Danke schön!
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen bekanntzugeben, daß für den verstorbenen Abgeordneten Stopperich der Abgeordnete Dr. Fricke von der Fraktion der Deutschen Partei in den Bundestag gewählt worden ist. Er ist heute nicht anwesend; ich kann ihn also noch nicht begrüßen.
Für den verstorbenen Abgeordneten Bundesminister Wildermuth ist der Abgeordnete Dr. Leuze nach der Landesergänzungsliste nachgerückt, der — soweit ich unterrichtet bin — ebenfalls heute nicht hier ist.
Für den verstorbenen Abgeordneten Weickert ist Frau Abgeordnete Bieganowski nach dem Landesergänzungsvorschlag nachgerückt. Sie ist ebenfalls heute nicht hier. Ich muß also die Begrüßung der drei neuen Abgeordneten nachholen.
Ich habe weiter bekanntzugeben, daß der Abgeordnete Dr. Ott mir mitgeteilt hat, die Gruppe BHE-DG habe aufgehört zu bestehen.
Herr Abgeordneter Dr. Ott ist von der Fraktion der Deutschen Partei als Gast aufgenommen worden.
— Meine Damen und Herren, das ist doch nicht
Anlaß zu Ovationen!
Ich habe weiter bekanntzugeben, daß der Abgeordnete Frommhold mir mitgeteilt hat, er sei der Fraktion der Deutschen Partei als Gast beigetreten.
Ich rufe auf Punkt 1 der Tagesordnung:
a) Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Tabaksteuer ;
b) Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betreffend Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Neuregelung der Tabaksteuer .
Ich schlage Ihnen namens des Altestenrats vor, für die Begründung der Anfrage und des Antrags je 20 Minuten und für die Aussprache eine Zeit von 120 Minuten vorzusehen. — Das Haus ist damit einverstanden.
Wer begründet die Anfrage? — Herr Abgeordneter Dr. Wellhausen, bitte!
Dr. Wellhausen , Anfragender: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fragen, die in der Interpellation gestellt sind, sind völlig eindeutig und klar. Es scheint uns nicht erforderlich zu sein, Erläuterungen hinzuzufügen. Ich möchte aber einige Worte zu der Situation sagen, die zu dieser Interpellation Anlaß gegeben hat.
Auszugehen ist — wie immer, wenn man vom Steuerrecht nach dem Zusammenbruch spricht — von den Kontrollratsgesetzen, die auch für Tabak eine bis dahin nie gekannte Höhe der Besteuerung eingeführt haben. Die Folgen dieser Erhöhung zeigten sich besonders in einem außerordentlichen Umfang des Schmuggels und des Schwarzhandels. Man ging ferner auf die selbstgedrehte Zigarette — was man sich im Kriege schon angewöhnt hatte
— zurück, und es ist daher kein Wunder, daß die Angelegenheit auch diesen Bundestag schon sehr oft beschäftigt hat.
Meine Fraktion hat schon im Herbst 1949, also alsbald nach Zusammentreten dieses Hauses, eine Interpellation wegen Tabaksteuersenkung eingebracht, und schon damals waren das haus und auch die Bundesregierung einer solchen Senkung nicht abgeneigt. Im Jahre 1950 sind dann nicht weniger als acht Anträge und drei Gesetzentwürfe in dieser Angelegenheit eingebracht worden und im Jahre 1951 vier Gesetzentwürfe. Zum Teil haben sie sich damit beschäftigt, daß die Lage der deutschen Pflanzer verbessert werden sollte, und diese in der Tat sich katastrophal anlassende Lage hat sich inzwischen — nicht zuletzt durch unsere Maßnahmen — erheblich verbessert. Das Ziel war darüber hinaus aber immer, Vorschläge zu Steuersenkungen zu machen. Man hoffte, durch solche Steuersenkungen den Auswüchsen. des Schmuggels und Schwarzhandels begegnen zu können, die deutsche Produktion in Zigaretten usw. zu steigern und dennoch das Steueraufkommen zu erhöhen. Eine Rolle haben in den Erörterungen immer Gesichtspunkte handelsvertraglicher Art gespielt, unseren Abnehmerländern, insbesondere im Nahen Osten — also der Türkei und Griechenland gewisse Gegengeschäfte anbieten zu können.
Die Bundesregierung wurde mehrfach ersucht, gesetzgeberische Maßnahmen vorzubereiten. Es wurden auch Fristen gestellt, die letzte auf den 1. August 1950. Kurz vor Ablauf dieser Frist schrieb der Bundesfinanzminister an den Bundestag, daß er große Hoffnungen hätte, durch Verwaltungsmaßnahmen dem Schmuggel zu begegnen — außerdem durch Verhandlungen mit den Hohen Kommissaren —, und im übrigen — ich weiß nicht, was damals für ihn das Wesentliche oder Entscheidende in seiner Begründung war — verwies er darauf, daß die Einnahmen aus der Tabakbesteuerung einen beachtlichen Bestandteil der Bundeseinnahmen darstellten. Das ist richtig, besonders von heute aus gesehen. Sie machten in der Tat prozentual einen viel größeren Anteil aus, als sie ihn heute noch darstellen. Der Bundesfinanzminister sah sich nicht in der Lage, das Risiko eines Einnahmerückgangs auf sich zu nehmen; und wenn Sie sich daran erinnern, daß er inzwischen eine ganze Reihe von Steuervorlagen hier eingebracht hat — Steuern, die wir ihm allerdings nicht bewilligen konnten —, dann werden Sie nachträglich Verständnis für diese seine Haltung zur Tabaksteuer haben.
Nun haben wir selbstverständlich mit dem, was wir gesetzgeberisch getan haben, ein reines Stückwerk geleistet. Eine wirkliche Tat in bezug auf die Tabaksteuersenkung war unsere Maßnahme bei Zigarren. Damals — es war im August 1950 — stand die Zigarrenindustrie, man darf wohl sagen, vor einem wirtschaftlichen Zusammenbruch, und wirtschaftspolitisch und auch steuerpolitisch war die wesentliche Senkung der Zigarrensteuer, die wir damals vornahmen, richtig. Der Absatz hat sich seitdem verdoppelt. Allerdings ist die Steuereinnahme immer noch nicht so hoch, wie sie war, bevor wir die Zigarrensteuer senkten. Über die Maßnahmen, die wir im Inland durchgeführt haben, habe ich schon ein allgemeines Wort gesagt; ich möchte es mir ersparen, darauf nochmals einzugehen.
Ich will aber an dieser Stelle einen Blick auf das zahlenmäßige Verhältnis der einzelnen Sparten der Tabakwarenwirtschaft zueinander werfen. Es hatten sich insbesondere zwischen dem Preis der Zigarette und dem Preis des Rauchtabaks in der Vorkriegszeit feste Relationen herausgebildet. Diese Relationen — bei denen ich hier nicht untersuchen will, ob sie optimal waren und festgehalten zu werden verdienten — sind jedenfalls verschoben.
Nach dieser kurzen Erörterung dessen, was war oder was nicht geschehen ist — wie Sie wollen —, komme ich zur Nr. 6 unserer Interpellation. Es wird hier die Frage aufgeworfen, in welchem Umfang die Steuern auf Zigaretten gesenkt werden können. Inzwischen hat der Herr Finanzminister im Oktober vorigen Jahres eine gewisse beschränkte Steuerstundung für alle Tabakerzeugnisse verfügt, und wir sind der Meinung, daß die Erlösberichtigung, die damit vorläufig — aber natürlich auf Widerruf — der Tabakwirtschaft zugestanden worden ist, für alle Erzeugnisse, also nicht nur für Zigaretten, eine endgültige werden muß. Der Ausfall an Steuern durch den Erlaß der gestundeten Steuern wird von Sachverständigen auf 160 Millionen DM jährlich geschätzt. Das sind ungefähr 6 2/3 % der gesamten Tabaksteuereinnahmen.
Darüber hinaus soll aber durch unsere Frage Nr. 6 auch die Möglichkeit in den Kreis der Betrachtung gezogen werden, daß Steuersenkungen mit dem Erfolg einer Herabsetzung des jetzigen Kleinverkaufspreises erfolgen. Mit anderen Worten: Wir nehmen die Anträge wieder auf, von denen ich vorhin gesprochen habe und die in diesem Hause schon immer eine günstige Aufnahme hatten und die grundsätzlich, wenn auch mit gewissen Schwankungen, auch von der Regierung bejaht wurden.
Wir haben vor wenigen Tagen einen ausführlichen Vortrag des Herrn Ministers über die Haushaltlage bekommen, und es wäre vermessen, selbst wenn man nicht jeder Einzelheit seiner Ausführungen zustimmt, nun einen Vorschlag von ihm erwarten zu wollen, der einen wesentlichen Einnahmenrückgang aus der Tabaksteuer zur Folge haben muß. Es gibt eine Fülle von Vorschlägen für diese Senkung. Vielleicht gibt die Debatte Gelegenheit — das ist nicht meine Aufgabe bei der Begründung der Interpellation —, über Einzelheiten noch zu sprechen. Die Vorschläge widersprechen sich zum Teil, sie sind mindestens keineswegs einheitlich. Besonders geprüft muß sicherlich werden — ich entsinne mich, daß wir das im Finanzausschuß auch schon mal getan haben —, inwieweit der Einnahmerückgang — der Einnahmerückgang an Steuern, meine ich, der als Folge einer Preissenkung zu erwarten ist — wieder aufgeholt oder ausgeglichen werden kann. Auch in dieser Beziehung sind die Schätzungen sehr verschieden. Wenn man von einer 40 % igen Umsatzsteigerung, die bei einer billigeren Zigarette möglich sei, spricht, so muß ich dahinter doch ein Fragezeichen machen. Man hat davon zu einer Zeit gesprochen, als der Umsatz an Zigaretten 22 Milliarden Stück betrug. Heute beträgt er durch die allgemeine bessere Entwicklung in der Bundesrepublik, die sich auch in solchen Kleinigkeiten ausdrückt, bereits 28 Milliarden. Es wird also nicht leicht sein, nun noch eine erhebliche Steigerung herbeizuführen.
Darf ich noch ein Wort über den Schmuggel hinzufügen? Es ist kein Zweifel, daß der Bundesfinanz-
minister mit seinen Maßnahmen im Zollgrenzschutz usw. Erfolge hinsichtlich der Bekämpfung des Schmuggels aufzuweisen hat. Schätzungen — es können immer nur Schätzungen sein — gehen dahin, daß der Schmuggel in Tabak auf die Hälfte herabgesunken ist. Dabei ist aber nicht hinreichend berücksichtigt, daß es sich ja nicht nur um den direkten Schmuggel handelt, sondern daß über die Besatzungsangehörigen immer noch sehr große Möglichkeiten des Schwarzhandels bestehen. Es ist eine offene Frage, wieweit man mit seiner Steuer bzw. mit dem Kleinverkaufspreis der Zigarette heruntergehen muß, um dieses Verfahren, sagen wir, den Grenzschmuggel und den Besatzungsschmuggel, unrentabel zu machen. Ich neige der Auffassung zu, daß mit einer 81/3-Pfennig-Zigarette immer noch sehr große Möglichkeiten für den Besatzungsschmuggel verbleiben.
Meine Damen und Herren! Ich habe nicht mehr gewollt, als Ihnen in Begründung der Interpellation einen Querschnitt zu geben. Sie haben gemerkt, daß manche Gesichtspunkte nicht bloß durcheinander-, sondern vielleicht auch gegeneinanderlaufen. Die angeschnittenen Fragen werden einer erheblichen, aber schnellen Prüfung bedürfen, schnell deswegen, weil anerkannt werden muß, daß die Tabakwarenwirtschaft bei den jetzigen Steuern nicht existieren kann. Hinsichtlich der Stundung muß eine Entscheidung, und zwar meines Erachtens eine Entscheidung dahin, daß die Stundung in Erlaß übergeführt wird, erfolgen, und es muß darüber hinaus ernst überlegt werden, ob nicht eine Steuersenkung, die dann über eine Erlösberichtigung hinaus zu einer Ermäßigung der Kleinverkaufspreise führt, möglich ist. Hierzu erwarten wir mit Interesse die Ausführungen des Herrn Bundesfinanzministers.