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ID0127700400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 277. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1953 13789 277. Sitzung Bonn, Freitag, den 26. Juni 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . 13791B, 13814C Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1953 (Haushaltsgesetz 1953) (Nr. 4000 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Nr. 4500 der Drucksachen); dazu Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (Nrn. 4501 bis 4526) 13791B, 13820C Einzelplan 11 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit (Nr. 4511 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 1001, 1005) 13791C Arndgen (CDU): als Berichterstatter 13791C als Abgeordneter 13796B Kohl (Stuttgart) (KPD) 13791D Dr. Preller (SPD) 13792D, 13799A Storch, Bundesminister für Arbeit 13794D Renner (KPD) 13797C Frau Kalinke (DP) 13798A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 13799C Abstimmungen 13799D Einzelplan 20 — Haushalt des Bundesrechnungshofes (Nr. 4514 der Druck- sachen) 13800A Dr. Wuermeling (CDU), Berichterstatter 13800A Abstimmung 13800A Einzelplan 32 — Haushalt der Bundes- schuld (Nr. 4520 der Drucksachen) . . 13800B Wacker (CDU), Berichterstatter . 13800B Abstimmungen 13800D Einzelplan 35 — Haushalt der Verteidigungslasten (Nr. 4521 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 1001) 13801A Horn (CDU), Berichterstatter . . 13801A Fisch (KPD) 13801C Abstimmungen 13802B Einzelplan 40 — Haushalt der Sozialen Kriegsfolgeleistungen (Nr. 4522 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 1001) 13802C Gengler (CDU): als Berichterstatter 13802D Ergänzungszahlen zum Bericht . 13830 als Abgeordneter 13804C Renner (KPD) 13804A, 13805C Frau Kalinke (DP) 13804D Abstimmungen 13805D Einzelplan 45 — Haushalt der Finanziellen Hilfe für Berlin (Nr. 4523 der Drucksachen; Anträge Umdrucke Nrn 1001, 1006) 13805D Brandt (SPD) : als Berichterstatter 13805D als Abgeordneter 13807B Bausch (CDU) 13806B Müller (Frankfurt) (KPD) 13806C Abstimmungen 13807C Einzelplan 49 — Haushalt der Deutschen Vertreter in der Beratenden Versammlung des Europarates (Nr. 4524 der Drucksachen) 13807C Abstimmung 13807C Einzelplan 50 — Haushalt für Angelegenheiten des Europarats und verwandte Gebiete (Nr. 4525 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 1001) 13807D Dr. Pleiderer (FDP) . . . . 13807D, 13808B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 13808A Abstimmungen 13808B Einzelplan 60 — Haushalt der Allgemeinen Finanzverwaltung (Nr. 4526 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abg. Brookmann u. Gen. betr. Mittel für den Bau von Schwimmbädern in Schleswig-Holstein (Nm 4538, 4042 der Drucksachen) 13808C Wacker (CDU), Berichterstatter . 13808C Renner (KPD) 13810A Abstimmungen 13810C Haushaltsgesetz 13810D, 13820C Schoettle (SPD): als Berichterstatter . . . 13811A, 13820C als Abgeordneter . . . 13812C, D, 13813D Bausch (CDU) 13812B,D Renner (KPD) 13813A Jaffé (DP) 13813C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 13814A Seuffert (SPD) 13814C Abstimmungen . . . 13813D, 13814D, 13820D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Verteilung des erzielten Reingewinns der Bank deutscher Länder in den Geschäftsjahren 1950 und 1951 (Nr. 4239 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Nr. 4481 der Drucksachen) in Verbindung mit der Zweiten Beratung des von den Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Dr. Blank (Oberhausen) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über Gewährung von Ausgleichsforderungen an die Bank deutscher Länder (Nr. 4273 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Nr. 4479 der Drucksachen) sowie mit der Ersten, zweiten und dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landeszentralbanken (Nr. 4554 der Drucksachen) 13815A Seuffert (SPD), Berichterstatter . 13815B Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 13817B Dr. Preusker (FDP) 13818A Jaffé (DP) 13819B Abstimmungen . . . . 13817B, 13819D, 13820B Entwurf Nr. 4273 zurückgezogen . . . . 13820B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bank deutscher Länder (Nr. 4323 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Nr. 4464 der Drucksachen) 13820D Dr. Preusker (FDP), Berichterstatter 13821A Beschlußfassung 13821D Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Nr. 4561 der Drucksachen) . 13822A Beschlußfassung 13822A Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses über die Wahlanfechtung des Wirtschaftsprüfers Dipl.-Kaufmann Professor Dr. Harms Linhardt, wohnhaft Berlin-Lichterfelde-West, Jägerndorfer Zeile 10, gegen die Gültigkeit der Entscheidung des Landeswahlleiters des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22. Januar 1953 wegen der Berufung des Angestellten Hans-Paul Jaeger in den Deutschen Bundestag (Nr. 4492 der Drucksachen) 13822B Ewers (DP): zur Geschäftsordnung 13822B als Berichterstatter 13822B Beschlußfassung 13822C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen des Familienlastenausgleichs (Nr. 4545 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Beihilfen für Familien mit Kindern (Kinderbeihilfengesetz) (Nr. 4562 der Drucksachen) 13822C Winkelheide (CDU), Antragsteller 13822C Richter (Frankfurt) (SPD), Antragsteller 13822D zur Abstimmung: Renner (KPD) 13824A Dr. Wellhausen (FDP) 13824B Richter (Frankfurt) (SPD) . . . . 13824B, C Bausch (CDU) 13824C Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Sozialpolitik 13824D Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 1. April 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über gewisse Angelegenheiten, die sich aus der Bereinigung deutscher Dollarbonds ergeben (Nr. 4457 der Drucksachen) . 13825A Beschlußfassung 13825B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der FU betr. Aufhebung van Beschlagnahmen für militärische Zwecke (Nrn 4472, 4065 der Drucksachen) 13825B Beschlußfassung 13825B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland (Nr. 4295 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (Nr. 4494 der Drucksachen) . . 13825C Beschlußfassung 13825D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Förderung des Wohnungsbaus für Umsiedler in den Aufnahmeländern und des Wohnungsbaus für Sowjetzonenflüchtlinge in Berlin (Nr. 3905 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene (Nr. 4317 der Drucksachen, Umdruck Nr. 1016) 138251) Frau Wolff (SPD) 13826A Dr. Kather (CDU) 13826B Renner (KPD) 13826C Abstimmungen 13827A Beratung des Antrags der Abg. Dr. Weiß, Margulies, Tobaben, Lampl u. Gen. betr. Mühlenwirtschaft (Nr. 4465 der Drucksachen) 13827B Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 13827B Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung einer ruhegehaltfähigen Zulage an Richter und Staatsanwälte (Nr. 4193 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (Nr. 4487 der Drucksachen) 13827C Dr. Kleindinst (CSU): als Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 13832 als Abgeordneter 13828C Dr. Arndt (SPD) 13827C Dr. Reismann (FU) 13828D Beschlußfassung 13829A Nächste Sitzung 13829C Anlage 1: Ergänzungszahlen zum Bericht des Abg. Gengler über Ausgaben und Einnahmen des Einzelplans 40 des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1953, Haushalt der Sozialen Kriegsfolgeleistungen 13830 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer ruhegehaltfähigen Zulage an Richter und Staatsanwälte (Nr. 4487 der Drucksachen) 13832 Die Sitzung wird um 9 Uhr durch den Vizepräsidenten Dr. Schäfer eröffnet.
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    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 277. Sitzung Ergänzungszahlen zum Bericht des Abgeordneten Gengler (Seite 13803 A) Ausgaben und Einnahmen des Einzelplans 40 des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1953, Haushalt der Sozialen Kriegsfolgeleistungen Im Einzelplan 40 sind veranschlagt: Kap. Einnahme Ausgabe Zuschuß DM DM DM Einzelplan 40 Soziale Kriegsfolgeleistungen A. Ordentlicher Haushalt 4003 Kriegsfolgenhilfe 50 425 000 690 400 060 639 975 000 4004 Umsiedlung und Auswanderung 275 000 31 000 000 30 725 000 4005 Abführung der Ausgleichsabgaben an den Lastenausgleichsfonds — 1 610 000 000 1 610 000 000 4006 Leistungen des Bundes auf Grund des Lastenausgleichsgesetzes — 218 500 000 218 500 000 4007 Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von Angehörigen aufgelöster Dienststellen sowie ihrer Hinterbliebenen 32 550 000 732 000 000 699 450 000 4008 Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmäßigen Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes sowie ihrer Hinterbliebenen 130 000 329 300 000 329 170 000 4009 Kriegsopferversorgung 74 724 000 3 313 086 000 3 238 362 000 4010 Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer und Ehefrauen von Kriegsgefangenen — 10 000 000 10 000 000 (neu) A Ordentlicher Haushalt zusammen 158 104 000 6 934 286 000 6 776 182 000 B. Außerordentlicher Haushalt A 4009 Kriegsopferversorgung — 12 199 400 12 199 400 Einzelplan 40 zusammen 158 104 000 6 946 485 400 6 788 381 400 Deutcher Bundestsg — 277. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1953 13331 (Gengler) Im Einzelplan 11 sind veranschlagt: Kap. Einnahme Ausgabe Zuschuß DM DM DM Einzelplan 11 Bundesminister für Arbeit (sonstige Sozialleistungen) Ordentlicher Haushalt 1111 Arbeitslosenhilfe 2 000 000 910 800 000*) 908 800 000 1112 Betriebliche Altersfürsorge — 15 000 000 15 000 000 1113 Sozialversicherung 470 000 1 959 100 000**) 1 958 630 000 Einzelplan 11 zusammen 2 470 000 2 884 900 000 2 882 430 000 Sozialhaushalt (Epl. 40 und 11) Ordentlicher Haushalt 160 574 000 9 819 186 000 9 658 612 000 Sozialhaushalt (Epl. 40) Außerordentlicher Haushalt — 12199 400 12 199 400 Der gesamte umfaßt Sozialhaushalt des Bundes mithin insgesamt 160 574 000 9 831 385 400 9 670 811 400 1111 *) außerdem 185 000 000 DM Erstattung in 1113 **) außerdem 555 000 000 DM Schuldbuchforderungen 740 000 000 Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 277. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer ruhegehaltfähigen Zulage an Richter und Staatsanwälte (Nrn. 4193, 4487 der Drucksachen) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Kleindinst Der Bundesrat hat am 5. Dezember 1952 einen Gesetzentwurf über die Gewährung einer ruhegehaltfähigen Zulage an Richter und Staatsanwälte beschlossen, der die Länder in Abweichung von der Sperrvorschrift des § 8 Abs. 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts vom 6. Dezember 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 939) ermächtigen sollte, den Richtern und Staatsanwälten eine ruhegehaltfähige Zulage von jährlich 1200.— DM zu gewähren. Der Beschluß des Bundesrates vom 5. Dezember 1952 liegt noch vor der Verkündung des Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts vom 27. März 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 181). Die Bundesregierung war der Anschauung, daß Besoldungsverbesserungen zur Zeit und in der vorgeschlagenen Form für einzelne Gruppen des öffentlichen Dienstes nicht möglich seien. Maßnahmen zugunsten der Richter und Staatsanwälte sollten vielmehr der in Aussicht genommenen Besoldungsreform vorbehalten bleiben. Die Bundesregierung hat deshalb dem Gesetzentwurf des Bundesrates nicht zugestimmt. Dagegen haben sich die Fraktionen des Bundestages bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfes am 16. April grundsätzlich für eine besoldungsrechtliche Verbesserung der Dienstbezüge der Richter wegen der Anerkennung der Rechtsprechung als der dritten Staatsgewalt neben der Gesetzgebung und Verwaltung im Grundgesetz ausgesprochen und den Gesetzentwurf dem Ausschuß für Beamtenrecht zur Beratung überwiesen. Der Ausschuß für Beamtenrecht hat den Gesetzentwurf nach der Verabschiedung des Entwurfes eines Bundesbeamtengesetzes und neben der Behandlung anderer ebenfalls vordringlicher Gesetzentwürfe beraten. Er hat der im Grundgesetz betont festgelegten Stellung der Rechtsprechung (Artikel 1 Abs. 3, 92 und 98 Abs. 1) und ihrer durch die Zeitverhältnisse bedingten schwierigen Aufgaben Rechnung getragen. Dabei konnten die Staatsanwälte und weiter die Amtsnotare der badischen Landesteile des Landes Baden-Württemberg wegen deren richterlichen Eigenschaft und Aufgaben nicht ohne Berücksichtigung bleiben. Der Ausschuß hielt jedoch den Vorschlag des Gesetzentwurfes des Bundesrates durch das Dritte Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts für überholt und der besonderen Stellung der Richter im Grundgesetz nicht für angemessen. Die Justizministerien der Länder haben mit Rücksicht auf den Gesetzentwurf des Bundesrates den Vorschlag eines Bundesrahmengesetzes für die Besoldung der Richter und Staatsanwälte ausgearbeitet und ihn dem Ausschuß für Beamtenrecht zugeleitet. Der Ausschuß war sich über den Zweck des Gesetzentwurfes einig. Die Mehrheit des Ausschusses hat jedoch Bedenken getragen, ein Bundesgesetz ohne eingehende, durch das Ende der Legislaturperiode nicht mehr mögliche Beratung auf Einzelheiten der Besoldung der Richter und Staatsanwälte festzulegen und dadurch den nicht einfachen Fragen einer umfassenden Besoldungsreform und eines Besoldungsrahmengesetzes des Bundes vorzugreifen. Der Ausschuß hat deshalb ähnlich wie im Dritten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts hinsichtlich der Besoldung der Lehrkräfte eine Lockerung der Sperrvorschriften in den §§ 8 und 9 des Ersten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts vom (Dr. Kleindinst) 6. Dezember 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 939) vorgeschlagen, um den Ländern eine Änderung der Bezüge der Richter, Amtsnotare des ehemaligen Landes Baden und der Staatsanwälte zu ermöglichen. Eine Begrenzung dieser Ermächtigung ist lediglich insoweit vorgesehen, als sie die jährlichen Endgrundgehälter einschließlich etwaiger Stellenzulagen in der vorgesehenen Höhe aus den bisherigen in Betracht kommenden Besoldungsgruppen nicht überschreiten dürfen. Diese Endgrundgehälter bei den Dienstbezügen aus den bisherigen Besoldungsgruppen stimmen mit dem Vorschlag der Justizministerien der Länder überein. Diese Art der Regelung wurde deshalb vorgenommen, um nicht nur eine Erweiterung der Besoldungsstufen, sondern auch eine Änderung der Besoldungsgruppen zu erreichen. Dieses Gesetz gilt für die Richter und Staatsanwälte im Lande Berlin unmittelbar. Die Geltung für das Land Berlin ist rechtlich wegen der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte und der Verwaltungsgerichte bei Streitigkeiten aus dem neuen Gesetz notwendig. Außerdem dient die Geltung des Gesetzes im Lande Berlin der weiteren Rechtsangleichung im Bunde und im Lande Berlin. Bonn, den 18. Juni 1953 Dr. Kleindinst Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Josef Arndgen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Einzelplan 11 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit — weist gegenüber den Ansätzen des vorhergehenden Haushaltsjahrs nur einige wesentliche Änderungen aus. In diesem Einzelplan ist ein neues Kap. 1105 eingerichtet worden. Dieses neue Kapitel ist notwendig, weil dieses Hohe Haus in der Zwischenzeit ein Gesetz über die Errichtung eines Bundesarbeitsgerichtes beschlossen hat. Wenn dieses Gesetz auch noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet ist, so war es doch notwendig, für die personellen und sachlichen Ausgaben des Bundesarbeitsgerichts in den Einzelplan 11 einige Titel einzufügen.
    Des weiteren ist ein neues Kap. 1106 in diesen Haushaltsplan eingefügt worden, weil dem Hohen Hause der Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesversicherungsamtes vorliegt. Dieses Gesetz ist zwar auch noch nicht von diesem Hause verabschiedet. Es war aber doch notwendig, auch für das kommende Bundesversicherungsamt ein Kapitel für die sächlichen und personellen Ausgaben einzufügen.
    Ferner weist der Einzelplan 11 ein neues Kap. 1107 aus, in dem die sächlichen und personellen Ausgaben für ein Bundessozialgericht vorgesehen sind. Der Entwurf des einschlägigen Gesetzes ist auch noch nicht verabschiedet. Der Ausschuß für Sozialpolitik hat ihn aber durchgearbeitet, und es ist damit zu rechnen, daß dieses Gesetz noch verabschiedet wird, bevor der jetzige Bundestag auseinandergeht. Deshalb erschien es notwendig, auch für dieses Bundessozialgericht Titel für die sächlichen und personellen Ausgaben einzubauen.
    Dann ist im Kap. 1113 ein neuer Tit. 617 eingefügt worden. Dieser Titel ist notwendig, weil durch ein Gesetz vom Dezember des vergangenen Jahres die Grundbeträge in der Rentenversicherung um monatlich 5, 4 und 2 DM erhöht worden sind und diese Erhöhung einen Jahresansatz von rund 316 Millionen DM notwendig macht. Durch diese Änderung ist der Einzelplan 11 in seiner Endziffer auch gegenüber dem Ansatz, der in der Drucksache Nr. 4000, Einzelplan 11, angegeben war, erhöht worden. Der Haushaltseinzelplan 11 schließt nach den neuen Beschlüssen mit einer Ausgabe von 3 633 439 700 DM ab.
    Ich habe den Auftrag, Ihnen zu empfehlen, dem Einzelplan 11 entsprechend den Formulierungen in der Drucksache Nr. 4511 zuzustimmen.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich eröffne die Aussprache.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Kohl.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Kohl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben zum Bundeshaushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit eine Reihe von Änderungsanträgen ge-


    (Kohl [Stuttgart])

    stellt, die ich kurz begründen möchte. Zuerst verlangen wir die Streichung des Gehalts des Herrn Bundesarbeitsministers und seines Staatssekretärs. Wir stützen uns bei diesem Verlangen auf die in den letzten vier Jahren von seiten des Herrn Bundesarbeitsministers betriebene Politik, seine Ausarbeitung von Gesetzen — beispielsweise das Gesetz über die Aufsichtsräte, das Arbeitsgerichtsgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz —, Selbstverwaltungsgesetze, die besonders charakteristisch für den politischen Kurs sind, den der Herr Bundesarbeitsminister in den vergangenen Jahren eingeschlagen hat.
    Zu Kap. 1111 Tit. 300, Arbeitslosenfürsorgeunterstützung, verlangen wir eine Erhöhung der Mittel, und zwar dergestalt, daß eine wirklich praktische Hilfe für die Bezieher der Arbeitslosenfürsorgeunterstützungen in Erscheinung tritt. Sie haben in den letzten Tagen erneut darüber diskutiert, daß die Mittel der Arbeitslosenversicherung für das kommende Jahr in Höhe von 185 Millionen DM in Form von Bundesschuldverschreibungen abgegolten werden sollen. Wir lehnen bei dieser Position die Verwendung von Bundesschuldverschreibungen selbstverständlich ab und verlangen dafür Barzahlung.
    Wir sind weiter der Meinung, daß die alten gewerkschaftlichen Forderungen berücksichtigt werden sollten, nach denen ein Mittel von 50 % des zuletzt verdienten Lohnes eingesetzt werden soll. Ich darf daran erinnern, daß wir es waren, die bereits vor langer Zeit in diesem Hause eine Erhöhung der Arbeitslosenunterstützungssätze und der Sätze der Arbeitslosenfürsorge um 30% verlangt haben. Wenn wir einige nackte Zahlen nehmen, so müssen wir feststellen, daß im Jahre 1952 443 399 Arbeitslosenunterstützungsempfänger vorhanden waren, dagegen waren 713 552 Arbeitslosenfürsorgeunterstützungsempfänger vorhanden, insgesamt — ich stütze mich hier auf die statistischen Zahlen des Bundesarbeitsministeriums — 1 156 951 Personen. Das Mittel der Unterstützungsauszahlung liegt gerade bei den letzten bei 108 DM im Monat, und ich glaube, daß niemand bestreiten wird, daß mit diesem Unterstützungssatz ein halbwegs normales Leben überhaupt nicht bestritten werden kann. Wir sind der Auffassung, daß auch hier die Mittel im Etat eingesetzt werden müssen, die notwendig sind, daß die Zahlungen in der Form, wie sich die Bundesregierung das denkt — nämlich in Bundesschuldverschreibungen —, zu unterbleiben haben und daß die Zahlungen in bar erfolgen müssen.
    Dasselbe trifft auf Kap. 1113 Tit. 600 bis 601 zu, wo es sich um die Zuschüsse für die Grundbeträge zur Rentenversicherung der Arbeiter handelt.
    Wir haben hier die Tatsache zu verzeichnen, daß ein Antrag vorlag, der eine Erhöhung der Unterstützungssätze um 15, 12 und 10 DM vorsah. Dann wurde ein Kompromißvorschlag gemacht, der 10, 5 und 4 DM vorsah, und herausgekommen ist dabei eine Erhöhung der wirklich erbärmlichen Unterstützungssätze um 5, 4 und 3 DM. Auch hier tritt in Erscheinung, daß die Bundesregierung 555 Millionen DM, also in diesem Jahre 185 Millionen DM in Form von Bundesschuldverschreibungen gibt und damit die Rentenversicherung außerordentlich stark belastet.
    Wir sind der Meinung, daß nach den Erklärungen des Herrn Bundesfinanzministers auch in den nächsten Jahren eine Klarheit über die Etatgestaltung gar nicht zu erreichen sein wird. Der Antrag, der von Ihnen angenommen worden ist — nämlich die Geltung auch über dieses Jahr zu erstrecken —, wird in der praktischen Wirkung verpuffen, und Sie werden im nächsten Jahre genau dieselben Methoden anwenden wie gegenwärtig. Ich erinnere daran, daß der Kongreß des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Berlin die Erhöhung des Grundbetrags in der Rentenversicherung auf 600 DM verlangt hat und darüber hinaus die Erhöhung des Steigerungsbetrages für die Rentenversicherung auf 1,2 v. H. des Einkommens festlegen wollte.
    Meine Damen und Herren, Sie haben Gelegenheit, in den kommenden Wochen einiges von Ihren Wahlversprechungen unter Beweis zu stellen. Wenn bereits jetzt in dem Wahlaufruf der CDU davon gesprochen wird, allein für Arbeitslosenfürsorge, Renten und Kriegsopferfürsorge würden im Jahre 17,8 Milliarden DM ausgegeben, so entspricht das nicht den Tatsachen, da die Dinge wesentlich anders liegen.

    (Abg. Arndgen: Doch!)

    Wir sind der Meinung, daß auch in der Frage des Tit. 608 — dort trifft dasselbe zu — das Geld zum Ausbau einer wirklichen Hilfe für die Rentner und für die Körperbeschädigten sowie zu einer wirklichen Hilfe bei der Bekämpfung der Tuberkulose verwendet werden sollte und daß man den Bau von Kasernen dabei selbstverständlich zu unterlassen hat.

    (Glocke des Präsidenten.)

    — Noch einen Satz! — Der Herr Bundesarbeitsminister hat in der vergangenen Zeit leider vergessen, die Sanierung der Sozialversicherung im Bundestag zur Diskussion zu stellen. Er wird, wenn diese Regierung bestehen bleiben sollte, über die Frage der Sanierung der Sozialversicherung und der Arbeitslosenversicherung auch im neuen Bundestag hinweggehen. Da wir der Ansicht sind, daß eine solche Politik vor dem deutschen Volke nicht verantwortet werden kann, sind wir nicht bereit, diesem Etat die Zustimmung zu geben.