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ID0120101100

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Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Herr: 1
    6. Abgeordnete: 1
    7. Peters.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1952 8637 201. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. März 1952. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 8638B, 8665B Eintritt des Abg. Dr. Fricke in den Bundestag 8638C Eintritt des Abg. Dr. Leuze in den Bundestag 8638C Eintritt der Abg. Frau Bieganowski in den Bundestag 8638C Mitteilung über Wegfall der Gruppe BHEDG und Aufnahme des Abg. Dr. Ott als Gast in die Fraktion der DP 8638C Übertritt des Abg. Frommhold als Gast zur Fraktion der DP 8638C Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Tabaksteuer (Nr. 2828 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Neuregelung der Tabaksteuer (Nrn. 3171, 3242 der Drucksachen) . . . 8638D Dr. Wellhausen (FDP), Anfragender 8638D, 8647D Scharnberg (CDU), Antragsteller . 8640B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 8641D Even (CDU) 8644A Peters (SPD) 8645C Renner (KPD) 8647A Ribbeheger (FU) 8647C Ausschußüberweisung 8648A Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (Nr. 3172 [neu] der Drucksachen) 8648B Ausschußüberweisung 8648B Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU (BP - Z) eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung und Erleichterung der Aufgaben der Kommission der Vereinten Nationen in Deutschland (Nr. 3223 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 474) 8648C Renner (KPD) 8648C Wehner (SPD) 8649A Dr. Bucerius (CDU) 8649D Goetzendorff (Fraktionslos), Erklärung zur Abstimmung 8668 Beschlußfassung 8650A, B Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Regiebetriebe der öffentlichen Hand (Nr. 3133 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 469) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. gewerbliche Tätigkeit der Versorgungsbetriebe (Nr. 3134 der Drucksachen), der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Belegschafts- und Behördenhandel (Nr. 3136 der Drucksachen) sowie der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Gesetzgebungshoheit der Bundesrepublik (Nr. 3204 der Drucksachen; Umdruck Nr. 469) 8650B Stücklen (CSU), Antragsteller 8650C, 8651B, 8662C Huth (CDU), Antragsteller 8652B Dr. Laforet (CSU), Antragsteller . 8654A Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft . 8654B Stegner (FDP) 8656A Dr.-Ing. Decker (FU) 8658A Lange (SPD) 8658B, 8663A Paul (Düsseldorf) (KPD) 8661B Günther (CDU) 8662D Schmücker (CDU), Antragsteller . 8663B Ausschußüberweisungen . . . . 8663C, 8664C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Zollvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 20. Dezember 1951 (Nr. 3108 der Drucksachen; Umdruck Nr. 451); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr 3191 der Drucksachen) 8663D Dr. Serres (CDU), Berichterstatter 8663D Beschlußfassung 8664C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Umstellung der Portugal gewährten Vertragszollsätze auf den neuen deutschen Wertzolltarif (Nr. 3083 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 3219 der Drucksachen) 8664D Dr. Serres (CDU), Berichterstatter . 8664D Beschlußfassung 8665A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen (Nr. 2917 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 3209 der Drucksachen) 8665B Dr. Weber (Koblenz) (CDU), Berichterstatter 8665B Frau Nadig (SPD) 8667A Beschlußfassung 8666D, 8667B Beratung des Berichts des Wahiprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung des Lehrers Josef Cochsmeyer, Roth, Kreis Prüm, gegen die Gültigkeit der Wahl zum ersten Deutschen Bundestag am 14. August 1949 im Wahlkreis 6 des Landes Rheinland-Pfalz (Nr. 3201 der Drucksachen; Umdruck Nr. 473) . . . 8667B Beschlußfassung 8667C Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung der SPD Wetzlar, vertreten durch den Geschäftsführer Panze, Wetzlar, Bebelplatz, und des Kreiswahlausschusses Wetzlar, vertreten durch den Kreiswahlleiter, Amtmann Paul Vollmer-haus, stellvertretender Wahlleiter des Kreiswahlausschusses Wetzlar, gegen die Gültigkeit der Wahl zum ersten Deutschen Bundestag vom 14. August 1949 im Lande Hessen, Wahlkreis 7 — Ober- wetz — (Nr. 3202 der Drucksachen) . . 8667C Beschlußfassung 8667C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 471) 8667D Beschlußfassung 8667D Nächste Sitzung 8667D Anlage: Erklärung des Abg. Goetzendorff (Fraktionslos) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung und Erleichterung der Aufgaben der Kommission der Vereinten Nationen in Deutschland (Nr. 3223 der Drucksachen) 8668 Die Sitzung wird um 13 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 201. Sitzung Erklärung des Abgeordneten Goetzendorff (Fraktiosnlos) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung und Erleichterung der Aufgaben der Kommission der Vereinten Nationen in Deutschland (Nr. 3223 der Drucksachen) Ich habe mich der Stimme enthalten, weil ich den Art. 2 des Gesetzes infolge ausreichender Vorschriften des Strafgesetzbuches für überflüssig und bedenklich halte. Bonn, den 26. März 1952. Günter Goetzendorff
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    Rede von Johannes Even


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Frage der Herabsetzung der Tabaksteuer besteht in der Fraktion der CDU/CSU keineswegs eine einheitliche Auffassung. Eine große Anzahl von Abgeordneten meiner Fraktion ist nicht der Meinung, daß die Tabaksteuer gesenkt werden soll. Gestatten Sie mir, die Gründe für meine Stellungnahme und die meiner Freunde kurz vorzutragen.
    Wir teilen nicht die Auffassung, daß durch die Herabsetzung der Tabaksteuer der Zigarettenschmuggel wirksam bekämpft werden kann. Eine wirksame Bekämpfung wäre nur möglich, wenn versteuerte Zigaretten im Preise niedriger oder wenigstens nicht höher lägen als geschmuggelte Zigaretten. Das können wir jedoch auf keinen Fall erreichen; denn wir müßten dann die Tabaksteuer so weit senken, daß mit einem großen Steuerausfall zu rechnen wäre. Auch nach einer Senkung der Tabaksteuer wäre der Anreiz zum Schmuggel noch so groß, daß der Schmuggel nach wie vor blühte.
    Der Herr Finanzminister rechnet nun damit, durch eine Senkung der Tabaksteuer werde der Umsatz in Tabakwaren, besonders in Zigaretten, derart steigen, daß die eingeräumte Steuerermäßigung im vollen Umfang wieder ausgeglichen wird. Dafür müßte aber zunächst einmal der Beweis erbracht werden. Der Herr Finanzminister hat ja selber sehr starke Zweifel zum Ausdruck gebracht. Aber selbst dann, wenn wir unterstellen, daß es so kommt, müssen wir doch einen andern Gesichtspunkt betonen, nämlich daß für die Frage sowohl der Steuerermäßigungen wie auch der Steuererhöhungen nicht nur rein materielle und finanzielle Gründe entscheidend sein dürfen.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Es waren führende Herren der Zigarettenindustrie, die vor kurzem erklärten, daß der Zigarettenkonsum in der Bundesrepublik Deutschland von 22 auf 40 Milliarden Stück zu steigern sei.

    (Hört! Hört! in der Mitte.)

    Mit dieser propagierten Konsumsteigerung um immerhin 18 Milliarden Zigaretten wäre trotz der Steuerermäßigung für den Verbraucher vor allem oder überhaupt nur der Zigarettenindustrie gedient, die infolge des erhöhten Umsatzes ihre Einnahmen wesentlich steigern würde.
    Der Hinweis darauf, daß bei einer Erhöhung der Produktion in der Zigarettenindustrie mehr Arbeitskräfte beschäftigt werden könnten, dürfte nicht zutreffen. Gerade die Zigarettenindustrie ist der typische Fall einer sogenannten kapitalintensiven Industrie. Zur Errichtung einer Zigarettenfabrik gehören Millionen, da die kolossalen Spezialmaschinen sehr teuer sind. Sind diese Spezialmaschinen aber erst einmal .angeschafft, dann leisten sie Unvorstellbares. Eine moderne
    Zigarettenhöchstleistungsmaschine erzeugt täglich 600 000 Zigaretten. Diese Maschinen lassen sich mit Spezialmaschinen verbinden, welche die weiteren Arbeitsgänge der Verpackung, der Banderolierung und der Verpackung der Zigarettenschachteln in Standardpakete automatisch vornehmen. Bei einer großen Steigerung der Produktion in der Zigarettenindustrie und einer solchen des Konsums ist damit zu rechnen, daß gerade in dieser Industrie moderne Maschinen in verstärktem Maße eingesetzt werden und ein Teil der heute beschäftigten Arbeiterinnen und Arbeiter überflüssig und arbeitslos wird.
    Auch den Tabakanbauern in der Bundesrepublik Deutschland wäre mit einer solchen Herabsetzung der Tabaksteuer kaum gedient. Die Tabaksorten der Pfalz und Hessens und auch anderer Gebiete Deutschlands dürften sich kaum zur Herstellung von Zigaretten eignen. Hierzu werden fast ausschließlich Tabake aus dem Ausland eingeführt. Ich bezweifle auch, daß den Tabakgeschäften ein Nutzen entstehen würde, da durch eine Herabsetzung der Tabaksteuer wahrscheinlich auch die Gewinnspanne vermindert würde und diese Geschäfte den Ausfall erst durch erhöhten Umsatz wieder hereinholen müßten.
    Wem ist also mit einer Herabsetzung der Tabaksteuer gedient? Auch dem Fiskus kaum, der ja nur durch eine nennenswerte Umsatzsteigerung die Tabaksteuer in der bisherigen Höhe von 2,3 Milliarden DM erhalten würde. Und etwa dem Verbraucher, vielleicht dem Arbeiter, dem Rentenempfänger, dem kleinen Mann, der seine Tabakwaren etwas billiger erhalten würde? Da gäbe es wohl andere Wege, diesen Schichten finanzielle Erleichterung zu schaffen! Wenn man schon eine Steuer senken kann, warum senkt man nicht die Umsatzsteuer,

    (Sehr richtig! bei der CDU)

    die heute auf 7287 Millionen DM beziffert wird und die wir erst vor wenigen Monaten erhöhen mußten? Durch die Senkung der Umsatzsteuer werden alle Verbraucher erfaßt; denn durch die Umsatzsteuer werden ohne Unterschied für den Armen und für den Reichen die Güter des täglichen Verbrauchs belastet, besonders aber belastet auch die kinderreichen Familien, die ja ein erhebliches Maß mehr an Gütern des täglichen Verbrauchs benötigen.

    (Sehr wahr! bei der CDU.)

    Eine Herabsetzung dieser Verbrauchsteuer würde, vorausgesetzt, daß diese Vergünstigungen nicht vom Handel in Anspruch genommen würden, zu einer Preissenkung vieler Güter des täglichen Verbrauchs führen, und die dadurch möglichen Einsparungen könnten von dem einzelnen dann nach Gutdünken verwandt werden, auch — wenn er das glaubt tun zu sollen — zur Erhöhung seines Tabakkonsums. Es bliebe in diesem Falle also dem einzelnen überlassen. Mit der gleichen Begründung, mit der man bei der Senkung der Tabaksteuer mit einem höheren Umsatz und damit einem höheren Steueraufkommen rechnet, kann man dies auch bei einer Senkung der Umsatzsteuer und einer damit verbundenen Senkung der Preise tun. Während der Tabakverbrauch den Vorkriegsstand fast wieder erreicht hat und gegenüber 38 DM im Jahre 1938 heute 80 DM auf den Kopf der Bevölkerung ausmacht, liegt z. B. der Milchverbrauch noch 30 % unter dem Vorkriegsverbrauch. Warum überlegt man nicht, durch Subventionen den Preis für Milch,


    (Even)

    eines der lebenswichtigsten Verbrauchsgüter, zu senken?

    (Sehr gut! rechts.)

    Die hierfür aufgewandten Mittel würden durch eine Erhöhung des Konsums und die damit verbundene Steigerung anderer Steuern wieder hereinkommen.
    Will man den Schmuggel bekämpfen, meine sehr Verehrten, warum fängt man nicht beim Kaffee an? Der Preis für Kaffee ist heute gegenüber der Vorkriegszeit um das Vierfache gestiegen, wobei diese Steigerung sich in D-Mark auswirkt, während der Preisaufschlag für Tabakwaren nur in Pfennigen merkbar wird. Kaffee kann heute wohl kaum rein als Genußmittel betrachtet werden, sondern die Wissenschaft hat wohl festgestellt, daß Kaffee darüber hinaus ein medizinisches Mittel ist. Von den Zigaretten, vom Tabak kann man das nicht sagen. Die medizinische Wissenschaft ist sich längst darüber einig, daß übermäßiger Tabakgenuß zu schweren gesundheitlichen Störungen führt. Magenerkrankungen, Krebserkrankungen, Kreislaufstörungen sind in vielen Fällen auf übermäßigen Tabakgenuß zurückzuführen, und von dieser Gefahr wird besonders unsere Jugend bedroht.

    (Abg. Stegner: Aber dabei lachen Sie doch selbst, Herr Even!)

    Und dieser Genuß soll nun durch erhöhten Konsum infolge der Steuervergünstigung noch gesteigert werden. Es sollen also an Stelle von 22 Milliarden Zigaretten 40 Milliarden verkonsumiert werden, weil die Zigarettenindustrie diesen Wunsch hat. Meine sehr Verehrten, vor wenigen Monaten beschlossen wir das Gesetz zum Schutz der Jugend. In diesem Gesetz ist auch der Schutz vor Nikotinmißbrauch enthalten. Alle Bestimmungen dieses Jugendschutzgesetzes können eher eingehalten werden als die gegen den Nikotingenuß. Es ist für jeden jungen Menschen relativ leicht, sich Zigarettenmengen, die er glaubt zu seinem Wohlergehen zu benötigen, in jeder Menge zu beschaffen; und je niedriger der Preis ist, desto eher kann er das. Die Folgen dieses Nikotinmißbrauchs für die Jugend brauche ich Ihnen wohl nicht zu schildern. Dieser Sucht folgen andere Süchte, es folgen Krankheiten, für die wir alle mit öffentlichen Mitteln aufzukommen haben.
    Ich bin weiter der Meinung, daß wir in einem Augenblick, in dem nicht die notwendigen, relativ geringen Mittel zur Verfügung stehen, um einem Teil unserer Rentenempfänger, deren Renten zu Unrecht ruhen, diese ruhenden Anteile auszuzahlen, nicht die Tabaksteuer senken können.
    Zusammenfassend darf ich sagen, daß gar kein Bedürfnis besteht, unseren Tabakkonsum zu erhöhen.

    (Sehr richtig!)

    Höchstens für die Zigarettenindustrie besteht ein
    solches Bedürfnis; sonst brauchte sie nicht eine
    solche Reklame zu machen, wie wir sie in unseren
    Städten sehen, eine Reklame, deren Kosten nach
    meiner Schätzung in die Hunderttausende gehen.

    (Zuruf: Millionen!)

    Es wäre vielleicht zu überlegen, eine Reklamesteuer einzuführen, die dem Staat einige Millionen bringen würde.

    (Sehr gut! bei der CDU.)

    Der Herr Finanzminister sprach auch von den zahlreichen Eingaben konfessioneller und auch interkonfessioneller Verbände, die vor einer Steigerung des Tabakkonsums unseres Volkes durch eine Senkung der Tabaksteuer warnen. Das sind ernstzunehmende Warnungen, die besonders auf die Gefahren für die Jugend hinweisen. Auch dem Staat kann es nicht erlaubt sein, zugunsten eines Industriezweiges eine Steuerpolitik zu treiben, die dem Gesamtwohl nicht zum Nutzen, eher zum Schaden gereicht.

    (Sehr gut! bei der CDU.)

    Unter Berücksichtigung der von mir vorgetragenen Gründe stelle ich, auch namens meiner Freunde, den Antrag, den vorliegenden Antrag auf Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Senkung der Tabaksteuer abzulehnen.

    (Beifall bei einem Teil der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Peters.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Georg Peters


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Interpellation der FDP, die uns heute unter der Drucksache Nr. 2828 vorliegt, soll in der ganzen Art der Fragestellung lediglich den Beweis für die Notwendigkeit der Herabsetzung der Zigarettensteuer erbringen. Das ergibt sich sehr klar und eindeutig aus der Frage 6 der Interpellation. Ich bedaure es außerordentlich, daß Herr Schamberg, der den Antrag der CDU begründet hat, sich noch viel eindeutiger als Herr Wellhausen für die Herabsetzung der Zigarettensteuer ausgesprochen hat.
    Zu Punkt 5 der Interpellation ist zu bemerken, daß die Fragestellung falsch ist. Das Jahr 1938 war infolge der bereits angelaufenen Rüstungskonjunktur kein Normaljahr mehr und kann nicht zu gültigen Vergleichen herangezogen werden. Allgemein nimmt man dafür das Jahr 1936. Das hätte man auch in diesem Fall tun sollen. Wenn man die Produktionszahlen für Zigaretten aus den Jahren 1936 und 1938 miteinander vergleicht, findet man sehr leicht die Begründung für diese meine Behauptung. Es ist ebenfalls falsch, den Zigarettenverbrauch in den USA und anderen Staaten mit dem Zigarettenverbrauch in Deutschland vergleichen zu wollen. In den anderen Staaten ist der Zigarettenkonsum schon deshalb höher, weil der Lebensstandard teilweise unvergleichlich höher ist. Herr Wellhausen hat gerade dieses Argument sehr unterstrichen, indem er herausgestellt hat, wie lange der Arbeiter in den einzelnen Staaten für 20 Zigaretten zu arbeiten hat.

    (Abg. Dr. Wellhausen: Kein Wort habe ich davon gesagt!)

    — Doch! — Im übrigen ist es ja so, daß der Deutsche schon immer nicht nur Zigarettenraucher, sondern auch Zigarren- und Pfeifenraucher gewesen ist. Aus einem einfachen Vergleich des Verbrauchs in den einzelnen Staaten kann man also keinesfalls schließen, wieviel Zigaretten bei uns in Deutschland noch verbraucht werden könnten.
    Die beiden Fragen von Ziffer 4 der Interpellation können eigentlich nicht im Zusammenhang gestellt werden. Die echte Steuersenkung, die bei der Zigarre vorgenommen ist, konnte zu einer Verdoppelung des Konsums führen. Die Einführung eines steuerbegünstigten Feinschnitts im vergangenen Jahr mit dem Beimischungszwang hat eine verminderte Qualität ohne genügende preisliche Angleichung gebracht.

    (Abg. Pelster: Da müssen wir etwas tun!)

    Die seinerzeit vorgenommene Preisberichtigung
    war keine Preisermäßigung, sondern eben nur eine


    (Peters)

    Berichtigung und insofern auch unvollkommen. Die Mehrheit des Hohen Hauses hat seinerzeit unseren Antrag auf Festsetzung des Preises von 30 DM je kg abgelehnt. Das wäre eine echte Angleichung gewesen.
    Der Antrag der CDU/CSU auf Drucksache Nr. 3171 spricht lediglich von einer Neuregelung der Tabaksteuer, ohne aber konkrete Vorschläge für eine Herabsetzung der Steuer zu enthalten. Er findet leider auch nur in der Bekämpfung des sogenannten Besatzungsschmuggels seine Begründung. Das Hohe Haus hat sich schon öfter mit der Schmuggelbekämpfung beschäftigt. Sooft das geschehen ist, hat der Herr Finanzminister — so auch heute — eine Herabsetzung der Steuern und Preise abgelehnt und geglaubt, er könne mit einer Vermehrung der Grenzbeamten und mit sonstigen Verwaltungsmaßnahmen Wesentliches erreichen. Ich glaube, wir dürfen feststellen, daß der Herr Finanzminister sich geirrt hat, ebenfalls die Mehrheit des Hohen Hauses, die ihm die Gefolgschaft dabei nicht versagen konnte. Was der Schmuggler an der „Grünen Grenze" verloren hat, hat er über den „Besatzungsschmuggel" wieder aufgeholt. Solange derartig krasse Unterschiede zwischen ausländischen und inländischen Preisen bei Tabakwaren oder auch bei Kaffee und Tee bestehen wie bisher, wird der Schmuggel nicht eingedämmt werden. Zu geordneten Verhältnissen kommen wir nur über eine fühlbare Herabsetzung der Steuern und der Preise.
    Wir sollten uns angesichts der hohen Steuersätze für die genannten Waren ruhig einmal daran erinnern, daß wir es auch hier mit einem Stück Besatzungsdiktat zu tun haben. Wenn der Herr Finanzminister aus durchsichtigen Gründen dagegen nicht opponiert, sollte das Hohe Haus es dennoch tun.

    (Abg. Kunze: Das hat er doch getan!)

    — Er will ja nicht davon abgehen. Vor dem Kriege hat die billigste Normalzigarette 3 1/3 Pf. gekostet, heute kostet sie 10 Pf. Das Päckchen Feinschnitt hat vor dem Kriege 50 Pf. gekostet, heute kostet es 1,60 DM. Eine so enorme Steigerung der Belastung hätte, glaube ich, von keiner deutschen Stelle eingeführt werden können. Sie sollte auch auf keinen Fall aufrechterhalten bleiben. Vor dem Kriege war die Zigarette mit 15 Mark Steuer per tausend belastet, heute beträgt die Belastung 67 DM. Der Feinschnitt war vor dem Kriege mit 3,94 Mark steuerbelastet, heute mit 17,50 DM. Diese Zahlen zeigen ganz eindeutig, wie — um mit dem Herrn Kollegen Neuburger zu reden — „unvernünftig hoch die Steuer für Zigaretten und Tabak ist" und wie notwendig eine Steuersenkung sowohl bei der Zigarette als auch bei dem Tabak ist.
    Eine Senkung der Steuer und damit des Preises alle in bei der Zigarette wäre vor allem eine bittere und schwere Ungerechtigkeit gegenüber dem minderbemittelten Raucher, der sich auch eine Zigarette für 8 Pf. nicht leisten kann. Man würde also eine Herabsetzung der Steuer vornehmen, ohne aber gleichzeitig den am schlechtesten gestellten Raucher überhaupt zu erfassen und ihm eine Ermäßigung zuteil werden zu lassen. Die Zigarette ist immer in gewissem Umfange ein Konsumartikel des Wohlstandes. Der Tabak dagegen ist, gleichgültig ob er aus der Pfeife oder in Form der selbstgedrehten Zigarette geraucht wird, der Konsumartikel der unbemittelten breiten Schichten. Die Verbilligung der Zigarette allein würde den Genuß von Tabak zweifellos relativ verteuern.
    Ein solches steuerliches Unrecht sollte keiner von uns hier vertreten. Eine nicht entsprechende Senkung der Preise für Rauchtabak würde darüber hinaus der vorjährigen Wiedereinführung des „Feinschnittes besonderer Eigenart" mit Beimischungszwang für deutschen Tabak weitgehend ihren Sinn nehmen. Der Sinn lag ja in der Erhaltung des deutschen Tabakanbaus. Eine einseitige steuerliche Maßnahme zugunsten der Zigarette würde jedoch einen ins Gewicht fallenden Umsatz des Feinschnitts mit Beimischungszwang und damit deutscher Tabake unmöglich machen. Auch eine Einschränkung des Umsatzes müßte die Existenz von 60 000 Tabakpflanzern erneut gefährden, mindestens aber stark negativ beeinflussen. Der Tabak ist nun einmal in weiten Gegenden Deutschlands das einzige Produkt, das mit Nutzen angebaut werden kann. Er ist vor allem außerordentlich arbeitsintensiv, und erhebliche Teile der Bevölkerung sind auf diesen kleinbäuerlichen Anbau entscheidend angewiesen. Schließlich darf noch darauf hingewiesen werden, daß Millionenbeträge investiert worden sind, um den deutschen Tabakanbau überhaupt auf die heutige Stufe zu bringen.
    Wir sollten uns davor hüten, durch einseitige Preissenkungen die Wettbewerbsverhältnisse in der Tabakwarenindustrie zu verschieben. Da wir mit unserer Entscheidung über die steuerliche Belastung gleichzeitig den Kleinverkaufspreis bestimmen, entscheiden wir damit auch über das Schicksal eines ganzen Gewerbes. Wenn rein fiskalisch gesehen eine Überleitung von der Rauchtabakproduktion auf die Zigarettenherstellung steuerlich einen Vorteil bedeutet — und der Herr Finanzminister liebäugelt wohl aus diesen Gründen besonders mit der Zigarette —, so muß doch darauf verwiesen werden, daß eine Ausweitung der Zigarettenproduktion erhebliche zusätzliche Dollarbeträge erfordern würde.
    Aus diesen und anderen Erwägungen habe ich Ihnen namens der Fraktion der SPD folgenden Antrag zu unterbreiten:
    Die Bundesregierung wird ersucht, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Herabsetzung der Tabaksteuer vorzulegen, in dem folgendes bestimmt ist:
    1. Die niedrigste allgemeine Preisklasse für Zigaretten beträgt 8 Dpf. per Stück.
    2. Die niedrigste Preisklasse für Feinschnitt mit Beimischungszwang für deutschen Tabak beträgt 26 DM per Kilo oder 1,30 DM pro Päckchen.
    3. Die niedrigste Preisklasse für Feinschnitt ohne Beimischungszwang beträgt 40 DM per Kilo oder 2 DM pro Päckchen.
    4. Die niedrigste Preisklasse für Pfeifentabak besonderer Eigenart, ausschließlich aus Tabakstengeln (Rippen) hergestellt, beträgt 5 DM per Kilo.
    5. Die niedrigste Preisklasse für Tabak mit Beimischungszwang von mindestens 50 % Tabakstengeln (Rippen) beträgt 12 DM per Kilo.
    6. Die niedrigste Preisklasse für Tabak ohne
    Beimischungszwang beträgt 16 DM per Kilo.
    Wir wollen mit diesem Antrag eine alsbaldige fühlbare Ermäßigung des Preises für Zigaretten, Feinschnitt und Pfeifentabak und machen deshalb diese konkreten Vorschläge. Die Preissenkungen müssen einander entsprechen und dürfen die Relation keinesfalls zugunsten der Zigarette verschie-


    (Peters)

    ben. Der Kleinverkaufspreis von 1,30 DM für das 50-Gramm-Päckchen Tabak entspricht etwa dem vorgeschlagenen Zigarettenpreis von 8 Pf. per Stück. Bei der Zigarette wollen wir die Einführung einer vorgelagerten billigeren Preisklasse offenlassen und haben deshalb den Antrag so formuliert, daß die allgemeine niedrigste Preisklasse 8 Pf. betragen soll.
    Wir bitten Sie, unseren Antrag mit der Drucksache Nr. 3171 dem Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen zu überweisen.
    Zur Schmuggelbekämpfung bei der Zigarette sollte man sich überlegen, ob man nicht in beschränktem Umfang amerikanische Zigaretten verzollt hereinnehmen könnte. Diese Zigarette wird vielfach nicht wegen des preislichen Vorteils, sondern aus geschmacklichen Gründen geraucht. Selbst in Griechenland werden heute normal versteuerte amerikanische Zigaretten verbraucht. Durch den Verbrauch von monatlich schätzungsweise 300 Millionen unversteuerter Zigaretten wird dem Staat eine ins Gewicht fallende Einnahme entzogen. Leider ist es so, daß auch der Schmuggel mit Rauchtabak erheblich zugenommen hat.

    (Beifall bei der SPD.)