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ID0120102000

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    Vokabeln: 6
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    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Wehner.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1952 8637 201. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. März 1952. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 8638B, 8665B Eintritt des Abg. Dr. Fricke in den Bundestag 8638C Eintritt des Abg. Dr. Leuze in den Bundestag 8638C Eintritt der Abg. Frau Bieganowski in den Bundestag 8638C Mitteilung über Wegfall der Gruppe BHEDG und Aufnahme des Abg. Dr. Ott als Gast in die Fraktion der DP 8638C Übertritt des Abg. Frommhold als Gast zur Fraktion der DP 8638C Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Tabaksteuer (Nr. 2828 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Neuregelung der Tabaksteuer (Nrn. 3171, 3242 der Drucksachen) . . . 8638D Dr. Wellhausen (FDP), Anfragender 8638D, 8647D Scharnberg (CDU), Antragsteller . 8640B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 8641D Even (CDU) 8644A Peters (SPD) 8645C Renner (KPD) 8647A Ribbeheger (FU) 8647C Ausschußüberweisung 8648A Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (Nr. 3172 [neu] der Drucksachen) 8648B Ausschußüberweisung 8648B Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU (BP - Z) eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung und Erleichterung der Aufgaben der Kommission der Vereinten Nationen in Deutschland (Nr. 3223 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 474) 8648C Renner (KPD) 8648C Wehner (SPD) 8649A Dr. Bucerius (CDU) 8649D Goetzendorff (Fraktionslos), Erklärung zur Abstimmung 8668 Beschlußfassung 8650A, B Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Regiebetriebe der öffentlichen Hand (Nr. 3133 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 469) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. gewerbliche Tätigkeit der Versorgungsbetriebe (Nr. 3134 der Drucksachen), der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Belegschafts- und Behördenhandel (Nr. 3136 der Drucksachen) sowie der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Gesetzgebungshoheit der Bundesrepublik (Nr. 3204 der Drucksachen; Umdruck Nr. 469) 8650B Stücklen (CSU), Antragsteller 8650C, 8651B, 8662C Huth (CDU), Antragsteller 8652B Dr. Laforet (CSU), Antragsteller . 8654A Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft . 8654B Stegner (FDP) 8656A Dr.-Ing. Decker (FU) 8658A Lange (SPD) 8658B, 8663A Paul (Düsseldorf) (KPD) 8661B Günther (CDU) 8662D Schmücker (CDU), Antragsteller . 8663B Ausschußüberweisungen . . . . 8663C, 8664C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Zollvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 20. Dezember 1951 (Nr. 3108 der Drucksachen; Umdruck Nr. 451); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr 3191 der Drucksachen) 8663D Dr. Serres (CDU), Berichterstatter 8663D Beschlußfassung 8664C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Umstellung der Portugal gewährten Vertragszollsätze auf den neuen deutschen Wertzolltarif (Nr. 3083 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 3219 der Drucksachen) 8664D Dr. Serres (CDU), Berichterstatter . 8664D Beschlußfassung 8665A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen (Nr. 2917 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 3209 der Drucksachen) 8665B Dr. Weber (Koblenz) (CDU), Berichterstatter 8665B Frau Nadig (SPD) 8667A Beschlußfassung 8666D, 8667B Beratung des Berichts des Wahiprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung des Lehrers Josef Cochsmeyer, Roth, Kreis Prüm, gegen die Gültigkeit der Wahl zum ersten Deutschen Bundestag am 14. August 1949 im Wahlkreis 6 des Landes Rheinland-Pfalz (Nr. 3201 der Drucksachen; Umdruck Nr. 473) . . . 8667B Beschlußfassung 8667C Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung der SPD Wetzlar, vertreten durch den Geschäftsführer Panze, Wetzlar, Bebelplatz, und des Kreiswahlausschusses Wetzlar, vertreten durch den Kreiswahlleiter, Amtmann Paul Vollmer-haus, stellvertretender Wahlleiter des Kreiswahlausschusses Wetzlar, gegen die Gültigkeit der Wahl zum ersten Deutschen Bundestag vom 14. August 1949 im Lande Hessen, Wahlkreis 7 — Ober- wetz — (Nr. 3202 der Drucksachen) . . 8667C Beschlußfassung 8667C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 471) 8667D Beschlußfassung 8667D Nächste Sitzung 8667D Anlage: Erklärung des Abg. Goetzendorff (Fraktionslos) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung und Erleichterung der Aufgaben der Kommission der Vereinten Nationen in Deutschland (Nr. 3223 der Drucksachen) 8668 Die Sitzung wird um 13 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 201. Sitzung Erklärung des Abgeordneten Goetzendorff (Fraktiosnlos) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung und Erleichterung der Aufgaben der Kommission der Vereinten Nationen in Deutschland (Nr. 3223 der Drucksachen) Ich habe mich der Stimme enthalten, weil ich den Art. 2 des Gesetzes infolge ausreichender Vorschriften des Strafgesetzbuches für überflüssig und bedenklich halte. Bonn, den 26. März 1952. Günter Goetzendorff
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Renner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem von den Fraktionen der Regierungskoalition, der FU und der SPD vorgelegten Gesetzentwurf, der den eigenartigen Namen trägt „Gesetzentwurf zur Sicherung und Erleichterung der Aufgaben der Kommission der Vereinten Nationen in Deutschland", erkläre ich folgendes.
    Es steht nach der Charta der Vereinten Nationen einwandfrei fest, daß die Behandlung der deutschen Frage nicht zur Zuständigkeit der UN gehört. Die Einsetzung einer Kommission zur Untersuchung der Voraussetzungen zur Durchführung der Wahlen zu einer deutschen Nationalversammlung durch die UN ist daher illegal.
    Der Antrag auf Einsetzung einer solchen Kommission wurde von der Adenauer-Regierung auf Geheiß der Hohen Kommission nur gestellt, um gesamtdeutsche Wahlen zu verhindern oder zumindest so lange hinauszuzögern, bis der GeneralKriegs-Vertrag unterzeichnet und die Aufstellung westdeutscher Söldnerverbände vollendete Tatsache ist.

    (Sehr wahr! bei der KPD.)

    Das deutsche Volk ist sich darüber klar und einig, welche Voraussetzungen bestehen müssen, um die Durchführung freier, geheimer, gleicher Wahlen in ganz Deutschland zu sichern. Es bedarf darüber keiner Belehrungen durch Vertreter Brasiliens, Islands oder Pakistans. Das deutsche Volk wehrt sich mit aller Entschiedenheit dagegen, wie ein Kolonialvolk behandelt zu werden. Die Durchführung gesamtdeutscher freier, demokratischer Wahlen ist ausschließlich Angelegenheit des deutschen Volkes selbst. Es ist das selbstverständliche Recht der Deutschen aus dem Westen und Osten unseres Vaterlandes, sich selbst über die Durchführung freier Wahlen zu verständigen und die Voraussetzungen dafür in allen Teilen Deutschlands zu überprüfen.
    Die Regierung und die Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik haben sich zu wiederholten Malen an den Bundestag und an die Bundesregierung gewandt, um eine solche Verständigung in die Wege zu leiten. Sie haben sich auch mit einer Überprüfung der Voraussetzungen für die Durchführung freier Wahlen in allen Teilen Deutschlands durch eine gesamtdeutsche Kommission unter Kontrolle der vier Besatzungsmächte einverstanden erklärt.


    (Renner)

    4 Die Bundestagsfraktion der KPD

    (Zuruf von der Mitte: Sie sind gar keine Fraktion mehr!)

    ist nach wie vor der Meinung, daß die Prüfung der Voraussetzungen freier, allgemeiner, geheimer und demokratischer Wahlen in ganz Deutschland durch eine aus Vertretern Ost- und Westdeutschlands zusammengesetzte Kommission unter der Kontrolle der vier Besatzungsmächte, der UdSSR, der USA, Englands und Frankreichs, durchgeführt werden kann.
    Wir sehen in dem vorgelegten Gesetzentwurf nichts anderes als das Bestreben, die Durchführung freier, demokratischer Wahlen in ganz Deutschland für eine Nationalversammlung zu verhindern, und lehnen deshalb den Gesetzentwurf ab.

    (Beifall bei der KPD. — Abg. Pelster: Völlig ohne Bedeutung, wie Sie sich entscheiden!)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Wehner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Herbert Wehner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Anläßlich der Beratung dieses Gesetzentwurfs ist es wohl nicht am Platz, eine Debatte über das Für und Wider zu der Kommission der Vereinten Nationen zu entfesseln. Es handelt sich bei diesem Gesetzentwurf, den die Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU eingebracht haben, lediglich um die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erfüllung der Aufgaben dieser Kommission.
    Die Kommission hat der Bundesregierung in einem Memorandum, das der Drucksache Nr. 3223 als Anlage beigegeben ist, die Wünsche unter-
    breitet, die sie bezüglich ihrer Bewegungsfreiheit, ihres Schutzes, ihrer diplomatischen Immunität und des Schutzes der Personen, die ihr Auskünfte erteilen, hat. Die Bundesregierung hat auf dieses Memorandum ihrerseits mit einem Memorandum geantwortet, das Sie in Anlage 2 der angeführten Drucksache finden. Es hat sich aber bei genauer Prüfung der Forderungen der Kommission und der einschlägigen deutschen Gesetze als notwendig herausgestellt, in einigen sehr konkreten gesetzlichen Bestimmungen auch die letzten Zweifel an einer völlig ungehinderten Tätigkeit dieser Kommission zu beseitigen. Das ist mit diesem von den genannten Fraktionen vorgelegten Entwurf geschehen.
    Die Kommission hatte in ihrem Memorandum betont, daß ihr daran liege, sobald wie möglich dem Generalsekretariat der Vereinten Nationen mitteilen zu können, wie es um das Ergebnis ihrer Bemühungen stehe, in den verschiedenen Teilen Deutschlands die Voraussetzungen für freie Wahlen zu prüfen. Die Bundesrepublik hat mit diesem Gesetz die Möglichkeit, vor aller Welt zu zeigen, daß sie von sich aus nicht nur bereit ist, sondern daß sie auch die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen hat — und zwar, wie wir möchten, in vorbildlich kurzer Zeit geschaffen hat —, daß diese Kommission den ihr vom Plenum der Vereinten Nationen gegebenen Auftrag durchführen kann. Es ist eine völlig andere Sache und hat mit diesem Tagesordnungspunkt nichts zu tun, ob die Kommission und wie sie eventuell in den anderen Teilen Deutschlands mit diesen ihren Aufgaben fertig werden kann bzw. welche Voraussetzungen man ihr dort dafür gibt.
    Lassen Sie mich nur noch einige Sätze zu den einzelnen Artikeln des Gesetzes sagen. Der Gesetzentwurf ist sehr kurz; er umfaßt vier Artikel. In Art. 1 wird also klargemacht, worum es sich handelt, nämlich um die Erfüllung einer Zusage auf Erteilung aller diplomatischen Vorrechte, die den Mitgliedern der Kommission hier gegeben worden ist.
    In Art. 2 finden Sie einige Paragraphen des Strafgesetzbuches angezogen. Es handelt sich um die im Strafrechtsänderungsgesetz mit den Ziffern 85 und 86 bezeichneten Paragraphen. Sie finden also in diesem Artikel die Bestimmungen für den Schutz dieser Kommission, die dem Schutz entsprechen, den Regierungsmitglieder und Mitglieder diplomatischer Vertretungen, die sich im Auftrag im Ausland befinden, zu genießen pflegen.
    Nun will ich nur noch auf den Art. 3 aufmerksam machen. Dort wird in der auch Ihnen vorliegenden schriftlichen Begründung darauf hingewiesen, daß die Fassung des Abs. 1 des Art. 3 sich zum Teil an Art. 46 des Grundgesetzes anlehnt. Nach diesem Artikel wird also jeder erforderliche und auch erbetene Schutz für jene Personen gewährt, die der Kommission Aussagen gemacht haben oder zu machen bereit sind. Es wird auch mit aller Deutlichkeit gesagt, daß niemand gezwungen ist, der Kommission Aussagen zu machen.
    Das sind also Natur und Inhalt dieses Ihnen hiermit in Drucksache Nr. 3223 von den schon genannten Fraktionen vorgelegten Entwurfs, und es wird um Annahme — und zwar in dieser beschleunigten Prozedur — gebeten.