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ID0120100500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1952 8637 201. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. März 1952. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 8638B, 8665B Eintritt des Abg. Dr. Fricke in den Bundestag 8638C Eintritt des Abg. Dr. Leuze in den Bundestag 8638C Eintritt der Abg. Frau Bieganowski in den Bundestag 8638C Mitteilung über Wegfall der Gruppe BHEDG und Aufnahme des Abg. Dr. Ott als Gast in die Fraktion der DP 8638C Übertritt des Abg. Frommhold als Gast zur Fraktion der DP 8638C Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Tabaksteuer (Nr. 2828 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Neuregelung der Tabaksteuer (Nrn. 3171, 3242 der Drucksachen) . . . 8638D Dr. Wellhausen (FDP), Anfragender 8638D, 8647D Scharnberg (CDU), Antragsteller . 8640B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 8641D Even (CDU) 8644A Peters (SPD) 8645C Renner (KPD) 8647A Ribbeheger (FU) 8647C Ausschußüberweisung 8648A Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (Nr. 3172 [neu] der Drucksachen) 8648B Ausschußüberweisung 8648B Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU (BP - Z) eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung und Erleichterung der Aufgaben der Kommission der Vereinten Nationen in Deutschland (Nr. 3223 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 474) 8648C Renner (KPD) 8648C Wehner (SPD) 8649A Dr. Bucerius (CDU) 8649D Goetzendorff (Fraktionslos), Erklärung zur Abstimmung 8668 Beschlußfassung 8650A, B Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Regiebetriebe der öffentlichen Hand (Nr. 3133 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 469) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. gewerbliche Tätigkeit der Versorgungsbetriebe (Nr. 3134 der Drucksachen), der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Belegschafts- und Behördenhandel (Nr. 3136 der Drucksachen) sowie der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Gesetzgebungshoheit der Bundesrepublik (Nr. 3204 der Drucksachen; Umdruck Nr. 469) 8650B Stücklen (CSU), Antragsteller 8650C, 8651B, 8662C Huth (CDU), Antragsteller 8652B Dr. Laforet (CSU), Antragsteller . 8654A Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft . 8654B Stegner (FDP) 8656A Dr.-Ing. Decker (FU) 8658A Lange (SPD) 8658B, 8663A Paul (Düsseldorf) (KPD) 8661B Günther (CDU) 8662D Schmücker (CDU), Antragsteller . 8663B Ausschußüberweisungen . . . . 8663C, 8664C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Zollvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 20. Dezember 1951 (Nr. 3108 der Drucksachen; Umdruck Nr. 451); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr 3191 der Drucksachen) 8663D Dr. Serres (CDU), Berichterstatter 8663D Beschlußfassung 8664C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Umstellung der Portugal gewährten Vertragszollsätze auf den neuen deutschen Wertzolltarif (Nr. 3083 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 3219 der Drucksachen) 8664D Dr. Serres (CDU), Berichterstatter . 8664D Beschlußfassung 8665A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen (Nr. 2917 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 3209 der Drucksachen) 8665B Dr. Weber (Koblenz) (CDU), Berichterstatter 8665B Frau Nadig (SPD) 8667A Beschlußfassung 8666D, 8667B Beratung des Berichts des Wahiprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung des Lehrers Josef Cochsmeyer, Roth, Kreis Prüm, gegen die Gültigkeit der Wahl zum ersten Deutschen Bundestag am 14. August 1949 im Wahlkreis 6 des Landes Rheinland-Pfalz (Nr. 3201 der Drucksachen; Umdruck Nr. 473) . . . 8667B Beschlußfassung 8667C Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung der SPD Wetzlar, vertreten durch den Geschäftsführer Panze, Wetzlar, Bebelplatz, und des Kreiswahlausschusses Wetzlar, vertreten durch den Kreiswahlleiter, Amtmann Paul Vollmer-haus, stellvertretender Wahlleiter des Kreiswahlausschusses Wetzlar, gegen die Gültigkeit der Wahl zum ersten Deutschen Bundestag vom 14. August 1949 im Lande Hessen, Wahlkreis 7 — Ober- wetz — (Nr. 3202 der Drucksachen) . . 8667C Beschlußfassung 8667C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 471) 8667D Beschlußfassung 8667D Nächste Sitzung 8667D Anlage: Erklärung des Abg. Goetzendorff (Fraktionslos) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung und Erleichterung der Aufgaben der Kommission der Vereinten Nationen in Deutschland (Nr. 3223 der Drucksachen) 8668 Die Sitzung wird um 13 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 201. Sitzung Erklärung des Abgeordneten Goetzendorff (Fraktiosnlos) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung und Erleichterung der Aufgaben der Kommission der Vereinten Nationen in Deutschland (Nr. 3223 der Drucksachen) Ich habe mich der Stimme enthalten, weil ich den Art. 2 des Gesetzes infolge ausreichender Vorschriften des Strafgesetzbuches für überflüssig und bedenklich halte. Bonn, den 26. März 1952. Günter Goetzendorff
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Danke schön!
    Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen bekanntzugeben, daß für den verstorbenen Abgeordneten Stopperich der Abgeordnete Dr. Fricke von der Fraktion der Deutschen Partei in den Bundestag gewählt worden ist. Er ist heute nicht anwesend; ich kann ihn also noch nicht begrüßen.
    Für den verstorbenen Abgeordneten Bundesminister Wildermuth ist der Abgeordnete Dr. Leuze nach der Landesergänzungsliste nachgerückt, der — soweit ich unterrichtet bin — ebenfalls heute nicht hier ist.
    Für den verstorbenen Abgeordneten Weickert ist Frau Abgeordnete Bieganowski nach dem Landesergänzungsvorschlag nachgerückt. Sie ist ebenfalls heute nicht hier. Ich muß also die Begrüßung der drei neuen Abgeordneten nachholen.
    Ich habe weiter bekanntzugeben, daß der Abgeordnete Dr. Ott mir mitgeteilt hat, die Gruppe BHE-DG habe aufgehört zu bestehen.

    (Hört! Hört! links.)

    Herr Abgeordneter Dr. Ott ist von der Fraktion der Deutschen Partei als Gast aufgenommen worden.

    (Lachen links. — Abg. Renner: Das ist ein Witz! Wo ein Aas ist, da sammeln sich die Adler und umgekehrt! — Gegenruf des Abg. Dr. Mühlenfeld: Herr Renner, ich freue mich, Ihnen mal eine Freude zu machen!)

    — Meine Damen und Herren, das ist doch nicht
    Anlaß zu Ovationen!

    (Heiterkeit.)

    Ich habe weiter bekanntzugeben, daß der Abgeordnete Frommhold mir mitgeteilt hat, er sei der Fraktion der Deutschen Partei als Gast beigetreten.

    (Lachen links. — Abg. Renner: Dazu kann man Ihnen auch gratulieren!)

    Ich rufe auf Punkt 1 der Tagesordnung:
    a) Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Tabaksteuer (Nr. 2828 der Drucksachen);
    b) Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betreffend Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Neuregelung der Tabaksteuer (Nr. 3171 der Drucksachen).
    Ich schlage Ihnen namens des Altestenrats vor, für die Begründung der Anfrage und des Antrags je 20 Minuten und für die Aussprache eine Zeit von 120 Minuten vorzusehen. — Das Haus ist damit einverstanden.
    Wer begründet die Anfrage? — Herr Abgeordneter Dr. Wellhausen, bitte!
    Dr. Wellhausen (FDP), Anfragender: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fragen, die in der Interpellation gestellt sind, sind völlig eindeutig und klar. Es scheint uns nicht erforderlich zu sein, Erläuterungen hinzuzufügen. Ich möchte aber einige Worte zu der Situation sagen, die zu dieser Interpellation Anlaß gegeben hat.
    Auszugehen ist — wie immer, wenn man vom Steuerrecht nach dem Zusammenbruch spricht — von den Kontrollratsgesetzen, die auch für Tabak eine bis dahin nie gekannte Höhe der Besteuerung eingeführt haben. Die Folgen dieser Erhöhung zeigten sich besonders in einem außerordentlichen Umfang des Schmuggels und des Schwarzhandels. Man ging ferner auf die selbstgedrehte Zigarette — was man sich im Kriege schon angewöhnt hatte


    (Dr. Wellhausen)

    — zurück, und es ist daher kein Wunder, daß die Angelegenheit auch diesen Bundestag schon sehr oft beschäftigt hat.
    Meine Fraktion hat schon im Herbst 1949, also alsbald nach Zusammentreten dieses Hauses, eine Interpellation wegen Tabaksteuersenkung eingebracht, und schon damals waren das haus und auch die Bundesregierung einer solchen Senkung nicht abgeneigt. Im Jahre 1950 sind dann nicht weniger als acht Anträge und drei Gesetzentwürfe in dieser Angelegenheit eingebracht worden und im Jahre 1951 vier Gesetzentwürfe. Zum Teil haben sie sich damit beschäftigt, daß die Lage der deutschen Pflanzer verbessert werden sollte, und diese in der Tat sich katastrophal anlassende Lage hat sich inzwischen — nicht zuletzt durch unsere Maßnahmen — erheblich verbessert. Das Ziel war darüber hinaus aber immer, Vorschläge zu Steuersenkungen zu machen. Man hoffte, durch solche Steuersenkungen den Auswüchsen. des Schmuggels und Schwarzhandels begegnen zu können, die deutsche Produktion in Zigaretten usw. zu steigern und dennoch das Steueraufkommen zu erhöhen. Eine Rolle haben in den Erörterungen immer Gesichtspunkte handelsvertraglicher Art gespielt, unseren Abnehmerländern, insbesondere im Nahen Osten — also der Türkei und Griechenland gewisse Gegengeschäfte anbieten zu können.
    Die Bundesregierung wurde mehrfach ersucht, gesetzgeberische Maßnahmen vorzubereiten. Es wurden auch Fristen gestellt, die letzte auf den 1. August 1950. Kurz vor Ablauf dieser Frist schrieb der Bundesfinanzminister an den Bundestag, daß er große Hoffnungen hätte, durch Verwaltungsmaßnahmen dem Schmuggel zu begegnen — außerdem durch Verhandlungen mit den Hohen Kommissaren —, und im übrigen — ich weiß nicht, was damals für ihn das Wesentliche oder Entscheidende in seiner Begründung war — verwies er darauf, daß die Einnahmen aus der Tabakbesteuerung einen beachtlichen Bestandteil der Bundeseinnahmen darstellten. Das ist richtig, besonders von heute aus gesehen. Sie machten in der Tat prozentual einen viel größeren Anteil aus, als sie ihn heute noch darstellen. Der Bundesfinanzminister sah sich nicht in der Lage, das Risiko eines Einnahmerückgangs auf sich zu nehmen; und wenn Sie sich daran erinnern, daß er inzwischen eine ganze Reihe von Steuervorlagen hier eingebracht hat — Steuern, die wir ihm allerdings nicht bewilligen konnten —, dann werden Sie nachträglich Verständnis für diese seine Haltung zur Tabaksteuer haben.
    Nun haben wir selbstverständlich mit dem, was wir gesetzgeberisch getan haben, ein reines Stückwerk geleistet. Eine wirkliche Tat in bezug auf die Tabaksteuersenkung war unsere Maßnahme bei Zigarren. Damals — es war im August 1950 — stand die Zigarrenindustrie, man darf wohl sagen, vor einem wirtschaftlichen Zusammenbruch, und wirtschaftspolitisch und auch steuerpolitisch war die wesentliche Senkung der Zigarrensteuer, die wir damals vornahmen, richtig. Der Absatz hat sich seitdem verdoppelt. Allerdings ist die Steuereinnahme immer noch nicht so hoch, wie sie war, bevor wir die Zigarrensteuer senkten. Über die Maßnahmen, die wir im Inland durchgeführt haben, habe ich schon ein allgemeines Wort gesagt; ich möchte es mir ersparen, darauf nochmals einzugehen.
    Ich will aber an dieser Stelle einen Blick auf das zahlenmäßige Verhältnis der einzelnen Sparten der Tabakwarenwirtschaft zueinander werfen. Es hatten sich insbesondere zwischen dem Preis der Zigarette und dem Preis des Rauchtabaks in der Vorkriegszeit feste Relationen herausgebildet. Diese Relationen — bei denen ich hier nicht untersuchen will, ob sie optimal waren und festgehalten zu werden verdienten — sind jedenfalls verschoben.
    Nach dieser kurzen Erörterung dessen, was war oder was nicht geschehen ist — wie Sie wollen —, komme ich zur Nr. 6 unserer Interpellation. Es wird hier die Frage aufgeworfen, in welchem Umfang die Steuern auf Zigaretten gesenkt werden können. Inzwischen hat der Herr Finanzminister im Oktober vorigen Jahres eine gewisse beschränkte Steuerstundung für alle Tabakerzeugnisse verfügt, und wir sind der Meinung, daß die Erlösberichtigung, die damit vorläufig — aber natürlich auf Widerruf — der Tabakwirtschaft zugestanden worden ist, für alle Erzeugnisse, also nicht nur für Zigaretten, eine endgültige werden muß. Der Ausfall an Steuern durch den Erlaß der gestundeten Steuern wird von Sachverständigen auf 160 Millionen DM jährlich geschätzt. Das sind ungefähr 6 2/3 % der gesamten Tabaksteuereinnahmen.
    Darüber hinaus soll aber durch unsere Frage Nr. 6 auch die Möglichkeit in den Kreis der Betrachtung gezogen werden, daß Steuersenkungen mit dem Erfolg einer Herabsetzung des jetzigen Kleinverkaufspreises erfolgen. Mit anderen Worten: Wir nehmen die Anträge wieder auf, von denen ich vorhin gesprochen habe und die in diesem Hause schon immer eine günstige Aufnahme hatten und die grundsätzlich, wenn auch mit gewissen Schwankungen, auch von der Regierung bejaht wurden.
    Wir haben vor wenigen Tagen einen ausführlichen Vortrag des Herrn Ministers über die Haushaltlage bekommen, und es wäre vermessen, selbst wenn man nicht jeder Einzelheit seiner Ausführungen zustimmt, nun einen Vorschlag von ihm erwarten zu wollen, der einen wesentlichen Einnahmenrückgang aus der Tabaksteuer zur Folge haben muß. Es gibt eine Fülle von Vorschlägen für diese Senkung. Vielleicht gibt die Debatte Gelegenheit — das ist nicht meine Aufgabe bei der Begründung der Interpellation —, über Einzelheiten noch zu sprechen. Die Vorschläge widersprechen sich zum Teil, sie sind mindestens keineswegs einheitlich. Besonders geprüft muß sicherlich werden — ich entsinne mich, daß wir das im Finanzausschuß auch schon mal getan haben —, inwieweit der Einnahmerückgang — der Einnahmerückgang an Steuern, meine ich, der als Folge einer Preissenkung zu erwarten ist — wieder aufgeholt oder ausgeglichen werden kann. Auch in dieser Beziehung sind die Schätzungen sehr verschieden. Wenn man von einer 40 % igen Umsatzsteigerung, die bei einer billigeren Zigarette möglich sei, spricht, so muß ich dahinter doch ein Fragezeichen machen. Man hat davon zu einer Zeit gesprochen, als der Umsatz an Zigaretten 22 Milliarden Stück betrug. Heute beträgt er durch die allgemeine bessere Entwicklung in der Bundesrepublik, die sich auch in solchen Kleinigkeiten ausdrückt, bereits 28 Milliarden. Es wird also nicht leicht sein, nun noch eine erhebliche Steigerung herbeizuführen.
    Darf ich noch ein Wort über den Schmuggel hinzufügen? Es ist kein Zweifel, daß der Bundesfinanz-


    (Dr. Wellhausen)

    minister mit seinen Maßnahmen im Zollgrenzschutz usw. Erfolge hinsichtlich der Bekämpfung des Schmuggels aufzuweisen hat. Schätzungen — es können immer nur Schätzungen sein — gehen dahin, daß der Schmuggel in Tabak auf die Hälfte herabgesunken ist. Dabei ist aber nicht hinreichend berücksichtigt, daß es sich ja nicht nur um den direkten Schmuggel handelt, sondern daß über die Besatzungsangehörigen immer noch sehr große Möglichkeiten des Schwarzhandels bestehen. Es ist eine offene Frage, wieweit man mit seiner Steuer bzw. mit dem Kleinverkaufspreis der Zigarette heruntergehen muß, um dieses Verfahren, sagen wir, den Grenzschmuggel und den Besatzungsschmuggel, unrentabel zu machen. Ich neige der Auffassung zu, daß mit einer 81/3-Pfennig-Zigarette immer noch sehr große Möglichkeiten für den Besatzungsschmuggel verbleiben.

    (Sehr richtig! bei der CDU.)

    Meine Damen und Herren! Ich habe nicht mehr gewollt, als Ihnen in Begründung der Interpellation einen Querschnitt zu geben. Sie haben gemerkt, daß manche Gesichtspunkte nicht bloß durcheinander-, sondern vielleicht auch gegeneinanderlaufen. Die angeschnittenen Fragen werden einer erheblichen, aber schnellen Prüfung bedürfen, schnell deswegen, weil anerkannt werden muß, daß die Tabakwarenwirtschaft bei den jetzigen Steuern nicht existieren kann. Hinsichtlich der Stundung muß eine Entscheidung, und zwar meines Erachtens eine Entscheidung dahin, daß die Stundung in Erlaß übergeführt wird, erfolgen, und es muß darüber hinaus ernst überlegt werden, ob nicht eine Steuersenkung, die dann über eine Erlösberichtigung hinaus zu einer Ermäßigung der Kleinverkaufspreise führt, möglich ist. Hierzu erwarten wir mit Interesse die Ausführungen des Herrn Bundesfinanzministers.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, daß wir vor der Beantwortung der Großen Anfrage die Begründung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU hören.

(Zustimmung.)

— Bitte, Herr Abgeordneter Scharnberg!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hugo Scharnberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundestag hat am 20. Juni 1950 einmütig eine Entschließung angenommen, durch die der Herr Bundesminister der Finanzen aufgefordert wurde, ein Gesetz zur Senkung der Tabak-, Kaffee- und Teesteuer einzubringen. Ich darf die den Tabak betreffende Situation, die damals den Bundestag beschäftigte, hier noch einmal kurz umreißen.
    Das Schmuggelunwesen hatte dazu geführt, daß insbesondere Zigaretten über den berufsmäßigen Schwarzhandel und durch Angehörige der Besatzungsmacht in einer Größenordnung von monatlich 500 bis 600 Millionen Stück unverzollt und unversteuert in das Bundesgebiet gebracht wurden. In einzelnen Teilen des Bundesgebiets hatte der Schwarzhandel in Zigaretten einen Umfang angenommen, der dazu führte, daß mehr als die Hälfte der konsumierten Zigaretten unversteuert über den Schwarzhandel in den Verkehr gelangten. Die Debatten, die damals — am 4. Mai und am 2. Juni — hierüber stattfanden, ließen erkennen, daß der Bundestag im Gegensatz zu der damaligen Auffassung des Bundesministers der Finanzen glaubte, daß verwaltungstechnische Maßnahmen allein nicht
    helfen und daß sie nur mit gleichzeitiger Preissenkung wirksam sein könnten.
    Wie war nun die tatsächliche Entwicklung? In der Tat gelang es dem Bundesminister der Finanzen durch schlagartigen Einsatz der Überwachungsorgane, innerhalb der folgenden zwölf Monate den Schwarzhandel in Zigaretten auf etwa die Hälfte des ursprünglichen Standes herabzudrücken. Marktbeobachtungen haben ergeben, daß Mitte 1951 der Handel in unversteuerten Zigaretten auf etwa 250 Millionen Stück abgesunken war. Von diesem Zeitpunkt an setzte aber eine rückläufige Bewegung ein. Ob dies darauf zurückzuführen ist, daß nun einmal, wenn ein so starkes Preisgefälle zwischen Inlands- und Auslandspreis besteht, der Schmuggel nicht durch polizeiliche Maßnahmen beseitigt werden kann, oder ob dies auf den verstärkten Zustrom unversteuerter Zigaretten durch die hier in Deutschland neu stationierten amerikanischen Truppen zurückgeht, lasse ich dahingestellt.
    In den presseamtlichen Mitteilungen des Bundesfinanzministers vom 18. März dieses Jahres wird eine eingehende Untersuchung über den Umfang, die Ursachen und die allein möglichen Abhilfsmaßnahmen, insbesondere hinsichtlich des Zigarettenschmuggels, angestellt. Allein bei der Zigarette wird der durch den Schmuggel eintretende Ausfall an Zöllen und Verbrauchsteuern auf etwa 275 Millionen DM jährlich geschätzt. Das entspricht einem Jahresumsatz von 4,2 Milliarden geschmuggelter Zigaretten im Werte von 350 bis 400 Millionen DM. Aber es handelt sich hier nicht allein um den rein fiskalischen Ausfall an Tabaksteuer. Die aus dem Schwarzhandel erlösten riesenhaften Summen verschlechtern unsere Devisenbilanz. Soweit die Erlöse in Deutschland ausgegeben werden, gehen allerdings Deviseneinnahmen nur in gewissem Umfange verloren, die sonst aus dem Sold und den Gehältern der Angehörigen der Besatzungsmächte verausgabt worden wären und unsere Devisenbilanz verbessert hätten. Sehr große Beträge aus diesem Schwarzmarkt werden aber laufend in hochwertigen Produkten wie optischen Geräten und Instrumenten und ähnlichen Produkten der deutschen Erzeugung angelegt und illegal in das Ausland gebracht. Diese Form des Devisenverlustes ist für %die deutsche Exportwirtschaft doppelt gefährlich, weil dieser illegale Transfer die Preisbasis der deutschen Ausfuhr noch zusätzlich zerrüttet und dadurch legale Kanäle unseres Exports verstopft.
    Über das korrumpierende Wesen dieses Schwarzhandels brauche ich nicht viel zu sagen. In einer Zeit, in der die Bundesrepublik ihr ganzes Augenmerk darauf richten muß, die Steuermoral zu fördern, ist es unmöglich, einen Zustand bestehen zu lassen, der diese Moral auf einem wichtigen Sektor des täglichen Verbrauchs täglich und stündlich untergräbt.

    (Unruhe. — Glocke des Präsidenten.) Dabei ist darauf zu verweisen, daß der Schmuggel in ganz besonderem Maße auch die Jugend gefährdet, weil er sich erfahrungsgemäß vornehmlich Jugendlicher als Helfershelfer bedient.

    Unsere infolge der hohen Steuersätze übersetzten Preise für Tabakerzeugnisse fallen völlig aus dem Rahmen der Preise in anderen Ländern heraus. Dies wird am deutlichsten durch angestellte Berechnungen, wieviel Arbeitsminuten der ungelernte Arbeiter in den einzelnen Ländern aufwenden
    I muß, um sich eine bestimmte Einheit, z. B. 20 Zigaretten, kaufen zu können. Während hierfür
    Deutscher. Bundestag — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1952 8641

    (Scharnberg)

    in den Vereinigten Staaten 10 1/2 Minuten, in der Schweiz 11,4 Minuten, in Frankreich 18 Minuten, in England 25 Minuten und in Italien 44 Minuten erforderlich sind, muß der deutsche Arbeiter 91 Minuten zu diesem Zweck aufwenden. Während der legale Zigarettenverbrauch bei uns infolge dieser Steuerpolitik um 16 % gegenüber dem Friedensverbrauch Westdeutschlands gefallen ist, hat sich der Verbrauch in allen anderen Ländern erheblich gehoben, ja teilweise verdoppelt und mehr. Dies trifft nicht nur für die Vereinigten Staaten und England, sondern auch für Frankreich, Italien, ja sogar für Österreich zu. Im Saargebiet ist der Verbrauch doppelt so hoch wie im Ruhrgebiet. Die Zigarette ist in Deutschland durch den hohen Steuersatz zum Luxusartikel geworden. Eine Überprüfung der Verkaufsstände und Zigarettenhändler in den Verkehrszentren und Arbeitervierteln zeigt, daß die Mehrzahl der Konsumenten ihren Zigaretteneinkauf heute auf Mengen von jeweils 1 bis 2 Stück beschränkt. Es kommt uns nun in erster Linie darauf an, gerade diesen Konsumenten, die durch den übersteigerten Preis davon abgehalten werden, sich in maßvollem Verbrauch die kleinen Freuden ihres täglichen Lebens zu gönnen, eine Erleichterung zu verschaffen.
    Es ist nicht einzusehen, warum wir unseren deutschen Menschen nicht den Vorteil einer besseren Versorgung mit Tabakwaren zukommen lassen sollen; es sei denn, daß hierdurch das Gesamtaufkommen an Steuern beeinträchtigt wird, denn in der heutigen Zeit zu einer Senkung der Tabaksteuern zu raten, wäre wohl nicht vertretbar. Aber gewissenhafte Berechnungen von Sachverständigen, die sich mit unseren Berechnungen und mit denen des Finanzministers decken, haben ergeben, daß ein niedrigerer Zigarettenpreis durch die entstehende und zu erwartende Konsumausweitung mindestens die gleiche Steuereinnahme erbringen wird, die heute bei den übersteigerten Sätzen erzielt wird. Dabei ist noch zu bedenken, daß die augenblicklichen Sätze, wie mein Vorredner schon gesagt hat, ohnehin korrigiert werden müssen, weil es infolge erhöhter Aufwendungen der Tabakwarenindustrie für Löhne, Gehälter, Rohmaterialien und Hilfsstoffe nicht möglich ist, bei den seit der Währungsreform unveränderten Preisen die gleichen Steuerbeträge aufzubringen, wie sie seit der Währungsreform zur Veranlagung kommen. Es ist bekannt, daß die Finanzämter deswegen auch der gesamten Tabakwarenindustrie Steuerstundungen gewähren mußten.
    Es sind Besorgnisse vorgebracht worden, daß eine Verbilligung der Zigaretten eine gewisse Gefahr für den Absatz deutschen Tabaks bedeuten könnte. Diese Befürchtung ist unbegründet. Die Kontrollratsgesetze vom 17. Mai und vom 5. Dezember 1946 hatten — vom fiskalischen Standpunkt aus gesehen, völlig abwegig — das Selbstdrehen von Zigaretten begünstigt. Zweifellos wird sich die erwartete Umsatzsteigerung in Zigaretten zum Teil daraus rekrutieren, daß eine Anzahl Raucher, die sich bisher ihre Zigarette aus feingeschnittenem Rauchtabak selbst gedreht haben, zur Fabrikzigarette zurückkehren. Die überwiegende Mehrzahl dieser Selbstdreher hat dabei aber nicht den sogenannten steuerbegünstigten Feinschnitt verbraucht, der bekanntlich zu 50 % aus deutschem Tabak besteht, sondern vielmehr den echten Feinschnitt, der aus reinem überseeischem bzw. Orienttabak zusammengesetzt ist. So ist für den deutschen Tabakanbau aus dieser Konsumverlagerung keine Gefahr gegeben; im Gegenteil, durch die allgemeine Konsumausweitung wird auch die sogenannte schwarze Zigarette begünstigt, die zum Teil aus deutschem Tabak hergestellt ist.
    Zum Schluß sei noch darauf verwiesen, daß die durch die Verbilligung der Zigaretten erwartete Verbrauchsausweitung künftig pro Jahr eine zusätzliche Abnahme griechischer und türkischer Tabake ermöglichen wird. Es ist bekannt, daß der Tabakabsatz für die Türkei und ganz besonders für Griechenland von so ausschlaggebender handelspolitischer Bedeutung ist, daß wir diese Menge durch entsprechende Exporte nicht nur kompensieren, sondern sogar erheblich überkompensieren können.
    Ein Teil meiner Freunde meint, wie ich auch meinerseits schon ausgedrückt habe, daß die jetzigen Steuersätze eine prohibitive Wirkung haben, und sie halten diese prohibitive Wirkung im Interesse insbesondere der Jugendlichen für erwünscht. Es werden hierüber in der anschließenden Debatte noch nähere Ausführungen gemacht werden. Ich selbst glaube, daß die Gründe, die für eine Herabsetzung der übersteigerten Steuersätze sprechen, so gewichtig sind, daß sie solche Bedenken bei weitem aufwiegen.
    Die Gründe, die für eine Tabaksteuerreform sprechen, sind, zusammengefaßt, folgende. Vom fiskalischen Standpunkt aus ist die Steuersenkung risikolos. Sie ist weiterhin zur Inhibierung des Schmuggels und des Schwarzhandels sowie zur Wiederherstellung der Steuermoral und nicht zuletzt im Interesse der Jugendlichen dringend erwünscht. Sie vermeidet umfangreiche Devisenverluste und Störungen unseres Exports und ist schließlich zur Wiederherstellung der alten fruchtbaren Wirtschaftsbeziehungen mit den Ländern des Südostens, insbesondere mit der Türkei und Griechenland, unerläßlich.
    Wie Pressemeldungen zu entnehmen ist, prüft zur Zeit das Bundesfinanzministerium auch die Zweckmäßigkeit und Möglichkeit einer Herabsetzung der Verbrauchsteuern für Kaffee und Tee. Mit unserer Interpellation vom 24. Februar 1950 haben wir die Herabsetzung der Verbrauchsteuern für diese Artikel aus den gleichen Gründen angestrebt, aus denen wir damals und heute die Herabsetzung der Verbrauchsteuern für Tabakwaren gewünscht haben und wünschen. Dementsprechend begrüßen wir die Absichten des Bundesfinanzministeriums. Auch in diesem Falle sind die Dinge nicht allein unter dem fiskalischen Gesichtspunkt des Steueraufkommens, sondern vielleicht sogar in größerem Ausmaß als beim Tabak unter handelspolitischen Gesichtspunkten, auf die ich hier mit Nachdruck hinweisen möchte, zu sehen.

    (Beifall in der Mitte.)