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ID0120102800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1952 8637 201. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. März 1952. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 8638B, 8665B Eintritt des Abg. Dr. Fricke in den Bundestag 8638C Eintritt des Abg. Dr. Leuze in den Bundestag 8638C Eintritt der Abg. Frau Bieganowski in den Bundestag 8638C Mitteilung über Wegfall der Gruppe BHEDG und Aufnahme des Abg. Dr. Ott als Gast in die Fraktion der DP 8638C Übertritt des Abg. Frommhold als Gast zur Fraktion der DP 8638C Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Tabaksteuer (Nr. 2828 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Neuregelung der Tabaksteuer (Nrn. 3171, 3242 der Drucksachen) . . . 8638D Dr. Wellhausen (FDP), Anfragender 8638D, 8647D Scharnberg (CDU), Antragsteller . 8640B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 8641D Even (CDU) 8644A Peters (SPD) 8645C Renner (KPD) 8647A Ribbeheger (FU) 8647C Ausschußüberweisung 8648A Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (Nr. 3172 [neu] der Drucksachen) 8648B Ausschußüberweisung 8648B Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU (BP - Z) eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung und Erleichterung der Aufgaben der Kommission der Vereinten Nationen in Deutschland (Nr. 3223 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 474) 8648C Renner (KPD) 8648C Wehner (SPD) 8649A Dr. Bucerius (CDU) 8649D Goetzendorff (Fraktionslos), Erklärung zur Abstimmung 8668 Beschlußfassung 8650A, B Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Regiebetriebe der öffentlichen Hand (Nr. 3133 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 469) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. gewerbliche Tätigkeit der Versorgungsbetriebe (Nr. 3134 der Drucksachen), der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Belegschafts- und Behördenhandel (Nr. 3136 der Drucksachen) sowie der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Gesetzgebungshoheit der Bundesrepublik (Nr. 3204 der Drucksachen; Umdruck Nr. 469) 8650B Stücklen (CSU), Antragsteller 8650C, 8651B, 8662C Huth (CDU), Antragsteller 8652B Dr. Laforet (CSU), Antragsteller . 8654A Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft . 8654B Stegner (FDP) 8656A Dr.-Ing. Decker (FU) 8658A Lange (SPD) 8658B, 8663A Paul (Düsseldorf) (KPD) 8661B Günther (CDU) 8662D Schmücker (CDU), Antragsteller . 8663B Ausschußüberweisungen . . . . 8663C, 8664C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Zollvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 20. Dezember 1951 (Nr. 3108 der Drucksachen; Umdruck Nr. 451); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr 3191 der Drucksachen) 8663D Dr. Serres (CDU), Berichterstatter 8663D Beschlußfassung 8664C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Umstellung der Portugal gewährten Vertragszollsätze auf den neuen deutschen Wertzolltarif (Nr. 3083 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 3219 der Drucksachen) 8664D Dr. Serres (CDU), Berichterstatter . 8664D Beschlußfassung 8665A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen (Nr. 2917 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 3209 der Drucksachen) 8665B Dr. Weber (Koblenz) (CDU), Berichterstatter 8665B Frau Nadig (SPD) 8667A Beschlußfassung 8666D, 8667B Beratung des Berichts des Wahiprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung des Lehrers Josef Cochsmeyer, Roth, Kreis Prüm, gegen die Gültigkeit der Wahl zum ersten Deutschen Bundestag am 14. August 1949 im Wahlkreis 6 des Landes Rheinland-Pfalz (Nr. 3201 der Drucksachen; Umdruck Nr. 473) . . . 8667B Beschlußfassung 8667C Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung der SPD Wetzlar, vertreten durch den Geschäftsführer Panze, Wetzlar, Bebelplatz, und des Kreiswahlausschusses Wetzlar, vertreten durch den Kreiswahlleiter, Amtmann Paul Vollmer-haus, stellvertretender Wahlleiter des Kreiswahlausschusses Wetzlar, gegen die Gültigkeit der Wahl zum ersten Deutschen Bundestag vom 14. August 1949 im Lande Hessen, Wahlkreis 7 — Ober- wetz — (Nr. 3202 der Drucksachen) . . 8667C Beschlußfassung 8667C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 471) 8667D Beschlußfassung 8667D Nächste Sitzung 8667D Anlage: Erklärung des Abg. Goetzendorff (Fraktionslos) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung und Erleichterung der Aufgaben der Kommission der Vereinten Nationen in Deutschland (Nr. 3223 der Drucksachen) 8668 Die Sitzung wird um 13 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 201. Sitzung Erklärung des Abgeordneten Goetzendorff (Fraktiosnlos) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung und Erleichterung der Aufgaben der Kommission der Vereinten Nationen in Deutschland (Nr. 3223 der Drucksachen) Ich habe mich der Stimme enthalten, weil ich den Art. 2 des Gesetzes infolge ausreichender Vorschriften des Strafgesetzbuches für überflüssig und bedenklich halte. Bonn, den 26. März 1952. Günter Goetzendorff
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Materie, die in dem Antrag der Fraktion der CDU/ CSU, Drucksache Nr. 3134, behandelt wird, dürfte einem großen Teil dieses Hauses nicht genügend bekannt sein. Daher erlaube ich mir, etwas näher darauf einzugehen.

    (Vizepräsident Dr. Schmid übernimmt den Vorsitz.)

    Die Aufgaben der Energiebetriebe sind die Erzeugung und Verteilung von Strom und Gas sowie die Unterhaltung des notwendigen Verteilernetzes einschließlich Transformatorenanstalt usw. Zur Durchführung dieser Aufgaben ist den Versorgungsbetrieben auf Grund ihrer Eigenart eine Monopolstellung eingeräumt worden. Das geht auch daraus hervor, daß die Verteilungsbezirke gesetzlich geregelt werden und auch die Preisgestaltung gesetzlichen Bestimmungen unterliegt. Es ist eine Selbstverständlichkeit, daß die Versorgungsbetriebe den Absatz ihrer Energien zu steigern versuchen. Daraus kann man aber keinesfalls die Berechtigung ableiten, daß diese Betriebe auch eigene Verkaufs- und Installationsabteilungen unterhalten müssen.
    Über die Methoden, die dabei angewandt werden, könnte man eine Fülle von Unterlagen vorlegen, die beweisen, daß die Versorgungsbetriebe ihre Monopolstellung in einer Art und Weise ausnützen, die unerträglich ist. Nicht nur, daß die Verkaufs- und Installationsabteilungen dem eigentlichen Betriebszweck der Energieversorgungsbetriebe widersprechen, es liegt auch ein klarer Verstoß gegen die Firmierung dieser Unternehmen nach den handelsrechtlichen Grundsätzen vor. Sie verstoßen gegen die Firmenwahrheit und gegen die Firmenklarheit.
    Als besonders untragbar muß empfunden werden, daß diese Versorgungsbetriebe zugleich Aufsichtsbehörden für die Installateure sind. Jede neu zu errichtende Anlage ist vom Installateur dem Energieunternehmen mit einem Formblatt anzumelden, worauf ein Angehöriger dieses Unternehmens die Anlage nach Fertigstellung überprüft und abnimmt. Besonders bedauerlich ist dabei noch, daß eine ganze Reihe von sogenannten Abnahmebeamten verwendet werden, die weder eine Gesellen-, noch eine Meister-, noch eine Ingenieurprüfung haben, die vielleicht seit Jahren in diesem Betriebe angelernt wurden und nun dem geprüften und gelernten Handwerksmeister die Anlage abnehmen oder auch ablehnen können. Da dieses Unternehmen nun gleichzeitig auf wirtschaftlichem Sektor als Konkurrenz und eigener Installateur auftritt und seine Anlagen selbst abnimmt, besteht also das Kuriosum, daß die Versorgungsbetriebe Richter in eigener Sache sind.
    Da bei der heutigen schwierigen Lage auf dem Gebiete der Energieversorgung der beantragte Anschluß zum Teil nicht durchgeführt werden kann, ist es häufig dem Ermessen der Versorgungsbetriebe überlassen, welche Anschlüsse durchzuführen sind. Daß dabei die vom eigenen Versorgungsbetrieb installierten Neueinrichtungen und die von den Versorgungsbetrieben gelieferten elektrischen Maschinen und Geräte bevorzugt werden, liegt auf der Hand. Ich habe eine ganze Reihe von Beweisen für Fälle, in denen der Anschluß nur deshalb nicht durchgeführt oder verzögert wurde, weil der Konsument es vorgezogen hat, sich vom Installateur oder vom Handel bedienen zu lassen.
    Durch die vorhandene Organisation der Zählerableser und Gebührenerheber, die weitgehend auch zur Werbung für den eigenen Verkauf von elektrischen Geräten und Maschinen ausgenutzt wird, sind die Versorgungsbetriebe den Installateuren und Einzelhändlern gegenüber in der Werbung weit voraus. Daß die dazu benutzten Kräfte in der Kalkulation zu Lasten des Strompreises gehen, ist Tatsache. Es liegt also so, daß der Installateur, der ja auch Kunde und Konsument der Versorgungsbetriebe ist, über den Strompreis seine eigene Konkurrenz mit finanziert. Gleichwohl ist bekannt, daß auch Installationsarbeiten so verrechnet wurden, daß ein Teil der Arbeitsstunden auf den Versorgungsbetrieb umgelegt wurde, so daß es nicht notwendig war, die gesamte Arbeitszeit dem Konsumenten aufzurechnen, wodurch natürlich für die Versorgungsbetriebe eine erhebliche Verbesserung im Wettbewerb eingetreten ist.
    Es ließe sich noch eine ganze Reihe von Mißständen aufzählen, so z. B. auch noch die Behandlung der Energiebetriebe bei der Investitionshilfe. Die Energiewirtschaft soll aus dem Aufkommen


    (Stücklen)

    aus der Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft bedacht werden. Das Handwerk und der Handel sind an der Aufbringung beteiligt. Unter der Voraussetzung der weiteren Handels- und Installationstätigkeit der Versorgungsbetriebe verlangt man also von diesen Wirtschaftsgruppen, daß sie ihre eigenen Wettbewerber finanzieren und in ihrer Konkurrenzfähigkeit stärken.

    (Sehr richtig! bei der CSU.)

    Es muß daher erwartet werden, daß die Versorgungsbetriebe vor Gewährung der Mittel die Auflage erhalten, ihre Verkaufs- und Installationstätigkeit einzustellen. Eine gütliche Regelung mit den Versorgungsbetrieben ist dem Handwerk und dem Handel in den letzten Jahren nicht gelungen, obwohl die Vereinigung deutscher Elektrizitätswerke das Handwerk und den Handel in dieser Forderung weitgehend unterstützt. Die Versorgungsbetriebe haben sich bis heute in vielen Fällen nicht an die Empfehlung dieser Vereinigung gehalten. Um ein weiteres Eindringen der Versorgungsbetriebe in den Handwerks- und Handelsbereich zu verhindern, muß auf jeden Fall durch Gesetz oder Verwaltungsakt eine für das Handwerk und den Handel voll befriedigende Regelung getroffen werden, wie es u. a. auch in Frankreich geschehen ist, wo den Versorgungsbetrieben Verkauf und Installation untersagt wurden.
    Ich bitte daher, den Antrag der CDU/CSU, Drucksache Nr. 3134, über den wirtschaftspolitischen Ausschuß an den Unterausschuß für Energiewirtschaft zu überweisen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort zur Begründung des Antrages auf Drucksache Nr. 3136 hat der Abgeordnete Huth.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Eugen Huth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mir fällt die Aufgabe zu, den Antrag der CDU/CSU auf Drucksache Nr. 3136 zu begründen, der besagt:
    Der Bundestag wolle beschließen:
    Die Bundesregierung wird ersucht, möglichst bald einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den der Belegschafts- und Behördenhandel untersagt wird.
    Die Angelegenheit steht zur Zeit im Mittelpunkt lebhafter Erörterungen in den verschiedensten Zweigen unserer gewerblichen Wirtschaft; denn an diesem Antrag ist nicht nur das Handwerk interessiert, sondern in gleicher Weise der Handel und auch die Konsumgenossenschaften. Durch die Nöte der hinter uns liegenden Mangeljahre bedingt, waren die Bemühungen vieler Betriebe begreiflich, die Arbeitskraft ihres Personals durch Beschaffung zusätzlicher Lebensmittel und sonstiger Bedarfsgüter zu erhalten und zu fördern. Nachdem aber der Mangel und die Bewirtschaftung längst aufgehört haben, sollte man annehmen, daß mit dem Belegschafts- und Behördenhandel Schluß gemacht worden wäre. Wir haben aber heute leider die Feststellung zu treffen, daß sich dieser Handel in den letzten Jahren wesentlich vermehrt und an Bedeutung zugenommen hat. Die Ursache ist darin zu sehen, daß man versucht, unter Umgehung des normalen Versorgungsweges den täglichen Lebensbedarf für die Betriebsangehörigen gemeinsam billiger zu beschaffen. Wer sich der Mühe unterzieht, einen Einblick in den Belegschafts- und Behördenhandel zu bekommen, der spürt, daß hier volkswirtschaftlich und sozial etwas nicht in Ordnung ist, daß mit der Rückbildung der im Wettbewerb organisch gewachsenen Arbeitsteilung ein volkswirtschaftlicher Leistungsverlust mit allgemeinen Rückwirkungen auf die reale Kaufkraft verbunden sein muß, daß man die Möglichkeit der freien Konsumwahl, die man vom Einzelhandel als Leistung selbstverständlich fordert, beeinträchtigt, daß im Rahmen des volkswirtschaftlichen Gesamtkostenausgleichs über den Preis und die Steuern letztlich die Sondervorteile einzelner von der Gesamtheit getragen werden müssen. Man darf diese Dinge nicht bagatellisieren.
    Wenn es auch keine genauen Anhaltspunkte für den Umfang dieses Handels gibt, so läßt sich doch aus der Fülle bekannter Vorfälle errechnen, daß auf den Belegschafts- und Behördenhandel jährlich eine Umsatzsumme von mehr als einer Milliarde DM entfällt und daß nach ganz vorsichtigen Schätzungen mit einem Steuerausfall von jährlich etwa 120 Millionen DM zu rechnen ist. Erfahrungsgemäß werden die von den Beauftragten der Behörden- und Betriebsbelegschaften getätigten Geschäfte meistens überhaupt nicht zur Versteuerung gemeldet. Es ist also der Schluß zu ziehen, daß dem Staat hier Steuerbeträge in einer Höhe entgehen, die das Aufkommen mancher kleinen Steuerart in den Schatten stellen. Die Verhinderung dieser illegalen Handelstätigkeit durch entsprechende gesetzliche Bestimmungen, wie es unser Antrag Drucksache Nr. 3136 fordert, dürfte den Herrn Bundesfinanzminister auf alle Fälle mancher Sorgen um die Schließung der Lücken des Bundesetats entheben. Auch daran ist die Allgemeinheit interessiert.
    Ich habe soeben von einem Umsatz im Belegschafts- und Behördenhandel von mehr als einer Milliarde DM gesprochen. Da hier Zweifel auftauchen könnten, ob diese Zahlen richtig sind, will ich sie durch einige Beispiele erhärten. Mir ist ein sogenannter Fall Bremen bekanntgeworden, in dem sich das Geruht mit einer Angelegenheit beschäftigen mußte, die es erforderlich machte, daß ihm die gesamten Akten über den Belegschaftshandel vorgelegt wurden. Dabei hat sich herausgestellt, daß ein einziges Werk in einem Zeitraum von 8 Monaten einen Umsatz von 350 000 DM mit der Belegschaft getätigt hat. Was hat man dort nicht alles gehandelt: Schmelzkäse, Schmalz, Schokolade, Speck, Zigaretten, Kaffee, Kakao, 01, Kernseife, Herrensocken, Kinderstrümpfe, Herrenhalbschuhe, Damenhalbschuhe, Taschentücher, Fahrradbereifungen, Stoffe für Anzüge und noch weiteres mehr, ein ganzes Warenlager!

    (Zuruf von der Mitte: Wann war das?)

    — Das war in den Monaten von Herbst 1948 bis Frühjahr 1949. Die genauen Daten kann ich Ihnen angeben. —

    (Unruhe links.)

    Keine Konsumgüter hat man dort umgesetzt, sondern Ware, die sich leicht absetzen läßt.
    Mir hat ein Flugblatt vorgelegen, daß die Überschrift trug: „Bitte nicht viel mit Außenstehenden darüber reden!" Es war an. die Mitglieder eines Lehrervereins in Rheinland-Pfalz gerichtet und enthielt 223 Angebotspositionen. Man sieht also, in diesen Kreisen hat man im großen zu handeln versucht. In den vergangenen Jahren war es z. B. den Bundesbahnbeamten möglich, Fahrräder zum Großhandelseinkaufspreis zu erstehen. Im Lande Oldenburg soll man, wie ich gehört habe, diese Dinge in der Verwaltung nicht lieben. Aber selbst in der Justizverwaltung Oldenburgs hat man in


    (Huth)

    den vergangenen Jahren das Sozialwerk Justiz gegründet. Dieses hat dann bei allen Justizbehörden Verkaufsstellen eingerichtet; sogar das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft in der Stadt Oldenburg sind nicht ausgenommen.
    Es gehört nicht direkt zum Behördenhandel, aber es fällt auch in diese Kategorie, daß es z. B. eine ganze Reihe von Stadtbauräten gibt, die gegen Entgelt Bauzeichnungen, Pläne und dergleichen herstellen, während die Architekten in ihrer Arbeit gemindert sind, aber ihre Arbeit versteuern müssen.
    Wie sich aber manche Dinge im Belegschafts-und Behördenhandel auch zum Nachteil und Schaden des einzelnen Werks auswirken können, so daß die Frage entsteht, wer diese Dinge bezahlt, das entnehme ich einem Flugblatt der Gewerkschaft deutscher Bundesbahnbeamten und der Gewerkschaft deutscher Lokomotivführer. Darin werden Angriffe gegen das Eisenbahnersozialwerk der Bundesbahndirektion Wuppertal vorgebracht, bei dem durch verfehlte Geschäftspolitik ein Verlust von 100 000 DM entstanden ist. Wenn wir hier von einem Verlust von 100 000 DM hören, dann können wir uns ungefähr ausrechnen, wie groß der Umsatz dieses Sozialwerks gewesen sein muß. Ich weiß von einem Polizeirevier in meiner Stadt, wo man vor nicht allzu langer Zeit ein ganzes Warenlager herausgeholt hat. Es gibt Belegschaften, die, weil man die Ware nicht absetzen konnte, dazu übergegangen sind, Textilien z. B. dem legalen Handel anzubieten. Mir ist ferner von einem Fall erzählt worden, in dem ein Betriebsrat — zunächst gegen den Willen des Werks, aber letzten Endes doch mit dessen Zustimmung — für einen großen Betrag Mäntel gekauft hat, die nachher einfach nicht abzusetzen waren. Solche Verluste trägt einzig und allein die Allgemeinheit.
    Wenn man nun die Frage stellt, warum Belegschafts- und Behördenhandel getrieben wird, dann wird einem gesagt, man kaufe dort billiger. Meine Damen und Herren, dieses Billiger-Kaufen ist ein zweischneidiges Schwert. Die Startbedingungen sind für den Einzelhandel einerseits und den Belegschafts- und Behördenhandel andererseits völlig ungleich, so daß von einem echten Leistungswettbewerb nicht gesprochen werden kann. Nur weil der Groß- und Einzelhandel ein umfassendes Sortiment führt und dem Verbraucher zeitlich, räumlich und in materieller Hinsicht die freie Konsumwahl ermöglicht, kann der Belegschaftshandel überhaupt gedeihen. Beim Belegschafts- und Behördenhandel werden die persönlichen und sachlichen Kosten der privaten Handelstätigkeit von Beamten, Angestellten und Arbeitern in Form einer Erhöhung des Verwaltungsaufwands oder einer Minderleistung vom Betrieb getragen. Diese Kosten müssen sich letztlich in irgendeiner Form im Preis der von dem betreffenden Betrieb hergestellten Güter oder Leistungen niederschlagen. Dies bedeutet, daß die Sondervorteile einzelner, nämlich der Abnehmer im Belegschafts- bzw. im Behördenhandel, durch entsprechend höhere Lasten bzw. höhere Preise von allen anderen getragen werden müssen.
    Ein gleicher Start von Belegschafts- und Behördenhandel sowie Handel und Handwerk wäre gegeben, wenn auch die für die Gesamtversorgung der Bevölkerung wichtigen und etwa 50 % des Umsatzes des Lebensmitteleinzelhandels umfassenden sozial kalkulierten Massenkonsumartikel vertrieben würden, wenn der Belegschafts- und Behördenhandel wie der Einzelhandel Gehälter, Mieten, Sozialabgaben, Lagerkosten, Kreditkosten, Umsatz-, Gewerbe-, Einkommensteuer, Heizung, Beleuchtung, Versicherung und Transportkosten, Telefongebühren usw. zu tragen hätte, wenn die Vermittlungspersonen des Werks- und Behördenhandels in den Arbeitsstätten wie der reguläre Handel ihren Lebensunterhalt aus dieser Tätigkeit bestreiten müßten, statt ihn aus den von ihren Arbeitgebern für ihre Haupttätigkeit gezahlten Gehältern und Löhnen gesichert zu erhalten. Nur wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt wären, könnte von einer gleichen Ausgangsbasis für den Wettbewerb zwischen dem regulären Handel und dem Werks- und Behördenhandel gesprochen werden. In Wirklichkeit sind die Startbedingungen jedoch völlig ungleich, so daß von einem echten Leistungswettbewerb nicht gesprochen werden kann.
    Im Falle des Behördenhandels werden die personellen und sachlichen Kosten der privaten Handelstätigkeit von Beamten, Angestellten und Arbeitern in Form einer Erhöhung des Verwaltungsaufwandes oder einer Minderleistung der betreffenden Beamten von der Gesamtheit der Steuerzahler getragen.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Außer dem eben angeführten Mißstand, daß dem Staat Steuern in Höhe von etwa 120 Millionen DM verlustig gehen, ist von uns als ein weiteres wesentliches Moment die Freisetzung von Arbeitskräften im Handel berücksichtigt worden. Ich habe einleitend schon gesagt, daß Handel, Handwerk und Konsumgenossenschaften an diesem Antrag in gleicher Weise interessiert sind. Wenn ich von der Freisetzung von Arbeitskräften im Einzelhandel spreche, so ist es selbstverständlich, daß sich der durch den Werks- und Behördenhandel hervorgerufene Umsatzausfall in Höhe von mehr als einer Milliarde DM in einer Minderausnutzung der personellen Kapazität des Einzelhandels bemerkbar machen muß. Der Werks- und Behördenhandel ist zweifellos für viele Entlassungen bzw. für die Nichteinstellung von arbeitslosen Angestellten im Einzelhandel verantwortlich zu machen. Wenn man die durchschnittliche jährliche Umsatzleistung je Kopf des Beschäftigten nach den Ergebnissen des Betriebsvergleichs mit rund 40 000 DM beziffert, so ergibt sich unter Zugrundelegung des oben genannten Umsatzausfalls von über einer Milli arde DM, daß etwa 25 000 Angestellte durch den Werks- und Behördenhandel aus ihrer Berufsarbeit ausgeschaltet worden sind, das heißt, daß die Arbeitslosigkeit von Einzelhandelsangestellten fast völlig auf die Ausbreitung des Werks- und Behördenhandels zurückgeführt werden kann. Wir haben zur Zeit etwa 30 000 stellenlose Einzelhandelsangestellte. In zugespitzter Formulierung könnte man also sagen: 25 000 arbeitslose Angestellte des Einzelhandels sind es in erster Linie, die mit ihrer Arbeitslosigkeit die Sondervorteile bezahlen müssen, die die Käufer im Werks- und Behördenhandel für sich in Anspruch nehmen.

    (Zuruf von der KPD: Man kann auch reichlich übertreiben!)

    — Mag sein, daß es überspitzt ist; Sie können das Gegenteil j a nachher beweisen!
    Ich glaube abschließend sagen zu können, daß die getroffenen Feststellungen gebieterisch eine gesetzliche Regelung fordern. Soweit mir bekannt ist, vertreten die Gewerkschaften aus dem eben angeführten Grunde den gleichen Standpunkt. Ver-


    (Huth)

    boten werden soll und muß der organisierte Werksund Behördenhandel. Über etwaige Ausnahmen lange bestehender Einrichtungen läßt sich bei passender Gelegenheit dann reden.
    Ich darf Sie bitten, unserem Antrag Drucksache Nr. 3136 Ihre Zustimmung zu geben.

    (Beifall in der Mitte.)