Rede von
Karl
Gengler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsisent! Meine Damen und Herren! Die Sozialleistungen des Bundes werden im Einzelplan 40, Soziale Kriegsfolgeleistungen, und im Einzelplan 11, Bundesministerium für Arbeit, nachgewiesen. Beide Pläne zusammen bilden den eigentlichen Sozialhaushalt des Bundes. Im wesentlichen handelt es sich dabei um Ausgaben, die gemäß Art. 120 des Grundgesetzes vom Bund zu tragen sind.
Die Sozialleistungen des Bundes haben von Jahr zu Jahr sehr starke Steigerungen erfahren. Zum Teil waren es Sprünge um Milliardenbeträge. Gegenüber dem Jahr 1949 ist mehr als eine Verdoppelung eingetreten. Im neuen Bundeshaushalt 1953/54 wird in den Einzelplänen 11 und 40 eine Sozialleistung von über 9670 Millionen DM ausgewiesen.
Außerdem kommen hinzu 740 Millionen DM Erstattung in Schuldbuchforderungen an die Träger der Arbeitslosenhilfe und der Rentenversicherungen der Arbeiter und Angestellten.
Nicht eingeschlossen in dieser Summe sind die ihrer sozialen Zwecksetzung nach als weitere Sozialausgaben in Betracht kommenden Aufwendungen für den Wohnungsbau mit 913 Millionen DM, für Subventionen und Vorratshaltung mit 300 Millionen DM, weiterhin die Berlin-Hilfe.
Die Sozialleistungen stellen heute den größten Block der Bundesausgaben dar. Sie verdienen in Umfang und Art die Beachtung und Würdigung
aller Kreise unseres Volkes. Auch gegenüber dem Ausland zeigen diese großen Sozialleistungen sowohl den unerhörten Umfang der sozialen Nöte und Leistungen wie die besonders daraus resultierende hohe Belastung der Bundesrepublik und des deutschen Steuerzahlers. Die sozialen Leistungen müssen laufend durch die Arbeit des ganzen Volkes erarbeitet und aufgebracht werden.
Nun zu den Ausgaben selbst. Ich darf bemerken, daß ich mich sowohl der Kürze der Zeit halber wie auch im Hinblick auf den Umstand, daß Zahlen im Vortrag sehr schwer zu merken sind, darauf beschränken werde, die Zuschußzahlen hier vorzutragen, und mir erlauben werde, die Ergänzungszahlen in den Einnahmen und Ausgaben zu Protokoll zu geben.*)
Es sind im Einzelplan 40 — Soziale Kriegsfolgeleistungen — im ordentlichen Haushalt folgende Zuschüsse veranschlagt: Kriegsfolgenhilfe 639 975 000 DM, Umsiedlung und Auswanderung 30 725 000 DM, Abführung der Ausgleichsabgaben an den Lastenausgleichsfonds 1610 Millionen DM, Leistungen des Bundes auf Grund des Lastenausgleichsgesetzes 218 500 000 DM, Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von Angehörigen aufgelöster Dienststellen so-, wie ihrer Hinterbliebenen 699 450 000 DM, Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmaßigen Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes sowie ihrer Hinterbliebenen 329 170 000 DM, Kriegsopferversorgung 3 238 362 000 DM. Neu ist Kap. 4010 — Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer und Ehefrauen von Kriegsgefangenen — mit einem Ansatz von 10 Millionen DM.
Das ergibt im ordentlichen Haushalt einen Betrag von 6 776 182 000 DM.
Im außerordentlichen Haushalt ist in Kap. A 4009
— Kriegsopferversorgung — ein Zuschußbetrag von 12 199 400 DM eingesetzt.
Das ergibt im Einzelplan 40 im ordentlichen und außerordentlichen Haushalt zusammen den Betrag von 6 788 381 400 DM.
Zu Kap. 4010 — Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer und Ehefrauen von Kriegsgefangenen
— ist zu bemerken, daß hier auf Vorschlag der Bundesregierung für weitergehende Hilfsmaßnahmen ein Halbjahresbetrag von 10 Millionen DM eingesetzt wurde, wenn auch die Verabschiedung der verschiedenen Anträge aus dem Hause noch ungewiß ist.
Kap. A 4009 — Kriegsopferversorgung — im außerordentlichen Haushalt betrifft Errichtung von Heilstätten und Krankenhäusern für die Kriegsopfer sowie von Dienstgebäuden für die Versorgungsdienststellen.
Im Einzelplan 11, Bundesministerium für Arbeit, sind veranschlagt im ordentlichen Haushalt Arbeitslosenhilfe Zuschuß 908 800 000, für betriebliche Altersversorgung 15 Millionen, Zuschuß an Sozialversicherung 1 958 630 000. Das ergibt im Einzelplan 11 zusammen 2 882 430 000. Der Sozialhaushalt sowohl im Einzelplan 40 als auch im Einzelplan 11 mit ordentlichem und außerordentlichem Haushalt ergibt die Gesamtsumme von 9 670 811 400 DM. Hinzukommen, wie eingangs erwähnt, die Beträge der Erstattung in Schuldbuchforderungen an die Träger der Arbeitslosenhilfe und der Rentenversicherungen der Arbeiter und Angestellten mit 740 Millionen.
*) Siehe Anlage 1 Seite 13830