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ID0120100700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1952 8637 201. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. März 1952. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 8638B, 8665B Eintritt des Abg. Dr. Fricke in den Bundestag 8638C Eintritt des Abg. Dr. Leuze in den Bundestag 8638C Eintritt der Abg. Frau Bieganowski in den Bundestag 8638C Mitteilung über Wegfall der Gruppe BHEDG und Aufnahme des Abg. Dr. Ott als Gast in die Fraktion der DP 8638C Übertritt des Abg. Frommhold als Gast zur Fraktion der DP 8638C Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Tabaksteuer (Nr. 2828 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Neuregelung der Tabaksteuer (Nrn. 3171, 3242 der Drucksachen) . . . 8638D Dr. Wellhausen (FDP), Anfragender 8638D, 8647D Scharnberg (CDU), Antragsteller . 8640B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 8641D Even (CDU) 8644A Peters (SPD) 8645C Renner (KPD) 8647A Ribbeheger (FU) 8647C Ausschußüberweisung 8648A Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (Nr. 3172 [neu] der Drucksachen) 8648B Ausschußüberweisung 8648B Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU (BP - Z) eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung und Erleichterung der Aufgaben der Kommission der Vereinten Nationen in Deutschland (Nr. 3223 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 474) 8648C Renner (KPD) 8648C Wehner (SPD) 8649A Dr. Bucerius (CDU) 8649D Goetzendorff (Fraktionslos), Erklärung zur Abstimmung 8668 Beschlußfassung 8650A, B Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Regiebetriebe der öffentlichen Hand (Nr. 3133 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 469) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. gewerbliche Tätigkeit der Versorgungsbetriebe (Nr. 3134 der Drucksachen), der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Belegschafts- und Behördenhandel (Nr. 3136 der Drucksachen) sowie der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Gesetzgebungshoheit der Bundesrepublik (Nr. 3204 der Drucksachen; Umdruck Nr. 469) 8650B Stücklen (CSU), Antragsteller 8650C, 8651B, 8662C Huth (CDU), Antragsteller 8652B Dr. Laforet (CSU), Antragsteller . 8654A Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft . 8654B Stegner (FDP) 8656A Dr.-Ing. Decker (FU) 8658A Lange (SPD) 8658B, 8663A Paul (Düsseldorf) (KPD) 8661B Günther (CDU) 8662D Schmücker (CDU), Antragsteller . 8663B Ausschußüberweisungen . . . . 8663C, 8664C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Zollvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 20. Dezember 1951 (Nr. 3108 der Drucksachen; Umdruck Nr. 451); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr 3191 der Drucksachen) 8663D Dr. Serres (CDU), Berichterstatter 8663D Beschlußfassung 8664C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Umstellung der Portugal gewährten Vertragszollsätze auf den neuen deutschen Wertzolltarif (Nr. 3083 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 3219 der Drucksachen) 8664D Dr. Serres (CDU), Berichterstatter . 8664D Beschlußfassung 8665A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen (Nr. 2917 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 3209 der Drucksachen) 8665B Dr. Weber (Koblenz) (CDU), Berichterstatter 8665B Frau Nadig (SPD) 8667A Beschlußfassung 8666D, 8667B Beratung des Berichts des Wahiprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung des Lehrers Josef Cochsmeyer, Roth, Kreis Prüm, gegen die Gültigkeit der Wahl zum ersten Deutschen Bundestag am 14. August 1949 im Wahlkreis 6 des Landes Rheinland-Pfalz (Nr. 3201 der Drucksachen; Umdruck Nr. 473) . . . 8667B Beschlußfassung 8667C Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung der SPD Wetzlar, vertreten durch den Geschäftsführer Panze, Wetzlar, Bebelplatz, und des Kreiswahlausschusses Wetzlar, vertreten durch den Kreiswahlleiter, Amtmann Paul Vollmer-haus, stellvertretender Wahlleiter des Kreiswahlausschusses Wetzlar, gegen die Gültigkeit der Wahl zum ersten Deutschen Bundestag vom 14. August 1949 im Lande Hessen, Wahlkreis 7 — Ober- wetz — (Nr. 3202 der Drucksachen) . . 8667C Beschlußfassung 8667C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 471) 8667D Beschlußfassung 8667D Nächste Sitzung 8667D Anlage: Erklärung des Abg. Goetzendorff (Fraktionslos) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung und Erleichterung der Aufgaben der Kommission der Vereinten Nationen in Deutschland (Nr. 3223 der Drucksachen) 8668 Die Sitzung wird um 13 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 201. Sitzung Erklärung des Abgeordneten Goetzendorff (Fraktiosnlos) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung und Erleichterung der Aufgaben der Kommission der Vereinten Nationen in Deutschland (Nr. 3223 der Drucksachen) Ich habe mich der Stimme enthalten, weil ich den Art. 2 des Gesetzes infolge ausreichender Vorschriften des Strafgesetzbuches für überflüssig und bedenklich halte. Bonn, den 26. März 1952. Günter Goetzendorff
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    Rede von Hugo Scharnberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundestag hat am 20. Juni 1950 einmütig eine Entschließung angenommen, durch die der Herr Bundesminister der Finanzen aufgefordert wurde, ein Gesetz zur Senkung der Tabak-, Kaffee- und Teesteuer einzubringen. Ich darf die den Tabak betreffende Situation, die damals den Bundestag beschäftigte, hier noch einmal kurz umreißen.
    Das Schmuggelunwesen hatte dazu geführt, daß insbesondere Zigaretten über den berufsmäßigen Schwarzhandel und durch Angehörige der Besatzungsmacht in einer Größenordnung von monatlich 500 bis 600 Millionen Stück unverzollt und unversteuert in das Bundesgebiet gebracht wurden. In einzelnen Teilen des Bundesgebiets hatte der Schwarzhandel in Zigaretten einen Umfang angenommen, der dazu führte, daß mehr als die Hälfte der konsumierten Zigaretten unversteuert über den Schwarzhandel in den Verkehr gelangten. Die Debatten, die damals — am 4. Mai und am 2. Juni — hierüber stattfanden, ließen erkennen, daß der Bundestag im Gegensatz zu der damaligen Auffassung des Bundesministers der Finanzen glaubte, daß verwaltungstechnische Maßnahmen allein nicht
    helfen und daß sie nur mit gleichzeitiger Preissenkung wirksam sein könnten.
    Wie war nun die tatsächliche Entwicklung? In der Tat gelang es dem Bundesminister der Finanzen durch schlagartigen Einsatz der Überwachungsorgane, innerhalb der folgenden zwölf Monate den Schwarzhandel in Zigaretten auf etwa die Hälfte des ursprünglichen Standes herabzudrücken. Marktbeobachtungen haben ergeben, daß Mitte 1951 der Handel in unversteuerten Zigaretten auf etwa 250 Millionen Stück abgesunken war. Von diesem Zeitpunkt an setzte aber eine rückläufige Bewegung ein. Ob dies darauf zurückzuführen ist, daß nun einmal, wenn ein so starkes Preisgefälle zwischen Inlands- und Auslandspreis besteht, der Schmuggel nicht durch polizeiliche Maßnahmen beseitigt werden kann, oder ob dies auf den verstärkten Zustrom unversteuerter Zigaretten durch die hier in Deutschland neu stationierten amerikanischen Truppen zurückgeht, lasse ich dahingestellt.
    In den presseamtlichen Mitteilungen des Bundesfinanzministers vom 18. März dieses Jahres wird eine eingehende Untersuchung über den Umfang, die Ursachen und die allein möglichen Abhilfsmaßnahmen, insbesondere hinsichtlich des Zigarettenschmuggels, angestellt. Allein bei der Zigarette wird der durch den Schmuggel eintretende Ausfall an Zöllen und Verbrauchsteuern auf etwa 275 Millionen DM jährlich geschätzt. Das entspricht einem Jahresumsatz von 4,2 Milliarden geschmuggelter Zigaretten im Werte von 350 bis 400 Millionen DM. Aber es handelt sich hier nicht allein um den rein fiskalischen Ausfall an Tabaksteuer. Die aus dem Schwarzhandel erlösten riesenhaften Summen verschlechtern unsere Devisenbilanz. Soweit die Erlöse in Deutschland ausgegeben werden, gehen allerdings Deviseneinnahmen nur in gewissem Umfange verloren, die sonst aus dem Sold und den Gehältern der Angehörigen der Besatzungsmächte verausgabt worden wären und unsere Devisenbilanz verbessert hätten. Sehr große Beträge aus diesem Schwarzmarkt werden aber laufend in hochwertigen Produkten wie optischen Geräten und Instrumenten und ähnlichen Produkten der deutschen Erzeugung angelegt und illegal in das Ausland gebracht. Diese Form des Devisenverlustes ist für %die deutsche Exportwirtschaft doppelt gefährlich, weil dieser illegale Transfer die Preisbasis der deutschen Ausfuhr noch zusätzlich zerrüttet und dadurch legale Kanäle unseres Exports verstopft.
    Über das korrumpierende Wesen dieses Schwarzhandels brauche ich nicht viel zu sagen. In einer Zeit, in der die Bundesrepublik ihr ganzes Augenmerk darauf richten muß, die Steuermoral zu fördern, ist es unmöglich, einen Zustand bestehen zu lassen, der diese Moral auf einem wichtigen Sektor des täglichen Verbrauchs täglich und stündlich untergräbt.

    (Unruhe. — Glocke des Präsidenten.) Dabei ist darauf zu verweisen, daß der Schmuggel in ganz besonderem Maße auch die Jugend gefährdet, weil er sich erfahrungsgemäß vornehmlich Jugendlicher als Helfershelfer bedient.

    Unsere infolge der hohen Steuersätze übersetzten Preise für Tabakerzeugnisse fallen völlig aus dem Rahmen der Preise in anderen Ländern heraus. Dies wird am deutlichsten durch angestellte Berechnungen, wieviel Arbeitsminuten der ungelernte Arbeiter in den einzelnen Ländern aufwenden
    I muß, um sich eine bestimmte Einheit, z. B. 20 Zigaretten, kaufen zu können. Während hierfür
    Deutscher. Bundestag — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1952 8641

    (Scharnberg)

    in den Vereinigten Staaten 10 1/2 Minuten, in der Schweiz 11,4 Minuten, in Frankreich 18 Minuten, in England 25 Minuten und in Italien 44 Minuten erforderlich sind, muß der deutsche Arbeiter 91 Minuten zu diesem Zweck aufwenden. Während der legale Zigarettenverbrauch bei uns infolge dieser Steuerpolitik um 16 % gegenüber dem Friedensverbrauch Westdeutschlands gefallen ist, hat sich der Verbrauch in allen anderen Ländern erheblich gehoben, ja teilweise verdoppelt und mehr. Dies trifft nicht nur für die Vereinigten Staaten und England, sondern auch für Frankreich, Italien, ja sogar für Österreich zu. Im Saargebiet ist der Verbrauch doppelt so hoch wie im Ruhrgebiet. Die Zigarette ist in Deutschland durch den hohen Steuersatz zum Luxusartikel geworden. Eine Überprüfung der Verkaufsstände und Zigarettenhändler in den Verkehrszentren und Arbeitervierteln zeigt, daß die Mehrzahl der Konsumenten ihren Zigaretteneinkauf heute auf Mengen von jeweils 1 bis 2 Stück beschränkt. Es kommt uns nun in erster Linie darauf an, gerade diesen Konsumenten, die durch den übersteigerten Preis davon abgehalten werden, sich in maßvollem Verbrauch die kleinen Freuden ihres täglichen Lebens zu gönnen, eine Erleichterung zu verschaffen.
    Es ist nicht einzusehen, warum wir unseren deutschen Menschen nicht den Vorteil einer besseren Versorgung mit Tabakwaren zukommen lassen sollen; es sei denn, daß hierdurch das Gesamtaufkommen an Steuern beeinträchtigt wird, denn in der heutigen Zeit zu einer Senkung der Tabaksteuern zu raten, wäre wohl nicht vertretbar. Aber gewissenhafte Berechnungen von Sachverständigen, die sich mit unseren Berechnungen und mit denen des Finanzministers decken, haben ergeben, daß ein niedrigerer Zigarettenpreis durch die entstehende und zu erwartende Konsumausweitung mindestens die gleiche Steuereinnahme erbringen wird, die heute bei den übersteigerten Sätzen erzielt wird. Dabei ist noch zu bedenken, daß die augenblicklichen Sätze, wie mein Vorredner schon gesagt hat, ohnehin korrigiert werden müssen, weil es infolge erhöhter Aufwendungen der Tabakwarenindustrie für Löhne, Gehälter, Rohmaterialien und Hilfsstoffe nicht möglich ist, bei den seit der Währungsreform unveränderten Preisen die gleichen Steuerbeträge aufzubringen, wie sie seit der Währungsreform zur Veranlagung kommen. Es ist bekannt, daß die Finanzämter deswegen auch der gesamten Tabakwarenindustrie Steuerstundungen gewähren mußten.
    Es sind Besorgnisse vorgebracht worden, daß eine Verbilligung der Zigaretten eine gewisse Gefahr für den Absatz deutschen Tabaks bedeuten könnte. Diese Befürchtung ist unbegründet. Die Kontrollratsgesetze vom 17. Mai und vom 5. Dezember 1946 hatten — vom fiskalischen Standpunkt aus gesehen, völlig abwegig — das Selbstdrehen von Zigaretten begünstigt. Zweifellos wird sich die erwartete Umsatzsteigerung in Zigaretten zum Teil daraus rekrutieren, daß eine Anzahl Raucher, die sich bisher ihre Zigarette aus feingeschnittenem Rauchtabak selbst gedreht haben, zur Fabrikzigarette zurückkehren. Die überwiegende Mehrzahl dieser Selbstdreher hat dabei aber nicht den sogenannten steuerbegünstigten Feinschnitt verbraucht, der bekanntlich zu 50 % aus deutschem Tabak besteht, sondern vielmehr den echten Feinschnitt, der aus reinem überseeischem bzw. Orienttabak zusammengesetzt ist. So ist für den deutschen Tabakanbau aus dieser Konsumverlagerung keine Gefahr gegeben; im Gegenteil, durch die allgemeine Konsumausweitung wird auch die sogenannte schwarze Zigarette begünstigt, die zum Teil aus deutschem Tabak hergestellt ist.
    Zum Schluß sei noch darauf verwiesen, daß die durch die Verbilligung der Zigaretten erwartete Verbrauchsausweitung künftig pro Jahr eine zusätzliche Abnahme griechischer und türkischer Tabake ermöglichen wird. Es ist bekannt, daß der Tabakabsatz für die Türkei und ganz besonders für Griechenland von so ausschlaggebender handelspolitischer Bedeutung ist, daß wir diese Menge durch entsprechende Exporte nicht nur kompensieren, sondern sogar erheblich überkompensieren können.
    Ein Teil meiner Freunde meint, wie ich auch meinerseits schon ausgedrückt habe, daß die jetzigen Steuersätze eine prohibitive Wirkung haben, und sie halten diese prohibitive Wirkung im Interesse insbesondere der Jugendlichen für erwünscht. Es werden hierüber in der anschließenden Debatte noch nähere Ausführungen gemacht werden. Ich selbst glaube, daß die Gründe, die für eine Herabsetzung der übersteigerten Steuersätze sprechen, so gewichtig sind, daß sie solche Bedenken bei weitem aufwiegen.
    Die Gründe, die für eine Tabaksteuerreform sprechen, sind, zusammengefaßt, folgende. Vom fiskalischen Standpunkt aus ist die Steuersenkung risikolos. Sie ist weiterhin zur Inhibierung des Schmuggels und des Schwarzhandels sowie zur Wiederherstellung der Steuermoral und nicht zuletzt im Interesse der Jugendlichen dringend erwünscht. Sie vermeidet umfangreiche Devisenverluste und Störungen unseres Exports und ist schließlich zur Wiederherstellung der alten fruchtbaren Wirtschaftsbeziehungen mit den Ländern des Südostens, insbesondere mit der Türkei und Griechenland, unerläßlich.
    Wie Pressemeldungen zu entnehmen ist, prüft zur Zeit das Bundesfinanzministerium auch die Zweckmäßigkeit und Möglichkeit einer Herabsetzung der Verbrauchsteuern für Kaffee und Tee. Mit unserer Interpellation vom 24. Februar 1950 haben wir die Herabsetzung der Verbrauchsteuern für diese Artikel aus den gleichen Gründen angestrebt, aus denen wir damals und heute die Herabsetzung der Verbrauchsteuern für Tabakwaren gewünscht haben und wünschen. Dementsprechend begrüßen wir die Absichten des Bundesfinanzministeriums. Auch in diesem Falle sind die Dinge nicht allein unter dem fiskalischen Gesichtspunkt des Steueraufkommens, sondern vielleicht sogar in größerem Ausmaß als beim Tabak unter handelspolitischen Gesichtspunkten, auf die ich hier mit Nachdruck hinweisen möchte, zu sehen.

    (Beifall in der Mitte.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Zur Beantwortung der Großen Anfrage hat das Wort der Herr Bundesminister der Finanzen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe heute die Interpellation Drucksache Nr. 2828 zu beantworten und gleichzeitig zu dem Antrag auf Überprüfung einer Senkung der Tabaksteuer Stellung zu nehmen. Um die Interpellation zu beantworten, müßte ich Ihnen eigentlich Hunderte von Zahlen mitteilen. Um Sie jedoch nicht zu ermüden, habe ich den Herrn Präsidenten gebeten, fünf Nachweisun-
    8642 Deutscher Bundestag - 2U1. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1952

    (Bundesfinanzminister Schäffer)

    gen drucken zu lassen, die Ihnen vorliegen. Ich darf mich bei allem Folgenden auf diese Nachweisungen beziehen.
    Frage 1 der Interpellation wünscht Auskunft über die Entwicklung des Tabaksteueraufkommens. An Tabaksteuer sind aufgekommen im Rechnungsjahr 1949 2190 Millionen DM, im Rechnungsjahr 1950 2100 Millionen DM. Im Haushalt für 1951 ist die Tabaksteuer im Ertrag mit 2200 Millionen DM veranschlagt. In den ersten elf Monaten des laufenden Rechnungsjahres sind 2048 Millionen DM aufgekommen. Es kann also damit gerechnet werden, daß das veranschlagte Jahresaufkommen erreicht werden wird.
    Welches Tabaksteueraufkommen die verschiedenen Tabakwaren, insbesondere Zigaretten, Zigarren und Rauchtabak, erbracht haben, läßt sich nur aus dem Steuerwert der für die verschiedenen Tabakwaren ausgegebenen Steuerzeichen entnehmen. Ich darf dazu auf die Nachweisung Nr. 1 hinweisen. Daraus ersehen Sie, daß in den eisten zehn Monaten des laufenden Rechnungsjahres der Steuerwert der für Zigaretten ausgegebenen Steuerzeichen um rund 212 Millionen DM gleich 15,8 % über dem entsprechenden Steuerwert für das erste Halbjahr des Rechnungsjahres 1950 liegt, im Monatsdurchschnitt also um rund 21 Millionen DM gestiegen ist. Der Steuerwert des Steuerzeichens für die übrigen Tabakerzeugnisse ist dagegen in den ersten zehn Monaten des laufenden Rechnungsjahres gegenüber denen des Rechnungsjahres 1950 gesunken, und zwar bei Zigarren um 5.6 Millionen DM oder 2,9 %, bei Feinschnitt um 29,7 Millionen DM oder 11 %, bei Pfeifentabak um 2,2 Millionen DM oder 5,9 %, zusammen 37,5 Millionen DM.
    Frage 2. Der Verbrauch an Tabakerzeugnissen wird statistisch nirgends erfaßt. Der Verbrauch entspricht aber bei Betrachtung längerer Zeiträume etwa der Menge der versteuerten Zigaretten, Zigarren und Rauchtabake. Darüber gibt Ihnen die Nachweisung 2 den gewünschten Aufschluß. Danach wurden versteuert im Rechnungsjahr 1950 23,6 Milliarden Zigaretten, 3,8 Milliarden Zigarren, 15,7 Millionen kg Feinschnitt und 4,8 Millionen kg Pfeifentabak, in den ersten zehn Monaten des Rechnungsjahres 1951 23,7 Milliarden Zigaretten - das sind 18,6 v. H. mehr als in der entsprechenden Zeit des Vorjahres -, 3,4 Milliarden Zigarren - das sind 3,9 % mehr als in der entsprechenden Zeit des Rechnungsjahres 1950 -, 12,9 Millionen kg Feinschnitt - das sind 2,7 v. H. mehr als in der entsprechenden Zeit des Rechnungsjahres 1950 - und 4,09 Millionen kg Pfeifentabak - das sind 0,3 % mehr als in der entsprechenden Zeit des Vorjahres.
    Bei einer Steuer, die vom Kleinverkaufspreis berechnet wird, soll man neben den Mengen vor allem aber die Kleinverkaufswerte vergleichen. Das ermöglicht Ihnen die Nachweisung 3. Danach betrug der Gesamtkleinverkaufswert, also der Geldaufwand der Raucher, im Rechnungsjahr 1950 3,8 Milliarden DM und in den ersten zehn Monaten des Rechnungsjahres 1951 3,6 Milliarden DM; das sind also 10,9 % mehr als in den ersten zehn Monaten des Rechnungsjahres 1950. Dieser Gesamtmehraufwand beruht auf einer Steigerung des Kleinverkaufswertes für Zigaretten um 376 Millionen DM und für Zigarren um 13 Millionen DM. Dem steht ein Absinken der Kleinverkaufswerte für Feinschnitt und Pfeifentabak gegenüber.
    Frage 3. Ich darf wohl unterstellen, daß mit dem Verbrauch unversteuerter Zigaretten der Verbrauch von geschmuggelten Zigaretten gemeint ist. Ober den Verbrauch an Deputaten und von Probezigaretten liegen keine Unterlagen vor. Den Verbrauch an unversteuerten, also geschmuggelten Zigaretten zu schätzen, ist sehr schwer. Die „Saturday Evening Post" schrieb am 17. Mai 1951, daß 1950 auf dem Schwarzen Markt Deutschlands etwa 6 Milliarden Zigaretten abgesetzt worden seien.

    (Hört! Hört! links.)

    Es kann nicht bezweifelt werden, daß die verstärkte Schmuggelbekämpfung seitdem nicht un-beachtliche Erfolge gezeitigt hat. Ich möchte deshalb die Menge der geschmuggelten Zigaretten nach dem heutigen Stand auf etwa 3 1/2 Milliarden Stück im Jahr oder etwa 300 Millionen Stück im Monat schätzen. Das würde ungefähr einem Steuerausfall von 400 Millionen DM entsprechen. Zu einem ähnlichen Ergebnis kam im zweiten Kalendervierteljahr 1951 auch das Institut für Demoskopie bei seinen Marktuntersuchungen. Es ermittelte, daß sich 12 % der Zigarettenraucher als Konsumenten geschmuggelter ausländischer Zigaretten bekannten. Das bedeutet einen Monatskonsum von 250 Millionen und einen Jahreskonsum von 3 Milliarden Zigaretten.
    Frage 4. Über den Absatz an Zigarren und über das Steueraufkommen aus Zigarren gibt Ihnen die Nachweisung 4 Auskunft. Die Steuersenkung für Zigarren wurde am 20. Februar 1950 durchgeführt. Durch sie wurde erreicht, daß die durchschnittlich im Monat versteuerte Zigarrenmenge von 184 Millionen Stück im Rechnungsjahr 1949 auf 320 Millionen Stück im Rechnungsjahr 1950, d. h. um rund 74 v. H., und auf 340,4 Millionen Stück in den ersten zehn Monaten des Rechnungsjahres 1951, also um rund 84 v. H. gegenüber dem Jahre 1949 anstieg. Umgerechnet auf den Kopf der Bevölkerung bedeutet dies eine Steigerung des Jahreskopfverbrauchs von 47 Stück im Rechnungsjahr 1949 auf 81 Stück im Rechnungsjahr 1950 und auf 85 Stück in den ersten zehn Monaten des Rechnungsjahres 1951.
    Mit dieser Steigerung ging aber eine Verlagerung des Zigarrenverbrauchs auf die niedrigeren Preisklassen einher. Während der durchschnittliche Kleinverkaufspreis im Rechnungsjahr 1949 28,8 Pfennig betrug, sank er im Rechnungsjahr 1950 auf 19,12 Pfennig und in den ersten zehn Monaten des laufenden Rechnungsjahres weiter auf 18,79 Pfennig für eine Zigarre. Die Ausweitung des Umsatzes um 74 oder 84 % ergibt deshalb nur eine Steigerung des gesamten Kleinverkaufswertes der Zigarren, also des Geldaufwandes des Rauchers, um 15 v. H. im Rechnungsjahr 1950 und nach dem Absatz in den ersten zehn Monaten im laufenden Rechnungsjahr um 19 v. H. Die Steuersenkung für Zigarren hatte danach zur Folge, daß das Steueraufkommen aus Zigarren im Durchschnitt von monatlich 26,08 Millionen DM in den von der Steuersenkung noch unbeeinflußten ersten drei Vierteljahren des Rechnungsjahres 1949 auf monatlich 18,7 Millionen DM im Rechnungsjahr 1950 und auf monatlich 18,62 Millionen DM im laufenden Rechnungsjahr sank. Es kann danach nicht bestritten werden, daß die Steuersenkung für Zigarren trotz der Umsatzausweitung zu einer Minderung des Tabaksteueraufkommens aus Zigarren geführt hat. Andererseits muß aber betont werden, daß sich die Steuersenkung günstig auf die Beschäftigungslage ausgewirkt hat und Kurzarbeit


    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    und Arbeitslosigkeit in der Zigarrenindustrie beseitigen half. Dies ist damals der besondere Anlaß für diese Maßnahme gewesen.
    Die Steuersenkung für beimischungspflichtigen Feinschnitt von 53 auf 50 v. H. ist am 8. August 1951 in Kraft getreten. Aus der Statistik für die Monate September bis Januar ergibt sich, daß von dem in diesen Monaten insgesamt versteuerten Feinschnitt von 6,07 Millionen kg 5,3 Millionen kg, gleich 87,4 %, auf die beiden niedrigsten steuerbegünstigten Preisklassen für Feinschnitt mit Beimischung von Inlandtabak entfallen. In den entsprechenden Monaten des Rechnungsjahres 1950 wurden 6,37 Millionen kg Feinschnitt versteuert. Die versteuerte Menge ist in den fünf Monaten also um 4,8 v. H. gesunken. Die Ankündigungen der Industrie, die von einem Rückgang bis zu 33 v. H. gesprochen haben, sind also nicht eingetreten.
    Frage 5. Den Zigaretten-Kopfverbrauch in den Jahren 1938 und 1950 bitte ich aus der Nachweisung 5 zu entnehmen.
    Frage 6. Ich habe im April und Mai vorigen Jahres in einer Anzahl von Herstellungsbetrieben der Tabakindustrie Betriebsprüfungen durchführen lassen, die mich davon überzeugt haben, daß ein Teil der Betriebe nicht mehr mit Gewinn oder nicht mehr mit dem für die Aufrechterhaltung der Erzeugung erforderlichen Gewinn arbeiten. Vermehrte Gesuche um Vollstreckungsaufschub haben diese Tatsache bestätigt. Die gestiegenen Produktionskosten zwingen also zur Berichtigung des Erlöses, der dem Hersteller von dem gebundenen Endpreis seiner Erzeugnisse bleibt. Eine Preiserhöhung scheidet aus. Würden die Preise für Tabakwaren erhöht werden, dann müßte trotz aller Abwehrmaßnahmen mit einem Ansteigen des Schmuggels in wahrscheinlich nicht voraussehbarem Ausmaß gerechnet werden. Bei dieser Sachlage habe ich mich deshalb Ende Oktober dazu entschließen müssen, den Tabakwarenherstellern auf Einzelantrag durch sicherheits- und zinslose Stundung gewisser Teilbeträge der Tabaksteuer zu helfen. Danach können von der in der Zeit vom 31. Oktober 1951 bis zunächst 30. April 1952 fällig werdenden Tabaksteuer gestundet werden: bei Zigarren und Zigaretten 7 v. H., bei Feinschnitt 10 v. H., bei Pfeifentabak 11 v. H., Strangtabak 15 v. H., Kaufeinschnitt 16 v. H., Schnupftabak 30 v. H. und Kautabak 40 v. H.
    Der Absatz an Zigaretten wird vermutlich im laufenden Rechnungsjahr 28,5 Milliarden Stück gegenüber 23,7 Milliarden Stück im vorigen Rechnungsjahr erreichen, d. h. er wird um rund 20 % höher sein als im Rechnungsjahr 1950. Diese Mengen entsprechen einem Jahresverbrauch je Kopf der Bevölkerung von 498 Zigaretten im Rechnungsjahr 1950 und von 591 Zigaretten im Rechnungsjahr 1951.
    Was nun die Frage einer etwaigen Senkung der Tabaksteuer, natürlich verbunden mit einer Senkung des Preises für Tabakerzeugnisse, insbesondere für Zigaretten, betrifft, so brauche ich vor dem Hohen Hause nicht zu betonen, daß eine solche Maßnahme dann nicht möglich ist, wenn sie einen Ausfall an Steuereinnahmen erwarten läßt oder wenn dieser Ausfall im Bereich der Wahrscheinlichkeit liegt. Eine Senkung der Tabaksteuer, verbunden mit der Senkung der Preise, wäre also nur dann möglich, wenn mit größter Wahrscheinlichkeit damit gerechnet werden kann, daß der Ausfall durch erhöhten Konsum ausgeglichen wird.
    Dagegen haben sich nun zahlreiche Verbände im Lande gewandt.

    (Zurufe rechts: Sehr richtig!)

    Sie sprechen die Befürchtung aus, eine solche Politik der Konsumsteigerung, insbesondere bei Zigaretten, könne für unsere Jugend von gesundheitsgefährdender Auswirkung sein.

    (Zustimmung in der Mitte und rechts.)

    Der Finanzminister ist gern bereit, sich mit dem Bundesminister des Innern ins Benehmen zu setzen, um gerade diesen Gesichtspunkt ernsthaft zu prüfen. Der Finanzminister hat aber in erster Linie volkswirtschaftliche und haushaltswirtschaftliche Gesichtspunkte zu wahren.

    (Abg. Albers: Aber auch ethische!)

    — Auch ethische, aber nicht allein.

    (Abg. Albers: Das habe ich nicht gesagt!) Von diesem Gesichtspunkt aus muß er folgendes feststellen.

    Für den Gedanken einer Preissenkung und damit einer Steuersenkung mit dem Ziele, das gleiche Aufkommen zu erhalten, spricht erstens die Tatsache, daß der Bundesfinanzminister schon gezwungen gewesen ist, in den letzten Monaten des vergangenen Kalenderjahres Steuerstundungen auszusprechen, die, auf das ganze nächste Jahr übertragen, natürlich einen beträchtlichen Ausfall an Steuern erbringen müßten. Um diese Stundungen aufzuheben und um wieder den Steuerertrag mit 100 v. H. erheben zu können, wäre unter Umständen eine Überprüfung der Tabaksteuer, Zigarettensteuer usw. notwendig.
    Zweitens: Der Schmuggel an der Grenze und über die Grenze ist durch die scharfen Überwachungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Zolls sicherlich wesentlich zurückgedrängt worden. Diese Maßnahmen müßten aber bei dem versagen, was man Besatzungsschmuggel heißt, also bei dem Absatz der Mengen, die aus überflüssigen Rationen der Besatzungsangehörigen stammen, für deren Verbrauch nicht notwendig sind und ohne Zoll und ohne Steuer in den deutschen freien Verkehr gehen. Der Umfang dieses Besatzungsschmuggels scheint mir sehr hoch zu sein und war im letzten Jahr zweifellos im Steigen begriffen. Die wirksamste Maßnahme dagegen scheint mir zu sein, daß die Rationen an Zigaretten — und nebenbei bemerkt: auch an Kaffee —, die die Besatzungsangehörigen beziehen, auf ein Maß herabgesetzt werden, daß sie zwar für den täglichen Verbrauch des Einzelnen ausreichen, aber nicht darüber hinaus einen Anreiz bieten, sie irgendwie auf den deutschen Markt zu bringen, sei es als Geschenke, sei es, um sie im Verkaufswege zu verwerten. Ich habe mich deshalb in den letzten Monaten bemüht, diese Frage zusammen mit den Besatzungsmächten in dem Sinne zu lösen, daß die Besatzungsmächte die Rationen an Zigaretten und Kaffee für die Besatzungsangehörigen prozentual stark herabsetzen. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen; aber nach den letzten Mitteilungen, die ich erhalten habe, darf ich mit einem Erfolg dieser Verhandlungen rechnen. Wenn diese Verhandlungen abgeschlossen sind und eine neuerliche Überprüfung des Tatbestandes ergibt, daß die Stundung, die bisher auf dem Gebiet der Zigarettensteuer gegeben worden ist. weiter gewährt werden müßte und damit die Gefahr eines Steuerausfalls einträte, dann müßte ich, um das Erträgnis zu erhalten und um nicht Einnahmen zu verlieren — die Haushaltslage läßt einen solchen


    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    Verlust nicht zu —, die Frage, ob eine Senkung der Tabaksteuer und eine Senkung der Preise möglich ist, zusammen mit dem Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen überprüfen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Albers: Glänzend gemacht! Diplomat!)