Rede von
Dr.
Robert
Lehr
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Es steht jedem Teilnehmer frei, sich einem Kursus zu unterziehen. Er läuft das Risiko einer Prüfung und des Nachweises oh er nun wirklich den Anforderungen entspricht, wenn er den Kursus durchgemacht hat. Einem ungeeigneten Bewerber gegenüber besteht keine, auch nicht eine moralische Bindung.
Ich komme zur Frage A 2. Die beim Bundesministerium des Innern beschäftigten Kräfte sind aus Tit. 3 des Haushaltsplans — er handelt von beamteten Hilfskräften — und aus Tit. 4 — er handelt von den Angestellten — vergütet worden. Die Mittel für die in Braunstein und Hannoversch-Münden abgehaltenen Lehrgänge wurden bisher zunächst von den Ländern Bayern und Niedersachsen bevorschußt.
Ich komme zur letzten Frage, A 3. Im Rahmen des Bundesinnenministeriums ist weder ein Auftrag zur Rekrutierung von Polizei erteilt noch mit einer Rekrutierung selbst begonnen worden.
Seitens der Bundesregierung besteht die Absicht, zum Schutz führender politischer Persönlichkeiten und zur Sicherung der Gebäude der Bundesregierung eine mit Kriminalbeamten durchsetzte kleinere Schutz- und Begleiteinheit aufzustellen. Der mit der Einleitung dieser Maßnahme zunächst beauftragte militärpolitische Berater des Herrn Bundeskanzlers hat sich wegen der Auswahl geeigneter Personen auch an Verbände früherer Wehrmachtsangehöriger gewandt. Inzwischen ist aber Klarheit darüber geschaffen, daß die Schutz- und Begleiteinheit in den Haushaltsplan des Bundesministeriums des Innern gehört und daß sie den Weisungen des Bundesministers des Innern unterstellt wird. Der Bundesminister des Innern wird die bisherigen Vorbereitungen überprüfen.
Zur Frage B 1: Die mehrfachen Meldungen über die Aufstellung einer Polizeitruppe innerhalb der Bundeshauptstadt treffen nicht zu. Die eben erwähnte Schutz- und Begleiteinheit der Bundesregierung stellt keine Polizeitruppe dar. Mit Ausnahme einer kleinen Zahl von Kriminalbeamten wird sie daher auch keine polizeilichen Funktionen ausüben, sondern nur die Rechte wahren, die dem Anstalts- und Hausrecht entspringen oder die jedem Bürger für eine Festnahme auf frischer Tat zustehen. Bisher ist diese Schutz- und Begleiteinheit, die im übrigen schon unter der Weimarer Republik üblich war, über einen kleinen mit der Aufstellung betrauten Kreis nicht hinausgediehen.
Zur Frage B 2: Da in der Bundeshauptstadt keine Polizeitruppe zur Aufstellung kam und eine solche Aufstellung auch nicht in Vorbereitung ist, sind Mittel für diese Zwecke nicht in Anspruch genommen. Die Vorarbeiten für die Aufstellung der Schutz- und Begleiteinheit wurden bisher vorläufig aus Verfassungsschutzmitteln, Kap. 9 Tit. 31 des Haushaltsplans, bezahlt. Sobald die organisatorische Seite geklärt ist, wird ein Antrag auf Vorwegbewilligung dem Haushaltsausschuß vorgelegt werden.
Zur letzten Frage B 3: Was die rechtliche Grundlage für die Aufstellung einer Schutz- und Begleiteinheit angeht, so findet sie, wie schon erwähnt, in dem allgemeinen Anstalts- und Hausrecht der Bundesregierung ihre Grundlage. Der Bundesregierung kann nicht verwehrt werden, daß sie die Sicherung ihrer Mitglieder und Gebäude, soweit damit keine polizeilichen Funktionen verbunden sind, in eigene Obhut nimmt.
Die weiteren polizeirechtlichen und tatsächlichen Ausführungen möchte ich bei den Tagesordnungspunkten 1 b und 1 c machen und mich zunächst auf diese Beantwortung der Interpellation beschränken.