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ID0109703000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 97. Sitzung. Born. Dienstag. den 7. November 1950 3535 97. Sitzung Bonn, Dienstag, den 7. November 1950. Nachruf auf den verstorbenen König Gustav V. von Schweden 3536A Nachruf auf den verstorbenen Abg. Dr. Falkner 3536B Antworttelegramm des Präsidenten des englischen Unterhauses auf den Glückwunsch zur Wiederherstellung des Sitzungssaales des britischen Parlaments . . 3536C Eintritt der Abgeordneten Dr. Luchtenberg und Willenberg in den Bundestag . . . . 3536C Austritt des Abg. Freiherrn von Fürstenberg aus der Fraktion der BP 3536D Geschäftliche Mitteilungen . . 3536D, 3537B, 3562A Zustimmung des Bundesrats zum Gesetz über Tabaksteuervergünstigungen für gewerbliche Tabakpflanzer im Erntejahr 1950 3536D Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Genossenschaftskasse . . 3536D Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 vom 23. Juni 1950 3536D Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) mitsamt den dazu gefaßten Entschließungen 3536D Verlangen des Bundesrats auf Einberufung des Vermittlungsausschusses hinsichtlich des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung . 3536D Anfrage Nr. 120 der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP und DP betr. deutsches privates Auslandsvermögen und deutsche private Auslandsverschuldung (Nrn, 1427 und 1553 der Drucksachen) 3537A Anfrage Nr. 121 der Fraktion der KPD betr. Direktiven für die Verwendung der Marshallplan-Gegenwerte für Investitionen (Nrn. 1433 und 1554 der Drucksachen) 3537A Anfrage Nr. 122 der Fraktion der SPD betr. früheres Wehrmachtsvermögen (Nrn. 1441 und 1564 der Drucksachen) 3537A Anfrage Nr. 123 der Fraktion der SPD betr. Entschädigung der Eisenbahnbediensteten im Ringgau (Nrn. 1442 und 1563 der Drucksachen) 3537A Anfrage Nr. 124 der Fraktion der SPD betr. Steigerung der Kartoffelpreise (Nrn. 1444 und 1565 der Drucksachen) 3537A Anfrage Nr. 125 der Fraktion der CDU/CSU betr. Rückerstattungsgesetz Nr. 59 und Verordnung Nr. 120 (Nrn. 1455 und 1567 der Drucksachen) 3537B Anfrage Nr. 127 der Fraktion der FDP betr. Arbeiten an Bundesautobahnen (Nrn. 1463 und 1555 der Drucksachen) 3537B Anfrage Nr. 128 der Fraktion der KPD betr. Subventionen des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen an den „Deutschen Bund" (Nrn. 1468 und 1569 der Drucksachen) 3537B Bericht des Bundeskanzlers über Verhandlungen betr. Watenstedt-Salzgitter (Nr. 1570 der Drucksachen) 3537B Appell des Präsidenten an die Bundestagsabgeordneten zur Beschränkung bei Entschuldigungen von der Teilnahme an Sitzungen 3537D Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Polizei (Nr. 1498 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Parlamentarischer Beirat für den Aufbau der Polizei (Nr. 1499 der Drucksachen) und mit der ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (Nr. 1515 der Drucksachen) . 3538A Dr. Menzel (SPD), Interpellant und Antragsteller 3538A, 3558C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern . . . . 3544A, 3546A, 3560B Dr. Laforet (CSU) 3547C Dr. Etzel (Bamberg) (BP) . . . . 3549A Dr. Reismann (Z) 3550B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 3552B Müller (Frankfurt) (KPD) 3554A von Thadden (DRP) 3556A Ewers (DP) 3556D Dr. Dresbach (CDU) 3557C Dr. von Merkatz (DP) 3561C Nächste Sitzung 3562A Die Sitzung wird um 15 Uhr durch den Präsiden Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. August Dresbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich fürchte, daß ich nicht das „Wohlgefallen" des Hauses in dem Maße finden werde wie der Kollege Müller von der KPD, jedenfalls nicht zu Ihrem Amusement beitragen kann. Ich möchte mich aber bemühen, zum Polizeibegriff und zur Polizeiorganisation einiges zu sagen, ohne das verfängliche Gebiet der Remilitarisierung zu berühren.
    Das Bonner Grundgesetz ist föderalistisch aufgebaut. Es ist zu einer Zeit geschaffen worden, als die Sicherung der Gesenschaftsorunung noch bei einer militärischen Besatzungsmacht lag, und auch zu einer Zeit, als die Welt in ihrer Pazifizierung gesichert erschien. Das ist anders geworden. Wir Deutschen sind nun allmählich mehr in diese Aufgaben der Staatssicherung hineingestellt worden, und andererseits kann man ja wohl nicht leugnen, daß die Gefahren für die Staatssicherheit gewachsen sind, und zwar nicht nur von links, sondern auch von rechts her.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Nun, verehrter Kollege Menzel, ich habe den Eindruck gehabt, als wenn Ihre Ausführungen zu stationär gewesen wären, auf einer Station von 1948 stehengeblieben wären. Es hat sich einiges getan. Es ist ja sogar so weit gekommen, daß doch der so vortreffliche Föderalist Konrad Adenauer neuerdings gewisse unitarische Fäden bemerken läßt. Alle diese Umstände der Gefahr der Staatssicherheit verweisen nun einmal auf einen stärkeren Zentralismus, auf ein stärkeres zentrales Weisungsrecht. Die Kollegen von der Bayernpartei werden mich nicht gleich steinigen. Dieses verstärkte zentrale Weisungsrecht sehe ich aber nicht nur bei der Polizei, sondern auch in allen anderen Verwaltungsdingen. In Polizeisachen handelt es sich zunächst um das verstärkte Weisungsrecht der Länderinnenminister, wie es der Kollege Menzel dargelegt hat.
    Nun darf ich, weil wir einmal in Bonn und im Lande Nordrhein-Westfalen sind, auf die Polizeiorganisation in diesem Lande Nordrhein-Westfalen zu sprechen kommen, die ja ursprünglich von der britischen Besatzungsmacht geschaffen worden ist. Der Kollege Menzel hat mit vollem Recht darauf hingewiesen, daß die isolierten Polizeiausschüsse unglücklich sind, wie sie uns die englische Gesetzgebung gebracht hat, wie sie uns oktroyiert worden sind. Oder, Herr Kollege Menzel, haben Sie eine Rezeption vollzogen? Dann doch eigentlich eine Rezeption wider Ihre eigene Auffassung. — Na schön, Sie nicken mir zu, also sind wir uns einig. Diese isolierten Polizeiausschüsse sind für eine Staatssicherung nicht geeignet, und sie sind, wie der Kollege Menzel ausgeführt hat, zu teuer infolge ihrer vollständigen Isolierung, sie sind so isoliert, als wenn nebenan überhaupt kein Land läge. Regional sind sie künstliche Gebilde. Ich ver-


    (Dr. Dresbach)

    weise nur auf die Regierungsbezirkspolizeiausschüsse, die zwar den alten preußischen Begriff Regierungsbezirk aufgreifen, die kreisfreien Städte aber ausschließen und für diese eigene Stadtpolizeien geschaffen haben. Ich mache noch auf eins aufmerksam. Diese Polizeiausschüsse sind in Polizeieinsatzfragen nicht zuständig, sondern nur in Wirtschafts- und Etatsfragen. In Einsatzfragen soll ein unpolitischer Polizeichef unter Umständen politische Lösungen treffen können, so bei Unruhen in Versammlungen und derartigem mehr.
    Meine Damen und Herren! Als der Engländer uns seinerzeit diese Sache bescherte, hatte er Sorge, daß bei uns eine Entwicklung wie in Prag und anderswo 'aufkommen könnte, wo die zur Macht gelangte Partei sich zunächst des Innenministeriums bemächtigte. Die Entwicklung ist wohl auch für den Engländer etwas anders geworden, so daß er heute zu einer Änderung der Dinge, die er uns beschert hat, geneigter sein dürfte. Aber ich darf auf eines aufmerksam machen. Wenn wir eine Änderung der Polizeiverwaltung in der britischen Zone vornehmen — die Dinge in Bayern, die uns vom Kollegen Etzel als vortrefflich geschildert wurden, kenne ich nicht so genau—, dann muß auch das Kommunalverfassungsrecht und das Landesverwaltungsrecht geändert werden. Es ist unmöglich, daß die zentralen Anweisungen des Innenministers an Kollegien wie Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen oder Gemeinderäte, gehen. Ich bezeichne so etwas sogar als Unfug. Es ist aber auch nicht möglich, daß diese Anweisungen an die Clerks der Räte gehen, d. h. an die Gemeindedirektoren, Oberkreisdirektoren, Oberstadtdirektoren usw. Denn das würde ein Verstoß gegen das geltende Kommunalverfassungsrecht sein. Derartige Dinge sind meines Erachtens nicht kollegial zu lösen, sondern — um einmal in diesem Falle die Verwaltungssprache zu gebrauchen — nur bürokratisch.
    Zu dem Antrage der SPD zu Art. 74 des Grundgesetzes weicht meine Ansicht von der meines Kollegen und Freundes Laforet vielleicht etwas ab. Ich bitte die Opposition, den Spalt, der hier auftauchen könnte, aber nicht künstlich vertiefen zu wollen.

    (Heiterkeit. — Abg. Schoettle: Wir wollen ja eine sachliche Lösung, Herr Kollege!)

    Meines Erachtens ist ein solcher Antrag schon aus rein polizeitechnischen Gründen nötig, um den Art. 91 Abs. 2 im Notfall praktizieren zu können. Dabei gehe ich nicht so weit wie der Kollege Becker, der gleich uniformierte Fußballmannschaften als Beispiel sehen möchte. Aber eine gewisse gleichmäßige Vorbereitung scheint mir doch notwendig zu sein.
    Nun noch zu dem Thema des Polizeibegriffs überhaupt. Lieber Kollege und Freund Laforet, ich war ganz erstaunt, als Sie mit dem Begriff Verwaltungspolizei arbeiteten. Dieser Sprachgebrauch ist bei uns in der britischen Zone auf Befehl der Besatzungsmacht untersagt.

    (Zuruf von der SPD: Leider!)

    — Leider; schön! Ich möchte dazu nur folgendes sagen. Ich glaube doch, daß wir zum mindesten in der Frage der Polizei über Ländergrenzen hinaus zu einem möglichst einheitlichen Begriff kommen können.

    (Abg. Stücklen: Warum?)

    Die Besatzungsmacht hat uns den Polizeibegriff
    verengt, indem sie den Begriff „Verwaltungspolizei" ausgelöscht hat. Es ist die Frage, ob diese Rechtsvereinheitlichung nun durch den Staatsvertrag kommen soll, an dessen Wirksamkeit ja Zweifel geäußert worden sind. Für mich ist der Staatsvertrag ein Bestandteil des Staatenbundes. Und so etwas möchte doch nur die Bayernpartei und nicht meine Freunde von der CDU. Im übrigen bin ich der Meinung, es könnte hier eine Einfügung in die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes — trotz Ihres Kopfschüttelns, lieber Kollege Laforet — nicht so sehr viel schaden. Mir will es jedenfalls zweckmäßig erscheinen, wenn wir auf dem Gebiete des Polizeirechts zu einer größtmöglichen Vereinheitlichung kämen.
    Ich bitte nun noch um ein Schlußwort. Wir dürfen nicht etwa zu einer Polizeiwillkür kommen. Wenn schon so viel von der Polizei die Rede ist, könnte es ja naheliegen, als wenn wir einem neuen Polizeistaat zustrebten. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit muß bleiben. Ob die Generalklausel, wie sie uns von den Besatzungsmächten aufgebunden worden ist, bleiben kann, vermag ich nicht zu entscheiden.

    (Beifall bei der CDU.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich nehme an, daß Herr Kollege Menzel das Schlußwort nehmen möchte. — Ich erteile ihm das Wort.
Dr. Menzel (SPD), Interpellant und Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Weder der Herr Bundesinnenminister noch ein Teil der übrigen Diskussionsredner haben mich überzeugt, daß der Weg, den die Bundesregierung unter Umgehung einer Verfassungsänderung mit Hilfe von Länderverträgen zu gehen beabsichtigt, richtig ist. Wenn Herr Kollege Laforet gesagt hat, eine Änderung des Art. 74 wäre für jeden Föderalisten unerträglich, dann möchte ich ihn — und hier schließe ich an die Ausführungen des verehrten Herrn Kollegen Dresbach an — fragen: Wie soll der Art. 91 funktionieren können, wenn die Länder nicht schon jetzt ihre Polizei nach gleichen Gesichtspunkten und nach gleichen Grundlagen aufbauen? Ich darf die Frage von vorhin wiederholen: Wie soll der Bundesinnenminister mit einer Truppe von mehreren zehntausend Beamten arbeiten können, deren Laufbahn, deren Besoldung und deren Ausrüstung, bis auf die Achselstücke gesehen, elffach verschieden sind? Wer also — und das haben alle Herren im Parlamentarischen Rat getan — den Art. 91 bejaht, muß auch dafür sein, eine wirksame Ausführungsmöglichkeit für den Art. 91 zu schaffen.
Ich möchte Herrn Kollegen Laforet auf eine Gefahr hinweisen. Der Herr Bundesinnenminister hat erklärt, man könne auch erwägen, das, was der SPD-Antrag hinsichtlich des Art. 74 durch eine Änderung der Verfassung bezwecke, im Wege der Verordnung zu regeln. Das aber wollen w i r nicht; denn eine Verordnung auf diesem Gebiet wäre verfassungswidrig, weil sie sich auf keine für den Bund im Grundgesetz vorgesehene Zuständigkeit stützen könnte. Denn der Art. 75, an den der Herr Bundesinnenminister vielleicht gedacht hat, gibt dem Bund lediglich das Recht, auf dem Gebiete des Beamtenwesens Rahmenvorschriften, niemals aber das Recht, jene einzelnen Bestimmungen zu erlassen, wie wir sie für die Durchführung des Art. 91 Abs. 2 und für einen einheitlichen Aufbau der Polizei in den Ländern für erforderlich halten.


(Dr. Menzel)

Die gleichen Bedenken habe ich gegen die Erklärung des Herrn Kollegen Etzel, es sei den Ländern überlassen, im Wege der Vereinbarung eine gemeinsame Polizei zu bilden. Meine Damen und Herren, ich kann nicht stark genug vor einem solchen Weg warnen. Was Sie heute auf dem Gebiete der Polizei glauben an Souveränitäts-, an Zuständigkeitsverschiebungen vornehmen zu können, das könnte vielleicht morgen, wenn Sie einmal verfassungsuntreu geworden sind, von einer anderen Seite auf anderen Sachgebieten Ihnen oktroyiert werden. Wir können die Zuständigkeitskataloge des Grundgesetzes nicht durch Ländervereinbarungen abändern; das ist verfassungsrechtlich unmöglich und verfassungspolitisch bedenklich.

(Sehr richtig! bei der FDP.)

Und, Herr Kollege Etzel, wenn Sie sich doch innerlich damit abfinden, daß die Länder eine gemeinsame Polizei aufbauen, warum in Gottes Namen entschließen Sie sich dann nicht, das durch eine Verfassungsbestimmung so einwandfrei zu machen, daß das wirklich funktionieren kann und nicht von dem guten Willen Ihres Vertragspartners abhängt?
Der Antrag, den die FDP eingebracht hat, ist uns — ich gebe das zu — sehr sympathisch. Er entspricht nämlich in sehr starkem Maße den Anträgen, die die sozialdemokratische Fraktion bereits im Parlamentarischen Rat eingereicht hat. Und wenn Sie vielleicht heute fragen, warum wir diesen Antrag nicht von uns selber aus gestellt haben, so muß ich Ihnen antworten: ich habe natürlich nicht ohne weiteres damit gerechnet, daß eine so wichtige Regierungspartei uns unterstützen und noch über unsere Anträge hinausgehen würde

(Hört! Hört! bei der SPD. — Abg. Dr. Freiherr von Rechenberg: Das ist gar nicht so unvernünftig!)

und daß sogar der Herr Kollege Dresbach von der größten Regierungspartei — wenn ich seine Ausführungen richtig interpretiere — gar nicht abgeneigt ist, den Weg, den wir vorschlagen, ebenfalls zu gehen. Es schien mir auch, daß auch der Herr Bundesinnenminister gar nicht gewillt ist, sich erst prügeln zu lassen, um den Weg der Verfassungsänderung zu gehen. Aber, Herr Kollege Becker, seien Sie etwas vorsichtig! Sehen Sie, der Herr Justizminister, über dessen Reden im Lande wir uns hier schon manchmal unterhalten haben, hat vor einigen Tagen wieder erklärt, die Opposition im Bundestag, die Opposition der SPD sei lediglich destruktiv. Wenn Sie also nun sogar noch Anträge stellen, die von der bundesamtlichen Ansicht noch weiter entfernt sind als die unsrigen, dann können Sie sich einer erheblichen Kritik Ihres Justizministers Herrn Dehler aussetzen.

(Abg. Dr. Oellers: Der steht hinter unserem Antrag! — Abg. Dr. Freiherr von Rechenberg: Hat das jetzt in diesem Zusammenhang Sinn? Freuen Sie sich doch darüber, daß wir so vernünftig sind!)

Dann ein Satz zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Müller. Wenn der Herr Kollege Müller

(Abg. Strauß: Nicht der Mühe Wert!)

— doch, mit zwei Sätzen sollte man darauf eingehen — davor warnt, in einem Staat die Polizeikräfte zu sehr zu konzentrieren, dann sollte er diese Rede einmal in Karlshorst halten. Denn was sich in der Deutschen Verwaltung für das Innere in Wilhelmsruh abspielt, das ist ein Waisenknabe gegenüber dem, was hier geschehen soll;

(Sehr wahr! bei der SPD.)

und wenn er sagt, die Art der polizeilichen Bewaffnung lasse darauf schließen, daß die Polizei nicht nur für den innerpolitischen Einsatz gedacht sei, dann wäre man in der Ostzone bereits mitten in der Remilitarisierung drin.
Nun noch ein Wort zu der Beantwortung der Interpellation durch den Herrn Bundesinnenminister. Wir sind von ihr nicht völlig befriedigt. Der Herr Bundesinnenminister hat an mehreren Stellen seiner Rede sehr sorgfältig erklärt, für den Bereich des Bundesinnenministeriums könne er dies und jenes feststellen, z. B. daß noch keine Einstellungen erfolgt seien, daß keine Probleme der Remilitarisierung damit verknüft seien usw. Aber, meine Damen und Herren, unsere Anfrage richtete sich an die Bundesregierung insgesamt. Das heißt, wir möchten nicht nur aus dem Bereich des Bundesinnenministeriums, sondern aus dem Gesamtbereich der Bundesregierung, also auch aus dem Bereich des Herrn Bundeskanzlers, hören, wie der Herr Bundesinnenminister die von uns gestellten Fragen zu beantworten gedenkt. In diesem Zusammenhang ist wichtig, daß der Herr Bundesinnenminister zugibt, es seien gewisse Einstellungen für sogenanntes Begleitpersonal erfolgt und es seien weitere Einstellungen beabsichtigt. Hier würden uns genaue Zahlen sehr interessieren. Denn wenn es sich um zwei oder drei Leute handelt, die zur persönlichen Begleitung dieses oder jenes Ressortchefs bestimmt sind, dann sieht die Frage völlig anders aus, als wenn die Zahl etwa an diejenige Summe herankommt, die in der Offentlichkeit und in der Presse genannt worden ist: eine zwei- oder gar dreistellige Zahl.
Dabei entsteht die Frage, woher der Herr Bundesinnenminister für dieses Personal die Planstellen genommen hat. Es genügt ja nicht der Hinweis, daß die Zahlungen aus den vorhandenen Etatsposten für Beamten- und Angestelltengehälter erfolgten; denn die Planstellen sind seinerzeit vom Plenum des Bundestags für ganz andere Zwecke bewilligt worden, nicht für Begleitmannschaften der Bundesressortminister.
Der Hinweis des Herrn Bundesinnenministers auf das Land Niedersachsen hat mich sehr stutzig gemacht. Ich weiß nicht, ob der Hinweis, daß vielleicht gerade dort eines Tages der Art. 91 am schnellsten angewendet werden müsse, darauf beruht, daß sich Niedersachsen zu weigern scheint, einen Ländervertrag abzuschließen, weil es bundestreu, d. h. verfassungstreu, bleiben will. Oder meint der Herr Bundesinnenminister, daß der auch in Niedersachsen sich bemerkbar machende Rechtsradikalismus — ich brauche nur einen Namen wie Remer zu nennen — vielleicht schon so weit vorgeschritten sei, daß der Bund Angst haben müsse, der Rechtsradikalismus nehme in Niedersachsen überhand? Wir wären insoweit für eine nähere Erläuterung des Herrn Bundesinnenministers sehr dankbar, damit weder hier noch in Niedersachsen irgendwelche falschen Vorstellungen entstehen können.
Nun hat der Herr Bundesinnenminister — und das scheint mir sehr wesentlich zu sein — gesagt, die Aufhebung der seinerzeit erfolgten Suspension des Art. 91 sei beantragt, aber noch nicht erfolgt. Dann ist gerade das eingetreten, was ich vorhin gesagt habe. Der Bund und die Länder kämpfen seit Wochen um ein Abkommen über den Art. 91, und heute hören wir, daß er überhaupt noch nicht in Kraft ist. Wenn aber Art. 91 noch nicht in Kraft ist, dann können wir doch weder Verordnungen darauf stützen, noch Verträge für dieses Gebiet abschließen. Dann bauen wir doch auf Sand.
3560 Deutscher Bundestag — 97, Sitzung. Bonn, Dienstag, den 7. November 1950

(Dr. Menzel)

Der Herr Bundesinnenminister sagte ferner nach den Informationen der Bundesregierung scheine es mehr als fraglich, ob die drei Hohen Kommissare bereit seien, einer Verfassungsänderung zuzustimmen. Meine Damen und Herren, ich bin der Meinung, daß wir als deutsches Parlament zunächst einmal zu entscheiden haben, was wir Deutsche wollen und wie wir uns die Dinge denken.

(Sehr gut! rechts.)

Wenn die Sache dann schief geht, möge klargestellt sein, wer dafür die Verantwortung trägt und wer daran Schuld hat.

(Sehr richtig! rechts.)

Falls hier wirklich eine Lösung mit allem Ernst erstrebt wird, können wir nicht von Anfang an mit dem Argument arbeiten: Ja, wir werden wahrscheinlich bei den Alliierten nicht durchkommen. Bei einer so wichtigen Stellungnahme der Alliierten wäre es übrigens für uns wesentlich zu hören, wo, wann und durch wen seitens der Alliierten Hohen Kommissare derartiges angedeutet worden ist; denn nach unseren Informationen sind die Hohen Kommissare mit dieser Frage überhaupt noch nicht beschäftigt worden, so daß die Herren gar keine Möglichkeit gehabt haben anzudeuten, sie hätten gegen eine solche Verfassungsänderung Bedenken.
Nun sagte — das sei zum Schluß erwähnt — der Herr Bundesinnenminister, die Dinge seien so eilig, daß wir uns nicht mit dem langen Gang einer Verfassungsänderung aufhalten könnten. Meine Damen und Herren, auch bei einer noch so vordringlichen Angelegenheit ist man an die Verfassung gebunden. Wenn wir uns auf den Standpunkt stellen, daß nur eine Verfassungsänderung dem Bund die nötigen polizeilichen Möglichkeiten einräumt, dann hat man eben die Verpflichtung, sich mit einer solchen Verfassungsänderung zu beeilen, aber man hat nicht das Recht, unter Verletzung der Verfassung einen falschen Weg zu gehen. Es liegt an Ihnen, vor allem an Ihnen, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, dem Herrn Bundesinnenminister das zu geben, was er selber hier als notwendig hingestellt hat, d. h. S i e könnten heute die Verfassungsänderung beschließen; dann hätte der Herr Bundesinnenminister das, was er braucht.

(Lebhafter Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Abgeordneter Dr. Menzel hat das Schlußwort gehabt. Damit hätten wir das Ende der Besprechung erreicht. Der Herr Bundesinnenminister hat aber noch einmal das Wort erbeten. Ich mache darauf aufmerksam, daß damit die Besprechung wieder eröffnet wird.
    Das Wort hat der Herr Bundesinnenminister.