Gesamtes Protokol
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Liebe Kolleginnen
und Kollegen! Die Sitzung ist eröffnet.
Zu Beginn der Sitzung möchte ich nachträglich dem
Kollegen Dr. Günter Rexrodt, der am 12. September sei-
nen 60. Geburtstag beging, und dem Kollegen Peter
Zumkley, der am 17. September seinen 65. Geburtstag
feierte, namens des Hauses sehr herzlich gratulieren.
Sodann müssen einige Änderungen bei der Besetzung
von Gremien vorgenommen werden.
Die Fraktion der SPD teilt mit, dass der Kollege
Dietmar Schütz als stellvertretendes Mit-
glied aus der Parlamentarischen Versammlung des
Europarates ausscheidet. Nachfolger soll der Kollege
Kurt Palis werden. Sind Sie damit einverstanden? Ich
höre keinen Widerspruch. Dann ist der Kollege Palis als
stellvertretendes Mitglied in die Parlamentarische Ver-
sammlung des Europarates gewählt.
Weiterhin teilt die Fraktion der SPD mit, dass der ehe-
malige Kollege Björn Engholm als ordentliches Mitglied
aus dem Verwaltungsrat der Filmförderanstalt ausschei-
det.
Als Nachfolgerin wird die Kollegin Gisela Schröter, die
bisher stellvertretendes Mitglied war, vorgeschlagen.
Sind Sie damit einverstanden? Auch das ist der Fall.
Dann ist die Kollegin Schröter als ordentliches Mitglied
in den Verwaltungsrat gewählt.
Die Kollegin Ekin Deligöz hat ihr Amt als Schriftfüh-
rerin niedergelegt. Nachfolger soll der Kollege Ulrich
Kasparick werden. Sind Sie damit einverstanden? Ich
höre keinen Widerspruch. Dann ist der Kollege Kasparick
als Schriftführer gewählt.
Außerdem teilt die Fraktion der CDU/CSU mit, dass
sie den Kollegen Werner Lensing für eine weitere Amts-
zeit als Mitglied des Kuratoriums Wissenschaftszentrum
Berlin für Sozialforschung benennt. Sind Sie damit ein-
verstanden? Auch das ist der Fall.
Interfraktionell wurde vereinbart, dass in dieser Woche
wegen der Haushaltsberatungen keine Befragung der
Bundesregierung und keine Fragestunde stattfinden. Sind
Sie damit einverstanden? Ich höre keinen Widerspruch.
Dann ist auch das so beschlossen.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 1 a bis 1 e auf:
a) Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Bekämpfung von Steuerverkürzungen bei der Um-
Drucksache 14/6883
Überweisungsvorschlag:
Finanzausschuss
Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO
b) Erste Beratung des von der Bundesregierung einge-
brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Fortentwick-
Drucksache 14/6882
Überweisungsvorschlag:
Finanzausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Land-
wirtschaft
Haushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 GO
c) Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung
Drucksache 14/6877
Überweisungsvorschlag:
Finanzausschuss
Innenausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Land-
wirtschaft
Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Haushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 GO
18345
188. Sitzung
Berlin, Dienstag, den 25. September 2001
Beginn: 18.00 Uhr
d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Gerda
Hasselfeld, Heinz Seiffert, Norbert Barthle, weite-
rer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
Mehr Wirtschaftswachstum durch mehr Ge-
rechtigkeit im Unternehmensteuerrecht
Drucksache 14/6887
Überweisungsvorschlag:
Finanzausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Haushaltsausschuss
e) Beratung der Beschlussempfehlung und des Be-
richts des Haushaltsausschusses
zu dem Antrag des Bundesministeriums der
Finanzen
Entlastung der Bundesregierung für das
Haushaltsjahr 1999 Vorlage der Haus-
haltsrechnung und Vermögensrechnung
des Bundes
zu der Unterrichtung durch den Bundesrech-
nungshof
Bemerkungen des Bundesrechnungshofes
2000 zur Haushalts- und Wirtschafts-
Drucksachen 14/3141, 14/4226, 14/4571 Nr. 1.2,
14/6521
Berichterstattung:
Abgeordnete Uta Titze-Stecher
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die
Aussprache eine Stunde vorgesehen. Ich höre keinen
Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache und erteile zunächst dem
Bundesfinanzminister Hans Eichel das Wort.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Frau Prä-
sidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Nein, Frau Hasselfeldt, dieses Thema steht morgen auf
der Tagesordnung. Dann werde ich mit großem Vergnü-
gen berichten.
Bereiten Sie sich schon einmal darauf vor! Die Gelegen-
heit will ich heute Abend, fast unter Ausschluss der Öf-
fentlichkeit, nicht verschenken.
Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass ich nicht als
Missachtung des Parlaments unmittelbar nach meiner
Rede gehen muss, damit ich pünktlich beim Bundespräsi-
denten aus Anlass des Essens mit dem russischen Präsi-
denten erscheinen kann. Ich muss mir noch einen
schwarzen Anzug anziehen.
Vorsicht, in diesem Spiel gibt es auch noch sehr ver-
schiedene Varianten.
Meine Damen und Herren, unsere steuerpolitische Bi-
lanz kann sich sehen lassen. Mit der Steuerreform 2000
ist das größte Steuersenkungsprogramm im Bereich der
direkten Besteuerung seit 40 Jahren erfolgreich umgesetzt
worden.
Sind Sie unruhig? Die Steuerzahler werden im
Zeitraum von 1998 bis 2005 insgesamt um 100 Milliar-
den DM jährlich nachhaltig entlastet. Familien, Arbeit-
nehmer und die mittelständische Wirtschaft sind die
Hauptgewinner der Reform.
Denn für uns ist Gerechtigkeit keine Leerformel. Wir ha-
ben sie konkret in der Steuerpolitik umgesetzt.
Daran ändern auch die maßvollen Steuererhöhungen
über die wir morgen diskutieren nichts, die wir für die
Finanzierung der Maßnahmen zur Erhöhung der inneren
und äußeren Sicherheit im Kampf gegen den Terrorismus
benötigen.
Durch die deutliche Senkung der Steuersätze für Kapi-
talgesellschaften und das Halbeinkünfteverfahren bei der
Körperschaftsteuer ist unser Steuersystem endlich wieder
international wettbewerbsfähig und europatauglich.
Durch die Beseitigung der Gewerbesteuer als Kosten-
faktor für die Personengesellschaften und Einzelunter-
nehmer wird eine nachhaltige Entlastung des Mittelstan-
des, wie er ihn seit fünfzig Jahren gefordert hat, erreicht.
Mit der Senkung der Steuersätze bei der Einkommen-
steuer erhält er ebenfalls eine Entlastung.
Das Steuerrecht ist einfacher, transparenter und ge-
rechter geworden.
Sie werden sich noch wundern, was Vereinfachung
heißt. Es bedeutet immer den Abbau von Steuersubven-
tionen. Das müssten Sie eigentlich wissen. Es wird in
Zukunft den Wachstumsmotor unterstützen. Aber es
bleibt selbstverständlich viel zu tun. Die vorliegenden
Gesetzentwürfe zum Steuerrecht sind kleine, aber wich-
tige Schritte auf diesem Weg. Für weitere hohe Steuerent-
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 188. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 25. September 2001
Vizepräsidentin Petra Bläss
18346
lastungen ist augenblicklich kein finanzieller Spielraum
vorhanden; denn mit mir wird es kein Zurück in die Ver-
schuldungspolitik früherer Regierungen geben.
Aber wir können noch eine Menge tun: Modernisie-
rung und Vereinfachung müssen nun die Schwerpunkte
der Steuerpolitik sein. Deshalb werden wir noch in dieser
Legislaturperiode auf verschiedenen Feldern aktiv; denn
es gibt keine Reformpause. Wir gehen die Aufgaben wei-
ter energisch an. Das schafft bei Bürgern und Unterneh-
men Vertrauen.
Zunächst zur Unternehmensbesteuerung und ihrer
Fortentwicklung: Auch für die Zukunft wird die Steuer-
politik der Wirtschaft einen attraktiven Rahmen im sich
verschärfenden globalen Wettbewerb bieten. Deshalb
dürfen wir nicht rasten. Das Ziel der Bundesregierung ist
es, die mit der Unternehmensteuerreform erreichte gute
Position des Standortes Deutschland weiter zu festigen
und auszubauen. Dabei gilt es, sowohl für den Mittelstand
als auch für die Großunternehmen die wichtigen steuerli-
chen Rahmenbedingungen so zu justieren, dass ein Be-
stehen im internationalen Wettbewerb nachhaltig gesi-
chert ist.
Mit der Fortentwicklung des Unternehmensteuer-
rechts verfolgen wir folgende Ziele: Wir schaffen weiter-
gehende Erleichterungen für Umstrukturierungen ins-
besondere von mittelständischen Unternehmen. Das
Steuerrecht machen wir für die internationalen Verflech-
tungen der Wirtschaft fit. Wir sichern eine gleichmäßige
Besteuerung durch den Ausschluss von Gestaltungen. Wir
gewährleisten Rechtssicherheit durch Klarstellung bei der
Anwendung der Steuergesetze.
Grundlage des Gesetzentwurfs ist der Bericht des
Bundesfinanzministeriums an den Finanzausschuss des
Deutschen Bundestages vom 18. April dieses Jahres zu
Fragen der Fortentwicklung des Unternehmensteuerrechts.
Der Bericht basiert auf Überlegungen einer Experten-
gruppe aus Wirtschaft, Wissenschaft, Finanzverwaltung
der Länder, von Steuerberatern und den kommunalen Spit-
zenverbänden. So haben wir ein vernünftiges Fundament
für die Diskussion gelegt. Die Vorschläge des Berichts be-
treffen kurzfristig zu realisierende Maßnahmen, aber auch
mittelfristig umzusetzende Entwicklungsperspektiven aus
den Bereichen Umstrukturierung von Unternehmen, Er-
gebnisverrechnung zwischen verbundenen Unternehmen
und Besteuerung von Auslandsbeziehungen.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung
des Unternehmensteuerrechts greift die kurzfristig zu ver-
wirklichenden Maßnahmen auf. Wir erleichtern die
Umstrukturierung von Personenunternehmen im mittel-
ständischen Bereich. Die Einführung einer Reinvestiti-
onsrücklage für Personenunternehmen bei der Veräuße-
rung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ist eine
weitere Mittelstandskomponente. Damit entlasten wir den
Mittelstand um weitere 150 Millionen Euro. Auch er-
leichtern wir die Umstrukturierung von Kapitalgesell-
schaften im grenzüberschreitenden Bereich. Dies nützt
dem Zusammenwachsen der Volkswirtschaften in Europa
und dem offensiven Hineingehen der deutschen Wirt-
schaft in den europäischen Binnenmarkt.
Weitere Maßnahmen betreffen vor allem gesetzliche
Klarstellungen zum Systemwechsel nach dem Steuersen-
kungsgesetz.
Der Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, zum
Unternehmensteuerrecht ist ausgewogen. Er berück-
sichtigt die Interessen der Wirtschaft nach stärkerer
Flexibilisierung des Unternehmensteuerrechts sowie der
Länder und Kommunen nach Sicherung des Steuerauf-
kommens. Hier bin ich auf Ihre Position gespannt. Das ist
kein einfaches, aber ein notwendiges Thema.
Eines zeigt er deutlich: Für den Mittelstand haben wir,
wie sich das schon bei der Steuerreform grundlegend ge-
zeigt hat, immer ein offenes Ohr;
denn vor allem in der mittelständischen Wirtschaft wer-
den die Weichen für Ausbildung und Beschäftigung ge-
stellt.
Auch auf anderen Feldern müssen wir reagieren. So ist
eine Verhinderung von Steuerbetrug unabdingbar, um
die steuerehrlichen Bürger und die steuerehrlichen Unter-
nehmen im Wettbewerb nicht gegenüber denjenigen zu
benachteiligen, die steuerbetrügerisch sind.
An dieser Stelle hoffe ich sehr, dass wir uns nicht wie-
der mit einigen Ausflüchten um die notwendigen Dinge,
die die Steuerverwaltung braucht, drücken; denn es darf
nicht sein, dass man jemandem die Möglichkeit gibt, noch
schnell seine Unterlagen in Ordnung zu bringen oder sich
davonzumachen.
Im Fall des Umsatzsteuerbetrugs geht es um solche
Summen, dass nicht mit tagelangen Voranmeldungen ge-
arbeitet werden kann. Ein Telefonanruf vor dem Erschei-
nen der Prüfer muss genügen. Andernfalls werden wir
ich sage es mit allem Nachdruck unser Ziel nicht er-
reichen.
Der rasche technische Wandel, die internationale Ar-
beitsteilung und die zunehmende Digitalisierung von
Daten führen dazu, dass sich Bürger und Unternehmen
zum Teil drastisch gewandelten Lebens- und Erwerbsbe-
dingungen gegenübersehen. Wir müssen dabei dafür
Sorge tragen, dass internationale Arbeitsteilung und mo-
derne Techniken nicht dazu genutzt werden, um unsere
Steuerbasis schleichend zu unterhöhlen. Der Umsatzsteu-
erbetrug hat ganz erhebliche Ausmaße angenommen.
Für Deutschland muss mit Umsatzsteuerausfällen im
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 188. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 25. September 2001
Bundesminister Hans Eichel
18347
zweistelligen Milliardenbereich gerechnet werden. Steuer-
ehrliche Unternehmen sind in ihrer Wettbewerbsfähigkeit
beeinträchtigt und Arbeitsplätze sind bedroht. Die Betrü-
ger nutzen das bestehende Umsatzsteuersystem bewusst
aus, sind bestens organisiert und kennen die Abläufe in
der Finanzverwaltung sehr genau.
Wir haben auf diesem Gebiet ein äußerst liberales
Recht. Auch will ich nicht in die Liquidität der Unterneh-
men eingreifen. Insofern bleiben wir sehr viel maßvoller
als alle anderen Länder in Europa. Man muss aber auch
zugreifen können und darf Steuerunehrlichen nicht die
Chance eröffnen, vor einer Verfolgung zu fliehen.
Ich bin mit meinen Finanzministerkollegen aus den
Ländern darin einig, dass für eine wirkungsvolle Bekämp-
fung des Umsatzsteuerbetruges neben der Verbesserung
des Verwaltungsvollzugs gesetzgeberische Maßnahmen
unverzichtbar sind. Die Maßnahmen zur Verbesserung
des Verwaltungsvollzugs haben wir in Abstimmung mit
den Ländern zum Teil bereits umgesetzt. Die not-
wendigen gesetzlichen Änderungen enthält der vorlie-
gende Gesetzentwurf.
Folgende Regelungen sind besonders wichtig:
Erstens: Abgabe monatlicher Voranmeldungen bei
Neugründungen. Kurzlebige betrügerische Unternehmen
können nur dann rechtzeitig aufgedeckt werden, wenn die
Finanzverwaltung die notwendigen Informationen über
solche Firmen frühzeitig erhält. Neu gegründete Unterneh-
men sollen deshalb künftig im Jahr der Gründung und dem
darauf folgenden Jahr ihre Umsätze monatlich melden.
Zweitens: Vorsteuererstattung gegen freiwillige Si-
cherheitsleistung. Die nahezu nur in Deutschland prakti-
zierte schnelle Auszahlung von Vorsteuerbeträgen zieht
Steuerhinterzieher an. Sie kommen sehr schnell an das
Geld. Um das Haushaltsrisiko zu reduzieren, ohne die Li-
quidität der Unternehmen allzu sehr zu belasten, soll bei
Zweifeln an der Berechtigung des Vorsteuerabzugs die
Auszahlung der Vorsteuer künftig mit Zustimmung des
Steuerpflichtigen gegen Sicherheitsleistung möglich sein.
Andere Länder ich weise darauf hin zahlen erst sehr,
sehr viel später oder nur einmal im Jahr aus. Das wollten
wir unseren Unternehmen nicht zumuten.
Drittens: Haftung für schuldhaft nicht abgeführte
Steuer. Künftig sollen Unternehmer, die wissen oder den
Umständen nach wissen müssen, dass sie in einen Karus-
sellbetrug involviert sind, für den Umsatzsteuerausfall in
Haftung genommen werden können, der durch das Ka-
russellgeschäft entstanden ist. Nur steuerunehrliche Un-
ternehmer werden davon betroffen sein.
Viertens: Allgemeine Nachschau ich habe es eben
schon angedeutet für die Umsatzsteuer; das betone ich.
Für Umsatzsteuerzwecke ist die Möglichkeit, unangekün-
digt Unternehmen in Augenschein zu nehmen, zwingend
erforderlich.
Was decken Sie da eigentlich, Frau Kollegin
Hasselfeldt? Mit einem Umsatzsteuerausfall von über
20 Milliarden DM dies hat der Rechnungshof festge-
stellt ist eine Größenordnung erreicht, die es notwendig
macht gegenzusteuern. Überlegen Sie sich, was Sie da
decken!
Wir könnten uns noch manche Steuersenkung leisten,
wenn wir das Steuerrecht voll durchsetzten. Das ist meine
Zielsetzung.
Es kann doch nicht wahr sein, dass der Ehrliche der
Dumme ist. Das kann doch nicht unser gemeinsames Ziel
sein.
Nach geltendem Recht müssen Prüfungen außerhalb
des Strafverfahrens angemeldet werden. Die Anmeldung
gibt zwangsläufig Gelegenheit übrigens ist auch das ge-
meinsame Überzeugung der Länderfinanzminister , ei-
nen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb vorzutäuschen.
Eine effektive Kontrolle ist damit derzeit nicht gewähr-
leistet. Im Bereich des Zolls und der Verbrauchsteuern hat
sich die Nachschau dort haben wir sie nämlich seit lan-
gem bewährt.
Fünftens: Wegfall der Anhörung vor Weitergabe von
Informationen ins Ausland. Ein schneller und zeitnaher
Auskunftsaustausch über die Grenze ist im europäischen
Binnenmarkt dringend erforderlich. Die Anhörungs-
pflicht im Bereich der Umsatzsteuer soll künftig entfallen.
Sechstens: Meldung von Neugründungen beim Fi-
nanzamt. Speziell zur effektiveren Aufdeckung von kurz-
lebigen betrügerischen Unternehmen, den so genannten
Phönixfirmen, benötigen die Finanzämter schneller als
bisher Informationen über die Aufnahme von unterneh-
merischer Tätigkeit. Die Unternehmen sollen daher künf-
tig ihre Tätigkeit unmittelbar beim Finanzamt anmelden.
Siebtens: Hinzuziehung von Bediensteten anderer
Mitgliedstaaten. Wir müssen enger mit unseren europä-
ischen Partnern zusammenarbeiten. Deswegen erleich-
tern wir die Kontakte mit den Finanzbehörden der ande-
ren europäischen Länder.
Achtens: bessere Koordinierung zwischen Bund und
Ländern. Die umsatzsteuerlichen Ermittlungen der Bun-
desländer werden wir besser koordinieren. Dazu wird
das Bundesamt für Finanzen beauftragt, zur Identifizie-
rung prüfungswürdiger Sachverhalte Informationen zu-
sammenzuführen und auszuwerten.
Diese Modernisierungsoffensive im Bereich der Um-
satzsteuer
sichert das Steueraufkommen und schützt den steuer-
ehrlichen Unternehmer vor betrügerischen Mitbewerbern,
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 188. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 25. September 2001
Bundesminister Hans Eichel
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die nur aufgrund von Vorsteuermanipulationen preiswerter
anbieten können.
Ich habe übrigens gestern ein Gespräch mit dem Präsi-
denten des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks ge-
führt, der in diesem Punkt vollständig meine Position teilt.
Es muss Schluss damit sein, dass der steuerunehrliche Un-
ternehmer einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem steu-
erehrlichen Unternehmer hat.
Die vorgeschlagenen Regelungen sollen im Übrigen in
den nächsten vier Jahren zu Mehreinnahmen ich
wünschte, es wären noch mehr; wir müssen erst einmal
schauen, was wir wirklich hinbekommen von 10 Milli-
arden Euro führen. Für mich ist noch wichtiger: Dies ist
ein konkreter Schritt hin zu mehr Steuergerechtigkeit.
Nun zum Steueränderungsgesetz 2001. Mit dem
Steueränderungsgesetz wird die Klarheit der Steuerge-
setze erhöht.
Viele Änderungen sind hier eher technischer Natur, aber
sie tragen zu einer besseren Transparenz bei. Ihre Umset-
zung ist deshalb wichtig.
Neben der redaktionellen und inhaltlichen Bereinigung
steuerrechtlicher Vorschriften wird das Steuerrecht auch an
die höchstrichterliche Rechtsprechung sowie an das Recht
der Europäischen Union angepasst. Zudem tragen die Än-
derungen zu einer Vereinfachung des Steuerrechts und der
Beseitigung überflüssiger Verwaltungsvorschriften bei.
Nun zu der Fortsetzung der Euroumstellung. Es wer-
den, soweit noch nicht geschehen, steuerrechtliche Vor-
schriften auf den Euro umgestellt oder bereits umgerech-
nete und geglättete Eurobeträge an zwischenzeitliche
Gesetzesänderungen angepasst. Auch hier wollen wir, wie
beim Steuer-Euro-Glättungsgesetz, das Vertrauen der
Bürger in den Euro dadurch stärken, dass nahe am Um-
rechnungswert zugunsten der Steuerpflichtigen geglättet
wird. Die Umsetzung europäischen Rechts und die Um-
stellung auf das Eurobargeld müssen zum 1. Januar 2002
im Gesetz vollzogen sein. Daher ist es notwendig, das Ge-
setzgebungsverfahren noch in diesem Jahr abzuschließen.
Meine Damen und Herren, das sind die drei Entwürfe,
die ich Ihnen vorzustellen hatte. Ich denke, sie alle dienen
dem Ziel, zu einem einfacheren, gerechteren, moderneren
Steuerrecht zu kommen. Ich bitte Sie herzlich um Ihre
Zustimmung.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Für die Fraktion der
CDU/CSU spricht jetzt der Kollege Hansgeorg Hauser.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und
Kollegen! Bei allem Respekt davor, dass Sie, Herr Minis-
ter, die Sitzung gleich verlassen müssen: Den Text hätte
auch Ihre Staatssekretärin vorlesen können. Sie hat uns
schon heute Vormittag eine Kostprobe Ihrer Vorlesung
gegeben. Ich denke, das ist kein guter Stil.
Wir wollen alles anders und besser machen, versprach
diese rot-grüne Regierung. Jetzt, nach drei Jahren, stellt
die Fachwelt auf dem Gebiet des Steuerrechts fest: Das
Chaos wächst. In 35 Monaten hat diese Bundesregierung
37 neue Steuergesetze vorgelegt,
dazu über 60 Rechtsverordnungen und Richtlinien.
Viele davon waren Nachbesserungsgesetze
und Klarstellungsschreiben, ohne die manche Vorschrift
nicht umsetzbar bzw. verständlich gewesen wäre. Wenn
man sich mit Leuten aus der Praxis unterhält, dann kommt
permanent die Klage, dass sie bei vielen geänderten
Vorschriften ich darf nur das Stichwort § 2 b EStG und
ähnliche Dinge nennen bis heute nicht in der Lage
sind auch die Finanzverwaltung ist dazu nicht in der
Lage , diese Änderungen umzusetzen.
Jetzt sind die Gesetze Nr. 38, 39 und 40 dran, wie üblich
mit fantasievollen Namen. Die nächsten sind auch schon in
Arbeit. Es geht darum, Geld für mehr Sicherheitsmaß-
nahmen zu beschaffen, die man in den Vorjahren unter
dem Vorwand des Sparzwanges gestrichen hatte.
Hören Sie zu, Herr Kollege! Dann würden Sie nicht sol-
che dummen Bemerkungen machen. Es geht darum,
Sicherheitsmaßnahmen zu finanzieren. Diese Sicherheits-
maßnahmen sind vorher unter dem Vorwand des Spar-
zwanges deutlich eingeschränkt worden.
Über die Fragwürdigkeit dieser Nacht-und-Nebel-Ak-
tion wird noch zu sprechen sein.
Jedenfalls wird diese für den Finanzminister sehr be-
queme Art, die ihm die Mühe des Einsparens und Um-
schichtens im Haushalt erspart, für die Entwicklung der
Verbraucherpreise problematisch sein.
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 188. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 25. September 2001
Bundesminister Hans Eichel
18349
Die Inflationsrate wird nach Aussage des Statistischen
Bundesamtes um 0,4 Prozent steigen.
Frau Staatssekretärin sie ist leider nicht mehr da ,
auch noch so schöne Erklärungen, dass das Statistische
Bundesamt den Warenkorb anders beschreibe usw., wer-
den nicht davon ablenken können, dass die Inflationsrate
deutlich ansteigen wird.
Das Vertrauen in die Finanzpolitik geht verloren, urteilt
der Finanzwissenschaftler Professor Peffekoven.
Heute geht es um die Änderung steuerlicher Vorschrif-
ten durch das Steueränderungsgesetz 2001, um die Fort-
entwicklung der Unternehmensteuerreform und um das
Gesetz zur Bekämpfung von Steuerverkürzungen bei der
Umsatzsteuer und anderen Steuern, von dem im Folgen-
den die Rede ist.
Um es klar zu sagen: Wir unterstützen sinnvolle Maß-
nahmen zur Bekämpfung von Steuerverkürzungen. Dabei
geht es nicht nur um die Sicherung der Steuereinnahmen
des Staates, sondern auch da stimme ich dem Minister
voll zu um die gerechte, gleichmäßige Besteuerung und
um die Wettbewerbsgleichheit.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf allerdings wird
deutlich über das Ziel hinaus geschossen und die Verant-
wortlichkeit völlig aus der Balance gebracht. Nachdem
der Minister den Eindruck erwecken will, dass Verbände
hier zustimmen, beispielsweise der ZDH, darf ich Ihnen
aus den Kernaussagen des ZDH nur einen Punkt vorlesen:
Die vorgeschlagenen verfahrensrechtlichen Einschrän-
kungen des Vorsteuerabzugs schießen unseres Erachtens
aber deutlich über das Ziel hinaus, indem sie auch dem
steuerehrlichen Unternehmer unverhältnismäßige Lasten
aufbürden.
Das könnte ich auch, aber die Zeit ist mir dafür jetzt zu
schade. Der Tenor ist genau der gleiche.
Drei Vorschriften sind nach unserer Auffassung gründ-
lich missraten: erstens die Einführung einer Sicherheits-
leistung bei der Vorsteuererstattung, zweitens die Haftung
des Leistungsempfängers für die schuldhaft nicht abge-
führte Steuer, drittens die allgemeine Nachschau.
Bei der Begründung des Gesetzes führt das Ministe-
rium schweres Geschütz auf. Wir haben es gerade wieder
gehört: Die Steuerausfälle durch Betrug betrügen über
20 Milliarden DM.
Diese Summe muss uns gründlich erläutert werden, ein-
schließlich der Berechnungs- und Datengrundlagen.
Vermutlich handelt es sich nämlich um übernommene
Schätzungen aus anderen Ländern, die bei uns so nicht
zutreffen.
Mit der lapidaren Begründung, dass das Vorsteuer-
abzugsrecht ... in hohem Maße betrugsanfällig sei, kann
künftig die Vorsteuererstattung im Einvernehmen mit
dem Unternehmer von einer Sicherheitsleistung abhängig
gemacht werden. Das Einvernehmen mit dem Unter-
nehmer geht wohl nach dem Motto: Vogel, friss oder
stirb!
Eine Fülle ungeklärter Fragen drängt sich auf. Der Er-
stattungsfall muss zweifelhaft sein. In welchen Punkten
denn? Die Überprüfung muss notwendig sein. Welche
Überprüfung? In welchem Umfang? Wie hoch muss die
Sicherheitsleistung sein? Davon steht im Gesetz kein
Wort.
Völlig übersehen wird, dass nicht nur Kosten für eine
Bankbürgschaft entstehen, sondern auch der Kreditrah-
men eines Unternehmens betroffen ist und damit Liqui-
ditätsengpässe entstehen können. Gerade für Existenz-
gründer und mittelständische Unternehmer mit geringer
Eigenkapitalausstattung und hoher Fremdkapitalquote
wird die Bereitstellung von Sicherheitsleistungen kaum
möglich sein. Wo bleibt da Ihr neu entdecktes Herz für die
mittelständischen Unternehmer? Sie haben sich doch zum
Anwalt dieser Klientel gemacht. Das ist mit Sicherheit
schiefgegangen.
Auch eine Prüfung der Werthaltigkeit wäre nötig; trotz-
dem wird dazu nichts gesagt. Bei den neuen Anforderun-
gen des § 18 KWG wird dies sehr zeitaufwendig sein.
Neu ist auch die Haftung des Leistungsempfängers
für die schuldhafte Nichtabführung der Umsatzsteuer aus
der ausgestellten Rechnung. Dabei muss der Vorsteuerab-
zugsberechtigte Kenntnis von der schuldhaften Nichtab-
führung haben. Es reicht aber auch schon aus, wenn der
Unternehmer den Umständen nach hätte wissen müssen,
dass diese Steuer nicht abgeführt wurde.
Diese Vorschrift bringt jeden rechtstreuen und ehrlichen
Unternehmer mit einem Bein ins Gefängnis, denn die
Haftung erstreckt sich auf alle Stufen der Umsatzsteuer.
Hier gilt das Motto: Den Letzten beißen die Hunde, weil
die Verwaltung den Betrüger nicht fassen kann. Diese
Regelung hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun.
Ich frage Sie: Was ist beispielsweise mit dem Finanz-
beamten, der nach den Umständen eines Falles hätte wis-
sen müssen, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugeht,
und trotzdem erstattet? Diese Überreglementierung miss-
achtet den Grundsatz der zurückhaltenden Eingriffsver-
waltung und den rechtsstaatlichen Schutz des Bürgers und
wird von uns strikt abgelehnt.
Auch die Einführung einer allgemeinen Nachschau
atmet den Geist des Obrigkeitsstaates, der eigenes Unver-
mögen kaschiert
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 188. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 25. September 2001
Hansgeorg Hauser
18350
und mit unangemeldeten Prüfungen massiv in die persön-
liche Sphäre des Unternehmers eingreift und so der Kri-
minalisierung rechtschaffener Bürger Vorschub leistet.
Natürlich ist das eine persönliche Sphäre.
Die Finanzverwaltung besitzt mit den Instrumenten der
allgemeinen Betriebsprüfung und der Umsatzsteuerson-
derprüfung bereits weit gehende Möglichkeiten zur Über-
prüfung umsatzsteuerrechtlicher Tatbestände. Außerdem
hat die Steuerfahndung eine umfangreiche Machtfülle,
um Steuerkriminalität zu bekämpfen.
Wenn Sie wie ich in meiner Kundschaft einmal einen
solchen Fall miterlebt hätten, sähen Sie, wie die Steuer-
fahndung zuschlägt und welche Möglichkeiten sie hat.
Deswegen braucht man hier keine neuen Instrumente. Der
überfallartige Charakter der Nachschau wird allein damit
begründet, dass eine Ankündigung steuerunehrlichen
Unternehmen die Zeit gäbe, Vorkehrungen zu treffen, ge-
genüber den Steuerbehörden einen normalen Geschäftsbe-
trieb vorzutäuschen und den Geschäftsbetrieb einzustellen.
Diese allgemeine Nachschau stellt eine Art Steuerfahndung
ohne konkreten Anfangsverdacht dar, da die Voraussetzun-
gen, unter denen die Sicherstellung einer gleichmäßigen
Festsetzung und Erhebung der Steuer gefährdet ist, weder
näher definiert noch überhaupt genau zu definieren sind.
Auch der Übergang von der Nachschau zur Außenprü-
fung ist zweifelhaft geregelt. Die Ausdehnung der Rechte
der Finanzverwaltung ist eine Fortsetzung der Eingriffe des
Staates in Unternehmen. Durch das so genannte Steuersen-
kungsgesetz werden ab dem 1. Januar 2002 mit dem Da-
tenzugriff durch den Betriebsprüfer bereits neue Mitwir-
kungspflichten im Rahmen der Außenprüfung geschaffen.
Vor allem der weitgehend selbstständige Zugriff der Prüfer
auf Unternehmensdatenbestände kann zur Belastung des
Prüfungsnehmers führen. Das in der Zwischenzeit ergan-
gene Anwendungsschreiben auch das ist wieder ein Ka-
pitel für sich lässt mehr Fragen offen, als es beantwortet.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Kollege Hauser,
es gibt eine Zwischenfrage des Kollegen von Larcher.
Bitte sehr.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Vielleicht probieren
Sie einfach ein benachbartes Mikrofon.
Vielleicht ist das ein Zeichen dafür, dass die Frage doch
überflüssig ist.
Wir werden das später beim Bier klären. Ich kann das
alles wunderbar erklären.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Hauser, Kollege
von Larcher legt großen Wert auf die Zwischenfrage.
Dann muss er das notfalls so probieren.
Sie haben Ihre Rede mit
den Worten begonnen, Sie unterstützten die Ziele und
würden vernünftige Maßnahmen unterstützen. Können
Sie uns Maßnahmen nennen, die Sie unterstützen?
Verehrter Kollege von Larcher, ich bin es von Ihnen ge-
wohnt, dass Sie häufig sehr voreilig irgendwelche Dinge
zur Sprache bringen. Hätten Sie jetzt noch eine Minute ge-
wartet, dann hätte ich eine Reihe von Punkten genannt,
die ich für wichtig und nötig halte und die einen Teil die-
ser Maßnahmen überflüssig machen würden. Ich möchte
nicht sagen, dass die Punkte, die hier angesprochen wor-
den sind, in Bausch und Bogen zu verurteilen sind. Man
muss aber Maß und Ziel bei der Gesetzgebung erkennen.
Das ist hier nicht möglich.
Sie haben in den drei Punkten, die ich genannt habe, eine
Fülle von Überreaktionen gezeigt. Wir müssen uns im
Finanzausschuss sehr deutlich darüber unterhalten, wie
wir das Ganze auf das richtige Maß zurechtstutzen kön-
nen.
Wenn Sie weiter zuhören, werde ich Ihnen auch mit-
teilen, was meines Erachtens noch notwendig wäre.
Ich habe festgestellt, dass das vorliegende Gesetz aus-
schließlich Verschärfungen für den Unternehmer bringt.
Wir brauchen uns nicht darüber zu unterhalten, ob man
jetzt den Zeitraum von einen Vierteljahr auf einen Mo-
nat verkürzt. Das ist kein Thema, über das wir uns groß
unterhalten müssten. Aber die bereits vorhandenen
Möglichkeiten für die Verwaltung werden weitgehend
außer Acht gelassen. Durch Intensivierung der Zusam-
menarbeit der nationalen und internationalen Behörden
und durch bessere Ausgestaltung technischer Ein-
richtungen wie Datenbanken oder des Informationsaus-
tausches lässt sich die Steuerkriminalität wirksamer
bekämpfen. Es genügt einfach nicht, in die Begründung
nur zu schreiben: Wir sind dazu zurzeit nicht in der
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 188. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 25. September 2001
Hansgeorg Hauser
18351
Lage. Der Unternehmer soll offensichtlich nachprüfen,
ob der Dritte oder Vierte in der Kette bei der Rech-
nungstellung die Umsatzsteuer abgeführt hat. Das wird
ihm zugemutet.
Offensichtlich sucht man mit diesem Gesetz wieder
den bequemen Weg, der da lautet: alle Last dem Bürger
aufbürden, ihm mit Misstrauen begegnen und ihn bloß-
stellen. Manchmal würde schon der bloße Menschen-
verstand eines Finanzbeamten ausreichen, um Betrugs-
fälle aufzudecken. Aber wenn die Nachlässigkeit dazu
führt, dass über 20 Finanzämter wie neulich in einem
Fall in Nürnberg geschehen hohe Vorsteuererstattun-
gen für den gleichen Unternehmer ohne Rückfragen und
ohne Kontaktaufnahme gewähren,
dann ist dem Betrug Tür und Tor geöffnet.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Jetzt spricht die Kol-
legin Christine Scheel für die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen.
Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen und Kolleginnen!
Wenn man Herrn Hauser zuhört, könnte man fast den Ein-
druck bekommen, man könnte alles so lassen, wie es ist,
und man könnte die Probleme mit der bestehenden Ge-
setzgebung in den Griff bekommen.
Das ist eben nicht so. Deswegen haben sich die Finanz-
minister der Länder auf diesen Entwurf verständigt, der
jetzt in ein Gesetz überführt wird.
Es ist gerade in der heutigen Zeit wichtig, dass wir in
der Steuerpolitik Besonnenheit und auch Augenmaß an
den Tag legen.
Deshalb sollten nur solche Forderungen gestellt werden,
die erfüllbar sind. Dementsprechend dürften derartig kon-
traproduktive Vorwürfe, wie sie von Ihrer Seite gerade in
den letzten Tagen wieder gekommen sind, hier im Parla-
ment im Prinzip nicht diskutiert werden, denn sie sind
verantwortungslos.
Ich sage Ihnen ganz offen Herr Thiele spricht ja nach
mir : Wenn die Vorschläge, die Sie in den letzten Tagen
zur Steuergesetzgebung gemacht haben, umgesetzt wür-
den, würde das bedeuten, dass wir bis 2005 das sage ich
an dieser Stelle noch einmal ganz bewusst Steuermin-
dereinnahmen von 115 Milliarden DM hätten.
Das ist schlichtweg nicht finanzierbar und zeigt den
ganzen Populismus, mit dem die Union und auch die FDP
diese Steuerdebatte in den letzten Tagen geführt haben.
Wir wollen nicht, dass der Stabilisierungspakt aufge-
kündigt wird. Dem haben sich, wie wir wissen Gott sei
Dank , alle Finanzminister der europäischen Länder im
Ecofin angeschlossen. Wir wollen erreichen, dass alle
Länder in Europa eine solide Finanzpolitik mit der da-
zugehörigen Haushaltskonsolidierung beschließen, wie
wir sie immer wieder vorschlagen.
Wir sehen das muss man berücksichtigen ein Licht
am Konjunkturhorizont.
Die Inflationsrate geht zurück. Es ist sehr erfreulich, dass
die EZB diesen Spielraum nutzt und dass sie bereits zwei-
mal die Zinsen gesenkt hat. Damit verfügen die Märkte
über ausreichend Liquidität für eine konjunkturelle
Wende.
Das muss man in der aktuellen Situation auch sagen, denn
Miesmacherei und ein Schlechtreden des Wirtschaftsstand-
ortes Deutschland wirkt sich psychologisch aus und hätte
zur Konsequenz, dass wir im Ausland schlechter dastehen,
als es der Wirklichkeit entspricht. Das haben Sie zu verant-
worten; das bedauere ich sehr.
Wir haben in der letzten Woche im Kabinett eine
maßvolle Steuererhöhung beschlossen. Das bestätigen
übrigens auch Wirtschaftsforschungsinstitute, wie zum
Beispiel das Institut für Wirtschaftsforschung in Halle
und auch das Hamburger Weltwirtschaftsarchiv. Diese
weisen darauf hin, dass die um 2 Eurocent pro Zigarette
erhöhte Tabaksteuer und die um 1 Prozentpunkt an-
gehobene Steuer auf Sachversicherungen es geht hier
nicht um Lebensversicherungen und Altersvorsorge, son-
dern um Sachversicherungen die Gesamtnachfrage und
auch die Leistungsanreize nur ganz geringfügig beein-
trächtigen würden. Deshalb halten wir die Entscheidung,
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 188. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 25. September 2001
Hansgeorg Hauser
18352
zusätzliche Maßnahmen für die innere und äußere Sicher-
heit durch zusätzliche Steuereinnahmen zu finanzieren,
für richtig.
Es ist keine Alternative, verehrte Kolleginnen und Kol-
legen von der FDP, jetzt wieder mehr Schulden zu ma-
chen. Maßnahmen für mehr Sicherheit müssen heute um-
gesetzt werden. Deswegen müssen sie auch heute bezahlt
werden. Mehr Schulden heute würde den Steuersen-
kungsspielraum für die nächsten Jahre verringern und in
den kommenden Jahren höhere Zins- und Steuerbelastun-
gen verursachen. Diese Politik, die Sie jahrelang betrie-
ben haben, wollen und werden wir nicht fortführen.
Wir haben ja sogar noch das auszubaden, was Sie uns hin-
terlassen haben. Schließlich wären unsere Spielräume an-
sonsten größer.
Weil in den letzten Tagen besonders vonseiten der
CDU/CSU und der FDP Vorhaltungen gemacht wurden,
man könne doch jetzt nicht mit Steuererhöhungen kom-
men, möchte ich in diesem Zusammenhang darauf hin-
weisen und Sie in aller Ruhe daran erinnern das Ge-
dächtnis ist ja bei einigen manchmal sehr kurz bzw. man
will sich nicht mehr erinnern ,
dass wir 1991 in der Bundesrepublik Deutschland eine
ähnliche Situation hatten, in der wir Zusätzliches finan-
zieren mussten, nämlich in Zusammenhang mit dem
Golfkrieg. In dieser für den Haushalt schwierigen Situa-
tion sind Sie auf die glorreiche Idee gekommen, die Ta-
baksteuer und die Versicherungsteuer um 40 Prozent
übrigens zu erhöhen. Außerdem haben Sie die Mine-
ralölsteuer in Schritten erhöht,
die pro Schritt einnahmemäßig vier Schritten bei der Öko-
steuer entsprechen. Auch das wollte ich noch einmal deut-
lich sagen. Schließlich haben Sie den Solidaritätszuschlag
eingeführt.
Das hatte damals zur Konsequenz, dass 27 Milliarden DM
mehr an Steuern eingenommen wurden, von denen Sie
aber nur 10 Milliarden DM wirklich für Maßnahmen zur
inneren und äußeren Sicherheit gebraucht haben.
Ich will damit sagen: Die steuerpolitische Entschei-
dung, die 1991 getroffen wurde, hat in der Konsequenz zu
Steuermehreinnahmen von 27 Milliarden DM geführt,
von denen man aber eigentlich nur 10 Milliarden DM ge-
braucht hat. Den Rest haben Sie im Haushalt versacken
lassen.
Hier gibt es einen Unterschied zu dem, was die jetzige Re-
gierungskoalition macht. Wir haben ein Paket in Höhe
von 3 Milliarden DM beschlossen.
Daran sind auf der Ausgabenseite feste Maßnahmen ge-
knüpft.
Das ist genau der Punkt, warum ich sage, dass wir eine so-
lide und ehrliche Steuer- und Haushaltspolitik im Gegen-
satz zu der, die die CDU/CSU- und FDP-Koalition all die
Jahre betrieben hat, betreiben.
Wir alle, wie wir hier sitzen, von den Kollegen und
Kolleginnen der PDS über die der Fraktionen der SPD,
des Bündnisses 90/Die Grünen und der CDU/CSU bis zu
denen der FDP-Fraktion, haben uns sehr deutlich dafür
ausgesprochen, dass wir Einnahmen aus der Umsatz-
steuer garantieren wollen. Das wollen wir dadurch errei-
chen, dass wir die Entwicklungen der letzten Jahre, dass
nämlich immer mehr Leute betrügerische Geschäfte ge-
macht haben, indem Umsatzsteuergeschäfte zulasten der
Steuereinnahmen und letztendlich zulasten aller Steuer-
bürgerinnen und -bürger abgewickelt wurden, beenden.
Wir nehmen bei der Umsatzsteuer durch Betrug jedes Jahr
rund 23 Milliarden DM weniger ein. Diese 23 Milliar-
den DM würden wir, wie durch die Gesetzesänderung
jetzt vorlegt worden ist, viel lieber über die Steuer ein-
nehmen und als Entlastung an die Bürger und Bürgerin-
nen weitergeben.
Sicher ist da braucht man sich nichts vorzumachen :
Es wird kaum möglich sein, kriminelle Geschäfte bei der
Umsatzsteuer völlig zu unterbinden, ohne dass die Bedin-
gungen für die steuerehrlichen Bürger und Bürgerinnen
und Unternehmer verschärft werden. Das ist genau die
Debatte, die wir jetzt führen: Egal, ob man mehr Finanz-
beamte oder -beamtinnen einsetzt oder ob man die Prü-
fungsbedingungen des Fiskus verbessert, immer betreffen
diese Maßnahmen auch die Ehrlichen, die man eigentlich
ja nicht treffen will.
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 188. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 25. September 2001
Christine Scheel
18353
Herr Hauser, wir müssen hier die Frage beantworten,
die sich uns bei der Umsatzsteuer, aber aktuell auch in vie-
len anderen Bereichen wie bei der inneren Sicherheit oder
der Zinsbesteuerung stellt: Welcher Eingriff in den per-
sönlichen oder in den unternehmerischen Handlungsrah-
men ist bezogen auf das Ziel, auf der einen Seite mehr
Freiheit sicherzustellen, auf der anderen Seite mehr Ehr-
lichkeit und die Sicherung der Steuereinnahmen zu errei-
chen, angemessen? Genau auf diesem Grat müssen wir
uns bewegen.
Es ist ganz unbestreitbar für viele, auch für die steuer-
ehrlichen Unternehmen, ein unangenehmer Eingriff,
wenn Finanzbeamte zukünftig das Recht haben, unange-
meldet in den Geschäftsräumen des Unternehmens aufzu-
tauchen und die Umsatzsteuerunterlagen zu prüfen. Aber
ich bitte Sie: Wenn man eine Prüfung vornehmen will,
dann kann man sich nicht eine Woche vorher zum Kaffee
anmelden und davon ausgehen, dass alle Unterlagen dann
noch da sind.
Das müssen wir doch wissen. Dementsprechend müssen
wir hier Regelungen finden, um die Umsatzsteuersünder
aufzuspüren und zur Steuerzahlung mit heranzuziehen.
Wir wahren die Betriebssphäre der steuerehrlichen Un-
ternehmen und schützen die steuerehrlichen Unterneh-
men vor betrügerischen Wettbewerbsverzerrungen. Man
darf in diesem Zusammenhang nicht vergessen: Es be-
steht eine Konkurrenz unter den Unternehmen; sie ver-
schaffen sich gegenüber den anderen einen Vorteil. Auch
das muss, im Sinne einer guten und gerechten Wirt-
schaftsordnung, die wir uns in diesem Land alle wün-
schen, mitgeregelt werden.
Mit der Fortführung der Unternehmensteuerreform
erleichtern wir der Minister hat das eben angesprochen
Umstrukturierungen und modernisieren Vorschriften zur
Organschaft und zum Außensteuerrecht. Dies bedeutet eine
Reihe von durchgreifenden Verbesserungen, gerade für die
mittelständischen Unternehmen. Insgesamt bringt das Ge-
setz Steuerentlastungen von rund 500 Millionen DM.
Es ist ein gutes Signal, auch für die mittelständische
Wirtschaft, dass wir trotz der schwierigen konjunkturellen
Situation, trotz der Anforderungen, die sich uns bei der in-
neren und äußeren Sicherheit stellen, für den Mittelstand
Entlastungen beschließen können. Ich glaube, dass das
honoriert wird.
Vielen Dank.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort für die FDP-
Fraktion hat jetzt der Kollege Carl-Ludwig Thiele.
Sehr geehrte Frau Präsi-
dentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Frau
Kollegin Scheel, erstens: Ich halte es für abenteuerlich,
wenn Sie auf Steuererhöhungen der Jahre 1990/91 ver-
weisen und als Erklärung ausschließlich den Golfkrieg
heranziehen. Ich weiß, dass die Grünen damals nicht im
Bundestag waren; aber auch Ihnen dürfte bekannt sein,
dass damals Zentrales gelungen ist, nämlich die Wieder-
vereinigung zu erreichen.
Dass die Wiedervereinigung und der Aufbau in den neuen
Bundesländern Geld kosten, dass dafür Steuern, Sozial-
abgaben und die Neuverschuldung erhöht werden muss-
ten, war alternativlos. Auch wenn die Grünen die Wieder-
vereinigung damals nicht wollten, ist das trotzdem kein
Grund, dieses Argument auszulassen.
Zweitens. Sie werfen der Opposition heute vor, Steu-
ersenkungen zu fordern. Vor der Sommerpause tingeln
Sie durch die Medien und fordern selbst ein Vorziehen der
Steuerreform, um die Wachstumskräfte in unserem Lande
zu stärken.
Das ist doch eine persönliche Schizophrenie, die Sie hier
zum Ausdruck bringen.
Drittens. Die Inflationsrate sinkt; darüber sind wir alle
glücklich. Die Inflationsrate wird ab dem 1. Januar nächs-
ten Jahres aber wieder steigen, und zwar unter anderem
durch die Ökosteuer. Zusätzlich hat das Statistische Bun-
desamt erklärt, dass durch die von Ihnen veranlassten
neuen Steuererhöhungen die Inflationsrate um 0,4 Pro-
zent steigen wird. Das ist doch Tun gegen eigenes Wissen.
Das ist unverantwortlich. Das tragen wir nicht mit.
Heute debattieren wir über eine Reihe von Gesetzen,
mit denen die Koalition vor allem ihre eigenen Steuerge-
setze zum wiederholten Male korrigiert.
Es geht auch um Maßnahmen zur Bekämpfung von Be-
trugsfällen bei der Umsatzsteuer. Über diese Dinge wer-
den wir im Finanzausschuss im Einzelnen reden. Aber an-
gesichts der aktuellen Ereignisse stellt sich doch die
grundsätzlichere Frage nach dem Kurs dieser Bundesre-
gierung in der Finanzpolitik. Die Ereignisse in den USA
werden heute noch nicht absehbare Auswirkungen auf
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 188. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 25. September 2001
Christine Scheel
18354
Wachstum, Konjunkturverlauf und Steuereinnahmen in
Deutschland haben. Niemand von uns weiß, was uns hier
noch bevorsteht.
Fest steht jedoch, dass der Bundesfinanzminister jetzt
selbst vorgenommene Sparmaßnahmen bei Investitionen
in vielen Bereichen der Sicherheit wieder zurücknehmen
muss.
Mehr Mittel für die Bundeswehr, für die Aufklärung
durch unsere Geheimdienste, die die Grünen noch vor
kurzem abschaffen wollten,
für den Bundesgrenzschutz und für die Flugüberwachung
sind angesichts der Ereignisse in den USA für die Sicher-
heit unserer Bürger notwendig und werden von uns aus-
drücklich begrüßt.
Die bedauerlichen Ereignisse in den USA werfen ein
ganz anderes Licht auf den Sparkommissar Eichel, der
bislang für seine Politik fast ausschließlich gelobt wurde.
Es zeigt sich heute, dass die geplanten Kürzungen insbe-
sondere bei der Bundeswehr, deren Wirkung für breite
Kreise der Bevölkerung nicht spürbar war, falsch waren
und falsch sind.
Die Bürger in unserem Land haben ein Recht darauf, dass
ihre innere und ihre äußere Sicherheit geschützt ist. Den
Frieden, die Freiheit und die Menschenwürde unserer Bür-
ger zu schützen ist die Aufgabe verantwortlicher Politik.
In der vergangenen Woche haben wir zwar in beein-
druckender Weise erlebt, wie Regierung und Opposition
in schwieriger Zeit zusammenstanden. Aber dass schon
eine Stunde nach der Debatte, in der auch um nationale
Konsequenzen aus den schrecklichen Anschlägen vom
11. September gerungen wurde, die Bundesregierung das
Parlament, ja sogar die eigenen Abgeordneten brüskiert
hat, indem sie einseitig Steuererhöhungen beschlossen
hat, ist ein unglaublicher Vorgang, der im Parlament noch
erörtert werden muss.
Jetzt sollen, wie gesagt, kurzfristig Steuern erhöht wer-
den, nämlich die Tabak- und die Versicherungsteuer.
Zudem sind die weiteren Erhöhungen der Ökosteuer
schon beschlossen. Dies bedeutet, dass im letzten Jahr der
Ökosteuer die Bürger und die Arbeitsplätze allein durch
die Ökosteuer mit 33,5 Milliarden DM pro Jahr belastet
werden.
Das ist doch Ihr Gesetz! Schauen Sie es sich selber doch
einmal genau an!
Zusätzlich wird die Tabaksteuer erhöht und dann deren
Aufkommen künstlich auf 2 Milliarden DM herunterge-
rechnet. Wenn man alle Steuererhöhungen zusammen-
rechnet, ergibt sich Folgendes: 35,5 Milliarden DM
Aufkommen aus Ökosteuer und Tabaksteuer zuzüg-
lich 16 Prozent Mehrwertsteuer das sind 5,7 Milliar-
den DM sind 41,2 Milliarden DM. Hinzu kommt noch
die Erhöhung der Versicherungsteuer, deren Aufkommen
voraussichtlich bei 1 Milliarde DM liegen wird. Das
heißt, die Bürger werden durch Rot-Grün mit rund 42 Mil-
liarden DM pro Jahr zusätzlich belastet werden.
Dazu kann ich nur sagen: Herr Finanzminister Eichel er
ist inzwischen gegangen , Sie setzen inzwischen die Po-
litik Ihres Vorgängers Lafontaine fort. Sie reden von Steu-
ersenkungen, beschließen aber Steuererhöhungen. Diesen
Weg werden wir nicht mitgehen.
Das ist schon eine verquere Steuerlogik von Rot-Grün:
Rasen für die Rente, Rauchen für den Frieden! Das nimmt
Ihnen niemand ab.
Unter Ihnen, Herr Finanzminister Eichel, ist die Steu-
erquote im letzten Jahr auf den höchsten Wert seit Beste-
hen der Bundesrepublik Deutschland gestiegen. Es hat
den Anschein, dass Rot-Grün unter dem Eindruck der
schrecklichen Geschehnisse in den USA die Steuern des-
halb klammheimlich erhöht, um einen Teil der Haushalts-
probleme dieses Jahres und der nächsten Jahre nicht durch
Sparmaßnahmen, sondern durch Steuererhöhungen zu lö-
sen. Das heißt, Sie drücken sich vor der Aufgabe, den
Haushalt tatsächlich zu sanieren. Auch das lassen wir Ih-
nen nicht durchgehen.
Höhere Steuern scheinen jetzt das letzte Mittel zu sein,
um zusätzliche Ausgaben zu finanzieren. Aber die Koali-
tion trägt damit angesichts der abflauenden Konjunktur
weiter zur Verunsicherung von Bürgern und Unternehmen
sowie zur Entziehung von Kaufkraft bei. Der Finanzmi-
nister und die rot-grüne Koalition haben offenbar vor der
Aufgabe kapituliert, die Staatsausgaben einzudämmen
und umzugestalten. Sie verfahren nach der alten Buch-
haltermethode: Neue Ausgaben erfordern neue Einnah-
men, also höhere Steuern. Dabei übersehen sie, dass so die
Verunsicherung der Wirtschaft und der Verbraucher ge-
schürt wird.
Mit diesem Taschenspielertrick, was Ihre steuerpoliti-
schen Vorgaben angeht, sind Sie, Herr Finanzminister,
nicht mehr der Garant finanzpolitischer Solidität; deshalb
lehnt die FDP diese Steuererhöhungen ab.
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 188. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 25. September 2001
Carl-Ludwig Thiele
18355
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Zeittechnisch gesehen
war das Ende Ihrer Rede eine Punktlandung.
Nächste Rednerin ist die Kollegin Dr. Barbara Höll,
PDS-Fraktion.
Verehrte Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! In einem muss ich
Herrn Thiele Recht geben: Ich finde schon, dass Tanken
für die Rente, Rauchen für die Sicherheit eine makabre
Steuerpolitik ist. Alle in diesem Hause sind sich darin ei-
nig, dass Maßnahmen notwendig sind. Allerdings wird
noch zu diskutieren sein, wie diese Maßnahmen ausge-
staltet werden. Ich denke, sie können nicht so finanziert
werden, wie Sie es planen. Es gibt andere Quellen im
Bundeshaushalt. Wenn Sie schon so vorgehen, dann wer-
den Sie zumindest den Prinzipien der Haushaltsklarheit
und der Haushaltswahrheit gerecht! Die Mehreinnahmen
des nächsten Jahres sollten ordentlich etatisiert werden
und ich erinnere an das Budgetrecht des Parlamentes
nicht einfach im Einzelplan 60 verschwinden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass der Kampf ge-
gen die Steuerhinterziehung ein wesentliches Anliegen
auch der PDS ist, haben wir hier schon zur Genüge be-
wiesen. Die PDS hat bereits eine Vielzahl von Anträgen
eingebracht, die die Aufhebung des Bankgeheimnisses,
die Aufstockung der Anzahl der Betriebsprüfer in den
Finanzbehörden und anderes betreffen.
Wir sehen durchaus das Bemühen der Regierungskoa-
lition, in diesem Bereich etwas zu tun. Es ist klar, dass es
ein schwieriges Terrain ist: Es gibt ehrliche und es gibt un-
ehrliche Unternehmer. Man muss Regelungen finden, die
die einen nicht zu stark belasten und die den anderen den
Boden entziehen. Ein weiterer Problemkreis betrifft die
öffentliche Verantwortung. Es stellt sich die Frage, inwie-
weit öffentliche Verantwortung in den Privatbereich ver-
schoben werden kann. Ich möchte das an zwei Beispielen
deutlich machen.
Erstens: die Haftung für schuldhaft nicht abgeführte
Steuer. Wenn man auf dem Markt ein Kilo Äpfel kauft,
dann kann man aufgrund Ihrer Regelung letztendlich
dafür in Haftung genommen werden, dass ein Verkäufer
seine Standgebühren nicht gezahlt hat und hinterher ein
Strafgeld abführen muss.
Es ist so! Sie wollen eine Gesamtschuldnerhaftung
aller Unternehmer einführen. Es kann doch nicht richtig
sein, dass die Notwendigkeit der öffentlichen Kontrolle in
den Privatbereich verlagert wird.
Zweitens: allgemeine Nachschau. Ich möchte mich
überhaupt nicht der Auffassung anschließen, dass eine all-
gemeine Nachschau nicht durchführbar ist. Sie kann eine
richtige Regelung sein. Ich frage mich aber: Wer will sie
eigentlich umsetzen? Bereits heute reicht die Anzahl der
Finanzbeamten in den Behörden nicht aus, um ordentliche
Betriebsprüfungen durchzuführen. Wir wollen die Fi-
nanzbeamten mit einer zusätzlichen Aufgabe ausrüsten;
aber dazu braucht man eine zusätzliche Ausstattung der
Finanzbeamten.
Wenn wir die Umsatzsteuerhinterziehung tatsächlich
bekämpfen wollen, dann stellt sich mir die Frage, wie mit
der eingebrachten Gesetzesvorlage sichergestellt wird,
dass alle Bundesländer ein vernetztes, bundesein-
heitliches Computernetz haben. Nach meinem Kenntnis-
stand ist eines der wesentlichen Probleme, dass der In-
formationsaustausch zwischen den Ländern bisher
überhaupt nicht klappt.
Wie ist es nun eigentlich mit der einheitlichen Steuer-
nummer? Warum haben Sie in dieser Angelegenheit
keine Einigung mit den Landesfinanzministern erzielt
und eine wirkliche Innovation vorgelegt? Eine solche In-
novation ist notwendig. Gerade im Informationszeitalter
kann man sich wirklich fragen, warum wir an diesem
Punkt noch immer nicht weiter sind.
Solange diese beiden Dinge nicht geklärt sind, bleibt
das, was Sie ansonsten bezwecken, leider Gottes Stück-
werk. Was Sie vorhaben, wird nicht dazu führen, dass der
Fiskus durch die erfolgreiche Bekämpfung von Umsatz-
steuerhinterziehung zusätzlich 23 Milliarden DM ein-
nimmt.
Wir beraten heute gleichzeitig den Gesetzentwurf zur
Fortentwicklung des Unternehmensteuerrechts. Herr
Eichel hat vorhin versucht, eine Reihe von Regelungen
mit den schönsten Worten zu begründen. Der Bundestag
besteht in dieser Zusammensetzung seit 1998. Vor mehr
als zwei Jahren hat bereits der damalige Finanzminister
Lafontaine ebenfalls mit sehr schönen Worten eine Be-
gründung für die Änderung eines Teils der Regelungen
gegeben. Das ist ein Hü und Hott in der Steuer- und
Finanzpolitik in einer Größenordnung, die nicht mehr
nachvollziehbar ist.
Ich möchte die Reinvestitionsrücklage ansprechen.
Herr Eichel hat vorhin die entsprechende Regelung er-
klärt. Sie wollen die Steuerfreiheit für Personenunterneh-
men beim Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften
einführen. Da frage ich mich: Warum gibt es keine ent-
sprechende Regelung für den Fall, dass ein Personen-
unternehmen Anteile an anderen Personenunternehmen
erwirbt? Das ist doch nicht logisch. Warum führen Sie
nicht eine entsprechende Regelung für Sachinvestitionen
es geht Ihnen doch um Investitionen, wie man dem Ti-
tel entnehmen kann in den Unternehmen ein? Das sind
Fragen, die offen bleiben. Antworten darauf sind in Ihrem
Gesetzentwurf nicht zu finden.
Angesichts der Tatsache, dass das freie Unternehmer-
tum unterstützt werden soll, frage ich mich, warum Sie
ständig davon sprechen, dass Sie Umstrukturierungen von
Personenunternehmen in Kapitalgesellschaften erleich-
tern wollen. Eine Antwort darauf ist mir von Ihrer Seite
bisher noch nicht bekannt.
Ähnliche Fragen ergeben sich im Zusammenhang mit
dem Mitunternehmererlass. Regelungen, die mit dem
Steuersenkungsgesetz abgeschafft wurden diese Ände-
rungen gehen nicht auf Lafontaine zurück; sie sind noch
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 188. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 25. September 200118356
nicht allzu lange her , sollen jetzt in veränderter Form wie-
der eingeführt werden. Dafür gibt es keine Begründung.
Angesichts der Tatsache, dass wir ein Nachbesse-
rungsgesetz verabschieden werden, frage ich mich,
warum Sie nicht auf die akute Finanznot der Kommunen
in der Bundesrepublik Deutschland reagieren.
Die Gewerbesteuerausfälle, die jetzt zu verzeichnen sind,
sind im Finanztableau zum Steuersenkungsgesetz nicht
ausgewiesen worden.
Die Kommunen stehen jetzt zum Teil mit dem Rücken an
der Wand. Sie waren diejenigen, die keine Möglichkeit
hatten, in den Verhandlungen zum Steuersenkungsgesetz
in dem Maße Einfluss zu nehmen, wie es die Bundeslän-
der konnten.
Wir erwarten dringend, dass in diesem Punkt nachge-
bessert wird. Ansonsten können wir zumindest diesem
Gesetzentwurf nicht unsere Zustimmung geben.
Danke.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Jetzt spricht die Kol-
legin Lydia Westrich für die SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin! Meine Kol-
leginnen und Kollegen! Ich bin froh, Frau Höll, dass Sie
wenigstens versucht haben, die Debatte auf eine sachliche
Grundlage zu stellen, auch wenn ich Ihre Meinung in vie-
len Punkten nicht teile. Einige Debattenbeiträge kommen
mir eine bisschen vor wie Theaterdonner nach der klaren
Rede, die wir vorhin von Herrn Putin gehört haben.
Im Finanzausschuss sind wir eigentlich eine sehr sachli-
che Arbeit gewohnt.
Wir bringen heute drei Steuergesetze ein. Herr Thiele,
um es richtig zu stellen: Ihre Steuererhöhungen, die Ihnen
Frau Scheel gerade vorgerechnet hat, gelten bis heute und
sind den Bürgern durch Vorspiegelung falscher Tatsachen
nämlich Golfkrieg abgeknöpft worden. Die deutsche
Einheit sollte damals das wissen Sie selber aus der
Portokasse finanziert werden.
Deswegen können Sie die ehrliche und moderate Steuer-
erhöhung für die Terrorbekämpfung und für mehr Sicher-
heit für die Bürger kaum kritisieren.
Ich komme zurück auf die Steuergesetze, die jedes
auf seine Art mehr Rechtssicherheit, mehr Klarheit und
Gerechtigkeit sowie mehr Erleichterungen für die Steuer-
zahlerinnen und Steuerzahler schaffen. Das zeigt, dass wir
sehr flexibel sind und dass wir die Entwicklungen schnel-
ler aufnehmen, als Sie es damals gemacht haben.
Sie müssen sich einmal anschauen, was damals zu Ihrer
Zeit geschrieben worden ist, Herr Hauser. Das war auch
nicht immer sensationell.
Das ist erst einmal wie jedes Jahr das übliche
Steueränderungsgesetz. Sofern Anpassungen an höchst-
richterliche Rechtsprechung und an das Recht der Euro-
päischen Union nötig wurden, haben wir diese im
Steueränderungsgesetz berücksichtigt. Steuerrechtliche
Vorschriften, die sich in der Vergangenheit nicht bewährt
oder sich nicht als praktikabel erwiesen haben so war es
auch in der Vergangenheit immer üblich, Herr Thiele ,
haben wir beseitigt. Der Verwaltungsaufwand wurde da-
durch reduziert. Zum Beispiel wird die Abzugsfähigkeit
von Unterhaltsleistungen auf einen einheitlichen Höchst-
betrag festgesetzt. Kürzungsbescheide werden so unnötig.
Auch die Pflicht zur Meldung Sie haben sich vielleicht
den Gesetzentwurf noch nicht durchgelesen der vom
Steuerabzug freigestellten Kapitalerträge wird aus dem
gleichen Grund gestrichen.
Wir sind für Verwaltungsvereinfachung. Wir haben im
internationalen Amtshilfeverkehr durch die Verkürzung
der bisher umständlichen Dienstwege eine verbesserte
Zusammenarbeit erreichen können.
Die erforderlichen Umstellungen auf den Euro werden im
Gesetz vorgenommen. Es handelt sich um ein übliches,
sehr unspektakuläres Gesetz, über dessen Details wir uns
sicherlich schnell einigen können.
Herr Fromme, es handelt sich um ein Gesetz, wie es
auch schon früher üblich war. Ihre Kollegen können Ihnen
das sicher bestätigen.
Ich bin auch relativ zuversichtlich, dass wir uns über
die Fortentwicklung des Unternehmensteuerrechts ei-
nigen können. Sie können jetzt mit Ihrer Zustimmung und
Mitarbeit gutmachen, dass Sie, meine Damen und Herren
von der Opposition, letztes Jahr fatalerweise dem Steuer-
senkungsgesetz Ihre Zustimmung verweigert haben.
Sie haben Ihre Zustimmung verweigert und haben sich im
ganzen Land blamiert.
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 188. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 25. September 2001
Dr. Barbara Höll
18357
Diesen Meilenstein in der Steuergeschichte ich meine
damit das Steuersenkungsgesetz entwickeln wir weiter
und schaffen damit noch weiter gehende Erleichterungen
für die Umstrukturierungen von Unternehmen insbeson-
dere im mittelständischen Bereich.
Dies ist auch eine alte Forderung. Ich habe sehr viele Ge-
spräche geführt. Diese gehen immer in dieselbe Richtung:
Gut, dass ihr das gemacht habt. Es war im Gegensatz zu
dem vorher herrschenden Stillstand endlich einmal ein
Schritt nach vorn.
Wir führen die Reinvestitionsrücklage für mittelständi-
sche Personenunternehmen ein. Wir werden diese nicht
nur wieder einführen,
sondern die Regelungen des Mitunternehmererlasses zu-
gunsten der mittelständischen Wirtschaft weiterent-
wickeln. Auch dies ist, Herr Michelbach, eine alte Forde-
rung. Dadurch wird mittelständischen Unternehmen nicht
nur die Umstrukturierung ihrer Beteiligungen an anderen
Unternehmen erleichtert. Die Unternehmen erhalten da-
durch auch eine weitere Steuerentlastung in Höhe von
300 Millionen DM, die für die Finanzierung neuer Im-
pulse verwendet werden können.
Die Grunderwerbsteuer wird die Umstrukturierung
künftig nicht mehr behindern. Auch Umstrukturierungen
von Kapitalgesellschaften, die ihre Betriebsstätten in ver-
schiedenen Ländern haben, können künftig leichter von-
statten gehen.
Die momentane Handhabung der Mehrmütterorgan-
schaft im Rahmen der Gewerbesteuer, nach der keine
Verrechnung der Verluste der Organschaften mit den Ge-
winnen ihrer Mütterorganschaften erfolgt, gilt noch bis
zum Ende des Jahres 2002. Ab dem Jahre 2003 werden
wir eine Mindestbeteiligung von 25 Prozent an der Or-
gangesellschaft vorsehen. Diese rückwirkende Maß-
nahme ist für die Sicherung der kommunalen Haushalte
notwendig, die ihre Berechnungen auf der Basis des vor-
her geltenden Rechts ermittelt haben. In diesem Punkt hat
Frau Höll sicher Recht.
Eines der Ziele der kommenden Legislaturperiode ist
eine umfassende Regelung im Bereich der steuerlichen
Behandlung von Verschmelzungen im Ausland mit inlän-
dischen Vermögensübertragungen. Zunächst einmal ha-
ben wir durch eine Lockerung des § 12 des Körper-
schaftsteuergesetzes eine wesentliche Erleichterung
erwirkt. Ich hoffe, dass Sie an diesen Weiterentwicklun-
gen für die Unternehmen mitarbeiten. Wenn Sie das nicht
wollen, würde das noch einmal Ihre fehlende wirtschaft-
liche Kompetenz verdeutlichen.
Sie wissen genau, dass gerade Wirtschafts- und Steu-
erpolitik einen soliden, verlässlichen Rahmen bilden
muss. Die Unternehmen brauchen ein stabiles Konzept
für die Zukunft, ein Steuerrecht, das sich stärker an den in-
ternationalen Verflechtungen in der Wirtschaft orientiert,
das aber auch durch den Ausschluss von Gestaltungen und
durch notwendige Klarstellungen eine gleichmäßige Be-
steuerung gewährleisten muss. Mit diesem Gesetz könn-
ten wir das gemeinsam tun. Dies würde sicherlich zu
einer besseren Beurteilung Ihrer wirtschaftlichen Kompe-
tenz in der Öffentlichkeit beitragen.
Damit bin ich beim dritten Gesetz mit dem zugegebe-
nermaßen nicht gerade eingängigen Namen Steuerver-
kürzungsbekämpfungsgesetz. Ich weiß auch nicht, wer
diese Namen immer erfindet.
Der Bundesrechnungshof und die Ländervertreter das
wissen Sie genau haben uns im Ausschuss mit ihren Be-
richten über die immer stärker steigende Umsatzsteuer-
kriminalität alle aufgeschreckt. Niemand kann einfach zu-
schauen, wenn kriminelle Elemente den Staat, also die
Steuerzahler, um viele Milliarden betrügen. Mit Blick auf
das in einer Stadt gegebene Versprechen, die Krimina-
litätsrate in 100 Tagen zu halbieren, muss ich sagen, dass
ich persönlich, Herr Hauser, wirklich nicht einsehe, dass
Verbrechen wirtschaftlicher Art anders als Verbrechen an-
derer Art bewertet werden sollen. Man muss immer mit
gleichen Maßstäben messen. Wenn Sie schon bereit sind,
in Hamburg solch strenge Maßstäbe anzulegen,
erwarte ich von Ihnen, dass Sie bei der Bekämpfung der
Wirtschaftskriminalität zumindest das bisschen an Ver-
schärfung, das wir vorschlagen, mittragen.
Schon seit Jahren steht die Umsatzsteuermiss-
brauchsbekämpfung immer wieder auf der Tagesord-
nung.
Wir alle wissen Sie selber doch auch , wie sensibel und
missbrauchsanfällig unser Mehrwertsteuersystem ist.
Wenn kriminelle Elemente die Finanzämter anzapfen, um
über Scheingeschäfte Steuererstattungen zu erschwin-
deln, dann handelt es sich dabei nicht um Kavaliersde-
likte.
Hier liegt ein massives Betrugsverhalten mit erheblicher
krimineller Energie vor.
Die damit verbundenen Probleme gehen zweifellos
zulasten der ehrlichen Steuerzahler. Denn für jede D-
Mark, die dem Fiskus durch Steuerbetrug und -hinterzie-
hung verloren geht, müssen die ehrlichen Steuerzahler
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Lydia Westrich
18358
geradestehen. Das schreibt selbst der Bund der Steuer-
zahler.
Selbst Sie müssen zugeben, dass die zunehmende Auf-
deckung von Betrug im Bereich der Zahlung der Umsatz-
steuer, die eine unserer bedeutendsten Einnahmequellen
ist, eine Änderung des Umsatzsteuerrechts dringend not-
wendig macht.
Bestens ausgerüstete, informierte und organisierte Kri-
minelle stehlen dem Staat und somit dem Steuerzahler
durch fingierte so genannte Karussellgeschäfte momentan
jährlich mehr als 20 Milliarden DM. Sie wissen genau,
dass das zum Beispiel auch im baden-württembergischen
Finanzministerium hochgerechnet worden ist. Dabei han-
delt es sich wirklich nur um geschätzte Zahlen; vermut-
lich liegen sie höher. Ehrliche Unternehmer, die ihre Um-
satzsteuer gewissenhaft zahlen, können im Wettbewerb
mit diesen Betrügern nicht bestehen. Arbeitsplätze wer-
den gefährdet. Viele Unternehmer sagen: Macht endlich
einmal etwas in diesem Bereich! Wir können es nicht
mehr aushalten!
Das hat unter anderem damit zu tun, dass die geltenden
Bestimmungen zu lasch sind. Effektive Kontrollen der
Behörden sind nicht möglich. Wir werden dies mit dem
Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz ändern; Finanz-
minister Eichel und Frau Scheel haben die damit verbun-
denen Maßnahmen deutlich dargestellt.
Wir haben es doch schon mit anderen Maßnahmen ver-
sucht, Herr Hauser.
Die Menschen mit krimineller Energie drehen uns trotz-
dem eine Nase. Hätten wir schon früher effektive Geset-
zesvorschriften gehabt, wäre der von Ihnen verursachte
Schuldenberg vielleicht nicht so groß, wie er jetzt ist, und
wir müssten nicht so mühsam wie derzeit daran arbeiten,
ihn für die nächste Generation abzubauen.
Die Länder haben konstruktiv an diesem Gesetzent-
wurf mitgearbeitet und der Eilbedürftigkeit zugestimmt.
Sie und vor allem auch die Finanzverwaltungen warten
händeringend darauf, in ihrem Kampf um die Steuermil-
liarden und um Steuergerechtigkeit unterstützt zu werden.
Ich erwarte von Ihnen als Opposition, die Sie so viele
Sonntagsreden in diese Richtung halten damit meine ich
auch Sie, Herr Hauser , dass Sie nach der Feinarbeit im
Ausschuss den vorliegenden Gesetzentwurf mit verab-
schieden. Wer als finanzpolitisch kompetent gelten will,
muss an erster Stelle für Steuergerechtigkeit und Steuer-
legalität eintreten.
Vielen Dank.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Der letzte Redner ist
der Kollege Norbert Barthle für die Fraktion der
CDU/CSU.
Sehr geehrte Frau Prä-
sidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das
mit dem Betrug hat mein Kollege Hansgeorg Hauser be-
reits eingehend dargelegt.
Wenn wir uns heute über drei Gesetzesvorlagen der
Regierungskoalition unterhalten, kann ich Ihnen einen
Vorwurf nicht ersparen: Sie denken nicht bis zum Ende,
und zwar weder bei Ihren Entwürfen noch in Ihren Bera-
tungen und das ist das Schlimme noch nicht einmal bei
Ihren Nachbesserungen. Anders sind nämlich diese vielen
Fehler und Inkonsequenzen auch in diesen Gesetzentwür-
fen nicht zu erklären.
Dabei bestreite ich gar nicht, dass tatsächlich Hand-
lungsbedarf besteht. Ich bin froh, dass die Rufe der Op-
position und auch die der Unternehmer bis zu Ihnen vor-
gedrungen sind. Denn es ist in unserem Lande in der Tat
nicht alles positiv. Es geht nicht allen Unternehmen wirk-
lich gut. Nicht nur die Folgen des brutalen Terroran-
schlags in den USA werden zu konjunkturellen Verschär-
fungen führen. Da hilft übrigens weder Verharmlosen
noch Schönreden, Frau Kollegin.
Wir brauchen realistische Analysen und eine voraus-
schauende Politik.
Denn schon vor diesem Anschlag war das Wirtschafts-
wachstum nahezu zum Stillstand gekommen. Die Ar-
beitslosigkeit steigt bereits wieder. Die angestrebte Be-
grenzung des öffentlichen Defizits auf 1,5 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts ist bereits heute Makulatur.
Es ist eine Tatsache leider eine beschämende; aber Sie
werden sich das noch öfter anhören müssen : Deutschland
ist das Schlusslicht in der europäischen Wirtschaft. Das
wird, so lange Rot-Grün regiert, vermutlich leider auch so
bleiben. Unsere Bürgerinnen und Bürger haben das aller-
dings nicht verdient. Ich bin froh, dass im kommenden Jahr
Gelegenheit dazu besteht, dies zu korrigieren.
So lange kann Deutschland aber nicht warten. Was wir
jetzt brauchen, ist insbesondere bei den Steuern ein
früheres und entschlosseneres Handeln.
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Lydia Westrich
18359
Unsere Wirtschaft braucht Impulse, um die drohende
Rezession abzuwenden und um die Arbeitslosigkeit nach-
haltig und erfolgreich bekämpfen zu können.
Da wir nicht die Mehrheit haben,
müssen Sie handeln. Ergreifen Sie endlich wieder Verant-
wortung für dieses Land, gehen Sie weg von der ruhigen
Hand! Machen Sie etwas und handeln Sie richtig!
Wir haben nicht die Mehrheit in diesem Hause.
Die CDU/CSU-Fraktion hat sich aber Gedanken darüber
gemacht, wie Deutschland wieder auf die Beine geholfen
werden kann.
Wir haben den Antrag Mehr Wirtschaftswachstum durch
mehr Gerechtigkeit im Unternehmensteuerrecht vorge-
legt. Lassen Sie sich durch diesen Antrag inspirieren;
denn dann werden wenigstens Ihre Nachbesserungen
mehr Hand und Fuß und mehr Nachhaltigkeit haben.
Unser Antrag kann Ihnen auch helfen, die immer noch
bestehenden Gerechtigkeitslücken Ihrer bisherigen Steu-
erreform weitestgehend zu schließen. Eine vollständige
Heilung kann man auch damit nicht hinkriegen. Das
verspreche ich Ihnen.
Dazu haben Sie viel zu tief und zu chaotisch in das Steu-
ersystem eingegriffen. Ich denke da nur an den nicht zu
Ende gedachten Wechsel vom Anrechnungs- zum Halb-
einkünfteverfahren.
Aber nun konkret: Was stört uns insbesondere an Ihrem
Unternehmensteuerfortentwicklungsgesetz? Da ist zu-
nächst einmal die versuchte Wiederherstellung der Rege-
lungen des früheren Mitunternehmererlasses.
Nach bisheriger Rechtslage konnte bei der Übertragung
von Wirtschaftsgütern zwischen Personenunternehmen
die Buchwertfortführung ohne jegliche Beschränkung
durch Fristen geschehen. Was kommt jetzt? Sie wollen die
steuerneutrale Übertragung an eine generelle Behaltefrist
von sieben Jahren koppeln. Das ist eine deutliche Ein-
schränkung. Diese Verschlechterung gegenüber dem gel-
tenden Recht haben unsere Unternehmer nicht verdient.
Sie erschwert Umstrukturierungen in Personenunterneh-
men. Letztendlich treiben Sie damit einen Keil zwischen
die Handels- und die Steuerbilanz. Das bereitet unseren
Unternehmern zunehmend Schwierigkeiten. Woher
kommt dies? Es kommt aus Ihrem pathologischen Miss-
trauen gegenüber allen Unternehmern.
Da Sie zudem die Behaltefrist unwiderlegbar ausge-
stalten wollen, kann in Härtefällen die volle Besteuerung
zuschlagen. Für viele Unternehmer kann es existenzbe-
drohend werden, wenn Steuernachforderungen, die
womöglich noch mit 6 Prozent verzinst werden müssen,
nach Jahren erhoben werden. Wenn Sie schon glauben,
Behaltefristen vorsehen zu müssen, dann sollten Sie sich
auch darüber klar sein, dass eine kürzere Frist notwendig
ist. Verzichten Sie auf diese babylonische Frist von sieben
Jahren!
Wir fordern Sie außerdem auf, die Besteuerung bei
der Aufgabe von Gewerbebetrieben nicht noch weiter
zu verschärfen. Sie haben richtigerweise wir haben es
bereits gehört die vom Weltökonomen Lafontaine
durchgesetzte Abschaffung des halben Steuersatzes bei
der Betriebsveräußerung zurückgenommen. Ungerech-
terweise haben Sie aber diejenigen vergessen, die 1999
und 2000 verkauft und den vollen Steuersatz zu leisten ha-
ben. Das nenne ich auf dem halben Weg stehen geblieben.
Sie wollen entgegen der geltenden Rechtslage jetzt
auch die entgeltliche Übertragung eines Mitunternehmer-
anteils voll besteuern. Das ist ein weiterer Versuch, die
Besteuerung des Mittelstandes zu verschärfen. Wir mei-
nen: Das ist nicht gerecht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch die von Ihnen
geplante Einführung einer Reinvestitionsrücklage für
Personenunternehmen ist nicht dazu angetan, unseren
Beifall zu finden. Auch das ist ein Beispiel für die einsei-
tige, unsystematische und ungerechte Bevorzugung von
Kapitalgesellschaften gegenüber Personengesellschaften.
So ist es.
Warum, so frage ich mich, zwängen Sie diese Reinves-
titionsrücklage in ein so enges Korsett, dass nur größere
Unternehmen davon Gebrauch machen können und die
Mehrzahl der kleinen und mittleren Unternehmen außen
vor bleibt? Warum muss ein Handwerksbetrieb, der ex-
terne Beteiligungen veräußert, diese auch wieder in ex-
terne Beteiligungen investieren, anstatt die flüssigen
Mittel in seinen Betrieb wachstums- und beschäftigungs-
fördernd investieren zu können? Das macht keinen Sinn.
Warum befristen Sie auch diese Möglichkeit zusätzlich
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Norbert Barthle
18360
auf zwei Jahre? All diese Restriktionen gelten nicht für die
großen Kapitalgesellschaften. Sie können sogar die bei
Veräußerungsgeschäften anfallenden Kreditzinsen zu-
sätzlich steuerlich geltend machen. Also schaffen Sie end-
lich Gerechtigkeit!
Wie sagte uns kürzlich ein Steuerberater im Ge-
spräch? Die von Ihnen verteilten Bonbons sind schon
sauer, bevor man sie überhaupt in den Mund nimmt. Es
heißt zwar, dass sauer lustig macht, aber über diese Pla-
cebos werden unsere Mittelständler wirklich nicht la-
chen können.
Im Gegenteil: Sie erfahren ein weiteres Mal, dass die Mit-
telständler die großen Verlierer rot-grüner Finanzpolitik
sind.
Wir fordern Sie deshalb auf, die Regelungen für Betei-
ligungsveräußerungen von Personengesellschaften an die
Vorschriften für Kapitalgesellschaften anzupassen, und
zwar nicht nur in den Überschriften, sondern auch in den
Inhalten.
Ein weiterer Punkt, der nicht nur uns, sondern vor al-
lem den kleinen und mittleren Unternehmen schwer im
Magen liegt, sind die seit dem 1. Januar 2001 überarbei-
teten AfA-Tabellen.
Inzwischen hat sich mehr als deutlich herausgestellt, dass
die Bundesregierung hinsichtlich der Mehrbelastungen
für die deutsche Wirtschaft weit übers Ziel hinausge-
schossen ist.
Das gibt sogar das Finanzministerium zu. Nachdem jetzt
wohl die Neufassung der Branchentabellen auf die Zeit
nach der Bundestagswahl verschoben werden soll, kön-
nen auf diesem Weg die Mehrbelastungen für die Wirt-
schaft nicht mehr kompensiert werden, wie es noch im
Frühjahr im Finanzausschuss hieß. Das kennen wir bereits
von Ihnen: Belastungen heute, Entlastungen irgendwann
in ferner Zukunft.
Letztendlich geht es nur darum, Geld in die Kassen des
Finanzministers zu schaufeln, und zwar auf Kosten des
Mittelstandes.
Wir fordern Sie auf: Nehmen Sie diese Regelungen kom-
plett zurück! Fangen Sie einfach von vorne an und bezie-
hen Sie uns in die Beratungen ein!
Noch eine kleine Gemeinheit haben Sie in Art. 11 des
Steueränderungsgesetzes 2001 versteckt. Sie wollen im
Bewertungsgesetz die Bewertung noch nicht fälliger
Ansprüche aus Lebens-, Kapital- oder Rentenversi-
cherungen nur noch nach dem Rückkaufswert vorneh-
men. Diese Abkehr von der bisherigen Wahlfreiheit mit
der Zweidrittelregelung stellt für viele Bürgerinnen und
Bürger eine versteckte Steuererhöhung dar. Das ist sach-
lich nicht gerechtfertigt. Sie nennen dies redaktionelle
und inhaltliche Bereinigung. Ich sage: Das ist eine ver-
steckte Steuererhöhung.
Last, but not least eines unserer Hauptanliegen: Wenn
es richtig ist, dass Wirtschaftspolitik zu 50 Prozent aus
Psychologie besteht wie der Bundeskanzler immer wie-
der betont , dann handeln Sie entsprechend: Machen Sie
Gesetzentwürfe, die in die richtige Richtung weisen; denn
unsere Wirtschaft braucht jetzt entschlossene Signale. Sie
braucht jetzt eine Politik, die mit Steuersenkungen und
Entlastungen in die richtige Richtung führt. Was will ich
sagen? Ziehen Sie die nächsten Stufen der Steuer-
reform auf 2002 vor! Damit wäre uns geholfen.
Damit reduzieren Sie nicht allein die ungerechte Tarif-
spreizung zulasten der Personenunternehmen, sondern
damit würden Sie auch dringend benötigte Impulse an die
Wirtschaft senden.
Wenn Sie mir jetzt wieder mit den Horrorzahlen kom-
men, was das an Steuerausfällen mit sich bringt, dann
kann ich nur sagen: Sie haben diese Steuerausfälle mittel-
fristig in Ihre Finanzplanung bereits aufgenommen.
Es geht letztendlich nur um die zusätzlichen Zinskosten
für das reale Entlastungsvolumen. Weshalb vertrauen Sie
nicht auf die positiven Effekte von Steuersenkungen, wie
das andere Länder mit gutem Erfolg vorgemacht haben?
Ich wiederhole: Stoppen Sie diese Benachteiligungen des
Mittelstandes! Ziehen Sie die Stufen der Steuerreform vor!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Kollege Barthle,
Sie müssen zum Schluss kommen.
Ich bin bei meinem
letzten Satz.
Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode 188. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 25. September 2001
Norbert Barthle
18361
Was sich jetzt durch die letzten Kabinettsbeschlüsse
angekündigt hat Steuererhöhungen, um Maßnahmen zur
Verbesserung der inneren Sicherheit finanzieren zu kön-
nen , lässt mir wenig Hoffnung darauf, dass Sie tat-
sächlich zu Steuerentlastungen bereit sind. Der Weg weist
offensichtlich auf immer mehr neue Steuern und Steuer-
erhöhungen hin. Das ist der falsche Weg.
Vielen Dank.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich schließe die Aus-
sprache.
Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlagen
auf den Drucksachen 14/6883, 14/6882, 14/6877 und
14/6887 an die in der Tagesordnung aufgeführten Aus-
schüsse vorgeschlagen. Ich sehe keinen Widerspruch.
Dann sind die Überweisungen so beschlossen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Be-
schlussempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem
Antrag des Bundesministeriums der Finanzen zur Ent-
lastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 1999
und zu den Bemerkungen des Bundesrechnungsho-
fes 2000. Es handelt sich um die Drucksachen 14/3141,
14/4226 und 14/6521. Wer stimmt für die Beschlussemp-
fehlung? Gegenprobe! Enthaltungen? Die Be-
schlussempfehlung ist bei Enthaltung der Fraktion der
CDU/CSU angenommen.
Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tages-
ordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundes-
tages auf morgen, Mittwoch, den 26. September 2001,
9 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.