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ID0109702800

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    Vokabeln: 8
    1. Das: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 97. Sitzung. Born. Dienstag. den 7. November 1950 3535 97. Sitzung Bonn, Dienstag, den 7. November 1950. Nachruf auf den verstorbenen König Gustav V. von Schweden 3536A Nachruf auf den verstorbenen Abg. Dr. Falkner 3536B Antworttelegramm des Präsidenten des englischen Unterhauses auf den Glückwunsch zur Wiederherstellung des Sitzungssaales des britischen Parlaments . . 3536C Eintritt der Abgeordneten Dr. Luchtenberg und Willenberg in den Bundestag . . . . 3536C Austritt des Abg. Freiherrn von Fürstenberg aus der Fraktion der BP 3536D Geschäftliche Mitteilungen . . 3536D, 3537B, 3562A Zustimmung des Bundesrats zum Gesetz über Tabaksteuervergünstigungen für gewerbliche Tabakpflanzer im Erntejahr 1950 3536D Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Genossenschaftskasse . . 3536D Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 vom 23. Juni 1950 3536D Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) mitsamt den dazu gefaßten Entschließungen 3536D Verlangen des Bundesrats auf Einberufung des Vermittlungsausschusses hinsichtlich des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung . 3536D Anfrage Nr. 120 der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP und DP betr. deutsches privates Auslandsvermögen und deutsche private Auslandsverschuldung (Nrn, 1427 und 1553 der Drucksachen) 3537A Anfrage Nr. 121 der Fraktion der KPD betr. Direktiven für die Verwendung der Marshallplan-Gegenwerte für Investitionen (Nrn. 1433 und 1554 der Drucksachen) 3537A Anfrage Nr. 122 der Fraktion der SPD betr. früheres Wehrmachtsvermögen (Nrn. 1441 und 1564 der Drucksachen) 3537A Anfrage Nr. 123 der Fraktion der SPD betr. Entschädigung der Eisenbahnbediensteten im Ringgau (Nrn. 1442 und 1563 der Drucksachen) 3537A Anfrage Nr. 124 der Fraktion der SPD betr. Steigerung der Kartoffelpreise (Nrn. 1444 und 1565 der Drucksachen) 3537A Anfrage Nr. 125 der Fraktion der CDU/CSU betr. Rückerstattungsgesetz Nr. 59 und Verordnung Nr. 120 (Nrn. 1455 und 1567 der Drucksachen) 3537B Anfrage Nr. 127 der Fraktion der FDP betr. Arbeiten an Bundesautobahnen (Nrn. 1463 und 1555 der Drucksachen) 3537B Anfrage Nr. 128 der Fraktion der KPD betr. Subventionen des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen an den „Deutschen Bund" (Nrn. 1468 und 1569 der Drucksachen) 3537B Bericht des Bundeskanzlers über Verhandlungen betr. Watenstedt-Salzgitter (Nr. 1570 der Drucksachen) 3537B Appell des Präsidenten an die Bundestagsabgeordneten zur Beschränkung bei Entschuldigungen von der Teilnahme an Sitzungen 3537D Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Polizei (Nr. 1498 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Parlamentarischer Beirat für den Aufbau der Polizei (Nr. 1499 der Drucksachen) und mit der ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (Nr. 1515 der Drucksachen) . 3538A Dr. Menzel (SPD), Interpellant und Antragsteller 3538A, 3558C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern . . . . 3544A, 3546A, 3560B Dr. Laforet (CSU) 3547C Dr. Etzel (Bamberg) (BP) . . . . 3549A Dr. Reismann (Z) 3550B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 3552B Müller (Frankfurt) (KPD) 3554A von Thadden (DRP) 3556A Ewers (DP) 3556D Dr. Dresbach (CDU) 3557C Dr. von Merkatz (DP) 3561C Nächste Sitzung 3562A Die Sitzung wird um 15 Uhr durch den Präsiden Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Hans Ewers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte glauben, daß der Bundestag sich den Nobelpreis für Toleranz, wenn es einen solchen gäbe, heute verdient hat, indem er bei dieser Debatte den Exponenten und Funktionär einer Weltmacht reden ließ, gegen die sich ja doch die heutige Debatte richtet. Derartiges ist eben nur in einem wirklich so übertoleranten Lande, wie es die Westzone heute ist, möglich. Daß man es ungestört tun kann, hat man heute wieder erlebt.
    Ich für meine Person und für meine Fraktion habe der erschöpfenden Debatte nur noch wenig hinzuzufügen. Daß bezüglich der Polizei das Grundgesetz nicht den Anforderungen entspricht, die die heutige gesamteuropäische, ja die Erdballsituation an uns stellt, darüber dürften wir uns alle einig sein. Ob es allerdings angesichts der Grundsatzhaltung unseres Parlaments, wenn irgend möglich nicht gleich in den Anlaufsjahren an dem wohlerwogenen Grundgesetz herumzudoktern, richtig ist, dieser Situation durch eine Verfassungsänderung Rechnung zu tragen, ist meiner Fraktion zweifelhaft. Geht es auf anderem Wege, dann ist der andere Weg vorzuziehen.
    Was die Ausführung des Art. 91 anlangt, so ist die Garantie der Ausführbarkeit besser gegeben, wenn alles mit den Ländern vorher abgesprochen ist, als wenn der Bund eines schönen Tages zu kommandieren anfangen wollte. Deswegen sollte das Parlament nach unserer Meinung den Weg der Regierung, durch Absprachen und Verträge mit den Ländern das, was in der Tat unbedingt zu regeln ist, nicht stören, sondern begrüßen.
    Wir begrüßen es auch grundsätzlich, wenn heute im Gegensatz zu dem Gerede in der breiten Öffentlichkeit klargestellt worden ist, daß die Aufstellung einer Bundespolizei oder der Wunsch des Bundes, auf die Polizei Einfluß zu gewinnen, mit der Frage


    (Ewers)

    der „Remilitarisierung" unmittelbar gar nichts zu tun hat, sondern daß es sich um zwei ganz verschiedene Dinge handelt. Wenn aber in der Offentlichkeit der Irrtum entstehen konnte, als ob eine Polizeimacht im Bunde irgend etwas mit Militär zu tun habe, so liegt das doch ganz offenbar daran, daß die aufzustellende oder zu organisierende Polizeimacht im schlimmsten Fall dazu bestimmt ist, einer Polizeimacht des Ostens zu begegnen. Was das dann für ein krieg werden würde, wenn unglücklicherweise so etwas eintritt, ob das ein Bürgerkrieg oder ein sonstiger Krieg ist, wage ich nicht zu entscheiden. Es wird jedenfalls, wenn es dazu kommt, eine Art Koreakrieg; man wird ja auch dort nicht daraus klug, um was für einen Krieg es sich eigentlich handelt. Jedenfalls wird es ein Krieg sein, der mit Waffen geführt wird, die auch das Militär gebraucht. Das macht natürlich jedem Menschen, der sein Vaterland lieb hat, Sorge; denn an sich — darin geben wir dem Sprecher der SDP völlig recht — ist es nicht Sache einer normalen Polizei, schwere Militärwaffen zu führen, sondern die normale Funktion der Polizei hat Herr Dr. Menzel klar und richtig herausgestellt. Aber in unnormalen Zeiten wird wohl auch einmal die Polizei, wenn sie ihrer Funktion genügen will, unnormale Waffen führen müssen.
    Wir sind daher skeptisch, ob durch eine Verfassungsänderung das erreicht werden kann, was wir zum Schutze unserer Gemeinschaft dringend benötigen. So erfrischend und die Debatte auf das richtige Geleise führend auch die Ausführungen des verehrten Herrn Kollegen Dr. Becker waren, so sehr müssen wir doch bedenken, daß wir in unserer mühsam aufgerichteten westdeutschen Republik vielleicht mehr Porzellan zerschlagen, als nötig ist, wenn wir mit allzu radikalen Mitteln die Notwendigkeit der Stunde zu erfüllen versuchen. Ich beantrage jedenfalls, den Antrag des Herrn Dr. Bekker und seiner Fraktion ebenfalls den Ausschüssen zu überweisen, die Herr Dr. Laforet schon vorgeschlagen hat.
    Was den Beirat anlangt, so bin ich der Ansicht, daß ein Beirat in dem Sinne einer kommunalen Tätigkeit auf der Bundesebene verfassungswidrig wäre. Ich bin auch der Meinung, daß, wenn es sich um polizeilichen Einsatz handelt, nicht lange parlamentiert, sondern gehandelt werden sollte, daß jedenfalls in dem Augenblick, in dem die Polizei zu einer Aktion kommen sollte, unmöglich der Beirat zu Rate gezogen werden könnte. Ob man statt dessen einen Unterausschuß des Ausschusses für Inneres nehmen soll, der sich mit Polizeifragen befaßt, lasse ich dahingestellt, und ich stelle es anheim. Wir meinen, daß auf der Länder- oder besser noch auf der Kommunalebene solche Fragen geregelt werden müssen, bei denen es sich darum handelt, wie sich der Idealpolizeibeamte im Verkehr und dem Publikum gegenüber zu benehmen hat, nämlich nicht als Unteroffizier auf dem Kasernenhof, sondern als Freund und Berater der Schwachen und Schutzbedürftigen. Dieser Hinweis vom demokratischen Standpunkt wird doch auf der Bundesebene, wie ich meine, kaum je eine Rolle spielen, so daß ein Beirat nicht nötig ist.
    Alles in allem sind wir froh, daß es heute diese Debatte gegeben hat, die in der Öffentlichkeit weitgehend klärend wirken kann, und wir möchten wünschen, daß alle sehr weitreichenden Absichten unserer Regierung auf dem Wege, den sie zur Zeit beschreitet, zu einem guten Ende geführt werden können. Das gute Ende kann nur sein, daß sich dieser Bund in seiner Spitze mit Hilfsmitteln umgibt, die es jedermann ganz und gar ungeraten erscheinen lassen, sich gegen die gesetzmäßige Regierung zu wenden und ihr unnötige revolutionäre Schwierigkeiten zu bereiten. Die Polizei hat in diesem Sinne eine sehr wichtige Funktion, die Funktion der Abschreckung, und ich möchte hoffen und wünschen, daß diese Funktion allein schon ausreicht, um alle die Gefahren zu beschwören, denen wir heute ins Auge sehen müssen.

    (Beifall bei der DP.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Dresbach.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. August Dresbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich fürchte, daß ich nicht das „Wohlgefallen" des Hauses in dem Maße finden werde wie der Kollege Müller von der KPD, jedenfalls nicht zu Ihrem Amusement beitragen kann. Ich möchte mich aber bemühen, zum Polizeibegriff und zur Polizeiorganisation einiges zu sagen, ohne das verfängliche Gebiet der Remilitarisierung zu berühren.
    Das Bonner Grundgesetz ist föderalistisch aufgebaut. Es ist zu einer Zeit geschaffen worden, als die Sicherung der Gesenschaftsorunung noch bei einer militärischen Besatzungsmacht lag, und auch zu einer Zeit, als die Welt in ihrer Pazifizierung gesichert erschien. Das ist anders geworden. Wir Deutschen sind nun allmählich mehr in diese Aufgaben der Staatssicherung hineingestellt worden, und andererseits kann man ja wohl nicht leugnen, daß die Gefahren für die Staatssicherheit gewachsen sind, und zwar nicht nur von links, sondern auch von rechts her.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Nun, verehrter Kollege Menzel, ich habe den Eindruck gehabt, als wenn Ihre Ausführungen zu stationär gewesen wären, auf einer Station von 1948 stehengeblieben wären. Es hat sich einiges getan. Es ist ja sogar so weit gekommen, daß doch der so vortreffliche Föderalist Konrad Adenauer neuerdings gewisse unitarische Fäden bemerken läßt. Alle diese Umstände der Gefahr der Staatssicherheit verweisen nun einmal auf einen stärkeren Zentralismus, auf ein stärkeres zentrales Weisungsrecht. Die Kollegen von der Bayernpartei werden mich nicht gleich steinigen. Dieses verstärkte zentrale Weisungsrecht sehe ich aber nicht nur bei der Polizei, sondern auch in allen anderen Verwaltungsdingen. In Polizeisachen handelt es sich zunächst um das verstärkte Weisungsrecht der Länderinnenminister, wie es der Kollege Menzel dargelegt hat.
    Nun darf ich, weil wir einmal in Bonn und im Lande Nordrhein-Westfalen sind, auf die Polizeiorganisation in diesem Lande Nordrhein-Westfalen zu sprechen kommen, die ja ursprünglich von der britischen Besatzungsmacht geschaffen worden ist. Der Kollege Menzel hat mit vollem Recht darauf hingewiesen, daß die isolierten Polizeiausschüsse unglücklich sind, wie sie uns die englische Gesetzgebung gebracht hat, wie sie uns oktroyiert worden sind. Oder, Herr Kollege Menzel, haben Sie eine Rezeption vollzogen? Dann doch eigentlich eine Rezeption wider Ihre eigene Auffassung. — Na schön, Sie nicken mir zu, also sind wir uns einig. Diese isolierten Polizeiausschüsse sind für eine Staatssicherung nicht geeignet, und sie sind, wie der Kollege Menzel ausgeführt hat, zu teuer infolge ihrer vollständigen Isolierung, sie sind so isoliert, als wenn nebenan überhaupt kein Land läge. Regional sind sie künstliche Gebilde. Ich ver-


    (Dr. Dresbach)

    weise nur auf die Regierungsbezirkspolizeiausschüsse, die zwar den alten preußischen Begriff Regierungsbezirk aufgreifen, die kreisfreien Städte aber ausschließen und für diese eigene Stadtpolizeien geschaffen haben. Ich mache noch auf eins aufmerksam. Diese Polizeiausschüsse sind in Polizeieinsatzfragen nicht zuständig, sondern nur in Wirtschafts- und Etatsfragen. In Einsatzfragen soll ein unpolitischer Polizeichef unter Umständen politische Lösungen treffen können, so bei Unruhen in Versammlungen und derartigem mehr.
    Meine Damen und Herren! Als der Engländer uns seinerzeit diese Sache bescherte, hatte er Sorge, daß bei uns eine Entwicklung wie in Prag und anderswo 'aufkommen könnte, wo die zur Macht gelangte Partei sich zunächst des Innenministeriums bemächtigte. Die Entwicklung ist wohl auch für den Engländer etwas anders geworden, so daß er heute zu einer Änderung der Dinge, die er uns beschert hat, geneigter sein dürfte. Aber ich darf auf eines aufmerksam machen. Wenn wir eine Änderung der Polizeiverwaltung in der britischen Zone vornehmen — die Dinge in Bayern, die uns vom Kollegen Etzel als vortrefflich geschildert wurden, kenne ich nicht so genau—, dann muß auch das Kommunalverfassungsrecht und das Landesverwaltungsrecht geändert werden. Es ist unmöglich, daß die zentralen Anweisungen des Innenministers an Kollegien wie Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen oder Gemeinderäte, gehen. Ich bezeichne so etwas sogar als Unfug. Es ist aber auch nicht möglich, daß diese Anweisungen an die Clerks der Räte gehen, d. h. an die Gemeindedirektoren, Oberkreisdirektoren, Oberstadtdirektoren usw. Denn das würde ein Verstoß gegen das geltende Kommunalverfassungsrecht sein. Derartige Dinge sind meines Erachtens nicht kollegial zu lösen, sondern — um einmal in diesem Falle die Verwaltungssprache zu gebrauchen — nur bürokratisch.
    Zu dem Antrage der SPD zu Art. 74 des Grundgesetzes weicht meine Ansicht von der meines Kollegen und Freundes Laforet vielleicht etwas ab. Ich bitte die Opposition, den Spalt, der hier auftauchen könnte, aber nicht künstlich vertiefen zu wollen.

    (Heiterkeit. — Abg. Schoettle: Wir wollen ja eine sachliche Lösung, Herr Kollege!)

    Meines Erachtens ist ein solcher Antrag schon aus rein polizeitechnischen Gründen nötig, um den Art. 91 Abs. 2 im Notfall praktizieren zu können. Dabei gehe ich nicht so weit wie der Kollege Becker, der gleich uniformierte Fußballmannschaften als Beispiel sehen möchte. Aber eine gewisse gleichmäßige Vorbereitung scheint mir doch notwendig zu sein.
    Nun noch zu dem Thema des Polizeibegriffs überhaupt. Lieber Kollege und Freund Laforet, ich war ganz erstaunt, als Sie mit dem Begriff Verwaltungspolizei arbeiteten. Dieser Sprachgebrauch ist bei uns in der britischen Zone auf Befehl der Besatzungsmacht untersagt.

    (Zuruf von der SPD: Leider!)

    — Leider; schön! Ich möchte dazu nur folgendes sagen. Ich glaube doch, daß wir zum mindesten in der Frage der Polizei über Ländergrenzen hinaus zu einem möglichst einheitlichen Begriff kommen können.

    (Abg. Stücklen: Warum?)

    Die Besatzungsmacht hat uns den Polizeibegriff
    verengt, indem sie den Begriff „Verwaltungspolizei" ausgelöscht hat. Es ist die Frage, ob diese Rechtsvereinheitlichung nun durch den Staatsvertrag kommen soll, an dessen Wirksamkeit ja Zweifel geäußert worden sind. Für mich ist der Staatsvertrag ein Bestandteil des Staatenbundes. Und so etwas möchte doch nur die Bayernpartei und nicht meine Freunde von der CDU. Im übrigen bin ich der Meinung, es könnte hier eine Einfügung in die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes — trotz Ihres Kopfschüttelns, lieber Kollege Laforet — nicht so sehr viel schaden. Mir will es jedenfalls zweckmäßig erscheinen, wenn wir auf dem Gebiete des Polizeirechts zu einer größtmöglichen Vereinheitlichung kämen.
    Ich bitte nun noch um ein Schlußwort. Wir dürfen nicht etwa zu einer Polizeiwillkür kommen. Wenn schon so viel von der Polizei die Rede ist, könnte es ja naheliegen, als wenn wir einem neuen Polizeistaat zustrebten. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit muß bleiben. Ob die Generalklausel, wie sie uns von den Besatzungsmächten aufgebunden worden ist, bleiben kann, vermag ich nicht zu entscheiden.

    (Beifall bei der CDU.)