen, weil ein gewisser Zusammenhang mit den bereits unter Kap. 2 genannten Amtsstellen besteht. Unter Hinweis auf die Erläuterungen, deren Lektüre ich allen Interessenten auch hier wieder ausdrücklich empfehlen kann, darf ich bemerken, daß dieses ursprünglich für die Länder der amerikanischen Besatzungszone in Stuttgart errichtete Büro von der Bundesregierung im Vertragswege übernommen worden ist und sich zum wesentlichen bereits am Sitz der Bundesregierung in Bonn befindet. An der jetzigen Organisationsform dieses Büros hat der Haushaltsausschuß lebhafte Kritik geübt, da die derzeitige Lösung dem Ausschuß nicht als befriedigend erscheinen konnte. Mit Rücksicht darauf, daß bei den derzeit von diesem Büro durchzuführenden Aufgaben die jetzige Organisationsform noch beibehalten werden mußte, hat der Haushaltsausschuß die Zahlung eines Zuschusses bis zum 31. März 1950 bewilligt. Dabei wurde aber eindeutig zum Ausdruck gebracht, daß über den 31. März 1950 hinaus Zuschüsse nicht mehr gezahlt werden können und daß daher die Regierung bemüht sein möge, bis dahin eine andere Lösung unter Berücksichtigung der noch zu erfüllenden Aufgaben zu finden. Der Haushaltsausschuß hat seinen Willen in der geschilderten Richtung dadurch besonders unter-
strichen, daß er beschlossen hat, den bisher unter den fortdauernden Ausgaben ausgebrachten Zuschuß in die einmaligen Ausgaben zu übertragen. Ferner hat der Ausschuß einer Anregung zugestimmt, daß die noch in Stuttgart verbliebenen Teile des Deutschen Büros für Friedensfragen bis zur endgültigen Entscheidung über das Schicksal des ganzen Büros in Stuttgart verbleiben. Schließlich darf ich darauf hinweisen, daß der ursprünglich geforderte Zuschuß von 250 000 DM auf 200 000 DM herabgesetzt wurde, weil dieser Betrag sich als ausreichend erwies.
Zu dem unter Kap. 3 veranschlagten Presse-und Informationsamt der Bundesregierung ist zu berichten, daß der Haushaltsausschuß die unter Tit. 1 und 4 ausgewiesenen Stellen nach Streichung einer Stelle der Besoldungsgruppe A 1 a und einer Stelle der Vergütungsgruppe TOA III zwar genehmigt hat, jedoch die personelle Besetzung im allgemeinen für zu hoch hält; eine Auffassung, die im übrigen auch der Bundesrat teilt, indem er eine fühlbare Einschränkung des Amtes für dringend erforderlich erklärt. Die Belassung der in der Drucksache beantragten Stellen ist für diesen Haushalt vor allem unter dem Gesichtspunkt erfolgt, daß dem Bundespressechef Gelegenheit gegeben werden soll, seine Dienststelle, zu einem wirklich schlagkräftigen Apparat auszubauen,
und daß man nicht durch Streichung von Stellen ihn von vornherein in seinen Dispositionen unnötig einengen wollte. Der Haushaltsausschuß erwartet aber, daß der gesamte Pressedienst der Bundesregierung auch wirklich hier zusammengefaßt wird und daß die Bildung von Pressestellen bei den einzelnen Bundesministerien unterbleibt oder auf das äußerst tragbare Mindestmaß herabgeschraubt wird. Auch diesem Standpunkt des Haushaltsausschusses hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme vollauf beigepflichtet. — Zu den einzelnen Positionen ist nichts . Besonderes zu sagen. Sie finden die vom Ausschuß nunmehr endgültig festgesetzten Beträge in der vorliegenden Drucksache auf den Seiten 46 bis 56.
Bei den einmaligen Ausgaben unter Kap. E 11 — das ist also wiederum ein Kapitel, das sich mit Bundeskanzler und Bundeskanzlei befaßt — finden Sie gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag in der Gesamtsumme eine Ersparnis von rund 80 000 DM. Diese Ersparnis ergibt sich daraus, daß die für die Ausstattung des Hauses Alexander König und des Hauses Schaumburg sowie für die Schaffung von Repräsentationsräumen und Gästezimmern angesetzten Beträge vorn Haushaltsausschuß bedeutend herabgesetzt werden konnten, nachdem der Ausschuß die ursprünglichen Anschläge als zu hoch befunden hat. Der Ausschuß war der Auffassung, daß es am zweckmäßigsten ist, durch die Festsetzung einer Pauschalhöchstsumme einen Plafond zu setzen, unter dem die Verwaltung bei der Einrichtung der Räume zu bleiben und zu disponieren hat. Ich darf hier vielleicht in Parenthese bemerken, daß den Haushaltsausschuß gerade in diesem Zusammenhang auch der Gesichtspunkt geleitet hat, daß es vielleicht nicht unzweckmäßig sei, eine festumrissene Summe für die Einrichtung von Räumen festzulegen, um damit auch den Tatendrang der Architekten auf die nun einmal durch
die Gesamtlage gebotene Sparsamkeit hinzulenken.
Der Haushaltsausschuß hatte — und ich glaube wirklich, 'daß wir auch da, wie die Herren Vorredner das schon getan haben, behaupten dürfen, daß wir gründlich gearbeitet haben — eine Sonderkommission eingesetzt, die sich durch Besichtigung von den Arbeiten im Palais Schaumburg einen besonders genauen und nachhaltigen Eindruck verschaffen sollte. Einen erschöpfenden Einblick in die vorliegenden Pläne konnte diese Kommission seinerzeit im Zeitpunkt der Besichtigung nicht gewinnen, weil die Besichtigungskommission zu früh gekommen war und endgültige Pläne für die Innenausstattung in dem Zeitpunkt noch nicht vorlagen. Im weiteren Verlauf sind wir dann aber zu dem Ergebnis gekommen, über das ich Ihnen berichtete und bei dem wir mit 80 000 DM unter dem ursprünglichen Anschlag bleiben konnten.
Zu den weiteren Positionen bei den einmaligen Ausgaben in Kap. E 11, E 12 und E 13 sind seitens des Haushaltsausschusses und seitens des Berichterstatters besondere Bemerkungen nicht mehr zu machen. Sie finden die veranschlagten Beträge, die im Rahmen 'der neuen Einrichtung dieser Dienststelle notwendig sind und von deren Notwendigkeit sich der Haushaltsausschuß überzeugt hat, in der Drucksache auf den Seiten 58 bis 64. Ich möchte diese Gelegenheit wahrnehmen, um auf die Ihnen als Material vorliegende besondere Übersicht zu den Drucksachen Nr. 670 bis 682 hinzuweisen, aus der Sie einen genaueren Eindruck über die zahlenmäßige Auswirkung der Arbeiten des Haushaltsausschusses gewinnen können. Soweit es sich um den Haushalt des Bundeskanzleramtes handelt, finden Sie, daß sich der Einzelplan IV aus den dargelegten Gründen — und das bezieht sich fast ausschließlich auf Kap. 2 — insgesamt um 180 300 DM erhöht hat. Die einzelnen Unterschiede zwischen den ursprünglichen Regierungsvorschlägen und den Ergebnissen, zu denen der Haushaltsausschuß gekommen ist, finden Sie in derselben Drucksache auf den Seiten 9 bis 15.
Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen über die Arbeiten des Haushaltsausschusses am Einzelplan IV — Haushalt des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — für das Rumpfgeschäftsjahr 1949 berichtet und darf Sie namens der Mehrheit des Ausschusses bitten, dem Vorschlag des Ausschusses zu entsprechen und den Anträgen des Ausschusses zuzustimmen.