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ID0127705200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 277. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1953 13789 277. Sitzung Bonn, Freitag, den 26. Juni 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . 13791B, 13814C Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1953 (Haushaltsgesetz 1953) (Nr. 4000 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Nr. 4500 der Drucksachen); dazu Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (Nrn. 4501 bis 4526) 13791B, 13820C Einzelplan 11 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit (Nr. 4511 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 1001, 1005) 13791C Arndgen (CDU): als Berichterstatter 13791C als Abgeordneter 13796B Kohl (Stuttgart) (KPD) 13791D Dr. Preller (SPD) 13792D, 13799A Storch, Bundesminister für Arbeit 13794D Renner (KPD) 13797C Frau Kalinke (DP) 13798A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 13799C Abstimmungen 13799D Einzelplan 20 — Haushalt des Bundesrechnungshofes (Nr. 4514 der Druck- sachen) 13800A Dr. Wuermeling (CDU), Berichterstatter 13800A Abstimmung 13800A Einzelplan 32 — Haushalt der Bundes- schuld (Nr. 4520 der Drucksachen) . . 13800B Wacker (CDU), Berichterstatter . 13800B Abstimmungen 13800D Einzelplan 35 — Haushalt der Verteidigungslasten (Nr. 4521 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 1001) 13801A Horn (CDU), Berichterstatter . . 13801A Fisch (KPD) 13801C Abstimmungen 13802B Einzelplan 40 — Haushalt der Sozialen Kriegsfolgeleistungen (Nr. 4522 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 1001) 13802C Gengler (CDU): als Berichterstatter 13802D Ergänzungszahlen zum Bericht . 13830 als Abgeordneter 13804C Renner (KPD) 13804A, 13805C Frau Kalinke (DP) 13804D Abstimmungen 13805D Einzelplan 45 — Haushalt der Finanziellen Hilfe für Berlin (Nr. 4523 der Drucksachen; Anträge Umdrucke Nrn 1001, 1006) 13805D Brandt (SPD) : als Berichterstatter 13805D als Abgeordneter 13807B Bausch (CDU) 13806B Müller (Frankfurt) (KPD) 13806C Abstimmungen 13807C Einzelplan 49 — Haushalt der Deutschen Vertreter in der Beratenden Versammlung des Europarates (Nr. 4524 der Drucksachen) 13807C Abstimmung 13807C Einzelplan 50 — Haushalt für Angelegenheiten des Europarats und verwandte Gebiete (Nr. 4525 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 1001) 13807D Dr. Pleiderer (FDP) . . . . 13807D, 13808B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 13808A Abstimmungen 13808B Einzelplan 60 — Haushalt der Allgemeinen Finanzverwaltung (Nr. 4526 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abg. Brookmann u. Gen. betr. Mittel für den Bau von Schwimmbädern in Schleswig-Holstein (Nm 4538, 4042 der Drucksachen) 13808C Wacker (CDU), Berichterstatter . 13808C Renner (KPD) 13810A Abstimmungen 13810C Haushaltsgesetz 13810D, 13820C Schoettle (SPD): als Berichterstatter . . . 13811A, 13820C als Abgeordneter . . . 13812C, D, 13813D Bausch (CDU) 13812B,D Renner (KPD) 13813A Jaffé (DP) 13813C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 13814A Seuffert (SPD) 13814C Abstimmungen . . . 13813D, 13814D, 13820D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Verteilung des erzielten Reingewinns der Bank deutscher Länder in den Geschäftsjahren 1950 und 1951 (Nr. 4239 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Nr. 4481 der Drucksachen) in Verbindung mit der Zweiten Beratung des von den Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Dr. Blank (Oberhausen) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über Gewährung von Ausgleichsforderungen an die Bank deutscher Länder (Nr. 4273 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Nr. 4479 der Drucksachen) sowie mit der Ersten, zweiten und dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landeszentralbanken (Nr. 4554 der Drucksachen) 13815A Seuffert (SPD), Berichterstatter . 13815B Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 13817B Dr. Preusker (FDP) 13818A Jaffé (DP) 13819B Abstimmungen . . . . 13817B, 13819D, 13820B Entwurf Nr. 4273 zurückgezogen . . . . 13820B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bank deutscher Länder (Nr. 4323 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Nr. 4464 der Drucksachen) 13820D Dr. Preusker (FDP), Berichterstatter 13821A Beschlußfassung 13821D Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Nr. 4561 der Drucksachen) . 13822A Beschlußfassung 13822A Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses über die Wahlanfechtung des Wirtschaftsprüfers Dipl.-Kaufmann Professor Dr. Harms Linhardt, wohnhaft Berlin-Lichterfelde-West, Jägerndorfer Zeile 10, gegen die Gültigkeit der Entscheidung des Landeswahlleiters des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22. Januar 1953 wegen der Berufung des Angestellten Hans-Paul Jaeger in den Deutschen Bundestag (Nr. 4492 der Drucksachen) 13822B Ewers (DP): zur Geschäftsordnung 13822B als Berichterstatter 13822B Beschlußfassung 13822C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen des Familienlastenausgleichs (Nr. 4545 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Beihilfen für Familien mit Kindern (Kinderbeihilfengesetz) (Nr. 4562 der Drucksachen) 13822C Winkelheide (CDU), Antragsteller 13822C Richter (Frankfurt) (SPD), Antragsteller 13822D zur Abstimmung: Renner (KPD) 13824A Dr. Wellhausen (FDP) 13824B Richter (Frankfurt) (SPD) . . . . 13824B, C Bausch (CDU) 13824C Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Sozialpolitik 13824D Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 1. April 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über gewisse Angelegenheiten, die sich aus der Bereinigung deutscher Dollarbonds ergeben (Nr. 4457 der Drucksachen) . 13825A Beschlußfassung 13825B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der FU betr. Aufhebung van Beschlagnahmen für militärische Zwecke (Nrn 4472, 4065 der Drucksachen) 13825B Beschlußfassung 13825B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland (Nr. 4295 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (Nr. 4494 der Drucksachen) . . 13825C Beschlußfassung 13825D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Förderung des Wohnungsbaus für Umsiedler in den Aufnahmeländern und des Wohnungsbaus für Sowjetzonenflüchtlinge in Berlin (Nr. 3905 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene (Nr. 4317 der Drucksachen, Umdruck Nr. 1016) 138251) Frau Wolff (SPD) 13826A Dr. Kather (CDU) 13826B Renner (KPD) 13826C Abstimmungen 13827A Beratung des Antrags der Abg. Dr. Weiß, Margulies, Tobaben, Lampl u. Gen. betr. Mühlenwirtschaft (Nr. 4465 der Drucksachen) 13827B Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 13827B Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung einer ruhegehaltfähigen Zulage an Richter und Staatsanwälte (Nr. 4193 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (Nr. 4487 der Drucksachen) 13827C Dr. Kleindinst (CSU): als Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 13832 als Abgeordneter 13828C Dr. Arndt (SPD) 13827C Dr. Reismann (FU) 13828D Beschlußfassung 13829A Nächste Sitzung 13829C Anlage 1: Ergänzungszahlen zum Bericht des Abg. Gengler über Ausgaben und Einnahmen des Einzelplans 40 des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1953, Haushalt der Sozialen Kriegsfolgeleistungen 13830 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer ruhegehaltfähigen Zulage an Richter und Staatsanwälte (Nr. 4487 der Drucksachen) 13832 Die Sitzung wird um 9 Uhr durch den Vizepräsidenten Dr. Schäfer eröffnet.
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    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 277. Sitzung Ergänzungszahlen zum Bericht des Abgeordneten Gengler (Seite 13803 A) Ausgaben und Einnahmen des Einzelplans 40 des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1953, Haushalt der Sozialen Kriegsfolgeleistungen Im Einzelplan 40 sind veranschlagt: Kap. Einnahme Ausgabe Zuschuß DM DM DM Einzelplan 40 Soziale Kriegsfolgeleistungen A. Ordentlicher Haushalt 4003 Kriegsfolgenhilfe 50 425 000 690 400 060 639 975 000 4004 Umsiedlung und Auswanderung 275 000 31 000 000 30 725 000 4005 Abführung der Ausgleichsabgaben an den Lastenausgleichsfonds — 1 610 000 000 1 610 000 000 4006 Leistungen des Bundes auf Grund des Lastenausgleichsgesetzes — 218 500 000 218 500 000 4007 Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von Angehörigen aufgelöster Dienststellen sowie ihrer Hinterbliebenen 32 550 000 732 000 000 699 450 000 4008 Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmäßigen Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes sowie ihrer Hinterbliebenen 130 000 329 300 000 329 170 000 4009 Kriegsopferversorgung 74 724 000 3 313 086 000 3 238 362 000 4010 Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer und Ehefrauen von Kriegsgefangenen — 10 000 000 10 000 000 (neu) A Ordentlicher Haushalt zusammen 158 104 000 6 934 286 000 6 776 182 000 B. Außerordentlicher Haushalt A 4009 Kriegsopferversorgung — 12 199 400 12 199 400 Einzelplan 40 zusammen 158 104 000 6 946 485 400 6 788 381 400 Deutcher Bundestsg — 277. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1953 13331 (Gengler) Im Einzelplan 11 sind veranschlagt: Kap. Einnahme Ausgabe Zuschuß DM DM DM Einzelplan 11 Bundesminister für Arbeit (sonstige Sozialleistungen) Ordentlicher Haushalt 1111 Arbeitslosenhilfe 2 000 000 910 800 000*) 908 800 000 1112 Betriebliche Altersfürsorge — 15 000 000 15 000 000 1113 Sozialversicherung 470 000 1 959 100 000**) 1 958 630 000 Einzelplan 11 zusammen 2 470 000 2 884 900 000 2 882 430 000 Sozialhaushalt (Epl. 40 und 11) Ordentlicher Haushalt 160 574 000 9 819 186 000 9 658 612 000 Sozialhaushalt (Epl. 40) Außerordentlicher Haushalt — 12199 400 12 199 400 Der gesamte umfaßt Sozialhaushalt des Bundes mithin insgesamt 160 574 000 9 831 385 400 9 670 811 400 1111 *) außerdem 185 000 000 DM Erstattung in 1113 **) außerdem 555 000 000 DM Schuldbuchforderungen 740 000 000 Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 277. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer ruhegehaltfähigen Zulage an Richter und Staatsanwälte (Nrn. 4193, 4487 der Drucksachen) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Kleindinst Der Bundesrat hat am 5. Dezember 1952 einen Gesetzentwurf über die Gewährung einer ruhegehaltfähigen Zulage an Richter und Staatsanwälte beschlossen, der die Länder in Abweichung von der Sperrvorschrift des § 8 Abs. 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts vom 6. Dezember 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 939) ermächtigen sollte, den Richtern und Staatsanwälten eine ruhegehaltfähige Zulage von jährlich 1200.— DM zu gewähren. Der Beschluß des Bundesrates vom 5. Dezember 1952 liegt noch vor der Verkündung des Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts vom 27. März 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 181). Die Bundesregierung war der Anschauung, daß Besoldungsverbesserungen zur Zeit und in der vorgeschlagenen Form für einzelne Gruppen des öffentlichen Dienstes nicht möglich seien. Maßnahmen zugunsten der Richter und Staatsanwälte sollten vielmehr der in Aussicht genommenen Besoldungsreform vorbehalten bleiben. Die Bundesregierung hat deshalb dem Gesetzentwurf des Bundesrates nicht zugestimmt. Dagegen haben sich die Fraktionen des Bundestages bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfes am 16. April grundsätzlich für eine besoldungsrechtliche Verbesserung der Dienstbezüge der Richter wegen der Anerkennung der Rechtsprechung als der dritten Staatsgewalt neben der Gesetzgebung und Verwaltung im Grundgesetz ausgesprochen und den Gesetzentwurf dem Ausschuß für Beamtenrecht zur Beratung überwiesen. Der Ausschuß für Beamtenrecht hat den Gesetzentwurf nach der Verabschiedung des Entwurfes eines Bundesbeamtengesetzes und neben der Behandlung anderer ebenfalls vordringlicher Gesetzentwürfe beraten. Er hat der im Grundgesetz betont festgelegten Stellung der Rechtsprechung (Artikel 1 Abs. 3, 92 und 98 Abs. 1) und ihrer durch die Zeitverhältnisse bedingten schwierigen Aufgaben Rechnung getragen. Dabei konnten die Staatsanwälte und weiter die Amtsnotare der badischen Landesteile des Landes Baden-Württemberg wegen deren richterlichen Eigenschaft und Aufgaben nicht ohne Berücksichtigung bleiben. Der Ausschuß hielt jedoch den Vorschlag des Gesetzentwurfes des Bundesrates durch das Dritte Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts für überholt und der besonderen Stellung der Richter im Grundgesetz nicht für angemessen. Die Justizministerien der Länder haben mit Rücksicht auf den Gesetzentwurf des Bundesrates den Vorschlag eines Bundesrahmengesetzes für die Besoldung der Richter und Staatsanwälte ausgearbeitet und ihn dem Ausschuß für Beamtenrecht zugeleitet. Der Ausschuß war sich über den Zweck des Gesetzentwurfes einig. Die Mehrheit des Ausschusses hat jedoch Bedenken getragen, ein Bundesgesetz ohne eingehende, durch das Ende der Legislaturperiode nicht mehr mögliche Beratung auf Einzelheiten der Besoldung der Richter und Staatsanwälte festzulegen und dadurch den nicht einfachen Fragen einer umfassenden Besoldungsreform und eines Besoldungsrahmengesetzes des Bundes vorzugreifen. Der Ausschuß hat deshalb ähnlich wie im Dritten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts hinsichtlich der Besoldung der Lehrkräfte eine Lockerung der Sperrvorschriften in den §§ 8 und 9 des Ersten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts vom (Dr. Kleindinst) 6. Dezember 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 939) vorgeschlagen, um den Ländern eine Änderung der Bezüge der Richter, Amtsnotare des ehemaligen Landes Baden und der Staatsanwälte zu ermöglichen. Eine Begrenzung dieser Ermächtigung ist lediglich insoweit vorgesehen, als sie die jährlichen Endgrundgehälter einschließlich etwaiger Stellenzulagen in der vorgesehenen Höhe aus den bisherigen in Betracht kommenden Besoldungsgruppen nicht überschreiten dürfen. Diese Endgrundgehälter bei den Dienstbezügen aus den bisherigen Besoldungsgruppen stimmen mit dem Vorschlag der Justizministerien der Länder überein. Diese Art der Regelung wurde deshalb vorgenommen, um nicht nur eine Erweiterung der Besoldungsstufen, sondern auch eine Änderung der Besoldungsgruppen zu erreichen. Dieses Gesetz gilt für die Richter und Staatsanwälte im Lande Berlin unmittelbar. Die Geltung für das Land Berlin ist rechtlich wegen der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte und der Verwaltungsgerichte bei Streitigkeiten aus dem neuen Gesetz notwendig. Außerdem dient die Geltung des Gesetzes im Lande Berlin der weiteren Rechtsangleichung im Bunde und im Lande Berlin. Bonn, den 18. Juni 1953 Dr. Kleindinst Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
    Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Antrag der Gruppe der KPD Umdruck Nr. 1001, den der Abgeordnete Müller begründet hat. Wer für die Annahme ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Gegen die Stimmen der kommunistischen Gruppe abgelehnt.
    Ich lasse nunmehr abstimmen über den Änderungsantrag Umdruck Nr. 1006, den der Kollege Bausch begründet hat. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Der Antrag ist angenommen.
    Ich lasse abstimmen über den Einzelplan 45 in der nunmehr festgestellten Fassung. Wer ihm zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen die Stimmen der kommunistischen Gruppe angenommen. Damit ist Einzelplan 45 erledigt.
    Zu Einzelplan 49 hat die Aussprache schon stattgefunden. Wir haben nur noch abzustimmen. — Zur Abstimmung wird das Wort nicht gewünscht. Wer dem Einzelplan 49 zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Gegen einige Stimmen bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
    Dann
    Einzelplan 50 — Haushalt für Angelegenheiten des Europarats und verwandte Gebiete — (Nr. 4525 der Drucksachen).
    Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Dr. Blank.

    (Abg. Dr. Blank — Die Berichterstattung ist schon erfolgt. Herr Abgeordneter Pfleiderer hat das Wort. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der 268. Sitzung am 3. Juni dieses Jahres wurde im Plenum der Schriftliche Bericht des Auswärtigen Ausschusses, Drucksache Nr. 4098, beraten. Der Bericht befaßte sich mit der Pflege der Kenntnisse über die deutschen Ostgebiete, Osteuropa und Südosteuropa. Der Antrag des Ausschusses wurde mit überwiegender Mehrheit angenommen. In Ziffer 5 des Antrags wurde die Bundesregierung u. a. ersucht, einen angemessenen Beitrag zu dem Europäischen Kulturfonds für die Exilierten zu leisten, dessen Schaffung von der Beratenden Versammlung des Europarates im Dezember 1951 empfohlen wurde. Welche Bewandtnis es mit dem Europäischen Kulturfonds hat, braucht heute nicht noch einmal ausgeführt zu werden. Die Einzelheiten gehen aus dem Schriftlichen Bericht des Ausschusses sowie aus der Aussprache im Plenum zur Genüge hervor. Nach der Annahme des Antrags vom 3. Juni dieses Jahres war es leider nicht mehr möglich, die Frage des Europäischen Kulturfonds im Haushaltsausschuß zu beraten. Aus diesem Grunde ist es nötig, die finanziellen Anträge zur Durchführung des Beschlusses des Plenums vom 3. Juni in der heutigen Sitzung zu stellen. Wie aus den Straßburger Beratungen hervorgeht, ist kaum damit zu rechnen, daß der Kulturfonds vor Beginn des Haushaltsjahres 1954/55 wirksam werden wird. Es ist deshalb auch nicht nötig, heute einen Beschluß über Bewilligung des deutschen Beitrags in voller Höhe zu fassen. Unerläßlich ist es dagegen, einen Teilbeitrag zu bewilligen, damit auf Grund dieser Bewilligung den zuständigen Straßburger Organen die deutsche Mitwirkung mitgeteilt werden kann, so daß diese dann beginnen können, die Fragen der Verwaltung des Fonds zu klären, und den einzelnen Regierungen eine Vorlage zur Beschlußfassung unterbreiten können. Ich stelle daher den Antrag, gemäß Umdruck Nr. 1008 in Kap. 5002 einzusetzen: Tit. 277 Europäischer Kulturfonds für die Exilierten erste Rate für 1953/54 100 000 DM. Ich möchte empfehlen, diesen Betrag durch Einsparungen bei anderen Beiträgen internationaler Art bzw. aus den Mitteln für unvorhergesehene Ausgaben zu decken. Das Wort hat der Bundesminister der Finanzen. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag entspricht an sich dem Willen, der in den Beratungen des Auswärtigen Ausschusses und im Bundestag zum Ausdruck gekommen ist. Ich erkläre ausdrücklich, daß ich gern bereit bin, die gewünschte Möglichkeit zu schaffen, damit die deutschen Wortführer in Straßburg die Verhandlungen auf der Grundlage führen können, daß die finanziellen Mittel von dem Zeitpunkt an, von dem an sie benötigt werden — also, wenn der Kulturfonds geschaffen wird —, zur Verfügung stehen. Ich habe aber formelle Bedenken dagegen, diesen Antrag anzunehmen, weil ja zur Abgleichung ein Gegenposten geschaffen werden müßte. Ich frage die Herren Antragsteller, ob sie sich nicht mit der Erklärung des Bundesfinanzministers begnügen, die deutschen Wortführer dürften bei den Verhandlungen davon ausgehen, daß für den Fall der Bildung des Kulturfonds schon in diesem Haushaltsjahr ein Betrag von 100 000 DM aus Ersparnissen oder auf einem anderen Wege, den der Bundesfinanzminister suchen würde, mit Sicherheit zur Verfügung gestellt wird. Die Verhandlungen könnten auf dieser Grundlage geführt werden. Der Zeitpunkt und die Höhe sind heute so unsicher, daß es mir verfrüht erscheint, einen Betrag mit Gegenposten in den ordentlichen Etat einzusetzen. Ich glaube, auf die Erklärungen des Bundesfinanzministers darf vertraut werden. Das Wort hat der Abgeordnete Pfleiderer. Herr Präsident! Ich nehme das Wort des Herrn Bundesfinanzministers für bares Geld und will auf Grund dessen davon absehen, den Antrag zu stellen. Schmid: Herr Abgeordneter Pfleiderer, Sie ziehen Ihren Antrag also zurück. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es liegt ein kommunistischer Antrag vor. Wird er begründet? — Nicht! Ich lasse zunächst über den kommunistischen Antrag Umdruck Nr. 1001 abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt. Ich lasse nunmehr über den Einzelplan 50 abstimmen. Wer ihm zustimmen will, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Gegen einige Stimmen bei zahlreichen Enthaltungen angenommen. Ich rufe auf: Einzelplan 60 — Haushalt der Allgemeinen Finanzverwaltung — In beiden Fällen ist Berichterstatter der Abgeordnete Wacker. Ich erteile ihm das Wort zur Berichterstattung. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst darf ich etwas über die Einnahmen des ordentlichen Haushalts berichten. Die Steuereinnahmen für 1953 sind unter Berücksichtigung des tatsächlichen Aufkommens des Jahres 1952 geschätzt. Nach den bisherigen Erfahrungen dürfen wir den Schätzungen des Bundesministers der Finanzen volles Vertrauen schenken. Bis jetzt war es so, daß der Finanzminister die Steuereinnahmen mit ziemlicher Sicherheit richtig geschätzt hat. Die Änderungen, die Ihnen der Haushaltsausschuß in dem Mündlichen Bericht vorschlägt, ergeben sich im wesentlichen daraus, daß der Anteil des Bundes an der Einkommenund Körperschaftsteuer auf 38 v. H. festgesetzt ist. Die Regierungsvorlage des Bundeshaushaltsplans Drucksache Nr. 4000 ist ja von der Annahme ausgegangen, daß dem Bund 44O/ zugestanden werden. Nachdem nunmehr der Bundesanteil auf 38% festgesetzt ist, hatte der Haushaltsausschuß daraus die finanziellen Folgerungen zu ziehen. Der Bundesanteil wurde von 5038 Millionen um 860 auf 4178 Millionen DM gesenkt. Es ergibt sich also eine Einnahmeminderung von 860 Millionen. Im Zusammenhang damit schlägt der Haushaltsausschuß zwei Maßnahmen vor, die im wesentlichen der Deckung dieses Ausfalls dienen sollen, und zwar: 1. Infolge der durch die Kleine Steuerreform eintretenden Senkung der Einkommenund Körperschaftsteuer wird mit einem höheren Verbrauch von verbrauchsteuerpflichtigen Gütern und mit einem erhöhten Umsatz und damit mit einem erhöhten Aufkommen an Steuern gerechnet. Der Haushaltsausschuß glaubt daher, dem Hohen Hause vorschlagen zu können, einen neuen Einnahmeansatz vorzusehen, und zwar Mehrertrag aus Steuern in Höhe von 175 Millionen DM. 2. Der Beitrag des außerordentlichen Haushalts zur Deckung des ordentlichen Haushalts betrug nach der Regierungsvorlage rund 250 Millionen DM. Die Mittel sollen einer Anleihe entnommen werden, die das ERP-Sondervermögen aus Rückflüssen von ERP-Mitteln dem Bund zur Verfügung stellt. Dieser Beitrag des außerordentlichen Haushalts an den ordentlichen Haushalt soll um rund 657 auf rund 907 Millionen DM erhöht werden, um aus einem von der Bank deutscher Länder hierfür zugesagten kurzfristigen Kredit die fehlenden Mittel zum Ausgleich des Ausfalls an Einkommenund Körperschaftsteuer zu erlangen. Die Zuckersteuer ist in der Regierungsvorlage noch mit 410 Millionen DM veranschlagt. Nach dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Zuckersteuergesetzes vom 12. Februar 1953 ergibt sich ein Steuerausfall von 60 Millionen DM. Der Ansatz ist demnach entsprechend gesenkt worden. Ich darf nun die Einnahmen entsprechend den Vorschlägen des Haushaltsausschusses zusammenfassen. Die Einnahmen ergeben sich aus Besitz-und Verkehrsteuern in Höhe von 9425,3 Millionen DM = 39,3% aller Einnahmen einschließlich des außerordentlichen Haushalts, aus Zöllen und Verbrauchsteuern 6045 Millionen DM = 25,2%, Mehrertrag aus Steuersenkung 175 Millionen DM = 0,7 %, Notopfer Berlin 835 Millionen DM = 3,6 %, Bundesanteil an der Einkommenund Körperschaftsteuer 4178,1 Millionen DM = 17,4 %. Das gibt zusammen 20 658,4 Millionen DM = 86,2 % aller Einnahmen einschließlich des außerordentlichen Haushalts. Damit werden also rund 86% aller Bundesausgaben des ordentlichen und dies außerordentlichen Haushalts durch Steuern aufgebracht. Rund 10 % sollen durch eine Anleihe gedeckt werden, und rund 4% werden durch übrige Einnahmen, im wesentlichen aus Verwaltungseinnahmen, ausgeglichen. Das sind die Einnahmen. Zu den Ausgaben des ordentlichen Haushalts folgendes: Sie wissen, daß im Haushalt der allgemeinen Finanzverwaltung diejenigen Ausgaben veranschlagt sind, die nicht einem einzelnen Ressort zufallen, sondern die Gesamtheit der Bundesverwaltung betreffen. Wir finden also hier veranschlagt Versorgungsbezüge, Beihilfen und ähnliche Personalausgaben. Ich darf hier auf Kap. 6003 Tit. 151 verweisen. Dieser Titel sieht Ausgaben von 440 000 DM für Wartegelder an ehemalige Angehörige aufgelöster Dienststellen des Vereinigten Wirtschaftsgebiets vor. Dieser Titel war Gegenstand einer längeren lebhaften Diskussion. Der Ausschuß hat zwar dem Ansatz gegen eine Stimme zugestimmt, mich jedoch ausdrücklich beauftragt, seine großen Bedenken dagegen hier zu betonen und dem Hohen Hause die von ihm gefaßte Entschließung vorzutragen. Die Entschließung lautet: Der Haushaltsausschuß gibt der Erwartung Ausdruck, daß die Bundesregierung mit allen zweckmäßigen Mitteln darauf hinwirkt, daß den Wartegeldempfängern die Rückkehr zu einer geeigneten Tätigkeit durch das Anbieten entsprechender Planstellen ermöglicht wird. Daneben finden Sie aber auch eine Reihe von Ausgaben, die eigentlich in einem besonderen Einzelplan über äußere Kriegsfolgelasten veranschlagt werden sollten. Dazu gehören z. B. die Wiedergutmachung Israel, die Abgeltung niederländischer Ansprüche auf Restitutionen von Aktien und ferner die Kosten der Erhaltung deutscher Kriegsgräber im Ausland bis zur Regelung durch den Friedensvertrag. Im Laufe der Beratungen sind weitere zwangsläufige Ausgaben entstanden, die der Haushaltsausschuß dem Hohen Hause zur Genehmigung vorlegt, und zwar Erstattung von Zahlungen an die Konversionskasse in Höhe von 10 Millionen DM, Zahlung an die USA auf Grund der Verbindlichkeiten aus der Lieferung von Überschußgütern, und zwar den zweiten Teilbetrag in Höhe von 136,9 Millionen DM, und drittens den zweiten Teilbetrag für den Rückkauf von durch die Besatzungsmächte beschlagnahmten Schwimmdocks in Höhe von 5,9 Millionen DM. Für unvorhergesehene Ausgaben sind nur 9 Millionen veranschlagt. Rücklagen sind sonst nicht vorgesehen. Nun darf ich Ihre Aufmerksamkeit auf den außerordentlichen Haushalt des Einzelplans 60 lenken. Wie die früheren Haushalte enthält auch dieser außerordentliche Haushalt wiederum das Darlehen an das Land Schleswig-Holstein. Der Haushaltsausschuß empfiehlt dem Hohen Hause, den Ansatz von 50 Millionen DM auf 56,2 Millionen DM zu erhöhen. Ferner sind im außerordentlichen Haushalt vorgesehen die Ausgaben zur Beschaffung von Wohnraum für Angehörige der Zollverwaltung sowie eine Reihe von Beteiligungen. Der Haushaltsausschuß hat neu vorgesehen die Einstellung eines Zuschusses an die Fahrzeugund Maschinenbau Watenstedt GmbH mit 3,2 Millionen DM, ferner Ausgaben für den Neuund Umbau von Dienstgebäuden in Bonn in Höhe von rund 5 Millionen DM sowie 208 Millionen DM für den Rückkauf der 75 v. H. der deutschen Quote übersteigenden DM-Bestände des internationalen Währungsfonds. Dem letzteren steht allerdings eine entsprechende Einnahme gegenüber. Der Beitrag des außerordentlichen Haushalts zur Deckung des ordentlichen Haushalts hat sich von 249,9 Millionen DM um 657 Millionen DM auf 907 Millionen DM erhöht. Ich habe Ihnen bereits bei der Berichterstattung über die Einnahmen vorgetragen, daß diese Erhöhung durch den Steuerausfall anläßlich der Kleinen Steuerreform bedingt ist. Zum Schluß darf ich noch darauf hinweisen, daß der Haushaltsausgleich von zwei Voraussetzungen ausgeht, die noch nicht erfüllt sind. Der vorliegende Haushaltsplan hat zwei Gesetzentwürfe berücksichtigt, die zur Zeit beim Bundesrat liegen, nämlich das Gesetz zur Deckung der Aufwendungen für die Sowjetzonenfliichtlinge, das dem Bund eine Einsparung von 40 Millionen DM einbringen soll, und das Gesetz über die Beiträge des Bundes zu den Steuerverwaltungskosten der Länder, das dem Bund eine Einsparung von 182 Millionen DM einbringen soll. Der Haushaltsplan geht von der Voraussetzung aus. daß diese Gesetze noch beschlossen und verabschiedet werden. Ich habe im Auftrag des Haushaltsausschusses das Hohe Haus zu bitten, dem Einzelplan 60 zuzustimmen. In Verbindung damit darf ich noch über den Antrag der Abgeordneten Kahn und Genossen, Drucksache Nr. 4573, berichten. Der Haushaltsausschuß hat sich nicht entschließen können, diesem Antrag zuzustimmen, da die Voraussetzungen für die Erklärung zu Notstandsgebieten erhöhten Grades nicht gegeben sind. Der Antrag wurde vom Haushaltsausschuß abgelehnt. Ich habe den Auftrag, das Hohe Haus zu bitten, sich dem Beschluß des Haushaltsausschusses anzuschließen. Desgleichen darf ich über den Antrag Drucksache Nr. 4572 berichten. Hier hat der Haushaltsausschuß beschlossen, in Anbetracht dessen, daß im Einzelplan 60 Kap. 02 Titel 530 und Titel 600 entsprechende Beträge vorgesehen sind, den Antrag Drucksache Nr. 2078 für erledigt zu erklären. Ich darf das Hohe Haus bitten, sich diesem Antrag anzuschließen. Die Drucksache Nr. 4042 — Antrag der Abgeordneten Brookmann und Genossen betr. Mittel für den Bau von Schwimmbädern in Schleswig-Holstein — wurde dem Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens — als federführendem Ausschuß — und dem Haushaltsausschuß überwiesen. Der Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens hat dahingehend Stellung genommen, daß Einrichtungen von Schwimmbädern nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern im ganzen Bundesgebiet im Interesse der Volksgesundheit zu begrüßen wären. Der Haushaltsausschuß hat ablehnend zu der Vorlage Stellung genommen, mit der Begründung, der Bund sei für den Bau von Schwimmbädern nicht zuständig. Der Antrag Drucksache Nr. 4042 wurde abgelehnt. Der Haushaltsausschuß bittet das Hohe Haus, seinem Antrage — Drucksache Nr. 4538 beizutreten. Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich habe noch festzustellen, daß Antrag Umdruck Nr. 1012 durch vorhergegangene Abstimmung erledigt ist. Wird das Wort gewünscht? — Das Wort hat der Abgeordnete Renner. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben mit unserem Antrag zu Einzelplan 60 das Problem der Steuergerechtigkeit und die Methoden der Eintreibung der indirekten Steuern, Art und Höhe, herausstellen wollen, um die These des Herrn Bundesfinanzministers zu widerlegen, die dahin geht, er betreibe eine Steuerpolitik in der Linie einer „gerechten steuerlichen Belastung der Massen". Wenn wir die Positionen, die im Einzelplan 60 als Ergebnis der einzelnen Steuern enthalten sind, ansehen, kommen wir zu erstaunlichen Feststellungen. So beträgt z. B. der Ertrag aus den Umsatzsteuern 9 Milliarden DM. Also fast die gesamte, offen zugegebene Summe der Aufrüstungskosten nimmt der Herr Finanzminister allein aus diesen Steuern. Aus der Einkommenund Körperschaftsteuer hat er sich jetzt einen Anteil von 410 Milliarden DM gesichert, (Abg. Bausch: Da haben Sie einige Nullen hinzugefügt!)


Rede von Dr. Karl Georg Pfleiderer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

(Dr. Pfleiderer)