Rede von
Dr.
Gebhard
Seelos
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Haushalt des Bundestages sieht, wie Sie eben gehört haben, eine Gesamtsumme von 9 055 000 DM und der Haushalt des Bundesrates nur eine Summe von 684 000 DM vor. Ein Verhältnis von 1 zu 13. Wir glauben aber nicht, daß dieses zahlenmäßige Verhältnis der Bedeutung der beiden Einrichtungen entspricht. Wir sind erstaunt. daß der Bundesrat sich mit dieser wirklich bescheidenen Summe begnügt hat. Wir wissen nicht: hat er sich vielleicht durch das Vorgehen der Bundesregierung einschränken lassen, die einmal versucht hat, seinen Etat auf die Hälfte herabzusetzen,
oder will er von den nach der Verfassung möglichen Rechten selbst nicht Gebrauch machen? Denn der Bundesrat hat nach dieser Verfassung eine sehr gewichtige Stellung. Der Bundesrat ist schließlich die Gesamtrepräsentation der Länder. Der Bundesrat hat über die Rechte des Bundestags hinaus nicht nur das Gesetzgebungsrecht, sondern nach Artikel 50 auch die Beteiligung an der Verwaltung. Nach Artikel 76 hat er ebensosehr wie die Bundesregierung und der Bundestag das Initiativrecht in der Gesetzgebung.
Wir müssen nun zu unserem Bedauern feststellen, daß der Bundesrat von diesem Initiativrecht praktisch überhaupt noch keinen Gebrauch
gemacht hat. Er läßt die ganze Gesetzgebungsarbeit auf sich zukommen und nimmt erst dann Stellung. Wir bedauern, daß der Bundesrat sich nicht viel stärker im Interesse der Länder in diese Gesetzgebungsarbeit einschaltet. Das hat sich schon von Anfang an bemerkbar gemacht. Der Bundesrat hat nicht weniger als drei Monate gebraucht, bis er überhaupt zu einer Organisation seines Sekretariats kam, bis er überhaupt wußte, wie er seine Arbeit gestalten sollte.
Der Bundesrat hat sich zum Beispiel auch rein formal nach außen mit einer Zurückschiebung seines Einflusses abgefunden. Denn der Bundesratspräsident ist doch im gegebenen Falle derjenige, der für den Bundespräsidenten einspringen muß. Der Bundesratspräsident ist wohl immer der Ministerpräsident eines Landes. Die Zusammensetzung des Bundesrates aus den Regierungen der Länder sichert ihm eine ganz große Stellung. Aber, wie dies schon vorgekommen ist, rangiert nach der offiziellen Hierarchie bei Staatsakten der Bundesratspräsident hinter dem Bundestagspräsidenten, der doch eine mehr formale Stellung einnimmt.
Oder zum Beispiel ein weiterer Vergleich. Der Direktor des Bundestags ist als Ministerialrat in
A la eingeordnet, ebenso der Direktor des Bundesrates. Nun besteht aber hier wiederum ein wesentlicher Unterschied. Der Direktor des Bundestags hat eine reih formale, technische Stellung, während der Direktor im Bundesrat durch seine koordinierende Tätigkeit und sein Koordinieren der Länderaufgaben doch auch eine politische Stellung haben sollte. Man sieht also, daß der Bundesrat die Möglichkeiten in keiner Weise ausgeschöpft hat, die ihm die Verfassung gibt. Wir bedauern sehr, daß er sich in dieser Weise in seiner verfassungsrechtlichen Stellung hat zurückschieben lassen.
Der Etat ist nicht ausreichend, um sein Initiativrecht, diese Einschaltung in die Gesetzgebung, wirklich durchzuführen. Wir bitten daher, daß der künftige Haushalt viel weiter ausgebaut wird, so daß der Bundesrat sein Recht wirklich geltend machen kann. Zum äußeren Zeichen für den Wert, den wir darauf legen, daß dieser Bundesratshaushalt entsprechend gestaltet wird, beantragen wir, daß der Direktor des Bundesrates, der zur Zeit sich in einer A 1 a-Stelle befindet, aber für seine Person die Bezüge von B 7 hat, in eine Stelle nach
B 4 kommt. Einen entsprechenden schriftlichen Antrag werde ich einreichen.