Rede von
Willy
Brandt
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf Sie zunächst bitten, eine Änderung zu berücksichtigen, die sich aus einem Beschluß ergibt, den das Haus gestern gefaßt hat. Im Mündlichen Bericht des Haushaltsausschusses Drucksache Nr. 4523 finden Sie unter Tit. 600 einen Zuschuß zum Landeshaushalt von 664 Millionen DM. Diese Summe muß deshalb auf 650 Millionen DM reduziert werden, weil gestern 14 Millionen DM beim Einzelplan 08 — Finanzministerium — als Zuschuß für den Berliner Zoll untergebracht worden sind. Es handelt sich also einfach um eine andere Postierung. Diese 14 Millionen DM müssen in Tit. 600 des Kap. 4502 wegfallen.
Im übrigen ist es j a geläufig, daß es sich bei Tit. 600 des Einzelplans 45 um den Zuschuß handelt,
den der Bund gemäß § 16 des Dritten Überleitungsgesetzes dem Berliner Haushalt als einen Ausgleich für die unverschuldete Notlage, in die Berlin im Zustand der Spaltung Deutschlands geraten ist, zuführt. Im Regierungsentwurf zum Haushaltsplan waren zunächst 600 Millionen DM als Bundeszuschuß für den Berliner Landeshaushalt vorgesehen. Eine Erhöhung war erforderlich geworden, weil sich nicht zuletzt auch durch die Auswirkung von Bundesgesetzen — etwa auf dem Gebiet des Besoldungsrechts — zusätzliche Belastungen für Berlin ergaben. Hinzukommen einige Sonderausgaben für die Vorratshaltung und die Luftfrachtbrücke, auch für Frachtbeihilfen für Kohle, Kartoffeln und Milch, die teilweise das ausgleichen sollen, was sich für Berlin an Mehrbelastungen infolge der besonderen verkehrsmäßigen Bedingungen ergibt.
Während der Verhandlungen im Ausschuß ergab sich, daß die Berliner Finanzverwaltung der Meinung war, daß es ihr auch mit diesem Zuschuß nicht leicht sein würde, zu einem Ausgleich im Berliner Landeshaushalt zu kommen. Eine völlige Übereinstimmung der Meinungen des Bundesfinanzministeriums und der Berliner Finanzverwaltung war nicht festzustellen. Der Ausschuß hat aber geglaubt, daß mit diesem Zuschuß von 650 Millionen DM doch ungefähr dem Rechnung getragen werden kann, was sich hier an Notwendigkeiten ergibt und was dem § 16 des Dritten Überleitungsgesetzes entspricht.
Um den Wünschen der Berliner Verwaltung über das hier erwähnte Maß hinaus noch entgegenzukommen, ist dann beschlossen worden, Berlin die Kosten für die Zollverwaltung abzunehmen bzw. das Land Berlin dafür zusätzlich zu entschädigen. Das sind also die 14 Millionen DM, die ich erwähnt
habe und von denen auch schon gestern die Rede war.
Im Einzelplan 45 finden Sie nun noch einen neuen Tit. 601 in Höhe von 35 Millionen DM. Damit hat es folgende Bewandtnis: Bis zum Ende des Rechnungsjahres 1952 erhob Berlin ein eigenes Notopfer. Ab 1. April 1953 gelten aber die bundesgesetzlichen Vorschriften über das Notopfer Berlin mit Ausnahme der Notopfermarke auf den Briefen und Postsendungen auch im Lande Berlin. Um den Einnahmeausfall auszugleichen, den das Land Berlin durch Wegfall seines eigenen Notopfers erleidet, wird ihm das in Berlin erzielte Aufkommen aus dem Notopfer Berlin zur Verfügung gestellt. Dieses Aufkommen ist mit 35 Millionen DM veranschlagt.
Ich darf Sie bitten, dem Antrag des Ausschusses unter Berücksichtigung der Änderung, die ich zu Tit. 600 vorgetragen habe, zustimmen zu wollen.