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ID0127701900

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    Deutscher Bundestag — 277. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1953 13789 277. Sitzung Bonn, Freitag, den 26. Juni 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . 13791B, 13814C Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1953 (Haushaltsgesetz 1953) (Nr. 4000 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Nr. 4500 der Drucksachen); dazu Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (Nrn. 4501 bis 4526) 13791B, 13820C Einzelplan 11 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit (Nr. 4511 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 1001, 1005) 13791C Arndgen (CDU): als Berichterstatter 13791C als Abgeordneter 13796B Kohl (Stuttgart) (KPD) 13791D Dr. Preller (SPD) 13792D, 13799A Storch, Bundesminister für Arbeit 13794D Renner (KPD) 13797C Frau Kalinke (DP) 13798A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 13799C Abstimmungen 13799D Einzelplan 20 — Haushalt des Bundesrechnungshofes (Nr. 4514 der Druck- sachen) 13800A Dr. Wuermeling (CDU), Berichterstatter 13800A Abstimmung 13800A Einzelplan 32 — Haushalt der Bundes- schuld (Nr. 4520 der Drucksachen) . . 13800B Wacker (CDU), Berichterstatter . 13800B Abstimmungen 13800D Einzelplan 35 — Haushalt der Verteidigungslasten (Nr. 4521 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 1001) 13801A Horn (CDU), Berichterstatter . . 13801A Fisch (KPD) 13801C Abstimmungen 13802B Einzelplan 40 — Haushalt der Sozialen Kriegsfolgeleistungen (Nr. 4522 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 1001) 13802C Gengler (CDU): als Berichterstatter 13802D Ergänzungszahlen zum Bericht . 13830 als Abgeordneter 13804C Renner (KPD) 13804A, 13805C Frau Kalinke (DP) 13804D Abstimmungen 13805D Einzelplan 45 — Haushalt der Finanziellen Hilfe für Berlin (Nr. 4523 der Drucksachen; Anträge Umdrucke Nrn 1001, 1006) 13805D Brandt (SPD) : als Berichterstatter 13805D als Abgeordneter 13807B Bausch (CDU) 13806B Müller (Frankfurt) (KPD) 13806C Abstimmungen 13807C Einzelplan 49 — Haushalt der Deutschen Vertreter in der Beratenden Versammlung des Europarates (Nr. 4524 der Drucksachen) 13807C Abstimmung 13807C Einzelplan 50 — Haushalt für Angelegenheiten des Europarats und verwandte Gebiete (Nr. 4525 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 1001) 13807D Dr. Pleiderer (FDP) . . . . 13807D, 13808B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 13808A Abstimmungen 13808B Einzelplan 60 — Haushalt der Allgemeinen Finanzverwaltung (Nr. 4526 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abg. Brookmann u. Gen. betr. Mittel für den Bau von Schwimmbädern in Schleswig-Holstein (Nm 4538, 4042 der Drucksachen) 13808C Wacker (CDU), Berichterstatter . 13808C Renner (KPD) 13810A Abstimmungen 13810C Haushaltsgesetz 13810D, 13820C Schoettle (SPD): als Berichterstatter . . . 13811A, 13820C als Abgeordneter . . . 13812C, D, 13813D Bausch (CDU) 13812B,D Renner (KPD) 13813A Jaffé (DP) 13813C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 13814A Seuffert (SPD) 13814C Abstimmungen . . . 13813D, 13814D, 13820D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Verteilung des erzielten Reingewinns der Bank deutscher Länder in den Geschäftsjahren 1950 und 1951 (Nr. 4239 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Nr. 4481 der Drucksachen) in Verbindung mit der Zweiten Beratung des von den Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Dr. Blank (Oberhausen) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über Gewährung von Ausgleichsforderungen an die Bank deutscher Länder (Nr. 4273 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Nr. 4479 der Drucksachen) sowie mit der Ersten, zweiten und dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landeszentralbanken (Nr. 4554 der Drucksachen) 13815A Seuffert (SPD), Berichterstatter . 13815B Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 13817B Dr. Preusker (FDP) 13818A Jaffé (DP) 13819B Abstimmungen . . . . 13817B, 13819D, 13820B Entwurf Nr. 4273 zurückgezogen . . . . 13820B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bank deutscher Länder (Nr. 4323 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Nr. 4464 der Drucksachen) 13820D Dr. Preusker (FDP), Berichterstatter 13821A Beschlußfassung 13821D Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Nr. 4561 der Drucksachen) . 13822A Beschlußfassung 13822A Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses über die Wahlanfechtung des Wirtschaftsprüfers Dipl.-Kaufmann Professor Dr. Harms Linhardt, wohnhaft Berlin-Lichterfelde-West, Jägerndorfer Zeile 10, gegen die Gültigkeit der Entscheidung des Landeswahlleiters des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22. Januar 1953 wegen der Berufung des Angestellten Hans-Paul Jaeger in den Deutschen Bundestag (Nr. 4492 der Drucksachen) 13822B Ewers (DP): zur Geschäftsordnung 13822B als Berichterstatter 13822B Beschlußfassung 13822C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen des Familienlastenausgleichs (Nr. 4545 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Beihilfen für Familien mit Kindern (Kinderbeihilfengesetz) (Nr. 4562 der Drucksachen) 13822C Winkelheide (CDU), Antragsteller 13822C Richter (Frankfurt) (SPD), Antragsteller 13822D zur Abstimmung: Renner (KPD) 13824A Dr. Wellhausen (FDP) 13824B Richter (Frankfurt) (SPD) . . . . 13824B, C Bausch (CDU) 13824C Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Sozialpolitik 13824D Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 1. April 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über gewisse Angelegenheiten, die sich aus der Bereinigung deutscher Dollarbonds ergeben (Nr. 4457 der Drucksachen) . 13825A Beschlußfassung 13825B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der FU betr. Aufhebung van Beschlagnahmen für militärische Zwecke (Nrn 4472, 4065 der Drucksachen) 13825B Beschlußfassung 13825B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland (Nr. 4295 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (Nr. 4494 der Drucksachen) . . 13825C Beschlußfassung 13825D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Förderung des Wohnungsbaus für Umsiedler in den Aufnahmeländern und des Wohnungsbaus für Sowjetzonenflüchtlinge in Berlin (Nr. 3905 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene (Nr. 4317 der Drucksachen, Umdruck Nr. 1016) 138251) Frau Wolff (SPD) 13826A Dr. Kather (CDU) 13826B Renner (KPD) 13826C Abstimmungen 13827A Beratung des Antrags der Abg. Dr. Weiß, Margulies, Tobaben, Lampl u. Gen. betr. Mühlenwirtschaft (Nr. 4465 der Drucksachen) 13827B Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 13827B Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung einer ruhegehaltfähigen Zulage an Richter und Staatsanwälte (Nr. 4193 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (Nr. 4487 der Drucksachen) 13827C Dr. Kleindinst (CSU): als Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 13832 als Abgeordneter 13828C Dr. Arndt (SPD) 13827C Dr. Reismann (FU) 13828D Beschlußfassung 13829A Nächste Sitzung 13829C Anlage 1: Ergänzungszahlen zum Bericht des Abg. Gengler über Ausgaben und Einnahmen des Einzelplans 40 des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1953, Haushalt der Sozialen Kriegsfolgeleistungen 13830 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer ruhegehaltfähigen Zulage an Richter und Staatsanwälte (Nr. 4487 der Drucksachen) 13832 Die Sitzung wird um 9 Uhr durch den Vizepräsidenten Dr. Schäfer eröffnet.
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    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 277. Sitzung Ergänzungszahlen zum Bericht des Abgeordneten Gengler (Seite 13803 A) Ausgaben und Einnahmen des Einzelplans 40 des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1953, Haushalt der Sozialen Kriegsfolgeleistungen Im Einzelplan 40 sind veranschlagt: Kap. Einnahme Ausgabe Zuschuß DM DM DM Einzelplan 40 Soziale Kriegsfolgeleistungen A. Ordentlicher Haushalt 4003 Kriegsfolgenhilfe 50 425 000 690 400 060 639 975 000 4004 Umsiedlung und Auswanderung 275 000 31 000 000 30 725 000 4005 Abführung der Ausgleichsabgaben an den Lastenausgleichsfonds — 1 610 000 000 1 610 000 000 4006 Leistungen des Bundes auf Grund des Lastenausgleichsgesetzes — 218 500 000 218 500 000 4007 Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von Angehörigen aufgelöster Dienststellen sowie ihrer Hinterbliebenen 32 550 000 732 000 000 699 450 000 4008 Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmäßigen Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes sowie ihrer Hinterbliebenen 130 000 329 300 000 329 170 000 4009 Kriegsopferversorgung 74 724 000 3 313 086 000 3 238 362 000 4010 Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer und Ehefrauen von Kriegsgefangenen — 10 000 000 10 000 000 (neu) A Ordentlicher Haushalt zusammen 158 104 000 6 934 286 000 6 776 182 000 B. Außerordentlicher Haushalt A 4009 Kriegsopferversorgung — 12 199 400 12 199 400 Einzelplan 40 zusammen 158 104 000 6 946 485 400 6 788 381 400 Deutcher Bundestsg — 277. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1953 13331 (Gengler) Im Einzelplan 11 sind veranschlagt: Kap. Einnahme Ausgabe Zuschuß DM DM DM Einzelplan 11 Bundesminister für Arbeit (sonstige Sozialleistungen) Ordentlicher Haushalt 1111 Arbeitslosenhilfe 2 000 000 910 800 000*) 908 800 000 1112 Betriebliche Altersfürsorge — 15 000 000 15 000 000 1113 Sozialversicherung 470 000 1 959 100 000**) 1 958 630 000 Einzelplan 11 zusammen 2 470 000 2 884 900 000 2 882 430 000 Sozialhaushalt (Epl. 40 und 11) Ordentlicher Haushalt 160 574 000 9 819 186 000 9 658 612 000 Sozialhaushalt (Epl. 40) Außerordentlicher Haushalt — 12199 400 12 199 400 Der gesamte umfaßt Sozialhaushalt des Bundes mithin insgesamt 160 574 000 9 831 385 400 9 670 811 400 1111 *) außerdem 185 000 000 DM Erstattung in 1113 **) außerdem 555 000 000 DM Schuldbuchforderungen 740 000 000 Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 277. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer ruhegehaltfähigen Zulage an Richter und Staatsanwälte (Nrn. 4193, 4487 der Drucksachen) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Kleindinst Der Bundesrat hat am 5. Dezember 1952 einen Gesetzentwurf über die Gewährung einer ruhegehaltfähigen Zulage an Richter und Staatsanwälte beschlossen, der die Länder in Abweichung von der Sperrvorschrift des § 8 Abs. 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts vom 6. Dezember 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 939) ermächtigen sollte, den Richtern und Staatsanwälten eine ruhegehaltfähige Zulage von jährlich 1200.— DM zu gewähren. Der Beschluß des Bundesrates vom 5. Dezember 1952 liegt noch vor der Verkündung des Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts vom 27. März 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 181). Die Bundesregierung war der Anschauung, daß Besoldungsverbesserungen zur Zeit und in der vorgeschlagenen Form für einzelne Gruppen des öffentlichen Dienstes nicht möglich seien. Maßnahmen zugunsten der Richter und Staatsanwälte sollten vielmehr der in Aussicht genommenen Besoldungsreform vorbehalten bleiben. Die Bundesregierung hat deshalb dem Gesetzentwurf des Bundesrates nicht zugestimmt. Dagegen haben sich die Fraktionen des Bundestages bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfes am 16. April grundsätzlich für eine besoldungsrechtliche Verbesserung der Dienstbezüge der Richter wegen der Anerkennung der Rechtsprechung als der dritten Staatsgewalt neben der Gesetzgebung und Verwaltung im Grundgesetz ausgesprochen und den Gesetzentwurf dem Ausschuß für Beamtenrecht zur Beratung überwiesen. Der Ausschuß für Beamtenrecht hat den Gesetzentwurf nach der Verabschiedung des Entwurfes eines Bundesbeamtengesetzes und neben der Behandlung anderer ebenfalls vordringlicher Gesetzentwürfe beraten. Er hat der im Grundgesetz betont festgelegten Stellung der Rechtsprechung (Artikel 1 Abs. 3, 92 und 98 Abs. 1) und ihrer durch die Zeitverhältnisse bedingten schwierigen Aufgaben Rechnung getragen. Dabei konnten die Staatsanwälte und weiter die Amtsnotare der badischen Landesteile des Landes Baden-Württemberg wegen deren richterlichen Eigenschaft und Aufgaben nicht ohne Berücksichtigung bleiben. Der Ausschuß hielt jedoch den Vorschlag des Gesetzentwurfes des Bundesrates durch das Dritte Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts für überholt und der besonderen Stellung der Richter im Grundgesetz nicht für angemessen. Die Justizministerien der Länder haben mit Rücksicht auf den Gesetzentwurf des Bundesrates den Vorschlag eines Bundesrahmengesetzes für die Besoldung der Richter und Staatsanwälte ausgearbeitet und ihn dem Ausschuß für Beamtenrecht zugeleitet. Der Ausschuß war sich über den Zweck des Gesetzentwurfes einig. Die Mehrheit des Ausschusses hat jedoch Bedenken getragen, ein Bundesgesetz ohne eingehende, durch das Ende der Legislaturperiode nicht mehr mögliche Beratung auf Einzelheiten der Besoldung der Richter und Staatsanwälte festzulegen und dadurch den nicht einfachen Fragen einer umfassenden Besoldungsreform und eines Besoldungsrahmengesetzes des Bundes vorzugreifen. Der Ausschuß hat deshalb ähnlich wie im Dritten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts hinsichtlich der Besoldung der Lehrkräfte eine Lockerung der Sperrvorschriften in den §§ 8 und 9 des Ersten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts vom (Dr. Kleindinst) 6. Dezember 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 939) vorgeschlagen, um den Ländern eine Änderung der Bezüge der Richter, Amtsnotare des ehemaligen Landes Baden und der Staatsanwälte zu ermöglichen. Eine Begrenzung dieser Ermächtigung ist lediglich insoweit vorgesehen, als sie die jährlichen Endgrundgehälter einschließlich etwaiger Stellenzulagen in der vorgesehenen Höhe aus den bisherigen in Betracht kommenden Besoldungsgruppen nicht überschreiten dürfen. Diese Endgrundgehälter bei den Dienstbezügen aus den bisherigen Besoldungsgruppen stimmen mit dem Vorschlag der Justizministerien der Länder überein. Diese Art der Regelung wurde deshalb vorgenommen, um nicht nur eine Erweiterung der Besoldungsstufen, sondern auch eine Änderung der Besoldungsgruppen zu erreichen. Dieses Gesetz gilt für die Richter und Staatsanwälte im Lande Berlin unmittelbar. Die Geltung für das Land Berlin ist rechtlich wegen der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte und der Verwaltungsgerichte bei Streitigkeiten aus dem neuen Gesetz notwendig. Außerdem dient die Geltung des Gesetzes im Lande Berlin der weiteren Rechtsangleichung im Bunde und im Lande Berlin. Bonn, den 18. Juni 1953 Dr. Kleindinst Berichterstatter
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    Rede von Margot Kalinke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Herren, meine Damen! Der Sprecher der Opposition hat sich hier mit der Höhe der sozialen Leistungen befaßt. Die Fraktion der Deutschen Partei ist nicht der Meinung, daß der Wert der Sozialpolitik danach beurteilt werden kann, wie hoch die Zahlen sind, die im sozialpolitischen Haushalt stehen.

    (Abg. Renner: Vielleicht nach der Höhe der Ministergehälter!)

    Wir sind vielmehr der Meinung, daß nicht die Höhe der sozialen Leistungen, sondern die Wirkung der sozialen Leistungen, ihre gerechte und sinnvolle Verteilung für eine verantwortungsbewußte Sozialpolitik entscheidend ist. Wir sind auch der Meinung und haben manches Mal an dieser Stelle entsprechende Kritik geübt, daß die Mittel der Steuerzahler, also die vom Staat als Zuschuß gegebenen Mittel, nicht denen gegeben werden sollen, die dieser Hilfe nicht bedürfen, sondern ebenso sinnvoll an- gewandt werden sollten und vor allem denjenigen zugute kommen müßten, die nicht in der Lage waren, aus eigener Kraft für die Sicherung ihres Lebens zu sorgen. Die Verquickung unserer Versicherung mit dem Gedanken der Versorgung und der Fürsorge, die seit dem Sozialversicherungs-
    Anpassungsgesetz immer mehr fortgeschritten ist, wird von uns ganz entschieden abgelehnt. Darum haben wir auch im Gegensatz zu der Opposition und ihren sozialen Plänen eine saubere Trennung von Versicherung, Versorgung und Fürsorge gefordert.
    Ich bedaure sehr, daß die fünf Minuten Redezeit es mir nicht ermöglichen, hier einmal Herrn Professor Preller eine Reihe von Fragen zu stellen. Ich möchte nur feststellen, daß die grundlegenden Anträge der Deutschen Partei, die seit 1949 in diesem Hause gestellt worden sind und deren Annahme die Voraussetzungen für die Einleitung der Sozialreform geschaffen hätte, von der Opposition und leider auch von einem Teil der Koalition abgelehnt worden sind. Hätten Sie schon damals unsere Anträge — so z. B. die Anträge auf „die Beseitigung der Zweiten Lohnabzugsverordnung", „die
    Schaffung einheitlichen Rechtes in der Sozialversicherung", „die Beseitigung der Fehler des Sozialanpassungsgesetzes" und viele mehr — angenommen und hätten Sie sie nicht im Ausschuß der Regierung als Material überwiesen und somit auf kaltem Wege beerdigt —, dann brauchten Sie nicht heute angesichts der Wahl unsere Anträge neu zu stellen.

    (Zurufe von der SPD.)

    Ich bedaure außerordentlich, daß Sie scheinbar von der Gleichberechtigung und der gerechten Rangfolge der Leistungen nichts verstehen wollen! Sie fordern in Ihrer Diskussion ja immer nur eines: eine Fortsetzung der Entwicklung zum Wohlfahrtsstaat, zu einer totalen Staatsbürgerversorgung, zu einer Einheitsorganisation und Einheitsversorgung, auch wenn Sie neue Worte dafür gefunden haben. Sie werden sicherlich nicht mehr in diesem Hause, Sie werden aber in der Öffentlichkeit Rede und Antwort stehen müssen, was Sie mit den verworrenen Plänen wirklich meinen. Wie ehrlich Sie es mit der Selbstverwaltung gemeint haben, meine Herren von der Opposition, das haben wir gerade vorgestern im Ausschuß erlebt. Sie haben bei der Angestelltenversicherung, die Wahlen in Berlin und die Gültigkeit des Selbstverwaltungsgesetzes und der Wahlordnung in Berlin hier durch Ihre Ablehnung unsere Anträge unmöglich gemacht. Jetzt müssen Sie mit uns gemeinsam nach Wegen suchen, um die Berliner Zuwahl zur Vertreterversammlung zu ermöglichen. Heute stellt die Deutsche Angestelltengewerkschaft die Anträge, die wir vor 2 Tagen im Ausschuß angenommen haben. Das ist nur die Folge davon, daß in dieser Gewerkschaft und in Ihrer Partei dieselben Genossen das jetzt als notwendig einsehen, was wir schon damals verwirklichen wollten, nämlich allen Deutschen gleiches Recht und allen Deutschen eine gleiche Möglichkeit zu geben. Das haben Sie nicht verwirklicht, indem Sie unsere Anträge abgelehnt haben.
    Wir sind auch der Auffassung, daß weder der Haushalt noch die sozialen Leistungen, die hier in diesen Jahren beschlossen worden sind, der sozialen Wirklichkeit und den sozialen Tatbeständen gerecht geworden sind. Wir wollen aber alle keine Neuordnung nach der Vorstellung der Opposition. Wir möchten nicht, wie es sich Herr Schellenberg und Herr Professor Preller vorstellen — das haben wir in dieser Woche leider erlebt —, innerhalb einer halben Stunde ein Gesetz über die Erhöhung der Steigerungsbeträge in der Rentenversicherung beschließen, nachdem Sie uns die Möglichkeit dazu seit langem verwehrt haben. Wir möchten auch nicht Reformen einleiten, die der Selbsthilfe und der Selbstverantwortung sowohl des einzelnen als auch der Familie und der Gemeinschaft in immer weiterem Umfange keinerlei Chance mehr geben,

    (Zuruf des Abg. Renner) sondern wir wollen


    (Glocke des Präsidenten)

    — und damit komme ich zum Schluß —, daß Zucht und Maß als Grundprinzipien der sozialen Neuordnung und der Gesetzgebung auch die Grundlagen der sozialen Erneuerung sind.
    In diesem Geist werden wir auch im neuen Bundestag mitarbeiten. Wir bedauern aber, daß in diesem Bundestag und in dieser Session die soziale Opposition in diesem Hause geglaubt hat, daß es besser sei, immer mehr zu fordern, statt mit uns gemeinsam nach Wegen zu suchen, den Menschen wirklich zu befreien von der Angst vor der sozia-


    (Frau Kalinke)

    len Not, aber auch von der Angst vor dem Funktionär und der Organisation und der sozialen Unsicherheit, die die Folge jeder kollektiven Lösung ist.

    (Beifall bei der DP. — Zurufe von der SPD und KPD.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Preller.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ludwig Preller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich höre eben, daß ich nur wenige Minuten zur Verfügung habe. Sie gestatten, daß ich nur einige Hauptpunkte herausgreife. Zu dem, was Frau Abgeordnete Kalinke gesagt hat, ist nicht viel zu bemerken. Sie sagt, die DP habe seit langer Zeit Anträge gestellt. Dann hätte sie j a im Ausschuß Gelegenheit gehabt, diese Anträge mit Hilfe der Regierungsmehrheit auch durchzubringen!

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Ich darf aber auf das eingehen, was der Herr Bundesarbeitsminister hier ausgeführt hat. Er hat gesagt, sein Verhältnis zum Bundesfinanzminister sei außerordentlich gut, und wir haben ja vorhin den demonstrativen Händedruck auf dieser Tribüne erlebt.

    (Abg. Arndgen: Ist das photographiert worden?)

    Wenn das so ist — und der Anschein hat es ja nun offensichtlich gemacht —, dann, sage ich, ist dieses Verhältnis allzu gut, und es ist die societas leonina, die hier offenbar obwaltet; d. h. der Herr Bundesfinanzminister ist eben der stärkere der beiden Brüder.

    (Heiterkeit.)

    Ich habe von der Schwäche des Bundesarbeitsministers gesprochen und erinnere in diesem Zusammenhang daran, daß er sich, wie wir wissen, gegenüber dem Justizminister in der Frage des Arbeitsgerichts nicht hat durchsetzen können; denn die an sich durchaus richtigen Gegankengänge des Herrn Bundesarbeitsministers sind eben vom Herrn Justizminister überrundet worden. Das gehört noch zu meinen vorigen Ausführungen.
    Zweitens: 'Wenn dieses Verhältnis zwischen den beiden Ministern so gut ist, dann möchte ich den Herrn Bundesfinanzminister fragen, was an den Ausführungen seiner Referenten wahr ist, die da sagen, daß das Fürsorgeprinzip vom Bundesfinanzminister für das entscheidende und richtige gehalten wird. Der Herr Bundesarbeitsminister hat mit Recht gesagt: Der Rechtsanspruch muß in der Versicherung Geltung haben. Der Referent des Bundesfinanzministers hat etwas anderes ausgeführt, und wir sind sehr daran interessiert, endlich einmal zu erfahren, ob der Arbeitsminister oder der Finanzminister die Grundlagen der Sozialpolitik in diesem Kabinett bestimmt.

    (Abg. Renner: Das wissen wir schon lange, daß das der Finanzminister ist!)

    Wenn nun der Herr Bundesarbeitsminister auf Grund dieses guten Verhältnisses gemeint hat, daß seine Politik doch die Sozialversicherung gestützt habe, so müssen wir ihm sagen, daß er dann an den Gedankengängen der Wissenschaft der letzten zehn Jahre einfach vorbeigegangen ist.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Ach je!)

    Denn alle entscheidenden wissenschaftlichen Veröffentlichungen haben dargelegt, daß das Kapitaldeckungsprinzip, von dem er indirekt wieder gesprochen hat, keine Gültigkeit mehr haben kann.
    Ich bedaure, daß der Herr Bundesarbeitsminister nicht das getan hat, was der Finanzminister und der Wirtschaftsminister getan haben, sich nämlich einen wissenschaftlichen Beirat zu bilden. Wenn er das getan hätte, könnte er nicht so wie eben gesprochen haben.
    Wir möchten endlich noch darauf hinweisen, daß wir durchaus die Arbeit der Beamten des Bundesarbeitsministeriums anerkennen.

    (Abg. Arndgen: Endlich einmal!)

    Wir sind nicht immer mit allem einverstanden gewesen, was auf Ihre Veranlassung die Herren haben ausarbeiten müssen.

    (Abg. Richter [Frankfurt]: Sehr richtig!)

    Aber, meine Herren, daß Sie dann die Arbeit dieser Beamten selbst noch im Ausschuß wieder verwässert und verschlechtert haben, ist nicht die Schuld der Beamtenschaft des Arbeitsministeriums, sondern daran ist die mangelhafte Führung des Arbeitsministeriums durch seinen Minister schuld!

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Becker [Pirmasens] : Es ist eines Professors unwürdig, so etwas zu sagen!)