Ich darf mit der Überschrift des Gesetzentwurfs beginnen. Zur Aufklärung muß ich noch einmal darauf hinweisen, daß dieser Gesetzentwurf aus zwei Teilen besteht. Das eine ist die vorläufige Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltsplans und die Rechnungsprüfung; das zweite ist die Regelung der vorläufigen Haushaltsführung für das Rechnungsjahr 1949. Das sind zwei ganz verschiedene Dinge. Die Paragraphen, die sich auf den ersten Teil beziehen, gelten bis auf weiteres, bis wir einen endgültigen Haushaltsplan haben; dagegen die Paragraphen, die die Haushaltsführung für das Rechnungsjahr 1949 betreffen, nämlich die §§ 4 bis 12, nur bis zum Ablauf dieses Rechnungsjahrs. Um das zu verdeutlichen, haben wir im letzten Absatz des § 15 die Bestimmung eingefügt, daß diese Paragraphen mit dem 31. dieses Monats außer Kraft treten.
In der ersten Lesung habe ich namens meiner politischen Freunde bereits unsere Zustimmung zu den Grundsätzen dieses Gesetzentwurfs erklärt. Diese Zustimmung kann ich in der heutigen zweiten Lesung wiederholen, zumal wir im Einvernehmen mit der Bundesregierung verschiedene Verbesserungen in den Entwurf eingefügt haben. Wenn die Damen und Herren den Entwurf durchsehen, werden sie durch Sperrdruck die verschiedenen Änderungen, auf die auch mein verehrter Herr Vorredner schon hingewiesen hat, bemerken können.
Im einzelnen ist noch folgendes zu sagen. Herr Abgeordneter Nöll von der Nahmer hat auf den einen großen Unterschied hingewiesen: Die Verwaltungen, die bisher bereits einen Haushaltsplan in Frankfurt hatten und sozusagen ohne Änderung übernommen werden, werden in § 3 behandelt, indem hierfür der Haushaltsplan des Wirtschaftsrates von Frankfurt global übernommen wird. Die neuen Bundesstellen werden dagegen in § 9 behandelt, wo eigene Etatsansätze vorbereitet sind. In bezug auf das letztere enthält der Entwurf des Haushaltsausschusses eine wesentliche Verbesserung. In dem Haushaltsentwurf der Regierung war nämlich zunächst die Einsetzung sogenannter Verfügungssummen vorgesehen. Das war ein Schönheitsfehler, den auch die Regierung eingesehen hat. Das würde unseres Erachtens ein Verstoß gegen das Budgetrecht des Parlaments gewesen sein. Die Bundesregierung hat sich deshalb erfreulicherweise in der Lage gesehen, schon recht bald auch die Einzelpläne für diese neuen Verwaltungen vorzulegen.
Was die ersteren Verwaltungen angeht, die mit dem Haushaltsplan von Frankfurt übernommen sind, so möchte ich hier doch feststellen, daß die oft geübte Kritik an den sogenannten „Wasserköpfen" von Frankfurt nicht zutreffend ist. Sonst würde unser verehrter Herr Bundesfinanzminister Schäffer sicher der letzte gewesen sein, der diese Einzelpläne so ohne weiteres übernommen hätte!
Infolgedessen haben wir, wie auch Herr Abgeordneter Nöll von der Nahmer gesagt hat, heute sämtliche Einzelpläne aller Verwaltungen vor uns. Dabei stoßen wir zunächst auf die Zahl von 14 Bundesministerien. Ich stehe nicht an, zu erklären — vielleicht ist manches Mitglied der Bundesregierung inzwischen derselben Meinung —, daß diese Zahl bedauerlich hoch ist. Auf die Einzelheiten und auf die politischen Hintergründe brauchen wir heute nicht einzugehen. Bei den Beratungen im Haushaltsausschuß hat sich nun gezeigt, daß diese große Zahl der Ministerien die
Gefahr vieler Überschneidungen und von viel Doppelarbeit in sich schließt. Auch Doppelbesetzungen, Ressortstreitigkeiten, Zeitverlust und Leerlauf sind dann leicht zu besorgen. Nach dieser Richtung hin ist im Haushaltsausschuß mancherlei verbessert worden. Auf das zahlenmäßige Ausmaß hat Herr Nöll von der Nahmer schon hingewiesen. Es sind gut 1,5 Millionen DM, die gespart worden sind. Es handelt sich aber nicht etwa nur um diesen Betrag, es ist vielmehr eine größere Übersichtlichkeit geschaffen worden, die sich zahlenmäßig nicht leicht ausdrücken läßt, die aber viel bedeutsamer ist als ein Betrag von 1,5 Millionen DM.
Die Manövriermasse, mit der überhaupt gearbeitet werden kann, ist naturgemäß bei solchen Haushaltsplänen sehr gering. Jeder Sachkenner weiß, daß bei uns durch die ungeheuren Belastungen des Krieges und des Zusammenbruchs wenigstens 80 % aller Staatsausgaben rein zwangsläufig sind. Die Manövriermasse ist aber auch nicht 20 % groß, sondern auch innerhalb dieser 20 % sind es nur kleine Spitzenbeträge, bei denen man herauf oder herunter etwas aushandeln kann.
Auf einen wichtigen Punkt hat Herr Nöll von der Nahmer bereits hingewiesen; das ist der § 10, also der Punkt, bei dem es sich darum dreht, wie die Länder an der Tragung des Defizits beteiligt werden. Sie haben gehört, daß im Haushaltsausschuß die bisherige Formulierung „mit Zustimmung des Bundesrates" abgeändert worden war in „Benehmen mit dem Bundesrat". Wir haben uns nun aber. nachdem wir die Herren des Bundesrates angehört haben, im Ausschuß mit Mehrheit dafür entschieden, die alte Formulierung wiederherzustellen. Ein solcher Antrag liegt Ihnen in der Drucksache Nr. 737 vor. Der Herr Bundesfinanzminister hat dieser Änderung zugestimmt, da der neue Absatz 2, der Ihnen vorliegt, ihm genügende Basis bietet, mit den Ländern zu einem guten Ergebnis zu kommen.
Ein weiterer Antrag ist soeben dem Herrn Präsidenten vorgelegt- worden, der auch die Unterschrift meiner politischen Freunde trägt und die Wünsche der französischen Zone zur Berücksichtigung empfiehlt. Die Länder der französischen Zone haben nämlich die Sorge, daß sie an dem Fehlbetrag der Bizone durch die bisherige Formulierung des § 10 ungebührlich beteiligt werden könnten. Deshalb dieser Abänderungsantrag zu § 10, auf den vielleicht nachher noch zurückgekommen werden kann.
§ 13 haben wir im Haushaltsausschuß gestrichen; er bezog sich auf die allgemeine große Kreditermächtigung des Bundesfinanzministers. Sie wissen, daß wir diese Frage in anderer gesetzlicher Form bereits vor einigen Wochen hier im Hohen Hause erledigt haben.
Zum Schluß nur noch die eine Bemerkung: Es könnte in der weiten Öffentlichkeit vielleicht etwas merkwürdig erscheinen, daß wir jetzt, Ende März, uns noch so eingehend mit einem Haushaltsplan befassen, der doch in wenigen Tagen schon wieder außer Kraft tritt. Aber — mein Herr Vorredner hat auch schon darauf hingewiesen — dem ist keineswegs so. Wir haben versucht — und ich glaube, mit Erfolg —, die Plattform zu schaffen, auf der nun der Haushaltsplan 1950 aufgebaut werden kann; außerdem wird' dieser Haushaltsplan auch die Unterlage dafür bieten, daß die Bundesregierung bei Beginn des neuen Haushaltsjahres auf vereinfachtem gesetzgeberischen Wege mit monatlichen Teilbeträgen - einem Jahres-Zwölftel— arbeiten kann.
Wir begrüßten eben sehr das Kopfnicken des Herrn Bundesfinanzministers, als er den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Nöll von der Nahmeru zustimmte, daß der Haushaltsplan 1950 besonders sorgfältig und mit größter Sparsamkeit — hoffentlich noch mit weit größerer Sparsamkeit als dieser hier — aufgestellt werden müsse. Für den Haushaltsausschuß kann ich jedenfalls erklären, daß wir da mit äußerster Tatkraft mithelfen werden!
Im übrigen darf ich namens meiner politischen Freunde bitten, möglichst schnell in die Einzeldebatte der Haushaltspläne und der einzelnen Paragraphen einzutreten und alsdann diese Gesetzesvorlage positiv zu verabschieden, damit die Bundesregierung die haushaltsrechtliche Basis für ihre weitere Arbeit bekommt.