Rede von
Dr.
Erich
Köhler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Wird das Wort weiter zur Einzelbesprechung der Drucksache — ich wiederhole nochmals Nr. 682 gewünscht? Es liegen bekanntlich zwei Abänderungsanträge vor: der eben genannte Abänderungsantrag der SPD- Fraktion Drucksache Nr. 734 Ziffern 4, 5, 6 und der Antrag Drucksache Nr. 737 der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP zu § 10 Absatz 1. Ich frage: Wird zur Einzelbesprechung der Paragraphen der Drucksache Nr. 682 bzw. der eben von mir genannten Einzelanträge das Wort gewünscht? Es ist sonst üblich, daß nach der Aufrufung der Paragraphen bei den Paragraphen das Wort gewünscht wird.
— Das wollte ich eben feststellen.
Meine Damen und Herren, dann schließe ich die Einzelbesprechung. Es war — ich darf das einmal aussprechen — trotz meiner ehrlichen Bemühungen darum keine Einzelbesprechung im Sinne der Geschäftsordnung.
Ich rufe jetzt § 1 auf. Irgendwelche Abänderungsanträge dazu liegen nicht vor.
— Ich bin mitten in der Abstimmung! Wer für § 1 ist - in der Fassung der Drucksache Nr. 682 rechte Seite —, den bitte ich, die Hand zu erheben. Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Der § 1 ist angenommen.
Und nun — einen Moment bitte, Herr Abgeordneter Loritz — liegen zu § 2 der Drucksache Nr. 682 folgende Abänderungsanträge vor: Drucksache Nr. 734 ,der SPD — ich bitte, diese Drucksache zur Hand zu nehmen —, die Einzelpläne V, XVI und XVII zu streichen. Umgekehrt ist mir der Antrag der Deutschen Reichspartei zugegangen, — Verzeihung, Herr Dr. Leuchtgens, aus dem Antrag ist nicht zu erkennen, ob er die zehn nötigen Unterschriften trägt; darauf muß ich nach der Geschäftsordnung selbstverständlich bestehen.
— Jeder Antrag muß 10 Unterschriften tragen.
- Bitte sehr, es steht drin: „von mindestens 10 Mitgliedern".
— Verzeihung, nach § 49 muß ja jeder Antrag
— darauf hatte ich hingewiesen — die Unterschrift von mindestens 10 Mitgliedern tragen.
- Aber bitte, ich will Ihnen gern das Wort zur Geschäftsordnung erteilen.