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ID0120105200

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    Deutscher Bundestag — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1952 8637 201. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. März 1952. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 8638B, 8665B Eintritt des Abg. Dr. Fricke in den Bundestag 8638C Eintritt des Abg. Dr. Leuze in den Bundestag 8638C Eintritt der Abg. Frau Bieganowski in den Bundestag 8638C Mitteilung über Wegfall der Gruppe BHEDG und Aufnahme des Abg. Dr. Ott als Gast in die Fraktion der DP 8638C Übertritt des Abg. Frommhold als Gast zur Fraktion der DP 8638C Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Tabaksteuer (Nr. 2828 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Neuregelung der Tabaksteuer (Nrn. 3171, 3242 der Drucksachen) . . . 8638D Dr. Wellhausen (FDP), Anfragender 8638D, 8647D Scharnberg (CDU), Antragsteller . 8640B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 8641D Even (CDU) 8644A Peters (SPD) 8645C Renner (KPD) 8647A Ribbeheger (FU) 8647C Ausschußüberweisung 8648A Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (Nr. 3172 [neu] der Drucksachen) 8648B Ausschußüberweisung 8648B Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU (BP - Z) eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung und Erleichterung der Aufgaben der Kommission der Vereinten Nationen in Deutschland (Nr. 3223 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 474) 8648C Renner (KPD) 8648C Wehner (SPD) 8649A Dr. Bucerius (CDU) 8649D Goetzendorff (Fraktionslos), Erklärung zur Abstimmung 8668 Beschlußfassung 8650A, B Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Regiebetriebe der öffentlichen Hand (Nr. 3133 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 469) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. gewerbliche Tätigkeit der Versorgungsbetriebe (Nr. 3134 der Drucksachen), der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Belegschafts- und Behördenhandel (Nr. 3136 der Drucksachen) sowie der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Gesetzgebungshoheit der Bundesrepublik (Nr. 3204 der Drucksachen; Umdruck Nr. 469) 8650B Stücklen (CSU), Antragsteller 8650C, 8651B, 8662C Huth (CDU), Antragsteller 8652B Dr. Laforet (CSU), Antragsteller . 8654A Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft . 8654B Stegner (FDP) 8656A Dr.-Ing. Decker (FU) 8658A Lange (SPD) 8658B, 8663A Paul (Düsseldorf) (KPD) 8661B Günther (CDU) 8662D Schmücker (CDU), Antragsteller . 8663B Ausschußüberweisungen . . . . 8663C, 8664C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Zollvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 20. Dezember 1951 (Nr. 3108 der Drucksachen; Umdruck Nr. 451); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr 3191 der Drucksachen) 8663D Dr. Serres (CDU), Berichterstatter 8663D Beschlußfassung 8664C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Umstellung der Portugal gewährten Vertragszollsätze auf den neuen deutschen Wertzolltarif (Nr. 3083 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 3219 der Drucksachen) 8664D Dr. Serres (CDU), Berichterstatter . 8664D Beschlußfassung 8665A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen (Nr. 2917 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 3209 der Drucksachen) 8665B Dr. Weber (Koblenz) (CDU), Berichterstatter 8665B Frau Nadig (SPD) 8667A Beschlußfassung 8666D, 8667B Beratung des Berichts des Wahiprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung des Lehrers Josef Cochsmeyer, Roth, Kreis Prüm, gegen die Gültigkeit der Wahl zum ersten Deutschen Bundestag am 14. August 1949 im Wahlkreis 6 des Landes Rheinland-Pfalz (Nr. 3201 der Drucksachen; Umdruck Nr. 473) . . . 8667B Beschlußfassung 8667C Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung der SPD Wetzlar, vertreten durch den Geschäftsführer Panze, Wetzlar, Bebelplatz, und des Kreiswahlausschusses Wetzlar, vertreten durch den Kreiswahlleiter, Amtmann Paul Vollmer-haus, stellvertretender Wahlleiter des Kreiswahlausschusses Wetzlar, gegen die Gültigkeit der Wahl zum ersten Deutschen Bundestag vom 14. August 1949 im Lande Hessen, Wahlkreis 7 — Ober- wetz — (Nr. 3202 der Drucksachen) . . 8667C Beschlußfassung 8667C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 471) 8667D Beschlußfassung 8667D Nächste Sitzung 8667D Anlage: Erklärung des Abg. Goetzendorff (Fraktionslos) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung und Erleichterung der Aufgaben der Kommission der Vereinten Nationen in Deutschland (Nr. 3223 der Drucksachen) 8668 Die Sitzung wird um 13 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 201. Sitzung Erklärung des Abgeordneten Goetzendorff (Fraktiosnlos) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung und Erleichterung der Aufgaben der Kommission der Vereinten Nationen in Deutschland (Nr. 3223 der Drucksachen) Ich habe mich der Stimme enthalten, weil ich den Art. 2 des Gesetzes infolge ausreichender Vorschriften des Strafgesetzbuches für überflüssig und bedenklich halte. Bonn, den 26. März 1952. Günter Goetzendorff
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.
    Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse über die Anträge 3133, 3134 und 3136 zusammen abstimmen. Es ist Überweisung an dieselben Ausschüsse beantragt, und zwar an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik als federführenden Ausschuß, an den Ausschuß für Kommunalpolitik und den Ausschuß für innere Verwaltung als beteiligte Ausschüsse. Wer für die Überweisung an diese Ausschüsse ist, den bitte ich, die Hand zu erheben.
    — Gegenprobe! — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
    Zu Antrag 3204 ist Überweisung an den Ausschuß für Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten —

    (Abg. Dr. Laforet und Abg. Stegner: Und Wirtschaftspolitik!)

    — und Wirtschaftspolitik beantragt. Herr Kollege Laforet, welcher Ausschuß soll federführend sein? (Abg. Dr. Laforet: Der Auswärtige!)

    — Federführend der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Einstimmige Annahme. Damit ist Punkt 4 der Tagesordnung erledigt.
    Ich rufe auf Punkt 5 der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Zollvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 20. Dezember 1951 (Nr. 3108 der Drucksachen, Umdruck Nr. 451);
    Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß), (Nr. 3191 der Drucksachen).

    (Erste Beratung: 195. Sitzung.)

    Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Dr. Sertes als Berichterstatter.


Rede von Dr. Günther Serres
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Hohen Hause ist mit Drucksache Nr. 3108 der Entwurf eines Gesetzes über den Zollvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 20. Dezember 1951 vorgelegt worden. Dieser Gesetzentwurf ist in erster Lesung in der Sitzung vom 21. Februar dieses Jahres behandelt worden. Das Plenum hat den Entwurf dem Ausschuß für Außenhandelsfragen überwiesen. Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat die Einzelberatung des Gesetzes der


(Dr. Serres)

Unterkommission Zolltarif übertragen, die sich früher schon mit der Schaffung des Zolltarif gesetzes befaßt hatte. Die Unterkommission hat die Einzelberatung des Gesetzes bzw. des Zollvertrags in zwei Sitzungen vorgenommen, und zwar am 29. Februar und 13. März dieses Jahres.
Meine Damen und Herren, die Verhandlungen mit der Schweiz waren erforderlich geworden, weil die Schweiz dem GATT-Abkommen, dem die Bundesrepublik bekanntlich im Herbst des vergangenen Jahres beigetreten ist, nicht angehört. Die Unterkommission hat daher prüfen müssen, ob in Zusammenhang mit den getroffenen Vereinbarungen, insbesondere mit den Vertragszollsätzen, die mit der Schweiz ausgehandelten Konzessionen vertretbar seien. Dabei hatten die Unterkommission und, ihr folgend, der Ausschuß für Außenhandelsfragen davon auszugehen, daß, wenn wir der Schweiz gegenüber Konzessionen machen, dieselben nach dem Prinzip der Meistbegünstigung, das im GATT-Abkommen verankert ist, auch allen anderen GATT-Partnern gegenüber zur Anwendung kommen. Die Konzessionen, die der Schweiz durch den Zollvertrag gewährt worden sind, beziehen sich auf eine größere Anzahl von Zolltarifpositionen, und zwar sowohl auf dem Agrarsektor wie auf dem gewerblichen Sektor und dort auf dem Chemie-, dem Papier- und dem Textilsektor.
Bei den Verhandlungen ist betont worden, daß der Schweiz in verhältnismäßig großer Zahl Konzessionen gemacht worden sind. Trotzdem haben sich die Unterkommission und, ihr folgend, der Ausschuß für Außenhandelsfragen entschlossen, und zwar einstimmig entschlossen, dem Zollvertrag mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft zuzustimmen. Der Ausschuß ist dabei von der Überlegung ausgegangen, daß die Schweiz ein bedeutender Handelspartner für Deutschland ist. Es kam noch hinzu, daß nach den Verhandlungen über das Zolltarifgesetz im vergangenen Jahre und den Verhandlungen über die Ratifizierung der Protokolle von Torquay gewisse Margen vorhanden waren, die es gestatteten, der Schweiz Konzessionen auf den von ihr gewünschten Gebieten zu machen. Es kam auch hinzu, daß die deutsche Verhandlungsdelegation den Forderungen der Schweiz nur teilweise entgegengekommen ist. Das alles zusammengenommen hat den Ausschuß bewogen, einstimmig zu beschließen, dem Zollvertrag mit der Schweiz zuzustimmen. Allerdings ist der Verwaltung gegenüber der Wunsch ausgesprochen worden, daß in einigen wenigen Positionen vor Ablauf des Jahres 1952, d. h. vor dem Termin, zu dem erstmals eine Kündigung des Abkommens möglich ist, noch einmal mit der Schweiz verhandelt wird. Es handelt sich um einige wenige Positionen, die im Ausschuß mit der Verwaltung im einzelnen besprochen worden sind und die sich vor allen Dingen auf den Sektor der Textilien beziehen. Die Verwaltung hat während der Ausschußberatungen zugesagt, daß sie dem Wunsch des Ausschusses entsprechend diese Verhandlungen vor dem Ende des Jahres aufnehmen wird.
Meine Damen und Herren, Ihnen liegt die Drucksache Nr. 3191 mit dem Antrag des Ausschusses vor. Ich möchte nur bemerken, daß eine kleine redaktionelle Änderung notwendig ist, da zu Drucksache Nr. 3108, die den Gesetzentwurf enthält, noch ein Umdruck Nr. 451 verteilt worden ist. Ich bitte daher, den Antrag des Ausschusses mit einer kleinen Abänderung folgendermaßen formulieren zu dürfen:
Der Bundestag wolle beschließen,
dem Gesetzentwurf — Nr. 3108 der Drucksachen unter Berücksichtigung der in Umdruck Nr. 451 enthaltenen Berichtigung — unverändert nach der Vorlage zuzustimmen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
    Wir treten ein in die zweite Beratung. Ich rufe auf Art. I unter Berücksichtigung der Berichtigung nach Umdruck Nr. 451, — Art. II, — Art. III, Einleitung und Überschrift. Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmige Annahme.

    (Zurufe.)

    — Gegen eine Stimme! — Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen.
    Ich rufe auf zur
    dritten Beratung
    und eröffne die allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Die allgemeine Aussprache ist geschlossen.
    Die Einzelberatung entfällt, da keine Änderungsanträge gestellt sind. Ich rufe auf die Artikel I bis III, Einleitung und Überschrift. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
    Eine Schlußabstimmung erübrigt sich nach § 88 letzter Satz der Geschäftsordnung.
    Meine Damen und Herren, ich habe bei dem letzten Punkt der Tagesordnung, den Handwerksangelegenheiten, vergessen, über den Umdruck Nr. 469 abstimmen zu lassen. Ich nehme an, daß das Haus einverstanden ist, daß auch dieser Umdruck den genannten Ausschüssen überwiesen wird.

    (Zustimmung.)

    Damit ist Punkt 5 der Tagesordnung erledigt.
    Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Umstellung der Portugal gewährten Vertragszollsätze auf den neuen deutschen Wertzolltarif (Nr. 3083 der Drucksachen);
    Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 3219 der Drucksachen).

    (Erste Beratung: 194. Sitzung.)

    Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Dr. Serres als Berichterstatter.