Rede:
ID0104910200

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 24
    1. Meine: 1
    2. Damen: 1
    3. und: 1
    4. Herren!: 1
    5. Die: 1
    6. Verhandlungen: 1
    7. sind: 1
    8. wieder: 1
    9. eröffnet.Wir: 1
    10. fahren: 1
    11. in: 1
    12. der: 1
    13. Tagesordnung: 1
    14. von: 1
    15. heute: 1
    16. vormittag: 1
    17. fort.Das: 1
    18. Wort: 1
    19. hat: 1
    20. zunächst: 1
    21. Herr: 1
    22. Abgeordneter: 1
    23. Dr.: 1
    24. Bertram.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 49. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. März 1950 1681 49. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 22. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen 1683B, D Zustimmung des Bundesrats zu den Gesetzentwürfen über die Aufhebung von Vorschriften auf dem Gebiet des Handelsrechts, des Genossenschaftsrechts und des Wechsel- und Scheckrechts . . . 1683B über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstrekkung in das unbewegliche Vermögen 1683C über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen . 1683C zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes 1683C zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen • 1683C zur Änderung des Einkommensteuergesetzes 1683C Anfrage Nr. 53 der Fraktion der FDP betreffend Wiederaufbaudarlehen (Druck sachen Nr. 576 und 735) 1683C Anfrage Nr. 58 der Zentrumsfraktion betreffend Durchführung des Bundestagsbeschlusses über Pensionen und Wartegeld für heimatvertriebene Beamte (Drucksachen Nr. 647 und 736) . . 1683D Ausschluß des Abgeordneten Wehner auf 10 Sitzungstage und des Abgeordneten Heiland 8 Sitzungstage im Anschluß an den Zwischenfall nach Ausschluß des Abg. Hedler in der 46. Sitzung . . . 1683D, 1684B Einspruch des Abgeordneten Dr. Arndt gemäß § 92 der vorläufigen Geschäftsordnung gegen den ihm in der 47. Sitzung am 16. März 1950 erteilten Ordnungsruf (Drucksache Nr. 732) . . . . 1684C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirt- schaft und Forsten über den Antrag der Abgeordneten Dr. Horlacher und Genossen betreffend kriegszerstörte landwirtschaftliche Anwesen (Drucksachen Nr. 555 und 429) 1684D Schmidt (Bayern) (WAV), Berichterstatter . . . . . . . 1684D Dr. Horlacher (CSU) 1685C Ritzel (SPD) (zur Geschäftsordnung) . . . . 1687A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Abgeordneten Strauß und Genossen betreffend Bekämpfung der Wildplage (Drucksachen Nr. 556 und 450) . . . . 1687B Dr. Seelos (BP) (zur Geschäftsordnung) . . . 1687B Strauß (CSU) 1687D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 19. Januar 1950 betreffend Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Dr. Baumgartner (Drucksache Nr. 610) . 1688C Gengler (CDU), Berichterstatter . . . 1688C, 1689A, D Strauß (CSU) . . 1688D, 1689B, 1690B Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . . . . . . 1689A Dr. von Merkatz (DP) . . . . . 1689B Dr. Schatz (CSU) . . . . . . . 16890 Ewers (DP) . . . . . . . . . 1690A Dr. Horlacher (CSU) 1690B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Finanzverwaltung (Drucksache Nr. 697) 1690C Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . . . . . . 1690C Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Treibstoffpreise (Drucksache Nr. 620; Anträge Drucksachen Nr. 728, 729, 730) 1691A Etzel (CDU), Antrag- steller . . . . 1691B, 1693D, 1694B Löfflad (WAV) . . . . . . . . 1691D Aumer (BP) 1692A, 1694A Dr. Bertram (Z) 1692B Loritz (WAV) . . . . . . . . 1692C Dr. Leuchtgens (DRP) 1693A Dr. Glasmeyer (Z) . . . . . . 1693B Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . . . . . . 1693B Loritz (WAV) . . . . . . . 1694B, D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) (zur Geschäftsordnung) . . . . 1694D Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 710) 1695A Zur Tagesordnung 1695A Dr. Oellers (FDP) . . . . . . . 1695B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltsplans und über die vorläufige Rechnungsprüfung sowie über die vorläufige Haushaltsführung im Rechnungsjahr 1949 (Vorläufige Haushaltsordnung und vorläufiges Haushaltsgesetz 1949) (Drucksachen Nr. 682 und 223) 1695B Dr. Dr. Nöl] von der Nehmer (FDP), Berichterstatter . . . . 1695B Dr. Pünder (CDU) 1698D Dr. Bertram (Z) 1700C, 1704C, 1711B Dr. Leuchtgens (DRP) zur Geschäftsordnung 1701B zur Sache 1703C Dr. Ehlers (CDU) 1701D Schuster (WAV) . . . . . . 1702D Heinrich Müller (Usingen) (SPD) 1704B Unterbrechung der Sitzung . . 1704C Dr. Ott (parteilos) 1706C Dr. Seelos (BP) 1707A Bausch (CDU) 1707C Renner (KPD) 1708B Dr. von Merkatz (DP) . . . . 1710B Zur Geschäftsordnung: Loritz (WAV) 1711C, 1713A Müller (Usingen) (SPD) . . . . 1712B Dr. von Brentano (CDU) 1712C Euler (FDP) . . . . . . . . . 1712D Schröter (CDU) . . . . . . . . 1713D Zur Sache: Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 1714B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1714C Dr. Wuermeling (CDU) 1714D Einzelplan I — Haushalt des Bundespräsidenten und Bundespräsidialamts (Drucksache Nr. 670) 1715A Bausch (CDU), Berichterstatter . 1715B Dr. Leuchtgens (DRP) . 1715C, 1722B Loritz (WAV) 1718B Schröter (CDU) 1720B Ewers (DP) 1720D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 1721B Renner (KPD) 1721C Einzelplan. II — Haushalt des Deutschen Bundestages (Drucksache Nr. 671) in Verbindung mit Einzelplan IIa — Haushalt der Bundesversammlung (Drucksache Nr. 672) . 1722D Bahlburg (DP), Berichterstatter . . 1723A Loritz (WAV) . . . . . . . . 1723B Dr. Leuchtgens (DRP) 1724A Matthes (DP) . . . . . . . . 1728A Mensing (CDU) 1729B Einzelplan III — Haushalt des Bundes- rates (Drucksache Nr. 673) 1729D, 1733D Dr. Pünder (CDU) . . . . 1730A, 1737C Dr. Seelos (BP) . . . . . . 1730B Gengler (CDU) 1730D Dr. Leuchtgens (DRP) 1731A, 1734D 1738A Euler (FDP) (zur Geschäftsordnung) 1733B Dr. Oellers (FDP) (zur Geschäftsordnung) 1733C Loritz (WAV) (zur Geschäftsordnung) 1733C Dr. Ehlers (CDU) . . . . . . 1733D Renner (KPD) 1737A Bausch (CDU) 1738C Abstimmungen über Haushaltsgesetz 1949 und Einzelpläne I, II und IIa . Dr. Bertram (Z) (zur Abstimmung) 1731C Einzelplan IV — Haushalt des Bundeskanzlers und Bundeskanzleramts (Drucksache Nr. 674) 1738D. Dr. Blank (FDP), Berichterstatter 1738D Dr. Ehlers (CDU) 1741D Renner (KPD) . . . . . . . 1743A Bausch (CDU) 1743C Dr. Bertram (Z) 1743D Dr. Leuchtgens (DRP) 1744C Einzelplan V — Haushalt des Bundesministeriums für Angelegenheiten des Marshallplans (Drucksache Nr. 675) . 1745D Gengler (CDU), Berichterstatter . . 1745D Dr. von Brentano (CDU) (zur Geschäftsordnung) 1746D Abstimmungen zu Einzelplan III . . . 1747A Nächste Sitzung 1747C Die Sitzung wird um 10 Uhr 9 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, ich möchte gemäß meinem vorhin gemachten Vorschlag jetzt die Mittagspause eintreten lassen mit der Maßgabe, daß wir um 2 Uhr 15 wieder zusammentreten. Ich unterbreche die Sitzung.

    (Unterbrechung der Sitzung: 12 Uhr 52 Minuten.)

    Die Sitzung wird um 14 Uhr 33 Minuten wieder aufgenommen.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren! Die Verhandlungen sind wieder eröffnet.
Wir fahren in der Tagesordnung von heute vormittag fort.
Das Wort hat zunächst Herr Abgeordneter Dr. Bertram.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Helmut Bertram


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Meine Damen und Herren! Wenn wir heute den Antrag gestellt haben, die Zahl der Ministerien zu verringern und insbesondere das Marshallplan-Ministerium, das Ministerium für gesamtdeutsche Fragen und das Ministerium für Angelegenheiten des Bundesrats zu streichen, so soll darin nicht unbedingt ein persönliches Mißtrauensvotum gegen die einzelnen
    Minister liegen. Es sind ganz andere Erwägungen, die uns, ganz unabhängig von den Persönlichkeiten der Minister, zu diesem Antrage geführt haben. Die Zahl der Minister einer Regierung ist an sich nichts Willkürliches. Eine Regierung muß die Funktionen, die ihr innerhalb der politischen Gewalten zugedacht sind, ausüben können. Sie muß daher der Zahl nach ausreichend besetzt sein, um auch alle Funktionen a ausüben zu können. Wird sie aber auf der anderen Seite als Körperschaft zu stark besetzt, so ergeben sich doch ganz schwerwiegende politische Nachteile. Ich will nicht einmal den weit verbreiteten Gedankengang hier aufgreifen, wonach die große Zahl der Ministerien ausschließlich auf parteitaktische Erwägungen zurückzuführen sei. Wenn wir aber heute in den Ländern 110 und im Bunde 14 Minister haben, so sagt die absolute Zahl an sich noch nichts über ihre politische Notwendigkeit. Wäre die Zahl der Minister wirklich notwendig, so würde jede Kritik in unserem deutschen Volke gegenüber den positiven Leistungen der einzelnen Ministerien bald verstummen. Tatsächlich sind aber diese 14 Minister beim Bunde ebensowenig notwendig wie die 110 Minister bei den Ländern.
    Die allgemeine kritische Stellungnahme der Öffentlichkeit richtet sich also im wesentlichen gegen die Zahl der Ministerien. Infolge unserer Neigung zum Grundsätzlichen resultiert hieraus bei vielen unserer deutschen Mitbürger eine Kritik an der Regierungsform überhaupt. Man sagt nämlich: eine Regierungsform mit so vielen und so überflüssigen Ministern kann nicht richtig sein. Wir vom Zentrum verteidigen das parlamentarische System mit innerer Überzeugung. Wir müssen aber Auswüchse deutlich kennzeichnen und verlangen deshalb ihre Ausmerzung überall da, wo wir sie antreffen, mögen solche Auswüchse nun auf Wünsche von rechts oder von links zurückgehen. Bei diesen drei Ministerien, deren Streichung wir beantragt haben, handelt es sich um überflüssige Ministerien, wie ich Ihnen gleich noch näher darzulegen haben werde.


    (Dr. Bertram)

    Das zweite Argument, das gegen eine so große Zahl von Ministerien spricht, geht dahin: die Schwierigkeit, innerhalb der Regierung selber zu klaren Entscheidungen zu kommen, wird umso stärker, je größer eine solche Körperschaft ist. Auch die einheitliche Willensbildung innerhalb der Regierung wird durch überflüssige Minister unnötig erschwert. Diese inneren Reibungen müssen sich vor allem dann ergeben, wenn der eine oder andere der Minister kein aus der Sache geborenes Arbeitsfeld hat, oder wenn sich infolge einer Aufgliederung der Aufgaben der Ministerien nach verschiedenen Gesichtspunkten Überschneidungen ergeben. So mag der regionale Gesichtspunkt eine Aufgliederung der Aufgaben der Ministerien, der in früheren Jahrhunderten herrschend war, an sich eine klare Aufteilung der Aufgaben herbeiführen können. Das gleiche gilt, wenn man nur von dem fachlichen Aufteilungsprinzip ausgeht. Eine Vermischung beider Aufteilungsprinzipien aber muß Reibungen hervorrufen, die sich für die Aktivität der Regierung selbst nachteilig auswirken.
    Das ist bei den drei hier in Betracht kommenden Ministerien der Fall. Das Ministerium für den Marshallplan umfaßt sachlich gesehen Aufgaben, die im Wirtschaftsministerium, im Finanzministerium und im Außenministerium, zur Zeit also noch im Bundeskanzleramt, ebensogut bearbeitet werden könnten, wenn es sich wirklich um eine fachliche Aufteilung handelte. Da man nicht weiß, wie man dieses Aufgabengebiet des Marshallplan-Ministeriums logisch aufteilen soll, hat man also einen ganz zufälligen Maßstab gewählt. Dieser völlig zufällige Maßstab hat aber dazu geführt, daß sich sehr bald erhebliche Reibungspunkte ergeben haben. Ich erinnere Sie an die verschiedenen Memoranden, die vom Marshallplan-Ministerium im Dezember vorigen und im Januar dieses Jahres herausgegeben worden sind, Memoranden, die, .wenn später auch als Entwurf und nicht-offizielle Stellungnahme der Regierung bezeichnet, doch vom MarshallplanMinisterium bearbeitet worden sind und mangels einer klaren Aufteilung der Sachgebiete zu einer innerlich widerspruchsvollen Stellungnahme zu den wesentlichsten Problemen der gesamten deutschen Wirtschaftspolitik geführt haben. Das Marshallplan-Ministerium müßte also entweder eine Art Überministerium, eine Art Überwirtschaftsministerium sein, dem alle anderen genannten Ministerien zu unterstellen wären, wenn eine einheitliche Koordinierung herbeigeführt werden sollte, oder aber es müßte zu einer Abteilung im Rahmen des Wirtschaftsministeriums organisiert werden. Dann würden wir diese Schwierigkeiten, die sich in der Vergangenheit durch die nicht zu Ende gedachte Aufteilung nach einem einheitlichen Aufgliederungsgesichtspunkt ergeben haben, vermeiden.
    Dasselbe gilt bei dem Ministerium für gesamtdeutsche Fragen. Das Ministerium für gesamtdeutsche Fragen soll doch wohl, wenn ich es richtig verstehe. nach regionalen Gesichtspunkten aufgeteilt worden sein. Aber bei meiner Überlegung, welche regionalen Gesichtspunkte maßgebend sein sollen, bin ich zu einer richtigen Lösung auch nicht gekommen. Gehört beispielsweise das Saargebiet zum Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für gesamtdeutsche Fragen, oder gehört Berlin zum Zuständigkeitsbereich dieses Ministeriums, wenn man im letzteren Falle
    weiß, daß die Dienststelle Dr. Vockel unmittelbar dem Bundeskanzleramt unterstellt worden ist? Wenn diese beiden Gebiete nicht zum Arbeitsbereich des Ministeriums für gesamtdeutsche Fragen gehören sollten und entsprechend dem Vorwort zum Einzelplan XVI in erster Linie untersucht werden sollen der „Stand und die Entwicklung der Rechts- und Verwaltungsverhältnisse in der Ostzone und in dem Gebiet jenseits der Oder-Neiße-Linie", dann ist wieder eine fachliche Überschneidung festzustellen, und zwar eine fachliche Überschneidung mit dem Flüchtlingsministerium, das ebenfalls die Aufgaben hat, die hier in diesem Vorwort dem Ministerium für gesamtdeutsche Fragen zugeschrieben worden sind. In dem Vorwort heißt es weiter:
    Außerdem kommt dem neuen Ministerium die Beschaffung einwandfreier Unterlagen über die Verluste am deutschen Volkskörper und Volksvermögen zu, die durch die Abtrennung der Gebiete jenseits der OderNeiße-Linie, durch die Vertreibung der deutschen Bevölkerung und durch die Abschnürung der deutschen Länder der Ostzone entstanden sind.
    Man sieht also: eine eindeutige fachliche Aufgabenteilung kann mangels eines einheitlichen Gliederungsgesichtspunktes nicht herbeigeführt werden. — Mit diesen Ausführungen glauben wir gezeigt zu haben, daß diese Ministerien überflüssig sind.
    Ebenso überflüssig ist insbesondere aber das Ministerium für Angelegenheiten des Bundesrats. Es ist doch so, daß die Koordinierung der Aufgaben zwischen Bundesrat und Bundestag nicht — jedenfalls ist mir bisher kein einziger Fall bekanntgeworden — durch den dafür zuständigen Minister vorgenommen worden ist, sondern wenn Bundestag und Bundesrat sich einigen mußten, haben sie sich in einer gemeinschaftlichen Unterkommission zusammengesetzt, und die gegenseitigen Gesichtspunkte sind in einer manchmal sehr offenen Art,. jedenfalls aber in einer sehr ruhigen Atmosphäre geklärt worden. Wir sind auch — das muß man sagen — mit den Vertretern des Bundesrats in diesen Unterausschüssen meistens zu einem völligen Übereinkommen gelangt. Mir ist kein Fall bekannt, daß in diesen Sitzungen etwa der Minister, der für diese Koordinierungsaufgaben zuständig ist, überhaupt erschienen wäre, geschweige denn, daß er sich eingeschaltet hätte. Wenn der zuständige Minister allerdings in dieser Weise tätig würde, würde das auch nur zu einer Erhöhung der Spannungen führen; denn es ist ganz klar, daß die Zusammenarbeit dieser beiden Gremien, der Mitglieder des Bundesrates und der Mitglieder des Bundestages, durch die Zwischenschaltung einer dritten Persönlichkeit, die über all die Fachgebiete, die in den einzelnen Ausschüssen beraten werden, gar nicht unterrichtet sein kann, nur erschwert werden könnte. Dieses Ministerium ist also nicht nur überflüssig, es ist gefährlich für eine gedeihliche Zusammenarbeit zwischen Bundestag und Bundesrat, und die tatsächliche Entwicklung ist über seine Existenz bereits längst hinweggeschritten.
    Nun sage man mir nicht, die Beträge, die für diese Ministerien ausgeworfen seien, seien nicht sonderlich hoch, es handele sich ja nur um rund 8 Millionen DM. Dazu muß ich doch auf folgendes hinweisen: Was geben wir denn für den gah-


    (Dr. Bertram)

    zen Bundestag aus? Für den ganzen Bundestag geben wir eine Summe von über 9 Millionen DM aus. Diese Summe ist also dazu gedacht, die Kontrolle der Regierung und die Kontrolle der Verwaltung und außerdem die gesamten gesetzgeberischen Arbeiten zu ermöglichen. Wenn man sich einmal die relativ geringen Kosten vor Augen führt, die das deutsche Volk für diese außerordentlich wichtigen Aufgaben aufzuwenden hat, und wenn man auf der anderen Seite sieht, mit welcher Leichtigkeit man über außerordentlich hohe Beträge, wie sie für diese drei Ministerien verlangt werden, zur Tagesordnung übergehen will, dann muß man doch sagen, daß zwischen den Aufwendungen für den Bundestag einerseits und für diese Ministerien andererseits wirklich kein richtiges Verhältnis besteht.
    Es kommt noch ein weiterer Gesichtspunkt hinzu. Sollte es tatsächlich der Fall sein, daß diese Ministerien nur gebildet worden sind, um eine Regierungskoalition zusammenzubringen — ich habe eben schon gesagt, daß ich diesen Gesichtspunkt nicht als meinen eigenen vortragen will —, so wäre es doch auf keinen Fall notwendig, daß nunmehr diese Ministerien auch noch einen Verwaltungsunterbau erhalten. Selbst wenn sie also im Kabinett mit Sitz und Stimme benötigt würden, um die Vorlagen ihrer Parteifreunde im Kabinett vorzutragen und um bei Abstimmungen ein etwa gleiches Verhältnis in der Regierung herzustellen, wie es unter den Koalitionspartnern herrscht, so ist es doch auf keinen Fall erforderlich, daß man diesen Ministerien nun auch noch Verwaltungsaufgaben zumutet und ihnen einen Verwaltungsunterbau schafft, der ja die eigentlichen Kosten erst verursacht. Es müßte also auf alle Fälle verhindert werden, daß wir hier einen kostspieligen Verwaltungsaufbau nur deshalb haben, weil nun einmal in Deutschland — im Unterschied zu der ausländischen Praxis — jeder Minister seine eigene Verwaltung haben zu müssen glaubt.
    Meine Damen und Herren! Sie werden vielleicht sagen: Wenn wir zusammen mit dem Zentrum gegen diese Ministerien stimmen, dann werden wir unserer Regierung in den Rücken fallen. Dieser Gedankengang ist meiner Ansicht nach keineswegs beweiskräftig. Es ist doch so, daß das Grundgesetz durch die Schaffung des konstruktiven Mißtrauensvotums jedem Abgeordneten die Möglichkeit gegeben hat, nach seinem Gewissen frei zu entscheiden, ohne befürchten zu müssen, daß dadurch sofort eine Regierungskrise ausgelöst werden würde. Auch wenn Sie den einen oder anderen Punkt dieser Regierungsvorlage nicht akzeptieren, so wird die Regierung dadurch keineswegs schwächer oder sie wird keineswegs gezwungen, etwa zurückzutreten; sie kann unverändert weiterregieren. Sie sind also in der Lage, selbständig zu entscheiden. Gerade dieser Gedanke, aus dem Grundgesetz abgeleitet, beweist, daß die einzelnen Abgeordneten nicht Gefolgsleute ihre Minister sind, sondern die Regierung ein unabhängiges Gremium ist, und daß wir als Abgeordnete dieser Regierung gegenüber unsere Kritik zu üben haben, wenn wir der Ansicht sind, daß die Vorschläge der Regierung nicht richtig sind.
    Meine Damen und Herren! Wir müssen uns vor allem diesen letzten Gesichtspunkt in allem Ernst überlegen, weil das öffentliche Wohl doch das
    höchste Gesetz für uns alle sein soll. Wenn wir zu der Überzeugung kommen, daß aus Gründen des öffentlichen Wohls und aus Gründen der Staatsräson diese Ministerien verschwinden müssen, dann müssen wir auch gegen ihre Beibehaltung stimmen ohne Rücksicht auf unsere Parteizugehörigkeit, weil eine Gefährdung der Stabilität der Regierung dadurch nicht herbeigeführt werden kann.

    (Beifall beim Zentrum.)