Wir haben auch hier bezüglich des Haushalts für den Bundestag, nur in viel größerem Ausmaße noch als bei dem zuvor Gesagten, Ausgaben, die sich in dieser Höhe nicht mehr rechtfertigen lassen. Wir haben eine Gesamtsumme von 9 073 500 DM. Es ist ohne weiteres möglich, diesen Antrag zu stellen, nachdem es von gewisser Seite bemängelt worden ist, eine globale Kürzung dieses Betrages eintreten zu lassen. Es ist keineswegs so, daß man bezüglich jedes einzelnen Postens jetzt die betreffenden Anträge stellen müßte, sondern wir sind in der zweiten Beratung, und wir stellen den Eventualantrag, wenn die Kürzung angenommen worden ist, den Plan zwecks Verteilung der Kürzung im einzelnen in den Ausschuß zurückzuverweisen.
Die Summe von 9 Millionen DM läßt sich nicht mehr rechtfertigen. Es ist eine Summe, wie sie vielleicht in früherer Zeit beim Reichstag möglich war, und selbst da, wenn ich recht informiert bin, nicht in diesem Umfange, obgleich der Reichstag das ganze deutsche Gebiet umfaßte. Heute können wir unter gar keinen Umständen eine Summe von 9 Millionen DM als Ausgabe für den Bundestag akzeptieren. Wir schlagen eine Kürzung dieser 9 Millionen DM auf den Betrag von 5 Millionen DM vor, und ich glaube, daß das eine Summe ist, die sich schon sehen lassen kann und die weitgehend dazu in der Lage wäre, ein reibungsloses Funktionieren des Bundestages zu ermöglichen. Wir haben an Ausgaben sowohl für das Büro des Bundestages als auch für die Bezüge an Diäten usw. Summen eingesetzt, die meines Erachtens zu hoch sind. Ich werde mich insbesondere, wenn ein neues Diätengesetz in diesem Hause eingebracht wird, noch eingehend zum Wort zu melden haben, und ich werde — das kann ich Ihnen jetzt schon sagen — fordern, daß für die Diäten der alte Satz wiederhergestellt wird, der bisher bestanden hat. Ich werde mich insbesondere auch schärfstens dagegen wenden, daß durch Kraftfahrzeuggelder usw. große Summen verbraucht werden.
— Wer es auch sei!
Ich stelle, wie gesagt, den Antrag auf Kürzung und stelle gleichzeitig den Antrag, das Haushaltsgesetz nochmals dem Ausschuß zu überweisen, damit sich der Ausschuß dann schlüssig wird, wie diese Kürzungen im einzelnen zu verteilen sind. Ich persönlich weiß, daß im Haushaltsausschuß eine ganze Reihe von Anträgen, die wir stellen wollten, rücksichtslos niedergestimmt worden ist. Und das möchte ich dem Herrn sagen, der hier gefragt hat, warum wir das nicht schon im Ausschuß gesagt haben: Wir haben im Ausschuß schon Anträge aller Art gestellt; wir haben aber gesehen, wie die Regierungsparteien dort gegen die Opposition vorgegangen sind, und wir haben daraus die Lehre gezogen, daß nur noch hier, im Plenum, im vollen Licht der Öffentlichkeit, Anträge dieser Art gestellt
werden sollen, damit es Ihnen nicht mehr möglich ist, über diese Anträge stillschweigend zur Tagesordnung überzugehen. Denn was hier gesprochen wird, wird bekanntlich alles bis zum letzten Wort und bis zur letzten Ziffer protokolliert.
Der Haushalt, wie die WAV ihn vorschlägt, ist an sich hoch genug, und Sie werden, wenn Sie ihn auf die einzelnen Posten vernünftig verteilen, ohne weiteres damit auskommen, damit das Parlament, die demokratische Spitze des Staates, richtig funktionieren kann. Gerade das wollen wir von der WAV, und wir sind sehr gern bereit, alles zu tun, um das zu ermöglichen. Wir sind aber nicht bereit, Geld zum Fenster hinauswerfen zu lassen für Zwecke und Ausgaben, die in der heutigen Notzeit einfach nicht mehr verantwortet werden können.