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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 277. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1953 13789 277. Sitzung Bonn, Freitag, den 26. Juni 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . 13791B, 13814C Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1953 (Haushaltsgesetz 1953) (Nr. 4000 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Nr. 4500 der Drucksachen); dazu Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (Nrn. 4501 bis 4526) 13791B, 13820C Einzelplan 11 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit (Nr. 4511 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 1001, 1005) 13791C Arndgen (CDU): als Berichterstatter 13791C als Abgeordneter 13796B Kohl (Stuttgart) (KPD) 13791D Dr. Preller (SPD) 13792D, 13799A Storch, Bundesminister für Arbeit 13794D Renner (KPD) 13797C Frau Kalinke (DP) 13798A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 13799C Abstimmungen 13799D Einzelplan 20 — Haushalt des Bundesrechnungshofes (Nr. 4514 der Druck- sachen) 13800A Dr. Wuermeling (CDU), Berichterstatter 13800A Abstimmung 13800A Einzelplan 32 — Haushalt der Bundes- schuld (Nr. 4520 der Drucksachen) . . 13800B Wacker (CDU), Berichterstatter . 13800B Abstimmungen 13800D Einzelplan 35 — Haushalt der Verteidigungslasten (Nr. 4521 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 1001) 13801A Horn (CDU), Berichterstatter . . 13801A Fisch (KPD) 13801C Abstimmungen 13802B Einzelplan 40 — Haushalt der Sozialen Kriegsfolgeleistungen (Nr. 4522 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 1001) 13802C Gengler (CDU): als Berichterstatter 13802D Ergänzungszahlen zum Bericht . 13830 als Abgeordneter 13804C Renner (KPD) 13804A, 13805C Frau Kalinke (DP) 13804D Abstimmungen 13805D Einzelplan 45 — Haushalt der Finanziellen Hilfe für Berlin (Nr. 4523 der Drucksachen; Anträge Umdrucke Nrn 1001, 1006) 13805D Brandt (SPD) : als Berichterstatter 13805D als Abgeordneter 13807B Bausch (CDU) 13806B Müller (Frankfurt) (KPD) 13806C Abstimmungen 13807C Einzelplan 49 — Haushalt der Deutschen Vertreter in der Beratenden Versammlung des Europarates (Nr. 4524 der Drucksachen) 13807C Abstimmung 13807C Einzelplan 50 — Haushalt für Angelegenheiten des Europarats und verwandte Gebiete (Nr. 4525 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 1001) 13807D Dr. Pleiderer (FDP) . . . . 13807D, 13808B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 13808A Abstimmungen 13808B Einzelplan 60 — Haushalt der Allgemeinen Finanzverwaltung (Nr. 4526 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abg. Brookmann u. Gen. betr. Mittel für den Bau von Schwimmbädern in Schleswig-Holstein (Nm 4538, 4042 der Drucksachen) 13808C Wacker (CDU), Berichterstatter . 13808C Renner (KPD) 13810A Abstimmungen 13810C Haushaltsgesetz 13810D, 13820C Schoettle (SPD): als Berichterstatter . . . 13811A, 13820C als Abgeordneter . . . 13812C, D, 13813D Bausch (CDU) 13812B,D Renner (KPD) 13813A Jaffé (DP) 13813C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 13814A Seuffert (SPD) 13814C Abstimmungen . . . 13813D, 13814D, 13820D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Verteilung des erzielten Reingewinns der Bank deutscher Länder in den Geschäftsjahren 1950 und 1951 (Nr. 4239 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Nr. 4481 der Drucksachen) in Verbindung mit der Zweiten Beratung des von den Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Dr. Blank (Oberhausen) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über Gewährung von Ausgleichsforderungen an die Bank deutscher Länder (Nr. 4273 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Nr. 4479 der Drucksachen) sowie mit der Ersten, zweiten und dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landeszentralbanken (Nr. 4554 der Drucksachen) 13815A Seuffert (SPD), Berichterstatter . 13815B Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 13817B Dr. Preusker (FDP) 13818A Jaffé (DP) 13819B Abstimmungen . . . . 13817B, 13819D, 13820B Entwurf Nr. 4273 zurückgezogen . . . . 13820B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bank deutscher Länder (Nr. 4323 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Nr. 4464 der Drucksachen) 13820D Dr. Preusker (FDP), Berichterstatter 13821A Beschlußfassung 13821D Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Nr. 4561 der Drucksachen) . 13822A Beschlußfassung 13822A Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses über die Wahlanfechtung des Wirtschaftsprüfers Dipl.-Kaufmann Professor Dr. Harms Linhardt, wohnhaft Berlin-Lichterfelde-West, Jägerndorfer Zeile 10, gegen die Gültigkeit der Entscheidung des Landeswahlleiters des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22. Januar 1953 wegen der Berufung des Angestellten Hans-Paul Jaeger in den Deutschen Bundestag (Nr. 4492 der Drucksachen) 13822B Ewers (DP): zur Geschäftsordnung 13822B als Berichterstatter 13822B Beschlußfassung 13822C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen des Familienlastenausgleichs (Nr. 4545 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Beihilfen für Familien mit Kindern (Kinderbeihilfengesetz) (Nr. 4562 der Drucksachen) 13822C Winkelheide (CDU), Antragsteller 13822C Richter (Frankfurt) (SPD), Antragsteller 13822D zur Abstimmung: Renner (KPD) 13824A Dr. Wellhausen (FDP) 13824B Richter (Frankfurt) (SPD) . . . . 13824B, C Bausch (CDU) 13824C Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Sozialpolitik 13824D Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 1. April 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über gewisse Angelegenheiten, die sich aus der Bereinigung deutscher Dollarbonds ergeben (Nr. 4457 der Drucksachen) . 13825A Beschlußfassung 13825B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der FU betr. Aufhebung van Beschlagnahmen für militärische Zwecke (Nrn 4472, 4065 der Drucksachen) 13825B Beschlußfassung 13825B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland (Nr. 4295 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (Nr. 4494 der Drucksachen) . . 13825C Beschlußfassung 13825D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Förderung des Wohnungsbaus für Umsiedler in den Aufnahmeländern und des Wohnungsbaus für Sowjetzonenflüchtlinge in Berlin (Nr. 3905 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene (Nr. 4317 der Drucksachen, Umdruck Nr. 1016) 138251) Frau Wolff (SPD) 13826A Dr. Kather (CDU) 13826B Renner (KPD) 13826C Abstimmungen 13827A Beratung des Antrags der Abg. Dr. Weiß, Margulies, Tobaben, Lampl u. Gen. betr. Mühlenwirtschaft (Nr. 4465 der Drucksachen) 13827B Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 13827B Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung einer ruhegehaltfähigen Zulage an Richter und Staatsanwälte (Nr. 4193 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (Nr. 4487 der Drucksachen) 13827C Dr. Kleindinst (CSU): als Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 13832 als Abgeordneter 13828C Dr. Arndt (SPD) 13827C Dr. Reismann (FU) 13828D Beschlußfassung 13829A Nächste Sitzung 13829C Anlage 1: Ergänzungszahlen zum Bericht des Abg. Gengler über Ausgaben und Einnahmen des Einzelplans 40 des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1953, Haushalt der Sozialen Kriegsfolgeleistungen 13830 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer ruhegehaltfähigen Zulage an Richter und Staatsanwälte (Nr. 4487 der Drucksachen) 13832 Die Sitzung wird um 9 Uhr durch den Vizepräsidenten Dr. Schäfer eröffnet.
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    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 277. Sitzung Ergänzungszahlen zum Bericht des Abgeordneten Gengler (Seite 13803 A) Ausgaben und Einnahmen des Einzelplans 40 des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1953, Haushalt der Sozialen Kriegsfolgeleistungen Im Einzelplan 40 sind veranschlagt: Kap. Einnahme Ausgabe Zuschuß DM DM DM Einzelplan 40 Soziale Kriegsfolgeleistungen A. Ordentlicher Haushalt 4003 Kriegsfolgenhilfe 50 425 000 690 400 060 639 975 000 4004 Umsiedlung und Auswanderung 275 000 31 000 000 30 725 000 4005 Abführung der Ausgleichsabgaben an den Lastenausgleichsfonds — 1 610 000 000 1 610 000 000 4006 Leistungen des Bundes auf Grund des Lastenausgleichsgesetzes — 218 500 000 218 500 000 4007 Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von Angehörigen aufgelöster Dienststellen sowie ihrer Hinterbliebenen 32 550 000 732 000 000 699 450 000 4008 Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmäßigen Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes sowie ihrer Hinterbliebenen 130 000 329 300 000 329 170 000 4009 Kriegsopferversorgung 74 724 000 3 313 086 000 3 238 362 000 4010 Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer und Ehefrauen von Kriegsgefangenen — 10 000 000 10 000 000 (neu) A Ordentlicher Haushalt zusammen 158 104 000 6 934 286 000 6 776 182 000 B. Außerordentlicher Haushalt A 4009 Kriegsopferversorgung — 12 199 400 12 199 400 Einzelplan 40 zusammen 158 104 000 6 946 485 400 6 788 381 400 Deutcher Bundestsg — 277. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1953 13331 (Gengler) Im Einzelplan 11 sind veranschlagt: Kap. Einnahme Ausgabe Zuschuß DM DM DM Einzelplan 11 Bundesminister für Arbeit (sonstige Sozialleistungen) Ordentlicher Haushalt 1111 Arbeitslosenhilfe 2 000 000 910 800 000*) 908 800 000 1112 Betriebliche Altersfürsorge — 15 000 000 15 000 000 1113 Sozialversicherung 470 000 1 959 100 000**) 1 958 630 000 Einzelplan 11 zusammen 2 470 000 2 884 900 000 2 882 430 000 Sozialhaushalt (Epl. 40 und 11) Ordentlicher Haushalt 160 574 000 9 819 186 000 9 658 612 000 Sozialhaushalt (Epl. 40) Außerordentlicher Haushalt — 12199 400 12 199 400 Der gesamte umfaßt Sozialhaushalt des Bundes mithin insgesamt 160 574 000 9 831 385 400 9 670 811 400 1111 *) außerdem 185 000 000 DM Erstattung in 1113 **) außerdem 555 000 000 DM Schuldbuchforderungen 740 000 000 Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 277. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer ruhegehaltfähigen Zulage an Richter und Staatsanwälte (Nrn. 4193, 4487 der Drucksachen) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Kleindinst Der Bundesrat hat am 5. Dezember 1952 einen Gesetzentwurf über die Gewährung einer ruhegehaltfähigen Zulage an Richter und Staatsanwälte beschlossen, der die Länder in Abweichung von der Sperrvorschrift des § 8 Abs. 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts vom 6. Dezember 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 939) ermächtigen sollte, den Richtern und Staatsanwälten eine ruhegehaltfähige Zulage von jährlich 1200.— DM zu gewähren. Der Beschluß des Bundesrates vom 5. Dezember 1952 liegt noch vor der Verkündung des Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts vom 27. März 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 181). Die Bundesregierung war der Anschauung, daß Besoldungsverbesserungen zur Zeit und in der vorgeschlagenen Form für einzelne Gruppen des öffentlichen Dienstes nicht möglich seien. Maßnahmen zugunsten der Richter und Staatsanwälte sollten vielmehr der in Aussicht genommenen Besoldungsreform vorbehalten bleiben. Die Bundesregierung hat deshalb dem Gesetzentwurf des Bundesrates nicht zugestimmt. Dagegen haben sich die Fraktionen des Bundestages bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfes am 16. April grundsätzlich für eine besoldungsrechtliche Verbesserung der Dienstbezüge der Richter wegen der Anerkennung der Rechtsprechung als der dritten Staatsgewalt neben der Gesetzgebung und Verwaltung im Grundgesetz ausgesprochen und den Gesetzentwurf dem Ausschuß für Beamtenrecht zur Beratung überwiesen. Der Ausschuß für Beamtenrecht hat den Gesetzentwurf nach der Verabschiedung des Entwurfes eines Bundesbeamtengesetzes und neben der Behandlung anderer ebenfalls vordringlicher Gesetzentwürfe beraten. Er hat der im Grundgesetz betont festgelegten Stellung der Rechtsprechung (Artikel 1 Abs. 3, 92 und 98 Abs. 1) und ihrer durch die Zeitverhältnisse bedingten schwierigen Aufgaben Rechnung getragen. Dabei konnten die Staatsanwälte und weiter die Amtsnotare der badischen Landesteile des Landes Baden-Württemberg wegen deren richterlichen Eigenschaft und Aufgaben nicht ohne Berücksichtigung bleiben. Der Ausschuß hielt jedoch den Vorschlag des Gesetzentwurfes des Bundesrates durch das Dritte Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts für überholt und der besonderen Stellung der Richter im Grundgesetz nicht für angemessen. Die Justizministerien der Länder haben mit Rücksicht auf den Gesetzentwurf des Bundesrates den Vorschlag eines Bundesrahmengesetzes für die Besoldung der Richter und Staatsanwälte ausgearbeitet und ihn dem Ausschuß für Beamtenrecht zugeleitet. Der Ausschuß war sich über den Zweck des Gesetzentwurfes einig. Die Mehrheit des Ausschusses hat jedoch Bedenken getragen, ein Bundesgesetz ohne eingehende, durch das Ende der Legislaturperiode nicht mehr mögliche Beratung auf Einzelheiten der Besoldung der Richter und Staatsanwälte festzulegen und dadurch den nicht einfachen Fragen einer umfassenden Besoldungsreform und eines Besoldungsrahmengesetzes des Bundes vorzugreifen. Der Ausschuß hat deshalb ähnlich wie im Dritten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts hinsichtlich der Besoldung der Lehrkräfte eine Lockerung der Sperrvorschriften in den §§ 8 und 9 des Ersten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts vom (Dr. Kleindinst) 6. Dezember 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 939) vorgeschlagen, um den Ländern eine Änderung der Bezüge der Richter, Amtsnotare des ehemaligen Landes Baden und der Staatsanwälte zu ermöglichen. Eine Begrenzung dieser Ermächtigung ist lediglich insoweit vorgesehen, als sie die jährlichen Endgrundgehälter einschließlich etwaiger Stellenzulagen in der vorgesehenen Höhe aus den bisherigen in Betracht kommenden Besoldungsgruppen nicht überschreiten dürfen. Diese Endgrundgehälter bei den Dienstbezügen aus den bisherigen Besoldungsgruppen stimmen mit dem Vorschlag der Justizministerien der Länder überein. Diese Art der Regelung wurde deshalb vorgenommen, um nicht nur eine Erweiterung der Besoldungsstufen, sondern auch eine Änderung der Besoldungsgruppen zu erreichen. Dieses Gesetz gilt für die Richter und Staatsanwälte im Lande Berlin unmittelbar. Die Geltung für das Land Berlin ist rechtlich wegen der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte und der Verwaltungsgerichte bei Streitigkeiten aus dem neuen Gesetz notwendig. Außerdem dient die Geltung des Gesetzes im Lande Berlin der weiteren Rechtsangleichung im Bunde und im Lande Berlin. Bonn, den 18. Juni 1953 Dr. Kleindinst Berichterstatter
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    Rede von Walter Fisch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    In der Einleitung zum Haushaltsplan heißt es, das Besatzungsstatut werde jetzt abgelöst. Man sollte darum meinen, nun herrsche auch in der Aufstellung dieser Finanzpläne volle Souveränität und Selbstbestimmung. Aber während in den anderen Plänen und Angaben jede Schreibmaschine, jede Uniform eines Pförtners genau mit dem Kostenbetrag aufgeführt wird, finden sich in diesem Plan Milliardenbeträge ohne jede Aufgliederung, ohne jede Angabe, wofür diese Riesensummen im einzelnen verwandt werden sollen.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Abgeordneter, nun läuft Ihre Redezeit ab. Sie können nicht noch einen neuen Abschnitt beginnen, nachdem die Redezeit abgelaufen ist.

(Abg. Fisch: Herr Präsident! — —)

Das war keine Schlußbemerkung, was Sie sagten. Ich muß Ihnen das Wort entziehen.

(Sehr richtig!)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Dann ist die Aussprache geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Änderungsantrag der KPD auf Umdruck Nr. 1001 zu diesem Einzelplan 35. Ich bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu heben. — Genen die
Stimmen der Antragsteller abgelehnt. — Weitere Änderungsanträge liegen nicht vor.
Ich bitte diejenigen, die dem Einzelplan 35 zustimmen, die Hand zu heben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? —

(Abg. Fisch: Erzählen Sie mal von dieser Abstimmung in den Wahlversammlungen! — Abg. Ewers: Jawohl, machen wir! — Abg. Renner: Sie werden sich hüten!)

Meine Damen und Herren, es ist eine etwas unklare Situation. — Wir müssen auszählen. Darf ich bitten, den Saal so schnell wie möglich zu räumen, damit wir mit der Beratung bald fortfahren können.

(Die Abgeordneten verlassen den Saal.)

Ich bitte, mit der Auszählung zu beginnen. —

(Wiedereintritt und Zählung.)

Ich bitte, die Abstimmung zu beschleunigen. In Kürze müssen die Türen geschlossen werden. — Ich bitte, Platz zu nehmen. — Die Auszählung ist beendet; ich bitte, die Türen zu schließen.
Das Ergebnis der Auszählung: mit Ja haben gestimmt 145, mit Nein 112 Abgeordnete, enthalten hat sich niemand. Der Einzelplan 35 ist damit angenommen.
Wir kommen nunmehr zu
Einzelplan 40 — Haushalt der Sozialen Kriegsfolgeleistungen (Nr. 4522 der Drucksachen).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Gengler. Ich darf aber bitten, Platz zu nehmen, meine Damen und Herren. Stehgespräche sind im Vorraum zu führen, nicht hier im Saal. Es ist unmöglich, zu verhandeln, wenn sich der Saal in lauter kleine Konvente auflöst.
Das Wort hat der Abgeordnete Gengler als Berichterstatter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Gengler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsisent! Meine Damen und Herren! Die Sozialleistungen des Bundes werden im Einzelplan 40, Soziale Kriegsfolgeleistungen, und im Einzelplan 11, Bundesministerium für Arbeit, nachgewiesen. Beide Pläne zusammen bilden den eigentlichen Sozialhaushalt des Bundes. Im wesentlichen handelt es sich dabei um Ausgaben, die gemäß Art. 120 des Grundgesetzes vom Bund zu tragen sind.
    Die Sozialleistungen des Bundes haben von Jahr zu Jahr sehr starke Steigerungen erfahren. Zum Teil waren es Sprünge um Milliardenbeträge. Gegenüber dem Jahr 1949 ist mehr als eine Verdoppelung eingetreten. Im neuen Bundeshaushalt 1953/54 wird in den Einzelplänen 11 und 40 eine Sozialleistung von über 9670 Millionen DM ausgewiesen.
    Außerdem kommen hinzu 740 Millionen DM Erstattung in Schuldbuchforderungen an die Träger der Arbeitslosenhilfe und der Rentenversicherungen der Arbeiter und Angestellten.
    Nicht eingeschlossen in dieser Summe sind die ihrer sozialen Zwecksetzung nach als weitere Sozialausgaben in Betracht kommenden Aufwendungen für den Wohnungsbau mit 913 Millionen DM, für Subventionen und Vorratshaltung mit 300 Millionen DM, weiterhin die Berlin-Hilfe.
    Die Sozialleistungen stellen heute den größten Block der Bundesausgaben dar. Sie verdienen in Umfang und Art die Beachtung und Würdigung


    (Gengler)

    aller Kreise unseres Volkes. Auch gegenüber dem Ausland zeigen diese großen Sozialleistungen sowohl den unerhörten Umfang der sozialen Nöte und Leistungen wie die besonders daraus resultierende hohe Belastung der Bundesrepublik und des deutschen Steuerzahlers. Die sozialen Leistungen müssen laufend durch die Arbeit des ganzen Volkes erarbeitet und aufgebracht werden.
    Nun zu den Ausgaben selbst. Ich darf bemerken, daß ich mich sowohl der Kürze der Zeit halber wie auch im Hinblick auf den Umstand, daß Zahlen im Vortrag sehr schwer zu merken sind, darauf beschränken werde, die Zuschußzahlen hier vorzutragen, und mir erlauben werde, die Ergänzungszahlen in den Einnahmen und Ausgaben zu Protokoll zu geben.*)
    Es sind im Einzelplan 40 — Soziale Kriegsfolgeleistungen — im ordentlichen Haushalt folgende Zuschüsse veranschlagt: Kriegsfolgenhilfe 639 975 000 DM, Umsiedlung und Auswanderung 30 725 000 DM, Abführung der Ausgleichsabgaben an den Lastenausgleichsfonds 1610 Millionen DM, Leistungen des Bundes auf Grund des Lastenausgleichsgesetzes 218 500 000 DM, Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von Angehörigen aufgelöster Dienststellen so-, wie ihrer Hinterbliebenen 699 450 000 DM, Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmaßigen Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes sowie ihrer Hinterbliebenen 329 170 000 DM, Kriegsopferversorgung 3 238 362 000 DM. Neu ist Kap. 4010 — Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer und Ehefrauen von Kriegsgefangenen — mit einem Ansatz von 10 Millionen DM.
    Das ergibt im ordentlichen Haushalt einen Betrag von 6 776 182 000 DM.
    Im außerordentlichen Haushalt ist in Kap. A 4009
    — Kriegsopferversorgung — ein Zuschußbetrag von 12 199 400 DM eingesetzt.
    Das ergibt im Einzelplan 40 im ordentlichen und außerordentlichen Haushalt zusammen den Betrag von 6 788 381 400 DM.
    Zu Kap. 4010 (neu) — Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer und Ehefrauen von Kriegsgefangenen
    — ist zu bemerken, daß hier auf Vorschlag der Bundesregierung für weitergehende Hilfsmaßnahmen ein Halbjahresbetrag von 10 Millionen DM eingesetzt wurde, wenn auch die Verabschiedung der verschiedenen Anträge aus dem Hause noch ungewiß ist.
    Kap. A 4009 — Kriegsopferversorgung — im außerordentlichen Haushalt betrifft Errichtung von Heilstätten und Krankenhäusern für die Kriegsopfer sowie von Dienstgebäuden für die Versorgungsdienststellen.
    Im Einzelplan 11, Bundesministerium für Arbeit, sind veranschlagt im ordentlichen Haushalt Arbeitslosenhilfe Zuschuß 908 800 000, für betriebliche Altersversorgung 15 Millionen, Zuschuß an Sozialversicherung 1 958 630 000. Das ergibt im Einzelplan 11 zusammen 2 882 430 000. Der Sozialhaushalt sowohl im Einzelplan 40 als auch im Einzelplan 11 mit ordentlichem und außerordentlichem Haushalt ergibt die Gesamtsumme von 9 670 811 400 DM. Hinzukommen, wie eingangs erwähnt, die Beträge der Erstattung in Schuldbuchforderungen an die Träger der Arbeitslosenhilfe und der Rentenversicherungen der Arbeiter und Angestellten mit 740 Millionen.
    *) Siehe Anlage 1 Seite 13830

    (I — soziale Kriegsfolgeleistungen — angebrachten Ansätze mit folgenden Ergänzungen genehmigt und den vom Bundesfinanzministerium beantragten Änderungen zugestimmt: Ordentlicher Haushalt: Ausgabe-Kap. 4003 — Kriegsfolgenhilfe. Der Ansatz ist durch Übertragung eines Betrages von 10 Millionen DM auf Einzelplan 06 Kap. 02 Tit. 661 Ausgabe-Kap. 4006, Leistungen des Bundes auf Grund des Lastenausgleichsgesetzes. Nach § 204 des Gesetzes über den Lastenausgleich vom 14. August 1952 Ausgabe-Kap. 4007, Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von Angehörigen aufgelöster Dienststellen sowie ihrer Hinterbliebenen, und Ausgabe-Kap. 4008, Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmäßigen Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes sowie ihrer Hinterbliebenen. Der in Kap. 4007 und 4008 aufgenommene Mehrbedarf gegenüber der Regierungsvorlage Ausgabe-Kap. 4009, Kriegsopferversorgung. Der Ansatz bei Tit. 303 — Kosten der Heilbehandlung und damit zusammenhängende Ausgaben — ist um 10 Millionen zur Bereitstellung von Mitteln für die Durchführung von Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer und Ehefrauen von Kriegsgefangenen — Kap. 4010 Ausgabe-Kap. 4010 Außerordentlicher Haushalt, Ausgabekapitel A 4009, Tit. 650: Zuschuß zum Bau eines Bäderhauses mit Schwimmhalle für das Versehrtensportheim in Isny Tit. 753: Erwerb des „Konsul-Burchard-Hauses" in Davos als Heilstätte für Kriegsopfer. Zur Durchführung von Kuren deutscher tuberkulöser Kriegsopfer in der Schweiz hat sich der Ankauf des „Konsul-Burchard-Hauses" in Davos als notwendig herausgestellt. Die Mittel zum Ankauf sind in Höhe von 280 000 DM ausgebracht worden. Das ergibt in diesem außerordentlichen Haushalt einen Mehrbedarf von 450 000 DM. Demgegenüber sind die Ansätze in den Titeln 749 und 751 um 450 000 DM gesenkt worden, so daß eine Erhöhung des im außerordentlichen Haushalt ausgebrachten Ansatzes von 12 199 400 DM nicht eingetreten ist. Ich bitte, dem Einzelplan 40 entsprechend dem Antrag des Haushaltsausschusses Drucksache Nr. 4222 zuzustimmen. Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Zur Aussprache Herr Abgeordneter Renner. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Von den von unserer Fraktion gestellten Änderungsbzw. Verbesserungsanträgen zu diesem Einzelplan kann ich wegen der Kürze der Zeit, die mir zur Verfügung steht, nur zwei herausgreifen und begründen. Wir haben zum Kap. 4003, Allgemeine Ausgaben, folgende Verbesserungsanträge gestellt: die Kosten der offenen Fürsorge um 30 %, die Kosten der geschlossenen Fürsorge um 30 %, die Kosten der Heimkehrerhilfe um 30 %, die Kosten für das Jugendwerk auf den Betrag von 150 Millionen DM, die Erziehungsbeihilfen für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene um 25 %, die Berufsfürsorge für Kriegsbeschädigte auf 10 Millionen DM zu erhöhen. Angesichts des Ausblutungsprozesses, den der Herr Finanzminister in Form der ständigen Erhöhung des Bundesanteils an der Einkommenund der Körperschaftsteuer den Gemeinden gegenüber betrieben hat, und der daraus resultierenden Tatsache, daß ausreichende ergänzende Fürsorge für diesen Personenkreis von den Gemeinden bzw. von den Ländern aus nicht mehr geleistet werden kann, sind wir der Auffassung, daß diese Positionen im Rahmen unserer Vorschläge unbedingt erhöht werden müssen. Das trifft vor allem für das Jugendwerk und — das haben j a die zahlreichen in den letzten Tagen gestellten Anträge bewiesen — das Problem der Heimkehrerhilfe zu. Nun die zweite Position: Allgemeine Ausgaben der Kriegsopferversorgung. Wir haben jetzt den Bericht des Ausschusses zur Novelle über das Bundesversorgungsgesetz in der Hand. Daraus geht hervor, daß die dort vorgenommenen minimalen Verbesserungen nur im Rahmen der vom Finanzminister im Haushaltsabschnitt gemachten Einsparungen liegen. Eine tatsächliche Erhöhung der Ausgaben auf Grund dieser Beschlüsse ist also nicht eingetreten, und die Beschlüsse bleiben auch, was die Erhöhung der Ausgleichsrenten angeht, sogar unter dem Vorschlag der Regierung. Die Regierung hatte eine Erhöhung von 30 % vorgeschlagen; der Ausschuß hat nur 20 % für notwendig erachtet. Demzufolge beantragen wir, daß die im Etat vorgesehene Position in dem Ausmaß erhöht wird, daß die Grundrente und die Ausgleichsrente für Beschädigte, für Witwen und Waisen sowie für Kriegereltern um mindestens 30 % erhöht werden können, daß die Einkommensgrenzen für den Bezug von Ausgleichsrente nach § 33 BVG mindestens um den zweifachen Satz, die Sätze der Pflegezulagen nach § 35 BVG um mindestens 30 % erhöht werden können, daß die Heiratsabfindung nach § 44 BVG mindestens auf den dreifachen Betrag der der Witwe zustehenden Jahresrente erhöht werden kann und daß schließlich die Ruhensvorschriften nach § 65 BVG betreffend das Recht der Witwe auf eine Grundrente aufgehoben werden können. Ich bin der Überzeugung, daß die von uns gestellten Anträge im Rahmen der Forderungen liegen, die die Organisationen der Kriegsopfer in den letzten Monaten sehr eindeutig und sehr dringend an alle Abgeordneten dieses Hohen Hauses gerichtet haben. Ich bin der Auffassung, daß der Bundestag verpflichtet ist, angesichts der Notlage dieser Kreise diese Forderungen auch zu realisieren. Ich darf eine Mitteilung machen: Um 11 Uhr tritt im Zimmer 03 des Südflügels der Untersuchungsausschuß Nr. 49 zu einer kurzen Sitzung zusammen. Das Wort hat der Abgeordnete Gengler. Gegenüber den Anträgen, die soeben der Herr Abgeordnete Renner angekündigt hat, darf ich bemerken, daß ihre Annahme schon deshalb bei diesem Haushalt — Einzelplan 40 — unmöglich ist, weil sie einzelne Gesetze betreffen, die besonders zu beschließen sind. Der Einzelplan 40 stellt im Grunde auf diesem Gebiet nur die Ergebnisse der Einzelgesetze dar. (Abg. Renner: Das ändert aber nichts daran, daß die Sätze zu niedrig sind! Sie haben doch selber den Kriegsopfern mehr versprochen! Oh, daß ich tausend Zungen hätte! Zwei ist der Normalzustand!)


    (Bravo! rechts.)


    (Gengler)


    (Bravo! in der Mitte und links.)