Gesamtes Protokol
Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 97. Sitzung des Deutschen Bundestages.
Ich möchte vor Eintritt in die Tagesordnung der Tatsache gedenken,
daß am 29. Oktober dieses Jahres im hohen Alter von 92 Jahren Seine Majestät König Gustav von Schweden heimgerufen worden ist. Das deutsche Volk weiß, daß durch die Tatkraft des heimgegangenen Königs Schweden zweimal aus den Kriegen herausgehalten worden ist. Es weiß, daß Schweden durch die Initiative des Königs eine Heimat für viele Vertriebene und ein Asyl für Verfolgte geworden ist, und es weiß insbesondere, daß zweimal nach schweren Kriegen der König von Schweden sein Volk zu weitreichenden Hilfsaktionen für die zerstörten Länder, insbesondere auch für Deutschland, aufgerufen hat. Das deutsche Volk wird sich dieser Tat und dieses Königs in Dankbarkeit erinnern.
Sie haben sich zu Ehren Seiner Majestät des Königs von Schweden von den Plätzen erhoben. Ich danke Ihnen.
Meine Damen und Herren! Ich habe weiter die Pflicht, wieder eines heimgegangenen Abgeordneten unseres Hauses zu gedenken.
Durch einen Autounfall ist der Abgeordnete der Bayernpartei Dr. Ernst Falkner aus unserer Mitte gerissen worden. Der Abgeordnete Falkner wurde am 24. Februar 1909 in München geboren. Er hat Philosophie und Rechtswissenschaft an den Universitäten München und Freiburg studiert. 1938 wurde er Honorarkonsul einer mittelamerikanischen Republik für Bayern. Zwischen 1933 und 1940 mehrfach verhaftet, hat er auch mit den Männern des 20. Juli zusammengearbeitet. 1945 wurde er wegen Hochverrats vor Gericht gestellt. Nach der Kapitulation übernahm Dr. Falkner zunächst das Amt eines Landrats in Bogen in Niederbayern, und er wurde dann zum Regierungspräsidenten in Regensburg berufen. 1948 trat er der Bayernpartei bei und wurde deren Generalsekretär. Über die bayerische Ergänzungsliste wurde er als Mitglied der Bayernpartei in den Bundestag gewählt. Wir wissen, daß er als zweiter Vorsitzender der Fraktion der Bayernpartei, insbesondere aber als Vorsitzender des Beamtenrechtsausschusses und als Mitglied des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung eine weitreichende und verantwortungsvolle Arbeit hingebungsvoll geleistet hat.
Wir stehen alle unter dem tiefen Eindruck dieses plötzlichen Heimgangs eines Kollegen. Sie haben sich zu seinen Ehren von den Plätzen erhoben. Ich danke Ihnen.
Ich habe weiter bekanntzugeben, daß auf das Telegramm, das ich namens des Deutschen Bundestages an den Speaker des englischen Unterhauses anläßlich der Wiederbenutzung des alten Sitzungssaales des britischen Parlaments gerichtet habe, folgende Antwort eingegangen ist:
Der Speaker des Unterhauses freut sich sehr, namens des Unterhauses die liebenswürdige Geste des Bundestags zu beantworten, mit der dieser durch seinen Präsidenten seine herzlichen Glückwünsche zur Wiederherstellung des Parlamentsgebäudes übermittelt hat, und versichert dem Bundestag, daß das Unterhaus seinen alten Kampf für Freiheit und Gerechtigkeit in der ganzen Welt fortsetzen wird.
Douglas Clifton Brown.
An Stelle des ausgeschiedenen Abgeordneten Dr. Middelhauve ist der Abgeordnete Professor Dr. Paul Luchtenberg in den Bundestag eingetreten. An Stelle des verstorbenen Abgeordneten Krause ist der Abgeordnete Alex Willenberg in den Bundestag eingetreten. Ich begrüße beide Herren in unserem Kreise und hoffe, daß sie als Mitglieder des Deutschen Bundestages eine erfolgreiche Arbeit für unser Volk leisten werden.
Ich habe weiter bekanntzugeben, daß mit Schreiben vom 7. November 1950 der Abgeordnete Freiherr von Fürstenberg mir mitgeteilt hat, daß er aus der Fraktion der Bayernpartei ausgetreten sei und dem Bundestag als unabhängiger Abgeordneter angehöre.
Ich bitte den Herrn Schriftführer, die weiteren Mitteilungen bekanntzugeben.
Der Bundesrat hat mit Schreiben vom 27. Oktober 1950 mitgeteilt, daß er in seiner 38. Sitzung den nachstehenden Gesetzen zugestimmt hat bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht stellt:
Gesetz über Tabaksteuervergünstigungen für gewerbliche Tabakpflanzer im Erntejahr 1950,
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Genossenschaftskasse,
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 vom 23. Juni 1950,
Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges mitsamt den dazu gefaßten Entschließungen.
Der Bundesrat hat weiter mit Schreiben vom 27. Oktober 1950 mitgeteilt, daß er in seiner 38. Sitzung beschlossen hat, hinsichtlich des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß
gemäß Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes einberufen wird. Das Schreiben ist als Drucksache Nr. 1521 vervielfältigt.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 27. Oktober 1950 die Anfrage Nr. 120 der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP betr. deutsches privates Auslandsvermögen und deutsche private Auslandsverschuldung — Nr. 1427 der Drucksachen — beantwortet. Die Antwort trägt die Drucksachennummer 1553.
Der Herr Bundesminister für den Marshallplan hat unter dem 28. Oktober 1950 die Anfrage Nr. 121 der Fraktion der KPD betreffend Direktiven für die Verwendung der Marshallplan-Gegenwerte für Investitionen — Drucksache Nr. 1433 — beantwortet. Die Antwort trägt die Drucksachennummer 1554.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 31. Oktober 1950 die Anfrage Nr. 122 der Fraktion der SPD betreffend früheres Wehrmachtsvermögen — Drucksache Nr. 1441 — beantwortet. Die Antwort wird als Drucksache Nr. 1564 vervielfältigt.
Der Herr Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen hat unter dem 28. Oktober 1950 die Anfrage Nr. 123 der Fraktion der SPD betreffend Entschädigung der Eisenbahnbediensteten im Ringgau — Drucksache Nr. 1442 — beantwortet. Die Antwort wird als Drucksache Nr. 1563 vervielfältigt.
Der Herr Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat unter dem 25. Oktober 1950 die Anfrage Nr. 124 der Fraktion der SPD betreffend Steigerung der Kartoffelpreise — Drucksache Nr. 1444 — beantwortet. Die Antwort wird als Drucksache Nr. 1565 vervielfältigt.
Der Herr Bundesminister der Justiz hat unter dem 4. November 1950 die Anfrage Nr. 125 der Fraktion der CDU/CSU betreffend Rückerstattungsgesetz Nr. 59 und Verordnung Nr. 120 — Drucksache Nr. 1455 — beantwortet. Die Antwort wird als Drucksache Nr. 1567 vervielfältigt.
Der Herr Bundesminister für Verkehr hat unter dem 27. Oktober 1950 die Anfrage Nr. 127 der Fraktion der FDP betreffend Arbeiten an Bundesautobahnen — Drucksache Nr. 1463 — beantwortet. Die Antwort trägt die Drucksachennummer 1555.
Der Herr Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen hat unter dem 30. Oktober 1950 die Anfrage Nr. 128 der Fraktion der KPD betreffend Subventionen des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen an den „Deutschen Bund" — Drucksache Nr. 1468 — beantwortet. Die Antwort wird als Drucksache Nr. 1569 vervielfältigt.
Der Herr Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 2. November 1950 in Erfüllung des in der 81. Sitzung des Bundestages gefaßten Beschlusses betreffend Watenstedt-Salzgitter über die zwischenzeitlich geführten Verhandlungen berichtet. Das Schreiben wird den Mitgliedern des Hauses als Drucksache Nr. 1570 noch zugehen.
Der Ältestenrat hat in seiner gestrigen Sitzung im Einverständnis mit den Antragstellern beschlossen, den Punkt 2a und b der heutigen Tagesordnung abzusetzen, da darüber noch Verhandlungen mit dem Herrn Arbeitsminister stattfinden.
Die heute verteilten Haushaltspläne bitte ich am kommenden Donnerstag, dem 9. November, zur Verhandlung mitzubringen, da wegen der hohen Druckkosten keine Zweitexemplare ausgelegt werden können.
An Vorlagen sind eingegangen:
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Besteuerung des Kleinpflanzertabaks im Erntejahr 1950 ;
Entwurf eines Gesetzes über die Vereinbarung über den Warenverkehr und das Protokoll vom 17. August 1950 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Brasilien ;
Entwurf eines Gesetzes über Sicherungs- und Überleitungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft ;
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Dividendenabgabe-Verordnung ;
Entwurf eines Gesetzes über die Neuordnung der Beziehungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in den Betrieben (Nr. 1546 der Drucksachen).
Meine Damen und Herren! Ich möchte Sie auf folgendes hinweisen. Ich habe für zwei Tage Urlaub erteilt den Abgeordneten Frühwald, Schmitt , Agatz, Revenstorff, Dr. Orth, Dr. Weber (Koblenz); für vier Tage den Abgeordneten Dr. Köhler, Erler, Löfflad, Loritz; für sechs Tage dem Abgeordneten Margulies.
Für längere Zeit suchen um Urlaub nach die Abgeordneten Morgenthaler und Dr. Gülich für 10 Tage wegen Krankheit; die Abgeordneten Aumer, Graf, Schuler, Leonhard für 14 Tage wegen Krankheit; die Abgeordneten Grundmann, Fischer und Vesper für vier Wochen wegen Krankheit. — Ein Widerspruch aus dem Hause erfolgt nicht; der Urlaub ist insofern erteilt.
Im übrigen sind heute entschuldigt die Abgeordneten Dr. Herde, von Knoeringen, Wirths, Gokkeln, Dr. Dorls, Brandt, Frau Nadig, Kalbfell, Mayer , Meyer (Bremen), Giencke, Frau Thiele, Niebergall, Rische, Dr. Reif, Neumann, Wittenburg, Frau Schroeder (Berlin), Dr. Veit, Dr. Bucerius.
Meine Damen und Herren, ich nehme die Tatsache, daß heute durch Krankheit und aus anderem Grunde 42 Abgeordnete entschuldigt sind, zum Anlaß, darauf hinzuweisen, daß der Ältestenrat sich gestern mit dieser Frage befaßt und den Standpunkt vertreten hat, daß die Teilnahme an den Sitzungen des Bundestages die vornehmste Pflicht eines Abgeordneten des Bundestages ist
und daß es höchst erwünscht wäre, wenn die Herren Abgeordneten — auch die Damen selbstverständlich — sich ernsthaft überlegen würden, ob die von ihnen als triftig angesehenen Gründe auch von der Gesamtheit des Bundestages als triftig angesehen werden können. Ich habe nicht die Absicht, sofort Bestimmungen anzuwenden, wie sie etwa im früheren Reichstag üblich waren. Damals wurde — Herr Präsident Löbe hat uns das ausdrücklich mitgeteilt, ich habe auch seine Verfügung vor mir — auch eine Entschuldigung wegen Krankheit nur dann als triftig angesehen, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wurde. Meine Damen und Herren, ich darf zunächst an Sie appellieren, daß Sie die Entschuldigungen von den Sitzungen des Bundestages auch bei den als dringlich anzusehenden Anlässen auf das geringste Maß beschränken,
damit wir keine weiteren Erwägungen über die Triftigkeit von Entschuldigungsgründen anzustellen brauchen. Ich glaube, die Gesamtheit des Bundestages hat den Wunsch, daß die Arbeit dieses Parlamentes vor vollbesetztem Hause stattfindet.
Ich rufe die allein übrigbleibenden Punkte der Tagesordnung auf:
1 a. Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betreffend Polizei ;
b. Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Parlamentarischer Beirat für den Aufbau der Polizei ;
c. Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 .
Es sind für die Einbringungszeit 60 Minuten und für die Aussprachezeit 180 Minuten vorgesehen.
Wer wird für die Antragsteller die Anträge begründen und die Interpellation einbringen? — Herr Abgeordneter Dr. Menzel.
Dr. Menzel , Interpellant und Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dieser Debatte möchten wir die Bundesregierung veranlassen, endlich einmal Farbe zu bekennen, was sie auf dem Gebiet der Polizei vorhat und welchen Weg sie zu gehen gedenkt. Es würde uns auch interessieren zu erfahren, warum der Herr Bundeskanzler nicht schon lange das Bedürfnis gefühlt hat, vor dem Parlament einmal zu sagen, welches seine Absichten auf dem Gebiet der künftigen Polizei sind. Schließlich würde es uns auch interessieren zu hören, warum man die Frage einer Vermehrung und einer Umorganisation der Polizei zur Stärkung der inneren — ich lege Wert auf die Betonung „inneren" — Sicherheit so unglücklich mit dem Problem der Remilitarisierung verknüpft hat und warum nichts getan worden ist, beide Probleme von Anfang an sorgfältig und fein säuberlich zu trennen.
Wie stark die Gefahr des Abgleitens einer Diskussion über die Polizei in eine Debatte über eine etwaige Remilitarisierung ist, das beweisen uns die Verlautbarungen und die Artikel in der Presse der letzten Monate. Dabei möchte ich ausdrücklich hervorheben, daß hieran die Presse selbst kaum eine Schuld trifft; daran ist vielmehr die sehr unklare Haltung der dafür verantwortlichen Instanzen der Bundesregierung
und der bundesamtlichen Pressestelle schuld.
Da wird zum Beispiel vor Monaten von einem Gehirntrust des Herrn Bundeskanzlers auf dem Gebiet der neuen Polizei gesprochen. Dabei fiel auf, daß als Mitglieder dieses Gehirntrustes fast nur — nein, sogar ausschließlich — ehemalige Generale genannt wurden.
Dann wurde im September von bundesamtlicher Seite erklärt, es werde auf jeden Fall eine Bundespolizei aufgebaut werden, und anders lautende Nachrichten, die ebenfalls aus den Regierungslagern gekommen seien, wären falsch. Kurz vorher hatte aber der Pressechef der Bundesregierung, Herr Dr. Brand, die Öffentlichkeit wissen lassen, man stehe vor der Schaffung einer starken und schlagkräftigen Schutzmacht, die aber hinwiederum keinerlei polizeiliche Befugnisse haben solle. Einige Zeit später konnte die Presse mitteilen, daß man in Bonn die Bildung von sogenannten demokratischen Ortsausschüssen zum Schutze der demokratischen Bundesrepublik beabsichtige. Dann hieß es wieder, man wolle eine Art Sicherheitstruppe schaffen, die über das Büro des militärischen Beraters des Herrn Bundeskanzlers organisiert werden solle. Der Herr Bundeskanzler selbst deutete schließlich bei einem Presseinterview an, daß über eine Beteiligung eines deutschen Kontingents an einer etwaigen europäischen Armee zwar noch keine Klarheit bestünde, daß aber, wie er sagte, die Verstärkung der deutschen Polizei um 30 000 Mann sofort in Angriff genommen werden müsse. Hier wird also auch von der höchsten Stelle unserer Bundesrepublik in einem Satz eine klare, von uns sehr bedauerte Vermengung der Fragen Polizei und Remilitarisierung vorgenommen.
Ich glaube, daß man sich durch ein solches Versteckspielen gegenüber dem deutschen Volk zumindest der Mißdeutung aussetzt, man sage zwar Polizei, meine aber Militär, und man wolle auf dem Umweg über die Polizei praktisch zur Bildung neuer militärischer Kaders kommen. Zwar haben nun der Herr Bundeskanzler und der Herr Innenminister des Bundes in einer Pressekonferenz vom 21. Oktober dieses Jahres versucht, aufklärend und beruhigend zu wirken. Das kam übrigens reichlich spät. Wenn aber in dieser Verlautbarung der Versuch unternommen wird, die Fragen der Polizei von denen der Remilitarisierung zu trennen, so ist dieser Versuch gründlich mißglückt. Einige Tage später nämlich. unter dem 24. Oktober dieses Jahres, bekam die Presse darüber Mitteilung, daß — hier darf ich etwas wörtlich verlesen — ,frühere Stabsoffiziere und Leutnante zu einer Art Ausleseschule oder Wachkompanie zusammengefaßt werden sollen, die dann als Kader und für die Führung von Hundertschaften zur Verfügung stünden, und daß aus diesen Kreisen auch die Einheitsführer für die Bereitschaftspolizei hervorgehen könnten". Es wurde dann weiter mitgeteilt, daß auch das Innenministerium in Bonn eine Truppenführerschule einrichte und beide Schulen unter der gemeinsamen Verwaltung des Bundesinnenministers stehen sollten.
Meine Damen und Herren, das war am 24. Oktober dieses Jahres. Es fällt' uns auf, daß man zu dieser Erklärung bisher keinerlei bundesamtlichen Kommentar bekommen hat, daß wir nicht einmal haben hören können, ob diese Erklärung aus Regierungskreisen wahr ist und was in Wirklichkeit dahinter steckt. Also mit diesen letzten Verlautbarungen vom 21. und 24. Oktober ist die Sache nur noch verworrener geworden. Erfreulich war für uns wenigstens die eine Tatsache, die sich aus diesen Erklärungen ergab, nämlich die Klarstellung, daß nach monatelangen Bemühungen der Herr Bundeskanzler inzwischen auch eingesehen zu haben scheint, daß alle Fragen der künftigen Polizei nicht in sein Ressort, sondern in das typische Polizeiministerium, nämlich ins Innenministerium gehören. Wir begrüßen diese Klarstellung, um von vornherein keine Mißverständnisse, keine Verschleierung zu ermöglichen, daß es sich wirklich um eine Polizei handelt.
Aber, meine Damen und Herren, ich möchte hier auch an den Herrn Finanzminister die Frage
richten, aus welchen Mitteln denn alle diese vorbereitenden Maßnahmen, die von dem Herrn Bundeskanzler herangeholten Personen, die bereits im Anlaufen begriffenen Einrichtungen — falls die Pressemeldungen stimmen — bezahlt worden sind.
Unser Mißtrauen, daß hier Polizei gesagt, aber etwas völlig anderes gemeint war, wurde begreiflicherweise — und nicht nur unseres, sondern auch das der breiten Öffentlichkeit — durch die Namen verstärkt, die man im Zusammenhang mit dieser Debatte hören konnte. Da waren zunächst einige sogenannte Notgemeinschaften, deren Zweck wohl ursprünglich nur darin bestand — berechtigter- und verständlicherweise —, bestimmte Berufsinteressen ehemaliger Wehrmachtsangehöriger wahrzunehmen, die aber plötzlich anläßlich dieser Remilitarisierungs- und Polizeidebatte mit Rundschreiben in Form von Fragebogen, wie man sie früher beim Militär kannte, auf den Plan traten. Das ging sogar so weit, daß einer der Absender, um nur nicht den Anschluß an seine militärische Gedankenwelt zu verpassen, darüberschrieb: Geheime Kommandosache!
Es fiel uns auch auf, daß bei dem so schnell einberufenen Kursus für Polizeibeamte in Traunstein nicht weniger als 25 ehemalige Militärs auftraten, die noch keinerlei Erfahrungen auf dem Gebiete des Polizeiwesens nachweisen konnten.
Wenn ich nur einen jener Lehrer, die etwas Erfahrungen auf dem Gebiet der Polizei zu haben behaupten, Herrn Kreutzer, nenne, so deshalb, weil wir Herrn Kreutzer aus der Hitler-Polizei sehr gut kennen. Er war nämlich derjenige, der sich auf den Standpunkt stellte, daß es keine Polizeibeamten, sondern nur Polizeisoldaten gäbe und daß sich der Polizeisoldat besonders dadurch auszeichne, daß er sich durch straffe Disziplin, straffe Haltung und durch eine besonders gute Augendisziplin hervorhebe.
Sie können daher verstehen, daß wir gegen solche Lehrkräfte, die unseren polizeilichen Nachwuchs unter diesem Gesichtspunkt schulen würden, außerordentlich zurückhaltend und skeptisch sein müssen. Was wir dort überhaupt wieder an neu auftauchenden Lehrern erlebten, erinnert uns sehr lebhaft an den rechtsradikalen Polizeioffizierskreis eines früheren Dillenburger,
der ja mit dazu beigetragen hat, daß ein Teil des preußischen Polizeioffizierskorps vor 1933 unterhöhlt wurde. Seinen Geist treffen wir hier in Traunstein wieder. Er war es, der am 31. Januar 1933 erklärte: „Ich bin stolz, daß ich nunmehr mein Ziel erreicht habe, daß meine Polizeioffiziere" — die seines Verbandes — „an unserem Führer vorbeidefilieren können." Dieser Geist wird dort wieder zu erwecken versucht.
Meine Damen und Herren, ich war etwas überrascht, als ich in einer Verlautbarung las, man habe sogar aus Stockholm einen Polizeifachmann herbeigeholt, um das deutsche Kriminalpolizeiwesen wiederaufzubauen. Nun gewiß, ich habe nichts dagegen, daß wir uns auch ausländischer Erfahrungen bedienen. Aber es sollte doch zumindest einmal der öffentlichen Debatte oder der Erörterung innerhalb und mit der Bundesregierung wert sein, ehe wir solche Kräfte heranziehen.
Diese Feststellung, meine Damen und Herren, veranlaßt uns zu der zusätzlichen Frage an die Bundesregierung: Welche Personen und welche Organisationen sind vom Herrn Bundeskanzler oder vorn Herrn. Bundesinnenminister mit sogenannten Rekrutierungsmaßnahmen beauftragt worden? Welche Personen sind von der Bundesregierung mit der Vorbereitung zur Aufstellung von Polizeieinheiten oder sonstigen waffentragenden Formationen betreut worden? Billigt die Bundesregierung, daß dritte Personen und Organisationen sich auf einen Auftrag der Bundesregierung berufen? Wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung gegen solche Personen oder Organisationen zu unternehmen, damit sie nicht selbst in den Verdacht einer wohlwollenden Duldung derartiger Remilitarisierungsversuche gerät?
Der Hinweis auf die Namen, die ich gebracht habe, war um deswillen wichtig, weil mir scheint, daß bei diesem gesamten Komplex die Bundesregierung etwas Wichtiges übersehen hat: sie hat übersehen, daß Polizei nicht Militär ist. Sie hat die völlige Verschiedenheit des Einsatzes und des Zieles der Arbeit von Militär und Polizei übersehen. Während es das Militär im allgemeinen oder sagen wir, bei der modernen Kriegführung fast ausschließlich immer mit einem für den einzelnen Soldaten nicht sichtbaren Gegner zu tun haben wird, den es mit einer nur auf Fernziele eingerichteten Waffe bekämpfen soll, während das Militär davon ausgehen muß, den Gegner physisch zu vernichten, sind die Ziele der Polizei völlig anders. Der Polizeibeamte steht, wenn er eingesetzt wird, bei seinen Auseinandersetzungen unmittelbar dem Staatsbürger, das heißt einem Bürger seines Staates, einem Mann und einer Frau, die seine Sprache sprechen, gegenüber. Er hat und er darf nur Waffen haben, die genügen, den von dem Pfad der Tugend abgewichenen Staatsbürger wieder auf diesen Pfad zurückzuführen.
Ich glaube, daß diese klare Unterscheidung zwischen Militär und Polizei um unserer Polizeibeamten willen notwendig ist.
In diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, darf ein Schreiben nicht übersehen werden, das der Herr Bundesfinanzminister vor einiger Zeit — es war Ende August dieses Jahres — an einige amtliche, aber auch an einige Stellen dieses Parlaments gerichtet hat. Darin sagte der Herr Bundesfinanzminister, es bestünde unter Umständen die Möglichkeit, durch Einsparungen auf dem Gebiete des zivilen Sektors der Besatzungsmächte einen Betrag von rund 2 Milliarden Mark zu gewinnen. Nun, eine solch erfreuliche Nachricht hätte uns der Herr Bundesfinanzminister nicht vorenthalten sollen, aber es ist auffallend — darum muß es hier verzeichnet werden —, daß der Herr Bundesfinanzminister sich in diesem Schreiben bereit erklärte, diesen Betrag von 2 Milliarden Mark für die Bildung einer neuen Polizei zur Verfügung zu stellen.
Sie wissen, daß ein Polizeibeamter durchschnittlich im Jahre ca. 10 000 DM kostet. Der Herr Bundesfinanzminister war also bereit, die Mittel, falls er sie bei den Besatzungskosten einsparen könnte, für eine Bundespolizei von nicht weniger als 200 000 Beamten zur Verfügung zu stellen. Daß das keine
)Polizei mehr gewesen wäre, liegt, glaube ich, auf der Hand.
Diese Tatsache bleibt aber um so mehr zu vermerken, als wir immer wieder die Zugeknöpftheit des Herrn Bundesfinanzministers festgestellt haben, wenn es sich um die Finanzierung sozialer Angelegenheiten handelte.
Ich würde dem Herrn Finanzminister empfehlen: Verwenden Sie diese 2 Milliarden Mark, wenn Sie sie eines Tages bekommen, lieber für soziale Zwecke, dann werden Sie die Bundesrepublik so anziehend gestalten und damit die Sicherheit so erhöhen, daß wir wahrscheinlich keinen zusätzlichen Polizeibeamten brauchen!
Warum, meine Damen und Herren, sind wir bei all diesen Dingen so skeptisch? Dazu gestatten Sie mir einen Hinweis auf gewisse Vorgänge im Parlamentarischen Rat vor ungefähr anderthalb Jahren. Damals war es die sozialdemokratische Fraktion, die in die Verfassung zugunsten des Bundes die Chance einbauen wollte, daß er über gewisse polizeiliche Exekutivrechte verfügen könnte. Es war ein Teil der heutigen Regierungsparteien, an der Spitze der heutige Herr Bundeskanzler, die diesen Antrag mit dem Hinweis abgelehnt haben, damit werde der föderative Charakter der Bundesrepublik gefährdet.
Man verweise jetzt zur Entschuldigung nicht darauf, daß die Dinge sich inzwischen anders entwickelt haben, daß wir heute Korea hätten. Wir hatten damals die Berliner Blockade, und ich glaube, für uns lag und liegt Berlin genau so nahe wie für andere Völker Korea.
Meine Damen und Herren! Die Ambition des Herrn Bundeskanzlers — ich spreche vor allem für die Zeit, in der der Herr Bundeskanzler die Polizei für sich in Anspruch nehmen, sie in sein Ressort haben wollte — auf eine eigne Polizei tauchte erstmalig auf, als anläßlich der Debatte über die Erhöhung der Benzinpreise die Inhaber der Last-und Personenkraftwagen eine Sternfahrt nach Bonn unternahmen. Der Herr Bundeskanzler hat später in mehrfachen Äußerungen geglaubt, darauf hinweisen zu sollen, daß die Polizei dieses Landes damals versagt habe.
Nun, meine Damen und Herren, um der Wahrheit die Ehre zu geben und um nicht die Schuld auf Polizeibeamte abzuwälzen, die die Schuld gar nicht tragen können, darf ich Ihnen mitteilen, daß die Maßnahmen, die damals von der Polizei in Bonn getroffen wurden, im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesinnenminister getroffen wurden, restlos seinen Wünschen entsprachen und daß die Anforderungen des Herrn Bundesinnenministers in keiner Weise weiter gegangen sind als das, was damals von der Polizei ausgeführt wurde, und daß nachträglich der Polizei der Dank ausgesprochen wurde.
Der Herr Bundeskanzler war auch etwas unangenehm berührt, als sich die Polizei Nordrhein-Westfalens und die damalige Landesregierung weigerte, gegen den bekannten Zug von Flüchtlingsvertretern, die zu Fuß von Niedersachsen hierher nach Bonn kamen, polizeiliche Mittel einzusetzen. Ich will nicht behaupten, daß der Herr Bundeskanzler geglaubt hat, dagegen mit polizeilicher Gewalt vorgehen zu können, denn ich glaube, aus dem Zeitalter, in dem man sagte: „Gegen Demokraten helfen nur Soldaten", sind wir auch in der Bundesrepublik heraus, aber daß überhaupt in der Vorstellungswelt eines verantwortlichen Politikers der Wunsch entstehen kann, gegen die Abordnungen der Flüchtlinge mit polizeilichen Mitteln vorzugehen, scheint mir doch ein außerordentlich beunruhigendes Zeichen.
Meine Damen und Herren! Die Auseinandersetzungen der letzten Wochen zwischen dem Bund und den Ländern drehten sich, soweit wir das aus der Presse sehen können, vor allem um den Art. 91 des Grundgesetzes. Art. 91 sieht zunächst in Abs. 1 vor, daß ein Land, das da glaubt, es könne Ruhe,. Ordnung und Sicherheit nicht mehr bei sich aufrechterhalten, nachbarliche Hilfe beanspruchen kann. Für unser e Frage ist aber der Abs. 2 entscheidend. Abs. 2 besagt: Wenn ein Land nicht in der Lage ist, in seinem Gebiet Ruhe, Ordnung und Sicherheit aufrechtzuerhalten, oder wenn es hierzu nicht gewillt ist, also wenn es droht, dadurch verfassungs- oder bundesuntreu zu werden, dann hat der Bund das Recht, die Polizeimacht der Länder an sich zu ziehen. Das heißt, daß nicht nur ein Teil der Polizei der Länder auf den Bund übergeht, sondern die gesamte Polizei in der derzeitigen Stärke von rund 90 000 Beamten.
Seit Wochen versucht nunmehr die Bundesregierung, diesen Art. 91 gummiartig auszudehnen und auszulegen. Sie möchte nämlich schon jetzt polizeiliche Befugnisse haben, aber dabei nicht den Weg der Verfassungsänderung gehen. Sie sucht daher einen Ausweg. Darauf einzugehen, ist notwendig, weil man an dieser Darlegung feststellen kann, wie verkehrt dieser Weg ist und wie notwendig es sein wird, hier klare verfassungsrechtliche Grundlagen zu schaffen.
Der erste Versuch einer, ich möchte fast sagen, illegalen Auslegung des Art. 91 Abs. 2, den die Bundesregierung unternommen hat, sind ihre Bemühungen, hier in Bonn eine Wachkompanie zu schaffen. Da wird einmal von 500, dann von 400 Beamten und schließlich — nach den letzten Länderentwürfen — endgültig von 1800 Polizeibeamten gesprochen, die hier in Bonn stationiert werden sollen. Es erhebt sich die Frage: warum ist das nötig? In einer bundesamtlichen Presseerklärung vom 21. Oktober wird auf das angebliche Beispiel der Weimarer Zeit mit der Behauptung hingewiesen, auch in Berlin habe es zum Schutz der Reichsorgane eine besondere Polizei gegeben. Es handelte sich in Berlin dabei lediglich um ein, zwei oder drei Bereitschaften, die jedoch dem Kommando des Berliner Polizeipräsidenten unterstanden und preußische Landespolizei, aber niemals Reichspolizei gewesen sind.
Überdies darf ich darauf hinweisen, daß in dem Haushalt des Landes Nordrhein-Westfalen, und zwar nicht nur dieses, sondern auch schon des vergangenen Jahres, ein Betrag von 500 000 DM ausgeworfen ist, der lediglich dazu dient, die Polizeikräfte für den Stadt- und Landkreisbezirk Bonn zu verstärken, um für die erhöhte Sicherheit der Bundesorgane zu sorgen. Es ist uns nicht bekannt geworden, daß diese Polizeikräfte bisher nicht ausgereicht oder in irgendeinem Falle versagt hätten. Ich bin gewiß, daß die Landesregierung von Nord-
rhein-Westfalen, die ja bis jetzt bereit war, sogar die Gesamtkosten dieser Sonderpolizei zu tragen, auch bereit wäre, diese Polizei zu verstärken. Es kann also nicht daran liegen, daß die Bundesregierung glaubt, das Land Nordrhein-Westfalen habe ihr bisher den erforderlichen Schutz versagt. Es würde uns interessieren, vom Herrn Bundeskanzler oder vom Herrn Bundesinnenminister zu hören, warum diese Zusammenarbeit mit dem Land Nordrhein-Westfalen nicht geklappt hat und warum wir uns die vielen Sonderkosten für eine Landespolizei von 1800 Mann allein für den Stadtkreis Bonn machen sollen. Im übrigen frage ich den Herrn Finanzminister: wer bezahlt das, und woher sind die Mittel genommen worden, um auch hier mit den ersten Maßnahmen zu beginnen?
Der zweite und nach unserer Auffassung viel ernstere Versuch einer verfassungswidrigen Handhabung des Art. 91 Abs. 2 liegt in der Auslegung der bekannten New Yorker Dokumente. Man hat seitens der Bundesregierung geglaubt, aus den New Yorker Dokumenten herauslesen zu können, daß auch die hohen Alliierten auf dem Standpunkt stünden, Ruhe und Ordnung seien in Deutschland derartig gefährdet, daß bereits die Voraussetzungen des Art. 91 Abs. 2 gegeben seien. Aber, meine Damen und Herren, wenn man sich einmal das Dokument, vor allem seine Ziffer 4, in Ruhe ansieht, dann wird man feststellen, daß es dort ausdrücklich heißt: Falls eines Tages Ruhe und Ordnung so gestört sind, daß Art. 91 Abs. 2 in Kraft treten soll, dann könne der Bund folgende Maßnahmen treffen. Es ist also nichts mit dem Versuch des Bundeskanzlers, die New Yorker Dokumente für seine Zwecke heranzuziehen. Es entsteht aber die sehr wichtige Frage: ist überhaupt der Art. 91 schon in Kraft? Sie wissen, daß die Alliierten bei der Genehmigung des Grundgesetzes u. a. auch den Art. 91 suspendiert und erklärt haben, daß sie, die Alliierten, für die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit sorgen würden und daß daher der Art. 91 noch nicht in Kraft gesetzt werden könne. Wir haben bisher keinerlei Mitteilung bekommen oder Verlautbarung gehört, daß die Alliierten die Suspension des Art. 91 aufgehoben hätten. Das aber ist entscheidend; denn sonst mühen sich Bund und Länder in langwierigen Verhandlungen vergeblich um einen Artikel ab, der überhaupt noch nicht in Kraft ist.
Meine Damen und Herren! Falls wir aber der Auskunft der Bundesregierung entnehmen sollten, der Art. 91 sei nicht mehr suspendiert, dann müssen wir trotzdem — falls die Bundesregierung ihrerseits daran festhält, die Voraussetzungen des Art. 91 Abs. 2 seien gegeben — um Auskunft bitten, welches Land oder welche Landesregierung denn nicht mehr in der Lage sei, die Ruhe, Ordnung und Sicherheit aufrechtzuerhalten, und in welchem Land denn die Polizei seit längerer Zeit — zumindest seit einer Woche — in Alarmbereitschaft stehe. Dieser Hinweis des Bundes und sein Versuch, dem Art. 91 eine falsche Auslegung zu geben, machen uns natürlich sehr mißtrauisch, und wir möchten als sozialdemokratische Fraktion hier in aller Öffentlichkeit feststellen: Wir gehen nicht den Weg mit, wenn versucht wird, aus dem jetzigen Art. 91 wieder einen Art. 48 der Weimarer Verfassung zu machen.
Wir sind für klare Lösungen und halten an unserer
Stellungnahme, wie wir sie bereits im Parlamentarischen Rat bei der Schaffung unserer Verfassung eingenommen haben, fest.
Meine Damen und Herren! Die Probleme der Polizei liegen gar nicht so schwierig, wenn man sich einmal auf ihre wirklichen Aufgaben besinnt, die darüber in den letzten Wochen künstlich gelegten Schleier wegzieht und sich von jeder Kriegspsychose freimacht. Die Frage ist die, wenn wir an die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden denken: wo fallen die Aufgaben an, die eine vernünftige und gute Polizei zu erledigen hat? Die Antwort hinsichtlich des großen Gebiets der Verwaltungspolizei ist klar. Sie gehört wie seither auch künftighin in die Verwaltung der Gemeinden als Selbstverwaltungs- oder Auftragsangelegenheiten. Sie haben also hier auszuscheiden.
Es bleibt für uns also die Lösung der Frage: wohin gehören rein funktionell nach dem Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit hin die Exekutivpolizei, sei es die uniformierte, sei es die Kriminalpolizei? Jahrhundertelang beschränkten sich die Störungen der Ruhe, Ordnung und Sicherheit ganz zwangsläufig auf das enge Gebiet einer Gemeinde oder einer Stadt. Das ist natürlich in den letzten Jahrzehnten im Zuge der Industrialisierung, der Technisierung nicht nur der Wirtschaft, sondern auch unseres ganzen gesellschaftlichen Lebens völlig anders geworden. Die Störungen der öffentlichen Ruhe erstrecken sich in ihrer Auswirkung heute, wo wir im Zeichen des Radios, des Telefons, der Flugpost usw. stehen, nicht mehr auf das enge Gebiet einer Gemeinde, kaum noch auf das enge Gebiet der so klein gewordenen elf westdeutschen Länder. Sie ergreifen ganz zwangsläufig das gesamte Bundesgebiet. Der universale Zug, der in unserer Entwicklung liegt, läßt auch dieses Problem heute anders sehen als noch vor etwa 50 Jahren.
So erkennen wir, meine Damen und Herren, ein wirkliches Bedürfnis des Bundes an — und das nicht erst heute —, auf dem Gebiete der Polizeiexekutive eigene Rechte zu bekommen. Wir freuen uns, aus den Bemühungen des Herrn Bundeskanzlers und des Herrn Bundesinnenministers zu sehen, daß man jetzt erkennt, im Parlamentarischen Rat vielleicht doch nicht sehr glücklich gehandelt zu haben, als man damals restlos alle solche Möglichkeiten von vornherein abschnitt und verschüttete.
Wir sollten daher in dieser Situation, in der wir uns alle hier in Mitteleuropa befinden, dem Bunde geben, was des Bundes sein muß. Aber gerade weil wir das wollen, haben wir Bedenken, wenn versucht wird, dieses Ziel durch sogenannte Länderverträge zu erreichen.
Meine Damen und Herren! Es gibt keine verfassungsändernden Verträge, und was der Bund bisher von den Ländern an Zugeständnissen zu erhalten versucht hat, ist zu mehr als der Hälfte verfassungswidrig. Wenn sich zum Beispiel, wie in den Entwürfen vorgesehen ist, die Länder verpflichten sollen, wenigstens 30 000 Polizeibeamte einzustellen, wobei nicht gesagt wird, wer dafür haftet, wenn ein Land seine Quote nicht erfüllt, ob dann die anderen Länder auffüllen müssen, wenn sich die Länder bereit erklären müssen, schon jetzt bei völliger Ruhe in Deutschland ein Viertel dieser Bereitschaften unter die unmittelbare Kommandogewalt des Bundes zu bringen, so ist das
zweiter nichts als der Versuch einer absoluten Verfassungsumgehung. Dabei unterstelle ich natürlich subjektiv der Bundesregierung durchaus, daß sie nicht eine Verfassungsverletzung als solche will. Aber es muß klar gesagt werden: solche Verträge mit verfassungsänderndem Inhalt wären ungültig.
Noch unmöglicher ist der Versuch, in einem Vertrag festzulegen, daß er bereits dann gelte, sobald die Mehrheit der Länder zugestimmt hätte. Ich wende mich vor allem an die Föderalisten dieses Hauses: Wo kommen wir bei der notwendigen klaren Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Bund und Ländern hin, wenn man die gesamten Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern dadurch verschieben kann, daß eine Mehrheit der Länder — nicht im Bundesrat, sondern vertreten durch ihre Bürokratie — sich bereit erklärt, Hoheitsrechte auf den Bund zu übertragen mit der Wirkung, daß auch die übrigen dabei nicht beteiligten und damit nicht einverstandenen Länder gezwungen werden, diesen Vertrag als für sich verbindlich anzuerkennen!
Auf diesem Gebiete sollte man auch aus einem andern Grunde mit Verträgen vorsichtig sein. Wir wissen, Verträge können gebrochen werden, und sie werden vor allem in Notzeiten sehr gern und leicht gebrochen. Was will der Bund mit Verträgen machen, die vielleicht gerade dann nicht funktionieren, wenn sie wirksam werden sollen, wenn also zum Beispiel ein Land im Augenblick der Bundesnot erklärt, es dächte gar nicht daran, sein Abkommen vom vorigen Jahr praktisch durchzuführen? Ich glaube, daß Sie hier einen Weg gehen. den Sie sich unabhängig ven der zur Zeit aktuellen Frage der Polizei reiflich überlegen sollten. Denn was Sie hier anfangen verfassungsrechtlich falsch zu lösen, das können Sie dann morgen auch auf einem anderen Gebiete zu tun gezwungen werden.
Wir haben als sozialdemokratische Fraktion keine Bedenken. wenn zur Durchführung des Art. 91 Abs. 2, aber n u r zu seiner Durchführung, die Länder mit dem Bund Vereinbarungen schließen. Das heißt, daß sich schon heute Bund und Länder einig werden, was für den Fall des Art. 91 Abs. 2 getan werden soll. Es wäre töricht, dieses Recht dem Bunde zu beschneiden; denn er kann nicht erst in dem Augenblick Vereinbarungen mit den Ländern treffen, in dem Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Deutschland nicht mehr aufrechterhalten sein sollten.
Daher, meine Damen und Herren, und aus diesen Überlegungen resultieren die Anträge der sozialdemokratischen Fraktion, das Grundgesetz vom 23. Mai 1949 zu ändern, und zwar zu ändern nicht etwa in Art. 91 — denn systematisch ist Art. 91 ein Ausschnitt aus dem Gebiet des sogenannten Bundeszwanges —, sondern zu ändern bei jenen Artikeln, die sich mit den eigenen Zuständigkeiten des Bundes befassen. Ob das dann der Art. 84 ist, wie einige meinen, oder Art. 87, mag in dem zuständigen Ausschuß für die innere Verwaltung geregelt werden. Aber wir glauben. daß die von uns vorgeschlagene Änderung des Art. 87 dem Bunde viel größere Möglichkeiten einräumt, als er sie jemals über einzelne Länderverträge bekommen könnte.
Wenn wir beantragen, einen Satz dahingehend aufzunehmen, daß die Länder verpflichtet sind, auf Anforderung des Bundesinnenministers ein Zehntel ihrer jeweiligen Polizeiexekutivkräfte für den Bund zur Verfügung zu halten, dann, glauben wir, bekommt der Bund soviel polizeiliche Macht, daß er es gar nicht mehr nötig haben wird, jemals auf Art. 91 Abs. 2 zurückzugreifen. Dann 10 000 Polizeibeamte unter der eigenen Kommandogewalt würden zusammen mit der jeweiligen Länderpolizei in der Lage sein, die Ruhe in jedem Lande wiederherzustellen. Sie bedeuteten eine so starke Exekutivmöglichkeit, daß man dann den Art. 91 Abs. 2 nicht mehr zu strapazieren brauchte.
Und nun, meine Damen und Herren, zu unserer Verfassungsänderung zum Art. 74. Wir hatten bereits im Parlamentarischen Rat beantragt, dem Bund bestimmte Gesetzgebungsbefugnisse auf dem Gebiete der Polizei zu gewähren. Ich sagte schon, daß wir damals unterlegen sind. Wenn wir jetzt beantragen, eine neue Ziffer in Art. 74 aufzunehmen, der sich mit der konkurrierenden Gesetzgebungsgewalt des Bundes befaßt, und zwar dahin, daß der Bund auch zuständig zum Erlaß von Gesetzen auf dem Gebiete der Einstellung, Beförderung, Versorgung, Ausbildung und Ausrüstung der Polizeibeamten sein solle, dann, meine Damen und Herren, gilt das nicht nur, weil wir der Auffassung sind: es ist falsch, und es ist etwas Irreales, wenn wir glauben, eine brauchbare Polizei zu besitzen, wenn sie in Schleswig-Holstein anders als in München oder Baden aussieht, sondern dann geschieht das auch deshalb, weil wir, wenn der Bund auf Art, 91 Abs. 2 zurückgreifen muß, es nicht erleben möchten, daß dann eine aus elf Ländern verschieden aufgebaute und zusammengewürfelte Polizei dem Bundesinnenminister zur Verfügung steht. Was soll denn dann ein Bundeskanzler, was soll denn dann ein Bundesinnenminister mit einer Polizeibeamtenschaft anfangen, die nach elf verschiedenen Gesichtspunkten ausgebildet und befördert ist, die nach verschiedenen wirtschaftlichen Bedingungen besoldet wird und die vor allem auch völlig verschieden ausgerüstet und eingekleidet ist? Ich glaube also, auch um dem Art. 91 Abs. 2 ein zuverlässiges Fundament zu geben, ist die von uns beantragte Verfassungsänderung zu Art. 74 erforderlich.
Meine Damen und Herren! In der Debatte hat neben dieser Frage der Zuständigkeitsverteilung auch die Erörterung über die Zahl der neu einzustellenden Beamten eine entscheidende Rolle gespielt. Die New Yorker Dokumente nennen die Zahl von 30 000. Aber es handelt sich dabei lediglich um eine Ermächtigung, nicht um einen Zwang. Denn, meine Damen und Herren, 1000 Beamte kosten den Staat 10 Millionen, wobei der Anteil des Gehalts bedauerlicherweise der allergeringste ist. 30 000 Beamte bedeuten also Ausgaben von 300 Millionen DM, und wir sollten es uns sehr überlegen, ehe wir solche Beträge ausgeben. Dabei entsteht zugleich die Frage, wie der Bund sich an diesen Kosten beteiligen will. Was wir bisher an Entwürfen zu Länderverträgen gesehen haben, bedeutet, daß die Länder fast 80 %, der Bund nur 20 % zu tragen haben, und ich glaube, daß nach der Senkung der Einkommensteuer, die allein zu Lasten der Länder ging, die Länder solche Summen einfach nicht mehr aufbringen können.
Laut Pressemeldungen haben die Länderinnenminister erklärt, sich vorerst mit einem zusätzlichen Kontingent von 10 000 Beamten zu begnügen. Wenn sogar der Innenminister und wenn sogar die Polizei selbst erklären, sie brauchten nicht mehr als 10 000 Beamte — nun, meine Damen und Herren welcher Ressortminister würde nicht gern seinen Machtbereich vergrößern? —, wenn also
diese zuständigen Ressortminister selbst erklären, sie brauchten nicht mehr, dann sollten wir uns auf diese Zahl wirklich verlassen können. Es wird also nicht von d e m Kontingent auszugehen sein, das man in New York genannt hat, sondern es wird von dem wirklichen Sicherheitsbedürfnis auszugehen sein. Natürlich haben die Länder bei ihren Entscheidungen auch das Sicherheitsbedürfnis des gesamten Bundes mit zu berücksichtigen und nicht nur ihre eigene Kirchturmspolitik zu betreiben. Aber ich glaube, es ist doch erfreulich, wenn wir feststellen können, daß die für die Ruhe, Ordnung und Sicherheit verantwortlichen Innenminister selbst auf eine Zahl von nur 10 000 Beamten gekommen sind. Man könnte — das ist eine Anregung an den Herrn Bundesinnenminister — die so ersparten Beträge von fast 200 Millionen, wenn auch nur zum kleinen Prozentsatz, dazu verwenden, um endlich einmal die Besoldung der Polizeibeamten etwas besser zu gestalten.
Meine Damen und Herren, in Verbindung damit ein Wort zu der Länderpolizei. Wir wissen, daß der Herr Bundeskanzler an den Hohen Kommissar der britischen Regierung, Herrn Kirkpatrick, einen Brief gesandt hat, in dem er mit allem Ernst darauf hinweist, daß die Polizei so, wie sie vor allem in der britischen Zone aufgezogen sei, unmöglich bestehen bleiben könne. Die Antwort würde uns interessieren. Wenn ich das hier erwähne, so hat das folgenden Grund. Wenn es endlich wieder dazu kommen würde, daß die Polizei in den Ländern nicht mehr in einzelne kleine Einheiten auf gesplittert bleibt, sondern unter das Weisungsrecht des Innenministers gestellt wird, dann könnten wir erhebliche Einsparungen bei den jetzigen Polizeieinheiten durchführen. Nehmen wir das für uns in Bonn naheliegende Beispiel des Landes Nordrhein-Westfalen. Wir haben in diesem Lande 26 Polizeieinheiten; jede Polizeieinheit hat eine eigene Besoldungsabteilung, eine eigene Etatsabteilung, eine eigene Wirtschaftsabteilung, eine eigene Beschaffungsstelle. Es ist ganz klar — und die Untersuchungen im Innenministerium dieses Landes haben das schon in etwa ergeben —, daß eine Zusammenfassung in einer Stelle unter dem Innenminister eine Ersparnis ermöglichen würde, die so groß wäre, daß man 2- bis 3000 junge Beamte für die Bereitschaftspolizei einstellen könnte.
— Die Einsparungen werden Sie, Herr Dr. Dresbach, in den anderen Ländern genau so machen können; denn es ist einfach eine Frage der rationellen Zusamenlegung der Polizei. Das war bisher nicht möglich und ist auch zur Zeit noch nicht möglich, weil es an dem Widerstand der britischen Regierung gescheitert ist. Darum wäre es sehr wichtig — und das ist unser ernstes Anliegen; es gilt in etwa auch für die amerikanische Zone
daß der Herr Bundesinnenminister auf dem Petersberg nochmals in aller Form vorstellig wird; nicht nur aus Ersparnisgründen, sondern auch aus dem Gesichtspunkt heraus, daß es schlecht ist, eine Bereitschaftspolizei auf ein in sich zersplittertes und brüchiges Polizeisystem aufzupfropfen. Sonst nützen die neuen Polizeibereitschaften gar nichts; denn wir müssen an dem Grundsatz festhalten: innerhalb eines Landes darf es keine wirtschaftlichen oder rechtlichen Differenzierungen „hie Einzeldienst, hie Bereitschaftsdienst" geben. Aber die Gleichstellung, die unbedingt notwendig ist, um eine zuverlässige Bereitschaftspolizei aufzubauen, setzt voraus, daß die Innenminister der Länder
wieder mehr als bisher das Heft in die Hände bekommen. Ich möchte daher bitten, daß der Herr Bundesinnenminister seine Aufmerksamkeit gerade auf diesen Gesichtspunkt richtet.
Meine Damen und Herren! Bei der Vielzahl der Probleme, die mit diesen Fragen verbunden sind, werden Sie es begreifen, daß wir den Antrag gestellt haben, einen besonderen parlamentarischen Beirat für alle Fragen der Polizei einzusetzen. Wir haben den Antrag auch aus einem politisch-psychologischen Grunde gestellt. Wir möchten verhüten, daß man draußen in der Welt, aber auch hier drinnen in der Bundesrepublik glaubt, man wolle über die Polizei zu einer Remilitarisierung kommen. Die angeführten Pressenachrichten und die von mir erwähnten Personalien sollten ein Warnungssignal für uns alle — ich sage ausdrücklich : für uns alle — sein, nicht noch einmal den Weg zu gehen, den wir nach 1918 gegangen sind. Auch die Regierung sollte ein Interesse daran haben, daß nirgends das Gefühl entstehen kann, als wollte man etwas verheimlichen.
So wollen wir durch diese drei Anträge erreichen, daß überall Klarheit, Sauberkeit und Wahrheit geschaffen wird. Das bezieht sich vor allem auch auf den Etat. Wir weigern uns auf das entschiedenste — wir meinen das sehr ernst —, von der Grundlage jedes freiheitlichen Staates, von dem rechtsstaatlichen Denken abzugehen.
Das sage ich noch einmal im Hinblick auf die Versuche, durch recht dürftige Ländervereinbarungen den Art. 91 des Grundgesetzes auszuhöhlen. Wir haben diese Verfassung alle beschworen und wir haben sie so gewollt, wie sie ist. Es mag sein, daß manche ihrer Bestimmungen uns nicht bequem sind; aber solange diese Bestimmungen — und das gilt auch für Art. 91 Abs. 2 — existieren, müssen wir sie auch respektieren, und zwar nicht nur formal, sondern aus der Einsicht heraus, daß nur so ein freier und demokratischer Staat leben kann. Wir Sozialdemokraten haben den Mut, diese Verpflichtung anzuerkennen. Wenn wir einsehen, daß eine Änderung eintreten muß, dann haben wir auch den Mut, eine solche Änderung vorzuschlagen. Nur so kommt — das sei zum Schluß gesagt — die Innenpolitik auf dem Gebiete der Polizei aus dem Zwielicht heraus, in das sie durch das Verschulden der Bundesregierung geraten ist.
An dieser Klärung, die wir herbeiführen wollen, ist vor allem auch die Jugend interessiert. Denn wir entscheiden damit über ein Stück ihrer Zukunft. Vor allem sind daran auch diejenigen Männer interessiert, die in die künftige Polizei eintreten wollen. Der Bundeskanzler hat — das ergaben das merkwürdige Durcheinander und der Wirrwarr in der Presse — bisher nicht bewiesen, daß er weiß, was er will. Vielleicht hat er sich auch gescheut, zu sagen, was er will. Dann soll uns der Herr Bundeskanzler oder der Herr Bundesminister des Innern wenigstens sagen, was er heute will. Jede Unschlüssigkeit auf diesem Gebiet wäre Wasser auf die Mühle der Feinde der Demokratie. Anstatt ihnen durch eine gute und verfassungstreue Polizei die Lust zu weiteren Wühlereien zu nehmen, werden ihnen durch eine Politik des Augenzwinkerns mit militärischen Ideen neue Chancen gegeben, im trüben Wasser bundesamtlicher Unentschlossenheit zu fischen. Es ist eine sehr ernste Angelegenheit des gesamten Volkes, die wir nun zu erledigen haben.
Meine Damen und Herren! Wir versuchen heute, die Beratungen einer Interpellation, eines Gesetzentwurfes und eines selbständigen Antrages zu kombinieren, für die wir verhandlungstechnisch drei verschiedene Wege haben. Der Herr Bundesinnenminister hat zunächst das Wort zur Beantwortung der Interpellation. Wir werden dann sehen, ob wir diese Kombination der Beratung von drei Dingen beibehalten können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte die letzte Anregung des Herrn Präsidenten aufgreifen und um Ihre Zustimmung bitten, daß ich zunächst einmal die Interpellation beantworte und auf die übrigen Fragen, die mein Herr Vorredner aufgeworfen hat, Ihnen dann bei den nächsten beiden Punkten nacheinander Antwort gebe.
Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung begrüßt es, daß ihr mit der Beantwortung der Interpellation eine Gelegenheit gegeben wird,
zu einem Thema Stellung zu nehmen, welches die Öffentlichkeit seit langem bewegt und das infolge irreführender Pressenachrichten geeignet war,
über die Fragen der Polizei falsche Vorstellungen zu erwecken. Ich bitte um Ihre Erlaubnis, zu diesen irreführenden Pressenachrichten auch an dieser Stelle eine persönliche Bemerkung einzuflechten. Vor einiger Zeit ging durch die Presse die Nachricht, daß ich bei irgendeiner Gelegenheit erklärt habe, die Polizei eventuell gegen die Gewerkschaften verwenden zu wollen.
Eine solche monströse Idee habe ich — weder im Wortlaut noch im weitesten Sinne des Wortes gefaßt — niemals geäußert. Ich würde es sogar sehr bedauern, wenn auch nur einen Tag die von mir erstrebte Zusammenarbeit bei den gegenwärtigen schweren Aufgaben gestört würde und gegen die Polizei eine Mißstimmung bei den Gewerkschaften entstehen könnte. Ich werde die Rückkehr von Herrn Dr. h. c. Böckler aus seinem Urlaub benutzen, um mich sofort mit ihm in Verbindung zu setzen.
Als ich mein Amt als Innenminister antrat, habe ich es für meine erste Aufgabe gehalten, auf diesem Gebiet sofort die nötige Klarheit zu schaffen und das in weiten Kreisen entstandene Mißtrauen zu beseitigen. Ich freue mich, feststellen zu können, daß ich von Anfang an mit voller Zustimmung des Herrn Bundeskanzlers gehandelt habe. Ich bin mit ihm insbesondere darüber einig, daß zwischen den polizeilichen Fragen, den Aufgaben der Polizei im weitesten Sinne des Wortes, und eventuellen militärischen Fragen eine klare Grenze gezogen werden sollte; und diese Grenze i s t gezogen. Militärische Fragen bedeuten in diesem Zusammenhang und in der Gegenwart nichts anderes als Fragen, die mit der Vermehrung alliierter Truppen zusammenhängen. Durch die inzwischen getroffenen Maßnahmen wird das Ziel der klaren Trennung zweifellos erreicht.
Nun möchte ich zu den einzelnen in der Interpellation aufgeworfenen Fragen übergehen, zunächst zu der Frage A 1) in der Drucksache Nr. 1498. Das Grundgesetz gewährt in Art. 91 Abs. 2 der Bundesregierung das Recht, unter gewissen Voraussetzungen bei Ausbruch eines Notstandes die Polizeikräfte in den Ländern ihren
Weisungen zu unterstellen. Nach einer Anordnung der Besatzungsmächte war diese wichtige Bestimmung bislang nicht in Kraft getreten. Angesichts der Zuspitzung der politischen Lage hat sich die Bundesregierung aber verpflichtet gefühlt, bei der Alliierten Hohen Kommission auf eine rasche Inkraftsetzung des Art. 91 zu drängen. Im Interesse eines wirksamen Einsatzes der Länderpolizeien hat sie es schon im Juli für nötig erklärt, daß die bestehende Zersplitterung der Polizeiorganisation in den Ländern beseitigt würde. Deshalb hat der Herr Bundeskanzler nach entsprechenden Beratungen mit den Ländern in einer Note vom 7. Oktober dieses Jahres an die Alliierte Hohe Kommission darum nachgesucht, daß erstens alle Beschränkungen des Rechtes der Länder, ihre Polizei zu organisieren, aufgehoben werden, zweitens einer Gesetzgebung der Länder, die ihren Innenministern ein Weisungsrecht gegenüber sämtlichen Polizeikräften in ihrem Lande einräumt, zugestimmt wird und daß drittens eine ausreichende Bewaffnung und Ausrüstung der vorhandenen Polizeikräfte der Länder genehmigt wird.
Ich bin mit meinem Herrn Vorredner, der ja selbst ein genauer Kenner von Praxis und Recht der Polizei ist, völlig darin einig, daß diese Reorganisation der Länderpolizeien und insbesondere die Schaffung eines klaren Weisungsrechts für die Innenminister und die von ihnen beauftragten Beamten unumgänglich nötig ist und auch Schritt halten muß mit der Vermehrung der polizeilichen Exekutivkräfte, auf die ich nachher im einzelnen zu sprechen komme. Mein Vorgänger hat es als unumgänglich bezeichnet, daß der Bundesregierung schon vor Ausbruch eines Notstandes ein gewisser Einfluß auf diese zusätzlichen Polizeikräfte, von denen ich eben sprach, eingeräumt wird. Eine praktische Handhabung des Art. 91, also des von Herrn Kollegen Menzel vorgetragenen Notstandsartikels der Bundesregierung, würde in der Tat ausgeschlossen sein, wenn nicht für eine gleichartige Personalauswahl, für eine gleichartige Ausbildung, Organisation und Ausrüstung rechtzeitig Vorsorge getroffen wird. Wenn der Notstand erst eingetreten ist, dann ist es zu spät, noch zu planen.
Die Besatzungsmächte haben nun ihrerseits auf der New Yorker Außenministerkonferenz vom September 1950 die alsbaldige Inkraftsetzung des Art. 91 GG und eine Vermehrung der bisher bestehenden Polizeikräfte unter entsprechenden Vollmachten der Bundesregierung gutgeheißen. Schon Ende Juli hat die Alliierte Hohe Kommission ihr Einverständnis mit einer Vermehrung der Länderpolizeikräfte zum Ausdruck gebracht und auch hierbei die Notwendigkeit gewisser Garantien für die Bundesregierung unterstrichen.
Nachdem die besatzungsseitige Beschränkung des Art. 91 nun einmal fortgefallen war, hat sich die Bundesregierung seit Anfang August in laufenden Besprechungen bemüht, mit den Ländern ein Verwaltungsabkommen über die Errichtung besonderer Bereitschaftspolizeien der Länder zu treffen. Meine Damen und Herren, hier kann ich dem Herrn Kollegen Menzel nicht beipflichten, wenn er meint, daß das ein falscher Weg sei. Solange diese Abkommen sich auf dem verfassungsmäßigen Boden bewegen, kann den Ländern nicht das Recht genommen werden, Verwaltungsabkommen entsprechend der ihnen zustehenden Kompetenz zu treffen.
Deutscher Bunde tag — 97. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 7. November 1950 3545
In den Besprechungen, die wir in der letzten Zeit gehabt haben, sind wir im wesentlichen einig geworden; ich komme nachher an anderer Stelle noch darauf zurück. Es sind jetzt acht Länder uneingeschränkt diesem Verwaltungsabkommen beigetreten. Von Nordrhein-Westfalen sind nachträglich einige Wünsche geltend gemacht worden, die auszuräumen ich mich in persönlichen Besprechungen bemüht habe. Ich hoffe, daß das gelungen ist. Im wesentlichen steht noch Niedersachsen aus, das sich gänzlich ablehnend verhält, obwohl gerade die Verhältnisse in Niedersachsen inzwischen so weit gediehen sind, daß etwa die Voraussetzungen des Art. 91 GG in manchen Grenzstrichen Niedersachsens in etwa als bestehend angenommen werden könnten.
Ferner stehen noch aus Hamburg und Bremen. Aber die Verhandlungen dort berühren Punkte, die mehr den örtlichen Gegebenheiten entsprechen und über die wir uns noch unterhalten müssen.
Auf der Bundesebene sind über das, was ich eben sagte, hinaus irgendwelche Maßnahmen zur Verstärkung der Polizei nicht getroffen worden. Innerhalb des Bundesinnenministeriums wurden lediglich im Rahmen dienstlicher Abordnungen, Werkoder Dienstverträge Hilfskräfte beschäftigt, die bei der Ausarbeitung der von den Ländern gewünschten finanziellen Unterlagen als Sachverständige tätig waren. Ihre Zahl beläuft sich auf sechs.
— Ich spreche zunächst einmal von der Polizei. Wir waren uns ja eben darüber einig, Polizei und Militär scharf zu trennen. — Ferner wurden im Interesse der Beschleunigung der ersten Ausbildungslehrgänge frühere Polizeioffiziere, die sich beim Bund um eine Einstellung in die Bereitschaftspolizei beworben hatten, auf die inzwischen eingerichteten Kurse der Länderschulen in Braunstein und Hannoversch-Münden entsandt. Das Bundesinnenministerium beabsichtigt, diese Lehrgangsteilnehmer, falls sie nach Abschluß des Kurses sich als geeignet erweisen sollten, im Rahmen des der Bundesregierung zustehenden Vorschlagsrechts den Länderregierungen für die Ernennung zu Polizeioffizieren vorzuschlagen. Irgendwelche Verpflichtungen sind namentlich seitens meines Ministeriums gegenüber diesen Bewerbern nicht eingegangen worden.
— Nein, es ist auch keine moralische Verpflichtung vorhanden!
Ich darf bitten, die Aussprache nachher zu führen.
Es steht jedem Teilnehmer frei, sich einem Kursus zu unterziehen. Er läuft das Risiko einer Prüfung und des Nachweises oh er nun wirklich den Anforderungen entspricht, wenn er den Kursus durchgemacht hat. Einem ungeeigneten Bewerber gegenüber besteht keine, auch nicht eine moralische Bindung.
Ich komme zur Frage A 2. Die beim Bundesministerium des Innern beschäftigten Kräfte sind aus Tit. 3 des Haushaltsplans — er handelt von beamteten Hilfskräften — und aus Tit. 4 — er handelt von den Angestellten — vergütet worden. Die Mittel für die in Braunstein und Hannoversch-Münden abgehaltenen Lehrgänge wurden bisher zunächst von den Ländern Bayern und Niedersachsen bevorschußt.
Ich komme zur letzten Frage, A 3. Im Rahmen des Bundesinnenministeriums ist weder ein Auftrag zur Rekrutierung von Polizei erteilt noch mit einer Rekrutierung selbst begonnen worden.
Seitens der Bundesregierung besteht die Absicht, zum Schutz führender politischer Persönlichkeiten und zur Sicherung der Gebäude der Bundesregierung eine mit Kriminalbeamten durchsetzte kleinere Schutz- und Begleiteinheit aufzustellen. Der mit der Einleitung dieser Maßnahme zunächst beauftragte militärpolitische Berater des Herrn Bundeskanzlers hat sich wegen der Auswahl geeigneter Personen auch an Verbände früherer Wehrmachtsangehöriger gewandt. Inzwischen ist aber Klarheit darüber geschaffen, daß die Schutz- und Begleiteinheit in den Haushaltsplan des Bundesministeriums des Innern gehört und daß sie den Weisungen des Bundesministers des Innern unterstellt wird. Der Bundesminister des Innern wird die bisherigen Vorbereitungen überprüfen.
Zur Frage B 1: Die mehrfachen Meldungen über die Aufstellung einer Polizeitruppe innerhalb der Bundeshauptstadt treffen nicht zu. Die eben erwähnte Schutz- und Begleiteinheit der Bundesregierung stellt keine Polizeitruppe dar. Mit Ausnahme einer kleinen Zahl von Kriminalbeamten wird sie daher auch keine polizeilichen Funktionen ausüben, sondern nur die Rechte wahren, die dem Anstalts- und Hausrecht entspringen oder die jedem Bürger für eine Festnahme auf frischer Tat zustehen. Bisher ist diese Schutz- und Begleiteinheit, die im übrigen schon unter der Weimarer Republik üblich war, über einen kleinen mit der Aufstellung betrauten Kreis nicht hinausgediehen.
Zur Frage B 2: Da in der Bundeshauptstadt keine Polizeitruppe zur Aufstellung kam und eine solche Aufstellung auch nicht in Vorbereitung ist, sind Mittel für diese Zwecke nicht in Anspruch genommen. Die Vorarbeiten für die Aufstellung der Schutz- und Begleiteinheit wurden bisher vorläufig aus Verfassungsschutzmitteln, Kap. 9 Tit. 31 des Haushaltsplans, bezahlt. Sobald die organisatorische Seite geklärt ist, wird ein Antrag auf Vorwegbewilligung dem Haushaltsausschuß vorgelegt werden.
Zur letzten Frage B 3: Was die rechtliche Grundlage für die Aufstellung einer Schutz- und Begleiteinheit angeht, so findet sie, wie schon erwähnt, in dem allgemeinen Anstalts- und Hausrecht der Bundesregierung ihre Grundlage. Der Bundesregierung kann nicht verwehrt werden, daß sie die Sicherung ihrer Mitglieder und Gebäude, soweit damit keine polizeilichen Funktionen verbunden sind, in eigene Obhut nimmt.
Die weiteren polizeirechtlichen und tatsächlichen Ausführungen möchte ich bei den Tagesordnungspunkten 1 b und 1 c machen und mich zunächst auf diese Beantwortung der Interpellation beschränken.
Meine Damen und Herren, die Interpellation ist beantwortet. Ich habe zunächst zu fragen, ob 50 Mitglieder des Hauses die sofortige Besprechung dieser Interpellation wünschen. Ich frage hiermit. — Das ist zweifellos der Fall. Es folgt also sofort die Besprechung der Interpellation. Ich darf vorschlagen, daß mit der Besprechung der Interpellation die Besprechung des ja bereits begründeten selbständigen Antrages Drucksache Nr. 1499 und die erste Lesung des Gesetzentwurfes Drucksache Nr. 1515 verbunden werden.
Ich habe zunächst die Frage an den Herrn Bundesminister des Innern, ob er beabsichtigt, zu diesem Gesetzentwurf und zu dem selbständigen Antrag auch noch das Wort jetzt zu nehmen.
Ja, es wäre mir am liebsten, wenn ich gleich dazu sprechen kann.
Ich bitte darum.
Meine Damen und Herren! Ich spreche jetzt zur Drucksache Nr. 1499. Dem Antrag der Fraktion der SPD liegt der Gedanke zugrunde, daß während eines Aufbaues und Ausbaues der Polizei eine möglichst enge Verbindung des Parlaments mit dem Innenministerium geschaffen werden müsse. Dieser Grundgedanke wird von der Bundesregierung durchaus begrüßt. Der Sicherheitsgedanke mit seinen Bedingungen für die Aufrechterhaltung der inneren Ruhe und Ordnung hat gegenwärtig eine erhöhte Bedeutung für unser ganzes öffentliches und privates Leben. Es ist aber trotzdem unerläßlich, hier auf dem Boden des Verfassungsrechtes zu bleiben, wenn wir Neues schaffen wollen. Ich habe den Eindruck, daß es sich hier offenbar nicht um einen neuen Ausschuß zur Vorbereitung von Verhandlungen des Plenums nach § 26 der Geschäftsordnung handelt, sondern es soll hier tatsächlich etwas Neues geschaffen werden, eine beratende Instanz für den Bundesinnenminister und sein Ministerium. Ein solcher Beirat könnte an sich von dem Minister selber als Exekutivorgan berufen werden. Aber dann wäre er nicht das, was offenbar mit dem Antrag gewünscht und beabsichtigt ist, d. h. ein parlamentarisches Organ, das vom Parlament selbst eingesetzt und ihm verantwortlich ist. Ein solches Organ ist mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung selbst dann nicht zu vereinbaren, wenn es lediglich beratende Aufgaben hat.
Selbst wenn trotz dieser verfassungsmäßigen Bedenken, die ich Ihnen eben vortrug, ein parlamentarischer Beirat durch ein Gesetz geschaffen würde, müßte die Berufung seiner Mitglieder wiederum durch die Bundesregierung erfolgen, da es sich doch um ein Organ der Exekutive handelt. Um das gewünschte Ziel zu erreichen, das wir, wie ich eben schon sagte, grundsätzlich begrüßen, wird der Bundestag sich an seine Kompetenzen und in ihrer Wahrnehmung an die Geschäftsordnung des Bundestages halten müssen; d. h. er könnte zunächst einmal den für die innere Verwaltung zuständigen
Ausschuß beauftragen, oder wenn aus Zweckmäßigkeitsgründen ihm dieses Gremium zu groß ist — und dem würde ich zustimmen, es würde wohl zu groß sein —, ließe sich ein Unterausschuß mit einigen wenigen Beauftragten aus allen Teilen des Hauses mit Ausnahme der KPD bilden,
der dann als ein dem Bundestag verantwortliches Gremium die von ihm gewünschten Aufgaben durchführt.
Ich komme zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949, Drucksache Nr. 1515. Auch hier kann ich im Anfang erfreulicherweise aussprechen, daß der Gedanke, der Bundesregierung auf gesetzgeberischem Wege eine größere Kompetenz in Sachen der polizeilichen Exekutive zu schaffen, nur sympathisch sein kann, insbesondere dem für die Aufrechterhaltung der Ordnung verantwortlichen Innenminister selbst. Nach reiflicher Prüfung muß ich aber sagen, daß der Gedanke, so begrüßenswert er für längere Zeit gesehen an sich ist, mir im Augenblick nicht opportun erscheint. Ein verfassungänderndes Gesetz — und um ein solches würde es sich ja tatsächlich handeln — bedarf der Zweidrittelmehrheit und der Zustimmung des Bundesrates und — was wir nicht vergessen dürfen — der Zustimmung der Alliierten. Unsere informelle Fühlungnahme hat ergeben, daß eine solche Zustimmung im Augenblick jedenfalls nicht zu erhalten ist. Ganz abgesehen von dem etwas zeitraubenden Weg der verfassungändernden Gesetzgebung würden wir also auch sonst in Zeitverlegenheit kommen.
Wir müssen angesichts der gegenwärtigen unruhevollen Zeiten, die doch unruhevoller sind, als mein Herr Vorredner geglaubt hat hier eben ausdrücken zu sollen, angesichts der Dringlichkeit alsbaldiger geeigneter, schlagkräftiger polizeilicher Verfügungsreserven nun sofort handeln, ausgehend von den Möglichkeiten, welche die gegenwärtige Verfassungskonstruktion uns gestattet. Es bleibt, um keine Zeit mit den Vorbereitungen zu verlieren, in diesem Augenblick keine andere Möglichkeit, als im Wege von Verwaltungsabkommen mit den Ländern den Schutz für die Länder im einzelnen wie in ihrer Gesamtheit zu schaffen, den sie in ihrem ureigensten Interesse ebenso benötigen wie der Bund selbst. Diese freiwilligen Vereinbarungen, von denen ich vorhin schon gesprochen habe und die wir mit einer überwältigenden Mehrzahl der Länder schon zustandegebracht haben, bieten die Möglichkeit der Bildung sofort schlagkräftiger Polizeireserven. Die Abkommen gewinnen besondere Bedeutung im Rahmen des Art. 91 des Grundgesetzes, der dem Bund unter gewissen Voraussetzungen ein Weisungsrecht gegenüber den Polizeikräften der Länder gibt.
Um nicht in irgendeinem Teil dieses Hohen Hauses ein Mißverständnis aufkommen zu lassen, erkläre ich noch einmal, daß ich die Reorganisation der Länderpolizeien grundsätzlich für dringend nötig halte, und unterstreiche ich, daß ich ein Weisungsrecht der Innenminister und ihrer Beauftragten sowie den Fortfall jeder Beschränkung ihres Rechts für nötig halte, die Polizei zu organisieren, und endlich das Recht, eine ausreichende Bewaffnung, entsprechende sonstige Ausrüstung und entsprechende Schulung vorzunehmen.
Unter diesen Voraussetzungen werden Sie verstehen, daß ich in dem Weisungsrecht des Art. 91
im Falle der Not keinerlei irgendwie gearteten Übergriff der Bundesregierung oder etwa des Innenministers oder seiner Beauftragten sehen kann. Aber ich muß auch um Ihr Verständnis dafür bitten, daß man vorher die Gewähr schaffen muß, daß, wenn man auf den Klingelknopf des Art. 91 drückt, hierauf auch jemand reagiert. Es muß also vorher schon weitgehend vorbereitet sein, daß alles das, was der schlagkräftige Einsatz im Falle der Not erfordert, vorhanden ist. Also mit anderen Worten: es müssen notwendige Planungs- und Organisationsarbeiten vorgenommen und es muß die notwendige Aufsicht durch einen Inspekteur geschaffen werden. Wenn diese Wege eingehalten werden, halte ich das Vorgehen für durchaus legal und in keiner Weise für einen Versuch, die Verfassung zu umgehen oder auf dem Nebenweg eines Verwaltungsabkommens das zu erreichen, was mir sonst zu erreichen nicht möglich sein würde; es sei denn im Falle der Verfassungsänderung.
Ich darf zu den einzelnen Paragraphen noch kurz vom staatsrechtlichen Stundpunkt aus Stellung nehmen. § 1 bietet die Möglichkeit, das Personalrecht der Polizeibeamten unter Ausschluß des Landesrechtes von Bundes wegen zu regeln. Da die Länder die Bundesgesetze nach dem Art. 83 unserer Verfassung als eigene Angelegenheiten ausführen, so besteht ein unmittelbarer Einfluß des Bundes auf den Vollzug des Gesetzes nicht; es sei denn, daß nun wiederum ein Gesetz erlassen wird, das die Bundesregierung zum Erlaß von Verwaltungsvorschriften — Art. 84 Abs. 2 unserer Verfassung — ermächtigt oder ihr die Befugnis von Einzelanweisungen — Art. 84 Abs. 5 des Grundgesetzes — gibt. Auf diesem Wege erreichen wir aber das Ziel einer Einschaltung des Bundes in die laufende Landespersonalpolitik kaum. Der praktische Gewinn dieser Regelung, die gegenüber Art. 75 Ziffer 1 des Grundgesetzes als lex specialis zu betrachten ist, dürfte nicht sonderlich groß sein. Gesetzestechnisch scheint es mir verfehlt, die Frage der Ausrüstung und Bewaffnung, die zweckmäßig durch Dienstvorschriften zu regeln sind, zum Gegenstand der Gesetzgebung zu machen.
Ich komme zu dem § 2 des vorgeschlagenen Entwurfs. Es handelt sich hier offenbar um die Absicht, die in Ziffer 2 Absatz 2 des Verwaltungsabkommens vom 27. Oktober 1950 vorgesehene erhöhte Bereitschaft verfassungsrechtlich zu legalisieren. Hier geht der Entwurf weiter, als wir von der Bundesregierung selbst vorschlagen wollten. Eine Verfügungsbefugnis des Bundes soll auf ein Zehntel der gesamten Polizei-Exekutivkräfte ausgedehnt werden, was bei den zahlreichen Einzelposten des Polizeivollzugsdienstes in den Ländern durchaus problematisch ist. Die Vollmachten zugunsten des Bundes würden durch die neue Bestimmung insofern beschränkt werden, als man annehmen könnte, daß der Bund nur die speziell zu seiner Verfügung gehaltenen Kräfte für seine Zwecke verwenden darf. Was in dem vorgesehenen Bundesgesetz geregelt werden soll, bedarf deshalb der Klarstellung.
Ich komme zum dritten Punkt. Der Artikel 87 des Grundgesetzes, der von der bundeseigenen Verwaltung und von der Errichtung von Bundesoberbehörden handelt, ist nicht der richtige systematische Ansatz für die durch § 2 beabsichtigte Änderung, da es sich hier um eine zusätzliche Einflußnahme des Bundes auf die Landesorganisation handelt. Beide Paragraphen bilden, wie ich soeben ausgeführt habe, tatsächlich erst die Vorstufe für eine weitere spätere Gesetzgebung. Bis die auf Grund der §§ 1 und 2 zu erlassenden Gesetze ergangen sind, werden, da hier noch vorher das verfassungändernde Gesetz beschlossen werden muß, viele Monate vergehen, ein Zeitverlust, den wir uns im Augenblick wirklich nicht leisten können. Dieser Zeitverlust wird vermieden und die mangelnde Systematik wird ausgeräumt, wenn ein verfassungänderndes Gesetz beschlossen wird. Das zu prüfen, wird dann Sache der zuständigen Ausschüsse sein.
Ich bitte, mich zunächst auf diese Ausführungen beschränken zu dürfen.
Ich eröffne die Aussprache über die Drucksachen Nrn. 1498, 1499 und 1515. Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, die Aussprache auf 180 Minuten zu begrenzen. Das würde für die CDU und die SPD 36 Minuten, für die FDP 24 Minuten, für die übrigen Fraktionen 15 Minuten und für die Gruppe der Deutschen Reichspartei 9 Minuten bedeuten. Ich nehme an, daß das Hohe Haus damit einverstanden ist.
Als erster hat das Wort Herr Abgeordneter Dr. Laforet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben die innere Sicherheit und die äußere Sicherheit, die Verteidigung nach außen, zu scheiden. Heute steht allein die innere Sicherheit, die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung im Innern, in Frage, die Unterdrückung schwerer Störungen der Ordnung der Bundesrepublik, auch wenn diese Störungen durch verbrecherische Einflüsse von außen, von Osten, hervorgerufen und I genährt werden.
Der Antrag der Fraktion der SPD auf Drucksache Nr. 1515 verlangt eine Änderung des Grundgesetzes. Das Grundgesetz hat erhebliche Mängel. Aber es müssen ganz außerordentliche Gründe gegeben sein, wenn sie in einzelnen Teilfragen zu einer Änderung des Grundgesetzes führen sollen. Wenn der Zweck einer Maßnahme auch ohne Änderung des Grundgesetzes erreicht werden kann, ist der Weg einzuschlagen, der im Rahmen des Grundgesetzes zum Ziel führt.
Herr Kollege Laforet, darf ich Sie bitten, sich etwas weiter nach links zu begeben. Die Wiedergabe durch den Lautsprecher funktioniert dann besser.
Es ist Schuld der Besatzungsmächte, wenn noch nicht überall in den Ländern eine wirksame, straff gestaltete und von einer zentralen Stelle aus geleitete Polizei vorhanden ist. Sie muß mit aller Beschleunigung geschaffen werden, damit Unruhen in einem Lande von einer Stelle aus bekämpft werden können. Ich hoffe, daß die Besatzungsmächte hier keine Hindernisse mehr in den Weg legen.
Der Herr Bundesinnenminister hat mit Recht als Kernpunkt des Polizeirechts den Artikel 91 des Grundgesetzes in den Vordergrund gestellt. Die Bestimmung hat ihre Fassung im Parlamentarischen Rat durch Vertreter beider Richtungen und Parteien erhalten. Gerade diese Bestimmung will dem Bund das geben, was er unter allen Umständen haben muß. Sie muß nur richtig ausgelegt und voll ausgewertet werden. Ich halte es für
selbstverständlich, daß die Bestimmung jetzt alsbald in Kraft gesetzt wird. Nach Artikel 91 Absatz 2 des Grundgesetzes kann die Bundesregierung, wenn in einem Land eine Gefahr für den Bestand oder für die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes besteht und das Land nicht selbst in der Lage ist, die Gefahr abzuwehren, sich die Polizei in diesem Lande unterstellen, ja in mehreren Ländern zusammenfassen. Wir sind mit der Bundesregierung völlig darin einig, daß die Gewähr gegeben werden muß, daß die Bundesregierung diese Aufgabe auch wirksam erfüllen kann. Wir hoffen, daß die Länder Bereitschaftspolizeien aufstellen. Ich verstehe unter Bereitschaftspolizei die Zusammenfassung von Polizeibeamten in Formationen, wie wir sie vor der Nazizeit im Reich eingerichtet haben. Die Polizeibeamten sollen, um sofort eingreifen zu können, auch wohnungsmäßig vereinigt — kaserniert — sein. Sie müssen polizeimäßig geschult und bewaffnet sein. Die Aufstellung von solchen Polizeikräften ist nach dem Grundgesetz Aufgabe der Länder, denn sie haben nach Artikel 30 des Grundgesetzes die Polizeihoheit, und davon geht Artikel 91 des Grundgesetzes aus.
Auf der anderen Seite stehen die Befugnis, das Recht und die Pflicht des Bundes, und dieses Recht und die Pflicht des Bundes kann durch die Verhetzung, wie wir sie vom Osten her erleben, jederzeit brennend werden. Deshalb muß schon jetzt die Gewähr gegeben sein, daß die Bundesregierung für diese Aufgabe völlig vorbereitet ist und das Bundesministerium des Innern sich deshalb die Organisation schafft, die zur einheitlichen Leitung der Polizeikräfte notwendig ist, die die Bundesregierung in Fällen der Gefahr sich unterstellen muß. Darin stimme ich dem Herrn Bundesminister zu. Es kann deshalb nur gebilligt werden, daß die Bundesregierung mit den Ländern ein Verwaltungsabkommen trifft, um den einheitlichen Einsatz aller oder eines Teils der Länderpolizeikräfte sicherzustellen. Das Abkommen wird sich — auch hier bin ich völlig einverstanden — auf Aufstellung, Ausbildung, Ausrüstung, Besoldung und auch auf die Führung dieser Länderpolizeikräfte zu erstrecken haben. Weiter muß für alle Fälle die Verbindung des Bundesministeriums des Innern mit den höchsten Polizeistellen der Länder sichergestellt sein. Und endlich bin ich damit einverstanden, daß das Verwaltungsabkommen auch eine Überwachung seiner Einhaltung vorsieht. Auch wenn das Verwaltungsabkommen von einem Lande nicht eingehalten wird, bleibt der Artikel 91 in seiner vollen Wirksamkeit. Die Bundesregierung kann sich die Polizeikräfte des Landes unterstellen, sobald der Tatbestand des Artikels 91 gegeben ist. Deshalb kann auch kein Zweifel bestehen, daß etwa diese Verwaltungsabkommen nicht voll hinreichen. Werden sie abgeschlossen und durchgeführt, so ist für den wesentlichen Teil des Bundesgebiets alles Notwendige geschehen. Dann ist der Zweck des § 2 des Antrages der Fraktion der SPD, Drucksache Nr. 1515, schon im Rahmen der Grundlagen des Grundgesetzes erfüllt. Zu einer Abänderung des Grundgesetzes besteht kein hinreichender Grund.
§ 1 des Antrages der SPD-Fraktion verlangt jedoch etwas Weiteres: die Änderung der Zuständigkeit des Bundes zur Gesetzgebung in einer entscheidenden Frage des Polizeirechts. Der Bund soll die Befugnis zur konkurrierenden Gesetzgebung im Recht der Polizeikräfte schlechthin erhalten. Er soll befugt sein zur Gesetzgebung über
Einstellung, Beförderung, Ausbildung, Besoldung, Versorgung, Ausrüstung und Bewaffnung der Polizeiexekutivbeamten. Meine Damen und Herren, der Begriff des „Polizeiexekutivbeamten" ist im deutschen Verwaltungsrecht und in den einzelnen Ländern nicht einheitlich ausgebildet und für eine grundlegende rechtliche Regelung unverwendbar. Legen Sie das Wort nach seinem Wortsinn aus, so werden a 11e Polizeikräfte erfaßt. Erfaßt werden die Beamten der sogenannten Sicherheitspolizei zur Abwehr der Gefahren, zum Schutze der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im allgemeinen. Es werden aber auch die Beamten der sogenannten Verwaltungspolizei erfaßt, die bei Aufgaben der allgemeinen Verwaltung in anderen Gebieten, z. B. im Baurecht, im Gewerberecht und im Wasserrecht, polizeiliche Mittel anwenden „exekutieren".
Es mag hier eingewandt werden, daß die Befugnis zur konkurrierenden Gesetzgebung nur im Rahmen des Artikels 72 Absatz 2 Ziffern 1 und 3 gegeben sei, soweit die Angelegenheit durch die Gesetzgebung der Länder nicht wirksam geregelt werden kann und soweit die Wahrung der Rechtseinheit eine bundesgesetzliche Regelung erfordert. Allein, diese Einschränkungen sind in der Auslegung sehr umstritten. Jedenfalls ist ein derartiger Eingriff in das Verwaltungsrecht, dessen Träger im Rahmen der inneren Verwaltung die Länder sind, unerträglich. Um es Ihnen bis zur letzten Auswirkung zu zeigen, möge der Hinweis genügen, daß auch die Regelung des Rechts der gemeindlichen Flurhüter unter die Zuständigkeit des Bundes fallen würde. Die Länder sind Träger der Polizeihoheit. Soweit auf Aufgabengebieten sachlich die Notwendigkeit einer einheitlichen Regelung im Bund besteht, bestimmen die vom Bund innerhalb seiner Zuständigkeit erlassenen Gesetze — z. B. das Gerichtsverfassungsgesetz, die Gesetze über das Vereins- und Versammlungsrecht — auch die Tätigkeit der Polizeikräfte der Länder. Es kann weiter nur begrüßt werden, wenn die Länder aus ihrer Polizeihoheit heraus mit dem Bund über den Vollzug der Polizei wirksame Verwaltungsabkommen treffen und die einheitliche Zusammenfassung, vor allem in den Aufgaben des Art. 91 des Grundgesetzes gewährleisten. Wenn aber von einer Polizeihoheit der Länder überhaupt noch gesprochen werden soll, muß es der Gesetzgebung der Länder überlassen bleiben — wenn auch gebunden durch etwaige Rahmenvorschriften nach Art. 75 Ziff. 1 des Grundgesetzes — das Recht der Dienstkräfte zu regeln, die mit der Ausübung der Polizeihoheit der Länder betraut sind.
Der Antrag der Fraktion der SPD Drucksache Nr. 1499 wünscht einen Parlamentarischen Beirat für den Aufbau der Polizei. Es fragt sich, ob nicht besser ein Ausschuß oder ein Unterausschuß des Bundestages selbst diese Beratung der Bundesregierung übernimmt. Das bedarf noch der näheren Prüfung, vor allem die bedeutsame Frage, ob nicht für die Schaffung dieses Beirats ein Gesetz notwendig wäre.
Ich beantrage, die beiden Vorlagen, auch den Antrag Drucksache Nr. 1499, dem Ausschuß zum Schutze der Verfassung und dem Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung zu überweisen. Federführend soll der Ausschuß zum Schutze der Verfassung sein.
Meine Damen und Herren, wir werden in unseren Gesetzen rechtlich einwandfreie und wirksame Grundlagen für den Schutz der Verfassung schaffen
müssen. Darüber ist von dieser Stelle aus schon wiederholt das Nötige gesagt worden. Wir werden nach wie vor den Rechtsschutz des einzelnen gegen Rechtsverletzungen und Willkür der Polizeibehörden auszubauen haben, und zwar über die Rechtssätze der Amtshaftung hinaus in verwaltungsgerichtlichen Verfahren und auch in Verfahren der Verfassungsgerichtshöfe der Länder und des Bundesverfassungsgerichts. Aber ebenso nachdrücklich müssen wir wirksame Maßnahmen treffen, um die öffentliche Ruhe und Ordnung mit allen Mitteln zu sichern. In diesem Bemühen wird die Bundesregierung stets unsere Unterstützung finden.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Etzel.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die zeitliche Reihenfolge der beiden Anträge in den Drucksachen Nr. 1515 und Nr. 1499 ist einigermaßen umgestürzt. Denn der Antrag vom 20. Oktober setzt bereits die Existenz einer Bundespolizei voraus, die doch nach dem Antrag vom 26. Oktober erst geschaffen werden soll.
Die frische Unbekümmertheit, mit der die Herren Antragsteller hier an die Änderung des Grundgesetzes herantreten, darf ich als bemerkenswert bezeichnen. Sie hat uns einigermaßen überrascht.
Wir erinnern uns sehr gut, daß auch wir — die Bayernpartei — einmal einige Anträge auf Änderung des Grundgesetzes gestellt und entsprechende Gesetzesvorschläge eingebracht haben.
ber diese Gesetzesvorschläge bezogen sich auf Einzelfragen, auf die Wiederzulassung der Todesstrafe, auf die Beseitigung der grundrechtswidrigen Prozeßsperre gegenüber dem entrechteten Personenkreis des Art. 131 und die Aufhebung der konkurrierenden Zuständigkeit des Bundes auf dem Gebiet der Bierbesteuerung. Wir sahen uns, als wir diese „kühnen" Gesetzesvorschläge einbrachten, einem sehr ersten Stirnrunzeln aller — wie soll ich sagen — Feuerwächter des Grundgesetzes gegenüber. Hier aber handelt es sich um einen klaren, unverhüllten Angriff auf die verfassungsrechtliche Grundordnung, die Fundamente des Grundgesetzes selbst.
Es geht nicht um eine Einzelfrage. Es fehlte nur, daß auch noch der kulturpolitische Sektor für den Bund und seine Gesetzgebung in Anspruch genommen wird, um die staatliche Eigenständigkeit der Länder vollkommen zu liquidieren.
Würde auf dem vorgeschlagenen, hoffentlich niemals eingeschlagenen Wege wirklich vorgegangen, dann würden die im Grundgesetz verbliebenen Elemente und Reste einer liberalen, föderalistischen Ordnung aufgelöst und die bündische Grundordnung in die Konstruktion eines zentralistischen Verwaltungsstaates denaturiert, den zu bilden das vergangene Jahr bereits alle Neigung und Ansätze gezeigt hat. Es würde nach unserer Auffassung auf diesem Wege wiederum für eine autoritäre Regierung und einen Diktator die Bahn frei gemacht,
für einen Diktator, der von dieser zentralistischen Behördenorganisation Gebrauch zu machen wissen würde.
Der der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands angehörende Abgeordnete Dr. Hoch hat in der Sitzung des Ausschusses des Parlamentarischen Rates für Zuständigkeitsabgrenzung am 24. September 1949 auf den Mißbrauch hingewiesen, der während der nationalsozialistischen Zeit mit der Polizei getrieben worden sei; er hat die Kommunalisierung der Polizei für die richtige Lösung gehalten. Ich gebe ohne weiteres zu, daß sich die Verhältnisse inzwischen grundlegend geändert haben und daß insbesondere gewisse Vorbehalte, die die Besatzungsmächte sowohl in ihrem Genehmigungsschreiben vom 12. Mai 1949 als auch in dem sogenannten Polizeibrief vom 14. April 1949 gemacht haben, inzwischen durch die Entwicklung der Dinge überholt erscheinen. Allerdings erachten wir die Bestimmung der Ziffer 2 im Polizeibrief, nach der das Kriminalpolizeiamt keine Polizeibefugnis haben soll, auch heute noch als notwendig; aber den Vorbehalt in der Ziffer 3 Satz 1 des Genehmigungsschreibens halten wir nicht mehr für zeitgemäß. Bezeichnend ist die Ziffer 6, in der festgestellt ist, daß Art. 84 Abs. 5 und Art. 87 Abs, 3 dem Bund sehr weitgehende Vollmachten auf dem Gebiete der Verwaltung einräumen und daß die Hohen Kommissare der Ausübung dieser Befugnisse sorgfältige Aufmerksamkeit zuwenden müssen, um sicherzustellen, daß sie nicht zu einer übertriebenen Machtkonzentration führen. Hier ist zweifellos eine richtige Sicht vorhanden. Wie daraus im einzelnen die nötigen Folgerungen zu ziehen sind, das ist ja dann die Aufgabe des Bundes und seiner Bundesstaaten.
Ich trenne in dem Antrag Drucksache Nr. 1515 die beiden Punkte: erstens die Frage des Aufbaus und der Organisation einer Polizei, mag sie operative oder gewöhnliche Polizei sein, und zweitens die Frage des überbundesstaatlichen Einsatzes einer Polizeitruppe, also die Frage des Art. 91 des Grundgesetzes. Wir sind der Auffassung, daß die Aufgaben der Organisation und des Aufbaus der Polizei auf Länderbasis durch eine übereinstimmende Regelung der Länder besser, rascher und auch billiger als auf dem Wege der Schaffung einer zentralisierten Bundespolizei gelöst werden können. Bis jetzt mögen die Besprechungen, die zu einem Länderabkommen führen sollten, nicht erfolgreich gewesen sein. Wir halten sie aber nicht für endgültig gescheitert, sondern für aussichtsreich, wenn nur der gute Wille dazu besteht. Dieses Länderabkommen würde zu ergänzen sein — auch das konzedieren wir — durch die Schaffung einer Koordinierungsstelle im Bundesministerium des Innern. Eine Reihe von Ländern ist im Besitz einer ausgebauten, voll funktionsfähigen Polizei, beispielsweise auch das Land Bayern. Wenn andere Länder noch nicht im Besitze derartiger Organe sind, so mögen sie angehalten werden, solche endlich zu schaffen. Sollte das ihre Kräfte übersteigen, so mögen sie auf dem Wege einer Gemeinschaftsarbeit eine gemeinsame Polizei ins Leben rufen. Das bleibt ihnen überlassen. Der Bund hat die Möglichkeit, in diesem Sinne auf die zurückgebliebenen Länder einzuwirken. Aber es besteht keinerlei Notwendigkeit dazu, nun auf dem Wege einer Umstürzung eines der Fundamente des Grundgesetzes eine Bundespolizei einrichten zu wollen. Dies gilt vor allem für die Länder, in denen die Polizei bereits zentral gelenkt
wird. Ich darf darauf hinweisen, daß die US-Besatzungsmacht vor wenigen Tagen ihre Bedenken gegen die zentrale Leitung durch das Präsidium der Landpolizei im bayerischen Innenministerium aufgegeben und sich damit einverstanden erklärt hat, daß die Polizei in Bayern zentral von dieser Stelle aus geleitet wird, also nicht mehr nur den Landkreisen und den Städten zu unterstellen ist.
Im übrigen sind wir über die Bescheidenheit und die Zurückhaltung der Antragsteller, wenn ich das noch bemerken darf, einigermaßen erstaunt gewesen. Wir sind darüber verwundert, daß nur die konkurrierende Gesetzgebung erweitert werden soll. Ich glaube, man sollte dieses Feigenblatt ruhig fallen lassen.
Ich würde den Antrag ruhig so stellen, daß man an die Stelle der in Art. 74 einzufügenden Ziff. 24 eine Ziff. 12 in Art. 73 einsetzt. Die Herren Antragsteller laufen nicht Gefahr, sich durch eine solche Freimütigkeit vielleicht des Tatbestandes eines, sei es strafbaren, sei es straflosen — Exhibitionismus schuldig zu machen.
Denn, meine sehr verehrten Herren Antragsteller, wir wissen auch so Bescheid. Als Äußerungen einzelner Mitglieder dieses Hohen Hauses einige Male föderalistisch klangen, hatten wir manchmal noch die Hoffnung, daß hier wirklich nicht nur in einem traumhaften Unterbewußtsein, sondern ganz entschlossen, entschieden und bewußt die Notwendigkeit des Föderalismus in dieser Zeit bejaht wird.
Wir möchten — darauf will ich mich am Schluß beschränken — davor warnen, ,daß in dieser gefahrvollen Zeit der Zankapfel einer Verfassungsprobe, ich will nicht sagen, eines Verfassungskonflikts, in die hündisch in Bonn versammelten Länder geworfen wird. Wir glauben, daß es möglich ist, ein solches Wagnis, einen solchen Konflikt, eine solche Gefahr zu vermeiden. Wir bitten dringend darum, doch den föderalistischen Weg der Vereinbarung und einträchtigen Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu wählen, um das Ergebnis, das uns allen am Herzen liegt, zu erzielen.
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Reismann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Interpellation der SPD Drucksache Nr. 1498 gibt eine willkommene Gelegenheit, endlich über dieses Thema, das bisher so im Zwielicht der Bundeskanzlei bearbeitet und infolgedessen in der Öffentlichkeit nur munkelnd erörtert wurde, nun einmal im vollen Licht des Tages zu sprechen. Der Antrag der Zentrumsfraktion Drucksache Nr. 1537, der dasselbe Ziel verfolgt, könnte deswegen zweckmäßigerweise gleichzeitig behandelt werden.
Das Zwielicht, in welchem die Polizeiangelegenheit besprochen wurde, hatte schon die unangenehme Folge, daß man nicht recht wußte: handelt es sich bei dieser ganzen Polizeidebatte eigentlich darum, daß man unter dieser Flagge eine Remilitarisierung betreiben will, oder handelt es sich wirklich um das echte Bestreben, die innere Sicherheit in unserem Lande zu gewährleisten? Der Nährboden für Gerüchte war um so fruchtbarer, als für eine echte Polizeiangelegenheit das Bundeskanzleramt doch eigentlich gar nicht zuständig war. Man mußte natürlich auch Anstoß daran nehmen, daß zu einer Zeit, wo man anläßlich der Frage der Neuregelung der Bezüge der Kriegsversehrten und der Regelung des Lastenausgleichs so tat, als wäre kein Geld verfügbar, nun über Milliarden gesprochen und sozusagen verfügt wurde,, ohne daß man auch nur die Deckungsfrage in Betracht zog. Es ist immer schon gesagt worden, man habe in Deutschland kein Geld für die Folgen des Krieges, aber man habe stets Geld genug, um aufzurüsten. Unglücklicherweise wurde dies geglaubt.
Die Auffassung, daß die Frage der Polizei nur ein Vorwand für irgendeine Art der Aufrüstung sei, wurde noch dadurch gefördert, daß das alles im Halbdunkel vor sich ging. Wenn die Regierung — ich habe mich gefreut, von dem Herrn Innenminister zu hören, daß er die Gelegenheit zur öffentlichen Erörterung der Polizeifrage begrüßt — den Wunsch nach öffentlicher Besprechung von jeher gehabt hätte, so hätte es doch nahegelegen, wenn sie dieses Thema auch von sich aus angeschnitten hätte.
Sie hätte Gelegenheit dazu gehabt, und ich glaube, niemand im Hause würde es bedauert haben, wenn man, nachdem diese Frage schon monatelang besprochen und in den Zeitungen mit Interviews erörtert sowie in Erklärungen von Beamten beleuchtet wurde, von sich aus den Mut gefunden hätte, vor den Bundestag zu treten.
Ich weiß nicht, ob dahinter mal wieder die Absicht steht, den Bundestag, dieses Hohe Haus, nach Möglichkeit beiseite zu lassen. Dieser Gedanke drängt sich namentlich dann auf, wenn man sieht, daß man angesichts der Möglichkeit, die Polizeifrage auf dem Gesetzeswege zu regeln — da ja doch zumindest ein Übereinkommen zwischen den Ländern von Anfang an erzielbar war und inzwischen erzielt worden sein soll —, doch den Weg eines Gesetzes, bei welchem der Bundesrat mitzuwirken gehabt hätte, nicht einschlug, sondern bewußt und geflissentlich vermied.
Was auch immer geschieht: wir müssen uns jedenfalls an die Regeln des Bonner Grundgesetzes halten; ob man das liebt oder nicht, spielt keine Rolle. Wenn man diesen Weg geht, so ist zunächst einmal die Schwierigkeit zu beachten, die sich daraus ergibt sich, daß Art. 91 im Rahmen dessen, was an Polizei bisher zur Verfügung steht, nur eine Länderpolizei kennt. Natürlich liegt es nahe, eine konkurrierende Gesetzgebung mindestens zu wünschen, da nach Art. 72 des Bundesgrundgesetzes Abs. 2 Ziff. 1 eine Angelegenheit, die durch die Gesetzgebung einzelner Länder nicht wirksam geregelt werden kann, bei konkurrierender Zuständigkeit vom Bund geregelt werden kann. Art. 74 zählt aber abschließend die konkurrierende Gesetzgebung auf, und dabei sind Vorschriften über eine Bundespolizei und über eine Regelung des Verhältnisses zwischen der Polizei des Bundes, wenn es eine solche außerdem gibt, und der Polizei der Länder bisher nicht vorgesehen. Es ist zwar anzunehmen, daß die Unvollständigkeit des Bundesgrundgesetzes in diesem Zusammenhang auf Eingriffe bzw. Wünsche, Empfehlungen oder vielleicht auf sogar noch wirksamere Einflüsse
der Besatzungsmächte zurückzuführen ist; aber gleichviel: dieser Punkt ist zumindest nicht geregelt, wenn man nicht eine entgegengesetzte Regelung bisher durch das Bundesgrundgesetz annimmt, so daß es deswegen eines abändernden Gesetzes bedarf, wenn man nunmehr eine Bundespolizei aufstellen will.
Der Gedanke, diese Frage dadurch zu umgehen, daß man neben dem Bundesstaat sozusagen einen Staatenbund schaffen will, Abreden von Ländern untereinander von quasi völkerrechtlicher Bedeutung neben dem staatsrechtlichen Band des Bundesstaats, erscheint geradezu absurd. Es ist natürlich ein Behelfsmittel, wenn man durchaus den Bundestag nicht mit der Sache befassen will. Die Entschuldigung, die vorgebracht wurde, scheint mir etwas merkwürdig, immerhin aber sehr beachtlich, daß man erklärt, daß man mit Schwierigkeiten bei den Hohen Kommissaren rechnen müsse, wenn man ein Bundesgesetz mache. Ich muß also meiner Verwunderung darüber Ausdruck geben, daß zwar die Hohen Kommissare geneigt sein sollen, hintenherum die Aufstellung einer Bundespolizei zu dulden, sie aber auf dem geraden Wege eines Gesetzes, das mit verfassungändernder Kraft ausgestattet sein müßte, nicht anerkennen und dulden wollen.
Diese Schwierigkeit wäre verständlich, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn man an dem bisherigen Verfahren haften würde, die Frage der inneren Sicherheit, die Frage der Polizei mit der des Militärs zu verquicken. Dabei weise ich besonders darauf hin, daß wir von der Zentrumsfraktion eine solche Verbindung der Polizeifrage mit militärischen Gesichtspunkten grundsätzlich und absolut und bedingungslos ablehnen. Wir haben mit größter Verwunderung davon Kenntnis genommen, daß der Bundeskanzler es für richtig gehalten hat, sich mit militärischen Beratern in der Frage der Polizei zu umgeben. Die Polizeifrage muß durch Polizeifachleute behandelt werden, und die etwaige Aufstellung einer Polizei kann nicht von Generalen und Offizieren, sondern sie muß durch Polizeioffiziere, durch Polizeifachleute und Polizeibeamte erfolgen. Wir wünschen auf gar keinen Fall, wie groß auch immer diese Truppe sei, eine Prätorianergarde, auch wenn man sie Wachkompanie nennt und gleichgültig, ob sie 400, 500, 1800 oder 4000 Mann stark ist. Wir würden darin — das sagen wir mit aller Offenheit — eine Gefahr und nicht einen Schutz für die Demokratie erblicken. Es ist uns sehr wohl zu Ohren gekommen, daß militärische Kreise in Bonn schon von der Etappe Adenauer gesprochen haben, in der sie offenbar lediglich das Sprungbrett für die zukünftige eigene Machtergreifung sehen zu können glauben.
Es ist die Frage, ob eine Bundespolizei überhaupt notwendig ist. Es gibt natürlich keinen Staat, und kein Staat kann Anspruch auf Existenzberechtigung erheben, der nicht die Macht hat, sein eigenes Recht durchzusetzen. Eine solche Notwendigkeit des Bundes, das von ihm gesetzte Recht und die von ihm garantierte Sicherheit durchzusetzen, erkennen wir dem Bund durchaus zu. Es ist aber nicht ohne weiteres darüber hinwegzugehen, daß das Bundesgrundgesetz, von föderalistischen Prinzipien ausgehend und nicht nur auf äußeren Druck hin, zunächst die Länderpolizei konstituiert hat. Es ist zunächst einmal mit allem Ernst an die Reorganisation der Länderpolizei heranzugehen und an eine Organisation der Länderpolizei, wie sie den echten deutschen Bedürfnissen entspricht. Unter dem Einfluß der Kriegsspychose und der Furcht vor allem und jedem, was hei uns irgendeine Uniform trägt, mit dem Gedanken, das könne in Militarismus ausarten, ist es zu erklären gewesen, daß man von seiten der Siegermächte eine weitgehende Dezentralisation auch auf der Länderebene für notwendig befunden hat.
Auf die Dauer ist es natürlich unmöglich, daß jeder Polizeibefehlshaber irgendeines Stadt- oder Landkreises als Zaunkönig ohne eine zentrale Befehlsstelle eingesetzt und für die Sicherheit des ganzen Landes verantwortlich gemacht werden soll. Leider sind die Kräfte, die die Demokratie bedrohen, gleichviel ob sie von links oder von der äußersten Rechten kommen, nicht so freundlich, sich nach föderalistischen Gesichtspunkten zu orientieren und sich auf die Länderebene zu beschränken. Deswegen muß zumindest eine zentrale Befehlsgewalt vorhanden sein, nicht bloß eine Weisungsbefugnis, sondern wir gehen weiter: eine zentrale Befehlsgewalt nicht nur in den Ministerien der Länder, sondern auch darüber hinaus beim Bund. Die Länderminister ohne Befehlsgewalt sind ohnehin schon ein Kuriosum. Zuerst muß in dieser Hinsicht eine Ordnung geschaffen werden.
Die Reorganisation hat sich aber auch auf weiteres zu erstrecken. Die Reorganisation der Polizei muß sich auch auf die Sicherheit ihrer Einsatzbereitschaft erstrecken. Als die Organisation der Polizei vorgenommen wurde, ging man, namentlich was die radikalen Strömungen von links angeht, von ganz anderen Gesichtspunkten und Erwägungen aus, als das heute der Fall ist. Eine genaue Überprüfung des Personalbestandes erscheint uns absolut erforderlich.
Es muß aber nunmehr auch berücksichtigt werden, daß die Ordnungs- und Kriminalpolizei, der man bisher ganz vorwiegend das Augenmerk zugewendet hat, keineswegs ausreichend ist, die Staatssicherheit zu garantieren. Die Sicherheitspolizei verlangt zu der Bereitschaft und zu der Möglichkeit, den Umsturz und den Aufruhr zu bekämpfen, ganz anderer Ausrüstung und ganz andere Ausbildung. Sie muß in ausreichender Zahl, im äußersten Maße beweglich gestaltet und richtig stationiert werden. Das alles kann man nicht in der Ebene von verhältnismäßig kleinen, schwach bevölkerten und finanzschwachen Ländern schaffen. Länder wie Nordrhein-Westfalen und Bayern allenfalls möchten noch damit hinkommen. Aber wie sollte man beispielsweise, wenn in weit entfernten, schwach besiedelten, finanzschwachen und mit sehwachen Polizeikräften versehenen Ländern und gleichzeitig namentlich etwa im dichtbesiedelten Ruhrgebiet, das die stärkste Polizei aufzuweisen hat, umstürzlerische Bestrebungen auftreten, mit diesen Verhältnissen fertig werden? Es erscheint deswegen dringend erforderlich, daß eine übergeordnete zentrale Befehlsstelle geschaffen wird, die aber auch in der Lage ist, mit ausreichenden eigenen Kräften notfalls einzugreifen.
Ob dabei der Weg, den der SPD-Antrag in der Drucksache Nr. 1515 vorschlägt, der richtige ist, will ich hier dahingestellt sein lassen. Mir erscheint jedenfalls der eben schon gemachte Hinweis richtig, daß die Frage der Ausrüstung und Bewaffnung der Polizei besser nicht zum Gegenstand eines Gesetzes, sondern eher von Dienstanweisungen gemacht wird. Darüber zu beraten, wird im einzelnen noch Gelegenheit in den Ausschüssen genommen werden müssen.
Wenn eine Bundespolizei, was eingehend zu prüfen ist, von diesem Hohen Hause demnächst beschlossen werden sollte, so halten wir es für dringend erforderlich, daß diese Polizei in normalen Zeiten wenigstens so in der Länderebene in die Länderpolizei eingegliedert oder an sie angegliedert wird, daß sich keine Reibungen daraus ergeben. Reibungen zwischen der Polizei der Länder, die nach meiner Meinung bestehen bleiben muß, und einer Bundespolizei, wenn wir zu einer solchen kommen, sind unter allen Umständen zu vermeiden, auch wenn sie nur in der schwächsten Form, nämlich der von Kompetenzkonflikten, auftreten sollten.
Wir begrüßen es außerordentlich, daß — gleichviel in welcher Form — das Parlament durch einen Ausschuß eingeschaltet wird. Wir halten es hierbei aber für notwendig, daß alle Fraktionen dabei beteiligt sind. Deswegen halten wir einen siebenköpfigen Ausschuß nicht für ausreichend; wir würden zumindest einen fünfzehngliedrigen Ausschuß aller demokratischen Fraktionen
für notwendig und erforderlich halten.
Die Bedenken hinsichtlich der Bestimmungen des Grundgesetzes, die gegen den Verwaltungsweg des Herrn Bundeskanzlers geltend gemacht worden sind, teilt meine Fraktion in vollem Umfange. Wir würden nicht geneigt sein, es hinzunehmen, daß auf dem reinen Verwaltungsweg und unter Umgehung des Bundestages eine Polizei geschaffen wird, nicht bloß, weil es gegen die Prinzipien der Verfassung geht, das Verhältnis von Bund und Ländern in einer so wichtigen Frage ohne eine gesetzliche Regelung zu regeln, sondern auch deswegen, weil in einer so wichtigen Frage die Vertretung des Volkes nicht bloß das letzte, sondern auch das erste Wort zu sagen hat. Deswegen begrüßen wir die Initiative der SPD, wie wir ja selber durch unseren Antrag Drucksache Nr. 1537 zum Ausdruck gebracht haben, als die Bundesregierung nicht von sich aus aktiv wurde. Wir haben ein Eingreifen des Parlaments selber für notwendig gehalten. Dazu unser Antrag Nr. 1537.
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Becker.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei den in vieler Beziehung recht akademisch geführten Ausführungen zum heutigen Thema kam mir ein Satz in Erinnerung, den mein Freund Dehler einmal in den Beratungen des Parlamentarischen Rates gesprochen hat, wenn auch bei anderer Gelegenheit als bei der Polizei. Er sagte damals: Wir tun bei der Beratung dieser Verfassung so, als wenn wir in der Biedermeierzeit in einem schönen Saal mit viel Licht im Empirestil säßen, im Vestibül stehen die Büsten von Brutus und Marcus Tullius Cicero; in Wirklichkeit aber sind wir ja in Deutschland in zertrümmerten Städten, und durch die öden Fensterhöhlen werfen die Köpfe von Hitler und Mussolini, Lenin und Stalin ihre Schlagschatten auf die Versammlung; und nach dem, was wirklich ist, sollten wir uns richten. Das kam mir in Erinnerung, als ich die Debatte über die Polizeifrage heute mit angehört habe.
Warum führen wir denn eigentlich die Debatten? Warum sind sie denn aktuell? Sind sie nicht deshalb aktuell, weil etwa wie im 19. Jahrhundert in der Biedermeierzeit hier und da eine Unruhe aufflackert, wo man sich etwa aus Reuß-
Schleiz-Greiz und Lobenstein um Hilfe an Reuß jüngere Linie wenden mußte, sondern es handelt sich darum, daß der Kommunismus, der militante Bolschewismus auf zwei Linien in Europa und Asien vorgeht, nämlich auf der Linie der inneren Unruhen und auf der Linie des Angriffs in kriegerischer Form von außen. Wenn wir uns morgen mit dem andern Thema, mit den außenpolitischen Dingen zu beschäftigen haben, dann sollte heute auch hier bei diesen Verhandlungen doch durchklingen, um was es denn eigentlich geht, nämlich darum, daß diesem militanten Bolschewismus, der davon lebt, daß hier im Innern Unruhe geschaffen wird und Fünfte Kolonnen ihr Wesen treiben können, in der denkbar besten Form Einhalt geboten wird.
Wie ist denn nun die Sachlage? Was steht denn diesem militanten Angriff entgegen? Denken Sie an Polen, denken Sie an Bulgarien und Rumänien, an Ungarn und Tschechoslowakei, denken Sie an unser Mitteldeutschland, und dann vergleichen Sie, was einem Angriff, der schon solche Erfolge zu verzeichnen gehabt hat, tatsächlich bei uns gegenübersteht. Was haben wir denn? 87 000 Mann Polizei alles in allem, die Gemeindepolizei bis zum letzten Feldhüter mit eingerechnet. Was haben sie für eine Bewaffnung? 35 000 Pistolen, darunter die „ganz modernen" System 73 voriges Jahrhundert und 10 000 Karabiner. Und was haben sie im übrigen? Alles mögliche vielleicht bis herab zum Federhalter.
Weiter: Ist man darüber orientiert — ich will es hoffen —, daß die FDJ vom Osten her ihre Sendboten schickt, daß diese die Aufgabe haben, mit den Jugendorganisationen Fühlung zu nehmen, in diese einzudringen, daß sie die Aufgabe haben, dort zersetzend zu wirken, Mißtrauen untereinander zu erregen, Unruhe und Angst zu erzeugen? Gewiß, man weiß sogar die Namen von denen, die dort mitarbeiten. Weiß man, daß von der FDJ geplant ist, Aktivistengruppen in den Großbetrieben, z. B. Mannesmann, Gute Hoffnungshütte, Rheinmetall, in der Post und Bundesbahn zu dem Zweck zu bilden, diese Betriebe auf Befehl stillzulegen?
Weiß man, daß besondere Gruppen ausgebildet
werden, um auf Befehl Bahnhöfe zu besetzen und
Brücken sprengen zu können, wenn am Tage X
der Befehl vom Osten kommt? Ich will hoffen,
daß man das alles weiß und darauf gerüstet ist.
— Was wollen Sie denn mit .dem gefälschten Dokument? Ich erzähle Ihnen etwas!
— Warum regen Sie sich denn eigentlich auf, wenn das nicht wahr ist?
Was haben wir dem entgegenzusetzen? Was soll am Tage X geschehen? Sollen etwa die Minister des Innern der einzelnen Länder sich mit dem Bundesinnenminister irgendwo, in Malente in
Holstein oder in Rüdesheim treffen, um zu überlegen, wenn an allen Ecken die Explosionen in die Höhe gehen, was da zu geschehen hat? Oder was soll geschehen, wenn ein solcher Angriff, der drohen kann, einheitlich dirigiert und einheitlich geführt wird? Da gibt es nur eine Abwehr, die einheitlich dirigiert und einheitlich geführt werden muß.
Mit einer elffach verschieden organisierten, elffach verschieden reglementierten, elffach verschieden uniformierten, elffach verschieden kommandierten Länderpolizei ist dabei nichts zu gewinnen.
Wir brauchen eine einheitliche Bundespolizei.
Wie ist nun die Rechtslage nach unserer Verfassung? Wir haben den heute so oft zitierten Art. 91, der in seinem Abs. 2 erst in Funktion tritt, wenn der Abs. 1 ausgeleiert ist. Wenn nämlich das einzelne Land von sich aus nicht mehr ein anderes Land zur Hilfe rufen kann, wenn das nicht langt, dann darf der Bund gnädigst seinerseits eingreifen. Was nützt das alles? Wir haben in Art. 87 die Möglichkeit, Bundesgrenzschutzbehörden einzurichten. Ist diese Bundesgrenzschutzbehörde — ich habe schon den Vorgänger des verehrten Herrn Ministers des Innern danach gefragt — in Gang gesetzt, und wenn das nicht der Fall ist, warum nicht? Ich habe darauf hingewiesen, daß die Grenze nicht eine Linie ist, sondern ein Rayon von etwa 35 bis 30 km Tiefe ist. Ich könnte mir vorstellen, daß eine Bundesgrenzpolizei bereits die Grundlage einer anständigen Bundespolizei selbst sein könnte.
Nun kommt die Angst, daß diese Polizei der Beginn einer Militarisierung sein könnte. Um klar zu sein: heute reden wir nur von dem Schutz im Innern, und hier hat die Polizei ihre Aufgabe. Sie ist auf polizeiliche Aufgaben beschränkt. Aber eins ist sicher: die Verteidigungswaffen der Polizei zu polizeilichen Zwecken müssen in ihrer Art und ihrem Ausmaß auf die Angriffswaffen ausgerichtet sein und dürfen nicht Karabiner und Pistolen von Anno Tobak sein.
Helfen uns nun die Anträge der SPD weiter? Wir haben die Tendenz des Antrages der Verfassungsänderung begrüßt, weil wir darin einen Hinweis sehen, auf dem Wege vorzugehen, der notwendig ist. Der verehrte Herr Kollege Laforet hat die Frage so gestellt: Man muß im Interesse der Aufrechterhaltung der Verfassung so lange auf dem Boden der geltenden Verfassung bleiben, so lange ohne Verfassungsänderung auszukommen versuchen, wie es notwendig ist, um den Dingen gerecht zu werden. Nun haben wir aber aus den Ausführungen des Herrn Kollegen Dr. Menzel, der als früherer Innenminister von Nordrhein-Westfalen sachverständig ist, und aus ,den Ausführungen des Herrn Innenministers des Bundes gehört, was eigentlich los ist. Was sollen diese Verwaltungsabkommen von Land zu Land? Die SPD hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen ihre Gültigkeit. Wir haben die Frage der Verfassungsmäßigkeit offengelassen. Aber wir haben zur Frage ihrer Wirksamkeit, die uns wichtiger ist, sehr große Bedenken. Wenn wir uns vorstellen — ist es nicht ein Nonsens? —, daß hier der Präsident dieses Hauses, daß der Bundeskanzler, daß der Bundespräsident nicht die Möglichkeit haben, auch nur über einen einzigen Mann zu ihrem Schutz aus eigener Autorität zu verfügen; dann hört doch der Kuckuck auf!
Nun gestatten Sie mir, damit Sie noch einmal lachen können, ein weiteres, ein groteskes, aber passendes Beispiel. Stellen Sie sich vor: wir stehen am Rande eines Fußballplatzes, und plötzlich erscheint eine Fußball-Elf in Zylinder, Gehrock und so hohem steifem Kragen! Was werden die Leute sagen? Das Harmloseste und sachlich Richtigste, was sie sagen werden, ist: Sie befinden sich in einer schlechten Verfassung.
In dieser schlechten Verfassung befinden wir uns in Deutschland vom Bund aus gesehen polizeimäßig. Deshalb müssen wir hier Remedur schaffen, und deshalb stellen wir folgenden Antrag — der Herr Kollege Dr. Etzel in seinem ahnungsvollen Gemüt hat vielleicht schon so etwas gemerkt —, den ich mit Genehmigung des Herrn Präsidenten verlesen darf.
Bitte sehr! Dr. Becker (FDP):
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949:
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Hinter Art. 83 des Grundgesetzes wird folgender Art. 83 a eingefügt:
Der Bund hat das Recht, eine Bereitschaftspolizei aufzustellen. Ihre Einrichtung und Verwaltung ist eigene Angelegenheit des Bundes.
Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesminister des Innern hat Zweifel geäußert, ob es möglich sei. für eine Verfassungsänderung, wie sie die SPD beantragt hat und wie sie jetzt von uns vorgeschlagen wird, die nötigen Majoritäten und auch die Zustimmung der Oberkommissare zu finden. Ich darf auf folgendes verweisen: Ich bin überzeugt, daß das deutsche Volk es nicht verstehen würde, wenn in einer Stunde der Gefahr und der Not der Deutsche Bundestag sich hier versagen wallte,
und was den Bundesrat betrifft, so bin ich überzeugt, daß auch die Vertreter der Länderregierungen in ihren Länderparlamenten dem deutschen Volk dort in ihren Ländern Rede und Antwort darüber zu stehen hätten, was notwendig ist. Ich bin überzeugt, daß die Mitglieder des Bundesrats sich auch sagen werden: Die Aufrechterhaltung des Föderalismus, des guten Kerns im Föderalismus, ist um so sicherer, je eher man unhaltbare Positionen aufgibt.
Und die Besatzungsmächte, meine Damen und Herren! Herr Minister des Innern, man hat uns gesagt, Sie seien ein guter Reiter. Ein guter Reiter wirft nach dem bekannten Sprichwort, ehe er eine Hürde nimmt, sein Herz vorher hinüber und springt nach. Bitte, sagen Sie den Besatzungsmächten, daß der Präsident des Palais Bourbon in Paris eine eigene Parlamentswache hat. Verweisen
Sie darauf, daß bei unseren französischen Nachbarn außer der zentralistisch-unitaristisch geregelten Polizei, die der Minister des Innern ohnehin in
der Hand hat, noch als ausdrucksvoller Schutz der
Republik die garde républicaine besteht. Sagen
Sie weiterhin: wenn dem militanten Kommunismus, der auf der anderen Linie, auf der außenpolitischen Linie vorgeht, jetzt aus Gründen der
Zweckmäßigkeit, der Vereinfachung und der Verbilligung vom atlantisch-europäischen Gedanken
her eine einheitlich organisierte Macht zum Zwecke
der Verteidigung und der Aufrechterhaltung von
Frieden und Freiheit entgegengestellt werden soll,
wenn also in der großen Welt diese Einheitlichkeit
und die einheitliche Führung der Verteidigung
notwendig ist, so müsse ,das im kleinen Deutschland erst recht möglich sein, weil es notwendig ist.
Und dann, Herr Minister des Innern, bin ich überzeugt, daß diese Hürden genommen werden.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Müller.
Meine Damen und Herren! Eigentlich dürfte sich wohl die Öffentlichkeit über die Spiegelfechterei wundern, die hier zwischen dem Vertreter der sogenannten Opposition und dem Vertreter der Regierung in der Gestalt des Herrn Innenministers vorgeführt worden ist. Die Öffentlichkeit hat aber durch die Ausführungen des letzten Redners ein klares Bild darüber bekommen, was der Sinn und der Zweck der ganzen Debatte über die Polizeifrage ist. Da- bei überlasse ich es dem Herrn Abgeordneten Becker, inwieweit er mit Dokumenten oder Unterlagen, die von irgendeiner Fälscherzentrale zusammengestellt worden sind, einen Beweis für seine Wahrheitsliebe anzutreten beabsichtigt.
Das ist eine Angelegenheit, die Herr Abgeordneter Becker mit sich selbst und vor der Öffentlichkeit ausmachen soll.
Wichtiger und entscheidender scheint mir aber zu sein, daß im Prinzip zwischen dem Vertreter der sogenannten Opposition, dem Herrn Kollegen Dr. Menzel, und dem Herrn Innenminister, dem früheren Parteigänger Hugenbergs und derzeitigen Innenminister
in den Grundfragen absolute Übereinstimmung besteht, nämlich in der Frage der Konzentration der Polizei im Bundesgebiet für Aufgaben, die nicht nur innerpolitischer Art sind. Ich glaube, es wäre richtiger gewesen, wenn von beiden Seiten, die sich in diesen Grundfragen einig sind, auf die Tatsache hingewiesen würde — das hole ich hiermit nach —, daß die Basis für die gemeinsame Haltung in dieser Frage nicht hier in Bonn bestimmt worden ist, sondern daß die Entscheidung über diese Frage am 19. September auf der Außenministerkonferenz der drei westlichen Mächte in New York gefällt worden ist.
Auf dieser Außenministerkonferenz wurde ein dritter Entwicklungsabschnitt in der Frage der strategischen Aufgabe Westdeutschlands im Rahmen des amerikanischen Imperialismus gelegt.
Am 19. September wurde in New York neben anderen Fragen, über die morgen zu sprechen sein wird, festgelegt, daß eine Polizeitruppe von 30 000 Mann aufzustellen ist, die zu kasernieren ist, eine Polizeitruppe, die, wiederum nach den Äußerungen maßgebender Herren vom Petersberg, mit folgenden Waffen ausgerüstet werden soll: mit schweren und leichten Maschinengewehren, Granatwerfern, automatischen Handfeuerwaffen, leichten Straßenpanzern und bewaffneten Fahrzeugen.
Es ist ganz klar, daß die Ausrüstung einer Polizeitruppe mit diesen Waffen keinesfalls nur innerpolitischen Aufgaben dienen soll und dienen kann,
sondern daß das eine Aufgabe ist — das hat ja der Herr Vertreter der sogenannten Freien Demokraten hier sehr eindeutig gesagt —, die ein viel weiter gestecktes Ziel hat.
Die Aufgabe, die in dieser Konferenz mit der
Schaffung der Polizeitruppe gestellt worden ist, ist
eindeutig. Ich glaube, auch der Herr Kollege Dr. Menzel dürfte sich darüber im klaren Ich sein, daß
diese Aufgabe eindeutig in der Linie der Remilitarisierung liegt; das ist die entscheidende Frage.
— Daß Sie mit dieser Linie einverstanden sind, ist klar. Die Aufgabe dieser Polizeitruppe soll sein, Sie selbst, d. h. die Herrschaft der Reichen zu schützen. Entscheidend ist ferner, daß mit der Schaffung einer solchen Polizeitruppe zugleich eine Bürgerkriegsarmee geschaffen werden soll.
Meine Damen und Herren! Der Herr Bundesinnenminister hat geglaubt, sich gegenüber Pressemeldungen und Äußerungen der Gewerkschaft durch die abschwächende Bemerkung verteidigen zu können, daß er keinesfalls die Polizei gegen die Gewerkschaften einsetzen wolle. Vielleicht äußert sich der Herr Bundesinnenminister über die Formulierung seiner Worte, daß gegen „aus unberechtigten Forderungen der Gewerkschaften sich entwickelnde Streikunruhen" seine Polizei eingesetzt werden soll. Ich glaube, das ist eine entscheidende Frage, und wir haben in den letzten Tagen erst einige Tatsachen zu verzeichnen, die in dieser Richtung liegen. Es wird Ihnen wohl nicht unbekannt sein, was sich auf der Zeche Nordstern abspielt, wo die Belegschaft in Verteidigung ihrer demokratischen Rechte in den Streik getreten ist. Die Antwort war die Einsetzung der Polizei. Wir haben diese Fälle nicht nur hier. Ich erinnere nur daran, daß — und das ist ja der Sinn dieser Polizei — am 10. September in Frankfurt/Main die Polizei von dem dortigen Polizeikommandeur eingesetzt wurde, um gegen jene, die den Gedenktag der Opfer des Nazismus begingen, vorzugehen. Diese Leute sind von der Polizei zusammengeknüppelt worden. Hier zeigt sich der Charakter der Polizei, die geschaffen werden soll, der Polizei, die die einzige Funktion hat, dieses System der Reichen zu schützen und gegen das Volk vorzugehen.
Dafür bürgt auch der Herr Bundesinnenminister bzw. das Kabinett Adenauer.
Ich glaube, die Vertreter der sozialdemokratischen Fraktion dürften sich darüber im klaren sein,
daß sie praktisch mit ihrem Gesetzesantrag die
Polizei in die Hände der Adenauer-Regierung
spielt. Damit ist ein klarer Bruch in der Haltung
der SPD gegenüber der Zeit vor 1933 eingetreten,
wo sie sich noch für die Dezentralisierung einsetzte. Ich darf in diesem Zusammenhang nur erwähnen, daß eine Reihe von sozialdemokratischen Bürgermeistern sich auf ihren Tagungen mit aller Entschiedenheit gegen die durch dieses Gesetz beabsichtigte Remilitarisierung und gegen die Zentralisierung der Polizei gewandt haben und dagegen, daß damit noch ein weiterer Teil der Selbstverwaltung zerschlagen werden soll.
Ich glaube, eines wird aber Herrn Dr. Adenauer noch besondere Veranlassung gegeben haben, mit aller Konsequenz die Macht der Polizei zu zentralisieren und zu versuchen, sie in seine Hände zu bekommen. Ich kann vollkommen nachfühlen, daß sich in der Versammlung in Stuttgart Menschen, die sich gegen die Remilitarisierung wenden und sich zum Frieden bekennen — —
— Ja, daß Sie sich nicht zum Frieden bekennen, meine Herren, brauchen Sie mir nicht erst durch Zurufe zu beweisen; das wissen wir.
Es ist verständlich, daß diese Menschen dort in der Versammlung auftraten; sie taten nichts anderes, als sich gegen einen Mann zu wehren, der die Remilitarisierung auf die Tagesordnung gesetzt und von den westlichen Mächten gefordert hat.
Daß Herr Dr. Adenauer nun mit dem Auftreten der Polizeibeamten in Stuttgart, die ja auch wissen, worum es geht,
nicht einverstanden ist, können wir ihm schon nachfühlen, und ich glaube, wenn sich das Kabinett nicht schon jetzt damit beschäftigt hat, dann wird es sich sehr bald — nach den Presseveröffentlichungen — damit beschäftigen. Wir werden erleben, daß in Württemberg alle diejenigen Polizeibeamten, die sich in ihrer gesamten Haltung der Remilitarisierung widersetzen und sich gegen den Einsatz gegen das Volk zur Wehr setzen — nicht nur Kommunisten, sondern auch Sozialdemokraten —,
auf dem Wege über die sogenannten Hexenprozesse sehr schnell aus der Polizei entfernt werden. Das wird, Herr Kollege Dr. Menzel, auch das Ergebnis Ihres Hineinspielens der Polizeigewalt in die Hände Dr. Adenauers und seines Innenministers sein.
Ich möchte in diesem Zusammenhang ein kleines Beispiel dafür bringen, in welcher Art diese Hexenprozesse durchgeführt werden und welches ihre Folgeerscheinungen sind.
In Detmold wurden vor einigen Wochen einige Polizeibeamte mit folgender Begründung fristlos entlassen: bei einer Haussuchung im dortigen Kreisbüro der Kommunistischen Partei sei eine Liste gefunden worden,
die Namen von Polizeibeamten enthalten haben soll, die entweder Mitglied der Kommunistischen Partei gewesen sein oder mit der Kommunistischen Partei sympathisiert haben sollen. Diese Beamten wurden entlassen.
Tatsache ist, daß solch eine Liste nie existiert hat.
Aber nicht nur das; ich glaube, daß einige Erscheinungen gerade unter den Polizeibeamten sehr deutlich sichtbar machen, daß sie mit dieser Entwicklung nicht einverstanden sind. In Hagen hat eine Versammlung von Polizeibeamten stattgefunden. In dieser Versammlung haben sich alle anwesenden Polizeibeamten gegen die Remilitarisierung ausgesprochen. Daß man dafür nun andere, zuverlässige Leute hineinschleusen will, das beweist ein vertrauliches Rundschreiben — und Herr Dr. Adenauer wie auch sein Innenminister haben ja die entsprechenden weitreichenden Hände —, ein vertrauliches Schreiben des Domkapitulars Dr. Philipp Weindel aus Speyer vom 28. September, das dieser unter Bezugnahme auf ein Rundschreiben des Bundestagsabgeordneten Dr. Orth an alle Pfarrämter gerichtet hat. Damit bei dem Neuaufbau die rechten Leute zum Zuge kommen und da die andere Seite bereits bei der Arbeit sei, richtet der Herr Domkapitular in diesem Schreiben an die Pfarrämter die Bitte, zu überlegen, ob nicht charaktervolle, zuverlässige junge Leute vorhanden wären, die für den Einsatz in der Polizei geeignet wären.
— Jawohl, die militante Kirche!
Ich denke also, daß diese Entwicklung darauf hinsteuert — das hat Herr Dr. Becker hier ganz eindeutig gesagt, und ich möchte es noch einmal wiederholen —: zur Schaffung einer Bürgerkriegsarmee, und zwar nicht nur zum Einsatz nach außen, sondern ebenso zum Einsatz nach innen. Das soll diese Polizei werden im Gegensatz
— jawohl, meine Damen und Herren, zur Volkspolizei!
Ich glaube, Herr Kollege Dr. Menzel, vielleicht würden sich bei der Entwicklung, wie wir sie jetzt in Westdeutschland sehen, bei dem einen oder anderen Ihrer Kollegen doch einige Erwägungen bemerkbar machen. Wie wäre es z. B. geworden, wenn vor 1933 am 1. Mai die Polizei des Herrn Severing nicht gegen die Demonstranten eingesetzt worden wäre, sondern so, wie es heute in der Deutschen Demokratischen Republik der Fall ist, wo die Volkspolizei mit den Massen und für die Massen marschiert?
— Wenn das der Fall gewesen wäre, wäre Ihnen das Lachen wahrscheinlich längst vergangen.
— Sie wissen ja genau, daß Ihr Lachen absolut für sich selbst spricht und nicht überzeugend wirkt.
Ich glaube, wenn heute im Zuge der Remilitarisierung die Frage der Schaffung dieser Polizeiarmee
entsteht,
dann werden die Polizeibeamten wissen, worum es sich handelt: mit dem Volk zu marschieren für den Frieden, gegen die Reichen und gegen die Kriegstreiber.
Das Wort hat der Abgeordnete von Thadden.
Meine Damen und Herren! Seit Monaten läuft das Gemunkel um die Aufstellung einer Bereitschaftspolizei — hierauf wurde bereits hingewiesen — parallel mit der Aufrüstungsdebatte. Die Erörterung, ob eine solche Bereitschaftspolizei notwendig ist oder nicht, kann, glaube ich, sehr kurz gehalten werden. Die innere Sicherheit wird unseres Erachtens durch die vorhandenen Polizeikräfte und durch eine zu schaffende sichere Sozialordnung gewährleistet. Die äußere Sicherheit hängt davon ab, ob und was gegen den Osten getan wird. Ob wir dann eine Bereitschaftspolizei von 30- oder 50 000 Mann oder gar keine Bereitschaftpolizisten haben, ist angesichts der Kräfterelationen unseres Erachtens gleichgültig.
Außerdem möchten wir darauf hinweisen, daß man den Kommunisten doch wohl etwas zuviel der Ehre antut, wenn man ihnen zuliebe hier eine Polizeiarmada aufstellen möchte, die den Steuerzahler immerhin jährlich mit 300 Millionen DM belasten wird. Das ist genau der Betrag, der uns bei dem Bundesversorgungsgesetz gerade eben fehlt.
— Wir haben gar nicht Angst um das Geld. Wir möchten nur dafür sorgen, daß das knappe Geld richtig eingesetzt wird, nichts anderes!
Die vorhandene Polizei sollte allerdings — und da gehen wir mit dem Kollegen Becker einig — etwas umgestaltet werden.
Die Ausführungen des Herrn kommunistischen Redners waren nicht ganz unwichtig. Wir wissen, daß es innerhalb der jetzigen Polizei eine ganze Reihe von Rückversicherern und kommunistischen Kollaboranten gibt, die dort schnellstens herausgetan werden sollten, wie überhaupt eine durchgreifende Säuberung des Polizeiapparates von all denen erfolgen sollte, die lediglich wegen der richtigen Parteibuchfarbe nach 1945 in die Polizei hineinkamen und nicht, weil sie gute Polizisten sind.
Wir glauben, daß die Ausrüstung der vorhandenen Polizeikräfte, deren Zahl wir zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit als ausreichend betrachten, etwas anderes sein muß, als es jetzt der Fall ist. Wenn der Generalberater des Bundeskanzlers, der inzwischen abgesetzte Herr von Schwerin, von 8 bis 12 cm-Granatwerfern, 3,7 cm-Flakgeschützen und ähnlichen Sachen geredet hat, die die Polizei haben müsse, dann ist das doch wohl etwas übertrieben. Wir meinen, daß man gegen die FDJ'-ler mit Tränengaswerfern und Wasserwagen, wie sie sich in Berlin so besonders gut bewährt haben, wahrscheinlich einigermaßen hinkommen dürfte.
Die Länder sagen jetzt, sie könnten die Kosten für eine zusätzliche Bereitschaftspolizei nicht tragen. Vor allen Dingen einige sozialdemokratische Innenminister haben erklärt, daß sie mit ihrer Polizei so, wie sie sie hätten, durchaus zufrieden seien und daß sie ausreichte. Wir freuen uns hierüber und wir begrüßen die Äußerung dieser sozialdemokratischen Minister, wie wir überhaupt in all diesen Fragen nicht doktrinär sein wollen.
Meine Damen und Herren! Die Frage, wer denn gegen die bösen Kommunisten etwas tun sollte, glaube ich dahin beantworten zu können, daß wir eine Polizeimacht in Form der Besatzungsmächte haben und daß wir sie mit 4,5 Milliarden DM im Jahr ausreichend finanzieren dürften. Diese Leute sollen letzten Endes irgend etwas dafür tun, daß sie hier sind und einen guten Tag leben. Wir glauben, sie könnten auf die Sicherheit aufpassen und das Geld, das wir ihnen leider Gottes geben müssen, dadurch richtig verwenden.
Was den Antrag der Sozialdemokratie zur Änderung des Grundgesetzes anlangt, so sind auch wir der Ansicht, daß das Grundgesetz — und hierin können wir in etwa auch den Ausführungen der FDP folgen — durchaus revisionsbedürftig ist; ob allerdings in der von der SDP vorgeschlagenen Form, möchte ich dahingestellt sein lassen. Die Fassung, die vorhin vorgelesen wurde, sagt uns eher zu.
Was den Polizeibeirat betrifft, so glaube ich, daß er überflüssig ist, wie wir überhaupt in der letzten Zeit dauernd erleben müssen, daß über alle diese Dinge viel zu viel geredet wird und daß dagegen viel zu wenig getan wird.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Ewers.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte glauben, daß der Bundestag sich den Nobelpreis für Toleranz, wenn es einen solchen gäbe, heute verdient hat, indem er bei dieser Debatte den Exponenten und Funktionär einer Weltmacht reden ließ, gegen die sich ja doch die heutige Debatte richtet. Derartiges ist eben nur in einem wirklich so übertoleranten Lande, wie es die Westzone heute ist, möglich. Daß man es ungestört tun kann, hat man heute wieder erlebt.
Ich für meine Person und für meine Fraktion habe der erschöpfenden Debatte nur noch wenig hinzuzufügen. Daß bezüglich der Polizei das Grundgesetz nicht den Anforderungen entspricht, die die heutige gesamteuropäische, ja die Erdballsituation an uns stellt, darüber dürften wir uns alle einig sein. Ob es allerdings angesichts der Grundsatzhaltung unseres Parlaments, wenn irgend möglich nicht gleich in den Anlaufsjahren an dem wohlerwogenen Grundgesetz herumzudoktern, richtig ist, dieser Situation durch eine Verfassungsänderung Rechnung zu tragen, ist meiner Fraktion zweifelhaft. Geht es auf anderem Wege, dann ist der andere Weg vorzuziehen.
Was die Ausführung des Art. 91 anlangt, so ist die Garantie der Ausführbarkeit besser gegeben, wenn alles mit den Ländern vorher abgesprochen ist, als wenn der Bund eines schönen Tages zu kommandieren anfangen wollte. Deswegen sollte das Parlament nach unserer Meinung den Weg der Regierung, durch Absprachen und Verträge mit den Ländern das, was in der Tat unbedingt zu regeln ist, nicht stören, sondern begrüßen.
Wir begrüßen es auch grundsätzlich, wenn heute im Gegensatz zu dem Gerede in der breiten Öffentlichkeit klargestellt worden ist, daß die Aufstellung einer Bundespolizei oder der Wunsch des Bundes, auf die Polizei Einfluß zu gewinnen, mit der Frage
der „Remilitarisierung" unmittelbar gar nichts zu tun hat, sondern daß es sich um zwei ganz verschiedene Dinge handelt. Wenn aber in der Offentlichkeit der Irrtum entstehen konnte, als ob eine Polizeimacht im Bunde irgend etwas mit Militär zu tun habe, so liegt das doch ganz offenbar daran, daß die aufzustellende oder zu organisierende Polizeimacht im schlimmsten Fall dazu bestimmt ist, einer Polizeimacht des Ostens zu begegnen. Was das dann für ein krieg werden würde, wenn unglücklicherweise so etwas eintritt, ob das ein Bürgerkrieg oder ein sonstiger Krieg ist, wage ich nicht zu entscheiden. Es wird jedenfalls, wenn es dazu kommt, eine Art Koreakrieg; man wird ja auch dort nicht daraus klug, um was für einen Krieg es sich eigentlich handelt. Jedenfalls wird es ein Krieg sein, der mit Waffen geführt wird, die auch das Militär gebraucht. Das macht natürlich jedem Menschen, der sein Vaterland lieb hat, Sorge; denn an sich — darin geben wir dem Sprecher der SDP völlig recht — ist es nicht Sache einer normalen Polizei, schwere Militärwaffen zu führen, sondern die normale Funktion der Polizei hat Herr Dr. Menzel klar und richtig herausgestellt. Aber in unnormalen Zeiten wird wohl auch einmal die Polizei, wenn sie ihrer Funktion genügen will, unnormale Waffen führen müssen.
Wir sind daher skeptisch, ob durch eine Verfassungsänderung das erreicht werden kann, was wir zum Schutze unserer Gemeinschaft dringend benötigen. So erfrischend und die Debatte auf das richtige Geleise führend auch die Ausführungen des verehrten Herrn Kollegen Dr. Becker waren, so sehr müssen wir doch bedenken, daß wir in unserer mühsam aufgerichteten westdeutschen Republik vielleicht mehr Porzellan zerschlagen, als nötig ist, wenn wir mit allzu radikalen Mitteln die Notwendigkeit der Stunde zu erfüllen versuchen. Ich beantrage jedenfalls, den Antrag des Herrn Dr. Bekker und seiner Fraktion ebenfalls den Ausschüssen zu überweisen, die Herr Dr. Laforet schon vorgeschlagen hat.
Was den Beirat anlangt, so bin ich der Ansicht, daß ein Beirat in dem Sinne einer kommunalen Tätigkeit auf der Bundesebene verfassungswidrig wäre. Ich bin auch der Meinung, daß, wenn es sich um polizeilichen Einsatz handelt, nicht lange parlamentiert, sondern gehandelt werden sollte, daß jedenfalls in dem Augenblick, in dem die Polizei zu einer Aktion kommen sollte, unmöglich der Beirat zu Rate gezogen werden könnte. Ob man statt dessen einen Unterausschuß des Ausschusses für Inneres nehmen soll, der sich mit Polizeifragen befaßt, lasse ich dahingestellt, und ich stelle es anheim. Wir meinen, daß auf der Länder- oder besser noch auf der Kommunalebene solche Fragen geregelt werden müssen, bei denen es sich darum handelt, wie sich der Idealpolizeibeamte im Verkehr und dem Publikum gegenüber zu benehmen hat, nämlich nicht als Unteroffizier auf dem Kasernenhof, sondern als Freund und Berater der Schwachen und Schutzbedürftigen. Dieser Hinweis vom demokratischen Standpunkt wird doch auf der Bundesebene, wie ich meine, kaum je eine Rolle spielen, so daß ein Beirat nicht nötig ist.
Alles in allem sind wir froh, daß es heute diese Debatte gegeben hat, die in der Öffentlichkeit weitgehend klärend wirken kann, und wir möchten wünschen, daß alle sehr weitreichenden Absichten unserer Regierung auf dem Wege, den sie zur Zeit beschreitet, zu einem guten Ende geführt werden können. Das gute Ende kann nur sein, daß sich dieser Bund in seiner Spitze mit Hilfsmitteln umgibt, die es jedermann ganz und gar ungeraten erscheinen lassen, sich gegen die gesetzmäßige Regierung zu wenden und ihr unnötige revolutionäre Schwierigkeiten zu bereiten. Die Polizei hat in diesem Sinne eine sehr wichtige Funktion, die Funktion der Abschreckung, und ich möchte hoffen und wünschen, daß diese Funktion allein schon ausreicht, um alle die Gefahren zu beschwören, denen wir heute ins Auge sehen müssen.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Dresbach.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich fürchte, daß ich nicht das „Wohlgefallen" des Hauses in dem Maße finden werde wie der Kollege Müller von der KPD, jedenfalls nicht zu Ihrem Amusement beitragen kann. Ich möchte mich aber bemühen, zum Polizeibegriff und zur Polizeiorganisation einiges zu sagen, ohne das verfängliche Gebiet der Remilitarisierung zu berühren.
Das Bonner Grundgesetz ist föderalistisch aufgebaut. Es ist zu einer Zeit geschaffen worden, als die Sicherung der Gesenschaftsorunung noch bei einer militärischen Besatzungsmacht lag, und auch zu einer Zeit, als die Welt in ihrer Pazifizierung gesichert erschien. Das ist anders geworden. Wir Deutschen sind nun allmählich mehr in diese Aufgaben der Staatssicherung hineingestellt worden, und andererseits kann man ja wohl nicht leugnen, daß die Gefahren für die Staatssicherheit gewachsen sind, und zwar nicht nur von links, sondern auch von rechts her.
Nun, verehrter Kollege Menzel, ich habe den Eindruck gehabt, als wenn Ihre Ausführungen zu stationär gewesen wären, auf einer Station von 1948 stehengeblieben wären. Es hat sich einiges getan. Es ist ja sogar so weit gekommen, daß doch der so vortreffliche Föderalist Konrad Adenauer neuerdings gewisse unitarische Fäden bemerken läßt. Alle diese Umstände der Gefahr der Staatssicherheit verweisen nun einmal auf einen stärkeren Zentralismus, auf ein stärkeres zentrales Weisungsrecht. Die Kollegen von der Bayernpartei werden mich nicht gleich steinigen. Dieses verstärkte zentrale Weisungsrecht sehe ich aber nicht nur bei der Polizei, sondern auch in allen anderen Verwaltungsdingen. In Polizeisachen handelt es sich zunächst um das verstärkte Weisungsrecht der Länderinnenminister, wie es der Kollege Menzel dargelegt hat.
Nun darf ich, weil wir einmal in Bonn und im Lande Nordrhein-Westfalen sind, auf die Polizeiorganisation in diesem Lande Nordrhein-Westfalen zu sprechen kommen, die ja ursprünglich von der britischen Besatzungsmacht geschaffen worden ist. Der Kollege Menzel hat mit vollem Recht darauf hingewiesen, daß die isolierten Polizeiausschüsse unglücklich sind, wie sie uns die englische Gesetzgebung gebracht hat, wie sie uns oktroyiert worden sind. Oder, Herr Kollege Menzel, haben Sie eine Rezeption vollzogen? Dann doch eigentlich eine Rezeption wider Ihre eigene Auffassung. — Na schön, Sie nicken mir zu, also sind wir uns einig. Diese isolierten Polizeiausschüsse sind für eine Staatssicherung nicht geeignet, und sie sind, wie der Kollege Menzel ausgeführt hat, zu teuer infolge ihrer vollständigen Isolierung, sie sind so isoliert, als wenn nebenan überhaupt kein Land läge. Regional sind sie künstliche Gebilde. Ich ver-
weise nur auf die Regierungsbezirkspolizeiausschüsse, die zwar den alten preußischen Begriff Regierungsbezirk aufgreifen, die kreisfreien Städte aber ausschließen und für diese eigene Stadtpolizeien geschaffen haben. Ich mache noch auf eins aufmerksam. Diese Polizeiausschüsse sind in Polizeieinsatzfragen nicht zuständig, sondern nur in Wirtschafts- und Etatsfragen. In Einsatzfragen soll ein unpolitischer Polizeichef unter Umständen politische Lösungen treffen können, so bei Unruhen in Versammlungen und derartigem mehr.
Meine Damen und Herren! Als der Engländer uns seinerzeit diese Sache bescherte, hatte er Sorge, daß bei uns eine Entwicklung wie in Prag und anderswo 'aufkommen könnte, wo die zur Macht gelangte Partei sich zunächst des Innenministeriums bemächtigte. Die Entwicklung ist wohl auch für den Engländer etwas anders geworden, so daß er heute zu einer Änderung der Dinge, die er uns beschert hat, geneigter sein dürfte. Aber ich darf auf eines aufmerksam machen. Wenn wir eine Änderung der Polizeiverwaltung in der britischen Zone vornehmen — die Dinge in Bayern, die uns vom Kollegen Etzel als vortrefflich geschildert wurden, kenne ich nicht so genau—, dann muß auch das Kommunalverfassungsrecht und das Landesverwaltungsrecht geändert werden. Es ist unmöglich, daß die zentralen Anweisungen des Innenministers an Kollegien wie Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen oder Gemeinderäte, gehen. Ich bezeichne so etwas sogar als Unfug. Es ist aber auch nicht möglich, daß diese Anweisungen an die Clerks der Räte gehen, d. h. an die Gemeindedirektoren, Oberkreisdirektoren, Oberstadtdirektoren usw. Denn das würde ein Verstoß gegen das geltende Kommunalverfassungsrecht sein. Derartige Dinge sind meines Erachtens nicht kollegial zu lösen, sondern — um einmal in diesem Falle die Verwaltungssprache zu gebrauchen — nur bürokratisch.
Zu dem Antrage der SPD zu Art. 74 des Grundgesetzes weicht meine Ansicht von der meines Kollegen und Freundes Laforet vielleicht etwas ab. Ich bitte die Opposition, den Spalt, der hier auftauchen könnte, aber nicht künstlich vertiefen zu wollen.
Meines Erachtens ist ein solcher Antrag schon aus rein polizeitechnischen Gründen nötig, um den Art. 91 Abs. 2 im Notfall praktizieren zu können. Dabei gehe ich nicht so weit wie der Kollege Becker, der gleich uniformierte Fußballmannschaften als Beispiel sehen möchte. Aber eine gewisse gleichmäßige Vorbereitung scheint mir doch notwendig zu sein.
Nun noch zu dem Thema des Polizeibegriffs überhaupt. Lieber Kollege und Freund Laforet, ich war ganz erstaunt, als Sie mit dem Begriff Verwaltungspolizei arbeiteten. Dieser Sprachgebrauch ist bei uns in der britischen Zone auf Befehl der Besatzungsmacht untersagt.
— Leider; schön! Ich möchte dazu nur folgendes sagen. Ich glaube doch, daß wir zum mindesten in der Frage der Polizei über Ländergrenzen hinaus zu einem möglichst einheitlichen Begriff kommen können.
Die Besatzungsmacht hat uns den Polizeibegriff
verengt, indem sie den Begriff „Verwaltungspolizei" ausgelöscht hat. Es ist die Frage, ob diese Rechtsvereinheitlichung nun durch den Staatsvertrag kommen soll, an dessen Wirksamkeit ja Zweifel geäußert worden sind. Für mich ist der Staatsvertrag ein Bestandteil des Staatenbundes. Und so etwas möchte doch nur die Bayernpartei und nicht meine Freunde von der CDU. Im übrigen bin ich der Meinung, es könnte hier eine Einfügung in die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes — trotz Ihres Kopfschüttelns, lieber Kollege Laforet — nicht so sehr viel schaden. Mir will es jedenfalls zweckmäßig erscheinen, wenn wir auf dem Gebiete des Polizeirechts zu einer größtmöglichen Vereinheitlichung kämen.
Ich bitte nun noch um ein Schlußwort. Wir dürfen nicht etwa zu einer Polizeiwillkür kommen. Wenn schon so viel von der Polizei die Rede ist, könnte es ja naheliegen, als wenn wir einem neuen Polizeistaat zustrebten. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit muß bleiben. Ob die Generalklausel, wie sie uns von den Besatzungsmächten aufgebunden worden ist, bleiben kann, vermag ich nicht zu entscheiden.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich nehme an, daß Herr Kollege Menzel das Schlußwort nehmen möchte. — Ich erteile ihm das Wort.
Dr. Menzel , Interpellant und Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Weder der Herr Bundesinnenminister noch ein Teil der übrigen Diskussionsredner haben mich überzeugt, daß der Weg, den die Bundesregierung unter Umgehung einer Verfassungsänderung mit Hilfe von Länderverträgen zu gehen beabsichtigt, richtig ist. Wenn Herr Kollege Laforet gesagt hat, eine Änderung des Art. 74 wäre für jeden Föderalisten unerträglich, dann möchte ich ihn — und hier schließe ich an die Ausführungen des verehrten Herrn Kollegen Dresbach an — fragen: Wie soll der Art. 91 funktionieren können, wenn die Länder nicht schon jetzt ihre Polizei nach gleichen Gesichtspunkten und nach gleichen Grundlagen aufbauen? Ich darf die Frage von vorhin wiederholen: Wie soll der Bundesinnenminister mit einer Truppe von mehreren zehntausend Beamten arbeiten können, deren Laufbahn, deren Besoldung und deren Ausrüstung, bis auf die Achselstücke gesehen, elffach verschieden sind? Wer also — und das haben alle Herren im Parlamentarischen Rat getan — den Art. 91 bejaht, muß auch dafür sein, eine wirksame Ausführungsmöglichkeit für den Art. 91 zu schaffen.
Ich möchte Herrn Kollegen Laforet auf eine Gefahr hinweisen. Der Herr Bundesinnenminister hat erklärt, man könne auch erwägen, das, was der SPD-Antrag hinsichtlich des Art. 74 durch eine Änderung der Verfassung bezwecke, im Wege der Verordnung zu regeln. Das aber wollen w i r nicht; denn eine Verordnung auf diesem Gebiet wäre verfassungswidrig, weil sie sich auf keine für den Bund im Grundgesetz vorgesehene Zuständigkeit stützen könnte. Denn der Art. 75, an den der Herr Bundesinnenminister vielleicht gedacht hat, gibt dem Bund lediglich das Recht, auf dem Gebiete des Beamtenwesens Rahmenvorschriften, niemals aber das Recht, jene einzelnen Bestimmungen zu erlassen, wie wir sie für die Durchführung des Art. 91 Abs. 2 und für einen einheitlichen Aufbau der Polizei in den Ländern für erforderlich halten.
Die gleichen Bedenken habe ich gegen die Erklärung des Herrn Kollegen Etzel, es sei den Ländern überlassen, im Wege der Vereinbarung eine gemeinsame Polizei zu bilden. Meine Damen und Herren, ich kann nicht stark genug vor einem solchen Weg warnen. Was Sie heute auf dem Gebiete der Polizei glauben an Souveränitäts-, an Zuständigkeitsverschiebungen vornehmen zu können, das könnte vielleicht morgen, wenn Sie einmal verfassungsuntreu geworden sind, von einer anderen Seite auf anderen Sachgebieten Ihnen oktroyiert werden. Wir können die Zuständigkeitskataloge des Grundgesetzes nicht durch Ländervereinbarungen abändern; das ist verfassungsrechtlich unmöglich und verfassungspolitisch bedenklich.
Und, Herr Kollege Etzel, wenn Sie sich doch innerlich damit abfinden, daß die Länder eine gemeinsame Polizei aufbauen, warum in Gottes Namen entschließen Sie sich dann nicht, das durch eine Verfassungsbestimmung so einwandfrei zu machen, daß das wirklich funktionieren kann und nicht von dem guten Willen Ihres Vertragspartners abhängt?
Der Antrag, den die FDP eingebracht hat, ist uns — ich gebe das zu — sehr sympathisch. Er entspricht nämlich in sehr starkem Maße den Anträgen, die die sozialdemokratische Fraktion bereits im Parlamentarischen Rat eingereicht hat. Und wenn Sie vielleicht heute fragen, warum wir diesen Antrag nicht von uns selber aus gestellt haben, so muß ich Ihnen antworten: ich habe natürlich nicht ohne weiteres damit gerechnet, daß eine so wichtige Regierungspartei uns unterstützen und noch über unsere Anträge hinausgehen würde
und daß sogar der Herr Kollege Dresbach von der größten Regierungspartei — wenn ich seine Ausführungen richtig interpretiere — gar nicht abgeneigt ist, den Weg, den wir vorschlagen, ebenfalls zu gehen. Es schien mir auch, daß auch der Herr Bundesinnenminister gar nicht gewillt ist, sich erst prügeln zu lassen, um den Weg der Verfassungsänderung zu gehen. Aber, Herr Kollege Becker, seien Sie etwas vorsichtig! Sehen Sie, der Herr Justizminister, über dessen Reden im Lande wir uns hier schon manchmal unterhalten haben, hat vor einigen Tagen wieder erklärt, die Opposition im Bundestag, die Opposition der SPD sei lediglich destruktiv. Wenn Sie also nun sogar noch Anträge stellen, die von der bundesamtlichen Ansicht noch weiter entfernt sind als die unsrigen, dann können Sie sich einer erheblichen Kritik Ihres Justizministers Herrn Dehler aussetzen.
Dann ein Satz zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Müller. Wenn der Herr Kollege Müller
— doch, mit zwei Sätzen sollte man darauf eingehen — davor warnt, in einem Staat die Polizeikräfte zu sehr zu konzentrieren, dann sollte er diese Rede einmal in Karlshorst halten. Denn was sich in der Deutschen Verwaltung für das Innere in Wilhelmsruh abspielt, das ist ein Waisenknabe gegenüber dem, was hier geschehen soll;
und wenn er sagt, die Art der polizeilichen Bewaffnung lasse darauf schließen, daß die Polizei nicht nur für den innerpolitischen Einsatz gedacht sei, dann wäre man in der Ostzone bereits mitten in der Remilitarisierung drin.
Nun noch ein Wort zu der Beantwortung der Interpellation durch den Herrn Bundesinnenminister. Wir sind von ihr nicht völlig befriedigt. Der Herr Bundesinnenminister hat an mehreren Stellen seiner Rede sehr sorgfältig erklärt, für den Bereich des Bundesinnenministeriums könne er dies und jenes feststellen, z. B. daß noch keine Einstellungen erfolgt seien, daß keine Probleme der Remilitarisierung damit verknüft seien usw. Aber, meine Damen und Herren, unsere Anfrage richtete sich an die Bundesregierung insgesamt. Das heißt, wir möchten nicht nur aus dem Bereich des Bundesinnenministeriums, sondern aus dem Gesamtbereich der Bundesregierung, also auch aus dem Bereich des Herrn Bundeskanzlers, hören, wie der Herr Bundesinnenminister die von uns gestellten Fragen zu beantworten gedenkt. In diesem Zusammenhang ist wichtig, daß der Herr Bundesinnenminister zugibt, es seien gewisse Einstellungen für sogenanntes Begleitpersonal erfolgt und es seien weitere Einstellungen beabsichtigt. Hier würden uns genaue Zahlen sehr interessieren. Denn wenn es sich um zwei oder drei Leute handelt, die zur persönlichen Begleitung dieses oder jenes Ressortchefs bestimmt sind, dann sieht die Frage völlig anders aus, als wenn die Zahl etwa an diejenige Summe herankommt, die in der Offentlichkeit und in der Presse genannt worden ist: eine zwei- oder gar dreistellige Zahl.
Dabei entsteht die Frage, woher der Herr Bundesinnenminister für dieses Personal die Planstellen genommen hat. Es genügt ja nicht der Hinweis, daß die Zahlungen aus den vorhandenen Etatsposten für Beamten- und Angestelltengehälter erfolgten; denn die Planstellen sind seinerzeit vom Plenum des Bundestags für ganz andere Zwecke bewilligt worden, nicht für Begleitmannschaften der Bundesressortminister.
Der Hinweis des Herrn Bundesinnenministers auf das Land Niedersachsen hat mich sehr stutzig gemacht. Ich weiß nicht, ob der Hinweis, daß vielleicht gerade dort eines Tages der Art. 91 am schnellsten angewendet werden müsse, darauf beruht, daß sich Niedersachsen zu weigern scheint, einen Ländervertrag abzuschließen, weil es bundestreu, d. h. verfassungstreu, bleiben will. Oder meint der Herr Bundesinnenminister, daß der auch in Niedersachsen sich bemerkbar machende Rechtsradikalismus — ich brauche nur einen Namen wie Remer zu nennen — vielleicht schon so weit vorgeschritten sei, daß der Bund Angst haben müsse, der Rechtsradikalismus nehme in Niedersachsen überhand? Wir wären insoweit für eine nähere Erläuterung des Herrn Bundesinnenministers sehr dankbar, damit weder hier noch in Niedersachsen irgendwelche falschen Vorstellungen entstehen können.
Nun hat der Herr Bundesinnenminister — und das scheint mir sehr wesentlich zu sein — gesagt, die Aufhebung der seinerzeit erfolgten Suspension des Art. 91 sei beantragt, aber noch nicht erfolgt. Dann ist gerade das eingetreten, was ich vorhin gesagt habe. Der Bund und die Länder kämpfen seit Wochen um ein Abkommen über den Art. 91, und heute hören wir, daß er überhaupt noch nicht in Kraft ist. Wenn aber Art. 91 noch nicht in Kraft ist, dann können wir doch weder Verordnungen darauf stützen, noch Verträge für dieses Gebiet abschließen. Dann bauen wir doch auf Sand.
3560 Deutscher Bundestag — 97, Sitzung. Bonn, Dienstag, den 7. November 1950
Der Herr Bundesinnenminister sagte ferner nach den Informationen der Bundesregierung scheine es mehr als fraglich, ob die drei Hohen Kommissare bereit seien, einer Verfassungsänderung zuzustimmen. Meine Damen und Herren, ich bin der Meinung, daß wir als deutsches Parlament zunächst einmal zu entscheiden haben, was wir Deutsche wollen und wie wir uns die Dinge denken.
Wenn die Sache dann schief geht, möge klargestellt sein, wer dafür die Verantwortung trägt und wer daran Schuld hat.
Falls hier wirklich eine Lösung mit allem Ernst erstrebt wird, können wir nicht von Anfang an mit dem Argument arbeiten: Ja, wir werden wahrscheinlich bei den Alliierten nicht durchkommen. Bei einer so wichtigen Stellungnahme der Alliierten wäre es übrigens für uns wesentlich zu hören, wo, wann und durch wen seitens der Alliierten Hohen Kommissare derartiges angedeutet worden ist; denn nach unseren Informationen sind die Hohen Kommissare mit dieser Frage überhaupt noch nicht beschäftigt worden, so daß die Herren gar keine Möglichkeit gehabt haben anzudeuten, sie hätten gegen eine solche Verfassungsänderung Bedenken.
Nun sagte — das sei zum Schluß erwähnt — der Herr Bundesinnenminister, die Dinge seien so eilig, daß wir uns nicht mit dem langen Gang einer Verfassungsänderung aufhalten könnten. Meine Damen und Herren, auch bei einer noch so vordringlichen Angelegenheit ist man an die Verfassung gebunden. Wenn wir uns auf den Standpunkt stellen, daß nur eine Verfassungsänderung dem Bund die nötigen polizeilichen Möglichkeiten einräumt, dann hat man eben die Verpflichtung, sich mit einer solchen Verfassungsänderung zu beeilen, aber man hat nicht das Recht, unter Verletzung der Verfassung einen falschen Weg zu gehen. Es liegt an Ihnen, vor allem an Ihnen, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, dem Herrn Bundesinnenminister das zu geben, was er selber hier als notwendig hingestellt hat, d. h. S i e könnten heute die Verfassungsänderung beschließen; dann hätte der Herr Bundesinnenminister das, was er braucht.
Herr Abgeordneter Dr. Menzel hat das Schlußwort gehabt. Damit hätten wir das Ende der Besprechung erreicht. Der Herr Bundesinnenminister hat aber noch einmal das Wort erbeten. Ich mache darauf aufmerksam, daß damit die Besprechung wieder eröffnet wird.
Das Wort hat der Herr Bundesinnenminister.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn Herr Kollege Menzel soeben noch einmal ausgeführt hat, daß die Bundesregierung oder der Bundesminister unter Verletzung der Verfassung versuche, einen Ausweg zu finden, so muß ich mich dagegen nachdrücklich wehren. Ich habe in meinen Ausführungen immer wieder betont, daß diese Abkommen mit den Ländern sich stets auf dem verfassungsmäßig gegebenen Weg bewegen und auf den Rechten fußen, die den Ländern nach der Verfassung gegenwärtig zustehen, d. h. die Länderpolizeien, die wir jetzt vergrößern wollen, sind ausschließlich der Zuständigkeit der Länder unterstellt. In keiner Form ist der Versuch gemacht worden, die Länderhoheiten in die Bundeshoheit auf polizeilichem Gebiet zu überführen. Also eine Verletzung der Verfassung liegt nicht vor. Dagegen ist es das gute Recht der Länder, auf Gebieten, in denen sie nach der Verfassung zuständig sind, nun ihrerseits Abkommen sowohl untereinander als auch mit dem Bunde zu treffen.
Die zweite Frage: warum ich mich nur auf polizeiliche Dinge beschränkt habe und nicht auch auf andere Dinge eingegangen bin. Ich verweise auf die Überschrift der Interpellation. Die Interpellation in der Drucksache Nr. 1498 heißt: „Interpellation der Fraktion der SPD betreffend Polizei". Dann kommen die Fragen:
1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung hinsichtlich der etwaigen Vermehrung und der Organisation der Polizei bisher getroffen, oder welche Maßnahmen gedenkt sie zu treffen?
2. Über welche Etat-Titel sind die bereits angelaufenen Maßnahmen verrechnet worden?
Und so weiter. Es handelt sich also ausgesprochen um Polizei.
Ich bin aber den Fragen, die mit diesen polizeilichen Dingen verknüpft sind, in keiner Form ausgewichen. Ich habe Ihnen die Erklärung gegeben, daß beabsichtigt ist, eine Haustruppe zu schaffen, die nicht im polizeilichen Rahmen liegt, sondern eine außerhalb der polizeilichen Funktionen vorgesehene Schutzwehr gegen die Störung des Hausfriedens und zur Sicherung der Regierungsmitglieder und der Mitglieder dieses Hohen Hauses und des Friedens in diesem Hause.
Ich kann weiter ruhig die Erklärung abgeben, daß es mir durchaus richtig erscheint, im Verlauf der weiteren Maßnahmen hier über diesen mir selbst nicht zureichend erscheinenden Schutz hinauszugehen, und daß ich diesen Schutz am liebsten in den Händen polizeilicher Organe sehen möchte, deren Rechte nicht nur darauf beschränkt sind, einen Täter auf frischer Tat festzunehmen, sondern die über diesen Tatbestand hinaus zum Eingreifen berechtigt sind.
— Sehr richtig! Deshalb habe ich auch genau in diesem Sinne mit Nordrhein-Westfalen verhandelt, und Nordrhein-Westfalen hat auch zugesagt, unter den zu schaffenden Schutzeinheiten eine Schutzeinheit seines Landes zu stellen, die ihm selbst, seiner Kommandogewalt untersteht.
— Sie können ruhig von mir annehmen, daß ich immer auf dem Boden der Verfassung bleibe, und können unbedingt von mir annehmen, daß ich auch die besonderen Interessen des Landes Nordrhein-Westfalen, in dem ich seit 1913 lebe, richtig zu würdigen und einzuschätzen weiß.
Meine Damen und Herren, aber auf noch eine Ausführung muß ich unbedingt eingehen: die Verhältnisse im Lande Niedersachsen. Ich hatte in dem Augenblick, als ich von den Zuständen in den Grenzbezirken im Lande Niedersachsen sprach, ausschließlich an kommunistische Maßnahmen gedacht. Es ist mir bekannt, daß in einzelnen Grenzbezirken die Bevölkerung den Versuchen kommunistischer Infiltration und der Beängstigung und Beeindrukkung ganz besonders ausgesetzt ist.
Vielleicht ist Herr Kollege Menzel, mit dem ich mich neulich schon einmal über Grundgedanken
der Reorganisation der Polizei unterhalten habe, so freundlich, dieses Gespräch mit mir fortzusetzen. Dann möchte ich ihm aus mir zugegangenen Mitteilungen einmal Näheres darüber sagen, welche Besorgnisse ich in Wirklichkeit habe.
Meine Damen und Herren! Ich gebe ihnen selbstverständlich recht, wenn Sie von dem Bundesinnenminister verlangen, daß er bei auftretenden Schwierigkeiten, etwa bei den Hohen Kommissaren, nicht vor einem Veto zurückschreckt und versucht, unsere deutschen Interessen mit Nachdruck zu vertreten. Meine Besorgnisse bestanden lediglich darin, daß uns infolge der gebotenen Eile ein solches Veto zuviel Zeit kostet. Ich habe aber selbst Ihnen gegenüber ausgeführt, daß, wenn Sie den Weg einer Gesetzgebung gehen wollen — also den Zeitverlust in Kauf nehmen, der mit dem Wege eines verfassungändernden Gesetzes und mit der Zustimmung des Bundesrats und der Genehmigung durch die Alliierten nun einmal verknüpft ist, und darüber hinaus die Schwierigkeiten der Genehmigung durch die Alliierten —, wenn Sie das alles auf sich nehmen wollen, ich Ihnen ja selbst geraten habe, welche Ausschüsse für die weitere Bearbeitung in Frage kommen. Aber es ist leider so, daß wir uns noch durch ein Gestrüpp von Vorschriften auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts durchzuarbeiten haben, weil uns ja leider immer noch im weitestgehenden Maße die wirkliche, volle Souveränität fehlt. Aber nehmen Sie von mir ruhig die Versicherung, daß ich vor solchen Schwierigkeiten nicht zurückschrecken werde.
Mit der Erklärung des Herrn Bundesministers des Innern ist die Besprechung wieder eröffnet. — Ich darf annehmen, daß keine Wortmeldungen mehr vorliegen. Damit ist die Besprechung der Interpellation, des von der SPD eingereichten Gesetzentwurfs und des Antrages geschlossen.
Meine Damen und Herren, wir befinden uns wegen des Antrags der Fraktion der FDP in einer gewissen Schwierigkeit. Ich vermag den Antrag nicht als Änderungsantrag anzusehen. Einmal ist er es sachlich nicht, und zweitens sind Anträge auf Änderung eines Gesetzentwurfs vor Schluß der ersten Beratung nicht zulässig. Wir haben die Möglichkeit, einen solchen Antrag, wenn sich kein Widerspruch erhebt, auf die Tagesordnung zu setzen. Ich darf vorschlagen, daß das Hohe Haus damit einverstanden ist, daß dieser Antrag gleichzeitig mit den anderen Anträgen an den zuständigen Ausschuß verwiesen wird.
Zur Interpellation sind keine Anträge gestellt worden. Damit ist die Interpellation erledigt. Zu den anderen beiden Anträgen ist beantragt worden, sie dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht federführend und dem Ausschuß für innere Verwaltung zu überweisen.
— Ich verstehe Ihre Ansicht, Herr Kollege Dr. Menzel. Herr Kollege Dr. Laforet hatte nach meiner Erinnerung den Antrag in entgegengesetzter Weise gestellt.
Meine Damen und Herren, es liegen zwei Anträge vor: zuerst der Antrag Dr. Laforet, den Antrag dem Ausschuß zum Schutz der Verfassung federführend und dem Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung zu überweisen; dann der entgegengesetzte Antrag Dr. Menzel: Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung federführend und Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht. Es gibt zwei Ausschüsse, Herr Kollege: Ausschuß zum Schutze der Verfassung und Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht.
— Rechtswesen und Verfassungsschutz!
— Herr Dr. von Merkatz!
Ich wollte denselben Antrag stellen: Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht federführend wegen der Verfassungsfrage.
Oder könnten Sie sich einigen?
— Ich nehme also das Einverständnis des Hohen Hauses an, daß der Antrag Drucksache Nr. 1515, die Drucksache Nr. 1499 und der heute eingegangene Antrag der FDP-Fraktion dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht und dem Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung überwiesen werden.
— Darüber besteht offenbar Einmütigkeit.
Es ist zunächst der Antrag gestellt worden, den I Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht federführend sein zu lassen.
— Ich glaube, daß das sachlich kein entscheidender Unterschied ist. Ich bin aber bereit, über Ihren Antrag zuerst abstimmen zu lassen. Wer für die Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung federführend ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Darf ich noch einmal um Wiederholung bitten! Wer dafür ist, daß der Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung federführend ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war nach übereinstimmender Meinung des Vorstandes die Mehrheit. Damit ist der Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung federführend.
Meine Damen und Herren, ich bin gebeten worden, folgendes mitzuteilen. Erstens findet die Sitzung der FDP-Fraktion nicht heute abend statt, sondern morgen um 9 Uhr. Zweitens bittet der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Beamtenrecht, Herr Abgeordneter Arnholz, um Zusammentritt des Ausschusses morgen um 9 Uhr. Der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität tritt ebenfalls morgen um 9 Uhr zusammen.
Der Untersuchungsausschuß für die Einfuhrgeschäfte tritt am Mittwoch, dem 8. November, um 10 Uhr zu einer kurzen Sitzung zusammen. Der Sitzungsraum wird noch am Schwarzen Brett bekanntgegeben.
Ich möchte über den weiteren Verlauf der Sitzungen dieser Woche noch folgendes sagen. Der Ältestenrat ist sich dahin schlüssig geworden, daß die morgige Sitzung um 13 Uhr beginnen soll, und zwar mit der Tagesordnung:
1. Entgegennahme einer Erklärung der Bundesregierung;
2. Aussprache über die Regierungserklärung.
Die weiter für morgen vorgesehenen Punkte werden mit Ausnahme des Antrags der KPD, der sich auf das Verhalten der Delegation beim Europarat bezieht, auf Donnerstag nachmittag verlegt.
Der Ältestenrat hat sich dahin entschlossen, die Sitzung vom Donnerstag mit Rücksicht auf die Trauerfeier, die für den schwedischen König zur
Stunde der Beisetzung hier festgesetzt worden ist, nicht vormittags, sondern erst um 13 Uhr 30 beginnen zu lassen und auf die Tagesordnung dieser Sitzung die Begründung des Haushaltsgesetzes durch den Herrn Bundesfinanzminister und die vom Mittwoch auf diese Tagesordnung herübergenommenen Punkte zu setzen. Die Generaldebatte über das Haushaltsgesetz soll am Freitag stattfinden. Ich bitte, davon Kenntnis zu nehmen.
Weiteres ist nicht mitzuteilen.
Damit berufe ich die 98. Sitzung auf morgen 13 Uhr und schließe die 97. Sitzung des Deutschen Bundestages.