Rede von
Fritz
Schäffer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren! Zu § 10 des Gesetzes ist der Antrag gestellt worden, die Worte des Absatzes 1 „im Benehmen mit dem Bundesrat" durch die Worte „mit Zustimmung des Bundesrats" zu ersetzen. Ich möchte diesem Antrag auch im Namen der Bundesregierung zustimmen. Ich stimme ihm deshalb zu, weil wir das Mitwirkungsrecht des Bundesrats gerade in diesem Haushaltsjahr, in dem der gesamte Ausgabenüberschuß des Bundes aus Mitteln der Länder bezahlt werden muß, anerkennen. Wenn auch diese Mittel der Länder zum größten Teil aus Steuern genommen sind, die am 1. April 1950 auf den Bund übergehen, so haben doch die Länder in ihren Haushalten mit den Einnahmen aus diesen Steuern zu rechnen gehabt, und es ist deshalb billig, die Bereinigung der Haushalte im Einvernehmen mit den Ländern festzustellen. Das kann um so mehr geschehen, als der Grund, warum im Haushaltsausschuß die Worte „im Benehmen mit dem Bundesrat" gewählt worden sind, heute, glaube ich, weggefallen ist. Damals war noch ein Streit, ob. der Ausgabenüberschuß nach dem wirklichen Ist, also nach dem Anfall, zu berechnen ist oder ob er etwa von einer der beiden Seiten festgesetzt werden kann. Der Ausgabenüberschuß ist das Ergebnis der Rechnung und muß infolgedessen nach dem Ist, also nach dem wirklichen Anfall, berechnet und allenfalls vergütet werden. Es ist möglich, daß unter den Ländern in der Berechnung des Schlüssels, nach dem die Anteile zu verteilen sind, vielleicht mehr Zeit vergeht, als die Kassenlage des Bundes ertragen könnte. Infolgedessen sind auch die Länder damit einverstanden, daß der im Ausschuß angenommene Absatz 2 zu § 10 erhalten bleibt. Ich erkläre daher das Einverständnis der Bundesregierung zu dem Abänderungsantrag.