Rede von
Dr.
Hermann
Ehlers
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Mit der Erklärung des Herrn Bundesministers des Innern ist die Besprechung wieder eröffnet. — Ich darf annehmen, daß keine Wortmeldungen mehr vorliegen. Damit ist die Besprechung der Interpellation, des von der SPD eingereichten Gesetzentwurfs und des Antrages geschlossen.
Meine Damen und Herren, wir befinden uns wegen des Antrags der Fraktion der FDP in einer gewissen Schwierigkeit. Ich vermag den Antrag nicht als Änderungsantrag anzusehen. Einmal ist er es sachlich nicht, und zweitens sind Anträge auf Änderung eines Gesetzentwurfs vor Schluß der ersten Beratung nicht zulässig. Wir haben die Möglichkeit, einen solchen Antrag, wenn sich kein Widerspruch erhebt, auf die Tagesordnung zu setzen. Ich darf vorschlagen, daß das Hohe Haus damit einverstanden ist, daß dieser Antrag gleichzeitig mit den anderen Anträgen an den zuständigen Ausschuß verwiesen wird.
Zur Interpellation sind keine Anträge gestellt worden. Damit ist die Interpellation erledigt. Zu den anderen beiden Anträgen ist beantragt worden, sie dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht federführend und dem Ausschuß für innere Verwaltung zu überweisen.
— Ich verstehe Ihre Ansicht, Herr Kollege Dr. Menzel. Herr Kollege Dr. Laforet hatte nach meiner Erinnerung den Antrag in entgegengesetzter Weise gestellt.
Meine Damen und Herren, es liegen zwei Anträge vor: zuerst der Antrag Dr. Laforet, den Antrag dem Ausschuß zum Schutz der Verfassung federführend und dem Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung zu überweisen; dann der entgegengesetzte Antrag Dr. Menzel: Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung federführend und Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht. Es gibt zwei Ausschüsse, Herr Kollege: Ausschuß zum Schutze der Verfassung und Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht.
— Rechtswesen und Verfassungsschutz!
— Herr Dr. von Merkatz!