Gesamtes Protokol
Meine Damen und Herren, ich eröffne die 201. Sitzung des Deutschen Bundestages und bitte den Herrn Schriftführer, die Namen der entschuldigten Abgeordneten bekanntzugeben.
Es suchen für längere Zeit um Urlaub nach die Abgeordneten Meyer für vier Wochen wegen Krankheit, Kalbfell für vier Wochen wegen Krankheit und Mayer (Stuttgart) für zwei Wochen wegen Krankheit.
Ich darf unterstellen, daß die über eine Woche hinausgehenden Urlaubsgesuche genehmigt sind.
Der Präsident hat Urlaub erteilt für zwei Tage den Abgeordneten Gerns, Frau Dr. Weber , Dr. Nölting, Wartner, Juncker, Dr. Fricke, Strauß, Neumann, Dr. Besold, Dr. Etzel (Bamberg), Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz), Lampl, Parzinger, Dr. Dorls, Böhm, Dr. Leuze, Dr. Horlacher, Dr. Gerstenmaier, Loritz, Frau Bieganowski, Dr. Brill, Schmidt (Bayern), Görlinger, Frau Thiele, Reimann, Fisch, Vesper, Rische, Niebergall, Kohl (Stuttgart), Dr. Veit, Dr. Baur (Württemberg), Dannemann.
Entschuldigt fehlen die Abgeordneten Dr. Frey, Dr. Schatz, Dr. Luchtenberg, Etzenbach, Dr. Oesterle.
Danke schön!
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen bekanntzugeben, daß für den verstorbenen Abgeordneten Stopperich der Abgeordnete Dr. Fricke von der Fraktion der Deutschen Partei in den Bundestag gewählt worden ist. Er ist heute nicht anwesend; ich kann ihn also noch nicht begrüßen.
Für den verstorbenen Abgeordneten Bundesminister Wildermuth ist der Abgeordnete Dr. Leuze nach der Landesergänzungsliste nachgerückt, der — soweit ich unterrichtet bin — ebenfalls heute nicht hier ist.
Für den verstorbenen Abgeordneten Weickert ist Frau Abgeordnete Bieganowski nach dem Landesergänzungsvorschlag nachgerückt. Sie ist ebenfalls heute nicht hier. Ich muß also die Begrüßung der drei neuen Abgeordneten nachholen.
Ich habe weiter bekanntzugeben, daß der Abgeordnete Dr. Ott mir mitgeteilt hat, die Gruppe BHE-DG habe aufgehört zu bestehen.
Herr Abgeordneter Dr. Ott ist von der Fraktion der Deutschen Partei als Gast aufgenommen worden.
— Meine Damen und Herren, das ist doch nicht
Anlaß zu Ovationen!
Ich habe weiter bekanntzugeben, daß der Abgeordnete Frommhold mir mitgeteilt hat, er sei der Fraktion der Deutschen Partei als Gast beigetreten.
Ich rufe auf Punkt 1 der Tagesordnung:
a) Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Tabaksteuer ;
b) Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betreffend Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Neuregelung der Tabaksteuer .
Ich schlage Ihnen namens des Altestenrats vor, für die Begründung der Anfrage und des Antrags je 20 Minuten und für die Aussprache eine Zeit von 120 Minuten vorzusehen. — Das Haus ist damit einverstanden.
Wer begründet die Anfrage? — Herr Abgeordneter Dr. Wellhausen, bitte!
Dr. Wellhausen , Anfragender: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fragen, die in der Interpellation gestellt sind, sind völlig eindeutig und klar. Es scheint uns nicht erforderlich zu sein, Erläuterungen hinzuzufügen. Ich möchte aber einige Worte zu der Situation sagen, die zu dieser Interpellation Anlaß gegeben hat.
Auszugehen ist — wie immer, wenn man vom Steuerrecht nach dem Zusammenbruch spricht — von den Kontrollratsgesetzen, die auch für Tabak eine bis dahin nie gekannte Höhe der Besteuerung eingeführt haben. Die Folgen dieser Erhöhung zeigten sich besonders in einem außerordentlichen Umfang des Schmuggels und des Schwarzhandels. Man ging ferner auf die selbstgedrehte Zigarette — was man sich im Kriege schon angewöhnt hatte
— zurück, und es ist daher kein Wunder, daß die Angelegenheit auch diesen Bundestag schon sehr oft beschäftigt hat.
Meine Fraktion hat schon im Herbst 1949, also alsbald nach Zusammentreten dieses Hauses, eine Interpellation wegen Tabaksteuersenkung eingebracht, und schon damals waren das haus und auch die Bundesregierung einer solchen Senkung nicht abgeneigt. Im Jahre 1950 sind dann nicht weniger als acht Anträge und drei Gesetzentwürfe in dieser Angelegenheit eingebracht worden und im Jahre 1951 vier Gesetzentwürfe. Zum Teil haben sie sich damit beschäftigt, daß die Lage der deutschen Pflanzer verbessert werden sollte, und diese in der Tat sich katastrophal anlassende Lage hat sich inzwischen — nicht zuletzt durch unsere Maßnahmen — erheblich verbessert. Das Ziel war darüber hinaus aber immer, Vorschläge zu Steuersenkungen zu machen. Man hoffte, durch solche Steuersenkungen den Auswüchsen. des Schmuggels und Schwarzhandels begegnen zu können, die deutsche Produktion in Zigaretten usw. zu steigern und dennoch das Steueraufkommen zu erhöhen. Eine Rolle haben in den Erörterungen immer Gesichtspunkte handelsvertraglicher Art gespielt, unseren Abnehmerländern, insbesondere im Nahen Osten — also der Türkei und Griechenland gewisse Gegengeschäfte anbieten zu können.
Die Bundesregierung wurde mehrfach ersucht, gesetzgeberische Maßnahmen vorzubereiten. Es wurden auch Fristen gestellt, die letzte auf den 1. August 1950. Kurz vor Ablauf dieser Frist schrieb der Bundesfinanzminister an den Bundestag, daß er große Hoffnungen hätte, durch Verwaltungsmaßnahmen dem Schmuggel zu begegnen — außerdem durch Verhandlungen mit den Hohen Kommissaren —, und im übrigen — ich weiß nicht, was damals für ihn das Wesentliche oder Entscheidende in seiner Begründung war — verwies er darauf, daß die Einnahmen aus der Tabakbesteuerung einen beachtlichen Bestandteil der Bundeseinnahmen darstellten. Das ist richtig, besonders von heute aus gesehen. Sie machten in der Tat prozentual einen viel größeren Anteil aus, als sie ihn heute noch darstellen. Der Bundesfinanzminister sah sich nicht in der Lage, das Risiko eines Einnahmerückgangs auf sich zu nehmen; und wenn Sie sich daran erinnern, daß er inzwischen eine ganze Reihe von Steuervorlagen hier eingebracht hat — Steuern, die wir ihm allerdings nicht bewilligen konnten —, dann werden Sie nachträglich Verständnis für diese seine Haltung zur Tabaksteuer haben.
Nun haben wir selbstverständlich mit dem, was wir gesetzgeberisch getan haben, ein reines Stückwerk geleistet. Eine wirkliche Tat in bezug auf die Tabaksteuersenkung war unsere Maßnahme bei Zigarren. Damals — es war im August 1950 — stand die Zigarrenindustrie, man darf wohl sagen, vor einem wirtschaftlichen Zusammenbruch, und wirtschaftspolitisch und auch steuerpolitisch war die wesentliche Senkung der Zigarrensteuer, die wir damals vornahmen, richtig. Der Absatz hat sich seitdem verdoppelt. Allerdings ist die Steuereinnahme immer noch nicht so hoch, wie sie war, bevor wir die Zigarrensteuer senkten. Über die Maßnahmen, die wir im Inland durchgeführt haben, habe ich schon ein allgemeines Wort gesagt; ich möchte es mir ersparen, darauf nochmals einzugehen.
Ich will aber an dieser Stelle einen Blick auf das zahlenmäßige Verhältnis der einzelnen Sparten der Tabakwarenwirtschaft zueinander werfen. Es hatten sich insbesondere zwischen dem Preis der Zigarette und dem Preis des Rauchtabaks in der Vorkriegszeit feste Relationen herausgebildet. Diese Relationen — bei denen ich hier nicht untersuchen will, ob sie optimal waren und festgehalten zu werden verdienten — sind jedenfalls verschoben.
Nach dieser kurzen Erörterung dessen, was war oder was nicht geschehen ist — wie Sie wollen —, komme ich zur Nr. 6 unserer Interpellation. Es wird hier die Frage aufgeworfen, in welchem Umfang die Steuern auf Zigaretten gesenkt werden können. Inzwischen hat der Herr Finanzminister im Oktober vorigen Jahres eine gewisse beschränkte Steuerstundung für alle Tabakerzeugnisse verfügt, und wir sind der Meinung, daß die Erlösberichtigung, die damit vorläufig — aber natürlich auf Widerruf — der Tabakwirtschaft zugestanden worden ist, für alle Erzeugnisse, also nicht nur für Zigaretten, eine endgültige werden muß. Der Ausfall an Steuern durch den Erlaß der gestundeten Steuern wird von Sachverständigen auf 160 Millionen DM jährlich geschätzt. Das sind ungefähr 6 2/3 % der gesamten Tabaksteuereinnahmen.
Darüber hinaus soll aber durch unsere Frage Nr. 6 auch die Möglichkeit in den Kreis der Betrachtung gezogen werden, daß Steuersenkungen mit dem Erfolg einer Herabsetzung des jetzigen Kleinverkaufspreises erfolgen. Mit anderen Worten: Wir nehmen die Anträge wieder auf, von denen ich vorhin gesprochen habe und die in diesem Hause schon immer eine günstige Aufnahme hatten und die grundsätzlich, wenn auch mit gewissen Schwankungen, auch von der Regierung bejaht wurden.
Wir haben vor wenigen Tagen einen ausführlichen Vortrag des Herrn Ministers über die Haushaltlage bekommen, und es wäre vermessen, selbst wenn man nicht jeder Einzelheit seiner Ausführungen zustimmt, nun einen Vorschlag von ihm erwarten zu wollen, der einen wesentlichen Einnahmenrückgang aus der Tabaksteuer zur Folge haben muß. Es gibt eine Fülle von Vorschlägen für diese Senkung. Vielleicht gibt die Debatte Gelegenheit — das ist nicht meine Aufgabe bei der Begründung der Interpellation —, über Einzelheiten noch zu sprechen. Die Vorschläge widersprechen sich zum Teil, sie sind mindestens keineswegs einheitlich. Besonders geprüft muß sicherlich werden — ich entsinne mich, daß wir das im Finanzausschuß auch schon mal getan haben —, inwieweit der Einnahmerückgang — der Einnahmerückgang an Steuern, meine ich, der als Folge einer Preissenkung zu erwarten ist — wieder aufgeholt oder ausgeglichen werden kann. Auch in dieser Beziehung sind die Schätzungen sehr verschieden. Wenn man von einer 40 % igen Umsatzsteigerung, die bei einer billigeren Zigarette möglich sei, spricht, so muß ich dahinter doch ein Fragezeichen machen. Man hat davon zu einer Zeit gesprochen, als der Umsatz an Zigaretten 22 Milliarden Stück betrug. Heute beträgt er durch die allgemeine bessere Entwicklung in der Bundesrepublik, die sich auch in solchen Kleinigkeiten ausdrückt, bereits 28 Milliarden. Es wird also nicht leicht sein, nun noch eine erhebliche Steigerung herbeizuführen.
Darf ich noch ein Wort über den Schmuggel hinzufügen? Es ist kein Zweifel, daß der Bundesfinanz-
minister mit seinen Maßnahmen im Zollgrenzschutz usw. Erfolge hinsichtlich der Bekämpfung des Schmuggels aufzuweisen hat. Schätzungen — es können immer nur Schätzungen sein — gehen dahin, daß der Schmuggel in Tabak auf die Hälfte herabgesunken ist. Dabei ist aber nicht hinreichend berücksichtigt, daß es sich ja nicht nur um den direkten Schmuggel handelt, sondern daß über die Besatzungsangehörigen immer noch sehr große Möglichkeiten des Schwarzhandels bestehen. Es ist eine offene Frage, wieweit man mit seiner Steuer bzw. mit dem Kleinverkaufspreis der Zigarette heruntergehen muß, um dieses Verfahren, sagen wir, den Grenzschmuggel und den Besatzungsschmuggel, unrentabel zu machen. Ich neige der Auffassung zu, daß mit einer 81/3-Pfennig-Zigarette immer noch sehr große Möglichkeiten für den Besatzungsschmuggel verbleiben.
Meine Damen und Herren! Ich habe nicht mehr gewollt, als Ihnen in Begründung der Interpellation einen Querschnitt zu geben. Sie haben gemerkt, daß manche Gesichtspunkte nicht bloß durcheinander-, sondern vielleicht auch gegeneinanderlaufen. Die angeschnittenen Fragen werden einer erheblichen, aber schnellen Prüfung bedürfen, schnell deswegen, weil anerkannt werden muß, daß die Tabakwarenwirtschaft bei den jetzigen Steuern nicht existieren kann. Hinsichtlich der Stundung muß eine Entscheidung, und zwar meines Erachtens eine Entscheidung dahin, daß die Stundung in Erlaß übergeführt wird, erfolgen, und es muß darüber hinaus ernst überlegt werden, ob nicht eine Steuersenkung, die dann über eine Erlösberichtigung hinaus zu einer Ermäßigung der Kleinverkaufspreise führt, möglich ist. Hierzu erwarten wir mit Interesse die Ausführungen des Herrn Bundesfinanzministers.
Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, daß wir vor der Beantwortung der Großen Anfrage die Begründung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU hören.
— Bitte, Herr Abgeordneter Scharnberg!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundestag hat am 20. Juni 1950 einmütig eine Entschließung angenommen, durch die der Herr Bundesminister der Finanzen aufgefordert wurde, ein Gesetz zur Senkung der Tabak-, Kaffee- und Teesteuer einzubringen. Ich darf die den Tabak betreffende Situation, die damals den Bundestag beschäftigte, hier noch einmal kurz umreißen.
Das Schmuggelunwesen hatte dazu geführt, daß insbesondere Zigaretten über den berufsmäßigen Schwarzhandel und durch Angehörige der Besatzungsmacht in einer Größenordnung von monatlich 500 bis 600 Millionen Stück unverzollt und unversteuert in das Bundesgebiet gebracht wurden. In einzelnen Teilen des Bundesgebiets hatte der Schwarzhandel in Zigaretten einen Umfang angenommen, der dazu führte, daß mehr als die Hälfte der konsumierten Zigaretten unversteuert über den Schwarzhandel in den Verkehr gelangten. Die Debatten, die damals — am 4. Mai und am 2. Juni — hierüber stattfanden, ließen erkennen, daß der Bundestag im Gegensatz zu der damaligen Auffassung des Bundesministers der Finanzen glaubte, daß verwaltungstechnische Maßnahmen allein nicht
helfen und daß sie nur mit gleichzeitiger Preissenkung wirksam sein könnten.
Wie war nun die tatsächliche Entwicklung? In der Tat gelang es dem Bundesminister der Finanzen durch schlagartigen Einsatz der Überwachungsorgane, innerhalb der folgenden zwölf Monate den Schwarzhandel in Zigaretten auf etwa die Hälfte des ursprünglichen Standes herabzudrücken. Marktbeobachtungen haben ergeben, daß Mitte 1951 der Handel in unversteuerten Zigaretten auf etwa 250 Millionen Stück abgesunken war. Von diesem Zeitpunkt an setzte aber eine rückläufige Bewegung ein. Ob dies darauf zurückzuführen ist, daß nun einmal, wenn ein so starkes Preisgefälle zwischen Inlands- und Auslandspreis besteht, der Schmuggel nicht durch polizeiliche Maßnahmen beseitigt werden kann, oder ob dies auf den verstärkten Zustrom unversteuerter Zigaretten durch die hier in Deutschland neu stationierten amerikanischen Truppen zurückgeht, lasse ich dahingestellt.
In den presseamtlichen Mitteilungen des Bundesfinanzministers vom 18. März dieses Jahres wird eine eingehende Untersuchung über den Umfang, die Ursachen und die allein möglichen Abhilfsmaßnahmen, insbesondere hinsichtlich des Zigarettenschmuggels, angestellt. Allein bei der Zigarette wird der durch den Schmuggel eintretende Ausfall an Zöllen und Verbrauchsteuern auf etwa 275 Millionen DM jährlich geschätzt. Das entspricht einem Jahresumsatz von 4,2 Milliarden geschmuggelter Zigaretten im Werte von 350 bis 400 Millionen DM. Aber es handelt sich hier nicht allein um den rein fiskalischen Ausfall an Tabaksteuer. Die aus dem Schwarzhandel erlösten riesenhaften Summen verschlechtern unsere Devisenbilanz. Soweit die Erlöse in Deutschland ausgegeben werden, gehen allerdings Deviseneinnahmen nur in gewissem Umfange verloren, die sonst aus dem Sold und den Gehältern der Angehörigen der Besatzungsmächte verausgabt worden wären und unsere Devisenbilanz verbessert hätten. Sehr große Beträge aus diesem Schwarzmarkt werden aber laufend in hochwertigen Produkten wie optischen Geräten und Instrumenten und ähnlichen Produkten der deutschen Erzeugung angelegt und illegal in das Ausland gebracht. Diese Form des Devisenverlustes ist für %die deutsche Exportwirtschaft doppelt gefährlich, weil dieser illegale Transfer die Preisbasis der deutschen Ausfuhr noch zusätzlich zerrüttet und dadurch legale Kanäle unseres Exports verstopft.
Über das korrumpierende Wesen dieses Schwarzhandels brauche ich nicht viel zu sagen. In einer Zeit, in der die Bundesrepublik ihr ganzes Augenmerk darauf richten muß, die Steuermoral zu fördern, ist es unmöglich, einen Zustand bestehen zu lassen, der diese Moral auf einem wichtigen Sektor des täglichen Verbrauchs täglich und stündlich untergräbt.
Dabei ist darauf zu verweisen, daß der Schmuggel in ganz besonderem Maße auch die Jugend gefährdet, weil er sich erfahrungsgemäß vornehmlich Jugendlicher als Helfershelfer bedient.
Unsere infolge der hohen Steuersätze übersetzten Preise für Tabakerzeugnisse fallen völlig aus dem Rahmen der Preise in anderen Ländern heraus. Dies wird am deutlichsten durch angestellte Berechnungen, wieviel Arbeitsminuten der ungelernte Arbeiter in den einzelnen Ländern aufwenden
I muß, um sich eine bestimmte Einheit, z. B. 20 Zigaretten, kaufen zu können. Während hierfür
Deutscher. Bundestag — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1952 8641
in den Vereinigten Staaten 10 1/2 Minuten, in der Schweiz 11,4 Minuten, in Frankreich 18 Minuten, in England 25 Minuten und in Italien 44 Minuten erforderlich sind, muß der deutsche Arbeiter 91 Minuten zu diesem Zweck aufwenden. Während der legale Zigarettenverbrauch bei uns infolge dieser Steuerpolitik um 16 % gegenüber dem Friedensverbrauch Westdeutschlands gefallen ist, hat sich der Verbrauch in allen anderen Ländern erheblich gehoben, ja teilweise verdoppelt und mehr. Dies trifft nicht nur für die Vereinigten Staaten und England, sondern auch für Frankreich, Italien, ja sogar für Österreich zu. Im Saargebiet ist der Verbrauch doppelt so hoch wie im Ruhrgebiet. Die Zigarette ist in Deutschland durch den hohen Steuersatz zum Luxusartikel geworden. Eine Überprüfung der Verkaufsstände und Zigarettenhändler in den Verkehrszentren und Arbeitervierteln zeigt, daß die Mehrzahl der Konsumenten ihren Zigaretteneinkauf heute auf Mengen von jeweils 1 bis 2 Stück beschränkt. Es kommt uns nun in erster Linie darauf an, gerade diesen Konsumenten, die durch den übersteigerten Preis davon abgehalten werden, sich in maßvollem Verbrauch die kleinen Freuden ihres täglichen Lebens zu gönnen, eine Erleichterung zu verschaffen.
Es ist nicht einzusehen, warum wir unseren deutschen Menschen nicht den Vorteil einer besseren Versorgung mit Tabakwaren zukommen lassen sollen; es sei denn, daß hierdurch das Gesamtaufkommen an Steuern beeinträchtigt wird, denn in der heutigen Zeit zu einer Senkung der Tabaksteuern zu raten, wäre wohl nicht vertretbar. Aber gewissenhafte Berechnungen von Sachverständigen, die sich mit unseren Berechnungen und mit denen des Finanzministers decken, haben ergeben, daß ein niedrigerer Zigarettenpreis durch die entstehende und zu erwartende Konsumausweitung mindestens die gleiche Steuereinnahme erbringen wird, die heute bei den übersteigerten Sätzen erzielt wird. Dabei ist noch zu bedenken, daß die augenblicklichen Sätze, wie mein Vorredner schon gesagt hat, ohnehin korrigiert werden müssen, weil es infolge erhöhter Aufwendungen der Tabakwarenindustrie für Löhne, Gehälter, Rohmaterialien und Hilfsstoffe nicht möglich ist, bei den seit der Währungsreform unveränderten Preisen die gleichen Steuerbeträge aufzubringen, wie sie seit der Währungsreform zur Veranlagung kommen. Es ist bekannt, daß die Finanzämter deswegen auch der gesamten Tabakwarenindustrie Steuerstundungen gewähren mußten.
Es sind Besorgnisse vorgebracht worden, daß eine Verbilligung der Zigaretten eine gewisse Gefahr für den Absatz deutschen Tabaks bedeuten könnte. Diese Befürchtung ist unbegründet. Die Kontrollratsgesetze vom 17. Mai und vom 5. Dezember 1946 hatten — vom fiskalischen Standpunkt aus gesehen, völlig abwegig — das Selbstdrehen von Zigaretten begünstigt. Zweifellos wird sich die erwartete Umsatzsteigerung in Zigaretten zum Teil daraus rekrutieren, daß eine Anzahl Raucher, die sich bisher ihre Zigarette aus feingeschnittenem Rauchtabak selbst gedreht haben, zur Fabrikzigarette zurückkehren. Die überwiegende Mehrzahl dieser Selbstdreher hat dabei aber nicht den sogenannten steuerbegünstigten Feinschnitt verbraucht, der bekanntlich zu 50 % aus deutschem Tabak besteht, sondern vielmehr den echten Feinschnitt, der aus reinem überseeischem bzw. Orienttabak zusammengesetzt ist. So ist für den deutschen Tabakanbau aus dieser Konsumverlagerung keine Gefahr gegeben; im Gegenteil, durch die allgemeine Konsumausweitung wird auch die sogenannte schwarze Zigarette begünstigt, die zum Teil aus deutschem Tabak hergestellt ist.
Zum Schluß sei noch darauf verwiesen, daß die durch die Verbilligung der Zigaretten erwartete Verbrauchsausweitung künftig pro Jahr eine zusätzliche Abnahme griechischer und türkischer Tabake ermöglichen wird. Es ist bekannt, daß der Tabakabsatz für die Türkei und ganz besonders für Griechenland von so ausschlaggebender handelspolitischer Bedeutung ist, daß wir diese Menge durch entsprechende Exporte nicht nur kompensieren, sondern sogar erheblich überkompensieren können.
Ein Teil meiner Freunde meint, wie ich auch meinerseits schon ausgedrückt habe, daß die jetzigen Steuersätze eine prohibitive Wirkung haben, und sie halten diese prohibitive Wirkung im Interesse insbesondere der Jugendlichen für erwünscht. Es werden hierüber in der anschließenden Debatte noch nähere Ausführungen gemacht werden. Ich selbst glaube, daß die Gründe, die für eine Herabsetzung der übersteigerten Steuersätze sprechen, so gewichtig sind, daß sie solche Bedenken bei weitem aufwiegen.
Die Gründe, die für eine Tabaksteuerreform sprechen, sind, zusammengefaßt, folgende. Vom fiskalischen Standpunkt aus ist die Steuersenkung risikolos. Sie ist weiterhin zur Inhibierung des Schmuggels und des Schwarzhandels sowie zur Wiederherstellung der Steuermoral und nicht zuletzt im Interesse der Jugendlichen dringend erwünscht. Sie vermeidet umfangreiche Devisenverluste und Störungen unseres Exports und ist schließlich zur Wiederherstellung der alten fruchtbaren Wirtschaftsbeziehungen mit den Ländern des Südostens, insbesondere mit der Türkei und Griechenland, unerläßlich.
Wie Pressemeldungen zu entnehmen ist, prüft zur Zeit das Bundesfinanzministerium auch die Zweckmäßigkeit und Möglichkeit einer Herabsetzung der Verbrauchsteuern für Kaffee und Tee. Mit unserer Interpellation vom 24. Februar 1950 haben wir die Herabsetzung der Verbrauchsteuern für diese Artikel aus den gleichen Gründen angestrebt, aus denen wir damals und heute die Herabsetzung der Verbrauchsteuern für Tabakwaren gewünscht haben und wünschen. Dementsprechend begrüßen wir die Absichten des Bundesfinanzministeriums. Auch in diesem Falle sind die Dinge nicht allein unter dem fiskalischen Gesichtspunkt des Steueraufkommens, sondern vielleicht sogar in größerem Ausmaß als beim Tabak unter handelspolitischen Gesichtspunkten, auf die ich hier mit Nachdruck hinweisen möchte, zu sehen.
Zur Beantwortung der Großen Anfrage hat das Wort der Herr Bundesminister der Finanzen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe heute die Interpellation Drucksache Nr. 2828 zu beantworten und gleichzeitig zu dem Antrag auf Überprüfung einer Senkung der Tabaksteuer Stellung zu nehmen. Um die Interpellation zu beantworten, müßte ich Ihnen eigentlich Hunderte von Zahlen mitteilen. Um Sie jedoch nicht zu ermüden, habe ich den Herrn Präsidenten gebeten, fünf Nachweisun-
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gen drucken zu lassen, die Ihnen vorliegen. Ich darf mich bei allem Folgenden auf diese Nachweisungen beziehen.
Frage 1 der Interpellation wünscht Auskunft über die Entwicklung des Tabaksteueraufkommens. An Tabaksteuer sind aufgekommen im Rechnungsjahr 1949 2190 Millionen DM, im Rechnungsjahr 1950 2100 Millionen DM. Im Haushalt für 1951 ist die Tabaksteuer im Ertrag mit 2200 Millionen DM veranschlagt. In den ersten elf Monaten des laufenden Rechnungsjahres sind 2048 Millionen DM aufgekommen. Es kann also damit gerechnet werden, daß das veranschlagte Jahresaufkommen erreicht werden wird.
Welches Tabaksteueraufkommen die verschiedenen Tabakwaren, insbesondere Zigaretten, Zigarren und Rauchtabak, erbracht haben, läßt sich nur aus dem Steuerwert der für die verschiedenen Tabakwaren ausgegebenen Steuerzeichen entnehmen. Ich darf dazu auf die Nachweisung Nr. 1 hinweisen. Daraus ersehen Sie, daß in den eisten zehn Monaten des laufenden Rechnungsjahres der Steuerwert der für Zigaretten ausgegebenen Steuerzeichen um rund 212 Millionen DM gleich 15,8 % über dem entsprechenden Steuerwert für das erste Halbjahr des Rechnungsjahres 1950 liegt, im Monatsdurchschnitt also um rund 21 Millionen DM gestiegen ist. Der Steuerwert des Steuerzeichens für die übrigen Tabakerzeugnisse ist dagegen in den ersten zehn Monaten des laufenden Rechnungsjahres gegenüber denen des Rechnungsjahres 1950 gesunken, und zwar bei Zigarren um 5.6 Millionen DM oder 2,9 %, bei Feinschnitt um 29,7 Millionen DM oder 11 %, bei Pfeifentabak um 2,2 Millionen DM oder 5,9 %, zusammen 37,5 Millionen DM.
Frage 2. Der Verbrauch an Tabakerzeugnissen wird statistisch nirgends erfaßt. Der Verbrauch entspricht aber bei Betrachtung längerer Zeiträume etwa der Menge der versteuerten Zigaretten, Zigarren und Rauchtabake. Darüber gibt Ihnen die Nachweisung 2 den gewünschten Aufschluß. Danach wurden versteuert im Rechnungsjahr 1950 23,6 Milliarden Zigaretten, 3,8 Milliarden Zigarren, 15,7 Millionen kg Feinschnitt und 4,8 Millionen kg Pfeifentabak, in den ersten zehn Monaten des Rechnungsjahres 1951 23,7 Milliarden Zigaretten - das sind 18,6 v. H. mehr als in der entsprechenden Zeit des Vorjahres -, 3,4 Milliarden Zigarren - das sind 3,9 % mehr als in der entsprechenden Zeit des Rechnungsjahres 1950 -, 12,9 Millionen kg Feinschnitt - das sind 2,7 v. H. mehr als in der entsprechenden Zeit des Rechnungsjahres 1950 - und 4,09 Millionen kg Pfeifentabak - das sind 0,3 % mehr als in der entsprechenden Zeit des Vorjahres.
Bei einer Steuer, die vom Kleinverkaufspreis berechnet wird, soll man neben den Mengen vor allem aber die Kleinverkaufswerte vergleichen. Das ermöglicht Ihnen die Nachweisung 3. Danach betrug der Gesamtkleinverkaufswert, also der Geldaufwand der Raucher, im Rechnungsjahr 1950 3,8 Milliarden DM und in den ersten zehn Monaten des Rechnungsjahres 1951 3,6 Milliarden DM; das sind also 10,9 % mehr als in den ersten zehn Monaten des Rechnungsjahres 1950. Dieser Gesamtmehraufwand beruht auf einer Steigerung des Kleinverkaufswertes für Zigaretten um 376 Millionen DM und für Zigarren um 13 Millionen DM. Dem steht ein Absinken der Kleinverkaufswerte für Feinschnitt und Pfeifentabak gegenüber.
Frage 3. Ich darf wohl unterstellen, daß mit dem Verbrauch unversteuerter Zigaretten der Verbrauch von geschmuggelten Zigaretten gemeint ist. Ober den Verbrauch an Deputaten und von Probezigaretten liegen keine Unterlagen vor. Den Verbrauch an unversteuerten, also geschmuggelten Zigaretten zu schätzen, ist sehr schwer. Die „Saturday Evening Post" schrieb am 17. Mai 1951, daß 1950 auf dem Schwarzen Markt Deutschlands etwa 6 Milliarden Zigaretten abgesetzt worden seien.
Es kann nicht bezweifelt werden, daß die verstärkte Schmuggelbekämpfung seitdem nicht un-beachtliche Erfolge gezeitigt hat. Ich möchte deshalb die Menge der geschmuggelten Zigaretten nach dem heutigen Stand auf etwa 3 1/2 Milliarden Stück im Jahr oder etwa 300 Millionen Stück im Monat schätzen. Das würde ungefähr einem Steuerausfall von 400 Millionen DM entsprechen. Zu einem ähnlichen Ergebnis kam im zweiten Kalendervierteljahr 1951 auch das Institut für Demoskopie bei seinen Marktuntersuchungen. Es ermittelte, daß sich 12 % der Zigarettenraucher als Konsumenten geschmuggelter ausländischer Zigaretten bekannten. Das bedeutet einen Monatskonsum von 250 Millionen und einen Jahreskonsum von 3 Milliarden Zigaretten.
Frage 4. Über den Absatz an Zigarren und über das Steueraufkommen aus Zigarren gibt Ihnen die Nachweisung 4 Auskunft. Die Steuersenkung für Zigarren wurde am 20. Februar 1950 durchgeführt. Durch sie wurde erreicht, daß die durchschnittlich im Monat versteuerte Zigarrenmenge von 184 Millionen Stück im Rechnungsjahr 1949 auf 320 Millionen Stück im Rechnungsjahr 1950, d. h. um rund 74 v. H., und auf 340,4 Millionen Stück in den ersten zehn Monaten des Rechnungsjahres 1951, also um rund 84 v. H. gegenüber dem Jahre 1949 anstieg. Umgerechnet auf den Kopf der Bevölkerung bedeutet dies eine Steigerung des Jahreskopfverbrauchs von 47 Stück im Rechnungsjahr 1949 auf 81 Stück im Rechnungsjahr 1950 und auf 85 Stück in den ersten zehn Monaten des Rechnungsjahres 1951.
Mit dieser Steigerung ging aber eine Verlagerung des Zigarrenverbrauchs auf die niedrigeren Preisklassen einher. Während der durchschnittliche Kleinverkaufspreis im Rechnungsjahr 1949 28,8 Pfennig betrug, sank er im Rechnungsjahr 1950 auf 19,12 Pfennig und in den ersten zehn Monaten des laufenden Rechnungsjahres weiter auf 18,79 Pfennig für eine Zigarre. Die Ausweitung des Umsatzes um 74 oder 84 % ergibt deshalb nur eine Steigerung des gesamten Kleinverkaufswertes der Zigarren, also des Geldaufwandes des Rauchers, um 15 v. H. im Rechnungsjahr 1950 und nach dem Absatz in den ersten zehn Monaten im laufenden Rechnungsjahr um 19 v. H. Die Steuersenkung für Zigarren hatte danach zur Folge, daß das Steueraufkommen aus Zigarren im Durchschnitt von monatlich 26,08 Millionen DM in den von der Steuersenkung noch unbeeinflußten ersten drei Vierteljahren des Rechnungsjahres 1949 auf monatlich 18,7 Millionen DM im Rechnungsjahr 1950 und auf monatlich 18,62 Millionen DM im laufenden Rechnungsjahr sank. Es kann danach nicht bestritten werden, daß die Steuersenkung für Zigarren trotz der Umsatzausweitung zu einer Minderung des Tabaksteueraufkommens aus Zigarren geführt hat. Andererseits muß aber betont werden, daß sich die Steuersenkung günstig auf die Beschäftigungslage ausgewirkt hat und Kurzarbeit
und Arbeitslosigkeit in der Zigarrenindustrie beseitigen half. Dies ist damals der besondere Anlaß für diese Maßnahme gewesen.
Die Steuersenkung für beimischungspflichtigen Feinschnitt von 53 auf 50 v. H. ist am 8. August 1951 in Kraft getreten. Aus der Statistik für die Monate September bis Januar ergibt sich, daß von dem in diesen Monaten insgesamt versteuerten Feinschnitt von 6,07 Millionen kg 5,3 Millionen kg, gleich 87,4 %, auf die beiden niedrigsten steuerbegünstigten Preisklassen für Feinschnitt mit Beimischung von Inlandtabak entfallen. In den entsprechenden Monaten des Rechnungsjahres 1950 wurden 6,37 Millionen kg Feinschnitt versteuert. Die versteuerte Menge ist in den fünf Monaten also um 4,8 v. H. gesunken. Die Ankündigungen der Industrie, die von einem Rückgang bis zu 33 v. H. gesprochen haben, sind also nicht eingetreten.
Frage 5. Den Zigaretten-Kopfverbrauch in den Jahren 1938 und 1950 bitte ich aus der Nachweisung 5 zu entnehmen.
Frage 6. Ich habe im April und Mai vorigen Jahres in einer Anzahl von Herstellungsbetrieben der Tabakindustrie Betriebsprüfungen durchführen lassen, die mich davon überzeugt haben, daß ein Teil der Betriebe nicht mehr mit Gewinn oder nicht mehr mit dem für die Aufrechterhaltung der Erzeugung erforderlichen Gewinn arbeiten. Vermehrte Gesuche um Vollstreckungsaufschub haben diese Tatsache bestätigt. Die gestiegenen Produktionskosten zwingen also zur Berichtigung des Erlöses, der dem Hersteller von dem gebundenen Endpreis seiner Erzeugnisse bleibt. Eine Preiserhöhung scheidet aus. Würden die Preise für Tabakwaren erhöht werden, dann müßte trotz aller Abwehrmaßnahmen mit einem Ansteigen des Schmuggels in wahrscheinlich nicht voraussehbarem Ausmaß gerechnet werden. Bei dieser Sachlage habe ich mich deshalb Ende Oktober dazu entschließen müssen, den Tabakwarenherstellern auf Einzelantrag durch sicherheits- und zinslose Stundung gewisser Teilbeträge der Tabaksteuer zu helfen. Danach können von der in der Zeit vom 31. Oktober 1951 bis zunächst 30. April 1952 fällig werdenden Tabaksteuer gestundet werden: bei Zigarren und Zigaretten 7 v. H., bei Feinschnitt 10 v. H., bei Pfeifentabak 11 v. H., Strangtabak 15 v. H., Kaufeinschnitt 16 v. H., Schnupftabak 30 v. H. und Kautabak 40 v. H.
Der Absatz an Zigaretten wird vermutlich im laufenden Rechnungsjahr 28,5 Milliarden Stück gegenüber 23,7 Milliarden Stück im vorigen Rechnungsjahr erreichen, d. h. er wird um rund 20 % höher sein als im Rechnungsjahr 1950. Diese Mengen entsprechen einem Jahresverbrauch je Kopf der Bevölkerung von 498 Zigaretten im Rechnungsjahr 1950 und von 591 Zigaretten im Rechnungsjahr 1951.
Was nun die Frage einer etwaigen Senkung der Tabaksteuer, natürlich verbunden mit einer Senkung des Preises für Tabakerzeugnisse, insbesondere für Zigaretten, betrifft, so brauche ich vor dem Hohen Hause nicht zu betonen, daß eine solche Maßnahme dann nicht möglich ist, wenn sie einen Ausfall an Steuereinnahmen erwarten läßt oder wenn dieser Ausfall im Bereich der Wahrscheinlichkeit liegt. Eine Senkung der Tabaksteuer, verbunden mit der Senkung der Preise, wäre also nur dann möglich, wenn mit größter Wahrscheinlichkeit damit gerechnet werden kann, daß der Ausfall durch erhöhten Konsum ausgeglichen wird.
Dagegen haben sich nun zahlreiche Verbände im Lande gewandt.
Sie sprechen die Befürchtung aus, eine solche Politik der Konsumsteigerung, insbesondere bei Zigaretten, könne für unsere Jugend von gesundheitsgefährdender Auswirkung sein.
Der Finanzminister ist gern bereit, sich mit dem Bundesminister des Innern ins Benehmen zu setzen, um gerade diesen Gesichtspunkt ernsthaft zu prüfen. Der Finanzminister hat aber in erster Linie volkswirtschaftliche und haushaltswirtschaftliche Gesichtspunkte zu wahren.
— Auch ethische, aber nicht allein.
Von diesem Gesichtspunkt aus muß er folgendes feststellen.
Für den Gedanken einer Preissenkung und damit einer Steuersenkung mit dem Ziele, das gleiche Aufkommen zu erhalten, spricht erstens die Tatsache, daß der Bundesfinanzminister schon gezwungen gewesen ist, in den letzten Monaten des vergangenen Kalenderjahres Steuerstundungen auszusprechen, die, auf das ganze nächste Jahr übertragen, natürlich einen beträchtlichen Ausfall an Steuern erbringen müßten. Um diese Stundungen aufzuheben und um wieder den Steuerertrag mit 100 v. H. erheben zu können, wäre unter Umständen eine Überprüfung der Tabaksteuer, Zigarettensteuer usw. notwendig.
Zweitens: Der Schmuggel an der Grenze und über die Grenze ist durch die scharfen Überwachungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Zolls sicherlich wesentlich zurückgedrängt worden. Diese Maßnahmen müßten aber bei dem versagen, was man Besatzungsschmuggel heißt, also bei dem Absatz der Mengen, die aus überflüssigen Rationen der Besatzungsangehörigen stammen, für deren Verbrauch nicht notwendig sind und ohne Zoll und ohne Steuer in den deutschen freien Verkehr gehen. Der Umfang dieses Besatzungsschmuggels scheint mir sehr hoch zu sein und war im letzten Jahr zweifellos im Steigen begriffen. Die wirksamste Maßnahme dagegen scheint mir zu sein, daß die Rationen an Zigaretten — und nebenbei bemerkt: auch an Kaffee —, die die Besatzungsangehörigen beziehen, auf ein Maß herabgesetzt werden, daß sie zwar für den täglichen Verbrauch des Einzelnen ausreichen, aber nicht darüber hinaus einen Anreiz bieten, sie irgendwie auf den deutschen Markt zu bringen, sei es als Geschenke, sei es, um sie im Verkaufswege zu verwerten. Ich habe mich deshalb in den letzten Monaten bemüht, diese Frage zusammen mit den Besatzungsmächten in dem Sinne zu lösen, daß die Besatzungsmächte die Rationen an Zigaretten und Kaffee für die Besatzungsangehörigen prozentual stark herabsetzen. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen; aber nach den letzten Mitteilungen, die ich erhalten habe, darf ich mit einem Erfolg dieser Verhandlungen rechnen. Wenn diese Verhandlungen abgeschlossen sind und eine neuerliche Überprüfung des Tatbestandes ergibt, daß die Stundung, die bisher auf dem Gebiet der Zigarettensteuer gegeben worden ist. weiter gewährt werden müßte und damit die Gefahr eines Steuerausfalls einträte, dann müßte ich, um das Erträgnis zu erhalten und um nicht Einnahmen zu verlieren — die Haushaltslage läßt einen solchen
Verlust nicht zu —, die Frage, ob eine Senkung der Tabaksteuer und eine Senkung der Preise möglich ist, zusammen mit dem Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen überprüfen.
Ich eröffne die Besprechung über die Große Anfrage und über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU im Rahmen der Redezeit von 120 Minuten.
Das Wort hat zunächst der Abgeordnete Even.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Frage der Herabsetzung der Tabaksteuer besteht in der Fraktion der CDU/CSU keineswegs eine einheitliche Auffassung. Eine große Anzahl von Abgeordneten meiner Fraktion ist nicht der Meinung, daß die Tabaksteuer gesenkt werden soll. Gestatten Sie mir, die Gründe für meine Stellungnahme und die meiner Freunde kurz vorzutragen.
Wir teilen nicht die Auffassung, daß durch die Herabsetzung der Tabaksteuer der Zigarettenschmuggel wirksam bekämpft werden kann. Eine wirksame Bekämpfung wäre nur möglich, wenn versteuerte Zigaretten im Preise niedriger oder wenigstens nicht höher lägen als geschmuggelte Zigaretten. Das können wir jedoch auf keinen Fall erreichen; denn wir müßten dann die Tabaksteuer so weit senken, daß mit einem großen Steuerausfall zu rechnen wäre. Auch nach einer Senkung der Tabaksteuer wäre der Anreiz zum Schmuggel noch so groß, daß der Schmuggel nach wie vor blühte.
Der Herr Finanzminister rechnet nun damit, durch eine Senkung der Tabaksteuer werde der Umsatz in Tabakwaren, besonders in Zigaretten, derart steigen, daß die eingeräumte Steuerermäßigung im vollen Umfang wieder ausgeglichen wird. Dafür müßte aber zunächst einmal der Beweis erbracht werden. Der Herr Finanzminister hat ja selber sehr starke Zweifel zum Ausdruck gebracht. Aber selbst dann, wenn wir unterstellen, daß es so kommt, müssen wir doch einen andern Gesichtspunkt betonen, nämlich daß für die Frage sowohl der Steuerermäßigungen wie auch der Steuererhöhungen nicht nur rein materielle und finanzielle Gründe entscheidend sein dürfen.
Es waren führende Herren der Zigarettenindustrie, die vor kurzem erklärten, daß der Zigarettenkonsum in der Bundesrepublik Deutschland von 22 auf 40 Milliarden Stück zu steigern sei.
Mit dieser propagierten Konsumsteigerung um immerhin 18 Milliarden Zigaretten wäre trotz der Steuerermäßigung für den Verbraucher vor allem oder überhaupt nur der Zigarettenindustrie gedient, die infolge des erhöhten Umsatzes ihre Einnahmen wesentlich steigern würde.
Der Hinweis darauf, daß bei einer Erhöhung der Produktion in der Zigarettenindustrie mehr Arbeitskräfte beschäftigt werden könnten, dürfte nicht zutreffen. Gerade die Zigarettenindustrie ist der typische Fall einer sogenannten kapitalintensiven Industrie. Zur Errichtung einer Zigarettenfabrik gehören Millionen, da die kolossalen Spezialmaschinen sehr teuer sind. Sind diese Spezialmaschinen aber erst einmal .angeschafft, dann leisten sie Unvorstellbares. Eine moderne
Zigarettenhöchstleistungsmaschine erzeugt täglich 600 000 Zigaretten. Diese Maschinen lassen sich mit Spezialmaschinen verbinden, welche die weiteren Arbeitsgänge der Verpackung, der Banderolierung und der Verpackung der Zigarettenschachteln in Standardpakete automatisch vornehmen. Bei einer großen Steigerung der Produktion in der Zigarettenindustrie und einer solchen des Konsums ist damit zu rechnen, daß gerade in dieser Industrie moderne Maschinen in verstärktem Maße eingesetzt werden und ein Teil der heute beschäftigten Arbeiterinnen und Arbeiter überflüssig und arbeitslos wird.
Auch den Tabakanbauern in der Bundesrepublik Deutschland wäre mit einer solchen Herabsetzung der Tabaksteuer kaum gedient. Die Tabaksorten der Pfalz und Hessens und auch anderer Gebiete Deutschlands dürften sich kaum zur Herstellung von Zigaretten eignen. Hierzu werden fast ausschließlich Tabake aus dem Ausland eingeführt. Ich bezweifle auch, daß den Tabakgeschäften ein Nutzen entstehen würde, da durch eine Herabsetzung der Tabaksteuer wahrscheinlich auch die Gewinnspanne vermindert würde und diese Geschäfte den Ausfall erst durch erhöhten Umsatz wieder hereinholen müßten.
Wem ist also mit einer Herabsetzung der Tabaksteuer gedient? Auch dem Fiskus kaum, der ja nur durch eine nennenswerte Umsatzsteigerung die Tabaksteuer in der bisherigen Höhe von 2,3 Milliarden DM erhalten würde. Und etwa dem Verbraucher, vielleicht dem Arbeiter, dem Rentenempfänger, dem kleinen Mann, der seine Tabakwaren etwas billiger erhalten würde? Da gäbe es wohl andere Wege, diesen Schichten finanzielle Erleichterung zu schaffen! Wenn man schon eine Steuer senken kann, warum senkt man nicht die Umsatzsteuer,
die heute auf 7287 Millionen DM beziffert wird und die wir erst vor wenigen Monaten erhöhen mußten? Durch die Senkung der Umsatzsteuer werden alle Verbraucher erfaßt; denn durch die Umsatzsteuer werden ohne Unterschied für den Armen und für den Reichen die Güter des täglichen Verbrauchs belastet, besonders aber belastet auch die kinderreichen Familien, die ja ein erhebliches Maß mehr an Gütern des täglichen Verbrauchs benötigen.
Eine Herabsetzung dieser Verbrauchsteuer würde, vorausgesetzt, daß diese Vergünstigungen nicht vom Handel in Anspruch genommen würden, zu einer Preissenkung vieler Güter des täglichen Verbrauchs führen, und die dadurch möglichen Einsparungen könnten von dem einzelnen dann nach Gutdünken verwandt werden, auch — wenn er das glaubt tun zu sollen — zur Erhöhung seines Tabakkonsums. Es bliebe in diesem Falle also dem einzelnen überlassen. Mit der gleichen Begründung, mit der man bei der Senkung der Tabaksteuer mit einem höheren Umsatz und damit einem höheren Steueraufkommen rechnet, kann man dies auch bei einer Senkung der Umsatzsteuer und einer damit verbundenen Senkung der Preise tun. Während der Tabakverbrauch den Vorkriegsstand fast wieder erreicht hat und gegenüber 38 DM im Jahre 1938 heute 80 DM auf den Kopf der Bevölkerung ausmacht, liegt z. B. der Milchverbrauch noch 30 % unter dem Vorkriegsverbrauch. Warum überlegt man nicht, durch Subventionen den Preis für Milch,
eines der lebenswichtigsten Verbrauchsgüter, zu senken?
Die hierfür aufgewandten Mittel würden durch eine Erhöhung des Konsums und die damit verbundene Steigerung anderer Steuern wieder hereinkommen.
Will man den Schmuggel bekämpfen, meine sehr Verehrten, warum fängt man nicht beim Kaffee an? Der Preis für Kaffee ist heute gegenüber der Vorkriegszeit um das Vierfache gestiegen, wobei diese Steigerung sich in D-Mark auswirkt, während der Preisaufschlag für Tabakwaren nur in Pfennigen merkbar wird. Kaffee kann heute wohl kaum rein als Genußmittel betrachtet werden, sondern die Wissenschaft hat wohl festgestellt, daß Kaffee darüber hinaus ein medizinisches Mittel ist. Von den Zigaretten, vom Tabak kann man das nicht sagen. Die medizinische Wissenschaft ist sich längst darüber einig, daß übermäßiger Tabakgenuß zu schweren gesundheitlichen Störungen führt. Magenerkrankungen, Krebserkrankungen, Kreislaufstörungen sind in vielen Fällen auf übermäßigen Tabakgenuß zurückzuführen, und von dieser Gefahr wird besonders unsere Jugend bedroht.
Und dieser Genuß soll nun durch erhöhten Konsum infolge der Steuervergünstigung noch gesteigert werden. Es sollen also an Stelle von 22 Milliarden Zigaretten 40 Milliarden verkonsumiert werden, weil die Zigarettenindustrie diesen Wunsch hat. Meine sehr Verehrten, vor wenigen Monaten beschlossen wir das Gesetz zum Schutz der Jugend. In diesem Gesetz ist auch der Schutz vor Nikotinmißbrauch enthalten. Alle Bestimmungen dieses Jugendschutzgesetzes können eher eingehalten werden als die gegen den Nikotingenuß. Es ist für jeden jungen Menschen relativ leicht, sich Zigarettenmengen, die er glaubt zu seinem Wohlergehen zu benötigen, in jeder Menge zu beschaffen; und je niedriger der Preis ist, desto eher kann er das. Die Folgen dieses Nikotinmißbrauchs für die Jugend brauche ich Ihnen wohl nicht zu schildern. Dieser Sucht folgen andere Süchte, es folgen Krankheiten, für die wir alle mit öffentlichen Mitteln aufzukommen haben.
Ich bin weiter der Meinung, daß wir in einem Augenblick, in dem nicht die notwendigen, relativ geringen Mittel zur Verfügung stehen, um einem Teil unserer Rentenempfänger, deren Renten zu Unrecht ruhen, diese ruhenden Anteile auszuzahlen, nicht die Tabaksteuer senken können.
Zusammenfassend darf ich sagen, daß gar kein Bedürfnis besteht, unseren Tabakkonsum zu erhöhen.
Höchstens für die Zigarettenindustrie besteht ein
solches Bedürfnis; sonst brauchte sie nicht eine
solche Reklame zu machen, wie wir sie in unseren
Städten sehen, eine Reklame, deren Kosten nach
meiner Schätzung in die Hunderttausende gehen.
Es wäre vielleicht zu überlegen, eine Reklamesteuer einzuführen, die dem Staat einige Millionen bringen würde.
Der Herr Finanzminister sprach auch von den zahlreichen Eingaben konfessioneller und auch interkonfessioneller Verbände, die vor einer Steigerung des Tabakkonsums unseres Volkes durch eine Senkung der Tabaksteuer warnen. Das sind ernstzunehmende Warnungen, die besonders auf die Gefahren für die Jugend hinweisen. Auch dem Staat kann es nicht erlaubt sein, zugunsten eines Industriezweiges eine Steuerpolitik zu treiben, die dem Gesamtwohl nicht zum Nutzen, eher zum Schaden gereicht.
Unter Berücksichtigung der von mir vorgetragenen Gründe stelle ich, auch namens meiner Freunde, den Antrag, den vorliegenden Antrag auf Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Senkung der Tabaksteuer abzulehnen.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Peters.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Interpellation der FDP, die uns heute unter der Drucksache Nr. 2828 vorliegt, soll in der ganzen Art der Fragestellung lediglich den Beweis für die Notwendigkeit der Herabsetzung der Zigarettensteuer erbringen. Das ergibt sich sehr klar und eindeutig aus der Frage 6 der Interpellation. Ich bedaure es außerordentlich, daß Herr Schamberg, der den Antrag der CDU begründet hat, sich noch viel eindeutiger als Herr Wellhausen für die Herabsetzung der Zigarettensteuer ausgesprochen hat.
Zu Punkt 5 der Interpellation ist zu bemerken, daß die Fragestellung falsch ist. Das Jahr 1938 war infolge der bereits angelaufenen Rüstungskonjunktur kein Normaljahr mehr und kann nicht zu gültigen Vergleichen herangezogen werden. Allgemein nimmt man dafür das Jahr 1936. Das hätte man auch in diesem Fall tun sollen. Wenn man die Produktionszahlen für Zigaretten aus den Jahren 1936 und 1938 miteinander vergleicht, findet man sehr leicht die Begründung für diese meine Behauptung. Es ist ebenfalls falsch, den Zigarettenverbrauch in den USA und anderen Staaten mit dem Zigarettenverbrauch in Deutschland vergleichen zu wollen. In den anderen Staaten ist der Zigarettenkonsum schon deshalb höher, weil der Lebensstandard teilweise unvergleichlich höher ist. Herr Wellhausen hat gerade dieses Argument sehr unterstrichen, indem er herausgestellt hat, wie lange der Arbeiter in den einzelnen Staaten für 20 Zigaretten zu arbeiten hat.
— Doch! — Im übrigen ist es ja so, daß der Deutsche schon immer nicht nur Zigarettenraucher, sondern auch Zigarren- und Pfeifenraucher gewesen ist. Aus einem einfachen Vergleich des Verbrauchs in den einzelnen Staaten kann man also keinesfalls schließen, wieviel Zigaretten bei uns in Deutschland noch verbraucht werden könnten.
Die beiden Fragen von Ziffer 4 der Interpellation können eigentlich nicht im Zusammenhang gestellt werden. Die echte Steuersenkung, die bei der Zigarre vorgenommen ist, konnte zu einer Verdoppelung des Konsums führen. Die Einführung eines steuerbegünstigten Feinschnitts im vergangenen Jahr mit dem Beimischungszwang hat eine verminderte Qualität ohne genügende preisliche Angleichung gebracht.
Die seinerzeit vorgenommene Preisberichtigung
war keine Preisermäßigung, sondern eben nur eine
Berichtigung und insofern auch unvollkommen. Die Mehrheit des Hohen Hauses hat seinerzeit unseren Antrag auf Festsetzung des Preises von 30 DM je kg abgelehnt. Das wäre eine echte Angleichung gewesen.
Der Antrag der CDU/CSU auf Drucksache Nr. 3171 spricht lediglich von einer Neuregelung der Tabaksteuer, ohne aber konkrete Vorschläge für eine Herabsetzung der Steuer zu enthalten. Er findet leider auch nur in der Bekämpfung des sogenannten Besatzungsschmuggels seine Begründung. Das Hohe Haus hat sich schon öfter mit der Schmuggelbekämpfung beschäftigt. Sooft das geschehen ist, hat der Herr Finanzminister — so auch heute — eine Herabsetzung der Steuern und Preise abgelehnt und geglaubt, er könne mit einer Vermehrung der Grenzbeamten und mit sonstigen Verwaltungsmaßnahmen Wesentliches erreichen. Ich glaube, wir dürfen feststellen, daß der Herr Finanzminister sich geirrt hat, ebenfalls die Mehrheit des Hohen Hauses, die ihm die Gefolgschaft dabei nicht versagen konnte. Was der Schmuggler an der „Grünen Grenze" verloren hat, hat er über den „Besatzungsschmuggel" wieder aufgeholt. Solange derartig krasse Unterschiede zwischen ausländischen und inländischen Preisen bei Tabakwaren oder auch bei Kaffee und Tee bestehen wie bisher, wird der Schmuggel nicht eingedämmt werden. Zu geordneten Verhältnissen kommen wir nur über eine fühlbare Herabsetzung der Steuern und der Preise.
Wir sollten uns angesichts der hohen Steuersätze für die genannten Waren ruhig einmal daran erinnern, daß wir es auch hier mit einem Stück Besatzungsdiktat zu tun haben. Wenn der Herr Finanzminister aus durchsichtigen Gründen dagegen nicht opponiert, sollte das Hohe Haus es dennoch tun.
— Er will ja nicht davon abgehen. Vor dem Kriege hat die billigste Normalzigarette 3 1/3 Pf. gekostet, heute kostet sie 10 Pf. Das Päckchen Feinschnitt hat vor dem Kriege 50 Pf. gekostet, heute kostet es 1,60 DM. Eine so enorme Steigerung der Belastung hätte, glaube ich, von keiner deutschen Stelle eingeführt werden können. Sie sollte auch auf keinen Fall aufrechterhalten bleiben. Vor dem Kriege war die Zigarette mit 15 Mark Steuer per tausend belastet, heute beträgt die Belastung 67 DM. Der Feinschnitt war vor dem Kriege mit 3,94 Mark steuerbelastet, heute mit 17,50 DM. Diese Zahlen zeigen ganz eindeutig, wie — um mit dem Herrn Kollegen Neuburger zu reden — „unvernünftig hoch die Steuer für Zigaretten und Tabak ist" und wie notwendig eine Steuersenkung sowohl bei der Zigarette als auch bei dem Tabak ist.
Eine Senkung der Steuer und damit des Preises alle in bei der Zigarette wäre vor allem eine bittere und schwere Ungerechtigkeit gegenüber dem minderbemittelten Raucher, der sich auch eine Zigarette für 8 Pf. nicht leisten kann. Man würde also eine Herabsetzung der Steuer vornehmen, ohne aber gleichzeitig den am schlechtesten gestellten Raucher überhaupt zu erfassen und ihm eine Ermäßigung zuteil werden zu lassen. Die Zigarette ist immer in gewissem Umfange ein Konsumartikel des Wohlstandes. Der Tabak dagegen ist, gleichgültig ob er aus der Pfeife oder in Form der selbstgedrehten Zigarette geraucht wird, der Konsumartikel der unbemittelten breiten Schichten. Die Verbilligung der Zigarette allein würde den Genuß von Tabak zweifellos relativ verteuern.
Ein solches steuerliches Unrecht sollte keiner von uns hier vertreten. Eine nicht entsprechende Senkung der Preise für Rauchtabak würde darüber hinaus der vorjährigen Wiedereinführung des „Feinschnittes besonderer Eigenart" mit Beimischungszwang für deutschen Tabak weitgehend ihren Sinn nehmen. Der Sinn lag ja in der Erhaltung des deutschen Tabakanbaus. Eine einseitige steuerliche Maßnahme zugunsten der Zigarette würde jedoch einen ins Gewicht fallenden Umsatz des Feinschnitts mit Beimischungszwang und damit deutscher Tabake unmöglich machen. Auch eine Einschränkung des Umsatzes müßte die Existenz von 60 000 Tabakpflanzern erneut gefährden, mindestens aber stark negativ beeinflussen. Der Tabak ist nun einmal in weiten Gegenden Deutschlands das einzige Produkt, das mit Nutzen angebaut werden kann. Er ist vor allem außerordentlich arbeitsintensiv, und erhebliche Teile der Bevölkerung sind auf diesen kleinbäuerlichen Anbau entscheidend angewiesen. Schließlich darf noch darauf hingewiesen werden, daß Millionenbeträge investiert worden sind, um den deutschen Tabakanbau überhaupt auf die heutige Stufe zu bringen.
Wir sollten uns davor hüten, durch einseitige Preissenkungen die Wettbewerbsverhältnisse in der Tabakwarenindustrie zu verschieben. Da wir mit unserer Entscheidung über die steuerliche Belastung gleichzeitig den Kleinverkaufspreis bestimmen, entscheiden wir damit auch über das Schicksal eines ganzen Gewerbes. Wenn rein fiskalisch gesehen eine Überleitung von der Rauchtabakproduktion auf die Zigarettenherstellung steuerlich einen Vorteil bedeutet — und der Herr Finanzminister liebäugelt wohl aus diesen Gründen besonders mit der Zigarette —, so muß doch darauf verwiesen werden, daß eine Ausweitung der Zigarettenproduktion erhebliche zusätzliche Dollarbeträge erfordern würde.
Aus diesen und anderen Erwägungen habe ich Ihnen namens der Fraktion der SPD folgenden Antrag zu unterbreiten:
Die Bundesregierung wird ersucht, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Herabsetzung der Tabaksteuer vorzulegen, in dem folgendes bestimmt ist:
1. Die niedrigste allgemeine Preisklasse für Zigaretten beträgt 8 Dpf. per Stück.
2. Die niedrigste Preisklasse für Feinschnitt mit Beimischungszwang für deutschen Tabak beträgt 26 DM per Kilo oder 1,30 DM pro Päckchen.
3. Die niedrigste Preisklasse für Feinschnitt ohne Beimischungszwang beträgt 40 DM per Kilo oder 2 DM pro Päckchen.
4. Die niedrigste Preisklasse für Pfeifentabak besonderer Eigenart, ausschließlich aus Tabakstengeln hergestellt, beträgt 5 DM per Kilo.
5. Die niedrigste Preisklasse für Tabak mit Beimischungszwang von mindestens 50 % Tabakstengeln beträgt 12 DM per Kilo.
6. Die niedrigste Preisklasse für Tabak ohne
Beimischungszwang beträgt 16 DM per Kilo.
Wir wollen mit diesem Antrag eine alsbaldige fühlbare Ermäßigung des Preises für Zigaretten, Feinschnitt und Pfeifentabak und machen deshalb diese konkreten Vorschläge. Die Preissenkungen müssen einander entsprechen und dürfen die Relation keinesfalls zugunsten der Zigarette verschie-
ben. Der Kleinverkaufspreis von 1,30 DM für das 50-Gramm-Päckchen Tabak entspricht etwa dem vorgeschlagenen Zigarettenpreis von 8 Pf. per Stück. Bei der Zigarette wollen wir die Einführung einer vorgelagerten billigeren Preisklasse offenlassen und haben deshalb den Antrag so formuliert, daß die allgemeine niedrigste Preisklasse 8 Pf. betragen soll.
Wir bitten Sie, unseren Antrag mit der Drucksache Nr. 3171 dem Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen zu überweisen.
Zur Schmuggelbekämpfung bei der Zigarette sollte man sich überlegen, ob man nicht in beschränktem Umfang amerikanische Zigaretten verzollt hereinnehmen könnte. Diese Zigarette wird vielfach nicht wegen des preislichen Vorteils, sondern aus geschmacklichen Gründen geraucht. Selbst in Griechenland werden heute normal versteuerte amerikanische Zigaretten verbraucht. Durch den Verbrauch von monatlich schätzungsweise 300 Millionen unversteuerter Zigaretten wird dem Staat eine ins Gewicht fallende Einnahme entzogen. Leider ist es so, daß auch der Schmuggel mit Rauchtabak erheblich zugenommen hat.
Herr Abgeordneter Renner, bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir erblicken in dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU, einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Tabaksteuer vorzulegen, nichts anderes als das Hinnehmen eines Tatbestandes, den beseitigen zu wollen man sich noch vor einem halben Jahr stark gemacht hat. Ich erlaube mir,
an die Tatsache zu erinnern, daß der Herr Finanzminister bei der vorletzten Diskussion über das Problem Tabaksteuer und Schmuggel hier ausgesprochen hat, daß mit den Besatzungsmächten Verhandlungen im Gange seien, die seiner Überzeugung nach zur Eindämmung des Schmuggels führen würden. Nun, der Schmuggel geht fröhlich und, wie wir heute gehört haben, in verstärktem Ausmaß vor sich. Es wird auch dann noch einen Schmuggel geben, wenn wir tatsächlich den Preis für die deutschen Tabakerzeugnisse herabsetzen. Es wird den Schmuggel um so mehr geben, je mehr Besatzungstruppen wir im Lande haben. Das scheint mir eine Binsenwahrheit zu sein.
Ich erinnere an die Tatsache, daß wir bereits vor mehr als Jahresfrist hier einen Antrag eingebracht haben, in dem wir erklärt haben, daß wir endlich zur 5-Pfennig-Zigarette zurückkommen müßten.
— Bitte, das war seinerzeit auch einmal eine Forderung, die man in den Zeitungen der CDU/CSU lesen konnte. 7-Pfennig-Zigarette, 8-Pfennig-Zigarette, 5-Pfennig-Zigarette — soweit gingen damals bei Ihnen selber die Auffassungen auseinander.
— 5 Pfennig! Das war Ihre Forderung; wenn ich mich nicht irre, sogar vertreten von den Gewerkschaften! Ich glaube mich zu erinnern, daß auch einmal in der „Welt der Arbeit" die Forderung nach einer 5-Pfennig-Zigarette abgedruckt war.
Wir begrüßen alle Bestrebungen, die zu einer tatsächlichen Senkung der Tabaksteuer und damit zu einer Verbilligung der deutschen Tabakerzeugnisse führen. Wir sind nach wie vor überzeugt, daß es — unter der Voraussetzung, daß der Herr
Finanzminister auf diesen Geldeingang zur Finanzierung seines Krieges verzichtet —
möglich sein müßte, endlich eine gute Zigarette zum Preise von 5 Pfennig herauszubringen.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Ribbeheger.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion der Föderalistischen Union steht auf dem Standpunkt, daß die Verbrauchsteuern überhaupt gesenkt werden sollten. Sie begrüßt es, daß hier mit der Tabaksteuer begonnen werden soll. Ich darf daran erinnern, daß wir bereits mit unserer Interpellation vom 6. Oktober 1950, Drucksache Nr. 1429, die unverzügliche Senkung der Tabak-, Kaffee- und Teesteuer beantragt haben. Ich erinnere weiter an den Beschluß des Bundestages vom 2. Juni 1951, wonach die Bundesregierung gehalten war, dem Bundestag unverzüglich einen Gesetzentwurf über eine ausreichende Senkung der Tabak-, Kaffee-und Teesteuer vorzulegen. Wir sind der Meinung, daß ein entsprechendes Gesetz raschestens dem Bundestag unterbreitet werden muß.
Ich kann erklären, daß meine Fraktion den Antrag der CDU/CSU-Fraktion unterstützen wird, da er die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Senkung der Tabaksteuer beinhaltet. Darüber hinaus wünschen wir aber, daß einer Senkung der Tabaksteuer eine Senkung auch der Tee- und Kaffeesteuer folgt.
Was die Gefährdung der Jugend durch den Schmuggel angeht, so müßten unseres Erachtens in den Grenzgebieten in verstärktem Maße neue Arbeitsplätze geschaffen werden; denn die Arbeits-und Berufslosigkeit der Jugend ist gerade in den Grenzgebieten besonders groß. Die praktische Maßnahme der Schaffung neuer Arbeitsplätze für Jugendliche wäre am besten geeignet, den Schmuggel zu bekämpfen.
Wir stimmen für die Überweisung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Wellhausen zu einem Schlußwort.
Dr. Wellhausen , Anfragender: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem im Einvernehmen mit dem Kollegen Peters festgestellt worden ist, daß er mich bei seinem Zitat mit dem Kollegen Scharnberg verwechselt hat, darf ich mich dem Hause als Nichtraucher von Geburt an vorstellen.
Ich kann mich für die Interpellanten sehr kurz fassen; denn ich könnte nicht sagen, daß die Diskussion erschütternd neue Erkenntnisse zutage gefördert hätte. Ich bin namens der Interpellanten für eine Prüfung der Frage eingetreten — wenn Sie nachlesen wollen —, ob eine Ermäßigung vorgenommen werden könnte, und habe diese Frage von den Zigaretten auf alle Tabakarten ausgedehnt. Ich bin auch der Auffassung, daß Relationen
zugunsten des Rauchtabaks sehr ernst daraufhin geprüft werden müßten, ob sie nicht nur beibehalten, sondern — wie es jetzt wohl richtiger heißen müßte — wiederhergestellt werden müßten.
Für meine Freunde möchte ich erklären, daß es uns beeindruckt, aus der eben verteilten Nachweisung des Finanzministers zu ersehen, daß wir in unserem Zigarettenverbrauch immer noch um ein Sechstel unter dem Verbrauch von 1938 liegen. Damit, glaube ich, sind programmatische Betrachtungen über Gefahren des Nikotinmißbrauchs durch Konsumsteigerung nicht ganz am Platze bzw. treffen nicht den Kern der Sache. Den Kern der Sache hat meines Erachtens der Herr Bundesfinanzminister erneut getroffen — was feststellen zu können mich freut —, indem er erklärt hat, die Dinge müßten auch unter fiskalischen und volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet werden
— bitte, denken Sie z. B. an die Handelsvertragsverhandlungen — und nicht nur unter ethischen. Im übrigen ist es ein komischer Gegensatz, der, glaube ich, einer philosophischen Betrachtung keineswegs standhält.
Ich beantrage für die Interpellanten Überweisung aller drei Anträge, d. h. der Interpellation, des Antrags der CDU und des Antrags der SPD, an den Finanz- und Steuerausschuß.
Meine Damen und Herren, ich schließe die Besprechung. Sie haben die Anträge gehört, den Antrag der Fraktion der SPD zusammen mit dem Antrag Drucksache Nr. 3171 dem Finanz- und Steuerausschuß zu überweisen. Der von Herrn Abgeordneten Dr. Wellhausen gestellte Antrag, auch die Interpellation zu überweisen, deckt sich nicht mehr mit dem neuen Text der Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Wellhausen. Ich darf Sie bitten, es im Interesse der Wahrung der Geschäftsordnung bei der Überweisung der beiden Anträge bewenden zu lassen.
— Herr Abgeordneter Dr. Wellhausen ist damit einverstanden. Dann darf ich unterstellen, daß die Überweisung erfolgt ist. — Es ist kein Widerspruch laut geworden. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
Ich rufe auf Punkt 2 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Fraktion der Deutschen Partei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes .
Ich habe nicht den Eindruck, daß sich jemand von der Fraktion der Deutschen Partei zur Begründung meldet.
— Herr Abgeordneter Dr. Wellhausen beantragt, diesen Gesetzentwurf dem Ausschuß für Finanz-und Steuerfragen zu überweisen.
— Der Gesetzentwurf soll außerdem dem Verkehrsausschuß überwiesen werden.
Meine Damen und Herren, wird das Wort zu diesem Gesetzentwurf gewünscht? — Das ist offenbar nicht der Fall. Dann stelle ich fest, daß auf Begründung und Aussprache verzichtet wird und daß das Haus darüber einig ist, daß dieser Gesetzentwurf dem Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen als federführendem Ausschuß und zur Mitberatung dem Verkehrsausschuß überwiesen wird. Damit ist Punkt 2 der Tagesordnung erledigt.
Zu Punkt 3 der Tagesordnung,
Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung und Erleichterung der Aufgaben der Kommission der Vereinten Nationen in Deutschland (Nr. 3223 der Drucksachen; Umdruck Nr. 474),
ist mir mitgeteilt worden, daß auf eine Begründung verzichtet werden soll. Trifft das zu? — Offenbar!
Wünscht jemand, zur Aussprache das Wort zu nehmen? — Herr Abgeordneter Renner, Sie wünschen das Wort. Es war vom Ältestenrat eine Gesamtaussprachezeit von 90 Minuten vorgeschlagen. Ich bitte, im Rahmen dieser Aussprachezeit das Wort zu nehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem von den Fraktionen der Regierungskoalition, der FU und der SPD vorgelegten Gesetzentwurf, der den eigenartigen Namen trägt „Gesetzentwurf zur Sicherung und Erleichterung der Aufgaben der Kommission der Vereinten Nationen in Deutschland", erkläre ich folgendes.
Es steht nach der Charta der Vereinten Nationen einwandfrei fest, daß die Behandlung der deutschen Frage nicht zur Zuständigkeit der UN gehört. Die Einsetzung einer Kommission zur Untersuchung der Voraussetzungen zur Durchführung der Wahlen zu einer deutschen Nationalversammlung durch die UN ist daher illegal.
Der Antrag auf Einsetzung einer solchen Kommission wurde von der Adenauer-Regierung auf Geheiß der Hohen Kommission nur gestellt, um gesamtdeutsche Wahlen zu verhindern oder zumindest so lange hinauszuzögern, bis der GeneralKriegs-Vertrag unterzeichnet und die Aufstellung westdeutscher Söldnerverbände vollendete Tatsache ist.
Das deutsche Volk ist sich darüber klar und einig, welche Voraussetzungen bestehen müssen, um die Durchführung freier, geheimer, gleicher Wahlen in ganz Deutschland zu sichern. Es bedarf darüber keiner Belehrungen durch Vertreter Brasiliens, Islands oder Pakistans. Das deutsche Volk wehrt sich mit aller Entschiedenheit dagegen, wie ein Kolonialvolk behandelt zu werden. Die Durchführung gesamtdeutscher freier, demokratischer Wahlen ist ausschließlich Angelegenheit des deutschen Volkes selbst. Es ist das selbstverständliche Recht der Deutschen aus dem Westen und Osten unseres Vaterlandes, sich selbst über die Durchführung freier Wahlen zu verständigen und die Voraussetzungen dafür in allen Teilen Deutschlands zu überprüfen.
Die Regierung und die Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik haben sich zu wiederholten Malen an den Bundestag und an die Bundesregierung gewandt, um eine solche Verständigung in die Wege zu leiten. Sie haben sich auch mit einer Überprüfung der Voraussetzungen für die Durchführung freier Wahlen in allen Teilen Deutschlands durch eine gesamtdeutsche Kommission unter Kontrolle der vier Besatzungsmächte einverstanden erklärt.
4 Die Bundestagsfraktion der KPD
ist nach wie vor der Meinung, daß die Prüfung der Voraussetzungen freier, allgemeiner, geheimer und demokratischer Wahlen in ganz Deutschland durch eine aus Vertretern Ost- und Westdeutschlands zusammengesetzte Kommission unter der Kontrolle der vier Besatzungsmächte, der UdSSR, der USA, Englands und Frankreichs, durchgeführt werden kann.
Wir sehen in dem vorgelegten Gesetzentwurf nichts anderes als das Bestreben, die Durchführung freier, demokratischer Wahlen in ganz Deutschland für eine Nationalversammlung zu verhindern, und lehnen deshalb den Gesetzentwurf ab.
Das Wort hat der Abgeordnete Wehner.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Anläßlich der Beratung dieses Gesetzentwurfs ist es wohl nicht am Platz, eine Debatte über das Für und Wider zu der Kommission der Vereinten Nationen zu entfesseln. Es handelt sich bei diesem Gesetzentwurf, den die Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU eingebracht haben, lediglich um die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erfüllung der Aufgaben dieser Kommission.
Die Kommission hat der Bundesregierung in einem Memorandum, das der Drucksache Nr. 3223 als Anlage beigegeben ist, die Wünsche unter-
breitet, die sie bezüglich ihrer Bewegungsfreiheit, ihres Schutzes, ihrer diplomatischen Immunität und des Schutzes der Personen, die ihr Auskünfte erteilen, hat. Die Bundesregierung hat auf dieses Memorandum ihrerseits mit einem Memorandum geantwortet, das Sie in Anlage 2 der angeführten Drucksache finden. Es hat sich aber bei genauer Prüfung der Forderungen der Kommission und der einschlägigen deutschen Gesetze als notwendig herausgestellt, in einigen sehr konkreten gesetzlichen Bestimmungen auch die letzten Zweifel an einer völlig ungehinderten Tätigkeit dieser Kommission zu beseitigen. Das ist mit diesem von den genannten Fraktionen vorgelegten Entwurf geschehen.
Die Kommission hatte in ihrem Memorandum betont, daß ihr daran liege, sobald wie möglich dem Generalsekretariat der Vereinten Nationen mitteilen zu können, wie es um das Ergebnis ihrer Bemühungen stehe, in den verschiedenen Teilen Deutschlands die Voraussetzungen für freie Wahlen zu prüfen. Die Bundesrepublik hat mit diesem Gesetz die Möglichkeit, vor aller Welt zu zeigen, daß sie von sich aus nicht nur bereit ist, sondern daß sie auch die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen hat — und zwar, wie wir möchten, in vorbildlich kurzer Zeit geschaffen hat —, daß diese Kommission den ihr vom Plenum der Vereinten Nationen gegebenen Auftrag durchführen kann. Es ist eine völlig andere Sache und hat mit diesem Tagesordnungspunkt nichts zu tun, ob die Kommission und wie sie eventuell in den anderen Teilen Deutschlands mit diesen ihren Aufgaben fertig werden kann bzw. welche Voraussetzungen man ihr dort dafür gibt.
Lassen Sie mich nur noch einige Sätze zu den einzelnen Artikeln des Gesetzes sagen. Der Gesetzentwurf ist sehr kurz; er umfaßt vier Artikel. In Art. 1 wird also klargemacht, worum es sich handelt, nämlich um die Erfüllung einer Zusage auf Erteilung aller diplomatischen Vorrechte, die den Mitgliedern der Kommission hier gegeben worden ist.
In Art. 2 finden Sie einige Paragraphen des Strafgesetzbuches angezogen. Es handelt sich um die im Strafrechtsänderungsgesetz mit den Ziffern 85 und 86 bezeichneten Paragraphen. Sie finden also in diesem Artikel die Bestimmungen für den Schutz dieser Kommission, die dem Schutz entsprechen, den Regierungsmitglieder und Mitglieder diplomatischer Vertretungen, die sich im Auftrag im Ausland befinden, zu genießen pflegen.
Nun will ich nur noch auf den Art. 3 aufmerksam machen. Dort wird in der auch Ihnen vorliegenden schriftlichen Begründung darauf hingewiesen, daß die Fassung des Abs. 1 des Art. 3 sich zum Teil an Art. 46 des Grundgesetzes anlehnt. Nach diesem Artikel wird also jeder erforderliche und auch erbetene Schutz für jene Personen gewährt, die der Kommission Aussagen gemacht haben oder zu machen bereit sind. Es wird auch mit aller Deutlichkeit gesagt, daß niemand gezwungen ist, der Kommission Aussagen zu machen.
Das sind also Natur und Inhalt dieses Ihnen hiermit in Drucksache Nr. 3223 von den schon genannten Fraktionen vorgelegten Entwurfs, und es wird um Annahme — und zwar in dieser beschleunigten Prozedur — gebeten.
Herr Abgeordneter Bucerius!
- Nein, wir sind bisher noch nicht in der allgemeinen Besprechung der ersten Beratung. Ich werde also Art. 4 noch aufrufen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Über das Formale hinaus, das der Herr Kollege Wehner mit Recht ausgeführt hat, möchte ich nur noch ein einziges Wort sagen. Das ganze deutsche Volk wie dieses Haus sehen der Arbeit dieser Kommission mit ganz außerordentlichem Interesse entgegen. Mehr als formale Dinge, das Schicksal eines ganzen Volkes steht hier auf dem Spiel. Wir haben immer wieder Gelegenheit genommen, zu betonen, daß diese Bundesrepublik nicht die letzte Lösung ist, sondern daß über ihr die Notwendigkeit steht, recht bald und endgültig wieder das gesamte deutsche Volk so zusammenzufügen, so, wie es einmal gewesen ist. Der Weg, den diese Kommission zu gehen hat, soll dazu helfen und beitragen, dieses Ziel, das uns allen vor Augen steht, endgültig gegen den Widerstand einer geringen und nicht immer ehrlichen Minorität durchzusetzen.
Damit ist die allgemeine Beratung beendet. Ich komme zur
zweiten Beratung.
Ich rufe auf Art. 1, — 2, — 3. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Art. 1, Art. 2 — §§ 1 und 2 —, Art. 3 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. —Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Gegen wenige Stimmen bei einigen Enthaltungen angenommen.
Den Änderungsantrag zu Art. 4 wollen Sie noch begründen, Herr Abgeordneter Dr. Bucerius, oder soll ich das gleich selbst vortragen? — Zu diesem Artikel liegt ein Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP, DP, FU vor.
— Ich wollte auch das gerade sagen. Wollen Sie es noch vortragen?
— Es handelt sich darum, in dem Antrag Umdruck Nr. 474 den Abs. 2 des Art. 4 in der ersten Zeile zu ändern, und zwar mit Rücksicht auf die Tatsache, daß das Strafrecht in Berlin und in der Bundesrepublik durch die Änderung des Strafgesetzes verschiedenen Inhalts ist. Ich bitte Sie freundlichst, von diesem Änderungsantrag Kenntnis zu nehmen. Folgender Wortlaut wird von den antragstellenden Fraktionen vorgeschlagen:
Dieses Gesetz gilt auch im Lande Berlin im Rahmen des dort geltenden Strafrechts, sobald das Land Berlin . . .
Also eingefügt: „im Rahmen des dort geltenden Strafrechts". Wünscht jemand, zu Art. 4 das Wort zu nehmen? — Das ist nicht der Fall.
Ich bitte die Damen und Herren, die Art. 4 mit dieser Änderung der Hinzufügung eines Abs. 2 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Dieses Mal ohne Enthaltungen — offenbar wegen anderer Beschäftigung —
angenommen.
Ich eröffne die
dritte Beratung.
Wünscht jemand zur allgemeinen Aussprache das Wort? Das ist nicht der Fall. Eine Einzelberatung findet nicht statt, da Änderungsanträge zur dritten Beratung nicht gestellt sind.
Meine Damen und Herren, ich komme zur Schlußabstimmung über das Gesetz zur Sicherung und Erleichterung der Aufgaben der Kommission der Vereinten Nationen in Deutschland. Ich bitte die Damen und Herren, die dem Gesetz in seiner Gesamtheit zuzustimmen wünschen, sich von den Plätzen zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Bei einer Enthaltung gegen wenige Stimmen angenommen. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
Ich rufe auf Punkt 4 der Tagesordnung:
a) Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betreffend Regiebetriebe der öffentlichen Hand ;
b) Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betreffend gewerbliche Tätigkeit der Versorgungsbetriebe ;
c) Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betreffend Belegschafts- und Behördenhandel ;
d) Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betreffend Gesetzgebungshoheit der Bundesrepublik .
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, daß eine Gesamtaussprachezeit von 90 Minuten auf diese Punkte verwandt wird, nachdem die Anträge begründet sind. Wer wünscht, sie zu begründen? — Bitte schön, Herr Abgeordneter! Alle Anträge?
— Den ersten Antrag unter Punkt 4 a)?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße es, daß ich durch die Behandlung der Drucksache Nr. 3133 Gelegenheit finde, auch über den Rahmen des Bundestags hinaus an das Ohr der Länder und Gemeinden zu sprechen. Die Ausbreitung und die Entwicklung der Regiebetriebe haben Formen angenommen, die uns zu ernster Besorgnis Anlaß geben. Besonders in den letzten Jahren sind Behörden und öffentliche Anstalten dazu übergegangen, gewerbliche Betriebe des Handwerks und Handels in einem solchen Umfange zu errichten, daß dadurch die mit Eigenrisiko und Eigenverantwortung tätigen selbständigen Gewerbetreibenden auf das schwerste gefährdet werden. Das widerspricht nicht nur dem Sinn einer ganzen Reihe von Länderverfassungen, die zur Förderung der selbständigen Betriebe in Handwerk, Handel und Gewerbe verpflichten, sondern verletzt auch den Grundsatz, daß sich der Staat und die Verwaltung nur insoweit wirtschaftlich betätigen sollen, als die entsprechenden wirtschaftlichen Aufgaben nicht besser von den Trägern der Wirtschaft selbst erfüllt werden können. Nicht alle Länder haben so eindeutig und positiv zu der Frage Stellung genommen wie Bayern in seiner neuen Gemeindeordnung.
Es wäre sehr zu begrüßen, wenn auch andere Länder des Bundesgebiets, die diese Haltung heute noch nicht einnehmen, sich dem Beispiel Bayerns zumindest in dieser Frage anschließen würden.
Es gibt selbstverständlich eine ganze Reihe von berechtigten Regiebetrieben, und es ist keinesfalls unsere Absicht, zu verlangen, daß diese abgeschafft werden sollen. Keiner von uns ist so vermessen, von der Bundesbahn zu erwarten, daß sie die zur Aufrechterhaltung ihres Fahrbetriebs notwendigen eigenen Werkstätten abschafft. Aber wir sehen nicht ein, daß die Bahnmeistereien der Deutschen Bundesbahn eigene Tüncher, Installateure, Tischler usw. beschäftigen. Die von diesen Gruppen wahrgenommenen Aufgaben könnten besser von der Privatwirtschaft erledigt werden. Ähnlich liegen die Verhältnisse bei der Deutschen Bundespost, wenn auch in wesentlich gemilderter Form. Auch wir im Deutschen Bundestag sind nicht ganz frei von diesen Regiebetrieben. Die Verwaltung des Deutschen Bundestags beschäftigt, zwei Buchbinder und hat die Absicht, diese Buchbinderei — so wurde mir gesagt — in nächster Zeit zu vergrößern. Seit über fünf Monaten hat die Bibliothek des Deutschen Bundestags keine Aufträge mehr an die Bonner Buchbinder vergeben. In der gleichen Weise betätigen sich das Bundesinnenministerium
und das Auswärtige Amt. Ich würde also bitten,
daß der Herr Präsident mit seiner Verwaltung
Rücksprache nimmt und diese für uns nicht wünschenswerte Einrichtung der Regiebetriebe auf der
Ebene des Bundestags nach Möglichkeit abschafft.
— Wenn das Ihre offizielle Einstellung zu den Regiebetrieben wäre, wenn Sie das mit „Krämerseele" abtun würden, dann, glaube ich, dürften Sie nicht in der Presse eine andere Haltung einnehmen.
Was sich allerdings auf dem Gebiet der Justizverwaltung abspielt, ist einer besonderen Betrachtung wert. Durch die Ausnutzung der billigen Arbeitskraft der Strafgefangenen werden in den Strafanstalten Arbeiten ausgeführt, die für einige wenige Unternehmer einen nicht gerechtfertigten Gewinn abwerfen und diese daher unverdient in eine bessere Wettbewerbslage bringen. Ich würde den Herrn Justizminister bitten — ich stelle ihm gern auf Wunsch Material zur Verfügung —, diese Materie anläßlich einer Justizministerkonferenz zu besprechen und für Abhilfe zu sorgen.
Bei dem Antrag der CDU/CSU, Drucksache Nr. 3133, geht es um das entscheidende Prinzip, daß nicht Staat und Behörde die wirtschaftliche Entwicklung der Klein- und Mittelbetriebe hemmen oder gar gefährden dürfen. Es geht um die Erhaltung wertvoller Substanz aus wirtschaftlichen und staatspolitischen Gründen. Ich erlaube mir daher, dem Hohen Hause zu empfehlen, diesen Antrag Drucksache Nr. 3133 anzunehmen.
Wer wird den Antrag betreffend gewerbliche Tätigkeit der Versorgungsbetriebe begründen?
— Herr Abgeordneter Stücklen, sind Sie etwa auch zuständig für die gewerbliche Tätigkeit der Versorgungsbetriebe?
— Nein, Herr Abgeordneter, das entspricht nicht der Meinung des Ältestenrats, sondern wir wollten erst sämtliche Begründungen hören und dann über sie gemeinsam debattieren. Wenn Sie so liebenswürdig sind, bitte ich Sie um die Begründung.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Materie, die in dem Antrag der Fraktion der CDU/ CSU, Drucksache Nr. 3134, behandelt wird, dürfte einem großen Teil dieses Hauses nicht genügend bekannt sein. Daher erlaube ich mir, etwas näher darauf einzugehen.
Die Aufgaben der Energiebetriebe sind die Erzeugung und Verteilung von Strom und Gas sowie die Unterhaltung des notwendigen Verteilernetzes einschließlich Transformatorenanstalt usw. Zur Durchführung dieser Aufgaben ist den Versorgungsbetrieben auf Grund ihrer Eigenart eine Monopolstellung eingeräumt worden. Das geht auch daraus hervor, daß die Verteilungsbezirke gesetzlich geregelt werden und auch die Preisgestaltung gesetzlichen Bestimmungen unterliegt. Es ist eine Selbstverständlichkeit, daß die Versorgungsbetriebe den Absatz ihrer Energien zu steigern versuchen. Daraus kann man aber keinesfalls die Berechtigung ableiten, daß diese Betriebe auch eigene Verkaufs- und Installationsabteilungen unterhalten müssen.
Über die Methoden, die dabei angewandt werden, könnte man eine Fülle von Unterlagen vorlegen, die beweisen, daß die Versorgungsbetriebe ihre Monopolstellung in einer Art und Weise ausnützen, die unerträglich ist. Nicht nur, daß die Verkaufs- und Installationsabteilungen dem eigentlichen Betriebszweck der Energieversorgungsbetriebe widersprechen, es liegt auch ein klarer Verstoß gegen die Firmierung dieser Unternehmen nach den handelsrechtlichen Grundsätzen vor. Sie verstoßen gegen die Firmenwahrheit und gegen die Firmenklarheit.
Als besonders untragbar muß empfunden werden, daß diese Versorgungsbetriebe zugleich Aufsichtsbehörden für die Installateure sind. Jede neu zu errichtende Anlage ist vom Installateur dem Energieunternehmen mit einem Formblatt anzumelden, worauf ein Angehöriger dieses Unternehmens die Anlage nach Fertigstellung überprüft und abnimmt. Besonders bedauerlich ist dabei noch, daß eine ganze Reihe von sogenannten Abnahmebeamten verwendet werden, die weder eine Gesellen-, noch eine Meister-, noch eine Ingenieurprüfung haben, die vielleicht seit Jahren in diesem Betriebe angelernt wurden und nun dem geprüften und gelernten Handwerksmeister die Anlage abnehmen oder auch ablehnen können. Da dieses Unternehmen nun gleichzeitig auf wirtschaftlichem Sektor als Konkurrenz und eigener Installateur auftritt und seine Anlagen selbst abnimmt, besteht also das Kuriosum, daß die Versorgungsbetriebe Richter in eigener Sache sind.
Da bei der heutigen schwierigen Lage auf dem Gebiete der Energieversorgung der beantragte Anschluß zum Teil nicht durchgeführt werden kann, ist es häufig dem Ermessen der Versorgungsbetriebe überlassen, welche Anschlüsse durchzuführen sind. Daß dabei die vom eigenen Versorgungsbetrieb installierten Neueinrichtungen und die von den Versorgungsbetrieben gelieferten elektrischen Maschinen und Geräte bevorzugt werden, liegt auf der Hand. Ich habe eine ganze Reihe von Beweisen für Fälle, in denen der Anschluß nur deshalb nicht durchgeführt oder verzögert wurde, weil der Konsument es vorgezogen hat, sich vom Installateur oder vom Handel bedienen zu lassen.
Durch die vorhandene Organisation der Zählerableser und Gebührenerheber, die weitgehend auch zur Werbung für den eigenen Verkauf von elektrischen Geräten und Maschinen ausgenutzt wird, sind die Versorgungsbetriebe den Installateuren und Einzelhändlern gegenüber in der Werbung weit voraus. Daß die dazu benutzten Kräfte in der Kalkulation zu Lasten des Strompreises gehen, ist Tatsache. Es liegt also so, daß der Installateur, der ja auch Kunde und Konsument der Versorgungsbetriebe ist, über den Strompreis seine eigene Konkurrenz mit finanziert. Gleichwohl ist bekannt, daß auch Installationsarbeiten so verrechnet wurden, daß ein Teil der Arbeitsstunden auf den Versorgungsbetrieb umgelegt wurde, so daß es nicht notwendig war, die gesamte Arbeitszeit dem Konsumenten aufzurechnen, wodurch natürlich für die Versorgungsbetriebe eine erhebliche Verbesserung im Wettbewerb eingetreten ist.
Es ließe sich noch eine ganze Reihe von Mißständen aufzählen, so z. B. auch noch die Behandlung der Energiebetriebe bei der Investitionshilfe. Die Energiewirtschaft soll aus dem Aufkommen
aus der Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft bedacht werden. Das Handwerk und der Handel sind an der Aufbringung beteiligt. Unter der Voraussetzung der weiteren Handels- und Installationstätigkeit der Versorgungsbetriebe verlangt man also von diesen Wirtschaftsgruppen, daß sie ihre eigenen Wettbewerber finanzieren und in ihrer Konkurrenzfähigkeit stärken.
Es muß daher erwartet werden, daß die Versorgungsbetriebe vor Gewährung der Mittel die Auflage erhalten, ihre Verkaufs- und Installationstätigkeit einzustellen. Eine gütliche Regelung mit den Versorgungsbetrieben ist dem Handwerk und dem Handel in den letzten Jahren nicht gelungen, obwohl die Vereinigung deutscher Elektrizitätswerke das Handwerk und den Handel in dieser Forderung weitgehend unterstützt. Die Versorgungsbetriebe haben sich bis heute in vielen Fällen nicht an die Empfehlung dieser Vereinigung gehalten. Um ein weiteres Eindringen der Versorgungsbetriebe in den Handwerks- und Handelsbereich zu verhindern, muß auf jeden Fall durch Gesetz oder Verwaltungsakt eine für das Handwerk und den Handel voll befriedigende Regelung getroffen werden, wie es u. a. auch in Frankreich geschehen ist, wo den Versorgungsbetrieben Verkauf und Installation untersagt wurden.
Ich bitte daher, den Antrag der CDU/CSU, Drucksache Nr. 3134, über den wirtschaftspolitischen Ausschuß an den Unterausschuß für Energiewirtschaft zu überweisen.
Das Wort zur Begründung des Antrages auf Drucksache Nr. 3136 hat der Abgeordnete Huth.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mir fällt die Aufgabe zu, den Antrag der CDU/CSU auf Drucksache Nr. 3136 zu begründen, der besagt:
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, möglichst bald einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den der Belegschafts- und Behördenhandel untersagt wird.
Die Angelegenheit steht zur Zeit im Mittelpunkt lebhafter Erörterungen in den verschiedensten Zweigen unserer gewerblichen Wirtschaft; denn an diesem Antrag ist nicht nur das Handwerk interessiert, sondern in gleicher Weise der Handel und auch die Konsumgenossenschaften. Durch die Nöte der hinter uns liegenden Mangeljahre bedingt, waren die Bemühungen vieler Betriebe begreiflich, die Arbeitskraft ihres Personals durch Beschaffung zusätzlicher Lebensmittel und sonstiger Bedarfsgüter zu erhalten und zu fördern. Nachdem aber der Mangel und die Bewirtschaftung längst aufgehört haben, sollte man annehmen, daß mit dem Belegschafts- und Behördenhandel Schluß gemacht worden wäre. Wir haben aber heute leider die Feststellung zu treffen, daß sich dieser Handel in den letzten Jahren wesentlich vermehrt und an Bedeutung zugenommen hat. Die Ursache ist darin zu sehen, daß man versucht, unter Umgehung des normalen Versorgungsweges den täglichen Lebensbedarf für die Betriebsangehörigen gemeinsam billiger zu beschaffen. Wer sich der Mühe unterzieht, einen Einblick in den Belegschafts- und Behördenhandel zu bekommen, der spürt, daß hier volkswirtschaftlich und sozial etwas nicht in Ordnung ist, daß mit der Rückbildung der im Wettbewerb organisch gewachsenen Arbeitsteilung ein volkswirtschaftlicher Leistungsverlust mit allgemeinen Rückwirkungen auf die reale Kaufkraft verbunden sein muß, daß man die Möglichkeit der freien Konsumwahl, die man vom Einzelhandel als Leistung selbstverständlich fordert, beeinträchtigt, daß im Rahmen des volkswirtschaftlichen Gesamtkostenausgleichs über den Preis und die Steuern letztlich die Sondervorteile einzelner von der Gesamtheit getragen werden müssen. Man darf diese Dinge nicht bagatellisieren.
Wenn es auch keine genauen Anhaltspunkte für den Umfang dieses Handels gibt, so läßt sich doch aus der Fülle bekannter Vorfälle errechnen, daß auf den Belegschafts- und Behördenhandel jährlich eine Umsatzsumme von mehr als einer Milliarde DM entfällt und daß nach ganz vorsichtigen Schätzungen mit einem Steuerausfall von jährlich etwa 120 Millionen DM zu rechnen ist. Erfahrungsgemäß werden die von den Beauftragten der Behörden- und Betriebsbelegschaften getätigten Geschäfte meistens überhaupt nicht zur Versteuerung gemeldet. Es ist also der Schluß zu ziehen, daß dem Staat hier Steuerbeträge in einer Höhe entgehen, die das Aufkommen mancher kleinen Steuerart in den Schatten stellen. Die Verhinderung dieser illegalen Handelstätigkeit durch entsprechende gesetzliche Bestimmungen, wie es unser Antrag Drucksache Nr. 3136 fordert, dürfte den Herrn Bundesfinanzminister auf alle Fälle mancher Sorgen um die Schließung der Lücken des Bundesetats entheben. Auch daran ist die Allgemeinheit interessiert.
Ich habe soeben von einem Umsatz im Belegschafts- und Behördenhandel von mehr als einer Milliarde DM gesprochen. Da hier Zweifel auftauchen könnten, ob diese Zahlen richtig sind, will ich sie durch einige Beispiele erhärten. Mir ist ein sogenannter Fall Bremen bekanntgeworden, in dem sich das Geruht mit einer Angelegenheit beschäftigen mußte, die es erforderlich machte, daß ihm die gesamten Akten über den Belegschaftshandel vorgelegt wurden. Dabei hat sich herausgestellt, daß ein einziges Werk in einem Zeitraum von 8 Monaten einen Umsatz von 350 000 DM mit der Belegschaft getätigt hat. Was hat man dort nicht alles gehandelt: Schmelzkäse, Schmalz, Schokolade, Speck, Zigaretten, Kaffee, Kakao, 01, Kernseife, Herrensocken, Kinderstrümpfe, Herrenhalbschuhe, Damenhalbschuhe, Taschentücher, Fahrradbereifungen, Stoffe für Anzüge und noch weiteres mehr, ein ganzes Warenlager!
— Das war in den Monaten von Herbst 1948 bis Frühjahr 1949. Die genauen Daten kann ich Ihnen angeben. —
Keine Konsumgüter hat man dort umgesetzt, sondern Ware, die sich leicht absetzen läßt.
Mir hat ein Flugblatt vorgelegen, daß die Überschrift trug: „Bitte nicht viel mit Außenstehenden darüber reden!" Es war an. die Mitglieder eines Lehrervereins in Rheinland-Pfalz gerichtet und enthielt 223 Angebotspositionen. Man sieht also, in diesen Kreisen hat man im großen zu handeln versucht. In den vergangenen Jahren war es z. B. den Bundesbahnbeamten möglich, Fahrräder zum Großhandelseinkaufspreis zu erstehen. Im Lande Oldenburg soll man, wie ich gehört habe, diese Dinge in der Verwaltung nicht lieben. Aber selbst in der Justizverwaltung Oldenburgs hat man in
den vergangenen Jahren das Sozialwerk Justiz gegründet. Dieses hat dann bei allen Justizbehörden Verkaufsstellen eingerichtet; sogar das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft in der Stadt Oldenburg sind nicht ausgenommen.
Es gehört nicht direkt zum Behördenhandel, aber es fällt auch in diese Kategorie, daß es z. B. eine ganze Reihe von Stadtbauräten gibt, die gegen Entgelt Bauzeichnungen, Pläne und dergleichen herstellen, während die Architekten in ihrer Arbeit gemindert sind, aber ihre Arbeit versteuern müssen.
Wie sich aber manche Dinge im Belegschafts-und Behördenhandel auch zum Nachteil und Schaden des einzelnen Werks auswirken können, so daß die Frage entsteht, wer diese Dinge bezahlt, das entnehme ich einem Flugblatt der Gewerkschaft deutscher Bundesbahnbeamten und der Gewerkschaft deutscher Lokomotivführer. Darin werden Angriffe gegen das Eisenbahnersozialwerk der Bundesbahndirektion Wuppertal vorgebracht, bei dem durch verfehlte Geschäftspolitik ein Verlust von 100 000 DM entstanden ist. Wenn wir hier von einem Verlust von 100 000 DM hören, dann können wir uns ungefähr ausrechnen, wie groß der Umsatz dieses Sozialwerks gewesen sein muß. Ich weiß von einem Polizeirevier in meiner Stadt, wo man vor nicht allzu langer Zeit ein ganzes Warenlager herausgeholt hat. Es gibt Belegschaften, die, weil man die Ware nicht absetzen konnte, dazu übergegangen sind, Textilien z. B. dem legalen Handel anzubieten. Mir ist ferner von einem Fall erzählt worden, in dem ein Betriebsrat — zunächst gegen den Willen des Werks, aber letzten Endes doch mit dessen Zustimmung — für einen großen Betrag Mäntel gekauft hat, die nachher einfach nicht abzusetzen waren. Solche Verluste trägt einzig und allein die Allgemeinheit.
Wenn man nun die Frage stellt, warum Belegschafts- und Behördenhandel getrieben wird, dann wird einem gesagt, man kaufe dort billiger. Meine Damen und Herren, dieses Billiger-Kaufen ist ein zweischneidiges Schwert. Die Startbedingungen sind für den Einzelhandel einerseits und den Belegschafts- und Behördenhandel andererseits völlig ungleich, so daß von einem echten Leistungswettbewerb nicht gesprochen werden kann. Nur weil der Groß- und Einzelhandel ein umfassendes Sortiment führt und dem Verbraucher zeitlich, räumlich und in materieller Hinsicht die freie Konsumwahl ermöglicht, kann der Belegschaftshandel überhaupt gedeihen. Beim Belegschafts- und Behördenhandel werden die persönlichen und sachlichen Kosten der privaten Handelstätigkeit von Beamten, Angestellten und Arbeitern in Form einer Erhöhung des Verwaltungsaufwands oder einer Minderleistung vom Betrieb getragen. Diese Kosten müssen sich letztlich in irgendeiner Form im Preis der von dem betreffenden Betrieb hergestellten Güter oder Leistungen niederschlagen. Dies bedeutet, daß die Sondervorteile einzelner, nämlich der Abnehmer im Belegschafts- bzw. im Behördenhandel, durch entsprechend höhere Lasten bzw. höhere Preise von allen anderen getragen werden müssen.
Ein gleicher Start von Belegschafts- und Behördenhandel sowie Handel und Handwerk wäre gegeben, wenn auch die für die Gesamtversorgung der Bevölkerung wichtigen und etwa 50 % des Umsatzes des Lebensmitteleinzelhandels umfassenden sozial kalkulierten Massenkonsumartikel vertrieben würden, wenn der Belegschafts- und Behördenhandel wie der Einzelhandel Gehälter, Mieten, Sozialabgaben, Lagerkosten, Kreditkosten, Umsatz-, Gewerbe-, Einkommensteuer, Heizung, Beleuchtung, Versicherung und Transportkosten, Telefongebühren usw. zu tragen hätte, wenn die Vermittlungspersonen des Werks- und Behördenhandels in den Arbeitsstätten wie der reguläre Handel ihren Lebensunterhalt aus dieser Tätigkeit bestreiten müßten, statt ihn aus den von ihren Arbeitgebern für ihre Haupttätigkeit gezahlten Gehältern und Löhnen gesichert zu erhalten. Nur wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt wären, könnte von einer gleichen Ausgangsbasis für den Wettbewerb zwischen dem regulären Handel und dem Werks- und Behördenhandel gesprochen werden. In Wirklichkeit sind die Startbedingungen jedoch völlig ungleich, so daß von einem echten Leistungswettbewerb nicht gesprochen werden kann.
Im Falle des Behördenhandels werden die personellen und sachlichen Kosten der privaten Handelstätigkeit von Beamten, Angestellten und Arbeitern in Form einer Erhöhung des Verwaltungsaufwandes oder einer Minderleistung der betreffenden Beamten von der Gesamtheit der Steuerzahler getragen.
Außer dem eben angeführten Mißstand, daß dem Staat Steuern in Höhe von etwa 120 Millionen DM verlustig gehen, ist von uns als ein weiteres wesentliches Moment die Freisetzung von Arbeitskräften im Handel berücksichtigt worden. Ich habe einleitend schon gesagt, daß Handel, Handwerk und Konsumgenossenschaften an diesem Antrag in gleicher Weise interessiert sind. Wenn ich von der Freisetzung von Arbeitskräften im Einzelhandel spreche, so ist es selbstverständlich, daß sich der durch den Werks- und Behördenhandel hervorgerufene Umsatzausfall in Höhe von mehr als einer Milliarde DM in einer Minderausnutzung der personellen Kapazität des Einzelhandels bemerkbar machen muß. Der Werks- und Behördenhandel ist zweifellos für viele Entlassungen bzw. für die Nichteinstellung von arbeitslosen Angestellten im Einzelhandel verantwortlich zu machen. Wenn man die durchschnittliche jährliche Umsatzleistung je Kopf des Beschäftigten nach den Ergebnissen des Betriebsvergleichs mit rund 40 000 DM beziffert, so ergibt sich unter Zugrundelegung des oben genannten Umsatzausfalls von über einer Milli arde DM, daß etwa 25 000 Angestellte durch den Werks- und Behördenhandel aus ihrer Berufsarbeit ausgeschaltet worden sind, das heißt, daß die Arbeitslosigkeit von Einzelhandelsangestellten fast völlig auf die Ausbreitung des Werks- und Behördenhandels zurückgeführt werden kann. Wir haben zur Zeit etwa 30 000 stellenlose Einzelhandelsangestellte. In zugespitzter Formulierung könnte man also sagen: 25 000 arbeitslose Angestellte des Einzelhandels sind es in erster Linie, die mit ihrer Arbeitslosigkeit die Sondervorteile bezahlen müssen, die die Käufer im Werks- und Behördenhandel für sich in Anspruch nehmen.
— Mag sein, daß es überspitzt ist; Sie können das Gegenteil j a nachher beweisen!
Ich glaube abschließend sagen zu können, daß die getroffenen Feststellungen gebieterisch eine gesetzliche Regelung fordern. Soweit mir bekannt ist, vertreten die Gewerkschaften aus dem eben angeführten Grunde den gleichen Standpunkt. Ver-
boten werden soll und muß der organisierte Werksund Behördenhandel. Über etwaige Ausnahmen lange bestehender Einrichtungen läßt sich bei passender Gelegenheit dann reden.
Ich darf Sie bitten, unserem Antrag Drucksache Nr. 3136 Ihre Zustimmung zu geben.
Das Wort zur Begründung des Antrags Drucksache Nr. 3204 hat der Abgeordnete Professor Laforet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir stehen vor einer Neuregelung des Handwerksrechts, eines der entscheidenden Teile des Gewerberechts. In der Zeit nach 1945 haben die Besatzungsmächte zum Teil aus ihren Anschauungen über die Gewerbefreiheit heraus auf diesem Gebiet eingegriffen. Nach Zeitungsnachrichten soll in den Kreisen der amerikanischen Besatzungsmacht versucht werden, die Regelung, wie sie von den Besatzungsmächten oder auf deren Anordnung getroffen worden ist, auch nach Aufhebung des Besatzungsstatuts auf dem Wege von Zusatzverträgen zum Generalvertrag aufrechtzuerhalten.
Der Bundestag hat am 8. Februar 1952 beschlossen:
Die Bundesrepublik muß ihre volle Gesetzgebungshoheit zurückerlangen und muß grundsätzlich frei darüber entscheiden können, welche während der Besatzungszeit erlassenen Vorschriften und Akte aufrechterhalten bleiben sollen.
Wir wollen auch unser Gewerberecht, insbesondere unser Handwerksrecht in voller Freiheit so regeln, wie es der deutschen Rechtsentwicklung, den in unserem Vaterland gegebenen wirtschaftlichen Verhältnissen und unserer Rechtsüberzeugung entspricht. Mit diesem Grundsatz ist der Versuch unvereinbar, eine von den Militärregierungen geschaffene Regelung auf dem Wege von Zusatzverträgen aufrechtzuerhalten. Wir beantragen deshalb in besonderer Anwendung der am 8. Februar 1952 beschlossenen allgemeinen Grundsätze: Die Gesetzgebungshoheit der Bundesrepublik ist in vollem Umfang, insbesondere auch hinsichtlich des Gewerberechts, wiederherzustellen.
Wir beantragen, den Antrag dem Ausschuß für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten und dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik zu überweisen.
Damit sind die vier Anträge eingebracht und begründet. Ich eröffne die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt Ihnen eine Gesamtaussprachezeit von 90 Minuten vor. — Kein Widerspruch. Ich bitte um Wortmeldungen.
Zunächst hat das Wort der Herr Staatssekretär Dr. Westrick.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte die vier hier diskutierten Anträge in der Reihenfolge behandeln, in der sie auf Ihrer Tagesordnung stehen, und möchte Ihnen zunächst sagen, daß Herr Minister Erhard es aufrichtig bedauert, außerstande zu sein, an dieser Beratung teilzunehmen; er ist durch auswärts wahrzunehmende Termine verhindert.
Zu Punkt 4 a) Regiebetriebe: Vor der Währungsreform waren bei zahlreichen Behörden zur Deckung ihres eigenen Bedarfs oder des Bedarfs ihrer Angehörigen Betriebe eingerichtet worden, die, soweit sie Bundesbehörden betreffen, zum größten Teil bereits wieder abgebaut sind. Das Bundeswirtschaftsministerium ist bemüht, solche Betriebe, soweit sie bei Bundesstellen noch vorhanden, aber entbehrlich sind, zu beseitigen, um damit den Klagen, die aus verschiedenen Wirtschaftskreisen gekommen sind, zu entsprechen. Eine gleiche Entwicklung ist den Ländern empfohlen worden und in zahlreichen Ländern auch schon in der Durchführung begriffen.
Ich möchte nicht unerwähnt lassen, daß ein Teil der über die Regiebetriebe eingegangenen Beschwerden in Wirklichkeit die gewerbliche Tätigkeit der öffentlichen Versorgungsbetriebe betrifft. Es ist erfreulich, daß durch die Behandlung dieser Anträge die vorhandene Begriffsverwirrung zwischen „Regiebetrieben" einerseits und „gewerblicher Tätigkeit öffentlicher Versorgungsbetriebe" andererseits beseitigt wird.
Das Bundeswirtschaftsministerium ist bemüht, sorgfältig zu prüfen, wie ein weiterer Abbau der in Bundesstellen noch vorhandenen Regiebetriebe durchgeführt werden kann. Diese gegenwärtig laufende Prüfung ist mit der Wirtschaft abgestimmt und geschieht nach folgenden Grundsätzen:
Erstens. Zunächst werden unter Einschaltung des Bundesrechnungshofs Tatbestand und Gründe für etwa noch vorhandene Regiebetriebe eindeutig klargestellt.
Zweitens. Die Regiebetriebe sollen grundsätzlich nur der Eigenbedarfsdeckung und der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der betreffenden Behörde dienen.
Drittens. Die Betriebskapazitäten sollen normalerweise rationell ausgenutzt werden.
Viertens. Die Regiebetriebe sollen nicht am Wettbewerb gegenüber Dritten teilnehmen. Wir hoffen insbesondere, mit dieser Bedingung den soeben dargelegten Begründungen Rechnung tragen zu können.
Die Überprüfung der noch vorhandenen BundesRegiebetriebe wird im Einvernehmen mit den interessierten Ressortministerien durchgeführt, wobei sich das Bundeswirtschaftsministerium ernsthaft bemühen wird, den berechtigten Wünschen der Wirtschaft Rechnung zu tragen.
Zu Punkt 4 b), Versorgungsbetriebe, und zwar Installations- und Verkaufstätigkeit der Versorgungsbetriebe: Die CDU/CSU-Fraktion beantragt, die Installations- und Verkaufstätigkeit der Versorgungsbetriebe in dem in Vorbereitung befindlichen Energiewirtschaftsgesetz zu regeln mit der Maßgabe, daß schädliche Rückwirkungen einer etwaigen Installations- und Verkaufstätigkeit auf die Gesamtwirtschaft verhindert werden. Zu diesem Antrag ist folgendes zu sagen: Der Entwurf des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das sogenannte Kartellgesetz, ist in weit vorgeschrittener Bearbeitung und bereits im Grundsatz vom Kabinett verabschiedet. Die in diesem Gesetz vorgesehenen Bestimmungen über die Aufsicht gegenüber marktbeherrschenden Unternehmungen sichern die Möglichkeit der Verhütung eines Mißbrauchs bei Installations- und Verkaufstätigkeit der Versorgungsbetriebe. Unzulässige Koppelungsgeschäfte, wie sie vorhin erwähnt wur-
den, z. B. die Verbindung der Strombelieferung mit der Vergabe eines Installationsauftrages und ähnliches, können nach § 17 Abs. 1 Nr. 3 des Entwurfs zum Kartellgesetz untersagt werden. Auch die mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung bei der Preisgestaltung wird nach dem Entwurf zum Kartellgesetz eindeutig verhindert werden können. Mit Rücksicht auf diese Bestimmungen des Kartellgesetzes, die sicher Annahme finden werden, hält es das Bundeswirtschaftsministerium nicht für unbedingt erforderlich, gleichartige oder ähnliche Bestimmungen für den speziellen Sektor der Versorgungsbetriebe im Energiewirtschaftsgesetz zu verankern.
Im Interesse einer Förderung des Energieabsatzes und des Geräteabsatzes wurden von den Energieversorgungs-Unternehmungen, dem Handel und dem Handwerk in den Jahren 1933 und 1934 im Wege gegenseitiger Vertrage sogenannte Elektro- und Gasgemeinschaften gegründet. Diese Gemeinschaften, die sich in der Vergangenheit tatsächlich gut bewährt haben, sind nach dem Zusammenbruch neu ins Leben gerufen worden. Aufgabe dieser Elektro- und Gasgemeinschaften ist es, eine gemeinsame Werbetätigkeit und Abnehmerberatung von fachkundiger Seite durchzuführen, die Beratungsstellen, Ausstellungsräume und Läden der Energieversorgungs-Unternehmen den Zwecken dieser Gemeinschaft dienstbar zu machen und Maßnahmen der Absatzfinanzierung zu treffen. Die Energieversorgungs-Unternehmen verzichten innerhalb dieser Gemeinschaften im allgemeinen auf jede Installationstätigkeit. Soweit Versorgungsunternehmungen Geräte verkaufen, zahlen sie meistens einen bestimmten Anteil an die Gemeinschaft. Große Teile des deutschen Bundesgebietes haben heute solche Elektro- und Gasgemeinschaften. Die Bundesregierung ist bemüht, die Bildung dieser Gemeinschaften zu unterstützen, um auch hierdurch die Klagen, die über einen schädlichen Wettbewerb laut geworden sind, auf ein Mindestmaß zurückzuführen.
Ich komme zu der dritten Frage betreffend den Belegschafts- und Behördenhandel. Meine Damen und Herren, diese Frage ist tatsächlich rechtlich und faktisch außerordentlich kompliziert. Zweifellos sind bei den Behörden und vielen privaten Unternehmungen aus der Zeit vor der Währungsreform noch viele Einrichtungen vorhanden, die bezwecken, durch Bestellung entsprechend großer Mengen von Waren den Betriebsangehörigen Vorteile in preislicher Hinsicht zu verschaffen. Nachdem jetzt das Warenangebot hinsichtlich der Vielgestaltigkeit der Auswahl und der Preise ausreichend ist, sollte für derartige Selbsthilfeaktionen grundsätzlich kein Anlaß mehr gegeben sein.
Das Bundesministerium für Wirtschaft hat die Frage des Belegschafts- und Behördenhandels schon Ende vorigen Jahres aufgegriffen und mit den beteiligten Bundesressorts, Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften besprochen. Hierbei ergab es sich, daß die Formen des Behörden- und Belegschaftshandels außerordentlich vielgestaltig sind und daß das Gesamtproblem zu einer gesetzlichen Regelung, so wünschenswert eine solche auch ganz bestimmt ist, zur Zeit noch nicht reif zu sein scheint. Immerhin hat sich aber bei diesen Besprechungen doch folgendes ergeben:
Aus der Frage des Behörden- und Belegschaftshandels sind die Fälle auszuscheiden, in denen aus betriebstechnisch bedingten Gründen das Unternehmen bestimmte Waren für die Belegschaftsmitglieder beziehen muß oder schon immer bezieht, z. B. Spezialarbeitsschutzanzüge wie Säureschutzanzüge, Berufs- und Arbeitskleidung, z. B. Grubenanzüge für Bergleute usw.
Auszuscheiden hat ferner der in vielen Verwaltungen und Betrieben schon immer üblich gewesene gemeinsame Bezug z. B. von Kohlen und Kartoffeln. Verbote oder Einschränkungen in dieser Hinsicht wären aus sozialen Gründen schwer tragbar, zumindest müßte eine solche Versorgung bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze der Bezieher aufrechterhalten werden.
Schwieriger liegt die Frage dagegen bei der Werbung des Versandhandels durch Bestellisten, die in den Betrieben zirkulieren. Der Versandhandel findet seit jeher auf diese Weise einen Großteil seiner Kundschaft. Er stellt an sich eine legale Vertriebsform des Einzelhandels dar. Sein Fortbestehen dürfte daher schon aus Gründen der Erhaltung eines gesunden Wettbewerbs im Einzelhandel nicht behindert werden. Hier mit einem gesetzlichen Verbot vorzugehen, erscheint daher nicht unbedenklich. Insbesondere aber wird ein Verbot des Zirkulieren von Bestellisten von Versandgeschäften in den Arbeitspausen oder in den Kantinen der Betriebe wohl kaum ausgesprochen werden können. Dagegen bestehen keinerlei Bedenken, es durch Gesetz einzelnen Belegschaftsmitgliedern zu untersagen, innerhalb der Betriebsräume und während der Arbeitszeit für Arbeitskollegen — ähnlich einem Gewerbetreibenden oder einem Provisionsvertreter — Warengeschäfte abzuschließen oder zu vermitteln. Gesetzliche Maßnahmen in dieser Richtung rechtfertigen sich schon deshalb, weil — das wurde vorhin auch schon bei der Begründung des Antrags erwähnt - solche Geschäfte normalerweise oder jedenfalls in sehr zahlreichen Fällen unter Verletzung steuer- und gewerberechtlicher Vorschriften abgeschlossen werden.
Der Bundesminister des Innern, mit dem wir in dieser Frage selbstverständlich in engstem Kontakt stehen, beabsichtigt, den Runderlaß des Reichsministeriums des Innern vom 22. September 1938, der sich bereits mit der Frage des Behördenhandels eingehend beschäftigt, neu zu fassen. Er wird hierbei den Behördenhandel grundsätzlich als unerwünscht bezeichnen.
Zwischen den beteiligten Spitzenorganisationen, den Gewerkschaften und der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels, sind Besprechungen mit dem Ziel eingeleitet worden, eine Abgrenzung zwischen dem zulässigen und dem unzulässigen Behörden- und Belegschaftshandel zu finden. Ein abschließendes Ergebnis dieser Besprechungen liegt im Augenblick noch nicht vor. Erst wenn das der Fall ist, wenn also feststeht, in welchen Fällen nach Auffassung der Beteiligten der Behörden-und Belegschaftshandel als Mißstand anzusehen ist, kann an die Formulierung etwaiger gesetzlicher oder verwaltungsmäßiger Vorschriften herangegangen werden.
Zum vierten Punkt, dem Antrag betreffend die Wiederherstellung der deutschen Gesetzgebungshoheit hinsichtlich des Gewerberechts ist folgendes zu sagen. Auf dem Gebiet des Gewerberechts wird die deutsche Gesetzgebungshoheit mit der Ablösung des Besatzungsstatuts wiederhergestellt sein.
In dem Generalvertrag und in den Zusatzabkommen sind jedenfalls keine Bestimmungen über die
Gewerbefreiheit vorgesehen. Die Entscheidung, unter welchen Voraussetzungen Gewerbe oder sonstige Berufe in Zukunft begonnen werden dürfen und wie sie auszuüben sind, soll sich nur nach den in Übereinstimmung mit Art. 12 des Grundgesetzes erlassenen deutschen Gesetzen richten.
Lediglich für die Gewerbetreibenden, die auf Grund besatzungsrechtlicher Vorschriften unter erleichterten Voraussetzungen — insbesondere in der amerikanischen Zone — zugelassen worden sind, werden voraussichtlich in einem der Zusatzabkommen einige Schutzbestimmungen vereinbart werden. Diese Gewerbetreibenden sollen ihre Betriebe nicht etwa deswegen einstellen müssen, weil sie nach Wegfall des Besatzungsrechts den deutschen Vorschriften nicht in allen Punkten genügen. Insbesondere soll ihnen die Fortführung ihres Betriebes nicht deswegen untersagt werden können, weil sie den Nachweis ihrer Sachkunde nicht voll erbracht haben oder weil kein Bedürfnis für ihre Tätigkeit besteht. Dagegen wird eine Untersagung des Betriebes wegen fehlender persönlicher Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden dann zulässig sein, wenn die weitere Ausübung des Gewerbes gegen das Allgemeininteresse verstoßen würde.
Das Wort hat der Abgeordnete Stegner.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt, der uns vorliegt, umfaßt vier Anträge, die zwar in einem Zusammenhang miteinander stehen, aber nur in einem .losen Zusammenhang. Ferner hat sich schon aus der Begründung ganz deutlich ergeben, daß die Definition der einzelnen in den Anträgen angesprochenen Unternehmungen nicht immer ganz eindeutig und klar ist. Ich kann allerdings auch nicht sagen, daß die Ausführungen des Herrn Staatssekretärs im Bundeswirtschaftsministerium die Dinge noch klarer gemacht haben.
Ich darf einmal mit der Frage der Regiebetriebe beginnen und vielleicht eine kurze Definition geben. Ich wollte das eigentlich nicht. Aber der Zuruf „Krämerseele!", der vorhin aus dem Plenum kam, zeigte mir ganz deutlich, daß offenbar nicht volle Klarheit über den Begriff „Regiebetriebe" besteht.
Ich darf zunächst sagen, was wir unter Regiebetrieben nicht verstehen dürfen. Das sind einmal Unternehmungen, zu deren Errichtung und Erhaltung eine Behörde oder öffentliche Anstalt gesetzlich verpflichtet ist — diese scheiden aus den Erwägungen aus —, und zweitens Einrichtungen des Unterrichts-, Erziehungs- und Bildungswesens, der körperlichen Ertüchtigung, der Kranken-, Gesundheits- und Wohlfahrtspflege und öffentliche Einrichtungen ähnlicher Art. Diese sind sicherlich auch nicht unter Regiebetrieben zu verstehen.
Was verstehen wir nun unter Regiebetrieben? Darunter verstehen wir eigene Schlossereien, Tischlereien, Schmiedewerkstätten, Elektrobetriebe, Verkaufsläden, Restaurants, Hotels usw. der Bundesbahn, der Bundespost, der Strafvollzugsanstalten, der Kommunalverwaltungen. Gerade Hotels und Restaurants werden sehr viel von kommunalen Verwaltungen betrieben.
— Wo? In der Stadt Hannover zum Beispiel! Ich könnte Ihnen aber noch eine Reihe anderer Beispiele geben. Ich habe so viel Material hier, daß ich fast für jeden Zwischenruf in dieser Richtung gewappnet bin.
Nachdem wir geklärt haben, was Regiebetriebe sind, ist zu überlegen, ob überhaupt die öffentliche Hand die Gewerbefreiheit für sich verfassungsmäßig in Anspruch nehmen kann. Das ist gar nicht selbstverständlich. Daß das nicht selbstverständlich ist, beweist eine sehr ausführliche Abhandlung des Kölner Professors Nipperdey im „Betriebsberater", Heft 22 des Jahres 1951, der zu dem Ergebnis kommt, daß die Gewerbefreiheit der öffentlichen Hand eine vollkommene Verdrehung der verfassungsmäßigen Grundrechte ist. Ich will auf die Einzelheiten dieses Gutachtens nicht eingehen. Professor Nipperdey kommt aber zu dem ganz klaren Votum, daß die gesetzliche Einschränkung der gewerblichen Betätigung der Regiebetriebe eine verfassungsmäßig absolut zulässige Maßnahme ist. Damit wäre die Möglichkeit der Einschränkung nach dem geltenden Recht gegeben.
Nun ist die Frage — die in diesem Hause wahrscheinlich noch angeschnitten werden wird —, ob Regiebetriebe, also Betriebe der öffentlichen Hand aus Mitteln der Steuerzahler, einen volkswirtschaftlichen Fortschritt darstellen. Diese Frage ist sicherlich zu verneinen; denn Regiebetriebe sind Betriebe, die Einzelexistenzen vernichten oder schwächen, Einzelexistenzen, aus deren Summe heraus sich das Aufkommen der ordentlichen Etats auf dem Steuerwege ergibt. Ich kann doch nicht Steuermittel benutzen, um damit eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben; das ist ein Widerspruch in sich. Wenn alles durch Regiebetriebe erledigt würde, wer wäre dann noch da, um das Steueraufkommen zu erbringen, mit Hilfe dessen die Regiebetriebe betrieben werden? Man muß einmal die Dinge klar unter diesem Gesichtspunkt sehen.
Es kommt noch hinzu, daß die öffentliche Hand nicht immer glücklich als Unternehmer ist. Dafür lassen sich sehr viele Beispiele bringen.
Sehr interessant war ein Beispiel, das wir heute im Unterausschuß „Gewerberaummieten" gehört haben. So betätigt sich die Stadt Wuppertal als Vermieter von Grundstücken und Gebäuden. Es wurde uns ein Brief der Stadt Wuppertal vorgelegt, in welchem die Stadt auf Grund der Gewerberaummieten-Lockerung einem Kleingewerbetreibenden seinen Mietraum gekündigt hat, um ihm eine Mieterhöhung von sage und schreibe 400 % vorzuschlagen.
Das sind Dinge, die bei einer kommunalen Selbstverwaltung schon gar nicht unterlaufen sollten.
Das Problem der Regiebetriebe ist also ein sehr vielschichtiges. Ich würde wünschen, daß wir im Wirtschaftsausschuß — ich hoffe, daß der Antrag dorthin überwiesen wird — mit der Regierung zusammen Gelegenheit finden, diese Dinge einmal zu überprüfen. Wir haben ja nicht nur Regiebetriebe der öffentlichen Hand, wir haben auch Regiebetriebe der privaten Hand. Wer heute eine Garage hat, hat in Kürze eine Autoschlosserwerkstatt dazu. Wer heute eine Autoschlosserwerkstatt hat, hat in Kürze noch — was weiß ich — eine Spezialfirma für Elektroartikel. Das sehen wir überall. Hier wird man nichts mit einem allgemeinen Gesetz machen können, sondern man wird sich
einmal in der Steuergesetzgebung umsehen müssen, ob darin nicht Möglichkeiten sind. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf Ausführungen, die Fraktionsfreunde von mir bei der damaligen Beratung zu § 8 des Umsatzsteuergesetzes gemacht haben. Das sind Probleme, die so vielschichtig sind, daß es einer ausführlichen Beratung bedarf, um an die Dinge heranzukommen.
Ich darf damit die Frage der Regiebetriebe verlassen und den nächsten Punkt, gewerbliche Tätigkeit der Versorgungsbetriebe, Drucksache Nr. 3134, streifen. Aus der Berichterstattung geht schon klar hervor, welchen Aufgabenbereich die Versorgungsbetriebe haben, nämlich die Aufgabe der Versorgung mit Energie. Wir haben auch gar nichts dagegen, wenn die Versorgungsbetriebe für Gebrauchsgeräte ihres Energiezweiges werben oder die Forschung darin fördern. Das ist alles sehr vernünftig; denn sie müssen den Umsatz der von ihnen erzeugten Energie fördern und steigern. Aber es geht keinesfalls an, daß kommunale Versorgungsbetriebe im Verkauf von Geräten als Konkurrenten des Handels und des Großhandels sowie in der Installation als Konkurrenten des Handwerks auftreten. Wenn man überhaupt noch eine vernünftige Ordnung der Volkswirtschaft anerkennt — dabei braucht man nicht einmal wilder Marktwirtschaftler zu sein —, muß man wenigstens von der Grundlage gleicher Wettbewerbsmöglichkeiten ausgehen. Das ist das Mindeste, was man verlangen muß. Daß zwischen den kommunalen Versorgungsbetrieben und den kleinen Händlern
— selbst den Großhändlern - sowie dem kleinen Handwerk niemals die Gleichheit der Wettbewerbsbedingungen gegeben ist, das brauche ich dem Hohen Hause, glaube ich, nicht im einzelnen darzulegen. Ich habe hier eine unendlich lange Liste
— es sind 46 Punkte — von Mißhelligkeiten, wo kommunale Versorgungsbetriebe tatsächlich zu reinen Konkurrenzbetrieben von Handel und Gewerbe geworden sind. Wenn aus steuerlichen Mitteln zur Förderung dieser Tätigkeit Verkaufspaläste eingerichtet werden, wenn Hinweise auf den unbaren Zahlungsverkehr von den Quittungen verschwinden und die Hausfrauen angereizt werden, ihre Beträge bar in den Verkaufspalästen der städtischen Werke zu erlegen, damit sie nämlich durch die ganze Ausstellung hindurchgehen müssen und durch die billigen Teilzahlungsmethoden angereizt werden, mehr Geräte zu kaufen, als sie verkraften können, und damit über ihre Verhältnisse zu leben, nur damit die Energiebetriebe mehr Energie absetzen, so erscheint mir das doch unzweckmäßig. Ich habe darüber sehr viele Unterlagen. Was ich eben gesagt habe, betrifft die Stadtwerke Hamburg; aber es gibt noch sehr viele mehr. Wir wollen sicherlich nicht, daß der Verbraucher für Geräte beim privaten Gewerbe mehr als über die Energieversorgungsbetriebe bezahlt. Hier müssen eben Maßnahmen durch Abzahlungsmöglichkeiten usw. getroffen werden. Das läßt sich wahrscheinlich alles regeln, wenn wir .uns im Ausschuß über diese Dinge unterhalten.
Jedenfalls steht fest, daß diese Entwicklung so nicht weitergehen kann. Man hat bei der Beratung des § 39 des Gesetzentwurfs zur Handwerksordnung schon an diese Dinge gedacht. In Frankreich hat man die Verfügung Nr. 49/935 vom 13. Juli 1949 erlassen, die für alle Energiebetriebe den Handel mit Energiegeräten
— und die Installation von Energiegeräten verbietet. Ich darf darauf hinweisen, daß die meisten
Elektrizitäts- und Gaswerke - ich glaube, sogar alle — in Frankreich der öffentlichen Hand gehören, also sozialisiert sind. Ich will es mir versagen, die drei Artikel der Verordnung vorzulesen; sie müssen aber dem Ausschuß vorliegen. Diese Bestimmungen dürften auch für die deutsche Regelung eine wesentliche Grundlage bilden. In neuerer Zeit hat man auch schon in den deutschen Ländern versucht, die Dinge zu regeln, z. B. in Art. 75 der neuen bayerischen Gemeindeordnung. Bisher sind alle gesetzlichen Maßnahmen in Deutschland nicht sehr fruchtbar gewesen. Es ist nun aber an der Zeit, daß wir diese Dinge klären. Im Wirtschaftsausschuß wird hierfür genügend Zeit sein.
Nun noch einige wenige Worte zum Belegschafts-und Behördenhandel. Wenn man überhaupt an die Arbeitsteilung in der Volkswirtschaft glaubt, muß man zweifellos dazu kommen, den Belegschafts-und Behördenhandel zu verwerfen. Denn je weitgehender die Arbeitsteilung in der Volkswirtschaft ist, um so höher ist der Leistungsgrad, die Produktivität und der Lebensstandard der Volkswirtschaft überhaupt. Das Leistungsniveau einer Volkswirtschaft ist von dem Grad der Spezialisierung der wirtschaftlichen und sozialen Funktionen abhängig. In diesem Sinne ist ein Behörden- und Werkshandel sowohl aus steuerlichen als auch als staatsrechtlichen Gründen nicht tragbar. Die Einzelheiten haben wir schon aus dem Munde des Herrn Berichterstatters gehört. Ich möchte den Verkauf von Schmalz und ähnlichen Dingen, die der Herr Berichterstatter aufgezählt hat, nicht als geringfügig betrachten. Wenn ich mir aber überlege, daß in Oldenburg vielleicht ein Staatsanwaltschaftsbeamter Käse an seine Berufskollegen verkauft, so sehe ich nicht ein, warum wir den Berufsbeamten ein eigenes Bundesbeamtengesetz geben sollen. Es ist mit den staatlichen und den Hoheitsaufgaben des Beamten einfach nicht vereinbar, daß er sich nebenbei noch als Verkäufer betätigt. Man muß alle diese Dinge einmal im Zusammenhang sehen. Auch das wird eine ausgiebige Beratung notwendig machen.
Auch sozial gesehen ist der Belegschaftshandel kein Vorteil. Vor der Währungsreform waren solche Sozialwerke wirklich sehr angebracht. Damals würde kein Mensch von uns etwas dagegen gesagt haben. Aber heute, wo der Mangel an Waren nicht mehr existiert, kann sich doch nicht eine Belegschaftsgruppe dem allgemeinen Preisstand entziehen. Wenn sie das über ein Sozialwerk oder einen Belegschaftshandel tut, dann legt sie doch die Einsparungen auf die Erzeugnisse des Werks um und belastet damit im Grunde genommen die Allgemeinheit und damit vielleicht sozial noch viel Schwächere als die Angestellten des Werks. Denn vielleicht müssen sich die Erzeugnisse dieses Werks sogar Arbeitslose kaufen, die dann die Mehrkosten tragen müssen, die dadurch entstehen. daß einige wenige, nämlich die Belegschaft, für sich Vorteile in Anspruch nehmen. Auch vom Sozialen her gesehen ist die Entwicklung falsch und nicht wünschenswert.
Das schwierigste gesetzgeberische Problem wird zweifellos sein, den Belegschaftshandel zu beseitigen. Der Herr Staatssekretär hat das bereits angedeutet. Wir werden uns sehr ernsthafte Gedanken darüber machen müssen. Ich hätte aber gar keine Skrupel, den Behördenhandel geradezu zu verbieten. Der Herr Staatssekretär hat schon auf den bekannten Erlaß des Reichsministers des Innern aus dem Jahre 1938 hingewiesen. Es ist be-
zeichnend, daß sich fast in allen deutschen Ländern nach 1945 unter Bezugnahme auf diesen Erlaß ein entsprechendes Verordnungswesen herausgebildet hat. Es kommt nun nur darauf an, dieses Verordnungswesen bundeseinheitlich zu gestalten. Ich glaube, auch diese Dinge werden sich regeln lassen.
Zur Drucksache Nr. 3204 kann ich mich ganz kurz fassen. Diese Problematik hier zu behandeln, würde zu weit führen. Wir schließen uns als Fraktion in vollem Umfang der Drucksache an und wünschen nichts sehnlicher, als daß sie recht bald Wirklichkeit wird. Ich möchte den Antrag stellen, daß sämliche vier Drucksachen dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik überwiesen werden, damit wir in den Beratungen mit der Regierung geeignete Wege finden, Handel und Gewerbe zu einer sicheren wirtschaftlichen und auch finanzpolitischen Grundlage für die Entwicklung unseres staatlichen Lebens zu machen, und damit wir auch Gelegenheit finden, durch eine stärkere Stützung von Einzelexistenzen den verantwortungsbewußten Staatsbürger für den Aufbau unserer Demokratie zu gewinnen.
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Decker.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte im Auftrage meiner Fraktion nur zu Punkt 4 a) Stellung nehmen. Die Drucksache Nr. 3133 begrüßen wir durchaus. Wir halten Ihre Absicht für richtig. Es ist aber im ersten Satz von den Regiebetrieben der öffentlichen Hand ganz allgemein die Rede, d. h. also, es sind auch die der Länder und der Kommunen inbegriffen. Zu Entscheidungen über die beiden letzteren ist jedoch der Bundestag nicht zuständig, sondern hier kann er nur Empfehlungen aussprechen. Wir haben deshalb diese Drucksache umgeformt und legen Ihnen den Umdruck Nr. 469 vor. Wir möchten Sie bitten, diesen Umdruck zusammen mit der Drucksache Nr. 3133 dem Wirtschaftspolitischen Ausschuß zu überweisen.
Das Wort hat der Abgeordnete Lange.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit diesen vier Anträgen, die heute verhandelt werden, wird an sich der Rest der Tagesordnung vom vergangenen Mittwoch erledigt. Ich glaube, das muß man noch einmal in Erinnerung rufen, um in diesem Zusammenhang gleichzeitig festzustellen, daß auch heute das Haus bei der Behandlung dieser Frage keine sonderlich gute Tendenz zeigt.
— Bei der Tribüne sieht es heute etwas anders aus, als es am letzten Mittwoch der Fall war.
- Ich nehme an; - kein Widerspruch!
Nun aber zu diesen Anträgen selbst. In der Begründung und auch in der Diskussion, die bisher stattgefunden hat, ist schon sehr deutlich zum Ausdruck gekommen, wie schwierig an sich die hier zur Debatte gestellte Materie ist. Man kann nämlich nicht einfach mit irgendwelchen lapidaren
Feststellungen, die auf Beobachtungen gegründet sein mögen, das eine oder andere in den Orkus verdammen wollen. Man könnte genau so viele positive Beispiele anführen, wie hier negative Beispiele gebracht worden sind. Ich bin durchaus der Auffassung - ich wende mich jetzt dem Antrag auf Drucksache Nr. 3133 zu —, daß wir hier — und das entspricht im wesentlichen auch den Darlegungen des Staatssekretärs Dr. Westrick — sehr wohl unterscheiden müssen zwischen den Regiebetrieben schlechthin und den Versorgungsbetrieben, die auf der Drucksache Nr. 3134 angesprochen sind, im besonderen. Richtig scheint mir auch zu sein, daß man hier nicht nur die Regiebetriebe der öffentlichen Hand — denn es ist ja in diesem Zusammenhang auch der § 39 des Initiativgesetzentwurfs zur Handwerksordnung angeführt worden — anzieht, sondern daß man, da man ja dabei sowohl an handwerkliche Hauptbetriebe als auch an Nebenbetriebe, gegebenenfalls auch an Hilfsbetriebe gedacht hat, auch die übrigen Unternehmungen in Handel, Industrie und auch Landwirtschaft sehen soll. Wenn also hier irgendwelche Anstände zu machen sind, müssen die Dinge, glaube ich, nachher in den Ausschüssen auf ihren gesamten volkswirtschaftlichen Gehalt hin geprüft werden.
Richtig scheint mir auch, daß hier — obwohl, Herr Kollege Decker, der Bundestag nur für die vom Bund aus betriebenen Unternehmungen zuständig ist — doch das Problem einmal insgesamt angeschnitten wird,
damit überhaupt einmal eine Diskussion darüber in Gang kommt und Unklarheiten, die heute vielfach in dieser Richtung noch bestehen, ausgeräumt werden. Es kann natürlich nicht so verstanden werden, wie es der Herr Kollege Stücklen hier mit dem Beispiel der beiden Buchbinder im Bundestag dargetan hat. Man könnte diese Beispiele auch erweitern. Es gibt gewisse Tätigkeiten, die aus Zeitgründen notwendig sind und die gewisse Unternehmungen oder Einrichtungen zwangsläufig vollziehen müssen.
Darin aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liegt nach meinem Dafürhalten nicht das Entscheidende, das auch Sie beanstanden wollen. Wenn vorhin der Ausdruck „Krämerseele" gefallen ist, — Kollege Stücklen, nehmen Sie den nicht so tragisch!
— Natürlich! — In einem Punkte stimme ich aber Herrn Kollegen Stücklen in seiner Begründung durchaus zu: hier werden Dinge aus der Justizverwaltung angefaßt, die allerdings auch wiederum nicht der Bund zu vertreten hat, sondern die an sich die Länder angehen, nämlich eine unberechtigte Bevorzugung von Unternehmen dadurch, daß billige Arbeitskräfte in Gestalt der Strafgefangenen zur Verfügung gestellt werden, im übrigen aber ein voller Gewinn bleibt.
Soweit es sich also um das Problem der Regiebetriebe handelt, sollten wir Betriebe wie Bundesbahn und Bundespost, aber auch die in den Gemeinden vorhandenen Verkehrsunternehmungen mit ihren notwendigen Neben- bzw. Hilfsbetrieben aus dieser Betrachtung ausscheiden. In eine entsprechende Regelung einbeziehen sollten wir dagegen diese Art Betriebe dann — Neben- und Hilfsbetriebe scheiden aus —, wenn sie Leistungen für Dritte vollbringen und damit echte gewerbliche Tätigkeit ausüben, also im echten Sinne des Wortes Erwerbsunternehmen sind. Auch wir Sozialdemo-
kraten haben — das möchte ich eindeutig zum Ausdruck bringen — kein Interesse daran, Erwerbsunternehmungen der öffentlichen Hand irgendwelche Sonderrechte gegenüber den Erwerbsunternehmungen der privaten Wirtschaft einzuräumen; vielmehr wollen auch wir diese Unternehmungen auf die gleiche Stufe stellen, d. h. sie den gleichen Wettbewerbsbedingungen unterwerfen.
In diesem Zusammenhang kommt es mir auch darauf an, noch einmal sehr nachdrücklich herauszustellen, Herr Kollege Stegner, daß nicht nur Mißgriffe seitens der öffentlichen Hand vorkommen, wie Sie es mit dem Beispiel Wuppertal dargestellt haben, sondern daß — man kann vielleicht sagen: auf Grund der größeren Zahl solcher Unternehmungen und Unternehmen — die Gefahr von Mißgriffen in der privaten Wirtschaft sogar größer ist und daß die tatsächliche Zahl derartiger Mißgriffe mindestens ebenso bedenklich ist. Ich glaube also, wir sollten diesen Fragenkomplex, wenn wir ihn in den Ausschüssen behandeln, nach allen Seiten hin erörtern, um die notwendige echte volkswirtschaftliche Grundlage herzustellen.
Nun zu der Frage der gewerblichen Tätigkeit der Versorgungsbetriebe. Man muß sich einmal — und hier handelt es sich im wesentlichen um die Elektrizitäts- und Gaswerke — darüber klarwerden, daß die Elektro- und Gasgemeinschaften, die der Herr Staatssekretär schon zitiert hat, dazu beitragen, dem Handwerk einen entscheidenden Anteil an dem dadurch entstehenden Umsatz zu sichern. Sie sollten es sich deshalb reiflich überlegen, Herr Stücklen, ob Sie dem Handwerk diese verhältnismäßig risikolose Einnahmequelle — denn das Risiko der Lagerhaltung usw. geht zu Lasten der Versorgungsbetriebe — wirklich in der Weise abschneiden wollen, wie Sie es hier dargelegt haben.
— Vielleicht ist es möglich, diese Dinge im Ausschuß eindeutig zu klären. Ich kann jedenfalls nicht umhin, auf die Tatsache aufmerksam zu machen, daß das Handwerk bei uns an diesen Dingen in entscheidendem Umfange partizipiert, zumindest bei uns in Nordrhein-Westfalen. Es liegt also gar keine Veranlassung vor, nach dieser Richtung besonders kritisch zu sein.
Etwas anderes ist es natürlich mit dem, was als, sagen wir, Installation von der Hauswand an anzusprechen ist, denn im allgemeinen wird ja die Installation durch die E-Werke oder Gaswerke bis zum Hausanschluß durchgeführt, und nur das, was von da an kommt, ist in jedem Falle strittig. Bei der besonderen Aufgabe und Stellung der Versorgungsbetriebe ist es unumgänglich notwendig, auch das, was im Haus selbst an Installation zu machen ist, einer besonderen Aufsicht und einer besonderen Kontrolle zu unterwerfen. Dagegen bestehen, glaube ich, keinerlei Einwendungen Ihrerseits, wie ich aus Ihrem Kopfnicken bzw. Kopfschütteln schließen darf. Entscheidend ist auch hier, daß im Rahmen dieser Elektro- oder Gasgemeinschaften die Elektro-Installateure, die vom E-Werk konzessioniert sind, mit der Durchführung dieser Installationen beauftragt werden. Soweit es sich um mir bekannte Versorgungsunternehmungen handelt, trifft hinsichtlich der Abnahmebeamten, der Abnehmer, muß ich wohl sagen, das nicht zu, was Sie eben dargetan haben, Herr Kollege Stücklen, nämlich daß es sich nur um auf die Bedürfnisse dieses Betriebes „dressierte" Abnehmer handle, die im
übrigen keine grundlegende Berufsausbildung und auch keine grundlegende Berufserfahrung hätten. Eine solche Ausbildung und Erfahrung setzen Sie j a voraus, denn in ihrem Nichtvorhandensein sehen Sie doch eine entscheidende Benachteiligung des selbständigen Eletromeisters, der seinen regulären Berufsausbildungsgang hinter sich hat und von einem so unzulänglich geschulten Mann dann kontrolliert wird. Ich glaube, diese Dinge muß man einmal im einzelnen prüfen, um festzustellen, wo solche Mißstände tatsächlich aufgetreten sind. Es hängt weitgehend davon ab, wie sich die E-Werke und die Gaswerke selbst ihrer Aufgaben entledigen.
In diesem Zusammenhang — Herr Kollege Stegner ist im Augenblick nicht da — —
— Entschuldigung, Sie haben sich nach vorne gesetzt.
— Er ist an und für sich nicht zu übersehen; aber ich habe ihn woanders gesucht.
Mir liegt hier ein Ausschnitt aus der Zeitschrift „Das Rathaus" vor — Ihnen nicht ganz unbekannt, Herr Kollege Stegner, denn es ist wohl die Zeitschrift für die FDP-Kommunalvertreter;
— es spielt keine Rolle; Sie sollen jetzt nicht auf das Land abstellen, wir wollen uns- hier über die Dinge insgesamt unterhalten —, worin mit aller Entschiedenheit darauf hingewiesen wird, daß in den kommunalen Parlamenten doch weitgehend auch die Vertreter des Handwerks und des Handels sitzen und daß schon durch diese dort vorhandenen Vertreter der, wenn wir so wollen, Interessengruppen die Möglichkeit gegeben ist, einen Mißbrauch in der hier befürchteten Richtung, wie sie die Antragsteller dargelegt haben, zu verhindern. Das, was hier von Ihren Freunden, Herr Kollege Stegner, gesagt wird, können wir voll und ganz unterschreiben.
Es liegt an der Wachsamkeit. der Kommunalvertreter, in diesem Zusammenhang solche Dinge unmöglich zu machen.
— Ja, schön, über das andere mag man sich unterhalten. Aber es hängt dann auch wieder von der, sagen wir mal, Wachsamkeit dieser Leute ab, wieweit sie ihren Aufgaben gewachsen sind.
— Die Sache ist wohl klar, Herr Kollege Stegner. Aber dann kommt es darauf an, daß man die Leute auf die Notwendigkeiten entsprechend hinweist.
Wir halten es, im Gegensatz zu einem Antrag Ihrer Fraktion — der jetzt allerdings noch nicht vorliegt, der uns aber schon bekanntgeworden ist —, in dem Sie davon sprechen, daß Sie wegen der gewerblichen Tätigkeit der Versorgungs-
betriebe eine Regelung im Energiewirtschaftsgesetz wünschen, nicht für angebracht, eine solche Regelung im Energiewirtschaftsgesetz vorzunehmen. Ich glaube, man sollte sich ernsthaft darüber unterhalten, ob man diese Regelung nicht an dem von der Regierung vorgeschlagenen Ort, d. h. im Kartellgesetz vornimmt.
Nun zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU, Drucksache Nr. 3136, betreffend Belegschafts- und Behördenhandel. Wir wollen doch einmal, ohne irgendwie polemisch zu werden, ganz eindeutig feststellen, daß dieser Belegschafts- und Behördenhandel in der Notzeit entstanden ist, in der nicht immer festgestellt werden konnte, daß die — nach den Darlegungen der Antragsteller sowohl als auch nach den Darlegungen des Sprechers der FDP — normalerweise für die Wahrnehmung dieser volkswirtschaftlichen Aufgaben vorhandenen Kräfte diese ihre Aufgabe eindeutig erfüllten.
Das festzustellen verlangt, glaube ich, die Aufrichtigkeit gegenüber der gesamten bisherigen Entwicklung. Es hat auch von uns, vom Parlament aus gesehen, gar keinen Zweck, uns vor diesen Tatsachen zu verstecken, sie nicht mehr wahrhaben zu wollen. Wir wissen doch, welche Schwierigkeiten es damals gemacht hat, bestimmte Arbeiten ausgeführt zu bekommen. Das soll hier nur festgestellt werden. Die Reaktion darauf war doch dann die, daß man sich weitgehend selbst geholfen hat. Das lag dann wohl auch auf der Ebene der gewerblichen Tätigkeit nicht nur der Versorgungsbetriebe, sondern auch der gewerblichen Tätigkeit gewisser Unternehmungen. Ich möchte diese Dinge hier mit aller Deutlichkeit noch einmal feststellen, damit auch in der Öffentlichkeit nicht eine Verschiebung der Verantwortlichkeit möglich ist. Denn wenn Auswüchse und Unzuträglichkeiten beseitigt werden sollen — und wir sind ja im Grunde genommen alle miteinander daran interessiert —, dann müssen wir auch den Ausgangspunkt sehen und von diesem Ausgangspunkt her die Dinge auch verstehen können. Die Schwierigkeit dieses Problems ist durch den Herrn Staatssekretär aufgezeigt worden. Die Frage ist doch hier: Was soll mit dem Kantinenhandel, mit der Marketenderei und ähnlichem geschehen? Was soll mit dem ambulanten Gewerbe geschehen? Auch der Versandhandel ist durch den Herrn Staatssekretär hier noch hereingebracht worden. Das sind alles Dinge, die man in der von Ihnen gedachten Form wohl nicht treffen kann, wahrscheinlich, wenn ich es unterstellen darf, auch nicht treffen will. Denn dann könnte ich feststellen, daß wir uns in diesem Fragenkomplex wenigstens schon einmal einig sind.
Eine andere Sache ist die, wofür man hier als charakteristisches Beispiel den „Käseverkauf durch den Beamten der Staatsanwaltschaft" angeführt hat; ich meine das jetzt nur in Anführungsstrichen, es sind hier noch andere Beispiele gebracht worden. Das sind Dinge, die absolut unzuträglich sind, die auch wir nicht wollen und nicht decken, die auch niemand von den Spitzenorganisationen, weder denen des Einzelhandels noch denen der Gewerkschaften, will. Man muß sich aber auch bei dieser Frage über eines klar sein. Es wird hiermit auch das Problem des Verteilungsapparats und der Organisation des .Verteilungsapparats überhaupt angerührt. Man sollte sich dabei überlegen, ob das, was jetzt hier für den einzelnen, zunächst einmal nur für ihn unmittelbar, an Vorteilen herausspringt — wieweit es ein volkswirtschaftlicher Vorteil ist, muß dann noch der Untersuchung überlassen bleiben —, darauf zurückzuführen ist, daß die Dinge auf dem normalen Wege, d. h. über den zum Teil sehr stark ausgeweiteten Verteilungsapparat durch die verschiedenen Zwischenstufen, zu für ihn nicht erschwinglichen Preisen zu haben sind. Das ist das Problem, das hierin enthalten ist und das man, glaube ich, in diesem Zusammenhang auch sehen muß.
Im übrigen aber sind wir genau so wie auch Sie der Auffassung, daß die Auswüchse, die sich dann zeigen — daß sich nämlich Arbeiter, Angestellte oder auch Beamte von Behörden als Gewerbetreibende unbefugterweise betätigen und außerdem noch die steuerlichen und gewerberechtlichen Bestimmungen übertreten, sich also dagegen vergehen —, abgestellt werden. Daß diese Dinge beseitigt werden, ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
Vielleicht ist auch noch eins in die Debatte hineinzuwerfen. Man muß sich darüber klarwerden, wo jetzt die Grenze zu liegen hat beispielsweise zwischen den Genossenschaften und dem möglichen genossenschaftlichen Einkauf in einem Werk. Hier darf unter gar keinen Umständen aus diesem Antrag irgendwie der Wille erwachsen, nun im Verteilungsapparat volkswirtschaftlich nicht Vertretbares unter allen Umständen sicherzustellen und zu konservieren. Ich glaube, dagegen sollten wir alle miteinander nachdrücklich Stellung nehmen.
Nun zu dem letzten Antrag, der sich auf die Wiederherstellung der absoluten Gesetzgebungsfreiheit auf dem Gebiete des Gewerberechtes bezieht. Dazu sagt unsere Fraktion eindeutig ja. Wir haben gar keine Veranlassung, in irgendeiner Weise die Regelung unserer Wirtschaft und unserer wirtschaftlichen Verhältnisse nach den Bedürfnissen einer — sei es auch welcher immer — Besatzungsmacht zu regeln, sondern wir können unsere Angelegenheiten nur aus eigenen Notwendigkeiten und aus eigenen Bedürfnissen erledigen. Deshalb stimmt meine Fraktion auch diesem Antrag vollinhaltlich zu.
Gestatten Sie mir nun noch eine abschließende Bemerkung zu dem Gesamtkomplex, der mit der Überschrift „Handwerksdebatte" angesprochen worden ist. Im Grunde genommen — und das richtet sich an die Antragsteller — stellt ja die ganze Serie von Anträgen, die Sie hier vorgelegt haben, die ernsteste Kritik mindestens seitens des Handwerks an der bisherigen Wirtschaftspolitik der Bundesregierung dar, die in dem Zusammenhang überhaupt ausgesprochen werden konnte. All die Maßnahmen, die Sie nicht nur auf den jetzt zur Debatte stehenden Gebieten, sondern auch auf den Gebieten, die am vergangenen Mittwoch erledigt worden sind, fordern, bedeuten in sehr wichtigen Punkten eine entscheidende Schwenkung in der Wirtschaftspolitik der Regierung. Ich weiß nicht, wie weit Sie sich über die Tragweite Ihrer Anträge in diesem Zusammenhang klargeworden sind.
— Ich fasse die Dinge so auf, Herr Schmücker, und ich fasse sie als eine solche Kritik auf, weil darin Maßnahmen enthalten sind, die jedenfalls nach der bisherigen Politik der Regierung, die weitgehend
eine Begünstigung der Industrie und nicht zuletzt auch des Großhandels bedeutet hat und das Handwerk hinsichtlich der Materialversorgung — wie das hier auch schon von meinen Freunden zum Ausdruck gebracht worden ist — benachteiligt hat, eine wesentliche Schwenkung dieser Politik bedeuten.
Im übrigen aber noch einmal: Wir sind bereit, in dem von Ihnen dargelegten Sinn — ich verweise allerdings auf die von mir gemachten kritischen Anmerkungen — an diesen heute zur Debatte stehenden Anträgen in den Ausschüssen mitzuarbeiten und sie zu einer solchen Form zu führen, daß wir für die in den Anträgen enthaltenen berechtigten Wünsche des Handwerks eine möglichst breite Basis in diesem Hause finden. Ich glaube, das sollte unser aller Anliegen sein.
Nun habe ich hinsichtlich der Oberweisung der Anträge an die Ausschüsse noch folgende Bitte. Der Antrag unter Drucksache Nr. 3133 sollte nicht nur an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, sondern außerdem auch den Ausschüssen für innere Verwaltung und Kommunalpolitik überwiesen werden, da ja hier auch die anderen Fragen angesprochen werden.
— Ich denke an die Regiebetriebe des Bundes, also von d e r Seite. Ich meine, das ist keine grundsätzliche Frage; aber entscheidend ist für uns die Überweisung an den Ausschuß für Kommunalpolitik.
Dasselbe gilt für den Antrag Drucksache Nr. 3134
und ebenso für den Antrag Drucksache Nr. 3136,
so daß also alle diese Anträge in dieser Weise an die Ausschüsse überwiesen werden sollten. Ich bitte Sie, auch dieser Erweiterung hinsichtlich der Ausschußüberweisung nachher Ihre Zustimmung zu erteilen.
Das Wort hat der Abgeordnete Paul.
Meine Damen und Herren! Wir haben schon in der vergangenen Woche bei der Beratung der andern vorgelegten Handwerksanträge unsere Meinung zu den verschiedenen Fragen und Wünschen des Handwerks dargelegt. Ich will mich deshalb den jetzt vorliegenden Anträgen zuwenden.
Zweifellos ist in der Frage der Regiebetriebe eine Überprüfung notwendig. Es gibt eine Reihe von Menschen draußen in den Kommunen, die sehr für die Regiebetriebe schwärmen und die davon träumen, daß solche Regiebetriebe preisregulierend wirken könnten. Wir sind nicht dieser Meinung. Wir glauben, daß es eine ganze Reihe von Arbeiten und Aufträgen der öffentlichen Hand gibt, die sehr wohl von Regiebetrieben, aber auch von Handwerksmeistern durchgeführt werden können, und alle Arbeiten der öffentlichen Hand, die nicht unmittelbar schädigend oder hemmend für öffentliche Betriebe wirken, sollten öffentlich ausgeschrieben und an Handwerksbetriebe vergeben werden. Dieser Grundsatz sollte auf jeden Fall in den Kommunen wie auch hier im Bund Geltung erhalten.
Nun zu der Installations- und Verkaufstätigkeit der Versorgungsbetriebe. Gewiß kann man sich in der Praxis sehr darüber streiten, wo das Bedürfnis
besteht, Handwerksbetriebe einzuschalten, oder wo die Installationstätigkeit durch öffentliche Betriebe selbst durchgeführt werden sollte. Ich denke aber, wenn die Handwerker in den Kommunen, auch soweit Landes- oder Bundesarbeiten in Frage kommen, sich frühzeitig einschalten, wäre absolut eine Übereinstimmung zu erzielen, inwieweit nun die Arbeiten getrennt und gemeinsam durchgeführt werden können.
Noch einige Worte zu dem Belegschafts- und Behördenhandel. Ich wundere mich, daß man gerade von der CDU/CSU und FDP heute so Sturm dagegen läuft, und ich glaube, daß auch die Begründung etwas schief liegt. Ich möchte doch darauf hinweisen, daß der Behörden- und Belegschaftshandel deshalb so hochgekommen ist, weil eine Reihe von Groß- und auch Mittelunternehmern in der Notzeit einen regelrechten Handel, d. h. eine regelrechte Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs selbst sabotiert und selbst in starkem Maße Kompensationsgeschäfte durchgeführt hat. Ich mache daraus den Unternehmern keinen generellen Vorwurf, weil eine Reihe ihrer betrieblichen Arbeiten ohne solche Kompensationsgeschäfte einfach nicht weitergegangen wäre. Aber man kann auch nicht andererseits nun den Angestellten, Arbeitern oder Betriebsräten daraus einen Vorwurf machen. Grundsatz sollte sein — und das ist unsere Meinung —, daß sich Arbeitervertreter, Gewerkschaftsfunktionäre und Betriebsräte nicht irgendwie als Kaufleute oder als Händler in den Betrieben betätigen sollten. Grundsätzlich sollten alle Geschäfte eben durch die Mittelständler bzw. durch die Geschäftsleute getätigt werden. Die Arbeitervertreter haben andere Aufgaben, als für billigere Kartoffeln oder verbilligte Schuhe oder blaue Arbeitsanzüge zu sorgen. Aber hier muß man selbstverständlich in jedem einzelnen Falle die Dinge noch überprüfen.
Damit erhebt sich nämlich zugleich auch die Frage, was z. B. mit den Werkskonsumvereinen geschieht. Ich möchte daran erinnern, daß die frühere Firma Krupp in großem Maße solche Konsumvereine unterhielt. die früher mit dem Werk unmittelbar gekoppelt waren. Alles das sind Fragen, die jedenfalls einer ernsten Prüfung bedürfen. Wir sind der Meinung. daß grundsätzlich kein Rehörden und kein Belegschaftshandel durchgeführt werden soll.
Allerdings möchte ich den Vertretern der CDU/ CSU folgendes sagen: Es ist reichlich übertrieben, wenn man hier die Dinge so darlegt, als wären dadurch 25 000 ältere Angestellte nun arbeitslos. Das ist doch reichlich übertrieben. Damit werden doch wirklich die Dinge auf den Kopf gestellt. Die 25 000 Angestellten sind aus ganz anderen Gründen arbeitslos, nämlich deswegen, weil die Kaufkraft der breiten Massen tatsächlich zurückgegangen ist und da auch eine Reihe von Mittel- und Großbetrieben sich weigert, ältere Angestellte weiter zu beschäftigen, weil sie vom Standpunkt der sogenannten Rentabilität dieser Betriebe angeblich nicht ganz einsatzfähig seien. Also man soll doch nach Möglichkeit mit solchen Zahlen bei der Begründung der Notwendigkeit der Aufhebung des Belegschafts- und Behördenhandels nicht operieren.
Nun zur Frage der Gewerbefreiheit und des Gewerberechts. Neu war, daß heute der Herr Staatssekretär sagte, in den Nebenverträgen zum Generalvertrag solle nur festgelegt werden, daß die Lizenzen und die Rechte, die man in der amerikanischen und in der französischen Zone an be-
stimmte Handwerker oder Firmen schon gegeben hat, nicht wieder aufgehoben werden sollen. Mir war bisher diese Lesart nicht bekannt. In allen Zeitungen liest man es anders, und wir begegnen den Erklärungen des Herrn Staatssekretärs gerade in der Frage des Gewerberechts mit einer großen, großen Skepsis. Wir sind der Meinung, daß im Zuge der Zurückgabe der vollen nationalen Souveränität uns auch diese Rechte zurückgegeben werden müssen. Wir können keiner Besatzungsmacht zubilligen, im Zuge der militärischen Aufrüstung und Kriegsmaßnahmen nun zu versuchen, für Finanzkreise in Amerika besondere Zugeständnisse, gelinde gesagt, hier herauszupressen.
Zu all den Fragen, die angestanden haben, noch eine grundsätzliche Bemerkung. Ich habe mich sehr gewundert, wie die Serie der Anträge hier von der CDU/CSU vorgelegt wurde. Es wäre doch viel einfacher gewesen! Die CDU/CSU sitzt seit einigen Jahren in der Bundesregierung. Der Bundeskanzler wird von dieser Koalition gestellt,
die Bundesminister werden von dieser Koalition gestellt. Weshalb hat man sich denn nicht schon vor zwei Jahren an diese Regierung gewandt und in direkten Verhandlungen mit der Regierung die notwendigen Maßnahmen für die Rettung des Handwerks eingeleitet? Ich sage Ihnen ganz offen, ein Teil dieser Anträge ist von ganz anderen Grundsätzen bedingt, ist bedingt von einer gewissen Wahlpropaganda.
Das muß man hier einmal ganz deutlich sagen. Die Lage des Handwerks kann durch solche Anträge und durch kleine Teilzugeständnisse gar nicht behoben werden. Sie haben z. B. in der vergangenen Woche, als wir höhere Mittel für die Handwerksförderung forderten, gefragt, wo das Geld herkommen solle. Bei dem Investitionshilfegesetz waren Sie gar nicht so bescheiden, und auch in Ihrer Bereitwilligkeit für die Wiederaufrüstung sind Sie gar nicht so bescheiden,
aber wenn es um die Handwerksförderung geht, dann sind Sie reichlich, reichlich zurückhaltend: Sie haben nur fünf Millionen beantragt.
Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Ich komme jetzt zum Schluß. — Das ist ein ganz kleiner, lächerlicher Betrag. Ich sage mit aller Deutlichkeit: man muß die ganze Wirtschafts- und Staatspolitik der Bundesregierung ändern, man muß den freien Handel gehen lassen, man muß den freien Interzonenhandel wiederherstellen, und vor allem muß man die Steuer- und Kreditpolitik der Bundesregierung ändern. Dann wird das Handwerk mehr Aufträge erhalten, dann werden wir nicht von einer Krise im Wohnungsbau reden, sondern dann werden wir in der Lage sein, größere Mittel für den Wohnungsbau und für alle öffentlichen Aufträge zur Verfügung zu stellen. Davon wird dann auch letzten Endes das Handwerk profitieren. So ist die Rettung des Handwerks nur im Rahmen der Rettung unseres ganzen Volkes möglich.
Das Wort hat der Abgeordnete Stücklen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte mich eigentlich heute auf eine geharnischte Debatte vorbereitet, denn ich hatte den Artikel gelesen, den Herr Kollege Lange im „Neuen Vorwärts" zum Handwerkstag im Bundestag geschrieben hat. Darin stehen Dinge über die Regiebetriebe, die heute nicht mehr zur Sprache kamen. Ich möchte daher klarstellen, daß es wahrscheinlich ein Druckfehler ist, auch dem Sinne nach, wenn hier steht:
Mit der Frage der Regiebetriebe wird ein
Thema berührt, das in allen Auseinandersetzungen mit der Wirtschaft eine besondere
Rolle gespielt hat. Hier . möchte man gern die
Entwicklung zurückschrauben. Die Entwicklungstendenz geht immer stärker auf Betriebsformen gemein- oder gemischtwirtschaftlicher Art hin.
Wenn Sie also damit sagen wollten, Herr Lange,
daß unsere Wirtschaftsentwicklung über die Regiebetriebe als kalte Sozialisierung zur Sozialisierung
führen soll, dann wären allerdings Ihre heutigen
Ausführungen eine echte Schwenkung der Politik.
— Er hat es versprochen.
Ich möchte nun zu den Ausführungen des Herrn Staatssekretärs einiges hinzufügen. Herr Staatssekretär, es gibt in weiten Teilen des Bundesgebiets Elektrizitätsgemeinschaften, die auf Gegenseitigkeit abgeschlossen sind und sich bestens bewährt haben. Es gibt aber auf der anderen Seite
— das Material werde ich Ihnen zur Verfügung stellen — eine Reihe von Versorgungsbetrieben, besonders die Überlandwerke, die ihre Monopolstellung heute noch in einer rücksichtslosen Art und Weise dazu ausnutzen. um den kleinen Gewerbetreibenden und Installateur zu schädigen.
Das Wort hat der Abgeordnete Günther.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte nicht auf Einzelheiten eingehen; aber die Ausführungen des Kollegen Lange geben mir doch Veranlassung, auf eines hinzuweisen. Er warf uns vor, daß diese Anträge, die wir von der CDU/CSU gestellt haben, eigentlich im Gegensatz zu dem stünden, was die Bundesregierung bis jetzt getan habe. Ich möchte Ihnen nur sagen,
daß die CDU/CSU immer ein warmes Herz für Handwerk und Mittelstand gehabt hat und daß manche Gesetze — ich denke nur an die Abschaffung der Warenhaussteuer, an das Kündigungsschutzgesetz, an das Gesetz über die Bezahlung der Feiertage in dieser Form und an andere Gesetze — nur deshalb zu Fall gekommen sind, weil die Linke geschlossen und mit Ihnen einige Leute von der rechten Seite dagegen gestimmt haben. Würden Sie immer mit der Mehrheit der Mitte und mit uns stimmen, dann käme eine derartige Aufregung im Handwerk usw. nie in Frage.
Das Wort hat der Abgeordnete Lange.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch nur ganz kurz zur Erwiderung. Es ist jedenfalls erreicht worden — das hat ja die heutige Debatte gezeigt —, daß wir uns alle miteinander um eine Klärung der Begriffe zu bemühen haben,
die hier in diesen Anträgen im einzelnen angesprochen worden sind. Das ist, glaube ich, auch eine nicht zu bestreitende Tatsache, und daran kommt der Kollege Stücklen auch nicht vorbei: Entscheidend für die Durchführung eines Wirtschaftszweckes ist doch immer nur die hierfür am besten geeignete Betriebsform. Auch da wird Kollege Stücklen die aufgezeigte Tendenz nicht bestreiten können.
Und nun ein anderes, der Vorwurf, den Herr Kollege Günther glaubte, hier herauslesen zu dürfen. Nun, ich könnte das in der Form zurückgeben, daß ich sagte: Sie haben seit dem September 1949, seit der Regierungsbildung, Gelegenheit gehabt, das, was Sie in diesem Zusammenhang unter allen Umständen gewollt hätten, in dieser Koalition auch schon durchzusetzen. Sie hätten dann auch, Herr Kollege Günther, genau so wie heute, da, wo berechtigte Anliegen vorhanden sind, die volle Unterstützung auch der sozialdemokratischen Fraktion gefunden.
— Darauf kommt es nicht an. Man muß auch gewisse Zusammenhänge sehen. Wir haben hier im Hause schon so einiges erlebt. Ich will jetzt nicht näher darauf eingehen; aber beispielsweise sind im Wortlaut gleiche Anträge von uns abgelehnt worden, die Sie dann einige Zeit später von sich aus als Ihre eigenen Anträge akzeptiert haben. Wir wollen in diese Polemik nicht tiefer hineinsteigen, sondern entscheidend wäre für Sie doch gewesen, diese Ihre eigene Kraft für das, was Sie mit dem „warmen Herzen für das Handwerk" hier zum Ausdruck bringen wollten, schon vor geraumer Zeit einzusetzen. Dann hätte man nicht erst im Jahre 1952 über diese Fragen zu reden brauchen. Aber trotzdem: Wir sind auch heute, wie das schon in der vorigen Woche zum Ausdruck gekommen ist, bereit, diese Fragen, die berechtigtes Anliegen des Handwerks beinhalten, mit Ihnen gemeinsam zu beraten und auch mit Ihnen gemeinsam in der von mir vorhin dargelegten Form durchzusetzen.
Das Wort hat der Abgeordnete Schmücker.
Schmücker(CDU), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf das vielleicht als Schlußwort auffassen. Herr Kollege Lange, Ihnen eine kurze Erwiderung nur, und dann eine allgemeine Schlußbemerkung. Es ist zwar schon ziemlich lange her, schon über acht Tage, und vielleicht waren auch meine Ausführungen nicht allzu bedeutsam, aber immerhin ist damals doch gesagt worden. daß das Handwerk und der Mittelstand überhaupt insgesamt einsehen, daß zunächst den Notstandsbezirken, daß zunächst der Grundindustrie der Vorzug gegeben werden mußte. Glauben Sie doch nicht, daß wir bei all diesen Anträgen übersehen, daß mit der Hilfeleistung für die Notstandsbezirke und für die Grundindustrie die Arbeitnehmerschaft erst in die Lage versetzt worden ist, zum Kaufmann, zum Handwerker zu gehen. Dadurch ist doch dem Mittelstand wirklich eine große Hilfe zuteil geworden. Übersehen Sie doch bitte auch nicht, daß wir soviel Konnex mit unserer Regierung haben, daß wir diese Anträge mit ihr in weitem Umfang durchgesprochen haben. Aber glauben Sie bitte nicht, daß wir als Regierungskoalition auf dieses Forum, auf das Parlament verzichten werden. Im übrigen darf ich zum Schluß wohl sagen, daß wir uns über die weitgehende Übereinstimmung hier im Hause freuen. Wir hoffen, daß die Anträge recht bald in einer guten Form dem Hause zur endgültigen Beschlußfassung und dann der Regierung zur Durchführung übergeben werden.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse über die Anträge 3133, 3134 und 3136 zusammen abstimmen. Es ist Überweisung an dieselben Ausschüsse beantragt, und zwar an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik als federführenden Ausschuß, an den Ausschuß für Kommunalpolitik und den Ausschuß für innere Verwaltung als beteiligte Ausschüsse. Wer für die Überweisung an diese Ausschüsse ist, den bitte ich, die Hand zu erheben.
— Gegenprobe! — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Zu Antrag 3204 ist Überweisung an den Ausschuß für Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten —
— und Wirtschaftspolitik beantragt. Herr Kollege Laforet, welcher Ausschuß soll federführend sein?
— Federführend der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Einstimmige Annahme. Damit ist Punkt 4 der Tagesordnung erledigt.
Ich rufe auf Punkt 5 der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Zollvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 20. Dezember 1951 ;
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen , (Nr. 3191 der Drucksachen).
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Dr. Sertes als Berichterstatter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Hohen Hause ist mit Drucksache Nr. 3108 der Entwurf eines Gesetzes über den Zollvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 20. Dezember 1951 vorgelegt worden. Dieser Gesetzentwurf ist in erster Lesung in der Sitzung vom 21. Februar dieses Jahres behandelt worden. Das Plenum hat den Entwurf dem Ausschuß für Außenhandelsfragen überwiesen. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat die Einzelberatung des Gesetzes der
Unterkommission Zolltarif übertragen, die sich früher schon mit der Schaffung des Zolltarif gesetzes befaßt hatte. Die Unterkommission hat die Einzelberatung des Gesetzes bzw. des Zollvertrags in zwei Sitzungen vorgenommen, und zwar am 29. Februar und 13. März dieses Jahres.
Meine Damen und Herren, die Verhandlungen mit der Schweiz waren erforderlich geworden, weil die Schweiz dem GATT-Abkommen, dem die Bundesrepublik bekanntlich im Herbst des vergangenen Jahres beigetreten ist, nicht angehört. Die Unterkommission hat daher prüfen müssen, ob in Zusammenhang mit den getroffenen Vereinbarungen, insbesondere mit den Vertragszollsätzen, die mit der Schweiz ausgehandelten Konzessionen vertretbar seien. Dabei hatten die Unterkommission und, ihr folgend, der Ausschuß für Außenhandelsfragen davon auszugehen, daß, wenn wir der Schweiz gegenüber Konzessionen machen, dieselben nach dem Prinzip der Meistbegünstigung, das im GATT-Abkommen verankert ist, auch allen anderen GATT-Partnern gegenüber zur Anwendung kommen. Die Konzessionen, die der Schweiz durch den Zollvertrag gewährt worden sind, beziehen sich auf eine größere Anzahl von Zolltarifpositionen, und zwar sowohl auf dem Agrarsektor wie auf dem gewerblichen Sektor und dort auf dem Chemie-, dem Papier- und dem Textilsektor.
Bei den Verhandlungen ist betont worden, daß der Schweiz in verhältnismäßig großer Zahl Konzessionen gemacht worden sind. Trotzdem haben sich die Unterkommission und, ihr folgend, der Ausschuß für Außenhandelsfragen entschlossen, und zwar einstimmig entschlossen, dem Zollvertrag mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft zuzustimmen. Der Ausschuß ist dabei von der Überlegung ausgegangen, daß die Schweiz ein bedeutender Handelspartner für Deutschland ist. Es kam noch hinzu, daß nach den Verhandlungen über das Zolltarifgesetz im vergangenen Jahre und den Verhandlungen über die Ratifizierung der Protokolle von Torquay gewisse Margen vorhanden waren, die es gestatteten, der Schweiz Konzessionen auf den von ihr gewünschten Gebieten zu machen. Es kam auch hinzu, daß die deutsche Verhandlungsdelegation den Forderungen der Schweiz nur teilweise entgegengekommen ist. Das alles zusammengenommen hat den Ausschuß bewogen, einstimmig zu beschließen, dem Zollvertrag mit der Schweiz zuzustimmen. Allerdings ist der Verwaltung gegenüber der Wunsch ausgesprochen worden, daß in einigen wenigen Positionen vor Ablauf des Jahres 1952, d. h. vor dem Termin, zu dem erstmals eine Kündigung des Abkommens möglich ist, noch einmal mit der Schweiz verhandelt wird. Es handelt sich um einige wenige Positionen, die im Ausschuß mit der Verwaltung im einzelnen besprochen worden sind und die sich vor allen Dingen auf den Sektor der Textilien beziehen. Die Verwaltung hat während der Ausschußberatungen zugesagt, daß sie dem Wunsch des Ausschusses entsprechend diese Verhandlungen vor dem Ende des Jahres aufnehmen wird.
Meine Damen und Herren, Ihnen liegt die Drucksache Nr. 3191 mit dem Antrag des Ausschusses vor. Ich möchte nur bemerken, daß eine kleine redaktionelle Änderung notwendig ist, da zu Drucksache Nr. 3108, die den Gesetzentwurf enthält, noch ein Umdruck Nr. 451 verteilt worden ist. Ich bitte daher, den Antrag des Ausschusses mit einer kleinen Abänderung folgendermaßen formulieren zu dürfen:
Der Bundestag wolle beschließen,
dem Gesetzentwurf — Nr. 3108 der Drucksachen unter Berücksichtigung der in Umdruck Nr. 451 enthaltenen Berichtigung — unverändert nach der Vorlage zuzustimmen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Wir treten ein in die zweite Beratung. Ich rufe auf Art. I unter Berücksichtigung der Berichtigung nach Umdruck Nr. 451, — Art. II, — Art. III, Einleitung und Überschrift. Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmige Annahme.
— Gegen eine Stimme! — Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen.
Ich rufe auf zur
dritten Beratung
und eröffne die allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Die allgemeine Aussprache ist geschlossen.
Die Einzelberatung entfällt, da keine Änderungsanträge gestellt sind. Ich rufe auf die Artikel I bis III, Einleitung und Überschrift. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
Eine Schlußabstimmung erübrigt sich nach § 88 letzter Satz der Geschäftsordnung.
Meine Damen und Herren, ich habe bei dem letzten Punkt der Tagesordnung, den Handwerksangelegenheiten, vergessen, über den Umdruck Nr. 469 abstimmen zu lassen. Ich nehme an, daß das Haus einverstanden ist, daß auch dieser Umdruck den genannten Ausschüssen überwiesen wird.
Damit ist Punkt 5 der Tagesordnung erledigt.
Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Umstellung der Portugal gewährten Vertragszollsätze auf den neuen deutschen Wertzolltarif ;
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Nr. 3219 der Drucksachen).
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Dr. Serres als Berichterstatter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Hohen Hause ist mit Drucksache Nr. 3083 der Entwurf eines Gesetzes über die Umstellung der Portugal gewährten Vertragszollsätze auf den neuen deutschen Wertzolltarif vorgelegt worden. Mit Portugal besteht noch ein Handelsabkommen aus der Vorkriegszeit, in dem Zollsätze vereinbart worden sind, die auf dem alten deutschen Zolltarif vom Jahre 1902 basierten. Nachdem die Bundesregierung dem GATT-Abkommen beigetreten ist und außerdem das Zolltarifgesetz mit Wirkung vom 1. Oktober vergangenen Jahres in Kraft gesetzt hat, war es erforderlich, in besonderen Verhandlungen mit Portugal die Vertragszollsätze auf den neuen deutschen Wertzolltarif umzustellen. Das ist durch einen Notenwechsel, den Sie in der Anlage zu dem Gesetzentwurf finden, geschehen.
Der Ausschuß für Außenhandelsfragen, an den der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung überwiesen worden war, hat sich eingehend mit dem Gesetz und dem dazugehörigen Notenwechsel befaßt. Nach näherer Prüfung ist der Ausschuß einstimmig zu dem Ergebnis gekommen, daß dem Gesetzentwurf zugestimmt werden kann. Ich habe daher die Ehre, Ihnen den Antrag des Ausschusses gemäß Drucksache Nr. 3219 vorzulegen:
Der Bundestag wolle beschließen,
dem Gesetzentwurf — Nr. 3083 der Drucksachen — unverändert nach der Vorlage zuzustimmen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich eröffne die Aussprache. Ich rufe auf Art. I, — Art. II, — Einleitung und Überschrift. Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen.
Ich rufe auf zur
dritten Beratung
und eröffne die allgemeine Aussprache. — Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Die Einzelberatung entfällt, da keine Änderungsanträge gestellt sind. Ich rufe auf Art. I, — Art. II, Einleitung und Überschrift. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
Eine Schlußabstimmung erübrigt sich auch in diesem Fall gemäß § 88 letzter Satz der Geschäftsordnung.
Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen ; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 3209 der Drucksachen).
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Dr. Weber als Berichterstatter.
Ich habe noch kurz bekanntzugeben, daß der Ausschuß für den Lastenausgleich sich im CDU/ CSU-Saal versammelt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen, Drucksache Nr. 2917, hat der Bundestag in seiner 186. Sitzung behandelt und damals an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht — federführend — und an den Ausschuß für Arbeit — mitberatend — überwiesen.
Beide Ausschüsse haben das Gesetz beraten, und das Ergebnis ihrer Beratungen liegt Ihnen in der Drucksache Nr. 3209 vor.
Aus der Begründung des Gesetzes ergibt sich bereits, daß die Bundesregierung einen Gesetzentwurf über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung vorbereitet und daß mit diesem Gesetz auch wieder die Vorschriften, die über den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen ergangen sind, in die Zivilprozeßordnung, wie das früher der Fall gewesen ist, eingebaut werden sollen. Das Zwangsvollstreckungsrecht ist unübersichtlich geworden und soll nunmehr wieder in der Zivilprozeßordnung, wohin es gehört, zusammengefaßt und übersichtlich gestaltet werden.
Man glaubte aber — mit Rücksicht darauf, daß in diesem Gesetz auch eine Reihe grundsätzlicher Fragen behandelt werden müssen —, nicht eine Maßnahme zurückstellen zu können, die als Sofortmaßnahme einen weiteren Aufschub nicht duldet. Das ist die Änderung der Pfändungsgrenze. Die wirtschaftlichen Verhältnisse — der Lebenshaltungsindex auf der einen Seite und das Lohnaufkommen und das Gehaltsaufkommen auf der andern Seite — haben sich in den letzten Jahren so geändert, daß die seit dem Jahre 1940 noch bestehenden Pfändungsgrenzen nicht mehr zeitgemäß, ja, man kann sagen, nicht mehr erträglich sind. Infolgedessen mehrten sich stets und ständig, wie uns der Ministerialvertreter im Ausschuß mitteilte, Eingaben aus interessierten Kreisen, die auf eine Änderung dieser Vorschriften hinzielten. Dementsprechend beschränkt sich der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf schlicht darauf, dieses Problem nun grundsätzlich zu behandeln. Andererseits hat man aber die Gelegenheit benutzt, gleichzeitig die sogenannte Lohnpfändungsverordnung von 1940 durchzusehen und zunächst eine Bereinigung und Anpassung an die derzeitigen Rechtsverhältnisse vorzunehmen. Es handelt sich ja meistens nur um Änderungen von Ausdrücken oder Ausmerzung von Vorschriften, die inzwischen aufgehoben worden sind, oder darum, daß in anderen Gesetzen entsprechende Vorschriften erlassen worden sind und infolgedessen Bestimmungen, die noch in der Lohnpfändungsverordnung standen, gegenstandslos geworden sind. In dieser Hinsicht darf ich Sie auf den § 1 Abs. 2 verweisen, wo lediglich die Worte „und Wehrmachtsangehörige" gestrichen worden sind, auf den § 2 Nr. 1, wo das Wort „Gefolgschaftsmitglied" durch den jetzt in der Gesetzestechnik gültigen Ausdruck „Arbeitnehmer" ersetzt worden ist, auf die Vorschrift der Nummern 6 und 7 des § 3, die aufgehoben werden, weil sie beide überflüssig geworden sind. Insbesondere ist die Nr. 7 überflüssig geworden, da in dem Bundesversorgungsgesetz in den §§ 67 bis 70 eingehende Vorschriften über den Pfändungsschutz enthalten sind. Dadurch können die Nummern 8 und 9 vorrücken und werden deswegen, wie aus Ziffer 4 des Gesetzentwurfs ersichtlich ist, zu Nummern 6 und 7.
Ähnlich ist es auch mit der Vorschrift dés § 7 Nr. 1. Hier ist grundsätzlich zu sagen, daß die Befugnis der Minister, selbst Verordnungen zu erlassen, durch Art. 129 des Grundgesetzes eingeschränkt worden ist und infolgedessen das in dieser Vorschrift bisher enthaltene Verordnungsrecht des Justizministers beseitigt und die entsprechende Bestimmung, die bisher galt, in das Gesetz eingearbeitet worden ist.
Ich darf bei dieser Gelegenheit gleich sagen, daß man auch den Umfang des Begriffes der pfändungsfreien Beträge in etwa erweitert hat, indem man in § 7, Nr. 1 Buchstabe a) auch die Beiträge, die für die freiwillige Weiterversicherung in der Sozialversicherung geleistet werden, nunmehr für abzugsfähig erklärt hat.
Weiter ist der § 10 zu erwähnen, wo der Ausdruck „mittelbares Arbeitseinkommen" durch die treffendere Formulierung „verschleiertes Arbeitseinkommen" ersetzt worden ist. .
§ 11 Abs. 3 ist deswegen erforderlich geworden, weil wir inzwischen im Bundestag ein Heimarbeitsgesetz verabschiedet und dort in § 27 auch Vorschriften über die Pfändungsgrenzen aufgenommen haben, die jetzt geltendes Recht sind.
Dann sollen nach Ziffer 10 des Mündlichen Berichts die §§ 12, 13, 14, 15 und 16 aufgehoben werden; sie sind entweder durch Spezialbestimmungen dieses Gesetzes oder durch die inzwischen fortgeschrittene Rechtsentwicklung überflüssig geworden.
Das Gesetz enthält auch einige nicht sehr bedeutende Erweiterungen. So haben wir in § 3 Nr. 3 entsprechend dem Vorschlag des Bundesrats eingefügt, daß neben den bisher vorgesehenen Gefahrenzulagen auch Schmutz- und Erschwerniszulagen pfändungsfrei bleiben sollen. Ich habe bereits erwähnt, daß der § 7 Nr. 1 erweitert worden ist, so daß auch die Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung innerhalb der Sozialversicherung abzugsfähig sind. Schließlich darf ich noch darauf hinweisen, daß auf Vorschlag des Bundesrats in Art. 4 a die in den meisten Gesetzen jetzt übliche Berlin-Klausel eingefügt worden ist.
Das Kernstück des Gesetzes enthält der § 5 — Ziffer 6 der Gesetzesvorlage —; hier wird das brennende Problem der Erweiterung, der Erhöhung der Pfändungsfreigrenze behandelt. Zu dieser Frage waren in den Ausschüssen sehr verschiedene Auffassungen zutage getreten. Einig war man sich darüber, daß die Grenzen, die das Gesetz vom Jahre 1940 festgelegt hat, nicht mehr tragbar seien.
Es wird vielleicht Ihre Entschließung erleichtern, wenn ich Ihnen einen kurzen Überblick über die Entwicklung seit dem Jahre 1928 gebe. Im Jahre 1928 wurde die Pfändungsgrenze auf 195 RM brutto festgelegt. Es stellte sich aber alsbald heraus, daß diese Grenze zu hoch lag und dadurch die Kreditfähigkeit des Lohnempfängers und des kleinen Gehaltsempfängers empfindlich beeinträchtigt wurde. Infolgedessen sah man sich bereits im Jahre 1932 in der Notverordnung vom 14. Juni 1932 veranlaßt, die Pfändungsgrenze auf 165 RM brutto herabzusetzen. In dem Gesetz vom 24. Oktober 1934 hat man die Pfändungsgrenze noch weiter auf 150 RM brutto herabgesetzt. Entsprechend wurden dann jeweils die Beträge für den Monats-, Wochen- und Tagelohn festgelegt. Die Lohnpfändungsverordnung vom Jahre 1940 beschritt grundsätzlich einen anderen Weg. Sie stellte nicht mehr auf den Brutto-, sondern auf den Nettolohn ab, hielt sich aber im großen und ganzen an die damals geltende Regelung des Gesetzes vom Jahre 1934 und legte die Pfändungsgrenze auf einen Lohn von 130 RM netto fest. Ich habe bereits eingangs gesagt, daß diese Grenze nicht mehr zeitgemäß ist und den heutigen Verhältnissen nicht mehr Rechnung trägt.
Für die Erhöhung der Pfändungsgrenze hatte die Regierung einen Satz von 20 % vorgeschlagen. Angesichts der Tatsache, daß die Gehälter vor einigen Monaten vom Bundestag um 20 % erhöht worden sind, schien dieser Satz naheliegend; andererseits war inan sich aber darüber klar, daß man im Jahre 1940 bis an die unterste Grenze eines einigermaßen gesicherten Existenzminimums gegangen sei. Den Ausschüssen schien es auch nicht angebracht — beide Ausschüsse haben insofern übereinstimmende Beschlüsse gefaßt —, die Pfändungsgrenze etwa um 50 % zu erhöhen, wie von einer Seite beantragt worden war. Man glaubte,
daß man auch die Kreditfähigkeit des kleinen Mannes, des Arbeiters, des Angestellten und des kleinen Beamten erhalten müsse. Bekanntlich sind ja Lohn und Gehalt nur in der Höhe abtretbar, in der sie pfändbar sind. Deswegen einigte man sich auf einen Mittelweg und schlägt Ihnen vor, die bisherige Pfändungsgrenze um 30 % auf 169 DM monatlich zu erhöhen.
Der Ausschuß war sich darüber klar, daß er damit vielleicht noch nicht der Weisheit letzten Schluß gefunden hat, aber er ist der Meinung, daß man auf diesem Gebiet ja erst mal Erfahrungen sammeln kann. Für seine Stellungnahme war auch maßgebend, daß die Gewerkschaften seinerzeit gegenüber dem Justizministerium die Erhöhung um 20 % für ausreichend gehalten haben. Ich habe mich inzwischen dahin unterrichten lassen, daß man auch jetzt noch an diesem Standpunkt festhält. Wenn wir nun eine Erhöhung um 30 °/o vorschlagen, so glauben wir damit den derzeitigen Verhältnissen ausreichend Rechnung getragen zu haben. Wir werden ja in einigen Monaten Gelegenheit haben, uns anläßlich der Beratung des von mir eingangs behandelten Gesetzes über Anderungen auf dem Gebiete der Zwangsvollstrekkung nochmals eingehend mit dem Problem zu befassen. Wir können also bis dahin einige Erfahrungen sammeln.
Eine weitere wichtige Änderung des Gesetzes scheint mir noch erwähnenswert, nämlich daß für den kraft Gesetzes ersten Unterhaltsberechtigten die Pfändungsgrenze nicht um ein Zehntel, sondern um zwei Zehntel erhöht wird. Wir glauben damit einem sozialen Bedürfnis Rechnung getragen zu haben. Der Vorschlag war bereits in der Regierungsvorlage gemacht worden; er ist von den Ausschüssen gebilligt worden.
Dementsprechend habe ich namens des Rechtsausschusses — und er befindet sich insoweit, wie ich bereits betont habe, mit dem Ausschuß für Arbeit in Übereinstimmung — den Antrag vorzutragen:
Der Bundestag wolle beschließen, dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen in der aus der Drucksache Nr. 3209 ersichtlichen Fassung zuzustimmen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich rufe zur zweiten Beratung auf. — Das Wort ist nicht verlangt. Die Aussprache ist geschlossen.
Zunächst Art. 1. Ich bitte diejenigen, die dem Art. 1 zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe Art. 2 auf. — Das Wort ist nicht gewünscht. Die Aussprache ist geschlossen. Wir stimmen ab. Wer für Art. 2 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit. Angenommen.
Ich rufe Art. 3, — Art. 4, — Art. 4 a, — Art. 5 auf. — Keine Wortmeldungen. Die Aussprache ist geschlossen. Ich bitte diejenigen, die den aufgerufenen Artikeln zustimmen, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit. Angenommen.
Ich rufe Einleitung und Überschrift auf. Ich bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit. Angenommen. Damit ist die zweite Beratung beendet.
Ich rufe zur
dritten Beratung
auf. Ich eröffne die Aussprache.
Das Wort hat Frau Abgeordnete Nadig.
Für die Aussprache in der dritten Beratung ist vom Ältestenrat eine Gesamtredezeit von 60 Minuten vorgeschlagen.
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Die Pfändungsgrenze hat für die Arbeitnehmerschaft schon ihre besondere Bedeutung. Die sozialdemokratische Fraktion ist der Auffassung, daß die jetzt festgesetzte Pfändungsgrenze in Höhe von 169 Mark monatlich doch nicht den Verhältnissen entspricht. Es soll eine Anpassung an die Steigerung der Lebenshaltungskosten sein. 1928 hatten wir bereits eine Pfändungsgrenze von 195 Mark monatlich Bruttoeinkommen. Nach den Feststellungen des Wissenschaftlichen Instituts in Köln ist seit 1928 eine Steigerung der Lebenshaltungskosten um 41,9 % erfolgt. Wenn man dieser Steigerung Rechnung tragen wollte, müßte heute die Pfändungsgrenze bei 270 Mark brutto liegen. Die jetzt vorgeschlagene Grenze von 169 Mark monatlich entspricht nicht der Steigerung der Lebenshaltungskosten. Wir behalten uns deshalb vor, bei der kommenden Beratung des Gesetzes, in dem die Gesamtmaterie behandelt werden soll, entsprechende Anträge zu stellen.
Das Wort ist weiter nicht gewünscht. Ich kann die Aussprache schließen.
Ich rufe, da irgendwelche Abänderungsanträge nicht gestellt worden sind, die Artikel 1 bis 5, Einleitung und Überschrift auf und bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu erheben. — Bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Ich rufe dann zur Schlußabstimmung auf und bitte diejenigen, die dem Gesetz als ganzem zustimmen, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Auch keine. Das Gesetz ist in dritter Beratung einstimmig verabschiedet.
Ich rufe nun Punkt 8 der Tagesordnung auf: Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses über die Wahlanfechtung des Lehrers Josef Cochsmeyer, Roth, Kreis Prüm, gegen die Gültigkeit der Wahl zum ersten Deutschen Bundestag am 14. August 1949 im Wahlkreis 6 des Landes Rheinland-Pfalz (Nr. 3201 der Drucksachen; Umdruck Nr. 473).
Meine Damen und Herren, dazu ist bereits der schriftliche Bericht des Herrn Berichterstatters, des Abgeordneten Mühlenberg, vorgelegt. Ich glaube, wir können unter diesen Umständen auf die mündliche Berichterstattung verzichten. —
Wortmeldungen liegen ebenfalls nicht vor. Ich bitte daher diejenigen, die der Vorlage auf Drucksache Nr. 3201 in Verbindung mit der Berichtigung auf Umdruck Nr. 473 zustimmen, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Damit ist Punkt 8 erledigt. Wir kommen zu Punkt 9:
Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses über die Wahlanfechtung
1. der SPD Wetzlar, vertreten durch den Geschäftsführer Panze, Wetzlar, Bebelplatz,
2. des Kreiswahlausschusses Wetzlar, vertreten durch den Kreiswahlleiter Amtmann Paul Vollmerhaus, stellvertretender Wahlleiter des Kreiswahlausschusses
Wetzlar,
gegen die Gültigkeit der Wahl zum ersten Deutschen Bundestag vom 14. August 1949 im Lande Hessen, Wahlkreis 7 — Oberwetz — .
Berichterstatter ist der Abgeordnete Mühlenberg. Auch in diesem Falle liegt der schriftliche Bericht vor, es kann auf die mündliche Berichterstattung verzichtet werden. — Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Ausschußantrag auf Drucksache Nr. 3202 zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe! — Enthaltungen?
Einstimmig angenommen.
Ich rufe auf Punkt 10:
Beratung des interfraktionellen Antrags betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse .
Ergänzend ist zu Ziffer 1 des Umdrucks Nr. 471 zu bemerken, daß wegen des großen Interesses an diesem Problem der Ausschuß für Kommunalpolitik hinzugefügt ist. Weiter soll der Antrag der Fraktion der DP betreffend Pflege der Kenntnisse über die deutschen Ostgebiete — Nr. 3196 der Drucksachen — an den Ausschuß für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten, federführend, und an den Ausschuß für Kulturpolitik überwiesen werden. Ich bitte diejenigen, die dem so ergänzten Antrag zustimmen, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit. Damit ist auch der Interfraktionelle Antrag — Umdruck Nr. 471 — verabschiedet.
Meine Damen und Herren, die nächste, die 202. Sitzung des Deutschen Bundestages ist am Donnerstag, dem 27. März 1952, 13 Uhr 30.
Die 201. Sitzung ist hiermit geschlossen.