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ID0127700600

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    Deutscher Bundestag — 277. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1953 13789 277. Sitzung Bonn, Freitag, den 26. Juni 1953. Geschäftliche Mitteilungen . . . 13791B, 13814C Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1953 (Haushaltsgesetz 1953) (Nr. 4000 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Nr. 4500 der Drucksachen); dazu Mündliche Berichte des Haushaltsausschusses (Nrn. 4501 bis 4526) 13791B, 13820C Einzelplan 11 — Haushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit (Nr. 4511 der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 1001, 1005) 13791C Arndgen (CDU): als Berichterstatter 13791C als Abgeordneter 13796B Kohl (Stuttgart) (KPD) 13791D Dr. Preller (SPD) 13792D, 13799A Storch, Bundesminister für Arbeit 13794D Renner (KPD) 13797C Frau Kalinke (DP) 13798A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 13799C Abstimmungen 13799D Einzelplan 20 — Haushalt des Bundesrechnungshofes (Nr. 4514 der Druck- sachen) 13800A Dr. Wuermeling (CDU), Berichterstatter 13800A Abstimmung 13800A Einzelplan 32 — Haushalt der Bundes- schuld (Nr. 4520 der Drucksachen) . . 13800B Wacker (CDU), Berichterstatter . 13800B Abstimmungen 13800D Einzelplan 35 — Haushalt der Verteidigungslasten (Nr. 4521 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 1001) 13801A Horn (CDU), Berichterstatter . . 13801A Fisch (KPD) 13801C Abstimmungen 13802B Einzelplan 40 — Haushalt der Sozialen Kriegsfolgeleistungen (Nr. 4522 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 1001) 13802C Gengler (CDU): als Berichterstatter 13802D Ergänzungszahlen zum Bericht . 13830 als Abgeordneter 13804C Renner (KPD) 13804A, 13805C Frau Kalinke (DP) 13804D Abstimmungen 13805D Einzelplan 45 — Haushalt der Finanziellen Hilfe für Berlin (Nr. 4523 der Drucksachen; Anträge Umdrucke Nrn 1001, 1006) 13805D Brandt (SPD) : als Berichterstatter 13805D als Abgeordneter 13807B Bausch (CDU) 13806B Müller (Frankfurt) (KPD) 13806C Abstimmungen 13807C Einzelplan 49 — Haushalt der Deutschen Vertreter in der Beratenden Versammlung des Europarates (Nr. 4524 der Drucksachen) 13807C Abstimmung 13807C Einzelplan 50 — Haushalt für Angelegenheiten des Europarats und verwandte Gebiete (Nr. 4525 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 1001) 13807D Dr. Pleiderer (FDP) . . . . 13807D, 13808B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 13808A Abstimmungen 13808B Einzelplan 60 — Haushalt der Allgemeinen Finanzverwaltung (Nr. 4526 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abg. Brookmann u. Gen. betr. Mittel für den Bau von Schwimmbädern in Schleswig-Holstein (Nm 4538, 4042 der Drucksachen) 13808C Wacker (CDU), Berichterstatter . 13808C Renner (KPD) 13810A Abstimmungen 13810C Haushaltsgesetz 13810D, 13820C Schoettle (SPD): als Berichterstatter . . . 13811A, 13820C als Abgeordneter . . . 13812C, D, 13813D Bausch (CDU) 13812B,D Renner (KPD) 13813A Jaffé (DP) 13813C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 13814A Seuffert (SPD) 13814C Abstimmungen . . . 13813D, 13814D, 13820D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Verteilung des erzielten Reingewinns der Bank deutscher Länder in den Geschäftsjahren 1950 und 1951 (Nr. 4239 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Nr. 4481 der Drucksachen) in Verbindung mit der Zweiten Beratung des von den Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Dr. Blank (Oberhausen) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über Gewährung von Ausgleichsforderungen an die Bank deutscher Länder (Nr. 4273 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Nr. 4479 der Drucksachen) sowie mit der Ersten, zweiten und dritten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landeszentralbanken (Nr. 4554 der Drucksachen) 13815A Seuffert (SPD), Berichterstatter . 13815B Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 13817B Dr. Preusker (FDP) 13818A Jaffé (DP) 13819B Abstimmungen . . . . 13817B, 13819D, 13820B Entwurf Nr. 4273 zurückgezogen . . . . 13820B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bank deutscher Länder (Nr. 4323 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (Nr. 4464 der Drucksachen) 13820D Dr. Preusker (FDP), Berichterstatter 13821A Beschlußfassung 13821D Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Nr. 4561 der Drucksachen) . 13822A Beschlußfassung 13822A Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses über die Wahlanfechtung des Wirtschaftsprüfers Dipl.-Kaufmann Professor Dr. Harms Linhardt, wohnhaft Berlin-Lichterfelde-West, Jägerndorfer Zeile 10, gegen die Gültigkeit der Entscheidung des Landeswahlleiters des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22. Januar 1953 wegen der Berufung des Angestellten Hans-Paul Jaeger in den Deutschen Bundestag (Nr. 4492 der Drucksachen) 13822B Ewers (DP): zur Geschäftsordnung 13822B als Berichterstatter 13822B Beschlußfassung 13822C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen des Familienlastenausgleichs (Nr. 4545 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Beihilfen für Familien mit Kindern (Kinderbeihilfengesetz) (Nr. 4562 der Drucksachen) 13822C Winkelheide (CDU), Antragsteller 13822C Richter (Frankfurt) (SPD), Antragsteller 13822D zur Abstimmung: Renner (KPD) 13824A Dr. Wellhausen (FDP) 13824B Richter (Frankfurt) (SPD) . . . . 13824B, C Bausch (CDU) 13824C Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Sozialpolitik 13824D Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 1. April 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über gewisse Angelegenheiten, die sich aus der Bereinigung deutscher Dollarbonds ergeben (Nr. 4457 der Drucksachen) . 13825A Beschlußfassung 13825B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der FU betr. Aufhebung van Beschlagnahmen für militärische Zwecke (Nrn 4472, 4065 der Drucksachen) 13825B Beschlußfassung 13825B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland (Nr. 4295 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (Nr. 4494 der Drucksachen) . . 13825C Beschlußfassung 13825D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Förderung des Wohnungsbaus für Umsiedler in den Aufnahmeländern und des Wohnungsbaus für Sowjetzonenflüchtlinge in Berlin (Nr. 3905 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Heimatvertriebene (Nr. 4317 der Drucksachen, Umdruck Nr. 1016) 138251) Frau Wolff (SPD) 13826A Dr. Kather (CDU) 13826B Renner (KPD) 13826C Abstimmungen 13827A Beratung des Antrags der Abg. Dr. Weiß, Margulies, Tobaben, Lampl u. Gen. betr. Mühlenwirtschaft (Nr. 4465 der Drucksachen) 13827B Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 13827B Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung einer ruhegehaltfähigen Zulage an Richter und Staatsanwälte (Nr. 4193 der Drucksachen); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (Nr. 4487 der Drucksachen) 13827C Dr. Kleindinst (CSU): als Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 13832 als Abgeordneter 13828C Dr. Arndt (SPD) 13827C Dr. Reismann (FU) 13828D Beschlußfassung 13829A Nächste Sitzung 13829C Anlage 1: Ergänzungszahlen zum Bericht des Abg. Gengler über Ausgaben und Einnahmen des Einzelplans 40 des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1953, Haushalt der Sozialen Kriegsfolgeleistungen 13830 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer ruhegehaltfähigen Zulage an Richter und Staatsanwälte (Nr. 4487 der Drucksachen) 13832 Die Sitzung wird um 9 Uhr durch den Vizepräsidenten Dr. Schäfer eröffnet.
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    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 277. Sitzung Ergänzungszahlen zum Bericht des Abgeordneten Gengler (Seite 13803 A) Ausgaben und Einnahmen des Einzelplans 40 des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1953, Haushalt der Sozialen Kriegsfolgeleistungen Im Einzelplan 40 sind veranschlagt: Kap. Einnahme Ausgabe Zuschuß DM DM DM Einzelplan 40 Soziale Kriegsfolgeleistungen A. Ordentlicher Haushalt 4003 Kriegsfolgenhilfe 50 425 000 690 400 060 639 975 000 4004 Umsiedlung und Auswanderung 275 000 31 000 000 30 725 000 4005 Abführung der Ausgleichsabgaben an den Lastenausgleichsfonds — 1 610 000 000 1 610 000 000 4006 Leistungen des Bundes auf Grund des Lastenausgleichsgesetzes — 218 500 000 218 500 000 4007 Versorgung von verdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes und von Angehörigen aufgelöster Dienststellen sowie ihrer Hinterbliebenen 32 550 000 732 000 000 699 450 000 4008 Versorgung der Berufssoldaten der früheren Wehrmacht und der berufsmäßigen Angehörigen des früheren Reichsarbeitsdienstes sowie ihrer Hinterbliebenen 130 000 329 300 000 329 170 000 4009 Kriegsopferversorgung 74 724 000 3 313 086 000 3 238 362 000 4010 Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer und Ehefrauen von Kriegsgefangenen — 10 000 000 10 000 000 (neu) A Ordentlicher Haushalt zusammen 158 104 000 6 934 286 000 6 776 182 000 B. Außerordentlicher Haushalt A 4009 Kriegsopferversorgung — 12 199 400 12 199 400 Einzelplan 40 zusammen 158 104 000 6 946 485 400 6 788 381 400 Deutcher Bundestsg — 277. Sitzung. Bonn, Freitag, den 26. Juni 1953 13331 (Gengler) Im Einzelplan 11 sind veranschlagt: Kap. Einnahme Ausgabe Zuschuß DM DM DM Einzelplan 11 Bundesminister für Arbeit (sonstige Sozialleistungen) Ordentlicher Haushalt 1111 Arbeitslosenhilfe 2 000 000 910 800 000*) 908 800 000 1112 Betriebliche Altersfürsorge — 15 000 000 15 000 000 1113 Sozialversicherung 470 000 1 959 100 000**) 1 958 630 000 Einzelplan 11 zusammen 2 470 000 2 884 900 000 2 882 430 000 Sozialhaushalt (Epl. 40 und 11) Ordentlicher Haushalt 160 574 000 9 819 186 000 9 658 612 000 Sozialhaushalt (Epl. 40) Außerordentlicher Haushalt — 12199 400 12 199 400 Der gesamte umfaßt Sozialhaushalt des Bundes mithin insgesamt 160 574 000 9 831 385 400 9 670 811 400 1111 *) außerdem 185 000 000 DM Erstattung in 1113 **) außerdem 555 000 000 DM Schuldbuchforderungen 740 000 000 Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 277. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer ruhegehaltfähigen Zulage an Richter und Staatsanwälte (Nrn. 4193, 4487 der Drucksachen) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Kleindinst Der Bundesrat hat am 5. Dezember 1952 einen Gesetzentwurf über die Gewährung einer ruhegehaltfähigen Zulage an Richter und Staatsanwälte beschlossen, der die Länder in Abweichung von der Sperrvorschrift des § 8 Abs. 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts vom 6. Dezember 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 939) ermächtigen sollte, den Richtern und Staatsanwälten eine ruhegehaltfähige Zulage von jährlich 1200.— DM zu gewähren. Der Beschluß des Bundesrates vom 5. Dezember 1952 liegt noch vor der Verkündung des Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts vom 27. März 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 181). Die Bundesregierung war der Anschauung, daß Besoldungsverbesserungen zur Zeit und in der vorgeschlagenen Form für einzelne Gruppen des öffentlichen Dienstes nicht möglich seien. Maßnahmen zugunsten der Richter und Staatsanwälte sollten vielmehr der in Aussicht genommenen Besoldungsreform vorbehalten bleiben. Die Bundesregierung hat deshalb dem Gesetzentwurf des Bundesrates nicht zugestimmt. Dagegen haben sich die Fraktionen des Bundestages bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfes am 16. April grundsätzlich für eine besoldungsrechtliche Verbesserung der Dienstbezüge der Richter wegen der Anerkennung der Rechtsprechung als der dritten Staatsgewalt neben der Gesetzgebung und Verwaltung im Grundgesetz ausgesprochen und den Gesetzentwurf dem Ausschuß für Beamtenrecht zur Beratung überwiesen. Der Ausschuß für Beamtenrecht hat den Gesetzentwurf nach der Verabschiedung des Entwurfes eines Bundesbeamtengesetzes und neben der Behandlung anderer ebenfalls vordringlicher Gesetzentwürfe beraten. Er hat der im Grundgesetz betont festgelegten Stellung der Rechtsprechung (Artikel 1 Abs. 3, 92 und 98 Abs. 1) und ihrer durch die Zeitverhältnisse bedingten schwierigen Aufgaben Rechnung getragen. Dabei konnten die Staatsanwälte und weiter die Amtsnotare der badischen Landesteile des Landes Baden-Württemberg wegen deren richterlichen Eigenschaft und Aufgaben nicht ohne Berücksichtigung bleiben. Der Ausschuß hielt jedoch den Vorschlag des Gesetzentwurfes des Bundesrates durch das Dritte Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts für überholt und der besonderen Stellung der Richter im Grundgesetz nicht für angemessen. Die Justizministerien der Länder haben mit Rücksicht auf den Gesetzentwurf des Bundesrates den Vorschlag eines Bundesrahmengesetzes für die Besoldung der Richter und Staatsanwälte ausgearbeitet und ihn dem Ausschuß für Beamtenrecht zugeleitet. Der Ausschuß war sich über den Zweck des Gesetzentwurfes einig. Die Mehrheit des Ausschusses hat jedoch Bedenken getragen, ein Bundesgesetz ohne eingehende, durch das Ende der Legislaturperiode nicht mehr mögliche Beratung auf Einzelheiten der Besoldung der Richter und Staatsanwälte festzulegen und dadurch den nicht einfachen Fragen einer umfassenden Besoldungsreform und eines Besoldungsrahmengesetzes des Bundes vorzugreifen. Der Ausschuß hat deshalb ähnlich wie im Dritten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts hinsichtlich der Besoldung der Lehrkräfte eine Lockerung der Sperrvorschriften in den §§ 8 und 9 des Ersten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts vom (Dr. Kleindinst) 6. Dezember 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 939) vorgeschlagen, um den Ländern eine Änderung der Bezüge der Richter, Amtsnotare des ehemaligen Landes Baden und der Staatsanwälte zu ermöglichen. Eine Begrenzung dieser Ermächtigung ist lediglich insoweit vorgesehen, als sie die jährlichen Endgrundgehälter einschließlich etwaiger Stellenzulagen in der vorgesehenen Höhe aus den bisherigen in Betracht kommenden Besoldungsgruppen nicht überschreiten dürfen. Diese Endgrundgehälter bei den Dienstbezügen aus den bisherigen Besoldungsgruppen stimmen mit dem Vorschlag der Justizministerien der Länder überein. Diese Art der Regelung wurde deshalb vorgenommen, um nicht nur eine Erweiterung der Besoldungsstufen, sondern auch eine Änderung der Besoldungsgruppen zu erreichen. Dieses Gesetz gilt für die Richter und Staatsanwälte im Lande Berlin unmittelbar. Die Geltung für das Land Berlin ist rechtlich wegen der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte und der Verwaltungsgerichte bei Streitigkeiten aus dem neuen Gesetz notwendig. Außerdem dient die Geltung des Gesetzes im Lande Berlin der weiteren Rechtsangleichung im Bunde und im Lande Berlin. Bonn, den 18. Juni 1953 Dr. Kleindinst Berichterstatter
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    Rede von Rudolf Kohl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben zum Bundeshaushalt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit eine Reihe von Änderungsanträgen ge-


    (Kohl [Stuttgart])

    stellt, die ich kurz begründen möchte. Zuerst verlangen wir die Streichung des Gehalts des Herrn Bundesarbeitsministers und seines Staatssekretärs. Wir stützen uns bei diesem Verlangen auf die in den letzten vier Jahren von seiten des Herrn Bundesarbeitsministers betriebene Politik, seine Ausarbeitung von Gesetzen — beispielsweise das Gesetz über die Aufsichtsräte, das Arbeitsgerichtsgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz —, Selbstverwaltungsgesetze, die besonders charakteristisch für den politischen Kurs sind, den der Herr Bundesarbeitsminister in den vergangenen Jahren eingeschlagen hat.
    Zu Kap. 1111 Tit. 300, Arbeitslosenfürsorgeunterstützung, verlangen wir eine Erhöhung der Mittel, und zwar dergestalt, daß eine wirklich praktische Hilfe für die Bezieher der Arbeitslosenfürsorgeunterstützungen in Erscheinung tritt. Sie haben in den letzten Tagen erneut darüber diskutiert, daß die Mittel der Arbeitslosenversicherung für das kommende Jahr in Höhe von 185 Millionen DM in Form von Bundesschuldverschreibungen abgegolten werden sollen. Wir lehnen bei dieser Position die Verwendung von Bundesschuldverschreibungen selbstverständlich ab und verlangen dafür Barzahlung.
    Wir sind weiter der Meinung, daß die alten gewerkschaftlichen Forderungen berücksichtigt werden sollten, nach denen ein Mittel von 50 % des zuletzt verdienten Lohnes eingesetzt werden soll. Ich darf daran erinnern, daß wir es waren, die bereits vor langer Zeit in diesem Hause eine Erhöhung der Arbeitslosenunterstützungssätze und der Sätze der Arbeitslosenfürsorge um 30% verlangt haben. Wenn wir einige nackte Zahlen nehmen, so müssen wir feststellen, daß im Jahre 1952 443 399 Arbeitslosenunterstützungsempfänger vorhanden waren, dagegen waren 713 552 Arbeitslosenfürsorgeunterstützungsempfänger vorhanden, insgesamt — ich stütze mich hier auf die statistischen Zahlen des Bundesarbeitsministeriums — 1 156 951 Personen. Das Mittel der Unterstützungsauszahlung liegt gerade bei den letzten bei 108 DM im Monat, und ich glaube, daß niemand bestreiten wird, daß mit diesem Unterstützungssatz ein halbwegs normales Leben überhaupt nicht bestritten werden kann. Wir sind der Auffassung, daß auch hier die Mittel im Etat eingesetzt werden müssen, die notwendig sind, daß die Zahlungen in der Form, wie sich die Bundesregierung das denkt — nämlich in Bundesschuldverschreibungen —, zu unterbleiben haben und daß die Zahlungen in bar erfolgen müssen.
    Dasselbe trifft auf Kap. 1113 Tit. 600 bis 601 zu, wo es sich um die Zuschüsse für die Grundbeträge zur Rentenversicherung der Arbeiter handelt.
    Wir haben hier die Tatsache zu verzeichnen, daß ein Antrag vorlag, der eine Erhöhung der Unterstützungssätze um 15, 12 und 10 DM vorsah. Dann wurde ein Kompromißvorschlag gemacht, der 10, 5 und 4 DM vorsah, und herausgekommen ist dabei eine Erhöhung der wirklich erbärmlichen Unterstützungssätze um 5, 4 und 3 DM. Auch hier tritt in Erscheinung, daß die Bundesregierung 555 Millionen DM, also in diesem Jahre 185 Millionen DM in Form von Bundesschuldverschreibungen gibt und damit die Rentenversicherung außerordentlich stark belastet.
    Wir sind der Meinung, daß nach den Erklärungen des Herrn Bundesfinanzministers auch in den nächsten Jahren eine Klarheit über die Etatgestaltung gar nicht zu erreichen sein wird. Der Antrag, der von Ihnen angenommen worden ist — nämlich die Geltung auch über dieses Jahr zu erstrecken —, wird in der praktischen Wirkung verpuffen, und Sie werden im nächsten Jahre genau dieselben Methoden anwenden wie gegenwärtig. Ich erinnere daran, daß der Kongreß des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Berlin die Erhöhung des Grundbetrags in der Rentenversicherung auf 600 DM verlangt hat und darüber hinaus die Erhöhung des Steigerungsbetrages für die Rentenversicherung auf 1,2 v. H. des Einkommens festlegen wollte.
    Meine Damen und Herren, Sie haben Gelegenheit, in den kommenden Wochen einiges von Ihren Wahlversprechungen unter Beweis zu stellen. Wenn bereits jetzt in dem Wahlaufruf der CDU davon gesprochen wird, allein für Arbeitslosenfürsorge, Renten und Kriegsopferfürsorge würden im Jahre 17,8 Milliarden DM ausgegeben, so entspricht das nicht den Tatsachen, da die Dinge wesentlich anders liegen.

    (Abg. Arndgen: Doch!)

    Wir sind der Meinung, daß auch in der Frage des Tit. 608 — dort trifft dasselbe zu — das Geld zum Ausbau einer wirklichen Hilfe für die Rentner und für die Körperbeschädigten sowie zu einer wirklichen Hilfe bei der Bekämpfung der Tuberkulose verwendet werden sollte und daß man den Bau von Kasernen dabei selbstverständlich zu unterlassen hat.

    (Glocke des Präsidenten.)

    — Noch einen Satz! — Der Herr Bundesarbeitsminister hat in der vergangenen Zeit leider vergessen, die Sanierung der Sozialversicherung im Bundestag zur Diskussion zu stellen. Er wird, wenn diese Regierung bestehen bleiben sollte, über die Frage der Sanierung der Sozialversicherung und der Arbeitslosenversicherung auch im neuen Bundestag hinweggehen. Da wir der Ansicht sind, daß eine solche Politik vor dem deutschen Volke nicht verantwortet werden kann, sind wir nicht bereit, diesem Etat die Zustimmung zu geben.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Preller.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ludwig Preller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine Haushaltsdebatte wäre an sich die Gelegenheit, um in Gesamtheit von der Politik des Arbeitsministers zu sprechen. Mit Rücksicht darauf, daß gestern die Redezeit verkürzt worden ist, möchte ich es mir versagen, eine Gesamtdarstellung der Art zu geben, in der der Arbeitsminister seine Sozialpolitik entwickelt hat. Ich möchte nur das eine betonen: wir haben in den vergangenen Jahren und besonders im vergangenen Jahr immer wieder eine klare Linie der Politik des Arbeitsministers vermißt. Wir mußten feststellen, daß sich der Arbeitsminister innerhalb seiner eigenen Regierung in sozialpolitischen Fragen nicht genügend durchgesetzt hat. Immer wieder mußten wir feststellen, daß er nicht stark genug gegenüber den Kräften war, die sonst in der Koalition und in der Regierung wirksam waren, sei es nun der Finanzminister, sei es der Justizminister.
    Ich erinnere nur daran, daß die zwei wichtigsten Gesetze, die wir nach der Konstituierung des kollektiven Arbeitsrechts zu behandeln gehabt hätten, nämlich das Arbeitsgerichtsgesetz und das Sozialgerichtsgesetz, erst sozusagen in der letzten Minute an diesen Bundestag gekommen sind, obwohl die Gelegenheit gegeben gewesen wäre, diese Gesetze schon früher einzubringen und damit früher zu verabschieden.


    (Dr. Preller)

    Hunderttausende von Sozial- und Arbeitsgerichtsfällen warten auf die obergerichtliche Entscheidung. Wir werden erst in der nächsten Woche zur Verabschiedung des Sozialgerichtsgesetzes kommen, und dabei müssen wir beklagen, daß in dieses wie in das Arbeitsgerichtsgesetz eine rückschrittliche Auffassung Eintritt gewonnen hat, die Auffassung nämlich, daß nicht die Gewerkschaften allein die berufenen Vertreter der Arbeitnehmer sind,

    (Zuruf von der Mitte: Das ist doch kein Rückschritt!)

    sondern daß auch andere Gruppen, die man hier „Vereinigungen von Arbeitnehmern" nennt, die Vertretungsbefugnis haben sollen, ähnlich wie das im Selbstverwaltungsgesetz der Sozialversicherung der Fall ist.
    Neben diesen Gesetzen sind in den vergangenen Jahren einige Gesetze auf die Initiative des Bundesarbeitsministeriums zurückzuführen. Ich nenne das Versorgungsgesetz, das Schwerbeschädigtengesetz. Aber auch hier mußte die Opposition wesentlich mitarbeiten, um diesen Gesetzen eine einigermaßen brauchbare Gestalt zu geben. Andere Gesetze jedoch wie das Mutterschutzgesetz und das Gesetz über Mindestarbeitsbedingungen sind allein auf die Initiative der Sozialdemokratie zurückzuführen.

    (Zurufe von der Mitte und rechts: Au, au! — Beifall bei der SPD.)

    Die Initiativgesetze dazu mußten von der Sozialdemokratie eingebracht werden, weil der Bundesarbeitsminister dies nicht getan hat. Wir vermissen zum Mutterschutzgesetz heute noch die Ausführungsbestimmungen, obwohl der Herr Bundesarbeitsminister im Oktober oder November vorigen Jahres zugesagt hat, daß diese Ausführungsbestimmungen binnen vier oder sechs Wochen ergehen würden. Ich erinnere an das Schicksal der Kinderbeihilfen — wir werden ja wahrscheinlich noch im Laufe des heutigen Tages darüber zu sprechen haben —: auch hier zunächst eine Initiative von uns und nun dieses Versagen der Koalition, die, wie im Ausschuß gesagt wurde, auf Verlangen von Wirtschaftskreisen an der weiteren Erörterung der Kinderbeihilfen in der vorliegenden Form nicht mehr teilnehmen zu können glaubt.
    Besonders deutlich haben wir aber die Schwäche des Bundesarbeitsministers auf dem Gebiet der sozialen Sicherung erkennen müssen. Ich erinnere daran, daß die Frage der Rentenerhöhung ein Jahr lang von der Sozialdemokratie immer und immer wieder vorgebracht werden mußte, ehe sie über die Bühne ging. Ich erinnere daran, daß die Erhöhung des Grundbetrags auf der Initiative der Sozialdemokratie beruht, daß die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze ebenfalls auf einen Antrag von uns zurückgeht. Noch nicht erledigt — wir wissen nicht, wie die Dinge in der nächsten Woche sein werden — ist die Vorlage über die Erhöhung der Steigerungsbeträge in der Angestelltenversicherung und über die Erhöhung der Grundbeträge in der Invalidenversicherung. Ferner werden wir in der nächsten Woche, auch hier wieder auf Veranlassung und Initiative der Sozialdemokratie, auf dem Gebiet der Arbeitslosenunterstützung endlich eine Verbesserung bekommen; hier scheinen wir eine Einigung gefunden zu haben.
    Ich erwähne das nicht allein deshalb, um herauszuarbeiten, daß die Sozialdemokratie immer und immer wieder die Initiative ergreifen mußte, sondern vor allen Dingen deswegen, weil wir vermißt haben, daß der zuständige Minister im Bundeskabinett, nämlich der Arbeitsminister, von sich aus eine klare Linie der Sozialpolitik gezeigt hätte. Das wäre nämlich seine Aufgabe gewesen.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Der Herr Arbeitsminister hat neulich im „Bulletin" darauf hingewiesen, bei einem früher noch geringen Sozialprodukt sei nicht die Möglichkeit gegeben gewesen, eine systematische Planung durchzuführen. Herr Arbeitsminister, diese Darlegung ist nicht richtig. Denn Sie hatten im vorigen Jahre die Gelegenheit, auf unseren Boden zu treten, als wir von der Sozialdemokratie den Antrag stellten, jene soziale Studienkommission einzusetzen.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Der Herr Bundesarbeitsminister hat es nicht getan; die Regierungskoalition ebensowenig. Sie hat damit kundgetan — und das ist auch in der Debatte zum Ausdruck gekommen '—, daß sie nicht den Willen zu einem grundlegenden systematischen Aufbau der sozialen Sicherung hat. Damals ist nur dieser Beirat gefordert worden. Ein Jahr hat der Bundesarbeitsminister gebraucht, ehe er den Beirat überhaupt einberufen hat.

    (Abg. Frau Döhring: Hört! Hört!)

    Wir haben hier über diese Dinge gesprochen. Der Bundesarbeitsminister hat versucht, die Schuld für diese Verzögerung der Sozialdemokratie in die Schuhe zu schieben. Wir konnten ihm nachweisen, daß wir ihm im vorigen Mai die Möglichkeit geboten hatten, diesen Ausschuß einzuberufen. Es lag an ihm, daß er unsere Anfrage nicht beantwortet hat. Er hat ein Jahr lang die Errichtung dieses Beirats verzögert. Unterdessen ist dieser Beirat ganze drei Mal zusammengetreten. Und wenn ich richtig unterrichtet bin, war es immer schwierig, die erforderlichen Materialien aus dem Bundesarbeitsministerium zu erlangen.
    Damit hat der Deutsche Bundestag und hat der Bundesarbeitsminister eine einmalige Gelegenheit versäumt, etwas zu tun, was in anderen demokratischen Ländern Übung ist, nämlich eine unabhängige Sachverständigenkommission außerhalb des Parlaments mit Fragen zu befassen, an denen uns allen gelegen sein müßte. Ich weiß, daß selbst innerhalb der Regierungskoalition heute Bedenken darüber bestehen, ob der damalige Beschluß der Regierungsmehrheit, der vom Bundesarbeitsminister mitgetragen worden ist, richtig war, oder ob nicht damals eine außerordentliche Torheit begangen worden ist.
    Ich erinnere daran, daß auch bei der Bundesanstalt nicht etwa der Bundesarbeitsminister die Führung übernommen hat, um dort eine echte Selbstverwaltung einzuführen. Wir mußten auch in dieser Frage mit seiner Koalition und mit ihm selbst kämpfen.
    In ähnlicher Weise ist auch das Gesetz über die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung nicht in der Form ergangen, die einer klaren und echten Selbstverwaltung entsprechen würde.

    (Abg. Winkelheide: Die Selbstverwaltung wäre schon echt, wenn wir sie durch Wahlen echt gemacht hätten!)

    — Herr Winkelheide, Sie haben dadurch, daß Sie die Arbeitnehmervereinigungen eingefügt haben, gerade verhindert, daß die Gewerkschaften als die berufenen Vertreter — so wie in der Weimarer


    (Dr. Preller)

    Republik — in erster Linie diese Selbstverwaltungskörper mit aufbauen helfen konnten.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Winkelheide: Es darf kein Monopol geben! — Zuruf rechts: Wir wollen kein Monopol!)

    Das Versagen des Bundesarbeitsministers haben wir aber vor allen Dingen im letzten Vierteljahr zu spüren bekommen, als es darum ging, die Finanzhoheit in den Selbstverwaltungsträgern zu wahren. Wir haben gestern darüber gesprochen. Offensichtlich hatte der Bundesarbeitsminister der Regierungsvorlage zugestimmt, die der Invaliden- und Angestelltenversicherung auf drei Jahre über 1 1/2 Milliarden DM entziehen wollte;

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    offenbar hatte er im Kabinett auch der anderen Vorlage zugestimmt, die der Bundesanstalt etwa 1 1/2 Milliarde DM an Geldern entziehen wollte, die der Arbeitsbeschaffung und der Schaffung von dauernden Arbeitsplätzen auf diese Weise nicht zugute kommen konnten.

    (Abg. Frau Döhring: Hört! Hört!)

    Nun ist es zweifellos nicht das Verdienst des Arbeitsministers, daß die Dinge wenigstens so gelaufen sind, daß diese Summen nur für ein Jahr entzogen werden. Es wäre aber die Aufgabe des Arbeitsministers gewesen, sich gegenüber dem Finanzminister stark zu machen.
    Wir haben, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, diese Dinge zu reparieren, bei Gelegenheit dieses Haushalts noch einmal den Antrag eingebracht, daß in dem Kapitel über die Zuschüsse zur Sozialversicherung die entsprechenden Summen voll eingesetzt, also, da Hergabe von Schuldbuchforderungen nicht in Frage kommt, die Erläuterungsspalte entsprechend gestrichen wird und der Bundesanstalt die Mittel für die Arbeitsbeschaffung wieder zugeführt, d. h. die 185 Millionen DM vom Bund an die Bundesanstalt geleistet werden.
    Ich bitte nur noch, in unserem Antrag Umdruck Nr. 1005 in a) „Kap. 1111" vor „Tit. 300 . . ." und in b) „Kap. 1113" vor „Tit. 611 . . ." einzusetzen.
    Meine Damen und Herren, das Verhältnis zum Bundesfinanzminister ist, glaube ich, ein offensichtlicher Beweis dafür, wie schwach der Arbeitsminister ihm gegenüber gewesen ist. Wir haben erleben müssen, daß der Bundesfinanzminister immer und immer wieder Verlautbarungen über den sogenannten sozialen Haushalt herausgebracht hat, in denen er den Beweis zu führen versuchte, daß die deutschen Sozialleistungen eine Obergrenze erreicht hätten, über die man nicht hinausgehen könnte. Ich erinnere daran, daß der Bundesfinanzminister vor anderthalb Jahren ohne Widerspruch des Bundesarbeitsministers einen sogenannten Sozialstopp verkünden konnte. Wir freuen uns, daß heute davon nicht mehr die Rede ist; aber das ist wiederum nicht das Verdienst der Bundesarbeitsministers.
    Bei dieser Gelegenheit müssen wir an den Bundesfinanzminister die Bitte richten, doch auch dafür zu sorgen, daß seine Veröffentlichungen über den sozialen Haushalt einigermaßen den Tatsachen entsprechen. Sein Referent hat behauptet, für soziale Leistungen würden 19 Milliarden DM ausgegeben. Der Bundesfinanzminister hat im letzten Bulletin seinen eigenen Referenten berichtigen müssen: Es werden 17 Milliarden DM dafür ausgegeben. Meines Erachtens liegen die Summen noch etwas niedriger. Wir bitten ihn, in Zukunft alle Veröffentlichungen über den sozialen Haushalt in klarer
    Trennung der Leistungen, die auf der einen Seite für die Versicherung, sei es die Sozialversicherung, sei es die Arbeitslosenversicherung, auf der anderen Seite für die Kriegsfolgenhilfe gemacht werden, vorzunehmen. Herr Bundesfinanzminister, in einigen, leider aber nicht in allen Veröffentlichungen haben Sie die Trennung durchgeführt. Ich richte hiermit die Bitte an Sie, dies zum Zwecke der Klarstellung ständig zu tun, weil nur auf diese Weise ein Vergleich mit den früheren Leistungen möglich ist. Darauf ist auch die Differenz, die wir gestern mit dem Bundesarbeitsminister auszufechten hatten, zurückzuführen. Sie betraf die Frage, welchen Anteil die Bundesleistungen an den Sozialleistungen insgesamt ausmachten.
    Ich muß den Herrn Bundesarbeitsminister darauf aufmerksam machen, daß er sich gestern im Irrtum über die Arbeitslosenzahlen des Jahres 1929 befand. In den Wintermonaten des Jahres 1929 lag die Arbeitslosenzahl bei 2 und bei 1,9 Millionen, also ähnlich wie in diesem Jahr. In den Sommermonaten war sie aber niedriger als in diesem Jahr; sie lag nämlich bei 900 000. Das bedeutet, daß der höhere Sozialaufwand des Jahres 1929 bei einer etwa gleichen Arbeitslosenzahl wie heute erfolgte. Die Behauptung meines Kollegen Schellenberg stimmt also, daß der Anteil des Reichs an den sozialen Leistungen im Jahre 1929 höher lag als der des Bundes im Jahre 1953.
    Von diesem Verhältnis zum Bundesfinanzminister habe ich deshalb gesprochen, weil ich den Bundesarbeitsminister daran erinnern wollte, daß er in der Deutschen Bundesrepublik der Treuhänder der deutschen Sozialpolitik ist. Er muß diese Treuhänderschaft auch gegenüber dem Bundesfinanzminister und gegenüber dem Bundesjustizminister ausüben. Wenn also der Flug dieses Vogels Storch nicht schon irgendwie der Dämmerung entgegenginge, dann würden wir sagen: „Anton, werde hart!"

    (Heiterkeit. — Zurufe von der Mitte: Oh, oh! — Schön! — Weitere Zurufe.)

    Nun darf ich nicht verhehlen, daß wir in der Fraktion es uns nicht ganz leicht gemacht haben,

    (Abg. Dr. Wuermeling: Na, na!)

    welche Stellung wir zu diesem Haushalt einnehmen sollen. Es ist uns nicht ganz leicht gefallen, den Entschluß zu fassen, daß wir uns bei diesem Haushalt der Stimme enthalten wollen. Wir tun das — und das möchte ich hier in aller Öffentlichkeit und Deutlichkeit sagen — allein deswegen, weil in diesem Etat gleichzeitig die Leistungen für die Renten und Unterstützungen enthalten sind und weil für die Sozialdemokratie die Frage dieser Renten und Unterstützungen höher steht als die unzulängliche Politik eines Bundesarbeitsministers, der in seinen Leistungen nach unseren Gefühlen nicht das vollbracht hat, was ein Treuhänder der deutschen Sozialpolitik in diesen vier Jahren zu leisten gehabt hätte.

    (Beifall bei der SPD. — Zuruf von der Mitte: Das wissen Sie genau! — Billig, Herr Professor!)