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ID0120102600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1952 8637 201. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. März 1952. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 8638B, 8665B Eintritt des Abg. Dr. Fricke in den Bundestag 8638C Eintritt des Abg. Dr. Leuze in den Bundestag 8638C Eintritt der Abg. Frau Bieganowski in den Bundestag 8638C Mitteilung über Wegfall der Gruppe BHEDG und Aufnahme des Abg. Dr. Ott als Gast in die Fraktion der DP 8638C Übertritt des Abg. Frommhold als Gast zur Fraktion der DP 8638C Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Tabaksteuer (Nr. 2828 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Neuregelung der Tabaksteuer (Nrn. 3171, 3242 der Drucksachen) . . . 8638D Dr. Wellhausen (FDP), Anfragender 8638D, 8647D Scharnberg (CDU), Antragsteller . 8640B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 8641D Even (CDU) 8644A Peters (SPD) 8645C Renner (KPD) 8647A Ribbeheger (FU) 8647C Ausschußüberweisung 8648A Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (Nr. 3172 [neu] der Drucksachen) 8648B Ausschußüberweisung 8648B Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU (BP - Z) eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung und Erleichterung der Aufgaben der Kommission der Vereinten Nationen in Deutschland (Nr. 3223 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 474) 8648C Renner (KPD) 8648C Wehner (SPD) 8649A Dr. Bucerius (CDU) 8649D Goetzendorff (Fraktionslos), Erklärung zur Abstimmung 8668 Beschlußfassung 8650A, B Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Regiebetriebe der öffentlichen Hand (Nr. 3133 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 469) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. gewerbliche Tätigkeit der Versorgungsbetriebe (Nr. 3134 der Drucksachen), der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Belegschafts- und Behördenhandel (Nr. 3136 der Drucksachen) sowie der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Gesetzgebungshoheit der Bundesrepublik (Nr. 3204 der Drucksachen; Umdruck Nr. 469) 8650B Stücklen (CSU), Antragsteller 8650C, 8651B, 8662C Huth (CDU), Antragsteller 8652B Dr. Laforet (CSU), Antragsteller . 8654A Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft . 8654B Stegner (FDP) 8656A Dr.-Ing. Decker (FU) 8658A Lange (SPD) 8658B, 8663A Paul (Düsseldorf) (KPD) 8661B Günther (CDU) 8662D Schmücker (CDU), Antragsteller . 8663B Ausschußüberweisungen . . . . 8663C, 8664C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Zollvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 20. Dezember 1951 (Nr. 3108 der Drucksachen; Umdruck Nr. 451); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr 3191 der Drucksachen) 8663D Dr. Serres (CDU), Berichterstatter 8663D Beschlußfassung 8664C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Umstellung der Portugal gewährten Vertragszollsätze auf den neuen deutschen Wertzolltarif (Nr. 3083 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 3219 der Drucksachen) 8664D Dr. Serres (CDU), Berichterstatter . 8664D Beschlußfassung 8665A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen (Nr. 2917 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 3209 der Drucksachen) 8665B Dr. Weber (Koblenz) (CDU), Berichterstatter 8665B Frau Nadig (SPD) 8667A Beschlußfassung 8666D, 8667B Beratung des Berichts des Wahiprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung des Lehrers Josef Cochsmeyer, Roth, Kreis Prüm, gegen die Gültigkeit der Wahl zum ersten Deutschen Bundestag am 14. August 1949 im Wahlkreis 6 des Landes Rheinland-Pfalz (Nr. 3201 der Drucksachen; Umdruck Nr. 473) . . . 8667B Beschlußfassung 8667C Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung der SPD Wetzlar, vertreten durch den Geschäftsführer Panze, Wetzlar, Bebelplatz, und des Kreiswahlausschusses Wetzlar, vertreten durch den Kreiswahlleiter, Amtmann Paul Vollmer-haus, stellvertretender Wahlleiter des Kreiswahlausschusses Wetzlar, gegen die Gültigkeit der Wahl zum ersten Deutschen Bundestag vom 14. August 1949 im Lande Hessen, Wahlkreis 7 — Ober- wetz — (Nr. 3202 der Drucksachen) . . 8667C Beschlußfassung 8667C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 471) 8667D Beschlußfassung 8667D Nächste Sitzung 8667D Anlage: Erklärung des Abg. Goetzendorff (Fraktionslos) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung und Erleichterung der Aufgaben der Kommission der Vereinten Nationen in Deutschland (Nr. 3223 der Drucksachen) 8668 Die Sitzung wird um 13 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 201. Sitzung Erklärung des Abgeordneten Goetzendorff (Fraktiosnlos) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung und Erleichterung der Aufgaben der Kommission der Vereinten Nationen in Deutschland (Nr. 3223 der Drucksachen) Ich habe mich der Stimme enthalten, weil ich den Art. 2 des Gesetzes infolge ausreichender Vorschriften des Strafgesetzbuches für überflüssig und bedenklich halte. Bonn, den 26. März 1952. Günter Goetzendorff
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße es, daß ich durch die Behandlung der Drucksache Nr. 3133 Gelegenheit finde, auch über den Rahmen des Bundestags hinaus an das Ohr der Länder und Gemeinden zu sprechen. Die Ausbreitung und die Entwicklung der Regiebetriebe haben Formen angenommen, die uns zu ernster Besorgnis Anlaß geben. Besonders in den letzten Jahren sind Behörden und öffentliche Anstalten dazu übergegangen, gewerbliche Betriebe des Handwerks und Handels in einem solchen Umfange zu errichten, daß dadurch die mit Eigenrisiko und Eigenverantwortung tätigen selbständigen Gewerbetreibenden auf das schwerste gefährdet werden. Das widerspricht nicht nur dem Sinn einer ganzen Reihe von Länderverfassungen, die zur Förderung der selbständigen Betriebe in Handwerk, Handel und Gewerbe verpflichten, sondern verletzt auch den Grundsatz, daß sich der Staat und die Verwaltung nur insoweit wirtschaftlich betätigen sollen, als die entsprechenden wirtschaftlichen Aufgaben nicht besser von den Trägern der Wirtschaft selbst erfüllt werden können. Nicht alle Länder haben so eindeutig und positiv zu der Frage Stellung genommen wie Bayern in seiner neuen Gemeindeordnung.

    (Bravo! bei der CSU.)

    Es wäre sehr zu begrüßen, wenn auch andere Länder des Bundesgebiets, die diese Haltung heute noch nicht einnehmen, sich dem Beispiel Bayerns zumindest in dieser Frage anschließen würden.
    Es gibt selbstverständlich eine ganze Reihe von berechtigten Regiebetrieben, und es ist keinesfalls unsere Absicht, zu verlangen, daß diese abgeschafft werden sollen. Keiner von uns ist so vermessen, von der Bundesbahn zu erwarten, daß sie die zur Aufrechterhaltung ihres Fahrbetriebs notwendigen eigenen Werkstätten abschafft. Aber wir sehen nicht ein, daß die Bahnmeistereien der Deutschen Bundesbahn eigene Tüncher, Installateure, Tischler usw. beschäftigen. Die von diesen Gruppen wahrgenommenen Aufgaben könnten besser von der Privatwirtschaft erledigt werden. Ähnlich liegen die Verhältnisse bei der Deutschen Bundespost, wenn auch in wesentlich gemilderter Form. Auch wir im Deutschen Bundestag sind nicht ganz frei von diesen Regiebetrieben. Die Verwaltung des Deutschen Bundestags beschäftigt, zwei Buchbinder und hat die Absicht, diese Buchbinderei — so wurde mir gesagt — in nächster Zeit zu vergrößern. Seit über fünf Monaten hat die Bibliothek des Deutschen Bundestags keine Aufträge mehr an die Bonner Buchbinder vergeben. In der gleichen Weise betätigen sich das Bundesinnenministerium


    (Stücklen)

    und das Auswärtige Amt. Ich würde also bitten,
    daß der Herr Präsident mit seiner Verwaltung
    Rücksprache nimmt und diese für uns nicht wünschenswerte Einrichtung der Regiebetriebe auf der
    Ebene des Bundestags nach Möglichkeit abschafft.

    (Zuruf links: Es lebe die Krämerseele!)

    — Wenn das Ihre offizielle Einstellung zu den Regiebetrieben wäre, wenn Sie das mit „Krämerseele" abtun würden, dann, glaube ich, dürften Sie nicht in der Presse eine andere Haltung einnehmen.
    Was sich allerdings auf dem Gebiet der Justizverwaltung abspielt, ist einer besonderen Betrachtung wert. Durch die Ausnutzung der billigen Arbeitskraft der Strafgefangenen werden in den Strafanstalten Arbeiten ausgeführt, die für einige wenige Unternehmer einen nicht gerechtfertigten Gewinn abwerfen und diese daher unverdient in eine bessere Wettbewerbslage bringen. Ich würde den Herrn Justizminister bitten — ich stelle ihm gern auf Wunsch Material zur Verfügung —, diese Materie anläßlich einer Justizministerkonferenz zu besprechen und für Abhilfe zu sorgen.
    Bei dem Antrag der CDU/CSU, Drucksache Nr. 3133, geht es um das entscheidende Prinzip, daß nicht Staat und Behörde die wirtschaftliche Entwicklung der Klein- und Mittelbetriebe hemmen oder gar gefährden dürfen. Es geht um die Erhaltung wertvoller Substanz aus wirtschaftlichen und staatspolitischen Gründen. Ich erlaube mir daher, dem Hohen Hause zu empfehlen, diesen Antrag Drucksache Nr. 3133 anzunehmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Wer wird den Antrag betreffend gewerbliche Tätigkeit der Versorgungsbetriebe begründen?

(Zuruf von der CDU: Abg. Stücklen!)

— Herr Abgeordneter Stücklen, sind Sie etwa auch zuständig für die gewerbliche Tätigkeit der Versorgungsbetriebe?

(Abg. Stücklen: Ja, bin ich! Es sollte aber erst über diesen Antrag diskutiert werden!)

— Nein, Herr Abgeordneter, das entspricht nicht der Meinung des Ältestenrats, sondern wir wollten erst sämtliche Begründungen hören und dann über sie gemeinsam debattieren. Wenn Sie so liebenswürdig sind, bitte ich Sie um die Begründung.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Materie, die in dem Antrag der Fraktion der CDU/ CSU, Drucksache Nr. 3134, behandelt wird, dürfte einem großen Teil dieses Hauses nicht genügend bekannt sein. Daher erlaube ich mir, etwas näher darauf einzugehen.

    (Vizepräsident Dr. Schmid übernimmt den Vorsitz.)

    Die Aufgaben der Energiebetriebe sind die Erzeugung und Verteilung von Strom und Gas sowie die Unterhaltung des notwendigen Verteilernetzes einschließlich Transformatorenanstalt usw. Zur Durchführung dieser Aufgaben ist den Versorgungsbetrieben auf Grund ihrer Eigenart eine Monopolstellung eingeräumt worden. Das geht auch daraus hervor, daß die Verteilungsbezirke gesetzlich geregelt werden und auch die Preisgestaltung gesetzlichen Bestimmungen unterliegt. Es ist eine Selbstverständlichkeit, daß die Versorgungsbetriebe den Absatz ihrer Energien zu steigern versuchen. Daraus kann man aber keinesfalls die Berechtigung ableiten, daß diese Betriebe auch eigene Verkaufs- und Installationsabteilungen unterhalten müssen.
    Über die Methoden, die dabei angewandt werden, könnte man eine Fülle von Unterlagen vorlegen, die beweisen, daß die Versorgungsbetriebe ihre Monopolstellung in einer Art und Weise ausnützen, die unerträglich ist. Nicht nur, daß die Verkaufs- und Installationsabteilungen dem eigentlichen Betriebszweck der Energieversorgungsbetriebe widersprechen, es liegt auch ein klarer Verstoß gegen die Firmierung dieser Unternehmen nach den handelsrechtlichen Grundsätzen vor. Sie verstoßen gegen die Firmenwahrheit und gegen die Firmenklarheit.
    Als besonders untragbar muß empfunden werden, daß diese Versorgungsbetriebe zugleich Aufsichtsbehörden für die Installateure sind. Jede neu zu errichtende Anlage ist vom Installateur dem Energieunternehmen mit einem Formblatt anzumelden, worauf ein Angehöriger dieses Unternehmens die Anlage nach Fertigstellung überprüft und abnimmt. Besonders bedauerlich ist dabei noch, daß eine ganze Reihe von sogenannten Abnahmebeamten verwendet werden, die weder eine Gesellen-, noch eine Meister-, noch eine Ingenieurprüfung haben, die vielleicht seit Jahren in diesem Betriebe angelernt wurden und nun dem geprüften und gelernten Handwerksmeister die Anlage abnehmen oder auch ablehnen können. Da dieses Unternehmen nun gleichzeitig auf wirtschaftlichem Sektor als Konkurrenz und eigener Installateur auftritt und seine Anlagen selbst abnimmt, besteht also das Kuriosum, daß die Versorgungsbetriebe Richter in eigener Sache sind.
    Da bei der heutigen schwierigen Lage auf dem Gebiete der Energieversorgung der beantragte Anschluß zum Teil nicht durchgeführt werden kann, ist es häufig dem Ermessen der Versorgungsbetriebe überlassen, welche Anschlüsse durchzuführen sind. Daß dabei die vom eigenen Versorgungsbetrieb installierten Neueinrichtungen und die von den Versorgungsbetrieben gelieferten elektrischen Maschinen und Geräte bevorzugt werden, liegt auf der Hand. Ich habe eine ganze Reihe von Beweisen für Fälle, in denen der Anschluß nur deshalb nicht durchgeführt oder verzögert wurde, weil der Konsument es vorgezogen hat, sich vom Installateur oder vom Handel bedienen zu lassen.
    Durch die vorhandene Organisation der Zählerableser und Gebührenerheber, die weitgehend auch zur Werbung für den eigenen Verkauf von elektrischen Geräten und Maschinen ausgenutzt wird, sind die Versorgungsbetriebe den Installateuren und Einzelhändlern gegenüber in der Werbung weit voraus. Daß die dazu benutzten Kräfte in der Kalkulation zu Lasten des Strompreises gehen, ist Tatsache. Es liegt also so, daß der Installateur, der ja auch Kunde und Konsument der Versorgungsbetriebe ist, über den Strompreis seine eigene Konkurrenz mit finanziert. Gleichwohl ist bekannt, daß auch Installationsarbeiten so verrechnet wurden, daß ein Teil der Arbeitsstunden auf den Versorgungsbetrieb umgelegt wurde, so daß es nicht notwendig war, die gesamte Arbeitszeit dem Konsumenten aufzurechnen, wodurch natürlich für die Versorgungsbetriebe eine erhebliche Verbesserung im Wettbewerb eingetreten ist.
    Es ließe sich noch eine ganze Reihe von Mißständen aufzählen, so z. B. auch noch die Behandlung der Energiebetriebe bei der Investitionshilfe. Die Energiewirtschaft soll aus dem Aufkommen


    (Stücklen)

    aus der Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft bedacht werden. Das Handwerk und der Handel sind an der Aufbringung beteiligt. Unter der Voraussetzung der weiteren Handels- und Installationstätigkeit der Versorgungsbetriebe verlangt man also von diesen Wirtschaftsgruppen, daß sie ihre eigenen Wettbewerber finanzieren und in ihrer Konkurrenzfähigkeit stärken.

    (Sehr richtig! bei der CSU.)

    Es muß daher erwartet werden, daß die Versorgungsbetriebe vor Gewährung der Mittel die Auflage erhalten, ihre Verkaufs- und Installationstätigkeit einzustellen. Eine gütliche Regelung mit den Versorgungsbetrieben ist dem Handwerk und dem Handel in den letzten Jahren nicht gelungen, obwohl die Vereinigung deutscher Elektrizitätswerke das Handwerk und den Handel in dieser Forderung weitgehend unterstützt. Die Versorgungsbetriebe haben sich bis heute in vielen Fällen nicht an die Empfehlung dieser Vereinigung gehalten. Um ein weiteres Eindringen der Versorgungsbetriebe in den Handwerks- und Handelsbereich zu verhindern, muß auf jeden Fall durch Gesetz oder Verwaltungsakt eine für das Handwerk und den Handel voll befriedigende Regelung getroffen werden, wie es u. a. auch in Frankreich geschehen ist, wo den Versorgungsbetrieben Verkauf und Installation untersagt wurden.
    Ich bitte daher, den Antrag der CDU/CSU, Drucksache Nr. 3134, über den wirtschaftspolitischen Ausschuß an den Unterausschuß für Energiewirtschaft zu überweisen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)