Gesamtes Protokol
Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 69. Sitzung des Deutschen Bundestages und bitte zunächst den Schriftführer Herrn Abgeordneten Matthes, die Liste der fehlenden Mitglieder zu verlesen.
Es fehlen wegen Erkrankung die Abgeordneten Lübke, Frau Dr. Gröwel, Bettgenhäuser, Dr. Gülich, Frau Albrecht, Meitmann, Mißmahl, Wittmann, Wallner; es fehlen entschuldigt die Abgeordneten Even, Herrmann, Brandt, Neumann, Frauchroeder , Dr. Suhr, Harig, Wirths, Dr. Reismann, Ribbeheger.
Herr Abgeordneter Agatz fehlt auch noch.
Ich habe ferner folgende Mitteilungen zu machen.
Der Herr Bundesminister für Wirtschaft hat unter dem 9. Juni 1950 die Anfrage Nr. 80 der Abgeordneten Zühlke, Herrmann, Behrisch und Fraktion der SPD — Drucksache Nr. 951 — betreffend Notstand in der Gemeinde Reichenbach unter Drucksache Nr. 1044 beantwortet.
Weiter teile ich mit, daß in Erweiterung der heutigen Tagesordnung an erster Stelle über den Einspruch des Herrn Abgeordneten Reimann gegen seinen Ausschluß — Drucksache Nr. 1042 — entschieden wird.
Ferner teile ich Ihnen mit, daß die Tagesordnung um die erste, zweite und dritte Beratung des von, den Abgeordneten Etzel, Dr. Veit und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes erweitert wird.
Ich darf das Einverständnis des Hauses mit dieser Erweiterung annehmen. — Zur Geschäftsordnung Herr Abgeordneter Renner!
Meine Damen und Herren! Ich protestiere im Namen meiner Fraktion dagegen, daß heute bereits über den Einspruch des Abgeordneten Reimann entschieden wird.
— Jawohl, es muß geschehen! Es müßte aber in der üblichen Form geschehen!
Entgegen den bisherigen Methoden anläßlich solcher Einsprüche ist diesmal der Ältestenrat nicht gehört worden.
— Es ist nicht notwendig? Es ist aber immerhin eine sehr aufschlußreiche Methode, die ich hier vor aller Öffentlichkeit einmal klarstellen möchte.
So wie der Ausschluß die Folge einer Taktik war, die Sie vorher interfraktionell bis in die letzten Einzelheiten festgelegt haben,
so soll auch jetzt der Einspruch abgewürgt werden,
— Nein, Sie sind keine Hellseher, aber Sie sind Leute, die mit ihrer sogenannten demokratischen Geschäftsordnung das machen, was ihnen beliebt! Sie ist Ihnen ein Instrument zur Niederhaltung der kommunistischen Fraktion,
und gerade ein Mann wie Sie, Herr Horlacher, sollte sich fein überlegen, die Hand zu einer solchen Methode gegen uns Kommunisten herzugeben. Spielen Sie sich doch nicht auf als alte Demokraten! Ihnen kommt es darauf an, uns mundtot zu machen.
Die Stimme der Opposition gegen Ihre Kriegspläne,
gegen Ihre Völkerhetze soll hier nicht laut werden; darum wenden Sie diese brutalen Methoden an!
Herr Abgeordneter, Sie sprechen nicht mehr zur Geschäftsordnung. Nach § 92 der Geschäftsordnung erfolgt die Entscheidung über einen Einspruch ohne Aussprache.
Sehr richtig, Herr Präsident! Sie haben aber — —
Ich bitte Sie also, nunmehr Ihre Ausführungen zu beenden.
Jawohl, Herr Präsident, Sie haben aber bisher noch in jedem Fall eines derartigen Einspruchs den Ältestenrat gehört,
und das haben Sie in diesem speziellen Fall unterlassen.
— Wieso nein? Wer wagt hier nein zu sagen?
Herr Abgeordneter Renner, bringen Sie mich nicht in die Verlegenheit, Ihnen das Wort entziehen zu müssen; denn Sie sprechen zur Sache. Ich habe Ihnen lediglich das Wort zur Geschäftsordnung erteilt. Sie sprechen insofern zur Sache, als Sie zur Behandlung des Einspruchs sprechen. Das ist nach § 92 der Geschäftsordnung nicht zulässig. Wenn Sie weitersprechen, bin ich gezwungen, Ihnen das Wort zu entziehen.
Der Herr Bausch von der Moralischen Aufrüstung hat zwar zu Recht festgestellt, daß es laut Ihrer Geschäftsordnung nicht notwendig ist, vorher den Ältestenrat einzuberufen. Das habe ich auch gar nicht behauptet. Ich habe nur behauptet — und das ist eine Tatsache —, daß in allen bisherigen Fällen der Ältestenrat gehört worden ist. Wenn Sie das in dem speziellen Fall Reimann nicht nötig zu haben glauben, dann ist das nur so zu erklären,
daß Sie gewillt sind, diese Ordnungsstrafe, die verfassungswidrig ist, unter allen Umständen auch zu bestätigen.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung über den
Einspruch des Abgeordneten Reimann über
seinen Ausschluß .
Wer für diesen Einspruch ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letztere ist eindeutig die Mehrheit. Damit ist der Einspruch abgelehnt.
Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung: Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Europarat .
Als Berichterstatter hat der Herr Abgeordnete Dr. Henle das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuß für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten hat die von der Fraktion des Zentrums eingebrachte Entschließung zum Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Europarat — Drucksache Nr. 1041 — in seiner gestrigen Sitzung eingehender Prüfung unterzogen. Des weiteren hat sich der Ausschuß mit dem Entwurf des Gesetzes selbst befaßt und schließlich die Frage geprüft, wer gegebenenfalls, d. h. nach Annahme des Gesetzes, die Vertreter der Bundesrepublik in der Europäischen Versammlung wählen soll und welchem Personenkreise die zu wählenden Vertreter entnommen werden sollen.
Die Fraktion des Zentrums hat in der Sitzung des Bundestags vom 13. Juni vorgeschlagen, daß die Bundesregierung mit den Regierungen der dreizehn dem Europarat angehörenden Staaten Verhandlungen aufnehmen solle, um über vier Punkte ein Übereinkommen zu erzielen. Der erste dieser Punkte lautete:
Die Bundesrepublik Deutschland vertritt im Europarat Gesamtdeutschland, einschließlich der deutschen Gebiete jenseits der Oder-Neiße-Linie.
Für die Frage, welche gesamtdeutschen Aufgaben der Bundesrepublik im Europarat obliegen werden, ist der Wortlaut des der Bundesregierung zugegangenen Einladungsschreibens des Generalsekretärs des Europarats von Bedeutung. In diesem Schreiben heißt es nämlich wörtlich:
Da es wünschenswert ist, Deutschland den
europäischen Ländern zu assoziieren, die entschlossen sind, ihre demokratische Lebensart zu
schützen, lädt das Ministerkomitee hierdurch
die deutsche Bundesrepublik offiziell ein, assoziiertes Mitglied des Europarates zu werden.
Darin kommt zum Ausdruck, daß es der Zweck der
Einladung ist, „Deutschland" den Ländern des
Europarates zu assoziieren. Der Begriff „Deutschland" im völkerrechtlichen Sinne umfaßt das gesamte Gebiet des früheren Deutschen Reiches, wie
es am 31. Dezember 1937 bestand. Denn da, wie
sich aus wiederholten Erklärungen der Alliierten
ergibt, alle Veränderungen der deutschen Grenze,
die an diesem Status von 1937 etwa vorgenommen
werden sollten, dem Friedensvertrag vorbehalten
bleiben, kann es heute noch keine, Rechtsgültigkeit
beanspruchenden Beschränkungen des Gebietes
geben, das das Völkerrecht unter „Deutschland" versteht. Hieraus ergibt sich die Folgerung, daß die
Bundesrepublik nach ihrem Beitritt zum Europarat
die Interessen ganz Deutschlands wahrzunehmen
hat. Dementsprechend ist der Ausschuß für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten der
Meinung, daß die Vertretung der Bundesrepublik Sachwalter des ganzen Deutschlands sein wird. Das ist natürlich auch für die Frage der Mitvertretung von Berlin von Bedeutung. Denn selbstverständlich ist damit auch Berlin voll einbegriffen und durch die Bundesrepublik mitvertreten. In dieser Hinsicht hat sich der Ausschuß ganz der Auffassung angeschlossen, die der bayerische Ministerpräsident, Herr Dr. Ehard, in dem Bericht vertreten hat, den er dem Bundesrat über die Frage des Beitritts zum Europarat erstattet hat.
Dieser hier von mir dargelegten Auslegung des Einladungsschreibens und seiner Tragweite hat der Ausschuß, was ich besonders hervorheben möchte, einstimmig beigepflichtet. Er ist zu der Überzeugung gelangt, daß es bei der wiedergegebenen Sachlage weder notwendig noch richtig ist, diese ganze Frage erst noch zum Gegenstande diplomatischer Verhandlungen zu machen. Er glaubt deshalb, daß insoweit dem Vorschlage der Zentrumsfraktion keine weitere Folge gegeben zu werden braucht.
Der zweite Punkt, über den die Zentrumsfraktion Verhandlungen aufgenommen sehen möchte, lautet wie folgt:
Die Beratende Versammlung des Europarates wird zu einem von den Regierungen der einzelnen Staaten unabhängigen europäischen Parlament ausgestaltet.
Mit diesem Punkt greift die Zentrumsfraktion eine Frage auf, die die europäische Öffentlichkeit schon seit geraumer Zeit beschäftigt, gerade weil sich die Mehrzahl aller Verfechter des Europagedankens darüber einig sind, daß die Ausgestaltung der Beratenden Versammlung zu einem wirklichen europäischen Parlament ein wichtiges anzustrebendes Ziel darstellt. Daß es heute noch nicht so weit ist, weil sich der Ministerausschuß für eine behutsame Behandlung aller Fragen einer Kompetenzerweiterung der Beratenden Versammlung entschieden hat, ist bekannt. Was den Mitgliedstaaten des Europarates vorschwebt, ist offensichtlich ein Entwicklungsprozeß, der sich allmählich vollziehen und nicht überstürzt werden soll. Unter diesen Umständen ist es offenkundig, daß die Erreichung des von so vielen Seiten angestrebten Zieles der weiteren Entwicklung nicht von einem neu eingeladenen Mitglied bereits zur Voraussetzung seines Beitritts gemacht werden kann. Bei der Ausgestaltung der Beratenden Versammlung zu einem europäischen Parlament kann es sich nur um einen späteren Akt handeln, nicht aber um eine Voraussetzung unseres Beitritts. Aber gerade unser Beitritt kann sich natürlich als ein Umstand erweisen, der die Entwicklung beschleunigen wird. Daß wir in Straßburg vorläufig nicht dem Minister-Komitee, sondern nur der Beratenden Versammlung angehören werden, wird zusätzlich dahin wirken, daß nicht etwa das Minister-Komitee als Bremsklotz an Bedeutung gewinnt, sondern daß sich vielmehr das Schwergewicht der Versammlung erhöht. Deren Stoßkraft wird gerade um so mehr zunehmen, je eindeutiger sie sich zu einem wirklichen europäischen Parlament entwickelt. In dieser Hinsicht liegt zu Pessimismus noch kein Anlaß vor. Der europäischen Bewegung wohnt ein Schwung inne, der von einem Erlahmen noch weit entfernt ist.
Er soll und muß uns eines Tages das erstrebte europäische Parlament bringen. Es als Vorbedingung für unseren Beitritt zu fordern, heißt aber, den zu erwartenden geschichtlichen Verlauf umdrehen zu wollen, was nicht angehen kann.
In Punkt 3 hat dann die Zentrumsfraktion vorgeschlagen, im Wege eines Übereinkommens mit den Europaratmächten folgendes klarzustellen:
Die deutsche Forderung auf Ablehnung einer Remilitarisierung wird anerkannt.
Dieser Punkt unterstellt, daß die Bundesrepublik sich einer Forderung auf Remilitarisierung gegenübersieht. Bekanntlich ist aber genau das Gegenteil der Fall:
Man fordert von uns, und zwar sehr kategorisch, daß
wir entmilitarisiert bleiben, wobei allerdings auch
wir selbst bekanntlich den größten Wert darauf
legen, daß es bei dieser Entmilitarisierung bleibt.
Das ist schon im vergangenen Jahr in den Abmachungen vom Petersberg klargestellt worden und hat jüngst durch die Londoner Konferenz der Außenminister von USA, Großbritannien und Frankreich eine erneute Bekräftigung erfahren. Unter diesen Umständen würden Verhandlungen über diesen Punkt gegenstandslos sein, ganz abgesehen davon, daß die Europaratmächte als Partner solcher Verhandlungen gar nicht in Frage kommen würden. Zu diesem Punkte des Vorschlags hat der Ausschuß deshalb ebenfalls ablehnend Stellung nehmen müssen.
Schließlich hat die Zentrumsfraktion folgenden
vierten Verhandlungspunkt vorgeschlagen:
Auf der Grundlage des Schuman-Plans soll eine vom Europarat kontrollierte politische und wirtschaftliche Vereinigung des freien Europa geschaffen werden.
Von diesem Punkte gilt das gleiche, was ich schon zu Punkt 2 ausführte. Der Ausschuß hat keinerlei Bedenken gesehen, das in diesem Punkte gekennzeichnete Ziel grundsätzlich zu bejahen, zumal ja der Schuman-Plan ohnehin ein Baustein zur Schaffung einer europäischen Föderation sein soll. Aber auch diesen Punkt können wir nicht zur Voraussetzung unseres Beitritts machen, sondern müssen vielmehr versuchen, bei der Verwirklichung dieser Zielsetzung durch den Europarat selber das Gewicht des Einflusses in die Waagschale zu werfen, über den wir nach unserem Beitritt innerhalb des Europarates verfügen werden. Auch in diesem Punkte können wir die geschichtliche Entwicklung nicht gleichsam umdrehen wollen, wie es überhaupt für alle diese Punkte gilt, daß für sie, soweit sie den Europarat und seine künftige Entwicklung betreffen, gerade der Europarat selbst den Rahmen darstellt, innerhalb dessen sie behandelt und verhandelt werden müssen. Der Ausschuß hat deshalb nicht geglaubt, daß dem Vorschlag, über diese in Ziffer 4 aufgestellte Forderung noch vor unserem Beitritt zum Europarat in Verhandlungen einzutreten, stattgegeben werden kann.
Die Entschließung der Zentrumsfraktion enthält sodann noch einen weiteren Punkt: daß die Beratung des Gesetzentwurfes über den Beitritt der Bundesrepublik zum Europarat ausgesetzt werden soll, bis die Bundesregierung das Ergebnis ihrer Verhandlungen dem Bundestag vorlegt. Das läuft praktisch auf eine Ablehnung der Einladung auf unbekannte Zeit hinaus und berührt damit eng die grundsätzliche Frage, in bezug auf die das Für und Wider zu den einzelnen Argumenten in der Vollversammlung des Bundestages vom 13. Juni bereits ausführlich erörtert worden ist. Der Ausschuß ist im Hinblick darauf auf diese Einzelheiten nicht erneut eingegangen. Ich kann es mir deshalb wohl versagen,
alle diese Einzelheiten hier nochmals anzuführen. Aber grundsätzlich war der Ausschuß in seiner Mehrheit der Auffassung, daß der Antrag der Zentrumsfraktion in diesem Punkte auf eine Ablehnung der Einladung im gegenwärtigen Zeitpunkt hinausläuft und deshalb abzulehnen ist. Ich glaube die Auffassung dieser Ausschußmehrheit zutreffend wiederzugeben, wenn ich daran festhalte, daß durch die Einladung nach Straßburg dem deutschen Volke die große Gelegenheit geboten ist, bereits jetzt in den Kreis der freien Völker Europas zurückzukehren, d. h. zu einem Zeitpunkt, zu dem vielerlei Gründe es noch verhindern, den endgültigen Schlußstrich unter die Liquidierung des zweiten Weltkrieges zu setzen, und daß diese Gelegenheit von uns auch genutzt werden muß. Dieser Haltung liegt die tiefe Überzeugung zugrunde, daß das, was Europa heute dringendst nottut, der Zusammenschluß ist, ein Brechen mit der bald tausendjährigen Überlieferung nationaler Rivalitäten, und daß es sich dabei für Europa um eine Frage von Sein und Nichtsein handelt, eine Frage, die gelöst werden muß, auch wenn es Opfer erfordert.
Ohne Deutschland kann es kein wirkliches Europa geben, aber auch uns Deutschen tut zur Sicherung unserer eigenen Zukunft und unseres Daseins nichts mehr not als eine möglichst enge Anlehnung an, ja ein möglichst rascher Einbau in dieses werdende neue Europa.
Wir können uns deshalb diesen Gedankengängen gar nicht eifrig genug verschreiben und auch unserer Jugend kein positiveres Ziel im politischen Felde aufzeigen als eben diese Verwirklichung des europäischen Zusammenschlusses. Der Weg dahin aber führt, wie die Dinge liegen, über den Straßburger Europarat, und deshalb erschien dem Ausschuß eine. Entschließung nicht annehmbar, die auf eine Ablehnung der Einladung nach Straßburg hinausläuft. Das Ergebnis der Ausschußberatungen über den Gesamtvorschlag der Fraktion des Zentrums war daher, Ihnen zu empfehlen, diesen Antrag abzulehnen.
Des weiteren, meine Damen und Herren, hat sich der Ausschuß dann mit dem Gesetzentwurf über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Europarat selbst befaßt. Bei Art. I sind dabei Bedenken dahin geltend gemacht worden, dieser Artikel bringe nicht ausdrücklich zum Ausdruck, daß die Satzung des Europarats angenommen werde. Es ist beantragt worden, den Art. I in diesem Sinne zu ergänzen. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt, weil in dem Beitritt, der ja ohne Annahme der Satzung nicht vollzogen werden kann, notwendig auch schon die Annahme der Satzung liegt. Dies ist offenkundig auch der Sinn der Regierungsvorlage, wie sich aus der im Art. II vorgesehenen gleichzeitigen Veröffentlichung der Satzung ergibt. Der Ausschuß entschied sich deshalb dafür, die unveränderte Annahme des Art. I zu empfehlen.
In diesem Zusammenhang hat er ferner die Frage der Ratifizierung erörtert. Was die heutige Vorlage anlangt, so wird mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung die sonst übliche gesonderte Unterzeichnung eines internationalen Vertrages und dessen nachträgliche Ratifizierung hier in einem Akt zusammengezogen. Die Genehmigung des Beitritts durch die gesetzgebenden Organe des Bundes schließt ja, wie schon gesagt, unzweifelhaft auch die Genehmigung der Satzung in sich.
Auch bei Art. II sah der Ausschuß keinen Anlaß, Zusätze oder Änderungen zu empfehlen. Daß die Satzung zugleich mit dem Gesetz veröffentlicht wird, entspricht vollauf jeder früheren Übung und ist zudem sachlich zweckmäßig und geboten, weil dadurch die Satzung zur allgemeinen Kenntnis gelangt. Das Gesetz wäre sonst unvollständig. Im übrigen hätte sich natürlich der Gesetzestext allgemein noch mehr in Einzelheiten gehend abfassen lassen. So hat ein Mitglied des Ausschusses besonders darauf hingewiesen, in Art. I werde durch die Einfügung der Worte „durch die Annahme der Einladung" hinter „zum Europarat" deutlicher, daß es einer nachträglichen Ratifizierung nicht bedarf. Man mag dem zustimmen oder nicht; mehr als eine vielleicht etwas größere Deutlichkeit wäre durch diese und ähnliche Ergänzungen oder Änderungen nicht gewonnen. Unter diesen Umständen hat der Ausschuß mit Mehrheit beschlossen, dem Bundestag die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.
Anschließend hat dann der Ausschuß die Frage erörtert, auf welchem Wege die Modalitäten der Wahl der Vertreter der Bundesrepublik für die Beratende Versammlung des Europarats zu regeln seien. Erwünscht schien hierfür eine gesetzliche Festlegung. Doch wurde beschlossen, das jetzt vorliegende Gesetz jedenfalls nicht mehr damit zu belasten, um dessen endgültige Verabschiedung nicht zu verzögern. Das Gesetz bildet die Unterlage für den völkerrechtlichen Akt des Beitritts zum Europarat. Die Wahl der deutschen Vertreter ist ein Gegenstand innerstaatlicher Regelung, die nicht in das Gesetz über den Beitritt mit aufgenommen zu werden braucht. Da aber auch für ein besonderes Gesetz über diesen Gegenstand die Zeit bis zur nächsten Tagung des Europarates im August kaum noch ausreichen dürfte, hat der Ausschuß beschlossen, dem Bundestag einen Beschluß zu empfehlen, der in Erwartung eines späteren Gesetzes die ganze Frage vorläufig regelt. Der Entwurf dieses Beschlusses liegt Ihnen vor. Ich brauche ihn wohl nicht besonders zu verlesen, es sei denn, daß dies ausdrücklich gewünscht werden sollte, was aber offenbar nicht der Fall ist.
Zur Begründung seines Inhalts möchte ich aber auf das Folgende hinweisen. Bei der Beratung über diesen Ihnen vorliegenden Vorschlag gingen die Ansichten über die Wahlmodalitäten natürlich nicht unwesentlich auseinander. Insbesondere wurde vorgeschlagen, als ordentliche Vertreter auch Bundesratsbevollmächtigte zuzulassen und den Kreis für die Stellvertreter noch weiter zu ziehen, so daß auch Persönlichkeiten, die weder dem Bundestag noch dem Bundesrat angehören, dafür in Frage gekommen wären, wenn auch natürlich Übereinstimmung darüber bestand, daß in erster Linie an Bundestagsmitglieder zu denken ist. Für die Zulassung der Wahl auch von Bundesratsbevollmächtigten sprach sich — jedenfalls bei den Stellvertretern — eine starke Minderheit aus, doch entschied sich die Mehrheit des Ausschusses für die Beschränkung der Wahl nur auf Bundestagsmitglieder. Dabei gab der Gesichtspunkt den Ausschlag, daß allein Bundestagsmitglieder die Möglichkeit haben, den Geist der Straßburger Beratungen unmittelbar in ihre hiesigen Fraktionen und in dieses Hohe Haus zu übertragen, was für die Abstimmung unserer Arbeit in Straßburg mit der Politik, für die sich hier der Bundestag entscheidet, von großer Bedeutung sei, vor allem dann, wenn sich die beratende Versammlung zu einem wirklichen europäischen Parlament entwickelt.
Indem ich Ihnen, meine Damen und Herren, namens des Ausschusses den Entwurf des Beschlusses über die Wahlmodalitäten zur Annahme zu empfehlen habe, möchte ich im Sinne der Mehrheit der Ausschußmitglieder abschließend den Appell an Sie richten, nunmehr der Regierungsvorlage über unseren Beitritt zum Europarat Ihre uneingeschränkte Zustimmung zu erteilen.
Wir haben hier in der Plenarsitzung vom Dienstag vielerlei Einwendungen und Vorbehalte gehört, ja auch den Vorwurf, die Bundesregierung spiele ihre Atouts ohne zureichende Gegenleistung der anderen aus. Das erinnert daran, daß kürzlich der italienische Außenminister Graf Sforza in einer Senatsdebatte in Rom auf den Vorwurf,
er spiele die italienischen Karten nicht wirkungsvoll aus, — —
Herr Abgeordneter Henle, das ist keine Berichterstattung mehr!
— geantwortet hat, die einzige große Karte, die Italien habe, sei jene, die es ihm ermögliche, an der Erschaffung
eines Bundes freier Völker teilzunehmen.
Herr Abgeordneter Henle, das ist keine Berichterstattung mehr. Sie haben zum Schluß die Zustimmung empfohlen, und das genügt.
Meine Damen und Herren! Ich bin der Auffassung, daß der Auswärtige Ausschuß kein Justitiariat ist,
daß er nicht nur den rein rechtlichen Teil des Gesetzes zu begründen hat, sondern daß er auch — wenigstens mit wenigen Worten — die Begründung wiederzugeben hat, mit der in politischer Hinsicht die Mehrheit des Auswärtigen Ausschusses diesem Gesetzentwurf zustimmt.
Im übrigen kann ich Sie beruhigen: ich habe nur noch drei Sätze zu sagen. Gewiß werden auch in der Europafrage nicht alle Blütenträume reifen, ja es wird vielleicht noch mancher Rückschlag in Kauf zu nehmen sein.
Aber an uns, und zwar gerade an uns darf es nicht fehlen, wo immer es sich handelt um das ernste Streben nach Zusammenarbeit beim Aufbau eines besseren und friedlichen Europa.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen.
Meine Damen und Herren! Ehe wir in die Aussprache eintreten, möchte ich folgendes mitteilen. Auf Grund einiger interfraktionell geführter Rücksprachen glaube ich berechtigt zu sein, dem Hause vorzuschlagen, die Gesamtredezeit für diesen Punkt auf 90 Minuten festzusetzen. Darf ich das Einverständnis des Hauses
dazu erbitten? — Ich höre keinen Widerspruch.
— Verzeihung, ist die Mehrheit des Hauses für die vorgeschlagene Redezeit?
Ich lasse abstimmen.
— Bitte, Zur Geschäftsordnung!
Ja, ja! Mancher lernt's nie!
Meinen Sie mich? Dann rufe ich Sie zur Ordnung!
Ja, ich meine allerdings Sie!
— Doch, ich meinte ihn! Denn ich habe gerade das Wort zur Geschäftsordnung erbeten; das kann er mir nicht gut versagen.
Wenn hier ein sogenannter interfraktioneller Vorschlag gemacht wird, dann hat man ja wohl das Recht, dagegen zu protestieren!
— Nein? Na ja, die Bayern entwickeln sich immer mehr zu Musterdemokraten!
Die Empfehlung, die Redezeit zu verkürzen, ist, entgegen der bisherigen Praxis, wieder einmal nicht durch den Ältestenrat getätigt worden, sondern sie ist das Ergebnis einer sehr kurzen interfraktionellen Besprechung, die gestern im Raume dieses Hohen Hauses stattgefunden hat.
Wir haben die Auffassung, daß die Behandlung dieses Tagesordnungspunkts in der Form, wie sie hier durch die Mehrheit vorgeschlagen wird — gemessen an der Bedeutung der Entscheidung, die heute hier zu fällen ist —, ein direkter Hohn ist. Wenn ich darauf aufmerksam machen darf, daß selbst im Kabinett ein Minister dieser AdenauerRegierung
den Beitritt zum Europarat als den Beginn der Remilitarisierung bezeichnet hat,
daß er gesagt hat, daß an seinem Ende der Krieg steht,
daß er gesagt hat, daß der Beitritt
die Verewigung der Spaltung Deutschlands bedeutet,
dann ist es mehr als kennzeichnend, daß Sie für
die Beratung dieses außerordentlich wichtigen
Punktes nur so wenig Zeit einzuräumen belieben.
Die Bedenken, die in Ihren eigenen Reihen bestehen,
die Skepsis, die in einigen Zeitungen bürgerlichen
Charakters zutage getreten ist, alle diese Dinge
sollten Sie doch veranlassen, auch einmal den NeinSagern hier im Hause, den Stimmenthaltern Gelegenheit zu geben, ihre wahre Auffassung von den
Dingen zu enthüllen. Herr Dr. Merkatz z. B. hat
vorgestern hier im Namen seiner Fraktion eine zustimmende Erklärung abgegeben. Die Mehrheit
seiner Fraktion hat sich aber bei der Abstimmungbezeichnenderweise der Stimme enthalten.
Herr Abgeordneter, Sie haben lediglich zu meinem Vorschlag zu sprechen, den ich im Namen der zweifellos überwältigenden Mehrheit des Hauses gemacht habe, die Redezeit auf 90 Minuten zu beschränken. Bitte, beschränken Sie sich darauf, sonst bin ich gezwungen, Ihnen das Wort zu entziehen.
Sie reden hier soviel von Ihrem Recht der freien Meinungsäußerung. Ich bitte doch, die Stimmenthalter einmal vom Recht der freien Meinungsäußerung hier Gebrauch machen zu lassen, damit das Volk erfährt, warum sie sich der Stimme enthalten. Oder müssen die Stimmenthalter, müssen alle diejenigen, die Bedenken gegen den Beitritt zum Europarat haben, schweigen unter dem Druck der Adenauerregierung, unter dem Druck der deutschen Konzerne, die in diesen Europarat eintreten, um gemeinschaftlich mit dem internationalen Monopolkapital den Krieg vorzubereiten?
Ich beantrage also die Aufhebung dieses interfraktionellen Beschlusses und die Herstellung einer unbegrenzten Redezeit.
Meine Damen und Herren, ich stelle zunächst fest,
. daß es sich hier nicht um einen interfraktionellen Beschluß handelt,
sondern ich habe mit diesem oder jenem gesprochen.
— Herr Abgeordneter Mühlenfeld zur Geschäftsordnung, aber zu diesem meinem Vorschlag!
Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Ich habe die Pflicht, festzustellen, daß Herr Abgeordneter Renner auch in diesem Falle nicht bei der Wahrheit geblieben ist. Meine Fraktion hat geschlossen für die Annahme des Antrags gestimmt.
Meine Damen und Herren! Wer für die Festsetzung der Redezeit auf 90 Minuten zu diesem Punkt der Tagesordnung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Mit eindeutiger Mehrheit so beschlossen.
Wir treten in die Aussprache ein. Vor Beginn der Aussprache gebe ich bekannt, daß seitens der Fraktion der Bayernpartei folgender Abänderungsantrag zu Ziffer III 1 der Drucksache Nr. 1024 eingegangen ist:
Die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in der Beratenden Versammlung des Europarates werden auf Vorschlag des Bundesrats vom Bundestag aus der Mitte des Bundesrats gewählt. Das gleiche gilt für die Stellvertreter.
Ich eröffne die Aussprache. Wer wünscht das Wort?
Herr Abgeordneter Euler, dann Herr Abgeordneter Seelos. — Herr Abgeordneter Euler, bitte 12 Minuten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens meiner politischen Freunde möchte ich dem Hause empfehlen, den Antrag der Bayernpartei abzulehnen.
Sowohl von der europäischen Seite her als auch von der deutschen Seite her gesehen muß dafür Sorge getragen werden, daß von vornherein eine säuberliche Trennung von Legislative und Exekutive gewahrt wird. Deutschland tritt in den Europarat ein. Der Europarat ist im Gegensatz zum Ministerrat das zukünftige Legislativorgan der Europäischen Union. Als solches kann er nicht beschickt werden mit Vertretern der Exekutive der Mitgliedstaaten oder aber mit Vertretern der Exekutive von Gliedern der Mitgliedstaaten. Der Deutsche Bundesrat ist keine Vertretung der Gesamtnation bzw. der gesamten Bundesrepublik, sondern er ist mit Vertretern der einzelnen Länder besetzt, die an die Weisungen ihrer Regierungen gebunden sind. Würden Vertreter des Bundesrats in dieser ihrer Eigenschaft nach Straßburg entsandt werden, wäre das Ergebnis, daß die Bundesrepublik Deutschland zu einem Teil wenigstens in Straßburg durch weisunggebundene Repräsentanten ihrer einzelnen Länder vertreten wäre. Wir treten aber dem Europarat als deutsche Bundesrepublik bei und können infolgedessen in Straßburg nur durch Persönlichkeiten vertreten sein, die in klarer Verantwortlichkeit gegenüber dem deutschen Parlament die deutsche Bundesrepublik vertreten, dabei nur ihrem Gewissen unterworfen sind, nicht aber Aufträge und o Weisungen der einzelnen Länder auszuführen haben.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Seelos, und zwar 8 Minuten bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bayernpartei hat den Antrag gestellt, die Vertreter im Europarat nur aus der Mitte des Bundesrats zu bestellen, weil sich hier in der Debatte doch gezeigt hat, daß die Frage des Europarats stark unter innerpolitischen Gesichtspunkten und Leidenschaften beurteilt wird.
Wir wünschen, daß die Frage Europas und auch des Europarats möglichst entpolitisiert wird
und daß die Fragen möglichst sachlich und nicht
unter innerpolitischen Aspekten beurteilt werden.
Es hat sich im Laufe der letzten Monate gezeigt, daß gerade die Beratungen im Bundesrat viel sachlicher und objektiver erfolgt sind und daß auch gefährliche und diffizile Fragen ruhig und mit Objektivität behandelt worden sind, viel mehr als hier im Bundestag, wo innerpolitische Leidenschaften oft die Objektivität einer solchen Entscheidung beeinflußt haben.
Wir glauben, daß es zweckmäßig ist, die Vertreter
aus diesem sachlichen Gremium des Bundesrats zu
stellen. Ich brauche nicht darauf hinzuweisen — das ist hier schon betont worden —, daß es jedem Lande völlig frei und offen gelassen ist, in welcher Weise es seine Vertreter bestellt. Man soll doch nicht bestreiten, daß nach unserer Bundesverfassung nicht bloß der Bundestag zur Legislative gehört, sondern auch der Bundesrat.
Ich bitte deshalb, unserem Antrag zuzustimmen.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. von Merkatz. Bitte 8 Minuten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche hier für meine eigene Person, habe aber dankenswerterweise von meiner Fraktion, in der die Meinungen geteilt sind,
das Recht erhalten, zu einer rein sachlichen, staatsrechtlichen Frage Stellung zu nehmen und damit die Stellungnahme, die auch im Ausschuß von mir vertreten worden ist, zu wiederholen.
Es handelt sich um die staatsrechtliche Legitimation der Vertreter, die für die Bundesrepublik Deutschland in den Europarat hineingehen. Die Staaten, die ihre Delegationen in den Europarat entsenden, sind in der Modalität, wie sie diese Delegierten bestimmen wollen, frei. Die staatsrechtliche Legitimation ist dabei aber etwas sehr Wesentliches, denn diese Delegierten sollen ihren Staat in Straßburg mit dem notwendigen Gewicht vertreten.
Nun haben wir nach dem Grundgesetz einen Bundesstaat. Von der Deutschen Partei wird dieser Bundesstaat als Ausdruck eines gesunden Gleichgewichts zwischen dem Willen der Länder und dem Willen des Gesamtvolkes aufgefaßt. Ich möchte daher dringend empfehlen, daß auch in Straßburg auf diese Struktur unseres Staates, auf diese institutionelle Regelung unseres Grundgesetzes und unseres bundesstaatlichen Willens gebührend Rücksicht genommen wird. An dem Antrag der Bayernpartei ist richtig, daß in Straßburg auch der Länderwille seine Vertretung zu finden hat. Ich empfehle daher aus prinzipiellen Erwägungen und damit unsere deutsche Stimme in Straßburg das richtige Gewicht erhält, die Vertretung so zusammenzusetzen, daß sie durch die beiden Faktoren, die nun einmal die Grundlage unseres bundesstaatlichen Aufbaues sind, legitimiert ist. Ich empfehle, in diese Delegation auch Vertreter des Bundesrats aufzunehmen.
Das Wort hat Frau Abgeordnete Wessel.
Meine Herren und Damen! Im Auftrage der Zentrumsfraktion möchte ich folgende Erklärung abgeben:
Die Zentrumsfraktion des Bundestags ist grundsätzlich für die Vereinigung aller freien europäischen Staaten zu einem Vereinten Europa. Nach Ablehnung ihres Antrages Drucksache Nr. 1041 im Ausschuß für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten sind die Bedenken, die die Zentrumsfraktion gegen den jetzigen Eintritt der Bundesrepublik in den Europarat zum Ausdruck bringen mußte, noch stärker geworden. Die Ansicht der Ausschußmehrheit, die der Herr Berichterstatter dem Hohen Hause zur Kenntnis gebracht hat, hat die von der Zentrumsfraktion aufgeworfenen Fragen in
in keiner Weise geklärt. So ist die Frage ungeklärt, ob die deutschen Vertreter in Straßburg berechtigt sind, im Namen und im Auftrag Gesamtdeutschlands zu sprechen. Ungeklärt ist die Forderung auf eine Remilitarisierung und damit die Einbeziehung Deutschlands in das Verteidigungssystem Westeuropas. Ungeklärt ist die Frage, ob der Europarat ein Instrument der nationalen Regierungen oder ein echtes unabhängiges europäisches Parlament sein wird, das auch über die wirtschaftliche Einigung, wie sie im Schuman-Plan angestrebt wird, die unerläßliche Kontrolle ausübt. Der von der Zentrumsfraktion eingebrachte Antrag Drucksache Nr. 1041 vertritt nicht nur deutsche, sondern auch europäische Notwendigkeiten. Die Bundesregierung hätte Europa einen guten Dienst erwiesen, wenn sie sich zu den von der Zentrumsfraktion vorgeschlagenen Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten des Europarats bereit erklärt hätte.
Aus den vorgetragenen Gründen sieht sich die Zentrumsfraktion nicht in der Lage, dem Gesetzentwurf über den Eintritt der Bundesrepublik in den Europarat ihre Zustimmung zu geben. Sie glaubt, durch diese Haltung zugleich unterstreichen zu müssen, daß die in dem Zentrumsantrag enthaltenen Forderungen zu den wesentlichen Richtlinien einer deutschen Außenpolitik gehören müssen.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Fisch.
Meine Damen und Herren! Der Verlauf der gestrigen Sitzung des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten hat eine wichtige Aufklärung gebracht, den Nachweis nämlich, daß die Behauptung, es gebe hier in diesem Hause einen grundsätzlichen Gegensatz zwischen der Auffassung der Bundesregierung und derjenigen der sozialdemokratischen Fraktion, nicht den Tatsachen entspricht. Der Verlauf der gestrigen Sitzung hat erwiesen, daß sofort, nachdem die sogenannten „grundsätzlichen" Meinungsverschiedenheiten für die Öffentlichkeit und insbesondere für die Wahlen ausgesprochen waren, das gemeinsame Handeln im Wettlauf nach den Sitzen, die in Straßburg zu vergeben sind, beginnt.
Wenn die sozialdemokratische Fraktion aus so grundsätzlichen Erwägungen, wie sie vorgibt, die Institution des Europarats und die Mitarbeit am Europarat bekämpft, dann hätte sie auch in der Frage der Beteiligung in Straßburg eine klare Konsequenz ziehen müssen.
Sie tut das nicht, und damit beweist sie die Richtigkeit unserer Erklärung, daß es nämlich zwischen der SPD-Fraktion und der Adenauer-Regierung nur Meinungsverschiedenheiten taktischer Art gibt, nur Meinungsverschiedenheiten in der Frage des Verfahrens und der Methode, aber nicht in der grundsätzlichen Einstellung zu der Institution des Europarates. Im Grunde genommen haben beide „ja" gesagt; im Grunde genommen darum, weil beide in einem Wettstreit darüber sich vor aller Welt produzieren, wer wohl am meisten, wer wohl am ausschließlichsten, wer wohl am einschränkungslosesten sich der Politik des Westens, d. h. der Politik der amerikanischen ' Konzerne und seiner Kriegsstrategie, verschrieben hat.
Meine Damen und Herren! Herr Dr. Schumacher sprach davon, er ginge deswegen nicht nach Straßburg, weil ihm dort nicht genügend Gleichberechtigung, nicht genügend Selbständigkeit eingeräumt werde. Nun, wer zu gleicher Zeit, da er taktische Einwendungen gegen Straßburg erhebt, seine absolute und einschränkungslose Zustimmung zum Schuman-Plan, zum Marshall-Plan und zum Atlantikpakt ausspricht, der hat freiwillig auf die Reklamierung jedes Rechts auf Selbständigkeit und Unabhängigkeit in der internationalen Politik Verzicht geleistet. Wer zu diesen Institutionen, die auf politischem, wirtschaftlichem und militärischem Gebiet die amerikanische Kriegsstrategie zu koordinieren haben, ja sagt, der hat sich freiwillig jedes Anspruchs auf eine selbständige, unabhängige deutsche Politik begeben, der hat seine Zustimmung zur Kolonialisierung Westdeutschlands und zur Einreihung des westdeutschen Volkes und des westdeutschen Industriepotentials in die amerikanische Atom-Strategie erteilt.
Meine Damen und Herren! Wenn Sie davon sprechen, daß Sie mit diesem Akt des Eintritts in den Europarat eine europäische Politik betreiben, so wissen einige von Ihnen selbst, daß das Gegenteil dessen der Fall ist. Sie betreiben nicht eine europäische Politik, sondern eine Politik der Zerfleischung, der Spaltung Europas. Sie haben nicht das gesamte Europa im Auge, sondern das alte imperialistische Europa. Sie sprechen offen davon, daß Ihre „Europapolitik" darin besteht, die Grenzen des alten imperialistischen, aggressiven Europa so weit wie möglich nach Osten auszudehnen, und Sie treten damit bewußt in die Fußstapfen des „Tausendjährigen Reiches" und seines Anführers Adolf Hitler. Sie wollen mit dem alten Europa die fortschrittlichen Regimes der Arbeiter und Bauern im Osten Europas niederwalzen und haben auch hier bewiesen, daß Ihnen jeder Maßstab, jeder reale Sinn für die Politik unserer Zeit abgeht.
Wenn die Begründung, die die Denkschrift der Bundesregierung abgegeben hat, lautet, es handle sich um die Errichtung einer Position zwischen den USA und der Sowjetunion, so ist das Gegenteil richtig. Sie wollen nicht eine europäische Union, sondern sie schaffen und wollen schaffen eine amerikanische Union auf europäischem Boden.
Wenn Sie davon sprechen, Sie betrieben damit eine deutsche Politik, so geht auch das an den Tatsachen vorbei. Sie betreiben keine deutsche Politik, sondern eine Politik der Spaltung Deutschlands. Wenn Sie von sich behaupten, Sie sprächen für den Osten Deutschlands und für Berlin, so möchte ich das auf das richtige Maß zurückführen und sagen: Sie sprechen auch hier für das Alte, Rückständige in der deutschen Geschichte. Sie sprechen für diejenigen Teile des deutschen Volkes, die das Rad der Geschichte zurückdrehen wollen. Sie sprechen als die Vertreter der Konzernherren, als die Vertreter des adligen Großgrundbesitzes, die die alten, längst überholten Zustände verewigen möchten.
Darum wundert es uns nicht, daß als der Sprecher
für dieses Projekt ausgerechnet hier der Prokurist
des Klöckner-Konzerns aufgetreten ist. Eine bessere
Kennzeichnung für den Charakter des ganzen Projektes könnten Sie nicht geben.
Darum, meine Damen und Herren: weil wir in diesem Hause die einzigen sind, die eine konsequente deutsche und europäische Politik betreiben,
(Abg. Dr. Wuermeling: Das ist für den
Simplizissimus!)
Wir haben 1932 vor der Strategie des Krieges gewarnt; und wir tun es heute wieder mit allem Ernst, zu dem uns die Lage verpflichtet. Indem wir nein sagen zu dieser Politik des Krieges, sagen wir als einzige hier in diesem Hause ja zur Politik des Friedens, zur Einheit Deutschlands, zur Unabhängigkeit Deutschlands und zu einer Zukunft des Wohlstandes und der wirklichen Freiheit des deutschen Volkes.
Meine Damen und Herren! Weitere Wortmeldungen zur dritten Beratung des Gesetzentwurfs liegen nicht mehr vor. Ich schließe daher die Aussprache — —
— Ich glaube kaum, daß sich die SPD von Ihnen Vorschläge darüber machen lassen wird, ob sie reden will oder nicht. Hier herrscht demokratische Freiheit.
— Ich schließe hiermit die Aussprache der dritten Beratung über den vorliegenden Gesetzentwurf.
— Das Wort zur Geschäftsordnung hat Herr Abgeordneter Strauß.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts der Wichtigkeit dieser Abstimmung erlaube ich mir, im Namen der Fraktion der CDU/CSU zu Punkt I der Drucksache Nr. 1024 namentliche Abstimmung zu verlangen.
Ferner beantrage ich, zu Punkt II die übliche Abstimmung durchzuführen und die Abstimmung über Punkt III heute von der Tagesordnung abzusetzen. Die Fraktionen haben bisher noch keine Gelegenheit gehabt, sich über die prinzipielle Frage
— es ist nicht nur eine taktische Frage oder eine Personalfrage, sondern eine prinzipielle Frage — der Auswahl der deutschen Delegierten zum Europarat, über den Vorschlag des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten und über den Abänderungsantrag der Bayernpartei, der ja auch noch nicht gedruckt vorliegt, zu besprechen. Aus diesem Grunde ist es notwendig, die Abstimmung über den Punkt III heute nicht vorzunehmen, sondern bis zur nächsten Sitzung zu vertagen.
Meine Damen und Herren! Darf ich zunächst den dritten Antrag des Herrn Abgeordneten Strauß zur Geschäftsordnung vorwegnehmen und vielleicht ohne Abstimmung die Zustimmung des Hauses dazu feststellen,
daß Ziffer III des Berichts auf Drucksache Nr. 1024, die Entschließung, heute abgesetzt und nächste Woche behandelt wird? Erhebt sich dagegen Widerspruch?
— Es erhebt sich kein Widerspruch.
— Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Falkner!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muß dem Vorschlag des Herrn Abgeordneten Strauß widersprechen. Es befinden sich in meiner Fraktion, wie wohl auch in anderen Fraktionen, Abgeordnete, die innerlich absolut zum Europagedanken stehen. Es ist für uns eine entscheidende Frage, wer die Bundesrepublik im Europarat vertreten soll.
Unsere Entscheidung, ob wir ja sagen oder uns der Stimme enthalten wollen, hängt also weitgehend davon ab, daß wir Klarheit darüber erhalten, wer die westdeutsche Bundesrepublik im Europarat vertritt. Aus diesem Grunde sehen wir einen inneren Zusammenhang zwischen Ziffer III und Ziffer I und II des Antrags. Ich bitte deshalb, dem Antrag des Herrn Kollegen Strauß nicht stattzugeben.
Das Wort zur Geschäftsordnung hat Herr Abgeordneter Renner.
— Um so besser. Ich nehme das zwar nicht als Werturteil, aber Ihr Verzicht bedeutet eine Verkürzung. Bitte, Herr Abgeordneter Horlacher!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Abstimmungen über den Europarat sind so wichtige Angelegenheiten, daß wir den Antrag zunächst einmal gedruckt vorliegen haben müssen. Denn es ist mir ganz unmöglich, auf Grund der Verlesung des Antrags durch den Herrn Präsidenten zu einer so entscheidenden Frage Stellung zu nehmen.
Der Antrag liegt Ihnen vor.
Das geht allein schon nach der Geschäftsordnung nicht.
Der Antrag liegt doch vor!
Es handelt sich ja gar nicht darum, ob wir jetzt für oder gegen die Frage der Beteiligung des Bundesrats an der Vertretung zum Europarat Stellung nehmen sollen, sondern es handelt sich darum, daß wir diese Frage in den einzelnen Fraktionen gründlich erörtern wollen, damit wir dann gemeinsam Stellung nehmen und eine Erklärung abgeben können. Bisher ist, wenn eine große Fraktion den Wunsch geäußert hat, daß ihr Gelegenheit gegeben werden möge, eine Frage noch
leinmal zu erörtern, einem solchen Wunsch immer Rechnung getragen worden. Ich bitte, auch jetzt so zu verfahren.
Das Wort zur Geschäftsordnung hinsichtlich des Antrags des Abgeordneten Strauß betreffend Behandlung der Ziffer III der Drucksache hat Herr Abgeordneter Euler.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedaure die Begründung durch den Herrn Vertreter der Bayernpartei, die erkennen ließ,
daß bei der grundsätzlichen, schicksalswichtigen Frage des Beitritts zum Europarat für die Bayernpartei offensichtlich opportunistische Erwägungen maßgebend sind.
Da wir jeden Anschein dieser Art vermeiden möchten, halten wir es für unzweckmäßig, dem Antrag der CDU hinsichtlich der Aussetzung der Abstimmung zu Ziffer III Folge zu leisten. Es sprechen außerdem zeitliche Gründe dafür, daß wir heute mit diesen Themen zum Abschluß kommen. Wir möchten deshalb die Auffassung vertreten — und wir hoffen, das Haus macht sich diese Auffassung zu eigen —, daß über sämtliche Punkte des Antrages heute abgestimmt werden sollte. Wir unterstützen ferner den Antrag der CDU, zu Ziffer I namentliche Abstimmung stattfinden zu lassen.
Das Wort zur Geschäftsordnung hat der Herr Abgeordnete von Brentano.
Meine Damen und Herren! Ich möchte den Antrag meines Freundes Strauß noch einmal unterstützen und möchte auch die Damen und Herren von der Fraktion der FDP bitten, Verständnis dafür zu haben, daß wir eine solche Frage erst in der Fraktion besprechen wollen. Es handelt sich für uns — um dies ganz klarzustellen — nicht um die Frage des aktiven Wahlrechts. Meine Fraktion ist vollkommen einmütig der Meinung, daß das aktive Wahlrecht für die Vertretung im Europäischen Rat beim Bundestag liegen muß. Es handelt sich bei uns lediglich um die Frage, ob wir heute schon entscheiden sollen, daß der Kreis derer, die wählbar sein sollen, auf die Mitglieder dieses Hohen Hauses beschränkt wird.
Ich bitte, meiner Fraktion Gelegenheit zu geben, diese Frage noch einmal zu besprechen, und darüber in der nächsten Sitzung der kommenden Woche abzustimmen.
Weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung im Zusammenhang mit dem dritten Antrag des Herrn Abgeordneten Strauß, nämlich auf Absetzung von Ziffer III der Drucksache Nr. 1024, liegen nicht vor.
Wer für den Antrag auf Aussetzung der Abstimmung über Ziffer III der Drucksache Nr. 1024 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letztere war die Mehrheit; der Antrag ist damit abgelehnt.
Wir kommen dann zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrages 1 des Abgeordneten
Strauß, die namentliche Abstimmung über Ziffer I der Drucksache Nr. 1024 herbeizuführen. Die erforderliche Zahl der Stimmen, nämlich 50, ist nach der Bemerkung des Herrn Abgeordneten Strauß, daß er im Namen seiner Fraktion spreche, gegeben. Wünscht jemand das Wort zur Geschäftsordnung gegen diesen Antrag? — Das ist nicht der Fall.
Dann darf ich darüber abstimmen lassen, ob über Ziffer I des Ausschußantrages Drucksache Nr. 1024 namentliche Abstimmung erfolgen soll. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Ein einmütiger Beschluß des Bundestages!
Damit Klarheit besteht: Wir wollen diese namentliche Abstimmung nicht erst bei der Schlußabstimmung vornehmen, sondern schon jetzt bei dem Gesetz selbst, weil dann das Ergebnis bei der Schlußabstimmung ja selbstverständlich ist. Darf ich auch insoweit das Einverständnis des Hauses feststellen?
— Ich höre keinen Widerspruch.
Ich verweise noch einmal auf die Neufassung des § 105 der Geschäftsordnung:
Die namentliche Abstimmung erfolgt durch Namensaufruf und Protokollierung der Antwort eines jeden Mitgliedes.
Meine Damen und Herren, ich rufe demgemäß auf: Wer für Art. I, II, III, Einleitung und Überschrift des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Europarat — Drucksache Nr. 984 — ist, der möge ja sagen, wer dagegen ist, möge nein sagen, und wer sich der Stimme enthält, möge sagen: Enthaltung.
Ich werde nunmehr von den beiden Herren Schriftführern die Namen aufrufen lassen, und zwar seitenweise nach der Liste. Sind alle Damen und Herren auf ihren Plätzen? — Dann kann ich den Aufruf beginnen lassen.
— Es ist schon geklingelt worden!
Herr Abgeordneter Schriftführer Matthes, ich bitte Sie, mit dem Aufruf zu beginnen.
Meine Damen und Herren, darf ich, bevor ich die Abstimmung für beendet erkläre, noch einmal ausdrücklich fragen: Befinden sich im Hause Damen und Herren, die noch nicht aufgerufen sind und noch nicht abgestimmt haben? Diese bitte ich, sich mit Namen zu melden.
— Wir wollen das nach dem Alphabet machen! Herr Abgeordneter Brese, wie stimmen Sie?
Herr Abgeordneter Determann!
Herr Abgeordneter Dr. Dorls!
Herr Abgeordneter von Thadden!
Herr Abgeordneter Stauch!
Meine Damen und Herren, damit erkläre ich die Abstimmung für beendet und bitte nunmehr die Schriftführer, das Ergebnis der Abstimmung festzustellen.
Meine Damen und Herren! Die Auszählung ist beendet. Ich bin in der Lage, das Ergebnis der Abstimmung zu verkünden.
— Bitte diese Kritik an den Herren Schriftführern, die sich ehrlich bemüht haben, zu unterlassen. Ich muß sie in Schutz nehmen.
— Es wurde gemeckert, weil sie so lange gebraucht haben.
Meine Damen und Herren, — —
— Wer hat das gesagt?
— Sie können es auch nicht lassen, von früher her.
Meine Damen und Herren! Das Abstimmungsergebnis*) ist folgendes: Mit Ja haben gestimmt 220,
mit Nein 152, enthalten 9. Damit ist das Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik zum Europarat in der dritten Lesung angenommen.
Wir kommen nunmehr zur Schlußabstimmung. Wer für das soeben in der dritten Lesung angenommene Gesetz auf Drucksache Nr. 984 im ganzen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit. Ich stelle damit die endgültige Verabschiedung des Gesetzes in der Fassung der Drucksache Nr. 984 fest.
Meine Damen und Herren, wir haben dann weiter gemäß Drucksache Nr. 1024 über die Ziffer II des Ausschußantrages abzustimmen, die dahin lautet:
die Entschließung der Fraktion des Zentrums
— Nr. 1041 der Drucksachen — ist abzulehnen. Wer für diesen Antrag des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten auf Drucksache Nr. 1024 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit. Damit ist diesem Beschluß des Ausschusses Rechnung getragen und die Entschließung abgelehnt.
Wir kommen nunmehr zu Ziffer III der Drucksache Nr. 1024.
— Zur Geschäftsordnung kann ich Ihnen das Wort nicht erteilen. höchstens zur Abstimmung.
— Aber bitte nur zur Abstimmung! Zur Abstimmung kann nur über die Form der Abstimmung gesprochen werden. Aber das brauche ich Ihnen als erfahrenem Parlamentarier nicht zu sagen.
Ich bitte, die Abstimmung so lange zurückzustellen. bis der Antrag der Bayernpartei gedruckt vorliegt;
denn es ist mir ganz unmöglich, jetzt dazu Stellung zu nehmen. Ich bitte also, die Abstimmung so lange zurückzustellen; die Abstimmung kann ja im Laufe des Vormittags noch geschehen.
*) Vgl. das endgültige Ergebnis S. 2523.
— Aber man kann doch einem Abgeordneten nicht zumuten, in einer so wichtigen Sache abzustimmen, ohne daß er die Vorlage gedruckt vor sich liegen hat!
Herr Abgeordneter Horlacher, darf ich Sie einen Augenblick unterbrechen. Ich hoffe, daß es mir hier leichter fällt als in gewissen anderen Fällen. Wir stimmen lediglich ab über Ziffer III der Drucksache Nr. 1024, die allen Damen und Herren des Hauses gedruckt vorliegt.
Erfolgt Widerspruch? - Nein!
— Es liegt nun ein Abänderungsantrag vor. Es entspricht durchaus der Gepflogenheit des Hauses, daß über Abänderungsanträge von relativer Kürze — es sind nur 5 Zeilen —,
auch wenn sie nicht vervielfältigt sind, abgestimmt wird. Ich sehe als Präsident keinen Grund, von diesem Gebrauch abzugehen, und erlaube mir, den Text dieses Antrages noch einmal vorzulesen.
Zur Abstimmung Herr Abgeordneter von Brentano!
Der Abstimmung über
den Abänderungsantrag widerspreche ich gemäß
Meine Damen und Herren, der Vornahme der Abstimmung ist widersprochen worden.
Wir stimmen nunmehr über Ziffer III der Drucksache Nr. 1024 ab. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben.
— Die Abstimmung erfolgt bereits. — Danke! Gegenprobe! — Der Antrag ist mit überwältigender Mehrheit angenommen.
Damit sind wir am Punkt 2 der Tagesordnung angelangt.
Meine Damen und Herren! Wir kommen nunmehr zur Fortsetzung unserer Tagesordnung.
— Wird es möglich sein, daß es die Damen und Herren dem Präsidenten ermöglichen, sein Sprachorgan nicht allzusehr zu überanstrengen?
Ich habe zunächst folgendes mitzuteilen. Wir fahren in der Reihenfolge der gedruckten Tagesordnung fort, also Punkt 2, Punkt 3 usw.
— Einen Moment, ich bin noch bei einer anderen Bemerkung und bitte daher, mich vorläufig nicht zu unterbrechen.
Der Ältestenrat schlägt Ihnen in voller Übereinstimmung vor, für sämtliche Punkte 2 bis 8 der Tagesordnung, soweit es sich um erste Beratungen handelt, die vorliegenden gedruckten Begründungen als gegeben anzusehen und die jeweiligen Über-
Weisungen an die zuständigen Ausschüsse vorzunehmen; soweit es sich um zweite und dritte Beratungen handelt, lediglich die Berichterstattung entgegenzunehmen und danach sofort in die Abstimm ung einzutreten. Darf ich das Einverständnis des Hauses mit diesem abgekürzten Verfahren für die Abwicklung der Tagesordnung feststellen? — Ich höre keinen Widerspruch. Demnach ist so beschlossen.
Zur Geschäftsordnung hat nunmehr der Herr Abgeordnete Dr, Seelos das Wort.
Meine Damen und Herren! Ich möchte dagegen Verwahrung einlegen, daß die Geschäftsordnung in dieser Weise gehandhabt wird. Wir haben Hunderte von Malen Abänderungsanträge, die nur fünf Worte umfaßten und die sich sonst mit dem Hauptantrag deckten, hier behandelt. Wenn das jetzt vom Präsidium akzeptiert worden ist, dann steht uns das Recht zu, bei künftigen Abänderungsanträgen auch in dieser Weise vorzugehen und die Absetzung, die Nichtabstimmung zu beantragen. Das ist ein schweres Hemmnis für die Arbeit des Bundestages, und ich bedauere es sehr, daß gerade gegen eine einzelne Partei mit diesem nicht geschäftsordnungsmäßigen Mittel vorgegangen wird.
Meine Damen und Herren! Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des Entwurfs eines Wahlprüfungsgesetzes .
Entsprechend der Vereinbarung im Ältestenrat wird die Begründung als gegeben angesehen; die Fraktionen haben vereinbart, zu diesem Gegenstand nicht zu sprechen. Erhebt sich ein Widerspruch? — Danke; kein Widerspruch. Dann kann ich die Überweisung dieser Drucksache an den Ausschuß für Wahlprüfung als beschlossen annehmen.
Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Lübke und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes .
Auch hier ist vereinbart worden, daß das Gesetz als begründet und eingebracht betrachtet werden und ohne Aussprache Überweisung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erfolgen soll.
— Auch an den Rechtsausschuß; es erhebt sich kein Widerspruch. — Es ist so beschlossen.
Ich rufe nach Punkt 3 der Tagesordnung einen einzuschiebenden Punkt auf:
Antrag der Abgeordneten Etzel , Dr. Veit und Genossen über den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes (Drucksache Nr. 1029).
Auch hier soll die erste, zweite und dritte Lesung vorgenommen werden.
Ich eröffne die Aussprache in der ersten Beratung.
— Es ist erste Lesung, da gibt es noch keine Berichterstattung!
— Wer soll den Antrag begründen?
— Mir wird gesagt, daß keine Begründung gegeben werden solle.
— Aber vorhin wurde gesagt, der Antrag solle doch begründet werden! — Ist das Haus damit einverstanden, daß dieser Entwurf ohne Begründung an den Ausschuß überwiesen wird?
Das Wort hat Herr Abgeordneter Euler.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es scheinen im Augenblick über die Behandlung dieses Punktes der Tagesordnung Unklarheiten zu bestehen; denn wenn heute auch die dritte Lesung stattfinden soil, dann kann nicht vorher noch eine Ausschußbesprechung stattfinden. Es scheinen durch die globale Abrede hier Vorstellungen entstanden sein, die auf die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes nicht passen. Ich bitte den Herrn Präsidenten, diesen Punkt einstweilen zurückzustellen.
Ich glaube, es ist nicht notwendig, Herr Kollege Euler. Der Herr Kollege Etzel, der den Antrag begründen soll, ist inzwischen da. Ich erteile Herrn Abgeordneten Etzel das Wort.
Etzel
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich bitte das Hohe Haus um Entschuldigung; ich stand vor der Tür und wußte nicht, daß sich die anderen Tagesordnungspunkte so schnell erledigen würden.
Meine Damen und Herren! Wir haben Ihnen als Gemeinschaftsantrag unter Drucksache Nr. 1029 den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes vorgelegt. Der Gesetzestext liegt Ihnen vor. Ich kann es mir daher ersparen, im einzelnen auf ihn einzugehen.
Der Grund für die Vorlegung dieses Gesetzes ist folgender. Dem Bundestag ist, zum Teil schon den Ausschüssen, eine Reihe von Gesetzen auf agrarpolitischem Gebiet, wie das Getreidegesetz, das Zuckergesetz usw., vorgelegt worden. Außerdem ist hier ein neues Preisgesetz eingebracht worden. Dieses neue Preisgesetz ist dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik überwiesen worden, der bereits in mehreren Sitzungen eingehend darüber beraten hat.
Wir sind im Ausschuß für Wirtschaftspolitik zu der Erkenntnis gekommen, daß eine sachverständige und genügende Durcharbeitung dieses Gesetzes einen Umfang von Erörterungen und Untersuchungen nötig macht, die wir in so kurzer Zeit nicht erledigen können; denn das alte Übergangsgesetz über Preisbildung und Preisüberwachung läuft bereits am 30. 6. 1950 ab. Wir sind aber nicht in der Lage, die Arbeiten bis zum 30. 6. dieses Jahres abzuschließen. Es kommt hinzu, daß das Preisgesetz die Konsequenzen aus den anderen, von mir erwähnten Gesetzen ziehen muß. Da diese Gesetze auch noch nicht vorliegen — sie sind in der Bearbeitung des Bundestages, sind aber noch nicht abgeschlossen —, ergeben sich von dort noch Unklarheiten, die eine
Einhaltung des Termins nicht ermöglichen. Um diese Schwierigkeiten zu überbrücken, waren wir im Ausschuß in der überwiegenden Mehrheit der Meinung, den Ihnen jetzt vorliegenden Gesetzentwurf Drucksache Nr. 1029 vorlegen zu müssen.
Dieses Gesetz beinhaltet nichts anderes, als daß maximal für eine Dauer von drei Monaten —maximal bis zum 30. September 1950 — der derzeitige Zustand verlängert wird. Sollten aber die übrigen Gesetze vorher abgeschlossen sein und sollten wir unsere Arbeiten vorher erledigen können, dann tritt die jetzige Regelung mit dem Inkrafttreten der anderen Gesetze außer Kraft. Das ist also Sinn und Inhalt dieses Antrags. Wir bitten Sie daher, diesen Antrag anzunehmen.
Wir bitten aber auch um eine Beratung in allen drei Lesungen, weil sonst nach dem 30. 6. 1950 ein gesetzloser Zustand eintreten würde. Es ist mit dem Bundesrat abgestimmt, daß das Gesetz, wenn es heute hier angenommen werden sollte, bereits morgen an den entsprechenden Ausschuß gehen kann, so daß wir also bei der uns vorgeschlagenen Regelung die Hoffnung haben dürfen, nicht einen gesetzlosen Zustand zu bekommen.
Vizepräsident. Dr. Schmid: Ich eröffne die Aussprache in erster Beratung. Es liegen keine Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache der ersten Beratung.
Ich eröffne die Aussprache in der zweiten Beratung. Ich rufe § 1 auf. — Keine Wortmeldungen. Wer für die Annahme des § 1 ist, den bitte ich, die Hand. zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen.
— Bei einigen Enthaltungen.
Ich rufe § 2 auf. Wortmeldungen? — Keine. Ich schließe die Aussprache. Wer für die Annahme des § 2 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. —
Gegenprobe! — Bei einigen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe Einleitung und Überschrift auf. Wer dafür ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen.
Ich schließe die Aussprache der zweiten Beratung und rufe die
dritte Beratung
auf.
Ich bitte um Wortmeldungen. — Keine Wortmeldungen zur allgemeinen Aussprache.
Ich rufe dann auf § 1, — § 2, — Einleitung und Überschrift. — Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
Dann: Schlußabstimmung über das Ganze. Wer für das Gesetz auf Drucksache Nr. 1029 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des GüterfernverkehrsÄnderungsgesetzes .
Ich erteile das Wort Herrn Abgeordneten Rademacher zur Berichterstattung.
— Verzichtet das Hohe Haus auf die Berichterstattung? — Ich höre keinen Widerspruch. Dann eröffne
ich die Aussprache in zweiter Lesung. Sie haben als Vorlage die Drucksache Nr. 1021. Ich rufe § 1 in der Fassung der Beschlüsse des 27. Ausschusses auf. Ich bitte um Wortmeldungen. — Keine Wortmeldungen. Ich lasse abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. -- Gegenprobe! — Angenommen.
§ 2. Ich eröffne die Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Ich lasse abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen.
§ 3 in der unveränderten Fassung der Vorlage. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. -
Gegenprobe! — Angenommen.
Einleitung und Überschrift. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Angenommen.
Ich schließe die Aussprache in zweiter Lesung.
Wir gehen über zur
dritten Lesung.
Ich eröffne die Aussprache. — Keine Wortmeldungen. §§ 1, — 2, --- 3, — Einleitung und Überschrift. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. —Gegenprobe! — Angenommen.
Schlußabstimmung. Wer für das Gesetz auf Drucksache Nr. 956 in der Fassung der Drucksache Nr. 1021 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! - Das Gesetz ist angenommen.
Ich rufe auf Punkt 5 der Tagesordnung:
Zweite und Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Gewerbesteuer für die Zeit vom 21. Juni bis 31. Dezember 1948 und für das Kalenderjahr 1949 .
Ich erteile das Wort Herrn Dr. Hasemann als Berichterstatter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei dem Entwurf eines Gesetzes über die Gewerbesteuer für die Zeit vom 21. Juni bis 31. Dezember 1948 und für das Kalenderjahr 1949, das Ihnen in der Drucksache Nr. 944 vorliegt, handelt es sich um ein technisches Gesetz. Ich kann mich mit meinem Bericht sehr kurz fassen. Nachdem der Bundestag zu Beginn des Jahres ein Gesetz über die Veranlagung zur Einkommen- und Körperschaftsteuer verabschiedet hatte, ist es notwendig geworden, für dieselben Zeiträume nun auch eine Ordnung für die Gewerbesteuer zu schaffen. Bei der neuen Regelung gemäß dem vorliegenden Gesetz bleibt das bisherige Gewerbesteuerrecht grundsätzlich erhalten. Es handelt sich um ein technisches Durchführungsgesetz ohne wesentlichen materiellen. Inhalt.
Der Entwurf der Regierung ist dem Bundesrat bereits zugeleitet gewesen. Es sind nur ganz unerhebliche Änderungen vorgenommen worden, die bei dieser Vorlage bereits berücksichtigt wurden.
Der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen hat gegen den Entwurf keine wesentlichen Einwände. Im Einvernehmen mit dem Finanzministerium wurde lediglich der aus Drucksache Nr. 1022 ersichtliche Änderungsvorschlag gemacht, der Unklarheiten des § 12 beseitigen soll, welcher sich mit der Weitergeltung des bisherigen Rechts befaßt. Der Ausschuß wünschte keine negative Formulierung, welche Vorschriften der in Frage kommenden §§ 2 und 3 der Zweiten Verordnung über die Erhebung der Gewerbesteuer nicht anzuwenden seien, sondern eine positive Angabe, wie § 2 Abs. 2 und § 3 der
zitierten Verordnung nunmehr lauten sollen. Mit dieser geringfügigen Änderung, die nichts wesentlich Materielles enthält, sondern mehr redaktioneller Natur ist, empfiehlt Ihnen der Ausschuß die Annahme des mit der Drucksache Nr. 944 vorgelegten Gesetzes.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Ich rufe auf die §§ 1, - 2, - 3, -
4,— 5, — 6, — 7, — 8, — 9, — 10, — 11. Wer hierfür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe. — Angenommen.
Nunmehr rufe ich auf § 12 nach der Fassung des Ausschusses. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe. — Gegen einige Stimmen angenommen.
§ 13, — § 14, — Einleitung und Überschrift. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe. — Gegen einige Stimmen angenommen.
Ich schließe die zweite Beratung.
Ich eröffne die Aussprache der
dritten Beratung.
Generalaussprache! — Keine Wortmeldungen.
Dann §§ 1 bis 14, Einleitung und Überschrift. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe. — Gegen einige Stimmen angenommen.
Ich rufe zur Schlußabstimmung auf.- Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe. — Gegen wenige Stimmen angenommen.
Damit ist Punkt 5 erledigt.
Ich rufe auf Punkt 6 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für die unständigen Hafenarbeiter (Drucksachen Nr. 971, 632 und 260).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Sabel. Ich erteile ihm das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein Gesetz ähnlich dem vorliegenden wurde bereits vom Wirtschaftsrat behandelt und abgeschlossen. Es wurde allerdings von den Militärregierungen nicht genehmigt mit der Begründung, die Gesetzgebung sollte dem Bund vorbehalten bleiben. Bezüglich der Begründung verweise ich auf die Drucksache Nr. 632.
Es geht bei diesem Gesetz um die Sicherung der Ordnung in den Häfen, und zwar sowohl in den Seehäfen als auch in den Binnenhäfen. Insbesondere soll durch das Gesetz eine Sicherstellung der Rechte der unständigen Hafenarbeiter durch die Schaffung eines fiktiven Arbeitgebers für diese erreicht werden. Darüber hinaus soll dieser fiktive Arbeitgeber auch mit der Aufgabe der Vermittlung der unständigen Arbeitskräfte in Hafenbetrieben zu den jeweilichen Bedarfsstellen betraut werden.
Der Ausschuß für Arbeit und der Ausschuß für Verkehrswesen haben gegenüber dem Regierungsentwurf einige Änderungen einstimmig empfohlen. Ich möchte Ihnen zu diesen Änderungsvorschlägen kurz einige Bemerkungen machen. Zunächst schlagen beide Ausschüsse vor, statt „Hafensonderbetrieb" die Bezeichnung „Gesamthafenbetrieb" zu wählen, und zwar deshalb, weil diese Bezeichnung bisher in einigen Häfen schon üblich war und ihre Beibehaltung von den beteiligten Organisationen der Unternehmer und der Arbeitnehmer gewünscht wurde.
Dann ist in § 1 die Beschränkung auf die unständigen Hafenarbeiter weggefallen, weil die Gesamthafenbetriebe nur dann ihre Aufgaben erfüllen können, insbesondere der Garantielohn in einigen Gesamthafenbetrieben sichergestellt ist, wenn die ständigen Arbeitskräfte gleichfalls von dem Gesetz erfaßt werden und die Möglichkeit gegeben wird, durch Umlagen auch für die ständigen Arbeitskräfte eine finanzielle Sicherstellung der Leistungen des Gesamthafenbetriebs zu erreichen.
Weiter wurde von beiden Ausschüssen dem § 2 ein neuer Absatz 3 angefügt — es wird empfohlen zuzustimmen —, in dem festgelegt ist, daß die Gesamthafenbetriebe, soweit sie Arbeitsvermittlungsaufgaben durchzuführen haben, der Aufsicht des Präsidenten des zuständigen Landesarbeitsamtes unterstellt werden. Ich habe schon darauf hingewiesen, daß durch die Gesamthafenbetriebe die Vermittlung der unständigen Hafenarbeiter zu den einzelnen Bedarfsstellen erfolgt; das ist eine Aufgabe, die im allgemeinen der Arbeitsverwaltung obliegt, die aber aus Zweckmäßigkeitsgründen hier dem Gesamthafenbetrieb übertragen werden soll. Es soll aber das Aufsichts- und Weisungsrecht der Arbeitsverwaltung sichergestellt werden. '
Zum Schluß wird von beiden Ausschüssen noch empfohlen, den § 4 des Gesetzentwurfs zu streichen, und zwar aus folgenden Gründen. In § 4 werden zwei Sonderregelungen behandelt, die der Senat der Stadt Bremen auf dem Verordnungsweg getroffen hat, eine Regelung für die Hafenbetriebe von Bremen und eine für Bremerhaven. Die beiden Ausschüsse sind der Auffassung, daß nach der Änderung des Gesetzes, wie sie von den Ausschüssen empfohlen wird, an sich kein besonderes Bedürfnis mehr für eine Sonderregelung für Bremen besteht. Auch sind beide Ausschüsse der Auffassung, daß die in Bremen bestehende Regelung dem Grundgesetz widerspricht; sie können auch deswegen die Übernahme dieser Regelung nicht empfehlen.
Ich möchte betonen, daß die beteiligten Ausschüsse einstimmig dem Hause empfehlen, dem vorliegenden Gesetzentwurf mit den Änderungen, die ich Ihnen eben kurz angedeutet habe, zuzustimmen. Weiter beantragen beide Ausschüsse, die Drucksache Nr. 260 — Antrag Abgeordneter Rademacher und Genossen -- durch die Beschlußfassung zu diesem Gesetz als erledigt zu betrachten. Ich darf noch bitten, bei der Abstimmung darauf zu achten, daß die Bezeichnung des Gesetzes nun anders lautet, und zwar: „Gesetz über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für Hafenarbeiter ".
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache in der zweiten Beratung des Entwurfs. — Keine Wortmeldungen.
Ich rufe auf die §§ 1, — 2, — 3. — § 4 entfällt — sowie Einleitung und Überschrift. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das ist angenommen.
Ich schließe die zweite Beratung. Wir kommen zur
dritten Beratung.
Ich rufe auf §§ 1, --- 2, — 3, — Einleitung und Überschrift. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu
erheben. — Gegenprobe. — Das ist angenommen.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzes ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das Gesetz ist ohne Gegenstimmen angenommen.
Ich habe noch über Ziffer 2 der Drucksache Nr. 971 abstimmen zu lassen, die besagt, daß der Antrag der Abgeordneten Rademacher und Genossen — Drucksache Nr. 260 — durch die Beschlußfassung zu Ziffer 1 für erledigt zu erklären sei. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Damit ist Ziffer 2 der Drucksache Nr. 971 angenommen und Punkt 6 der Tagesordnung erledigt.
Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Reichsmarkverbindlichkeiten zwischen Gebietskörperschaften .
Ich erteile Herrn Abgeordneten Erler als Berichterstatter das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich mit diesem Bericht wieder einmal außerordentlich kurz fassen. Das Problem selbst ist den meisten unter Ihnen aus der Praxis der vergangenen Jahre bekannt. Zwischen den Gebietskörperschaften, den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden, ist durch die Währungsreform eine ganze Anzahl von Schuldverpflichtungen offengeblieben, die nach dem bisherigen Stand der Währungsgesetzgebung noch keine einwandfreie Klärung gefunden haben. Es war nun nicht billig und nicht gut zu erwarten, daß die Gebietskörperschaften auf der einen Seite aus neuen ihnen zur Verfügung gestellten D-Mark, aus ihrer Neuausstattung, alte Verpflichtungen bezahlten, während andererseits, wenn sie diese Verpflichtungen vor der Währungsreform erfüllt hätten, bei der empfangenden Gebietskörperschaft derselbe Betrag ja auch untergegangen wäre. Von einer früheren Erfüllung der Verbindlichkeiten hätte die empfangende Gebietskörperschaft nichts gehabt. Der tiefere Sinn dieses Gesetzes ist also der, daß man sagt: am Tage der Währungsreform ist im wesentlichen ein Schlußstrich unter alle Verpflichtungen gezogen, die zwischen den Gebietskörperschaften in Reichsmark bestanden haben. Ich darf ausdrücklich darauf aufmerksam machen, daß sich das Gesetz auf die Gebietskörperschaften beschränkt. Andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, z. B. die Religionsgemeinschaften und die Zweckverbände, fallen nicht darunter. Damit nun dieses Gesetz wirklich zu einer wesentlichen Beruhigung führt und nicht, wie in vielen Ländern, die Aufsichtsbehörden, zum Teil sogar die Gerichte noch mit derart alten Reichsmarkverbindlichkeiten in ihren Auswirkungen belastet bleiben, mußte die Summe der Ausnahmen sehr stark beschränkt werden.
§ 1 stellt also den Grundsatz auf, daß alle derartigen Reichsmarkverbindlichkeiten, soweit sie vor dem 21. Juni 1948 fällig geworden sind, erlöschen. § 2 bringt die Ausnahmen. Ich will die Ausnahmen nicht im einzelnen darlegen. Sie sind verhältnismäßig eng gehalten. Die einzige, die ich Ihnen vielleicht erläutern muß, weil sie sich nicht unmittelbar aus der Drucksache ergibt, ist die Ausnahme, die § 2 Absatz 1 Buchstabe d enthält. Das sind Verbindlichkeiten, die nach § 18 Absatz 1 des Umstellungsgesetzes umgestellt werden. Das sind im wesentlichen eigentlich nur die in Ziffer 2 dieser Bestimmung genannten Verbindlichkeiten aus Kaufverträgen und Werkverträgen, wenn und soweit die Gegenleistung vor dem 21. Juni 1948 noch nicht bewirkt war. Es ist nicht einzusehen, warum die Gemeinden hier einen Vorteil daraus haben sollen, daß sie eine geschuldete Sachleistung noch in
Empfang nehmen können, ohne die geschuldete Gegenleistung nun dafür noch entrichten zu müssen. Das müssen sie natürlich, wie alle anderen Sterblichen auch. Die Bestimmung von § 18 Abs. 1 Ziffer 1 dürfte hier nicht in Frage kommen, weil sie sich auf Löhne und Gehälter bezieht, die nach dem 21. Juni 1948 fällig geworden sind.
Wesentlich ist dann schließlich noch eine Vorschrift, die vorsieht, wer im Streitfall entscheidet, ob eine solche Ausnahme gegeben ist oder ob nach dem Grundsatz des Gesetzes die Reichsmarkverbindlichkeit erloschen ist. Es soll eine Schiedsstelle entscheiden, die aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern besteht. Die Beisitzer werden, wie es bei derartigen Schiedsstellen üblich ist, von den beiden Parteien benannt. Der Vorsitzende wird, wie in § 3 Abs. 3 genauer festgelegt ist, vom Präsidenten des Bundesrechnungshofes benannt, wenn mehrere Länder beteiligt sind. Der Präsident des Landesrechnungshofes bestimmt ein Mitglied zum Vorsitzenden, wenn der Streitfall sich innerhalb der Grenzen eines einzelnen Landes abspielt. Daß bereits erfüllte Verbindlichkeiten nicht unter das Gesetz fallen, ist logisch. Es sollen nicht alte Rechtsstreitigkeiten wieder aufgenommen werden können. Das Gesetz will ja gerade alles, was noch offen ist, beenden und nicht etwa bereits beendete Streitigkeiten erneut zum Aufleben bringen.
Eine Besonderheit ist das Inkrafttreten. Wir sind von der üblichen Regelung abgewichen. Das Gesetz muß mit Wirkung vom 21. Juni 1948 in Kraft treten. Das ist logisch und ergibt sich aus dem Inkrafttreten der Währungsreform.
Der Ausschuß für Geld und Kredit hat sich in seiner Sitzung vom 17. Mai mit dem Gesetz befaßt. Er hat keinen Anlaß gesehen, irgendwelche Änderungen dieses Gesetzentwurfes vorzuschlagen, und empfiehlt Ihnen die unveränderte Annahme.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich rufe in der zweiten Beratung auf die §§ 1,
2, — 3, — 4, — 5, — Einleitung und Überschrift. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe. — Angenommen. Ich schließe die zweite Beratung.
Ich rufe in der
dritten Beratung
auf die §§ 1, — 2, — 3, — 4, — 5, — Einleitung und Überschrift. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe. — Ist angenommen.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzes über Reichsmarkverbindlichkeiten zwischen Gebietskörperschaften ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe. — Das Gesetz ist angenommen. Punkt 7 der Tagesordnung ist erledigt.
Ich rufe auf Punkt 8 der Tagesordnung: Fortsetzung der Zweiten und Dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine vorübergehende Erweiterung der Geschäfte der Hypotheken- und Schiffspfandbriefbanken .
Ich erteile das Wort Herrn Abgeordneten Wackerzapp als Berichterstatter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es handelt sich um die Vorlage der Regierung in der Drucksache Nr. 908. Diese Vorlage hat das Hohe Haus schon in einer früheren Sitzung, nämlich am 11. Mai 1950,
beschäftigt. Es geht darum, daß die Befugnisse der Hypothekenbanken und Schiffspfandbriefbanken erweitert werden dadurch, daß sie auch berechtigt sein sollen, Globaldarlehen, insbesondere bei der Wiederaufbaubank, zwecks hypothekarischer Weiterverleihung aufzunehmen. Der Ausschuß für Geld und Kredit hat Ihnen damals empfohlen, diese Vorlage anzunehmen. Bei der Beratung wurde aber noch ein Antrag von Herrn Abgeordneten Dr. Oellers eingebracht, es möchten außer den Hypothekenbanken und Schiffspfandbriefbanken auch noch die Lebensversicherungsunternehmen in den Kreis derer einbezogen werden, die derartige Globaldarlehen von der Wiederaufbaubank bekommen können. Dieser Antrag wurde vor allem damit begründet, daß die Lebensversicherungsunternehmen nach ihren Bekundungen in der Lage wären, das Geld an den letzten Empfänger billiger heranzubringen, also insbesondere auch an den sozialen Wohnungsbau, weil sie sich mit einer geringeren Verdienstspanne begnügen würden, nämlich statt mit 5/80/0 Verdienstspanne mit 3/8 %.
Diese Möglichkeit zu einer Ersparnis erschien so wesentlich, daß der Antragsteller glaubte, daß deswegen die Angelegenheit noch einmal einer eingehenden Behandlung unterworfen werden sollte. Auf einen Antrag des Abgeordneten Dr. HöpkerAschoff hat sich das Hohe Haus dieser Anregung angeschlossen und Rückverweisung an den Ausschuß für Geld und Kredit beschlossen. Der Ausschuß für Geld und Kredit hat sich in seiner Sitzung vom 17. Mai 1950 noch einmal eingehend mit dieser Angelegenheit befaßt, insbesondere auch Vertreter der Hypothekenbanken und Versicherungsunternehmen dazu gehört. Es hat sich herausgestellt, daß die Versicherungsunternehmen in der Tat wegen ihrer besonders günstigen Geschäftslage imstande gewesen waren, die Gelder billiger an den letzten Empfänger abzugeben, nämlich mit 3/8 % Verdienstspanne, während die Hypothekenbanken darauf hinwiesen, daß ihnen dies nicht möglich sei, weil sie durch die Währungsreform im wahrsten Sinne des Wortes eine Dezimierung ihres Geschäftsvolumens und ihrer finanziellen Kraft erfahren hätten.
Es wurde weiter die Frage untersucht, ob nicht juristische Gründe aus der Satzung der Wiederaufbaubank noch entgegenstehen. Hiernach darf nämlich die Wiederaufbaubank im allgemeinen Darlehen nur an Finanzinstitute geben, wozu die Versicherungsunternehmen ja nicht gehören. Wenn eine Ausnahme gemacht werden soll, so kann dies nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verwaltungsrats, den man naturgemäß zu einer positiven Entscheidung nicht zwingen kann, geschehen. Auch wegen dieser juristischen Unklarheiten und weil weiter dazukam, daß die in Betracht kommenden Mittel bereits verplant gewesen sind, hatte der Antrag im Augenblick keine aktuelle Bedeutung mehr.
Es wurde schließlich auch noch das bankpolitische Bedenken erwogen, daß es nicht Aufgabe der Lebensversicherungsunternehmen sei, Hypothekengeschäfte als wesentlichen Geschäftszweig zu betreiben; dies sei vielmehr die spezifische Aufgabe der Hypothekenbanken; man dürfe die im Bankwesen historisch — aus guten Gründen — erwachsene Ordnung nicht stören. Man müsse insbesondere alles unterlassen, was so lebenswichtige und volkswirtschaftlich so bedeutungsvolle Institute, wie es die Hypothekenbanken sind, beeinträchtigen könnte, die durch die Ungunst der Verhältnisse, insbesondere im Zuge der Währungsreform schwere Geschäftseinbußen erlitten haben und trotzdem einen kostspieligen, aber wertvollen und für Zukunftsaufgaben unentbehrlichen Apparat durchhalten müssen.
Aus allen diesen Gründen ist der Ausschuß zu dem Ergebnis gekommen, den Antrag Dr. Oellers nicht weiter zu behandeln, sondern Ihnen zu empfehlen, die Regierungsvorlage anzunehmen, mit der Maßgabe, die Dauer der Neuregelung nicht auf Ende 1955, sondern im Einklang mit dem Vorschlag des Bundesrats auf Ende 1953 zu befristen. Ich habe daher die Ehre, Ihnen als Ergebnis der Ausschußberatung vorzuschlagen, den Gesetzentwurf der Regierung in der aus der Drucksache Nr. 908 ersichtlichen Fassung zu genehmigen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen. Wir kommen zur Abstimmung der zweiten Beratung auf Grund der Fassung auf den Drucksachen Nr. 545 und 908. Wer für die §§ 1, - 2, — 3, — 4 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich danke und bitte um die Gegenprobe. — Mit Mehrheit beschlossen.
Wer für Einleitung und Überschrift ist, den bitte ich ebenfalls, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist mit eindeutiger Mehrheit beschlossen.
Ich schließe die zweite Beratung und eröffne die
dritte Beratung.
Das Wort wird nicht gewünscht. Wer für das Gesetz auf Drucksache Nr. 545, für die §§ 1 bis 4 sowie die Einleitung und die Überschrift nach den Beschlüssen der zweiten Beratung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. -- Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist mit eindeutiger Mehrheit beschlossen.
Wir kommen nunmehr zur Schlußabstimmung. Wer für das Gesetz auf Drucksache Nr. 545 in der soeben in der dritten Lèsung beschlossenen Fassung im ganzen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Mit eindeutiger Mehrheit beschlossen.
Meine Damen und Herren! Wir stehen damit am Ende der Tagesordnung. Ich habe nunmehr noch eine Ordnungsmaßnahme zu verkünden und bitte Sie, zuzuhören.
Nachdem ich in der vorgestrigen Sitzung, der 68. Sitzung, den Ausschluß des Herrn Abgeordneten Reimann verfügt hatte, hatte ich gleichzeitig die Sitzung aufgehoben und die Mitglieder des Hauses gebeten, den Saal zu verlassen. Nachdem etwa mehr als drei Viertel der Mitglieder den Saal verlassen hatte, begab ich mich an das Rednerpult, auf dem sich Herr Abgeordneter Reimann noch immer aufhielt, um ihn gemäß § 91 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu veranlassen, den Saal zu verlassen. Ich tat dies mit folgenden Worten: „Herr Abgeordneter Reimann, ich fordere Sie in aller Form auf, den Saal zu verlassen." Herr Abgeordneter Reimann überschüttete mich mit Worten des Protestes, die ich im einzelnen nicht verstehen konnte. Es gelang mir lediglich, ihm im Laufe der Unterhaltung zu sagen, daß ein weiteres Verharren auf seinem Platz einen weiteren Ausschluß von 30 Tagen gemäß § 91 Abs. 2 der Geschäftsordnung zur Folge habe.
Im übrigen ständen andernfalls Angehörige des Hausordnungsdienstes bereit, seine Entfernung aus dem Saal durchzuführen.
Während dieses Gespräches erschienen Abgeordnete der Kommunistischen Partei auf der Redner-
tribüne, drängten sich um Herrn Reimann und zwischen den Ordnungsdienst um sein Hinausbringen durch den Ordnungsdienst zu verhindern. Ich selbst habe während des Wortwechsels und der damit wohl verbundenen Schlägerei einen Schlag vor die Brust bekommen, der mich zum Herabstürzen von der dritten Treppenstufe brachte. Ich gehe aber dieser Frage nicht nach, weil sich ergeben hat, daß es ein unglücklicher Zufall war. Ich habe von diesen vier kommunistischen Abgeordneten die Herren Abgeordneten Renner, Oskar Müller, Vesper und Rische erkannt. Die vier Herren Abgeordneten, die ich soeben genannt habe, haben durch ihr Verhalten gewaltsamen Widerstand gegen die Durchführung einer vom Präsidenten angeordneten Maßnahme geleistet. Ich schließe sie deshalb auf Grund des § 91 Abs. 1 der Geschäftsordnung mit Wirkung ab Schluß der heutigen Sitzung für 20 Sitzungstage aus.
Ich berufe die 70. Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 21. Juni 1950, 14 Uhr 30, und die 71. Sitzung auf Donnerstag, den 22. Juni 1950, vormittags 9 Uhr, ein. Diese Einteilung erfolgt mit Rücksicht auf die Rückkehr der Damen und Herren, die an der bekannten Baseler Tagung teilnehmen.
Gleichzeitig bitte ich die Damen und Herren des Ältestenrats, sich unmittelbar im Anschluß an diese Sitzung im Roten Salon einzufinden, damit wir die Tagesordnung für die nächste Woche festlegen können.
Die Fraktionssitzung der FDP findet eine Stunde nach dem Plenum statt.
Ferner darf ich mitteilen, daß die Sitzung des Beamtenrechtsausschusses heute ausfällt.
Ich schließe die 69. Sitzung des Deutschen Bundestages.