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ID0120104000

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    Deutscher Bundestag — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1952 8637 201. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. März 1952. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 8638B, 8665B Eintritt des Abg. Dr. Fricke in den Bundestag 8638C Eintritt des Abg. Dr. Leuze in den Bundestag 8638C Eintritt der Abg. Frau Bieganowski in den Bundestag 8638C Mitteilung über Wegfall der Gruppe BHEDG und Aufnahme des Abg. Dr. Ott als Gast in die Fraktion der DP 8638C Übertritt des Abg. Frommhold als Gast zur Fraktion der DP 8638C Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Tabaksteuer (Nr. 2828 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Neuregelung der Tabaksteuer (Nrn. 3171, 3242 der Drucksachen) . . . 8638D Dr. Wellhausen (FDP), Anfragender 8638D, 8647D Scharnberg (CDU), Antragsteller . 8640B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 8641D Even (CDU) 8644A Peters (SPD) 8645C Renner (KPD) 8647A Ribbeheger (FU) 8647C Ausschußüberweisung 8648A Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (Nr. 3172 [neu] der Drucksachen) 8648B Ausschußüberweisung 8648B Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU (BP - Z) eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung und Erleichterung der Aufgaben der Kommission der Vereinten Nationen in Deutschland (Nr. 3223 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 474) 8648C Renner (KPD) 8648C Wehner (SPD) 8649A Dr. Bucerius (CDU) 8649D Goetzendorff (Fraktionslos), Erklärung zur Abstimmung 8668 Beschlußfassung 8650A, B Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Regiebetriebe der öffentlichen Hand (Nr. 3133 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 469) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. gewerbliche Tätigkeit der Versorgungsbetriebe (Nr. 3134 der Drucksachen), der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Belegschafts- und Behördenhandel (Nr. 3136 der Drucksachen) sowie der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Gesetzgebungshoheit der Bundesrepublik (Nr. 3204 der Drucksachen; Umdruck Nr. 469) 8650B Stücklen (CSU), Antragsteller 8650C, 8651B, 8662C Huth (CDU), Antragsteller 8652B Dr. Laforet (CSU), Antragsteller . 8654A Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft . 8654B Stegner (FDP) 8656A Dr.-Ing. Decker (FU) 8658A Lange (SPD) 8658B, 8663A Paul (Düsseldorf) (KPD) 8661B Günther (CDU) 8662D Schmücker (CDU), Antragsteller . 8663B Ausschußüberweisungen . . . . 8663C, 8664C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Zollvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 20. Dezember 1951 (Nr. 3108 der Drucksachen; Umdruck Nr. 451); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr 3191 der Drucksachen) 8663D Dr. Serres (CDU), Berichterstatter 8663D Beschlußfassung 8664C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Umstellung der Portugal gewährten Vertragszollsätze auf den neuen deutschen Wertzolltarif (Nr. 3083 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 3219 der Drucksachen) 8664D Dr. Serres (CDU), Berichterstatter . 8664D Beschlußfassung 8665A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen (Nr. 2917 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 3209 der Drucksachen) 8665B Dr. Weber (Koblenz) (CDU), Berichterstatter 8665B Frau Nadig (SPD) 8667A Beschlußfassung 8666D, 8667B Beratung des Berichts des Wahiprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung des Lehrers Josef Cochsmeyer, Roth, Kreis Prüm, gegen die Gültigkeit der Wahl zum ersten Deutschen Bundestag am 14. August 1949 im Wahlkreis 6 des Landes Rheinland-Pfalz (Nr. 3201 der Drucksachen; Umdruck Nr. 473) . . . 8667B Beschlußfassung 8667C Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung der SPD Wetzlar, vertreten durch den Geschäftsführer Panze, Wetzlar, Bebelplatz, und des Kreiswahlausschusses Wetzlar, vertreten durch den Kreiswahlleiter, Amtmann Paul Vollmer-haus, stellvertretender Wahlleiter des Kreiswahlausschusses Wetzlar, gegen die Gültigkeit der Wahl zum ersten Deutschen Bundestag vom 14. August 1949 im Lande Hessen, Wahlkreis 7 — Ober- wetz — (Nr. 3202 der Drucksachen) . . 8667C Beschlußfassung 8667C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 471) 8667D Beschlußfassung 8667D Nächste Sitzung 8667D Anlage: Erklärung des Abg. Goetzendorff (Fraktionslos) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung und Erleichterung der Aufgaben der Kommission der Vereinten Nationen in Deutschland (Nr. 3223 der Drucksachen) 8668 Die Sitzung wird um 13 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 201. Sitzung Erklärung des Abgeordneten Goetzendorff (Fraktiosnlos) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung und Erleichterung der Aufgaben der Kommission der Vereinten Nationen in Deutschland (Nr. 3223 der Drucksachen) Ich habe mich der Stimme enthalten, weil ich den Art. 2 des Gesetzes infolge ausreichender Vorschriften des Strafgesetzbuches für überflüssig und bedenklich halte. Bonn, den 26. März 1952. Günter Goetzendorff
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    Rede von Erwin Lange


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit diesen vier Anträgen, die heute verhandelt werden, wird an sich der Rest der Tagesordnung vom vergangenen Mittwoch erledigt. Ich glaube, das muß man noch einmal in Erinnerung rufen, um in diesem Zusammenhang gleichzeitig festzustellen, daß auch heute das Haus bei der Behandlung dieser Frage keine sonderlich gute Tendenz zeigt.

    (Zuruf von der SPD: Aber die Tribüne doch!)

    — Bei der Tribüne sieht es heute etwas anders aus, als es am letzten Mittwoch der Fall war.

    (Abg. Stegner: Das gute Aussehen bezieht sich doch aber nur auf die Anwesenheit, Herr Kollege Lange!)

    - Ich nehme an; - kein Widerspruch!

    (Heiterkeit.)

    Nun aber zu diesen Anträgen selbst. In der Begründung und auch in der Diskussion, die bisher stattgefunden hat, ist schon sehr deutlich zum Ausdruck gekommen, wie schwierig an sich die hier zur Debatte gestellte Materie ist. Man kann nämlich nicht einfach mit irgendwelchen lapidaren
    Feststellungen, die auf Beobachtungen gegründet sein mögen, das eine oder andere in den Orkus verdammen wollen. Man könnte genau so viele positive Beispiele anführen, wie hier negative Beispiele gebracht worden sind. Ich bin durchaus der Auffassung - ich wende mich jetzt dem Antrag auf Drucksache Nr. 3133 zu —, daß wir hier — und das entspricht im wesentlichen auch den Darlegungen des Staatssekretärs Dr. Westrick — sehr wohl unterscheiden müssen zwischen den Regiebetrieben schlechthin und den Versorgungsbetrieben, die auf der Drucksache Nr. 3134 angesprochen sind, im besonderen. Richtig scheint mir auch zu sein, daß man hier nicht nur die Regiebetriebe der öffentlichen Hand — denn es ist ja in diesem Zusammenhang auch der § 39 des Initiativgesetzentwurfs zur Handwerksordnung angeführt worden — anzieht, sondern daß man, da man ja dabei sowohl an handwerkliche Hauptbetriebe als auch an Nebenbetriebe, gegebenenfalls auch an Hilfsbetriebe gedacht hat, auch die übrigen Unternehmungen in Handel, Industrie und auch Landwirtschaft sehen soll. Wenn also hier irgendwelche Anstände zu machen sind, müssen die Dinge, glaube ich, nachher in den Ausschüssen auf ihren gesamten volkswirtschaftlichen Gehalt hin geprüft werden.
    Richtig scheint mir auch, daß hier — obwohl, Herr Kollege Decker, der Bundestag nur für die vom Bund aus betriebenen Unternehmungen zuständig ist — doch das Problem einmal insgesamt angeschnitten wird,

    (Abg. Dr.-Ing. Decker: Wollen wir auch!)

    damit überhaupt einmal eine Diskussion darüber in Gang kommt und Unklarheiten, die heute vielfach in dieser Richtung noch bestehen, ausgeräumt werden. Es kann natürlich nicht so verstanden werden, wie es der Herr Kollege Stücklen hier mit dem Beispiel der beiden Buchbinder im Bundestag dargetan hat. Man könnte diese Beispiele auch erweitern. Es gibt gewisse Tätigkeiten, die aus Zeitgründen notwendig sind und die gewisse Unternehmungen oder Einrichtungen zwangsläufig vollziehen müssen.
    Darin aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liegt nach meinem Dafürhalten nicht das Entscheidende, das auch Sie beanstanden wollen. Wenn vorhin der Ausdruck „Krämerseele" gefallen ist, — Kollege Stücklen, nehmen Sie den nicht so tragisch!

    (Abg. Stücklen: Es geht um das Prinzip!)

    — Natürlich! — In einem Punkte stimme ich aber Herrn Kollegen Stücklen in seiner Begründung durchaus zu: hier werden Dinge aus der Justizverwaltung angefaßt, die allerdings auch wiederum nicht der Bund zu vertreten hat, sondern die an sich die Länder angehen, nämlich eine unberechtigte Bevorzugung von Unternehmen dadurch, daß billige Arbeitskräfte in Gestalt der Strafgefangenen zur Verfügung gestellt werden, im übrigen aber ein voller Gewinn bleibt.
    Soweit es sich also um das Problem der Regiebetriebe handelt, sollten wir Betriebe wie Bundesbahn und Bundespost, aber auch die in den Gemeinden vorhandenen Verkehrsunternehmungen mit ihren notwendigen Neben- bzw. Hilfsbetrieben aus dieser Betrachtung ausscheiden. In eine entsprechende Regelung einbeziehen sollten wir dagegen diese Art Betriebe dann — Neben- und Hilfsbetriebe scheiden aus —, wenn sie Leistungen für Dritte vollbringen und damit echte gewerbliche Tätigkeit ausüben, also im echten Sinne des Wortes Erwerbsunternehmen sind. Auch wir Sozialdemo-


    (Lange)

    kraten haben — das möchte ich eindeutig zum Ausdruck bringen — kein Interesse daran, Erwerbsunternehmungen der öffentlichen Hand irgendwelche Sonderrechte gegenüber den Erwerbsunternehmungen der privaten Wirtschaft einzuräumen; vielmehr wollen auch wir diese Unternehmungen auf die gleiche Stufe stellen, d. h. sie den gleichen Wettbewerbsbedingungen unterwerfen.
    In diesem Zusammenhang kommt es mir auch darauf an, noch einmal sehr nachdrücklich herauszustellen, Herr Kollege Stegner, daß nicht nur Mißgriffe seitens der öffentlichen Hand vorkommen, wie Sie es mit dem Beispiel Wuppertal dargestellt haben, sondern daß — man kann vielleicht sagen: auf Grund der größeren Zahl solcher Unternehmungen und Unternehmen — die Gefahr von Mißgriffen in der privaten Wirtschaft sogar größer ist und daß die tatsächliche Zahl derartiger Mißgriffe mindestens ebenso bedenklich ist. Ich glaube also, wir sollten diesen Fragenkomplex, wenn wir ihn in den Ausschüssen behandeln, nach allen Seiten hin erörtern, um die notwendige echte volkswirtschaftliche Grundlage herzustellen.
    Nun zu der Frage der gewerblichen Tätigkeit der Versorgungsbetriebe. Man muß sich einmal — und hier handelt es sich im wesentlichen um die Elektrizitäts- und Gaswerke — darüber klarwerden, daß die Elektro- und Gasgemeinschaften, die der Herr Staatssekretär schon zitiert hat, dazu beitragen, dem Handwerk einen entscheidenden Anteil an dem dadurch entstehenden Umsatz zu sichern. Sie sollten es sich deshalb reiflich überlegen, Herr Stücklen, ob Sie dem Handwerk diese verhältnismäßig risikolose Einnahmequelle — denn das Risiko der Lagerhaltung usw. geht zu Lasten der Versorgungsbetriebe — wirklich in der Weise abschneiden wollen, wie Sie es hier dargelegt haben.

    (Zuruf des Abg. Stücklen.)

    — Vielleicht ist es möglich, diese Dinge im Ausschuß eindeutig zu klären. Ich kann jedenfalls nicht umhin, auf die Tatsache aufmerksam zu machen, daß das Handwerk bei uns an diesen Dingen in entscheidendem Umfange partizipiert, zumindest bei uns in Nordrhein-Westfalen. Es liegt also gar keine Veranlassung vor, nach dieser Richtung besonders kritisch zu sein.
    Etwas anderes ist es natürlich mit dem, was als, sagen wir, Installation von der Hauswand an anzusprechen ist, denn im allgemeinen wird ja die Installation durch die E-Werke oder Gaswerke bis zum Hausanschluß durchgeführt, und nur das, was von da an kommt, ist in jedem Falle strittig. Bei der besonderen Aufgabe und Stellung der Versorgungsbetriebe ist es unumgänglich notwendig, auch das, was im Haus selbst an Installation zu machen ist, einer besonderen Aufsicht und einer besonderen Kontrolle zu unterwerfen. Dagegen bestehen, glaube ich, keinerlei Einwendungen Ihrerseits, wie ich aus Ihrem Kopfnicken bzw. Kopfschütteln schließen darf. Entscheidend ist auch hier, daß im Rahmen dieser Elektro- oder Gasgemeinschaften die Elektro-Installateure, die vom E-Werk konzessioniert sind, mit der Durchführung dieser Installationen beauftragt werden. Soweit es sich um mir bekannte Versorgungsunternehmungen handelt, trifft hinsichtlich der Abnahmebeamten, der Abnehmer, muß ich wohl sagen, das nicht zu, was Sie eben dargetan haben, Herr Kollege Stücklen, nämlich daß es sich nur um auf die Bedürfnisse dieses Betriebes „dressierte" Abnehmer handle, die im
    übrigen keine grundlegende Berufsausbildung und auch keine grundlegende Berufserfahrung hätten. Eine solche Ausbildung und Erfahrung setzen Sie j a voraus, denn in ihrem Nichtvorhandensein sehen Sie doch eine entscheidende Benachteiligung des selbständigen Eletromeisters, der seinen regulären Berufsausbildungsgang hinter sich hat und von einem so unzulänglich geschulten Mann dann kontrolliert wird. Ich glaube, diese Dinge muß man einmal im einzelnen prüfen, um festzustellen, wo solche Mißstände tatsächlich aufgetreten sind. Es hängt weitgehend davon ab, wie sich die E-Werke und die Gaswerke selbst ihrer Aufgaben entledigen.
    In diesem Zusammenhang — Herr Kollege Stegner ist im Augenblick nicht da — —

    (Abg. Stegner: Doch!)

    — Entschuldigung, Sie haben sich nach vorne gesetzt.

    (Zuruf von der Mitte: Den können Sie doch gar nicht übersehen! — Heiterkeit.)

    — Er ist an und für sich nicht zu übersehen; aber ich habe ihn woanders gesucht.

    (Abg. Stegner: Trotzdem passiert's, Herr Lange!)

    Mir liegt hier ein Ausschnitt aus der Zeitschrift „Das Rathaus" vor — Ihnen nicht ganz unbekannt, Herr Kollege Stegner, denn es ist wohl die Zeitschrift für die FDP-Kommunalvertreter;

    (Abg. Stegner: In Nordrhein-Westfalen! — Lachen links)

    — es spielt keine Rolle; Sie sollen jetzt nicht auf das Land abstellen, wir wollen uns- hier über die Dinge insgesamt unterhalten —, worin mit aller Entschiedenheit darauf hingewiesen wird, daß in den kommunalen Parlamenten doch weitgehend auch die Vertreter des Handwerks und des Handels sitzen und daß schon durch diese dort vorhandenen Vertreter der, wenn wir so wollen, Interessengruppen die Möglichkeit gegeben ist, einen Mißbrauch in der hier befürchteten Richtung, wie sie die Antragsteller dargelegt haben, zu verhindern. Das, was hier von Ihren Freunden, Herr Kollege Stegner, gesagt wird, können wir voll und ganz unterschreiben.

    (Abg. Stegner: Die Möglichkeit, Herr Lange!)

    Es liegt an der Wachsamkeit. der Kommunalvertreter, in diesem Zusammenhang solche Dinge unmöglich zu machen.

    (Abg. Stegner: Nein, Herr Lange. Die Möglichkeit bestreite ich gar nicht; aber das reicht nicht aus! Ich gehe vollkommen mit dem Artikel und mit Ihnen einig; aber es reicht nicht aus!)

    — Ja, schön, über das andere mag man sich unterhalten. Aber es hängt dann auch wieder von der, sagen wir mal, Wachsamkeit dieser Leute ab, wieweit sie ihren Aufgaben gewachsen sind.

    (Abg. Stegner: Sie sind doch sicher genau so lange Kommunalvertreter gewesen wie ich!)

    — Die Sache ist wohl klar, Herr Kollege Stegner. Aber dann kommt es darauf an, daß man die Leute auf die Notwendigkeiten entsprechend hinweist.
    Wir halten es, im Gegensatz zu einem Antrag Ihrer Fraktion — der jetzt allerdings noch nicht vorliegt, der uns aber schon bekanntgeworden ist —, in dem Sie davon sprechen, daß Sie wegen der gewerblichen Tätigkeit der Versorgungs-


    (Lange)

    betriebe eine Regelung im Energiewirtschaftsgesetz wünschen, nicht für angebracht, eine solche Regelung im Energiewirtschaftsgesetz vorzunehmen. Ich glaube, man sollte sich ernsthaft darüber unterhalten, ob man diese Regelung nicht an dem von der Regierung vorgeschlagenen Ort, d. h. im Kartellgesetz vornimmt.
    Nun zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU, Drucksache Nr. 3136, betreffend Belegschafts- und Behördenhandel. Wir wollen doch einmal, ohne irgendwie polemisch zu werden, ganz eindeutig feststellen, daß dieser Belegschafts- und Behördenhandel in der Notzeit entstanden ist, in der nicht immer festgestellt werden konnte, daß die — nach den Darlegungen der Antragsteller sowohl als auch nach den Darlegungen des Sprechers der FDP — normalerweise für die Wahrnehmung dieser volkswirtschaftlichen Aufgaben vorhandenen Kräfte diese ihre Aufgabe eindeutig erfüllten.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Das festzustellen verlangt, glaube ich, die Aufrichtigkeit gegenüber der gesamten bisherigen Entwicklung. Es hat auch von uns, vom Parlament aus gesehen, gar keinen Zweck, uns vor diesen Tatsachen zu verstecken, sie nicht mehr wahrhaben zu wollen. Wir wissen doch, welche Schwierigkeiten es damals gemacht hat, bestimmte Arbeiten ausgeführt zu bekommen. Das soll hier nur festgestellt werden. Die Reaktion darauf war doch dann die, daß man sich weitgehend selbst geholfen hat. Das lag dann wohl auch auf der Ebene der gewerblichen Tätigkeit nicht nur der Versorgungsbetriebe, sondern auch der gewerblichen Tätigkeit gewisser Unternehmungen. Ich möchte diese Dinge hier mit aller Deutlichkeit noch einmal feststellen, damit auch in der Öffentlichkeit nicht eine Verschiebung der Verantwortlichkeit möglich ist. Denn wenn Auswüchse und Unzuträglichkeiten beseitigt werden sollen — und wir sind ja im Grunde genommen alle miteinander daran interessiert —, dann müssen wir auch den Ausgangspunkt sehen und von diesem Ausgangspunkt her die Dinge auch verstehen können. Die Schwierigkeit dieses Problems ist durch den Herrn Staatssekretär aufgezeigt worden. Die Frage ist doch hier: Was soll mit dem Kantinenhandel, mit der Marketenderei und ähnlichem geschehen? Was soll mit dem ambulanten Gewerbe geschehen? Auch der Versandhandel ist durch den Herrn Staatssekretär hier noch hereingebracht worden. Das sind alles Dinge, die man in der von Ihnen gedachten Form wohl nicht treffen kann, wahrscheinlich, wenn ich es unterstellen darf, auch nicht treffen will. Denn dann könnte ich feststellen, daß wir uns in diesem Fragenkomplex wenigstens schon einmal einig sind.
    Eine andere Sache ist die, wofür man hier als charakteristisches Beispiel den „Käseverkauf durch den Beamten der Staatsanwaltschaft" angeführt hat; ich meine das jetzt nur in Anführungsstrichen, es sind hier noch andere Beispiele gebracht worden. Das sind Dinge, die absolut unzuträglich sind, die auch wir nicht wollen und nicht decken, die auch niemand von den Spitzenorganisationen, weder denen des Einzelhandels noch denen der Gewerkschaften, will. Man muß sich aber auch bei dieser Frage über eines klar sein. Es wird hiermit auch das Problem des Verteilungsapparats und der Organisation des .Verteilungsapparats überhaupt angerührt. Man sollte sich dabei überlegen, ob das, was jetzt hier für den einzelnen, zunächst einmal nur für ihn unmittelbar, an Vorteilen herausspringt — wieweit es ein volkswirtschaftlicher Vorteil ist, muß dann noch der Untersuchung überlassen bleiben —, darauf zurückzuführen ist, daß die Dinge auf dem normalen Wege, d. h. über den zum Teil sehr stark ausgeweiteten Verteilungsapparat durch die verschiedenen Zwischenstufen, zu für ihn nicht erschwinglichen Preisen zu haben sind. Das ist das Problem, das hierin enthalten ist und das man, glaube ich, in diesem Zusammenhang auch sehen muß.
    Im übrigen aber sind wir genau so wie auch Sie der Auffassung, daß die Auswüchse, die sich dann zeigen — daß sich nämlich Arbeiter, Angestellte oder auch Beamte von Behörden als Gewerbetreibende unbefugterweise betätigen und außerdem noch die steuerlichen und gewerberechtlichen Bestimmungen übertreten, sich also dagegen vergehen —, abgestellt werden. Daß diese Dinge beseitigt werden, ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
    Vielleicht ist auch noch eins in die Debatte hineinzuwerfen. Man muß sich darüber klarwerden, wo jetzt die Grenze zu liegen hat beispielsweise zwischen den Genossenschaften und dem möglichen genossenschaftlichen Einkauf in einem Werk. Hier darf unter gar keinen Umständen aus diesem Antrag irgendwie der Wille erwachsen, nun im Verteilungsapparat volkswirtschaftlich nicht Vertretbares unter allen Umständen sicherzustellen und zu konservieren. Ich glaube, dagegen sollten wir alle miteinander nachdrücklich Stellung nehmen.
    Nun zu dem letzten Antrag, der sich auf die Wiederherstellung der absoluten Gesetzgebungsfreiheit auf dem Gebiete des Gewerberechtes bezieht. Dazu sagt unsere Fraktion eindeutig ja. Wir haben gar keine Veranlassung, in irgendeiner Weise die Regelung unserer Wirtschaft und unserer wirtschaftlichen Verhältnisse nach den Bedürfnissen einer — sei es auch welcher immer — Besatzungsmacht zu regeln, sondern wir können unsere Angelegenheiten nur aus eigenen Notwendigkeiten und aus eigenen Bedürfnissen erledigen. Deshalb stimmt meine Fraktion auch diesem Antrag vollinhaltlich zu.
    Gestatten Sie mir nun noch eine abschließende Bemerkung zu dem Gesamtkomplex, der mit der Überschrift „Handwerksdebatte" angesprochen worden ist. Im Grunde genommen — und das richtet sich an die Antragsteller — stellt ja die ganze Serie von Anträgen, die Sie hier vorgelegt haben, die ernsteste Kritik mindestens seitens des Handwerks an der bisherigen Wirtschaftspolitik der Bundesregierung dar, die in dem Zusammenhang überhaupt ausgesprochen werden konnte. All die Maßnahmen, die Sie nicht nur auf den jetzt zur Debatte stehenden Gebieten, sondern auch auf den Gebieten, die am vergangenen Mittwoch erledigt worden sind, fordern, bedeuten in sehr wichtigen Punkten eine entscheidende Schwenkung in der Wirtschaftspolitik der Regierung. Ich weiß nicht, wie weit Sie sich über die Tragweite Ihrer Anträge in diesem Zusammenhang klargeworden sind.

    (Abg. Schmücker: Unsere Konzeption kennen Sie offenbar besser als wir selber! Man sollte auch einmal seine eigene Meinung sagen!)

    — Ich fasse die Dinge so auf, Herr Schmücker, und ich fasse sie als eine solche Kritik auf, weil darin Maßnahmen enthalten sind, die jedenfalls nach der bisherigen Politik der Regierung, die weitgehend


    (Lange)

    eine Begünstigung der Industrie und nicht zuletzt auch des Großhandels bedeutet hat und das Handwerk hinsichtlich der Materialversorgung — wie das hier auch schon von meinen Freunden zum Ausdruck gebracht worden ist — benachteiligt hat, eine wesentliche Schwenkung dieser Politik bedeuten.
    Im übrigen aber noch einmal: Wir sind bereit, in dem von Ihnen dargelegten Sinn — ich verweise allerdings auf die von mir gemachten kritischen Anmerkungen — an diesen heute zur Debatte stehenden Anträgen in den Ausschüssen mitzuarbeiten und sie zu einer solchen Form zu führen, daß wir für die in den Anträgen enthaltenen berechtigten Wünsche des Handwerks eine möglichst breite Basis in diesem Hause finden. Ich glaube, das sollte unser aller Anliegen sein.
    Nun habe ich hinsichtlich der Oberweisung der Anträge an die Ausschüsse noch folgende Bitte. Der Antrag unter Drucksache Nr. 3133 sollte nicht nur an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, sondern außerdem auch den Ausschüssen für innere Verwaltung und Kommunalpolitik überwiesen werden, da ja hier auch die anderen Fragen angesprochen werden.

    (Abg. Stegner: Wozu innere Verwaltung, Herr Lange? Kommunalpolitik, ja!)

    — Ich denke an die Regiebetriebe des Bundes, also von d e r Seite. Ich meine, das ist keine grundsätzliche Frage; aber entscheidend ist für uns die Überweisung an den Ausschuß für Kommunalpolitik.

    (Abg. Stegner: Einverstanden!)

    Dasselbe gilt für den Antrag Drucksache Nr. 3134
    und ebenso für den Antrag Drucksache Nr. 3136,
    so daß also alle diese Anträge in dieser Weise an die Ausschüsse überwiesen werden sollten. Ich bitte Sie, auch dieser Erweiterung hinsichtlich der Ausschußüberweisung nachher Ihre Zustimmung zu erteilen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Paul.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hugo Paul


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Wir haben schon in der vergangenen Woche bei der Beratung der andern vorgelegten Handwerksanträge unsere Meinung zu den verschiedenen Fragen und Wünschen des Handwerks dargelegt. Ich will mich deshalb den jetzt vorliegenden Anträgen zuwenden.
    Zweifellos ist in der Frage der Regiebetriebe eine Überprüfung notwendig. Es gibt eine Reihe von Menschen draußen in den Kommunen, die sehr für die Regiebetriebe schwärmen und die davon träumen, daß solche Regiebetriebe preisregulierend wirken könnten. Wir sind nicht dieser Meinung. Wir glauben, daß es eine ganze Reihe von Arbeiten und Aufträgen der öffentlichen Hand gibt, die sehr wohl von Regiebetrieben, aber auch von Handwerksmeistern durchgeführt werden können, und alle Arbeiten der öffentlichen Hand, die nicht unmittelbar schädigend oder hemmend für öffentliche Betriebe wirken, sollten öffentlich ausgeschrieben und an Handwerksbetriebe vergeben werden. Dieser Grundsatz sollte auf jeden Fall in den Kommunen wie auch hier im Bund Geltung erhalten.
    Nun zu der Installations- und Verkaufstätigkeit der Versorgungsbetriebe. Gewiß kann man sich in der Praxis sehr darüber streiten, wo das Bedürfnis
    besteht, Handwerksbetriebe einzuschalten, oder wo die Installationstätigkeit durch öffentliche Betriebe selbst durchgeführt werden sollte. Ich denke aber, wenn die Handwerker in den Kommunen, auch soweit Landes- oder Bundesarbeiten in Frage kommen, sich frühzeitig einschalten, wäre absolut eine Übereinstimmung zu erzielen, inwieweit nun die Arbeiten getrennt und gemeinsam durchgeführt werden können.
    Noch einige Worte zu dem Belegschafts- und Behördenhandel. Ich wundere mich, daß man gerade von der CDU/CSU und FDP heute so Sturm dagegen läuft, und ich glaube, daß auch die Begründung etwas schief liegt. Ich möchte doch darauf hinweisen, daß der Behörden- und Belegschaftshandel deshalb so hochgekommen ist, weil eine Reihe von Groß- und auch Mittelunternehmern in der Notzeit einen regelrechten Handel, d. h. eine regelrechte Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs selbst sabotiert und selbst in starkem Maße Kompensationsgeschäfte durchgeführt hat. Ich mache daraus den Unternehmern keinen generellen Vorwurf, weil eine Reihe ihrer betrieblichen Arbeiten ohne solche Kompensationsgeschäfte einfach nicht weitergegangen wäre. Aber man kann auch nicht andererseits nun den Angestellten, Arbeitern oder Betriebsräten daraus einen Vorwurf machen. Grundsatz sollte sein — und das ist unsere Meinung —, daß sich Arbeitervertreter, Gewerkschaftsfunktionäre und Betriebsräte nicht irgendwie als Kaufleute oder als Händler in den Betrieben betätigen sollten. Grundsätzlich sollten alle Geschäfte eben durch die Mittelständler bzw. durch die Geschäftsleute getätigt werden. Die Arbeitervertreter haben andere Aufgaben, als für billigere Kartoffeln oder verbilligte Schuhe oder blaue Arbeitsanzüge zu sorgen. Aber hier muß man selbstverständlich in jedem einzelnen Falle die Dinge noch überprüfen.
    Damit erhebt sich nämlich zugleich auch die Frage, was z. B. mit den Werkskonsumvereinen geschieht. Ich möchte daran erinnern, daß die frühere Firma Krupp in großem Maße solche Konsumvereine unterhielt. die früher mit dem Werk unmittelbar gekoppelt waren. Alles das sind Fragen, die jedenfalls einer ernsten Prüfung bedürfen. Wir sind der Meinung. daß grundsätzlich kein Rehörden und kein Belegschaftshandel durchgeführt werden soll.
    Allerdings möchte ich den Vertretern der CDU/ CSU folgendes sagen: Es ist reichlich übertrieben, wenn man hier die Dinge so darlegt, als wären dadurch 25 000 ältere Angestellte nun arbeitslos. Das ist doch reichlich übertrieben. Damit werden doch wirklich die Dinge auf den Kopf gestellt. Die 25 000 Angestellten sind aus ganz anderen Gründen arbeitslos, nämlich deswegen, weil die Kaufkraft der breiten Massen tatsächlich zurückgegangen ist und da auch eine Reihe von Mittel- und Großbetrieben sich weigert, ältere Angestellte weiter zu beschäftigen, weil sie vom Standpunkt der sogenannten Rentabilität dieser Betriebe angeblich nicht ganz einsatzfähig seien. Also man soll doch nach Möglichkeit mit solchen Zahlen bei der Begründung der Notwendigkeit der Aufhebung des Belegschafts- und Behördenhandels nicht operieren.
    Nun zur Frage der Gewerbefreiheit und des Gewerberechts. Neu war, daß heute der Herr Staatssekretär sagte, in den Nebenverträgen zum Generalvertrag solle nur festgelegt werden, daß die Lizenzen und die Rechte, die man in der amerikanischen und in der französischen Zone an be-


    (Paul [Düsseldorf])

    stimmte Handwerker oder Firmen schon gegeben hat, nicht wieder aufgehoben werden sollen. Mir war bisher diese Lesart nicht bekannt. In allen Zeitungen liest man es anders, und wir begegnen den Erklärungen des Herrn Staatssekretärs gerade in der Frage des Gewerberechts mit einer großen, großen Skepsis. Wir sind der Meinung, daß im Zuge der Zurückgabe der vollen nationalen Souveränität uns auch diese Rechte zurückgegeben werden müssen. Wir können keiner Besatzungsmacht zubilligen, im Zuge der militärischen Aufrüstung und Kriegsmaßnahmen nun zu versuchen, für Finanzkreise in Amerika besondere Zugeständnisse, gelinde gesagt, hier herauszupressen.
    Zu all den Fragen, die angestanden haben, noch eine grundsätzliche Bemerkung. Ich habe mich sehr gewundert, wie die Serie der Anträge hier von der CDU/CSU vorgelegt wurde. Es wäre doch viel einfacher gewesen! Die CDU/CSU sitzt seit einigen Jahren in der Bundesregierung. Der Bundeskanzler wird von dieser Koalition gestellt,

    (Zuruf von der CDU: Gott sei Dank!)

    die Bundesminister werden von dieser Koalition gestellt. Weshalb hat man sich denn nicht schon vor zwei Jahren an diese Regierung gewandt und in direkten Verhandlungen mit der Regierung die notwendigen Maßnahmen für die Rettung des Handwerks eingeleitet? Ich sage Ihnen ganz offen, ein Teil dieser Anträge ist von ganz anderen Grundsätzen bedingt, ist bedingt von einer gewissen Wahlpropaganda.

    (Zuruf von der CDU: Aha!)

    Das muß man hier einmal ganz deutlich sagen. Die Lage des Handwerks kann durch solche Anträge und durch kleine Teilzugeständnisse gar nicht behoben werden. Sie haben z. B. in der vergangenen Woche, als wir höhere Mittel für die Handwerksförderung forderten, gefragt, wo das Geld herkommen solle. Bei dem Investitionshilfegesetz waren Sie gar nicht so bescheiden, und auch in Ihrer Bereitwilligkeit für die Wiederaufrüstung sind Sie gar nicht so bescheiden,

    (Zurufe von der CDU)

    aber wenn es um die Handwerksförderung geht, dann sind Sie reichlich, reichlich zurückhaltend: Sie haben nur fünf Millionen beantragt.