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ID0127708700

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Metadaten
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    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
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    4. Herr: 1
    5. Abgeordneter: 1
    6. Preusker.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 277. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1953 13789 277. Sitzung Bonn, Freitag, den 26. Juni 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . 13791B, 13814C Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1953 (Haushaltsgesetz 1953) (Nr. 4000 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Nr. 4500 der Drucksachen); dazu Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (Nrn. 4501 bis 4526) 13791B, 13820C Einzelplan 11 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit (Nr. 4511 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 1001, 1005) 13791C Arndgen (CDU): als Berichterstatter 13791C als Abgeordneter 13796B Kohl (Stuttgart) (KPD) 13791D Dr. Preller (SPD) 13792D, 13799A Storch, Bundesminister für Arbeit 13794D Renner (KPD) 13797C Frau Kalinke (DP) 13798A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 13799C Abstimmungen 13799D Einzelplan 20 — Haushalt des Bundesrechnungshofes (Nr. 4514 der Druck- sachen) 13800A Dr. Wuermeling (CDU), Berichterstatter 13800A Abstimmung 13800A Einzelplan 32 — Haushalt der Bundes- schuld (Nr. 4520 der Drucksachen) . . 13800B Wacker (CDU), Berichterstatter . 13800B Abstimmungen 13800D Einzelplan 35 — Haushalt der Verteidigungslasten (Nr. 4521 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 1001) 13801A Horn (CDU), Berichterstatter . . 13801A Fisch (KPD) 13801C Abstimmungen 13802B Einzelplan 40 — Haushalt der Sozialen Kriegsfolgeleistungen (Nr. 4522 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 1001) 13802C Gengler (CDU): als Berichterstatter 13802D Ergänzungszahlen zum Bericht . 13830 als Abgeordneter 13804C Renner (KPD) 13804A, 13805C Frau Kalinke (DP) 13804D Abstimmungen 13805D Einzelplan 45 — Haushalt der Finanziellen Hilfe für Berlin (Nr. 4523 der Drucksachen; Anträge Umdrucke Nrn 1001, 1006) 13805D Brandt (SPD) : als Berichterstatter 13805D als Abgeordneter 13807B Bausch (CDU) 13806B Müller (Frankfurt) (KPD) 13806C Abstimmungen 13807C Einzelplan 49 — Haushalt der Deutschen Vertreter in der Beratenden Versammlung des Europarates (Nr. 4524 der Drucksachen) 13807C Abstimmung 13807C Einzelplan 50 — Haushalt für Angelegenheiten des Europarats und verwandte Gebiete (Nr. 4525 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 1001) 13807D Dr. Pleiderer (FDP) . . . . 13807D, 13808B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 13808A Abstimmungen 13808B Einzelplan 60 — Haushalt der Allgemeinen Finanzverwaltung (Nr. 4526 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abg. Brookmann u. Gen. betr. Mittel für den Bau von Schwimmbädern in Schleswig-Holstein (Nm 4538, 4042 der Drucksachen) 13808C Wacker (CDU), Berichterstatter . 13808C Renner (KPD) 13810A Abstimmungen 13810C Haushaltsgesetz 13810D, 13820C Schoettle (SPD): als Berichterstatter . . . 13811A, 13820C als Abgeordneter . . . 13812C, D, 13813D Bausch (CDU) 13812B,D Renner (KPD) 13813A Jaffé (DP) 13813C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 13814A Seuffert (SPD) 13814C Abstimmungen . . . 13813D, 13814D, 13820D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Verteilung des erzielten Reingewinns der Bank deutscher Länder in den Geschäftsjahren 1950 und 1951 (Nr. 4239 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Nr. 4481 der Drucksachen) in Verbindung mit der Zweiten Beratung des von den Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Dr. Blank (Oberhausen) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über Gewährung von Ausgleichsforderungen an die Bank deutscher Länder (Nr. 4273 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Nr. 4479 der Drucksachen) sowie mit der Ersten, zweiten und dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landeszentralbanken (Nr. 4554 der Drucksachen) 13815A Seuffert (SPD), Berichterstatter . 13815B Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 13817B Dr. Preusker (FDP) 13818A Jaffé (DP) 13819B Abstimmungen . . . . 13817B, 13819D, 13820B Entwurf Nr. 4273 zurückgezogen . . . . 13820B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bank deutscher Länder (Nr. 4323 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Nr. 4464 der Drucksachen) 13820D Dr. Preusker (FDP), Berichterstatter 13821A Beschlußfassung 13821D Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Nr. 4561 der Drucksachen) . 13822A Beschlußfassung 13822A Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses über die Wahlanfechtung des Wirtschaftsprüfers Dipl.-Kaufmann Professor Dr. Harms Linhardt, wohnhaft Berlin-Lichterfelde-West, Jägerndorfer Zeile 10, gegen die Gültigkeit der Entscheidung des Landeswahlleiters des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22. Januar 1953 wegen der Berufung des Angestellten Hans-Paul Jaeger in den Deutschen Bundestag (Nr. 4492 der Drucksachen) 13822B Ewers (DP): zur Geschäftsordnung 13822B als Berichterstatter 13822B Beschlußfassung 13822C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen des Familienlastenausgleichs (Nr. 4545 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Beihilfen für Familien mit Kindern (Kinderbeihilfengesetz) (Nr. 4562 der Drucksachen) 13822C Winkelheide (CDU), Antragsteller 13822C Richter (Frankfurt) (SPD), Antragsteller 13822D zur Abstimmung: Renner (KPD) 13824A Dr. Wellhausen (FDP) 13824B Richter (Frankfurt) (SPD) . . . . 13824B, C Bausch (CDU) 13824C Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Sozialpolitik 13824D Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 1. April 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über gewisse Angelegenheiten, die sich aus der Bereinigung deutscher Dollarbonds ergeben (Nr. 4457 der Drucksachen) . 13825A Beschlußfassung 13825B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der FU betr. Aufhebung van Beschlagnahmen für militärische Zwecke (Nrn 4472, 4065 der Drucksachen) 13825B Beschlußfassung 13825B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland (Nr. 4295 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (Nr. 4494 der Drucksachen) . . 13825C Beschlußfassung 13825D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Förderung des Wohnungsbaus für Umsiedler in den Aufnahmeländern und des Wohnungsbaus für Sowjetzonenflüchtlinge in Berlin (Nr. 3905 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene (Nr. 4317 der Drucksachen, Umdruck Nr. 1016) 138251) Frau Wolff (SPD) 13826A Dr. Kather (CDU) 13826B Renner (KPD) 13826C Abstimmungen 13827A Beratung des Antrags der Abg. Dr. Weiß, Margulies, Tobaben, Lampl u. Gen. betr. Mühlenwirtschaft (Nr. 4465 der Drucksachen) 13827B Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 13827B Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung einer ruhegehaltfähigen Zulage an Richter und Staatsanwälte (Nr. 4193 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (Nr. 4487 der Drucksachen) 13827C Dr. Kleindinst (CSU): als Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 13832 als Abgeordneter 13828C Dr. Arndt (SPD) 13827C Dr. Reismann (FU) 13828D Beschlußfassung 13829A Nächste Sitzung 13829C Anlage 1: Ergänzungszahlen zum Bericht des Abg. Gengler über Ausgaben und Einnahmen des Einzelplans 40 des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1953, Haushalt der Sozialen Kriegsfolgeleistungen 13830 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer ruhegehaltfähigen Zulage an Richter und Staatsanwälte (Nr. 4487 der Drucksachen) 13832 Die Sitzung wird um 9 Uhr durch den Vizepräsidenten Dr. Schäfer eröffnet.
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    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 277. Sitzung Ergänzungszahlen zum Bericht des Abgeordneten Gengler (Seite 13803 A) Ausgaben und Einnahmen des Einzelplans 40 des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1953, Haushalt der Sozialen Kriegsfolgeleistungen Im Einzelplan 40 sind veranschlagt: Kap. Einnahme Ausgabe Zuschuß DM DM DM Einzelplan 40 Soziale Kriegsfolgeleistungen A. Ordentlicher Haushalt 4003 Kriegsfolgenhilfe 50 425 000 690 400 060 639 975 000 4004 Umsiedlung und Auswanderung 275 000 31 000 000 30 725 000 4005 Abführung der Ausgleichsabgaben an den Lastenausgleichsfonds — 1 610 000 000 1 610 000 000 4006 Leistungen des Bundes auf Grund des Lastenausgleichsgesetzes — 218 500 000 218 500 000 4007 Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von Angehörigen aufgelöster Dienststellen sowie ihrer Hinterbliebenen 32 550 000 732 000 000 699 450 000 4008 Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmäßigen Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes sowie ihrer Hinterbliebenen 130 000 329 300 000 329 170 000 4009 Kriegsopferversorgung 74 724 000 3 313 086 000 3 238 362 000 4010 Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer und Ehefrauen von Kriegsgefangenen — 10 000 000 10 000 000 (neu) A Ordentlicher Haushalt zusammen 158 104 000 6 934 286 000 6 776 182 000 B. Außerordentlicher Haushalt A 4009 Kriegsopferversorgung — 12 199 400 12 199 400 Einzelplan 40 zusammen 158 104 000 6 946 485 400 6 788 381 400 Deutcher Bundestsg — 277. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1953 13331 (Gengler) Im Einzelplan 11 sind veranschlagt: Kap. Einnahme Ausgabe Zuschuß DM DM DM Einzelplan 11 Bundesminister für Arbeit (sonstige Sozialleistungen) Ordentlicher Haushalt 1111 Arbeitslosenhilfe 2 000 000 910 800 000*) 908 800 000 1112 Betriebliche Altersfürsorge — 15 000 000 15 000 000 1113 Sozialversicherung 470 000 1 959 100 000**) 1 958 630 000 Einzelplan 11 zusammen 2 470 000 2 884 900 000 2 882 430 000 Sozialhaushalt (Epl. 40 und 11) Ordentlicher Haushalt 160 574 000 9 819 186 000 9 658 612 000 Sozialhaushalt (Epl. 40) Außerordentlicher Haushalt — 12199 400 12 199 400 Der gesamte umfaßt Sozialhaushalt des Bundes mithin insgesamt 160 574 000 9 831 385 400 9 670 811 400 1111 *) außerdem 185 000 000 DM Erstattung in 1113 **) außerdem 555 000 000 DM Schuldbuchforderungen 740 000 000 Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 277. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer ruhegehaltfähigen Zulage an Richter und Staatsanwälte (Nrn. 4193, 4487 der Drucksachen) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Kleindinst Der Bundesrat hat am 5. Dezember 1952 einen Gesetzentwurf über die Gewährung einer ruhegehaltfähigen Zulage an Richter und Staatsanwälte beschlossen, der die Länder in Abweichung von der Sperrvorschrift des § 8 Abs. 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts vom 6. Dezember 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 939) ermächtigen sollte, den Richtern und Staatsanwälten eine ruhegehaltfähige Zulage von jährlich 1200.— DM zu gewähren. Der Beschluß des Bundesrates vom 5. Dezember 1952 liegt noch vor der Verkündung des Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts vom 27. März 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 181). Die Bundesregierung war der Anschauung, daß Besoldungsverbesserungen zur Zeit und in der vorgeschlagenen Form für einzelne Gruppen des öffentlichen Dienstes nicht möglich seien. Maßnahmen zugunsten der Richter und Staatsanwälte sollten vielmehr der in Aussicht genommenen Besoldungsreform vorbehalten bleiben. Die Bundesregierung hat deshalb dem Gesetzentwurf des Bundesrates nicht zugestimmt. Dagegen haben sich die Fraktionen des Bundestages bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfes am 16. April grundsätzlich für eine besoldungsrechtliche Verbesserung der Dienstbezüge der Richter wegen der Anerkennung der Rechtsprechung als der dritten Staatsgewalt neben der Gesetzgebung und Verwaltung im Grundgesetz ausgesprochen und den Gesetzentwurf dem Ausschuß für Beamtenrecht zur Beratung überwiesen. Der Ausschuß für Beamtenrecht hat den Gesetzentwurf nach der Verabschiedung des Entwurfes eines Bundesbeamtengesetzes und neben der Behandlung anderer ebenfalls vordringlicher Gesetzentwürfe beraten. Er hat der im Grundgesetz betont festgelegten Stellung der Rechtsprechung (Artikel 1 Abs. 3, 92 und 98 Abs. 1) und ihrer durch die Zeitverhältnisse bedingten schwierigen Aufgaben Rechnung getragen. Dabei konnten die Staatsanwälte und weiter die Amtsnotare der badischen Landesteile des Landes Baden-Württemberg wegen deren richterlichen Eigenschaft und Aufgaben nicht ohne Berücksichtigung bleiben. Der Ausschuß hielt jedoch den Vorschlag des Gesetzentwurfes des Bundesrates durch das Dritte Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts für überholt und der besonderen Stellung der Richter im Grundgesetz nicht für angemessen. Die Justizministerien der Länder haben mit Rücksicht auf den Gesetzentwurf des Bundesrates den Vorschlag eines Bundesrahmengesetzes für die Besoldung der Richter und Staatsanwälte ausgearbeitet und ihn dem Ausschuß für Beamtenrecht zugeleitet. Der Ausschuß war sich über den Zweck des Gesetzentwurfes einig. Die Mehrheit des Ausschusses hat jedoch Bedenken getragen, ein Bundesgesetz ohne eingehende, durch das Ende der Legislaturperiode nicht mehr mögliche Beratung auf Einzelheiten der Besoldung der Richter und Staatsanwälte festzulegen und dadurch den nicht einfachen Fragen einer umfassenden Besoldungsreform und eines Besoldungsrahmengesetzes des Bundes vorzugreifen. Der Ausschuß hat deshalb ähnlich wie im Dritten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts hinsichtlich der Besoldung der Lehrkräfte eine Lockerung der Sperrvorschriften in den §§ 8 und 9 des Ersten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts vom (Dr. Kleindinst) 6. Dezember 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 939) vorgeschlagen, um den Ländern eine Änderung der Bezüge der Richter, Amtsnotare des ehemaligen Landes Baden und der Staatsanwälte zu ermöglichen. Eine Begrenzung dieser Ermächtigung ist lediglich insoweit vorgesehen, als sie die jährlichen Endgrundgehälter einschließlich etwaiger Stellenzulagen in der vorgesehenen Höhe aus den bisherigen in Betracht kommenden Besoldungsgruppen nicht überschreiten dürfen. Diese Endgrundgehälter bei den Dienstbezügen aus den bisherigen Besoldungsgruppen stimmen mit dem Vorschlag der Justizministerien der Länder überein. Diese Art der Regelung wurde deshalb vorgenommen, um nicht nur eine Erweiterung der Besoldungsstufen, sondern auch eine Änderung der Besoldungsgruppen zu erreichen. Dieses Gesetz gilt für die Richter und Staatsanwälte im Lande Berlin unmittelbar. Die Geltung für das Land Berlin ist rechtlich wegen der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte und der Verwaltungsgerichte bei Streitigkeiten aus dem neuen Gesetz notwendig. Außerdem dient die Geltung des Gesetzes im Lande Berlin der weiteren Rechtsangleichung im Bunde und im Lande Berlin. Bonn, den 18. Juni 1953 Dr. Kleindinst Berichterstatter
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin nicht in der Lage, dem § 1 a zuzustimmen. Er ist vom Ausschuß für Geld und Kredit in die Regierungsvorlage eingefügt worden; die Gründe, die dazu geführt haben, haben Sie eben in dem ausführlichen Referat des Kollegen Seuffert gehört. Diese Einfügung ist zweifellos ,die Reaktion auf den Vorstoß, den ich mit anderen Freunden unternommen hatte, die Verzinsung der Ausgleichsforderungen fortfallen zu lassen, um auf diese Weise den Bundeshaushalt zu entlasten. Wir waren zu dem Ergebnis gekommen, daß eine Notwendigkeit, diese hohen Zinsbeträge weiter der Bank deutscher Länder zuzuführen, nicht besteht.
    Ich kann zunächst den Ausführungen des Herrn Berichterstatters nicht zustimmen, wenn er die Frage der Reservenbildung einer Notenbank in Vergleich setzt zu den Reservebildungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten „anderer Großbanken". Hier bestehen j a doch fundamentale Unterschiede. Bei einer Notenbank und gerade bei der Bank deutscher Länder, der die Landeszentralbanken noch vorgeschaltet sind, sind Verluste aus dem Kreditgeschäft nicht zu erwarten, jedenfalls nicht im entferntesten in dem Umfang, wie das bei anderen Banken der Fall ist. Wenn andererseits große Währungsverluste eintreten, wie wir das 1931 bei der Niederländischen Bank in Amsterdam erlebt haben, dann werden diese Verluste meistens so groß, daß doch der Steuerzahler irgendwie eingreifen muß. Da kann man mit einer Reservenbildung in dem bei Banken üblichen Ausmaß nicht helfen.
    Die in § 1 a Ziffer 1 vorgeschlagene Reservenbildung schießt doch wohl weit über das Ziel hinaus. „Mindestens 20 Millionen DM" pro Jahr sollen zurückgestellt werden. In § 29 des Gesetzes über die Bank deutscher Länder in der ursprünglichen Fassung heißt es dagegen: „Die Zuweisung zu den gesetzlichen Rücklagen darf jährlich 20 % des Grundkapitals nicht übersteigen. Diese gesetzliche Rücklage darf insgesamt das Grundkapital der Bank nicht übersteigen." Das ist die ursprüngliche Regelung. Es hat meines Erachtens keinen Zweck, Mittel dort zu thesaurieren, wo es nicht unbedingt notwendig ist.
    Der entscheidende Punkt aber liegt j a nicht hier in ,der Reservenbildungsvorschrift der Ziffer 1, sondern bei Ziffer 4, wo die Bildung eines Tilgungsfonds für Ausgleichsforderungen der Banken geregelt ist. Ich möchte ausdrücklich betonen: Ich bin mit den Kollegen im Ausschuß für Geld und Kredit durchaus der Auffassung, daß, wenn Banken einmal notleidend werden und sie ihre in Ausgleichsforderungen der Länder bestehenden Aktiven verflüssigen müssen, dafür entsprechende Möglichkeiten geschaffen werden sollen und müssen. Das ist, glaube ich, für keinen Bankfachmann zweifelhaft. Aber schwere finanzpolitische Bedenken richten sich gegen die Art und Weise, in der hier in dem kommenden Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern eingegriffen wird. Herr Ministerialdirektor Oeftering und ich haben diese unsere schwerwiegenden Bedenken gegen die Art und Weise dieser Regelung „so zwischendurch und en passant" im Haushaltsausschuß vorgetragen. Wie ich schon vorhin in der Haushaltsdebatte ausführte, stand der Haushaltsausschuß wie üblich unter Zeitdruck und war schlecht besetzt. Wir haben uns mit unseren Befürchtungen und Einwendungen nicht durchsetzen können. Daß in der Frage der Ausgleichsforderungen der Banken etwas geschehen muß, darüber kann, glaube ich, kein Zweifel sein. Aber gegen die Art und Weise, wie man hier nun dieses Finanzausgleichsproblem anpackt, bestehen schwerwiegende finanzpolitische Bedenken.
    Ich hörte gerade zu Beginn dieser Sitzung von zuständiger Seite, daß sich nun bezeichnenderweise im Finanzausschuß des Bundesrats folgende Lage ergeben haben soll: Die Herren Länderfinanzminister sind durchaus zufrieden mit dem Tilgungsfonds nach § 1 a Ziffer 4 des Gewinnverteilungsgesetzes haben aber sofort gegen den in dem Initiativantrag zur Änderung des Landeszentralbankgesetzes enthaltenen Vorschlag Bedenken erhoben, daß nun auch die Länder mit ihren Zentralbankgewinnen zum Fonds beitragen sollen. Sie haben auch gar keine föderalistischen Bedenken dagegen, daß der Herr Bundesfinanzminister hier zu Lasten des Notenbankgewinnes des Bundes ihre Schulden übernimmt — denn diese Ausgleichsforderungen sind ja Länderschulden —; aber wenn sie selbst für ihre Schulden aufkommen und selbst auch etwas tun sollen, sind sie ablehnend. Also es ist schon so: Hier wird in den Finanzausgleich eingegriffen, und das, meine Damen und Herren, kann ich in dieser Form nicht mitmachen.
    Ich betone nochmals — damit kein Mißverständnis ist —: Auch ich bin der Ansicht, daß die mit


    (Dr. Dr. Nöll von der Nahmer)

    den Länderausgleichsforderungen zusammenhängenden Fragen irgendwie geklärt werden müssen, und daß wir nicht die Banken mit Aktiven sitzen lassen können, die sie nicht im äußersten Notfall flüssig machen können. Ich glaube, kein Bankmann kann darüber im Zweifel sein, daß das notwendig ist. Aber auf die hier vorgesehene Art und Weise sollte es nicht geschehen!
    Wenn nun dieser § 1 a angenommen wird, ist natürlich unser Gesetzentwurf über die Zinslosigkeit der Ausgleichsforderungen gegenstandslos; er ist damit eben überholt. Wenn das Hohe Haus den § 1 a annimmt, müssen selbstverständlich die Ausgleichsforderungen von der armen Bundespost und Bundesbahn weiter verzinst werden. Wenn Sie es einmal durchrechnen, ist das Endergebnis, daß Bundespost und Bundesbahn, wenigstens theoretisch, aus ihren Zinszahlungen den Fonds bilden müssen für die Übernahme dieser Ausgleichsforderungen, für die die Länder haften. Das ist immerhin ein etwas erstaunliches und doch wohl auch unbefriedigendes Ergebnis. Der Bundeshaushalt erhält — bisher wenigstens — seine Zinsaufwendungen für die Ausgleichsforderungen ja im wesentlichen als Gewinnanteil der Bank deutscher Länder zurück.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Preusker.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Ich bitte, den Bedenken, die hier von unserem Kollegen Nöll von der Nahmer vorgebracht worden sind, nicht Rechnung zu tragen, sondern sich dem einstimmigen Beschluß ihres Ausschusses für Geld und Kredit anzuschließen. Ich darf ganz kurz die Gründe zusammenfassen, die nach den Ausführungen unseres Kollegen Nöll von der Nahmer hier noch einmal unterstrichen werden müssen.
    Erstens. Was das Problem der Verzinsung oder Nichtverzinsung von Ausgleichsforderungen betrifft, so hat dieser § 1a damit im Grunde genommen gar nichts zu tun. Denn die Ausgleichsforderungen, von deren Verzinsung oder Nichtverzinsung Herr Kollege Nöll von der Nahmer in diesem Hause gesprochen hat, waren die Ausgleichsforderungen, die den Notenbanken, d. h. der Bank deutscher Länder und den Landeszentralbanken, im Zuge der Währungsreform gegeben worden sind. Die Ausgleichsforderungen aber, um die es sich hier in dem § 1 a handelt, sind die Ausgleichsforderungen, die im Zuge der Währungsreform den Banken, Sparkassen, Bausparkassen und Versicherungsunternehmen in einem Gesamtbetrag von rund 10,7 Milliarden DM ausgehändigt worden sind. Wollte man hier etwa das Problem der Nichtverzinsung anschneiden,

    (Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer: Ist niemals von mir gefordert worden!)

    dann würde damit das gesamte Problem der Kreditgewährung, der Wirtschaftlichkeit und der Kreditkosten für den Mittelstand, das Gewerbe und die Industrie geradezu ins Unmögliche erschwert. Das hat aber auch unser Kollege Nöll von der Nahmer

    (Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer: Niemals beabsichtigt!)

    niemals beabsichtigt.

    (Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer: Niemals!)

    Aber andererseits muß er auch zugeben, daß in § 1a von seinen Ausgleichsforderungen gegen die Notenbanken überhaupt nicht die Rede ist, sondern ausschließlich von den seinerzeit den privaten
    Banken, Sparkassen und sonstigen Versicherungs-
    und Kreditorganisationen ausgehändigten Ausgleichsforderungen.
    Zum zweiten. Wenn Herr Kollege Nöll von der Nahmer sagt, daß bei einer Notenbank normalerweise doch Verluste gar nicht zu erwarten seien, so möchte ich dazu grundsätzlich sagen: Herr Kollege Nöll von der Nahmer, eine Notenbank kann und soll, wenn sie ihre Aufgabe so erfüllen soll, wie es jeder von ihr erwartet, nicht ihre Politik nach Rentabilitätsgesichtspunkten wie ein privates Unternehmen betreiben.

    (Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer: Völlig einverstanden!)

    Denn das bedeutet doch, daß etwa die Diskontsenkung, die wir zugunsten unserer gesamten Volkswirtschaft im vergangenen Jahr von 6 auf nunmehr 3 1/2 % durchgeführt haben, dann nicht möglich gewesen wäre, wenn die Notenbank restlos darauf angewiesen wäre, ihre Politik nur nach reinen Rentabilitätsgesichtspunkten zu betreiben, und das darf auch für die Zukunft nicht so sein.

    (Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer: Völlig einverstanden! — Abg. Heiland: Das können Sie doch in der Fraktionssitzung erledigen!)

    Andererseits ist es nach unseren Untersuchungen im Ausschuß für Geld und Kredit völlig unbestreitbar, daß die Notenbank, wenn sie etwa unter ein Niveau von 4 bis 4 1/2 % beim Diskont heruntergehen will, nicht mehr in der Lage wäre, auf die Verzinsung der ihr doch ohne ihren eigenen Willen im Zuge der Währungsreform zugefallenen Ausgleichsforderungen zu verzichten. Die Verzinsung der Ausgleichsforderung ist notwendig, um die unabhängige Notenbankpolitik zu gewährleisten. Es ist eine zweite Frage, ob und wie später einmal das Problem dieser Ausgleichsforderungen, die bei dem Notenbanksystem ruhen, gelöst werden kann.
    Ich möchte auch darauf hinweisen, Herr Kollege Nöll von der Nahmer, daß Verluste, und zwar außerordentlicher Art, die eine erhebliche Reservebildung erforderlich machen, für das Notenbanksystem gar nicht so außerhalb des Bereichs der Möglichkeit liegen, nicht aus unserem innerwirtschaftlichen Bereich. Ich erinnere Sie an den Fall Brasilien des vergangenen Jahres, und ich möchte darauf hinweisen, daß uns wahrscheinlich, wenn wir einmal etwas nach Westen blicken, in absehbarer Zeit auch noch Verluste aus einem anderen großen Land, das dauernd mit einer inflationistischen Politik zu kämpfen hat, bevorstehen können, die dann ebenfalls von der deutschen Volkswirtschaft ferngehalten werden müssen.
    Nun lassen Sie mich noch etwas zu der Frage sagen, ob durch die vorgesehene Errichtung eines Tilgungsfonds für die Ausgleichsforderungen — wohlgemerkt nicht des Bundesnotenbanksystems, sondern für die Ausgleichsforderungen, die sich bei den Banken, Sparkassen, Bausparkassen und Versicherungen befinden — in irgendeiner Weise die Frage des Fiananzausgleichs zwischen Bund und Ländern präjudiziert wird. Herr Kollege Nöll von der Nahmer hat darauf hingewiesen, daß der Finanzausschuß des Bundesrats gewisse Bedenken geltend gemacht hat. Ich darf dem Herrn Kollegen Nöll von der Nahmer nur sagen, daß der Wirtschaftsausschuß des Bundesrates auch § 1a dieser Vorlage bereits in vollem Umfange gebilligt hat,

    (Abg. Seuffert: Und das Initiativgesetz!)

    — und das Initiativgesetz unter c) obendrein —,
    weil er nämlich davon überzeugt ist, daß nun ein-


    (Dr. Preusker)

    mal die Erfüllung der Verbindlichkeiten gegenüber den liquidierenden Instituten, gegenüber der Wertpapierbereinigung, in allen diesen Fällen, in denen Ausgleichsforderungen eingelöst werden müssen, eine wirtschaftliche Notwendigkeit ist, um die sich niemand herumdrücken kann, sollen nicht schwere Schäden für das gesamte Kreditwesen unserer Volkswirtschaft entstehen.
    Aber nun etwas Weiteres. Gerade dieses Initiativgesetz, das unter Punkt c vom Kollegen Seuffert schon begründet und das im Ausschuß für Geld und Kredit einstimmig angenommen worden ist, verpflichtet praktisch die Länder dazu, von den 30 Millionen DM, die in den Tilgungsfonds jährlich eingestellt werden sollen weil sie in diesem Ausmaß notwendig sind, einen Betrag von 20 Millionen DM aufzubringen, d. h. zwei Drittel der gesamten Reservierung für diese notwendigen Zwecke kommen ohnehin aus dem Sektor der Landeszentralbanken. Damit ist die überwiegende Mitverantwortlichkeit dieses Teiles unseres Notenbanksystems in vollem Umfange hergestellt worden.
    Zum zweiten Punkt. Es ist kein Wort darüber gesagt, wie Bund und Länder gedenken, mit diesem Problem fertig zu werden. Das bleibt nach wie vor Aufgabe des endgültigen Finanzausgleichs. Dem Bund wachsen unter Umständen jetzt Forderungen gegen die Länder zu, die er dann in irgendeiner Weise regeln und geltend machen muß. Zum zweiten ist es eine Frage, wie unser Bundesnotenbanksystem endgültig aussehen wird. Beide Fragen haben wir in diesem Bundestag nicht lösen können. Ich will jetzt niemandem deswegen eine Verantwortung oder eine Schuld zuschreiben; ich stelle nur die Tatsache fest, daß es so ist. Aber weil das nun im gesetzgeberischen Bereich nicht gelöst werden konnte, deshalb können darunter nicht zwingende Notwendigkeiten der gesamten Wirtschaft notleiden. Eine Lösung mußte gefunden werden. Im letzten handelt es sich hier um öffentliche Verpflichtungen von Bund und Ländern. Diesen Verpflichtungen wird in dem notwendigen wirtschaftlichen Ausmaß durch eine Verminderung des Gewinnanteils von Bund und Ländern an der Bundesnotenbank und an den Landeszentralbanken zunächst einmal Rechnung getragen. Ich glaube, daß diese Lösung, die hier in völliger Übereinstimmung unseres gesamten Ausschusses, in völliger Übereinstimmung auch mit der Bank deutscher Länder gefunden worden ist und die uns im übrigen gestattet, im nächsten Bundestag das Problem der Finanzauseinandersetzung zwischen Bund und Ländern zú lösen, das Beste ist, was aus dieser Situation im Augenblick herausgeholt werden konnte. Ich bin deshalb nach wie vor der Meinung, daß das ganze Haus allen Anlaß hätte, dieser notwendigen Zwischenlösung zuzustimmen.