Rede von
Franz
Etzel
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen für die Fraktion der FDP und der CDU/CSU einen Abänderungsantrag zu dem vorgelegten Gesetzentwurf und auch zu dem Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache Nr. 728 und der Drucksache Nr. 620 vorzulegen. Dieser Abänderungsantrag hat folgenden Wortlaut:
Der Bundestag wolle beschließen: § 1) wie folgt zu fassen:
Der Verbraucherhöchstpreis für Vergasertreibstoff beträgt:
a) Benzin: DM 0,55.
Weiter:
Als § 3 nachstehenden Text einzufügen:
Beträge, die der Zentralbüro für Mineralöl G.m.b.H., Hamburg, aus dem Absatz von Kraftstoffen zu den in Abschnitt 1 festgesetzten Preisen zufließen oder auf Grund der in der Preisanordnung PR 90/49 vom 21. 12. 1949 festgesetzten Preisen ab 1. 1. 1950 zugeflossen sind, müssen an den Bund abgeführt werden, soweit sie die Selbstkosten der Zentralbüro für Mineralöl G.m.b.H. übersteigen. Hierüber hat die Zentralbüro für Mineralöl G. m. b. H. dem Bundesminister für Wirtschaft monatlich Rechnung zu legen. Selbstkosten im Sinne dieser Bestimmung sind Warenpreis , Umschlag bei Übernahme, staatliche
Abgaben, Frachten, Benzolbeimischungen und sonstige Qualitätsaufbereitungskosten und Vertriebs- und Handelsspannen der Zentralbüro für Mineralöl G.m.b.H. Der Bundesminister für Wirtschaft setzt die Übernahmepreise für importierte Kraftstoffe und Benzol sowie für die im Bundesgebiet aus deutschen und eingeführten Rohölen hergestellten Kraftstoffe fest. Das gleiche gilt für die Festsetzung etwaiger Einfuhrspannen.
Den bisherigen § 3 als § 4 zu bezeichnen. Bonn, den 21. März 1950.
Dr. Schäfer und Fraktion,
Dr. von Brentano und Fraktion.
Die beiden genannten Fraktionen geben also zu dem gestellten Antrag ihre Zustimmung.
Das Wesen dieses Antrages beruht auf folgendem. Wir haben in der letzten Sitzung des Deutschen Bundestages Differenzen wegen der Frage gehabt, wie die Subventionierungskosten auf gebracht werden sollen. Dadurch, daß der Benzinpreis statt 53 Pfennig 55 Pfennig betragen soll, wird ein entsprechender Aufpreis erreicht, welcher es zusammen mit den Möglichkeiten, die sich aus dem Abschöpfungsparagraphen, den ich eben verlesen habe, ergeben, möglich macht, die entsprechenden Mittel für die notwendige, auf 80 Millionen geschätzte Subventionierung aufzubringen. Der Herr Bundesfinanzminister hat dieser Regelung ebenfalls seine Zustimmung gegeben, so daß mit diesen Abänderungsanträgen das Benzinpreisproblem endlich seine Klärung finden könnte.
Der § 3, wie ich ihn vorgelesen habe, wird nötig, um das ZB zu veranlassen, auf gesetzlicher Grundlage seine Gewinne an den Bund abzuführen, damit auf diese Art und Weise auch hier die notwendige finanzielle Untermauerung für die geplanten Benzinpreisänderungen gegeben wird.
Ich darf dem Hohen Hause die Annahme dieser Anträge empfehlen. Ich glaube, sie finden im wesentlichen die Zustimmung der Beteiligten und regeln das angeschnittene Problem, auf das ich mich im einzelnen angesichts der Debatten, welche wir früher gehabt haben, nicht mehr einlassen will, endgültig.
Zur Berichtigung möchte ich noch sagen, daß auch die Deutsche Partei diesen Antrag unterschrieben hat. Der interfraktionelle Antrag wird also nicht nur von der FDP und der CDU/CSU, sondern auch von der DP gestellt.