Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn Herr Kollege Menzel soeben noch einmal ausgeführt hat, daß die Bundesregierung oder der Bundesminister unter Verletzung der Verfassung versuche, einen Ausweg zu finden, so muß ich mich dagegen nachdrücklich wehren. Ich habe in meinen Ausführungen immer wieder betont, daß diese Abkommen mit den Ländern sich stets auf dem verfassungsmäßig gegebenen Weg bewegen und auf den Rechten fußen, die den Ländern nach der Verfassung gegenwärtig zustehen, d. h. die Länderpolizeien, die wir jetzt vergrößern wollen, sind ausschließlich der Zuständigkeit der Länder unterstellt. In keiner Form ist der Versuch gemacht worden, die Länderhoheiten in die Bundeshoheit auf polizeilichem Gebiet zu überführen. Also eine Verletzung der Verfassung liegt nicht vor. Dagegen ist es das gute Recht der Länder, auf Gebieten, in denen sie nach der Verfassung zuständig sind, nun ihrerseits Abkommen sowohl untereinander als auch mit dem Bunde zu treffen.
Die zweite Frage: warum ich mich nur auf polizeiliche Dinge beschränkt habe und nicht auch auf andere Dinge eingegangen bin. Ich verweise auf die Überschrift der Interpellation. Die Interpellation in der Drucksache Nr. 1498 heißt: „Interpellation der Fraktion der SPD betreffend Polizei". Dann kommen die Fragen:
1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung hinsichtlich der etwaigen Vermehrung und der Organisation der Polizei bisher getroffen, oder welche Maßnahmen gedenkt sie zu treffen?
2. Über welche Etat-Titel sind die bereits angelaufenen Maßnahmen verrechnet worden?
Und so weiter. Es handelt sich also ausgesprochen um Polizei.
Ich bin aber den Fragen, die mit diesen polizeilichen Dingen verknüpft sind, in keiner Form ausgewichen. Ich habe Ihnen die Erklärung gegeben, daß beabsichtigt ist, eine Haustruppe zu schaffen, die nicht im polizeilichen Rahmen liegt, sondern eine außerhalb der polizeilichen Funktionen vorgesehene Schutzwehr gegen die Störung des Hausfriedens und zur Sicherung der Regierungsmitglieder und der Mitglieder dieses Hohen Hauses und des Friedens in diesem Hause.
Ich kann weiter ruhig die Erklärung abgeben, daß es mir durchaus richtig erscheint, im Verlauf der weiteren Maßnahmen hier über diesen mir selbst nicht zureichend erscheinenden Schutz hinauszugehen, und daß ich diesen Schutz am liebsten in den Händen polizeilicher Organe sehen möchte, deren Rechte nicht nur darauf beschränkt sind, einen Täter auf frischer Tat festzunehmen, sondern die über diesen Tatbestand hinaus zum Eingreifen berechtigt sind.
— Sehr richtig! Deshalb habe ich auch genau in diesem Sinne mit Nordrhein-Westfalen verhandelt, und Nordrhein-Westfalen hat auch zugesagt, unter den zu schaffenden Schutzeinheiten eine Schutzeinheit seines Landes zu stellen, die ihm selbst, seiner Kommandogewalt untersteht.
— Sie können ruhig von mir annehmen, daß ich immer auf dem Boden der Verfassung bleibe, und können unbedingt von mir annehmen, daß ich auch die besonderen Interessen des Landes Nordrhein-Westfalen, in dem ich seit 1913 lebe, richtig zu würdigen und einzuschätzen weiß.
Meine Damen und Herren, aber auf noch eine Ausführung muß ich unbedingt eingehen: die Verhältnisse im Lande Niedersachsen. Ich hatte in dem Augenblick, als ich von den Zuständen in den Grenzbezirken im Lande Niedersachsen sprach, ausschließlich an kommunistische Maßnahmen gedacht. Es ist mir bekannt, daß in einzelnen Grenzbezirken die Bevölkerung den Versuchen kommunistischer Infiltration und der Beängstigung und Beeindrukkung ganz besonders ausgesetzt ist.
Vielleicht ist Herr Kollege Menzel, mit dem ich mich neulich schon einmal über Grundgedanken
der Reorganisation der Polizei unterhalten habe, so freundlich, dieses Gespräch mit mir fortzusetzen. Dann möchte ich ihm aus mir zugegangenen Mitteilungen einmal Näheres darüber sagen, welche Besorgnisse ich in Wirklichkeit habe.
Meine Damen und Herren! Ich gebe ihnen selbstverständlich recht, wenn Sie von dem Bundesinnenminister verlangen, daß er bei auftretenden Schwierigkeiten, etwa bei den Hohen Kommissaren, nicht vor einem Veto zurückschreckt und versucht, unsere deutschen Interessen mit Nachdruck zu vertreten. Meine Besorgnisse bestanden lediglich darin, daß uns infolge der gebotenen Eile ein solches Veto zuviel Zeit kostet. Ich habe aber selbst Ihnen gegenüber ausgeführt, daß, wenn Sie den Weg einer Gesetzgebung gehen wollen — also den Zeitverlust in Kauf nehmen, der mit dem Wege eines verfassungändernden Gesetzes und mit der Zustimmung des Bundesrats und der Genehmigung durch die Alliierten nun einmal verknüpft ist, und darüber hinaus die Schwierigkeiten der Genehmigung durch die Alliierten —, wenn Sie das alles auf sich nehmen wollen, ich Ihnen ja selbst geraten habe, welche Ausschüsse für die weitere Bearbeitung in Frage kommen. Aber es ist leider so, daß wir uns noch durch ein Gestrüpp von Vorschriften auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts durchzuarbeiten haben, weil uns ja leider immer noch im weitestgehenden Maße die wirkliche, volle Souveränität fehlt. Aber nehmen Sie von mir ruhig die Versicherung, daß ich vor solchen Schwierigkeiten nicht zurückschrecken werde.