Rede:
ID0120100900

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 24
    1. der: 4
    2. die: 2
    3. über: 2
    4. Ich: 1
    5. eröffne: 1
    6. Besprechung: 1
    7. Große: 1
    8. Anfrage: 1
    9. und: 1
    10. den: 1
    11. Antrag: 1
    12. Fraktion: 1
    13. CDU/CSU: 1
    14. im: 1
    15. Rahmen: 1
    16. Redezeit: 1
    17. von: 1
    18. 120: 1
    19. Minuten.Das: 1
    20. Wort: 1
    21. hat: 1
    22. zunächst: 1
    23. Abgeordnete: 1
    24. Even.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1952 8637 201. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. März 1952. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 8638B, 8665B Eintritt des Abg. Dr. Fricke in den Bundestag 8638C Eintritt des Abg. Dr. Leuze in den Bundestag 8638C Eintritt der Abg. Frau Bieganowski in den Bundestag 8638C Mitteilung über Wegfall der Gruppe BHEDG und Aufnahme des Abg. Dr. Ott als Gast in die Fraktion der DP 8638C Übertritt des Abg. Frommhold als Gast zur Fraktion der DP 8638C Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der FDP betr. Tabaksteuer (Nr. 2828 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Neuregelung der Tabaksteuer (Nrn. 3171, 3242 der Drucksachen) . . . 8638D Dr. Wellhausen (FDP), Anfragender 8638D, 8647D Scharnberg (CDU), Antragsteller . 8640B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 8641D Even (CDU) 8644A Peters (SPD) 8645C Renner (KPD) 8647A Ribbeheger (FU) 8647C Ausschußüberweisung 8648A Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (Nr. 3172 [neu] der Drucksachen) 8648B Ausschußüberweisung 8648B Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU (BP - Z) eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung und Erleichterung der Aufgaben der Kommission der Vereinten Nationen in Deutschland (Nr. 3223 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 474) 8648C Renner (KPD) 8648C Wehner (SPD) 8649A Dr. Bucerius (CDU) 8649D Goetzendorff (Fraktionslos), Erklärung zur Abstimmung 8668 Beschlußfassung 8650A, B Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Regiebetriebe der öffentlichen Hand (Nr. 3133 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 469) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. gewerbliche Tätigkeit der Versorgungsbetriebe (Nr. 3134 der Drucksachen), der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Belegschafts- und Behördenhandel (Nr. 3136 der Drucksachen) sowie der Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Gesetzgebungshoheit der Bundesrepublik (Nr. 3204 der Drucksachen; Umdruck Nr. 469) 8650B Stücklen (CSU), Antragsteller 8650C, 8651B, 8662C Huth (CDU), Antragsteller 8652B Dr. Laforet (CSU), Antragsteller . 8654A Dr. Westrick, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft . 8654B Stegner (FDP) 8656A Dr.-Ing. Decker (FU) 8658A Lange (SPD) 8658B, 8663A Paul (Düsseldorf) (KPD) 8661B Günther (CDU) 8662D Schmücker (CDU), Antragsteller . 8663B Ausschußüberweisungen . . . . 8663C, 8664C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Zollvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 20. Dezember 1951 (Nr. 3108 der Drucksachen; Umdruck Nr. 451); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr 3191 der Drucksachen) 8663D Dr. Serres (CDU), Berichterstatter 8663D Beschlußfassung 8664C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Umstellung der Portugal gewährten Vertragszollsätze auf den neuen deutschen Wertzolltarif (Nr. 3083 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 3219 der Drucksachen) 8664D Dr. Serres (CDU), Berichterstatter . 8664D Beschlußfassung 8665A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen (Nr. 2917 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 3209 der Drucksachen) 8665B Dr. Weber (Koblenz) (CDU), Berichterstatter 8665B Frau Nadig (SPD) 8667A Beschlußfassung 8666D, 8667B Beratung des Berichts des Wahiprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung des Lehrers Josef Cochsmeyer, Roth, Kreis Prüm, gegen die Gültigkeit der Wahl zum ersten Deutschen Bundestag am 14. August 1949 im Wahlkreis 6 des Landes Rheinland-Pfalz (Nr. 3201 der Drucksachen; Umdruck Nr. 473) . . . 8667B Beschlußfassung 8667C Beratung des Berichts des Wahlprüfungsausschusses (2. Ausschuß) über die Wahlanfechtung der SPD Wetzlar, vertreten durch den Geschäftsführer Panze, Wetzlar, Bebelplatz, und des Kreiswahlausschusses Wetzlar, vertreten durch den Kreiswahlleiter, Amtmann Paul Vollmer-haus, stellvertretender Wahlleiter des Kreiswahlausschusses Wetzlar, gegen die Gültigkeit der Wahl zum ersten Deutschen Bundestag vom 14. August 1949 im Lande Hessen, Wahlkreis 7 — Ober- wetz — (Nr. 3202 der Drucksachen) . . 8667C Beschlußfassung 8667C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 471) 8667D Beschlußfassung 8667D Nächste Sitzung 8667D Anlage: Erklärung des Abg. Goetzendorff (Fraktionslos) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung und Erleichterung der Aufgaben der Kommission der Vereinten Nationen in Deutschland (Nr. 3223 der Drucksachen) 8668 Die Sitzung wird um 13 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage zum Stenographischen Bericht der 201. Sitzung Erklärung des Abgeordneten Goetzendorff (Fraktiosnlos) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, FU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung und Erleichterung der Aufgaben der Kommission der Vereinten Nationen in Deutschland (Nr. 3223 der Drucksachen) Ich habe mich der Stimme enthalten, weil ich den Art. 2 des Gesetzes infolge ausreichender Vorschriften des Strafgesetzbuches für überflüssig und bedenklich halte. Bonn, den 26. März 1952. Günter Goetzendorff
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe heute die Interpellation Drucksache Nr. 2828 zu beantworten und gleichzeitig zu dem Antrag auf Überprüfung einer Senkung der Tabaksteuer Stellung zu nehmen. Um die Interpellation zu beantworten, müßte ich Ihnen eigentlich Hunderte von Zahlen mitteilen. Um Sie jedoch nicht zu ermüden, habe ich den Herrn Präsidenten gebeten, fünf Nachweisun-
    8642 Deutscher Bundestag - 2U1. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. März 1952

    (Bundesfinanzminister Schäffer)

    gen drucken zu lassen, die Ihnen vorliegen. Ich darf mich bei allem Folgenden auf diese Nachweisungen beziehen.
    Frage 1 der Interpellation wünscht Auskunft über die Entwicklung des Tabaksteueraufkommens. An Tabaksteuer sind aufgekommen im Rechnungsjahr 1949 2190 Millionen DM, im Rechnungsjahr 1950 2100 Millionen DM. Im Haushalt für 1951 ist die Tabaksteuer im Ertrag mit 2200 Millionen DM veranschlagt. In den ersten elf Monaten des laufenden Rechnungsjahres sind 2048 Millionen DM aufgekommen. Es kann also damit gerechnet werden, daß das veranschlagte Jahresaufkommen erreicht werden wird.
    Welches Tabaksteueraufkommen die verschiedenen Tabakwaren, insbesondere Zigaretten, Zigarren und Rauchtabak, erbracht haben, läßt sich nur aus dem Steuerwert der für die verschiedenen Tabakwaren ausgegebenen Steuerzeichen entnehmen. Ich darf dazu auf die Nachweisung Nr. 1 hinweisen. Daraus ersehen Sie, daß in den eisten zehn Monaten des laufenden Rechnungsjahres der Steuerwert der für Zigaretten ausgegebenen Steuerzeichen um rund 212 Millionen DM gleich 15,8 % über dem entsprechenden Steuerwert für das erste Halbjahr des Rechnungsjahres 1950 liegt, im Monatsdurchschnitt also um rund 21 Millionen DM gestiegen ist. Der Steuerwert des Steuerzeichens für die übrigen Tabakerzeugnisse ist dagegen in den ersten zehn Monaten des laufenden Rechnungsjahres gegenüber denen des Rechnungsjahres 1950 gesunken, und zwar bei Zigarren um 5.6 Millionen DM oder 2,9 %, bei Feinschnitt um 29,7 Millionen DM oder 11 %, bei Pfeifentabak um 2,2 Millionen DM oder 5,9 %, zusammen 37,5 Millionen DM.
    Frage 2. Der Verbrauch an Tabakerzeugnissen wird statistisch nirgends erfaßt. Der Verbrauch entspricht aber bei Betrachtung längerer Zeiträume etwa der Menge der versteuerten Zigaretten, Zigarren und Rauchtabake. Darüber gibt Ihnen die Nachweisung 2 den gewünschten Aufschluß. Danach wurden versteuert im Rechnungsjahr 1950 23,6 Milliarden Zigaretten, 3,8 Milliarden Zigarren, 15,7 Millionen kg Feinschnitt und 4,8 Millionen kg Pfeifentabak, in den ersten zehn Monaten des Rechnungsjahres 1951 23,7 Milliarden Zigaretten - das sind 18,6 v. H. mehr als in der entsprechenden Zeit des Vorjahres -, 3,4 Milliarden Zigarren - das sind 3,9 % mehr als in der entsprechenden Zeit des Rechnungsjahres 1950 -, 12,9 Millionen kg Feinschnitt - das sind 2,7 v. H. mehr als in der entsprechenden Zeit des Rechnungsjahres 1950 - und 4,09 Millionen kg Pfeifentabak - das sind 0,3 % mehr als in der entsprechenden Zeit des Vorjahres.
    Bei einer Steuer, die vom Kleinverkaufspreis berechnet wird, soll man neben den Mengen vor allem aber die Kleinverkaufswerte vergleichen. Das ermöglicht Ihnen die Nachweisung 3. Danach betrug der Gesamtkleinverkaufswert, also der Geldaufwand der Raucher, im Rechnungsjahr 1950 3,8 Milliarden DM und in den ersten zehn Monaten des Rechnungsjahres 1951 3,6 Milliarden DM; das sind also 10,9 % mehr als in den ersten zehn Monaten des Rechnungsjahres 1950. Dieser Gesamtmehraufwand beruht auf einer Steigerung des Kleinverkaufswertes für Zigaretten um 376 Millionen DM und für Zigarren um 13 Millionen DM. Dem steht ein Absinken der Kleinverkaufswerte für Feinschnitt und Pfeifentabak gegenüber.
    Frage 3. Ich darf wohl unterstellen, daß mit dem Verbrauch unversteuerter Zigaretten der Verbrauch von geschmuggelten Zigaretten gemeint ist. Ober den Verbrauch an Deputaten und von Probezigaretten liegen keine Unterlagen vor. Den Verbrauch an unversteuerten, also geschmuggelten Zigaretten zu schätzen, ist sehr schwer. Die „Saturday Evening Post" schrieb am 17. Mai 1951, daß 1950 auf dem Schwarzen Markt Deutschlands etwa 6 Milliarden Zigaretten abgesetzt worden seien.

    (Hört! Hört! links.)

    Es kann nicht bezweifelt werden, daß die verstärkte Schmuggelbekämpfung seitdem nicht un-beachtliche Erfolge gezeitigt hat. Ich möchte deshalb die Menge der geschmuggelten Zigaretten nach dem heutigen Stand auf etwa 3 1/2 Milliarden Stück im Jahr oder etwa 300 Millionen Stück im Monat schätzen. Das würde ungefähr einem Steuerausfall von 400 Millionen DM entsprechen. Zu einem ähnlichen Ergebnis kam im zweiten Kalendervierteljahr 1951 auch das Institut für Demoskopie bei seinen Marktuntersuchungen. Es ermittelte, daß sich 12 % der Zigarettenraucher als Konsumenten geschmuggelter ausländischer Zigaretten bekannten. Das bedeutet einen Monatskonsum von 250 Millionen und einen Jahreskonsum von 3 Milliarden Zigaretten.
    Frage 4. Über den Absatz an Zigarren und über das Steueraufkommen aus Zigarren gibt Ihnen die Nachweisung 4 Auskunft. Die Steuersenkung für Zigarren wurde am 20. Februar 1950 durchgeführt. Durch sie wurde erreicht, daß die durchschnittlich im Monat versteuerte Zigarrenmenge von 184 Millionen Stück im Rechnungsjahr 1949 auf 320 Millionen Stück im Rechnungsjahr 1950, d. h. um rund 74 v. H., und auf 340,4 Millionen Stück in den ersten zehn Monaten des Rechnungsjahres 1951, also um rund 84 v. H. gegenüber dem Jahre 1949 anstieg. Umgerechnet auf den Kopf der Bevölkerung bedeutet dies eine Steigerung des Jahreskopfverbrauchs von 47 Stück im Rechnungsjahr 1949 auf 81 Stück im Rechnungsjahr 1950 und auf 85 Stück in den ersten zehn Monaten des Rechnungsjahres 1951.
    Mit dieser Steigerung ging aber eine Verlagerung des Zigarrenverbrauchs auf die niedrigeren Preisklassen einher. Während der durchschnittliche Kleinverkaufspreis im Rechnungsjahr 1949 28,8 Pfennig betrug, sank er im Rechnungsjahr 1950 auf 19,12 Pfennig und in den ersten zehn Monaten des laufenden Rechnungsjahres weiter auf 18,79 Pfennig für eine Zigarre. Die Ausweitung des Umsatzes um 74 oder 84 % ergibt deshalb nur eine Steigerung des gesamten Kleinverkaufswertes der Zigarren, also des Geldaufwandes des Rauchers, um 15 v. H. im Rechnungsjahr 1950 und nach dem Absatz in den ersten zehn Monaten im laufenden Rechnungsjahr um 19 v. H. Die Steuersenkung für Zigarren hatte danach zur Folge, daß das Steueraufkommen aus Zigarren im Durchschnitt von monatlich 26,08 Millionen DM in den von der Steuersenkung noch unbeeinflußten ersten drei Vierteljahren des Rechnungsjahres 1949 auf monatlich 18,7 Millionen DM im Rechnungsjahr 1950 und auf monatlich 18,62 Millionen DM im laufenden Rechnungsjahr sank. Es kann danach nicht bestritten werden, daß die Steuersenkung für Zigarren trotz der Umsatzausweitung zu einer Minderung des Tabaksteueraufkommens aus Zigarren geführt hat. Andererseits muß aber betont werden, daß sich die Steuersenkung günstig auf die Beschäftigungslage ausgewirkt hat und Kurzarbeit


    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    und Arbeitslosigkeit in der Zigarrenindustrie beseitigen half. Dies ist damals der besondere Anlaß für diese Maßnahme gewesen.
    Die Steuersenkung für beimischungspflichtigen Feinschnitt von 53 auf 50 v. H. ist am 8. August 1951 in Kraft getreten. Aus der Statistik für die Monate September bis Januar ergibt sich, daß von dem in diesen Monaten insgesamt versteuerten Feinschnitt von 6,07 Millionen kg 5,3 Millionen kg, gleich 87,4 %, auf die beiden niedrigsten steuerbegünstigten Preisklassen für Feinschnitt mit Beimischung von Inlandtabak entfallen. In den entsprechenden Monaten des Rechnungsjahres 1950 wurden 6,37 Millionen kg Feinschnitt versteuert. Die versteuerte Menge ist in den fünf Monaten also um 4,8 v. H. gesunken. Die Ankündigungen der Industrie, die von einem Rückgang bis zu 33 v. H. gesprochen haben, sind also nicht eingetreten.
    Frage 5. Den Zigaretten-Kopfverbrauch in den Jahren 1938 und 1950 bitte ich aus der Nachweisung 5 zu entnehmen.
    Frage 6. Ich habe im April und Mai vorigen Jahres in einer Anzahl von Herstellungsbetrieben der Tabakindustrie Betriebsprüfungen durchführen lassen, die mich davon überzeugt haben, daß ein Teil der Betriebe nicht mehr mit Gewinn oder nicht mehr mit dem für die Aufrechterhaltung der Erzeugung erforderlichen Gewinn arbeiten. Vermehrte Gesuche um Vollstreckungsaufschub haben diese Tatsache bestätigt. Die gestiegenen Produktionskosten zwingen also zur Berichtigung des Erlöses, der dem Hersteller von dem gebundenen Endpreis seiner Erzeugnisse bleibt. Eine Preiserhöhung scheidet aus. Würden die Preise für Tabakwaren erhöht werden, dann müßte trotz aller Abwehrmaßnahmen mit einem Ansteigen des Schmuggels in wahrscheinlich nicht voraussehbarem Ausmaß gerechnet werden. Bei dieser Sachlage habe ich mich deshalb Ende Oktober dazu entschließen müssen, den Tabakwarenherstellern auf Einzelantrag durch sicherheits- und zinslose Stundung gewisser Teilbeträge der Tabaksteuer zu helfen. Danach können von der in der Zeit vom 31. Oktober 1951 bis zunächst 30. April 1952 fällig werdenden Tabaksteuer gestundet werden: bei Zigarren und Zigaretten 7 v. H., bei Feinschnitt 10 v. H., bei Pfeifentabak 11 v. H., Strangtabak 15 v. H., Kaufeinschnitt 16 v. H., Schnupftabak 30 v. H. und Kautabak 40 v. H.
    Der Absatz an Zigaretten wird vermutlich im laufenden Rechnungsjahr 28,5 Milliarden Stück gegenüber 23,7 Milliarden Stück im vorigen Rechnungsjahr erreichen, d. h. er wird um rund 20 % höher sein als im Rechnungsjahr 1950. Diese Mengen entsprechen einem Jahresverbrauch je Kopf der Bevölkerung von 498 Zigaretten im Rechnungsjahr 1950 und von 591 Zigaretten im Rechnungsjahr 1951.
    Was nun die Frage einer etwaigen Senkung der Tabaksteuer, natürlich verbunden mit einer Senkung des Preises für Tabakerzeugnisse, insbesondere für Zigaretten, betrifft, so brauche ich vor dem Hohen Hause nicht zu betonen, daß eine solche Maßnahme dann nicht möglich ist, wenn sie einen Ausfall an Steuereinnahmen erwarten läßt oder wenn dieser Ausfall im Bereich der Wahrscheinlichkeit liegt. Eine Senkung der Tabaksteuer, verbunden mit der Senkung der Preise, wäre also nur dann möglich, wenn mit größter Wahrscheinlichkeit damit gerechnet werden kann, daß der Ausfall durch erhöhten Konsum ausgeglichen wird.
    Dagegen haben sich nun zahlreiche Verbände im Lande gewandt.

    (Zurufe rechts: Sehr richtig!)

    Sie sprechen die Befürchtung aus, eine solche Politik der Konsumsteigerung, insbesondere bei Zigaretten, könne für unsere Jugend von gesundheitsgefährdender Auswirkung sein.

    (Zustimmung in der Mitte und rechts.)

    Der Finanzminister ist gern bereit, sich mit dem Bundesminister des Innern ins Benehmen zu setzen, um gerade diesen Gesichtspunkt ernsthaft zu prüfen. Der Finanzminister hat aber in erster Linie volkswirtschaftliche und haushaltswirtschaftliche Gesichtspunkte zu wahren.

    (Abg. Albers: Aber auch ethische!)

    — Auch ethische, aber nicht allein.

    (Abg. Albers: Das habe ich nicht gesagt!) Von diesem Gesichtspunkt aus muß er folgendes feststellen.

    Für den Gedanken einer Preissenkung und damit einer Steuersenkung mit dem Ziele, das gleiche Aufkommen zu erhalten, spricht erstens die Tatsache, daß der Bundesfinanzminister schon gezwungen gewesen ist, in den letzten Monaten des vergangenen Kalenderjahres Steuerstundungen auszusprechen, die, auf das ganze nächste Jahr übertragen, natürlich einen beträchtlichen Ausfall an Steuern erbringen müßten. Um diese Stundungen aufzuheben und um wieder den Steuerertrag mit 100 v. H. erheben zu können, wäre unter Umständen eine Überprüfung der Tabaksteuer, Zigarettensteuer usw. notwendig.
    Zweitens: Der Schmuggel an der Grenze und über die Grenze ist durch die scharfen Überwachungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Zolls sicherlich wesentlich zurückgedrängt worden. Diese Maßnahmen müßten aber bei dem versagen, was man Besatzungsschmuggel heißt, also bei dem Absatz der Mengen, die aus überflüssigen Rationen der Besatzungsangehörigen stammen, für deren Verbrauch nicht notwendig sind und ohne Zoll und ohne Steuer in den deutschen freien Verkehr gehen. Der Umfang dieses Besatzungsschmuggels scheint mir sehr hoch zu sein und war im letzten Jahr zweifellos im Steigen begriffen. Die wirksamste Maßnahme dagegen scheint mir zu sein, daß die Rationen an Zigaretten — und nebenbei bemerkt: auch an Kaffee —, die die Besatzungsangehörigen beziehen, auf ein Maß herabgesetzt werden, daß sie zwar für den täglichen Verbrauch des Einzelnen ausreichen, aber nicht darüber hinaus einen Anreiz bieten, sie irgendwie auf den deutschen Markt zu bringen, sei es als Geschenke, sei es, um sie im Verkaufswege zu verwerten. Ich habe mich deshalb in den letzten Monaten bemüht, diese Frage zusammen mit den Besatzungsmächten in dem Sinne zu lösen, daß die Besatzungsmächte die Rationen an Zigaretten und Kaffee für die Besatzungsangehörigen prozentual stark herabsetzen. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen; aber nach den letzten Mitteilungen, die ich erhalten habe, darf ich mit einem Erfolg dieser Verhandlungen rechnen. Wenn diese Verhandlungen abgeschlossen sind und eine neuerliche Überprüfung des Tatbestandes ergibt, daß die Stundung, die bisher auf dem Gebiet der Zigarettensteuer gegeben worden ist. weiter gewährt werden müßte und damit die Gefahr eines Steuerausfalls einträte, dann müßte ich, um das Erträgnis zu erhalten und um nicht Einnahmen zu verlieren — die Haushaltslage läßt einen solchen


    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    Verlust nicht zu —, die Frage, ob eine Senkung der Tabaksteuer und eine Senkung der Preise möglich ist, zusammen mit dem Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen überprüfen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Albers: Glänzend gemacht! Diplomat!)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich eröffne die Besprechung über die Große Anfrage und über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU im Rahmen der Redezeit von 120 Minuten.
Das Wort hat zunächst der Abgeordnete Even.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Johannes Even


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Frage der Herabsetzung der Tabaksteuer besteht in der Fraktion der CDU/CSU keineswegs eine einheitliche Auffassung. Eine große Anzahl von Abgeordneten meiner Fraktion ist nicht der Meinung, daß die Tabaksteuer gesenkt werden soll. Gestatten Sie mir, die Gründe für meine Stellungnahme und die meiner Freunde kurz vorzutragen.
    Wir teilen nicht die Auffassung, daß durch die Herabsetzung der Tabaksteuer der Zigarettenschmuggel wirksam bekämpft werden kann. Eine wirksame Bekämpfung wäre nur möglich, wenn versteuerte Zigaretten im Preise niedriger oder wenigstens nicht höher lägen als geschmuggelte Zigaretten. Das können wir jedoch auf keinen Fall erreichen; denn wir müßten dann die Tabaksteuer so weit senken, daß mit einem großen Steuerausfall zu rechnen wäre. Auch nach einer Senkung der Tabaksteuer wäre der Anreiz zum Schmuggel noch so groß, daß der Schmuggel nach wie vor blühte.
    Der Herr Finanzminister rechnet nun damit, durch eine Senkung der Tabaksteuer werde der Umsatz in Tabakwaren, besonders in Zigaretten, derart steigen, daß die eingeräumte Steuerermäßigung im vollen Umfang wieder ausgeglichen wird. Dafür müßte aber zunächst einmal der Beweis erbracht werden. Der Herr Finanzminister hat ja selber sehr starke Zweifel zum Ausdruck gebracht. Aber selbst dann, wenn wir unterstellen, daß es so kommt, müssen wir doch einen andern Gesichtspunkt betonen, nämlich daß für die Frage sowohl der Steuerermäßigungen wie auch der Steuererhöhungen nicht nur rein materielle und finanzielle Gründe entscheidend sein dürfen.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Es waren führende Herren der Zigarettenindustrie, die vor kurzem erklärten, daß der Zigarettenkonsum in der Bundesrepublik Deutschland von 22 auf 40 Milliarden Stück zu steigern sei.

    (Hört! Hört! in der Mitte.)

    Mit dieser propagierten Konsumsteigerung um immerhin 18 Milliarden Zigaretten wäre trotz der Steuerermäßigung für den Verbraucher vor allem oder überhaupt nur der Zigarettenindustrie gedient, die infolge des erhöhten Umsatzes ihre Einnahmen wesentlich steigern würde.
    Der Hinweis darauf, daß bei einer Erhöhung der Produktion in der Zigarettenindustrie mehr Arbeitskräfte beschäftigt werden könnten, dürfte nicht zutreffen. Gerade die Zigarettenindustrie ist der typische Fall einer sogenannten kapitalintensiven Industrie. Zur Errichtung einer Zigarettenfabrik gehören Millionen, da die kolossalen Spezialmaschinen sehr teuer sind. Sind diese Spezialmaschinen aber erst einmal .angeschafft, dann leisten sie Unvorstellbares. Eine moderne
    Zigarettenhöchstleistungsmaschine erzeugt täglich 600 000 Zigaretten. Diese Maschinen lassen sich mit Spezialmaschinen verbinden, welche die weiteren Arbeitsgänge der Verpackung, der Banderolierung und der Verpackung der Zigarettenschachteln in Standardpakete automatisch vornehmen. Bei einer großen Steigerung der Produktion in der Zigarettenindustrie und einer solchen des Konsums ist damit zu rechnen, daß gerade in dieser Industrie moderne Maschinen in verstärktem Maße eingesetzt werden und ein Teil der heute beschäftigten Arbeiterinnen und Arbeiter überflüssig und arbeitslos wird.
    Auch den Tabakanbauern in der Bundesrepublik Deutschland wäre mit einer solchen Herabsetzung der Tabaksteuer kaum gedient. Die Tabaksorten der Pfalz und Hessens und auch anderer Gebiete Deutschlands dürften sich kaum zur Herstellung von Zigaretten eignen. Hierzu werden fast ausschließlich Tabake aus dem Ausland eingeführt. Ich bezweifle auch, daß den Tabakgeschäften ein Nutzen entstehen würde, da durch eine Herabsetzung der Tabaksteuer wahrscheinlich auch die Gewinnspanne vermindert würde und diese Geschäfte den Ausfall erst durch erhöhten Umsatz wieder hereinholen müßten.
    Wem ist also mit einer Herabsetzung der Tabaksteuer gedient? Auch dem Fiskus kaum, der ja nur durch eine nennenswerte Umsatzsteigerung die Tabaksteuer in der bisherigen Höhe von 2,3 Milliarden DM erhalten würde. Und etwa dem Verbraucher, vielleicht dem Arbeiter, dem Rentenempfänger, dem kleinen Mann, der seine Tabakwaren etwas billiger erhalten würde? Da gäbe es wohl andere Wege, diesen Schichten finanzielle Erleichterung zu schaffen! Wenn man schon eine Steuer senken kann, warum senkt man nicht die Umsatzsteuer,

    (Sehr richtig! bei der CDU)

    die heute auf 7287 Millionen DM beziffert wird und die wir erst vor wenigen Monaten erhöhen mußten? Durch die Senkung der Umsatzsteuer werden alle Verbraucher erfaßt; denn durch die Umsatzsteuer werden ohne Unterschied für den Armen und für den Reichen die Güter des täglichen Verbrauchs belastet, besonders aber belastet auch die kinderreichen Familien, die ja ein erhebliches Maß mehr an Gütern des täglichen Verbrauchs benötigen.

    (Sehr wahr! bei der CDU.)

    Eine Herabsetzung dieser Verbrauchsteuer würde, vorausgesetzt, daß diese Vergünstigungen nicht vom Handel in Anspruch genommen würden, zu einer Preissenkung vieler Güter des täglichen Verbrauchs führen, und die dadurch möglichen Einsparungen könnten von dem einzelnen dann nach Gutdünken verwandt werden, auch — wenn er das glaubt tun zu sollen — zur Erhöhung seines Tabakkonsums. Es bliebe in diesem Falle also dem einzelnen überlassen. Mit der gleichen Begründung, mit der man bei der Senkung der Tabaksteuer mit einem höheren Umsatz und damit einem höheren Steueraufkommen rechnet, kann man dies auch bei einer Senkung der Umsatzsteuer und einer damit verbundenen Senkung der Preise tun. Während der Tabakverbrauch den Vorkriegsstand fast wieder erreicht hat und gegenüber 38 DM im Jahre 1938 heute 80 DM auf den Kopf der Bevölkerung ausmacht, liegt z. B. der Milchverbrauch noch 30 % unter dem Vorkriegsverbrauch. Warum überlegt man nicht, durch Subventionen den Preis für Milch,


    (Even)

    eines der lebenswichtigsten Verbrauchsgüter, zu senken?

    (Sehr gut! rechts.)

    Die hierfür aufgewandten Mittel würden durch eine Erhöhung des Konsums und die damit verbundene Steigerung anderer Steuern wieder hereinkommen.
    Will man den Schmuggel bekämpfen, meine sehr Verehrten, warum fängt man nicht beim Kaffee an? Der Preis für Kaffee ist heute gegenüber der Vorkriegszeit um das Vierfache gestiegen, wobei diese Steigerung sich in D-Mark auswirkt, während der Preisaufschlag für Tabakwaren nur in Pfennigen merkbar wird. Kaffee kann heute wohl kaum rein als Genußmittel betrachtet werden, sondern die Wissenschaft hat wohl festgestellt, daß Kaffee darüber hinaus ein medizinisches Mittel ist. Von den Zigaretten, vom Tabak kann man das nicht sagen. Die medizinische Wissenschaft ist sich längst darüber einig, daß übermäßiger Tabakgenuß zu schweren gesundheitlichen Störungen führt. Magenerkrankungen, Krebserkrankungen, Kreislaufstörungen sind in vielen Fällen auf übermäßigen Tabakgenuß zurückzuführen, und von dieser Gefahr wird besonders unsere Jugend bedroht.

    (Abg. Stegner: Aber dabei lachen Sie doch selbst, Herr Even!)

    Und dieser Genuß soll nun durch erhöhten Konsum infolge der Steuervergünstigung noch gesteigert werden. Es sollen also an Stelle von 22 Milliarden Zigaretten 40 Milliarden verkonsumiert werden, weil die Zigarettenindustrie diesen Wunsch hat. Meine sehr Verehrten, vor wenigen Monaten beschlossen wir das Gesetz zum Schutz der Jugend. In diesem Gesetz ist auch der Schutz vor Nikotinmißbrauch enthalten. Alle Bestimmungen dieses Jugendschutzgesetzes können eher eingehalten werden als die gegen den Nikotingenuß. Es ist für jeden jungen Menschen relativ leicht, sich Zigarettenmengen, die er glaubt zu seinem Wohlergehen zu benötigen, in jeder Menge zu beschaffen; und je niedriger der Preis ist, desto eher kann er das. Die Folgen dieses Nikotinmißbrauchs für die Jugend brauche ich Ihnen wohl nicht zu schildern. Dieser Sucht folgen andere Süchte, es folgen Krankheiten, für die wir alle mit öffentlichen Mitteln aufzukommen haben.
    Ich bin weiter der Meinung, daß wir in einem Augenblick, in dem nicht die notwendigen, relativ geringen Mittel zur Verfügung stehen, um einem Teil unserer Rentenempfänger, deren Renten zu Unrecht ruhen, diese ruhenden Anteile auszuzahlen, nicht die Tabaksteuer senken können.
    Zusammenfassend darf ich sagen, daß gar kein Bedürfnis besteht, unseren Tabakkonsum zu erhöhen.

    (Sehr richtig!)

    Höchstens für die Zigarettenindustrie besteht ein
    solches Bedürfnis; sonst brauchte sie nicht eine
    solche Reklame zu machen, wie wir sie in unseren
    Städten sehen, eine Reklame, deren Kosten nach
    meiner Schätzung in die Hunderttausende gehen.

    (Zuruf: Millionen!)

    Es wäre vielleicht zu überlegen, eine Reklamesteuer einzuführen, die dem Staat einige Millionen bringen würde.

    (Sehr gut! bei der CDU.)

    Der Herr Finanzminister sprach auch von den zahlreichen Eingaben konfessioneller und auch interkonfessioneller Verbände, die vor einer Steigerung des Tabakkonsums unseres Volkes durch eine Senkung der Tabaksteuer warnen. Das sind ernstzunehmende Warnungen, die besonders auf die Gefahren für die Jugend hinweisen. Auch dem Staat kann es nicht erlaubt sein, zugunsten eines Industriezweiges eine Steuerpolitik zu treiben, die dem Gesamtwohl nicht zum Nutzen, eher zum Schaden gereicht.

    (Sehr gut! bei der CDU.)

    Unter Berücksichtigung der von mir vorgetragenen Gründe stelle ich, auch namens meiner Freunde, den Antrag, den vorliegenden Antrag auf Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Senkung der Tabaksteuer abzulehnen.

    (Beifall bei einem Teil der CDU/CSU.)