Rede von
Dr.
Helmut
Bertram
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Meine Damen und Herren! Einer der Herren Vorredner hat heute nachmittag gesagt, wenn man an der Vorlage der Regierung Kritik übe, dann sei das Propaganda. Er hat -gemeint, es sei selbstverständlich, daß wir dieser
Vorlage zustimmen sollten. Ich glaube aber doch, daß es eine ganze Menge von Punkten gibt, die des Nachdenkens wert sind.
Einer dieser Punkte ist folgender. Wie ist es, wenn ein Mitglied dieses Hohen Hauses zugleich Staatssekretär ist? Bezieht dann dieses Mitglied des Hohen Hauses außer seinen Tagegeldern und Diäten noch das Gehalt eines Staatssekretärs von rund 26 000 DM und die Dienstaufwandsentschädigung von 4800 DM jährlich, so daß die Einnahmen eines solchen Mitglieds des Hohen Hauses sich durch Akkumulierung —
— Entschuldigen Sie, das ist wohl möglich; denn Herr Dr. Wuermeling beispielsweise, der auch Staatssekretär ist — —
— Gut, diese Frage ist noch zu stellen.
Es ist ein weiterer Vorschlag gemacht worden für die Person des Herrn Kollegen Dr. von Merkatz, der ebenfalls als Staatssekretär offiziell in Vorschlag gebracht wurde.
Diese Frage ist aber damit noch keinesfalls erledigt. Sie erweitert sich auf die Personen der
Minister. Wie ist es mit denjenigen Ministern, die
gleichzeitig Abgeordnete sind? Ist es bei diesen
Ministern richtig, daß sie im Unterschied zu anderen Beamten, die bei Eintritt in das Bundesparlament auf ihre Dienstbezüge verzichten müssen, sowohl ihre Bezüge als Minister wie auch ihre Bezüge als Abgeordnete dieses Parlaments erhalten? Wenn man diese Frage stellt, dann wird wird man sie, glaube ich, allgemein verneinend beantworten müssen. Diese Frage wäre zum mindesten einer genaueren Untersuchung wert.
Wenn wir den Antrag gestellt haben, daß die Dienstaufwandsentschädigungen für die Staatssekretäre gestrichen werden, dann muß man sich doch darüber klar sein, was mit diesen Dienstaufwandsentschädigungen geschehen soll. In den Ausführungen, die zu diesem Thema heute gemacht worden sind, habe ich kein sachliches Wort gehört. Ich habe aufmerksam zugehört. Tatsächlich ist es so, daß der Staatssekretär ein recht ansehnliches Gehalt bekommt. Dieses ansehnliche Gehalt sollte ausreichen, um ihm persönlich einen angemessenen Lebensunterhalt zu ermöglichen. Er ist außerdem Beamter. Er hat also dieses anständige Gehalt auf Lebenszeit. Er erhält im allgemeinen noch eine Dienstwohnung, insbesondere der Staatssekretär im Bundeskanzleramt. Er hat im allgemeinen auch einen Dienstwagen. Ich frage mich: was für Ausgaben sollen mit der Dienstaufwandsentschädigung gedeckt werden, wenn es sich tatsächlich um beamtete Staatssekretäre handelt? Es ist eben die Frage: sollen wir überhaupt in unseren Ministerien beamtete Staatssekretäre haben? Dann müssen wir aber auch die allgemeinen Grundsätze der Beamtenbesoldung bei diesen Staatssekretären zur Anwendung bringen. Oder wäre es richtiger, politische Hilfsarbeiter oder sozusagen eine rechte Hand des Ministers aus dem Parlament als
Staatssekretär zu bestellen? Dann aber dürfen wir nicht diese hohen Gehälter für diese Persönlichkeiten auswerfen. Welcher dieser beiden Wege zweckmäßiger ist, mag in einer eingehenden Debatte geklärt werden. Für beide Wege lassen sich erhebliche Gründe vorbringen, für den beamteten Staatssekretär die Vertrautheit mit der Routine seines Verwaltungskörpers, für den politischen Staatssekretär der engere Kontakt mit dem Parlament und die Möglichkeit, vom Parlament her besser den gesamten Verwaltungskörper mit den politischen Ideen zu durchdringen, wie sie hier entwickelt werden. Beide Lösungen haben etwas für sich. Aber wir dürfen dann nicht die besoldungsrechtlichen Konsequenzen dieser Lösungen vergessen.