Rede von
Dr.
Hans-Joachim
von
Merkatz
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche hier für meine eigene Person, habe aber dankenswerterweise von meiner Fraktion, in der die Meinungen geteilt sind,
das Recht erhalten, zu einer rein sachlichen, staatsrechtlichen Frage Stellung zu nehmen und damit die Stellungnahme, die auch im Ausschuß von mir vertreten worden ist, zu wiederholen.
Es handelt sich um die staatsrechtliche Legitimation der Vertreter, die für die Bundesrepublik Deutschland in den Europarat hineingehen. Die Staaten, die ihre Delegationen in den Europarat entsenden, sind in der Modalität, wie sie diese Delegierten bestimmen wollen, frei. Die staatsrechtliche Legitimation ist dabei aber etwas sehr Wesentliches, denn diese Delegierten sollen ihren Staat in Straßburg mit dem notwendigen Gewicht vertreten.
Nun haben wir nach dem Grundgesetz einen Bundesstaat. Von der Deutschen Partei wird dieser Bundesstaat als Ausdruck eines gesunden Gleichgewichts zwischen dem Willen der Länder und dem Willen des Gesamtvolkes aufgefaßt. Ich möchte daher dringend empfehlen, daß auch in Straßburg auf diese Struktur unseres Staates, auf diese institutionelle Regelung unseres Grundgesetzes und unseres bundesstaatlichen Willens gebührend Rücksicht genommen wird. An dem Antrag der Bayernpartei ist richtig, daß in Straßburg auch der Länderwille seine Vertretung zu finden hat. Ich empfehle daher aus prinzipiellen Erwägungen und damit unsere deutsche Stimme in Straßburg das richtige Gewicht erhält, die Vertretung so zusammenzusetzen, daß sie durch die beiden Faktoren, die nun einmal die Grundlage unseres bundesstaatlichen Aufbaues sind, legitimiert ist. Ich empfehle, in diese Delegation auch Vertreter des Bundesrats aufzunehmen.