Gesamtes Protokol
Die Sitzung ist eröffnet.
Ich bitte die Frau Schriftführerin, die Namen der entschuldigten Abgeordneten zu verlesen.
Entschuldigt fehlen die Abgeordneten Dr. Becker , Dr. Kreyssig, Dr. Fricke, Meyer (Bremen), Jacobi, Wallner, Dr. Hammer, Dr. Hoffmann (Lübeck), Wagner, Rademacher, Dr. Schneider, Aumer, Dr. Mende, Dr. Preiß, Maerkl, Neuburger, Dr. Henle, Even, Dr. Bartram (Schleswig-Holstein), Brese, Frau Dr.Ilk, von Thadden, Fassbender, Frau Strohbach, Agatz, Dr. Dresbach, Gockeln, Determann, Dr. Luchtenberg, Dr. Bucerius, Morgenthaler.
Wir treten ein in die Beratungen und setzen die
Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1953 (Nr. 4000 der Drucksachen)
Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Nr. 4500 der Drucksachen)
fort. Dazu Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (Nrn. 4501 bis 4526 der Drucksachen).
Ich rufe auf den Buchstaben k:
Einzelplan 11 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit — .
Zur Berichterstattung hat das Wort Herr Abgeordneter Arndgen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Einzelplan 11 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit — weist gegenüber den Ansätzen des vorhergehenden Haushaltsjahrs nur einige wesentliche Änderungen aus. In diesem Einzelplan ist ein neues Kap. 1105 eingerichtet worden. Dieses neue Kapitel ist notwendig, weil dieses Hohe Haus in der Zwischenzeit ein Gesetz über die Errichtung eines Bundesarbeitsgerichtes beschlossen hat. Wenn dieses Gesetz auch noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet ist, so war es doch notwendig, für die personellen und sachlichen Ausgaben des Bundesarbeitsgerichts in den Einzelplan 11 einige Titel einzufügen.
Des weiteren ist ein neues Kap. 1106 in diesen Haushaltsplan eingefügt worden, weil dem Hohen Hause der Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesversicherungsamtes vorliegt. Dieses Gesetz ist zwar auch noch nicht von diesem Hause verabschiedet. Es war aber doch notwendig, auch für das kommende Bundesversicherungsamt ein Kapitel für die sächlichen und personellen Ausgaben einzufügen.
Ferner weist der Einzelplan 11 ein neues Kap. 1107 aus, in dem die sächlichen und personellen Ausgaben für ein Bundessozialgericht vorgesehen sind. Der Entwurf des einschlägigen Gesetzes ist auch noch nicht verabschiedet. Der Ausschuß für Sozialpolitik hat ihn aber durchgearbeitet, und es ist damit zu rechnen, daß dieses Gesetz noch verabschiedet wird, bevor der jetzige Bundestag auseinandergeht. Deshalb erschien es notwendig, auch für dieses Bundessozialgericht Titel für die sächlichen und personellen Ausgaben einzubauen.
Dann ist im Kap. 1113 ein neuer Tit. 617 eingefügt worden. Dieser Titel ist notwendig, weil durch ein Gesetz vom Dezember des vergangenen Jahres die Grundbeträge in der Rentenversicherung um monatlich 5, 4 und 2 DM erhöht worden sind und diese Erhöhung einen Jahresansatz von rund 316 Millionen DM notwendig macht. Durch diese Änderung ist der Einzelplan 11 in seiner Endziffer auch gegenüber dem Ansatz, der in der Drucksache Nr. 4000, Einzelplan 11, angegeben war, erhöht worden. Der Haushaltseinzelplan 11 schließt nach den neuen Beschlüssen mit einer Ausgabe von 3 633 439 700 DM ab.
Ich habe den Auftrag, Ihnen zu empfehlen, dem Einzelplan 11 entsprechend den Formulierungen in der Drucksache Nr. 4511 zuzustimmen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Kohl.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben zum Bundeshaushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit eine Reihe von Änderungsanträgen ge-
stellt, die ich kurz begründen möchte. Zuerst verlangen wir die Streichung des Gehalts des Herrn Bundesarbeitsministers und seines Staatssekretärs. Wir stützen uns bei diesem Verlangen auf die in den letzten vier Jahren von seiten des Herrn Bundesarbeitsministers betriebene Politik, seine Ausarbeitung von Gesetzen — beispielsweise das Gesetz über die Aufsichtsräte, das Arbeitsgerichtsgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz —, Selbstverwaltungsgesetze, die besonders charakteristisch für den politischen Kurs sind, den der Herr Bundesarbeitsminister in den vergangenen Jahren eingeschlagen hat.
Zu Kap. 1111 Tit. 300, Arbeitslosenfürsorgeunterstützung, verlangen wir eine Erhöhung der Mittel, und zwar dergestalt, daß eine wirklich praktische Hilfe für die Bezieher der Arbeitslosenfürsorgeunterstützungen in Erscheinung tritt. Sie haben in den letzten Tagen erneut darüber diskutiert, daß die Mittel der Arbeitslosenversicherung für das kommende Jahr in Höhe von 185 Millionen DM in Form von Bundesschuldverschreibungen abgegolten werden sollen. Wir lehnen bei dieser Position die Verwendung von Bundesschuldverschreibungen selbstverständlich ab und verlangen dafür Barzahlung.
Wir sind weiter der Meinung, daß die alten gewerkschaftlichen Forderungen berücksichtigt werden sollten, nach denen ein Mittel von 50 % des zuletzt verdienten Lohnes eingesetzt werden soll. Ich darf daran erinnern, daß wir es waren, die bereits vor langer Zeit in diesem Hause eine Erhöhung der Arbeitslosenunterstützungssätze und der Sätze der Arbeitslosenfürsorge um 30% verlangt haben. Wenn wir einige nackte Zahlen nehmen, so müssen wir feststellen, daß im Jahre 1952 443 399 Arbeitslosenunterstützungsempfänger vorhanden waren, dagegen waren 713 552 Arbeitslosenfürsorgeunterstützungsempfänger vorhanden, insgesamt — ich stütze mich hier auf die statistischen Zahlen des Bundesarbeitsministeriums — 1 156 951 Personen. Das Mittel der Unterstützungsauszahlung liegt gerade bei den letzten bei 108 DM im Monat, und ich glaube, daß niemand bestreiten wird, daß mit diesem Unterstützungssatz ein halbwegs normales Leben überhaupt nicht bestritten werden kann. Wir sind der Auffassung, daß auch hier die Mittel im Etat eingesetzt werden müssen, die notwendig sind, daß die Zahlungen in der Form, wie sich die Bundesregierung das denkt — nämlich in Bundesschuldverschreibungen —, zu unterbleiben haben und daß die Zahlungen in bar erfolgen müssen.
Dasselbe trifft auf Kap. 1113 Tit. 600 bis 601 zu, wo es sich um die Zuschüsse für die Grundbeträge zur Rentenversicherung der Arbeiter handelt.
Wir haben hier die Tatsache zu verzeichnen, daß ein Antrag vorlag, der eine Erhöhung der Unterstützungssätze um 15, 12 und 10 DM vorsah. Dann wurde ein Kompromißvorschlag gemacht, der 10, 5 und 4 DM vorsah, und herausgekommen ist dabei eine Erhöhung der wirklich erbärmlichen Unterstützungssätze um 5, 4 und 3 DM. Auch hier tritt in Erscheinung, daß die Bundesregierung 555 Millionen DM, also in diesem Jahre 185 Millionen DM in Form von Bundesschuldverschreibungen gibt und damit die Rentenversicherung außerordentlich stark belastet.
Wir sind der Meinung, daß nach den Erklärungen des Herrn Bundesfinanzministers auch in den nächsten Jahren eine Klarheit über die Etatgestaltung gar nicht zu erreichen sein wird. Der Antrag, der von Ihnen angenommen worden ist — nämlich die Geltung auch über dieses Jahr zu erstrecken —, wird in der praktischen Wirkung verpuffen, und Sie werden im nächsten Jahre genau dieselben Methoden anwenden wie gegenwärtig. Ich erinnere daran, daß der Kongreß des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Berlin die Erhöhung des Grundbetrags in der Rentenversicherung auf 600 DM verlangt hat und darüber hinaus die Erhöhung des Steigerungsbetrages für die Rentenversicherung auf 1,2 v. H. des Einkommens festlegen wollte.
Meine Damen und Herren, Sie haben Gelegenheit, in den kommenden Wochen einiges von Ihren Wahlversprechungen unter Beweis zu stellen. Wenn bereits jetzt in dem Wahlaufruf der CDU davon gesprochen wird, allein für Arbeitslosenfürsorge, Renten und Kriegsopferfürsorge würden im Jahre 17,8 Milliarden DM ausgegeben, so entspricht das nicht den Tatsachen, da die Dinge wesentlich anders liegen.
Wir sind der Meinung, daß auch in der Frage des Tit. 608 — dort trifft dasselbe zu — das Geld zum Ausbau einer wirklichen Hilfe für die Rentner und für die Körperbeschädigten sowie zu einer wirklichen Hilfe bei der Bekämpfung der Tuberkulose verwendet werden sollte und daß man den Bau von Kasernen dabei selbstverständlich zu unterlassen hat.
— Noch einen Satz! — Der Herr Bundesarbeitsminister hat in der vergangenen Zeit leider vergessen, die Sanierung der Sozialversicherung im Bundestag zur Diskussion zu stellen. Er wird, wenn diese Regierung bestehen bleiben sollte, über die Frage der Sanierung der Sozialversicherung und der Arbeitslosenversicherung auch im neuen Bundestag hinweggehen. Da wir der Ansicht sind, daß eine solche Politik vor dem deutschen Volke nicht verantwortet werden kann, sind wir nicht bereit, diesem Etat die Zustimmung zu geben.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Preller.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine Haushaltsdebatte wäre an sich die Gelegenheit, um in Gesamtheit von der Politik des Arbeitsministers zu sprechen. Mit Rücksicht darauf, daß gestern die Redezeit verkürzt worden ist, möchte ich es mir versagen, eine Gesamtdarstellung der Art zu geben, in der der Arbeitsminister seine Sozialpolitik entwickelt hat. Ich möchte nur das eine betonen: wir haben in den vergangenen Jahren und besonders im vergangenen Jahr immer wieder eine klare Linie der Politik des Arbeitsministers vermißt. Wir mußten feststellen, daß sich der Arbeitsminister innerhalb seiner eigenen Regierung in sozialpolitischen Fragen nicht genügend durchgesetzt hat. Immer wieder mußten wir feststellen, daß er nicht stark genug gegenüber den Kräften war, die sonst in der Koalition und in der Regierung wirksam waren, sei es nun der Finanzminister, sei es der Justizminister.
Ich erinnere nur daran, daß die zwei wichtigsten Gesetze, die wir nach der Konstituierung des kollektiven Arbeitsrechts zu behandeln gehabt hätten, nämlich das Arbeitsgerichtsgesetz und das Sozialgerichtsgesetz, erst sozusagen in der letzten Minute an diesen Bundestag gekommen sind, obwohl die Gelegenheit gegeben gewesen wäre, diese Gesetze schon früher einzubringen und damit früher zu verabschieden.
Hunderttausende von Sozial- und Arbeitsgerichtsfällen warten auf die obergerichtliche Entscheidung. Wir werden erst in der nächsten Woche zur Verabschiedung des Sozialgerichtsgesetzes kommen, und dabei müssen wir beklagen, daß in dieses wie in das Arbeitsgerichtsgesetz eine rückschrittliche Auffassung Eintritt gewonnen hat, die Auffassung nämlich, daß nicht die Gewerkschaften allein die berufenen Vertreter der Arbeitnehmer sind,
sondern daß auch andere Gruppen, die man hier „Vereinigungen von Arbeitnehmern" nennt, die Vertretungsbefugnis haben sollen, ähnlich wie das im Selbstverwaltungsgesetz der Sozialversicherung der Fall ist.
Neben diesen Gesetzen sind in den vergangenen Jahren einige Gesetze auf die Initiative des Bundesarbeitsministeriums zurückzuführen. Ich nenne das Versorgungsgesetz, das Schwerbeschädigtengesetz. Aber auch hier mußte die Opposition wesentlich mitarbeiten, um diesen Gesetzen eine einigermaßen brauchbare Gestalt zu geben. Andere Gesetze jedoch wie das Mutterschutzgesetz und das Gesetz über Mindestarbeitsbedingungen sind allein auf die Initiative der Sozialdemokratie zurückzuführen.
Die Initiativgesetze dazu mußten von der Sozialdemokratie eingebracht werden, weil der Bundesarbeitsminister dies nicht getan hat. Wir vermissen zum Mutterschutzgesetz heute noch die Ausführungsbestimmungen, obwohl der Herr Bundesarbeitsminister im Oktober oder November vorigen Jahres zugesagt hat, daß diese Ausführungsbestimmungen binnen vier oder sechs Wochen ergehen würden. Ich erinnere an das Schicksal der Kinderbeihilfen — wir werden ja wahrscheinlich noch im Laufe des heutigen Tages darüber zu sprechen haben —: auch hier zunächst eine Initiative von uns und nun dieses Versagen der Koalition, die, wie im Ausschuß gesagt wurde, auf Verlangen von Wirtschaftskreisen an der weiteren Erörterung der Kinderbeihilfen in der vorliegenden Form nicht mehr teilnehmen zu können glaubt.
Besonders deutlich haben wir aber die Schwäche des Bundesarbeitsministers auf dem Gebiet der sozialen Sicherung erkennen müssen. Ich erinnere daran, daß die Frage der Rentenerhöhung ein Jahr lang von der Sozialdemokratie immer und immer wieder vorgebracht werden mußte, ehe sie über die Bühne ging. Ich erinnere daran, daß die Erhöhung des Grundbetrags auf der Initiative der Sozialdemokratie beruht, daß die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze ebenfalls auf einen Antrag von uns zurückgeht. Noch nicht erledigt — wir wissen nicht, wie die Dinge in der nächsten Woche sein werden — ist die Vorlage über die Erhöhung der Steigerungsbeträge in der Angestelltenversicherung und über die Erhöhung der Grundbeträge in der Invalidenversicherung. Ferner werden wir in der nächsten Woche, auch hier wieder auf Veranlassung und Initiative der Sozialdemokratie, auf dem Gebiet der Arbeitslosenunterstützung endlich eine Verbesserung bekommen; hier scheinen wir eine Einigung gefunden zu haben.
Ich erwähne das nicht allein deshalb, um herauszuarbeiten, daß die Sozialdemokratie immer und immer wieder die Initiative ergreifen mußte, sondern vor allen Dingen deswegen, weil wir vermißt haben, daß der zuständige Minister im Bundeskabinett, nämlich der Arbeitsminister, von sich aus eine klare Linie der Sozialpolitik gezeigt hätte. Das wäre nämlich seine Aufgabe gewesen.
Der Herr Arbeitsminister hat neulich im „Bulletin" darauf hingewiesen, bei einem früher noch geringen Sozialprodukt sei nicht die Möglichkeit gegeben gewesen, eine systematische Planung durchzuführen. Herr Arbeitsminister, diese Darlegung ist nicht richtig. Denn Sie hatten im vorigen Jahre die Gelegenheit, auf unseren Boden zu treten, als wir von der Sozialdemokratie den Antrag stellten, jene soziale Studienkommission einzusetzen.
Der Herr Bundesarbeitsminister hat es nicht getan; die Regierungskoalition ebensowenig. Sie hat damit kundgetan — und das ist auch in der Debatte zum Ausdruck gekommen '—, daß sie nicht den Willen zu einem grundlegenden systematischen Aufbau der sozialen Sicherung hat. Damals ist nur dieser Beirat gefordert worden. Ein Jahr hat der Bundesarbeitsminister gebraucht, ehe er den Beirat überhaupt einberufen hat.
Wir haben hier über diese Dinge gesprochen. Der Bundesarbeitsminister hat versucht, die Schuld für diese Verzögerung der Sozialdemokratie in die Schuhe zu schieben. Wir konnten ihm nachweisen, daß wir ihm im vorigen Mai die Möglichkeit geboten hatten, diesen Ausschuß einzuberufen. Es lag an ihm, daß er unsere Anfrage nicht beantwortet hat. Er hat ein Jahr lang die Errichtung dieses Beirats verzögert. Unterdessen ist dieser Beirat ganze drei Mal zusammengetreten. Und wenn ich richtig unterrichtet bin, war es immer schwierig, die erforderlichen Materialien aus dem Bundesarbeitsministerium zu erlangen.
Damit hat der Deutsche Bundestag und hat der Bundesarbeitsminister eine einmalige Gelegenheit versäumt, etwas zu tun, was in anderen demokratischen Ländern Übung ist, nämlich eine unabhängige Sachverständigenkommission außerhalb des Parlaments mit Fragen zu befassen, an denen uns allen gelegen sein müßte. Ich weiß, daß selbst innerhalb der Regierungskoalition heute Bedenken darüber bestehen, ob der damalige Beschluß der Regierungsmehrheit, der vom Bundesarbeitsminister mitgetragen worden ist, richtig war, oder ob nicht damals eine außerordentliche Torheit begangen worden ist.
Ich erinnere daran, daß auch bei der Bundesanstalt nicht etwa der Bundesarbeitsminister die Führung übernommen hat, um dort eine echte Selbstverwaltung einzuführen. Wir mußten auch in dieser Frage mit seiner Koalition und mit ihm selbst kämpfen.
In ähnlicher Weise ist auch das Gesetz über die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung nicht in der Form ergangen, die einer klaren und echten Selbstverwaltung entsprechen würde.
— Herr Winkelheide, Sie haben dadurch, daß Sie die Arbeitnehmervereinigungen eingefügt haben, gerade verhindert, daß die Gewerkschaften als die berufenen Vertreter — so wie in der Weimarer
Republik — in erster Linie diese Selbstverwaltungskörper mit aufbauen helfen konnten.
Das Versagen des Bundesarbeitsministers haben wir aber vor allen Dingen im letzten Vierteljahr zu spüren bekommen, als es darum ging, die Finanzhoheit in den Selbstverwaltungsträgern zu wahren. Wir haben gestern darüber gesprochen. Offensichtlich hatte der Bundesarbeitsminister der Regierungsvorlage zugestimmt, die der Invaliden- und Angestelltenversicherung auf drei Jahre über 1 1/2 Milliarden DM entziehen wollte;
offenbar hatte er im Kabinett auch der anderen Vorlage zugestimmt, die der Bundesanstalt etwa 1 1/2 Milliarde DM an Geldern entziehen wollte, die der Arbeitsbeschaffung und der Schaffung von dauernden Arbeitsplätzen auf diese Weise nicht zugute kommen konnten.
Nun ist es zweifellos nicht das Verdienst des Arbeitsministers, daß die Dinge wenigstens so gelaufen sind, daß diese Summen nur für ein Jahr entzogen werden. Es wäre aber die Aufgabe des Arbeitsministers gewesen, sich gegenüber dem Finanzminister stark zu machen.
Wir haben, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, diese Dinge zu reparieren, bei Gelegenheit dieses Haushalts noch einmal den Antrag eingebracht, daß in dem Kapitel über die Zuschüsse zur Sozialversicherung die entsprechenden Summen voll eingesetzt, also, da Hergabe von Schuldbuchforderungen nicht in Frage kommt, die Erläuterungsspalte entsprechend gestrichen wird und der Bundesanstalt die Mittel für die Arbeitsbeschaffung wieder zugeführt, d. h. die 185 Millionen DM vom Bund an die Bundesanstalt geleistet werden.
Ich bitte nur noch, in unserem Antrag Umdruck Nr. 1005 in a) „Kap. 1111" vor „Tit. 300 . . ." und in b) „Kap. 1113" vor „Tit. 611 . . ." einzusetzen.
Meine Damen und Herren, das Verhältnis zum Bundesfinanzminister ist, glaube ich, ein offensichtlicher Beweis dafür, wie schwach der Arbeitsminister ihm gegenüber gewesen ist. Wir haben erleben müssen, daß der Bundesfinanzminister immer und immer wieder Verlautbarungen über den sogenannten sozialen Haushalt herausgebracht hat, in denen er den Beweis zu führen versuchte, daß die deutschen Sozialleistungen eine Obergrenze erreicht hätten, über die man nicht hinausgehen könnte. Ich erinnere daran, daß der Bundesfinanzminister vor anderthalb Jahren ohne Widerspruch des Bundesarbeitsministers einen sogenannten Sozialstopp verkünden konnte. Wir freuen uns, daß heute davon nicht mehr die Rede ist; aber das ist wiederum nicht das Verdienst der Bundesarbeitsministers.
Bei dieser Gelegenheit müssen wir an den Bundesfinanzminister die Bitte richten, doch auch dafür zu sorgen, daß seine Veröffentlichungen über den sozialen Haushalt einigermaßen den Tatsachen entsprechen. Sein Referent hat behauptet, für soziale Leistungen würden 19 Milliarden DM ausgegeben. Der Bundesfinanzminister hat im letzten Bulletin seinen eigenen Referenten berichtigen müssen: Es werden 17 Milliarden DM dafür ausgegeben. Meines Erachtens liegen die Summen noch etwas niedriger. Wir bitten ihn, in Zukunft alle Veröffentlichungen über den sozialen Haushalt in klarer
Trennung der Leistungen, die auf der einen Seite für die Versicherung, sei es die Sozialversicherung, sei es die Arbeitslosenversicherung, auf der anderen Seite für die Kriegsfolgenhilfe gemacht werden, vorzunehmen. Herr Bundesfinanzminister, in einigen, leider aber nicht in allen Veröffentlichungen haben Sie die Trennung durchgeführt. Ich richte hiermit die Bitte an Sie, dies zum Zwecke der Klarstellung ständig zu tun, weil nur auf diese Weise ein Vergleich mit den früheren Leistungen möglich ist. Darauf ist auch die Differenz, die wir gestern mit dem Bundesarbeitsminister auszufechten hatten, zurückzuführen. Sie betraf die Frage, welchen Anteil die Bundesleistungen an den Sozialleistungen insgesamt ausmachten.
Ich muß den Herrn Bundesarbeitsminister darauf aufmerksam machen, daß er sich gestern im Irrtum über die Arbeitslosenzahlen des Jahres 1929 befand. In den Wintermonaten des Jahres 1929 lag die Arbeitslosenzahl bei 2 und bei 1,9 Millionen, also ähnlich wie in diesem Jahr. In den Sommermonaten war sie aber niedriger als in diesem Jahr; sie lag nämlich bei 900 000. Das bedeutet, daß der höhere Sozialaufwand des Jahres 1929 bei einer etwa gleichen Arbeitslosenzahl wie heute erfolgte. Die Behauptung meines Kollegen Schellenberg stimmt also, daß der Anteil des Reichs an den sozialen Leistungen im Jahre 1929 höher lag als der des Bundes im Jahre 1953.
Von diesem Verhältnis zum Bundesfinanzminister habe ich deshalb gesprochen, weil ich den Bundesarbeitsminister daran erinnern wollte, daß er in der Deutschen Bundesrepublik der Treuhänder der deutschen Sozialpolitik ist. Er muß diese Treuhänderschaft auch gegenüber dem Bundesfinanzminister und gegenüber dem Bundesjustizminister ausüben. Wenn also der Flug dieses Vogels Storch nicht schon irgendwie der Dämmerung entgegenginge, dann würden wir sagen: „Anton, werde hart!"
Nun darf ich nicht verhehlen, daß wir in der Fraktion es uns nicht ganz leicht gemacht haben,
welche Stellung wir zu diesem Haushalt einnehmen sollen. Es ist uns nicht ganz leicht gefallen, den Entschluß zu fassen, daß wir uns bei diesem Haushalt der Stimme enthalten wollen. Wir tun das — und das möchte ich hier in aller Öffentlichkeit und Deutlichkeit sagen — allein deswegen, weil in diesem Etat gleichzeitig die Leistungen für die Renten und Unterstützungen enthalten sind und weil für die Sozialdemokratie die Frage dieser Renten und Unterstützungen höher steht als die unzulängliche Politik eines Bundesarbeitsministers, der in seinen Leistungen nach unseren Gefühlen nicht das vollbracht hat, was ein Treuhänder der deutschen Sozialpolitik in diesen vier Jahren zu leisten gehabt hätte.
Das Wort hat der Herr Bundesarbeitsminister.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe eben gehört, daß ich in dem Ministerium in den letzten
Jahren und vor allen Dingen im letzten Jahre keine klare Linie gehalten hätte, und es ist mir gesagt worden, daß viel Unzulängliches getan worden sei. Ich habe mich mit sehr vielen sozialpolitisch gut orientierten Menschen über die Entwicklung gerade unserer Sozialversicherungsträger unterhalten. Das geht draußen, außerhalb des Parlaments, meistens etwas besser als hier von der Tribüne des Bundestages.
Im allgemeinen wird dann anerkannt, daß wir in dieser Zeit unseren Sozialversicherungsträgern wieder einen finanziellen Boden gegeben haben, den wir vor fünf Jahren selbst nicht für möglich gehalten haben.
Es ist mir gesagt worden, ich sei im Kabinett sehr schwach und sei vor allen Dingen dem Kollegen Schäffer weit unterlegen. Ich darf Ihnen sagen, daß ich bei der Arbeit, die wir im Kabinett als Vorbereitung der Parlamentsarbeit geleistet haben, manche Erfolge nur deshalb erringen konnte, weil eben ein gutes persönliches Verhältnis zwischen dem Herrn Finanzminister und dem Arbeitsminister besteht
und er — also der Finanzminister — bei unseren Anträgen bis an die äußerste Grenze dessen gegangen ist, was er in seinem Ressort überhaupt verantworten konnte.
So leicht ist nämlich die Angelegenheit nicht, daß man bei Verhandlungen über weitere Belastungen, beispielsweise beim Rentenzulagengesetz mit einer Anforderung von über 900 Millionen, von einem Finanzminister ohne weiteres gesagt bekäme: Hier hast du das Geld dafür.
Und es hat in Wirklichkeit ungeheurer Anstrengungen bedurft, um diese Gelder mobilzumachen. Darüber hinaus haben wir doch im Dezember vergangenen Jahres die Erhöhung der Grundrenten für alle Sozialversicherungsträger, soweit sie Rentenversicherungsträger sind, durchgeführt, und wiederum mußte der Finanzminister einen Betrag von 316 Millionen DM nicht als einmalige Leistung, sondern für die ganze Zukunft übernehmen.
Sie haben in der vergangenen Woche ein äußerst wichtiges Gesetz, das Gesetz über die Fremdrenten, beschlossen. Auch hier muß der Finanzminister einen Betrag von 290 Millionen DM übernehmen, der bis jetzt von den Versicherungsträgern ohne Gegenleistung aufgebracht werden mußte.
Das sind doch keine Dinge, die man so aus dem Ärmel schütteln kann.
Dann wird mir gesagt: Ja, wir haben die und die Anträge gestellt! Das ist völlig richtig. Aber Anträge stellen und sie nachher in die Wirklichkeit umsetzen, das ist ein großer Unterschied.
Denn zur Verwirklichung der Anträge gehört nun einmal auch die Finanzierung, und das ist meistens etwas schwerer. Das ist nicht allein heute so, sondern das war schon früher im alten Reichstag so. Wir haben auch dort erlebt, daß — ganz gewiß aus gutem Wollen heraus -- Anträge gestellt wurden,
von denen man dann im Parlament wieder zurücktreten mußte, eben weil ihre Finanzierung nicht möglich war.
Nun hat Herr Professor Preller gemeint, eigentlich hätte man von mir verlangen müssen, der Treuhänder der Sozialversicherung zu sein. Dazu darf ich ihm in aller Offenheit sagen, daß ich mich in Wirklichkeit als der Treuhänder der Sozialversicherung, d. h. als Treuhänder der Menschen gefühlt habe, denen die Sozialversicherung für die Wechselfälle des Lebens die Lebensgrundlagen sichern soll.
Deshalb habe ich mich auch dagegen gewehrt, daß man aus der Sozialversicherung etwas ganz anderes machte, nämlich eine Versorgungsanstalt des Staates. Ich bin persönlich der Meinung, daß man bei einer Versicherung immer von dem Gedanken ausgehen muß, daß Beitragszahlung und Leistung aus der Sozialversicherung in einem gesunden Verhältnis zueinander zu stehen haben.
Ich habe diesen Standpunkt immer vertreten und werde ihn auch vertreten, gleichgültig, ob ich Minister, Abgeordneter dieses Hauses oder einfacher Staatsbürger bin. Wir müssen alles daran setzen, auch durch die heutige Zeit hindurch unsere Sozialversicherung zu retten, die in der Zeit ihres Bestehens segensreiche Arbeit geleistet hat. Ich bin nicht dafür, daß man über eine Volksversorgung demjenigen, der die Beiträge aufgebracht hat, nachher, in fünf oder zehn Jahren, auferlegt, zu beweisen, daß er diese Leistungen nötig hat;
vielmehr soll er den Rechtsanspruch behalten, einen Rechtsanspruch, für den er letzten Endes ja die Beiträge gezahlt hat.
Was die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung betrifft, so kann mir doch gewiß nicht der Vorwurf gemacht werden, ich sei nicht für sie eingetreten. Die entsprechenden Gesetze sind schon vor sehr langer Zeit vorgelegt worden, und im Ausschuß sind sie sehr lange beraten worden;
ich will auf dieses Trauerspiel nicht eingehen.
Weiter wird mir vorgeworfen, daß auch in der Frage der Kinderbeihilfen nicht das Notwendige getan worden sei. Es handelt sich hier doch um Anträge der Parteien, und es ist doch eine Tatsache, daß die Beamten meines Hauses dem hierfür eingesetzten Ausschuß jede Hilfe gewährt haben, die die Regierungsvertreter überhaupt nur leisten können.
Es kommt hier darauf an, daß man sich zu einer sehr einfachen, aber wirksamen Lösung dieser Frage entschließt.
Ich habe durch meine Beamten immer wieder sagen lassen: Es kommt nicht darauf an, daß man für diesen Zweck eine neue große Bundesanstalt aufbaut
mit einem Verwaltungsapparat, der allein 10 % der vereinnahmten Gelder verbraucht,
sondern es kommt darauf an, daß man aus der Wirtschaft heraus in der einfachen Anlehnung an unsere Berufsgenossenschaften ohne große Geldausgaben einen Betrag zur Verfügung stellt, der dann von einer Dachorganisation an die Leute weitergegeben wird, die durch ihren Kinderreichtum in wirtschaftliche Bedrängnis kommen. Das ist von mir immer wieder dem Ausschuß nahegelegt worden. Ich habe unter der Hand diesbezügliche Verhandlungen geführt, um die Durchführung der Dinge zu erleichtern und gewissen Strömungen entgegenzuarbeiten, die gegen eine derartige Lösung waren. Es ist so, daß nicht nur die Arbeitgeber Vorstöße gegen diese Lösung gemacht haben, sondern auch diejenigen, die heute durch tarifvertragliche Regelungen bereits die Kinderzulagen haben. Soweit sie in einem besonders günstigen Verhältnis stehen, wollen sie nicht in eine Gesamtlast hinein. Wenn man beispielsweise im Bergbau, der heute das große Glück hat, sehr viel junge Menschen zu beschäftigen, die weniger kinderreich sind, bei einer Leistung von 30 DM vom dritten Kind an nur 0,35 % für die Aufbringung dieser Mittel notwendig hat, und wenn man in der chemischen Industrie für ähnliche Leistungen nur 0,4 %
benötigt, dann ist ganz klar, daß sich die dort Gesicherten sagen: „Was gehen uns die anderen an; laßt jeden für sich selber sorgen." Ich habe da einen ganz anderen Standpunkt vertreten. Ich habe die Leute vom Bergbau gefragt: „Wieviel Prozent eurer neuen Arbeitnehmer bekommt ihr denn aus Bergarbeiterfamilien?" Dieser Prozentsatz ist noch nicht 200/0! Wenn man von Kinderbeihilfen spricht, denkt man doch bei diesen Kindern an die zukünftigen Arbeitnehmer in unserem Wirtschaftsleben; und wenn ein Wirtschaftszweig mehr Arbeitnehmer braucht, als aus dem eigenen Stand herauswachsen, dann soll die Wirtschaft meines Erachtens auch verpflichtet sein, den kinderreichen Familien zu helfen. Ich wäre damit einverstanden gewesen, wenn man diese Regelung getroffen und ihr den Namen „Kinderbeihilfe der deutschen Wirtschaft" gegeben hätte. Hier spreche ich nicht nur von den Arbeitgebern, denn meiner Meinung nach gehört zur Wirtschaft der Arbeitnehmer genau so wie der Arbeitgeber.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich lasse mich gern kritisieren, weil ich weiß, daß nach einer derartigen Zeit, wie sie hinter uns liegt, kein Minister die Anforderungen, die an ihn gestellt werden, voll erfüllen kann. Wir haben die Notwendigkeit gehabt, erst neue Grundlagen zu erarbeiten, und ich glaube, wir können uns sehen lassen — auch Sie in diesem Hohen Hause — mit den Leistungen, die wir auf dem sozialen Sektor dadurch, daß wir auf ein vergrößertes Wirtschaftsprodukt zurückgreifen konnten, in Wirklichkeit erzielt haben.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Arndgen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf die Ausführungen des Herrn Kollegen Kohl beabsichtige ich nicht einzugehen; denn es hat sich doch schon herumgesprochen — das müßte man auch bei der Gruppe der KPD wissen —, daß dieses Haus auf Ausführungen von d e r Seite wenig Wert legt.
Aber soweit der Herr Kollege Preller ausgeführt hat, der Herr Arbeitsminister habe sich im Kabinett nicht genügend durchsetzen können und die ihm zugeordnete soziale Arbeit nicht in einer Weise geleistet, die uns zufrieden stellen kann, ist darauf doch mit einigen Worten einzugehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe hier eine Aufstellung all der Gesetze vor mir liegen, die im Verlauf der jetzigen Legislaturperiode von diesem Hause verabschiedet worden sind, und kann Ihnen mitteilen, daß wir in den hinter uns liegenden Jahren 61 Sozialgesetze verabschiedet haben,
und zwar Sozialgesetze, die das Arbeitsrecht und das Sozialrecht sehr stark und gründlich verbessert haben.
und 20 auf Initiative dieses Hauses erarbeitet worden. Wenn Herr Kollege Preller davon sprach, daß
die SPD-Fraktion für eine ganze Reihe von Gesetzen initiativ gewesen ist oder sie angeregt hat,
dann mag das insoweit stimmen, als, sobald die
SPD-Fraktion davon erfuhr, daß im Bundesarbeitsministerium etwas in Vorbereitung war, sie schnell
mit einem Initiativantrag an dieses Haus herantrat.
— Wenn in diesem Hause Wahlreden gehalten werden,
dann — das hat die Erfahrung der letzten Wochen gezeigt — von Ihnen auf der linken Seite.
Meine Verehrten, es ist ja sehr leicht, Anträge zu stellen, wenn man denkt: die andere Seite wird schon darauf sehen, daß diese Anträge finanziell untermauert werden. Bei all den Anträgen, die Sie gestellt haben, meine sehr Verehrten von der Linken, haben Sie auch nicht in einem einzigen Falle einen Deckungsvorschlag gemacht, sondern es immer uns überlassen, dafür zu sorgen, daß auch die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Die Beurteilung der Sozialpolitik, die unter Führung des Bundesarbeitsministers in den letzten vier Jahren von uns verfolgt worden ist, können wir in Ruhe der Bevölkerung überlassen.
Die Ergebnisse der Sozialwahlen, die Sie zum Teil zu verhindern versucht haben,
haben gezeigt, daß die Sozialpolitik, wie sie von uns geführt wurde, nicht nur verstanden, sondern auch gebilligt worden ist.
Wenn nun Herr Kollege Preller darauf verwiesen hat, daß manches versäumt worden sei, dann muß ich demgegenüber darauf aufmerksam machen, daß 10 oder 12 Gesetze, die uns vom Bundesarbeitsministerium zugeleitet worden sind, vom Hause noch nicht haben verabschiedet werden können.
— Herr Kollege Schellenberg, wenn von Sabotage geredet werden soll, könnte man dazu manches Wort sagen; aber ich möchte mich hier nicht auf diese Ebene begeben. — Bei 12 Gesetzen, die dem Hause heute noch vorliegen — und daher ist der Vorwurf, der dem Herrn Bundesarbeitsminister gemacht worden ist, um so unverständlicher —, ist es nicht möglich gewesen, sie von diesem Hause verabschieden zu lassen. Ich will die Gründe nicht untersuchen.
Es hat an der Zeit gelegen.
Der Zeitmangel besteht nicht nur bei uns in diesem Hause, sondern der gleiche Zeitmangel hat sich auch bei den Arbeiten in den Ministerien gezeigt. Ich habe von dieser Stelle aus schon mehrfach darauf hingewiesen, daß die Herren im Arbeitsministerium immer und immer wieder Überstunden bis
1) tief in die Nacht hinein gemacht und damit die Voraussetzungen geschaffen haben, daß wir die Gesetze verabschieden konnten. Aber ich weiß nicht, meine Herren von der SPD, ob Sie die Herren, die in den letzten Wochen immer und immer wieder die Angriffe gegen die Ministerien und insbesondere gegen den Herrn Arbeitsminister gestartet haben, beauftragt haben, uns vorzudemonstrieren, wie Sie Ihre Herren, wenn sie einmal die Ministerbank zieren sollten, behandelt sehen wollen. Ich weiß nicht, ob das die Absicht ist,
wenn uns wieder Angriffe vorgetragen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin der Meinung, daß wir dem Herrn Bundesarbeitsminister und seinen Mitarbeitern für die Arbeiten, die sie geleistet haben, um uns in der gesetzgebenden Arbeit zu unterstützen, nur dankbar sein können.
Nun noch ein Wort zu dem Antrag, den Herr Kollege Preller gestellt hat. Er hat in dem Umdruck verlangt, daß in dem genannten Kapitel die Zahlen umgestellt werden. Wenn wir diesem Antrag zustimmten, würde das bedeuten, daß einmal das Überleitungsgesetz, das wir vor einigen Wochen beschlossen haben, und daß zweitens das Rentendeckungsgesetz, das gestern in namentlicher Abstimmung mit überwältigender Mehrheit angenommen worden ist, wieder rückgängig gemacht würden. Ich bitte daher im Namen der Regierungskoalition das Hohe Haus, dem Antrag nicht zuzustimmen.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Renner.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Arbeitsminister hat uns heute erzählt, daß er ein gutes persönliches Verhältnis zum Herrn Finanzminister hat.
Ich bin der Meinung: das verschärft den Fall noch.
Bisher hat er sich nämlich gelegentlich öffentlich damit entschuldigt, daß er sich nur mit großen Schwierigkeiten gegen den Herrn Finanzminister durchzusetzen in der Lage sei. Also dies Argument scheint nicht mehr zu stimmen; er hat es heute selbst aus der Welt geschafft. Wir machen ihn daher für die Politik, die in diesem Ministerium getrieben worden ist, verantwortlich.
Dann hat der Herr Arbeitsminister einige Fakten erwähnt. Er hat von der Erhöhung der Grundrenten gesprochen — damit meint er die 5 bzw. 4 bzw. 2 DM —, und er hat weiter von der Mehrbelastung gesprochen, die dadurch in Höhe von einigen 350 Millionen DM entstanden ist. Der Herr Minister dürfte wissen, daß diese Erhöhung zum größten Teil durch den Wegfall der Subventionen für das Konsumbrot wegeskamotiert, kompensiert worden ist. Dies braucht er allerdings nicht zu wissen; aber das weiß sein großer Bruder Schäffer.
Ich stelle also die Tatsache fest, daß die minimale Rentenerhöhung durch den Wegfall der Subventionen für das Konsumbrot mehr als weggenommen worden ist. Wir sind es nicht allein, die sagen, daß der schäbige Ersatz in Form der „Brotbeihilfe" nicht ausreichend ist, und wir haben ja vor kurzem noch erfahren, daß die Bundesregierung sich sogar weigert, den Ländern bzw. den Gemeinden gegen-
über die Garantie für diese Brotbeihilfe zu übernehmen.
Nun, er hat sich heute als „Treuhänder" der Versicherungsträger und der Versicherten hingestellt. Ich frage ihn, warum hat er diese Tätigkeit, diese Funktion eines echten Treuhänders gestern nicht durchgesetzt, als Sie die Zwangsanleihe in Höhe von 555 Millionen DM durchgebracht haben?
War das die Eigenschaft eines Treuhänders, oder war das die Tat eines Mannes, der bereit ist, um der Kriegsvorbereitungspolitik willen die Versicherungsträger zu schwächen?
So liegen die Dinge.
Nun noch ein letzter Gedanke. Das ist das zweite Mal, daß wir erleben, daß der Herr Arbeitsminister, durchaus im Sinne der Grundkonzeption unserer geschätzten Frau Kollegin Kalinke, sich hinstellt und dem absoluten Versicherungsprinzip in der Sozialversicherung das Wort redet. Er hat heute gesagt, Beitragszahlung und Leistung müßten in einem gesunden Verhältnis stehen. Ich frage ihn, warum hat er nicht dafür gesorgt, daß die Milliarden-Beträge, die über 40 Milliarden, die in zwei Kriegen den Sozialversicherungsträgern gestohlen worden sind, aufgewertet wurden? Warum hat er das nicht getan? Das geht aus einem Artikel „Wahlschatten" eines Adenauer-Blattes hervor. Den letzten Satz zitiere ich wörtlich, dann habe ich das Notwendige klargemacht: Dort heißt es: „Man hat also
auf der ganzen Linie" — überschrieben ist der Artikel mit „Wahlschatten"; es handelt sich also um eine Diskussion um die Wahl, um Wahlpropaganda — —Vizepräsident Dr. Schäfer: Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist um!
Nur einen Satz.
Man hat also auf der ganzen Linie die Rentenhöhe weit über das vertretbare Maß verbessert durch allgemeine Rentenerhöhungen, die nicht durch entsprechende Beitragszahlungen ordnungsgemäß gedeckt worden sind.
Und dann kommt die Forderung, daß das in Zukunft geschehen müsse. Das ist also die Perspektive, mit der Sie — falls Sie wieder hierhergewählt werden sollten — im kommenden Jahr an die Lösung des Problems der Sanierung der Sozialversicherungsträger herangehen werden.
Die Redezeit ist abgelaufen!
Das ist die Realität. Das ist Ihre Absicht.
Das Wort hat Frau Abgeordnete Kalinke.
Herr Präsident! Meine Herren, meine Damen! Der Sprecher der Opposition hat sich hier mit der Höhe der sozialen Leistungen befaßt. Die Fraktion der Deutschen Partei ist nicht der Meinung, daß der Wert der Sozialpolitik danach beurteilt werden kann, wie hoch die Zahlen sind, die im sozialpolitischen Haushalt stehen.
Wir sind vielmehr der Meinung, daß nicht die Höhe der sozialen Leistungen, sondern die Wirkung der sozialen Leistungen, ihre gerechte und sinnvolle Verteilung für eine verantwortungsbewußte Sozialpolitik entscheidend ist. Wir sind auch der Meinung und haben manches Mal an dieser Stelle entsprechende Kritik geübt, daß die Mittel der Steuerzahler, also die vom Staat als Zuschuß gegebenen Mittel, nicht denen gegeben werden sollen, die dieser Hilfe nicht bedürfen, sondern ebenso sinnvoll an- gewandt werden sollten und vor allem denjenigen zugute kommen müßten, die nicht in der Lage waren, aus eigener Kraft für die Sicherung ihres Lebens zu sorgen. Die Verquickung unserer Versicherung mit dem Gedanken der Versorgung und der Fürsorge, die seit dem Sozialversicherungs-
Anpassungsgesetz immer mehr fortgeschritten ist, wird von uns ganz entschieden abgelehnt. Darum haben wir auch im Gegensatz zu der Opposition und ihren sozialen Plänen eine saubere Trennung von Versicherung, Versorgung und Fürsorge gefordert.
Ich bedaure sehr, daß die fünf Minuten Redezeit es mir nicht ermöglichen, hier einmal Herrn Professor Preller eine Reihe von Fragen zu stellen. Ich möchte nur feststellen, daß die grundlegenden Anträge der Deutschen Partei, die seit 1949 in diesem Hause gestellt worden sind und deren Annahme die Voraussetzungen für die Einleitung der Sozialreform geschaffen hätte, von der Opposition und leider auch von einem Teil der Koalition abgelehnt worden sind. Hätten Sie schon damals unsere Anträge — so z. B. die Anträge auf „die Beseitigung der Zweiten Lohnabzugsverordnung", „die
Schaffung einheitlichen Rechtes in der Sozialversicherung", „die Beseitigung der Fehler des Sozialanpassungsgesetzes" und viele mehr — angenommen und hätten Sie sie nicht im Ausschuß der Regierung als Material überwiesen und somit auf kaltem Wege beerdigt —, dann brauchten Sie nicht heute angesichts der Wahl unsere Anträge neu zu stellen.
Ich bedaure außerordentlich, daß Sie scheinbar von der Gleichberechtigung und der gerechten Rangfolge der Leistungen nichts verstehen wollen! Sie fordern in Ihrer Diskussion ja immer nur eines: eine Fortsetzung der Entwicklung zum Wohlfahrtsstaat, zu einer totalen Staatsbürgerversorgung, zu einer Einheitsorganisation und Einheitsversorgung, auch wenn Sie neue Worte dafür gefunden haben. Sie werden sicherlich nicht mehr in diesem Hause, Sie werden aber in der Öffentlichkeit Rede und Antwort stehen müssen, was Sie mit den verworrenen Plänen wirklich meinen. Wie ehrlich Sie es mit der Selbstverwaltung gemeint haben, meine Herren von der Opposition, das haben wir gerade vorgestern im Ausschuß erlebt. Sie haben bei der Angestelltenversicherung, die Wahlen in Berlin und die Gültigkeit des Selbstverwaltungsgesetzes und der Wahlordnung in Berlin hier durch Ihre Ablehnung unsere Anträge unmöglich gemacht. Jetzt müssen Sie mit uns gemeinsam nach Wegen suchen, um die Berliner Zuwahl zur Vertreterversammlung zu ermöglichen. Heute stellt die Deutsche Angestelltengewerkschaft die Anträge, die wir vor 2 Tagen im Ausschuß angenommen haben. Das ist nur die Folge davon, daß in dieser Gewerkschaft und in Ihrer Partei dieselben Genossen das jetzt als notwendig einsehen, was wir schon damals verwirklichen wollten, nämlich allen Deutschen gleiches Recht und allen Deutschen eine gleiche Möglichkeit zu geben. Das haben Sie nicht verwirklicht, indem Sie unsere Anträge abgelehnt haben.
Wir sind auch der Auffassung, daß weder der Haushalt noch die sozialen Leistungen, die hier in diesen Jahren beschlossen worden sind, der sozialen Wirklichkeit und den sozialen Tatbeständen gerecht geworden sind. Wir wollen aber alle keine Neuordnung nach der Vorstellung der Opposition. Wir möchten nicht, wie es sich Herr Schellenberg und Herr Professor Preller vorstellen — das haben wir in dieser Woche leider erlebt —, innerhalb einer halben Stunde ein Gesetz über die Erhöhung der Steigerungsbeträge in der Rentenversicherung beschließen, nachdem Sie uns die Möglichkeit dazu seit langem verwehrt haben. Wir möchten auch nicht Reformen einleiten, die der Selbsthilfe und der Selbstverantwortung sowohl des einzelnen als auch der Familie und der Gemeinschaft in immer weiterem Umfange keinerlei Chance mehr geben,
sondern wir wollen
— und damit komme ich zum Schluß —, daß Zucht und Maß als Grundprinzipien der sozialen Neuordnung und der Gesetzgebung auch die Grundlagen der sozialen Erneuerung sind.
In diesem Geist werden wir auch im neuen Bundestag mitarbeiten. Wir bedauern aber, daß in diesem Bundestag und in dieser Session die soziale Opposition in diesem Hause geglaubt hat, daß es besser sei, immer mehr zu fordern, statt mit uns gemeinsam nach Wegen zu suchen, den Menschen wirklich zu befreien von der Angst vor der sozia-
len Not, aber auch von der Angst vor dem Funktionär und der Organisation und der sozialen Unsicherheit, die die Folge jeder kollektiven Lösung ist.
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Preller.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich höre eben, daß ich nur wenige Minuten zur Verfügung habe. Sie gestatten, daß ich nur einige Hauptpunkte herausgreife. Zu dem, was Frau Abgeordnete Kalinke gesagt hat, ist nicht viel zu bemerken. Sie sagt, die DP habe seit langer Zeit Anträge gestellt. Dann hätte sie j a im Ausschuß Gelegenheit gehabt, diese Anträge mit Hilfe der Regierungsmehrheit auch durchzubringen!
Ich darf aber auf das eingehen, was der Herr Bundesarbeitsminister hier ausgeführt hat. Er hat gesagt, sein Verhältnis zum Bundesfinanzminister sei außerordentlich gut, und wir haben ja vorhin den demonstrativen Händedruck auf dieser Tribüne erlebt.
Wenn das so ist — und der Anschein hat es ja nun offensichtlich gemacht —, dann, sage ich, ist dieses Verhältnis allzu gut, und es ist die societas leonina, die hier offenbar obwaltet; d. h. der Herr Bundesfinanzminister ist eben der stärkere der beiden Brüder.
Ich habe von der Schwäche des Bundesarbeitsministers gesprochen und erinnere in diesem Zusammenhang daran, daß er sich, wie wir wissen, gegenüber dem Justizminister in der Frage des Arbeitsgerichts nicht hat durchsetzen können; denn die an sich durchaus richtigen Gegankengänge des Herrn Bundesarbeitsministers sind eben vom Herrn Justizminister überrundet worden. Das gehört noch zu meinen vorigen Ausführungen.
Zweitens: 'Wenn dieses Verhältnis zwischen den beiden Ministern so gut ist, dann möchte ich den Herrn Bundesfinanzminister fragen, was an den Ausführungen seiner Referenten wahr ist, die da sagen, daß das Fürsorgeprinzip vom Bundesfinanzminister für das entscheidende und richtige gehalten wird. Der Herr Bundesarbeitsminister hat mit Recht gesagt: Der Rechtsanspruch muß in der Versicherung Geltung haben. Der Referent des Bundesfinanzministers hat etwas anderes ausgeführt, und wir sind sehr daran interessiert, endlich einmal zu erfahren, ob der Arbeitsminister oder der Finanzminister die Grundlagen der Sozialpolitik in diesem Kabinett bestimmt.
Wenn nun der Herr Bundesarbeitsminister auf Grund dieses guten Verhältnisses gemeint hat, daß seine Politik doch die Sozialversicherung gestützt habe, so müssen wir ihm sagen, daß er dann an den Gedankengängen der Wissenschaft der letzten zehn Jahre einfach vorbeigegangen ist.
Denn alle entscheidenden wissenschaftlichen Veröffentlichungen haben dargelegt, daß das Kapitaldeckungsprinzip, von dem er indirekt wieder gesprochen hat, keine Gültigkeit mehr haben kann.
Ich bedaure, daß der Herr Bundesarbeitsminister nicht das getan hat, was der Finanzminister und der Wirtschaftsminister getan haben, sich nämlich einen wissenschaftlichen Beirat zu bilden. Wenn er das getan hätte, könnte er nicht so wie eben gesprochen haben.
Wir möchten endlich noch darauf hinweisen, daß wir durchaus die Arbeit der Beamten des Bundesarbeitsministeriums anerkennen.
Wir sind nicht immer mit allem einverstanden gewesen, was auf Ihre Veranlassung die Herren haben ausarbeiten müssen.
Aber, meine Herren, daß Sie dann die Arbeit dieser Beamten selbst noch im Ausschuß wieder verwässert und verschlechtert haben, ist nicht die Schuld der Beamtenschaft des Arbeitsministeriums, sondern daran ist die mangelhafte Führung des Arbeitsministeriums durch seinen Minister schuld!
Das Wort hat der Herr Bundesfinanzminister.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Professor Dr. Preller hat nach dem Artikel gefragt, der, glaube ich, in der Zeitschrift für Versicherungswissenschaft erschienen ist. Dazu möchte ich folgendes feststellen — was ich einigen Organisationen gegenüber, die angefragt haben, schon schriftlich festgestellt habe —: Es handelt sich um den Namensartikel eines meiner Herren Referenten, der nach meiner Überzeugung aus ernstem sozialen Wollen und mit Sachkunde geschrieben ist und der den Zweck hat, die Wissenschaft und die Offentlichkeit auf die Fragen dieses ganzen Problems hinzuweisen. Es handelt sich nicht um eine Arbeit des Bundesfinanzministeriums und nicht um eine Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums als solchen. Ich brauche gar nicht zu betonen, daß es ganz selbstverständlich ist, daß die gesamte Bundesregierung — nicht nur der Bundesarbeitsminister, auch der Bundesfinanzminister und auch die übrigen Mitglieder des Kabinetts — gemeinsam die Überzeugung haben, daß das Prinzip des Rechtsanspruchs auf Grund gegebener Beiträge in der Sozialversicherung aufrechterhalten werden muß.
Meine Damen und Herren, da keine Wortmeldungen mehr vorliegen, habe ich nunmehr die Möglichkeit, die Aussprache zu schließen und zur Abstimmung überzugehen.
Wir haben über die Änderungsanträge zu Einzelplan 11 abzustimmen, und zwar zunächst über den Antrag der KPD auf Umdruck Nr. 1001. Ich bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu heben. — Gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Wir kommen dann zu dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck Nr. 1005 mit den Abänderungen, die seitens der Antragsteller vorhin vorgetragen worden sind. Die Ergänzungen sind also als eingefügt anzusehen. Ich bitte diejenigen, die diesen Änderungsanträgen zustimmen, die Hand zu heben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letzte ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wir stimmen nun über Einzelplan 11 ab. Ich bitte diejenigen, die dem Einzelplan 11 nach der Drucksache Nr. 4511 zustimmen, die Hand zu heben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Gegen wenige Stimmen bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Wir kommen nun zu:
Einzelplan 20 — Haushalt des Bundesrechnungshofes .
Zur Berichterstattung hat Herr Abgeordneter Dr. Wuermeling das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da der Haushaltsausschuß die unveränderte Annahme der Regierungsvorlage vorschlägt, darf ich das Einverständnis des Hauses annehmen, wenn ich auf weitere Berichterstattung verzichte. Ich bitte, den Antrag des Ausschusses anzunehmen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter für die vorbildlich kurze Berichterstattung.
Ich frage das Haus, ob das Wort gewünscht wird. Änderungsanträge liegen zu diesem Punkt nicht vor. — Das Wort ist nicht gewünscht. Dann ist die Aussprache geschlossen.
Ich bitte diejenigen, die dem Einzelplan 20 zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe nun auf:
Einzelplan 32 — Haushalt der Bundesschuld — .
Das Wort hat Herr Abgeordneter Wacker zur Berichterstattung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Haushalt der Bundesschuld für das Rechnungsjahr 1953 bringt im ordentlichen Haushalt gegenüber dem Vorjahr mehr als eine Verdoppelung der Ausgaben. Die Ausgaben sind von rund 367 Millionen DM für 1952 auf rund 912 Millionen DM für 1953 gestiegen. Diese enorme Steigerung ist vor allem auf eine Zunahme der Ausgaben für die Verzinsung und Tilgung zurückzuführen. In den Ansätzen für Verzinsung und Tilgung sind erstmals Mittel für die Durchführung des Londoner Schuldenabkommens und für die Durchführung der Schweizer Abkommen enthalten. Hierfür sind Ausgaben in Höhe von rund 432 Millionen DM veranschlagt. Außerdem mußten für die Tilgung der auf Grund des Gesetzes über die Finanzhilfe an die Länder begebenen Schuldverschreibungen erstmals 50 Millionen DM vorgesehen werden. Schließlich mußte der Bürgschaftsfonds gegen das Vorjahr um 30 Millionen DM höher dotiert werden. Die Anschlagssumme für diesen Fonds hat sich dadurch von 20 Millionen DM im Vorjahr auf 50 Millionen DM für 1953 erhöht. Bei einem Bürgschaftsvolumen von über 4 Milliarden DM erschien ein Fonds in dieser Höhe notwendig. Die Ansätze für die Verzinsung der schwebenden Schuld konnten gegenüber der Regierungsvorlage, insbesondere mit Rücksicht auf die inzwischen eingetretenen Diskontsenkungen sowie im Hinblick auf die Tatsache, daß Besatzungskosten bisher nicht in dem vorgesehenen Ausmaß abgefordert wurden, um rund 31 Millionen DM, und zwar von rund 100 Millionen DM auf rund 69 Millionen DM ermäßigt werden. Außerdem konnten gegenüber der Regierungsvorlage die Ansätze für die Tilgung um rund 8 Millionen DM, nämlich von 136 Millionen DM auf 128 Millionen DM, herabgesetzt werden.
Die Anleiheermächtigung beläuft sich auf rund 2359 Millionen DM. Sie hat sich gegen das Vorjahr um rund 1117 Millionen DM erhöht. Von der Anleiheermächtigung von rund 2359 Millionen DM entfallen auf eine unverzinsliche Anleihe bei der Bank deutscher Länder für den Internationalen Währungsfonds 208 Millionen DM, auf eine Anleihe aus dem ERP-Vermögen rund 255 Millionen DM, zur Deckung des Ausfalls an Steuern 638 Millionen DM, zur Erhöhung des Zuschusses an das Land Berlin 14 Millionen DM — also zusammen als Zuschuß des außerordentlichen Haushalts zum ordentlichen Haushalt 652 Millionen DM — und auf echte Investitionen rund 1244 Millionen DM.
Abschließend noch ein Wort zur Verschuldung des Bundes. Die langfristige Schuld des Bundes hat sich nach dem Stand vom 31. März 1953 gegenüber dem entsprechenden Stand des Vorjahres von rund 7,5 Milliarden DM um rund 2,5 Milliarden DM auf rund 10 Milliarden DM erhöht. In dieser Erhöhung sind insbesondere enthalten die Ende Dezember 1952/Anfang 1953 begebene Bundesanleihe 1952 in Höhe von rund 500 Millionen DM sowie die Schuldverpflichtungen, die der Bund anläßlich seines Beitritts zum Internationalen Währungsfonds und zur Weltbank eingehen mußte. Diese Verpflichtungen betragen einschließlich eines Kredits der Bank deutscher Länder von rund 184 Millionen DM insgesamt rund 1660. Millionen DM. Außerdem haben die Rentenausgleichsforderungen, die den Versicherungsunternehmen auf Grund des Renten aufbesserungsgesetzes zustehen, gegen das Vorjahr um rund 240 Millionen DM zugenommen, nämlich von rund 1300 Millionen DM auf rund 1540 Millionen DM. Noch nicht berücksichtigt sind dabei die vom Bund auf Grund dos Londoner Schuldenabkommens und der Schweizer Abkommen übernommenen Verbindlichkeiten. Sie können auf rund 10 Milliarden DM geschätzt werden. Die schwebende Schuld des Bundes hat gegen das Vorjahr um rund 270 Millionen DM abgenommen; sie ist von rund 1250 Millionen DM auf rund 980 Millionen DM zurückgegangen.
Ich habe den Auftrag, das Hohe Haus zu bitten, den Einzelplan 32 anzunehmen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. — Wortmeldungen liegen nicht vor; die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst liegt vor ein Änderungsantrag der KPD zu diesem Einzelplan 32 auf Umdruck Nr. 1001. Ich bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu heben. — Gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Weiter liegt vor der Antrag Frühwald und Genossen auf Umdruck Nr. 1012 Ziffer 4. Ich bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu heben.
— Der Antrag ist gegenstandslos; dann brauche ich ihn nicht zur Abstimmung zu stellen.
Weitere Änderungsanträge liegen dann nicht mehr vor. Wir stimmen also über den Einzelplan 32 ab. Ich bitte diejenigen, die ihm zustimmen, die Hand zu heben. — Ich bitte um die Gegenprobe.
— Enthaltungen? — Bei einigen Enthaltungen angenommen.
— Also bei einigen Gegenstimmen angenommen. Dann kommen wir zu dem Punkt u:
Einzelplan 35 — Haushalt der Verteidigungslasten .
Das Wort zur Berichterstattung hat Herr Abgeordneter Horn.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich auch bei der Berichterstattung über den Einzelplan 35 auf ein paar kurze Bemerkungen beschranken. Ich darf im wesentlichen auf das Vorwort verweisen, das diesem Einzelplan beigegeben ist. Aus dieser Vorbemerkung zu dem Einzelplan sehen Sie, daß es die Bundesregierung — und der Haushaltsausschuß ist dem bei seinen Beratungen gefolgt — nach der durch den Vertrag über die Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft und den Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten geschaffenen Rechtslage für angebracht gehalten hat, a) den Beitrag der Bundesrepublik an die Europäische Verteidigungsgemeinschaft, b) die Besatzungskosten und Auftragsausgaben in Berlin und c) die Verteidigungsfolgekosten im Geltungsbereich des Grundgesetzes und in Berlin in einem Einzelplan, dem Einzelplan 35, zusammenzufassen. Die Vorlage geht allerdings davon aus, daß die beiden Vertrage am 1. Januar 1953 hätten in Kraft treten können.
Wegen der Einzelheiten darf ich auf die Drucksache Nr. 4521 verweisen. Der Vollständigkeit halber muß ich aber kurz darauf hinweisen, daß es bei der Beratung über diesen Einzelplan zu einer Erörterung über die Höhe der gegenwärtigen Inanspruchnahme des Haushalts durch die Besatzungsmächte gekommen ist. Dabei ist ausgeführt worden, daß man zur Zeit noch nicht übersehen könne, in welcher Höhe die Besatzungsmächte tatsächlich die Gelder abrufen würden. Tatsache ist, daß seit einiger Zeit Abhebungen nicht erfolgt sind, aber jeden Tag vorgenommen werden können. Die Opposition vertrat bei den Beratungen des weiteren auch die Auffassung, daß sich aus diesem Einzelplan in der Tat Ersparnisse ergeben würden. Die Dinge liegen, wie Sie wissen, so, daß wir bis zum Inkrafttreten des EVG-Vertrags — man hatte mit dem 1. 11. 1953 als Termin gerechnet — monatlich 600 Millionen DM abzuführen haben. Die Abführungen nach dem Inkrafttreten der Verträge wurden auf die Summe von 950 Millionen DM monatlich beziffert. Man hat, wie schon gesagt, die Auffassung vertreten, daß mit einem Inkrafttreten der Verträge zu diesem Zeitpunkt nicht zu rechnen sei und daß sich daher vom 1. November ab zwangsläufig Ersparnisse gegenüber den Ansätzen im Einzelplan ergeben dürften.
Die Mehrheit des Haushaltsausschusses hat sich dieser Auffassung nicht angeschlossen. Sie vertrat vielmehr die Meinung, daß man jedenfalls vorab eine Reduzierung der hier vorgesehenen Beträge nicht vornehmen könne. So ist dann der Einzelplan im Ausschuß auch verabschiedet worden.
Ich darf Sie namens des Haushaltsausschusses bitten, dem Antrag auf Drucksache Nr. 4521 Ihre Zustimmung zu geben.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. — Zur Aussprache hat sich Herr Abgeordneter Fisch gemeldet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Haushaltsplan für die sogenannten Verteidigungskosten schließt mit einer Ausgaben-summe von 9,6 Milliarden DM; das sind 35 % der gesamten Ausgaben des Bundeshaushalts. Es ist für die Art und Weise, wie dieses Haus den Bundeshaushaltsplan behandelt, bezeichnend, daß der Berichterstatter für diesen so wichtigen und die Lebenshaltung der Bevölkerung so sehr beeinflussenden Einzelplan für Besatzungskosten nicht mehr als drei Minuten aufgebracht hat. Ebenso bezeichnend ist es, daß sich zur Aussprache über diesen Mammuthaushaltsplan meines Wissens außer mir bis jetzt noch niemand zum Wort gemeldet hat.
Dieser Haushaltsplan ist in Wirklichkeit ein Plan zur Durchführung des Generalvertrags und des EVG-Vertrags. Aus seiner ganzen Anlage und Begründung geht hervor, daß ihm die Verpflichtung zur Leistung eines Finanzbeitrags gemäß dem EVG-Vertrag, also einem bis zum heutigen Tag noch nicht rechtskräftigen Vertrag, zugrunde liegt. Der Vertrag ist bis jetzt nur in der Bundesrepublik von den beiden parlamentarischen Organen akzeptiert worden. Man kann annehmen, daß er nie in die Wirklichkeit umgesetzt wird. Trotzdem wird dieser Haushaltsplan vorgelegt, als ob wir uns bereits mitten in der Durchführung des EVG-Vertrags befänden. Auch der Haushaltsausschuß hielt es nicht für nötig, den von mir geschilderten Umständen Rechnung zu tragen. Immer noch wird der Hauptausgabentitel in dem Plan mit der Summe von 9 Milliarden DM als „Beitrag der Bundesrepublik an die Europäische Verteidigungsgemeinschaft" angeführt.
Faktisch ist dieser Haushaltsplan eine Aufstellung über die Besatzungskosten. Die insgeheim vorgesehenen Ausgaben für die westdeutsche Aufrüstung, für die Durchführung des Programms des Herrn Blank, für die Aufstellung und Ausrüstung der 12 Divisionen, die vorläufig in Aussicht genommen sind, sind in diesem Plan noch mit keinem Pfennig enthalten. Warum sagt man dem Volke nicht die ganze Wahrheit? Warum überschreibt man diesen Plan mit „Verteidigungslasten", obwohl doch die eigentlichen Aufrüstungskosten erst noch kommen sollen und dieser Plan im wesentlichen nur die Ausgaben für die Okkupationsmächte enthält?
Man muß bei diesem Anlaß einmal vergleichen, wie sich die Lasten für das Volk aus der Okkupation seit 1950 gesteigert haben. Die Okkupationskosten betrugen im Jahre 1950 4 Milliarden DM, im Rechnungsjahr 1950/51 5,5 Milliarden DM, 1951/52 6,6 Milliarden DM, 1952/53 7,2 Milliarden DM. Und nach diesem Plan betragen sie für 1953/54 9,6 Milliarden DM.
Ich kann infolge der gestern so willkürlich beschränkten Redezeit leider nicht auf die ganze ungeheuerliche Bedeutung dieser Dinge eingehen. Lassen Sie mich lediglich noch ein paar Bemerkungen zu dem System der Irreführung der Bevölkerung machen, das in der ganzen Anlage dieses Haushaltsplans zum Ausdruck kommt.
Laut vorliegender Drucksache sollen für das erste Vierteljahr des laufenden Rechnungsjahrs entspre-
chend einer Festlegung nach dem EVG-Vertrag, der noch gar nicht rechtskräftig ist, monatlich 850 Millionen DM ausgegeben werden. Für die weiteren neun Monate des Rechnungsjahrs sollen im Rahmen des für die EVG vorgesehenen Verfahrens monatlich jeweils 716 Millionen DM aufgebracht werden. Aber nirgends finden wir eine Garantie dafür, daß es bei diesem willkürlich angenommenen Betrag von 716 Millionen DM monatlich bleibt. Das ist nur eine Annahme des Herrn Bundesfinanzministers; sie ist durch keinerlei ausländische Garantieerklärung gegenüber diesem Hause oder gegenüber dem Volk gedeckt.
Auf der Pressekonferenz am 25. April dieses Jahres hier in Bonn hat der Finanzminister eine andere Darstellung gegeben, als sie in den Zahlen dieses Haushaltsplans zum Ausdruck kommt. Damals hat Herr Schäffer gesagt, daß für die ersten sieben Monate je 600 Millionen DM, insgesamt also 4,2 Milliarden DM, zu zahlen seien. Den von ihm errechneten Restbetrag für die weiteren fünf Monate in Höhe von 4,8 Milliarden DM hat er so verteilt, daß monatlich 950 Millionen DM zu leisten seien. Er verschweigt dem Volke, daß diese 950 Millionen DM pro Monat vorläufig als der regelmäßig zu zahlende Betrag anzusehen sind, so daß wir im Jahr auf eine Summe von 11,4 Milliarden DM an reinen Besatzungskosten kämen
und nicht auf die hier im Etat genannte Summe von 9,6 Milliarden. Wie will der Minister für Finanzen diese Differenz von fast 2 Milliarden erklären? Wir finden weder im Bericht noch in der vorliegenden Drucksache darüber ein Wort.
Zum Schluß noch eine Bemerkung. In der Einleitung zum Haushaltsplan — —
Die Redezeit ist abgelaufen, Herr Abgeordneter.
— Ja, aber bitte sehr kurz.
In der Einleitung zum Haushaltsplan heißt es, das Besatzungsstatut werde jetzt abgelöst. Man sollte darum meinen, nun herrsche auch in der Aufstellung dieser Finanzpläne volle Souveränität und Selbstbestimmung. Aber während in den anderen Plänen und Angaben jede Schreibmaschine, jede Uniform eines Pförtners genau mit dem Kostenbetrag aufgeführt wird, finden sich in diesem Plan Milliardenbeträge ohne jede Aufgliederung, ohne jede Angabe, wofür diese Riesensummen im einzelnen verwandt werden sollen.
Herr Abgeordneter, nun läuft Ihre Redezeit ab. Sie können nicht noch einen neuen Abschnitt beginnen, nachdem die Redezeit abgelaufen ist.
Das war keine Schlußbemerkung, was Sie sagten. Ich muß Ihnen das Wort entziehen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann ist die Aussprache geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Änderungsantrag der KPD auf Umdruck Nr. 1001 zu diesem Einzelplan 35. Ich bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu heben. — Genen die
Stimmen der Antragsteller abgelehnt. — Weitere Änderungsanträge liegen nicht vor.
Ich bitte diejenigen, die dem Einzelplan 35 zustimmen, die Hand zu heben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? —
Meine Damen und Herren, es ist eine etwas unklare Situation. — Wir müssen auszählen. Darf ich bitten, den Saal so schnell wie möglich zu räumen, damit wir mit der Beratung bald fortfahren können.
Ich bitte, mit der Auszählung zu beginnen. —
Ich bitte, die Abstimmung zu beschleunigen. In Kürze müssen die Türen geschlossen werden. — Ich bitte, Platz zu nehmen. — Die Auszählung ist beendet; ich bitte, die Türen zu schließen.
Das Ergebnis der Auszählung: mit Ja haben gestimmt 145, mit Nein 112 Abgeordnete, enthalten hat sich niemand. Der Einzelplan 35 ist damit angenommen.
Wir kommen nunmehr zu
Einzelplan 40 — Haushalt der Sozialen Kriegsfolgeleistungen .
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Gengler. Ich darf aber bitten, Platz zu nehmen, meine Damen und Herren. Stehgespräche sind im Vorraum zu führen, nicht hier im Saal. Es ist unmöglich, zu verhandeln, wenn sich der Saal in lauter kleine Konvente auflöst.
Das Wort hat der Abgeordnete Gengler als Berichterstatter.
Herr Präsisent! Meine Damen und Herren! Die Sozialleistungen des Bundes werden im Einzelplan 40, Soziale Kriegsfolgeleistungen, und im Einzelplan 11, Bundesministerium für Arbeit, nachgewiesen. Beide Pläne zusammen bilden den eigentlichen Sozialhaushalt des Bundes. Im wesentlichen handelt es sich dabei um Ausgaben, die gemäß Art. 120 des Grundgesetzes vom Bund zu tragen sind.
Die Sozialleistungen des Bundes haben von Jahr zu Jahr sehr starke Steigerungen erfahren. Zum Teil waren es Sprünge um Milliardenbeträge. Gegenüber dem Jahr 1949 ist mehr als eine Verdoppelung eingetreten. Im neuen Bundeshaushalt 1953/54 wird in den Einzelplänen 11 und 40 eine Sozialleistung von über 9670 Millionen DM ausgewiesen.
Außerdem kommen hinzu 740 Millionen DM Erstattung in Schuldbuchforderungen an die Träger der Arbeitslosenhilfe und der Rentenversicherungen der Arbeiter und Angestellten.
Nicht eingeschlossen in dieser Summe sind die ihrer sozialen Zwecksetzung nach als weitere Sozialausgaben in Betracht kommenden Aufwendungen für den Wohnungsbau mit 913 Millionen DM, für Subventionen und Vorratshaltung mit 300 Millionen DM, weiterhin die Berlin-Hilfe.
Die Sozialleistungen stellen heute den größten Block der Bundesausgaben dar. Sie verdienen in Umfang und Art die Beachtung und Würdigung
aller Kreise unseres Volkes. Auch gegenüber dem Ausland zeigen diese großen Sozialleistungen sowohl den unerhörten Umfang der sozialen Nöte und Leistungen wie die besonders daraus resultierende hohe Belastung der Bundesrepublik und des deutschen Steuerzahlers. Die sozialen Leistungen müssen laufend durch die Arbeit des ganzen Volkes erarbeitet und aufgebracht werden.
Nun zu den Ausgaben selbst. Ich darf bemerken, daß ich mich sowohl der Kürze der Zeit halber wie auch im Hinblick auf den Umstand, daß Zahlen im Vortrag sehr schwer zu merken sind, darauf beschränken werde, die Zuschußzahlen hier vorzutragen, und mir erlauben werde, die Ergänzungszahlen in den Einnahmen und Ausgaben zu Protokoll zu geben.*)
Es sind im Einzelplan 40 — Soziale Kriegsfolgeleistungen — im ordentlichen Haushalt folgende Zuschüsse veranschlagt: Kriegsfolgenhilfe 639 975 000 DM, Umsiedlung und Auswanderung 30 725 000 DM, Abführung der Ausgleichsabgaben an den Lastenausgleichsfonds 1610 Millionen DM, Leistungen des Bundes auf Grund des Lastenausgleichsgesetzes 218 500 000 DM, Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von Angehörigen aufgelöster Dienststellen so-, wie ihrer Hinterbliebenen 699 450 000 DM, Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmaßigen Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes sowie ihrer Hinterbliebenen 329 170 000 DM, Kriegsopferversorgung 3 238 362 000 DM. Neu ist Kap. 4010 — Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer und Ehefrauen von Kriegsgefangenen — mit einem Ansatz von 10 Millionen DM.
Das ergibt im ordentlichen Haushalt einen Betrag von 6 776 182 000 DM.
Im außerordentlichen Haushalt ist in Kap. A 4009
— Kriegsopferversorgung — ein Zuschußbetrag von 12 199 400 DM eingesetzt.
Das ergibt im Einzelplan 40 im ordentlichen und außerordentlichen Haushalt zusammen den Betrag von 6 788 381 400 DM.
Zu Kap. 4010 — Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer und Ehefrauen von Kriegsgefangenen
— ist zu bemerken, daß hier auf Vorschlag der Bundesregierung für weitergehende Hilfsmaßnahmen ein Halbjahresbetrag von 10 Millionen DM eingesetzt wurde, wenn auch die Verabschiedung der verschiedenen Anträge aus dem Hause noch ungewiß ist.
Kap. A 4009 — Kriegsopferversorgung — im außerordentlichen Haushalt betrifft Errichtung von Heilstätten und Krankenhäusern für die Kriegsopfer sowie von Dienstgebäuden für die Versorgungsdienststellen.
Im Einzelplan 11, Bundesministerium für Arbeit, sind veranschlagt im ordentlichen Haushalt Arbeitslosenhilfe Zuschuß 908 800 000, für betriebliche Altersversorgung 15 Millionen, Zuschuß an Sozialversicherung 1 958 630 000. Das ergibt im Einzelplan 11 zusammen 2 882 430 000. Der Sozialhaushalt sowohl im Einzelplan 40 als auch im Einzelplan 11 mit ordentlichem und außerordentlichem Haushalt ergibt die Gesamtsumme von 9 670 811 400 DM. Hinzukommen, wie eingangs erwähnt, die Beträge der Erstattung in Schuldbuchforderungen an die Träger der Arbeitslosenhilfe und der Rentenversicherungen der Arbeiter und Angestellten mit 740 Millionen.
*) Siehe Anlage 1 Seite 13830
Das Wort hat Frau Abgeordnete Kalinke.
Herr Präsident! Meine Herren, meine Damen! Von den Problemen im Haushalt ist sicherlich der Etat der Kriegsfolgelasten und das Erbe der Kriegsfolgelasten das tragischste und das erschütterndste, aber auch das schwierigste. Bei der Fülle der Forderungen und Ansprüche wurde uns die Lösung aller sozialen Probleme, die sich daraus ergeben, fast unmöglich gemacht. Wir haben in diesem Jahre bedauert, daß es nicht möglich war, auch während des letzten Haushaltsjahrs in der Lösung der Kriegsfolgelasten und der aus ihr sich ergebenden Forderungen Wege einzuschlagen, die es gestatten, nach der Rangfolge gleichberechtigter und gerechter Forderungen das, was uns als Summe der großen deutschen Not in der Konkursmasse übriggeblieben ist, zu verteilen. So müssen auch wir sagen, daß die Leistungen, die in dieser Zeit gegeben werden konnten — so ungeheuer groß auch die Zahlen erscheinen mögen —, doch überall da nicht ausreichend sind, wo es sich um eine echte Hilfe individueller Art handelt. Vielleicht konnten sie auch an der einen oder anderen Stelle nicht so sinnvoll und gerecht gegeben werden, weil es außerordentlich schwer ist, ein System sozialer Leistungen zu finden, das für so große Massen von der sozialen Not Betroffener wirksame Hilfe in individuellster Art bringt.
Wir glauben aber heute und an dieser Stelle sagen zu müssen, es kommt nicht darauf an, daß wir bei der Novelle zum Bundesversorgungsgesetz — ich möchte in gleichem Atemzug nennen die Forderungen des Lastenausgleichs, die Forderungen der Heimkehrer, die Forderungen der Kriegsgefangenen, die Forderungen all der vielen, die noch vor der Tür stehen und auf Lösungen vergeblich gewartet haben — Hoffnungen erwecken oder un-
gedeckte Wechsel ausstellen, die nachher nicht eingelöst werden können. In voller sittlicher Verantwortung müssen wir uns vielmehr über die Rangfolge und über die Möglichkeit der Verwirklichung klar sein. Auch wir hätten sehr gern gesehen, wenn beim Bundesversorgungsgesetz die Möglichkeit bestanden hätte, größere Leistungen zu gewähren, wie sie auch uns besonders im Hinblick auf die Witwen und Waisen und im Hinblick auf die Probleme, die von Herrn Renner angeschnitten worden sind, vorgeschwebt haben, allerdings in anderer Rangordnung.
Wir glauben nicht, daß das Problem der Heiratsabfindung das Aktuellste ist. Wir glauben aber, daß das Problem der Erhaltung der Rente für die Kriegerwitwe, die eine zweite Ehe eingeht und unversorgt ist, sehr aktuell und sehr wichtig ist. Wir meinen, daß gerade die Kriegsgeneration der deutschen Frauen, die so viele Opfer gebracht hat, bei der künftigen Entwicklung der Gesetzgebung anders und besser berücksichtigt werden muß. Wir hoffen auch, daß alle Maßnahmen, die zur Erlangung bzw. Wiedergewinnung der beruflichen Tüchtigkeit und der Leistungsfähigkeit dienen — die in diesem Gesetz schon maßgeblich berücksichtigt sind und auch im Haushalt ihren Niederschlag finden —, aufrechterhalten und in Zukunft noch mehr ausgebaut werden.
Abschließend möchte ich unserer Befriedigung darüber Ausdruck geben, daß noch in diesen Haushalt zusätzlich die Übergangssumme von 10 Millionen DM für die Novelle zum Heimkehrergesetz hineingekommen, daß hier also eine Übergangslösung für den Resthaushalt geschaffen ist. Wir freuen uns, daß der Bundesfinanzminister uns die Zusage gegeben hat, daß die sich aus der Novelle, die wir noch in der nächsten Woche verabschieden werden, ergebenden Leistungen im künftigen Haushalt auch wirklich garantiert sein werden.
Im Anschluß an die Novelle zum Heimkehrergesetz möchte ich noch eine Frage anschneiden, die mir besonders wichtig erscheint. Wenn wir das Problem der Nachkriegsnot betrachten und an die großen Kreise denken, die durch die Gesetzgebung und durch diesen Haushalt noch nicht vollkommen befriedigt werden konnten, dann stehen vor allen Dingen die Menschen vor uns, die unter den Folgen des Zeitalters des Fragebogens, des Lagers und der Angst, unter den Folgen des Terrors und all des Unrechts, das in den vergangenen Jahrzehnten über unser Volk gekommen ist, gelitten haben, die Menschen, die „Opfer" geworden sind. Es ist ein besonderes Anliegen der Deutschen Partei, hier auszudrücken, daß für uns bei der Entschädigung eine gleichberechtigte Rangfolge aller Opfer des Terrors, des Lagers und der Leiden gegeben ist. Wir werden nicht zustimmen, daß etwa ein Entschädigungsgesetz für Opfer des Nationalsozialismus verabschiedet wird, wenn nicht auch die Opfer des Stalinismus und die Opfer, die von deutschen Soldaten und deutschen Menschen in den Lagern der westlichen europäischen Mächte gebracht worden sind, berücksichtigt werden. Wir wollen auch nicht die Opfer der Ostzone und die vielen deutschen Frauen und Männer vergessen, die heute noch in den Arbeitslagern des Ostens schmachten. Deshalb haben wir den Wunsch, daß noch in diesem Parlament eindeutig Bekenntnis abgelegt wird, daß keines dieser Leiden etwa mit „fünf Mark" oder mit „einer Mark" pro Tag abgegolten werden kann, sondern daß nur eine sinnvolle und gerechte Abgeltung aller dieser Leiden möglich ist. Wir wünschen, daß diese Abgeltung im
Bundestag ihren gesetzlichen Niederschlag mit einem gedeckten Wechsel findet, der dann auch eingelöst wird.
Das Wort hat der Abgeordnete Renner.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein Wort nur an die Sprecherin der DP. Was hat sie eigentlich gesagt? Sie hat gewünscht, daß es in puncto Versorgung besser wird. Nun, warum stimmen Sie denn dann unseren Anträgen nicht zu? Warum haben Sie die Reihenfolge, in der wir unsere Forderungen gestellt haben, geglaubt in Zweifel ziehen zu müssen? Wie man's macht, macht man's Ihnen verkehrt, Frau Kalinke ! Das Hauptanliegen, das aus Ihren Reihen in der Frage des Bundesversorgungsgesetzes immer wieder kam, war doch die Beseitigung der sogenannten „Onkelehen". Nun schlagen wir, um dagegen etwas Positives zu tun, die Bewilligung einer dreifachen Jahresrente für die Witwen vor, die wieder heiraten wollen. Und nun haben Sie in vollkommener Negierung der moralinsauren Reden, die von Ihnen in den letzten Monaten dazu gehalten worden sind, auch für diese Forderung nur ein Nein. Sie haben immer nur ein Nein, Frau Kalinke, wenn es um sozialpolitische Forderungen geht.
Und wenn ich zu irgend jemandem in diesem Hause zu Recht gesagt habe, daß er „fleischgewordene Reaktion" ist, dann zu Ihnen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Änderungsantrag der kommunistischen Gruppe auf Umdruck Nr. 1001. Wer für die Annahme ist, den bitte ich um ein Handzeichen. Gegenprobe! — Letzteres ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über Einzelplan 40 im ganzen. Wer ihm zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen die Stimmen der kommunistischen Gruppe angenommen.
Ich rufe auf:
Einzelplan 45 — Haushalt der Finanziellen
Hilfe für Berlin .
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Brandt. Ich erteile ihm das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf Sie zunächst bitten, eine Änderung zu berücksichtigen, die sich aus einem Beschluß ergibt, den das Haus gestern gefaßt hat. Im Mündlichen Bericht des Haushaltsausschusses Drucksache Nr. 4523 finden Sie unter Tit. 600 einen Zuschuß zum Landeshaushalt von 664 Millionen DM. Diese Summe muß deshalb auf 650 Millionen DM reduziert werden, weil gestern 14 Millionen DM beim Einzelplan 08 — Finanzministerium — als Zuschuß für den Berliner Zoll untergebracht worden sind. Es handelt sich also einfach um eine andere Postierung. Diese 14 Millionen DM müssen in Tit. 600 des Kap. 4502 wegfallen.
Im übrigen ist es j a geläufig, daß es sich bei Tit. 600 des Einzelplans 45 um den Zuschuß handelt,
den der Bund gemäß § 16 des Dritten Überleitungsgesetzes dem Berliner Haushalt als einen Ausgleich für die unverschuldete Notlage, in die Berlin im Zustand der Spaltung Deutschlands geraten ist, zuführt. Im Regierungsentwurf zum Haushaltsplan waren zunächst 600 Millionen DM als Bundeszuschuß für den Berliner Landeshaushalt vorgesehen. Eine Erhöhung war erforderlich geworden, weil sich nicht zuletzt auch durch die Auswirkung von Bundesgesetzen — etwa auf dem Gebiet des Besoldungsrechts — zusätzliche Belastungen für Berlin ergaben. Hinzukommen einige Sonderausgaben für die Vorratshaltung und die Luftfrachtbrücke, auch für Frachtbeihilfen für Kohle, Kartoffeln und Milch, die teilweise das ausgleichen sollen, was sich für Berlin an Mehrbelastungen infolge der besonderen verkehrsmäßigen Bedingungen ergibt.
Während der Verhandlungen im Ausschuß ergab sich, daß die Berliner Finanzverwaltung der Meinung war, daß es ihr auch mit diesem Zuschuß nicht leicht sein würde, zu einem Ausgleich im Berliner Landeshaushalt zu kommen. Eine völlige Übereinstimmung der Meinungen des Bundesfinanzministeriums und der Berliner Finanzverwaltung war nicht festzustellen. Der Ausschuß hat aber geglaubt, daß mit diesem Zuschuß von 650 Millionen DM doch ungefähr dem Rechnung getragen werden kann, was sich hier an Notwendigkeiten ergibt und was dem § 16 des Dritten Überleitungsgesetzes entspricht.
Um den Wünschen der Berliner Verwaltung über das hier erwähnte Maß hinaus noch entgegenzukommen, ist dann beschlossen worden, Berlin die Kosten für die Zollverwaltung abzunehmen bzw. das Land Berlin dafür zusätzlich zu entschädigen. Das sind also die 14 Millionen DM, die ich erwähnt
habe und von denen auch schon gestern die Rede war.
Im Einzelplan 45 finden Sie nun noch einen neuen Tit. 601 in Höhe von 35 Millionen DM. Damit hat es folgende Bewandtnis: Bis zum Ende des Rechnungsjahres 1952 erhob Berlin ein eigenes Notopfer. Ab 1. April 1953 gelten aber die bundesgesetzlichen Vorschriften über das Notopfer Berlin mit Ausnahme der Notopfermarke auf den Briefen und Postsendungen auch im Lande Berlin. Um den Einnahmeausfall auszugleichen, den das Land Berlin durch Wegfall seines eigenen Notopfers erleidet, wird ihm das in Berlin erzielte Aufkommen aus dem Notopfer Berlin zur Verfügung gestellt. Dieses Aufkommen ist mit 35 Millionen DM veranschlagt.
Ich darf Sie bitten, dem Antrag des Ausschusses unter Berücksichtigung der Änderung, die ich zu Tit. 600 vorgetragen habe, zustimmen zu wollen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich eröffne die Aussprache. Auf Umdruck Nr. 1006 ist ein Antrag angekündigt. Wollen Sie ihn begründen, Herr Abgeordneter Bausch? Er trägt Ihre Unterschrift.
Der Antrag lautet:
Im Einzelplan 45 . . . wird der Ansatz bei Kapitel 4502 Tit. 600 „Zuschuß zum Landeshaushalt" auf 650 000 000 DM festgesetzt.
In diesem Antrag ist dasselbe gesagt, was der Berichterstatter soeben schon erwähnt hat. Ursprünglich war vorgesehen, die 14 Millionen für die Zollverwaltung Berlins, die der Haushaltsausschuß zusätzlich bewilligt hat, in den Haushalt der Finanziellen Hilfe für Berlin aufzunehmen. Bei näherer Nachprüfung hat es sich aber als zweckmäßiger erwiesen, diesen Betrag nicht hier zu etatisieren, sondern im Haushalt des Finanzministeriums. Bei der Verabschiedung des Haushalts des Finanzministeriums ist bereits ein diesbezüglicher Antrag angenommen worden. Hier ist also nunmehr nur die Änderung vorzunehmen, daß der Zuschuß zum Landeshaushalt für Berlin von 664 Millionen DM auf 650 Millionen gekürzt wird.
Das Wort hat der Abgeordnete Müller.
Meine Damen und Herren! Nach dem Einzelplan für die Finanzielle Hilfe für Berlin sollen zunächst einmal 600 Millionen für die Frontstadtpolitik des Herrn Reuter zur Verfügung gestellt werden. Aber dieser Betrag ist ja nicht der alleinige, der Westberlin zufließt. Ich möchte darauf hinweisen — wir haben das auch hier schon einige Male unter Beweis gestellt —, zu diesen 600 Millionen kommen neben den 35 Millionen aus dem sogenannten Notopfer noch etwa 400 Millionen für Westberlin an wirtschaftlichen Zuschüssen, es kommen ungefähr 105 Millionen für Sozialversicherungsleistungen, 120 Millionen von anderen Stellen, z. B. von der Post, hinzu. Außerdem fließen nach Westberlin noch rund 680 Millionen aus ERP-Fonds und anderen Mitteln. In den letzten Tagen wurde bekanntgegeben, daß die amerikanische Regierung einen weiteren Betrag von 50 Millionen Dollar für Westberlin unter der Bezeichnung „Wirtschaftliche Hilfe" zur Verfügung gestellt hat, die aber offensichtlich einen anderen Verwendungszweck haben sollen. Ich nehme an, daß die Agitationsgelder, die bisher auch von amerikanischer Seite nach Westberlin geflossen sind, aufgebraucht sind und infolgedessen neu aufgefüllt werden sollen. Wenn man alle diese Beträge zusammennimmt, dann ergibt sich, daß nach Westberlin jährlich rund 2 1/2 Milliarden DM fließen.
Wenn wir demgegenüber die Frage beantworten, was nun eigentlich die Folgen hinsichtlich der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung sind, dann kann doch wohl nicht bestritten werden, daß die Zahl der Arbeitslosen sich noch immer an der 300 000er Grenze befindet und daß auch der Produktionsstand im allgemeinen den von 50 % gegenüber dem Jahre 1936 bisher noch nicht wesentlich überschritten hat.
Was die Ausgabenseite Westberlins anlangt, so werden von den zur Verfügung gestellten Mitteln allein 170 Millionen DM durch den Besatzungskostenetat Westberlins verschlungen. Herr Kollege Brandt sprach als Berichterstatter davon, die Lage in Westberlin sei eine Folge der Spaltung. Das ist zweifellos richtig. Aber dann muß man auch die Schlußfolgerungen ziehen und die Ursachen für diese Lage in Westberlin beseitigen.
Dabei steht doch zweifellos fest, daß die Verantwortung für diese Spaltung — wir haben das oft genug zum Ausdruck gebracht und bewiesen —
auf westlicher Seite zu suchen ist.
Denn die Herren Amerikaner und die Herren auf der Regierungsbank
brauchen West-Berlin für ihre Politik gegen die Deutsche Demokratische Republik, für einen neuen Krieg. Ich glaube, gerade auch die Ereignisse der letzten Zeit beweisen, in welchem Umfang West-Berlin zum Eldorado der Agenten, der Provokateure, der Geheimdienste und der Sabotageorganisationen gemacht worden ist.
Um auf diesem Wege West-Berlin aufzurollen und die Politik des Herrn Reuter, die Frontstadtpolitik, zur Durchführung zu bringen, sollen hier die Gelder mit zur Verfügung gestellt werden. Durch die Bereitstellung dieser Milliarden wird West-Berlin nicht geholfen. Wir sind der Meinung, daß der einzige Weg darin besteht, daß die Spaltung überwunden wird. Die Vorschläge, die seitens der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik gemacht worden sind, bezwecken eben, daß sich die Deutschen verständigen, um zur Einheit zu kommen und damit auch die Lage West-Berlins zu bereinigen. Das bedeutet allerdings auch, daß die ganzen geheimen Spalterorganisationen, alle diese Agentenzentralen dann den West-Berliner Boden endgültig verlassen und Friede und Freiheit einkehren werden.
Das Wort hat der Abgeordnete Brandt.
Meine Damen und Herren! Dem Herrn Vorredner ist sicher zuzustimmen, wenn er der Meinung Ausdruck gibt, daß die Zuschüsse, die Berlin benötigt — leider benötigt —, eine Folge der außergewöhnlichen Lage sind, in der sich die gespaltene deutsche Hauptstadt befindet. Aber wenn er die Frage nach den Ursachen stellt, muß doch im Interesse der Wahrheit — wenn auch nur mit zwei Sätzen — festgestellt werden, daß es eben dieselben politischen Kräfte, für die er tätig ist, zu dieser Spaltung Berlins haben kommen lassen, zu dieser Isolierung, zu der Strangulierung und Drangsalierung Berlins, und daß es nur eine Möglichkeit gibt, von diesen Zuständen wegzukommen, nämlich dadurch, daß die Verhältnisse endlich normalisiert werden. Das kann nur geschehen, wenn die Spaltung, die im Jahre 1948 durch den östlichen Stadtsowjet in Berlin erfolgte, endlich dadurch überwunden wird, daß in ganz Berlin freie Wahlen erfolgen und damit wieder eine geordnete Verwaltung im ganzen Stadtgebiet eingeführt werden kann.
Zu dem zweiten Punkt möchte ich folgendes sagen. Es ist beinahe unvorstellbar, wie sich der Angehörige einer Partei, die einmal zum linken Flügel der Arbeiterbewegung gehörte, heute erdreistet, dann von Agententätigkeit zu sprechen, wenn es sich darum handelt, daß die Ausüber der Staatsallgewalt im Osten ihre Staatsgewalt, ihre Polizei, ihre Geschütze, ihre Tanks gegen jene Arbeiter einsetzen, die für Arbeiterinteressen und nationale Interessen zur Arbeitsniederlegung und zu den Demonstrationen geschritten sind.
Dieses törichte Geschwätz von den Agenten kann nur eine Reaktion hervorrufen, nämlich die tiefste Verachtung.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Antrag der Gruppe der KPD Umdruck Nr. 1001, den der Abgeordnete Müller begründet hat. Wer für die Annahme ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Gegen die Stimmen der kommunistischen Gruppe abgelehnt.
Ich lasse nunmehr abstimmen über den Änderungsantrag Umdruck Nr. 1006, den der Kollege Bausch begründet hat. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Der Antrag ist angenommen.
Ich lasse abstimmen über den Einzelplan 45 in der nunmehr festgestellten Fassung. Wer ihm zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen die Stimmen der kommunistischen Gruppe angenommen. Damit ist Einzelplan 45 erledigt.
Zu Einzelplan 49 hat die Aussprache schon stattgefunden. Wir haben nur noch abzustimmen. — Zur Abstimmung wird das Wort nicht gewünscht. Wer dem Einzelplan 49 zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Gegen einige Stimmen bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Dann
Einzelplan 50 — Haushalt für Angelegenheiten des Europarats und verwandte Gebiete — .
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Dr. Blank.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
mit dem Ergebnis — das oft genug hier festgestellt worden ist —, daß in den Gemeinden und Ländern keine ausreichende Sozial- und Kulturpolitik mehr betrieben werden kann.
Aus der Tabaksteuer nimmt der Finanzminister 2,3 Milliarden DM heraus, aus der Kaffeesteuer den Betrag von 520 Millionen DM, aus der Teesteuer 42 Millionen DM, aus der Zuckersteuer 350 Millionen DM, aus der Salzsteuer 42 Millionen, aus der Zündwarensteuer 61 Millionen, aus der Leuchtmittelsteuer 26 Millionen DM.
— Sie wissen das? Ich sage das ja auch nicht zu Ihnen, ich sage das ja für unser Volk, damit unser Volk einmal merkt, wie es durch diese Steuern schamlos ausgebeutet wird. Diese Steuern belasten in der Höhe den reichen Herrn Pferdmenges genau so wie den armen Invaliden und Erwerbslosen; nur ist die Auswirkung dieser Belastung für den Invaliden tausendmal schwerer als für den Herrn Pferdmenges. Sie betreiben also hier eine Steuerpolitik, die darauf hinausläuft, das Volk, das sowieso schon durch die anderen, direkten Steuern schamlos ausgebeutet wird, darüber hinaus auch noch in dieser Form der indirekten Massensteuern ungeheuerlich auszubeuten.
Wir sind der Meinung, daß das System der Steueraufbringung geändert werden muß und daß wir endlich zu einem System kommen müssen, das, aufbauend auf dem tatsächlichen Einkommen der Steuerpflichtigen, im Sinne einer progressiven Steuer die Mittel schafft, die der Staat zur Erfüllung seiner sozialen, seiner kulturellen und seiner übrigen, echten staatlichen Pflichten wirklich braucht. Wir haben deshalb, weil Sie gerade mit diesen Massensteuern, die doch die ungerechteste Steuerart darstellen, große Teile ihres Kriegshaushalts ausbalancieren, den Antrag gestellt, daß diese Summen gestrichen werden.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache über Einzelplan 60. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem soeben gestellten Antrag der kommunistischen Gruppe zustimmen will, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag ist abgelehnt.
Über weitere Änderungsanträge ist nicht abzustimmen. Der Antrag Umdruck Nr. 1012 ist, wie ich vorhin sagte, durch vorhergegangene Abstimmungen erledigt.
Wer den von dem Herrn Berichterstatter gestellten Anträgen zustimmen will, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! —
Mir war gesagt worden, man habe sich entsprechend geeinigt.
— Dann bitte ich um Entschuldigung wegen meines Irrtums.
Ich lasse zunächst über den Antrag Drucksache Nr. 4526 abstimmen, also über den Antrag des Ausschusses:
Der Bundestag wolle beschließen, die Anlage Einzelplan 60 usw. anzunehmen.
Wer dafür ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; der Antrag ist angenommen.
Ich lasse abstimmen über den Antrag Drucksache Nr. 4538; das ist der Antrag des Ausschusses, den Antrag Brookmann und Genossen abzulehnen, da der Bund für den Bau von Schwimmbädern nicht zuständig ist. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen die Stimmen der kommunistischen Gruppe angenommen.
Damit sind sämtliche Anträge erledigt. Wir kommen nunmehr zur
Zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1953 (Nr. 4000 der Drucksachen). Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 4500 der Drucksachen).
und haben zunächst den Mündlichen Bericht entgegenzunehmen. Ich bitte Herrn Abgeordneten Schoettle, diesen Bericht zu erstatten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Haushaltsgesetz bildet den Schlußstein der Haushaltsberatungen. Es ist der Rahmen, in den der ganze Haushalt gespannt ist. Seine Verabschiedung in dieser Beratung ist, technisch gesehen, die Rückkehr zu normalen Verhältnissen in der Haushaltsgesetzgebung. Man muß jedoch darauf hinweisen, daß der nächste Bundestag möglicherweise noch einen Nachtrag zum Haushaltsplan 1953 wird behandeln müssen.
Das Haushaltsgesetz selbst hat bis auf wenige Paragraphen den traditionellen Charakter früherer Haushaltsgesetze. Die Veränderungen gegenüber dem Regierungsentwurf sind zu einem wesentlichen Teil auf Vorschlag des Bundesfinanzministeriums vorgenommen worden. Lediglich § 1, der die Endsummen des Bundeshaushalts festlegt, ist durch die materiellen Beschlüsse des Haushaltsausschusses unmittelbar beeinflußt worden.
Im einzelnen ist zur jetzt vorliegenden Fassung des Haushaltsgesetzes folgendes zu sagen.
Zu § 1. Die Endsummen haben sich gegenüber dem Regierungsentwurf wesentlich verändert. Ich darf eine Zwischenbemerkung machen. Ich berichte über die Ergebnisse der Beratungen des Haushaltsausschusses und nicht über die Ergebnisse der zweiten Beratung hier im Hause. Dazu habe ich am Schluß noch etwas zu sagen, nachdem sich in dieser zweiten Beratung einiges ereignet hat, was, wenn die dritte Beratung nicht andere Resultate bringt, die Ergebnisse wesentlich beeinflußt.
— Ich habe ihn gesehen, Herr Kollege Mellies; aber ich bin hier Berichterstatter und bitte, mich nicht aus dieser Rolle zu verdrängen.
Zu § 1. Der Gesamthaushalt schließt nach den Beschlüssen des Haushaltsausschusses mit 27 780 680 600 DM in Einnahmen und Ausgaben ab, und zwar verteilt sich diese Summe auf den ordentlichen Haushalt mit 24 546 053 800 DM und auf den außerordentlichen Haushalt mit 3 234 626 800 DM. Bemerkenswert ist gegenüber der ursprünglichen Regierungsvorlage insbesondere die beträchtliche Steigerung der Endsummen des außerordentlichen Haushalts. Die Ursache dafür liegt im Auftreten von finanziellen Bedürfnissen des Bundes, die über den ordentlichen Haushalt nicht zu befriedigen waren. Indessen ist darauf hinzuweisen, daß die Positionen des außerordentlichen Haushalts weitgehend davon abhängen, in welchem Umfange der Herr Bundesfinanzminister die Ermächtigung des § 15 des Haushaltsgesetzes zur Aufnahme von Krediten ausschöpfen kann. Im Haushaltsausschuß haben die Herren Vertreter des Bundesfinanzministeriums keinen Zweifel darüber gelassen, daß die Summen im außerordentlichen Haushalt auf einer etwas schmalen und, man kann sagen, fragwürdigen Grundlage stehen. Der Zuschuß des außerordentlichen Haushalts zu dem ordentlichen Haushalt beträgt, wie Sie aus der Vorlage zum Einzelplan 60 ersehen, allein 907 Millionen DM.
Der § 2 des Gesetzes ist unverändert geblieben. Im Ausschuß hatte ein Vertreter der Opposition beantragt, diese Bestimmung dadurch zu erweitern, daß
Vorschriften aus dem Haushaltsgesetz 1950 über die Bewirtschaftung der Planstellen der Ministerialdirektoren und Ministerialdirigenten in den obersten Bundesbehörden aufgenommen würden. Dieser Vorschlag ist vom Ausschuß mit Mehrheit abgelehnt worden.
Die §§ 3 und 4 und der § 5 Absätze 1 und 3 sind ebenfalls unverändert geblieben. Dagegen ist Abs. 2 des § 5 durch eine Bestimmung erweitert worden, wonach die Zustimmung des Bundesfinanzministers nicht nur bei der Verfügung über gesperrte Ausgabetitel des Haushaltsplans erforderlich ist, sondern auch bei allen Ausgabemitteln des außerordentlichen Haushalts. Diese Bestimmung ist verständlich, wenn man weiß, wie ungewiß die Deckungsmöglichkeiten für die Ansätze des außerordentlichen Haushalts im ganzen sind.
Die §§ 6 und 7 sind unverändert geblieben.
§ 8 Abs. 1 Satz 1 ist ergänzt worden durch die Einfügung einer Verpflichtung des Bundesfinanzministers, die Zustimmung des Haushaltsausschusses einzuholen, wenn ein Wiedergutmachungsberechtigter unter bestimmten Umständen in eine vorhandene Planstelle eingewiesen werden soll. Ich bitte, in diesem Zusammenhang den § 8 des Gesetzes selber zu lesen. Ich. glaube, es würde jetzt zu weit führen, wenn ich die etwas komplizierte Materie im einzelnen darlegen wollte.
Die Behandlung des Fragenkomplexes, den der § 8 regelt, im Haushaltsgesetz war bei früheren Haushaltsberatungen lebhaft umstritten. Es hat sich jedoch herausgestellt, daß mit einer gesetzlichen Regelung der Unterbringung von wiedergutmachungsberechtigten Angehörigen des öffentlichen Dienstes in diesem Bundestag nicht mehr zu rechnen ist. Deshalb hat sich der Ausschuß, obwohl die Lösung, wie sie jetzt vorliegt, nicht besonders schön ist, entschlossen, die in § 8 vorgesehene vorläufige Regelung dem Hohen Hause zur Annahme zu empfehlen.
Der § stellt einen Versuch dar, die Grundlage für die Verwendung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes bei öffentlichen internationalen oder supranationalen Organisationen zu schaffen. Die Veränderungen, die der Haushaltsausschuß gegenüber der Regierungsvorlage vorgenommen hat, entsprechen einem Vorschlag der Regierung, in dem gewisse Erfahrungen der letzten Zeit verarbeitet worden sind.
Die Änderung des § 10 — Sie sehen die Änderungen jeweils im Fettdruck — hat lediglich formale Bedeutung. Sie entspricht der Rechtslage, die durch die Verabschiedung des Postverwaltungsgesetzes geschaffen worden ist. Für den Bundeshaushalt ergibt sich daraus keine materielle Änderung.
§ 11 ist unverändert.
§ 12 ist insofern erweitert worden, als künftig der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages unterrichtet werden soll, wenn Aufgaben aus dem Geschäftsbereich eines Verwaltungszweigs auf einen anderen übertragen werden und die Mittel und Planstellen auf die neue zuständige Haushaltsstelle übergehen sollen. Diesem Vorschlag, der aus dem Haushaltsausschuß kam, hat der Vertreter des Bundesfinanzministers zugestimmt.
Die §§ 13, 14 und 15 Abs. 1 sind unverändert. In Abs. 2 des § 15 ist die Kreditermächtigung für den Bundesfinanzminister von 1 209 779 800 DM auf 2 359 015 800 DM erhöht worden.
Der § 16 ist unverändert. Als § 16 a ist die Berlin-Klausel eingefügt worden.
Ich darf im Auftrag der Mehrheit des Haushaltsausschusses dem Hause den Antrag auf Drucksache Nr. 4500 in allen drei Punkten zur Annahme empfehlen.
Nun darf ich noch eine Bemerkung zu dem Ergebnis der zweiten Beratung machen. Es erhebt sich die Frage, ob das Haus den jetzt vorliegenden Entwurf des Haushaltsgesetzes so verabschieden kann, ohne daß die Konsequenzen aus den Resultaten der zweiten Lesung gezogen werden. Ich darf auf die Resultate nur hinweisen.
Wenn die Beschlüsse der zweiten Lesung bestehen bleiben, wird sich beim Einzelplan 10 folgende Veränderung ergeben: Es entfallen Einnahmen von insgesamt 341 274 200 DM und Ausgaben von 724 610 300 DM. Im außerordentlichen Haushalt sind davon 37 Millionen DM an Einnahmen und 161 162 000 DM an Ausgaben veranschlagt.
Eine weitere Veränderung ist beim Einzelplan 12, Bundesministerium für Verkehr, eingetreten. Durch die Beschlüsse der zweiten Lesung sind dort an Ausgaben 3,5 Millionen DM beim Kap. Seewasserstraßen mehr eingesetzt. In diesem Falle wären also die §§ 1 und 15 Abs. 2, die Anleihebestimmungen zu ändern, denn es ist ganz klar, wenn die Ausgabenmittel im ordentlichen Haushalt erhöht werden, dann muß dafür auch in den Einnahmen eine Deckung geschaffen werden.
Meine Damen und Herren! Ich kann die Frage nicht beantworten, wie das Haus sich aus dieser Affäre zieht. Ich mache nur als Berichterstatter pflichtgemäß darauf aufmerksam, daß die jetzt in der Vorlage des Haushaltsausschusses enthaltenen Endzahlen des Haushaltsplans nicht mit den Ergebnissen der zweiten Lesung übereinstimmen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich eröffne die Aussprache. Ich rufe auf die §§ 1,
— 2, — —
— Zu welchem Paragraphen, Herr Bausch? Wir sind in der zweiten Lesung. Wünscht das Haus jetzt die allgemeine Aussprache, die sonst in der dritten Lesung stattfindet? Ich hielte das für äußerst unzweckmäßig, denn etwas sollte noch für die allgemeine Aussprache in der dritten Lesung bei der Haushaltsberatung übrigbleiben.
— Zu § 1 hat das Wort der Abgeordnete Bausch.
Meine Damen und Herren! Ich möchte auf das Bezug nehmen, was der Herr Berichterstatter soeben über das Ergebnis der Beratung des Haushalts in zweiter Lesung gesagt hat. Es ist durchaus richtig, daß insofern ein unbefriedigendes Ergebnis erzielt worden ist, als der Haushalt des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft nicht verabschiedet wurde und beim Haushalt für Verkehr das Haus einen Betrag von 3,5 Millionen DM auf der Ausgabenseite beschlossen hat, der ohne Deckung geblieben ist. Dadurch ist die Frage aufgetaucht, wie wir bei der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes in zweiter Lesung verfahren sollen. Diese Frage ist insofern aktuell, als j a in § 1 des Haushaltsgesetzes eine Aufstellung über die Endsumme des Haushalts insgesamt enthalten ist.
Wir können zu diesem Problem nur in der Weise Stellung nehmen, daß wir uns eben zunächst einmal mit der Situation abfinden, die sich aus der Beratung des Haushalts in zweiter Lesung ergeben hat, und der guten Hoffnung Ausdruck geben, daß es uns möglich sein wird, in der dritten Lesung dieses nach unserer Auffassung mangelhafte Ergebnis in gutem Sinne zu korrigieren.
Das Wort hat der Abgeordnete Schoettle.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich verstehe die Bemerkung des Herrn Kollegen Bausch so, daß wir bei den Endsummen in § 1 jetzt die Beträge absetzen sollen, die durch die Ergebnisse der zweiten Lesung sozusagen unter den Tisch gefallen sind, und daß dann das Resultat den Ergebnissen dieser Beratung hier im Hause entspricht. Wenn Sie das Haushaltsgesetz wirklich in zweiter Beratung auf Grund dessen verabschieden wollen, was wir hier beschlossen haben, dann müssen Sie so verfahren. Ob Sie dann in der dritten Beratung das Resultat wieder umstellen, das ist eine Sache, die ich hier nicht zu beantworten brauche.
Herr Abgeordneter Bausch, ich glaube, daß man dem Abgeordneten Schoettle zustimmen muß. Wir können schlechterdings nicht diesen § 1 mit anderen Zahlen beschließen, als sie sich aus der Addition der Endsummen der beschlossenen Einzelpläne ergeben. Wenn wir anders verführen, würden wir uns einem berechtigten Tadel aussetzen. — Bitte, Herr Abgeordneter Bausch, Sie haben das Wort.
Ich könnte mir vorstellen, daß man auch einen anderen Weg einschlagen könnte, nämlich den, daß man diese Zahlen einfach zunächst ausklammert.
Das kann man doch nicht machen!
Der Herr Präsident sagt, man kann das nicht machen. Natürlich, das ist kein befriedigendes Ergebnis. Aber ich glaube, es ist immer noch besser als das, was der Herr Abgeordnete Schoettle vorgeschlagen hat. Rein formal gesehen, hat er natürlich das Recht auf seiner Seite. Aber ich weiß nicht, ob es zweckmäßig ist, wenn wir jetzt diese Rechenaufgabe machen und diese Beträge auskalkulieren, wenn wir doch entschlossen sind, sie nachher wieder zu ändern. Also, Herr Kollege Schoettle, eine sehr produktive Arbeit ist die Arbeit, die Sie vorschlagen, in keinem Fall. Das formale Recht haben Sie auf Ihrer Seite.
Herr Abgeordneter Schoettle.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe nicht nur das formale Recht auf meiner Seite, sondern auch den gesunden Menschenverstand. Das Haus hat beschlossen; die zweite Beratung eines Gesetzes ist ein in sich abgeschlossener Akt, und für die dritte Beratung muß dem Hause das Ergebnis der zweiten Beratung wieder vorgelegt werden. Ich mache aber einen Vorschlag zur Güte. Wir brauchen jetzt nicht den Rechenstift in die Hand zu nehmen, sondern bitten das Finanzministerium, das ja sowieso diese Vorlage vorbereiten muß, sich hinzusetzen und für die
dritte Beratung die Ergebnisse der zweiten Beratung rechnerisch festzustellen und vorzulegen. Was dann geschieht, das müssen wir dem Hause selber überlassen. Insofern könnten wir sagen: Wir verabschieden den Haushalt in der zweiten Beratung vorbehaltlich der Korrektur durch das Finanzministerium, die wir dann zu Beginn der dritten Beratung hier vorfinden. Anders können Sie gar nicht verfahren.
Herr Abgeordneter Bausch, ich glaube, daß zwei Dinge unmöglich sind. Es ist unmöglich, daß wir den § 1 mit Zahlen beschließen, die nicht stimmen. Zweitens, wir können den § 1 nicht beschließen, indem wir statt der Zahlen x und y einsetzen. Das geht auch nicht. Vielmehr müssen wir Zahlen beschließen, die die Summe der Endzahlen der Einzelpläne wiedergeben, wie sie in der zweiten Beratung beschlossen worden sind. Anders geht es nicht. Und, Herr Abgeordneter Bausch, das Recht ist nicht immer etwas nur Formales, sondern das Recht will fast immer recht Gegenständliches, und recht vieles, das man gern für etwas halten möchte, dem nur formale Bedeutung zukommt, ist fast immer ein sehr gegenständliches Gebot.
Das Wort hat der Abgeordnete Renner.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem die Form, in der die zweite Beratung des Haushaltsplans durchgeführt worden ist, schon eine so scharfe Kritik sogar in bürgerlichen Zeitungen gefunden hat — ich nehme an, daß Sie die Zeitungen morgens vor dem Kaffeetrinken lesen —, bin ich der Meinung, daß wir jetzt nicht noch dieses üble Bild dadurch abrunden dürfen, daß wir ein Gesetz in zweiter Lesung verabschieden, ohne den Inhalt des Gesetzes genau zu kennen.
— Das, was ich sage? — Ihre Konzeption ist falsch! Wir kennen die Endzahlen nicht, die in diesem Gesetzentwurf festgelegt werden sollen,
und wir machen im Bundestag solche Experimente, bei denen sich die Gemeindevertreter der kleinsten Gemeinde, des kleinsten Kleckerdorfes mit Recht weigern würden, wenn sie etwas zum Beschluß erheben sollten, was sie in der Endkonsequenz nicht kennen. Man kann also die zweite Beratung nicht zum Abschluß bringen, Herr Schoettle. Man kann nicht etwas „mit Vorbehalt" verabschieden. Man kann keine Unbekannten erster, zweiter und dritter Größe in einen Beschluß, der Gesetz werden soll, hineinarbeiten.
Sie können nur eine Konsequenz ziehen: die Abstimmung über diesen Gesetzentwurf absetzen, bis die neue Vorlage — korrigiert gemäß den Beschlüssen, die das Plenum gefaßt hat — hier vorliegt. Jedes andere Vorgehen ist ein Bruch der Verfassung.
Es geht nicht um eine Entschließung; es geht doch um ein Gesetz, das wir annehmen sollen, und Sie können doch nicht aus Bequemlichkeitsgründen oder weil Sie sich nicht die Blöße geben wollen, kundzutun, daß nun Änderungsanträge beschlossen worden sind, Sie können doch nicht, um diesen
Eindruck zu verwischen, die Verfassung brechen! Das können Sie doch nicht!
— Doch, das hat mit Verfassung zu tun. Wie Gesetze anzunehmen sind, ist in der Verfassung geregelt.
— Ich werde mir von Ihnen vorschreiben lassen, ob ich zurückschreien darf oder nicht. Noch sind Sie j a nicht der Präsident, der die Ordnung regelt. Beruhigen Sie sich also schon einmal und setzen Sie sich ernstlich, mit verfassungsmäßig begründeten Argumenten, mit mir auseinander.
Ich bin also der Meinung und erhebe das auch zum Antrag, daß die Abstimmung im Augenblick nicht durchgeführt werden kann, weil wir nicht wissen, über welchen Gesetzesinhalt wir überhaupt abzustimmen haben.
Das Wort hat der Abgeordnete Jaffé.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte nicht darauf eingehen, was Herr Kollege Renner eben mit viel Stimmaufwand hier verkündet hat.
Ich möchte Sie nur darauf aufmerksam machen, daß wir natürlich das Haushaltsgesetz in zweiter Lesung nicht verabschieden können, ohne daß das Gesetz die richtigen Zahlen enthält, die sich aus den Beschlüssen in zweiter Lesung ergeben. Das halte ich für selbstverständlich, und irgendwelche Vorbehalte sind in der Beziehung nicht möglich. Da uns aber de facto das Finanzministerium nicht sofort in diesem Moment mit den korrigierten Zahlen — und zwar müssen es die genau korrigierten Zahlen sein — versorgen kann, bleibt einfach nichts anderes übrig, als diese Abstimmung um eine gewisse Zeit — um eine Stunde etwa — zu verschieben oder die Abstimmung über die zweite Lesung in bezug auf das Haushaltsgesetz erst in der nächsten Woche, nämlich vor Beginn der dritten Lesung, vorzunehmen. Wir müssen meiner Ansicht nach das Gesetz, solange die dritte Lesung noch nicht stattgefunden hat, mit den Zahlen, die die zweite Lesung ergeben hat, als richtig ansehen.
Wird noch das Wort zu § 1 gewünscht? — Das Wort hat der Abgeordnete Schoettle.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich schlage vor, die Beratung um zehn Minuten auszusetzen. Bis dahin können die Zahlen ausgerechnet und dem Hause vorgelegt werden.
Ist das Haus einverstanden?
Ich schlage vor, wir setzen die Abstimmung über § 1 aus. Einige Damen und Herren des Hauses und Beamte des Finanzministeriums können rasch die kleine arithmetische Operation vornehmen. Solange das geschieht, können wir die anderen Paragraphen aufrufen. Es wird ja wohl noch das Wort zu diesem oder jenem Paragraphen verlangt.
Ich rufe auf: §§ 2, — keine Wortmeldung, 3, —4,-5,-6,-7,-8,-9,-10.—Wer den §§ 2 bis 10 in der Ausschußvorlage zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben.
— Gegenprobe! — Enthaltungen? — Gegen einige Stimmen bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
§ 11. Das Wort hat der Abgeordnete Nöll von der Nahmer.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren! Ich möchte nicht den § 11 annehmen
— was wir wahrscheinlich von der Koalition aus müssen! —, ohne doch noch einmal auf die schweren Sorgen hinzuweisen, die dieser Paragraph mir macht. Am Donnerstag abend ist hier viel über die Notwendigkeit gesprochen worden, die Haushaltsvorschriften genau einzuhalten, und ich bin der letzte, der dafür nicht durchaus Verständnis hat. Nun stehen wir hier wieder vor der unerfreulichen Tatsache — wie schon vor mehreren Jahren —, der Bundesbahn erneut Zahlungsverpflichtungen nach § 11 Abs. 1 und Abs. 2 aufzuerlegen, obgleich wir alle wissen — darüber ist gar kein Streit! —, daß die Bundesbahn diesen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Andererseits den Steuerzahler mit diesen Zahlungen zu belasten, liegt auch nicht in unserem Interesse, und niemand ist dazu bereit.
Ich meine also, Herr Bundesfinanzminister, daß unbedingt baldmöglichst Mittel und Wege gefunden werden müssen, um dieses Problem einmal endgültig zu bereinigen. Ich habe j a mit zahlreichen Freunden und unterstützt von Ihrem Hause einen Vorschlag in dem Gesetzentwurf Drucksache 4273 gemacht. Er wird hier leider gleich abgelehnt werden. Die Lösung, wie wir sie bei den Ausgleichsforderungen vorgeschlagen haben, ist leider auf den erbitterten Widerstand der Kollegen im Ausschuß für Geld und Kredit gestoßen. Auch unsere Kollegen im Haushaltsausschuß, der schlecht besetzt war und unter großem Zeitdruck bei der Behandlung der schwerwiegenden Probleme stand, haben sich den Kollegen des Ausschusses für Geld und Kredit angeschlossen. Dieser Weg ist also nicht mehr gangbar.
Andererseits hat uns Kollege Seuffert im Haushaltsausschuß mitgeteilt, daß die Bank deutscher Länder für die rückständigen Zinsen der Bundesbahn ausreichende Rückstellungen hat. Wenn das der Fall ist, meine ich, sollte man hier doch wirklich im gegenseitigen Einvernehmen dazu kommen, diese Frage zu bereinigen, damit wir endlich einmal aus der sehr unangenehmen Verpflichtung herauskommen, unsere arme Bundesbahn immer wieder mit Zahlungen zu belasten, von denen feststeht, daß sie sie effektiv nicht leisten kann.
Ich muß mich hier auch zum Sprecher des Herrn Bundespostministers machen, der jetzt leider nicht anwesend ist, der mir aber auch gestern noch einmal seine Sorge darüber ausgedrückt hat, diese rund 22 Millionen Zinsen für Ausgleichsforderungen immer weiter zahlen zu sollen. Herr Kollege Seuffert hat im Haushaltsausschuß der Post lobend das Zeugnis ausgestellt, daß sie bisher gezahlt hat. Die Post ist korrekt, und sie konnte es. Aber jetzt steht im Einzelplan 60 die immerhin gar nicht kleine Summe von 185 Millionen DM, die die Post nunmehr laufend an den Bundeshaushalt abführen muß. Der Herr Bundespostminister wies mir gegenüber auch gestern noch einmal darauf hin, daß die Bundespost ja auch noch das Defizit für die Berliner Post tragen muß. Ich weiß nicht, ob nicht auch noch Anforderungen aus der 131er-Novelle auf die' Postverwaltung zukommen. Auch die Leistungsfähigkeit der Post ist ja nicht unbegrenzt! Ich habe also den Eindruck — nachdem ich dieses Problem in dem nicht auf die Gegenliebe des Hauses stoßenden Antrag zu lösen versucht habe —, hier muß wirklich versucht werden, in gütlichem Einvernehmen mit der Bank deutscher Länder irgendwie zu einem Ausgleich zu kommen. Es erscheint mir unzweckmäßig und mit den Grundsätzen einer gesunden Haushaltsführung nicht vereinbar zu sein, daß wir in das Haushaltsgesetz immer wieder Bestimmungen aufnehmen, von denen wir alle wissen, daß sie nicht durchzuführen sind.
Das Wort hat der Abgeordnete Seuffert. — Bis er die Tribüne bestiegen hat, kann ich dem Hause mitteilen, daß eine interfraktionelle Vereinbarung getroffen ist, wonach die Sitzung um 14 Uhr abgebrochen werden soll.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist in der Tat so, wie der Herr Kollege Nöll von der Nahmer dargelegt hat, daß die Zinsverpflichtungen der Deutschen Bundesbahn seit Jahren zu Lasten des Bundes bei der Bank deutscher Länder zurückgestellt sind, also praktisch vorn Bund getragen werden. Es ist auch sicherlich die Meinung aller beteiligten Faktoren und aller Organe dieses Hauses, die sich mit der Sache befaßt haben, daß sowohl über die Zinsverpflichtungen wie über andere Fragen, die Bundesbahn und Bundespost betreffen, eines Tages eine Abrechnung stattfinden muß, bei der übrigens, wie ich bemerken darf, die Bank deutscher Länder völlig aus dem Spiel ist; die geht diese Frage nichts an. Aber solange diese Abrechnung nicht erfolgen kann — und der Herr Kollege Nöll von der Nahmer hat noch eine Reihe von Dingen genannt, die auch bei der Bundespost in Erwägung gezogen werden müßten —, ist es natürlich, daß man die Verrechnungsposten, über die abzurechnen ist, in den jeweiligen Konten und Gesetzen weiterführt; so eben auch hier diese Zinsverpflichtung. Nichts anderes sagt im Augenblick angesichts der praktischen Durchführung ,der § 11 des Haushaltsgesetzes, so daß — ich glaube, es ist ja auch kein Antrag gestellt worden — zur Zeit nichts anderes übrig bleibt, als die Konten einfach so weiterzuführen.
Keine weiteren Wortmeldungen. Anträge sind nicht gestellt.
Dann können wir abstimmen. Wer dem § 11 zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Gegen einige Stimmen bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
§§ 12, — 13, — 14, — 15, — 16, — 16a, — 17, — Einleitung und Überschrift. — Keine Wortmeldungen. Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich muß die Abstimmung wiederholen. Das Haus ist so unregelmäßig besetzt, daß die Mehrheit sehr schwer festzustellen ist. Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; die Bestimmungen sind angenommen.
Darf ich fragen, ob man mit der Ausrechnung zu § 1 fertig ist? — Noch nicht ganz. Vielleicht können
1 wir in der Zwischenzeit aus der übrigen Tagesordnung einiges vorwegnehmen, das nicht lange dauert.
— Dann rufe ich auf Punkt 5 der gestrigen Tagesordnung:
a) Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Verteilung des erzielten Reingewinns der Bank deutscher Länder in den Geschäftsjahren 1950 und 1951 ;
Mündlicher Bericht des Haushaltausschusses (Nr. 4481 der Drucksachen)
;
b) Zweite Beratung des von den Abgeordneten Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Dr. Blank und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über Gewährung von Ausgleichsforderungen an die Bank deutscher Länder (Nr. 4273 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Nr. 4479 der Drucksachen)
;
c) Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landeszentralbanken .
Zunächst 5 a und 5 b zusammen. Das Wort zur Berichterstattung hat der Abgeordnete Seuffert.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Drucksache Nr. 4239, über die der Bericht handelt, ist dem Haushaltsausschuß seinerzeit federführend und mitberatend dem Ausschuß für Geld und Kredit überwiesen worden. Da sie in Zusammenhang mit der Drucksache Nr. 4273, die dem Ausschuß für Geld und Kredit überwiesen worden ist, steht und da außerdem die Anträge der Ausschüsse zusammenfallen, haben sich die beiden Ausschüsse auf eine gemeinsame Berichterstattung durch den Ausschuß für Geld und Kredit geeinigt.
In der Vorlage zur Änderung des Gesetzes über die Verteilung des erzielten Reingewinns der Bank deutscher Länder, Drucksache Nr. 4239, ist, wie Sie sehen, zunächst einfach eine Verlängerung des bisherigen Gesetzes beantragt, das bis zum Jahre 1951 einschließlich galt und vorsah, daß der Reingewinn der Bank deutscher Länder, der ursprünglich den Landeszentralbanken als den Kapitalseignern dieser Bank zustand, an den Bund abzuführen ist.
Zuerst hatte sich der Ausschuß mit der vom Bundesrat aufgeworfenen Frage zu befassen, ob Gesetze dieses Inhalts zustimmungspflichtig sind. Bei der Beantwortung dieser Frage hat er die von ihm selbst und auch vom Bundestag mehrfach eingenommene Haltung wieder bestätigt, nämlich daß eine Zustimmungspflicht in diesem Falle nicht vorliegt.
Vor der Beratung dieser Drucksache mußte sich der Ausschuß zwangsläufig auch mit dem von den Abgeordneten Dr. Dr. Nöll von der Nahmer und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über Gewährung von Ausgleichsforderungen an die Bank deutscher Länder, Drucksache Nr. 4273, beschäftigen. Nach diesem Gesetzentwurf sollten bekanntlich praktisch die Zinszahlungen auf die Ausgleichsforderungen der Bank deutscher Länder entfallen. Das hätte zur Folge gehabt, daß einstweilen bei der Bank deutscher Länder ein Reingewinn nicht angefallen wäre, so daß vielleicht über ein Gesetz über die Verteilung des Reingewinns nicht weiter zu beraten gewesen wäre.
Der Ausschuß hat sich bei der Beratung der Drucksache Nr. 4273 nicht mit den in der Fachpresse teilweise zutage getretenen Erörterungen befaßt, welche Rolle die Ausgleichsforderungen bei der Deckung der Währung spielen und wie von diesem Gesichtspunkt aus ihre Verzinslichkeit oder Nichtverzinslichkeit zu beurteilen ist, sondern er hat sich einfach an die Zahlen gehalten. Es bleibt z. B. nach der Geschäftsrechnung der Bank deutscher Länder für das Jahr 1952 bei 160 Millionen DM Zinszahlung durch den Bund einschließlich Bundesbahn und Bundespost — also einschließlich der sozusagen fiktiv abgeführten Zinsen — nur ein Reingewinn von 143 Millionen DM zurück, von dem 40 Millionen DM in die Rücklagen gehen, 6 Millionen DM als Dividende auf das Kapital gezahlt und 97 Millionen DM an den Bund abgeführt werden. Das heißt mit anderen Worten, wenn diese Ausgleichsforderungen nicht verzinst werden, kann bei der heutigen Situation und, obwohl natürlich der reine Geschäftsgewinn zwangsläufig derzeit im Ansteigen begriffen ist, möglicherweise immer wieder die Lage entstehen, daß von einer Abführung des Reingewinns der Bank deutscher Länder überhaupt nicht die Rede sein kann, sondern nur von einer Zuführung von Mitteln zur Verlustdekkung oder zur Bildung entsprechender Rücklagen bei der Notenbank. Was die Rücklagenbildung anlangt, so kann angesichts der Tatsache, daß die Notenbank bei einer Bilanzsumme von rund 14 Milliarden DM heute nur rund 290 Millionen DM Rücklagen aufzuweisen hat — also eigentlich weniger, als man vernünftigerweise von einer Großbank zu verlangen hätte —, nicht davon die Rede sein, daß diese in absehbarer Zeit weniger stark betrieben werden könnte, als sie in den letzten Jahren betrieben worden ist.
Es hätte also bei Zugrundelegung dieses Antrags Drucksache Nr. 4273 sehr bald die Situation entstehen müssen, daß praktisch der Bundestag oder der Haushaltsausschuß des Bundestages darüber zu beschließen hätte, welcher Verlust bei der Notenbank zu decken oder welche Reserven bei ihr anzusammeln wären. Nach der jetzigen Gesetzeslage ist zwar der Reingewinn der Notenbank an den Bund abzuführen. Wie hoch dieser Reingewinn ist und was vorher an notwendigen Rücklagen auszuscheiden ist, bestimmt aber nicht ein Organ des Bundes, sondern der Zentralbankrat.
Für die Ablehnung des Antrags Drucksache Nr. 4273, die Ihnen gemäß den Beschlüssen beider Ausschüsse in dem Mündlichen Bericht Drucksache Nr. 4479 vorgeschlagen wird, war letzten Endes folgende Überlegung maßgebend. Irgendeine Diskussion im Bundestag darüber, ob die Ablieferung seitens der Notenbank an den Bund nach Haushaltsgesichtspunkten als angemessen zu betrachten ist, oder irgendeine Diskussion vom Standpunkt der Haushaltshoheit dieses Parlaments darüber, ob die Reservenbildungen, die Rücklagenpolitik, die Geschäftspolitik, die auf Diskontsätzen dieser Notenbank und ähnlichem beruht, haushaltsmäßig so oder so zu beurteilen sind, würde praktisch den Grundsatz der Selbständigkeit in der Geschäftsführung der Notenbank, zu dem sich alle Fraktio-
nen dieses Hauses bekannt haben, außer Kraft setzen. Es hat in der Tat keinen Sinn, von Selbständigkeit der Notenbank zu sprechen, wenn man derartige Rechte für das Parlament in Anspruch nimmt.
Nachdem die Ausschüsse also zur Ablehnung des Antrags Drucksache Nr. 4273 entschlossen waren, beschränkten sie sich nun aber nicht darauf, die ursprünglich beantragte Verlängerung des bisherigen Abführungsgesetzes vorzunehmen. In dem neu eingefügten § 1 a sind vielmehr über die Verteilung und Verwendung des Reingewinns der Notenbank Gedanken niedergelegt, über die in den Besprechungen des Bundestagsausschusses für Geld und Kredit aus Anlaß der Beratung des Bundesnotenbankgesetzes bereits völlige Übereinstimmung erzielt war. Jene Beratungen — das kann an dieser Stelle gesagt werden — müssen ja ohne parlamentarisches Ergebnis abgebrochen werden. Es ist jedoch beabsichtigt, das Ergebnis dieser Beratungen so aktenkundig zu machen, daß es verwendbar ist und später daran angeknüpft werden kann.
Schon bei der ersten Lesung des Bundesnotenbankgesetzes war von verschiedenen Seiten des Hauses das Problem der endgültigen Verpflichtung aus den Ausgleichsforderungen und ihrer Regelung zur Sprache gekommen, die auf der einen Seite den Kern unserer öffentlichen Schuld, auf der anderen Seite aber auch das Rückgrat in unserer ganzen Währungsstruktur und unserem ganzen Zentralbank- und auch sonstigem Banksystem darstellen. Ein großer Teil der Ausgleichsforderungen liegt heute mehr oder weniger provisorisch auf den Schultern der Länder. Es war seinerzeit verlangt worden, die Regelung dieser Ausgleichsforderungen alsbald in Angriff zu nehmen.
Es bestand von vornherein Einigkeit darüber, daß die endgültige und klare Regelung dieses Problems nicht nur die Klärung der Frage der Bundesnotenbank voraussetzt, sondern vor allen Dingen auch in engem Zusammenhang mit der nach Art. 107 des Grundgesetzes neu zu ordnenden Verteilung der finanziellen Einnahmen und Ausgaben zwischen Bund und Ländern steht und deswegen eine abschließende Lösung noch nicht spruchreif ist.
Der Ausschuß für Geld und Kredit hat aber schon vor einiger Zeit sein Augenmerk auf diejenigen Fälle gerichtet, in denen die Regelung bestimmter Ausgleichsforderungen unabweisbar dringlich erschien. Es sind das vor allen Dingen die Fälle von liquidienenden oder solchen Instituten, die in Konkurs gehen mußten. Immer wieder kommt es in diesen Fällen dazu, daß die Gläubiger solcher Institute ihr Geld einfach deswegen nicht erhalten, weil die Zahlungen auf die Ausgleichsforderungen, d. h. auf die Verpflichtungen der betreffenden Länder und damit auf das Rückgrat unseres ganzen Kreditsystems, nicht erfolgten und auch nicht erfolgen konnten. Unsere derzeit geltenden Vorschriften bieten in der Tat formell nur Möglichkeiten zur Zahlung auf solche Ausgleichsforderungen, wenn derjenige, dem sie abgenommen werden, gleichzeitig eine Verpflichtung zum eventuellen Rückkauf übernimmt. Aber es ist klar, daß abwickelnde Institute eine solche Verpflichtung nicht übernehmen können.
Ein besonders großer Teil derartiger Fälle wird in der nächsten Zeit auf uns zukommen, wenn mit Abschluß der Wertpapierbereinigung bei den Pfandbriefen sowohl Kapital- wie Zinsfälligkeiten aus inzwischen fällig gewordenen Anleihen, insbesondere Pfandbriefen, zur Auszahlung kommen müssen, eine
Frage, die die betreffenden Institute zu einem erheblichen Teil, insbesondere die verlagerten Institute, in nicht unbeträchtliche Liquiditätsschwierigkeiten bringen wird. Diese Fragen waren vom Ausschuß für Geld und Kredit bereits in den letzten Jahren mehrfach behandelt worden.
Die Bank deutscher Länder hatte in den beiden letzten Jahren Maßnahmen getroffen, und zwar durch Einstellung von je 15 Millionen DM in den beiden letzten Jahresbilanzen als Rückstellung für derartige Zwecke, um in den dringendsten Fällen eingreifen zu können, Maßnahmen, deren rechtliche Zulässigkeit nicht ganz unbestritten war, die aber sachlich sowohl von dem zuständigen Ministerium bejaht als auch vom Ausschuß ausdrücklich begrüßt worden sind.
Im Hinblick auf diese Sachlage und darauf, daß eine entsprechende Bestimmung, wie gesagt, bei den Beratungen für das Bundesnotenbankgesetz einstimmig bereits vorgesehen war, haben die beiden Ausschüsse es für richtig gehalten, in § 1 a Ziffer 4 — die anderen Bestimmungen dieses Paragraphen darf ich, da sie nicht weiter von Bedeutung sind, übergehen — einen Betrag von 30 bis 40 Millionen DM vorzusehen, der jährlich aus dem Gewinn der Bank deutscher Länder zur Regelung derartiger dringlicher Fälle bereitzustellen ist. Die Bedenken, die wegen eines etwaigen Vorgriffs auf die zu Art. 107 des Grundgesetzes vorzunehmende Verrechnung oder überhaupt auf die endgültige Abrechnung zwischen dem Bund und den Ländern über Ausgleichsforderungen von den Ministerien vorgetragen worden sind, hielten beide Ausschüsse nicht für ausreichend, zum Teil wegen Kompetenzschwierigkeiten, zum Teil wegen Schwierigkeiten, die den Entschlüssen der beteiligten Stellen sonst gegenüberstehen, die Möglichkeit wieder hinauszuschieben, in derartigen Fällen, die ja auch sehr wesentliche Interessen gerade der Gläubiger der beteiligten Institute berühren, eingreifen zu können. Der Betrag von 30 bis 40 Millionen DM erschien nach den Unterlagen, die gegeben wurden, ausreichend, den bestehenden Bedürfnissen für die nächsten Jahre Rechnung tragen zu können. Auf der anderen Seite ist er nach denselben Unterlagen so bemessen worden, daß trotz dieses Tilgungsfonds weiterhin eine Gewinnabführung der Notenbank an den Bund in der etwa den letzten Jahren entsprechenden Höhe erwartet werden darf.
Die Beschlüsse wurden im Ausschuß für Geld und Kredit einstimmig gefaßt, im Haushaltsausschuß gegen wenige Stimmen.
Ich darf nur noch eine Berichtigung anbringen. In § 1 a Abs. 1 Nr. 3 nach dem Ausschußbericht, wo davon die Rede ist, daß zur Bildung von Rücklagen für bestimmte Zwecke bis zu 10 O/o des danach verbleibenden Teils des Reingewinns verwendet werden, soll noch eingefügt werden, wie das eigentlich selbstverständlich ist, daß das durch Beschluß des Zentralbankrats festgelegt werden soll. Ich werde dem Herrn Präsidenten eine schriftliche Aufzeichnung darüber geben.
Im Anschluß an die Gedanken, die die Ausschüsse hier verwirklicht haben, wurde Einigkeit erzielt über das Ihnen weiter vorliegende Initiativgesetz der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP auf Drucksache Nr. 4554, das zu demselben Zweck, den ich in der Berichterstattung berührt habe, eine entsprechende Abführung aus dem Reingewinn der Landeszentralbanken vorsieht, woraus wieder ungefähr 30 bis 40 Millionen DM jährlich erwartet werden können. Es steht also in engem Zusammen-
hang damit. Es entspricht einer interfraktionellen Vereinbarung, wenn ich bitte, dieses Gesetz hiermit gleichzeitig als begründet anzusehen.
Ich muß auch hier noch eine rein formale Berichtigung nachtragen. In § 12 Abs. 1 Nr. 3 des Landeszentralbankgesetzes in der Fassung, die dieser Paragraph nach der Drucksache Nr. 4554 erhalten soll, muß es in der hier entsprechenden Bestimmung über die Bildung von Rücklagen auch heißen: „durch Beschluß des Verwaltungsrats mit Genehmigung des Finanzministers".
Ich bitte also, meinen Vortrag gleichzeitig als Begründung für diesen in der Tagesordnung hiermit verbundenen Punkt anzusehen und sowohl die Anträge des Ausschusses wie diesen Gesetzesantrag anzunehmen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich halte es für das beste, wenn nunmehr gleich Punkt 5 c, Drucksache Nr. 4554, begründet wird.
Das Wort hat der Abgeordnete Preusker.
— Sie haben mich doch eben ums Wort gebeten, Sie wollten dazu sprechen.
— Ach, Sie haben Punkt 6 gemeint. Dann habe ich Sie mißverstanden. Ich bitte sehr um Entschuldigung. Ich möchte das aber nicht schon jetzt machen.
Wir stimmen dann zunächst über Punkt 5 a ab, über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Verteilung des erzielten Reingewinns der Bank deutscher Länder in den Geschäftsjahren 1950 und 1951. Ich rufe auf § 1. Wer dieser Bestimmung zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Gegen einige wenige Stimmen angenommen.
§ 1 a! Das Wort hat der Abgeordnete Nöll von der Nahmer.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin nicht in der Lage, dem § 1 a zuzustimmen. Er ist vom Ausschuß für Geld und Kredit in die Regierungsvorlage eingefügt worden; die Gründe, die dazu geführt haben, haben Sie eben in dem ausführlichen Referat des Kollegen Seuffert gehört. Diese Einfügung ist zweifellos ,die Reaktion auf den Vorstoß, den ich mit anderen Freunden unternommen hatte, die Verzinsung der Ausgleichsforderungen fortfallen zu lassen, um auf diese Weise den Bundeshaushalt zu entlasten. Wir waren zu dem Ergebnis gekommen, daß eine Notwendigkeit, diese hohen Zinsbeträge weiter der Bank deutscher Länder zuzuführen, nicht besteht.
Ich kann zunächst den Ausführungen des Herrn Berichterstatters nicht zustimmen, wenn er die Frage der Reservenbildung einer Notenbank in Vergleich setzt zu den Reservebildungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten „anderer Großbanken". Hier bestehen j a doch fundamentale Unterschiede. Bei einer Notenbank und gerade bei der Bank deutscher Länder, der die Landeszentralbanken noch vorgeschaltet sind, sind Verluste aus dem Kreditgeschäft nicht zu erwarten, jedenfalls nicht im entferntesten in dem Umfang, wie das bei anderen Banken der Fall ist. Wenn andererseits große Währungsverluste eintreten, wie wir das 1931 bei der Niederländischen Bank in Amsterdam erlebt haben, dann werden diese Verluste meistens so groß, daß doch der Steuerzahler irgendwie eingreifen muß. Da kann man mit einer Reservenbildung in dem bei Banken üblichen Ausmaß nicht helfen.
Die in § 1 a Ziffer 1 vorgeschlagene Reservenbildung schießt doch wohl weit über das Ziel hinaus. „Mindestens 20 Millionen DM" pro Jahr sollen zurückgestellt werden. In § 29 des Gesetzes über die Bank deutscher Länder in der ursprünglichen Fassung heißt es dagegen: „Die Zuweisung zu den gesetzlichen Rücklagen darf jährlich 20 % des Grundkapitals nicht übersteigen. Diese gesetzliche Rücklage darf insgesamt das Grundkapital der Bank nicht übersteigen." Das ist die ursprüngliche Regelung. Es hat meines Erachtens keinen Zweck, Mittel dort zu thesaurieren, wo es nicht unbedingt notwendig ist.
Der entscheidende Punkt aber liegt j a nicht hier in ,der Reservenbildungsvorschrift der Ziffer 1, sondern bei Ziffer 4, wo die Bildung eines Tilgungsfonds für Ausgleichsforderungen der Banken geregelt ist. Ich möchte ausdrücklich betonen: Ich bin mit den Kollegen im Ausschuß für Geld und Kredit durchaus der Auffassung, daß, wenn Banken einmal notleidend werden und sie ihre in Ausgleichsforderungen der Länder bestehenden Aktiven verflüssigen müssen, dafür entsprechende Möglichkeiten geschaffen werden sollen und müssen. Das ist, glaube ich, für keinen Bankfachmann zweifelhaft. Aber schwere finanzpolitische Bedenken richten sich gegen die Art und Weise, in der hier in dem kommenden Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern eingegriffen wird. Herr Ministerialdirektor Oeftering und ich haben diese unsere schwerwiegenden Bedenken gegen die Art und Weise dieser Regelung „so zwischendurch und en passant" im Haushaltsausschuß vorgetragen. Wie ich schon vorhin in der Haushaltsdebatte ausführte, stand der Haushaltsausschuß wie üblich unter Zeitdruck und war schlecht besetzt. Wir haben uns mit unseren Befürchtungen und Einwendungen nicht durchsetzen können. Daß in der Frage der Ausgleichsforderungen der Banken etwas geschehen muß, darüber kann, glaube ich, kein Zweifel sein. Aber gegen die Art und Weise, wie man hier nun dieses Finanzausgleichsproblem anpackt, bestehen schwerwiegende finanzpolitische Bedenken.
Ich hörte gerade zu Beginn dieser Sitzung von zuständiger Seite, daß sich nun bezeichnenderweise im Finanzausschuß des Bundesrats folgende Lage ergeben haben soll: Die Herren Länderfinanzminister sind durchaus zufrieden mit dem Tilgungsfonds nach § 1 a Ziffer 4 des Gewinnverteilungsgesetzes haben aber sofort gegen den in dem Initiativantrag zur Änderung des Landeszentralbankgesetzes enthaltenen Vorschlag Bedenken erhoben, daß nun auch die Länder mit ihren Zentralbankgewinnen zum Fonds beitragen sollen. Sie haben auch gar keine föderalistischen Bedenken dagegen, daß der Herr Bundesfinanzminister hier zu Lasten des Notenbankgewinnes des Bundes ihre Schulden übernimmt — denn diese Ausgleichsforderungen sind ja Länderschulden —; aber wenn sie selbst für ihre Schulden aufkommen und selbst auch etwas tun sollen, sind sie ablehnend. Also es ist schon so: Hier wird in den Finanzausgleich eingegriffen, und das, meine Damen und Herren, kann ich in dieser Form nicht mitmachen.
Ich betone nochmals — damit kein Mißverständnis ist —: Auch ich bin der Ansicht, daß die mit
den Länderausgleichsforderungen zusammenhängenden Fragen irgendwie geklärt werden müssen, und daß wir nicht die Banken mit Aktiven sitzen lassen können, die sie nicht im äußersten Notfall flüssig machen können. Ich glaube, kein Bankmann kann darüber im Zweifel sein, daß das notwendig ist. Aber auf die hier vorgesehene Art und Weise sollte es nicht geschehen!
Wenn nun dieser § 1 a angenommen wird, ist natürlich unser Gesetzentwurf über die Zinslosigkeit der Ausgleichsforderungen gegenstandslos; er ist damit eben überholt. Wenn das Hohe Haus den § 1 a annimmt, müssen selbstverständlich die Ausgleichsforderungen von der armen Bundespost und Bundesbahn weiter verzinst werden. Wenn Sie es einmal durchrechnen, ist das Endergebnis, daß Bundespost und Bundesbahn, wenigstens theoretisch, aus ihren Zinszahlungen den Fonds bilden müssen für die Übernahme dieser Ausgleichsforderungen, für die die Länder haften. Das ist immerhin ein etwas erstaunliches und doch wohl auch unbefriedigendes Ergebnis. Der Bundeshaushalt erhält — bisher wenigstens — seine Zinsaufwendungen für die Ausgleichsforderungen ja im wesentlichen als Gewinnanteil der Bank deutscher Länder zurück.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Preusker.
Meine Damen und Herren! Ich bitte, den Bedenken, die hier von unserem Kollegen Nöll von der Nahmer vorgebracht worden sind, nicht Rechnung zu tragen, sondern sich dem einstimmigen Beschluß ihres Ausschusses für Geld und Kredit anzuschließen. Ich darf ganz kurz die Gründe zusammenfassen, die nach den Ausführungen unseres Kollegen Nöll von der Nahmer hier noch einmal unterstrichen werden müssen.
Erstens. Was das Problem der Verzinsung oder Nichtverzinsung von Ausgleichsforderungen betrifft, so hat dieser § 1a damit im Grunde genommen gar nichts zu tun. Denn die Ausgleichsforderungen, von deren Verzinsung oder Nichtverzinsung Herr Kollege Nöll von der Nahmer in diesem Hause gesprochen hat, waren die Ausgleichsforderungen, die den Notenbanken, d. h. der Bank deutscher Länder und den Landeszentralbanken, im Zuge der Währungsreform gegeben worden sind. Die Ausgleichsforderungen aber, um die es sich hier in dem § 1 a handelt, sind die Ausgleichsforderungen, die im Zuge der Währungsreform den Banken, Sparkassen, Bausparkassen und Versicherungsunternehmen in einem Gesamtbetrag von rund 10,7 Milliarden DM ausgehändigt worden sind. Wollte man hier etwa das Problem der Nichtverzinsung anschneiden,
dann würde damit das gesamte Problem der Kreditgewährung, der Wirtschaftlichkeit und der Kreditkosten für den Mittelstand, das Gewerbe und die Industrie geradezu ins Unmögliche erschwert. Das hat aber auch unser Kollege Nöll von der Nahmer
niemals beabsichtigt.
Aber andererseits muß er auch zugeben, daß in § 1a von seinen Ausgleichsforderungen gegen die Notenbanken überhaupt nicht die Rede ist, sondern ausschließlich von den seinerzeit den privaten
Banken, Sparkassen und sonstigen Versicherungs-
und Kreditorganisationen ausgehändigten Ausgleichsforderungen.
Zum zweiten. Wenn Herr Kollege Nöll von der Nahmer sagt, daß bei einer Notenbank normalerweise doch Verluste gar nicht zu erwarten seien, so möchte ich dazu grundsätzlich sagen: Herr Kollege Nöll von der Nahmer, eine Notenbank kann und soll, wenn sie ihre Aufgabe so erfüllen soll, wie es jeder von ihr erwartet, nicht ihre Politik nach Rentabilitätsgesichtspunkten wie ein privates Unternehmen betreiben.
Denn das bedeutet doch, daß etwa die Diskontsenkung, die wir zugunsten unserer gesamten Volkswirtschaft im vergangenen Jahr von 6 auf nunmehr 3 1/2 % durchgeführt haben, dann nicht möglich gewesen wäre, wenn die Notenbank restlos darauf angewiesen wäre, ihre Politik nur nach reinen Rentabilitätsgesichtspunkten zu betreiben, und das darf auch für die Zukunft nicht so sein.
Andererseits ist es nach unseren Untersuchungen im Ausschuß für Geld und Kredit völlig unbestreitbar, daß die Notenbank, wenn sie etwa unter ein Niveau von 4 bis 4 1/2 % beim Diskont heruntergehen will, nicht mehr in der Lage wäre, auf die Verzinsung der ihr doch ohne ihren eigenen Willen im Zuge der Währungsreform zugefallenen Ausgleichsforderungen zu verzichten. Die Verzinsung der Ausgleichsforderung ist notwendig, um die unabhängige Notenbankpolitik zu gewährleisten. Es ist eine zweite Frage, ob und wie später einmal das Problem dieser Ausgleichsforderungen, die bei dem Notenbanksystem ruhen, gelöst werden kann.
Ich möchte auch darauf hinweisen, Herr Kollege Nöll von der Nahmer, daß Verluste, und zwar außerordentlicher Art, die eine erhebliche Reservebildung erforderlich machen, für das Notenbanksystem gar nicht so außerhalb des Bereichs der Möglichkeit liegen, nicht aus unserem innerwirtschaftlichen Bereich. Ich erinnere Sie an den Fall Brasilien des vergangenen Jahres, und ich möchte darauf hinweisen, daß uns wahrscheinlich, wenn wir einmal etwas nach Westen blicken, in absehbarer Zeit auch noch Verluste aus einem anderen großen Land, das dauernd mit einer inflationistischen Politik zu kämpfen hat, bevorstehen können, die dann ebenfalls von der deutschen Volkswirtschaft ferngehalten werden müssen.
Nun lassen Sie mich noch etwas zu der Frage sagen, ob durch die vorgesehene Errichtung eines Tilgungsfonds für die Ausgleichsforderungen — wohlgemerkt nicht des Bundesnotenbanksystems, sondern für die Ausgleichsforderungen, die sich bei den Banken, Sparkassen, Bausparkassen und Versicherungen befinden — in irgendeiner Weise die Frage des Fiananzausgleichs zwischen Bund und Ländern präjudiziert wird. Herr Kollege Nöll von der Nahmer hat darauf hingewiesen, daß der Finanzausschuß des Bundesrats gewisse Bedenken geltend gemacht hat. Ich darf dem Herrn Kollegen Nöll von der Nahmer nur sagen, daß der Wirtschaftsausschuß des Bundesrates auch § 1a dieser Vorlage bereits in vollem Umfange gebilligt hat,
— und das Initiativgesetz unter c) obendrein —,
weil er nämlich davon überzeugt ist, daß nun ein-
mal die Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber den liquidierenden Instituten, gegenüber der Wertpapierbereinigung, in allen diesen Fällen, in denen Ausgleichsforderungen eingelöst werden müssen, eine wirtschaftliche Notwendigkeit ist, um die sich niemand herumdrücken kann, sollen nicht schwere Schäden für das gesamte Kreditwesen unserer Volkswirtschaft entstehen.
Aber nun etwas Weiteres. Gerade dieses Initiativgesetz, das unter Punkt c vom Kollegen Seuffert schon begründet und das im Ausschuß für Geld und Kredit einstimmig angenommen worden ist, verpflichtet praktisch die Länder dazu, von den 30 Millionen DM, die in den Tilgungsfonds jährlich eingestellt werden sollen weil sie in diesem Ausmaß notwendig sind, einen Betrag von 20 Millionen DM aufzubringen, d. h. zwei Drittel der gesamten Reservierung für diese notwendigen Zwecke kommen ohnehin aus dem Sektor der Landeszentralbanken. Damit ist die überwiegende Mitverantwortlichkeit dieses Teiles unseres Notenbanksystems in vollem Umfange hergestellt worden.
Zum zweiten Punkt. Es ist kein Wort darüber gesagt, wie Bund und Länder gedenken, mit diesem Problem fertig zu werden. Das bleibt nach wie vor Aufgabe des endgültigen Finanzausgleichs. Dem Bund wachsen unter Umständen jetzt Forderungen gegen die Länder zu, die er dann in irgendeiner Weise regeln und geltend machen muß. Zum zweiten ist es eine Frage, wie unser Bundesnotenbanksystem endgültig aussehen wird. Beide Fragen haben wir in diesem Bundestag nicht lösen können. Ich will jetzt niemandem deswegen eine Verantwortung oder eine Schuld zuschreiben; ich stelle nur die Tatsache fest, daß es so ist. Aber weil das nun im gesetzgeberischen Bereich nicht gelöst werden konnte, deshalb können darunter nicht zwingende Notwendigkeiten der gesamten Wirtschaft notleiden. Eine Lösung mußte gefunden werden. Im letzten handelt es sich hier um öffentliche Verpflichtungen von Bund und Ländern. Diesen Verpflichtungen wird in dem notwendigen wirtschaftlichen Ausmaß durch eine Verminderung des Gewinnanteils von Bund und Ländern an der Bundesnotenbank und an den Landeszentralbanken zunächst einmal Rechnung getragen. Ich glaube, daß diese Lösung, die hier in völliger Übereinstimmung unseres gesamten Ausschusses, in völliger Übereinstimmung auch mit der Bank deutscher Länder gefunden worden ist und die uns im übrigen gestattet, im nächsten Bundestag das Problem der Finanzauseinandersetzung zwischen Bund und Ländern zú lösen, das Beste ist, was aus dieser Situation im Augenblick herausgeholt werden konnte. Ich bin deshalb nach wie vor der Meinung, daß das ganze Haus allen Anlaß hätte, dieser notwendigen Zwischenlösung zuzustimmen.
Das Wort hat der Abgeordnete Jaffé.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu § 1 a: Wie schon berichtet ist, hat sich auch der Haushaltsausschuß mit diesem Gesetz sehr eingehend beschäftigt. Gerade dieser Paragraph, der die Details über die Verteilung des Gewinns der Bank deutscher Länder beinhaltet, war für den Haushaltsausschuß deswegen besonders interessant, weil in diesem Ausschuß angesichts der angespannten Deckungslage des Haushalts ein natürliches Interesse daran bestand, einen möglichst hohen Anteil aus dem Gewinn der BdL für sich zu beanspruchen. Man kam dabei auf die Erörterung der grundlegenden Frage, ob es die primäre Aufgabe der BdL sein könne, den Haushalt finanzieren zu helfen, oder ob die BdL nicht überwiegend andere Aufgaben habe. Es kann kein Zweifel sein, daß ihr im Interesse der Stabilität des gesamten Finanzgefüges und ferner der Stabilität der Währung natürlich wesentlich wichtigere Aufgaben erwachsen und daß die Richtlinie für die Aufteilung der jährlichen Überschüsse in ihrer Betriebsrechnung nicht die sein kann, möglichst viel an den Bund abzuliefern, so angenehm es auch haushaltsmäßig für den Bund sein mag, sondern daß andere Dinge vorzugehen haben.
Infolgedessen waren wir durchaus der Auffassung, daß die im Ausschuß für Geld und Kredit erarbeitete Aufteilung zweckmäßig sei, insbesondere was die Rücklagen angeht. Damit komme ich automatisch auf die Frage der Ziffer 4. Ich muß sagen, daß auch ich etwas die Bedenken von Kollegen Nöll von der Nahmer geteilt habe und auch heute noch teile, daß es nämlich vielleicht doch nicht ganz opportun ist, _die durch den Art. 107 des Grundgesetzes vorgesehene endgültige Regelung unserer Finanzverfassung — denn das ist vielleicht noch mehr als der Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern — in etwa zu präjudizieren. Und etwas präjudiziert scheint sie mir doch zu sein. Ich darf aber sagen, daß wir trotzdem der Bereitstellung eines Fonds in der vorgesehenen Höhe — und die Höhe scheint sowohl nach Gesichtspunkten, die mit der Größenordnung des voraussichtlichen Gewinns als auch nach den Gesichtspunkten, die mit dem Verwendungszweck des Fonds zusammenhängen, richtig gegriffen zu sein — durchaus sympathisch gegenüberstehen. Er gewinnt gerade im jetzigen Moment ein besonders aktuelles Interesse, weil — bitte denken Sie, meine Damen und Herren, an das Londoner Schuldenabkommen, das ja doch in allerkürzester Zeit ratifiziert und zur Folge haben wird, daß die Wiederaufnahme der Bedienung der Auslandsschulden in absehbarer Zeit wieder beginnt — gerade die Kreditinstitute, in erster Linie die verlagerten Hypothekenbanken aus dem Osten, gezwungen sein werden, ihren Verpflichtungen gegenüber ihren ausländischen Gläubigern für ihre Anleihen wieder nachzukommen, aber nicht in der Lage sind, diese Verpflichtungen zu erfüllen, wenn man ihnen nicht einen Teil ihrer Ausgleichsforderungen abkauft. Und das ist in diesem Absatz besonders vorgesehen. Aus diesem Grunde begrüßen wir besonders, daß man hier einen entsprechenden Fonds bilden will.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache zu § 1 und lasse abstimmen. Wer für die Annahme dieses Paragraphen ist, den bitte ich, die Hand zu heben. — Gegenprobe! — Gegen zwei Stimmen angenommen.
Ich rufe auf § 2, — Einleitung und Überschrift. — Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Das ist die Mehrheit. Diese Bestimmungen sind angenommen. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen.
Ich rufe zur
dritten Beratung
auf. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Wir treten in die Einzelberatung ein. Anträge sind nicht gestellt worden. Wir brauchen also nicht besonders
— die Berichtigung, die hier zum Präsidenten gegeben worden ist, wird berücksichtigt werden — über die einzelnen Paragraphen zu beraten und abzustimmen. Wir können gleich zur Schlußabstimmung schreiten. Wer für die Annahme des Gesetzes im ganzen ist, den bitte ich, sich zu erheben.
— Gegenprobe! — Gegen einige wenige Stimmen angenommen.
— Wir könnten den § 1 des Haushaltsgesetzes rasch verabschieden.
— Können Sie warten, Herr Abgeordneter Schoettle?
— Danke. Dann kommen wir zum nächsten Punkt der Tagesordnung — Punkt 5 b der gestrigen Tagesordnung —:
Zweite Beratung des von den Abgeordneten Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Dr. Blank und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über Gewährung von Ausgleichsforderungen an die Bank deutscher Länder (Nr. 4273 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Nr. 4479 der Drucksachen).
§ 1. — Wird das Wort gewünscht?
Herr Abgeordneter Nöll von der Nahmer, wollen Sie dazu sprechen?
— Der ganze Entwurf wird zurückgezogen. — Das Haus ist einverstanden.
Nunmehr Punkt 5 c der gestrigen Tagesordnung:
Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landeszentralbanken .
Der Entwurf ist begründet. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die Aussprache. Die erste Beratung ist abgeschlossen.
Ich rufe auf zur
zweiten Beratung.
§ 1, — § 2, — § 3, — Einleitung und Überschrift.
— Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Gegen einige wenige Stimmen angenommen. Die zweite Beratung ist abgeschlossen.
Ich rufe auf zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Wortmeldungen liegen nicht vor. — Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Anträge sind nicht angekündigt.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer für die Annahme des 'Gesetzes im ganzen ist, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige wenige Stimmen angenommen. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
Wir kehren zurück zum
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1953.
Das Wort hat der Abgeordnete Schoettle.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Berichterstatter zum Haushaltsgesetz möchte ich dem Hause das Ergebnis gemeinsamer Bemühungen verschiedener Herren im Hause und vom Finanzministerium über die Endsummen in § 1 vortragen. Hiernach ergibt sich folgendes.
Der Haushalt ist nach den Beschlüssen der zweiten Lesung nicht ausgeglichen. Einnahmen und Ausgaben differieren. Es erregt kein besonderes Erstaunen, daß ein Einnahmeüberschuß entsteht, weil sowohl die Einnahmen wie die Ausgaben des Einzelplans 10 völlig fortgefallen sind. Da im Einzelplan 10 die Einnahmen geringer waren als die Ausgaben, muß naturgemäß beim Fortfall beider in der Endsumme die Höhe der Einnahmen über die der Ausgaben klettern. Die Einnahme wird also auf 27 439 406 400 DM, die Ausgabe auf 27 059 570 300 DM festgestellt, und zwar im ordentlichen Haushalt 24 204 816 600 DM an Einnahmen und 23 986 105 500 DM an Ausgaben, im außerordentlichen Haushalt 3 234 589 800 DM an Einnahmen und 3 073 464 800 DM an Ausgaben.
Ich darf noch darauf aufmerksam machen, daß sich normalerweise aus diesem Auseinanderfallen oder überhaupt aus dem Ergebnis eine Reihe von Änderungen sowohl im Einzelplan 60 wie auch im Haushaltsgesetz selber ergeben würden; aber das Haus hat vorhin nicht ganz konsequent den Anleiheplafonds in der Fassung des Haushaltsausschusses gebilligt, so daß wir also hier nicht darauf zurückzukommen brauchen. Welche Reparaturen das Haus in der dritten Beratung vornehmen will, muß ich ihm überlassen.
Ich schlage vor, diese Summen als das Ergebnis der zweiten Beratung zu beschließen. Schließlich kann ja dann der Ausgleich des Haushalts in der dritten Beratung durchgeführt werden.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wird das Wort zur Aussprache gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann können wir abstimmen. Wer für die Annahme des § 1 in der von dem Herrn Berichterstatter vorgeschlagenen Fassung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit. § 1 ist in der vorgeschlagenen Fassung angenommen.
Wir kommen nunmehr zu Punkt 6 der gestrigen Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bank deutscher Länder ;
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Nr. 4464 der Drucksachen).
Ich bitte den Abgeordneten Dr. Preusker um die Berichterstattung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich bei dieser Berichterstattung relativ kurz fassen. Dieser Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bank deutscher Länder will im wesentlichen dem Lastenausgleichsfonds die Möglichkeit eines Kreditplafonds in Höhe von 200 Millionen DM einräumen, genau: dem Sondervermögen Ausgleichsfonds der Bundesrepublik Deutschland.
Im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf sind aber ein paar kurze Bemerkungen notwendig. Erstens hat der Ausschuß mit Befriedigung festgestellt, daß der Plafond der Bundesrepublik Deutschland selber bei 1500 Millionen DM unverändert geblieben ist. Zum zweiten: Der Ausschuß hat einige ganz kleine, aber doch bedeutsame Änderungen des Textes vorgenommen, die Sie in dem gefetteten Druck auf der rechten Seite der Drucksache sehen. Es hieß in der Regierungsvorlage:
Die Bundesrepublik Deutschland einschließlich ... wird ihre zu Auszahlungen nicht sofort benötigten Kassenmittel bei der Bank deutscher Länder einlegen. Ausnahmen erfolgen nur im Einvernehmen mit der Bank deutscher Länder.
Der Ausschuß für Geld und Kredit war der Meinung, daß die Fassung etwas konkreter sein sollte, und hat den Text folgendermaßen geändert:
Die Bundesrepublik Deutschland und das Sondervermögen Ausgleichsfonds hab en ihre zu Auszahlungen nicht sofort benötigten Kassen. mittel bei der Bank deutscher Länder einzulegen.
Ich möchte ausdrücklich feststellen, daß der Bund bisher nie anders verfahren hat. Dem Bund gegenüber wäre es also nicht notwendig gewesen, diese Änderung vorzunehmen.
Auch die Länder sind nach dem derzeit geltenden Landeszentralbankengesetz gehalten, in gleicher Weise zu verfahren. Der Änderung liegt die, wie ich glaube, von dem ganzen Hause geteilte Auffassung zugrunde, daß schließlich mit den Geldern, die der Staat vom Steuerzahler als Steuern einzieht, die Landesregierungen nicht irgendwelche Geschäfte zu betreiben haben, sondern daß diese Gelder ausschließlich den nach den Haushaltsgesetzen vorbestimmten Zwecken zuzuführen sind. Wenn in einer Volkswirtschaft — wie es bei uns der Fall ist — schließlich 40 % des gesamten Volkseinkommens irgendwie über die öffentlichen Kassen geleitet und dann wieder haushaltsmäßig vorbestimmten Zwekken zugeführt werden, so ist in einem solchen Volumen an Geld eine währungspolitisch bedeutsame Transaktion enthalten, die nicht ohne jede Kontrolle vor sich gehen kann.
Ich sagte eben, auch die Länder sind gehalten, diese Vorschriften der Kassenhaltung bei den Landeszentralbanken zu beobachten. Der Ausschuß für Geld und Kredit hat das Gefühl bekommen, daß diese Vorschriften des alten Landeszentralbankengesetzes nicht überall in dem gleichen strengen Sinne gehandhabt worden sind, wie dies bei dem Bund bisher der Fall gewesen ist und sicher auch in Zukunft der Fall sein wird. Er hat es, weil das Bundesnotenbankgesetz und die entsprechenden Gesetze — falls es zu einem zweistufigen Notenbanksystem kommen sollte — noch nicht verabschiedet worden sind, für richtig befunden, mit dieser eindeutigen Konkretisierung der Verpflichtung zur Kassenhaltung beim Notenbanksystem auch noch einmal einen Auslegungshinweis hinsichtlich der Praxis bei den Landeszentralbanken zu geben. Gleichzeitig hat er aber gewünscht, daß diese öffentlichen Kassenmittel nicht unter allen Umständen zinslos bei dem Notenbanksystem gehalten werden sollen, sondern daß durchaus die Möglichkeit eröffnet wird, sie in der Form der Anlage in Ausgleichsforderungen für die öffentlichen Kassen zinsbringend zu machen. Diesem Zweck dient die Anfügung des letzten Satzes in § 1. Ich glaube, darüber braucht kein weiteres Wort verloren zu werden.
Im übrigen sind alle diese Überlegungen nur aus währungspolitischen Gesichtspunkten erfolgt. Wenn währungspolitische Bedenken nicht bestehen, ist das gesamte Notenbanksystem jederzeit in der Lage, im Einvernehmen mit den öffentlichen Stellen, d. h. Bund und Ländern in der Parallelauslegung, eine andersartige Anlage etwa bei Landesbanken zuzulassen.
Zum Schluß noch eine Bemerkung. Der Bundesrat hat in seinen Beschlüssen zu diesem Gesetz darauf hingewiesen, daß dieses Gesetz seiner Ansicht nach der Zustimmung des Bundesrats bedürfe. Die Bundesregierung hat von Anbeginn an den gegenteiligen Standpunkt vertreten. Der Ausschuß für Geld und Kredit des Bundestags hat sich dieser Auffassung in vollem Umfang angeschlossen. Ich darf dazu auf die Begründung verweisen, die dem ursprünglichen Regierungsentwurf beigegeben war und in der dargelegt wird, daß es sich hier um die Änderung von Besatzungsrecht handelt, die allein Angelegenheit des Bundestags, aber nicht des Bundesrats ist.
Ich bitte Sie, der Vorlage in der vom Ausschuß für Geld und Kredit abgeänderten Fassung zuzustimmen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich eröffne die zweite Beratung. Ich rufe auf § 1, — § 2, — Einleitung und Überschrift. — Wer diesen Bestimmungen zustimmen will, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen. Die zweite Beratung ist abgeschlossen.
Ich rufe auf zur
dritten Beratung
und eröffne die allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Ich schließe die allgemeine Aussprache. Anträge sind zur Einzelberatung nicht gestellt.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzes im ganzen ist, den bitte ich, sich von- seinem Platz zu erheben. — Gegenprobe! — Dieses Gesetz ist gegen einige Stimmen angenommen.
Damit ist Punkt 6 der gestrigen Tagesordnung erledigt.
Ich rufe Punkt 7 der gestrigen Tagesordnung auf:
Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes .
Verzichtet das Haus auf die Entgegennahme einer Begründung?
— Allgemeiner Verzicht.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache in erster Lesung. — Keine Wortmeldungen. Die Aussprache ist geschlossen.
Ich rufe auf zur
zweiten Beratung
§ 1, — § 2, — § 3, — Einleitung und Überschrift. — Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Einstimmige Annahme. Schluß der zweiten Beratung.
Ich rufe auf zur
dritten Beratung.
Das Wort zur allgemeinen Aussprache wird nicht gewünscht. Anträge sind nicht angekündigt.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzes im ganzen ist, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. — Gegenprobe! — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Meine Damen und Herren, damit ist die gestrige Tagesordnung erledigt. Wir fahren in der Erledigung der heutigen Tagesordnung fort.
— Zur Geschäftsordnung hat der Abgeordnete Ewers das Wort.
Ich beantrage, den Punkt 12 der Tagesordnung, den Bericht des Wahlprüfungsausschusses, vorzuziehen, damit er bestimmt heute noch erledigt wird. Er hält uns nicht auf und wird, wie ich hoffe, in einer Minute über die Bühne gegangen sein. Das ist nötig, weil wir dem Hause eine Mandatsänderung zu empfehlen haben.
Das Haus ist einverstanden. Ich rufe also auf:
Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses über die Wahlanfechtung des Wirtschaftsprüfers Dipl.-Kaufmann Professor Dr. Hanns Linhardt, wohnhaft Berlin-Lichterfelde-West, Jägerndorfer Zeile 10, gegen die Gültigkeit der Entscheidung des Landeswahlleiters des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22. Januar 1953 wegen der Berufung des Angestellten Hans-Paul Jaeger in den Deutschen Bundestag — AZ 152/52 — (Nr. 4492 der Drucksachen).
Das Wort zur Berichterstattung hat der Abgeordnete Ewers.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bericht ist schriftlich erstattet und enthält den Entwurf eines Beschlusses, den der Bundestag fassen soll; es ist nur ein Vorschlag des Ausschusses.
Ich habe zur Sache nur darauf hinzuweisen, daß es der erste Fall wäre, in dem der Bundestag einer Wahlanfechtung stattgibt. Das haben wir bisher im Hause noch nicht erlebt.
Ich bitte, eine Berichtigung in dem Schriftlichen Bericht vorzunehmen: auf Seite 4 der Drucksache Nr. 4492 heißt es in der zweiten Zeile des letzten Absatzes „unabhängig von der gegenwärtigen Rechtslage"; es muß „Rechtsfrage" heißen.
Besteht Klarheit über den jetzigen Text? Es muß in der Begründung nur statt „Rechtslage" „Rechtsfrage" heißen.
Ich eröffne die Aussprache. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich lasse abstimmen. Wer für den soeben gestellten Antrag ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle einstimmige Annahme fest. Punkt 12 der heutigen Tagesordnung ist erledigt.
Ich rufe auf Punkt 3 a und b der heutigen Tagesordnung:
a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen des Familienlastenausgleichs ;
b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Beihilfen für Familien mit Kindern (Nr. 4562 der Drucksachen).
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, für die Begründung der beiden Anträge je 10 Minuten und für die Aussprache insgesamt 40 Minuten vorzusehen. — Das Haus ist einverstanden. Wer begründet 3 a? — Das Wort hat der Abgeordnete Winkelheide.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wegen der vorgeschrittenen Zeit verzichten wir auf eine eingehende Begründung des Gesetzentwurfs und stellen den Antrag, die Vorlage dem Finanz- und Steuerausschuß zu überweisen.
Nicht dem Ausschuß für Sozialpolitik?
Nein.
Nur dem Finanz- und Steuerausschuß. Das Wort zur Begründung von 3 b hat der Abgeordnete Richter.
Richter (SPD), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ob die Zeit vorgeschritten ist oder nicht, die Frage der Gewährung von allgemeinen Kinderbeihilfen auf gesetzlicher Basis ist von so großer Bedeutung, daß der Bundestag auch in dieser Stunde und in dieser Woche noch die Zeit haben muß, nach Möglichkeit die Voraussetzung zu schaffen, daß in der nächsten Woche eine gesetzliche Regelung durch dieses Haus erfolgt.
Sie sollten mir deshalb gestatten, einige grundsätzliche Ausführungen zu unserem Antrag zu machen.
Die SPD-Fraktion bedauert außerordentlich, daß es bisher nicht möglich war, auf diesem Gebiet eine gesetzliche Regelung zu treffen, obwohl der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion über die Gewährung von allgemeinen Kinderbeihilfen die Drucksachennummer '774 trägt und am 23. März 1950 in diesem Hause eingebracht worden ist. Der Sozialpolitische Ausschuß hat sich mit dieser Drucksache befaßt. Ein Arbeitsstab im Bundesrat, zu dem neben Mitgliedern des Bundesrates auch noch
Sachverständige aus dem sozialen Leben der Bundesrepublik hinzugezogen wurden, hat sich ebenfalls mit dieser Angelegenheit befaßt. Der Sozialpolitische Ausschuß hat aus seiner Mitte eine Kornmission gewählt, und man hat sich gemeinsam mit Vertretern des Arbeitsstabes auf einen sogenannten Referentenentwurf, der das Datum 20. April 1951 trägt, verständigt. Als dieses Arbeitsergebnis im Sozialpolitischen Ausschuß des Bundestags zur Diskussion gestellt wurde, wurde von seiten der CDU-Fraktion erklärt, daß sie die Sache noch etwas ausgesetzt sehen möchte, da sie einen eigenen Gesetzentwurf im Bundestag einbringen wollte. Das ist dann auch mit der Drucksache Nr. 2427 vom 4. Juli 1951 geschehen. Im Unterschied zu dem Antrag der SPD, nach dem allgemeine Kinderbeihilfen an alle vom ersten Kind ab gewährt, die Beträge aus öffentlichen Mitteln genommen und die Durchführung bereits bestehenden Stellen wie Finanzämtern und Postämtern übertragen werden sollten -- es waren also keine neuen Behörden, sondern ein ganz einfaches Verfahren ohne wesentliche Kosten vorgeschlagen —, sah der CDU-Entwurf eine andere Regelung vor. Nach ihm sollten Familienausgleichskassen geschaffen, die Kinderbeihilfen erst ab drittem Kind gewährt werden und anderes mehr.
Wir haben alle Entwürfe in einem vom Sozialpolitischen Ausschuß erneut eingesetzen Unterausschuß beraten. Dabei sind wir zu einem Ergebnis gekommen, das praktisch dem entspricht, was in dem neuen SPD-Antrag Ihnen heute unterbreitet wird, den ich zu begründen die Ehre habe.
In ihm kommt — wenn ich das kurz erläutern darf — zum Ausdruck, daß die Leistungen vom dritten Kind ab gewährt werden sollen. Wir schlagen vor, daß erst vom 1. Oktober 1954 ab, also nach einem Jahr, die Kinderbeihilfen vom zweiten Kind ab gewährt werden sollen. Es wird weiter vorgesehen, daß nur der Kreis beihilfefähig ist, der die ganze Zeit unumstritten war. Die Höhe der Beihilfe beträgt 20 DM pro Kind und Monat. Auch das entspricht der einheitlichen Ansicht. Die Zahlung der Beihilfen soll vierteljährlich, und zwar im zweiten Monat des Vierteljahres, für die in Betracht kommenden Kinder an die Beihilfeberechtigten erfolgen. Die Beihilfen sollen frei sein von Steuern und Sozialabgaben und nicht der Pfändung unterliegen. All das entspricht dem Ergebnis der Verhandlungen. Die Beiträge sollen erstens durch Abgaben der Arbeitgeber entsprechend der von ihnen zu zahlenden Lohnsteuer und zweitens durch Zahlungen der Selbständigen aufgebracht werden, sofern letztere ein jährliches Einkommen über 3600 DM haben. Der Beitrag der Selbständigen beträgt 1 v. H. des 3600 DM übersteigenden Jahreseinkommens und die von den Arbeitgebern aufzubringenden Beiträge 10 v. H. der Lohnsteuer. Für die Beiträge ist Steuerfreiheit vorgesehen.
Als Institutionen zur Durchführung der Aufgaben ist eine gemeinsame Familienausgleichskasse sowohl für die in abhängiger Arbeit Stehenden als auch für die Selbständigen in einfachster, zweckentsprechendster Form vorgesehen. Als Organe dieser Familienausgleichskasse schlagen wir einen Vorstand, der aus 9 Mitgliedern, und einen Ausschuß, der aus 45 Mitgliedern besteht, vor.
Diese Vertreter sollen sich nicht nur aus den Sozialpartnern oder sonstigen Gruppen zusammensetzen, sondern der Bundestag soll sie nach dem bekannten System wählen, das für die Wahl und Zusammensetzung von Ausschüssen maßgebend ist, so daß alle Bevölkerungskreise, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, kirchliche Kreise und sonstige Stellen in diesem Ausschuß und auch in dem Vorstand der Familienausgleichskasse vertreten sind, da ja die Gewährung der Kinderbeihilfe durch die Familienausgleichskasse eine Angelegenheit ist, die das gesamte Volk angeht.
Für die Geschäftsführung ist ein Organ vorgesehen, das aus drei Mitgliedern besteht.
Als Zeitpunkt für das Inkrafttreten des Gesetzes schlagen wir den 1. Oktober dieses Jahres vor.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, daß wir mit der Vorlage nicht einfach unseren Vorschlag, den wir dem Hohen Hause im Jahre 1950 unterbreitet haben, wiederholen; denn dann könnten Sie uns erwidern: Das ist unannehmbar, das ist ein wahltaktisches Manöver, ihr wollt lediglich versuchen, jetzt noch etwas zu realisieren, was in den vergangenen zwei, drei Jahren nicht verwirklicht werden konnte. — Nein, wir schlagen Ihnen nur das vor, was sich aus den Diskussionen im Ausschuß und in den Kommissionen als Ergebnis herausgestellt hat. Da haben wir uns, und zwar alle Vertreter der Parteien, die daran teilgenommen haben, zu einem Kompromiß zusammengerauft, weil wir glaubten, daß noch von diesem Bundestag die gesetzliche Regelung der Gewährung von Kinderbeihilfen vorgenommen werden muß. Wir sind zu der Überzeugung gekommen, daß das jetzt nur noch auf dem Wege geht, den Ihnen die SPD-Fraktion mit dem Antrag Drucksache Nr. 4562 vorgelegt hat. Unser Verlangen läßt sich auch zeitlich noch verwirklichen, wenn der Sozialpolitische Ausschuß, dem ich diese Sache zu übertragen bitte, am kommenden Montag dazu Stellung nimmt und das Hohe Haus am nächsten Mittwoch die zweite und dritte Lesung dieses äußerst wichtigen Gesetzentwurfes vornimmt, damit eine Grundlage für den Familienausgleich geschaffen wird.
Ich darf noch auf eine Pressemitteilung eingehen. In einer Zeitung lautet die Überschrift zu einem Artikel „Kinderbeihilfen bleiben ein Wahlschlager — Gesetz in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu erwarten — Koalition nicht einig". Ich hoffe, daß das nicht eintritt und wir in der nächsten Woche feststellen können: Der Bundestag hat das Gesetz über die Gewährung von Kinderbeihilfen einstimmig beschlossen.
Ich bitte Sie daher, unserem Antrag zuzustimmen.
Die Anträge sind eingebracht und begründet. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen? — Keine. Dann schließe ich die Aussprache.
Zu dem Gegenstand des Tagesordnungspunktes 3 a ist Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen beantragt.
— Zu beiden, zu a und b?
— Wozu wünschen Sie das Wort? Ich hatte die Aussprache schon geschlossen.
— Zu dem Antrag? Bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte den Sprecher der sozialdemokratischen Fraktion, seinen Antrag dahin zu erweitern, daß sich der Bundestag verpflichtet, in der nächsten Woche die zweite und dritte Beratung dieses Gesetzentwurfes vorzunehmen.
— Verzeihen Sie, dann wird nämlich klar, ob Sie Wahlmache treiben oder nicht. Sie haben sich so lange Zeit gelassen, daß der Vorwurf, Sie trieben mit der Einbringung dieser Anträge in der letzten Minute Wahlmache, verständlich und berechtigt erscheint.
— Ihr Antrag ist auch nicht jüngsten Datums; Sie reden ja auch schon drei Jahre drum herum.
Also feierliches Gelöbnis: Der Bundestag verpflichtet sich, in der kommenden Woche die zweite und dritte Beratung des Gesetzentwurfs der SPD durchzuführen. Dann muß der Bundestag in der nächsten Woche, wie man bei uns zu Hause sagt, „Butter bei die Fische tun" und für sein Versprechen gradestehen.
Ich bitte also die SPD, da ich selber keinen Antrag stellen kann, ihren Antrag in diesem Sinne zu ergänzen. Erst dann ist garantiert, daß in der nächsten Woche nicht nur gepfiffen wird, sondern auch bewilligt werden muß.
Das Wort hat der Abgeordnete Wellhausen zur Abstimmung.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Damit aus den verschiedenen Anträgen keine Verwirrung entsteht, glaube ich, mich so zusammenfassen zu dürfen, daß ich bitte, Drucksache Nr. 4545, Antrag der CDU/CSU, FDP, DP, federführend an den Finanz- und Steuerausschuß — es handelt sich nämlich um die steuerliche Behandlung von Leistungen — und zur Mitberatung an den Sozialpolitischen Ausschuß zu überweisen.
Das Wort hat der Abgeordnete Richter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe, glaube ich, das Hohe Haus mit aller Deutlichkeit gebeten, dafür Sorge zu tragen, daß nächste Woche die zweite und dritte Lesung des Kinderbeihilfengesetzes erfolgt und daß es der Bundestag noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet. Es ist nicht notwendig, Herrn Renners Rat zu folgen und einen Beschluß in einer Sache zu fassen, die ich für selbstverständlich halte. Ich nehme an, daß heute noch gelten soll, was die ganze Zeit über von allen Zeitungen der Parteien und auch auf den Parteitagen zum Ausdruck gebracht wurde, wie beispielsweise nach Pressemeldungen auf dem Parteitag der CDU in Hamburg gelobt wurde, daß dieser Bundestag noch das Gesetz über die Kinderbeihilfen verabschieden soll. Ich bitte den Herrn Präsidenten, den Antrag der SPD auf Drucksache Nr. 4562 dem Sozialpolitischen Ausschuß überweisen zu lassen, da dieser die Materie auch bisher behandelt hat.
Das Wort hat der Abgeordnete Bausch zur Abstimmung.
Meine Damen und Herren! Da es sich offenkundig um einen Entwurf handelt, der finanzielle Auswirkungen hat, möchte ich beantragen, ihn auch an den Haushaltsausschuß zu überweisen.
Zur Abstimmung der Abgeordnete Richter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der SPD hat meines Erachtens keine finanziellen Auswirkungen, die den Bundeshaushalt irgendwie beeinflussen könnten. In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, daß die zur Gewährung der Kinderbeihilfen ab drittem Kind mit Wirkung vom 1. Oktober dieses Jahres notwendigen Mittel a) durch Beiträge der Arbeitgeber und b) durch Beiträge der Selbständigen aufgebracht werden. Da also hier die in Betracht kommenden Kreise die Mittel aufbringen und nicht der Bund selbst sie zu zahlen hat, halte ich die Überweisung des Antrages des Herrn Abgeordneten Bausch an den Haushaltsausschuß nicht für erforderlich. Ich wäre wirklich glücklich, wenn die CDU-Fraktion diesen Antrag zurückzöge.
Herr Abgeordneter Bausch, wollen Sie den Antrag nicht zurückziehen?
— Danke. Keine weiteren Wortmeldungen mehr zur Abstimmung? — Dann kommen wir zur Abstimmung.
Ich möchte ganz allgemein bemerken, daß ich Anträge von der Art, wie der Herr Abgeordnete Renner einen gestellt hat, sachlich nicht für zulässig halte. Ich glaube nicht, daß sich dieses Haus durch einen Beschluß für die Zukunft zu etwas verpflichten kann. Das einzige, was man tun könnte, wäre, jetzt zu beschließen, die zweite Lesung auf einen Tag der nächsten Woche anzuberaumen, wobei man dann allerdings wieder davon abhängig wäre, ob eine Vorlage da ist oder nicht. Ich halte darum Anträge dieser Art nicht für möglich. Die Fraktionen freilich könnten sich entsprechend den Anträgen kaum verpflichten.
Wir kommen zur Abstimmung. Es ist also beantragt — um das zu wiederholen — die Überweisung des Punktes 3 a an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen als federführenden Ausschuß; der Ausschuß für Sozialpolitik soll mitberaten. Bei Punkt 3 b ist es umgekehrt.
— Nur Ausschuß für Sozialpolitik?
Gut! Wer für die Annahme dieser Anträge ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Ich stelle einstimmige Annahme fest. Damit ist Punkt 3 der heutigen Tagesordnung erledigt.
Punkt 4 der Tagesordnung sollte bei dieser Besetzung des Hauses kaum beraten werden.
Ich glaube, wir sollten uns darauf beschränken, in den 25 Minuten, die uns bleiben, die Sachen zu erledigen, bei denen der Ältestenrat vorschlägt, auf eine Aussprache zu verzichten. Ist das Haus einverstanden?
Dann rufe ich auf Punkt 5 der Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 1. April 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über gewisse Angelegenheiten, die sich aus der Bereinigung deutscher Dollarbonds ergeben .
Ich nehme an, daß die Regierung auf eine besondere mündliche Begründung verzichtet und das Haus bereit ist, das Gesetz zu verabschieden, ohne eine Begründung seitens der Regierung anzuhören. Ist das Haus dazu bereit? —
Dann rufe ich in der ersten Beratung zur allgemeinen Aussprache auf. — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die erste Beratung.
Ich rufe auf in der
zweiten Beratung
Art. 1, — Art. 2, — Art. 3, — Art. 4, — Einleitung und Überschrift. — Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen eine Stimme angenommen. Ich schließe die zweite Beratung ab.
Ich eröffne die
dritte Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Anträge sind nicht gestellt. — Keine Wortmeldungen.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzes als Ganzes ist, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen zwei Stimmen angenommen. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
Meine Damen und Herren, ich rufe auf Punkt 8 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der, FU (BP-Z) betreffend Aufhebung von Beschlagnahmen für militärische Zwecke (Nrn. 4472, 4065 der Drucksachen).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Dr. Hasemann. Er scheint nicht hier zu sein.
— Sie verzichten auf Berichterstattung?
Der Antrag soll nach dem Ausschußbericht der Regierung als Material zugeleitet werden. — Keine Wortmeldungen.
Ich bitte die Damen und Herren, die dem Antrag Drucksache Nr. 4472 des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die überwiegende Mehrheit; angenommen.
Dann kommen wir zu Punkt 10:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland ;
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (Nr. 4494 der Drucksachen).
.
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Arndgen, den ich ebenfalls nicht im Saale sehe.
— Ich bitte um Entschuldigung. Sie sind an einem ganz ungewohnten Platz, Herr Abgeordneter Arndgen. Darf ich Sie bitten, das Wort zu nehmen.
— Sie verzichten?
— Sie auch! Meine Damen und Herren, es verzichtet alles!
Ich rufe auf die §§ 1, — 2, — 3, — 4, — 5, — 6,
—7,-8,-9,-10,-11,— 12,-13,— 13 a, — 13 b, — 14, — Einleitung und Überschrift. Keine Wortmeldungen dazu? — Ich bitte die Damen und Herren, die diesen aufgerufenen Paragraphen sowie der Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Das ist die Mehrheit; angenommen.
Ich komme zur
dritten Beratung.
Allgemeine Besprechung und Einzelbesprechung können entfallen. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Entwurf eines Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland in seiner Gesamtheit zuzustimmen wünschen, sich von ihren Plätzen zu erheben. — Das ist die Mehrheit; angenommen. Damit ist der Punkt 10 erledigt.
Punkt 12 ist bereits erledigt. Meine Damen und Herren, wünschen Sie weitere Punkte der Tagesordnung zu erledigen?
— Punkt 6:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Förderung des Wohnungsbaus für Umsiedler in den Aufnahmeländern und des Wohnungsbaus für Sowjetzonenflüchtlinge in Berlin ;
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene (Nr. 4317 der Drucksachen).
.
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Kuntscher.
— Man verzichtet auf Berichterstattung.
— Ja, das ist so ungewohnt!
Dann rufe ich in der zweiten Beratung auf die §§1,-2,-3,— —
— Zu § 2 Frau Abgeordnete Wolff!
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Namens und im Auftrage der sozialdemokratischen Fraktion habe ich folgendes zu sagen. Wir begrüßen das Gesetz, weil es dazu dienen soll, nun endlich einmal denen ein Heim zu geben, die unter dem Druck des Schicksals heimatlos geworden sind und nunmehr endlich wieder eine eigene Behausung haben sollen. Wir möchten aber eine Änderung des § 2 Abs. 2. Wenn von einer echten Förderung des Wohnungsbaus für Umsiedler und Sowjetzonenflüchtlinge in Berlin die Rede sein soll, muß § 2 Abs. 2 Satz 3 der Regierungsvorlage vollinhaltlich wiederhergestellt werden. Dieser Paragraph bestimmt nämlich, welcher Teil des Ausgleichsfonds endgültig belastet werden soll. Die Ausschußfassung sieht in Abänderung der Regierungsvorlage die Anrechnung auf die Wohnraumhilfe im Lastenausgleichsgesetz vor. Damit erfolgt eine Kürzung der so notwendigen Jahresbeiträge, die zum Wohnungsbau festgelegt worden sind, auf rund 300 Millionen DM pro Jahr. Wir sind nun der Meinung — und ich hoffe, daß sich das Hohe Haus dieser Meinung nicht verschließen kann —, daß die Belastung des Fonds, ganz gleich wann und zu welcher Zeit eine Rückzahlung erfolgen soll, untragbar ist, wenn der Wohnungsbau für die Sowjetzonenflüchtlinge und für die Vertriebenen und Umsiedler Wirklichkeit werden soll. Wir beantragen aus diesem Grunde Wiederherstellung der Regierungsvorlage, die ja in § 2 Abs. 2 Satz 3 die Nichtanrechnung deshalb vorgesehen hat, weil Jahresbeiträge von 300 Millionen DM ungekürzt dem sozialen Wohnungsbaufonds zugeführt werden sollen.
Wir bitten im Interesse der Umsiedler und der Sowjetzonenflüchtlinge das Hohe Haus, diesem unserem Antrag auf Wiederherstellung der Regierungsvorlage die Zustimmung zu geben.
Herr Abgeordneter Kather.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte, den eben gestellten Antrag abzulehnen. Es handelt sich bei diesem Gesetz um einen Teil des Kompromisses, das damals bei der dritten Lesung des Lastenausgleichsgesetzes zustande gekommen ist. Wir Antragsteller haben uns damals bereit erklärt, aus dem Fonds für das erste Jahr 1952 für diesen Zweck einen Betrag von 200 Millionen DM vorzufinanzieren. Es war ausdrückliche Abrede, daß dadurch keine Erhöhung des Gesamtbetrages, der ja zahlenmäßig im Lastenausgleich festgesetzt worden ist, erfolgen sollte, sondern nur eine Vorziehung. Der Antrag aber, den die Frau Kollegin hier soeben gestellt und begründet hat, würde eine Änderung des Lastenausgleichsgesetzes bedeuten und den Gesamtbetrag, der für die Wohnraumhilfe vorgesehen ist, um 200 Millionen DM erhöhen.
Wir haben uns im Ausschuß mit dieser Frage beschäftigt und gegen die Stimmen der jetzigen Antragsteller diese Fassung beschlossen, die Ihnen jetzt vorliegt und die genau der damals unter den Koalitionsparteien zustande gekommenen Vereinbarung entspricht.
Wir haben eine Lösung gewählt, die es ausschließt, daß insbesondere für die ersten Jahre irgendeine Minderung der Wohnraummittel eintritt. Es werden also für das Jahr 1952 500 Millionen DM und für die nächsten Jahre 300 Millionen DM gezahlt, wie es in dem Gesetz über den Lastenausgleich vorgesehen ist.
Ich bitte deshalb, den Antrag abzulehnen und es bei der Ausschußfassung zu belassen.
Herr Abgeordneter Renner.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist nicht der Augenblick, die Frage zu klären, woher und warum Flüchtling oder Umsiedler. Aber ich muß doch, um diese scheinbar so positive Darstellung Ihrer wohlwollenden Einstellung gegenüber dem Personenkreis, um den es jetzt geht, auf das richtige Niveau zu bringen, zu diesem Problem eine Sache vortragen.
Da wird nun aus öffentlichen Mitteln etwas getan zur Förderung des Wohnungsbaus für die Umsiedler in den Aufnahmeländern. Und wie wirkt sich das in der Praxis aus? Kommt das den Umsiedlern zugute? Oder wer profitiert davon? Das ist die Frage.
Ich habe hier ein Rundschreiben in der Hand: Allgemeiner Bauverein AG in Essen — das ist unser Essener städtischer gemeinnütziger Wohnungsbauverein, Kapital fast restlos in der Hand unserer Stadt, die ihrerseits wieder in der Hand eines kleinen Ablegers von Ihrem großen Konrad ist!
Nun aus dem Inhalt dieses Briefes einige Sätze: Allgemeiner Bauverein Essen
An unsere Mitglieder!
Wir haben an der Schwanenbusch-, Vollmerstraße und Oberschlesienstraße mit dem Bau von 191 Wohnungen im Rahmen des Programms für Sowjetzonenflüchtlinge begonnen. Die Wohnungen werden in einwandfreier Form mit eingerichteten Badezimmern und Linoleumfußboden erstellt und liegen in der Miete um 1,10 DM pro qm Wohnfläche.
— Nun der entscheidende Satz, auf den es mir ankommt.
Da anzunehmen ist, daß die Sowjetzonenflüchtlinge nur zu einem geringen Teil in der Lage sind, diese Mieten zu bezahlen, besteht die Möglichkeit, einen Wohnungstausch mit den Mietern durchzuführen, die wegen der Wohnlage oder wegen der Größe der Wohnungen bereit sind, die Miete von 1,10 DM je qm zu übernehmen.
Wir haben also den immerhin eigenartigen Tatbestand, daß für einen Personenkreis, den Sie bevorzugt behandeln wollen, etwas getan wird, was in der Endauswirkung aber nun nicht diesem Personenkreis zugute kommt, Herr Kather, sondern finanzkräftigeren Essener eingestammten Bürgern, um einmal das Wort zu gebrauchen.
Sehen Sie, da liegt der Hund begraben! Wenn man nämlich den Menschen helfen und sie aus ihren zur Zeit sehr üblen Unterbringungsräumen herausholen will, dann kommt es nicht nur darauf an, ein solches, nur halbes Gesetz zu machen, sondern man muß auch dafür sorgen, daß die Mieten in einem für die Umsiedler erträglichen Verhältnis gehalten werden. Dafür zu sorgen und das durchzusetzen, das haben Sie bisher noch nicht fertiggebracht!
Nur um diesen Zwiespalt und diese Halbheit in ihrer Maßnahme aufzudecken, habe ich zu der Sache etwas gesagt. Im übrigen sind wir natürlich auch dafür, daß den Kommunen zur Durchführung der Aufgaben, die bei ihnen nun einmal entstanden sind, die notwendigen Gelder gegeben werden.
Keine weiteren Wortmeldungen.
Ich komme zur Abstimmung. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Änderungsantrag Umdruck Nr. 1022 bezüglich § 2, welchen Frau Abgeordnete Wolff begründet hat, zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe.
— Meine Damen und Herren, es läßt sich auszählen. Ich bitte, die Hand noch einmal zu erheben. — Frau Abgeordnete Wolff, Sie sind nicht stimmberechtigt! — Ich bitte um die Gegenprobe. — Meine Damen und Herren, das zweite ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
Ich bitte die Damen und Herren, die § 2 in der vom Ausschuß vorgeschlagenen Fassung zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei Enthaltungen angenommen.
Ich rufe auf § 3, gleichzeitig § 1, über den noch nicht abgestimmt ist, — § 4, — § 5, — § 6, — § 7, — § 8, — § 9, — § 10, — § 11, — § 12, — Einleitung und Überschrift. — Ich bitte die Damen und Herren, die den aufgerufenen Paragraphen, der Einleitung und der Überschrift zuzustimmen wünschen, um ein Handzeichen. — Das ist die Mehrheit.
Damit kommen wir zur
dritten Beratung.
Die allgemeine Aussprache kann entfallen. Dann bitte ich die Damen und Herren, die dem Entwurf eines Gesetzes über die Förderung des Wohnungsbaus für Umsiedler in den Aufnahmeländern und des Wohnungsbaus für Sowjetzonenflüchtlinge in Berlin insgesamt zuzustimmen wünschen, sich zu erheben. — Das ist die Mehrheit; das Gesetz ist in der Schlußabstimmung angenommen.
Meine Damen und Herren, mir ist vorgeschlagen worden, den Antrag unter Punkt 9 der Tagesordnung:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Weiß, Margulies, Tobaben, Lampl und Genossen betreffend Mühlenwirtschaft ,
ohne Begründung und ohne Aussprache an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen. Sind Sie einverstanden?
— Die Überweisung ist erfolgt.
Der Vorsitzende des Beamtenrechtsausschusses hat mir mitgeteilt, daß die
Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung einer ruhegehaltfähigen Zulage an Richter und Staatsanwälte ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (Nr. 4487 der Drucksachen).
keine lange Zeit in Anspruch nehmen wird. Sind Sie damit einverstanden?
— Ich rufe das auf. Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Kleindinst. Der Schriftliche Bericht*) liegt vor; eine mündliche Ergänzung wird nicht mehr gewünscht.
Ich rufe auf § 1, — § 2, — § 3, — Einleitung und Überschrift — Keine Wortmeldungen. Ich bitte die Damen und Herren, die zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die überwiegende Mehrheit; angenommen.
Allgemeine Aussprache der
dritten Beratung.
Herr Abgeordneter Dr. Arndt!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion bedauert, daß der Beamtenrechtsausschuß sich nicht den Entwurf zu eigen gemacht hat, den die Länderjustizminister unter dem Datum des 10. April einstimmig beschlossen hatten und der auch bereits die Zustimmung einiger Landesregierungen gefunden hatte. In der Ausschußberatung habe ich diesen Entwurf der Landesjustizminister zum Antrag erhoben, aber er hat leider nur die Stimmen der sozialdemokratischen Mitglieder bekommen. Der Ausschußantrag, dem auch wir dann selbstverständlich zustimmten und der ohne diese Zustimmung keine Mehrheit gefunden hätte, wird über die in jedem Fall erforderliche Gesetzgebung eines jeden Landes hinaus erst noch eine Verständigung der Länder untereinander über die Einzelheiten notwendig machen. Dies ist ein Mangel des Ausschußantrags, weshalb wir dem Entwurf der Landesjustizminister den Vorzug gegeben hätten; denn der Gesetzentwurf in der Ausschußfassung schließt die doppelte Gefahr nicht aus. daß wir entweder eine die Rechtseinheit im Justizwesen beeinträchtigende Unterschiedlichkeit in der Richterbesoldung bekommen oder daß unser Gesetz ohne Wirkung bleibt, weil die Länder sich vielleicht nicht über die Art der Ausführung einigen können.
Trotzdem begrüßen wir das Gesetz als einen Fortschritt. Es entsperrt die Regelung der Gehälter für bestimmte Gruppen der Richter und Staatsanwälte mit der einzig en Begrenzung, daß die im Gesetz bezifferten Endgrundgehälter nicht überschritten werden dürfen. Im schriftlichen Ausschußbericht ist dazu gesagt, daß die Länder nicht nur eine Erweiterung der Besoldungsstufen, sondern auch eine Änderung der Besoldungsgruppen vornehmen können. Der Sinn des Gesetzes ist also
*) Siehe Anlage 2 Seite 13832
nicht, den bisherigen Besoldungsstufen lediglich am Schluß noch eine weitere und letzte hinzuzufügen, sondern das Gesetz räumt den Ländern die Freiheit ein, insbesondere auch die Zeitspannen zwischen den Besoldungsstufen zu verkürzen und die Anfangsgehälter zu erhöhen.
Die Aufgabe des Gesetzes ist es, den Weg zu einer justizeigenen Art der Besoldungsordnung vorzubereiten, und zwar gerade zu dem Zweck, die brennenden Nachwuchssorgen der Rechtspflege zu lindern. Die Neuregelung wird den Richtern und Staatsanwälten also nicht um ihrer Person willen, auch nicht zum Zwecke einer Bevorzugung oder wegen ihrer wirtschaftlichen Lage als Gehaltsempfänger gewährt, die sie mit anderen Angehörigen des öffentlichen Dienstes teilen. Entscheidend ist vielmehr, daß es in der Gerichtsbarkeit und ähnlich auch im Erziehungswesen anders als in den hierarchisch aufgebauten Verwaltungen keine eigentlichen Laufbahnen gibt, sondern die Eingangsstelle grundsätzlich auch die Endstelle ist und sogar sein soll. Darum ist es notwendig, um der Rechtspflege willen und somit zum Nutzen von Volk und Staat zu einer justizeigenen Besoldungsart zu kommen, die am Ende mit dem Richtergesetz zu verbinden sein wird, an dessen Dringlichkeit immer wieder zu erinnern ist.
Einer allgemeinen Besoldungsreform wird durch die gegenwärtigen Notmaßnahmen nicht vorgegriffen. Wir werden darauf dringen, daß mit der Besoldungsreform für den gesamten öffentlichen Dienst ernst gemacht wird, wobei im einzelnen noch manche Verzerrungen auszugleichen sein werden, insbesondere die so unzulängliche Besoldung der Polizeibeamten. Aber die Einsicht, daß allgemein das Besoldungsrecht reformbedürftig ist, kann nicht ausschließen, dieses Gesetz als Notmaßnahme aus seinen besonderen und einzigartigen Gründen heraus zu erlassen.
Ich darf dankbar feststellen, daß der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Beamte in so großer Zahl innerhalb seiner Mitgliedschaft hat, volles Verständnis für die Erfordernisse beweist, die in der Rechtspflege und im Erziehungswesen bestehen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund weiß, daß die allgemeine Besoldungsreform dadurch weder aufgeschoben noch aufgehoben werden kann.
Anders ist leider die unverständliche Haltung des in seiner Leitung bedauerlicherweise parteipolitisch einseitigen Deutschen Beamtenbundes. In den Beratungen des Beamtenrechtsausschusses war es oft peinlich zu beobachten, wie sich eine unsachliche Einflußnahme des Deutschen Beamtenbundes bemerkbar machte. Der Herr Bundesminister der Justiz, der sonst die Organisationen, die sich die Interessenvertretung zur Aufgabe gemacht haben, so heftig anzugreifen pflegt, hätte hier ein Wort finden sollen, um die Staatsnotwendigkeit eines justizeigenen Besoldungsfortschritts zu rechtfertigen. Diese Staatsnotwendigkeit darf nicht deshalb geringer bewertet werden, weil die Richterschaft keine bei einer Wahl gewichtige Massenorganisation darstellt. Unser Gesichtspunkt, der unsere Zustimmung zu dem Gesetz begründet, ist die Unabhängigkeit der Rechtspflege, deren Verwirklichung eine Pflege der Gerichtsbarkeit voraussetzt.
Herr Abgeordneter Dr. Kleindinst!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist richtig, daß eine Vereinbarung über die Besoldung der Richter und Staatsanwälte unter den Justizministerien der Länder vorlag. Wir haben uns in der Mehrheit aber nicht entschließen können, diese Vereinbarung zur Grundlage eines Bundesgesetzes zu machen, und zwar aus dem Grunde, weil wir gar nicht mehr die Zeit gehabt hätten, uns ein eigenes Urteil zu bilden und diese Vereinbarung so durchzuprüfen, daß wir sie zur Grundlage eines Bundesgesetzes hätten machen können. Wir wollten auch nicht die Verantwortung übernehmen, eine spätere bundesgesetzliche Regelung — in wieweit sie nun eine Rahmenregelung wird, bleibt ganz offen —, durch Zugrundelegung einer solchen Vereinbarung zu präjudizieren. Das war der Grund, warum wir eine Ermächtigung gegeben haben, mit einer Lockerung der Sperrvorschriften den Ländern die Gelegenheit zu geben, in eigener Verantwortung die Besoldung der Richter und Staatsanwälte zu ordnen.
Ich möchte hier nicht in den Wettbewerb von Beamtenbünden eintreten.
Aber eines möchte ich sagen. Der Gesetzentwurf hat zwei Beurteilungen erfahren. Ich habe das im Schriftlichen Bericht hervorgehoben. Die erste Begründung, die der Herr Justizminister von Nordrhein-Westfalen in der Begründung uns hier gegeben hat, war die, daß das Besoldungsrecht verbessert werden sollte. Auch die Stellungnahme der Bundesregierung lief darauf hinaus, daß, nachdem wir schon im Dritten Besoldungsänderungsgesetz allgemein die Gehälter verbessert hatten, diese Aufgabe der endgültigen Besoldungsordnung überlassen werden sollte. Bis hierhin ging die Auseinandersetzung in den Beamtenverbänden darüber, ob man einer Gruppe hinsichtlich der Besoldung eine bevorzugte Regelung zugestehen sollte. Wir haben aber unserem Gesetzesvorschlag zur Grundlage gemacht, den Ländern die Ermächtigung zu geben, und zwar deshalb, weil dadurch der besonderen Würdigung der Rechtsprechung in unserem Grundgesetz Rechnung getragen werden soll. Das ist ein Gesichtspunkt, der außerhalb der Auseinandersetzung der Beamtenbünde steht. Das ist auch der einzige Grund, warum wir ohne vorherige Besoldungsreform den Ländern jetzt schon eine solche Möglichkeit gegeben haben. Es war unsere Absicht, der Rechtsprechung unsere volle Würdigung zuteil werden zu lassen, wie sie ihr als der dritten Funktion nach dem Grundgesetz zuteil werden muß. Das wollte ich lediglich zur Begründung dieses Gesetzentwurfs und des Vorschlages des Beamtenrechtsausschusses hervorheben.
Herr Abgeordneter Dr. Reismann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will die Einzelheiten dieses Gesetzes nicht weiter vertiefen. Ich möchte nur zum Ausdruck ringen, daß das Zentrum zwar dem Gesetz zustimmt; ich muß aber doch dem Bedauern darüber Ausdruck geben, daß das Gesetz gegen-
über dem Entwurf, der hier vorgelegen hat, eine gewisse Einschränkung erfahren hat. Wir bedauern das. Wir betrachten es jedoch immerhin als einen Anfang im Sinne der Regelung, die von den Justizministern vorgeschlagen worden ist.
Keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe die allgemeine Besprechung. Einzelanträge sind nicht gestellt worden.
Ich bitte die Damen und Herren, die dem Gesetz über besoldungsrechtliche Rahmenvorschriften für Richter und Staatsanwälte in der Gesamtheit zuzustimen wünschen, sich zu erheben. — Das Gesetz ist in der Schlußabstimmung einstimmig angenommen worden.
Meine Damen und Herren, wünschen Sie, daß wir noch weitere Punkte der Tagesordnung erledigen?
— Offenbar nicht.
Ich darf Sie nur bitten, Ziffer 2 des Antrags des Ausschusses für Beamtenrecht unter II der Drucksache Nr. 4487 anzunehmen und damit den Antrag der Fraktion der FU — Nr. 3942 der Drucksachen — für erledigt zu erklären, indem Sie die Hand erheben. — Sie haben zugestimmt, daß dieser Antrag für erledigt erklärt wird.
Damit, meine Damen und Herren, schlage ich Ihnen vor, die heutige Sitzung zu beenden.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestags mit einer noch genau festzusetzenden Tagesordnung auf Mittwoch, den 1. Juli 1953, 13 Uhr 30, und schließe die 277. Sitzung.